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	<title>Martina Renner Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Problem Verfassungsschutz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste: BfV]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorg&#228;nge Nr. 224 (4/2018), S. 121-130 Nachdem der bisherige Pr&#228;sident des Bundesamtes f&#252;r Verfassungsschutz, Hans-Georg Maa&#223;en, k&#252;rzlich rassistische Ausschreitungen in Chemnitz verharmloste und anschlie&#223;end bekannt wurde, dass er sich mehrfach mit Vertretern der Alternative f&#252;r Deutschland getroffen hatte, war schnell von einem Skandal die Rede. Dieser Skandal ist jedoch nur die aktuellste Auflage immer [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/das-problem-verfassungsschutz/">Das Problem Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorg&auml;nge Nr. 224 (4/2018), S. 121-130</p>
<p><i>Nachdem der bisherige Pr&auml;sident des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz, Hans-Georg Maa&szlig;en, k&uuml;rzlich rassistische Ausschreitungen in Chemnitz verharmloste und anschlie&szlig;end bekannt wurde, dass er sich mehrfach mit Vertretern der Alternative f&uuml;r Deutschland getroffen hatte, war schnell von einem Skandal die Rede. Dieser Skandal ist jedoch nur die aktuellste Auflage immer wiederkehrender &bdquo;Aff&auml;ren&ldquo;, die eine politische Schlagseite der Beh&ouml;rde untermauern. Sebastian Wehrhahn und Martina Renner erinnern an die lange Traditionslinie des Vertuschens und Verharmlosens rechter Gewalt durch den VS. Ihr Fazit: Das Problem beim Verfassungsschutz sind nicht die vielen Skandale, sondern der Verfassungsschutz selbst. Er dient nicht dem Schutz der Demokratie, sondern der &Uuml;berwachung politischer Gegner, der Steuerung von antidemokratischen Szenen und dem Erhalt und Ausbau des eigenen Einflusses.</i></p>
<h2 class="auto-created">Antide&shy;mo&shy;kra&shy;ti&shy;sche Kontinuit&auml;t</h2>
<p>Ein Blick in die Geschichte des Verfassungsschutzes zeigt, dass Sympathien f&uuml;r die extreme Rechte, Hass gegen Linke und Missachtung des Rechtsstaats keineswegs neue Ph&auml;nomene im Inlandsgeheimdienst sind.</p>
<p>1950 wurde das Bundesamt unter strenger Aufsicht der Alliierten gegr&uuml;ndet. So sollte verhindert werden, dass ehemalige Angeh&ouml;rige von Gestapo, SS oder dem Sicherheitsdienst des Reichssicherheitshauptamtes ins Amt gelangten. Dies wurde allerdings durch die Praxis der &bdquo;Freien Mitarbeiter&ldquo; und die Gr&uuml;ndung von Tarnfirmen umgangen. Als &bdquo;Freie Mitarbeiter&ldquo; konnten auch hochrangige Nazis im neu gegr&uuml;ndeten Amt Karriere machen. Zentrale Figur f&uuml;r die Einstellung der Nazis war Richard Gerken. In seiner Abteilung &bdquo;Beschaffung&ldquo; stellte der ehemalige Offizier der nationalsozialistischen Abwehr viele ranghohe Funktion&auml;re ein. Eine anschauliche Personalie ist die von Johannes Str&uuml;bing. Str&uuml;bing war SS-Hauptsturmf&uuml;hrer und Mitarbeiter der Gestapo. Im Bundesamt durfte er das tun, was er auch schon im Faschismus tat: tats&auml;chliche oder vermeintliche Sozialisten jagen. Str&uuml;bing, der schon bei der Gestapo f&uuml;r die Bek&auml;mpfung der Widerstandsgruppe &bdquo;Rote Kapelle&ldquo; zust&auml;ndig war, behauptete, die Organisation sei nach wie vor aktiv und werde von der Sowjetunion gesteuert. Diese Verschw&ouml;rungstheorie war &uuml;brigens auch im BND und dessen Vorl&auml;uferorganisation &auml;u&szlig;erst wirkungsm&auml;chtig.[1] Im Rahmen dieser antikommunistischen Fantasterei sorgte Str&uuml;bing unter dem Einsatz von V-Leuten und auf Grundlage von Gestapo-Akten daf&uuml;r, dass &Uuml;berlebende und Angeh&ouml;rige des Widerstandskreises bespitzelt wurden, darunter auch Hartmut Schulze-Boysen, Bruder des Widerstandsk&auml;mpfers Harro Schulze-Boysen, der mit seiner Frau Libertas 1942 hingerichtet worden war. Vor seiner Hinrichtung war Harro Schulze-Boysen vernommen worden &ndash; von Gestapo-Kommissar Johannes Str&uuml;bing.[2]</p>
<p>Die Anstellung ehemaliger NS-Funktion&auml;re wurde von den West-Alliierten durchaus gebilligt. Zwar wurden die Nazis erst nach Ende des Besatzungsstatuts 1956 verbeamtet, die Besch&auml;ftigung als &bdquo;Freie Mitarbeiter&ldquo; fand jedoch unter den Augen der Alliierten statt. Der nationalsozialistische Antikommunismus qualifizierte die ehemaligen Gestapo-, SS- und SD-Leute offenbar f&uuml;r ihre T&auml;tigkeit beim Inlandsgeheimdienst, der von Anbeginn an die Aufgabe hatte, Linke zu beobachten und zu verfolgen.</p>
<p>Diese Feindbestimmung pr&auml;gte auch in den folgenden Jahrzehnten die Praxis des Verfassungsschutzes. Eindr&uuml;cklich zeigt dies die Rolle des Geheimdienstes bei den Berufsverboten der 1970er Jahre. 1972 beschlossen die Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder und der SPD-Kanzler Willy Brandt mit dem sogenannten &bdquo;Radikalenerlass&ldquo; die verpflichtende &Uuml;berpr&uuml;fung von angehenden Beamt/innen auf ihre Verfassungstreue. Mit dieser &Uuml;berpr&uuml;fung wurden die Verfassungsschutz&auml;mter betraut. F&uuml;r sie galten nicht nur Mitgliedschaften in einschl&auml;gigen Organisationen als verd&auml;chtig, sondern auch die Teilnahme an Demonstrationen, die Unterzeichnung Offener Briefe oder das Verteilen von Flugbl&auml;ttern. 3,5 Millionen Menschen wurden so bespitzelt, gegen 11.000 Personen wurden Verfahren gef&uuml;hrt, 1250 Bewerber/innen abgelehnt und 256 Beamt/innen entlassen.[3] Auch wenn der Radikalenerlass sich offiziell gegen rechte wie linke &bdquo;Radikale&ldquo; richtete, sah die Praxis eindeutig aus. &bdquo;<i>So wurden in Bayern zwischen 1973 und 1980 aus dem linken Spektrum 102 Bewerber abgelehnt, dagegen nur zwei aus dem rechten</i>.&ldquo;[4]</p>
<p>1985 wurde die Regelanfrage beim Verfassungsschutz f&uuml;r angehende Beamtinnen abgeschafft. Der Verfassungsschutz sammelte allerdings weiterhin die Daten von Linken. 1985 berichtete <i>Der Spiegel </i>&uuml;ber einen geheimen Datenschutz-Pr&uuml;fbericht, der ihm in Teilen vorlag. Dieser Bericht belegte, dass der Geheimdienst in gro&szlig;em Ausma&szlig; Menschen &uuml;berwachte, weil diese verd&auml;chtig waren, sich links oder auch nur liberal zu engagieren. <i>Der Spiegel</i> schrieb damals, die &bdquo;<i>Sammelwut [des Verfassungsschutzes SW/MR] geht so weit, da&szlig; jeder Bundesb&uuml;rger, der nur seine Grundrechte wahrnimmt, f&uuml;rchten mu&szlig;, vom Verfassungsschutz erfa&szlig;t zu werden.</i>&ldquo;[5] Unter anderem wurden 1.700 Gewerkschafter unter dem Verdacht beobachtet, mit der DKP zu sympathisieren. Auch ein Telefonverzeichnis s&auml;mtlicher DGB-Mitarbeiter, teils mit deren privaten Anschl&uuml;ssen, fand sich in den Akten des Verfassungsschutzes. Die sogenannte P2-Kartei umfasste mehrere 10.000 Personen, die vom Geheimdienst bespitzelt wurden. Die Datei enthielt unter anderem Vermerke &uuml;ber die vermutete sexuelle Orientierung der Betroffenen.</p>
<h2 class="auto-created">Das System Geheim&shy;dienst</h2>
<p>Zu den systematischen Aspekten, die den Verfassungsschutz zu einem Problem f&uuml;r die Demokratie machen, geh&ouml;rt der Einsatz von V(ertrauens)-Leuten, also aktiven Mitgliedern der zu beobachtenden Szene. Sie liefern gegen Bezahlung und/oder Gew&auml;hrung anderer Vorteile Informationen fragw&uuml;rdiger G&uuml;te. Nicht selten geschieht das durchaus im Einverst&auml;ndnis mit der beobachteten Organisation. So auch im Falle von Wolfgang Frenz, Mitbegr&uuml;nder der NPD und zeitweise stellvertretender Vorsitzender des nordrhein-westf&auml;lischen Landesverbandes. Er arbeitete zwischen 1961 und 1995 f&uuml;r den Verfassungsschutz NRW. Frenz holte vor Beginn seiner T&auml;tigkeit f&uuml;r den Verfassungsschutz die Genehmigung der Partei ein. Ebenfalls im Einverst&auml;ndnis mit der Partei spitzelte Udo Holtmann, seit 1993 Vorsitzender der NPD in Nordrhein-Westfalen. Er lie&szlig; sich die Zustimmung des NPD-Vorsitzenden Martin Mu&szlig;gnug zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt 1978 sogar schriftlich geben.</p>
<p>Holtmann veranschaulicht ein weiteres Problem der V-Mann-F&uuml;hrung: Zwar halten die Dienstvorschriften des Geheimdienstes ausdr&uuml;cklich fest, dass V-Leute &bdquo;<i>weder die Zielsetzung noch die T&auml;tigkeit des Beobachtungsobjekts entscheidend mitbestimmen</i>&ldquo; d&uuml;rfen &#8211; in der Praxis tun sie jedoch genau das. In der Konsequenz und unter anderem aufgrund der T&auml;tigkeit Holtmanns f&uuml;r das BfV platzte das erste NPD-Verbotsverfahren.[6] Auch im Fall des V-Mannes Stephan Lange, fr&uuml;herer Chef des &bdquo;Blood and Honour&ldquo;-Netzwerkes in Deutschland, ist deutlich, dass gerade seine F&uuml;hrungsposition ihn f&uuml;r den Geheimdienst interessant gemacht hat.[7] Ein j&uuml;ngeres Beispiel legt nahe, dass sich an dieser Praxis bis heute nichts grundlegend ge&auml;ndert hat. Im September 2018 berichteten Medien, dass ein V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes die Ausreise eines 16-j&auml;hrigen zum Einsatz f&uuml;r den Islamischen Staat organisiert haben soll.[8] Solchen F&auml;llen liegt ein grunds&auml;tzliches Problem zugrunde: Mitglieder einer Szene sind dann als V-Personen von Interesse, wenn sie ma&szlig;geblich in jene Prozesse eingebunden ist, die Ziel der Beobachtung sind. Die in den Dienstvorschriften entworfene und der &Ouml;ffentlichkeit idealtypisch pr&auml;sentierte V-Person, die zwar Wissen &uuml;ber relevanten Vorg&auml;nge hat, an diesen jedoch nicht beteiligt ist, ist ein Paradoxon, das in der Wirklichkeit selten bis nie vorkommt. Das betrifft auch die Frage, inwieweit V-Personen Straftaten begehen. Das entsprechende &bdquo;<i>Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes</i>&ldquo; von 2015 enth&auml;lt zwar Einschr&auml;nkungen, welche Taten in diesem Rahmen zul&auml;ssig sind, l&auml;sst jedoch der Beh&ouml;rde gro&szlig;en Ermessensspielraum.[9]</p>
<p>Einen weiteren problematischen Widerspruch bilden das geheimdienstliche Interesse an V-Leuten und das demokratische Interesse am Ausstieg aus antidemokratischen Szenen. Ein solcher Widerspruch wird aus dem Bericht Jerzy Montags zum V-Mann Thomas Richter alias Corelli deutlich. Statt Richter den gew&uuml;nschten Ausstieg zu erm&ouml;glichen, wurde er vom Geheimdienst &uuml;ber Jahre als V-Mann gef&uuml;hrt.[10]</p>
<h2 class="auto-created">Behinderung von Ermitt&shy;lungen</h2>
<p>Eng mit der V-Leute-Praxis h&auml;ngt die Behinderung von polizeilichen Ermittlungen zusammen. Auch daf&uuml;r ist der NSU-Komplex reich an Beispielen. Tino Brandt, zeitweise stellvertretender Landesvorsitzender der NPD sowie Kader des &bdquo;Th&uuml;ringer Heimatschutzes&ldquo; (THS), kassierte als V-Mann des Th&uuml;ringer Landesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz (TLfV) nicht nur &uuml;ber 200.000 DM, die er in den Aufbau der Neonazi-Szene investierte. Er wurde auch zuverl&auml;ssig vor anstehenden Hausdurchsuchungen gewarnt.[11] Zwischen 1994 und 2001 wurden mindestens 35 Ermittlungsverfahren gegen Brandt gef&uuml;hrt, von denen die meisten eingestellt wurden und keines mit einer Verurteilung endete.[12] Auch Thomas Dienel, Freund von Tino Brandt, zeitweiliger Vorsitzender der Th&uuml;ringer NPD und ebenfalls V-Mann des TLfV, wurde nach eigenen Angaben vor Durchsuchungen gewarnt.[13]</p>
<p>Die geheimdienstliche Behinderung von Ermittlungen und Aufkl&auml;rung endete nicht mit der Selbstenttarnung des NSU. Wenige Stunden, nachdem Beate Zsch&auml;pe sich der Polizei gestellt hatte, begann im Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz der Referatsleiter Axel M. (Tarnname: Lother Lingen), Akten von V-Leuten aus Th&uuml;ringen zu suchen. Am n&auml;chsten Tag lie&szlig; er Mitarbeiter/innen Unterlagen mit Bezug zu Mundlos, Zsch&auml;pe und B&ouml;hnhardt heraussuchen und wies anschlie&szlig;end eine Mitarbeiterin an, diese alsbald zu vernichten. Wenige Tage sp&auml;ter lie&szlig; M. weitere Akten mit Bezug zum NSU schreddern &ndash; diesmal sogar explizit entgegen der Anweisung des BfV-Pr&auml;sidenten Fromm. Das entsprechende Verfahren gegen M. wurde im M&auml;rz 2018 eingestellt.[14] In mittlerweile 13 Untersuchungsaussch&uuml;ssen in den L&auml;ndern und im Bundestag haben die Verfassungsschutz&auml;mter immer wieder die Aufkl&auml;rung sabotiert: Zeug/innen wurden nicht benannt, Mitarbeiter/innen keine Aussagegenehmigungen erteilt, Akten unterschlagen und mitunter wurde schlichtweg gelogen.</p>
<p>Im Abschlussbericht des Ersten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag wird ein Thesenpapier des Bundeskriminalamts von 1997 referiert, demzufolge &bdquo;<i>einige Aktionen der rechtsextremistischen Szene [&hellip;] so ma&szlig;geblich, teilweise ausschlie&szlig;lich von Quellen des Verfassungsschutzes organisiert [worden seien SW/MR], dass fraglich sei, ob diese Aktionen ohne deren Beteiligung stattgefunden h&auml;tten.</i>&ldquo; Und: &bdquo;<i>Neben der These, dass Quellen unter dem Schutz des Verfassungsschutzes ma&szlig;geblich in f&uuml;hrenden Positionen an der Vorbereitung von Aktionen mitwirkten, die ohne die Quellen ggf. nicht in dieser Form bzw. Gr&ouml;&szlig;enordnung stattgefunden h&auml;tten, umfassen die Thesen zusammengefasst den Vorwurf, dass die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden zum einen ihre Quellen &ndash; mehrheitlich &uuml;berzeugte Rechtsextremisten &ndash; in erheblichem Ma&szlig;e finanziell unterst&uuml;tzten, vor Exekutivma&szlig;nahmen sch&uuml;tzten, warnten und &uuml;ber Umgehungsm&ouml;glichkeiten informierten und zum anderen keine, unzureichende oder versp&auml;tete Informationen an die Polizei weiterg&auml;ben</i>.&ldquo;[15]</p>
<p>Das Schweigen des Geheimdienstes umfasst nicht nur die NSU-Morde. So scheiterten beispielsweise auch vier Anl&auml;ufe, den Mord an Ulrich Schm&uuml;cker gerichtlich aufzukl&auml;ren. Schm&uuml;cker war Anfang der 1970er Jahre ein V-Mann des West-Berliner Verfassungsschutzes im Umfeld der &bdquo;Bewegung 2. Juni&ldquo;. Er wurde in der Nacht zum 5. Juni 1974 erschossen. Wenige Stunden zuvor war eine Observation Schm&uuml;ckers durch den Verfassungsschutz aus unbekannten Gr&uuml;nden abgebrochen worden. Die Tatwaffe lagerte bis 1989 in einem Tresor des Geheimdienstes. Unmittelbar nach der Tat wurde sie Schm&uuml;ckers V-Mann-F&uuml;hrer von einem weiteren V-Mann &uuml;bergeben. &bdquo;<i>Dann begann die geheime Steuerung der Ermittlungsbeh&ouml;rden durch das Berliner Landesamt. Es wurden falsche Akten angefertigt und echte beseitigt, Spuren gelegt, Polizei und Staatsanwaltschaft beeinflusst, Spitzel in die Kanzlei von Verteidigern eingeschleust, Telefone abgeh&ouml;rt, Beschuldigte mit Druck und Versprechungen zu Gest&auml;ndnissen gen&ouml;tigt.</i>&ldquo;[16]</p>
<p>Mit dem Urteil des vierten Prozesses &ndash; die Urteile der drei vorangegangenen Prozesse wurden jedes Mal vom Bundesgerichtshof aufgehoben, da die Rolle des Geheimdienstes zu mysteri&ouml;s blieb &ndash; wurde das Verfahren eingestellt. Die Richterin Ingeborg Tepperwien attestierte mit Blick auf den Verfassungsschutz einen &bdquo;<i>Extremfall rechtsstaatswidrigen Verhaltens staatlicher Beh&ouml;rden</i>&ldquo;.[17]</p>
<p>Bis heute ist der Mordfall Schm&uuml;cker nicht aufgekl&auml;rt, weil der Geheimdienst sein Wissen nicht preisgibt. &Auml;hnlich verh&auml;lt es sich in anderen Komplexen. Was wei&szlig; der Verfassungsschutz &uuml;ber die Wehrsportgruppe Hoffmann und das Oktoberfest-Attentat, immerhin der schwerste terroristische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik? Die unmittelbar nach dem Anschlag eilig zusammengezimmerte These, der zufolge der bei dem Anschlag ebenfalls get&ouml;tete Gundolf K&ouml;hler alleine f&uuml;r den Anschlag verantwortlich sein soll, ist wenig glaubw&uuml;rdig. 2014 nahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wieder auf.[18]</p>
<p>Der Journalist Hans-Wilhelm Saure befindet sich in einem Jahre w&auml;hrenden Gerichtsstreit &uuml;ber die Herausgabe von entsprechenden Akten des Geheimdienstes.[19] Auch die Bundestagsfraktionen der LINKEN und von B&uuml;ndnis90/Die Gr&uuml;nen klagten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die rigide Antwortpraxis der Bundesregierung in Bezug auf das geheimdienstliche Wissen &uuml;ber die Wehrsportgruppe Hoffmann und den Anschlag auf das Oktoberfest.[20] Die Entscheidung des Gerichtes war ein kleiner Sieg und eine gro&szlig;e Niederlage: zwar musste die Bundesregierung einzelne Fragen, insbesondere zur m&ouml;glichen V-Mann-T&auml;tigkeit des 1981 in Haft durch Suizid verstorbenen Neonazi Heinz Lembke beantworten; gleichzeitig lieferte das Gericht dem Geheimdienst etliche Begr&uuml;ndungen, warum er auch k&uuml;nftig die Fragen des Parlamentes nicht beantworten muss.[21]</p>
<p>Auch ein weiterer Mordfall mit Verbindungen zur Wehrsportgruppe Hoffmann &ndash; der Doppelmord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke &ndash; wirft noch immer Fragen auf, die der Verfassungsschutz vielleicht beantworten k&ouml;nnte. Beide wurden in der Vorweihnachtszeit 1981 in ihrem Haus erschossen. Auch hier gilt offiziell ein einzelner T&auml;ter als alleinverantwortlich. Auch der ist tot und konnte weder befragt noch verurteilt werden. Auch er hatte Bez&uuml;ge zur Wehrsportgruppe Hoffmann. Auch &uuml;ber ihn hat der Geheimdienst Akten, &uuml;ber deren Bestand er zun&auml;chst log und die er bis heute unter Verschluss h&auml;lt.[22]</p>
<h2 class="auto-created">Unkontrollierbar</h2>
<p>Der Verfassungsschutz br&uuml;stet sich damit, so gut &bdquo;kontrolliert wie kaum eine andere Beh&ouml;rde&ldquo;[23] zu sein. Die Wahrheit ist jedoch, dass eine demokratische Kontrolle eines geheim operierenden Nachrichtendienstes schlichtweg unm&ouml;glich ist. Das zeigt sich bereits beim einfachen Auskunftsanspruch der B&uuml;rger/innen gegen&uuml;ber der Beh&ouml;rde: Zwar hat jede/r B&uuml;rger/in das Recht, beim Verfassungsschutz wie bei allen anderen Beh&ouml;rden auch, die &uuml;ber sie/ihn gespeicherten Daten zu erfragen. Das BfV verlangt dazu jedoch die Angabe eines konkreten Sachverhalts, aus dem die Antragsteller auf eine Erfassung durch die Beh&ouml;rde schlie&szlig;en. Die B&uuml;rger/innen sollen sich also am Besten selbst denunzieren. Zum anderen kann das BfV die Auskunft auch ganz oder teilweise verweigern.</p>
<p>Die parlamentarische Kontrolle des BfV soll in erster Linie durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) erfolgen. Aber auch diese Kontrolle ist absolut unzureichend. Erstens kontrolliert das Gremium nicht unmittelbar die deutschen Geheimdienste selbst, sondern nur die Bundesregierung in ihrer Aufgabe, die Geheimdienste zu kontrollieren. Die praktische Anwendung der Kontrollbefugnisse ist stark eingeschr&auml;nkt, da die meisten Kontrollrechte an das Gremium (und dessen Mehrheitsentscheidungen) gekoppelt sind und nicht von einzelnen Mitgliedern (der Opposition) wahrgenommen werden k&ouml;nnen. Dazu kommt, dass die Sitzungen des Gremiums geheim und die Mitglieder zur Geheimhaltung sogar gegen&uuml;ber Mitarbeiter/innen oder anderen Abgeordneten verpflichtet sind. Das Gremium kann au&szlig;erdem unrechtm&auml;&szlig;ige Vorg&auml;nge weder &ouml;ffentlich machen noch anzeigen. Kommt ein Vertreter der Regierung seiner Informationspflicht gegen&uuml;ber dem Gremium nicht nach, stehen diesem keinerlei Sanktionen zur Verf&uuml;gung.</p>
<h2 class="auto-created">Ideologie &amp; Seilschaften</h2>
<p>Der Verfassungsschutz gilt aller &ouml;ffentlicher Kritik und allen &ouml;ffentlich gewordenen Katastrophen zum Trotz immer noch in gro&szlig;en Teilen der Gesellschaft als Instanz, die &uuml;ber den demokratischen Charakter von Organisationen entscheidet. Vor allem CDU, FDP und SPD halten an der Institution Verfassungsschutz fest. Das hat verschiedene Gr&uuml;nde:</p>
<p>Mit den Anschl&auml;gen des 11. September 2001 wurde die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus zu einem wichtigen innenpolitischen Thema. Neben der Einschr&auml;nkung von Grund- und B&uuml;rgerrechten, dem Ausbau von polizeilichen Befugnissen und der Zunahme von &Uuml;berwachung wurde in diesem Kontext der Verfassungsschutz zu einer zentralen Instanz der Gefahrenabwehr erkl&auml;rt. Im Gegensatz zum linken oder rechten Terrorismus wird die Kompetenz des Geheimdienstes in diesem Feld bislang nur selten in Frage gestellt. Die angeblichen Erfolge des Geheimdienstes sind allerdings mitunter schwer nachzupr&uuml;fen.[24] Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 deutet sich zudem an, dass der Geheimdienst hier weder seiner Aufgabe als Fr&uuml;hwarnsystem nachgekommen ist, noch einen aufrichtigeren Umgang mit dem Parlament verfolgt, als dies in den bisherigen Untersuchungsaussch&uuml;ssen der Fall war.[25]</p>
<p>Zudem verf&uuml;gt der Geheimdienst &uuml;ber ein wirkm&auml;chtiges Unterst&uuml;tzungsnetzwerk in Politik und Wissenschaft. Zu den bekanntesten Vertretern z&auml;hlen Uwe Backes und Eckhard Jesse, zwei einflussreiche Wissenschaftler der sogenannten &bdquo;Extremismusforschung&ldquo;. Deren Publikationen wurden in der Vergangenheit nicht nur vom Innenministerium aufgekauft und vertrieben, in ihrem &bdquo;Jahrbuch f&uuml;r Demokratie und Extremismus&ldquo; schreiben auch regelm&auml;&szlig;ig Mitarbeiter/innen des Verfassungsschutzes.[26] Es ist kein Zufall, dass die &bdquo;Extremismusforschung&ldquo; ein beliebtes Feld f&uuml;r Sympathisanten und ehemalige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ist, kn&uuml;pft die Extremismusdoktrin doch nahtlos an die Tradition des Antikommunismus an. Wie schon beim Antikommunismus geht es auch beim &bdquo;Kampf gegen Extremismus&ldquo; in erster Linie darum, linke Politik unter Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren. Wie beim Antikommunismus f&uuml;hrt das unter anderem zu einer Verharmlosung rechter Ideologie und Gewalt und beg&uuml;nstigt Bedingungen, unter denen rechtsterroristische Netzwerke entstehen k&ouml;nnen. Dessen ungeachtet ist die Extremismusdoktrin gesellschaftlich ungemein wirkm&auml;chtig. Die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes wird angesichts dieser ideologischen Hegemonie kaum in Frage gestellt.</p>
<p>Neben der erfolgreichen Extremismusdoktrin beruht der R&uuml;ckhalt des Verfassungsschutzes auf einem einflussreichen Netzwerk in &Auml;mtern und Parlamenten. Von 1996 bis 2018 war Klaus-Dieter Fritsche (CSU) im Kanzleramt f&uuml;r die Koordination der Geheimdienste zust&auml;ndig. Schon als Staatssekret&auml;r im Innenministerium &bdquo;<i>nutzte [er] den Posten, um ein Netz zu schaffen, das die Dominanz des Ministeriums st&auml;rken und damit die Abwehr von Terror und Extremismus effizienter machen sollte. Es entstand das System Fritsche.</i>&ldquo;[27] In diesem System wurden unter anderem der BfV-Pr&auml;sident Maa&szlig;en (CDU), BND-Pr&auml;sident Schindler (FDP) und Bundespolizeichef Romann installiert. Aber nat&uuml;rlich gibt es auch Verfassungssch&uuml;tzer mit sozialdemokratischem Parteibuch: Heinz Fromm beispielsweise leitete das Bundesamt von 2000-2012. Teil dieses Netzwerkes ist auch ein Personalkreislauf zwischen den Geheimdiensten, der politischen Aufsicht und dem Kontrollgremium. So enthielt beispielsweise eine Ausschreibung f&uuml;r Stellen beim Sekretariat des Parlamentarischen Kontrollgremiums explizit den Hinweis: &bdquo;<i>Es werden Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt ber&uuml;cksichtigt, die Erfahrungen bei den Nachrichtendiensten (&hellip;) vorweisen.</i>&ldquo;[28] Diese Personalpolitik tr&auml;gt zur Abschirmung des Geheimdienstes bei und verhindert wirkliche Ver&auml;nderung im Sinne demokratischer Transparenz.</p>
<p>Und obwohl es immer wieder auch aus den Reihen der SPD Kritik am Verfassungsschutz gibt, hielt die Partei an dem Geheimdienst fest &ndash; auch weil die Forderung nach dessen Abschaffung Koalitionen mit der CDU verunm&ouml;glichen und damit sozialdemokratische Machtoptionen einschr&auml;nken w&uuml;rde.</p>
<p>Geschichte und Praxis des Inlandsgeheimdienstes zeigen, dass die Aff&auml;ren und Skandale nicht die Ausnahmen von der Regel sind, sondern dass Struktur und modus operandi des Verfassungsschutz darauf angelegt sind. Das bedeutet auch, dass es nicht um einen &bdquo;Tiefen Staat&ldquo; oder einen geheim operierenden Zirkel von Verschw&ouml;rern geht. Vielmehr bilden die ideologische Tradition des Antikommunismus, eine Betriebskultur der Intransparenz und strukturell unm&ouml;gliche demokratische Kontrolle ein gef&auml;hrliches System, das immer wieder F&auml;lle wie den NSU-Komplex erm&ouml;glichen wird. Der Verfassungsschutz arbeitet aktiv gegen die Demokratisierung der Gesellschaft und muss deshalb aufgel&ouml;st werden.</p>
<p><i>Sebastian Wehrhahn Jahrgang 1981, studierte Philosophie, Soziologie und Geschichte in Berlin. Er arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter f&uuml;r Martina Renner. Zuvor war er unter anderem f&uuml;r die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin und das American Jewish Committee t&auml;tig.<br />Martina Renner&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1967, ist gelernte Kulturwissenschaftlerin und stellvertretender Parteivorsitzende der LINKEN. Sie arbeitete ab 2002 in der Landtagsfraktion der LINKEN in Th&uuml;ringen, geh&ouml;rte ab 2009 dem Th&uuml;ringer Landtag und seit 2013 dem Bundestag an. Dort vertritt sie derzeit die Fraktion im Innenausschuss und ist Obfrau im 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des 18. Bundestags zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz.</i></p>
<h2 class="auto-created">Anmerkungen:</h2>
<p>1 Vgl. Gerhard S&auml;lter: Ph&auml;nomene des Kalten Krieges &ndash; Die Organisation Gehlen und die Wiederbelebung des Gestapo-Feindbildes &sbquo;Rote Kapelle&lsquo;, Ch. Links Verlag 2016.</p>
<p>2 Vgl. Klaus Wiegrefe: &bdquo;M&auml;nner einer harten Praxis&ldquo;, <i>Der Spiegel </i>39/2015, S. 54ff.; Stefan Reinecke: &bdquo;&lsquo;Freie Mitarbeiter&lsquo; von der SS &ndash; Im Verfassungsschutz waren NS-Seilschaften aktiv&ldquo;, <i>J&uuml;dische Allgemeine </i>v. 5.2.2015, auf <a href="https://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/21437" target="_blank" rel="noopener">https://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/21437</a>; Constantin Goschler &amp; Michael Wala: &bdquo;Das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit 1950-1975 &ndash; Ergebnissynopse&ldquo;, 29.1.2015 auf: <a href="https://www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/geschichtsprojekt-bfv/ergebnisse-geschichtsprojekt/ergebnissynopse-2015-01" target="_blank" rel="noopener">https://www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/geschichtsprojekt-bfv/ergebnisse-geschichtsprojekt/ergebnissynopse-2015-01</a>.</p>
<p>3 Zahlen nach: Humanistische Union, Internationale Liga f&uuml;r Menschenrechte und Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen (Hrsg.), Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum. Berlin 2013, S. 24, auf <a href="https://www.verfassung-schuetzen.de/wp-content/uploads/2013/09/" target="_blank" rel="noopener">https://www.verfassung-schuetzen.de/wp-content/uploads/2013/09/</a>&nbsp;HU2013_Memo-VS.pdf.</p>
<p>4 &bdquo;Radikalenerlass&ldquo; in: Historisches Lexikon Bayerns, auf: <a href="https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Radikalenerlass" target="_blank" rel="noopener">https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Radikalenerlass</a>.</p>
<p>5 &bdquo;Triebhaft nach H 70&ldquo;, <i>Der Spiegel </i>25/1985, S. 22ff.</p>
<p>6 Vgl. Georg Mascolo &amp; Holger Stark: &bdquo;Katastrophale Pannen&ldquo;, <i>Der Spiegel</i> 6/2002, S. 32f.; Pascal Beucker: &bdquo;Verdienter K&auml;mpfer f&uuml;r die rechte Sache&ldquo;, <i>tageszeitung K&ouml;ln </i>v. 31.1.2002; Hayke Lanwert: &bdquo;VMann erz&auml;hlt, wie das NPD-Verbot an ihm scheiterte&ldquo;, <i>Der Westen </i>v. 22.12.2011, auf: <a href="https://www.-derwesten.de/region/rhein-und-ruhr/v-mann-erzaehlt-wie-das-npd-verbot-an-ihm-scheiterteid6188223.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.-derwesten.de/region/rhein-und-ruhr/v-mann-erzaehlt-wie-das-npd-verbot-an-ihm-scheiterteid6188223.html</a>; Wolfgang Gast: &bdquo;Das intime Wissen des Wolfgang Frenz&ldquo;, <i>tageszeitung</i> v. 24.1.2002, S. 4; &bdquo;Wolfgang Frenz&ldquo;. Eintrag auf Wikipedia, auf: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Frenz" target="_blank" rel="noopener">https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Frenz</a>.</p>
<p>7 Vgl. Andreas F&ouml;rster: &bdquo;Chef von &sbquo;Blood and Honour&lsquo; war V-Mann&ldquo;, <i>Frankfurter Rundschau </i>v. 19.5.2017, auf: <a href="http://www.fr.de/politik/rechtsextremismus/verfassungsschutz-chef-von-bloodand-honour-war-v-mann-a-1282081" target="_blank" rel="noopener">http://www.fr.de/politik/rechtsextremismus/verfassungsschutz-chef-von-bloodand-honour-war-v-mann-a-1282081</a>.</p>
<p>8 Vgl. Arndt Ginzel &amp; Ulrich Stoll: &bdquo;V-Mann-Skandal beim Berliner Verfassungsschutz &#8211; Reise f&uuml;r Minderj&auml;hrigen zu IS organisiert?&ldquo;, auf: <a href="https://www.zdf.de/politik/frontal-21/vmann-skandal-beim-berliner-verfassungsschutz-100.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.zdf.de/politik/frontal-21/vmann-skandal-beim-berliner-verfassungsschutz-100.html</a>.</p>
<p>9 Vgl. Bundesministerium des Inneren: &bdquo;Sicherheit&ldquo;. Meldung v. 23.11.2015, auf: <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2015/11/gesetz-zur-verbesserung-der-zusammenarbeitbeim-verfassungsschutz.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2015/11/gesetz-zur-verbesserung-der-zusammenarbeitbeim-verfassungsschutz.html</a>.</p>
<p>10 In der Unterrichtung des Bundestages durch das Parlamentarische Kontrollgremium zu den Untersuchungen des Sachverst&auml;ndigen Jerzy Montag hei&szlig;t es, Richter &bdquo;<i>erw&auml;hnte dabei aber auch, dass er sich zumindest mittelfristig vom Rechtsextremismus l&ouml;sen und ein b&uuml;rgerliches Leben als Familienvater f&uuml;hren wollte. Weder bei seiner ersten Anlaufstation noch beim LfV Sachsen-Anhalt und wenige Monate sp&auml;ter beim BfV wurde je ernsthaft dar&uuml;ber nachgedacht, R*** in ein Aussteigerprogramm &ndash; wenn es solche damals gegeben hat &ndash; zu bringen oder ihm sonstige Hilfe f&uuml;r einen Ausstieg aus dem Rechtsextremismus angedeihen zu lassen. Jedenfalls hat der Sachverst&auml;ndige in den Akten hierzu keinen einzigen Beleg gefunden. Stattdessen lernte R***, dass f&uuml;r Informationen Geld flie&szlig;t. Die Verfassungsschutzbeho&#776;rden schienen nicht an dem Aussteiger R***, sondern nur am m&ouml;glichen V-Mann R*** interessiert zu sein. Daraus erwuchs f&uuml;r R*** ein ganzes Leben als Rechtsextremist in neonazistischen, antisemitischen und ausl&auml;nderhassenden Szenen und<br />eine lebenslange Identit&auml;t als Verr&auml;ter des eigenen sozialen Feldes. Bis zu seinem Tod mit 39 Jahren hat R*** nichts anderes als dies erlebt.&ldquo; </i>(zit. nach BT-Drs. 18/6545, S. 29)</p>
<p>11 Vgl. Lisa Caspari: &bdquo;F&uuml;hrungslose V-Mann-F&uuml;hrung&ldquo;, <i>Zeit Online </i>v. 28.2.2013, auf: <a href="https://www.-zeit.de/politik/deutschland/2013-02/nsu-ausschuss-v-mann-tino-brandt/komplettansicht" target="_blank" rel="noopener">https://www.-zeit.de/politik/deutschland/2013-02/nsu-ausschuss-v-mann-tino-brandt/komplettansicht</a>.</p>
<p>12 Vgl. Martina Renner: &bdquo;V-Personen in Strukturen des Th&uuml;ringer Heimatschutzes&ldquo;. Antwort des Th&uuml;ringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage, LT-Drs. 5/4198 v. 15.3.2012; &bdquo;35 erfolglose<br />Ermittlungsverfahren gegen fr&uuml;heren V-Mann&ldquo;, <i>Th&uuml;ringer Allgemeine </i>v. 16.3.2012, auf: <a href="https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/35-erfolglose-Ermittlungsverfahrengegen-frueheren-V-Mann-270811884" target="_blank" rel="noopener">https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/35-erfolglose-Ermittlungsverfahrengegen-frueheren-V-Mann-270811884</a>.</p>
<p>13 Stefan Aust &amp; Dirk Laabs: &bdquo;Heimatschutz &ndash; Der Staat und die Mordserie des NSU&ldquo;. Pantheon Verlag 2014, S. 432f.</p>
<p>14 Vgl. Dirk Laabs: &bdquo;Verfahren um Akten-Vernichtung nach Geldauflage eingestellt&ldquo;, <i>Die Welt </i>v. 27.3.2018, auf: <a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/article174944754/NSU-Verfahren-um-Akten-Vernichtung-nach-Geldauflage-eingestellt.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.welt.de/politik/deutschland/article174944754/NSU-Verfahren-um-Akten-Vernichtung-nach-Geldauflage-eingestellt.html</a>.</p>
<p>15 Sebastian Edathy u.a.: &bdquo;Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses&ldquo;, BTDrs. 17/14600 v. 22.8.2013, S. 218f.</p>
<p>16 Vgl. Stefan Aust: &bdquo;Tod im Grunewald&ldquo;, <i>Die Zeit </i>Nr. 18/2012.</p>
<p>17 Ebd.</p>
<p>18 Vgl. Ulrich Chaussy: &bdquo;Oktoberfest. Das Attentat. Wie die Verdr&auml;ngung des Rechtsterrors begann&ldquo;,<br />Ch. Links Verlag 2014, S. 285-312.</p>
<p>19 Vgl. Jochen Zenth&ouml;fer: &bdquo;&lsquo;Bild&lsquo; besiegt Verfassungsschutz vor Gericht&ldquo;, <i>Kress</i> v. 28.6.2017, auf:<br /><a href="https://kress.de/news/detail/beitrag/137989-bild-besiegt-verfassungsschutz-vor-gericht.html" target="_blank" rel="noopener">https://kress.de/news/detail/beitrag/137989-bild-besiegt-verfassungsschutz-vor-gericht.html</a>.</p>
<p>20 Vgl. Martina Renner &amp; Sebastian Wehrhahn: &bdquo;Verdunklung als Prinzip: Geheimdienste und rechter Terror&ldquo;, <i>Bl&auml;tter f&uuml;r deutsche und internationale Politik </i>1/2017, S. 25-28.</p>
<p>21 Vgl. &bdquo;Aufkl&auml;rung zu Rechtsterrorismus und Geheimdiensten nur in Ausnahmef&auml;llen&ldquo;, <i>Antifaschistisches Infoblatt </i>116 / 3.2017, auf: <a href="https://www.antifainfoblatt.de/artikel/aufkl%C3%A4rung-zurechtsterrorismus-und-geheimdiensten-nur-ausnahmef%C3%A4llen" target="_blank" rel="noopener">https://www.antifainfoblatt.de/artikel/aufkl%C3%A4rung-zurechtsterrorismus-und-geheimdiensten-nur-ausnahmef%C3%A4llen</a>.</p>
<p>22 Vgl. Hans-Wilhelm Saure: &bdquo;Verfassungsschutz h&auml;lt Mord-Akten unter Verschluss&ldquo;, <i>Bild Online </i>v. 19.5.2017, auf: <a href="https://www.bild.de/news/inland/bundesamt-verfassungsschutz/verfassungsschutz-haelt-akten-ueber-mordfall-zurueck-51675064.bild.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.bild.de/news/inland/bundesamt-verfassungsschutz/verfassungsschutz-haelt-akten-ueber-mordfall-zurueck-51675064.bild.html</a>.</p>
<p>23 Vgl.: Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz: &bdquo;Aufsicht und Kontrolle&ldquo;, auf: <a href="https://www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/aufsicht-und-kontrolle" target="_blank" rel="noopener">https://www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/aufsicht-und-kontrolle</a>.</p>
<p>24 Vgl. Markus Reuter: &bdquo;BKA ver&ouml;ffentlicht Liste mit elf vereitelten Terroranschl&auml;gen&ldquo;, <i>Netzpolitik</i> v. 29.3.2016, auf: <a href="https://netzpolitik.org/2016/bka-veroeffentlicht-liste-mit-elf-vereitelten-terroranschlaegen/" target="_blank" rel="noopener">https://netzpolitik.org/2016/bka-veroeffentlicht-liste-mit-elf-vereitelten-terroranschlaegen/</a>.</p>
<p>25 Vgl. &bdquo;Verfassungsschutz beobachtete Anis Amri seit Januar 2016&ldquo;, <i>Zeit Online</i> v. 13.9.2018, auf: <a href="https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/untersuchungsausschuss-hans-georgmaassen-anis-amri-verfassungsschutz-information" target="_blank" rel="noopener">https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/untersuchungsausschuss-hans-georgmaassen-anis-amri-verfassungsschutz-information</a>; &bdquo;Emp&ouml;rung &uuml;ber &sbquo;Zeugin&lsquo; im Amri-Untersuchungsausschuss&ldquo;,<i> Tagesspiegel </i>v. 4.10.2018, auf: <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/anschlagam-breitscheidplatz-empoerung-ueber-zeugin-im-amri-untersuchungsausschuss/23146454.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.tagesspiegel.de/politik/anschlagam-breitscheidplatz-empoerung-ueber-zeugin-im-amri-untersuchungsausschuss/23146454.html</a>.</p>
<p>26 Vgl. Ulla Jelpke: &bdquo;F&ouml;rderung der Herausgabe des &bdquo;Jahrbuches Extremismus und Demokratie&ldquo; durch die Bundesregierung oder sonstige Bundesbeh&ouml;rden&ldquo;. Kleine Anfragen an die Bundesregierung in<br />BT-Drs. 17/2850 bzw. 18/957 (Antworten in BT-Drs. 17/2992 v. 20.9.2010 bzw. 18/1172 v. 15.4.2014).</p>
<p>27 Vgl. Frank Jansen: &bdquo;Der Dirigent der deutschen Dienste geht&ldquo;, <i>Tagesspiegel</i> v. 15.3.2018 auf: <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/klaus-dieter-fritsche-im-ruhestand-der-dirigent-der-deutschen-dienste-geht/21076538.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.tagesspiegel.de/politik/klaus-dieter-fritsche-im-ruhestand-der-dirigent-der-deutschen-dienste-geht/21076538.html</a>.</p>
<p>28 Halina Wawzyniak: &bdquo;Wie bitte?&ldquo;, Eintrag v. 5.3.2015, auf: <a href="http://blog.wawzyniak.de/wie-bitte/" target="_blank" rel="noopener">http://blog.wawzyniak.de/wie-bitte/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/das-problem-verfassungsschutz/">Das Problem Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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