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	<title>Michael Th. Greven Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Charismatische Herrschaft und Vertrauen in Neuen Sozialen Bewegungen: Demokratietheoretische Probleme &#8211; lebensweltliche Erfahrungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Sep 2024 13:05:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Charisma]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratietheorie]]></category>
		<category><![CDATA[Herrschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gründungsgeschichte der modernen Demokratie kann auch als die einer allmählichen rechtlichen Formalisierung und Institutionalisierung von Beteiligungsrechten gelesen werden. Gerade die Herstellung rechtlicher und politischer Gleichheit &#8211; Ziel und zentrales Prinzip aller Demokratisierung von politischen Systemen und Organisationen &#8211; kann nur über die „künstliche” Schaffung dieser Gleichheit auf dem sich immer wieder reproduzierenden Hintergrund natürlicher [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-160/publikation/charismatische-herrschaft-und-vertrauen-in-neuen-sozialen-bewegungen-demokratietheoretische-probleme-lebensweltliche-erfahrungen/">Charismatische Herrschaft und Vertrauen in Neuen Sozialen Bewegungen: Demokratietheoretische Probleme &#8211; lebensweltliche Erfahrungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gründungsgeschichte der modernen Demokratie kann auch als die einer allmählichen rechtlichen Formalisierung und Institutionalisierung von Beteiligungsrechten gelesen werden. Gerade die Herstellung rechtlicher und politischer Gleichheit &#8211; Ziel und zentrales Prinzip aller Demokratisierung von politischen Systemen und Organisationen &#8211; kann nur über die <strong>„</strong>künstliche<strong>”</strong> Schaffung dieser Gleichheit auf dem sich immer wieder reproduzierenden Hintergrund natürlicher und gesellschaftlicher Differenzen und Ungleichheiten erreicht werden. Insofern ist die Geschichte der Demokratisierung immer auch zugleich eine Geschichte der Formalisierung von Herrschaftsverhältnissen, ihrer Ämterstrukturen mit gewissen begrenzten Rechten einerseits und Mitwirkungs- und Schutzrechten andererseits gewesen. Heute nun scheint, zumeist unter dem Gesichtspunkt effektiver Zielerreichung gerade hinsichtlich staatlicher Politik, eine Phase der Informalisierung eingesetzt zu haben: Typisch hierfür sind die Hoffnungen, die von Politikern wie Sozialwissenschaftlern in den <strong>„</strong>kooperativen Staat<strong>”</strong> gesetzt werden, der sich mit nichtstaatlichen Akteuren in <em>public-privat-partnerships</em> oder <em>policy-coalitions</em> zur effektiven Problemlösung vereinbart [1]. In dem Maße, in dem die <em>Neuen Sozialen Bewegungen</em> (NSB) [2] in diesen neuen <em>governance-</em>Strukturen partizipieren &#8211; inzwischen vor allem auch auf der internationalen Ebene (Wolf 2002) -, werden auch ihre internen politischen Mechanismen und Chancenstrukturen legitimatorisch über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus relevant. Für diese inneren Strukturen ist das Fehlen rechtlich und organisatorisch verfestigter Verhältnisse charakteristisch, so dass sich die Frage stellt, auf welche Weise sie stattdessen ihre funktionalen Probleme der Koordination, Führungsrekrutierung und Wahrnehmung der Führungsfunktionen bewältigen.</p>
<p>Das Charisma wird von Max Weber im Kontext seiner politischen Soziologie der Herrschaft stets in Abgrenzung zur <strong>„</strong>bürokratischen<strong>”</strong> und <strong>„</strong>patriarchalen<strong>”</strong> behandelt &#8211; aber eben unzweifelhaft als eine soziologische Form der Herrschaft. <strong>„</strong>Im Gegensatz gegen jede Art bürokratischer Amtsorganisation kennt die charismatische Struktur weder eine Form oder ein geordnetes Verfahren der Anstellung oder Absetzung, noch der ,Karriere&#8216; oder des ,Avancements&#8216;, noch ein ,Gehalt&#8216;, noch eine geregelte Fachbildung des Trägers des Charisma oder seiner Gehilfen, noch eine Kontroll- oder Berufungsinstanz, noch sind ihr örtliche &#8218;Amtssprengel&#8216; oder exklusive sachliche Kompetenzen zugewiesen, noch endlich bestehen von den Personen und dem Bestande ihres rein persönlichen Charisma unabhängige ständige Institutionen nach Art bürokratischer Behörden&#8220; (Weber 1972: 655). Fasst man die in dem Zitat enthaltenen Negativbestimmungen positiv, so wird man mit dem Blick auf die heutige politische Wirklichkeit in den meisten politischen Parteien viele jener Merkmale <strong>„</strong>bürokratischer Amtsorganisation<strong>”</strong> wiederfinden. Hier gibt es sowohl die sprichwörtlichen Parteikarrieren und Ämterstrukturen wie auch die nach dem Parteiengesetz bestimmten rechtlichen (und bürokratischen) Verfahren zur <strong>„</strong>Anstellung oder Absetzung<strong>” </strong>oder wenigstens doch potenziellen <strong>„</strong>Kontrolle<strong>”</strong> der politischen Führer durch die Mitglieder oder &#8211; man denke an die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung aller Einnahmen und Ausgaben &#8211; sogar die politischen Konkurrenten, die Öffentlichkeit und die Gerichte. Dass man die politische Wirklichkeit der Macht und innerparteilichen Herrschaftsprozesse nur vollständig durchschauen könnte, wenn man nicht neben den formalen auch die informellen Verhältnisse durchschaute, steht auf einem anderen Blatt &#8211; und dürfte spätestens seit den Parteispendenskandalen jedem bewusst sein. Jedenfalls können aber die informellen Prozesse den formalen Verhältnissen im Falle politischer Parteien nicht öffentlich erkennbar widersprechen, ohne dass es für die politische Führung problematisch würde und den Mitgliedern formale Rechte zum Widerspruch zu Gebote stünden.</p>
<p>Ganz anders verhält es sich, wenn man die Frage nach der charismatischen Herrschaft an die NSB richtet &#8211; eine Frage die in der Vergangenheit in Sozialwissenschaft und Praxis erstaunlich wenig gestellt wurde. Auf den ersten Blick glaubt man zu sehen, dass die in dem Weber-Zitat enthaltenen Negativbestimmungen hier weitgehend erfüllt sind: NSB kennen keine <strong>„</strong>geordneten Verfahren der Anstellung oder Absetzung<strong>”</strong>, noch beziehen ihre führenden Akteure regelmäßig <strong>„</strong>Gehalt<strong>” </strong>oder sind ihnen oder einzelnen unter ihnen <strong>„</strong>exklusive sachliche Kompetenzen zugewiesen<strong>”</strong>. Mit einem Wort: NSB ermangeln <strong>„</strong>bürokratischer Amtsorganisation<strong>”</strong>.</p>
<p>An dieser Stelle ergeben sich zwei Möglichkeiten: Entweder man argumentiert, dass es sich bei NSB um <strong>„</strong>herrschaftsfreie<strong>” </strong>Sozialgebilde handle, so dass sich die Frage nach dem Typus der Herrschaft &#8211; charismatisch oder anders &#8211; gänzlich erübrigt, oder aber man prüft empirisch genauer, ob der an obigem Zitat entstehende erste Eindruck sich bewahrheitet. Dabei könnte sich die Vermutung, NSB wiesen charismatische Herrschaftsverhältnisse auf, bestätigen oder aber zu einer weiteren Differenzierung des Herrschaftsbegriffs um einen neuen Typus führen. Soweit die prinzipiellen Möglichkeiten, die sich eine größere, vor allem auch empirische Untersuchung der Frage zur Aufgabe stellen könnte. Mir geht es in dieser kleinen Gedankenskizze eher um erste Anregungen und Fragestellungen als bereits um letzte Antworten, an denen sich andere versuchen mögen.</p>
<h3 class="">Neue Soziale Bewegungen &ndash; ein herrschafts&shy;freier Raum?</h3>
<p>Für den Zeitgenossen der NSB seit den späten 1960er Jahren ist seit langem auffällig, in welchem Maße die Antwort nicht nur der in der Praxis wirkenden Akteure, sondern auch der ja nicht eben raren sozialwissenschaftlichen Literatur der ersten Hypothese zuneigt. Danach stellt sich die Frage nach inneren Herrschaftsverhältnissen zwar in allen anderen politischen Organisationen, insbesondere in Parteien und Verbänden, nicht aber in NSB. Die Abschlussarbeiten und Dissertationen zum Thema <strong>„</strong>innerparteiliche Demokratie<strong>” </strong>seit Ulrich Lohmars Pionierstudie (Lohmar 1963) Anfang der 1960er Jahre sind Legion; immer geht es dabei um die Chancen und Mitwirkungs-, Kontroll- und Abwehrrechte der einfachen Mitglieder &#8211; also um die innerparteiliche Herrschaftsstruktur? [3] Seit den 1970er Jahren steht &#8211; und das eben nicht nur mit antigewerkschaftlichem Impetus &#8211; die politische und wissenschaftliche Forderung nach einem Verbändegesetz im Raum, das analog zum Parteiengesetz die Forderung nach innerverbandlicher Demokratie rechtlich festschreiben sollte (vgl. Alemann/Heinze 1979). In einer politischen Situation, in der immer mehr Verbände, das heißt praktisch: ihre Vorstände oder Beauftragten, als Partner des sogenannten <strong>„</strong>kooperativen Staates<strong>” </strong>in sogenannten<em> policy-networks</em> an der autoritativen (früher hätte man gesagt: hoheitlichen) Regulierung sozialer Prozesse teilnehmen und sich die Frage nach ihrer Legitimierung genauso wie bei der staatlichen Seite stellt, hat diese Forderung sogar zunehmend politische Brisanz gewonnen.</p>
<p>Aber während diese Debatten geführt werden, schien und scheint sich die analoge Frage nach den inneren Verhältnissen von NSB nur selten zu stellen. Und wenn doch, dann nicht unter dem Herrschaftsgesichtspunkt, sondern unter dem der <strong>„</strong>funktional notwendige(n) Arbeitsteilung<strong>” </strong>und <strong>„</strong>effiziente(n) Funktionserfüllung<strong>” </strong>(Raschke 1985: 218). Unter der immerhin bemerkenswerten Kapitelüberschrift <em>Führer und Aktive</em> schreibt Joachim Raschke: <strong>„</strong>Bewegungen sind nichts ohne eine größere Zahl von Aktiven, sie entfalten sich aber auch nicht ohne Menschen, die Leitungsfunktionen übernehmen [&#8230;]. Es gibt keine führerlosen Bewegungen [&#8230;]. Mitgliedschaft in sozialen Bewegungen ist prekär, Führung (relativ) stabil<strong>” </strong>(ebd.: 214). Gerade wenn man die in diesen Sätzen zusammengefassten allgemeinen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von Leitungs- und Führungsfunktionen (auch) in NSB für richtig hält, dann wird das Erstaunen darüber vielleicht verständlich, warum eine ansonsten herrschaftssensible Sozialwissenschaft gerade bei diesem Forschungsgegenstand der kritischen Nachfrage auszuweichen scheint. [4] Denn die Herrschaftsrechtfertigung über die Notwendigkeit von Leitungsfunktionen ist ungeachtet ihrer partiellen Wahrheit zugleich die älteste Legitimationsideologie von Herrschaft überhaupt, die ihre wissenschaftliche und ideologische Rationalisierung seit der feudalistischen Formel <strong>„</strong>Schutz (der oft Ausbeutung einschloss, M.G.) gegen Treue<strong>” </strong>bis zu neueren <strong>„</strong>Theorie der Herrschaft<strong>” </strong>(Hondrich 1973) immer wieder gefunden hat.[5] Die Erfüllung gesellschaftlich oder organisatorisch notwendiger Leitungsfunktionen gibt deren Inhabern immer auch Chancen zur über diese unmittelbaren Notwendigkeiten hinausgehender Herrschaftsausübung: zur Wahrnehmung von Direktionsgewalt und zur Aneignung oder Ausbeutung von Ressourcen zu persönlichen Zwecken. [6] Warum sollten diese Chancen und die damit an die entsprechenden Individuen oder Leitungszirkel gestellten Versuchungen a priori in NSB weniger wirksam sein als in allen anderen sozialen Gebilden?</p>
<p>Das Argument, das sich auch bei Joachim Raschke findet, dürften viele zumindest unreflektiert teilen. Danach wollen, wie er schreibt im Falle von NSB <strong>„</strong>Aktive und Führer […] im wesentlichen das gleiche&#8220; und im Übrigen sei der ,,, exit&#8216; leicht bewerkstelligt und gegenüber ,voice&#8216; fehlt es häufig an wirksamen Sanktionen<strong>” </strong>(Raschke 1985: 217f.). Nun trifft der erste Sachverhalt unzweifelhaft auch auf Parteien und insbesondere Verbände zu, denen man ja gerade wegen der Zustimmung zu den Verbandszielen oder der Übereinstimmung der Interessen beitritt. Über die Frage, ob die motivationale Schwelle für einen Partei- oder Verbandsaustritt wirklich größer ist als &#8211; nehmen wir ein in der bundesdeutschen Geschichte nicht gerade irrelevantes Beispiel &#8211; bei einer Distanzierung von der bis dahin erkennbar unterstützen Friedensbewegung, mag man trefflich streiten. Beide Formen des exits dürften ehemals Engagierten schwer fallen und sie gegenüber ihren ehemaligen Genossen oder in ihrem persönlich-politischen Kontaktfeld unter Rechtfertigungsdruck bringen. Zusammengefasst sind beide Argumente kaum so überzeugend, um von vorne herein auszuschließen, dass mit der offenkundig unvermeidbaren Struktur <strong>„</strong>Aktive und Führer<strong>” </strong>und den als ebenso unvermeidbar unterstellten funktionalen Erfordernissen der Leitung keine Herrschaftsprozesse verbunden seien.</p>
<h3 class="">Sozial&shy;wis&shy;sen&shy;schaft&shy;liche Verkl&auml;&shy;rungen des Bewegungs&shy;be&shy;griffs</h3>
<p>Für das erstaunliche Phänomen, dass nach den inneren Herrschaftsverhältnissen und demokratischen Strukturen von NSB so selten gefragt wird, und zwar bei ihren Anhängern ebenso wie bei einer ihnen zumeist recht unkritisch gegenüberstehenden Sozialwissenschaft (Greven 1988), [7] dürfte letztlich aber ein unreflektiert verbreitetes Vorurteil verantwortlich sein: Bei diesen Bewegungen und Mobilisierungsprozessen müsse es sich schon allein wegen ihrer positiven Ziele per se um demokratische Einrichtungen handeln, bei denen solche Fragen obsolet seien. Wer sich öffentlich und friedlich für Frieden, Umwelt und Gerechtigkeit engagiert, dem werden ebenso wie den Bewegungen, die dadurch entstehen, offenkundig auch der persönliche demokratische Charakter und damit die angebliche Obsoletheit des Herrschaftsproblems kreditiert. Das kann aber im Einzelfall ein ziemlicher Fehlschluss sein, denn von normativ generell als positiv bewerteten Zielen, die Einzelne oder soziale Bewegungen verfolgen, lässt sich sozialwissenschaftlich nicht auf die innere Struktur sozialer Gebilde rückschließen. Denn auch hier gilt selbstverständlich der demokratische Grundsatz: Der Zweck heiligt nicht die Mittel (in diesem Fall die Organisations- und Mobilisierungsmittel). Diese müssen sich auch im Falle von als positiv angesehenen Zielen den üblichen herrschaftskritischen Fragen stellen und ihre inneren Strukturen und Prozesse nach demokratischen Prinzipien rechtfertigen. So wie die grundgesetzlich normierte Parteiendemokratie konsequent die Forderung nach innerparteilicher Demokratie nach sich zog, so wird gerade derjenige, der für die Beteiligung von NSB an <em>governance</em> plädiert, sich der Forderung nach ihrer inneren Demokratisierung nicht entziehen können. Und auch wenn alle beteiligten Individuen persönlich über demokratische Einstellungen und eine entsprechende Wertorientierung verfügten, so müssten sie doch, gerade wenn es um die Entscheidungsfindung und Ressourcenverwendung bei großen Zahlen geht, ihre Verhältnisse untereinander so regeln, dass den persönlichen Dispositionen die objektiven Verhältnisse entsprechen können. Kurz gesagt: Auch das Zusammenhandeln von Demokraten verlangt demokratische Strukturen.</p>
<p>Hinzu kommt das Problem, dass auch eine sich bestimmten NSB verbunden fühlende Sozialwissenschaft eines Tages zugestehen musste, dass sich Organisationsformen und Mobilisierungsprozesse höchst unsympathischer Art im äußersten rechten und manchmal auch ziemlich linken politischen Spektrum ebenfalls als NSB deuten lassen. Spätestens damit war klar geworden: Der NSB-Begriff musste sozialwissenschaftlich seiner vormals unproblematisierten normativen Implikationen entkleidet werden. Er stand nunmehr als Analyseinstrument auf der Tagesordnung, etwa im Zusammenhang mit ausländerfeindlichen Mobilisierungsprozessen oder, vor allem im Ausland, im Zusammenhang mit neopopulistischen Bewegungen. Daneben wurde er auch als Selbstkennzeichnung der Aktiven unter dem Gesichtspunkt der inneren Herrschaftsproblematik wichtig. Wer es für selbstverständlich hält, bei <strong>„</strong>rechten<strong>”</strong> NSB herrschaftskritisch die inneren Verhältnisse zu beleuchten, der sollte die Frage auch bei den übrigen NSB nicht aus rein begrifflichen, methodischen und erst recht nicht aus politischen Motiven ausschalten.</p>
<h3 class="">Charis&shy;ma&shy;ti&shy;sche Herrschaft in Neuen Sozialen Bewegungen</h3>
<p>Wenn man nun in Ersatzvornahme aussagekräftiger Empirie zunächst auf der Ebene von Phänomenen nach jenen Indizien und Anlässen fragt, die in den anderen genannten politischen und sozialwissenschaftlichen Zusammenhängen bei Parteien und Verbänden herrschaftsrelevant wären, so könnte man —ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben &#8211; einigen der folgenden Hinweisen nachgehen.</p>
<p>Herrschaft, insbesondere charismatische Herrschaft, hat stets ein personales Element. Letztere ist ohne jene Führungsgestalten nicht denkbar, denen das Charisma von ihren Anhängern und, heute für die Mobilisierungsprozesse sozialer Bewegungen in der Massengesellschaft von besonderer Bedeutung, von den Medien zugeschrieben wird. Das Charisma existiert &#8211; jedenfalls wenn man den Begriff (herrschafts- oder religions-)soziologisch verwendet &#8211; stets nur als Attribution: als zugeschriebene, von Anhängern geglaubte Eigenschaft oder Qualität einer Person, der deswegen ohne formales Amt oder prozedurale Rekrutierung eine Führungsrolle zugestanden wird. [8] Die bei Journalisten so wohlfeile Formulierung vom <strong>„</strong>gewählten charismatischen Führer<strong>” </strong>ist im Sinne der Herrschaftssoziologie Webers unsinnig. Denn das Charisma ist weniger (wie im Zuge der gerade in der Parteien- und Wahlsoziologie heute intensiv geführten Personalisierungsdebatte erkennbar) eine Ursache für Wahlerfolge, sondern im Gegenteil der wesentliche Legitimationsgrund von nichtgewählten politischen Führern. Diese sind eben typisch für NSB, aber nicht für die übrigen demokratischen Organisationen und Systeme. Also muss man streng zwischen diesem herrschaftssoziologischen Gebrauch des Begriffes und der heute üblichen Verwendung unterscheiden, bei der damit lediglich die Beliebtheit, Anerkennung oder Popularität einer Person zum Ausdruck gebracht werden soll.</p>
<p>In NSB finden sich aber, so die These, starke Indizien für die Existenz, möglicherweise sogar in vielen Fällen Unvermeidbarkeit charismatischer Herrschaft. Sie liegen immer dann vor, wenn Personen, die durch keine formellen Prozesse oder Institutionen wie Wahlen oder Ämter legitimiert sind, bei der Bestimmung von Handlungszielen, Strategien und der Verwendung von Ressourcen so handeln und entscheiden können, dass sie auch weiterhin Gefolgschaft oder gar Gehorsam finden. Insbesondere gilt dies dann, wenn bestimmte identifizierbare Personen über einen längeren Zeitraum und bei den entsprechenden Anlässen wiederholt erfolgreich eine Führungsfunktion auszuüben vermögen. Spätestens an dieser Stelle muss an den genauen Inhalt des hier verwendeten Herrschaftsbegriffs erinnert werden. An der Weberschen Definition <strong>„</strong>Herrschaft sei die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden<strong>” </strong>(Weber 1972: 28), befremdet heute mehr die Terminologie (Befehl, Gehorsam) als die Sache selbst. Bei dem hier verwendeten Herrschaftsbegriff geht es also immer um die Motive der Fügsamkeit oder die Gründe der Legitimität für die Anerkennung von Führung. Anders als bei der Macht, die sich <strong>„</strong>auch gegen Widerstreben durchzusetzen<strong>”</strong> in der Lage sieht (ebd.: 28), geht es bei der Herrschaft nicht zuerst um die (Macht-)Ressourcen der Führerpersönlichkeiten. Letztere sind ja in sozialen Bewegungen zunächst kaum vorhanden &#8211; und wenn, dann in Abhängigkeit von Herrschaftspositionen. Vielmehr geht es um die Masse der Anhänger oder Mobilisierbaren, die auf die kommunizierten Signale und Inhalte zunächst nur potenzieller Führungsfiguren in NSB mit der Zuschreibung des Charisma, also der Anerkennung einer Führungsrolle reagieren.</p>
<h3 class="">Herrschaft&shy;s&shy;praxis in Neuen Sozialen Bewegungen</h3>
<p>Sucht man nach konkreten politischen Beispielen, wie so etwas funktioniert, so wird man besonders in lokalen, auf konkreten interpersonalen Kommunikationen beruhenden Beziehungen vor allem auf zwei Faktoren achten müssen: transferierbare Reputation und demagogische Qualität. Beide sind über die Massenmedien auch translokal auszuweiten. Wo immer sich <strong>„</strong>spontan<strong>” </strong>Anlass zu Protest und erste Ansätze zur Mobilisierung ergeben hatten &#8211; zum Beispiel in den 1990er Jahren wegen antisemitischer oder ausländerfeindlicher Übergriffe oder früher angesichts der Ende der 1970er Jahre geplanten Dislozierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen -, da konnte man häufig den Reputationstransfer und seine Rolle bei der Mobilisierung von NSB einerseits, bei der Herausbildung von asymmetrischen Herrschaftsstrukturen andererseits beobachten. Für die Mobilisierung zunächst der Aufmerksamkeit, dann auch der Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an Protest und Aktion, spielte die bereits vorhandene, zumeist im Berufsleben erworbene und sich in der Wertschätzung bestimmter Titel ausdrückende öffentliche Reputation derjenigen, die sich öffentlich äußerten, stets eine wichtige Rolle. Alain Touraine, der unter dem Eindruck des <strong>„</strong>Pariser Mai<strong>” </strong>1968 seine oben bereits angesprochenen objektivistischen Bewegungsvorstellungen vorsichtig revoziert, spricht in diesem Zusammenhang als Entstehungsbedingung von (neuen) sozialen Bewegungen die <strong>„</strong>Verbindung zwischen einer fordernden Elite und Unterprivilegierten<strong>” </strong>(Touraine 1976: 188) an. Hierbei käme es allerdings mehr auf die Rolle von Eliten an als auf die gerade in den NSB oft weiter gehegte, aber vergebliche Hoffnung, dass sich ihnen gerade <strong>„</strong>unterprivilegierte<strong>” </strong>anschließen würden. Die berühmten <em>Göttinger Sieben</em> standen Ende der 1950er Jahre zwar nicht am Anfang der bundesdeutschen Anti-Atombewegung, sie schufen aber ein wichtiges Handlungsmuster, dem später zahlreiche Professoren, Ärzte, Pfarrer und sogar Schauspieler folgten. Wenn es dann darum ging, <strong>„</strong>zentrale<strong>” </strong>Protestveranstaltungen auszurichten, ihre Parolen und thematischen Inhalte zu bestimmen, dann standen einige von ihnen stets genauso parat wie dann als Redner auf den Podien und Demonstrationen. Spätestens hier kommt, wenn er sich nicht schon intern in kleinerem Rahmen wie zum Beispiel auf studentischen Vollversammlungen oder Gewerkschaftsfortbildungen ausgebildet hat, der zweite Faktor ins Spiel: Demagogische Fähigkeiten können, dafür gibt es seit der Antike genügend Beispiele, Herrschaft begründen &#8211; insbesondere dann, wenn keine formalen Rekrutierungsverfahren und Ämterstrukturen vorhanden sind.</p>
<p>Schließlich finden in allen Mobilisierungen einige Akteure, darunter am leichtesten die mit bereits vorhandenem Reputationskapital, immer mehr Aufmerksamkeit der Medien, [9] die schon aufgrund ihrer eigenen internen Logiken (u.a. Personalisierung, die es ja nicht nur im Parteienwettbewerb gibt), einigen dann zu dem Titel <strong>„</strong>Sprecher<strong>” </strong>oder <strong>„</strong>Sprecherin<strong>” </strong>der jeweiligen Bewegung verhalfen. [10] Das wiederum blieb und bleibt auch in den internen Kommunikations- und Abstimmungsprozessen der NSB nicht ohne politische Auswirkungen. Medienpräsenz und die damit privilegierten öffentlichen Artikulations- und Mobilisierungsmöglichkeiten lassen sich in Herrschaftsressourcen (nicht nur [11]) in NSB transferieren. Auf diese Weise werden, idealtypisch gesehen, charismatische Führer und Führerinnen in NSB gefunden, die schließlich maßgeblich jene Funktionen wahrnehmen, von denen auch Joachim Raschke zugesteht, dass sie notwendig seien. Er unterscheidet zum Beispiel den <strong>„</strong>Zielspezialisten<strong>”</strong> mit seinem entscheidenden Einfluss darauf, was die schließlich artikulierten Mobilisierungs- und Protestziele en Detail jeweils sind, [12] den organisatorisch begabten und kommunikationsfähigen <strong>„</strong>Mobilisator<strong>” </strong>und den langfristig und konzeptionell denkenden <strong>„</strong>Strategen<strong>” </strong>(Raschke 1985: 216). Spätestens hier ist es für den teilnehmenden Zeitgenossen eine große Versuchung, jeweils konkrete Namen ins Gedächtnis zu rufen; aber das mögen die Lesenden zunächst für sich selbst in ihrem eigen Erfahrungs- und Erinnerungsraum ausprobieren, der sich ja auf ganz verschiedene Phasen und Stränge der im Einzelnen sehr unterschiedlichen NSB beziehen kann. Teil dieser Erinnerungsarbeit oder gegenwärtigen Erfahrungsreflexion sollte die Frage sein, inwiefern in der Praxis von NSB oder den ihnen angelagerten, inzwischen keineswegs nur noch lokalen, sondern auch national und transnational arbeitenden &#8222;Bewegungsnetzwerken&#8220; des &#8222;Bewegungssektors&#8220; [13] die Erfahrung von Fremdbestimmung durch die Dominanz einiger herausgehobener Führungspersonen gemacht wird. Zumindest bei nationalen und transnationalen NSB wie zum Beispiel <em>attac</em> stellen sich ja die klassischen Fragen der Repräsentation: Proportionalität, Kontrolle, Abberufung und Verwendung der Mittel. Kaum glaubhaft, dass diese und andere Fragen mit dem einfachen Hinweis auf die Übereinstimmung von <strong>„</strong>Führern<strong>” </strong>und &#8222;Aktiven&#8220; in den grundsätzlichen Zielen bereits gelöst sind.</p>
<p>Schließlich sind alle diese Fragen nicht nur wegen der mit der Wahrnehmung von Führungsfunktionen unvermeidlich verbundenen Organisations- und Direktionsgewalt, also unter dem Gesichtspunkt der Fremdbestimmung, demokratierelevant, sondern auch deswegen, weil NSB, wie wiederum die Erfahrung zeigt, in erstaunlichem Maße die Fähigkeit besitzen, materielle Ressourcen zu mobilisieren, über deren Verwendung im Einzelnen dann oft von informellen Führungszirkeln entschieden wird. Ob es sich um die lange Zeit jede studentische Vollversammlung, aber auch einige Gewerkschaftstagungen oder sogar den Evangelischen Kirchentag flankierende <strong>„</strong>spontane<strong>” </strong>Spendensammlung <strong>„</strong>Waffen für Nicaragua<strong>”</strong>, für den ANC oder andere heute längst vergessene <strong>„</strong>Befreiungsbewegungen<strong>” </strong>handelte &#8211; bei der niemand jemals genau wusste oder darauf achtete, wer eigentlich die Kollekte einsammelte und anschließend auf einem oft nur mit einer &#8218;c/o-Adresse&#8216; versehenen Konto verwaltete &#8211; oder aber die zahlreichen Aufrufe unterschiedlichster Bewegungsorganisationen und -akteure bei Großdemonstrationen oder aus Anlass bestimmter Kongresse oder Veranstaltungen oder zu bestimmten Zwecken handelt: Nicht immer entspricht offenkundig dem Ausmaß der mobilisierten Mittel auch eine Kontrolle ermöglichende und Legitimität erzeugende Mitwirkungsstruktur.</p>
<p>Hier sind natürlich die strukturbedingten Differenzen zu formalen Organisationen wie Vereinen, Verbänden oder gar den Parteien mit ihren rechtlich fixierten und institutionalisierten Rechenschafts- und Offenlegungsverpflichtungen besonders groß. Auch innerhalb des Bewegungssektors dürfte die empirische Analyse ein weites Spektrum an Strukturen und Verhältnissen aufzeigen, denn in vielen Zusammenhängen haben sich die NSB, genauer: Gruppen von Akteuren innerhalb der NSB gerade deswegen und in bester Absicht teilinstitutionalisiert, um die angesprochenen Probleme zu lösen. Aber nicht jedes <strong>„</strong>Spendenkonto<strong>” </strong>unter einem Aufruf ist in eine solche demokratische Struktur eingebunden und nicht in allen im Kontext von Bewegungen existierenden Vereinen oder Verbänden entsprechen die inneren Verhältnisse wirklich demokratischen Maßstäben. Nicht selten bestehen zwischen Vorständen, Angestellten oder Sprecherräten einerseits und <strong>„</strong>Kassenprüfern<strong>” </strong>oder ähnlichen Beauftragten andererseits derart enge politische Beziehungen, dass von einer echten Kontrolle kaum die Rede sein kann und ihre Wahrnehmung als lästige Verpflichtung empfunden wird; für Mitgliederversammlungen und Wahlen nach dem Vereinsgesetz gilt ähnliches. Generell gibt es vermutlich gerade im Kontext von NSB und ihren <strong>„</strong>Bewegungsorganisationen<strong>” </strong>eine weit verbreitete politische Teilkultur der Informalität. Diese Kultur empfindet die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prozeduren weniger als Chance der Legitimierung und Kontrolle, denn als fremdbestimmten <strong>„</strong>Formalkram<strong>”</strong>, den es für das vereinsrechtlich notwendige Protokoll möglichst schnell zu veranstalten gilt, bevor man zur eigentlichen Politik zurückkehren kann.</p>
<p>Angesichts des unbestreitbaren Ausmaßes an idealistischem Engagement dürfen diese Fragen und Hinweise keineswegs als ein Generalverdacht auf Missbrauch von Direktionsgewalt und Ressourcen durch die Inhaber von Führungsfunktionen in NSB verstanden werden. Sie müssen vielmehr im Kontext meiner Problemstellung sowie der Beobachtung gesehen werden, dass diese und andere Fragen, die in vergleichbaren sozialen Gebilden nicht nur durchaus üblicherweise gestellt werden, sondern in der Regel auch institutionalisierte Antworten gefunden haben, bei NSB dagegen so sehr im Schlagschatten öffentlicher und wissenschaftlicher Aufmerksamkeit verbleiben.</p>
<h3 class="">Vertrauen als Kategorie von Herrschaft und sozialer Interaktion</h3>
<p>Eine entscheidende Voraussetzung von Informalität ist Vertrauen. Charismatische Herrschaft basiert auch auf Vertrauen, das den Führungspersonen entgegengebracht wird. Diese Strukturbeziehung ist in informellen Massenbewegungen mit ihrer nur mittelbaren Kommunikation zwischen <strong>„</strong>Führern<strong>” </strong>und <strong>„</strong>Aktiven<strong>” </strong>zu einem gewissen Grad offenkundig unvermeidbar und funktional. In den unmittelbaren Beziehungen der informellen Führungskreise scheint Vertrauen hingegen aber auch ohne Charisma auszukommen &#8211; im Gegenteil ruft es hier offenkundig Spannung und Konkurrenz hervor.</p>
<p>Soziologisch betrachtet scheint deshalb <strong>„</strong>Vertrauen<strong>”</strong> als funktionales Äquivalent der üblichen formellen Strukturen und Institutionalisierungen zur Mitwirkung und Kontrolle in demokratischen Organisationen in den fluideren und informeller strukturierten NSB zu überwiegen. Traditionen eher angelsächsischer Provenienz, die Misstrauen in die Wahrnehmung von Führungsfunktionen geradezu als demokratische Tugend begreifen, treffen jedenfalls in deutschen NSB offenkundig auf spiegelbildliche Alternativen einer über gemeinsame Ziele vermittelten Gemeinschaftsvorstellung [14]. In Massenbewegungen ohne direkte interpersonale Kontaktmöglichkeiten aller mit allen dürfte sich das Vertrauen in <strong>„</strong>Sprecher<strong>” </strong>und andere Inhaber von Führungsfunktionen vor dem Hintergrund solcher kulturellen Traditionsbestände zum Teil aus dem bereits angesprochenen Reputationstransfer, zum Teil aus angesammelten Erfahrungen mit diesem Personal bei früheren politischen Anlässen und Aktionen speisen. Solches Vertrauen hängt in seiner Belastbarkeit, also u.a. der aus ihm sich begründenden Folgebereitschaft, auch von dem Ausmaß an inhaltlicher Kontinuität von Bewegungsthemen und Aktionsformen ab. Innovationen, insbesondere wenn sie <strong>„</strong>von oben<strong>” </strong>initiiert werden, stellen besondere Belastungen dieser generalisierten Vertrauensbeziehungen dar. Hier ist dann wirklich massenwirksames Charisma einzelner Personen gefragt, wie es zeitweise in Phasen der Zuspitzung politischer Proteste und Konflikte zum Tragen kommt.[15] Die wichtigste strukturelle Vertrauensgrundlage für die informalen Binnenverhältnisse und Netzwerke, da ist sich die Soziologie ungeachtet aller Schulstreitigkeiten ziemlich einig, liegt aber in der Stabilität unmittelbarer personaler Verhältnisse. <strong>„</strong>Freundschaft<strong>”</strong> ist ein Typ solcher personalen Vertrauensbeziehungen, die ihre Stabilität nicht zuletzt aus ihrer Dauer bezieht. Eine Untersuchung von personalen Kontinuitäten des Führungspersonals in verschiedenen NSB und ihrer zeitlichen Dauer könnte hier sehr aufschlussreich sein und mit einiger Wahrscheinlichkeit eklatante Widersprüche zu zeitweise auch in einigen NSB kursierenden <strong>„</strong>basisdemokratischen<strong>”</strong> Zielvorstellungen wie Ämterrotation usw. aufweisen. [16] Alle eigene Erfahrung spricht dafür, dass gerade langjährige Vertrauensbeziehungen und mehr oder weniger politisch begründete Freundschaften sich bei einer empirischen Prüfung im Bewegungszentrum vieler NSB nachwiesen ließen. Sie stehen zweifelsfrei in einem Spannungsverhältnis zu den charismatischen Außenbeziehungen Einzelner und dürften damit für die ungeachtet aller Freundschaften für diese sozialen Gebilde ebenso notorischen internen Konkurrenzbeziehungen und Eifersüchteleien mitverantwortlich sein. Aber zugleich verbürgen sie in den angesprochenen Binnenbeziehungen funktional auch nach außen hin die Wahrnehmung, dass an der Spitze der Bewegung alles mit rechten Dingen zugeht.</p>
<p>Die politischen Freundschaften und ihre Dauer sind aber auch eine Hauptursache langfristiger politischer Patronagebeziehungen, die es nicht nur in politischen Parteien gibt (vgl. Luhmann 2002: 407ff.): Auch im Kontext von NSB werden angesichts ihrer teilweisen Professionalisierung Posten und Aufträge vergeben. So ist es nicht verwunderlich, dass zu dem mehr oder weniger institutionalisierten <strong>„</strong>Bewegungssektor<strong>”</strong> inzwischen auch die Figur des Bewegungsunternehmers gehört; schließlich müssen Millionen von Palästinensertüchern, Tausende lila Halstücher mit Friedenstaube oder Sticker mit Sonnenblumen, schließlich Embleme wie Plakate ebenso gedruckt und hergestellt werden, wie die umfangreiche Broschürenliteratur im Kontext einzelner Bewegungen. Hier werden ebenso wie im Spendensektor ganz beträchtliche Umsätze gemacht und bekanntlich verdanken ja nicht nur einige heute bekannte Verlage und Zeitschriften, sondern auch Druckereien, Buchläden, Fuhrunternehmen und sogar Reisebüros ihre Gründung und Herkunft solchen Bewegungskontexten. Die Finanz- und Wirtschaftsgeschichte des Bewegungssektors in Deutschland seit den späten 1950er Jahren ist noch nicht geschrieben &#8211; und angesichts der vielfach informellen Verhältnisse wohl auch nur sehr schwer zu rekonstruieren. [17] Angesicht des geringen Grades funktionaler Differenzierung und der vorhandenen Verschränkung politischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Funktionswahrnehmung in den NSB wäre sie aber aus der Sicht einer herrschaftssensiblen Demokratiegeschichte auch des außerparlamentarischen Sektors wünschenswert.</p>
<h3 class="">Fazit</h3>
<p>Die vorstehenden Überlegungen und Beispiele geben wohl Anlass, die unkritische Hintergrundannahme von der inneren Herrschaftslosigkeit von NSB aufzugeben und mit den üblichen Fragen einer kritischen politischen Soziologie empirisch nachzuforschen. Dabei wäre davon auszugehen, dass wie überall in Politik und Gesellschaft gegebene <em>opportunity structures</em> auch ein gewisses Maß von Missbrauch und Dysfunktionalität im Sinne der jeweiligen Bewegungsziele ermöglichen. Mag dieses Maß angesichts der ganz überwiegend rational oder idealistisch motivierten Anhängerschaft der meisten NSB auch geringer sein als in vergleichbaren formalen Organisationen, so rechtfertigte das doch nicht das bisherige Desinteresse der Sozialwissenschaften und eben leider auch nicht jedes gespendete politische Vertrauen ihrer Anhänger. Relevant ist diese Frage aber über die Binnenbeziehung hinaus heute in dem Maße geworden, in dem NSB als NRO an Herrschaftsfunktionen politischer Systeme unmittelbar teilhaben. Dass ihre dabei agierenden Repräsentanten schwächeren mitgliedschaftlichen Partizipations- und Kontrollrechten ausgesetzt sind, beschädigt damit nicht nur ihre eigenen Legitimationsgrundlagen, sondern die Legitimität von Regieren in <em>public-private-governance-networks</em> über die bereits bekannten Maße hinaus. Solange man in diesen sich ausbreitenden informellen Strukturen auf Seiten der NRO nur die jeweils eigenen gesteigerten Partizipationsrechte und auf Seiten der formal legitimierten Regierungen nur die vermeintlichen Effektivitätsgewinne im Auge hat, befindet sich die eingangs angesprochene langfristige Entwicklungstendenz der Demokratisierung zur Zeit in einer eigenartigen Regression.</p>
<p>Zusammen mit dem als Personalisierung und Mediatisierung der Parteipolitik breit diskutierten Rückgang an innerparteilicher Demokratie könnten somit die Aspekte charismatischer und lediglich intern auf persönlichem Vertrauen basierender Führungsstrukturen in den NSB insgesamt derzeit an einem Wandel der politischen Kultur mit strukturellen Auswirkungen teilhaben, dessen Entwicklungsfluchtpunkt noch nicht recht erkennbar ist. Die paradoxe Tendenz der Relativierung gleichberechtigter formaler Mitwirkungsrechte durch Ausweitung der Partizipation von NSB in allen Phasen des politischen Prozesses scheint aber langfristig eindeutig zu sein.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<p>1 Ich knüpfe hier an frühere Überlegungen an, die aber auf die durch Informalisierung bedingten Veränderungen des Regierens und nicht die inneren Strukturen von Neuen Sozialen Bewegungen abzielten, siehe Greven 2000.</p>
<p>2 Die unterschiedliche Bezeichnung als NRO und NSB schuldet sich &#8211; wie bei anderen Autoren &#8211; dem jeweiligen Kontext; dass heute politikwissenschaftlich mehr von NRO als NSB die Rede ist, spiegelt die politische Einbindung sozialer Bewegungen in policy-coalitions und die an sie gerichteten Erwartungen rationalen Mitregierens sowie den momentanen Abschwung fundamentaler Opposition unbewußt, aber realistisch wider.</p>
<p>3 Auch (innerparteiliche) Demokratie ist eine Herrschaftsstruktur &#8211; nur eben eine auf politischer Gleichheit und Partizipationsrechten beruhende.</p>
<p>4 Bei Joachim Raschke wird sie immerhin in der angesprochenen Weise, anders als in zahlreichen von mir überprüften wichtigen Werken zu NSB, aufgeworfen; auf das für ihn wohl entscheidende Argument, warum es sich hier &#8222;eher&#8220; nicht um &#8222;Herrschaft&#8220; handle (Raschke 1985: 218), komme ich im Text noch zu sprechen.</p>
<p>5 Prägnante Beispiele zur &#8222;Substitution von &#8218;Herrschaft&#8216; durch &#8218;Führung&#8220;&#8218; in dem von Dietrich Nilger verfassten Unterkapitel des Stichworts &#8222;Herrschaft&#8220; in den Geschichtlichen Grundbegriffen (Hilger 1982). Bezeichnenderweise spricht Joachim Raschke dort, wo er das Thema Charisma in NSB kurz berührt, vom &#8222;charismatischen Führungstyp&#8220; (Raschke 1985: 218) und setzt es mit einem &#8222;charismatisch-autoritären&#8220; oder gar &#8222;-totalitärem Modell&#8220; (ebd.: 219) gleich.</p>
<p>6 In der Kritischen Theorie findet sich für diesen Sachverhalt die dialektische Formel von der &#8222;Surplus-Herrschaft&#8220;: als einem funktionalen Zuviel an Herrschaft und dem Gewinn, den ihre Inhaber daraus ziehen, z.B. Marcuse 1969.</p>
<p>7 Heute scheint diese unkritische Haltung sich von früherer NSB-Emphase in die neuere NGO-governance-Diskussion verschoben zu haben &#8211; so etwa bei Klaus Dieter Wolf, der glaubt, das Legitimationsproblem mitregierender NGO lasse sich durch den Hinweis auf deren &#8222;Reputation&#8220; umgehen, und bei dem die hier thematisierten inneren Probleme als legitimationsbedürftig gar nicht erst auftauchen (Wolf 2002).</p>
<p>8 Hier ist nicht der Raum, alternative Konzepte von &#8222;Führung&#8220; in der Bewegungstheorie zu diskutieren, z.B. das von Alain Touraine &#8211; allerdings noch auf dem Hintergrund der Klassenanalyse entwickelte &#8211; Konzept der &#8222;Berufung&#8220;, das &#8222;von der virtuellen Gegenwart des historischen Subjekts im Individuum ausgeht&#8220;, woraus sich eine Führungsrolle ergeben kann (Touraine 1974: 276f.). Genau hier zeigt sich der &#8222;moderne&#8220; Charakter von Webers attributions- und handlungstheoretischem Ansatz, der sich vor allen Bewegungstheorien marxistischer Provenienz durch das Fehlen jeglicher Geschichtsmetaphysik auszeichnet und der im Unterschied zu einigen neueren Ansätzen der Bewegungstheorie ohne Evolutionsannahmen auskommt.</p>
<p>9 &#8222;Was Dutschke als &#8222;totale Personalisierung&#8220; durch die bürgerlichen Massenmedien anprangerte, beschrieb eine unauflösliche Verstrickung der Bewegung insgesamt&#8220; (Koenen 2001: 36).</p>
<p>10 Eigentümlich selbstverständlich bürgerte sich auch der Begriff &#8222;Studentenführer&#8220; oder &#8222;Führer der Studentenbewegung&#8220; oder &#8222;APO-Führer&#8220; (z.B. Rudi Dutschke) ein, zuerst wohl durch die Medien, schließlich aber auch in den Bewegungskontexten (man denke an Petra Kelly) selbst und sogar in der sozialwissenschaftlichen Literatur. Dabei taucht das Adjektiv &#8222;charismatisch&#8220; nicht selten als Personenkennzeichen auf, ohne dass die hier diskutierten Fragen gestellt würden; im Zusammhang mit der heutigen attac könnte man angesichts der globalen Präsenz einiger Personen geradezu von &#8222;Starrummel&#8220; sprechen, der sicherlich auch eine ökonomische Relevanz besitzt.</p>
<p>11 Man denke an die Art, wie Joschka Fischer bis heute in seiner Partei erfolgreich &#8218;herrscht&#8216;, ohne die entsprechenden Ämter inne zu haben.</p>
<p>12 Natürlich waren in der Friedensbewegung alle für den Frieden engagiert &#8211; aber ob sich die nächste Großdemonstration nur gegen die amerikanischen Pershing II oder auch zugleich gegen die sowjetischen SS-20 richten sollte, das war doch manchmal in sehr kleinen Kreisen auszuhandeln.</p>
<p>13 Roland Roth kommt das Verdienst zu, mit diesen Begriffen die &#8222;Gegeninstitutionalisierungen&#8220; der von einigen immer noch nur als &#8222;bewegt&#8220; begriffenen NSB zum Thema gemacht zu haben &#8211; allerdings findet sich in dem ganzen Buch nicht ein Hinweis darauf, dass sich in den Strukturbildungen der &#8222;Demokratie von unten&#8220; wiederum die klassischen Demokratiefragen stellen lassen: Roth 1994.</p>
<p>14 Nach meinen persönlichen Erfahrungen stammen nicht wenige der älteren Engagierten in NSB aus früheren Kontexten der demokratischen und sozialistischen Jugendbewegung.</p>
<p>15 Man denke an die Rolle Daniel Cohn-Bendits im Pariser Mai 1968 &#8211; und das Reputationskapital, das sich für ihn daraus (bis heute?) ergab; vgl. Gilcher-Holtey 1995.</p>
<p>16 Hier finden Überlegungen in der Weber-Literatur ihren Ansatz, die die auf personalen Verhältnissen beruhenden charismatischen Herrschaftsbeziehungen wie zum Beispiel in NSB im Gegensatz zur modernisierungsbedingten &#8222;Rationalisierung&#8220; aller Lebensverhältnisse und der Politik sehen, die sich in formalisierten Prozeduren niederschlägt; siehe dazu Breuer 1994: 144ff.</p>
<p>17 Für die K-Gruppen gibt es Ansätze dazu bei Koenen 2001, die zeigen welche Ressourcen in politischen Gruppen und Bewegungen zeitweise mobilisiert werden konnten &#8211; und welche Vermögensbestände bei ihrem politischen Niedergang übrig bleiben. Ähnliche Ausmaße wird man in den viel informelleren Strukturen der meisten NSB und ihrer Bewegungsorganisationen allerdings nicht erwarten dürfen.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p><em>Alemann, Ulrich von/Heinze, Rolf G</em>. (Hgg.) 1979: Verbände und Staat, Opladen</p>
<p><em>Breuer, Stefan</em> 1994: Bürokratie und Charisma, Darmstadt</p>
<p><em>Gilcher-Holtey, Ingrid</em> 1995: Die Phantasie an die Macht, Frankfurt/Main</p>
<p><em>Greven, Michael Th</em>. 2000: Die Beteiligung von Nicht-Regierungs-Organisationen als Symptom wach-<br />
sender Informationalisierung des Regierens; in: <em>vorgänge</em> 151 (Heft 3/2000 — September), S. 3-12</p>
<p><em>Greven, Michael Th</em>. 1988: Zur Kritik der Bewegungswissenschaft; in: <em>Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen</em>, 4/1988, S. 51-60</p>
<p><em>Hilger, Dietrich</em> 1982: Die Substitution von &#8218;Herrschaft&#8216; durch &#8218;Führung&#8216;: in: <em>Geschichtliche Grundbegriffe</em>, Bd. 3, Stuttgart, S. 94-98</p>
<p><em>Hondrich, Karl Otto</em> 1973: Theorie der Herrschaft, Frankfurt/Main</p>
<p><em>Koenen, Gerd</em> 2001: Das rote Jahrzehnt. Unsere kleine deutsche Kulturrevolution 1967-1977, Köln</p>
<p><em>Lohmar, Ukrich</em> 1963: Innerparteiliche Demokratie, Stuttgart</p>
<p><em>Luhmann, Niklas</em> 2002: Organisation und Entscheidung, Opladen</p>
<p><em>Marcuse, Herbert</em> 1969: Versuch über die Befreiung, Frankfurt/Main</p>
<p><em>Raschke, Joachim</em> 1985: Soziale Bewegungen, Frankfurt/Main u. New York</p>
<p><em>Roth, Roland</em> 1994: Demokratie von unten, Köln</p>
<p><em>Touraine, Alain</em> 1974: Soziologie als Handlungswissenschaft, Darmstadt/Neuwied</p>
<p><em>Touraine, Alain</em> 1976: Soziale Identität und soziale Bewegung; in: Ders.: Was nützt die Soziologie?, Frankfurt/Main, S. 176-207</p>
<p><em>Weber, Max</em> 1972 [1921/22]: Wirtschaft und Gesellschaft, 5. rev. Ausg., Tübingen</p>
<p><em>Wolf, Klaus Dieter</em> 2002: Zivilgesellschaftliche Selbstregulierung: ein Ausweg aus dem Dilemma des internationalen Regierens?; in: <em>Jachtenfuchs, Markus/Knodt, Michéle</em> (Hgg.): Regieren in internationalen Institutionen, Opladen, S. 183-214</p>
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		<title>Die Mitwirkung der Bürger an der europäischen Integration</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Sep 2012 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 199 (Heft 3/2012), S. 53-59 Die Krise der europ&#228;&#173;i&#173;schen Integration Die europäische Integration, an deren Mitwirkung alle Verfassungsorgane durch das Grundgesetz aufgefordert sind, steckt in einer tiefen Krise. Und das nicht erst, seitdem die internationale Banken-und Staatsschuldenkrise seit 2007 den Euro und den Zusammenhalt der Eurozone gefährdet. Manche Politiker glauben, dass diese [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 199 (Heft 3/2012), S. 53-59</p>
<h5>Die Krise der europ&auml;&shy;i&shy;schen Integration </h5>
<p>Die europäische Integration, an deren Mitwirkung alle Verfassungsorgane durch das Grundgesetz aufgefordert sind, steckt in einer tiefen Krise. Und das nicht erst, seitdem die internationale Banken-und Staatsschuldenkrise seit 2007 den Euro und den Zusammenhalt der Eurozone gefährdet. Manche Politiker glauben, dass diese aktuelle Krise und die hektischen Aktivitäten zur ihrer Eindämmung und Bewältigung dazu beitragen könnten, das historische Projekt der europäischen Integration schneller voranzutreiben, als dieses ohne die Finanzkrise möglich gewesen wäre.</p>
<p>Ich halte diese Sicht der Dinge für kurzsichtig, für politisch normativ kritikwürdig und möchte dies im Folgenden damit kurz begründen, dass wieder einmal die Rechnung ohne die Bürgerinnen und Bürger der EU gemacht wird, ohne deren Mitwirkung und Integration es eine wahrhaft demokratische europäische Integration nicht geben kann und wird. Dazu zunächst ein kurzer Rückblick auf die Art und Weise wie der bisher erreichte Integrationsstand der EU zustande gekommen ist und wie er in Hinblick auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zu beurteilen ist:</p>
<p>Nach den Verheerungen und Zerstörungen, die der von Deutschland angezettelte Eroberungsweltkrieg 1945 in weiten Teilen in materieller und teilweise auch in geistiger Hinsicht angerichtet hatte und vor dem Hintergrund des bald danach schon ausgebrochenen kalten Krieges mit der von der Sowjetunion ausgehenden Drohung gegen die liberalen Nachkriegsdemokratien, war die europäische Bewegung zunächst und von Anfang an eine Friedensbewegung. Und sie war in dieser Zeit auch eine Bürgerbewegung. Mit dem symbolischen Niederreißen der Grenzsteine und Schlagbäume, der geistigen Infragestellung des Nationalismus, dem Enthusiasmus für internationales und supranationales Recht, glaubten Vereinigungen, z. B. die europäische föderalistische Bewegung, die wesentlichen Kriegsursachen zu beseitigen, die in der europäischen Geschichte immer wieder den Kontinent oder Teile von ihm in ihrem Frieden bedroht haben. Dazu gehörte etwa die seit dem 19 Jhd. andauernde Rivalität von Deutschland und Frankreich.</p>
<p>Blickt man heute nach 60 Jahren auf diese Hoffnungen zurück, so könnte man meinen, dass diese, abgesehen von den kriegerischen sowjetischen Interventionen in Budapest und Prag, sowie den auf den Zerfall Jugoslawiens folgenden Kriegen im Großen und Ganzen nicht getrogen haben. Niemals in den Jahrhunderten zuvor gab es in Kerneuropa eine Phase von mehr als sechzig Jahren ohne größeren Krieg. Das sollte man in Erinnerung behalten.</p>
<h5>Die europ&auml;ische Integration aus Sicht der B&uuml;rger </h5>
<p>Das ist zweifellos auch ein Verdienst der europäischen Integration und der Art und Weise, wie sie bis heute vorangetrieben wurde. Allerdings hatte diese erfreuliche Entwicklung das paradoxe Ergebnis, dass die EU heute in der Wahrnehmung und Beurteilung von den meisten EU-Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr als Projekt wahrgenommen und für notwendig erachtet und erst recht nicht durch Engagement und Partizipation unterstützt wird.</p>
<p>Wenn sich überhaupt konkrete Forderungen, die sich explizit an die Adresse der supranationalen Organe der EU richten, feststellen lassen, so steht an erster Stelle die heute bereits von vielen als selbstverständlich wahrgenommene Bewegung-und Aufenthaltsfreiheit sowie der innerhalb der EURO-Zone durch den EURO erleichterte Zahlungsverkehr und ähnliches.</p>
<p>Nur Minderheiten nehmen positiv wahr, dass in bestimmten Rechtsbereichen sich die Rechtsprechung und Rechtsetzung etwa durch Gleichstellungs-und Antidiskriminierungsvorschriften von Europa aus vorteilhaft entwickelt haben. Aber hier beginnen bereits die Ambivalenzen, weil etwa im Bereich der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes die Europäisierung von Rechtsvorschriften im Einzelnen auch eine so genannte Nivellierung nach unten bedeuten kann. So will die EU eine Rechtsverordnung verabschieden, die die strengen deutschen Maßstäbe für die chemische Zusammensetzung von Kinderspielzeug nach unten nivelliert. Für mein Argument ist allerdings wichtig, was die Bürger und Bürgerinnen in aller Regel nicht mit dem erreichten Stand der europäischen Integration in Verbindung bringen: Nämlich das Maß ihrer individuellen Wohlfahrt, insbesondere jenes Anteils, der sich auf die staatlicher Wohlfahrtspolitik begründet.</p>
<p>Europäischen Meinungsumfragen zeigten an, dass alltägliche politische Beobachtungen der EU-Bürger sich ganz wesentlich auf Fragen des materiellen Wohls beziehen und die EU-Bürger in den sie ganz unmittelbar betreffenden Bereichen, die in der Steuer-, Sozial-, Arbeit-und -Gesundheitspolitik konzentriert sind, leiden. So bleiben die EU-Bürger &#150; könnte man in Abwandlung eines politologischen Terminus technicus sagen &#150; methodische Nationalisten. Nicht die europäischen Arbeitslosen-und Inflationsraten lösen Ängste und Erwartungen aus, sondern nationale Raten. Nicht die Kommission sondern die nationale Regierung wird für das perzipierte Auf und Ab des eigenen Wohlergehens in Haftung genommen. Nicht supra-oder transnationale Massenmedien, sondern die auf den nationalen Fernsehen, Hörfunk-oder Zeitungsmärkten dominanten Leitmedien bestimmen die jeweilige öffentliche Meinungsbildung.</p>
<h5>Europ&auml;ische Integration zuerst durch Inter&shy;go&shy;ver&shy;n&shy;men&shy;ta&shy;lismus </h5>
<p>Fragt man sich, wie diese beiden nur grob skizzierten langfristigen Entwicklungstrends mit der Methode der Politik zusammenhängen, durch die die europäische Integration seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts vorangetrieben wurde, so kann man wohl einen der wenigen Hintergrundkonsense der ansonsten so vielfältigen und vielstimmigen Europaforschung wie folgt formulieren:</p>
<p>Lange Zeit dominierend war der unter Politologen so genannte Intergovernmentalismus, also das Zusammenwirken der Regierungen, die diesen Prozess vorangetrieben haben. Manchen Mitgliedsstaaten mehr als anderen galt die Europapolitik sogar lange Zeit als Außenpolitik. Losgelöst von parlamentarischer Beteiligung oder Kontrolle zu handeln, galt damit als Prärogrative der Regierungen. Das ist das, was die Politologen Intergovernmentalismus nennen, also das Zusammenhandeln der Regierungen. In dem Maße, wie es den europäischen Institutionen, also etwa der Kommission oder dem europäischen Gerichtshof allmählich gelang auch als Gegenüber der intergovernmentalen Institutionen politische Initiativen und Zustimmungsmacht zu entfalten, kam es zu dem heute bestehenden Zustand des Zusammen-und Wechselspiels von &#150; wie Politologen sagen &#150; Supranationalismus &#150; also das, was Kommission und Europäische Gerichtshof (EuGH) machen &#150; und Intergovernmentalismus.</p>
<h5>B&uuml;rger&shy;be&shy;tei&shy;li&shy;gung, Integration und Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion </h5>
<p>Die ständig gewachsene Rolle des europäischen Parlaments will ich nicht geringschätzen, sie bedeutet aber für diese Konstellation keine entscheidende Korrektur. Dies zeigt die magere Wahlbeteiligung bei seiner Wahl an. Aber auch die empirisch nachgewiesene überwiegend national bestimmte Motivierung der Stimmabgabe verrät, dass es sich hier immer noch im Bewusstsein der meisten Wählenden um das, was vor vielen Jahren der Kollege Reif &#8217;nationale Nebenwahlen&#8216; genannt hatte, handelt, die kaum als Ausdruck einer europäischen Gesinnung oder als Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen an der Gestaltung der EU interpretiert werden können.</p>
<p>In dieser Konstellation mag umstritten sein, ob die jeweilige Hegemonie bei der Methode der Integration eher auf der Seite des Zusammenhandelns der Regierung oder eher auf der Seite der supranationalen europäischen Institutionen liegt. Das ist eine Diskussion unter Fachleuten. Auch normativ ist die Frage, bei wem denn die Vorhand eigentlich liegen sollte, umstritten.</p>
<p>Aber eines dürfte in der EU-Forschung nicht unumstritten sein: Niemand in der Wissenschaft und in der Politik behauptet, dass die bisherige Entwicklung zum jetzigen Integrationsstand durch die partizipatorischen Anstrengungen der europäischen Bürger und Bürgerinnen vorangetrieben und dass der Stand der heutigen Integration von einer europaweiten transnationalen Integrationsbewegung der Bürger und Bürgerinnen getragen worden sei.</p>
<p>Nach dem allmählichen Erlahmen der von Bürgerengagement getragenen, ursprünglich friedensorientierten und damit gewissermaßen idealistischen europäischen Integrationsbewegung ist das Projekt spätestens seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts als ein allein von den Regierenden und einer nach Bedeutung und Zahlen gewachsenen, aber für die meisten Bürger und Bürgerinnen anonym bleibenden Schicht von Eurokraten und allenfalls einer kleinen intellektuellen Elite getragener Prozess, der über keine relevante Basis im Bürgerengagement verfügt. So heißt es zutreffend in dem jüngst veröffentlichen Manifest &#132;Wir sind Europa&#147;, Europa drohe zu scheitern an der unausgesprochenen &#150; ich hab sie jetzt ausgesprochen &#150; Maxime der Europapolitik: Das Glück der europäischen Bürgers im Notfall auch gegen seinen Willen zu schmieden. Das Beste, was über die Rolle und den Beitrag der europäischen Bürgerschaften noch lange Zeit behauptet werden konnte, wird in der Forschung mit dem bescheidenen Begriff eines permissiven Konsensus ausgedrückt. Soll heißen: Bevölkerungsweit hat man in den EU-Mitgliedstaaten die positiven Effekte der Europäisierung einiger Politikbereiche und natürlich in den dafür in Frage kommenden Staaten auch die materiellen Transfers hingenommen und schnell auch für selbstverständlich und unrevidierbar gehalten. Auch dieser permissive Konsensus entwickelte sich nicht ohne integrationspolitische Stolpersteine, z. B. wenn, was in der deutschen Verfassung allerdings so nicht vorgesehen war, nationale Bürgerschaften zu der europäischen Integration befragt wurden. Wo die nationalen Gegebenheiten direkte demokratische Zustimmung zu neuen Integrationsschritten möglich und erforderlich machten, so wie das jetzt auch in Deutschland gefordert wird, zeigten sich schon früh politisch signifikante antieuropäische und gegen weitere Integration gerichtete Stimmenblöcke im Parteienspektrum vieler Mitgliedstaaten. Explizit antieuropäische Parteien haben mittlerweile eine dauerhafte Präsenz in vielen Parlamenten.</p>
<h5>Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion und Konsul&shy;ta&shy;ti&shy;ons&shy;wesen </h5>
<p>Mancher wird an dieser Stelle einwenden: Gibt es nicht inzwischen rund um die EU-Institutionen in Brüssel eine riesige Corona von Nicht-Regierungs-Organisationen und Lobbyisten, die versuchen auf die Entscheidungen der europäischen Institutionen Einfluss zu nehmen. Und ist das nicht, wie man in der Literatur immer wieder lesen kann, der Einfluss einer europäisch entstehenden Zivilgesellschaft. Ein Beitrag zu dem, was nicht nur manche enthusiastische Kollegen, Forscher und Theoretiker sondern beispielsweise auch die Kommission in offiziellen Papieren gelegentlich als European Participatory Governance bezeichnet.</p>
<p>Meine Antwort ist: Hier gilt es genau zu unterscheiden, ob es um die Mitwirkungs und Einflussmöglichkeiten der Bürger und Bürgerinnen und ihre tatsächliche Partizipation geht. Oder ob es sich in der Tat vor allem auch um ein von der Kommission und ihren Direktoraten geförderte tief gestaffelte Konsultationswesen im Vorfeld von Kommissionsinitiativen und dem Erlass von Rechtsakten sowie um die lobbyistische und verbandsförmige Einflussnahme auf die Willensbildung des europäischen Parlament sich handelt. Tatsächlich hat sich, von der Kommission als Methode der Governance vorangetrieben &#150; wobei sie auch manchmal als Hebamme der europäischen Zivilgesellschaftserscheinungen bezeichnet wird &#150; ein relativ responsives, also ein die Initiativen von Außen aufnehmendes System des beratenden Zusammenspiels von NichtRegierungs-Organisationen, Verbänden, Lobbyisten und gelegentlich Einzelinitiativen ergeben. Dies hilft vor allem der Kommission, ihre Informationsdefizite und institutionelle Abkopplung kommunikativ auszugleichen und insofern ihre Entscheidungsfunktion effektiver und mit größeren Chancen auf Akzeptanz wahrzunehmen. Daran ist nichts auszusetzen.</p>
<h5>Repr&auml;&shy;sen&shy;ta&shy;tion und Repr&auml;&shy;sen&shy;tanten </h5>
<p>Aber der Bürgerferne und der Anonymität der Kommission und ihrer Beamte entsprechen mindestens in gleichen Maßen die Bürgerferne und Anonymität der kollektiven und individuellen Akteure, die als Repräsentanten für die angeblich existierende europäische Zivilgesellschaft, mehr noch für ihrer Bürger und Bürgerinnen, theoretisch und normativ, in Anspruch genommen werden. Viele der organisierten Ansprechpartner in den Konsultationen sind ihrerseits nur europäische Dachverbände nationaler Vereinigungen, viele direkt von Wirtschaft-und Branchenverbänden bezahlte Lobbyisten-Büros und auch die prominenten zivilgesellschaftlichen Nicht-Regierungs-Organisationen lassen sich durch ständige Repräsentation professionell vor Ort vertreten.</p>
<p>Auch hier werden die funktionalen Imperative von Repräsentation, Professionalisierung, Bürokratisierung, Hierarchisierung, Intransparenz und die Gefahr der Verselbstständigung der Repräsentanten von den Repräsentierten sichtbar. Im Kontext einer pluralismustheoretischen und &#150; wie das häufig heißt &#150; realistischen Demokratievorstellung wird man diese konsultative Praxis der Kommission und sogar die Professionalisierung der Repräsentanten zivilgesellschaftlicher Interesse keineswegs negativ bewerten müssen. Aber aus der Perspektive der bürgerzentrierten, mehr noch aus der direkt-demokratischen Demokratievorstellung, muss den normalen Bürgerinnen und Bürgern das ganze komplexe konsultative Governance-System der EU als ein intransparenter Moloch der Fremdbestimmung &#150; als Teil von Brüssel &#150; erscheinen.</p>
<h5>Neue direk&shy;t-&shy;de&shy;mo&shy;kra&shy;ti&shy;sche Elemente? </h5>
<p>Um die Frage letztlich aufzuwerfen, ob die mit dem Vertrag von Lissabon nunmehr eingeführten direkt-demokratischen Elemente daran etwas ändern können? Der Vertrag spricht ja in Artikel 11 von nicht weniger als von partizipativer Demokratie, wenn er das neue Instrument der europäischen Bürgerinitiative, EBI abgekürzt, einführt und die bereit praktizierte und eben beschriebene Konsultationspraxis der Zivilgesellschaft nunmehr in den Status von Verfassungsrecht erhebt, was vorher nicht der Fall war. Hinter dem Begriff und der vertraglich nunmehr garantierten Mitwirkungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürgern verbirgt sich aber nichts anderes, als ein nunmehr von Basis her zu initiierendes Konsultativverfahren. Aus der anspruchsvollen normativen Perspektive der direkten Demokratie wird man die Bezeichnung &#132;Einführung partizipativer Elemente&#147; als Etikettenschwindel bezeichnen müssen. Für einen Gesetzesvorschlag von mindestens sieben Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens sieben Staaten bedarf nach Zulässigkeitsprüfung der Kommission innerhalb eines Jahres mindestens eine Millionen Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten, gewichtet nach Quoten (degressiver Progression). Im Erfolgsfall erfolgt daraufhin eine Anhörung der Initiatoren im EU-Parlament und auch direkt mit der Kommission. Danach darf die Kommission entscheiden, ob sie den Vorschlag übernimmt und ein Gesetzgebungsverfahren einleitet oder nicht. Immerhin wird sie durch den Vertrag zu Abgabe einer öffentlichen Begründung Ihrer Entscheidung verpflichtet. Deshalb nenne ich das ein Konsultativverfahren und nicht direkte Demokratie.</p>
<p>Die Frage ist nun, wie diese Innovation des Vertragsrechtes einerseits institutionell als auch politisch zu werten ist? Wenn wir über die Direkte Demokratie reden, so ist zunächst zu sehen, dass die EU trotz der durch den Lissabonner Vertrag weiter angewachsenen Beteiligungsmacht des EU-Parlaments bisher noch nicht mal eine parlamentarische repräsentative Demokratie ist, sie hat &#150; an diesem normativen Begriff gemessen &#150; das hinlänglich bekannte Demokratiedefizit. Das EU-Parlament hat kein klassisches Budgetrecht, ist nicht alleiniger Gesetzgeber, nicht Kreationsorgan der Kommission, außerdem verletzt es in seinem Zustandekommen und Wahlrecht fundamentale Demokratiewerte der gleichen Freiheit und desgleichen mehr.</p>
<p>Institutionell bringt &#150; wie ich zu zeigen versucht habe &#150; der Lissaboner Vertrag unter dem Begriff &#132;partizipative Demokratie&#147; in Ergänzung des bestehenden Wahlrechts zum EU-Parlament sowie des schon länger existierende Petitionsrecht nur ein weiteres konsultatives Verfahren. Als historisch denkender Politologe möchte ich sagen, konsultative Verfahren sind für sich genommen kein Funktionsmerkmal von Demokratie, sie mögen nützlich und als Regierungsmethode positiv zu bewerten sein, aber sie begründen für sich genommen keinen Fortschritt der Demokratie.</p>
<h5>Mobili&shy;sie&shy;rungs&shy;wir&shy;kung durch weitere Demokra&shy;ti&shy;sie&shy;rung? </h5>
<p>Bleibt die politische Beurteilung und sie fällt, da sie von der Zukunft handelt, natürlich etwas spekulativ aus. Was die Vergangenheit angelangt, so klingt die passive Rolle der Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union bereit mit dem Begriff des permissive Konsensus an. Für eine repräsentative demokratische Eliteherrschaft, die es nach den Maßstäben der nationalen Demokratien in der EU erst noch zu erreichen gilt, mag diese Mischung von skeptischer Duldung repräsentativer Herrschaftspraxis als Legitimationsgrundlage normativ hinreichen. Stets sind es aktive Minderheiten, die sich unter solchen Zuständen zumeist und &#150; das ist bedenkenswert &#150; im Protest &#132;gegen etwas&#147; und seltener in der strategischen und ausdauernden Mobilisierung &#132;für etwas&#147; von der Masse ihrer Mitbürger abheben. Die politische Frage, die zentrale Frage wird also sein, ob die jüngst in Kraft getretene europäische Bürgerinitiative hier eine zusätzliche neue Mobilisierungswirkung für eine weitere Demokratisierung der EU bietet?</p>
<p>Angesichts der Tatsache, dass unter den heutigen Kommunikations-bedingungen die Möglichkeiten der elektronischen Stimmensammlung und der bereit bestehenden die Landesgrenzen überschreitenden kommunikativen Vernetzungen von Interessenverbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen rechne ich &#150; anders als manche &#150; damit, dass in kurzer Frist eine ganze Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht werden können. Auch das Erreichen des Quorums von einer Millionen Unterschriften halte ich auf diesem Wege für gar nicht mehr so schwierig zu erreichen. (In der Gesetzesvorlage der Regierung im Bundestag musste ja eine Kostenabschätzung gemacht werden. Da rechnete die Bundesregierung mit zehn Initiativen pro Jahr.)</p>
<p>Aber die entscheidende politische Frage ist: Wer wird von diesen Instrument mit welchen Zielen Gebrauch machen? Welche Rolle werden die Bürgerinnen und Bürger dabei spielen, die sich für mehr Demokratie einsetzen? Die, die bisher überwiegend passiv die europäische Politik verfolgt haben. Wenn sie nicht sogar zu jener Minderheit gehören, die sich bereits jetzt schon mit den national vorhandenen Möglichkeiten als Anti-Europäer artikuliert haben. Es gehört ja leider zur wohl bekannten Logik kollektiven Handelns, dass sich der partikulare Protest &#132;gegen etwas&#147; leichter als die diffuse Unterstützung auf Dauer mobilisieren lässt. Direkte Demokratie begünstigt &#150; so paradox das zunächst klingt &#150; in der Mobilisierungschance zunächst Minderheiten. Und die müssen nicht immer nur europa-und demokratiefreundlich sein. Damit ist auch bei der zukünftigen Praxis der europäischen Bürgerinitiative zu rechnen.</p>
<h5>Engagement f&uuml;r B&uuml;rger&shy;rechte </h5>
<p>Es steht im Moment und in naher Zukunft schlecht für die politische Perspektive einer partizipativen bürgerfreundlichen Demokratieentwicklung der EU. Abstrakt lässt sich der Hauptmangel dieses Zustandes leicht benennen. Es fehlt an der Existenz einer ausdrücklich für die demokratische Vertiefung der EU mobilisierenden und kämpfenden transnationalen Massenbewegung der Bürgerinnen und Bürgern. Es fehlt an einer begeisterungsfähigen Europaidee, die auch die jungen Menschen wie Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre ergreift.</p>
<p>Ohne eine solche Bewegung &#150; und das ist die bittere Erkenntnis &#150; wird es bei der tendenziell technokratischen Elitenherrschaft in Form konsultativer Governance bleiben. Die Möglichkeit, dass es den Eliten auf diese Weise allerdings gelingt, den im Zuge der derzeitigen EURO-Staatskrisen-Bekämpfung überall aufkeimenden antieuropäischen Neonationalismus zu bändigen, kann nur mit Skepsis betrachtet werden. Das Ausmaß der bisherigen europäischen Integration &#150; mit EURO und &#132;Schengenland&#147; im Zentrum &#150; ist keine unrevidierbare Selbstverständlichkeit mehr. Wer sich mindestens für den mit diesem Integrationsgrad erreichten Zustand einsetzten will, der wird sich in einer gesamteuropäischen Demokratiebewegung engagieren müssen.</p>
<p>Auch hier wird sich die alte Erfahrung bestätigen: Bürgerrechte, vor allem die auf wahre politische Beteiligung gerichteten, müssen gewollt und erkämpft werden. Man bekommt sie von den Regierungen in der Regel nicht geschenkt.</p>
<p><i>Der Text ist die überarbeitete Fassung eines Vortrages auf dem Gustav-Heinemann-Forum in Rastatt am 11./12. Mai 2012. <br /></i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/199-vorgaenge/publikation/die-mitwirkung-der-buerger-an-der-europaeischen-integration/">Die Mitwirkung der Bürger an der europäischen Integration</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>War die Demokratie jemals &#8222;modern&#8220;?</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Sep 2012 09:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Oder: Des Kaisers neue Kleider aus: vorgänge Nr. 199 (Heft 3/2012), S. 92-100 Die Frage mag zunächst überraschen &#8211; denn wie könnte es denn sein, dass in unseren &#130;modernen Zeiten&#8216; ausgerechnet die nach einhelligem international überwiegend geteilten Urteil normativ ausgezeichnetste, von nicht wenigen normativ als unübertrefflich eingeschätzte Regimeform sich als anachronistisch erweisen könnte? Die mit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/199-vorgaenge/publikation/war-die-demokratie-jemals-modern/">War die Demokratie jemals &#8222;modern&#8220;?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Oder: Des Kaisers neue Kleider</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 199 (Heft 3/2012), S. 92-100</p>
<p>Die Frage mag zunächst überraschen &#8211; denn wie könnte es denn sein, dass in unseren &#130;modernen Zeiten&#8216; ausgerechnet die nach einhelligem international überwiegend geteilten Urteil normativ ausgezeichnetste, von nicht wenigen normativ als unübertrefflich eingeschätzte Regimeform sich als anachronistisch erweisen könnte?</p>
<p>Die mit der Frage gesuchte Antwort wird man niemals als wahrheitsfähig ansehen dürfen, denn &#8211; das ist eine erste These &#8211; weder &#8222;Demokratie&#8220; noch &#8222;modern&#8220; lassen sich heute noch essentialistisch verstehen, sodass noch gefragt werden könnte, ob denn die beobachtete Wirklichkeit ihrem wissenschaftlich oder philosophisch ermittelten &#8222;Wesen&#8220; tatsächlich entspräche oder wenigstens als angenähert betrachtet werden könnte. Übrig bleibt nur eine rekonstruktive und evaluierende Antwort, welche Deutungen politischer und gesellschaftlicher Phänomene einerseits dem Prädikat &#8222;modern&#8220; &#8211; oder seiner Epochen bezeichnenden Substantivierung &#8222;Moderne&#8220; &#8211; und andererseits der &#8222;Demokratie&#8220; jeweils gegeben worden sind oder heute gegeben werden.</p>
<p>Eine im Sinne Max Webers[1] &#8222;wirklichkeitswissenschaftlich&#8220; orientierte Politikwissenschaft wird dabei weniger die in ihrer Unzahl nicht mehr überschaubaren fachwissenschaftlichen Elaborate unter dem Etikett &#8222;normative Demokratietheorie&#8220; oder &#8222;Politische Philosophie&#8220; zum zentralen Gegenstand ihrer Beobachtung und Evaluierung nehmen können, so sehr heute auch die unter dem priviligierenden scheinobjektiven Anspruch von &#8222;Wissenschaftlichkeit&#8220;, &#8222;Theorie&#8220; oder &#8222;Philosophie&#8220; antretenden Modelle und Begriffe von &#8222;Demokratie&#8220; auf deren gesellschaftliche Wahrnehmung Einfluss nehmen mögen, sondern sie wird zuerst und zentral sich die reale Verfassung der &#8222;Demokratie&#8220; ansehen müssen, wie sie das praktische Verfassungsleben solcher Systeme formt und legitimiert. Gegenstand sind also nicht Demokratietheorien, sondern die jeweilige praktisch-effektive Sinndeutung, die diese Regimeform sich als verfasste, das heißt rechtlich konstituierte &#8222;Demokratie&#8220; in einer bestimmten Phase gibt.</p>
<p>Der Einfachheit halber werde ich mich dabei auf den Fall Deutschlands, auf das Grundgesetz und sein Demokratieverständnis konzentrieren &#8211; wohl wissend, dass die empirische und vergleichende Demokratieforschung nicht nur eine große Variabilität instititutioneller Möglichkeiten zur Verwirklichung von als &#8222;demokratisch&#8220; angesehenen Prinzipien ermittelt hat, sondern auch eine nicht nur in Nuancen abweichende historisch- kulturelle Einfärbung dieser Prinzipien selbst. Nicht nur lässt sich das &#8222;Wesen&#8220; einer modernen Demokratie wissenschaftlich nicht bestimmen, sondern die Empirie sollte uns skeptisch gegenüber der Vorstellung werden lassen, dass es tatsächlich eine evolutionäre Konvergenz auf einen Typus hin gäbe; viel wahrscheinlicher als Konvergenz erscheint mir die doppelte Annahme von ständigem Wandel und Differenzierung. Im Kontext einer Diskussion über die neue Qualität von Transformationsprozessen, der Frage nach dem &#8222;Wandel des Wandels&#8220;, mag meine Titelfrage ebenfalls Anstoß erregen, denn seit Benjamin Constants Unterscheidung zwischen der &#8222;Demokratie der Alten&#8220; und der neuen, &#8222;modernen&#8220;, auf naturrechtlichem Individualismus mit allen seinen Folgen, insbesondere der strikten Trennung von Privatheit und Öffentlichkeit, citoyen und bourgeois, und dem Schutz der Privatsphäre und des Eigentums durch vorstaatliche Menschenrechte beruhenden Begriff, steht die &#8222;moderne Demokratie&#8220; ja als universalistisches Prinzip im weltweiten Diskurs.</p>
<p>Meine These ist etwas kompliziert doppelt geschichtet: Im ersten Teil der These wird &#8211; zum Teil unter dem Eindruck realer Prozesse, zum Teil erkennbar in der theoretischen Reflexion von &#8222;Moderne&#8220; und &#8222;Demokratie&#8220; &#8211; heute erst nach und nach bewusst, dass und welche Begründungsmomente der sich als &#8222;modern&#8220; verstehenden Demokratie der rein prozeduralen und antimetaphysischen Begründungs-und Prozesslogik der Moderne (Modernisierung) bis heute noch gar nicht entsprochen haben. Dazu zählen vor allem: 1. die bisher für notwendig erachteten Annahmen über den der Demokratie vorgängigen demos und seine relative Homogenität; 2. die Unterstellung einer signifikanten Autonomie des kollektiven Willensbildungsprozesses und 3. die bereits erwähnte Differenzierung zwischen privater und gesellschaftlicher Ungleichheit und politischer und rechtlicher Gleichheit in der kollektiven Selbstherrschaft. Im zweiten Teil der These will ich &#8211; zugegebenermaßen etwas spekulativ &#8211; behaupten, dass die Prozesslogik der gesellschaftlichen Moderne sich gegen die bisher als modern geltende Demokratie durchsetzt, indem sie sie verändert &#8211; und dass es sich am Ende als vergeblich herausstellen wird, was viele seit Längerem im öffentlichen und gerade auch politikwissenschaftlichen Diskurs versuchen, nämlich das kumulative Ergebnis dieser Veränderungen noch als dieselbe &#8222;moderne Demokratie&#8220; zu begreifen.</p>
<p>Pointiert zusammen gefasst: Wird &#8222;die Moderne&#8220; nicht länger als Epoche mit historischem Anfang aber ohne absehbares Ende enthistorisiert, sondern ihrer ungebremsten Prozesslogik entsprechend als fortlaufende Modernisierung sich selbst bewusst, dann ist es nicht überraschend, festzustellen, dass in diesem Prozess auch die restmetaphysischen Aprioris einer Demokratie, die sich seit der Epochenschwelle der Sattelzeit für &#8222;modern&#8220; erklärte, erodieren. Der immer stattfindende &#8222;Wandel&#8220; findet dann nicht mehr innerhalb des dem Wandel selbst entzogenen begrifflichen, normativen und institutionellen Gerüsts der sich &#8222;modern&#8220; dünkenden Demokratie statt, sondern als Wandel der Demokratie zu etwas Neuem, bisher nur unzureichend auf den Begriff zu Bringendem.Mit diesen Thesen widerspreche ich ausdrücklich der seit einiger Zeit um sich greifenden Begriffsverwirrung, die &#8211; populär gemacht etwa durch Jacques Derrida in seiner Metapher &#8222;démocratie à venir&#8220; &#8211; davon ausgeht, dass &#8222;Demokratie: das einzige Nomen (sei), das für historische Transformationen nahezu beliebig offen und flexibel&#8220; sei.[2]Das Grundgesetz normiert bekanntlich vor allem in den Artikeln 20 und 21 die &#8222;Demokratie&#8220; mit folgenden Kerngedanken: &#8222;Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt&#8220;; in Artikel 21 ist von &#8222;der politischen Willensbildung des Volkes&#8220; die Rede, an der die Parteien nunmehr mitzuwirken haben, deren &#8222;innere Ordnung&#8220; wiederum &#8222;demokratischen Grundsätzen&#8220; zu entsprechen habe. Verfassungsjuristisch ist diesen Sätzen seit langem eine nur im Detail oszillierende autoritative Interpretation gegeben worden, wie sie in den gängigen Kommentaren[3] nachgelesen werden kann. Typisch für eine solche juridische Sicht der Dinge ist Artikel 79 (3) GG, wonach &#8222;Änderungen des Grundgesetzes durch&#8230; die&#8230; die in den Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig sind&#8220;. Als ließen sich der geschichtliche Prozess der Modernisierung und die damit zwangsläufig einhergehenden Veränderungen durch rechtliche Normen aufhalten. Zugleich ist aber eine solche juridische Interpretation angesichts ihres autoritativen Charakters, der nicht selten auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgreift, im Vergleich zu der oben angesprochenen politikwissenschaftlichdemokratietheoretischen Literatur von ungleich prägenderer Kraft für das tatsächliche Sinnverständnis praktizirter<br />Demokratie, nicht zuletzt, weil die staatlichen Organe, denen der Bürger und die Bügerin im Alltag begegnen, gehalten sind, sich dieser autoritativen Sinnbestimmung praktisch einzufügen &#8211; solange jedenfalls bis die Kluft zwischen dem Sinn der Verfassungsvorschriften und dem Erfahrungshorizont der Gesellschaft im Alltag nicht mehr wirksam durch noch soviele rituaisierte Symbolisierungen der Verfassungsbekräftigung überbrückt werden kann.</p>
<p>Die wahrgenommene &#8222;Plötzlichkeit&#8220; und &#8222;Schnelligkeit&#8220; des Zusammenbruchs der lange Zeit &#8211; jedenfalls von den meisten äußerlichen Betrachtern &#8211; für unverrückbar stabil erachteten Herrschaftssysteme Ost-und Mitteleuropas nach 1989 sollte auch in &#8222;etablierten Demokratien&#8220; jederzeit als Menetekel für die Historizität jeglicher politischer Ordnung beachtet werden.</p>
<p>Im Zusammenhang mit der Frage nach der &#8222;Modernität&#8220; des in der Verfassung niedergelegten und institutionell konstituierten Demokratieverständnisses bietet sich also hier keine juridisch-autoritative, sondern eine hermeneutisch rekonstruktive Deutungsweise an, die nicht ohne ideengeschichtliche Bezüge auskommt.</p>
<p>Auf der unmittelbar semantischen Ebene wird zunächst deutlich, dass die &#8222;Demokratie&#8220; &#8211; wie nicht anders zu erwarten &#8211; auf der keineswegs trivialen Voraussetzung eines &#8222;Demos&#8220;, dem &#8222;Volk&#8220;, beruht, worunter verfassungsrechtlich im wesentlichen die Wahlbürgerschaft zu verstehen ist, auf deren irgendwie ermittelten &#8222;Willen&#8220; sich &#8222;alle Staatsgewalt&#8220; berufen können muss, um legitim zu bleiben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 47, 253; 83,60) muss es deswegen eine &#8222;ununterbrochene demokratische Legitimationskette&#8220; zwischen dem in Entscheidungen geäußerten &#8222;Willen&#8220; des &#8222;Volkes&#8220; und der Ausübung von jeglicher &#8222;Staatsgewalt&#8220; geben.</p>
<p>Dadurch wird deutlich, dass die &#8222;Demokratie&#8220; jenen Prozess und jene Institutionen umfasst, durch die die &#8222;Willensbildung&#8220; erfolgt, an der sich die Ausübung der &#8222;Staatsgewalt&#8220; zu orientieren hat. Ebenfalls wird deutlich, wie die Staatsgewalt ausgeübt wird: durch das Volk selbst in Wahlen und Abstimmungen, ansonsten durch &#8222;besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung&#8220;. Das &#8222;Volk&#8220; übt also die Staatsgewalt direkt und selbst in &#8222;Wahlen und Abstimmungen&#8220; aus, und wird ansonsten durch besondere Organe repräsentiert, die in seinem Namen handeln und entscheiden &#8211; soweit sie sich dabei &#8222;letztlich&#8220; auf eine &#8222;Entscheidung des Volkes&#8220; berufen können.[4] Das alles mag und sollte als normative Grundlage unserer Verfassungswirklichkeit wohlbekannt sein; sie soll hier auch nicht hinsichtlich ihrer verfassungsmäßigen Geltung in Frage gestellt werden. Aber die performative Suggestion dieser Legitimationssprache gibt zu kritischen Überlegungen Anlass.</p>
<p>Was hat man sich unter dem &#8222;Willen&#8220; des offenkundig bereits geeinten &#8222;Volkes&#8220; vorzustellen? Direkt geäußert wird dieser &#8222;Wille&#8220; in &#8222;Wahlen und Abstimmungen&#8220; &#8211; wobei wir Letztere angesichts der herrschenden Verfassungslage auf Bundesebene im Moment vernachlässigen können. Wenn das &#8222;Volk&#8220; aber wählt, dann nur durch die Stimmabgabe seiner Bürger und Bürgerinnen für Listen und Kandidaten, wodurch ein &#8222;Wahlergebnis&#8220; entsteht &#8211; das in der Tat hernach von Kommentatoren und nicht selten auch gewählten Politikern und Politikerinnen als &#8222;Wille des Volkes&#8220; interpretiert wird. Aber als wessen &#8222;Wille&#8220; kann dieses rein durch arithmetisches Verfahren ermittelte Ergebnis, das zumindest Mehrheit und Minderheit, tatsächlich ja aber noch viel komplexere Verhältnisse der Proportionalität zum Ausdruck bringt, hernach tatsächlich verstanden werden. Hier gilt einerseits das Mehrheitsprinzip, das bereits Rousseau epistemologisch aufgeladen interpretierte: die &#8222;Mehrheit&#8220; habe den zu ermittelnden &#8222;Gemeinwillen&#8220; besser erkannt, als die Minderheit(en), letztere sich deshalb jener zu fügen. Hans Kelsen[5] hat die darin liegende Mystifikation, wonach eine &#8222;Mehrheit&#8220; einen fiktiven &#8222;Gesamtwillen&#8220; erkenne und repräsentiere, Anfang der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts kritisiert; man kann sagen: als eine dem modernen Bewusstsein nicht mehr zuzumutende Metaphysik. Er hat dem eine normative Rechtfertigung entgegen gesetzt, wonach die Befolgung des Mehrheitswillens die größtmögliche Annäherung an die einzig der &#8222;Freiheit&#8220; angemessene Form der individuellen Selbstregierung sei. Während bei ihm diese entmystifizierte Interpretation des Mehrheitsprinzips als die Freiheit arithmetisch optimierende Grundlage rechtlicher Herrschaft der Demokratie diese gerade als moderne Form der Staatsgewalt zu legitimieren sucht, dient die inhaltlich zum Teil parallele Demokratiebeschreibung von Carl Schmitt[6] der doppelten Denunziation von Moderne und Demokratie in einem Zeitalter der &#8222;Entpolitisierungen und Neutralisierungen&#8220;.[7]</p>
<p>Dass &#8222;Deliberation&#8220;, dass die diskursive Ermittlung des Vernünftigen zum Wesen und zur Praxis der Demokratie &#8211; gerade in einem post-metaphysischen Kontext &#8211; gehöre, hat vor allem Jürgen Habermas[8] mit weltweitem Erfolg der Politikwissenschaft als weitere theoretische und normative Begründung und Rechtfertigung zugeschrieben. Was sich gerade in den sich normativ verstehenden wissenschaftlichen Teildisziplinen von der Policy-Forschung bis hin zu den Internationalen Beziehungen großer Beliebtheit erfreut, erweist sich in der hier gewählten Perspektive auf den wirklichen Vollzug einer sich &#8222;demokratisch&#8220; verstehenden Willensbildung jedenfalls überwiegend nicht als valide Beschreibung: Gibt es natürlich überall deliberative Einzelphasen und Episoden im Gesamtprozess der Willensbildung, gibt es im Einzelfall sogar die Konsensbildung als eigentlichen Entscheidungsakt, so bleibt doch regelmäßig die Deliberation der eigentlichen Entscheidung durch legitimierte Amtsgewalt oder Mehrheit bloß vorgelagert. Selbst Habermas hat an entscheidender Stelle &#8211; die freilich von den seine Theorie allzu häufig nur normativ interpretierenden Adepten kaum zitiert wird &#8211; die Relevanz des politischen Entscheidens betont, ja ihr trotz ihrer Zuordnung zur systemischen Reproduktion der Gesellschaft sogar sozialintegrative Funktion zugebilligt: &#8222;In dem die Politik jeweils besondere kollektive Ziele verfolgt und bestimmte Konflikte regelt, bearbeitet sie zugleich allgemeine Integrationsprobleme. Weil sie rechtsförmig verfasst ist, behält eine in ihrer Operationsweise funktional spezifizierte Politik einen gesamtgesellschaftlichen Problembezug: Sie setzt auf reflexiver Ebene eine Sozialintegration fort, die andere Handlungssysteme nicht mehr hinreichend leisten können&#8220;.[9] Eben das rechtfertigt den Begriff der &#8222;politischen Gesellschaft&#8220;.[10]</p>
<p>Praktisch ist aus strukturellen Gründen Deliberation nur zur Willensbildung im kleineren Kreis geeignet und tendiert dazu, als Rechtfertigung für eine advokatorische Expertokratie herhalten zu müssen; wo das Modell für größere oder gar gesamtgesellschaftliche Willensbildung oder Entscheidungsfindung in Anspruch genommen wird, da kann das nur als rein normative contra-faktische Idee, nicht aber als organisatorisch oder prozedural umzusetzendes Alternativmodell zur Mehrheitsentscheidung gelten, ohne dass für es dieselben Mystifikationen aufscheinen, wie bereits bei der Mehrheitsentscheidung selbst.</p>
<p>Bettet man nun diesen bereits für restmetaphysische Implikationen oder jedenfalls empirisch untrifftige Voraussetzungen anfälligen normativen Kerngehalt der &#130;Willensbildung eines Volkes&#8216; in den derzeitigen Erkenntnisstand einer empirisch informierten Politikforschung zu den tatsächlichen Abläufen des politischen Prozesses ein, so reduziert sich dessen praktische Relevanz ständig weiter. Unter anderem folgende &#8211; häufig implizite -Annahmen erweisen sich als Fiktionen:</p>
<p>Die begründungslogisch für die Idee der auf &#8222;Volkssouveränität&#8220; beruhenden Legitimität grundlegende Annahme eines vorgängig existenten &#8222;Volkes&#8220;, das sich dann demokratisch konstituiert, seit der Deklaration des Dritten Standes 1789 zur &#8222;Nation&#8220;, also die Idee des &#8222;demokratischen Nationalstaates&#8220;, erodiert und damit das, was Ulrich Beck zutreffend den lange nicht bewusst gewordenen &#8222;methodologischen Nationalismus&#8220; [11] der seit dem 19. Jahrhundert entstanden Sozialwissenschaften genannt hat. In wachsendem Maße haben es alle heutigen Demokratien mit empirisch verstandener Multi-Kulturalität einer heterogenen Bevölkerung zu tun, die sich nicht mehr der Fiktion einer dem faktischen Willensbildungsprozess vorgelagerten politischen Einheit fügen will und wird. Aus Gesellschaften, die sich für bereits integrierte, relativ homogene &#8222;Nationalgesellschaften&#8220; hielten &#8211; das es in ihnen das Problem der Anerkennung von &#8222;Minderheiten&#8220; stets gab, ist nur die spiegelbildliche Seite desselben &#8211; werden &#8222;politische Gesellschaften&#8220;, die das Problem der Stiftung von funktional ausreichender Einheit erst politisch leisten müssen &#8211; und das unter den Bedingungen von aus unterschiedlichen Gründen weltweit wachsender Mobilität.</p>
<p>Wichtige Elemente dieses Erosionsprozesses liegen in dem sich ausbreitenden Bewusstsein von ständig wachsenden Interdependenzen, die die Annahme einer zumindest weitgehenden Autonomie des innerstaatlich veranstalteten &#8222;Willensbildungsprozesses&#8220; zunehmend als Illusion erweisen. Wichtig für die Frage der Demokratie und ihre Legitimität ist nicht der Grad der Interdependenz selbst, sondern dessen Bewusstwerdung. Damit wird nämlich &#8211; man könnte hier die Parallele zur gut bekannten Problematik der individuellen Selbstbestimmung aufmachen &#8211; der normativ konstitutive Zusammenhang von Autonomie und Selbstbestimmung problematisch. Wenn die Bürger und Bürgerinnen, die sich nach dem berühmten Diktum von Habermas als &#8222;Autoren&#8220; ihrer Verfassungs- und Rechtsordnung noch im repräsentativ-demokratischen Verfassungsstaat erkennen können sollen, zunehmend wahrnehmen, dass die &#8211; beiläufig gesagt &#8211; immer enger werdende Regulierung ihrer lebensweltlichen Praxis in wachsendem Maße von &#8222;außerhalb&#8220;, von nicht ihrem Votum unterliegenden &#8222;Mächten&#8220; bestimmt wird, dann geht die rousseausche Vision, nur den selbstbestimmten Gesetzen zu unterliegen und so die eigene Freiheit verwirklichen zu können, verloren.</p>
<p>Wollte man nun argumentieren, dass dies im hier diskutierten Sonderfall einer Mitgliedsdemokratie der EU nur durch das dort herrschende, vielfach konstatierte &#8222;Demokratiedefizit&#8220; verursacht sei, insofern also prinzipiell durch weitere Demokratisierung der EU behebbar, so muss daran erinnert werden, dass das normative Problem der Interdependenzverflechtung für Demokratien allgemein ist und weltweit gilt, also nicht demSonderfall EU geschuldet. Ähnliche trans-und supranationale Vergemeinschaftungen wie die EU bleiben aber bis auf Weiteres global unwahrscheinlich &#8211; und auch die Zukunft der EU selbst ist nicht teleologisch determiniert, sondern zeigt vielmehr phasenweise bedenkliche Desintegrations-und folglich Re Nationalisierungstendenzen.</p>
<p>Lässt also die wachsende und augenscheinlich unumkehrbare Steigerung der Interdependenzverflechtung die Autonomie der staatlich organisierten demokratischen Willensbildung durch die Erosion der Unterscheidung von &#8222;innen und außen&#8220;, &#8222;intern und extern&#8220; erodieren, soweit damit die innerstaatliche Effektivität von und Betroffenheit durch außerstaatliche Regulierungen angesprochen ist, so ist die daraufhin häufig geschlussfolgerte abnehmende Macht und Wirkungseffizienz nationalstaatlicher Regierungen m. E. empirisch noch nicht ausreichend belegt. Übersehen wird, dass nationalen Regierungen jenseits des nationalen Legitimitätsraumes neue Handlungs-und Entscheidungsmöglichkeiten zuwachsen, die sie in Kooperation mit anderen oder gar in einseitiger Machtüberlegenheit auch mit Wirkung nach &#8222;innen&#8220; wahrzunehmen verstehen. Unter dem Gesichtspunkt eines Wandels der Demokratie scheint mir ein anderer Aspekt der Transnationalisierung von hernach auch innerstaatlich wirksamen Regulierungen bedeutsamer, nämlich die beobachtbare Erosion der Trennung von (a) öffentlicher demokratisch, d.h. gleicheitsbasiert legitimierter und (b) privater, d.h. in der Regel auf ungleicher Ressourcenausstattung beruhender Partizipation, so in von mir bereits früher so genannten &#8222;Public-Private-Policy-Networks&#8220; (PPPNs)12, die für die Etablierung und Regulierungsbildung von &#8222;Transnationalen Public-Private Networks&#8220; (TPPNs) [12] immer bedeutsamer werden.</p>
<p>Beruht demokratische Willensbildung auf der formalen, d. h. zu diesem Zwecke institutionell künstlich hergestellten &#8222;gleichen Freiheit&#8220; der Beteiligten, wie sie beispielsweise im &#8222;omov-principle&#8220; &#8211; &#8222;one man, one vote&#8220; &#8211; zum Ausdruck kommt, so die Partizipation (zivil-)gesellschaftlicher Akteure an PPPNs und TPPPNs auf unterschiedlicher Ressourcenausstattung und damit ungleichen Einflusschancen. Insofern deren Regulierungen für die einzelnen Individuen Geltung erlangen, geht der konstitutive Unterschied moderner Demokratien gegenüber ihren Vorgängerregimen, dass nämlich die Einzelnen aus jeglicher privater Herrschaft emanzipiert und nur noch der demokratisch legitimierten Amtsgewalt und Gesetzesherrschaft unterliegen sollen, zumindest partiell verloren. Mit der Zunahme von PPPNs und TPPNs, die von den beteiligten privaten wie öffentlichen Akteuren in der Hoffnung auf zu steigernde Regulierungseffizienz und effektivität gestiftet werden, wächst zugleich der Anteil privater Herrschaft an, die gänzlich abzuschaffen die &#130;moderne Demokratie&#8216; einmal angetreten war.</p>
<p>Gegen den bisherigen Argumentationsgang mag eingewendet werden, er verwende das Konzept von &#8222;Modernisierung&#8220; zu deterministisch, etwa im Sinne der benjaminschen &#8222;Lokomotive&#8220; aus den &#8222;Geschichtsphilosophischen Thesen&#8220;; dem von Walter Benjamin[13] dort politisch und historisch-materialistisch angedachten Handeln bliebe ja, um die menschliche Qualität des &#8222;Fortschritts&#8220; zu erhalten, schließlich nur der Griff zur &#8222;Notbremse&#8220;, mit dem der permanente Wandel der Modernisierung, bei Benjamin freilich in Form ungebremster Kapitalakkumulation und Profitmacherei verstanden, unterbrochen werden könnte. Die Vorstellung eines bewussten Eingriffs in den bis dato hinter dem Rücken der Subjekte ablaufenden permanenten Wandel lebt bei Benjamin noch ganz von den Revolutionsvorstellungen des späten 18. und 19. Jahrhunderts, die mit ihrem Bezug auf den einzelnen Staat, den es zu revolutionieren gelte, denselben vormodernen Bewusstseinsrelikten verbunden blieben, wie hier schon für die Demokratie aufgezeigt. Die kommunistische Vision einer &#8222;Weltrevolution&#8220; (Marx/Engels) war demgegenüber allein aus der klassentheoretischen Interpretation der Entstehung des Weltmarktes deduziert, fand aber niemals, auch nicht in den Konzepten der Internationalen oder später der Komintern, eine strategisch-handlungspraktische Konkretisierung, die Lenins wirkmächtiger Strategie aus &#8222;Was tun?&#8220; für ein einzelnes Land entsprach.</p>
<p>Was der Übertragung der Idee der Revolution auf die Moderne zunehmend sich praktisch in den Weg stellte, war erstens genau jene bereits angesprochene Erosion der vorgestellten Homogenität eines bewusst handelnden Kollektivsubjekts und zweitens die wachsende Interdependenz, die das ursprünglich einzeln zu revolutionierende Objekt des unabhängig von seiner internationalen und transnationalen Umgebung zu revolutionierenden Nationalstaates (&#8222;Sozialismus in einem Land&#8220;) in ein zunehmend globales System vielfach verflochtener Bezüge einbettete.</p>
<p>Kann man sich also nach diesem Paradigma revolutionären Handelns vorstellen, dass durch bewusstes politisches Entscheiden und Handeln die bisher selbstläufig vorantreibende &#8222;Modernisierung&#8220; die schleichende Abschaffung der Demokratie gerade durch deren Modernisierung aufgehalten werden könnte?</p>
<p>Wenn auch nicht gerade mit &#8222;revolutionärer&#8220;, so doch mit performativer Intention könnte man diese Absicht der wachsenden Flut normativer Fortschreibungen der Idee der Demokratie bis hin zur &#8222;global&#8220; oder &#8222;cosmopolitan democracy&#8220; zubilligen. In immer komplexeren Argumentationen und institutionellen Mehrebenenarrangements für &#8222;multiple demoi&#8220; und andere willkürlich konstruierte, weiterhin aber angeblich legitimationsspendende Hybridkollektive werden in der Politikwissenschaft Szenarios entworfen, nach denen sich auch die komplexesten Formen transnationaler Mehrebenengovernance und die nur noch von Experten-und advokatorischen Interessengruppen durchschaubaren Regulierungsprobleme zahlreicher Policy-Bereiche als mit der traditionellen Idee einer &#8222;Bürgerdemokratie&#8220; vereinbar interpretieren lassen sollen.</p>
<p>Aber was unsere besten Studierenden der Politikwissenschaft nach längerem Studium mühsam sich vielleicht aneignen, taugt als normativer Ersatz für die traditionelle Legitimationsidee der Demokratie in der Praxis nicht, weil diese normativ konstruierten, komplexen Demokratiemodelle das Sartori-Kriterium verletzen, wonach die Demokratie als einzige Regimeform nicht fortbestehen kann, &#8222;wenn ihre Grundsätze und Mechanismen den geistigen Horizont des Durchschnittsbürgers übersteigen&#8220;[14]. Eine Demokratie, deren institutionelle und prozessuale Legitimationsbesorgung vom durchschnittlichen Bürger nicht mehr durchschaut werden kann, wäre jedenfalls mit der &#8222;Volkssouveränität&#8220; normativ nicht länger vereinbar und verkäme praktisch zur Rechtfertigung von &#8211; bestenfalls &#8211; advokatorischer Elitenherrschaft. Meine Antwort lautet also: nein.</p>
<p>Mit der Wirklichkeit der Idee der modernen Demokratie schwindet aber aus verwandten Gründen auch die ihr historisch verbundene Idee und praktische Möglichkeit der Revolution; beides, wie man zunehmend merken kann, Relikte der Vormoderne, die noch eine Weile &#8211; mehr im Bewusstsein und normativen Selbstverständnis als im praktischen Funktionieren &#8211; im Prozess der Modernisierung mitgeschleppt worden sind, nun aber auch in ihrer normativen Strahlkraft zunehmend verblassen.</p>
<p>Was tritt an die Stelle? Wir wissen es noch nicht &#8211; werden es aber auch nicht zu begreifen lernen, solange wir weiterhin versuchen, die permanent zu beobachtenden Veränderungen in die alten vertrauten Schemata einzuordnen, um den Preis, dass diese mehr und mehr ihre erfahrungsbasierte Validität und Überzeugungskraft verlieren. Dadurch ähnelt die Demokratie in den Augen der Menschen, auf die es als Bürger und Bürgerinnen doch schließlich ankäme, heute mehr und mehr jenem bekannten nackten Kaiser im Märchen &#8211; der sich doch bei Lichte besehen als ziemlicher Despot erwies, indem er den gewohnheitsmäßigen Respekt der Leute für seine Zwecke zu nutzen verstand. Nur der von Respekt und Tradition unbefangene neue Blick des Kindes, das ausrief &#8222;Aber der Kaiser ist doch nackt!&#8220; konnte den Bann seiner Herrschaft brechen.</p>
<p>Der gedankliche Abschied von der vertrauten normativen Idee der Demokratie, statt ihrer permanenten Anpassung an eine Realität, die sich ihr nicht mehr fügen will, ist aber die Voraussetzung dafür, eine den neuen Herausforderungen entsprechende, neue normative Idee von historisch ähnlicher Prägekraft zu entwickeln, wie sie die aus &#130;Altem&#8216; und &#130;Modernem&#8216; amalgamierte Idee der &#8222;modernen Demokratie&#8220; einmal besessen hat.</p>
<p>Der Beitrag wurde zuerst in Berliner Debatte Initial 3/2009 veröffentlicht</p>
<p>[1] Max Weber, Die &#8222;Objektivität&#8220; sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, in: Ders., Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, 3. Aufl. Tübingen 1968, 146 &#8211; 214; man beachte, dass Weber dort nicht nur von &#8222;Wirklichkeitsurteilen&#8220;, sondern auch von &#8222;Möglichkeitsurteilen&#8220; als Aufgabe der &#8222;Wirklichkeitswissenschaft&#8220; spricht. <br />[2] Jacques Derrida, Schurken. Zwei Essays über die Vernunft, Frankfurt am Main 2006, S. 45.<br />[3] Ich halte mich an Münch/Kunig (Hrsg.), Grundgesetzkommentar, 5. Aufl. München 2000, Bd. 2.vorgänge Heft 3/2012, S. 92-100 <br />[4] Von Münch/Kunig 2000, S. 8. <br />[5] Hans Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie, 2. umgearbeitete Aufl., Tübingen 1929. <br />[6] Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, München und Leipzig 1923. <br />[7] Carl Schmitt, Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen, in: Ders., Positionen und Begriffe im Kampf um Weimar &#8211; Genf &#8211; Versailles, Berlin 1988, S. 120-132. <br />[8] Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung, Frankfurt am Main 1992. <br />[9] Habermas ebd., 465 <br />[10] Michael Th. Greven, Die Politische Gesellschaft, Kontingenz und Dezision als Probleme des Regierens und der Demokratie, 2. aktualisierte Aufl., Wiesbaden 2009. <br />[11] Ulrich Beck, Was ist Globalisierung?, Frankfurt am Main 1997. <br />[12] Michael Th. Greven, The Informalization of Transnational Governance: A Threat to Democratic Government, in: E. Grande/L.W. Pauly (Eds.), Complex Sovereignty, Toronto 2005, 261 &#8211; 284. Edgar Grande wählt jüngst in einem noch unveröffentlichten Manuskript mit ähnlicher Intention den besseren Terminus &#8222;Transnationale Politikregime&#8220; (Grande, Transformation von Staat und Herrschaft in der Weltrisikogesellschaft&#8220;, Mskpt 28. S.), weil im Regimebegriff Kontinuität und normativer Anspruch der angestrebten Regulierung besser zum Ausdruck kommen, als in dem blasseren Netzwerkbegriff. <br />[13] Walter Benjamin, Über den Begriff der Geschichte, in: Ders., Gesammelte Schriften, I.2, Frankfurt am Main 1974, S. 691-704. <br />[14] Giovanni Sartori, Demokratietheorie, Darmstadt 1992, S. 23.</p>
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		<title>Der Spread als neue Legitmation?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/197-vorgaenge/publikation/der-spread-als-neue-legitmation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 08:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge 197 (Heft 1/2012), S. 130-132 Jüngst konnte man in der FAZ den Satz lesen: &#132;Erfolge und Misserfolge von Regierun-gen lassen sich heutzutage am besten an den Spreads  ablesen, der Fieberkurve der internationalen Finanzmärkte&#148;. Das ist eine Behauptung, die, wenn sie zuträfe, ein weiterer Beleg dafür wäre, dass es um die Gegenwart und Zukunft [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge 197 (Heft 1/2012), S. 130-132</p>
<p>Jüngst konnte man in der FAZ den Satz lesen: &#132;Erfolge und Misserfolge von Regierun-gen lassen sich heutzutage am besten an den Spreads  ablesen, der Fieberkurve der internationalen Finanzmärkte&#148;.</p>
<p>Das ist eine Behauptung, die, wenn sie zuträfe, ein weiterer Beleg dafür wäre, dass es um die Gegenwart und Zukunft der Demokratie schlecht bestellt ist. Noch die fast täglich in den Medien veröffentlichten Meinungsumfragen der Demoskopen gehen ja &#8211; bei aller Problematik, die sie selbst für das demokratische Regieren erzeugen &#8211; von der ehemals für zutreffend gehaltenen normativen Leitvorstellung aus, dass in der Demokratie die Legitimität des Regierens auf der Beurteilung dessen Erfolges oder Misserfolges durch die Bürger und Bürgerinnen beruhe. Diese Beurteilung wird institutionalisiert in Wahlen regelmäßig abgefragt, in denen die Wählenden unabhängig von ihrer sozialen Stellung und ob sie arm sind oder reich gleichermaßen über eine Stimme verfügen. Man kann, ja man sollte ihre Stimmabgabe als Meinungsäußerung darüber ansehen, welche Partei oder gegebenenfalls Person gut regiert hat oder abgewählt und durch eine andere ersetzt zu werden verdient. Hans Kelsen, der zu oft im Schatten Carl Schmitts stehende große demokratische Rechts- und Verfassungstheoretiker des letzten Jahrhunderts, hatte deshalb gegenüber allen metaphysischen Aufladungen der Legitimität moderner Demokratien &#8211; zu denen auch eine angebliche Vernunftbasiertheit ihrer Institutionen und erst recht Entscheidungen gehört &#8211; von der Demokratie als einer relativistischen Weltanschauung gesprochen; gerade darin erweise sich ihre Freiheitsverbürgung für den Einzelnen, der gegebenenfalls in Wahlen und Abstimmungen momentan der Minderheit angehört. Das ist gerade in Deutschland, gerade auch bei einer immer noch an der volonte generale und Rousseau orientierten Linken oft sehr schlecht aufgenommen worden, denn wo die wie auch immer ermittelte Vernunft der volonte generale regiert, da befindet sich der mit ihrer momentanen regierungsamtlichen Interpretation nicht Übereinstimmende nicht nur in der Minderheit, sondern auch in der Unvernunft oder Unwahrhaftigkeit. Heute verbirgt sich diese Vernunftanmaßung in den öffentlichen Äußerungen der Politiker, häufig in der Behauptung von der Alternativlosigkeit der Entscheidungen und getroffenen Maßnahmen.</p>
<p>Nun also sollen sich angeblich &#132;Erfolge und Misserfolge von Regierungen am besten an den Spreads&#148; erkennen lassen. Mit dem wohl den meisten Bürgern und Bürgerinnen unverständlichen finanztechnischen terminus technicus &#132;Spread&#148; wird, vereinfacht gesagt, die Zinsdifferenz zu einem Basiszins bezeichnet, zu der sich Staaten je aktuell auf den internationalen Anleihemärkten refinanzieren können; diese Differenz, eben der Spread, ergibt sich aus dem Risikoaufschlag, den die Kreditsuchenden gegenüber jenem Schuldner bezahlen müssen, der zur Zeit am Anleihemarkt die beste Bonität besitzt. Muss etwa das verschuldete und auf Kredite angewiesene Deutschland derzeit etwa 2 Prozent oder sogar weniger Zinsen anbieten, so beträgt der Spread für manche andere Länder demgegenüber 4-7 Prozent und erreichte in den (vorläufigen) Spitzenzeiten für Griechenland sogar ca. 14 Prozent.</p>
<p>Nun soll also, glaubt man dem Kommentar der FAZ, diese Bonitätsbewertung an den internationalen Finanzmärkten zur entscheidenden Legitimitätsformel demokratischen Regierens erklärt werden. Aus demokratischer Perspektive, nach der es doch letztendlich die Bürger und Bürgerinnen eines demokratischen Gemeinwesens sein sollten, die die Souveränität innehaben und Legitimität spenden oder verweigern können, bedeutete diese Sichtweise de facto ihre Abdankung als Souverän. In Zukunft wären es die Wechselfälle auf und ab schwankender Kurse an internationalen Anleihemärkten, die über die Legitimität des Regierens in einem demokratischen Gemeinwesen ein entscheidendes Urteil fällen. Ein solches Markturteil ist die Folge von heute global dezentral ausgeübter Investitionsentscheidungen ganz unterschiedlicher Akteure, darunter Pensionsfonds und Lebensversicherungen, aber auch von Banken und privaten Anlage-unternehmen, darunter wiederum hochspekulativen Hedgefonds. Dieses Markturteil ist, wie man inzwischen gelernt hat, äußerst anfällig für Spekulationen, die sich auch auf den bewusst herbeigeführten Misserfolg einer Regierung richten können. Zentralbanken wie die EZB versuchen durch Kreditverknappung oder Erleichterung korrigierend auf dieses Zinsgeschehen Einfluss zu nehmen &#8211; aber angesichts des gewaltigen Finanzvolumens das hier weltweit im Spiel ist, sind ihre indirekten Steuerungsmöglichkeiten dem Volumen nach begrenzt und erfolgen zumeist zeitverzögert reaktiv. Außerdem mangelt es im globalen Finanzmarktgeschehen an einer internationalen Koordination und gemeinsamen Zielsetzungen, wie man in den letzten Jahren angesichts der unterschiedlichen Strategien der EZB und der US-amerikanischen Federal Reserve beobachten konnte. Länder wie China verfolgen ebenso eine international wirksame Währungspolitik, die vordringlich ihren nationalen Interessen genügt.</p>
<p>&#132;Körnchen Wahrheit&#148;. Keiner wegen der nationalen Verschuldung auf ständige Refinanzierung an den Anleihemärkten angewiesenen demokratischen Regierung kann das dortige Markturteil gleichgültig bleiben. In der heute durch vielfältige Interdependenzen vernetzten und &#132;globalisierten&#148; Welt hieße das erste Gebot, nationale Unabhängigkeit und damit Handlungsspielraum für die demokratische Regierung im Innern zu bewahren, sich durch Rückbau der strukturellen und aktuellen Verschuldung soweit wie möglich vom Urteil und Einfluss der Anleihemärkte unabhängig zu machen. Erst und nur wenn nationale Regierungen noch oder wieder über die auch für die (Um-)Verteilungspolitik im Innern notwendige finanzielle Handlungsfähigkeit verfügten und davon je nach politischer Ausrichtung einen profilierten Gebrauch machen könnten, gewönne das Politik beurteilende Votum ihrer Wähler und Wählerinnen wieder relevantes Gewicht. Heute, wo von den Gemeinden über die Länder bis zum Bund die Gefahr besteht, dass die aktuellen Zinslasten des Budgets die bezeichnenderweise so genannte &#132;freie Spitze&#148; des Budgets, über die die Parlamentarier überhaupt aktuell noch verfügen können, zu übertreffen drohen oder teilweise bereits übertreffen, trägt die innere wie globale Finanzsituation dazu bei, dass am Ende die Behauptung der FAZ cum grano salis doch noch wahr werden könnte. Das wäre dann ein weiterer Schritt in die Zukunft eines politischen Systemzustandes für den die Kennzeichnung &#132;Demokratie&#148; nur noch ein Euphemismus wäre, der verschleiern würde, dass die historisch einmal angestrebte und teilweise in Demokratien auch realisierte demokratische Regierung von dazu legitimierten und verantwortlichen Menschen durch die &#132;Herrschaft&#148; emergenter und wegen ihrer strukturellen Anonymität niemand gegenüber verantwortlicher &#132;Mächte&#148; ersetzt worden wäre.</p>
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		<title>Fortschritt der Demokratie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 12:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 195 (Heft 3/2011), S. 17-29 Der &#132;Fortschritt&#148; ist wie &#132;Zukunft&#148; eine gedankliche und begriffliche Erfindung des 18. Jahrhunderts. Sie erfolgt, wie vor allem die begriffsgeschichtlichen Forschungen Reinhart Kosellecks und die in dem mehrbändigen Lexikon &#132;Geschichtliche Grundbegriffe&#148; niedergeschriebenen Einzelforschungen gezeigt haben, im Zuge der Wandlung des historischen Bewusstseins von einem Gedächtnis der Vergangenheit, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 195 (Heft 3/2011), S. 17-29</p>
<p>Der &#132;Fortschritt&#148; ist wie &#132;Zukunft&#148; eine gedankliche und begriffliche Erfindung des 18. Jahrhunderts. Sie erfolgt, wie vor allem die begriffsgeschichtlichen Forschungen Reinhart Kosellecks und die in dem mehrbändigen Lexikon &#132;Geschichtliche Grundbegriffe&#148; niedergeschriebenen Einzelforschungen gezeigt haben, im Zuge der Wandlung des historischen Bewusstseins von einem Gedächtnis der Vergangenheit, das in &#132;Geschichten&#148; erzählt und tradiert wurde, hin zu dem neuen Kollektivsingular &#132;Geschichte&#148;. Erst als Geschichte betrachtet, lässt sich der als strukturell kontinuierlich unterlegte Zeitstrom aus der Vergangenheit durch die Gegenwart hindurch bis in die Zukunft projizieren, die ungewiss ist und in der etwas grundlegend Neues passieren könnte. Erst jetzt wird es möglich, diese zukünftige Geschichte als &#132;Fortschritt&#148; zu interpretieren und zu werten, wie es das überwiegend optimistische Aufklärungsdenken des 18. Jahrhunderts begonnen hat und wie es vor allem im wissenschaftsgläubigen 19. und 20. Jahrhundert lange Zeit dominant blieb.</p>
<p>Zwar gab es auch immer den fortschrittsskeptischen Blick der Konservativen, die den Akzent stärker auf die Verluste und die Gefahren als auf die Verbesserungen setzten, die die Zukunft bringen würde; sie begleiteten die Geschichte des Fortschritt spätestens seit Burkes Zerrbild der Französischen Revolution und stellten den Fortschrittsglauben unter Ideologieverdacht. Aber, wie die bekanntesten und einflussreichsten Beispiele des 19. Jahrhunderts, Hegels Geschichtsphilosophie einerseits und Tocquevilles Bericht über die Demokratie in Amerika anderseits zeigen: Befürworter und Kritiker gingen zumeist gleichermaßen davon aus, dass die Gegenwart eine Zukunft habe, die mit ständigen Veränderungen einherginge; die Anschauung, dass nichts bleibt, wie es ist, dass also alle jetzt und in der Zukunft ,in der Geschichte&#8216; leben und dass diese Zukunft ungewiss ist, liegt seitdem dem modernen Weltbild zugrunde. Das dynamische lineare Modell hat sich gegenüber dem älteren Kreislaufdenken durchgesetzt; &#132;Fortschritt&#148; und &#132;Dekadenz&#148; bezeichnen einerseits die extremen Gegenpositionen, werden aber schon früh von einer radikalisierten Aufklärung bei Nietzsche in ihrer Dialektik erkannt: &#132;Es hilft nichts: man muss vorwärts, will sagen <i>Schritt für Schritt in die decadence </i>(&#151; dies <i>meine</i> Definition des modernen ,Fortschritts &#8230;)&#8220; (Nietzsche, zit. nach Fischer 1999, 48).</p>
<p>Die Anhänger des Forschritts, politisch erst mit der aufstrebenden bürgerlichen Gesellschaft gegen die Tradition von Feudalismus und Adelsherrschaft, dann seit Mitte des 19. Jahrhunderts auch mit der Arbeiterbewegung gegen Kapitalismus und bürgerliche Herrschaft verbunden, erwarten von den Veränderungen, die die Zukunft bringt, Verbesserungen. Mal, weil sie als die unmittelbaren Folgen von Aufklärung, Wissenschaft oder allgemein dem Eindringen der Vernunft in alle gesellschaftliche Sphären erwartet werden, mal, weil sie durch diese objektiven Faktoren zwar ermöglicht werden, aber noch von den ,fortschrittlichen&#8216; Kräften erkämpft werden müssten. &#132;Fortschritt&#148; heißt dann also stets &#132;Verbesserung&#148;, die je nach der gesellschaftlichen Sphäre operational bestimmt werden muss: in der Technik effizienterer Energie- und Ressourceneinsatz, in der Wirtschaft höherer Gewinn, in der Medizin weniger Krankheit und mehr Heilung durch Prävention und Behandlung, im Sport ,schneller, höher, weiter&#8216; usw.</p>
<p>Komplizierter ist die Frage nach dem Fortschritt in der Politik im Allgemeinen und der Demokratie im Besonderen zu beantworten &#8211; und das insbesondere unter den Bedingungen einer durch Aufklärung selbstreflexiv gewordenen Moderne, die mit der Metaphysik als Begründung ihrer gesellschaftlichen und politischen Existenz abgeschlossen hat. In dieser &#132;politischen Gesellschaft&#148; (Greven 2009a) mit ihrer unreduzierbaren Pluralität von Milieus und Lebenslagen, Werten und Ideologien, Interessen und Anliegen, kann die funktional notwendige Geltung allgemeiner Normen und Regelungen nur noch politisch erzeugt, aufrechterhalten und weiter entwickelt werden. Wer immer seine Werte oder Auffassungen zur geltenden Regel oder zum Gesetz der Gesellschaft machen will, muss sie politisieren; umgekehrt kann alles vom Taschengeld, das Eltern ihren Kindern schulden bis zu historischen Fakten, wie im Gesetz gegen die Auschwitz-Lüge, durch Politisierung zur verbindlichen Anerkennung gebracht werden. Weil in der politischen Gesellschaft keine metaphysischen, allgemeiner vorpolitischen Ansprüche allgemeine Geltung erfolgreich beanspruchen können, weil insofern alles politisiert werden kann, sind die Politik und das Politische in ihr durch Kontingenz und Dezision gekennzeichnet.</p>
<p>Für die Frage nach der Bedeutung des Fortschritts der und in der Demokratie hat das gravierende Folgen, auf der allgemeinsten Ebene die, dass ein Konsens, eine ungefragte Geltung dessen, was genau als Fortschritt der oder in der Demokratie gelten können sollte, nicht zu erwarten ist. Denn die moderne Demokratie ist nicht nur der historisch einmal institutionalisierte und in bestimmte Verfahren geronnene gesellschaftliche Prozess der Herstellung verbindlicher gesellschaftlicher Entscheidungen über diese oder je-ne politisierten Sachverhalte, sondern auch über das, was ggf. den Fortschritt der Demokratie selbst ausmachte, könnte nur in ihr gestritten und letztlich entschieden werden. Mit einem Wort: die Demokratie ist reflexiv geworden, das bedeutet, in ihr ist ihr eigener kontingenter Entscheidungscharakter (fast) allen inzwischen bewusst geworden. In ihr weiß man, dass sie weder notwendig, noch selbstverständlich oder ,natürlich&#8216; ist &#151; aber eben auch nicht unmöglich. Weiß man deshalb auch, was sie in Zukunft sein wird? Das Bewusstsein von dieser Reflexivität schafft eine Reihe von praktischen Problemen und Paradoxien mit denen vormoderne Gesellschaften, auch wenn sie sich wie die athenische Polis als ,demokratisch&#8216; ansahen, nicht zu kämpfen hatten. Wer soll in der Gründungssituation einer Demokratie über die Mitgliedsrechte verfügen, um ihre Zukunft exklusiv zu bestimmen, wer danach, wenn sie einmal konstituiert und so selbstverständlich sind? Was heute am weltweiten Problem des Umgangs mit Migration ein praktisches Problem für alle demokratischen Regierungen aufwirft, macht man sich am besten rückwirkend in der Geschichte der Demokratie, mit Kosellecks (1979) berühmter Formulierung also ihrer ,vergangenen Zukunft&#8216; noch einmal deutlich: sollten die Frauen, denen über ein Jahrhundert und mehr die Mitgliedsrechte als Demokratinnen verweigert wurden, über die Frage, ob sie ihnen zukünftig zugebilligt werden sollten, mitbestimmen können oder nicht? Aus heutiger Sicht war es Unrecht, ihnen damals die Mitwirkung zu versagen. Wie steht es aber heute mit den Mitgliedsrechten der bereits im Inland lebenden Migranten, oder bei der Frage der Absenkung des Wahlalters? Nimmt man die umgekehrte Perspektive ein, so stellt sich das Problem, das beispielsweise seit Lockes entsprechender Kritik an Hobbes lange die Geschichte der Vertragstheorie begleitet hat: wenn es die Zustimmung der Einzelnen zum Gesellschaftsvertrag sein soll, die seine Legitimität begründet, wie kann dann der Vertrag oder heute die politische Verfassung eine legitime Bindungswirkung für die nachfolgenden Generationen entfalten, wie sie beispielsweise im Grundgesetz mit der so genannten ,Ewigkeitsklausel&#8216; des § 79 (3) scheinbar für alle Zeiten festgeschrieben wurde? Mag man den Versuch bei der Festschreibung der Menschen- und Grundrechte wegen ihres postulierten universalistischen Charakters noch logisch nachvollziehen können, so ist die Frage, ob beispielsweise die föderalistische Ordnung der Bundesrepublik oder der Schutz von &#132;Ehe und Familie&#148; ebenso selbstverständlich der Veränderung in der Zukunft kraft legaler Satzung entzogen bleiben können, nicht mehr so einfach zu beantworten. Jedenfalls dann nicht, wenn es sich nicht mehr um das bewusste Ergebnis von Entscheidungen etwa des Gesetzgebers oder von Gerichten handelt.</p>
<p>Die Ursache dafür liegt nicht nur in den oft und lange diskutierten normativen Problemen, sondern &#8211; mindestens zum Teil &#150; in dem nicht-intentionalen Teil jener Veränderungen in der Gesellschaft die die Zukunft herbeiführt, die gemeinhin mit dem etwas hilflosen Titel &#132;sozialer Wandel&#148; überschrieben werden. Er scheint einfach zu passieren, ohne dass er von jemandem gewollt oder bewusst herbeigeführt wurde &#8211; und ist doch nichts anderes als das oft dem Zeitbewusstsein einer Gesellschaft erst spät oder nachträglich erkennbar und begrifflich zu fassende Ergebnis der Aggregation vieler einzelnen Entscheidungen, Handlungen und Verhaltensweisen. Wird dafür das ebenso unklare Wort &#132;Entwicklung&#148; benutzt, so schwingt immerhin noch die Vorstellung mit, dass sich die Veränderungen der Zukunft irgendwie aus dem Vorherigen ergeben, eben &#132;entwickelt&#148; haben und damit einen &#132;Fortschritt&#148; gebracht haben könnten. Aber &#132;sozialer Wandel&#148; bringt eben auch nicht selten ganz Neues hervor, das in ihm erst entsteht, also emergent ist &#8211; und dann stellt sich die Frage, an welchem Maßstab oder Kriterium gemessen zu beurteilen ist, ob es sich dabei um &#132;Fortschritt&#148; im Sinne einer Verbesserung handelt.</p>
<p>Die Frage ist, ob das, was wir uns gemeinhin als eine Demokratie vorstellen, von solchen Prozessen ausgenommen werden kann, oder ob auch sie dem sozialen Wandel unterliegt &#8211; und ob man in diesem Fall Anlass hat, von &#132;Fortschritt&#148; zu sprechen.</p>
<p>Einfach scheint der Fall zu liegen, wenn man als ihre normative Leitidee die Verwirklichung der &#132;gleichen Freiheit&#148; ihrer Mitglieder durch entsprechende grundrechtliche Garantien und Mitwirkungsrechte ansieht &#8211; was relativ unkontrovers sein dürfte. Als &#132;Fortschritt&#148; würde man dann sicher den steigenden Inklusionsgrad beschreiben können, durch den die Zahl der Mitwirkungsberechtigten jener der von gesetzlichen Regelungen unmittelbar Betroffenen immer mehr angeglichen wird &#8211; etwa durch Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts unabhängig von ursprünglichen Besitzstandsanforderungen und vom Geschlecht.</p>
<p>Kompliziert wird es aber sofort, wenn es um den Inklusionsgrad der Regelungsprobleme und -materien geht, auf den das demokratische Entscheidungsverfahren anwendbar sein soll. Als in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts unter der Regierungsparole &#132;Mehr Demokratie wagen!&#148; Willy Brandts einige die &#132;Demokratisierung aller Lebensbereiche&#148; (Vilmar 1973) forderten, sahen andere genau darin eine Gefährdung der Demokratie (Hennis 1970), also keinen &#132;Fortschritt&#148;, sondern vielmehr eine &#132;Systemveränderung&#148; (Schelsky 1973). Schließlich geht es auch um die Entscheidungsverfahren und die mit ihnen verbundenen Erwartungen. War für die &#132;moderne Demokratie&#148; lange die Mehrheitsentscheidung nach vorangehender Diskussion und Meinungsbildung legitimatorisch zentral, so konkurrieren seit einiger Zeit &#132;Deliberation&#148; oder gar &#132;Konsensbildung&#148; zumindest in theoretischen Diskussionen und mancherlei praktischen Experimenten damit recht erfolgreich, sodass man heute von einer Dominanz der &#132;deliberativen Demokratietheorie&#148; (Habermas 1992) im Bereich der normativen Politiktheorie sprechen kann. Auch hier stellt sich die Frage des &#132;Fortschritts&#148;, das bedeutet, nach den Kriterien, die einer Beurteilung zugrunde gelegt werden können. Während die Vertreter der deliberativen Demokratietheorie &#132;eine Rationalisierung der Demokratietheorie&#148; behaupten, die &#132;der mangelnden Effektivität und Irrationalität der Demokratie&#148; Abhilfe schaffen können soll (Buchstein/Jörke 2003, 474ff), weisen Kritiker seit Langem darauf hin, dass sich ihr &#132;Partizipations- und Vernunftanspruch &#8230; hart im Raum stoßen&#148; (Abromeit 2002, 103) &#8211; was bedeutet, dass das eine nur auf Kosten des anderen zu haben sei. Vernunft generierende Deliberation lässt sich vor allem in exklusiven Expertengremien erwarten, ein Praxismodell fair gesellschaftsweite Partizipation ist sie kaum. Grundsätzlicher aber noch ist der Einwand gegen den zugrunde liegenden Politikbegriff handelt es sich bei freiheitlicher Politik um rationalisierbares Problemlösungshandeln, bei dem es eine zu ermittelnde &#132;beste&#148; Lösung gibt, oder sind die politischen Probleme nicht im Kern von der Art, bei der es darum geht, angesichts der unreduzierbaren Vielfalt der Meinungen und Wertungen durch gemeinsames Handeln und Entscheiden etwas zu bewirken, ohne dass jenen, die dabei momentan mit ihrer Auffassung unterliegen, zugemutet würde, ihr eigene Auffassung als falsch oder eben &#132;irrational&#148; anzusehen. Das Problem ist seit Rousseaus Auffassung, in der Demokratie gehe es um die Verwirklichung des vernünftigen Gemeinwillens, der volonte generale, bekannt und umstritten.</p>
<p>Da also, wo es um bewusste Entscheidungen geht, wie die &#132;Demokratie&#148; in die Zukunft fort zu entwickeln sei, zeigt sich bei allen angeführten Problemen, dass eindeutige Kriterien für den &#132;Fortschritt&#148; fehlen, dass der Streit darüber unvermeidlich ist und zur &#132;modernen Demokratie&#148; dazu gehört. Auch vermeintlich bloß theoretische Stellungnahmen innerhalb der Wissenschaft sind und bleiben Teil dieses Streits &#150; der letztlich auch nicht mit wissenschaftlichen Mitteln entschieden werden kann.</p>
<p>Nicht viel anders sieht es hinsichtlich des sozialen Wandels aus. Jeder komplexere Begriff von Demokratie begreift sie als ein Ensemble von anerkannten Normen, Institutionen und Organisationen sowie dazu auf der Ebene der Individuen komplementären Einstellung und Praktiken. Während es auf den ersten Blick noch so erscheinen mag, als beträfe der schleichende soziale Wandel nur die Einstellungen und Praktiken der Individuen, führt jedes weitere Nachdenken sofort zu der Anschlussfrage, ob von deren Wandel und dadurch herbeigeführten Änderungen denn die Normen, Institutionen und Organisationen unbeeinflusst oder im Falle der Normen ihre Geltung untangiert bleiben können. Im Falle der Institutionen und Organisationen ist die Antwort eindeutig, denn sie bestehen und reproduzieren sich ja nur durch die Praktiken, die wiederum von den bewussten wie unbewussten Einstellungen zumindest mitgeformt werden: ändern sich letztere und über die Zeit nachhaltig, so müssen auch Organisationen und letztlich Institutionen ihre Form und ihren ,Gehalt&#8216; und ihre Funktion verändern &#150; oder verschwinden.</p>
<p>Ein deutliches Beispiel, das für die Wahrnehmung und Zukunft der Demokratie nicht unbedeutend zu sein scheint, ist die Veränderung, die sich heute zunächst bei den politischen Parteien, dann weiterhin in jenem Bereich ergibt oder schon ergeben hat, der &#150; jedenfalls in Deutschland &#150; mit den Begriffen ,politische Willensbildung&#8216; einerseits, ,organisierte Interessenvertretung&#8216; andererseits beschrieben wird. Politische Willensbildung schien lange das unangefochtene Privileg der politischen Parteien gewesen zu sein, diese wiederum unverzichtbare Organisationen der modernen Demokratie. Damit ihre Mitwirkung an der Gesetzgebung über die parlamentarischen Fraktionen als legitim eingeschätzt wurde, galt innerparteiliche Demokratie, wie sie sogar das Grundgesetz und das Parteiengesetz in Deutschland vorschreiben, als unbedingte Voraussetzung &#150; eine Voraussetzung, der in den Praxis und empirischen Forschung schon immer mit berechtigter Skepsis begegnet wurde. Das System der in Verbänden organisierten Interessen hingegen, einerseits als unverzichtbarer Bestandteil einer pluralen freiheitlichen Zivilgesellschaft gerade im Gegensatz zu den monolithischen Strukturen totalitärer Systeme angesehen, sollte zwar in der Öffentlichkeit für seine jeweiligen Anliegen Unterstützung mobilisieren und für deren gesetzliche Verwirklichung werben dürfen, aber dessen unmittelbare Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess oder gar verwaltungsmäßigen Umsetzungsprozess galt als illegitim. Folglich war Lobbyismus lange Zeit die Bezeichnung eines eher anrüchigen Gewerbes, stand oft unter Korruptionsverdacht und wurde noch vor wenigen Jahren keineswegs als Bestandteil einer legitimen Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Gesetzgebers angesehen.Das alles hat sich heute faktisch und normativ doch sehr verändert. Handelt es sich um &#132;Fortschritte&#148; der Demokratie?</p>
<p>Die selbstmandatierte Mitwirkung gesellschaftlicher Organisationen gilt, solange ihr Anspruch, advokatorisch die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten, als glaubwürdig erscheint, heute auch der normativen Demokratietheorie und einer durch sie gerechtfertigten Praxis von der kommunalen Ebene bis hinauf zur Europäischen Kommission als legitimer Bestandteil des demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses. Seit Jahren wird es unter Begriffen wie &#132;Participatory Governance&#148; (Kommission 2001) propagiert und praktiziert. Davon zeugen zahlreiche institutionelle Beteiligungsarenen, die solchem zivilgesellschaftlichen Engagement bereitgestellt und zu dem sie sogar eingeladen und ermutigt &#150; und im Falle der EU sogar oft finanziert &#150; werden. Der eigentliche Legitimationsgrund für diese bisher noch als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie angesehene Entwicklung scheint neben dem advokatorischen Anspruch gemeinwohlorientierter Interessenvertretung die normative Bewertung von Partizipation als solcher als positiv und effektiv zu sein. Kritische Stimmen, dass eine solche Mitwirkung an verbindlichen Entscheidungsprozessen nicht ebenso auf der Gleichheit als normativer Leitidee der Demokratie beruht wie die auf Wahlen basierende repräsentative Demokratie, dass somit ungleiche Ressourcen und Kompetenzen über den Erfolg des Einflusses entscheiden, finden kaum Gehör.</p>
<p>Die empirische &#132;Entzauberung partizipativer Demokratie&#148; (Kohler-Koch/Quittkat 2012) kommt gegen das erfolgreiche Selbstlob und Lobbying von EU-Kommission und NGOs wie dem &#132;Active Citizenship Network&#148; kaum zur öffentlichen Wirkung. Ebenso wenig beeindruckt das Argument, anders als in der repräsentativen Demokratie mit Parteienkonkurrenz und Mehrheitsherrschaft könnte die Bürgerschaft gegenüber den so genannten &#132;Governance-Networks&#148; keine Verantwortlichkeit mehr ausmachen, folglich auch keine wirksame Kontrolle ausüben. Was früher einmal gegenüber der Regierung durch &#132;Große Koalitionen&#148; als schlagkräftiges Argument galt, nämlich der Verlust an sichtbarer Opposition auf Zeit, wird im Regierungsmodus der &#132;Participatory Governance&#148; zur Regel auf Dauer, ohne dass es ähnlichen Protest hervorriefe. Networks kann man weder wählen noch abwählen. Schließlich öffnet die Praxis von Regierungen und Verwaltungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Gemeinwohl-Anspruch die Teilnahme an Governance zu ermöglichen, der Opportunität der Regierenden Tor und Tür, darüber zu entscheiden, bei wem dieser Anspruch anerkannt und wem die Partizipation gewährt wird. Umgekehrt sind zivilgesellschaftliche Organisationen aus Eigennutz und zum Erhalt ihrer Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten in der ständigen Versuchung, sich in die Vorgaben und Strukturen der angebotenen Partizipationsarenen einzufügen und nicht aus der Rolle des effizienten und Probleme lösenden Mitwirkenden am Governance-Prozess zu fallen.</p>
<p>Gerade der letzte Umstand hat inzwischen dazu geführt, dass aus der ursprünglich normativ so hoch bewerteten Partizipation von engagierten Bürgern und Bürgerinnen inzwischen das hoch professionalisierte Lobbying zivilgesellschaftlicher Organisationen geworden ist, die, mit beträchtlichen Budgets und dauerbeschäftigten Expertenstäben ausgerüstet, das Geschäft in Berlin und Brüssel betreiben &#150; oft genug ohne innerverbandliche Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeiten, die auch nur den Ansprüchen des Parteiengesetzes entsprechen würden. Die Gefahr der machtorientierten Verselbständigung von Stäben und Vorständen, die Robert Michels vor einem Jahrhundert mit dem ,ehernen Gesetz der Oligarchie&#8216; erklären wollte, gibt es schließlich nicht nur in politischen Parteien. Sie wird in heutigen Zeiten wissenschaftlich eher als &#132;Principle-Agent-Problem&#148; theoretisiert und stellt ganz praktisch die Frage: wie können die &#132;Principles&#148;, also die Mitglieder oder Spender zivilgesellschaftlicher Organisationen gewährleisten, dass die von ihnen beauftragten oder mandatierten &#132;Agents&#148; in Gestalt von hauptamtlichen Funktionären und Vorständen dem Organisationszweck in der jeweiligen Interpretation des &#132;Principles&#148; folgen und nicht ihre eigene Ziele verfechten?</p>
<p>Wollte man dieses Beispiel für die schleichende Veränderung der Demokratie in die Zukunft hinein zu einem relativ vollständigen Bild über den laufenden Veränderungsprozess ergänzen, so müsste man wohl ein ganzes Buch schreiben. Viele Aspekte sind ja auch bekannt und in aller Munde: Die immer stärkere inter- und transnationale Interdependenz und im Falle der EU zusätzlich das Erstarken der supranationalen Kompetenzen der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofes, lassen viele bereits von der &#132;Denationalisierung&#148; oder gar vom &#132;Ende des Nationalstaates&#148; als maßgeblicher Politikarena sprechen. In der Wissenschaft ist die Frage umstritten, ob und in welchem Maße die tatsächlich gewachsene Interdependenz und Verflechtung, die in allen gesellschaftlichen Dimensionen, vor allem in der Wirtschaft, dem Recht und letztlich auch der Politik als empirisches Faktum unumstritten ist, nicht längst die Vorstellung einer demokratisch legitimierten und verantwortlich zu machenden Regierung im nur vermeintlich noch geschlossenen politischen Raum des Verfassungsstaates zur Illusion hat werden lassen.</p>
<p>Zwei Argumente sprechen dafür, dass das jedenfalls bisher nicht vollständig der Fall sein kann: immer noch kann man die gravierend unterschiedlichen Effekte von nationalem Regierungshandeln, kann man Erfolg oder Misserfolg nationaler Regierungen vergleichend beobachten. Nationales Regieren hat also weiterhin unbestritten Wirkungen und Relevanz. Zweitens muss man berücksichtigen, dass mindestens einigen nationalen Regierungen auf der inter- und transnationalen Ebene und im Zusammenspiel mit supranationalen Institutionen auch neue Handlungsspielräume und Entscheidungsmacht zuwachsen, die sich auch im nationalen Rahmen auswirken. Das &#132;Spiel über die europäische Bande&#148; ist auch und gerade bei der deutschen Regierung, etwa im Zuge der Einführung des Euro oder im Zuge der &#132;Europäisierung&#148; der Sicherheitspolitik in der Vergangenheit oft thematisiert worden. Seit dem Ausbrechen der Finanzkrise 2008 kann man beobachten, welche Macht die deutsche Regierung, allenfalls noch moderiert durch das Zusammenspiel mit der Frankreichs, innerhalb der EU und der Eurozone ausübt. Für die Zukunft der Demokratie sind diese Beobachtungen auch normativ deshalb bedeutsam, weil das für dieses Regime legitimatorisch konstitutive: &#132;Kongruenzprinzip&#148; (Zürn 1998, 237) immer mehr erodiert. Auf der Partizipations- wie auf der Ergebnisseite der Politik stimmt der Kreis derjenigen, die auf eine Entscheidung Einfluss nehmen können und derjenigen, die von ihr betroffen sind, nicht mehr überein, wie es aktuell am deutlichsten vielleicht die Situation Griechenlands zeigt: wen können die griechischen Bürger und Bürgerinnen in Wahlen verantwortlich machen und wer bestimmt im Moment und für eine absehbare Zukunft die politischen Entscheidungen in ihrem Land? Damit wird auf europäischer Ebene eines der weniger Prinzipien verletzt, von denen oben noch behauptet werden konnte, es gäbe ein eindeutiges Fortschrittskriterium ab. Wenn das auch ein Extremfall ist, so wird an ihm doch eine allgemeine Tendenz deutlich, die auch andere wesentliche Funktionsprinzipien und Normen der Demokratie betrifft und die ihre Zukunft nicht unbeeinflusst lässt.</p>
<p>Auf diese und andere Entwicklungen, die zum Teil vielleicht sogar als sozialer Wandel unvermeidbar sind, wird in der Wissenschaft und der öffentlichen Diskussion vielstimmig unterschiedlich reagiert, aber folgende Antworten stechen hervor. Ihre jeweils unterschiedliche Reaktion auf die Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart bedingen dabei auch ihren Ausblick auf die Zukunft und das was als &#132;Fortschritt&#148; angesehen wird.</p>
<p>Seit Langem schon erfreut sich eine Literatur, die davon ausgeht, dass man auf die als &#132;Globalisierung&#148; beschriebene wachsende Interdependenz mit einer ebensolchen Globalisierung der Demokratie, also mit &#132;Global&#148; oder auch &#132;Cosmopolitan Democracy&#148; (Archibugi/Held 1995) reagieren könne, großer Resonanz. Das entscheidende ist, dass die Vertreter dieser Auffassung der Meinung sind, dass sich die normativen Gehalte der modernen Demokratie auch auf globaler Ebene verwirklichen ließen, dass insofern die Globalisierung nicht nur eine Gefahr, sondern auch eine Chance für weltweite Demokratie und ihren Fortschritt böte. Hier nur zwei kritische Überlegungen zu dieser utopischen Version: Es ist das eine, anzunehmen, dass die Menschen überall auf der Welt nach Freiheit und Gerechtigkeit streben, aber das andere, anzunehmen, dass von China über Afghanistan bis Peru unabhängig von Geschichte und Kultur ihrer eigenen Region sie deren institutionelle Verwirklichung sich nach dem Muster dessen vorstellen, was bei aller Variation als ,westliche Demokratie&#8216; verallgemeinert werden könnte. Zu häufig wird bei diesem Optimismus vergessen, welche ganz konkreten Erfahrungen diese Länder oder ihre Bevölkerungen bis in die jüngste Vergangenheit mit eben dieser ,westlichen Demokratie&#8216; gemacht haben &#150; Erfahrungen, die sie auch davon abhalten könnten, genau so werden zu wollen. Vielmehr aber erscheint utopisch, dass die oft erst in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts politische Selbstständigkeit erlangt habenden ,Völker&#8216; mittelfristig bereit sein werden, ihre politische Selbständigkeit freiwillig wieder abzugeben und sich einem transnationalen Regime unterzuordnen &#150; demokratisch oder nicht. Und schließlich übersieht diese Hoffnung auf eine &#132;Global Democracy&#148; die Rolle von regionalen oder gar globalen Großmächten, die, wie ja heute schon das Beispiel des Verhaltens Chinas, der USA, aber auch Indiens und Brasiliens zeigt, nicht einmal bereit sind, sich einem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen zu unterwerfen.</p>
<p>Die zweite Antwort, die auf die oben nur kurz angesprochenen Erosionserscheinungen der Demokratie gegeben wird, steht unter dem Schlagwort der &#132;Post-Demokratie&#148;. Zunächst und zuerst von Colin Crouch (2004) auf das Beispiel italienischer Verhältnisse gemünzt, kann man im Zusammenhang mit der Frage nach der Zukunft der Demokratie diese Argumentation auch verallgemeinern: danach sind wir in eine Phase eingetreten, wo die ehemals Demokratie verbürgenden Institutionen wie freie, gleiche und geheime Wahlen und parlamentarische Regierung in den demokratischen Verfassungsstaaten zwar der Form nach noch existieren, ihre normativen Versprechen, soziale Gerechtigkeit und politische Freiheit zu realisieren aber nicht mehr verwirklichen. Insofern lebe man heute in einem formalen Gehäuse von &#132;Demokratie&#148; &#150; aber eben nach der Phase wirklicher Demokratie. Diese Sicht der Dinge hat viel mit meiner eigenen Erosionsthese gemeinsam, aber in ihr herrscht eine deutlich andere Zeitvorstellung, weil sie die Vergangenheit der Demokratie auch für eine Zukunft als beispielhaft ansieht und dadurch wieder erreichen will, dass ihre Funktionsdefizite, die zu den post-demokratischen Zuständen geführt haben, korrigiert werden sollen. Die Vorstellungen von der Vergangenheit und von der in der Kritik an der post-demokratischen Gegenwart angestrebten Zukunft sind in dieser Konzeption also weitgehend identisch &#150; die Zukunft wäre mehr oder weniger eine Rückkehr zur Vergangenheit. Fortschritt im eigentlichen Sinne wird hier gar nicht thematisiert.</p>
<p>Schließlich haben französische Intellektuelle wie Alain Badiou und Jacques Ranciere mit beträchtlicher internationaler Ausstrahlung bei aller Unterschiedlichkeit ihrer Theorien im Einzelnen doch gleichermaßen das Argument popularisiert, dass es sich bei den &#132;westlichen Demokratien&#148; gar nicht um die &#132;wahre Demokratie&#148; handle oder jemals gehandelt habe, sondern um die Ordnung des &#132;Konsens&#148; und der &#132;Polizei&#148;, in der die Erscheinung des &#132;Politischen&#148;, in der sich die &#132;wahre Demokratie&#148; allererst manifestieren könnte, gerade zumeist verhindert wird. &#132;Diese Ordnung ist keine Demokratie &#8230; Sie (die Demokratie, M.G.) ist überhaupt keine Regierungsordnung, keine Gesamtheit von Regierungsformen&#148; (Ranciere 1997, 121). Es ist hier nicht der Raum, um sich mit diesen philosophischen Traktaten im Einzelnen auseinanderzusetzen, aber im Hinblick auf das Thema der Zukunft der Demokratie machen diese Ansätze klar, dass sie ihre jeweils momentane Verwirklichung nur im Widerstand, nur &#132;Demokratie als Protest&#148; (Jörke 2010, 21) gegen die historisch-reale Demokratie denken können &#150; wobei es irritierend anmutet, wie sehr diese Postmarxisten immer noch darauf vertrauen, dass der Widerstand und Protest des &#132;Volkes&#148;, das sich als &#132;demos&#148; spontan äußert, der Freiheit und Gleichheit aller den Weg bereiten würde. Die Demokratie als zukünftige Ordnung kann es demnach aber gar nicht geben, denn jede &#132;Ordnung&#148; trägt in sich angeblich schon wieder zum Ausschluss des &#132;Politischen&#148; bei, das sich nur als &#132;Streitsache&#148; gegen die &#132;Polizei&#148;, das heißt gegen die verfasste und alltägliche politische Problembehandlung (policy) manifestieren kann. Das ähnelt eher der Wiederkehr des Immergleichen als einem Begriff von Fortschritt. Man kann aus der Sicht der Politikwissenschaft wirklich nur von &#132;philosophischen Traktaten&#148; sprechen, weil diese Art philosophischer Widerstandsaufrufe gegen die schlechte Wirklichkeit sich einerseits umstandslos auf einen zeitlos gültigen philosophischen Demokratiebegriff bezieht, andererseits in institutioneller und praxistheoretischer Hinsicht jeder Konkretion ermangelt. Vielleicht macht gerade das ihre gegenwärtige Popularität aus, dass sie in utopielosenZeiten eine diffuse Unzufriedenheit mit vagen, aber radikal vorgetragenen Thesen artikulieren.</p>
<p>In der Politikwissenschaft schließlich dominiert eine Reaktion auf die schleichende Erosion der Demokratie, die neuerdings mit dem Begriff &#132;Redescription&#148; bezeichnet wird, der sogar einer politikwissenschaftlichen Zeitschrift als Name dient. Buchstein und Jörke nahmen in einem einflussreichen Aufsatz die &#132;semantischen Rochaden&#148; die &#132;Demokratie&#148; in seiner Geschichte vom negativ bewerteten Begriff der Antike seit Platon und Aristoteles bis zum derzeit normativ scheinbar unübertreffbaren Wertbegriff politischer Rede tatsächlich durchlaufen hat, zum Anlass, jene &#132;semantischen Transformationen &#8230; am Ende der gegenwärtigen Verschiebung, die dem Demokratiebegriff das Überleben sichern&#148; sollen, zu ermitteln. Ihre als Überlebenshilfe gedachte &#132;&#8217;Dynamisierung&#8216; des Demokratiebegriffs&#148; besteht im Kern darin, &#132;sich weitestgehend von den partizipativen Momenten, die bislang alle semantischen Transformationen des Demokratiebegriffs überlebt haben, zu verabschieden&#148; (Buchstein/Jörke 2003, 471), denn, so wird als Begründung festgestellt: &#132;In den modernen Massengesellschaften des 20. Jahrhunderts ist die partizipative Komponente jedoch zu einem Ballast des Demokratiebegriffs geworden&#8220; (Buchstein/Jörke 2003, 474). Politisch übersetzt bedeutet das nichts anderes als den Vorschlag, auch ein politisches Regime, das in Zukunft &#132;weitestgehend&#148; (?) auf die Partizipation der Bürger und Bürgerinnen verzichtet, weiterhin theoretisch und normativ als &#132;Demokratie&#148; zu bezeichnen. Was im Folgenden von den Autoren dann nur kurz unter der Überschrift &#132;Demokratie als Handlungsbegriff` skizziert und der herkömmlichen Sicht von &#132;Demokratie&#148; als einem &#132;Begriff der institutionellen Staatsformenlehre&#148; gegenüber gestellt wird (Buchtsein/Jörke 2003, 490f), ähnelt dann erstaunlich der Grundidee der bereits kritisierten französischen Philosophen: nicht die institutionell gewährleistete Partizipation der in ihren Rechten und Pflichten Freien und Gleichen, sondern das spontane, projektbezogene, von kontingenten Umständen und Anlässen geförderte &#132;enacting&#148; und &#132;empowering&#148; von Protest und Widerstand soll nun die Zukunft der Demokratie gewährleisten. &#132;Demokratie als Handlungsbegriff&#8216; gewinnt auch hier nur Kontur als Opposition gegen die verfasste und institutionalisierte Ordnung &#150; auch wenn die Autoren unauffällig die salvatorische Klausel einfügen, diese &#132;Dynamisierung&#148; des Demokratiebegriffs sei nur &#132;als kritische Ergänzung&#148;, nicht als &#132;Alternative&#148; zum Mainstream der Demokratietheorie gedacht (Buchstein/Jörke 2003, 491). Eine solche &#132;semantische Dynamisierung&#148; des Demokratieverständnisses würde die Frage nach der Zukunft oder dem &#132;Fortschritt&#148; der Demokratie bedeutungslos werden lassen, weil sich ja nahezu alle&#8216; zukünftigen Zustände, in denen überhaupt noch von den Bürgern und Bürgerinnen politisch gehandelt würde, als fortgeschriebene Demokratie interpretieren ließen. Die Sicherung ihrer Zukunft würde in diesem Gedankenspiel mit dem beliebig Werden ihres Inhalts erkauft &#150; es sei denn, man setzt ganz auf das Versprechen der Rationalität, die den deliberativen Verfahren angeblich inne wohnen soll. Wozu man dann aber überhaupt noch Beteiligungsverfahren von Bürgern brauchen und den ganzen Aufwand einer elektoralen Repräsentation betreiben sollte, bleibt offen. Genügte es nicht, einige wenige per Los zu ermitteln, die dann jeweils stellvertretend für die Bürgerschaft die rationalen Entscheidungen treffen?</p>
<p>In dieser hier nur grob verkürzt wiedergegebenen gegenwärtigen Diskussionslage habe ich in bewusster Provokation die Frage gestellt, ob es nicht wissenschaftlich und theoretisch fruchtbarer wäre, in streng historisierender Form die Frage zuzulassen, ob all&#8216; die tiefgehenden Änderungen und Transformationen der jüngsten Zeit nicht längst einen Zustand herbeigeführt haben, den man nicht mehr und länger als &#132;Demokratie&#148; oder als &#132;Fortschritt&#148; im Sinne des normativen Konzepts der &#132;modernen Demokratie&#148;, wie es sich seit dem 19. Jahrhundert in Wissenschaft wie Politik als relativ anerkannt durchgesetzt hatte, bezeichnen könne (Greven 2009b). Was polemische Kritiken sogleich als individuellen politischen &#132;Abschied von der Demokratie&#148; (Linden 2010) oder &#132;resignierende Überzeugung&#148; (Thaa 2011, 69) interpretierten, ist zunächst ein ganz normaler wissenschaftsimmanenter Problemansatz, dessen Validität nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob er &#132;sich über den Kreis einiger weniger Politikwissenschaftler hinaus wird durchsetzen können&#148; (Jörke 2010, 23), denn noch wird in der Wissenschaft nicht mit Mehrheit über Wahrheit und Unwahrheit oder die Anerkennungswürdigkeit von Wertbegriffen entschieden. Hier wird nun der Einwand erhoben, dass gerade international vergleichende Meinungsbefragungen zeigten, dass die Bürger und Bürgerinnen Idee und Versprechen der Demokratie nach wie vor hochschätzen, ja dass sich eine partizipatorische Kultur immer mehr durchsetze (Dalton 2004). Ganz abgesehen davon, dass damit der post-partizipatorischen Dynamisierung der Demokratievorstellung von Buchstein und Jörke empirisch widersprochen wird, zeigen aber eben dieselben Umfragen in aller Regel, dass dieselben Bürger und Bürgerinnen der gegenwärtigen Praxis und den entscheidenden Akteuren der realen Demokratie, erst recht dem Demokratieversprechen der EU, immer weniger vertrauen, was sich in geringer Wahlbeteiligung, abnehmender Parteimitgliedschaft und -bindung und eben in einem eher als punktuellem Protest zu interpretierenden zeitweiligen ,Partizipationsverhalten&#8216; niederschlägt. Beides zusammen gesehen, bedeutet wohl, dass die Menschen an der traditionellen Idee von Demokratie normativ festhalten, aber gegen ihre Wahrnehmung der Veränderung in der Praxis protestieren. &#132;Wutbürger&#148; nehmen tatsächlich zu, ihre ,Partizipation&#8216; als Garantie der Zukunft der Demokratie zu interpretieren, scheint angesichts internationaler Erfahrungen waghalsig.</p>
<p>Der Begriff &#132;moderne Demokratie&#148; mag ja zu den &#132;essentially contested concepts&#148; gehören, wie Walter Gallie vor über fünfzig Jahren in einem den Begriff prägenden Aufsatz schrieb (Gallie 1956); in ihm mag das &#132;Gute und Vage&#148;, das mit ihm stets verbunden werde, gleichermaßen eine definitorische Festlegung verbieten wie Pierre Rosanvallon heute propagiert (Rosanvallon 2010) &#150; aber ganz so beliebig, wie manche Theoretiker (!) der Demokratie in jüngster Zeit propagieren, ist die inhaltliche Bedeutung des Begriffes nun auch wieder nicht. Schließlich ist &#132;Demokratie&#148; &#8222;nicht nur ein Wert- sondern auch ein Beschreibungsbegriff. Eher aus dem Bereich der politikwissenschaftlichen Systemanalyse stammende Darstellungen (Schmidt 2010) ebenso wie historische Überblicke (Saage 2005), die gerade in Absetzung zum antiken Begriff die Bedeutung der &#132;modernen Demokratie&#148; herausarbeiten, bestätigen dieses Urteil ebenso wie die Konvergenz demokratischer Verfassungen hinsichtlich der Garantie und Institutionalisierung spezifisch der &#132;modernen Demokratie&#148; eigentümlicher Rechte. Das deutsche Grundgesetz ist dafür nach wie vor nicht das schlechteste Beispiel &#150; auch wenn an ihm seit 1949 nicht nur Änderungen zum Guten und für mehr Demokratie vorgenommen wurden.</p>
<p>Die wissenschaftliche Frage ist nun, wie viele Veränderungen in ihrem Zusammenwirken und welche Veränderungen im Einzelnen, die wesentliche Elemente dieser seit dem 19. Jahrhundert in Verfassungen, Normen, institutionalisierten Praktiken und gewohnheitsmäßigen Verhaltensweisen zur &#132;modernen Demokratie&#148; zusammengefügten Wirklichkeit betreffen, sollten die Wissenschaft zu dem Urteil veranlassen, nun sei die &#132;moderne Demokratie&#148; zu etwas anderem geworden, das man besser auch mit einem anderen Namen bezeichne? Und stellt diese anders gewordene Wirklichkeit einen &#132;Fortschritt der Demokratie&#148; dar? Die erste Frage zielt zunächst auf die &#132;Demokratie&#148; als erfahrungswissenschaftlichen Beschreibungsbegriff, aber ein mögliches negatives Urteil, wonach es sich bei dem gegenwärtigen Zustand nicht mehr um eine &#132;moderne Demokratie&#148; handle, wirft natürlich auch wissenschaftlich die Frage nach einer Bewertung auf. Soll man, kann man aber auf Dauer eine neue, gegenüber der Vergangenheit grundlegend veränderte politische Wirklichkeit weiterhin an den normativen Maßstäben messen, die mit dem für die früheren Zustände angemessenen Beschreibungs- und Wertgriff unmittelbar verbunden sind? Erweckt man, wenn man dies tut, nicht entweder den Eindruck, als wolle man die neue Wirklichkeit, indem man sie positiv als Verwirklichung der oder Annäherung an die früheren Wertideen oder gar als &#132;Fortschritt&#148; interpretiert, nur rechtfertigen und mit einer Legitimität ausstatten, die ihr nicht zukommt? Oder aber, wenn man dies nicht tut, und das Urteil formuliert, dass die beobachtbare Wirklichkeit Beschreibungs- und Wertdimension des historischen Begriffs von &#132;moderner Demokratie&#148; nicht mehr entspricht, setzt man sich dann nicht dem Verdacht aus, reaktionär an einer Vergangenheit sich zu orientieren, die keine Zukunft mehr besitzt und den wirklichen &#132;Fortschritt&#148; zu verkennen?</p>
<p>Ich denke, dass die zweite Reaktion wissenschaftlich jedenfalls ehrlicher ist als die beständige Fortschreibung und Umdefinition einer semantisch dynamisierten &#132;Demokratie&#148;. Politisch birgt sie den Vorteil, dass sie für das Urteil über die Verletzung von Rechten und Garantien, die mit der &#132;modernen Demokratie&#148; seit dem 19. Jahrhundert für die Individuen einmal verbunden waren, jedenfalls noch einen einigermaßen auch bei den Bürgern und Bürgerinnen anerkannten Maßstab besitzt. Es ist demgegenüber zweifelhaft, ob die begrifflichen Transformationen, theoretischen Gedankenspiele und hochkomplexen Szenarios, die heute das vielstimmige Ergebnis von philosophischen und politikwissenschaftlichen &#132;Redescriptions&#148; der &#132;modernen Demokratie&#148; darstellen, jemals auf der realpolitischen Ebene der Bürger und Bürgerinnen zu ihrem Legitimationsglauben beitragen könnten.</p>
<p>Der allein aber und keine theoretische Abhandlung kann der Zukunft der Demokratie letztlich eine zuverlässige Basis verschaffen.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p><i>Abromeit, Heidrun</i> (2002): Wozu braucht man Demokratie? Opladen.</p>
<p><i>Archibugi, Daniele/Held, David </i>(1995): Cosmopolitan democracy: an agenda for a new world order, Cambridge.</p>
<p><i>Buchstein, Hubertus/Jörke, Dirk </i>(2003): Das Unbehagen an der Demokratietheorie, in: Leviathan, 31. Jg. Heft 4, 470-495.</p>
<p><i>Crouch, Colin </i>(2004): Post-Democracy, Cambridge.</p>
<p><i>Dalton, Russell </i>(2004): Democratic Challenges, Democratic Choices, Oxford.</p>
<p><i>Fischer, Karsten</i> (1999): &#132;Verwilderte Selbsterhaltung&#148;. Zivilisationstheoretische Kulturkritik bei Nietzsche, Freud, Weber und Adorno, Berlin.</p>
<p><i>Gallie, Walter B</i>. (1956): Essentially Contested Concepts, in: Proceedings of the Aristotelian Society, Vol. 56, 167&#150;198</p>
<p><i>Greven, Michael Th</i>. (2009a): Die politische Gesellschaft. Kontingenz und Dezision als Probleme des Regierens und der Demokratie, 2. aktualisierte Aufl., Wiesbaden.</p>
<p><i>Greven, Michael Th</i>. (2009b): War die Demokratie jemals ,modern&#8216;? Oder: des Kaisers neue Kleider, in: Berliner Debatte Initial, 20. Jg. Heft 3, 67&#150;73.</p>
<p><i>Habermas, Jürgen</i> (1992): Faktizität und Geltung, Frankfurt am Main.</p>
<p><i>Hennis, Wilhem </i>(1970): Demokratisierung. Zur Problematik eines Begriffs, Opladen.</p>
<p><i>Jörke, Dirk</i> (2010): Was kommt nach der Postdemokratie?, in: Vorgänge, 49. Jg., Heft 2, 17&#150;25.</p>
<p><i>Kohler-Koch, Beate/Quitt/rat, Christine</i> (2011): Die Entzauberung partizipativer Demokratie. Zur Rolle der Zivilgesellschaft bei der Demokratisierung von EU-Governance, Frankfurt/New York.</p>
<p><i>Kommission der Europäischen Gemeinschaften</i> (2001): Europäisches Regieren. Ein Weißbuch, Brüssel.</p>
<p><i>Koselleck, Reinhart </i>(1979): Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten, Frankfurt am Main.</p>
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		<title>Bildung und Demokratie &#8211; zwischen Utopie und Praxis</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 22:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Von der Bildung zur Ausbildung und Erziehung Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 findet sich der Satz: &#8222;Bildung ist Bedingung für die innere und äußere Freiheit des Menschen&#8220;[1]. Mindestens die &#8222;äußere Freiheit&#8220; ist in Deutschland als demokratische Republik im Sinne des Grundgesetzes von 1949 verfasst. Würde der Satz im Koalitionsvertrag in einem substantiell ernst zu [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Von der Bildung zur Ausbildung und Erziehung <br />Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 findet sich der Satz: &#8222;Bildung ist Bedingung für die innere und äußere Freiheit des Menschen&#8220;[1]. Mindestens die &#8222;äußere Freiheit&#8220; ist in Deutschland als demokratische Republik im Sinne des Grundgesetzes von 1949 verfasst. Würde der Satz im Koalitionsvertrag in einem substantiell ernst zu nehmenden Sinne zutreffen und nicht nur als Legitimation spendende Formel dienen, dann stünde es nach dem überwiegenden öffentlichen Urteil der Experten derzeit wahrlich nicht nur schlecht um den Stand der Bildung und den Zustand des Bildungssystems &#8211; sondern folglich auch um die &#8222;innere und äußere Freiheit&#8220; in Deutschland. <br />Dafür, dass es sich bei dem Gedanken eines konstitutiven Zusammenhanges zwischen Bildung und demokratischer Republik in den Augen der Koalitionäre nur um eine Floskel handelt, spricht aber wohl, dass es im Koalitionsvertrag bereits zwei Sätze weiter heißt: &#8222;Bildung und Forschung sind Grundlagen des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts&#8220; &#8211; und vor allem auf den ersteren sind auch viele andere Paragraphen dieses wichtigen Dokumentes fokussiert. Nun müssen freilich Fortschritte in der &#8222;inneren und äußeren Freiheit&#8220; keineswegs unbedingt im Widerspruch zu wirtschaftlichen und sozialen Fortschritten stehen. Bereits die schottischen Sozialphilosophen des 18. Jahrhunderts wie Adam Ferguson und Adam Smith haben gegen das dirigistische Regime des höfischen Merkantilismus auf die wirtschaftlichen Fortschritt für die Gesamtgesellschaft erzeugende Freisetzung individueller Initiative und Konkurrenz gesetzt[2] &#8211; und historisch damit Recht behalten. Markt und äußere Freiheit sind in der bürgerlichen Sozialphilosophie konstitutiv verbunden und wirtschaftliches Wohlergehen auf individueller wie gesellschaftlicher Ebene erleichtert nach allgemeiner und auch heutiger Erfahrung Bildungsprozesse, und zwar so sehr, dass es bis heute trotz entgegenstehender Bemühungen im Bildungssystem immer noch einen starken statistischen Zusammenhang zwischen dem Bildungserfolg und dem wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund der Bildungsteilnehmer gibt. Zwingend und kausal ist er auf individueller Ebene allerdings keineswegs, sonst gäbe es so genannte &#130;Bildungsaufsteiger&#8216; aus schwachem soziökonomischen Elternhaus nicht. Auch beim heute so viel diskutierten und für Aspekte der Bildungsmisere verantwortlich gemachten Thema &#8222;Migration&#8220; kann man angesichts des empirisch leicht zu beobachtenden unterschiedlichen Bildungserfolgs der verschiedenen Herkunftsgruppen nicht von Determination sprechen. Trotzdem ist eine Regierung gut beraten, auch wegen des sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene bestehenden Zusammenhanges von Bildungserfolgen und &#8222;wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt&#8220;, auf der ihre Anstrengungen für das Bildungssystem organisatorisch wie finanziell zu steigern. Beides hat die neue Regierung versprochen. <br />Allerdings dürfte es auch klar sein, dass die auf &#8222;wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt&#8220; zielgerichteten Bemühungen um die Bildung nicht unbedingt identisch sein müssen mit jenen, die geeignet wären, einen Beitrag zur &#8222;inneren und äußeren Freiheit&#8220; zu leisten; mehr noch darf man vermuten, dass die engführende Instrumentalisierung des Bildungsgedankens diesen auf eine eher Abhängigkeit und Unselbständigkeit fördernde Ausbildung von verwertbarem Humankapital reduziert, die dem Bildungsgedanken systematisch ganz fremd bleibt und ihn inhaltlich in sein Gegenteil verkehrt. <br />Der fundamentale Unterschied liegt in der Perspektive: &#8222;Ausbildung&#8220; oder &#8222;Erziehung&#8220; antwortet nach Hartmut von Hentig in erster Linie auf Anforderungen der Gesellschaft: &#8222;Was muss ein Mensch wissen und können, um in der heutigen Welt zu bestehen &#8211; eine Arbeit zu bekommen und seine Bürgerpflichten zu erfüllen?&#8220;[3] Ausgebildet wird man also von anderen, die zu wissen glauben, was die Gesellschaft vom Individuum erwartet. Der Prozess der &#8222;Bildung&#8220;, in dem das Subjekt &#8222;sich bildet&#8220; dient hingegen der Entwicklung der jeweils einzigartigen Persönlichkeit in der Entfaltung ihrer geistigen und sittlichen Anlagen in der Auseinandersetzung mit der Welt. Sie lässt sich deshalb nicht normieren, denn hier kommt das &#8222;Selbst&#8220; des Individuums ins Spiel[4]. Jeder Sozialisationsprozess eines Individuums vereint beide Komponenten in unterschiedlicher Mischung. Nach Hartmut von Hentig verlangt also auch die Wahrnehmung der &#8222;Bürgerpflichten&#8220; Ausbildung von dafür geeigneten Kompetenzen &#8211; dazu später noch mehr. Aber das je individuelle Ergebnis von Bildungsprozessen lässt sich nicht in vorgefertigten Kompetenzkatalogen oder curricularen Zielvorgaben vorschreiben. <br />Um die heute nicht nur im Koalitionsvertrag anzutreffende Verkehrung &#8211; um nicht von Pervertierung zu sprechen &#8211; des Bildungsgedankens und seine ursprünglich konstitutive Bedeutung für den Erhalt der demokratischen Republik zu verstehen, ist es wichtig, die zentrale Gemeinsamkeit zu erkennen, auf der sowohl &#8222;Bildung&#8220; wie &#8222;demokratische Republik&#8220; ihrem normativen Gehalt nach ruhen. Es ist der Begriff und die normative Forderung nach &#8222;Autonomie&#8220;[5], die einerseits das mündige Individuum in Gestalt einer verantwortlichen Selbstbestimmung und die andererseits die Gemeinschaft der mündigen Bürger und Bürgerinnen in der kollektiven Verantwortung für die res publica, für die gemeinsamen Angelegenheiten, entwickeln können und sollen. <br />Die zeitgenössische normative Demokratietheorie diskutiert in Fortsetzung des die Geschichte durchziehenden Tugenddiskurses[6] seit Jahren und kontrovers, über welche Kompetenzen diese mündigen Bürger und Bürgerinnen verfügen können müssten, welche habituelle Ausstattung von ihnen normativ erwartet und empirisch realisiert werden könnte, damit sie den funktionalen Anforderungen einer komplexen Demokratie innerhalb und neuerdings auch jenseits des Nationalstaates gerecht werden können. <br />Der auf Autonomie zielende Bildungsbegriff ist mit dem auf wirtschaftlich verwertbare oder auch politisch relevante Qualifikationen beschränkten Ausbildungsprozess nicht identisch, sondern letzterer kann allenfalls Teilaspekte des ersteren abdecken. Aber die in guter bildungshumanistischer[7] Tradition erhobene Forderung nach &#8222;Autonomie&#8220; ist das Eine, die Schwierigkeit der Menschen unter heutigen gesellschaftlichen Bedingungen ganz allgemein, von Schülern und Studierenden im Besonderen, &#8222;Autonomie&#8220; zu erfahren und zu erleben, ist das Andere. Nicht nur in der Schule und Universität stehen dem strukturelle Barrieren entgegen, sondern erst recht in der modernen, funktional ausdifferenzierten und zunehmend komplexen Gesellschaft, deren Demokratiemodell nicht mehr das der Polis sein kann. Wo Ausbildung und Bildung zukünftiger Bürger und Bürgerinnen nur die &#8222;Autonomie&#8220; predigen, aber nicht realistisch über deren strukturbedingte Hindernisse informieren &#8211; da werden sie die zukünftige Enttäuschung mitproduzieren, die aus den Erfahrungen der Subjekte mit dem beschränkten Grad tatsächlich möglicher Autonomie schon in den Bildungsprozessen selbst und erst recht dann in der Gesellschaft resultieren. <br />Von deren Bildungsinstitutionen soll hier zunächst gesprochen werden, denn auf ihnen ruhen seit dem 19. Jahrhundert alle Hoffnungen, nicht nur die Gesellschaftsmitglieder zu Bürgern und Bürgerinnen zu qualifizieren und zu motivieren, sondern auch, ihnen dabei das Demokratieversprechen der Chancengleichheit zu gewähren. <br />Von Beginn der modernen Demokratie an bildet sich hier allerdings eine Ambivalenz zwischen den universalistischen Ansprüchen normativer Demokratie und des Bildungsgedankens einerseits und den funktionalen Erfordernissen und ihrer sozialen Umsetzung in institutionelle Praktiken andererseits heraus. <br />Schließlich steht am Beginn der modernen Demokratie die Minderheit des &#8222;gebildeten Publikums&#8220; des 18. Jahrhunderts, das sich die bloß in Zeitschriften und Salons passiv rezipierende und &#8222;raisonnierende&#8220; Rolle unter den Bedingungen des Spätabsolutismus nicht länger gefallen lassen will[8], allerdings zum Erfolg seiner Revolution auf die Unterstützung des &#130;einfachen Volkes&#8216;, des peuple, angewiesen war &#8211; das es gleichzeitig als Bedrohung seines hernach auf Zensuswahlrecht beruhenden Systems des repräsentativen Parlamentarismus und der konstitutionellen Monarchie wahrnahm[9]. <br />Die Entwicklung der Institutionen der modernen parlamentarisch-repräsentativen Demokratie waren historisch im und seit dem frühen 19. Jahrhundert zunächst zweifellos auf die Interessenlage und soziale Bildungskompetenz bürgerlicher Kreise angelegt, die sich die kognitiven und habituellen Kompetenzen zur Praktizierung und allmählich auch Beherrschung dieses Regimetyps zutrauten. Auch der wachsende elektorale Erfolg der Arbeiterparteien änderte bis heute nichts grundsätzlich daran, dass Interesse und Verständnis, erst recht aber die praktische Mitwirkung an ihm solche in der Bevölkerung nur selektiv vorhandenen Kompetenzen[10] und Dispositionen erforderlich machen. Die Wahrnehmung des allgemeinen freien, gleichen und geheimen Wahlrechts stellt die einzige Ausnahme dar. Nicht nur hinsichtlich ihrer sozialen, sondern auch hinsichtlich ihrer bildungsmäßigen Voraussetzungen waren und sind deshalb alle bisherigen repräsentativen Demokratien in empirischer Perspektive Elitendemokratien gewesen. Das heißt aber in normativer Hinsicht: Es stellt sich nicht nur die Frage nach den Kompetenzen und habituellen Dispositionen der Bürger und Bürgerinnen, sondern auch die nach denen der politischen Eliten[11]. Dass sie im Konkurrenzkampf um Mandate legitimiert wurden, qualifiziert sie nicht automatisch auch zur umfassenden Wahrnehmung ihrer legislativen oder exekutiven Funktionen oder garantierte gar, dass sie sich als &#8222;Repräsentanten des ganzen Volkes&#8220; verhielten.</p>
<p>Die Utopie der Bildungsgesellschaft <br />Die &#8222;Bildungsgesellschaft&#8220;, die Bundeskanzlerin Merkel propagierte, muss &#8211; als Anspruch ernst genommen &#8211; Utopie bleiben, weil zur Autonomie führende Bildung oft gar nicht das Ziel von Ausbildung und Erziehung ist und weil gesellschaftliche Verhältnisse, in denen sie sich für alle gleichermaßen realisierte, unrealisierbar erscheinen. <br />Hinsichtlich der normativ sowohl der Demokratie wie dem Bildungsprozess aufgegebenen Autonomie ist zunächst die paradoxe Ausgangssituation aller heute organisierten Bildungsprozesse in Schulen und Universitäten anzusprechen: Bildung soll sich als Ergebnis von Erziehung einstellen, für die ausgebildete und berufene Lehrer und Lehrerinnen in meist ziemlich starr gefügten Curricula Sorge zu tragen haben. Spätestens seit der Bologna-Prozess das universitäre Studium der Geistes- und Sozialwissenschaften mit bürokratisch radikaler Gründlichkeit in den letzten Jahren rapide umgestaltet hat, gilt auch in diesen Fakultäten, was in den technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, was wohl auch in der Juristerei und Medizin schon lange gang und gäbe war. Materiale Bestimmungen von Prüfungsordnungen, obligatorische Studienverlaufspläne, Standardlehrbücher und routinisierte Massenvorlesungen, nunmehr auch die einzelne Lehrende in Seminaren bindenden &#8222;Modulbeschreibungen&#8220; normieren und steuern bis ins Detail den Studienverlauf von in &#8222;Jahrgängen&#8220; als Lernkohorten zusammengefassten und mehr oder weniger gut betreuten Studierenden. Deren &#8222;Studium&#8220; wird in Gestalt eines Quantums an Zeit geplant, veranstaltet und gemessen und damit dem schon von Marx im &#8222;Kapital&#8220; zu Grunde gelegten Maßstab unterworfen: Der gesellschaftlich notwendigen Durchschnittszeit verausgabter Arbeitskraft in der Produktion entspricht nun die quantitativ bestimmte &#8222;workload&#8220;[12], in der der individuelle Bildungsprozess der Studierenden geschehen soll. &#8222;Creditpoints&#8220; oder deutsch &#8222;Leistungspunkte&#8220; gibt es für jeweils ca.</p>
<p>30 geleistete Arbeitsstunden &#8211; unabhängig von der Qualität des erworbenen Wissens oder der gemachten Erfahrung auf Seiten der individuellen Studierenden. Ein Bachelor-Zertifikat erwirbt man durch den Erwerb von 120, den Master-Titel nach Erwerb von 180 creditpoints. Oskar Negt beklagte bereits vor 40 Jahren am Beispiel des staatlichen Schulsystems: &#8222;Man kann im Zusammenhang der Veränderungen des pädagogischen Arbeitsprozesses mit Recht von einer Taylorisierung der Ausbildung, von der genauen Bestimmung des Arbeitseinsatzes pro Zeiteinheit sprechen&#8220; und schrieb weiter über die zunehmende &#8222;Betriebsförmigkeit der Bildungsinstitutionen, die leistungsdifferenzierten Unterricht und objektivierte Kontrollen ermöglichen&#8220;[13]. Nachdenklich sollte heute stimmen, dass in der komplexe Technologie produzierenden Industrie und den darauf bezogenen Managementlehren aber längst nicht mehr der &#8222;Taylorisierung&#8220; gehuldigt wird. <br />Genau das scheinen aber das Denken und der Anspruch zu sein, die, angefangen von den heute die Universitäten als CEOs steuernden Präsidenten und ihrer Zentralverwaltung über die Akkreditierungsagenturen und den Wissenschaftsrat bis hin zu den zuständigen Ministerien, alle ständig rhetorisch verbreiten und zu verwirklichen suchen. Das Standing einer Universität in der Lehre ergibt sich danach aus dem Grad der Effektivität, mit dem &#8222;output&#8220; in Form von Zertifikaten für Bildungsabschlüsse erreicht wird: Absolventenquote und Durchschnittsdauer sind dafür die entscheidenden Parameter; letztlich geht es um Kosten pro Absolvent[14]. <br />Aus der Perspektive der Studierenden betrachtet kann sich in einem so starr veranstalteten Ausbildungs- und Erziehungssystem Autonomie nur als Verweigerung, Widerstand oder in einer die vorgegebenen Anforderungen noch übertreffenden Spitzenleistung äußern. Man wird außerdem davon ausgehen müssen, dass die immer noch beträchtlichen &#8211; manche behaupten gar, mit Bologna gestiegenen &#8211; Zahlen der &#8222;dropouts&#8220;, jener also, die vom System allein als Scheiternde wahrgenommen werden, auch solche mitzählen, die eigentlich den Anforderungen gewachsen wären, die aber den Sinn dieser Art Massenausbildung für sich nicht mehr erkennen können. Auch in diesem &#8222;Scheitern&#8220; kann sich also der Anspruch und die Praktizierung von Autonomie verbergen, auf die alle Bildung zielt &#8211; womit nicht gesagt werden soll, dass sich in jedem Studienabbruch Autonomie ereignet, denn das oft beschworene &#8222;erfolgreiche Scheitern&#8220; von Studierenden besteht aus der Sicht von (Aus-)Bildungstechnokraten ja nur in dem Erreichen einer gewissen Arbeits- und Einkommensposition. <br />Schon in ganz funktionalistischer Perspektive auf die gestiegenen Anforderungen der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Reproduktion und erst recht auf die erfolgreiche Behauptung im internationalen Standortwettbewerb ist es fraglich, ob mit einem solchen auf die formale Erreichung von Ausbildungszielen getrimmten Schul- und Universitätssystem den komplexen Anforderungen einer moderne Gesellschaft genüge getan wird. Schon vor 40 Jahren bemerkte dazu Oskar Negt mit Bezug auf die &#8222;Bildungskatastrophe&#8220;, in die die alte Bundesrepublik trotz &#8222;Wirtschaftswunder&#8220; im Laufe der sechziger Jahre geraten war: &#8222;Die Verwissenschaftlichung der Produktionsprozesse[15] verändert jedoch nicht nur den Umfang der zu verarbeitenden Informationen, sondern auch ihre Qualität. Die Umsetzung technisch hoch spezialisierten und komprimierten Wissens in den durch vorausgegangene Erziehung und verwissenschaftlichte Erfahrung geprägten Verstehenshorizont handelnder Individuen wird selbst zu einem wissenschaftlichen Problem&#8220;[16]. <br />Diesem &#8222;wissenschaftlichen Problem&#8220; steht heute auch die Lehre an Schulen und Universitäten gegenüber, ohne dass die herkömmlichen Modelle schulischer Didaktik und die eher wieder in den Hintergrund getretenen Erfahrungen mit der Hochschuldidaktik darauf einfache und praktikable Antworten bereit hielten. Der ständig weiter wachsenden Komplexität funktionaler, technischer und organisatorischer Zusammenhänge wachsen nicht automatisch effektive Möglichkeiten der entsprechenden Schulung und Ausbildung von allen Individuen nach. Es besteht die schon seit Längerem zu beobachtende Gefahr, dass eine gewisse und wohl zunehmende Zahl von Individuen selbst auf der einfachsten noch verfügbaren Qualifikationsstufe, die zur beruflichen und darüber hinaus gesellschaftlichen Teilhabe heute notwendig wäre, buchstäblich abgehängt wird. Der &#8222;Bundesverband Alphabetisierung&#8220; geht von mindestens 4 Millionen &#8222;funktionalen Analphabeten&#8220; und einer viel größeren Zahl &#8222;relativer Analphabeten&#8220; aus, die &#8222;sich durch alle gesellschaftlichen Schichten, bis hinauf in die Welt von Studenten und Managern&#8220; finden[17]. &#8222;Relative Analphabeten&#8220; sind nicht mehr in der Lage, die Inhalte komplexerer Texte, wie sie etwa philosophische oder sozialwissenschaftliche Aufsätze darstellen, lesend zu erfassen. Die Schulbuchverlage arbeiten dieser Tendenz noch entgegen, indem sie Lesebuchreihen wie &#8222;Einfach klassisch&#8220;, in denen Theaterstücke von Shakespeare bis Kleist und Romane von Fontane bis Grass in der Art von &#8222;Readers Digest&#8220; gekürzt und &#8222;vereinfacht&#8220; werden, mit Genehmigung der staatlichen Schulaufsicht in den Unterricht einspeisen. Zu Recht macht das Dossier der Zeitschrift &#8222;Die Zeit&#8220; dagegen Front, die Klage über die abnehmende Lesefähigkeit als bloße bildungsbürgerliche Jammerei abzuwehren, weil es heute kaum noch Berufe gibt, die ohne routinierte Lesefähigkeit ausgeübt werden können. Oft wird der vermeintlich überholten Lesegesellschaft die heute angemessene Informations- und Computergesellschaft gegenüber gestellt. Richtig daran ist: In vielen Berufen vom einfachen Lagerarbeiter bis zum Reinigungspersonal in Großbetrieben ist heute der Umgang mit Computern selbstverständlich &#8211; aber wer nicht lesen kann, kann sie auch nicht bedienen und erst recht nicht sich des im Internet heute angeblich allgemein zugänglichen Datenpools als Informationsquelle bedienen. Für viele, für eine wachsende Zahl von Menschen beginnt heute die Exklusion aus der gesellschaftlichen Teilhabe bereits an den Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn. <br />Aber Negt hatte schon damals nicht nur das Problem der beruflichen Teilhabe an der modernen wissenschaftsbasierten und hoch technologisierten Gesellschaft als &#8222;wissenschaftliches Problem&#8220; vor Augen, sondern auch die daraus resultierende Gefahr für die Demokratie: Die &#8222;praktische Lösung ist entscheidend für die Existenz einer demokratischen Gesellschaftsordnung, denn von der Reduktion komplexer Informationen (z. B. naturwissenschaftlicher, ökonomischer und militärischer Art) auf wesentliche, alternativ formulierte politische Positionen hängt heute in letzter Instanz die Möglichkeit demokratischer Kontrollen administrativer und bürokratischer Entscheidungen ab&#8220;[18]. Und was für die Kontrolle schon gilt, muss in noch viel weiter reichendem Maße für die demokratische Teilhabe gelten, nämlich wie es der ehemalige Verfassungsrichter Ernst <br />W. Böckenförde prägnant formuliert: &#8222;Analphabetismus ist der Feind jeder Demokratie&#8220;[19].<br />Und damit sind wir beim zweiten und eigentlichen Paradox angelangt, das für den Zusammenhang von Demokratie und Bildung konstitutiv ist und sich heute in wachsender Schärfe zeigt: Während die Demokratie alle Bürger und Bürgerinnen in rechtlicher und politischer Hinsicht normativ gleichzustellen sucht und damit historisch betrachtet keine geringen Erfolge verzeichnen kann, verstärkt und erzeugt das Bildungssystem nach seiner eigenen inneren Logik Ungleichheiten in der Leistungsfähigkeit und damit in den Chancen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Das wird in der überwiegend normativ geführten bildungspolitischen Debatte oft unterschlagen und damit gerät die übliche Rede von der Chancengleichheit zur Ideologie, wenn sie so tut, als sei die Ungleichheit der Chancen lediglich außerhalb des Bildungssystems verursacht und könnte in einem entsprechend ausgestatteten und funktionierenden Bildungssystem zum Verschwinden gebracht werden. Ich nenne diese den Untergrund vieler pädagogischer und bildungspolitischer Beiträge grundierenden Gedanken die Utopie der Bildungsgesellschaft. <br />Dass Ausbildung und Bildung Chancen erhöhen ist danach heute das entscheidende Legitimationskriterium einer demokratischen Leistungs- und Wettbewerbsgesellschaft und die eigentliche Begründung dafür, warum das Bildungssystem insgesamt als staatlich Aufgabe des modernen Wohlfahrtstaates unbestritten ist. Post und Bahn und manches andere kann man eventuell privatisieren und dem Markt überlassen, aber das System, das angeblich entscheidend für die gerechte Zuteilung von Lebenschancen ist, soll gerade in einer sich an Gleichheit orientierenden Demokratie staatlich oder zumindest unter staatlicher Aufsicht bleiben. Danach ist es gerade das gut funktionierende Bildungssystem, dass das aus unterschiedlicher sozialer Herkunft stammende unterschiedliche Startkapital der Schüler und Studentinnen ausgleicht oder wenigstens kompensiert, das also Chancengleichheit gegenüber der differenzierten sozialen Herkunft aus unterschiedlich ausgestatteten Milieus erhöht. Daran ist fast alles richtig &#8211; jedenfalls der Möglichkeit nach, wenn man bedenkt, in welch erschreckendem Ausmaß sich besonders in Deutschland der Bildungsstatus von den Eltern auf die Kinder &#8222;vererbt&#8220;. Jeder Blick auf das Ausland zeigt im Vergleich mit fast allen entwickelten Gesellschaften, dass und wie im hiesigen Bildungssystem Kindern aus so genannten &#8222;bildungsfernen&#8220; Milieus in weit höherem Maße als unvermeidbar Bildungs- und damit auch Aufstiegschancen versagt bleiben. Die damit nicht ausgeschöpfte &#8222;Bildungsreserve&#8220; ist auch volkswirtschaftlich ein Problem &#8211; und für manche Beiträge in der öffentlichen Debatte mag das sogar die wichtigere Motivation abgeben, für eine Verbesserung der Chancengleichheit einzutreten. <br />Auf keinen Fall darf also mein jetzt weiter ausgeführter Verweis auf die ideologische Schlagseite der vorherrschenden bildungspolitischen Debatte, auf die weit verbreitete Utopie der Bildung dafür missbraucht werden, die Verbesserung der internen und externen Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem zu unterminieren. Ideologisch wird aber der bildungspolitische Diskurs dann, wenn er die bereits angeführte interne Logik von Ausbildungs- und Bildungsprozessen ausblendet oder leugnet, nach der Bildungsprozesse selbst notwendig Differenzen und Ungleichheit erzeugen, die in ihrer Wirkung wiederum nicht auf das Bildungssystem beschränkt bleiben. Mit der Behauptung einer selektiven Eigenlogik von Selektionsprozessen ist nicht die bereits oben[20] mit Niklas Luhmann erwähnte Problematik der &#8222;sozialen Selektion&#8220; angesprochen, die das Erziehungssystem empirisch zweifellos in der modernen Gesellschaft ausübt, in der nicht Stand oder Geld, sondern zumeist Bildungszertifikate über den Zugang zu weiterführenden Schulen, Meisterkursen, Universitäten und nach deren Abschluss zu bestimmten Berufen wie (selbständigem) Elektriker oder Metzger oder zu Rechtsanwälten, Ärzten oder Lehrern entscheiden[21]. Gerade deshalb ist Chancengleichheit beim Zugang und innerhalb des Erziehungs- und Bildungssystems so ein zentraler Wert. Aber indem eine Gesellschaft die Zuweisung gesellschaftlicher Berufspositionen wiederum zumeist an den Erfolg koppelt, den das Individuum innerhalb dieses Systems und nach dessen Binnenkriterien realisiert, bestätigt sich zugleich, dass auch bei völliger Chancengleichheit des Zugangs und während des Erziehungs- oder Ausbildungsganges ein Leistungswettbewerb abläuft, der auf Differenzierungs- und Selektionsprozessen beruht, die in Noten und akademischen Graden als Signal an die Gesellschaft und besonders den Arbeitsmarkt ihren Ausdruck finden. <br />Erziehungs- und Ausbildungsprozesse erzeugen also unvermeidbar Ungleichheiten des Wissens, der Kompetenz des weiteren Wissenserwerbs und damit schließlich des Urteilsvermögens. Bildungsprozesse, die auf Autonomie beruhen und abzielen, verstärken noch diese Konsequenz organisierter Erziehung und Ausbildung. <br />Das muss unvermeidbar auch Konsequenzen für die praktische Umsetzung des demokratischen Ideals haben.</p>
<p>Die Utopie der egalitären partizipativen Demokratie <br />Die &#8222;egalitäre partizipative Demokratie&#8220; muss auch deshalb Utopie bleiben, weil die durch Bildung zu erwerbenden kognitiven Ressourcen und habituellen Dispositionen stets ungleich verteilt bleiben werden. <br />Der bereits angesprochene universalistische Charakter der modernen Idee der Demokratie als Mittel der politischen Verwirklichung der &#8222;gleichen Freiheit aller Bürger&#8220;[22], wie er in den berühmten Gründungsdokumenten der US-amerikanischen und Französischen Revolution postuliert wurde, hat in den späten sechziger und vor allem dann siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine öffentlichkeitswirksame Renaissance erfahren &#8211; teilweise sogar den revolutionären Impetus ihrer historischen Gründung wiederbelebend &#8211; die bis heute vor allem in der politikwissenschaftlichen und philosophischen Literatur zur normativen Demokratietheorie tiefe Spuren hinterlässt. Während seit dem Ende des Ersten Weltkrieges und vor allem dann nach dem Ende des Zweiten überall in den &#130;westlichen Demokratien&#8216; mehr oder weniger autoritäre Formen &#8222;demokratischer Elitenherrschaft&#8220;[23] auf der Basis präsidentieller oder parlamentarischer, repräsentativer Regierungssysteme praktiziert wurden, kam, auf dem Hintergrund eines beschleunigten soziokulturellen Wandels und nicht zuletzt der überall aufgrund der damals so genannten &#8222;wissenschaftlich-technologischen Revolution&#8220; notwendig gewordenen quantitativen &#130;Bildungsexpansion'[24], die wachsende Forderung nach gesellschaftlicher und politischer Partizipation auf. In Deutschland fand sie ihren stärksten Ausdruck in der nach der Regierungserklärung Willy Brandts 1969 populär gewordenen Forderung nach einer &#8222;Demokratisierung aller Lebensbereiche&#8220;[25], von der Familie über die Schulen und Hochschulen bis zur Wirtschaft. In den siebziger Jahren wurden in Westdeutschland tatsächlich in manchen Bereichen wie den Hochschulen und Wirtschaftsbetrieben auf gesetzlicher Grundlage Mitbestimmungsmodelle[26] installiert und in vielen anderen Bereichen mehr oder weniger enthusiastisch informell ausgehandelt und praktiziert. Empirische Studien und internationale Vergleiche zeigen, dass damals quantitativ und qualitativ die gesellschaftliche und politische Partizipation rasch anwuchs. Im politischen Alltag zeigte sich das in damals so genannten &#8222;Bürgerinitiativen&#8220;, etwas später in der Vielfalt von Neuen Sozialen Bewegungen und insgesamt in der Zunahme von politischem Protest und Demonstrationen[27]. <br />Ein Ergebnis dieser geistigen und praktischen Mobilisierung im Namen der partizipativen Demokratie war die gegen die exklusiv auf den Bereich der repräsentativen Demokratie beschränkte demokratische Elitenherrschaft gerichtete Formel von der &#8222;Demokratie als Lebensform&#8220;[28], die zum Teil in der aus der APO der sechziger Jahre stammenden Forderung der &#8222;Politisierung des Privaten&#8220; problematische Formen annahm, aber vor allem im Kontext der neuen Frauenbewegung und des Feminismus auch ein emanzipatorisches Potential wirksam entfaltete[29]. <br />Innerhalb des westdeutschen Bildungssystems schlug sich diese Mobilisierung ebenfalls folgenreich nieder. Dazu können hier nur zwei Aspekte hervorgehoben werden. Erstens wuchs bei gesellschaftlichen und politischen Akteuren das Bewusstsein, dass das Bildungs- und Erziehungssystem nicht nur individuelle Aufstiegs- und Karrierechancen und insgesamt gesamtgesellschaftlich verwertbares Humankapital erzeugen konnte, sondern unter Umständen auch für die Festigung und den Ausbau demokratieförderlicher Kompetenzen und Einstellungen bedeutsam sei. Dafür war es aber notwendig, auf allen Ebenen inhaltliche und strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, die eine solche Ausbildung zur demokratischen Bürgerrolle &#8211; heute spricht man von civic oder citizenship education durch eine &#8222;demokratiepädagogische Praxis&#8220;[30] &#8211; ermöglichen konnten. Seitdem wurde viel experimentiert, und noch viel mehr wurden Konzepte, Modelle und Theorien im Bereich von Politikwissenschaft, Pädagogik und Didaktik der Politischen Bildung entwickelt und zum Teil in heftigen Kontroversen gegeneinander ins Feld geführt. Die wissenschaftliche Literatur reflektierte in hohem Maße die gesellschaftlichen und politischen Kontroversen, die im politischen Spektrum zwischen den Parteien, aber auch zwischen den Organisationen gesellschaftlicher Kräfte von den Arbeitgebern über die Gewerkschaften bis zu den Kirchen ausgetragen wurden. <br />Übersieht man die Entwicklung der letzten 40 Jahre im Ganzen, so hat sich in Schulen und Hochschulen gewiss sehr viel verändert und insgesamt dürfte vor allem in den Schulen das soziale Klima und Lernumfeld sehr viel weniger autoritär und weniger allein auf kognitive Instruktion orientiert worden sein als vor Beginn dieser Veränderungsphase. Dass man das für den &#130;Unterricht&#8216; an den Universitäten auch so generell sagen könnte, werden seit der Einführung der BA-und MA-Programme im Zuge des Bologna-Prozesses und dem Rückbau der in den siebziger Jahren durchgesetzten Mitbestimmungs- und Selbstverwaltungsrechte allerdings viele bezweifeln. Wenn nicht autoritärer, so ist die Lehr- und Vermittlungspraxis an den Hochschulen im Zuge dieser Reformen zumindest technokratischer geworden, sie überbetont die inzwischen oft Powerpoint gestützte Instruktion in Massenvorlesungen gegenüber der Bildungsprozesse zuallererst ermöglichenden Seminarpraxis des angeleiteten Selbststudiums. <br />Auch hinsichtlich der Schulen wird man allerdings davon ausgehen müssen, dass im Großen und Ganzen immer noch der Experimentcharakter demokratischer Schulentwicklung[31] überwiegt, was nichts anderes heißt, als dass die oben angesprochenen ausgearbeiteten Konzepte nur hier und da, aber nicht regelmäßig den Schulalltag bestimmen. Dort herrschen heute &#8211; gerade auch in den Probleme kumulierenden Großstadtschulen &#8211; oft ganz andere Zustände, hinter denen die Pläne und Möglichkeiten einer Demokratisierung der Schul- und Unterrichtspraxis zurücktreten. <br />Die trotz aller wissenschaftlich und pädagogisch befürwortenden Expertise unvollkommene Umsetzung anspruchsvoller Konzepte demokratischer Schulentwicklung in den letzten Jahrzehnten dürfte kaum zu bestreiten sein. Die Frage so zu stellen unterstellt aber stillschweigend, dass es nur politische und soziale Umstände, wenn nicht gar Widerstände sind, die einer solchen Umsetzung in die Praxis bisher entgegenstanden. Für eine solche Unterstellung gibt die Geschichte der Schulpolitik, die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes fast ausschließlich Angelegenheit der inzwischen 16 Landesregierungen ist, von dem heftigen Streit um die Hessischen Rahmenrichtlinien zu Anfang der siebziger Jahre bis zu dem aktuellen Konflikt um die Schulreform in Hamburg 2009 gewiss Anlass. Schulpolitik insgesamt, der Streit um die Konzeption und die Inhalte politischer Bildung sind ein bevorzugtes Terrain für den politischen Rechts-Links-Konflikt; hier scheinen die klassischen Fronten bürgerlicher Besitzstandswahrung gegen aufstrebende Konkurrenten aus der Unterschicht &#8211; und die wachsende Zahl qualifizierter Frauen &#8211; noch am längsten zu funktionieren. <br />Im Hinblick auf den behaupteten konstitutiven Zusammenhang von Demokratie und Bildung könnte dieser übliche Blick auf die politische und interessenbedingte Verhinderung Demokratie fördernder Praxis in Schulen und Universitäten allerdings wiederum den Blick darauf verstellen, dass sich auch hinter dem solche Forderungen begründenden Konzept partizipativer Demokratie ein Stück Utopie verbirgt. <br />Grundsätzlich muss man gegen die häufige Verwendung des Demokratiebegriffs in diesem Zusammenhang auf die für Ausbildungs- und Erziehungsprozesse funktional notwendige Autorität des Lehrpersonals verweisen, die mehr umfasst als seinen kognitiven Vorsprung, nämlich auch für erfolgreiche Lernprozesse notwendige affektive und dispositive Anerkennungsbereitschaft auf Seiten der Lernenden. Die Probleme weiblichen Lehrpersonals, diese Anerkennung angesichts des kulturellen Sozialisationshintergrundes mancher männlicher Schülergruppen selbst in Grundschulen zu finden, sind als Ursache scheiternder Lehr- und Lernverhältnisse bekannt. Aber auch Bildungsprozesse an der Universität, die auf autonomem Lernen beruhen sollen und auf Autonomie zielen, können nicht gänzlich auf funktionale Autorität verzichten oder sie erst im Zuge der notwendigen Prüfungen ins Spiel bringen. Weder in Ausbildungs- und Erziehungsprozessen noch in höheren Instituten, die vordringlich der Bildung dienen sollen, herrschen die für die politische Demokratie notwendigen Voraussetzungen der Gleichheit der Beteiligten. Man denke nur an die in der normativen Demokratietheorie zentrale Funktion der demokratischen Öffentlichkeit des &#8222;Agenda-settings&#8220;, wonach sich die Bürgerschaft als Autor wie Adressat der praktizierten Regeln begreifen können soll[32], um zu sehen, dass &#8211; etwa bei der Bestimmung der Ausbildungs- und Erziehungsziele, aber letztlich auch bei der Bestimmung der Kriterien, was als Bildungsergebnis Anerkennung verlangen können soll &#8211; verschiedene Formen der Mitbestimmung denkbar und praktizierbar sind, aber letztlich keine Gleichheit wie zwischen demokratischen Rechtsgenossen, also Bürgern und Bürgerinnen, herrschen kann. <br />Noberto Bobbio, der bedeutende sozialliberale Theoretiker der Demokratie, schrieb zuerst vor 25 Jahren, auf dem Höhepunkt der Akzeptanz der politischen Utopie egalitärer partizipativer Demokratie in der Absicht aufklärerischer Ent-Täuschung über die sechs &#8222;nicht eingehaltenen Versprechen der Demokratie&#8220;[33], die ich in meinen Worten so zusammenfasse: (1) wegen des &#8211; auch normativ wünschbaren &#8211; modernen Individualismus kann es die normativ unterstellte homogene Basis der Demokratie nicht mehr geben, sondern nur die Polyarchie dezentraler Gruppenrepräsentation; (2) das bedeutet den endgültigen Sieg der Gruppenrepräsentation partikularer Interessen über die des bonum commune; (3) daraus folgt die funktionale Bedeutung von politischen Eliten, &#8222;die sich zur Wahl vorschlagen&#8220; und &#8211; immerhin &#8211; nicht &#8222;mit Gewalt aufdrängen&#8220;; (4) solange &#8222;die beiden großen Blöcke einer Macht von oben, die Unternehmen und der Verwaltungsapparat&#8220; aber nicht demokratisiert sind, d. h. durch Wahlen ihrer Eliten kontrolliert werden, solange &#8222;kann der Prozess der Demokratisierung noch nicht als abgeschlossen gelten&#8220;; (5) unerfüllt auch die Forderung nach &#8222;Öffentlichkeit aller Regierungsakte&#8220; und (6) schließlich &#8211; im Zusammenhang dieses Textes zentral &#8211; die &#8222;Erziehung zur Demokratie&#8220;, durch Förderung &#8222;der Tugend, verstanden als Liebe zur öffentlichen Sache&#8220;[34]. Man sieht, dass die von den Versprechen der Demokratie abweichende gesellschaftliche Entwicklung[35] auch bereits intern zu Widersprüchen, z. B. zwischen den Nummern (1) &#8211; (3) und (6) führen musste. &#8222;Waren das Versprechen, die eingehalten werden konnten?&#8220; fragt Bobbio und antwortet: &#8222;Ich würde sagen, nein&#8220; und gibt dafür als Begründung an: Es wurde &#8222;das politische Projekt der Demokratie doch für eine Gesellschaft von so viel geringerer Komplexität entworfen, als es die heutigen Gesellschaften sind&#8220;[36].</p>
<p>&#8222;Nichtsdestotrotz&#8220;[37] <br />Eine gegen &#130;Sonntagsreden&#8216; in Politik wie politischer Bildung gerichtete Aufklärung über die Skepsis, mit der heute die überkommenen und teils utopischen Ideale von &#8222;Bildung&#8220; und &#8222;Demokratie&#8220; wahrgenommen zu werden verdienten, kann leicht als defätistische Affirmation der gegenwärtigen Misere, in der sich in Deutschland Ausbildungs- wie Bildungsinstitutionen befinden, missverstanden und missbraucht werden. Das bekäme beiden schlecht. Aber eine Bildungs- und Demokratieideologie, deren Postulate ständig an den Erfahrungen der Beteiligten in der Praxis scheitern und durch sie geradezu zwangsläufig widerlegt werden müssen, führt unvermeidlich in beiden Bereichen zu Apathie oder Zynismus. Eine politische Bildung die so verfährt trägt ungewollt zur Verstärkung der Misere bei. <br />Dagegen hilft nur die paradoxe Strategie eines normativ geleiteten Realismus und Pragmatismus, der mit der uneingeschränkten kognitiven Vermittlung dessen was tatsächlich der Fall ist &#8211; im Bildungssystem wie in der wirklichen Demokratie &#8211; beginnt und die darin existierenden Probleme zu identifizieren sucht. Schon in der kognitiven Dimension werden sich signifikante Unterschiede ergeben: Die repräsentativen Daten über die schieren Kenntnisse der Grundlagen unseres Regierungssystems können nur erschrecken[38]. Ohne ausreichende Kenntnisse gibt es aber weder politisches Urteilsvermögen noch realistische Partizipationschancen. In der Diskussion über die Wahrnehmung dessen, was als &#8222;Problem&#8220; erkannt und gemeinsam bestimmt wird, erst recht bei der Suche nach Lösungen, wird sich erneut die auch durch Ausbildungs- und Bildungsprozesse selbst erzeugte Differenz und Pluralität bemerkbar machen, die &#8211; solange und wo die gleiche Freiheit der Individuen als normatives Prinzip anerkannt bleibt &#8211; nur durch gelingenden Kompromiss[39] oder anerkannte Mehrheitsentscheidung praktisch fruchtbar gemacht werden kann. Die Annahme, dass aber diese Anerkennung der normativen Minimalvoraussetzung welcher Realisierungsform der Demokratie auch immer allein als Folge der kognitiven Vermittlung ihres normativen und institutionellen Gehalts regelmäßig eintritt, grenzt in der Praxis bereits wiederum an Utopie. Dass ihr nach philosophisch begründetem demokratischem Selbstverständnis angesichts ihres reklamierten Universalitätsanspruches alle schließlich zustimmen können müssten, verwechselt nach einem berühmten Diktum Richard Rortys wahrheitsbasierte Philosophie mit meinungs- oder gar interessenbasierter Politik[40]. <br />Politisch und praktisch reicht es deshalb auch aus, für die Perpetuierung der Demokratie eine entsprechend kognitiv gerüstete und normativ disponierte politische Elite zu reproduzieren, die in der Gesellschaft als solche anerkannt wird und die das demokratische Regierungssystem offen, oder mehr noch einladend für jene gestaltet, die sich damit bisher nicht identifizieren konnten oder daran beteiligen wollten.</p>
<p>[1] Zit. nach Süddeutsche Zeitung Nr. 252/ 2009, S. 11.</p>
<p>[2] Bei Adam Ferguson, Abhandlung über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft, Jena 1923 (zuerst 1767), heißt es u. a., dass &#8222;die Gesellschaft als eine Schule der Wissenschaft betrachtet werden kann&#8220; (248) und dass die &#8222;am meisten in die Augen fallenden Äußerungen der Einbildungskraft&#8230; durch die Gegenwart und den Wechselverkehr der Menschen angeregt&#8220; würden; &#8222;am stärksten, wenn sie durch das Wirken ihrer Haupttriebfedern, durch Wetteifer, Freundschaft und jene Gegensätze, die im Schoße eines vorgeschrittenen und strebsamen Volkes bestehen, in der Seele hervorgerufen werden. In Mitten der großen Chancen, die eine freie und selbst eine zügellose Gesellschaft in Bewegung setzen, werden ihre Glieder zu jeder Anstrengung fähig&#8220; (250).</p>
<p>[3] Hartwig von Hentig, Bildung, Darmstadt 1996, 30.</p>
<p>[4] Auch der Systemtheoretiker Niklas Luhmann sieht darin den Unterschied zwischen dem Alltag der &#8222;Erziehung&#8220; in Schule und Institutionen und der dazu in &#8222;eigentümlicher Distanz&#8220; stehenden &#8222;Reflexionsidee Bildung&#8220;; während die Funktion ersterer &#8222;soziale Selektion&#8230; Zuweisung von Positionen innerhalb und außerhalb des (Erziehungs-)Systems ist, verweist die Semantik von &#8222;Bildung&#8220; nach Luhmann auf menschliche Vervollkommnung&#8230; ohne Rücksicht auf Selektionsprozesse&#8220;: &#8222;Wenn die Pädagogik, was sie im Menschen vorfindet, vervollkommnen will, bestünde also aller Anlass, von der Eigenart einer nicht-trivialen Maschine auszugehen&#8230; Das hieße vor allem: den Spielraum des &#130;Selbst&#8216; in seiner Entwicklung auf die Beziehung von Selbst und (Erziehungs-) Programm zu vergrößern und mehr Freiheit, das heißt mehr Unzuverlässigkeit zu erzeugen&#8220;; Niklas Luhmann, &#8222;Bildung und Selektion im Erziehungssystem&#8220;, in: Ders., Soziologische Aufklärung 4, Opladen 1987, 182 &#8211; 201, 187 und 192f (die Klammern von mir hinzugefügt).</p>
<p>[5] Hinsichtlich des Individuums ist stattdessen auch von &#8222;Mündigkeit&#8220; &#8211; wie bei Kant in seiner berühmten Antwort auf die Frage &#8222;Was ist Aufklärung?&#8220; &#8211; die Rede; das Grundgesetz beschreibt diesen normativen Gedanken in Art 2 als das &#8222;Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit&#8220; jedes Individuums; im Grundgesetzkommentar von Ingo von Münch/Philip Kunig, 5. Aufl. München 2000, Bd. 1, 127, wird das mit &#8222;der Autonomie des einzelnen&#8220; umschrieben; der kollektive Ausdruck davon ist die in Art. 20 (2) GG enthaltene Ausgestaltung der &#8222;Volkssouveränität&#8220;.</p>
<p>[6] &#8222;Tugend ist in dieser Bedeutungsdimension ein unspezifisch gebrauchter Begriff und umfasst kognitive, prozedurale und affektive Momente&#8220;, schreibt Hubertus Buchstein, &#8222;Die Zumutungen der Demokratie&#8220;, in: Ders., Demokratietheorie in der Kontroverse, Baden-Baden 2009, 73 &#8211; 105, 80, und gibt einen guten Überblick über die verschiedenen politikwissenschaftlichen Lösungsansätze; um deren Vermittlung in den Bereich der schulischen Politischen Bildung macht sich Gerhard Himmelmann, Demokratie Lernen als Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform, Schwalbach/Ts. 2. überarb. Auflage 2005, verdient.</p>
<p>[7] Als markantester Vertreter kann heute immer noch Hartwig von Hentig gelten, der in seinem Buch &#8222;Bildung&#8220;, ebd., 12, feststellte: &#8222;Alle Bildung ist politische Bildung: eine kontinuierliche, zugleich gestufte Einführung in der polis&#8220; und der dann in einem weiteren Buch &#8222;Die Schule neu denken&#8220;, Weinheim 2003, die &#8222;Schule als Polis&#8220; zu konzipieren sucht.</p>
<p>[8] Siehe die klassische Darstellung bei Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Neuwied und Berlin 1962.</p>
<p>[9] Luiciano Canfora , Eine kurze Geschichte der Demokratie, Köln 2004, 88, schreibt z.B. über Benjamin Constant, einen der nachträglich stilisierten Heroen des demokratischen Liberalismus: &#8222;Für Liberale wie Constant jedoch ging es nicht in erster Linie um eine Ausweitung des Wahlrechts (geschweige denn um die &#130;radikale&#8216; Forderung nach einem allgemeinen Wahlrecht, das bis dahin nur in der kurzlebigen Verfassung des Jahres II sanktioniert worden war). sondern nur um die Pressefreiheit&#8230; als Instrument einer gut gerüsteten parlamentarischen Minderheit&#8230; im Rahmen eines Zensuswahlrecht, das die politische Mitwirkung ungeniert auf eine oligarchische Elite beschränkte&#8220;.</p>
<p>[10] Die Parole &#8222;Wissen ist Macht&#8220; geht u.a. auch auf Ferdinand Lassalle zurück.</p>
<p>[11] Am Beispiel der zu großen Teilen gegenüber der Weimarer Republik und ihrer demokratischen Verfassung illoyalen Eliten ist diese Diskussion immer selbstverständlich gewesen.</p>
<p>[12] In der Sprache der international agierenden Bildungstechnokraten natürlich nur noch als englischer Begriff eingeführt.</p>
<p>[13] Oskar Negt, Schule als Erfahrungsprozess (1975). in: Ders., Keine Demokratie ohne Sozialismus, Frankfurt am Main 1976, 387.</p>
<p>[14] Man müsste hier auch von dem Übergang der C-Besoldung auf die W-Besoldung bei den Professuren sprechen und davon, dass inzwischen ein ständig wachsender Anteil von Lehre und Prüfungen von spezialisierten und schlecht bezahlten Modullehrbeauftragten ohne feste Anstellung erledigt wird: in allem kommt der Geist ökonomischer Rationalisierung des Bildungssystems zum Ausdruck &#8211; der aber der eigenen Rationalität von Bildungsprozessen nicht zuarbeitet, sondern sie unterminiert.</p>
<p>[15] Negt ging es in seinem Text um Arbeiterbildung; unter heutigen Bedingungen wäre über die &#8222;Produktionsprozesse&#8220; hinaus von der &#8222;Verwissenschaftlichung&#8220; praktisch aller Lebensbereiche auszugehen; man denke als Beispiel nur an die Anforderungen der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder, die ihnen &#8211; gespeist durch zahlreiche Wissenschaften &#8211; in nicht mehr überschaubarer Ratgeberliteratur und durch die Massenmedien vermittelt werden; natürlich wirken auch hier die kulturellen und sozialen Barrieren des Zugangs und Umgangs mit diesem Wissen höchst selektiv auf die Lebenschancen der Kinder aus.</p>
<p>[16] Oskar Negt, Plädoyer für einen neuen Bildungsbegriff (1970), in: Ders., Keine Demokratie ohne Sozialismus, Frankfurt am Main, 1976, 364.</p>
<p>[17] Zit. nach &#8222;Die Zeit&#8220; Nr. 47, November 2009 (Dossier &#8222;Ein Land verlernt das Lesen&#8220;)</p>
<p>[18] Negt, ebd. 346.</p>
<p>[19] Ernst W. Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd.1, Heidelberg 1987, 887 &#8211; 952, 931.</p>
<p>[20] Siehe Fußnote 4.</p>
<p>[21] Die zunehmende Entberuflichung der modernen Arbeitswelt und andere Prozesse relativeren allerdings in wachsendem Maße diese nur in der Utopie einer Bildungsgesellschaft allein dem Erziehungs- und Bildungssystem zukommende Funktion; heute gibt es &#8211; zum Beispiel über den Sport oder allgemeiner die über Massenmedien vermittelte &#130;Prominenz&#8216; &#8211; andere Wege zu gesellschaftlicher Anerkennung, also sozialem Status und Einkommen; zur Frage, ob man dies zur gesellschaftlichen &#130;Elite&#8216; rechnen sollte, siehe im Folgenden.</p>
<p>[22] Historisch korrekt, noch ohne die heute angemessene weibliche Form; Philosophisch findet sich diese Idee klassisch als Rechtsidee bei Kant 1797 in der &#8222;Metaphysik der Sitten&#8220;, Einleitung, §§ B und C ausformuliert: die gleiche Freiheit herrscht danach, wenn &#8222;die Freiheit oder Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann&#8220;; sie findet ihre institutionelle Umsetzung vor allem durch Volkssouveränität, Gesetzesherrschaft, Gleichheit vor dem Gesetz und in der politischen Mitbestimmung (Freiheit und Gleichheit der Wahl).</p>
<p>[23] Siehe die in den siebziger Jahren populär rezipierte Kritik daran bei Peter Bachrach, Die Theorie demokratischer Elitenherrschaft, Frankfurt am Main 1970, nach der &#8222;Demokratie&#8220; lediglich eine &#8222;Methode der Elitenrekrutierung vermittels eines Konkurrenzkampfes um Wählerstimmen&#8220; sei, wie sie unter dem Einfluss Max Webers von Joseph A. Schumpeter in seinem Buch &#8222;Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie&#8220; (dt. Bern 1950) zuerst erfolgreich propagiert worden war.</p>
<p>[24] Die zuvor konstatierte &#8222;Bildungskatastrophe&#8220; der sechziger Jahre oszillierte in ihrer Bedeutung von Anfang an zwischen dem im internationalen Vergleich konstatierten Mangel in der Ausbildung wissenschaftlich-technischer Intelligenz, also von Ingeneuren (G. Picht) und der Propagierung von &#8222;Bildung als Bürgerrecht&#8220; (R. Dahrendorf); eine heute oft fehl gedeutete Zwitterstellung nimmt die auf die SDS-Denkschrift von 1961 zurückgehende Studie von Wolfgang Nitsch u.a., Hochschule in der Demokratie, Berlin-Spandau/Neuwied am Rhein 1965 ein, in der es an zentraler Stelle nach der Kritik des &#8222;klassischen Bildungsbegriffes (304ff) heißt: &#8222;Nicht die Kategorie der sittlich geprägten Verantwortung, sondern die der Rationalität ist es, die es vermöge der Einsicht in die industriegesellschaftlichen Funktionszusammenhänge durchzusetzen gilt&#8220;, ebd. 310.</p>
<p>[25] Die Forderung konnte bis zur Propagierung einer &#8222;revolutionären&#8220; Veränderung der Gesamtgesellschaft gesteigert werden; siehe damals in großer Auflage Fritz Vilmar, Strategien der Demokratisierung, 2 Bde., Darmstadt und Neuwied 1973 &#8211; und rief selbstverständlich auch massive Abwehrreaktionen hervor wie z.B. bei Wilhelm Hennis, Demokratisierung. Zur Problematik eines Begriffs, Köln und Opladen 1970.</p>
<p>[26] Es ist hier nicht der Raum, auf den häufig verwischten praktischen und normativen Unterschied von Mitbestimmung&#8220; als Prinzip der funktionalen Gruppenrepräsentation und &#8222;Demokratie&#8220; als Praktizierung &#8222;gleicher Freiheit&#8220; einzugehen, wie er insbesondere in der Frage nach einem angemessenen Organisationsmodell der Universitäten bis heut immer wieder auftritt.</p>
<p>[27] Als international vergleichende Studie dieses Trends, die erstmals neben den institutionellen Praktiken der Partizipation (Wahlbeteiligung, Parteimitgliedschaft etc.) auch informelle und unkonventionelle Partizipationsformen (Demonstrationsteilnahme etc.) erfasste, gilt Samuel H. Barnes/Max Kaase (Eds.), Political Action. Mass Participation in Five Western Democracies, Beverly Hills/London 1979; interessanterweise bestätigte sich die Annahme eines statistischen Zusammenhanges zwischen höherem formalen Bildungsgrad und größerer Bereitschaft zu direkter politischer Aktion nicht (ebd. 147); in Westdeutschland gehörten 27,3 Prozent der repräsentativen Umfrage damals zum Typus des &#8222;Protesters&#8220; , d.h. sie waren nur zur unkonventionellen politischen Partizipation bereit (ebd. 155).</p>
<p>[28] Wie dies Gerhard Himmelmann in seinem Buch &#8222;Demokratie Lernen als Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform&#8220;, Schwalbach/Ts. 2., überar. Auflage 2005 ausführlich unter Bezug auf John Dewey, Demokratie und Erziehung, (i. O. zuerst 1916, deutsche Nachkriegsausgabe Braunschweig 1947) und im Kontext der neueren politikwissenschaftlichen Literatur entfaltet hat.</p>
<p>[29] Zum Überblick die gute Gesamtdarstellung bei Barbara Holland-Cunz, Die alte und die neue Frauenfrage, Frankfurt am Main 2003.</p>
<p>[30] Darunter versteht Wolfgang Edelstein in seinem instruktiven Überblick &#8222;Überlegungen zur Demokratiepädagogik&#8220;, in: Gerhard Himmelmann/Dirk Lange (Hrsg.), Demokratiekompetenz, Wiesbaden 2005, 208 &#8211; 226, in Ergänzung zum bisher vorwiegend &#8222;instruktionsbasierten Modell des politischen Unterrichts&#8220; &#8222;eine breitere zivilgesellschaftlich orientierte, psychologisch fundierte und sozialwissenschaftlich artikulierte Konzeption&#8230; die Ansätze der pragmatistischen Erziehungstheorie in der Nachfolge Deweys erfahrungspädagogisch und handlungsorientiert&#8220; in der Organisation der Schulpraxis und im Zusammenwirken der Schule mit gesellschaftlichen Einrichtungen in ihrer Umgebung verwirklichen will; &#8222;Demokratie&#8220; soll kurz gesagt nicht nur kongnitiv vermittelt, sondern durch praktische Umsetzung im Schulalltag erfahren werden.</p>
<p>[31] Das erkennt man nicht zuletzt an der Existenz solcher Bund-Länder-Programme wie &#8222;Demokratie lernen &#038; leben&#8220; von 1998, das vor allem unter dem aktuellen Eindruck eines wachsenden rechtsextremen und demokratiefeindlichen Potentials unter Schülern und Jugendlichen der neuen Bundesländer verabschiedet wurde; seit dem ersten Ausbau der Politischen Bildung als Reaktion auf antisemitische Hakenkreuzschmierereien Anfang der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts wiederholt sich das Muster: Investitionen in Programme der Politischen Bildung vorwiegend als &#8222;Feuerwehrreaktion&#8220; der Regierungen gegen akute Missstände &#8211; aber eben nicht für langfristigen Infrastrukturaufbau des &#8222;Demokratie-Lernens&#8220;.</p>
<p>[32] &#8222;Die Rechtsgenossen müssen unterstellen dürfen, dass sie in freier politischer Meinungs- und Willensbildung die Regeln, denen sie als Adressaten unterworfen sind, auch selber autorisieren würden&#8220;, schreibt Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung, Frankfurt am Main 1992, 57, als normative Grundlage des demokratischen Rechts- und Verfassungsstaates fest.</p>
<p>[33] Norberto Bobbio, Die Zukunft der Demokratie, Berlin 1988, 11 &#8211; 30.</p>
<p>[34] Lat. res publica, also der Republik als dem Gemeinsamen &#8211; was mehr sein sollte als die Summe der partikularen Interessen.</p>
<p>[35] Mit dem Begriff &#8222;Entwicklung&#8220; wird nicht deren Zwangsläufigkeit suggeriert &#8211; aber umgekehrt gilt auch nicht, dass die Menschen ihre &#8222;Geschichte bewusst machen&#8220; können &#8211; wie es die teils utopische Wissenschaftsreligion des 19. Jahrhunderts von Comte bis Marx suggerierte.</p>
<p>[36] Bobbio, ebd. 26.</p>
<p>[37] Auch für mein kurzes Fazit übernehme ich die entsprechend Überschrift von Bobbio, ebd. 26.</p>
<p>[38] Als erster Zugang geeignet: Werner J. Patzelt, Demokratie in Deutschland &#8211; Folgerungen für die politische Bildung, in: Gerhard Himmelmann/Dirk Lange (Hrsg.), Demokratiekompetenz, Wiesbaden 2005, 27 &#8211; 38 (mit weiterführenden Literaturangaben).</p>
<p>[39] Der im Alltag oft beschworene, selten anzutreffende &#8222;Konsens&#8220; ist analytisch betrachtet nur der Sonderfall eines Kompromisses.</p>
<p>[40] Richard Rorty, Der Vorrang der Demokratie vor der Philosophie, in: Ders., Solidarität oder Objektivität?, Stuttgart 1988, 82 &#8211; 125.</p>
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		<title>Europäische Selbstkritik</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jun 2007 10:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europarat legt besorgniserregende Fakten zum Zustand der Demokratie und der Menschenrechte vor, Aus: vorg&#228;nge Nr.178, Heft 2/2007, S. 135-141 So wichtig das menschenrechts- und grundrechtsorientierte Engagement von B&#252;rgerrechtsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen ist, darf nicht vergessen werden, dass ihr Ziel letztlich die Garantie, &#220;bernahme und Weiterentwicklung der von ihren Aktivisten propagierten humanit&#228;ren Standards durch Parlamente, Regierungen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europarat legt besorgniserregende Fakten zum Zustand der Demokratie und der Menschenrechte vor,</p>
<p>Aus: vorg&auml;nge Nr.178, Heft 2/2007, S. 135-141</p>
<p><b>So wichtig das menschenrechts- und grundrechtsorientierte Engagement von B&uuml;rgerrechtsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen ist, darf nicht vergessen werden, dass ihr Ziel letztlich die Garantie, &Uuml;bernahme und Weiterentwicklung der von ihren Aktivisten propagierten humanit&auml;ren Standards durch Parlamente, Regierungen und Internationale Organisationen sein muss. Es w&auml;re deshalb praktisch und politisch unsinnig, wenn die jederzeit notwendige kritisch pr&uuml;fende Perspektive der Nichtregierungsorganisationen in eine prinzipielle Gegnerschaft und Opposition ausartete, in der das Engagement f&uuml;r die Garantie und Weiterentwicklung von Menschenrechten nur noch den Vorwand f&uuml;r eine utopisch orientierte Fundamentalopposition abg&auml;be. </b></p>
<p>Dass die Nichtregierungsorganisationen der demokratischen Zivilgesellschaft deshalb trotz ihrer manchmal vehementen Kritik an einzelnen Zust&auml;nden oder Ma&szlig;nahmen einzelner Staaten als wichtige Partner &#8211; und nicht als Gegner &#8211; der Parlamente und Regierungen im Bereich der Menschenrechtspolitik angesehen werden m&uuml;ssen, unterstellt auch der diesj&auml;hrige Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) &uuml;ber &#8220; The State of human rights and democracy in Europe&#8220;[1]. Deshalb ist es besorgniserregend, dass PACE in einer Entschlie&szlig;ung feststellt: &#8222;In several European countries human rights defenders are harassed and face a worsening climate of repression&#8220; (Doc. 11203, I.10, S. 8).[2]</p>
<p>Dieses informative und faktenreiche 350seitige Dokument &uuml;ber die Entwicklung der Menschenrechte in den inzwischen 46 Mitgliedsstaaten des 1949 gegr&uuml;ndeten Europarates stellt trotz seines f&uuml;r internationale Regierungsorganisationen typischen diplomatischen Sprachduktus auch f&uuml;r Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Quelle dar. Sie verdient in der praktisch politischen Arbeit eine gr&ouml;&szlig;ere Beachtung, weil mit den inzwischen mehr als 200 verabschiedeten Konventionen, Vertr&auml;gen und Charters, dem sog. <i>acquis </i>des Europarates, in Ausf&uuml;llung und Weiterentwicklung der 1950 verabschiedeten Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention das weltweit wohl ausgefeilteste und politisch wichtigste Normengef&uuml;ge entstanden ist, dem sich souver&auml;ne Nationalstaaten durch freiwilligen Beitritt unterworfen haben. Der Europarat hat seinerseits &uuml;ber die Jahre mit dem <i>European Court of Human Rights </i>in Stra&szlig;burg[3] und dem <i>Commissioner of Human Rights </i>aber nur relativ effektive Instrumente der Wahrung und Durchsetzung seiner Normen geschaffen, die im Einzelfall auch individuellen Mitgliedern gegen&uuml;ber ihren nationalen Regierungen Durchsetzungschancen versprechen, wenn der nationale Rechtsweg ausgesch&ouml;pft oder versperrt ist.</p>
<p>Methodisch arbeitet der Europarat, dem eigene wirksame Sanktionspotentiale fehlen, in seiner Menschenrechtspolitik aber vor allem mit umfassenden L&auml;nderberichten, fortlaufendem Monitoring und der neuerdings <i>benchmarking </i>genannten Anreizmethode des Herausstellens positiver Beispiele nationaler Umsetzung der transnationalen Entschlie&szlig;ungen in nationale oder regionale Regierungs- und Verwaltungspraxis. Diese Methoden wurden aufgrund des so genannten Halonen &#8211; Reports 1993 zun&auml;chst f&uuml;r die Aufnahme neuer Mitglieder eingef&uuml;hrt, die infolge des Zusammenbruchs des sowjetischen Imperiums und des Entstehens vieler neuer Staaten zahlreich ihre Mitgliedschaft beantragten. Sie wurden aber bereits kurz darauf als generelles Pr&uuml;fungsverfahren auch f&uuml;r die &sbquo;alten&#8216; Mitglieder &uuml;bernommen.</p>
<p>Das mit der Resolution 1115 1977 konstituierte <i>Monitoring Committee </i>ist mit seiner detaillierten Berichterstattung &uuml;ber die Umsetzung und Einhaltung der verabschiedeten Normen heute das f&uuml;r die Menschenrechtspolitik des Europarates entscheidende und effektivste Organ; seine Berichterstattung zu einzelnen L&auml;ndern umfasst den gr&ouml;&szlig;ten Teil des j&auml;hrlichen Berichts. Ein systematisches Monitoring wird nunmehr f&uuml;r Beitrittskandidaten, bei gegebenem Anlass auf Antrag f&uuml;r einzelne L&auml;nder und periodisch f&uuml;r alle Mitgliedsl&auml;nder vorgesehen; veranlassen einzelne Beschwerden und Menschenrechtsverletzungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts des <i>Monitoring Committees </i>nicht behoben waren dazu, dann initiiert der Europarat einen sog. <i>&#8222;post-monitoring dialogue&#8220; </i>zwischen dem Committee und der betreffenden nationalen Regierung. Antr&auml;ge auf Einleitung eines besonderen Verfahren liegen derzeit beispielsweise gegen Italien wegen &#8222;monopolisation of the electronic media and the possible abuse of power&#8220; und gegen Gro&szlig;britannien wegen &#8222;irragularities involving postal and absentee votes&#8220; vor (S. 121). Deutschland sieht sich im Zuge des regelm&auml;&szlig;igen Verfahrens mit einer Anfrage wegen bisher mangelnder Umsetzung der Anti-Korruptionsregeln des Europarates konfrontiert (S. 121-122).</p>
<p>Auch der diesj&auml;hrige Report von PACE beklagt, dass das f&uuml;r intergouvernementale Gremien typische Konsensprinzip des <i>Committees of Ministers </i>als des eigentlichen Entscheidungsorgans des Europarates &#8222;may paralyse the Organisations&#8217;s human rights acquis&#8220; (Doc. 11203, I.26, S. 9). Deshalb werden aufgrund der aus dem Einstimmigkeitsprinzip resultierenden Veto-Macht einzelner betroffener Mitgliedsstaaten in den Entscheidungen des Ministerkomitees in der Regel keine Namen genannt[4]. Umso wichtiger ist deshalb das Daten und Fakten offenbarende fortlaufende Monitoring.</p>
<p>Seine Ergebnisse m&uuml;ssen Menschenrechtsaktivisten ern&uuml;chtern, denn die vielf&auml;ltigen Berichte und Tabellen im diesj&auml;hrigen Bericht zeigen wiederum, dass nicht nur die Normen des <i>acquis </i>in vielen Mitgliedsl&auml;ndern im Einzelfall verletzt werden, was schlie&szlig;lich in jeder Rechtsordnung in gewissem Ma&szlig;e erwartet werden muss, sondern dass viele Mitgliedsstaaten trotz der durch freiwilligen Beitritt &uuml;bernommenen Verpflichtung zur vollst&auml;ndigen &Uuml;bernahme des <i>acquis </i>in nationales Recht, die Schaffung entsprechender Institutionen und die Gew&auml;hrleistung der Rechtsnorm in Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, nur sehr unzureichende Grade der Anwendung der europ&auml;ischen Menschenrechtsnormen zeigen. So hat Russland, seit 1996 Mitglied des Europarates, bis heute lediglich &#8222;49 conventions out of 200 ratified&#8220; (S. 112), d.h. weniger als alle anderen post-sowjetischen Beitrittsl&auml;nder. Aber auch das Gr&uuml;ndungsmitglied T&uuml;rkei ratifizierte in dem halben Jahrhundert seitdem nur knapp die H&auml;lfte aller Normen (S. 119) &#8211; ein Faktum, das in der &ouml;ffentlichen Diskussion &uuml;ber einen m&ouml;glichen EU-Beitritt bei seinen Bef&uuml;rwortern erstaunlich wenig Beachtung findet. Der Bericht dokumentiert dazu erschreckend viele Einzelheiten, von denen nicht alle so wenig &uuml;berraschen wie die, dass das Mitgliedsland Liechtenstein die Konvention gegen &#8222;Geldw&auml;sche&#8220; &#8222;neither signed nor ratified&#8220; hat (S. 230), oder Russland als einziges Mitgliedsland bisher die Todesstrafe nicht abgeschafft (S. 24) und neuerdings Gesetze erlassen hat, die &#8222;inevitably (lead) to an increase in control of state over NGOs, which raises justified concern&#8220; (S. 89). Die vielen Einzelheiten k&ouml;nnen hier nicht weiter ausgebreitet werden, lassen aber ein sorgf&auml;ltiges Studium geboten erscheinen, gerade was die Abschnitte zur sog. Anti-Terror-Bek&auml;mpfung (S. 55-57) zu den Menschenrechten und dem Schutz &#8222;of vulnerable persons&#8220; wie Gefangenen, Fl&uuml;chtlingen und ethnischen Minorit&auml;ten (S. 57-63) in den Mitgliedsstaaten anbelangt &#8211; um die es hier und dort sehr schlecht bestellt ist.</p>
<p>&Uuml;ber die vielen empirischen Einzelheiten hinaus ist aber der diesj&auml;hrige Bericht von PACE f&uuml;r Menschen- und B&uuml;rgerrechtsaktivisten wegen seiner beiden Entschlie&szlig;ungen zum Verh&auml;ltnis von Demokratie und Menschenrechten auch konzeptionell von besonderem Interesse. Ihnen liegt unter anderem der Bericht des auch in Deutschland bekannten schweizerischen Menschenrechtsaktivisten und Propagandisten der Direkten Demokratie Andreas Gross zugrunde (Doc. 11204, S. 75-95), der als schweizerischer Abgeordneter PACE angeh&ouml;rt. Nicht zuletzt seinen pers&ouml;nlichen Erfahrungen d&uuml;rften sich einige f&uuml;r eine solche interparlamentarische Versammlung[5] von 46 Nationen erstaunlich kritische Feststellungen &uuml;ber den Zustand der Demokratie sowie einige bemerkenswert konkrete Handlungsempfehlungen der diesj&auml;hrigen PACE verdanken.</p>
<p>Hinsichtlich des Zustandes der Demokratie in den Mitgliedsstaaten geht der Bericht von Gross von &#8222;the critical situation in which democracy finds itself today in all (!) member states&#8220; aus (S. 78, Hervorhebung des Autors). Auch wenn es sich um einen pers&ouml;nlich verantworteten &#8222;report&#8220; handelt ist das immerhin eine erstaunliche Feststellung in einem offiziellen Dokument von PACE. Diese kritische Lage hat danach zwei Hauptursachen und vielf&auml;ltige Erscheinungsformen.</p>
<p>Erstere bezieht sich auf das Verh&auml;ltnis der B&uuml;rger und B&uuml;rgerinnen zu den politischen Institutionen und offiziellen Repr&auml;sentanten der Demokratie: &#8222;many citizens have lost their trust in their political representatives&#8230; this gap between political institutions and citizens is increasing&#8220;, als Hauptverantwortliche werden die Parteien und die Medien ausgemacht. Letztere &#8222;are tending functionally to replace political parties&#8220; (alles S. 83). In diese demokratiekritische Lagebeurteilung[6] ordnet Gross &#8211; ein &uuml;berzeugter Anh&auml;nger der europ&auml;ischen Integration gleichwohl &#8211; auch den Machtzuwachs der Institutionen der EU ein, &#8222;a supranational power centre lacking sufficient democratic legitimacy as well as a democratic politiy&#8220; (S. 93). Hinsichtlich der medienkritischen Bemerkungen muss man an die derzeit in Deutschland laufende kritische Debatte &uuml;ber politische Talkshows denken, die angeblich die Funktionen der parlamentarischen Auseinandersetzung unterlaufen und ersetzen sowie den Vorschlag des Bundestagspr&auml;sidenten, Politiker sollten f&uuml;r zwei Jahre ihre Beteiligung aussetzen.</p>
<p>Die zweite Hauptursache f&uuml;r die kritische Lage der Demokratie in den Mitgliedsstaaten der Europaunion sieht der Bericht von Gross in &#8222;a power gap between econ omy and democracy&#8220; begr&uuml;ndet. &#8222;National democracies cannot balance global market forces any more&#8220;; dabei geht es ihm nicht nur darum, durch Intensivierung der Demokratie &#8222;to balance the market forces in the common interest&#8220; (alles S. 77), sondern &#8222;the hegemony of economics&#8220; verdanke sich &#8222;a kind of economic mentality which thinks that an economic way of tackling problems is best for all kinds of other pro blems too&#8220; (S. 83), einer Mentalit&auml;t, der man nach Gross nur durch eine Intensivierung Politischer Bildung und durch die &ouml;ffentliche Unterst&uuml;tzung, F&ouml;rderung und Finanzierung [7] von B&uuml;rgerengagement entgegenwirken k&ouml;nne (S. 93).</p>
<p>Bereits bei den konkreten Handlungsvorschl&auml;gen des Berichts von Gross f&auml;llt auf, dass sie sich auf die erste Krisenursache konzentrieren. Im Einzelnen schl&auml;gt er vor &#8222;to enlarge participatory rights of all citizens&#8220; durch die Einf&uuml;hrung von Volksinitiativen und Referenda mit niedrigen Quoren auf nationaler (und innerhalb der EU auch auf transnationaler) Ebene und &#8222;to democratise the reprensentative part of democracy&#8220; durch &#8222;the right of every voter to compose a list in a way that would integrate potentially candidates of all parteies and is able to show preferences for specific candidates by giving two votes instead of only one&#8220; (alles S. 94); au&szlig;erdem regt er an, das aktive Wahlalter auf 16 Jahre zu senken (S. 93) und die Ausschlu&szlig;quote bei Wahlen zu representativgremien auf 3 Prozent zu senken, um Minderheiten angemessen zu repr&auml;sentieren (S. 87)[8].</p>
<p>Insgesamt laufen die Vorschl&auml;ge von Gross auf eine st&auml;rkere direktdemokratische Erg&auml;nzung des Systems repr&auml;sentativer Demokratie und einen st&auml;rkeren Inklusionsgrad &#8211; auch durch das kommunale und regionale Wahlrecht f&uuml;r alle &sbquo;Ausl&auml;nder&#8216; aus den 46 Mitgliedstaaten an ihrem permanenten Wohnsitz[9] &#8211; hinaus. Die Diagnose, dass die Situation in Deutschland gekennzeichnet ist durch das Fehlen jeglicher direktdemokratischer M&ouml;glichkeiten auf Bundesebene und durch ein Wahlrecht, das in vielen Bundesl&auml;ndern und bei Bundestagswahlen &#8222;the power of the party bosses to choose and favour those members whose only aim is power&#8220; (S. 94) nicht zu brechen vermag, bedeutet in der Konsequenz, dass auch hier radikale Reformen sich nur gegen den Widerstand der Parteieliten durchsetzen lassen[10]. Allerdings wird dabei nicht erkennbar, wie die als zweite Problemursache herausgestellte Machtverschiebung zwischen Politik und &Ouml;konomie durch genau diese Ma&szlig;nahmen substantiell korrigiert werden k&ouml;nnte.</p>
<p>Interessant ist nun zu sehen, welche Einsch&auml;tzungen und Forderungen aus dem Dokument, das noch den pers&ouml;nlich und politische gef&auml;rbten Bericht von Gross widerspiegelt, in die offizielle Entschlie&szlig;ung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates direkt &uuml;bernommen wurden. Dabei muss man nicht nur den &sbquo;diplomatischen&#8216; Charakter solcher offiziellen Dokumente bedenken, sondern auch, welches enorme Ausma&szlig; dieses Parlament aus national rekrutierten Parlamentariern dabei konsensual zusammenf&uuml;hren und integrieren muss. Anders als in den pluralistisch zusammengesetzten nationalen Parlamenten geht es dabei ja nicht nur um das &uuml;bliche, ideologische Parteienspektrum von links bis rechts und von progressiv bis konservativ &#8211; zwei Skalen, die heute nicht mehr einfach zur Deckung zu bringen sind -, sondern es geht auch um politische Systeme mit h&ouml;chst unterschiedlichem Institutionenaufbau, politischer Kultur und deutlich abweichenden Graden der Rechtsstaatsverwirklichung.</p>
<p>Zusammenfassend kann man feststellen, dass PACE die Kritik am Zustand der Demokratie aus Gross&#8216; Bericht weitgehend und nur geringf&uuml;gig abgeschw&auml;cht ebenso &uuml;bernommen hat, wie die wichtigsten seiner Reformvorschl&auml;ge. Weitgehend ignoriert hat das Plenum freilich die zweite Krisendiagnose von Gross: offenkundig wird in dieser europ&auml;ischen Parlamentarierversammlung mehrheitlich einer Kritik an der derzeitigen Machtverteilung zwischen Politik und &Ouml;konomie nicht zugestimmt. Dabei muss offen bleiben, weil das Dokument dazu nicht Stellung nimmt, ob es Gross` Diagnose einer &#8222;hegemony of economics&#8220; ist, oder nur deren negative Bewertung, die PACE mehrheitlich nicht zu teilen vermochte. Realistischerweise ist wohl davon auszugehen, dass sich im Ausbleiben einer eindeutigen Stellungnahme zu diesem Aspekt die &uuml;berall kontrovers bleibende Beschreibung und Beurteilung des derzeitigen Verh&auml;ltnisses von Politik und &Ouml;konomie im Rahmen der so genannten &sbquo;Globalisierungsdebatte&#8216; niedergeschlagen hat. Nur die f&uuml;r alle unkontrovers bleibende Forderung einer &#8222;gradual and complete eradication of poverty&#8220; (S. 11) spielt indirekt auf die Thematik an, l&auml;sst aber offen, welche Art des politischen Umgang mit &sbquo;Globalisierung&#8216; im Rahmen des zu gestaltenden Verh&auml;ltnisses von Politik und Wirtschaft dabei am effektivsten w&auml;re.</p>
<p>Immerhin erscheint die Forderung einer &#8222;complete eradication of poverty&#8220; noch utopisch genug &#8211; nicht zuletzt in Anbetracht des heute &uuml;blichen <i>relativen </i>Armutsbegriffs, der diese mit dem Wohlstand wachsen und damit &sbquo;Armutsabschaffung&#8216; zu einer statistischen Unm&ouml;glichkeit werden l&auml;sst.</p>
<p>Zwar spricht die offizielle Entschlie&szlig;ung von PACE nicht wie Gross von einer &#8222;critical situation&#8220; der Demokratie in den Mitgliedsl&auml;ndern, aber doch davon, dass &#8222;the rule of law is still not fully respected in several European countries&#8220;. Aufgez&auml;hlt werden an erster Stelle &#8222;human right violations, such as enforced disappearances, extrajudicial killings, secret detentions, torture and inhuman treatment, (which) still occur in Europe; &#8222;trafficking in human beings, especially women and children&#8230; is widespread in Europe&#8220; (Doc.11203, I.11, S. 8). Diese Aufz&auml;hlung leider allt&auml;glicher Menschenrechtsverletzungen &#8211; die in den L&auml;ndermonitoringberichten konkreten Situationen und L&auml;ndern zugeordnet werden &#8211; geht zurecht davon aus, dass Menschenrechte und moderne Demokratie in einem unaufl&ouml;slichen Zusammenhang stehen, dass die mangelnde Verwirklichung der Ersteren auch den Zustand der Letzteren besch&auml;digt. Dies muss man heute unbedingt politisch st&auml;rker als &uuml;blich beachten, weil &#8211; wie sich nicht nur an der Beurteilung Russlands als &#8222;electoral democracy&#8220; zeigt &#8211; in manchen &sbquo;gradualistischen&#8216; Demokratietheorien die Politikwissenschaft dazu &uuml;bergeht, die Beurteilung der Menschenrechtslage von der dann nur noch rein prozedural verstandenen Demokratie abzukoppeln. Dies ist nicht die offizielle Position des Europarates und der PACE.</p>
<p>Hinsichtlich der Demokratie geht PACE zusammen mit dem Bericht von Gross von &#8222;the increasing feeling of discontent and disaffection among citizens&#8230; especially among the young generation&#8220; aus. Die Versammlung, die sich doch offenkundig &uuml;berwiegend aus Parteivertretern zusammensetzt, &uuml;bernimmt sogar leicht abgeschw&auml;cht Gross&#8216; scharfe Parteienkritik, dass &#8222;in many countries, political parties have partly lost their capacity to be a link between citizens and the state&#8220; und folgert daraus, dass &#8222;the traditional institutions of representative democracy should open themselves to more citizen participation&#8220; (Doc. 11203, II. 41 u. 43, S.12f). Relativ zur&uuml;ckhaltend bleibt im Vergleich dazu die Medienkritik von PACE. Sie sieht offenkundig Chancen, die elektronischen Medien zur &#8222;evolution of systems of direct democracy&#8220; zu nutzen (ebd. S. 13) &#8211; was angesichts der wissenschaftlichen Diskussion &uuml;ber die Chancen und Potentiale von &sbquo;elektronischer Demokratie'[11] doch etwas unvermittelt bleibt.</p>
<p>Aber &#8222;referenda and citizens initiatives&#8220; (ebd. S. 14 u. 15) werden ebenso angemahnt, wie festgestellt wird, dass &#8222;in wellestablished democracies, thresholds higher than 3% during the parliamentary elections have no justification (ebd. S.54). Ohne das von Gross explizit bestimmte Wahlalter von 16 Jahren direkt anzusprechen, wird eine generelle Senkung des Wahlalters ebenso gefordert, wie &#8222;granting the right to vote to lawfully residing non-citizens&#8220; sowie eine Frauenquote &#8222;of at least 40% in decisiontaking bodies&#8220; (alles ebd. S. 15).</p>
<p>Interessant ist auch die Forderung nach einer st&auml;rkeren gesetzlichen Regulierung des Lobbyismus und schlie&szlig;lich die von Gross voll &uuml;bernommene Forderung nach einer speziellen F&ouml;rderung von &#8222;civic awareness&#8220; durch Politische Bildung und entsprechende F&ouml;rderprogramme der Unterst&uuml;tzung b&uuml;rgerschaftlichen Engagements.</p>
<p>B&uuml;rgerrechtlich f&uuml;r die Demokratie Engagierte sollten &uuml;ber die notwendig allgemein bleibende Sprache solcher offiziellen Dokumente im vermeintlichen Radikalismus ihrer praktischen Arbeit nicht die Nase r&uuml;mpfen, sondern sich vor allem klar machen, dass <i>alle </i>im letzten Absatz angesprochenen Kritikpunkte am Zustand der Demokratie auch auf Deutschland zutreffen. Hier besteht sogar aus der Sicht des Europarates ein innerstaatlicher Handlungsbedarf im Bereich der Demokratiepolitik. Man hat bisher nicht den Eindruck gewinnen k&ouml;nnen, dass die dazu vertraglich verpflichtete Bundesregierung viel Initiative entfaltet h&auml;tte, um den Demokratiestandards des Europarates in Zukunft gerecht zu werden.</p>
<p>B&uuml;rgerrechts- und Menschenrechtspolitik kann sich nur und muss sich deshalb in einer expliziten Demokratiepolitik erf&uuml;llen, die, wie es PACE feststellt, Demokratie als einen &#8222;open, never-ending process in which the freedom of all citizens to affect their own lives should be increased&#8220; (S. 12) versteht und praktiziert. Dabei muss der manchmal zu beobachtende gruppenbezogene oder themenbezogene Partikularismus des menschenrechtlichen Engagements zu Gunsten einer integrierten Demokratiebewegung &sbquo;aufgehoben&#8216; und neben den vielen berechtigten Einzelsorgen der Zustand und die Entwicklung von Demokratie selbst zum Zentrum der kritischen Beobachtung und des praktischen Engagements werden.</p>
<p>Denn die Zukunft der Demokratie versteht sich auch in den so genannten etablierten Demokratien nicht von selbst. Ver&auml;nderungen finden immer und in kleinen Schritten statt, es ist nur die Frage, ob es sich dabei um eine allm&auml;hliche schleichende Erosion ihrer normativen und institutionellen Standards oder um eine durch eine kritische Demokratiebewegung bewusst jeweils herbeigef&uuml;hrte Anpassung an neue Probleme und Herausforderungen handelt.</p>
<p>[1] Parliamentary Assembly of the Council of Europe , The State of human rights and democracy in Europe, Strasbourg 18. April 2007, 353 S. ; alle Zitate im Text aus dieser Ver&ouml;ffentlichung (siehe auch weitere Informationen unter <a href="http://assembly.coe.int/" target="_blank" rel="noopener">http://assembly.coe.int</a>).</p>
<p>[2] Der Bericht nennt insbesondere Wei&szlig;ru&szlig;land, Russland, Azerbeidjan, Georgien und die T&uuml;rkei (s. S. 40).</p>
<p>[3] Nicht zu verwechseln mit dem Europ&auml;ischen Gerichtshof der EU in Luxemburg.</p>
<p>[4] So wird eine dringliche Reform der Arbeitsm&ouml;glichkeiten und Ressourcen des v&ouml;llig &uuml;berlasteten Stra&szlig;burger Menschengerichtshofes dadurch aufgehalten, dass als einziges Mitgliedsland Russland bisher nicht die entsprechende Reformma&szlig;nahme (Protocol No 14) ratifiziert hat (s. S. 36).</p>
<p>[5] PACE geh&ouml;ren proportional nach nationalem Parteienspektrum delegierte Mitglieder der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten an; die Zahl der Delegierten richtet sich (grob) nach der Bev&ouml;lkerungszahl; PACE tritt 4 Mal im Jahr zur einw&ouml;chigen Sitzung zusammen, aber die zahlreichen Komitees und beauftragten Berichterstatter arbeiten unterst&uuml;tzt vom Sekretariat des Europarates ganzj&auml;hrig.</p>
<p>[6] Es ist dabei nicht nur f&uuml;r die deutsche Politikwissenschaft bemerkenswert, dass von Gross ein analytisch-theoretisches Bewertungsschema eines deutschen Politikwissenschaftlers zugrunde gelegt wird: Theo Schiller, Prinzipien und Bewertungskriterien von Demokratie, in: D. Berg-Schlosser/H.-J. Giegel (Hrsg.), Perspektiven der Demokratie, Frankfurt/New York 1999, 28-56.</p>
<p>[7] Siehe dazu jetzt die spezifisch die deutsche Diskussion zusammenfassenden Thesen von Christa Perabo in der interessanten Tagungsdokumentation des Hesssischen Sozialministeriums, &#8222;Ohne Moos nix los?!&#8220; Wie viel Bezahlung vertr&auml;gt das b&uuml;rgerschaftliche Engagement ?, Wiesbaden 2007.</p>
<p>[8] Dazu muss man wissen, dass die Ausschlu&szlig;klauseln in den Mitgliedsstaaten des Europarates bis zu 10% (T&uuml;rkei) gehen.</p>
<p>[9] Gross weist darauf hin, dass beispielsweise in der &sbquo;urdemokratischen&#8216; Schweiz 22% der dauerhaft im Land lebenden Erwachsenenbev&ouml;lkerung nicht wahlberechtigt seien (S. 94).</p>
<p>[10] Siehe zur Zeit die Situation im Bundesland Hamburg, wo die mit absoluter Mehrheit regierende CDU eine durch direkte Volksgesetzgebung verfassungsgem&auml;&szlig; zustande gekommene Demokratisierung des Wahlrechts durch parlamentarische Gesetzgebung wieder zur&uuml;ckgeschraubt hat; Kern des Konflikts war die Frage, wie viel Einflu&szlig; die W&auml;hler direkt auf die Kandidatenaufstellung der Partei(eliten) haben sollten; allerdings zeigt der Konflikt auch das verfassungspolitische Spannungsverh&auml;ltnis zwischen direkter und repr&auml;sentativer Demokratie, das mit den &uuml;blichen Formeln einer blo&szlig; wechselseitigen &#8222;Erg&auml;nzung&#8220; (so auch Gross) nicht einfach verschwindet.</p>
<p>[11] Siehe z.B. H. Buchstein/H.</p>
<p>Neymanns (Hg.), Online-Wahlen, Opladen 2002</p>
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			</item>
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		<title>Politik als Ursprung theoretischen Denkens</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/politik-als-ursprung-theoretischen-denkens/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2005 12:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur intellektuellen Grundintuition von Jürgen Habermas aus vorgänge Nr. 171/172: Die Zukunft der Linken, S. 152-165 &#8222;Dialektiker sein heißt den Wind der Geschichtein den Segeln haben. Die Segel sind die Begriffe.Es genügt aber nicht, über die Segel zu verfügen.Die Kunst, sie setzen zu können, ist das Entscheidende.&#8221;(Benjamin 1983: 592) &#8222;In meinen Überzeugungen gibt es dochauch [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur intellektuellen Grundintuition von Jürgen Habermas</p>
<p>aus vorgänge Nr. 171/172: Die Zukunft der Linken, S. 152-165</p>
<p><i>&#8222;Dialektiker sein heißt den Wind der Geschichte<br />in den Segeln haben. Die Segel sind die Begriffe.<br />Es genügt aber nicht, über die Segel zu verfügen.<br />Die Kunst, sie setzen zu können, ist das Entscheidende.&#8221;<br />(Benjamin 1983: 592)</i></p>
<p><i>&#8222;In meinen Überzeugungen gibt es doch<br />auch einen dogmatischen Kern.<br />Ich würde lieber die Wissenschaft fahren lassen,<br />als diesen Kern aufweichen zu lassen.&#8221;<br />(Habermas 1985c: 205)</i></p>
<p>Das Zitat Walter Benjamins beschreibt die Kunst des &#8222;Dialektikers&#8221;, die Segel zu setzen, um den &#8222;Wind der Geschichte&#8221; einzufangen und für einen guten Kurs zu nutzen als den richtigen Gebrauch der &#8222;Begriffe&#8221;; nicht ihr bloßer Besitz, sondern die &#8222;Kunst&#8221; ihrer Nutzung sei &#8222;das Entscheidende&#8221;.</p>
<p>Wenn also die Kunst des Seglers im richtigen Gebrauch der Segel besteht, dann kann sich diese Kunst <i>nur</i> am oder vor dem &#8222;Wind&#8221; erweisen. Was oder wer aber ist dieser &#8222;Wind der Geschichte&#8221;, von dem Benjamin auch als dem &#8222;Wind der Weltgeschichte&#8221; und dem &#8222;Wind des Absoluten&#8221; (Benjamin 1983: 591) spricht? Offenkundig soll mit ihm die Kraft angesprochen werden, die Dynamik, durch die sich die Dinge und Verhältnisse bewegen und ändern &#8211; was wir dann als wiederum &#8222;Geschichte&#8221; erleben und deuten. Ohne die Wahrnehmung und Reflexion von Veränderungen machte die Deutung von Vergangenem als &#8222;Geschichte&#8221; keinen Sinn. &#8222;Geschichte&#8221; ist selbst eines dieser Segel, ist seit dem späten 18. Jahrhundert ein zeitgeistbestimmender &#8222;Begriff&#8221; von Kollektiven geworden, mit dem Vergangenes gesichtet, geordnet und gedeutet, eben auf den Begriff ihrer ganz spezifischen &#8222;Geschichte&#8221; gebracht wird. Im Grunde genommen ist jede &#8222;Geschichte&#8221; einer Epoche aus ihrer Sicht immer ihre eigene &#8222;Vorgeschichte&#8221;, in der sich die jeweiligen Kollektive ihre eigene Herkunft deuten &#8211; und manchmal auch recht krude zurechtschneidern. Deuten und Rechtfertigen fließen dabei ineins. So gibt es die konstruierten Geschichten der Nationen, Regionen oder Ethnien, aber auch der Arbeiter-, Frauen- oder Friedensbewegung &#8212; und jede erzählt mit ganz spezifischen Begriffen ihre eigene Vorgeschichte als Geschichte der eigenen Gegenwart.</p>
<p>Aber ist diese &#8222;Geschichte&#8221; in der Gegenwart zuende? Gilt die jeweilige Erzählung nur der Apologie oder Kritik der Gegenwart? Das widerspräche nicht nur der pragmatischen Zeitwahrnehmung, die weiß, dass es irgendwie weitergeht und weiter gehen muss, über den Moment der Gegenwart hinaus. Es widerspräche auch dem Wünschen und Hoffen, der Phantasie und den Träumen, mit denen sich die Menschen ausdenken und ausmalen, was noch nicht ist, aber kommen könnte oder sollte.</p>
<p>Eingespannt zwischen konstruierter und gerade deshalb bekannter und vertrauter &#8222;Geschichte&#8221; und der Zukunft, als all dem noch nicht Erlebten und Ungewissen, was da kommt, erscheint plötzlich die vermeintlich so vertraute &#8222;Gegenwart&#8221; als das logisch Ungewisse, das was auf dem Zeitpfeil aus der Vergangenheit in die Zukunft am schwersten zu fassen und auf den Begriff zu bringen ist. Gerade beschrieben und begrifflich erfasst &#8212; ist Gegenwart immer schon Vergangenheit. Wir kennen unsere eigene Gegenwart nur als &#8222;Geschichte&#8221; und erleben in jedem Moment Zukunft, die dabei bereits zur Vergangenheit wird.</p>
<p>Wenn aber die &#8222;Geschichte&#8221; nur jene in der Gegenwart jeweils konstruierte Kontinuität und Übergangsschwelle zwischen unserer Vergangenheit und der erwarteten, gefürchteten oder erhofften Zukunft wäre: Was könnte Walter Benjamin dann mit dem &#8222;Wind der Weltgeschichte&#8221; oder &#8222;des Absoluten&#8221; gemeint haben, auf den er die &#8222;Kunst&#8221;, Begriffe anzuwenden, bezieht? Offenkundig weiß er ja um einen Unterschied zwischen den jeweiligen Konstruktionen einer &#8222;Geschichte&#8221; und jener Dynamik, Kraft oder allgemeiner &#8222;Bewegung&#8221; (Greven 2004), die er mit der &#8222;Weltgeschichte&#8221; oder dem &#8222;Absoluten&#8221; in Verbindung denkt.</p>
<p>Darüber gibt ein anderes, weit berühmteres Zitat vielleicht Auskunft, in dem der &#8222;Wind&#8221; sich freilich zum &#8222;Sturm&#8221; gesteigert hat. Die Rede ist vom &#8222;Engel der Geschichte. [.] Er hat das Antlitz der Vergangenheit zugewendet. Wo eine Kette von Begebenheiten vor <i>uns</i> erscheint, da sieht <i>er </i>eine einzige Katastrophe. [&#8230;] Er möchte wohl verweilen, die Toten wecken und das Zerschlagene zusammenfügen. Aber ein Sturm weht vom Paradiese her. [&#8230;] Dieser Sturm treibt ihn unaufhaltsam in die Zukunft, der er den Rücken kehrt [&#8230;]. Das, was wir den Fortschritt nennen, ist <i>dieser</i> Sturm&#8221; (Benjamin 1974: 697f.).</p>
<p>Der Unaufhaltsamkeit entspricht die subjektive Wahrnehmung des Zeitpfeils und der beständigen Veränderung. Was aber mag dieser vom Paradies her wehende &#8222;Sturm&#8221; sein &#8212; der Zorn Gottes, der die Menschen wegen des Bruchs seines Gebotes, nicht vom Baum der Erkenntnis zu kosten, aus dem Paradies verjagt und sie immer weiter von diesem entfernend vor sich her treibt? Ich will und muss die Antwort auf diese Frage Theologinnen überlassen, aber klar scheint zu sein, dass Benjamin hier die weit über die von ihm in seiner Kritik angesprochene Arbeiterbewegung hinaus bis heute dominierende Vorstellung der Geschichte als Fortschritt kritisiert &#8212; jenen <i>progress</i> des immer Mehr und immer Schneller, der mit soviel Zerstörung und für ihn als &#8222;eine einzige Katastrophe&#8221; daherkommt. Was in der jüdischen Überlieferung den Vertreibungsprozess<br />allein unterbrechen und vielleicht umkehren könnte, wäre das Erscheinen des <i>Messias</i>. Was nach Benjamins Deutung des historischen Materialismus den bisherigen Geschichtsverlauf im Sinne jenes verhängnisvollen <i>progress</i> unterbrechen und ihm eine Wendung zum Besseren, wenn nicht zur Erlösung abringen könnte, das wäre die &#8222;Revolution&#8221; als &#8222;Sprung unter den freien Himmel der Geschichte&#8221;, in dem gerade das vermeintliche &#8222;Kontinuum der Geschichte aufzusprengen&#8221; wäre (Benjamin 1974: 701). Vor diesem Sprung kommt es auf die &#8222;Rettung&#8221; durch &#8222;rettende Kritik&#8221; all dessen an, was den Menschen an spirituellem und sinnlichem Glück unter der zerstörerischen &#8222;Oberfläche&#8221; einer reinen Herrschafts- und Vernunftgeschichte bisher dialektisch verborgen und zugleich nur ideologisch verheißen wurde, weil sonst im Moment des revolutionären Sprunges oder des Endes der messianischen Geschichte selbst der &#8222;Traum&#8221; verloren gegangen sein könnte, von dem Karl Marx einmal im Brief an Arnold Ruge 1843 schrieb: &#8222;Unser Wahlspruch: [&#8230;] Reform des Bewußtseins nicht durch Dogmen, sondern durch die Analysierung des mystischen, sich selbst unklaren Bewußtseins, trete es nun religiös oder politisch auf. Es wird sich dann zeigen, daß die Welt längst den Traum von einer Sache besitzt, von der sie nur das Bewußtsein besitzen muß, um sie wirklich zu besitzen&#8221; (zit. n. Benjamin 1983: 583). Man kann wohl sagen, dass Walter Benjamin sich in seiner &#8222;rettenden Kritik&#8221; der Kulturgeschichte an diesen &#8222;Wahlspruch&#8221; gehalten hat. Für ihn ist die &#8222;Geschichte nicht allein eine Wissenschaft sondern nicht minder eine Form des Eingedenkens&#8221;, wie er im <i>Passagen</i>-Werk schreibt und dem die paradox anmutende Formulierung hinzufügt: &#8222;Das Eingedenken kann das Unabgeschlossene (das Glück) zu einem abgeschlossenen und das Abgeschlossene (das Leid) zu einem unabgeschlossenen machen&#8221; (Benjamin 1983: 589). Das Eingedenken des Glücks als &#8222;Unabgeschlossenes&#8221;, also noch nicht erfülltes &#8211; das verweist wiederum auf eine Zukunft, in der es sich erfüllen könnte.<br />Im Eingangszitat Benjamins steckt</p>
<p>1. ein Geschichtsbegriff, der &#8211; wenn wir das Paradies aus dem Spiel lassen &#8211; dichotomisch zwischen einer verhängnisvollen und bis heute andauernden Katastrophengeschichte von Herrschaft, Zerstörung und Ungerechtigkeit und einer nur im &#8222;revolutionären Sprung&#8221; zu erreichenden <i>Posthistoire</i> der Gerechtigkeit und des Glücks unterscheidet: das messianische Geschichtsverständnis des historischen Materialismus;</p>
<p>2. die Gewissheit einer teleologischen Entwicklungsperspektive der &#8222;Weltgeschichte&#8221;, die noch durch die Kritik allen sozialdemokratischen Evolutionsdenkens hindurch den &#8222;historischen Materialisten&#8221; auf die Idee der Erwartung und praktischen Herbeiführung jenes &#8222;revolutionären Sprungs&#8221; verpflichten will;</p>
<p>3. die Gewissheit, dass das &#8222;Subjekt historischer Erkenntnis [&#8230;] die kämpfende, unterdrückte Klasse selbst&#8221; sei (Benjamin 1974: 700) und der &#8222;historische Materialist&#8221; (ebd.: 696).</p>
<p>Darin kommt schließlich ein &#8211; hier aber nicht weiter expliziertes &#8211; Wahrheits- und Wissenschaftsverständnis zur Geltung, das nicht den Schritt in die für Jürgen Habermas so typische &#8222;nach-metaphysische&#8221; Phase vollzogen hat. Aus mindestens diesen Gründen &#8211; andere wären hinzuzufügen &#8211; lässt sich sagen, dass die Variante Kritischer Theorie von Jürgen Habermas, von der im folgenden in einigen Thesen die Rede sein soll, sich nur im Kontrast zur Gedankenwelt Walter Benjamins als Repräsentanten der &#8222;älteren&#8221; Kritischen Theorie diskutieren lässt.</p>
<p>Jürgen Habermas selbst hat bereits in der Phase der Herausbildung seiner eigenen, nicht mehr bewusstseinsphilosophischen Theorie kommunikativen Handelns 1973 Kritik an Benjamin geübt. Diese Kritik ist bei allem Respekt, den er Benjamins Zentralgedanken einer &#8222;rettenden Kritik&#8221; utopischer Gehalte der &#8222;Protuberanzen des Glücks&#8221; im messianischen Geschichtsbewusstsein entgegenbringt, unüberhörbar <i>auch</i> politisch motiviert, worauf hier bereits im Vorgriff auf Späteres verwiesen sei. Diese Kritik setzt nicht zuletzt an dem &#8222;manichäischen Blick&#8221; auf den &#8222;leeren Fortschritt&#8221; Benjamins an, der alle Sensibilität für die von Habermas gesehenen und für bedeutsam gehaltenen &#8222;Fortschritte, gewiß prekäre und vom Rückfall permanent bedrohte, in den Produkten der Legalität, wenn nicht gar in den formalen Strukturen der Moralität&#8221; (Habermas 1981a: 374) ignoriere. Benjamin wird zutreffend der ganz und gar praxisuntaugliche Begriff von Geschichte und das geradezu Quietistische einer bloß &#8222;rettenden Kritik&#8221; ihrer untergegangenen Glückspotentiale entgegengehalten: &#8222;In der Melancholie der Erinnerung an das Versagte und in der Beschwörung der verlöschenden Momente des Glücks droht der historische Sinn für die profanen Fortschritte zu verkümmern. Wohl erzeugen diese Fortschritte ihre Regressionen, aber an diesen setzt ja politisches Handeln an.&#8221; (ebd.)</p>
<p>Demgegenüber könne ein von Habermas eingeklagter &#8222;differenzierter Begriff des Fortschritts eine Perspektive&#8221; schaffen, &#8222;die nicht einfach den Mut hemmt, sondern das politische Handeln treffsicherer machen&#8221; könne (ebd.: 375f.). Aber dieser Begriff des Fortschritts ist eigentlich die theoretische Seite einer biographischen &#8222;Erfahrung 1945 und danach, daß nämlich etwas besser geworden ist&#8221; (Habermas 1985c: 203). Diese &#8222;Erfahrung&#8221; konnte Walter Benjamin so nicht gewinnen, was die objektive Seite angeht und von der es ungewiss bleiben muss, ob er sie subjektiv angesichts seiner Perspektive auf die geschichtliche Welt jemals hätte gewinnen können.</p>
<p>Um das politische Handeln geht es also in dieser Kritik und nicht etwa um die metaphysische Wahrheit oder Verallgemeinerungsfähigkeit eines Fortschrittsbegriffs. Wie an vielen zentralen Stellen seiner philosophischen Kritik oder rekonstruktiven Bemühungen gibt auch hier Habermas&#8216; <i>politische</i> Orientierung den Ausschlag für die Art und den Inhalt der Kritik.</p>
<h2 class="auto-created">Habermas als politischer Denker</h2>
<p>Im folgenden möchte ich weitere Indizien für die These beibringen, dass das theoretische Werk Jürgen Habermas&#8216;, üblicherweise eher der Philosophie oder der soziologischen Gesellschaftstheorie zugeschlagen, mit guten Gründen auch als <i>genuines politisches Denken</i> interpretiert und verstanden werden kann. Dabei gehe ich von einem Begriff des &#8222;politischen Denkens&#8221; aus, der <i>nicht</i> in einen dichotomischen Gegensatz zum eher disziplinären politikwissenschaftlichen Begriff &#8222;Politische Theorie&#8221; &#8211; im Sinne von &#8222;Theorie(n) der Politik&#8221; gebracht zu werden vermag. Solche &#8222;Theorien der Politik&#8221;, die über die explikative Kausalerklärung des partiellen Zusammenhanges einiger Variablen anspruchsvoll hinausgehen und etwas Gültiges über Politik selbst zu sagen versuchen, die aber von sich glaubten, sie kämen dabei ohne substanzielle politische Gehalte und Positionen aus, befinden sich in einer szientistischen Selbsttäuschung &#8211; die heute freilich im akademischen Betrieb weitverbreitet ist. Nicht solche explizierten und reflexiv eingebrachten politischen Gehalte, sondern die vergebliche Illusion einer unpolitischen Politikbefassung widerspräche eher den Aufklärungsverpflichtungen eines zeitgenössischen Wissenschafts- und Bildungsbetriebs an Universitäten.</p>
<p>Unter &#8222;politischem Denken&#8221; (Vollrath 2003: 41ff.) verstehe ich den mehr oder weniger systematisch explizierten Versuch, die Politik in einem bestimmten geschichtlich-gesellschaftlichen Kontext &#8211; in der Regel der eigenen Gegenwart &#8211; zu verstehen und ihren Gehalt an Problemen, Ressourcen und Potenzialen und nicht zuletzt Gefahren zu ergründen. Zentral ist dabei die Vorstellung von Politik als einem Feld tatsächlicher oder möglicher menschlicher Handlungen sowie der zugehörigen Motive, Interessen und Rechtfertigungen. Wo &#8222;politisches Denken&#8221; geäußert wird, geht es performativ in Handeln über und steht dem ebenso bezeichneten &#8222;Feld&#8221; nicht bloß anschauend gegenüber. Hier, spätestens hier bewährt sich die alte Weisheit, dass nichts so praktisch sei, wie eine gute Theorie, wenigstens zum Teil &#8211; denn auch schlechte politische Theorien eignen sich, wenn sie genügend Unterstützung und Anerkennung finden, dazu, die intersubjektive Welt zu verändern. Was freilich hier &#8222;gut&#8221; beziehungsweise &#8222;schlecht&#8221; bedeutet: darum geht politisch gerade der immerwährende Streit, in dem Konsens die Ausnahme, aber niemals der die Politik selbst begründende Grundtatbestand sein kann.</p>
<p>Jürgen Habermas hat über die Jahre in diesem Streit eine herausragende, weil weit über die akademische Welt hinaus wirkende <i>politische</i> Bedeutung gewonnen und aktiv wahrgenommen. Das ist hinsichtlich seiner unmittelbaren politischen Interventionen noch von seinen Gegnern und Feinden ganz unbestritten. Mit seinen pointierten Stellungnahmen seit den 1960er Jahren hat er immer wieder als kritischer Intellektueller in den politischen Streit über öffentliche Angelegenheiten eingegriffen oder ihn selbst entfacht. Die inzwischen zehn Bände seiner<i> Kleinen politischen Schriften </i>geben ein bewundernswertes Zeugnis von der Kraft eines solchen lebenslang durchgehaltenen Engagements. Sie verraten uns sehr eindeutig, welchen politischen Standpunkt der <i>citoyen</i> Habermas in seinen Kritiken, Polemiken und Repliken verteidigt. Er klang bereits in der Kritik am &#8222;leeren Fortschritt&#8221;, den Benjamin nur gelten lassen wollte an: Jürgen Habermas setzte den &#8222;Sinn für die profanen Fortschritte&#8221; in den &#8222;Produkten der Legalität&#8221; und den &#8222;formalen Strukturen der Moralität&#8221; (Habermas 1981a: 374) dagegen, also den Rechts- und Verfassungsstaat einerseits, die uneingeschränkte Geltung moralischer Prinzipien bei der Beurteilung (auch) politischen Handeln andererseits. Dieses politische Motiv wird spätestens in den etwas missverständlich <i>Rekonstruktion des Historischen Materialismus</i> genannten Aufsätzen in eine Evolutionsperspektive gestellt, die nicht mehr im Sinne des Historischen Materialismus und des Marxschen Formationsdenkens, sondern im Rahmen einer differenzierungstheoretischen Modernisierungstheorie den Entwicklungsfortschritt auch evaluativ zu deuten beansprucht (Habermas 1976).</p>
<h2 class="auto-created">Habermas als antire&shy;vo&shy;lu&shy;ti&shy;o&shy;n&auml;rer Verteidiger der Gesell&shy;schaft</h2>
<p>Doch sein politisches Denken motiviert und strukturiert inhaltlich nicht nur die unmittelbaren tagespolitischen Interventionen. Mit seinem spezifischen Inhalt formt es darüber hinaus auch die Grundintuition seiner philosophischen und gesellschaftstheoretischen Arbeit.</p>
<p>Seine Verteidigung der Prinzipien und praktischen Errungenschaften des bürgerlichen Rechts- und Verfassungsstaates hat Jürgen Habermas spätestens seit 1967 in scharfen Gegensatz zu Teilen des SDS als maßgeblicher Avantgarde der Studentenbewegung gebracht. Diese ging damals dazu über, den liberalen Rechtstaat und die repräsentative Demokratie als &#8222;neofaschistisch&#8221; und pure Fassade kapitalistischer Herrschaft und Ausbeutung zu denunzieren. Dem stand Habermas&#8216; bereits zitierte Lebenserfahrung diametral entgegen, &#8222;daß nämlich etwas besser geworden&#8221; war: &#8222;Ein abstrakter Kampf gegen die Institutionen der Verfassung wäre sowohl unbegründet als auch selbstmörderisch&#8221; (Habermas 1969: 200f.). Aber ebenso deutlich bekamen die Repräsentanten des bürgerlichen Rechtsstaates seine Kritik zu hören, die glaubten, dieser nach Habermas im Grunde berechtigten Kritik an den erstarrten Verhältnissen der Ordinarienuniversität und darüber hinaus der restaurativen Tendenzen der bundesrepublikanischen Gesellschaft und nicht zuletzt am Vietnamkrieg der US-amerikanischen Regierung allein mit Polizeigewalt begegnen zu können.</p>
<p>In dieser doppelten Kritik bezieht sich Jürgen Habermas, lange vor der Ausarbeitung der Theorie kommunikativen Handelns, auf den Abbruch der Argumentation und öffentlichen Rechtfertigung durch den Übergang zum physischen Gewalteinsatz. Auch wo Letzterer im Aufruf zur vermeintlich gerechtfertigten Revolution zunächst nur kommunikativ legitimiert oder mit dem Einsatz physischer Mittel auch nur gedroht wird, setzt bereits Habermas&#8216; Kritik ein. Schon der Übergang von kommunizierter Kritik zur symbolischen Repräsentanz von Gewalt in den damals weitverbreiteten <i>happenings</i> wird von ihm als Schritt über jene Schwelle hinaus kritisiert, in der die Opposition nicht mehr allein auf die Kraft der besseren Argumente vor dem Forum der virtuellen Öffentlichkeit vertraut, sondern &#8211; und sei es nur symbolisch repräsentierte &#8211; Gewalt an deren Stelle setzt. Er schreibt 1968: &#8222;Die neuen Demonstrationstechniken, die nur symbolische Handlungen einschließen können&#8221; &#8211; und in dieser Funktion zuvor von ihm gerechtfertigt wurden (Habermas 1969a: 191f.) &#8211;&#8222;verwandeln sich in den Köpfen altgedienter SDSler zu Mitteln des unmittelbaren revolutionären Kampfes [&#8230;]. Eine so gravierende Verwechslung von Symbol und Wirklichkeit erfüllt im klinischen Bereich den Tatbestand der Wahnvorstellung&#8220; (ebd.: 197). Jürgen Habermas wendet sich insofern konsequent gegen eine Praxis der Aussperrung von Studierenden aus ihren Hörsälen und Instituten &#8211; noch heute gelegentlich als sogenannte &#8222;Studentenstreiks&#8221; jeweils rituell von Minderheiten als letztlich selbstschädigendes und hilfloses Mittel studentischen Protestes inszeniert &#8211; und kritisiert vehement die Einschränkungen der Lehrfreiheit seiner Kollegen durch solche oder ähnliche Protestaktionen. &#8222;Die Dysfunktionalisierung des Lehrbetriebs ist keine irgend vertretbare Taktik&#8221;, hält er der SDS-Programmatik der &#8222;Umfunktionierung&#8221; von Lehrveranstaltungen oder gar der Besetzung und Umwandlung von Instituten zu &#8222;befreiten Gebieten&#8221; des anti-imperialistischen Kampfes entgegen (Habermas 1969b: 45).</p>
<p>Dies scheint mir ein durchgehaltenes Motiv seiner politischen Haltung zu sein; es ist <i>vor</i> der theoretischen Begründung und Ausarbeitung da, hat sich als politische Option seit den frühesten Schriften angedeutet und schlägt massiv auf seine theoretischen Optionen und Konstruktionen seit den frühen 1970er Jahren durch: Dass &#8222;die Gesellschaft&#8221; insgesamt zunehmend eher als Kommunikationszusammenhang auch theoretisch konzipiert wird, und nicht länger in der hegel-marxistischen Tradition vordringlich als physischer Produktionsprozess durch &#8222;Arbeit&#8221;, scheint mir in einer performativen Orientierung auf die gewaltfreie Zivilisierung noch der schärfsten gesellschaftlichen Auseinandersetzungen durch Argumentation und Kommunikation bei Jürgen Habermas begründet zu sein. In einem Interview mit Hans Peter Krüger kommt sowohl diese Wendung wie ihr politischer Gehalt klar zum Ausdruck: &#8222;Statt auf die Vernunft der Produktivkräfte, letztlich also der Naturwissenschaft und der Technik, vertraue ich auf die Produktivkraft der Kommunikation, die sich am deutlichsten in sozialen Befreiungskämpfen äußert&#8221; (Habermas 1990: 85).</p>
<h2 class="auto-created">Mutlangen und Kosovo: Inter&shy;ven&shy;ti&shy;onen jenseits des kommu&shy;ni&shy;ka&shy;tiven Handelns</h2>
<p>Zwei Ausnahmen von dieser Grundorientierung kann man über die vielen Jahre entdecken, die mir gerade deswegen sehr aufschlussreich erscheinen. Im Zusammenhang mit den Aktionen &#8222;gewaltfreien Widerstandes&#8221; gegen die sogenannte &#8222;Nachrüstung&#8221;, wie die Akteure es überwiegend nennen, oder des &#8222;zivilen Ungehorsams&#8221;, wie es bezeichnenderweise Jürgen Habermas in einer berühmt gewordenen Rechtfertigung dieser Aktionen genannt hat (Habermas 1985a), rechtfertigt er den passiv-gewaltfreien Körpereinsatz etwa in der Blockierung von Raketentransportern als &#8222;letztes Mittel&#8221; unter der Voraussetzung, dass die Akteure ihre Aktion selbst als Rechtsbruch interpretieren &#8211; und bereit sind, die rechtsförmigen Konsequenzen auf sich zu nehmen. Noch diese passiv-gewaltfreie, gleichwohl physisch die Freizügigkeit mindestens eines anderen Rechtssubjekts verletzende Protestform versucht er bezeichnender Weise kommunikativ als Teil eines notwendigen Lernprozesses der Öffentlichkeit umzudeuten &#8211; in der sich sogar noch der Inhalt des Rechts verschieben sollte. Wer noch die Heftigkeit und teils mit langjähriger Verbitterung geführten politischen Debatten um Gewaltfreiheit, Gewalt gegen Sachen (im Unterschied zu Gewalt gegen Personen) und um &#8222;strukturelle Gewalt&#8221; erinnert, die die kritische Kritik schließlich &#8211; darin der heutigen Foucault-Schule nicht unähnlich &#8211; in allen Gesellschaftsverhältnissen auffinden konnte, &#8211; wer diese Debatten noch im Kopf hat, wird Jürgen Habermas&#8216; mutigen Versuch, messerscharf bis an die Grenzen der Konsistenz seiner eigenen Grundoptionen diese Protestaktionen damals zu rechtfertigen, dankbar in Erinnerung haben &#8211; in erster Linie gilt das natürlich für die Beteiligten und zum Teil langjährig vor Gericht Kriminalisierten.</p>
<p>Vor allem aber wird er sie &#8211; trotz aller Bewunderung für die Intelligenz der Argumente und der rechtsphilosophischen Begründung im Einzelnen als <i>politische</i> Unterstützung und Stellungnahme erlebt und identifiziert haben. Gerade die teils heftigen offiziellen Gegenreaktionen haben diesen politischen Charakter nochmals bestätigt.</p>
<p>Der Unterschied zwischen Heinrich Böll oder Helmut Gollwitzer, die in Mutlangen auf ihren Klappstühlchen mitten unter uns saßen, und Jürgen Habermas, der sich mit einer langen rechtsphilosophischen Abhandlung einmischte, ist dabei bezeichnend. Aber das physisch anwesend Sein und das Schreiben waren damals gleichermaßen <i>politische Handlungen </i>und Jürgen Habermas an seinem Institutsschreibtisch genauso absichtsvoll in den aktuellen Konflikt involviert, wie jene, die sich dann in ihren Prozessen &#8222;wg. Nötigung&#8221; vor den Gerichten um die Rechtfertigung ihres Tuns &#8211; leider zum großen Teil vergeblich &#8211; bemühten. Wenn Jürgen Habermas hier also auch im politischen Engagement bei seinem <i>metier professionel </i>blieb, so hat er doch inhaltlich bis an die Grenzen seines Kommunikationsbegriffs einen von vielen damals keineswegs immer nur als symbolisch gemeinten Körpereinsatz nur <i>als</i> symbolisches Mittel eines zivilgesellschaftlichen Kommunikationsprozesses gerechtfertigt (Habermas 1985b: 101). Dies geschah erkennbar aus Sympathie für das Anliegen der Demonstranten, d.h. aus einer politischen Stellung- und Parteinahme in einer politischen Streitfrage heraus.</p>
<p>Wesentlich mehr Aufsehen erregte Jürgen Habermas&#8216; ursprünglich an prominenter Stelle auf der ersten Seite der <i>Zeit</i> veröffentlichte Parteinahme für die &#8222;humanitäre Intervention&#8221; gegen das ehemalige Jugoslawien wegen der damals wie heute menschenrechtlich skandalösen Situation im Kosovo (Habermas 2001). Hier nun mühte sich der Theoretiker des kommunikativen Handelns und der deliberativen Politik darum, sogar den von der UNO nicht sanktionierten Krieg der NATO unter Rückgriff auf die philosophisch seit dem Abbe Pierre, Rousseau und Kant ehrwürdige, aber politisch zweifelhafte Fiktion eines erst unvollkommen ausgebildeten kosmopolitischen Rechts einer Weltbürgergesellschaft &#8211; im Gegensatz zum historischen Völkerrecht &#8211; zu rechtfertigen. Diese Befürwortung eines Krieges durch Jürgen Habermas hat die nicht eben geringe Schar seiner Bewunderer und philosophischen Anhänger gespalten und zum Teil heftige Reaktionen, ja üble Beschimpfungen hervorgerufen (Nan/Roth/Vack 1999: 77-80), in denen man beim besten Willen nicht mehr den Versuch erkennen kann, auf den &#8222;zwanglosen Zwang des besseren Arguments&#8221; zu vertrauen. Aber selbst differenzierende, mit den rechts- und demokratietheoretischen Positionen von Jürgen Habermas, wie er sie schließlich in <i>Faktizität und Geltung </i>systematisch entwickelt hatte (Habermas 1992), prinzipiell übereinstimmende Autoren bleiben in sorgfältig abgewogenen Argumenten und Worten skeptisch, weil es sich bei der von Habermas argumentativ bemühten &#8222;Nothilfe&#8221; um &#8222;ein schwaches und riskantes Argument von ungesicherter rechtlicher Tragfähigkeit&#8221; gehandelt habe (Blanke 2000: 516). Vielmehr gehe es bei der Problematik des Kosovo &#8211; und ähnlicher Fälle &#8211; beim &#8222;gegenwärtigen Stand des Völkerrechts [&#8230;] um einen Diskurs, der in rechtlichen Termini allein nicht zu führen ist, sondern politischer Kategorien bedarf&#8220; (Blanke 2000: 515). Der zuletzt genannte Gegensatz mit dem Hinweis auf &#8222;politische Kategorien&#8221; macht neugierig &#8211; eine Neugier, die in dem zitierten Beitrag von Thomas Blanke aber leider nicht befriedigt wird. Methodisch ist die Differenz zu meinem Ansatz interessant: Thomas Blanke &#8222;misst&#8221; Jürgen Habermas&#8216; politische Intervention an dem Gehalt von dessen Theorie, genauer: seiner Auslegung derselben &#8211; um ihm gewissermaßen vorzuhalten, er bleibe praktisch-politisch hinter ihren Ansprüchen zurück. Umgekehrt meine ich: Die politische Grundintuition lässt sich mit den Konstruktionsprinzipien der Theorie kommunikativen Handelns nicht immer, zumal in besonderen Grenzfällen in Einklang bringen. Um einem stereotypen Einwand gleich zu begegnen: Diese Grenzfälle beziehen sich auf die Grenzen einer &#8222;Verständigung&#8221; ermöglichenden und erstrebenden Kommunikation &#8211; nicht der Politik selbst, die in Kommunikation nicht aufgeht, so sehr man sich das auch wünschen mag. Grenzen der verständigungsorientierten Kommunikation stellen zudem keine Grenzen der Politik da und sie bezeichnen auch nicht deren &#8222;Ausnahmezustand&#8221; im Sinne Carl Schmitts.</p>
<p>Jürgen Habermas selbst war damals offenkundig an den Punkt gelangt, wo die moralische Verpflichtung zur ,Nothilfe&#8220; als <i>ultima ratio</i> des organisierten Gewalteinsatz des zeitgenössischen Militärapparates mit seiner nichtdiskriminierenden Wirkung auch auf Unbeteiligte und Unschuldige ihm als das moralisch kleinere Übel gegenüber dem weiteren Zusehen und Geschehenlassen erschien, auch zu der als vergeblich eingeschätzten Alternative, durch Diskussion und Verhandlung das Regime Milosevics zum Einlenken zu bewegen. Nirgendwo sonst mehr als in der Anwendung auf die internationalen Beziehungen und auf wie auch immer begründete substaatliche Gewaltkonflikte, die heute dominieren, enthüllen die kontrafaktischen Annahmen einer rechtlich vollständig gehegten Politik und die Ersetzung des gesamten Spektrums ihrer spezifischer Mittel auf Kommunikation, ihren utopischen Gehalt. Unter diesen genuin politischen Mitteln, auf die Thomas Blanke mit seinem Hinweis auf &#8222;politische Kategorien&#8221; nur kryptisch verwies, steht nun einmal die &#8222;physische Gewaltsamkeit&#8221; (Weber 1972: 30), auch und gerade zu Zwecken Friedenserzwingung im Sinne mindestens der Unterbindung physischer Gewaltausübung durch überlegene Gewaltausübung oder ihre Androhung an historisch keineswegs überholter Stelle. Auf diese Gewalt musste sich Jürgen Habermas <i>politisch</i> einlassen, als ihm die Parteinahme gegen den Terror des Milosevic-Regimes nicht länger vermeidbar erschien. Dass er es gegen die Grundintuition seiner auf Kommunikation, Diskurs und Rechtfertigung beruhenden Theorie tat, gilt hier als weiteres Indiz für den letztlich politischen Charakter seines Denkens.</p>
<p>Der Streit über die Angemessenheit seiner Position soll hier nicht noch einmal aufgenommen werden. Mir ist im Zusammenhang meiner These über den <i>politischen</i> Charakter der Grundintuition von Jürgen Habermas&#8216; nahezu unüberschaubar gewordenen theoretischen Werk wichtig zu zeigen, wie noch im Bruch der theoretischen Konsistenz seines Werkes sich diese These bewährt. Gewiss ist sie &#8211; wie alle derartigen Vereinfachungen &#8211; in der Gefahr, die Differenziertheit der Motive und Intentionen, die Jürgen<br />Habermas zu verschiedenen Zeit angetrieben und in seinen Schriften umgetrieben haben, grob zu ignorieren. Andererseits muss man gelegentlich die radikale Vereinfachung wagen, um eine Annäherung an den innersten Kern von Werk und Persönlichkeit zu versuchen. Die Alternative, um die es mir geht, ließe sich dann so stilisieren: Äußert er sich als nur &#8222;Gelegenheitspolitiker&#8221; (Weber 1958: 500) hin und wieder, um in der politischen Öffentlichkeit die Wahrheit seiner theoretischen und philosophischen Arbeit zu demonstrieren, um die es ihm vor allem in der <i>philosophia perennis </i>geht? Oder ist seine ganze philosophisch-wissenschaftliche Arbeit und Leistung angetrieben und motiviert durch eine von Grund auf politische, d.h. parteiergreifende und stellungnehmende Haltung zur intersubjektiven Welt, die ihn immer dazu zwingt &#8211; und sei es im sublimen Gewand moralphilosophischer Fachdiskurse &#8211;, für eine bestimmte politische Position und Einsicht einzutreten? Ich sehe gerade auch in seinem wissenschaftlichen und philosophischen Werk die zweite Haltung als Grundintuition an.</p>
<h2 class="auto-created">Von der marxis&shy;ti&shy;schen Kritik zur links&shy;li&shy;be&shy;ralen Kommu&shy;ni&shy;ka&shy;tion</h2>
<p>Seit Mitte der 1950er Jahre hatte Jürgen Habermas sich intensiv mit den Traditionen des &#8222;westlichen Marxismus&#8221; &#8211; darunter relativ spät auch mit der älteren Kritischen Theorie &#8211; auseinandergesetzt. Von dessen durchaus differenzierten Positionen in seinen frühen Texten hatte er manches übernommen und in der ihm eigenen Art zu etwas Neuem amalgamiert, am bedeutendsten in seiner epochemachenden Habilitationsschrift über den <i>Strukturwandel der Öffentlichkeit </i>(1962). Sie wurde als Ideologiekritik der durch die Öffentlichkeit und politische Sphäre der &#8222;bürgerlichen Gesellschaft&#8221; nicht und angesichts ihres &#8222;Strukturwandels&#8221; immer weniger eingelösten Ideale der argumentativen Bewusstseins- und Willensbildung der räsonnierenden <i>citoyens</i> rezipiert. Dieser &#8222;Strukturwandel&#8221; musste verhindern, dass auch nur die auf die Politik reduzierten Emanzipationsversprechungen der bürgerlichen Revolution eingelöst wurden. Ihre vollen Potentiale könnte die Partizipation erst jenseits der bürgerlichen Gesellschaft in einer &#8222;sozialen Demokratie&#8221; verwirklichen. In ihr würden &#8222;die materiellen und geistigen Produktivkräfte im Interesse der Bedürfnisbefriedigung aller Individuen verwendet, und nicht nur in partikularem Interesse. Politisch bestimmt sich das Maß dieser Freiheit danach, inwieweit eine Gesellschaft politische Gesellschaft derart wird, daß Herrschaft auf rationale Autorität, nämlich auf Teilung von Arbeit und Erfahrung sowohl im Interesse als auch unter Kontrolle aller Individuen zurückgeführt wird; inwieweit es gelingt, die Trennung von politischer Herrschaft und scheinbar privater Reproduktion des Lebens zu überwinden&#8221;. So umreißt Jürgen Habermas 1961 kaum verhüllt seine damals noch sozialistische politische Position (Habermas 1961: 55). Dass er dabei einen Begriff wie &#8222;politische Gesellschaft&#8221; (Greven 1999) verwendet, um die später auch von ihm reifizierend übernommene &#8222;Differenzierung&#8221; der Gesellschaft in vermeintlich der politischen Beherrschung nicht zugängliche &#8222;funktionale Systeme&#8221; zu kritisieren, sei hier nur angemerkt.</p>
<p>Aber die Ausbildung revolutionären Bewusstseins wurde in diesen Strukturen ebenso unwahrscheinlich. Diese dem Geschichtsverständnis und Formationsdenken des historischen Materialismus noch verpflichtete Hintergrundkonzeptionen einer teleologischen Geschichtsphilosophie werden von ihm im letzten Drittel der 1960er Jahre zunehmend radikal verabschiedet. Rückblickend schreibt er: &#8222;die Versöhnungsperspektive des Deutschen Idealismus, das Fichtesche Freiheitspathos, ein Begriff wie Selbstkonstituierung der Gattung, das sind gewissermaßen vergilbte Seiten&#8221;, nunmehr gehöre &#8222;eine solche Gestalt der Argumentation der Vergangenheit&#8221; an (Habermas 2000: 12). Was vorn Einfluss des Marxismus bleibt, sind aber die bis heute durchgehaltenen kapitalismuskritischen Grundintuitionen gegenüber einem Vergesellschaftungsprozess, der von den Imperativen der Kapitalverwertung beherrscht wird. Dem Kapitalismus wird allerdings &#8211; ebenso wie Staat und Verwaltung &#8211; analog zur Systemtheorie auf modernisierungstheoretischem Hintergrund ein eigenes Rationalisierungspotential zugestanden. Dieses erscheint trotz immanent weiter bestehender Krisenanfälligkeit &#8211; allerdings nicht mehr zuvorderst auf, der Basis eines traditionellen &#8222;kapitallogischen Krisenbegriffs&#8221; (Habermas 1973: 9-49) &#8211; den einmal vorgedachten, erst recht den seit 1917 ausprobierten Varianten einer postkapitalistischen Ökonomie überlegen. Es geht also nicht mehr um ihre Abschaffung. Vielmehr soll die Zweckrationalität eingehegt und ihr mit der Kommunikation der Lebenswelt entwachsenden normativen Prämissen Orientierung gegeben werden. Den systemischen Eigenlogiken der Kapitalverwertung wie einer auf reinem Machterwerb und Machtgebrauch basierenden Staatsapparatur soll, besser: muss ein anderes Begründungsfundament entgegengesetzt werden &#8211; aufgrund der politischen Grundintuition, nachdem das Gewissheitsfundament einer unhaltbar gewordenen Geschichtsphilosophie nicht mehr zur Verfügung steht. Wiederum treibt die politische Grundintuition die Suche nach einem systematischen Fundament der Kritik oder Kritischen Theorie voran &#8211; und findet sie bekanntermaßen ausgerechnet in einer Verbindung von analytischer und pragmatischer Sprachphilosophie (Habermas 1981b). Im Übrigen gibt Jürgen Habermas in einem biographisch und werkgeschichtlich überaus aufschlussreichen langen Interview sehr offen die politische Ausgangslage zu erkennen, die ihn zu der <i>Theorie kommunikativen Handelns</i> antrieb, die seitdem nicht zu Unrecht als sein philosophisches Hauptwerk angesehen wird: &#8222;Daß ich mich Ende 1977 endlich hingesetzt und die Sache ernsthaft angepackt habe, hat mit Folgendem zu tun [&#8230;]. Die innenpolitische Situation, die sich nach der Schleyer-Entführung 1977 zu einem pogromähnlichen Spannungszustand verschärft hatte, trieb mich dazu [&#8230;], damals habe ich zum ersten Mal die neokonservativen Ideologien [&#8230;] ernstgenommen [&#8230;] als signifikant für eine Großwetterlage betrachtet [&#8230;]. Die andere Seite war, daß ich zum ersten Mal die Bedeutung der neuen Protestpotentiale, neuer Bewegungen [&#8230;] etwas besser zu verstehen glaubte [&#8230;]. Wenn Sie diese beiden politischen Phänomene zusammennehmen, werden Sie vielleicht verstehen, daß sich damals in meinem Kopf das Interpretationssehema gebildet hat, das vielleicht nicht dem ganzen Buch, aber dem, was ich dort in der Schlußbetrachtung entwickle, die Richtung gewiesen hat&#8221; (1985c: 185f.).</p>
<p>Was den Strukturen der &#8222;bürgerlichen Öffentlichkeit&#8221; angesichts ihrer empirisch unübersehbaren Deformation und Vermachtung philosophisch nicht mehr glaubwürdig zugerechnet werden konnte, nämlich die Ausbildung praktischer Vernunft und die Begründung einer universellen Moral, das wird nun, in den Mikrostrukturen der Sprechakttheorie verankert, zum Gewissheitsfundament einer normativen Kritik bestehender Gesellschaft. Die Sprache selbst wird zum theoretischen wie praktischen Fundament einer potentiellen Versöhnung, die nun als &#8222;Verständigung&#8221; auftritt, Prozess und <i>telos </i>des kommunikativen Handelns zugleich. Dass, wer als vernünftiges Subjekt kommuniziert, verstanden werden will, um sich nicht in einen performativen Selbstwiderspruch zu begeben, ist die legitimatorische Grundformel der Diskurs- oder später Deliberationstheorie. Sie wird <i>per analogiam</i> freilich sehr freizügig &#8211; man könnte auch sagen: geschichtsoptimistisch &#8211; von der Mikroebene der einzelnen Sprechakte auf die gesellschaftliche und politische Willensbildung transponiert (Habermas 1992). Dort gibt es eine nach dem Anspruch von Jürgen Habermas nicht mehr willkürliche, vermeintlich unhintergehbare normative Grundlage zur Beurteilung der Legitimation grundsätzlicher Rechtssetzungen wie einzelner politischer Entscheidungen. Gerechtfertigt und damit legitim erscheint, was im freien und unbeschränkten Austausch von Gründen von jedem vernünftigen Subjekt als im allgemeinen Interesse liegend anerkannt werden müsste. Unüberhörbar spielt in diese politische Begründung eines liberalen Republikanismus Kants Begründung der Moralphilosophie hinein &#8211; aber eben auch die stark republikanische Verpflichtung an die Einzelsubjekte, ihre partiellen Interessen nur unter dem Gesichtspunkt ihrer prinzipiellen Verallgemeinerbarkeit fürderhin für legitim zu erachten. In dieser republikanischen Zumutung eines Vorrangs des Gemeinsinns vor dem Individualinteresse ist die ursprünglich sozialistische Intuition des frühen Habermas aufgehoben. An ihr setzt konsequenterweise auch die liberale Kritik an Jürgen Habermas an.</p>
<h2 class="auto-created">Die Antriebs&shy;kraft des &bdquo;Erfah&shy;rungs&shy;ho&shy;ri&shy;zonts freund&shy;li&shy;chen Zusam&shy;men&shy;le&shy;bens&rdquo;</h2>
<p>Der Versuch, hinter dem explizit Geschriebenen und theoretisch zur Sprache Gebrachten nach &#8222;Grundintuitionen&#8221; eines anderen Menschen zu forschen, hat stets etwas Indiskretes, ja Aufdringliches an sich &#8211; das man in der direkten Kommunikation, im Gespräch eher vermeiden würde. Erleichtert wird mir dieser Zugriff dadurch, dass sich Jürgen Habermas dazu selbst auf entsprechende Fragen geäußert hat. In einer längeren Antwort auf die Frage nach den &#8222;Antrieben und Motiven&#8221; seiner wissenschaftlichen Arbeit äußerte er u.a.: &#8222;Ich habe ein Gedankenmotiv und eine grundlegende Intuition [&#8230;]. Der motivbildende Gedanke ist die Versöhnung der mit sich selbst zerfallenden Moderne [&#8230;], sie zielt auf die Erfahrungen einer unversehrten Intersubjektivität [&#8230;]. Vorstellungen von geglückter Interaktion. Gegenseitigkeit und Distanz, Entfernungen und gelingende, nicht verfehlte Nähe, Verletzbarkeiten und komplementäre Behutsamkeit &#8211; all diese Bilder von Schutz, Exponiertheit und Mitleid, von Hingabe und Widerstand steigen aus einem Erfahrungshorizont des, um es mit Brecht zu sagen, freundlichen Zusammenlebens auf. <i>Diese</i> Freundlichkeit schließt nicht etwa den Konflikt aus; was sie meint, sind die humanen Formen, in denen man Konflikte überleben kann&#8221; (Habermas 1985c: 202f., Hervorh. i. Orig.). Und er fügt wenig später hinzu: &#8222;Ich bin mir selbst heute noch nicht sicher, ob ich das, was ich wirklich will und was intuitiv meine Arbeit leitet, in seinen wesentlichen Elementen im Wissenschaftssystem sozusagen unterbringen kann&#8220; (Habermas 1985c: 204). Deutlicher kann man nicht formulieren, dass der philosophischen und wissenschaftlichen Arbeit mit den Begriffen diese &#8222;aus einem Erfahrungshorizont [&#8230;] freundlichen Zusammenlebens&#8221; vorausgehenden Grundintuitionen den &#8222;Wind&#8221; abgeben, denen sich die wahrlich geblähten Segel dieses wissenschaftlichen Vollschiffes unserer Tage verdanken. Wohl dem, der auf &#8222;<i>diese</i> Freundlichkeit&#8221; in seinem Erfahrungshorizont zurückgreifen und daraus theoretisch wie praktisch schöpfen kann, um sie so entschieden und kontinuierlich als &#8222;dogmatischen Kern&#8221; der anderen Erfahrung entgegen stellen zu können, &#8222;daß etwas zutiefst schief ist in der rationalen Gesellschaft&#8221; (Habermas 1985c: 203).</p>
<h2 class="auto-created">Zitierte Schriften von J&uuml;rgen Habermas</h2>
<p> 1961: Über den Begriff der politischen Beteiligung; in: <i>Ders. u.a</i>., Student und Politik, Neuwied am Rhein und Berlin, S. 11-55<br /> 1969a: Die Scheinrevolution und ihre Kinder; in: Ders.: Protestbewegung und Hochschulreform, Frankfurt/Main, S. 188-201<br /> 1969b: Einleitung; in: <i>Ders</i>., Protestbewegung und Hochschulreform, Frankfurt/Main, S. 9-50<br /> 1973: Legitimationsprobleme des Spätkapitalismus, Frankfurt/Main<br /> 1976: Zur Rekonstruktion des Historischen Materialismus, Frankfurt/Main<br /> 1981a: Walter Benjamin &#8211; Bewußtmachende oder rettende Kritik; in: <i>Ders</i>., Philosophisch-politische Profile, erw. Ausgabe, Frankfurt/Main, S. 336-376<br /> 1981b: Theorie des kommunikativen Handelns, 2 Bde., Frankfurt/Main<br /> 1985a: Ziviler Ungehorsam &#8211; Testfall für den demokratischen Rechtsstaat; in: <i>Ders</i>., Die Neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt/Main, S. 79-99<br /> 1985b: Recht und Gewalt &#8211; ein deutsches Trauma; in:<i> Ders</i>., Die Neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt/Main, S. 100-117<br /> 1985c: Dialektik der Rationalisierung (Interview); in: <i>Ders</i>., Die Neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt am Main, S. 167-208<br /> 1990: Interview mit Hans Peter Krüger; in: <i>Ders</i>., Die nachholende Revolution, Frankfurt/Main, S. 82-98<br /> 1992: Faktizität und Geltung, Frankfurt/Main<br /> 2000: Nach dreißig Jahren: Bemerkungen zu<i> Erkenntnis und Interesse</i>; in: <i>Stefan Müller-Doohm </i>(Hg.), S. 12-20<br /> 2001: Von der Machtpolitik zur Weltbürgergesellschaft; in: <i>Ders</i>., Zeit der Übergänge, Frankfurt/Main, S. 27-39</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>Benjamin, Walter</i> 1974: Über den Begriff der Geschichte; in: <i>Ders</i>., Gesammelte Schriften, Bd. I, 2, Frankfurt/Main, S. 693-704<br /><i>Benjamin, Walter </i>1983: Erkenntnistheoretisches, Theorie des Fortschritts; in: <i>Ders</i>., Das Passagen-Werk, Bd.1, Frankfurt/Main, S. 570-611<br /><i>Blanke, Thomas</i> 2000: Theorie und Praxis. Der Philosoph im Handgemenge; in: <i>Müller-Doohm, Stefan </i>(Hg.) 2000: Das Interesse der Vernunft. Rückblicke auf das Werk von Jürgen Habermas seit &#8222;Erkenntnis und Interesse&#8221;, Frankfurt/Main S. 486-521<br /><i>Greven, Michael Th.</i> 1999: Die politische Gesellschaft. Kontingenz und Dezision als Probleme des Regierens und der Demokratie, Opladen <br /><i>Greven, Michael Th.</i> 2004: Was bewegt sich in sozialen Bewegungen? Bewegungsmetaphorik und politisches Handeln; in: <i>Klein, Gabriele </i>(Hg.): Bewegung. Sozial- und kulturwissenschaftliche Konzepte, Bielefeld, S. 217-237<br /><i>Müller-Doohm, Stefan</i> (Hg.) 2000: Das Interesse der Vernunft. Rückblicke auf das Werk von Jürgen Habermas seit &#8222;Erkenntnis und Interesse&#8221;, Frankfurt/Main<br /><i>Narr, Wolf-Dieter/Roth</i>, <i>Roland/Vack, Klaus </i>1999: Wider kriegerische Menschenrechte &#8211; Eine pazifistisch-menschenrechtliche Streitschrift, Köln<br /><i>Vollrath, Ernst</i> 2003: Was ist das Politische? Eine Theorie des Politischen und seiner Wahrnehmung, Würzburg<br /><i>Weber, Max </i>1972, Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen<br /><i>Weber, Max </i>1958 [1919]: Politik als Beruf; in: <i>Ders</i>, Gesammelte Politische Schriften, Tübingen, S. 493-548</p>
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		<title>Betrachtungen über das Bürgerliche</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2005 19:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dolf Sternberger und die Metamorphosen des Bürgers nach 1945 aus: Vorgänge Nr.170 ( Heft 2/2005 ), S.3-20 Das Bürgerliche und alles mit ihm Verwandte besitzt heute offenkundig kaum noch einen guten Klang, geschweige denn größere Anerkennung in der Gesellschaft. Waren bürgerliche Verhältnisse und eine bürgerliche Lebensart vor nicht allzu langer Zeit mindestens noch für jene [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dolf Sternberger und die Metamorphosen des Bürgers nach 1945</p>
<p>aus: Vorgänge Nr.170 ( Heft 2/2005 ), S.3-20</p>
<p><i>Das Bürgerliche und alles mit ihm Verwandte besitzt heute offenkundig kaum noch einen guten Klang, geschweige denn größere Anerkennung in der Gesellschaft. Waren bürgerliche Verhältnisse und eine bürgerliche Lebensart vor nicht allzu langer Zeit mindestens noch für jene erstrebenswert, die sich aufgrund ihrer familiären Herkunft hinsichtlich Einkommen und Bildung erst zu ihnen emporarbeiten mussten, so scheinen sie seit längerem unter allgemeiner Geringschätzung zu leiden. Vor allem bei den in bürgerlichen Verhältnissen jüngst selbstverständlich Aufgewachsenen gibt es offenbar eine Absetzbewegung. Die hat als &#8211; vor allem jugendliches &#8211; Ausbruchsverhalten in Künstlertum, Boheme, aber auch politischen Radikalismus immer schon existiert, seit es das moderne Bürgertum gibt; in deren Gefolge entstanden im vergangenen Jahrhundert gesellschaftliche Milieus, politische Bewegungen oder künstlerischer Protest. Aber im Unterschied zu heute waren diese &#132;bürgerlichen Fluchtbewegungen&#148; gerade in der Heftigkeit, mit der sie sich gegen das Bürgerliche wandten, immer indirekt auch noch eine Bestätigung seiner gesellschaftlichen Rolle und Relevanz. Das gilt bis zum Extremfall der nationalsozialistischen Bewegung, für die Hitler in Mein Kampf programmatisch bereits Mitte der 1920er Jahre proklamierte, mit dem &#132;verrotteten&#148; Bürgerlichen und seinen &#8211; keineswegs nur jüdischen &#8211; Repräsentanten müsse und werde &#132;rücksichtslos aufgeräumt&#148; werden. Vergegenwärtigt man sich den ideologischen Gehalt der &#8211; heute häufig akademisch neu bürgerliche Wohn- und Arbeitszimmer schmückenden &#8211; Produkte des Agitprop kommunistischer Provenienz aus der Weimarer Republik, so sieht man, dass das Bürgerliche schon damals einen schweren Stand hatte. Freilich sah es dann nach der vollständigen Niederlage des nationalsozialistischen Deutschland und in den Jahren des frühen &#132;Wirtschaftswunders&#148; anders aus. Nun schien das erste Mal eine bürgerliche Gesellschaft, ja eine bürgerliche Republik auf deutschem Boden zu glücken und die Symbole bürgerlichen Erfolgs standen eine kurze Zeit ebenso im hohen Kurs wie dessen kulturelle und politische Symbole. So sehr schien die allgemeine Verbürgerlichung fortgeschritten, dass Helmut Schelskys Diagnose von der &#132;nivellierten Mittelstandsgesellschaft&#8220; ebenso populär wurde, wie die These vom &#132;Volksparteiencharakter&#148; ehemaliger Klassen- oder Milieuparteien. Und was war die Rede vom &#132;Mittel-stand&#148; anderes als der soziologisierende Ausdruck für die Verallgemeinerung bürgerlicher Lebensformen und -standards &#150; wenn auch in empirischer und kultursoziologischer Sicht eher auf kleinbürgerlichem Niveau? Und war nicht das &#132;Volk&#148; in dem allgemein vertretenen &#132;Volksparteienanspruch&#148; selbst noch der kleinen FDP das sich als Allgemeines und Ganzes setzende Bürgertum? Wer damals am &#132;Wirtschaftswunder&#148; teilhaben, wer damals gesellschaftlich aufsteigen wollte, der hatte andere Maßstäbe nicht zur Verfügung.</i></p>
<p>Wer heute gesellschaftlich aufsteigen und Erfolg haben will, der wird sich kaum noch an jenen Maßstäben orientieren, die einst die &#132;bürgerliche Gesellschaft&#148; mit Sofaecken, Musiktruhen und Zimmerpalmen als den vermeintlich besseren Teil der Gesellschaft auszeichneten. Das war in Zeiten, wo die Topoi von der &#132;guten&#148; oder &#132;besseren Gesellschaft&#148;, zu der man gehören &#150; oder von der man sich eben abgrenzen &#150; wollte, mit dem der &#132;bürgerlichen Gesellschaft&#148; identisch waren. Wer heute protestiert und gegen die herrschende Form und Kultur der Gesellschaft aufmuckt, der deutet sie nicht länger als jene &#132;bürgerliche Gesellschaft&#148;, gegen die sich noch der Protest der 1960er Jahre richtete. Solange das Bürgerliche noch anerkannt war, blieben &#132;unbürgerliche&#148; Lebensverhältnisse &#150; neben den zahlenmäßig und sozialstrukturell bedeutungslosen &#132;Aussteigern&#148; und den seit dem Ende des Ersten Weltkrieges zahlenmäßig abnehmenden &#132;gefallenen Töchtern&#148; &#150; vor allem der großen Masse der Arbeiter und kleinen Angestellten vorbehalten. Bei ihnen reichten das Einkommen und oft auch die Bildung zur &#132;Verbürgerlichung&#148; nicht aus. Das stachelte ihren Ehrgeiz an, in beidem vorwärts zu kommen &#150; was wiederum ihre Kinder häufig und nicht immer angenehm zu spüren bekamen, die es endlich schaffen sollten. Man muss angesichts der Misere des heutigen Bildungswesens daran erinnern, wie mächtig einmal die Arbeiterbildungsbewegung in Deutschland gewesen ist, in der aus eigenem Antrieb Bildung nicht als sozialstaatliches Kollektivgut und &#132;Bürgerrecht&#148; von Mittelstandsöhnen und Mittelstandtöchtern mehr oder weniger gelangweilt genossen und konsumiert, sondern als Ziel eigener und gemeinsamer Anstrengung von Unterprivilegierten selbst und häufig unter Opfern organisiert wurde. Gewisse Ausnahmen stellten auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch Adel und Militär dar, für die bürgerliche Maßstäbe nur dann Relevanz beanspruchten, wenn die Familien aus ihren Standesverhältnissen herausfielen und der bürgerliche Habitus ohne den vor allem im Osten verlorenen Grundbesitz und ohne das Offiziersleben mit Adjutanten für die entgangenen Standesprivilegien entschädigen musste &#150; aber eben auch konnte. Für die Relevanz und Anerkennung, die das Bürgerliche einmal in der Gesellschaft besessen hatte, sprach am anderen Ende der gesellschaftlichen Dynamik nicht nur bei Adel und Militär auch oft die Verbissenheit, mit der wirtschaftlich Abgestiegene oder vom Abstieg Bedrohte an den äußeren Merkmalen einer Bürgerlichkeit festzuhalten suchten. Aber kann man heute noch ins Bürgertum auf- oder aus ihm absteigen? Wohl kaum: In der Gegenwartsgesellschaft sind Bürgerlichkeit, ist das Bürgerliche als Habitus und gesellschaftlich anzustrebendes Distinktionsmerkmal verblasst.</p>
<h5>Stern&shy;ber&shy;gers B&uuml;rger-&shy;Be&shy;griff in unb&uuml;r&shy;ger&shy;li&shy;cher Zeit</h5>
<p>Als Dolf Sternberger 1967 mitten hinein in den sich selbst als &#132;antibürgerlich&#148; deklarierenden Protest der sogenannten Studentenbewegung seine Aufsätze über das politische Gemeinwesen unter dem Titel <i>Ich wünschte ein Bürger zu sein</i> veröffentlichte (Sternberger 1967), war das gewissermaßen auch das Aufnehmen eines hingeworfenen Fehdehandschuhs durch einen Repräsentanten eben jener Bürgerlichkeit. Denn die Studentenbewegung hatte neben der Kritik der &#132;bürgerlichen Wissenschaft&#148; an den Universitäten auch die Kritik an der &#132;bürgerlichen Kleinfamilie&#148; mit ihrem &#132;bürgerlichen Besitzdenken&#148;, der &#132;bürgerlichen Sexualmoral&#148;, ja der &#132;bürgerlichen Sauberkeitsideologie&#148; zu ihrem zentralen Anliegen gemacht. Viele von Sternbergers Professorenkollegen werden mit ihm sympathisiert haben &#150; aber nicht alle auch mit seinem politischen Begriff von Bürgerlichkeit. Um diesen ging es letztlich den sich revolutionär aufspielen-den Protestlern mit ihrem Angriff auf die &#132;bürgerliche (Klassen-)Herrschaft&#148; &#150; und ihn zu rechtfertigen und zu verteidigen war das Ziel Sternbergers. Symptomatisch angelegt war in dem antikapitalistischen Protest gegen &#132;bürgerliche Klassenherrschaft&#148; ein politischer Machtanspruch, die &#132;bürgerliche Demokratie&#148; in Gestalt ihres parlamentarischen Repräsentativsystems zugunsten eines oft nicht weiter präzisierten &#132;Systemwechsels&#148; zu bekämpfen. Hierbei sei von den sich nach und nach aus dem Zerfall der ursprünglichen Studentenbewegung entwickelnden explizit autoritären Kaderorganisationen abgesehen, die sich an Albanien, China, Nordkorea oder Nordvietnam orientierten; ebenso vom aller freiheitlichen Demokratie nur im Westen Lippendienste leistenden DKP-Lager. Demgegenüber wollte Dolf Sternberger in seinen politischen Texten an einer Gestalt des Bürgerlichen festhalten, die zunächst kaum etwas mit dem soziologisch und sozialhistorisch neuzeitlichen Bürgertum zu tun zu haben schien. Denn auch wenn es zwischen den gelegentlich als &#132;Scheißliberale&#148; titulierten Professoren, Politikern und Journalisten und den sich oft in romantischer Identifikation mit einem revolutionären Subjekt &#150; sei es dem Industrieproletariat oder den antiimperialistischen Befreiungsbewegungen der sog. Dritten Welt &#150; als Avantgarde gerierenden Protestlern einen Streit um die Rolle des Bürgerlichen zu geben schien, so redeten sie doch inhaltlich gewaltig aneinander vorbei. Der von ihnen jeweils benutzte Begriff des Bürgerlichen bezeichnete grundlegend verschiedene Dinge und Verhältnisse.</p>
<p>Sternberger ging es um einen in der &#132;Politik&#148; des Aristoteles wurzelnden Republikanismus, dessen neuzeitlich anverwandelte Form er in der parlamentarischen Demokratie, insbesondere Großbritanniens, verwirklicht sah: &#132;Ich vermag zwischen Lockes Lehre vom Ursprung des Staates aus menschlicher Vereinbarung und jenem berühmten Satze des Aristoteles, wonach der Mensch &#150; der Mensch schlechthin und allgemein &#150; ein bürgerliches Wesen sei (ein zoon politikon), keinen irgend erheblichen Unterschied wahrzunehmen&#148;, schreibt er, und erwähnt eben dort zustimmend einen englischen Kollegen, der &#132;zwar in komischer Verdrehung&#148;, aber doch berechtigt, Aristoteles den ,ersten Whig&#8216; genannt hatte (Sternberger 1964: 26). Interessant ist die von Sternberger entgegen einer auch im sonstigen Neo-Aristotelismus &#150; etwa bei Hannah Arendt &#150; gebräuchlichen Übersetzung von politikos bzw. politikon nicht durch &#132;politisches Lebewesen&#148; und &#132;politisch&#148;, sondern durch &#132;Bürger&#148; und &#132;bürgerlich&#148;. Der Begriff des &#132;Bürgers&#148; wird hier also scheinbar zum anthropologischen Begriff des &#132;Menschen schlechthin&#148; gewandelt und zunächst scheinbar jeglichem soziohistorischen Kontext entrissen. Aber wäre dem so, dann müsste der Mensch schlechthin, also auch als der Herrschaft unterworfenes Subjekt, &#132;Bürger&#148; bleiben. Mir scheint in dem Zitat eine Ungenauigkeit Sternbergers vorzuliegen, der &#150; wie Aristoteles &#150; teleologisch sagen will (und anderswo deutlich macht), dass der Mensch auf ein bürgerliches Leben in einer Gemeinschaft von Gleichen seinem Wesen nach &#132;angelegt&#148; sei und auch unter Fremdherrschaft bleibe, dass er aber zur Verwirklichung seines Wesens als &#132;Bürger&#148; einer bestimmten Verfassung des Gemeinwesens bedürfe, die es nicht immer und überall gäbe. Diese Verfassung beruht &#150; und hierin besteht die Übereinkunft mit Locke in dem obigen Zitat &#150; auf der Vereinbarung zwischen Menschen, die sich als Gleichberechtigte anerkennen und die sich nur selbst beschlossenen Gesetzen oder von ihnen bestimmten Amtsinhabern unterwerfen. Den von Kant wenn nicht zuerst gebrauchten, dann im Deutschen populär gemachten Begriff des &#132;Staatsbürgers&#148; hat Sternberger deshalb zeitlebens abgelehnt, weil nach ihm &#132;mit diesem zusammengesetzten Ersatzworte nicht viel Staat zu machen [war &#150; M.G.], weil es den Staat schon voraussetzt, den die Bürger, ginge es mit rechten bürgerlichen Dingen zu, ja erst bilden sollen. Man hat entweder Bürger des Staates oder einen Staat der Bürger &#150; kaum aber beide zugleich&#148; (Sternberger 1967: 13).</p>
<p>Mindestens seit der &#132;Erfindung des Politischen bei den Griechen&#148; (Christian Meier) besteht also die Möglichkeit, dass sich das von Natur aus angelegte Wesen des Menschen als &#132;Bürger&#148; in einer auf Vereinbarung unter Gleichen beruhenden Verfassung verwirklicht. Nach Aristoteles&#8216; <i>Politik manifestiere </i>sich dieser Status vorrangig darin, dass er &#132;wechselweise bald regiert, bald gehorcht&#148; (I,1,2) indem er &#132;teilhabe an den Gerichten und an der Regierung&#148; (III,1,6).</p>
<h5>Der &#132;B&uuml;rger&#148; &#150; eine kleine Begriffs&shy;ge&shy;schichte</h5>
<p>Diesem rein politisch gebildeten Begriff des &#132;Bürgers&#148; der Antike steht der sozialhistorische Klassenbegriff des 18. Jahrhunderts gegenüber, in dem sich zunächst &#150; etwa in Adam Fergusons Ge<i>schichte der bürgerlichen Gesellschaft </i>&#150; das moderne Wirtschafts- und Bildungsbürgertum zum politischen Subjekt der Aufklärungsbewegung stilisiert &#150; &#132;stilisiert&#148;, weil daran vor allem in Frankreich sehr viele Adelige maßgeblichen Anteil hatten. In Ruflektion der existierenden ständischen Verhältnisse bezieht sich der Begriff des &#132;Bürgers&#148; hier auf einen Teil, seinem Selbstanspruch nach den &#132;aufgeklärten&#148; und &#132;produktiven&#148; Teil einer Gesellschaft von Ständen, dem die Mitwirkung an der politischen Leitung des absolutistischen Staates verwehrt, ja mehr noch, dem seine &#132;bürgerlichen Rechte und Freiheiten&#148; nur unzureichend abgesichert sind. Um diese Rechte dreht sich zunächst die Emanzipationsbewegung, ehe sich 1789 in Frankreich der Dritte Stand zur &#132;Nation&#148; erklärt und die Ständegesellschaft vorerst hinwegfegt. Dieser Verallgemeinerung des bürgerlichen Standesinteresses und Übernahme der königlichen Souveränität durch das &#132;Volk&#148;, in dem sich ein Teil der Gesellschaft repräsentativ anstelle des Ganzen setzt, folgen spätere Interpretationen wie die berühmteste und wirkungsreichste von Karl Marx und Friedrich Engels, es habe sich nicht um Verallgemeinerung von Menschheitsidealen, sondern um deren Usurpation und die Errichtung einer bürgerlichen Klassenherrschaft gehandelt.</p>
<p>Für diese Interpretation gab es freilich bis weit ins 20. Jahrhundert hinein reichlich politischen Anlass, wenn man zum Beispiel an die Diskrepanz denkt, die zwischen der Decdaration des droits de l&#8217;homme et du citoyen 1789 und der Entwicklung des Wahlrechts bis zum Endes des Zweiten Weltkrieges besteht. Interessant ist in jedem Fall, wie sich das Verhältnis von Partikularem und Allgemeinem im Begriff der &#132;bürgerlichen Gesellschaft&#148; im Sprachgebrauch bis heute reproduzierte: mal bezeichnet er einen Teil, mal Qualität und Anspruch der gesamten Gesellschaft. In beiden Fällen handelt es sich nicht um den republikanischen Begriff. Teile der Arbeiterbewegung jedenfalls bestritten den politischen Allgemeinheitsanspruch der bürgerlichen Emanzipation &#150; idealtypisch gesehen &#150; bis 1989. Die für die deutsche Entwicklung im 19. Jahrhundert spezifische &#132;bürgerliche&#148; Staats- und Rechtstheorie projizierte den Allgemeinheitsanspruch auf den &#132;Staat&#148; bzw. &#132;Rechtsstaat&#148;, den schon Hegel als &#132;Verwirklichung der sittlichen Idee&#148; stilisiert hatte. Hier mutierte, etwa in der einflussreichen Staatstheorie Heinrich von Treitschkes, die &#150; freilich von den konkreten sozioökonomischen und zum Teil, etwa bei den Frauen, auch politischen Verhältnissen abgelöste &#150; Vorstellung der republikanischen Rechtsgenossenschaft (civitas) zum &#132;Volk&#148; (populus) als Quelle des Rechts und amalgamierte sich mit dem imperialen Souveränitätsgedanken des herrschaftlichen Machtstaates fürstlicher Provenienz. Her-aus kam im Bismarck-Reich, also dem ersten deutschen Nationalstaat, der Bürger als &#132;Untertan&#148; und nicht als Schöpfer des Staates.</p>
<p>Die 1960er Jahre verhalfen zunächst dem sozialhistorischen Klassenbegriff des Bürgerlichen zu einer überraschenden Renaissance weit über die marxistische Theorie im engeren Sinne hinaus. Überall, von der Soziologie über die Kunst bis &#150; besonders &#150; zur Wissenschaft und Erziehung, wurde deren &#132;bürgerlicher&#148; Charakter nun als Verfehlung eines wünschenswert Allgemeinen kritisiert. Positive Bestimmungen oder Realisierungsversuche dieses vermeintlich über die Menschenrechte und die Demokratie hinausgehenden Allgemeinen sind aber kaum erinnerlich oder erinnernswert &#150; jedenfalls wenn man den beträchtlichen, wiewohl relativen Erfolg der neuen Frauenbewegung hinsichtlich der Gleichstellung in Bildung und Beruf (weniger in der Organisationsweise des Privatlebens, wo sie nach wie vor die Hauptlast tragen) nur als immanenten Fortschritt wertet. Der republikanische Bürgerbegriff spielte bis Ende der 1970er Jahre noch keine Rolle; gerade bei den sich für besonders kritisch ausgebenden Systemkritikern galt der zeitweise populäre Begriff der &#132;Bürgerinitiativen&#148; in denunziatorischer Manier als &#132;systemstabilisierend&#148;. Symptomatisch ist die damalige Kritik und Ablehnung der späterhin bei ehemaligen Linken so populär werdenden Hannah Arendt wegen ihrer &#132;reaktionären&#148; Totalitarismustheorie und ihres eo-aristotelischen, in den Augen ihrer Kritiker bis hin zu Jürgen Habermas überholten republikanischen Verständnisses der Demokratie als einer Gemeinschaft freier Bürger und Bürgerinnen. Erst die &#132;Krise des (Neo-)Marxismus&#148; im Westen, wie sie etwa in der damals noch einflussreichen Zeitschrift und Redaktion Probleme des Klassenkampfes &#150; wer kann ihren bis heute gebräuchlichen Titel Prokla eigentlich noch dechiffrieren? &#150; seit Mitte der 1970er Jahre diskutiert wurde, als sei er nicht bereits spätestens seit dem Ende des Ersten Weltkrieges und der Spaltung der Arbeiterbewegung permanent in der &#132;Krise&#148; seiner theoretischen Erklärungs- und politischen Mobilisierungskraft gewesen, erst das Aufkommen der neuen sozialen Bewegungen gegen Atomkraft und für Frieden und Ökologie, vor allem aber die wachsende Bedeutung der Dissidentenbewegungen in Osteuropa und die ersten Erfolge der Solidarnosc in Polen führten auch im Westen zu einer Neubewertung und Renaissance des politischen Bürgerbegriffs. Auf dem Umweg über Osteuropa entdeckte die westeuropäische Linke &#150; in Frankreich früher als in Westdeutschland &#150; den politischen Republikanismus neu. Hannah Arendt &#150; bezeichnenderweise nicht aber Dolf Sternberger &#150; wurde nun international zu seiner Ikone. Manche, die eben noch Georg Lukäcs&#8216; Geschichte und Klassenbewusstsein studiert hatten, lasen nun enthusiasmiert Arendts Über die Revolution. Bei ihr boten sich für die ehemalige Linke angesichts ihres Geschlechtes, ihrer Exilantenrolle und ihres &#150; keineswegs unproblematischen &#150; Verständnisses der (amerikanischen) Republik als &#132;revolutionärer Gründung von Bürgern&#148; attraktivere Ansatzpunkte als bei Sternberger, der in Westdeutschland einen Mangel an &#132;Verfassungspatriotismus&#148; unter seinen Bürger und Bürgerinnen beklagte.</p>
<h5>B&uuml;rgerliche Lebens&shy;formen nach 1968 &#150; Erinne&shy;rungen und Beobach&shy;tungen</h5>
<p>In seinem zuerst Mitte der 1930er Jahre im nationalsozialistischen Deutschland veröffentlichten Buch Panorama oder Ansichten vom 19. Jahrhundert schreibt Sternberger in einer Zwischenbemerkung über die Reformbewegung (Jugendstil, Lebensreform), &#132;der das heutige modernistische Selbstbewusstsein seine sämtlichen Motive und Argumente verdankt&#148;, jenen &#132;Überwindern&#148;, die glaubten, das von ihnen Abgelehnte und Überwundene sei ohne Rest vergangen, ins Stammbuch: &#132;Um es freundlicher auszudrücken: nicht jeder, den man heute das Bürger-Milieu von ehedem kräftig persiflieren hört, hat darum aufgehört, selber ein solcher ,Bürger` zu sein&#148; (Sternberger 1946: 157f.). Diese Beobachtung scheint mir auch auf das heutige Verhältnis der meisten ,Alt-68er` zum Bürgerlichen zuzutreffen, das sie noch in den 1970er Jahren theoretisch und häufig auch pädagogisch bekämpften.</p>
<p>Offenkundig ist in dem Sternberger &#8211; Zitat nunmehr vom sozioökonomischen oder auch kulturellen Begriff des Bürgerlichen die Rede. Der Abschnitt, dem das Zitat entstammt, handelt vom &#132;Innern des Hauses&#148;, also vom Wohnraum des intimen Lebens, den sich die Menschen mehr oder weniger bewusst gestaltend schaffen, darin ihre Lebensauffassung zum Ausdruck bringend. Sternberger erinnert gleich zu Beginn des Buches daran, dass diese Lebensauffassungen perspektivisch immer vom &#150; in diesem Falle soziologischen &#150; Standpunkt des Betrachters her gedeutet und begriffen werden müssen. So sei hier persönlich nur soviel angedeutet, dass meine nachfolgenden Beobachtungen ohne die eigene Erfahrung bürgerlicher Sozialisation auskommen mussten. Meine Mutter wuchs im beengten Milieu einer Mietskaserne in einer tschechoslowakischen Industriestadt als Kind eines einfachen Polizeiwachmanns auf. Nach dem Besuch des Lehrerseminars noch vor 1945 wurde sie Grundschullehrerin und war durch Flucht und übereilte Heirat an den nördlichen Stadtrand Hamburgs verschlagen worden. Schnell nach meiner Geburt wurde sie am Ende des furchtbaren Hungerwinters 1946/47 sitzengelassen und musste nun als alleinstehende Flüchtlingsfrau gegen mancherlei Widrigkeiten sich selbst, das aus Trümmersteinen gebaute und hoch mit Bausparverträgen belastete Haus und mich als keineswegs pflegeleichtes Kind durchzubringen versuchen. Ich erlebte in den 1950er Jahren eine Jugend, die keinem der üblichen soziologischen Milieus zuzuordnen gewesen wäre &#150; gewiss nicht dem bürgerlichen. Dafür fehlte es hinten und vorne an Geld, vor allem aber in dem mühsam abzuzahlenden Haus an dem entsprechenden Interieur und Lebensstil. Der Rucksack, mit dem meine Mutter 1946 als einzigem Überbleibsel der früheren Existenz einer vierköpfigen Familie nach monatelanger Flucht in Hamburg angelangt war, enthielt nur einen kleinen Silberlöffel, den sie anlässlich ihrer ersten Verlobung von der Mutter des später gefallenen Offiziers als Andenken erhalten hatte; die spärlichen Möbel waren gebraucht, die Regale aus Brettern selbst gezimmert, die ersten Läufer aus Sisal. Aus Winkeleisen, wie sie am Bau verwendet werden, hatte der Dorfschmied nach der ldee meiner Mutter das Gestell eines Couchtisches geformt, in dem einfaches Fensterglas die Tischplatte bildete (er steht bis heute in meinem Arbeitszimmer). Unser Leben spielte sich im Sommer wie Winter überwiegend auf dem Gelände des direkt angrenzenden Sportclubs ab, dessen Mitglieder wir aufgrund der Heirat meiner Mutter mit dem Sohn eines der Gründungsmitglieder waren und blieben. Hier, auf dem großzügigen Freigelände am Rande der Stadt, traf ich in den 1950er Jahren auf &#150; durchaus auch finanziell &#150; gehobenes Bürgertum; allerdings kannte ich es nur im Sportdress und in Freizeitstimmung. Als meine Mutter ihren ersten fahrbaren Untersatz, ein zitronengelbes Goggomobil, Mitte der 1950er Jahre auf dem Parkplatz des Sportclubs zwischen den Isabellas, Opel Kapitäns und ersten Mercedes-Kabriolets platzierte, erntete sie viel Spott und Gelächter; ich bat sie, mich mit diesem Gefährt nicht von der Schule abzuholen. An Besuche in den Stadtwohnungen und Häusern meiner jugendlichen ,Sportkameraden` kann ich mich nicht erinnern. Wochentags spielte ich auf dem einsamen Gelände mit der Tochter des polnischen Platzwartes, mit der ich auch die zunächst einklassige Dorfschule besuchte, die man nach halbstündigem Fußmarsch durch Wiesen und Felder erreichte.</p>
<p>Mit welchem Staunen, aber auch von Anfang an mit welcher Bewunderung und Sehnsucht erlebt ich dann die ersten &#132;bürgerlichen Wohnungen&#148; meines Lebens &#150; und zwar bewusst recht eigentlich erst während meiner späten Studenten- und ersten Assistentenjahre bei Besuchen in Berlin und Hannover in den Wohnungen akademischer Kollegen. Hier schien das mir &#150; seit jungen Jahren ein bewundernder Leser Thomas Manns und der bürgerlichen Romane des frühen 20. Jahrhunderts &#150; nur literarisch vertraute Lebens- und Stilgefühl des Bildungsbürgertums ein Refugium gefunden zu haben: weiträumige Wohnungen und Zimmerfluchten, Bücherwände mit dem Ausmaß<br />von Bibliotheken, die keineswegs nur die 42 blauen Bände der MEW und das bunte Spektrum der Edition Suhrkamp enthielten. Der eine sammelte die berühmten und schönen Erstausgaben des Malik -Verlages aus der Weimarer Republik, der andere historische Aufnahmen von Beethoven-Symphonien; ein anderer seit langem Meissner Porzellan und konnte deshalb schon in den 1970er Jahren durchaus größere Geselligkeiten auf blauem Zwiebelmuster &#150; selbstverständlich mit Spatensilber &#150; bewirten. Andere waren stolz auf ihre &#150; keineswegs immer nur geerbten &#150; Kirschholzmöbel aus dem Biedermeier. Um es pointiert zu sagen: selten bin ich in Kreisen dieses linken akademischen Milieus auf Wohnungen und einen Lebensstil gestoßen, der versuchte, im Ein-klang mit der wissenschaftlichen Kritik an der bürgerlichen Gesellschaft auch einen an-deren Lebensstil zu entwickeln, der sich &#150; wenn auch nur symbolisch &#150; vom frühen 20. Jahrhundert abhob. Über die Jahre &#150; in die wir alle seit den 1970ern gekommen sind &#150; hat sich diese Verbürgerlichung mit dem angesammelten Wohlstand eher noch gesteigert: Hauskonzerte, Kunstmäzenatentum und der Zweitwohnsitz in der Toskana, Provence oder wenigstens auf Mallorca sind hinzugetreten.</p>
<p>Dies sei hier ohne Häme festgehalten; ich selbst unterscheide mich angesichts meiner Herkunft nur durch den Grad der Selbstverständlichkeit, mit der diese Neo -Bürgerlichkeit des akademisch linksliberalen Milieus heute von ehemaligen &#132;Systemkritikern&#148; der &#132;bürgerlichen Gesellschaft&#148; gelebt wird. Die Aufsteiger, die diese nachgeahmte Bürgerlichkeit angesichts ihrer Herkunft bewusst anstreben mussten, oft nur orientiert an literarischen Vorbildern und ungelenk und stilunsicher in der Realisierung &#150; unterscheiden sich von jenen, die nach einer jugendlichen Phase der Absetzung nur in das ihnen Vertraute wiedereintraten, noch heute durch eine Art Stallgeruch. Bei Nicolaus Sombart findet sich ein Satz, der diese Differenz verdeutlicht: &#132;Aber genaue Vorstellungen von einer Karriere, einem Berufsziel, hatte ich überhaupt nicht. Habe ich eigentlich nie gehabt, nur ein sicheres Gefühl für die mir angemessene soziale Position&#148; (Sombart 2000: 280). Das sagt einer, der als Sohn des berühmten Gelehrten Werner Sombart mit, wie er berichtet, &#132;50000 Büchern im Haus&#148; groß wurde und bereits als kleiner Junge mit den bedeutendsten Zeitgenossen der Epoche aus Wissenschaft und Kultur Umgang pflegte. Übrigens erzählt er in seinen Erinnerungen auch ausführlich von Sternberger, in einem von großer Sympathie getragenen Bericht, der freilich wie stets bei ihm die eigene Bedeutsamkeit nicht unterschlägt. Beiläufig heißt es bei Sombart über Sternbergers Heidelberger Wohnung in der unmittelbaren Nachkriegszeit: &#132;Ich war beeindruckt von der großen Bibliothek, die zwei durch eine Schiebetür verbundene Räume in seiner Wohnung einnahm, die sich in einer herrschaftlichen Villa in Neuenheim befand [&#8230;] Das gefiel mir &#150; wie die eleganten Anzüge, die er lässig zu tragen pflegte&#148; (Sombart 2000: 96). Bei Sternberger handelte es sich also offenkundig um einen &#132;Bourgeois&#148;, der zugleich republikanischer &#132;Bürger&#148; sein wollte.</p>
<p>Die interessante Frage über das &#150; vielleicht allzu &#150; Persönliche hinaus ist nun aber: warum hat die Generation von &#132;Systemkritikern&#148; &#150; wie sie sich einmal selbst definierte und mit dem System immer auch das &#132;bürgerliche&#148; weit über die politische Herrschaftssphäre hinaus meinte &#150; sich bei aller Veränderung im sozialen Verhalten und in der politischen Orientierung dann doch wieder &#150; bewusst oder unbewusst &#150; so sehr am bürgerlichen Lebensstil orientiert, ihre häusliche Umgebung danach gestaltet, ihre kulturellen Bedürfnisse daran ausgerichtet? Fehlte es gerade dieser Generation, deren Parole unter anderem doch auch einmal &#132;Die Phantasie an die Macht&#148; lautete, an schöpferischer Gestaltungskraft für Eigenes, so dass ihr am Ende nur die Mimikry des neobürgerlichen Lebensstils geblieben ist?</p>
<h5>Stern&shy;ber&shy;gers Gegenwart und die scheinbare Verb&uuml;r&shy;ger&shy;li&shy;chung von 1968</h5>
<p>Es sollte über die Schilderung der &#132;Alt-68er&#148; und ihres Lebensstils nicht vergessen werden, dass das Bürgerliche heute nicht mehr hoch im Kurs steht. Viele aus dieser Generation, überdurchschnittlich häufig in lehrenden und Sinn vermittelnden Berufen als Lehrer, Professoren oder Publizisten tätig, erleben das zuhause als Erzieher ihrer inzwischen zumeist schon erwachsenen Kinder oder im Umgang mit Jugendlichen. Nicht wenige weichen aus Frustration in die früher bloß verachtete ,Kulturkritik` aus &#150; und bestätigen damit einmal mehr und ungewollt ihr hinter der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung zurückbleibendes Bewusstsein. Denn jeder Blick ins Fernsehen oder die Illustrierten belehrt über das, was heute &#132;in&#148; ist: im kritisierten Zeitalter der ,Globalisierung` dominieren öffentlich andere Zeichen und kulturelle Signale. Werte sind ,mega-out`; wer sich zu solchen bekennt, gilt schon deswegen als nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Dem notorisch bürgerlichen &#132;Guten, Schönen und Wahren&#148; hat längst die bis in die Werbung eingedrungene, sich für besonders abgeklärt haltende Mischung aus Konstruktivismus und Relativismus Platz gemacht; Zynismus gilt nicht mehr als abstoßend.</p>
<p>Der Buchtitel Ich wünschte ein Bürger zu sein würde gewiss, nicht nur wegen seines inzwischen geradezu altfränkisch wirkenden, aber korrekten sprachlichen Ausdrucks, im modernen Lektorat, das sich sowieso nur noch als akquirierende und verkaufsfördernde Institution versteht, als &#132;Umsatz schädlich&#148; zurückgewiesen. Und in der Tat strahlt er ja weniger Zuversicht als Resignation aus und war ursprünglich von dem großen Althistoriker Theodor Mommsen &#132;in bitterer Gemütsverfassung&#148; 1899 in seinem Testament formuliert worden. Der &#132;Alt-48er&#148; sah im autokratischen Bismarck-Regime des auch von ihm ursprünglich glühend ersehnten deutschen Nationalstaates alle seine freiheitlichen Hoffnungen betrogen; mit dem ihm verwehrten Bürgerstatus bezog sich Mommsen wie Sternberger auf die antiken Vorbilder. Sternberger hat in seinem Titel, wie er hoffte, &#132;bei unverändertem Wortlaut die Zeitform unmerklich verschoben&#148;, so dass er ihm nunmehr geeignet erschien, &#132;den Begriff des Bürgers zu rehabilitieren&#148; (Sternberger 1967: 7). &#132;Hier auf dem Buchtitel&#148;, so fährt er in der Einleitung 1967 fort, &#132;ist der Sinn eher futurisch: ich möchte ein Bürger sein. Etwas vom Stoßseufzer mag darin nachklingen, doch soll die Hoffnung nicht begraben sein, vielmehr geweckt werden&#148; (ebd.).</p>
<p>Man wird heute bezweifeln dürfen, dass diese Hoffnung sich erfüllte. Unbeabsichtigt hat sich Sternberger mit seinem Zitat und dem darin und in seinen sonstigen Texten enthaltenen Plädoyer für eine republikanische Bürgerrolle erneut in die resignative Tradition Mommsens gestellt. So wenig ihm unmittelbar nach Erscheinen seiner Sammlung über die unmittelbare Umgebung als akademischer Lehrer hinaus Wirkung und Erfolg beschieden waren, so wenig wird man heute, in ähnlichem Abstand zu den 1960er Jahren wie Mommsen zur Reichsgründung, sagen können, dass der Schwung der 68er die Politik &#132;republikanischer&#148; hat werden lassen, dass die politische Alltagskultur Deutschlands durch &#132;bürgerliches&#148; Bewusstsein geprägt ist.</p>
<p>Manche werden diesem Urteil spontan widersprechen und auf alles verweisen, was sich ihrer Meinung nach seit den 1960er Jahren zum Besseren gewandelt hat. Und in der Tat sind Fortschritte in Politik und Kultur &#150; vor allem in den 1970er Jahren &#150; gemacht worden, die nicht zu verachten sind und an denen die Akteure und Antriebe aus den späten 1960er Jahren ihren positiven Anteil haben. Zahlreiche Beispiele ließen sich nennen von der Strafrechtsreform über die gesetzliche Gleichstellung von Frauen bis hin zur damals von vielen Linken als ungenügend bekämpften Mitbestimmung in Wirtschaft und Hochschulen. Gewiss kann man auch im langfristigen Ausstieg aus der Kernkraft, im Umweltschutz und in vielen anderen Bereichen Fortschritte erkennen. Aber bei Sternbergers Wunsch geht es ja nicht um Politikinhalte, sondern um den geistigen und praktischen Gehalt der Bürgerrolle und der Republik. Auch da werden wohl manche auf das zahlenmäßig unbestreitbar gewachsene und thematisch breit gefächerte Engagement von hunderttausenden Gesellschaftsmitgliedern verweisen und zurückfragen, wie man angesichts dieser bedeutsamen Ausweitung der Partizipation an allem und jedem zu so einem skeptischen Urteil kommen könnte.</p>
<p>Wer so zurückfragte, bestätigt auf ungewollte Weise die skeptische Diagnose, weil er im republikanischen Sinne nicht zwischen bürgerlicher Mitwirkung an der Regelung allgemeiner Angelegenheiten und der durchaus oft engagierten und legitimen Vertretung von partikularen Interessen in der pluralistischen Zivilgesellschaft zu unterscheiden vermag. Die Unterscheidung fällt empirisch im Einzelfall oft nicht leicht und was nur partikularen Interessen dient, wird in einer Gesellschaft regelmäßig umstritten bleiben, die keinen positiven Inhalt vom bonum communis mehr über die Menschenrechte hinaus anerkennt. Deshalb ist sie aber nicht normativ und prinzipiell unwichtig, wenn man den republikanischen Gedanken nachvollziehen will. Nach dieser Unterscheidung verdient eben nicht jede gesellschaftliche Partizipation, wie positiv und bedeutsam für sich auch immer betrachtet, als Indiz republikanischen Bürgergeistes angeführt zu werden, sondern nur solche, die sich direkt auf die Republik, auf den Erhalt ihres freiheitlichen Charakters und die Gleichheit der Bürger und Bürgerinnen gründet. Gerade letztere ist in der gesellschaftlichen Partizipation nicht zu gewährleisten, in der die Menschen nicht nur für ihre Interessen und Ziele streiten, sondern auch über ganz unterschiedliche Ressourcen verfügen, die sie dabei einsetzen können. Sternberger machte aber zum Beispiel 1980 in einer Rede zur Feier des Darmstädter Stadtjubiläums den Unterschied so klar: &#132;Die Bürgerschaft ist selbst ein Staatsorgan, das umfassendste von allen&#148; (Sternberger 1980: 20), und nur als handelnde Mitglieder dieses &#132;Staatsorgans&#148; &#150; und vor dem Recht bzw. Gericht &#150; erfüllen die Bürger und Bürgerinnen untereinander die entscheidende Demokratie gewährleistende Voraussetzung: sie handeln als &#132;homoioi, das ist die untereinander Gleichen&#148; (Sternberger 1964: 249). Diese künstliche Gleichheit kehrt in der Gleichgewichtigkeit der Stimme bei Wahlen nach dem sog. opov-principle (one person &#150; one vote) und in der sich daraus ergebenden Gleichheit der Repräsentanten der Bürgerschaft in den Parlamenten wieder. Dass es erst diese politisch hergestellte Gleichheit ist, die Partizipation im republikanischen Sinne demokratisch werden lässt, wird in der neueren Partizipations Literatur über neue soziale Bewegungen und NGOs nicht selten vergessen. Wo aber gesellschaftliche Partizipation ungefiltert durch die gleichheitsbasierten Ämter und Institutionen der republikanischen Ordnung direkt auf die Gesetzgebung oder Regierung Einfluss gewinnt, da leidet mit der Gleichheit der demokratische Charakter des Gemeinwesens &#150; gleichermaßen ob es sich um das Lobbying eines Industrieverbandes oder den Erfolg einer &#132;Bürgerinitiative&#148; handelt.</p>
<p>&#132;Der bürgerliche Freisinn kann sich freilich auch nicht im Abfassen und Unter-zeichnen von Protestresolutionen erschöpfen&#148; (Sternberger 1980: 20), sondern äußert sich republikanisch in der Polis zunächst, wie schon zitiert, direkt in der &#132;Teilhabe an den Gerichten und an der Regierung&#148;, nun aber in der modernen Massendemokratie im Akt der demokratischen Wahl. Als Wähler und Wählerin üben die Bürger und Bürge-rinnen also ein öffentliches Amt aus, handeln als Teil eines &#132;Staatsorgans&#148;. Sternberger zitiert dazu zustimmend Georg Jellinek aus dessen Allgemeiner Staatslehre: &#132;Auch das &#8218; Wählen selbst ist Tätigkeit für den Staat, also Organhandlung&#148;( zit. n. Sternberger 1964: 272). Der Unterschied zur gesellschaftlichen Partizipation liegt darin, dass der Wähler oder die Wählerin im Wahlakt &#132;nicht nur eine Teilhabe bekundet, nicht nur eine Meinung äußert wie bei Meinungsumfragen, sondern vielmehr eine Entscheidung trifft und also einen staatlichen Akt vollzieht, der an Kraft und Rang einer parlamentarischen Gesetzesverabschiedung oder einem Kabinettsbeschluss verglichen werden kann&#148; (Sternberger 1980: 16).</p>
<p>Dazu passt eine Anekdote, die Joachim Fest in seinem Sternberger -Porträt unter dem Titel Genie der Vernünftigkeit berichtet. Demnach liebte Sternberger die Verwendung des Begriffs &#132;Staatsfreund&#148; von Friedrich Schiller. Die &#132;staatsfreundliche&#148; galt ihm als die &#132;eigentliche politische Richtung&#148; (Sternberger 1975: 93). Dabei muss man allerdings seinen von der antiken Polis bzw. Republik geprägten Sinn des Wortes &#132;Staat&#148; im Auge behalten: &#132;Es meint gerade keine herrschaftliche, irgend monopolistische oder gar monolithische Gesellschaftsordnung, sondern im Gegenteil eine verfassungsmäßige, vertragliche und verträgliche Ordnung, die zuletzt auf bürgerlichem Übereinkommen beruht, so wie es die lange Ahnenreihe der großen Staatsdenker des Abendlandes gelehrt haben und wie es die Griechen, die Römer, die Engländer, die Amerikaner und auch die Franzosen in ihren glücklichsten Momenten vorgemacht haben. Simpel ausgedrückt: Staat heißt Demokratie. Verfassungsmäßig geregelte bürgerliche Ordnung. <i>Civil Gouvernement.</i>&#148; (ebd.). Fest berichtet dazu: &#132;Als ich gelegentlich dagegen hielt, so ohne jede nuancierte Bestimmung gehe der kritische Ur-Gegensatz verloren, der zwischen Staat und Bürger auch gesetzt sei, brauste er geradezu auf ,Weit vor solchen Gegensätzen steht das Ur-Einvernehmen.&#148; (Fest 2004: 103) Man trifft hier erneut auf den auf Aristoteles zurückgehenden Republikanismus Sternbergers &#150; aber auch Joachim Fests in der deutschen Tradition stehendes Denkmodell eines unabhängig von der Bürgerschaft<br />bestehenden Staates. Mit diesem Denken dürfte Joachim Fest heute für die politische Alltagskultur ungleich repräsentativer sein als Sternberger; vielleicht gerade eben repräsentativ für jene, die im heißlaufenden Globalisierungsdiskurs nunmehr plötzlich die angeblich schwindende Handlungsfähigkeit des (National-)Staates zu beklagen beginnen, dem sie vorher misstrauten.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Fest, Joachim 2004: Genie der Vernünftigkeit; in: Ders.: Begegnungen, Reinbek, S. 87-120 Sombart, Nicolaus 2000: Rendezvous mit dem Weltgeist, Frankfurt/Main<br />Sternberger, Dolf 1946: Panorama oder Ansichten vom 19. Jahrhundert, Hamburg<br />Ders. 1964: Grund und Abgrund der Macht. Kritik der Rechtmäßigkeit heutiger Regierungen, Frankfurt/Main u.a.<br />Ders. 1967: ,Ich wünschte ein Bürger zu sein&#8216;. Neun Versuche über den Staat, Frankfurt/Main<br />Ders. 1975: Staatsfreundschaft; in: Ders.: Gerechtigkeit für das neunzehnte Jahrhundert, Frankfurt/Main, S. 82-98<br />Ders. 1980: Bürgertum und Bürgerschaft, Stadt Darmstadt</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/170-vorgaenge/publikation/betrachtungen-ueber-das-buergerliche/">Betrachtungen über das Bürgerliche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die immanente Utopie der Gerechtigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/165-vorgaenge/publikation/die-immanente-utopie-der-gerechtigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2004 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Claus Offes bundesrepublikanischer Denkweg aus: Vorgänge Nr. 165 ( Heft 1/2004), S112-126 Werk und Vita Claus Offes zu deuten, fällt nicht leicht. Ein dicker Packen Fotokopien und einige alte zerlesene Bücher halfen bei der Vorbereitung, doch es bleibt ein schwieriges Unterfangen. Was könnte eine angemessene Perspektive sein? Als &#150; wenn auch nicht im direkten akademischen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Claus Offes bundesrepublikanischer Denkweg</p>
<p>aus: Vorgänge Nr. 165 ( Heft 1/2004), S112-126</p>
<p>Werk und Vita Claus Offes zu deuten, fällt nicht leicht. Ein dicker Packen Fotokopien und einige alte zerlesene Bücher halfen bei der Vorbereitung, doch es bleibt ein schwieriges Unterfangen. Was könnte eine angemessene Perspektive sein? Als &#150; wenn auch nicht im direkten akademischen Sinne &#150; Schüler, Leser, Bewunderer, seltener Kritiker bin ich Angehöriger einer anderen, jüngeren Bildungskohorte, der wesentliche frühe Erfahrungen mit Claus Offe nicht teilt. Er gehört ganz offenkundig zu den Prä-68em und trat bereits 1961 &#150; also mit gerade 21 Jahren &#150; als Mitverfasser der legendären SDS-Denkschrift Hochschule in der Demokratie (Nitsch u.a. 1965) auf, von der ein Einflußstrang zu den Kreuznacher Thesen der Bundesassistentenkonferenz und schließlich darüber hinaus bis zur Institutionalisierung der Gruppenuniversität durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 führte. Ich dagegen kam mit meinem Abitur 1968 für die heroische Phase ein wenig zu spät &#150; und kaum in die Gefahr, im SDS mehr als ein Erstsemesterzaungast mit &#132;roten Ohren&#148; zu sein, im SDS, der sich bereits drei Monate nach meinem Eintritt auch in Bonn unter maßgeblicher Beteiligung von Hannes Heer aufspaltete. Damals konnte ich nicht verstehen, warum ich mich plötzlich an den revolutionären Errungenschaften des Großen Vorsitzenden Mao orientieren sollte, wo es doch viel dringlicher erschien, den drohenden Einzug der NPD in den Bundestag durch ein Go-In in die zentrale Wahlkampfveranstaltung des Herrn von Thadden in Bonn-Godesberg zu verhindern.</p>
<p>Die Unsicherheit über die angemessene Perspektive bleibt und mag manche Sprünge, Inkohärenzen und Auslassungen1 im Folgenden wenn schon nicht rechtfertigen, dann doch erklären. Es sollte nicht zuletzt sichtbar werden, daß ich über Claus Offe auch im Rahmen einer fast dreißig Jahre währenden freundschaftlichen Bekanntschaft spreche, die über die Kinderfeste in ostwestfälischen Sommer-Gärten mit Claus am Grill, über einen langen zweisamen Tag auf der Documenta in Kassel Anfang der 1980er Jahre, über das Erlebnis des etwas unter Atemnot leidenden Flötenspielers Claus Offe auf einem der Feste im Hause gemeinsamer Freunde in Marburg, über einen sonntäglich über Gewürze fachsimpelnden Gang durch Torontos China-Town bis hin zu der recht oberlehrerhaften Frage in seinem Doktorandenkreis in Berlin 2002, wie ich das mit der &#132;politischen Gesellschaft&#148; (Greven 1999) eigentlich ernst meinen könnte, für mich viele denkwürdige Erinnerungen umfaßt.</p>
<p>Hier soll eine panoptischere, Persönliches mit Inhaltlichem und Objektivem, Wissenschaftliches mit Politischem mischende Perspektive gewagt werden. Natürlich sind da aber zuerst die Texte Claus Offes und deren Kontexte, deren erneute oder erstmalige Lektüre mir eine so noch nie gefundene, nie gesuchte, konzentrierte Einsicht in vierzig Jahre politiksoziologischer Denk-und Publikationstätigkeit vermittelten. Viel Wiedererkennen und Erinnern gab es dabei, aber auch Entdecken und das Erstaunen darüber, wie falsch oder unvollständig eigene Einnerungen sein können: Texte wie der eigenartiger Weise in der sonst so sorgfältig geführten Bibliographie nicht enthaltene, m,W. aber erste veröffentlichte Aufsatz von Claus Offe zur Sozialökonomie des Studiums in der Zeitschrift des SDS neue kritik vom Mai 1963, Texte wie die als erste Monographie zunächst nur in Fachkreisen bereits Aufsehen erregende Dissertation Leistungsprinzip und industrielle Arbeit (1970), die vielen Aufsätze und Rezensionen bis zu den in den letzten Jahren mit wachsender Berühmtheit immer häufigeren Zeitungsartikeln und Interviews.</p>
<p>Läßt sich dabei ein roter Faden der Entwicklung erkennen, das geheime und stets durchgehaltene Motiv im Sinne des &#132;Weberschen Moments&#148;, oder auch nur das eigentümliche Stilmittel oder die typische Methode? Ist es die Vier-Felder-Matrix oder der argumentationsstrukturierende Ordnungssinn, bei dem drei analytisch identifizierten Problemen immer und stets drei Strategien oder Handlungsoptionen zu entsprechen scheinen? Oder sucht und findet man gerade umgekehrt in den Texten nicht ihren Autor, gar den einen Autor mit seiner &#132;Entwicklung&#148;, den es trotz der vierzig Jahre immer schon gegeben haben soll und der es weiter bleiben wird, was immer ihm in Zukunft noch einfällt? Soll man die Werkeinheit und ihren Autor dahinter konstruieren oder de-konstruieren? Und was ist dem jeweiligen Entstehungskontext, was dem Einfluß akademischer Lehrer oder aktueller Lektüre, was schließlich politischen Entwicklungen geschuldet? Resultiert die Themenwahl aus deren Wahrnehmung und Analyse oder aus der wissenschaftlichen Anschlußfähigkeit akademischer Diskurse?</p>
<h5>SDS und Wissen&shy;schaft: Die Anf&auml;nge einer akade&shy;mi&shy;schen Karriere</h5>
<p>So viele Fragen &#150; und eine erste, im Nachhinein nicht mehr überraschende Entdeckung: Obwohl ich Autor und Person so viele Jahre kenne, werde ich sehr viele nicht beantworten können. Die zugänglichen Lebensläufe enthalten nur minimale Eckdaten, die langjährigen Hintergrundgespräche und erst recht die Texte selbst machen von der eigenen Geschichte und Person wenig Aufhebens, der fehlende Hang zur Anekdote macht es dem Biographen trotz langer Bekanntschaft schwer: &#132;Geboren 1940&#148; &#150; schon der Ort Berlin wird nicht verraten; Eltern, Geschwister &#150; Fehlanzeige; Kindheit, Schulzeit und Abitur am altsprachlichen Gymnasium in Wuppertal-Elberfeld fehlen ganz; das &#132;Studium der Soziologie, Volkswirtschaft und Philosophie in Köln und der FU Berlin&#148; wird 1965 mit einer Diplomarbeit zum Begriff der Technik bei A. Gehlen und H. Schelsky mit dem Diplom in Soziologie an der FU abgeschlossen. Von dieser Qualifikationsarbeit können offenkundig erste Aufsätze zur damals lebhaft werden Technokratiediskussion in Zeitschriften wie der Stadtbauwelt zehren (1969), Herbert Marcuses eindimensionaler Mensch wird nachträglich in den Kontext gerückt (1968). Bis zum Abschluß des Studiums im Lebenslauf kein Wort über akademische Lehrer, Schulen, Interessen oder Einflüsse. Umso auffälliger dann und, gerade wenn man bedenkt, dass die persönliche Zuordnung der Assistenturen zu Lehrstühlen in der SDS-Denkschrift und dem kritischen Zeitgeist eher als Sakrileg betrachtet wurde, wohl nur als wichtiges Signal zu verstehen, die nächste Angabe: &#132;1965-69 Assistent am Soziologischen Seminar (Institut für Sozialforschung), Universität Frankfurt (Lehrstuhl J. Habermas)&#148;. Kritische Theorie des IfS, mehr noch Jürgen Habermas, der schon als Autor des Vorwortes zur Buchpublikation der SDS-Denkschrift 1965 sich mit den Thesen der Jüngeren identifizierend in Erscheinung trat, auf dem Hintergrund langjähriger poltischer Theoriearbeit im SDS &#150; damit dürfte die für die akademische Biographie zunächst prägende Genealogie von Claus Offe selbst akzentuiert worden sein. Was bringt um 1960 herum einen Zwanzig-jährigen in den quantitativ sehr kleinen Kreis derjenigen, die sich im gerade aus der SPD ausgeschlossenen Sozialistischen Deutschen Studentenverbund in Theoriekreisen und selbstorganisiertem Studium nicht nur um eine gegen die Godesbergisierung der SPD gerichtete marxistische Gesellschafts- und Klassenanalyse bemühen, sondern auch quer zur Logik des Kalten Krieges, des allgemein perzipierten &#132;Wirtschaftswunders&#148; und der Erfolge der &#132;Sozialen Marktwirtschaft&#148; und unter dem frischen Eindruck des Mauerbaus nüchtern um eine sachliche Einschätzung der DDR-Entwicklung? Ich kenne die konkreten biographischen Umstände nicht, die Claus Offe für einige Jahre in diese Zusammenhänge bringen und er hat sich m.W, dazu selbst bisher nicht geäußert. 1968, auf dem vermeintlichen Höhepunkt des Einflusses dieses Verbandes &#8211; der sich m.E, aber bereits seit spätestens 1966, was immer sein Einfluß auf die realpolitische Studentenbewegung gewesen sein mag, in seinen wissenschaftlichen Dokumenten und Beiträgen fruchtlos in sektiererische Varianten der Retraditionalisierung theoretischer Kategorienund Analysen verstrickt &#150;, 1968 finden wir Claus Offe auf dem Frankfurter Soziologentag. Theodor W. Adorno war Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und maßgeblich für Ort und den Titel Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft? &#8211; eine Frage, die er in seinem Eröffnungsvortrag recht eindeutig und marxorthodox kapitalismuskritisch beantwortete. Offe war Co-Autor eines damals viel mehr beachteten Beitrages von 5 Assistenten (neben ihm J.Bergmann,G. Brandt, K. Korber und E. Th. Mohl) mit dem Titel Herrschaft, Klassenverhältnisse und Schichtung (Bergmann u.a. 1969). Dieser Auftritt auf der ansonsten Ordinarien vorbehaltenen großen Bühne der Zunft fand nicht nur erhebliche Medienbeachtung, sondern etablierte die Namen der Vortragenden in der Disziplin.</p>
<h5>Politische Herrschaft und Klassen&shy;struk&shy;turen</h5>
<p>Über Claus Offe kann man nicht sprechen, ohne dabei die Bedeutung seiner Texte und ihre ganz praktische Rolle für mich und andere meiner Bildungskohorte zu bedenken. Einer von ihnen sticht heraus, nämlich jener zentrale, erstmals 1969 in der &#132;Frankfurter&#148; Einführung in die Politikwissenschaft erschienene Text Politische Herrschaft und Klassenstrukturen. Hier vermag ich über die persönliche Anekdote hinaus etwas über die gerade einsetzende Ausstrahlung Claus Offes in den Sozialwissenschaften zu berichten. Im Wintersemester 1968/69 habe ich in Bonn &#8211; eher beiläufig und ohne damit verbundenes Ziel, neben Philosophie, Psychologie und ein wenig Germanistik &#150; Politikwissenschaft zu studieren begonnen. Eine geregelte &#132;Einführung&#148; in das Fach als besondere Lehrveranstaltung gab es noch nicht. Als sie kurze Zeit später aus einem Kreis von Assistenten und studentischen Tutoren, zu denen ich gehörte, heraus konzipiert und Ende der 1960er Jahre in Bonn erstmals durchgeführt wurde, gab es auf dem Buchmarkt drei &#132;Einführungen&#148;: neben der bereits erwähnten, 1969 von Gisela Kreis und Dieter Senghaas bei der EVA herausgegebenen &#132;Frankfurter&#148; als erste die aus dem Tübinger und Heidelberger Millieu stammende von Gerhard Lehmbruch (1967) und dann die &#132;Marburger&#148;, 1968 herausgegeben von Wolfgang Abendroth und Kurt Lenk bei UTB. Die Berliner vom OSI, für das Fach damals doch so wichtig, kamen mit Blanke/Jürgens/Kastendieks zweibändiger Kritik der politischen Wissenschaft (B.Blanke u.a. 1975) mit ihrer Veröffentlichung für uns um Jahre zu spät &#8211; vielleicht auch, weil sie sich auf dem Olymp des OSI über die Notwendigkeit der Ausbildung von Politologen in der pädagogischen Provinz erhaben fühlten. Die Orts- und Herkunftsbezeichnungen gewannen im Zuge der in diesen Semestern sich rapide politisch und wissenschaftlich ausdifferenzierenden Strömungen der außerparlamentarischen Opposition und der darin nur einen, sich manchmal zu wichtig nehmenden Teil bildenden Studentenbewegung, schnell pro-grammatischen Charakter. Offes Text ist mit Sicherheit der Beitrag aus allen diesen Orientierungs- und Programmierungsversuchen der sich gerade zum Massenausbildungsfach aufblähenden jungen Disziplin, der die größte und nachhaltigste Wirkung erzielte &#8211; wohl auch für ihn selbst. Mit diesem Text setzte auch Claus Offes internationale Karriere ein, die sich in kurzer Zeit in zahlreichen Übersetzungen (italienisch und eng-lisch zunächst, später dann auch japanisch) und Nachdrucken niederschlug. In diesem Beitrag wurde eine Synthese von unorthodoxem Marxismus und Systemanalyse, gebrochen durch die später für Offe so typische persönliche Fähigkeit zur analytischen Ausdifferenzierung von Optionen und Alternativen, für die Grundfragen der politischen Herrschaftsanalyse fruchtbar gemacht. Sie fand von den Niederlanden über Skandinavien, Großbritannien, Italien bis zu den USA und Kanada einen geradezu explodierenden und überaus aufnahmefähigen akademischen Markt für den damaligen westdeutschen Exportschlager neo-marxistische Staats- und Klassentheorie vor. Der Text erschien 1969, im Jahr der sogenannten &#132;Septemberstreiks&#148; in Deutschland, einer Streikwelle, die branchenübergreifend und international rund um den Globus, besonders aber in Italien die akademisch und in den politisierenden Sozialwissenschaften schließlich Regale füllende Ablagerung von &#132;Klassenanalysen&#148; und &#132;Staatsableitungen&#148; praktisch für kurze Zeit zu bestätigen schien: Nunmehr war offenbar der &#132;Spätkapitalismus&#148; immer weniger in der Lage, seine marxistisch aus der Kapitalanalyse deduzierte &#132;Widerspruchslogik&#148; zu domestizieren. Viele gerade aus der Alters- und Bildungskohorte von Claus Offe, die mit ihm die Bildung und Politisierung durch den SDS der 1960er Jahre teilten (ehemals bekannte Namen darunter, wie Sebastian Herkommer, Frank Deppe, Jürgen Krysmanski, Bernd Rabehl) erlagen in dieser Situation der romantischen Identifikation mit dem theoretischen Mythos des &#132;an und für sich&#148; revolutionären Proletariats und begaben sich auf den Weg in eine theoretisch-analytische Regression &#150; die unter den damaligen Umständen eine bürgerlich wissenschaftliche Universitätskarriere keineswegs ausschloß.</p>
<p>Ganz anders dagegen wirkt der Text von Claus Offe. Was an ihm, heute wiedergelesen, besonders auffällt, ist die doppelte Distanz: einerseits zu der eben bloß angedeuteten, damals aber von vielen über Jahre verfolgten theoretisch-politischen Sackgasse einer überwiegend nur deduzierenden, empirisch blinden und politisch voluntaristischen Marx-Orthodoxie von sog. &#132;Staatsableitungen&#148; in ihren späterhin akademisch und auf einem sich eigens ausbildenden Publikations- und Zeitschriftenmarkt heißumkämpften revisionistischen und anti-revisionistischen Varianten. Andererseits ist aber auch eine Distanz erkennbar zum sich damals etablierenden, heutigen sozial- und vor allem politikwissenschaftlichen mainstream etatistisch orientierter policy-science. Bei diesem mainstream dürfte schon damals &#150; und heute noch? &#150; der durchaus ernstgemeinte und die Fragestellung strukturierende Titel Politische Herrschaft und Klassenstrukturen. Zur Analyse spät-kapitalistischer Gesellschaftssysteme eingewisses Fremdeln evoziert haben. Tatsächlich geht es in erster Linie um &#132;Herrschaft&#148;, also &#132;Ausbeutung&#148; und &#132;Ungerechtigkeit&#148; unter kapitalistischen Verhältnissen, gegen die die &#132;Steuerungsproblematik&#148; ausbalanciert, aber eben nicht bis zum Verschwinden der ersteren hin ausgespielt wird. &#132;Spätkapitalismus&#148;, dieser erstmals von Werner Sombart verwendete Begriff, dient Offe zur Abgrenzung gegen damals eine Renaissance erlebende Basis-Überbau-Schematismen einerseits, inhaltlich aber vor allem zur Phaseneinteilung: Überholt sei die &#132;politische Verfassung liberal-kapitalistischer Gesellschaft&#148; mit ihrer von politischen Eingriffen ungeregelten Privatsphäre. &#132;Heute müssen wir jedoch damit rechnen, daß die Abwehrfunktion dieser Rechtsinstitute nirgends mehr ernsthaft den Aktionshorizont des politischen Systems einschränkt. Gesellschaftliche Prozesse vollziehen sich in dem politischen System spätkapitalistischer Gesellschaften nahezu ausnahmslos nicht jenseits der politischen Handlungssphäre, sondern sind durch politische Dauerintervention reguliert und getragen&#148; (1969b: 140f.; Hervorh. i. Orig.); selbst der &#132;gesellschaftliche Warentausch&#148; und der &#132;private Kapitalverwertungsprozess&#148; sei &#132;bis ins Detail&#148; politisiert bzw. &#132;politisch vermittelt&#148; (ebd.: 140, 156). Claus Offe spricht in diesem Sinne vom &#132;integralen politischen System&#148; &#132;einer geradezu verstaatlichten Gesellschaft&#148; (ebd.: 141).</p>
<p>Deshalb also heißt bei ihm der Spätkapitalismus damals &#132;Spätkapitalismus&#148; &#150; und erinnert mich in manchem, was man und vor allem Claus Offe mir verzeihen möge, an die &#132;politische Gesellschaft&#148; (Greven 1999): ähnlich die überragende Bedeutung der Politik für Form und Entwicklung der Gesellschaft, anders die heute nicht mehr glaub-würdige Hoffnung auf ein baldiges Ende des Kapitalismus.</p>
<p>Was die Herrschaftsausübung anbelangt, so entwirft der Aufsatz zu den &#132;Herrschaftsmechanismen im System der politischen Willensbildung&#148; ein ziemlich ernüchterndes Bild der Demokratie. Gestützt u.a. auf Agnolis These vom Parteiensystem alsder &#132;pluralen Fassung einer Einheitspartei&#148; (1969b: 143), dagegen agenten- und einflußtheoretische Ansätze von Miliband bis Stamokap mit strukturalistisch ansetzenden Argumenten zurückweisend und kritisierend, entwickelt Claus Offe seine nachmals zur sozialwissenschaftlichen Halbbildung verkommende analytische Differenzierung unter-schiedlicher &#132;Organisations-&#148; und &#132;Konfliktfähigkeit&#148; (1969b: 145), die sich zu einem &#132;selektiven Filter&#148; von Institutionen und Mechanismen zusammenfüge (1969b: 151), des-sen wesentliche Funktion &#132;die zuverlässige Ausschaltung und Unterdrückung systemgefährdender Bedüfnisartikulationen&#148; sei. Auf diesen beiden Grundargumenten aufbauend wird dann die Theorie beziehungsweise politische Erwartung eines kommenden Klassenkampfes mit folgenden Sätzen endgültig begraben: &#132;Da sowohl zwischen Arbeit und Ein-kommen wie zwischen Einkomen und der konkreten Struktur der Lebenschancen politisch manipulierbare Variablen in großem Umfang intervenieren, lassen sich die neuen Formen der sozialen Ungleichheit nicht mehr unmittelbar auf ökonomisch definierte Klassenverhältnisse abbilden und als deren Reflex erklären. Statt dessen sind auf der Ebene des politischen Systems diejenigen Mechanismen aufzusuchen, die das ,vertikale` System der Ungleichheit von Klassenlagen einerseits durch ein ,horizontales` System der Disparität von Lebensbereichen ablösen, andererseits durch Interventionsverzicht Fragmente unmittelbar ökonomisch verursachter Ungleichheit konservieren [&#8230;] Wenn die Annahme realistisch ist, daß unter Bedingungen des wohlfahrtsstaatlich regulierten Kapitalismus die Herrschaft von Menschen über Menschen (oder von einer Klasse über andere) weit-hin abgelöst worden ist durch die Dominanz weniger gesellschaftlicher Funktionsbereiche gegenüber den anderen, dann können wir nicht erwarten, daß sich auch dieses Verhältnis noch in der Konfrontation von Kollektiven darstellt, wie es in den Theorien des Klassenkampfes angenommen wurde&#148; (1969b: 154).</p>
<p>Noch in den ersten Jahren nach meiner Berufung nach Marburg 1978 wurde diese Argumentation Claus Offes Semester für Semester in dem bis weit in die 1980er Jahre obligatorischen (marxistischen) &#132;Grundarbeitskreis&#148; zusammen mit Dahrendorfs älterer Klassen- und Konflikttheorie von einigen Kollegen und &#132;Genossen&#148; als Beispiel des die Realitäten des Kapitalismus ideologisch verschleiernden Revisionismus vor staunenden Erstsemestern stets aufs Neue entlarvt &#150; bevor sie dann endlich im &#132;Grundarbeitskreis [3]&#148; in die Geheimnisse des &#132;Kapitals&#148; eingeweiht wurden. Selbst wo er nur als Pappkamerad gebraucht wurde, kam man an der Prominenz Claus Offes also Ende der 1970er Jahre nicht mehr so leicht vorbei.</p>
<p>Unzweifelhaft ist der Hintergrund und Ausgangspunkt wie auch noch der Tenor dieses Beitrages marxistisch, &#132;neo-marxistisch&#148;, wie man damals zu sagen pflegte &#150; obwohl das zu Zeiten natürlich auch schon auf Rosa Luxemburg, Karl Korsch, Georg Lukäcs und last not least die Frankfurter Ur-Väter Max Horkheimer und Theodor W. Adorno zugetroffen hatte. Das bedeutet u.a., dass &#132;die kritische Perspektive der Emanzipation von dieser [kapitalistischen &#150; M.G.] Unterdrückung&#148;, mindestens aber die sich dann als vergeblich erweisende Frage nach der &#132;systemgefährdender Bedürfnisartikulation&#148; und natürlich deren Befriedigung unauffällig, aber auch unübersehbar den politisch-normativen und theoretischen Horizont des ganzen Textes abgibt. Die &#132;Bedingungen rationaler Selbstaufklärung der Mitglieder [einer Organisation wie der Parteien &#150; M.G.] über ihre eigenen kollektiven Interessen&#8220; werden sogar noch mit dem Hinweis auf Georg Lukäcs Geschichte und Klassenbewußtsein angetippt (1969b: 151).</p>
<p>Anders als mir meine Erinnerung vorgab, kommt die Entwicklung der analytischen Instrumentarien kollektiver Handlungsfähigkeit (Organisations-und Konfliktfähigkeit) ohne expliziten Bezug auf Mancur Olsons bereits damals ins Deutsche übersetzten Logik kollektiven Handelns aus, läßt aber bereits in diesem Stadium in nuce die später für Claus Offe so typisch werdende Verbindung eines kritisch gewendeten und undogmatisch eingesetzten rational-choice-Ansatzes mit seiner kritischen Gesellschaftstheorie neomarxistischer Provenienz und einem milden systemfunktionalistischen Instrumentarium erkennen. Man kann das als einen äußerst produktiven, stets auf die konkrete Analyse von Problemen angewandten und nicht programmatisch gewendeten Ekklektizismus charakterisieren, der sich in damaliger Zeit sehr positiv von den affirmativ-bekenntnishaften Wissenschaftsprogrammen seiner Umgebung absetzte.</p>
<p>Im Kontrast zu seinem soziologischen Diplom und der Akzentuierung seiner soziologischen Dissertation ist die inhaltliche Problematik wie theoretische Fundierung dieses Textes aus der Sache heraus schon damals genuin politikwissenschaftlich &#150; auch wenn die normativ an der Begründung und Rechtfertigung von Demokratie orientierte Perspektive erst in den 1990er Jahren klar hervortritt.</p>
<h5>Frankfurt, Berkeley, Harvard, Starnberg, Bielefeld: Krisen des Krisen&shy;ma&shy;na&shy;ge&shy;ments</h5>
<p>Zwischen dem Ende der Assistentenzeit 1969 in Frankfurt und der ersten Berufung auf den Lehrstuhl für Politikwissenschaft und Soziologie an der Fakultät für Soziologie in Bielefeld 1975 enthält der knappe Lebenslauf keine Angaben zur beruflichen Stellung, sondern nur den Hinweis auf die 1973 in Konstanz für Politikwissenschaft erfolgende Habilitation. Tatsächlich verbrachte er drei folgenreiche Jahre zunächst bis 1971 in Berkeley und dann ein Jahr in Harvard. Seitdem, so hat man den Eindruck, ist Claus Offe an US-amerikanischen Universitäten ebenso &#150; oder ebenso wenig? &#150; zuhause, wie an deutschen. Später werden längere Aufenthalte in Stanford und Princeton, den Niederlanden und Australien sowie eine regelmäßige Lehrtätigkeit an der New School in New York folgen. Die meiste Zeit vor der Bielefelder Berufung dürfte er dann am Max-Planck-Institut in Starnberg zugebracht haben.</p>
<p>Symptomatisch für die dortigen Diskussionen und Forschungsarbeiten, die u.a, den geistigen Hintergrund zu Jürgen Habermas&#8216; erstem Weltbestseller Legitimationsprobleme des Spätkapitalismus von 1973 bildeten, sind die folgenden programmatischen Sätze aus einem Artikel von Claus Offe mit dem Titel Krisen des Krisenmanagements: Elemente einer politischen Krisentheorie aus dem selben Jahr. &#132;Die Frage, warum die politische Steuerungskapazität spätkapitalistischer Gesellschaften so gering, ihre Fähigkeit zum ,geplanten sozialen Wandel&#8216; so lückenhaft ist, wird nicht gestellt [&#8230;] Wir werden deshalb die ,interventions-`, ,wohlfahrts-` oder ,sozialstaatlichen` Steuerungsstrategien entwickelterkapitalistischer Industiegesellschaften nicht [sic! &#150; M.G.] unter der Perspektive untersuchen, wie ihre Wirksamkeit gesteigert werden könnte, sondern warum ihre Wirksamkeit &#150; trotz aller Verbessserungsversuche &#150; so begrenzt ist [&#8230;] Ziel unserer Studie ist es, die Grenzen der ,policy-making-capacity` des kapitalistischen Staates theoretisch zu verstehen und exemplarisch nachzuweisen&#148; (1973: 197). Das verstand man damals als &#132;Systemkritik&#148; &#150; eine grundsätzliche Entscheidung, auf die viel Wert gelegt wurde und die man sich wechselseitig jederzeit trefflich bestreiten konnte &#150; und das Ergebis stand also im Vorhinein fest, ergab sich immer noch aus den gesellschaftstheoretischen Prämissen. So begleitete man in Starnberg gewissermaßen in kritischer Spiegelung die gerade von der sozialliberalen Regierung, insbesondere von Kanzleramtsminister Horst Ehnike massiv forcierte und wissenschaftlich unter der Leitung von Renate Mayntz und Fritz W. Scharpf konstruktiv vorangetriebene Planungs- und policy-Orientierung einer reformorientierten, aber in den Augen ihrer Kritiker &#132;affirmativen&#148; und letztlich vergeblichen Politikwissenschaft durch die Arbeit an einer &#132;politischen&#148; &#150; im Unterschied zur genuin marxistisch politökonomischen &#150; Krisentheorie des &#132;Spätkapitalimus&#148;. Übrigens sieht man noch im Nachhinein ebenfalls deutlich, dass zwischen der Betonung des sozialmoralischen Integrationsaspekts in Jürgen Habermas&#8216; Legitimationsproblemen (1973) und dem von Claus Offe in seiner ihn endgültig berühmt machenden, in Amerika geschriebenen Aufsatzsammlung Strukturprobleme des kapitalistischen Staates (1972) noch aufrechterhaltenem Unfähigkeitsaxiom einer widerspruchsfreien gerechten Politik unter kapitalistischen Verhältnissen sich zeitweise eine nicht nur theoretische, sondern auch eine politische Kluft auftat. Sie dürfte nicht zuletzt zu den internen Problemen am Starnberger Institut beigetragen haben. Jürgen Habermas hatte sich zu dieser Zeit, ablesbar an den Texten, bereits endgültig von der Vorstellung verabschiedet, dass sich das &#132;sozialistische Projekt&#148; &#150; von dem seine Texte in kaum verklausulierter Sprache bis weit in die 1960er Jahre ihre politische Inspiration erhielten &#150; realpolitisch in überschaubaren Zeiträumen würde verwirklichen lassen.</p>
<h5>Tenden&shy;z&shy;wende in den 1970er Jahren</h5>
<p>Titel und Fragestellung seiner 1975 bei Suhrkamp parallel zu seiner Bielefelder Berufung unter dem Titel Berufsbildungsreform erschienenen Fallstudie zur Reformpolitik ordnen sich jedenfalls schon eher in den damals sehr stark von dem neuen Konstanzer Studiengang für Politik- und Verwaltungswissenschaft geprägten politiknahen, beratungsorientierten Ansatz einer kritischen Regierungslehre ein. Dort stand für diesen Ansatz neben Fritz W. Scharpf und Frieder Naschold nun auch Thomas Ellwein ein &#150; d.h., die konzeptionelle Verbindung zum Neomarxismus war abgebrochen. Spätestens zu dieser Zeit hatte jedenfalls Claus Offe den Ausweg aus der politischen wie theoretischen Sackgasse einer nur immer wieder die Prämissen der prinzipiell die Reformunfähigkeit des Kapitalismus durch aktive Politik bestätigenden und sich darin als Kritik folgenlos erschöpfenden neo-marxistischen Sozialwissenschaft gefunden.</p>
<p>In den Hintergrund tritt damit die kritische gouvernementale, an Steuerung wie Planung orientierte Perspektive einer allgemeinen Krisentheorie. Im Kontext der Mitte der 1970er Jahre voll einsetzenden Korporatismusdebatte machte Claus Offe nunmehr fruchtbar und kritisch Gebrauch von seinen eingangs dargestellten analytischen Instrumentarien kollektiver Handlungsfähigkeit. Gegen manch allzu harmonistische Annahmen der Gleichgewichtigkeit der drei kollektiven Hauptakteure des korporatistischen tripartism bringt Claus Offe in mehrenen Aufsätzen die strukturelle Unterlegenheit der &#132;Organisations- und Konfliktfähigkeit&#148; der Arbeitsseite gegenüber dem Kapital in Erinnerung &#150; und dies vor allem in dem Maße, in dem sich auf dem Arbeitsmarkt seit Mitte der 1970er Jahre die damals für Westdeutschland neuartige &#132;strukturelle Arbeitslosikgeit&#148; auszubreiten beginnt. Die dadurch unvermeidliche Überlastung und Krisenhaftigkeit der traditionellen wohlfahrtsstaatlichen Arrangements einschließlich des üblichen Geschlechter- wie Generationenvertrages sowie die durchaus soziologische Phantasie ins Feld führende Suche nach grundsätzlichen Alternativen bildet für die späten 1970er und die 1980er Jahre die zentrale Thematik Claus Offes.</p>
<p>Mit der Semantik der Texte ändert sich nunmehr auch der historisch politische Horizont. &#132;Grundsätzliche Alternativen&#148; zu den historisch nicht weiter belastbaren Strukturen wohlfahrtsstaatlicher Sicherungssysteme in Zeiten abnehmenden Wachstums und niemals wieder erreichbarer Vollbeschäftigung unter Bedingungen des traditonellen Vollerwerbsberufsmodells werden seit Mitte der 1970er Jahre semantisch und theoretisch nicht mehr in den Horizont des Spätkapitalismusbegriffs gestellt. Mit ihm verschwindet auch &#132;Herrschaft&#148; und &#132;System&#148; &#150; im Sinne des politischen Gegensatzes von &#132;immanent&#148; und &#132;systemtranszendierend&#148; &#150; aus dem Vokabular Offes; der Kapitalismus wird nunmehr zunehmend unter dem Gesichtspunkt seiner immanenten Optionalitäten und Kontingenzen als &#132;Moderne&#148; analysiert. Mag &#132;Gerechtigkeit&#148; schon immer, auch im marxistischen Denken von Marx selbst, ein leitendes Motiv von Kapitalismuskritik und Klassenanalyse gewesen sein &#150; eine &#132;Gerechtigkeit&#148; freilich, die dabei &#132;systemimmanent&#148; um keinen Preis zu haben gewesen wäre &#150;: In den neuen Texten von Claus Offe zur Krise der Arbeitsgesellschaft der 1980er Jahre wird &#132;Gerechtigkeit&#148; manifest und normativ an den systemeigenen Anspruch sozial- und wohlfahrtsstaatlicher Institutionen und den lebensweltlichen Normen der Zivilgesellschaft angedockt, die darin nicht mehr in erster Linie als bourgeoise Klassengesellschaft erscheint. Damit wird &#132;Gerechtigkeit&#148; vom ursprünglichen Systemproblem zum Optimierungsprogramm rationaler Politik gewissermaßen säkularisiert. Dabei wird die kapitalismuskritische Analyse bei Claus Offe auch später niemals zur Affirmation des Privateigentums und der Marktvergesellschaftung als solcher ideologisiert. Gerade die Vorbehalte letzterer gegenüber bleiben ein Leitmotiv. Soviel residual sich wohl immer noch aus dem Marxismus speisende Grundsatzkritik bleibt bei ihm stets gegenwärtig, daß über die funktionale Notwendigkeit von Eigentum und Markt hinaus deren Spannungsverhältnis zu gemeinschaftlichen Gerechtigkeitsnormen und Politiken zu deren Gestaltung stets das Hauptthema Offes bleibt.</p>
<h5>Eine neue Theorie der Gerech&shy;tig&shy;keit?</h5>
<p>Das Gerechtigkeitsoptimierungsprogramm mündet praxeologisch orientiert in einer seit den frühen 1980er Jahren beständig und nachdrücklich wiederholten Plädoyer zu relativen Entkopplung von Erwerbsstatus und Arbeitsmarktbeteiligung von materielle Grundsicherung. Während der Aufbau der Systeme sozialer Sicherheit in der Traditio. der Bismarckschen Sozialpolitik letztlich &#150; inzwischen allerdings bereis stark aus Steuei mitteln subventionierte &#150; bloß Versichertengemeinschaften gegen gemeinsame Risike unter Erwerbstätigen geschaffen habe, argumentiert Claus Offe &#150; ähnlich wie bereil Thomas Marshall Ende der 1940er Jahre &#150; nunmehr müsse der Gedanke der Solidaritl unmittelbar an den Bürgerstatus gekoppelt und von der Bedingung eigener Erwerbstätig keit ebenso abgekoppelt werden wie von dem als entwürdigend empfundenen Nachwei der Bedürftigkeit, wie er im Ende der 1950er Jahre geschaffenen Grundsicherungsprc gramm der &#132;Sozialhilfe&#148; nach dem BSHG konstituierend sei. Seit dem Ende der 1970f Jahre ist Offe nach meiner Beobachtung einer der ersten etablierten Sozialwissenschaftle: die von der unrevidierbaren Prämisse ausgehen, dass die &#132;Arbeitsgesellschaft&#148; nie wiedf im klassischen Sinne Vollerwerbsgesellschaft sein könne. Ihr ginge also im Sinne des  Mottos des Bamberger Soziologentages Anfang der 1980er Jahre endgültig ,die Arbe aus&#8216; &#150; was neben den unaufhaltsamen Rationalisierungs- und Produktivitätssteigerunge der Ökonomie nicht zuletzt auch mit dem veränderten Erwerbsverhalten von Frauen zusammenhänge. Die dabei auftretenden organisatorischen und gerechtigkeitsbezogene Probleme sind eminent, weil eine sich in der Entwicklung der Moderne als &#132;Arbeitsgesel schaft&#148; selbst entwerfende Gesellschaft von Art und Beschaffenheit der jeweiligen Arbe ja nicht nur Einkommen und soziale Sicherheit, sondern auch gesellschaftliche Anerkei nung, Selbstbild und Selbstwertgefühl der Individuen abhängig mache. Die daraus resu tierenden Dilemmata zeigten sich früh und intensiv in der Skepsis, mit der ursprünglic und in weiten Teilen wohl auch noch heute die Gewerkschaften als traditionelle Intere senvertreter der zumeist männlichen Vollerwerbstätigen auf Modelle der Flexibilisierun; Arbeitszeitverkürzung und -umverteilung jedenfalls immer dann reagierten, wenn dam auch eine Umverteilung von Einkommen verbunden sein sollte. Claus Offes Überlegw gen gehen aber über die Umverteilung auf traditionellen Arbeitsmärkten oder über df wiederholt gemachten Vorschlag von Lebensarbeitszeitkonten mit garantierten &#132;Sabba Jahren&#148; weit hinaus und sind bereits viel früher in seiner systemkritischen Phase entwi] kelt. Bereits in seiner 1967 abgeschlossenen Dissertation hatte er, lange vor der später einsetzenden Debatte um eine arbeitsunabhängige Grundsicherung, vor dem Hintergrund d Annahme, &#132;daß Vollbeschäftigung der gesamtgesellschaftlichen Arbeitskraft nicht mel realisierbar sei&#148; (1970: 16), postuliert: Der &#132;Widerspruch zwischen der Fiktion techr scher Einkommensermittlung [auf der Basis des &#132;ideologischen Leistungsprinzips&#148; M.G.] und der Tatsache normativer Einkommensermittlung fände seine Lösung in eine Modell der Distribution, das normative Geltungshierarchien auf politischer Ebene zur Disposition stellt und damit die Verteilung von Einkommen und sozialen Lebenschancen dem Prozeß einer öffentlichen Willensbildung angleicht&#8220; (1970: 171). 25 Jahre nach diesen Sätzen untersucht er zusammen mit Rolf G. Heinze Modelle &#132;organisierter Eigenarbeit&#148; in &#132;Kooperationsringen&#148; (Heinze/Offe 1990) und interessiert sich für die Frage, wie Formen gesellschaftlich nützlichen Engagements mit Gratifikationslogiken und dem Modell der gesellschaftlichen Grundsicherung zusammengebracht werden können.</p>
<p>Wenn seit dem Ende der 1970er Jahre bei Claus Offe ein grundsätzliches Denken in Systemalternativen semantisch und tatsächlich nicht mehr festzustellen ist, so sei hier zu diesen Überlegungen der kritische Kommentar ergänzt, mit dem ich mich selbst schon vor Jahren an der Debatte über ein leistungs- und bedürftigkeitsentkoppeltes &#132;Bürgergehalt&#148; beteiligt habe: Es hieße ausgerechnet dieser kapitalistischen Gesellschaft gerade in Zeiten sich steigernder internationaler Wirtschaftsverflechtungen mit den damit ein-hergehenden Konkurrenzzwängen immanent jenes Mehr an Solidarität zuzutrauen, des-sen sie funktional wie im Falle der &#132;Sozialhilfe&#148; zu ihrer Stabilisierung und Integration gar nicht mehr bedürfte, also ein Mehr, das einmal mit der Utopie eines freiheitlichen Sozialismus verbunden gewesen war. Diese Idee vermochte sich bisher freilich nur um den Preis der Freiheit und des Verzichts auf die international wettbewerbsfähige Ausschöpfung ihrer eigenen Leistungs- und Produktivitätspotentiale eine Zeit lang zu stabilisieren. Unterstellte man, dass die dafür notwendigen Solidaritätspotentiale in Form von Umverteilungsbereitschaft bei den Leistungsfähigen sich entgegen den bisherigen und aktuellen Erfahrungen irgendwie doch noch in Freiheit bewerkstelligen ließen, so fürchte ich doch, dass die Realisierung solcher Modelle am internationalen Wettbewerb scheitern müßte. Die daraus resultierende pessimistische Prognose gehört nicht mehr hierher &#150; oder vielleicht doch insoweit, als ich nicht umhin kann, Claus Offes Impertinenz zu bewundern, mit der er in zahlreichen Zeitschriftenartikeln und eher politischen Interviews gegen die Macht dieser objektiven Entwicklungen, die auch ihm nicht verborgen bleiben dürften, mit seinen Vorschlägen, Entwürfen und Modellen andenkt. Vielleicht verdient es das etwas paradoxe Prädikat immanent utopisch, nachdem die systemtranszendierende Utopie explizit nicht mehr in Erscheinung tritt.</p>
<h5>Demokratie als intel&shy;lek&shy;tu&shy;elle Aufgabe</h5>
<p>Schließlich hat Claus Offe seit den 1980er Jahren zunehmend praktischen Problemen der Demokratie und normativen wie theoretischen Problemen ihrer Rechtfertigung seine Aufmerksamkeit geschenkt. Auch hier galt es über die vierzig Jahre seit der SDSDenkschrift einen langen Weg zurückzulegen. Den Ausgangspunkt kann man am einfachsten unter Hinweis auf einen für eine ganze Generation wohl paradigmatischen und gleichzeitig prägenden Text von Jürgen Habermas setzen. In seiner Einleitung zu Student und Politik entfaltete dieser unter der Überschrift Über den Begriff der politischen Beteiligung den doppelten Gedanken, dass politische Beteiligung in einer privatkapitalistisch strukturierten Gesellschaft bei der Verwirklichung von Gemeinwohlzielen vernünftiger Politik stets und notwendig an eine Grenze stoßen müsse: &#132;demokratisch wird das Potential dieser Beteiligung in dem Maß sein, in dem es für eine Entwicklung der [bestehenden &#150; M.G.] formellen zur materialen, der liberalen zur sozialen Demokratie politisch wirksam werden, also die politische Entscheidung im Sinne der Verwirklichung einer freien Gesellschaft beeinflussen kann&#148; (Habermas 1961: 55) &#150; die es auf dem Boden des Bestehenden mit demokratischen, vor allem auch außerparlamentarischen Mitteln zu befördern und vorzubereiten gelte. Aus dieser Perspektive entwickelte sich in der Folge einerseits eine in Hinsicht auf das emanzipatorische Potenzial &#150; wie man es damals nannte &#150; höchst skeptische Analyse des parlamentarischen Systems, für das Johannes Agnolis Transformation der Demokratie (1967) den zugleich esoterischen wie populären Bestseller abgab. Auch Claus Offe nahm, wie bereits erwähnt, in seinem Beitrag zur Einführung in die Politikwissenschaft zustimmend darauf Bezug, rezipiert ihn aber damals bereits zusammen mit Niklas Luhmann. Während letzterer die &#132;Folgenlosigkeit&#148; der &#132;Partizipation&#148; in Wahlen als systemfunktional kühl konstatierte und damit in der damaligen Sprache Adornos &#132;affirmierte&#148;, analysierte Claus Offe damals mit Agnoli den Parlamentarismus vor allem unter dem Gesichtspunkt der Eliminierung von systemgefährdenden Klassenkonflikten. Diente der Parlamentarismus also der Integration, so waren es vor allem die spontanen und außerparlamentarischen Formen in-formeller Politik, von den frühen Bürgerinitiativen bis zu den Neuen Sozialen Bewegungen, mit denen Claus Offe seitdem und bis heute die allerdings unemphatische Hoffnung verbindet, in ihnen kämen gerade jene vom selektiven Filter organisierter Interessen oder dem Parteiensystem dauerhaft vernachlässigten Bedürfnisse und Anliegen auf die politische Agenda (1985) &#150; wenn sie der integrationistischen &#132;Selbsttransformation&#148; zu widerstehen verstünden (1990). Dabei dachte er bereits Ende der 1960er Jahre und anders als jene Teile der damaligen außerparlamentarischen Opposition, die sich &#132;gewerkschaftlich&#148; &#150; freilich gegen die integristischen Gewerkschaften und für das sich in &#132;wilden Streiks&#148; in Erinnerung bringende Proletariat &#150; organisierten, vor dem Hintergrund seiner &#132;Disparitätentheorie&#148; nicht mehr an die stets als bevorstehend und sich in jeder kleinen Aktion ankündigende Emanation von Klassenbewußtsein. Sondern Offe bezog die jeweils in außerparlamentatischem Protest sich äußernden Bedürfnisse und Anliegen einerseits normativ auf die Frage der Gerechtigkeitsoptimierung und andererseits auf die Rationalitätsprobleme vernünftiger Politik und der zur Verfügung stehen-den Institutionen und Entscheidungsverfahren. Berühmt und zum Gemeinplatz geworden ist seine kritische Diskussion der Rationalitäts- und damit einhergehenden Legitmitätsprobleme des demokratischen Mehrheitsprinzips, das ohne Revidierbarkeit keine Legitimität beanspruchen könne (1984). Anlaß und Art seiner ldee gehört deswegen in diesen gedanklichen Kontext, weil sie typisches offenbart: Claus Offes durchaus von erkennbarer Sympathie getragenes Reagieren auf die Inhalte und Anliegen außerparlamentarischen Protests erweist sich für ihn wie für die Sozialwissenschaft fruchtbarer in der theoretischen Reflexion als in der vordergründigen Unterstützung und Partizipation durch seine eigene Person. Vielleicht ist dies letztlich sogar für die Protestbewegungen selbst nutzbringender, sofern sie aus dem theoretischen Argument wieder ein politisches zu machen verstehen. &#150; Dass in solch reflektierender Begleitung wie in aller echten Wissenschaft auch immer ein Moment der bewußten und methodisch-gedanklichen Distanzierung mitschwingt, die sogar kritische Gedanken bei aller grundlegenden Sympathie nicht ausschließt, haben ihm einige seiner sich dem Typus des enrage permanent annähernden früheren Freunde und Kollegen übelgenommen. Auch eine in den letzten Jahren sich verbürokratisierende und gelegentlich gerechtigkeitsinverse Effekte produzierende Frauengleichstellungspolitik hat dies in einigen kritischen Fußnoten zu spüren bekommen (z.B. 1998: 126, Anm. 29).</p>
<h5>Abgekl&auml;rte Apologie oder Freiheit als Wert an sich?</h5>
<p>Aber es war ein weiter Weg, ein Weg im Übrigen, den viele wie Claus Offe oder sogar mit ihm zurückgelegt haben. Er reichte vom anfänglich systemkritischen Bezug auf die parlamentarische Demokratie als Integrationsinstitution der Herrschaft und selektivem Filter gegen berechtigte Masseninteressen bis zur Offes heutigen, vielleicht nicht resignierten, aber abgeklärten Apologie der &#132;liberalen Demokratie&#148;. Sie offenbart sich im Inhalt wie Tonfall von Sätzen wie diesen: &#132;Die liberale Demokratie ist heute in einem spezifischen Sinne alternativlos [&#8230;] [sie] hat sich gewandelt von einer Tugend, der man folgen soll, zu einer Tatsache, mit der man umgehen muß&#148; (1992: 126f.). Diese Alternativlosigkeit, die im diametralen Gegensatz zu der bereits zitierten früheren Einschätzung der liberalen Demokratie als einer für überwunden geglaubten Phase steht, grundiert auch seine skeptisch bis negative Einschätzung der Möglichkeiten von Demokratie auf trans- und supranationaler Ebene. Denn weder sieht Offe hier die Chancen vergleichbarer sozialpolitischer Transfers und damit der Herstellung sozialer Gerechtigkeit wie im nationalen Wohlfahrtsstaat gegeben (2000), noch findet sich hier bereits jenes Maß an &#132;homogenious citizenship status [&#8230;] which is [&#8230;] an essential precondition for democratic stability&#148; (1998: 137). Mit diesem klassisch liberalen Argument wendet sich Claus Offe auch prononciert gegen alle Varianten eines normativen Multikulturalismus ä la Kymlicka (1995) oder des Feminismus (Young 1989). In diesen und ähnlichen Beiträgen der letzten Jahren schimmert eine im Lichte seiner frühen Ausgangspositionen doch etwas überraschende Eindeutigkeit der Zustimung zur rein repräsentativen Parteiendemokratie durch. Sie äußert sich auch in seinen seit einigen Jahren skeptischen bis schroff ablehnenden Stellungnahmen gegen eine plebiszitäre Ergänzung der repräsentativen Willensbildungsstrukturen, denen im Vergleich zu den immer nur auf vorgegebene Fragen &#132;antwortenden&#148; plebiszitären Voten nunmehr ein höheres Potential dis-kursiv zustandegebrachter Problemangemessenheit und damit Rationalität zugetraut wird. Nicht mal zum Veto gegen die vermachteten bürokratisch-korporatistischen und/oder von Parteieliten dominierten parlamentarischen Willensbildungsprozesse im Sinne Heidrun Abromeits (2002) soll also am Ende die direkte politische Äußerung des Mehrheitswillens mehr taugen. Die &#132;Volkssouveränität&#148; verkommt nach Offe zur bloßen Legitimitätsfiktion. Er setzt demgegenüber, wie so viele, vor allem auf die output-Legitimität der &#132;sozialökonomischen Melioration&#148;: &#132;Eine der wichtigsten Beweislasten,die der demokratischen Politik aufgebürdet sind, ist deshalb ihre Fähigkeit, mit wirtschafts-und sozialpolitischen Mitteln eine als gerecht beschreibbare Ordnung von materiellen Lebenschancen auch noch unter den Bedingungen der Globalisierung aufrechtzuerhalten&#148; (1998: 367). Was aber, wenn genau das die nationalstaatliche Politik in Zukunft in angeblich legitimitätsstiftender, in Wirklichkeit wohl nur momentane Akzeptanz aktueller Politik produzierender Weise nicht mehr ausreichend zu leisten vermag und wenn, woran ja auch Claus Offe zweifelt, auch trans- und supranationale governance wie im Falle der EU dies kaum im Maße bisheriger wohlfahrts- und sozial-staatlicher Politik der westlichen OECD-Welt zu kompensieren vermag? Wer die Begründung und Legitimität der freiheitlichen Republik wesentlich auf ihre wirtschaftsund sozialpolitische Leistungsfähigkeit stützen will, der fundiert sie auf einem möglicherweise bereits in der Gegenwart recht schwachen Gerüst, unter dem sich schon für viele der Abgrund materiell dauerhaft sinkender Lebensqualität auftut. Käme es nicht gerade angesichts dieser Aussichten darauf an, wenigstens die politische Freiheit und Demokratie zu erhalten und abzusichern &#150; als einen Wert an sich?<br />1 Aus pragmatischen Gründen lasse ich Claus Offes wichtige Beiträge zur Transitionsforschung seit 1989 hier ganz außer Acht &#150; auch, weil ich dabei mehr Raum für kritische Auseinandersetzung beanspruchen würde, als hier zur Verfügung steht. Aus demselben Grund war es mir nicht möglich, auf die &#132;Offe-Rezeption&#148; einzugehen.</p>
<p><b>Literatur von Claus Offe</b></p>
<p>(Alle Zitate von Claus Offe im Text nur mit Jahres- und Seitenzahl)<br />1963: Sozialökonomie des Studiums; in: neue kritik 16, S. 6-14<br />1968: Technik und Eindimensionalität &#150; Eine Version der Technokratie-These?; in: Jürgen Habermas (Hg.): Antworten auf Herbert Marcuse, Frankfurt/Main, S. 73-85<br />1969: Sachzwang und Entscheidungsspielraum; in: Stadtbauwelt 60, 23, S. 187-191<br />1969b: Politische Herrschaft und Klassenstrukturen; in: Gisela Kress/Dieter Senghaas (Hg.): Po-<br />litikwissenschaft, Frankfurt/Main, S. 155-189 (zit. nach Taschenbuchausgabe 1974, S.<br />135-164)<br />1970: Leistungsprinzip und industrielle Arbeit, Frankfurt/Main<br />1972: Strukturprobleme des kapitalistischen Staates, Frankfurt/Main<br />1973: &#132;Krisen des Krisenmanagements&#148;: Elemente einer politischen Krisentheorie; in: Martin Jänicke (Hg.): Herrschaft und Krise, Opladen, S. 197-223<br />1984: Politische Legitimation durch Mehrheitsentscheidung?; in: Bernd Guggenberger/Claus<br />Offe (Hg.): An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie, Opladen, S. 150-183<br />1985: New Social Movements: Challenging the Boundaries of Institutional Politics; in: Social<br />Research 52, 4, S. 817-868<br />1990: Reflections on the Institutional Self transformation of Movement Politics: A tentative Stage Model; in: Robert J. Daltin/Martin Küchler (Eds.): Challenging the Political Order, Cambridge, S. 232-250<br />1990: mit Rolf. G. Heinze: Organisierte Eigenarbeit. Das Modell Kooperationsring, Frankfurt/New York<br />1992: Wider scheinradikale Gesten; in: Gunter Hofmann/Werner A. Perger (Hg.): Die Kontroverse, Frankfurt/Main, S. 126-142<br />126 vorgänge Heft 1/2004, S. 112-126<br />1995: Bewährungsproben. Über einige Beweislasten bei der Verteidigung der liberalen Demo-<br />kratie; in: Richard Saage/Günter Berg (Hg.): Zwischen Triumph und Krise, Opladen 1998: &#132;Homogeneity&#148; and Constitutional Democracy: Coping with Identity Conflict through<br />Group Rights; in: The Journal of Political Philosophy 6, H. 2, S. 113-141<br />2000: The Democratic Welfare State in an Integrating Europe; in: Michael Th. Greven/Lours W.Pauly (Eds.): Democracy Beyond the State?, Lanham, S. 63-89<br />Literatur anderer Autoren (* Claus Offe als Ko-Autor)<br />Abromeit, Heidrun 2002: Wozu braucht man Demokratie?, Opladen<br />Adorno, Theodor W. 1969: Einleitungsvortrag; in: Ders. (Hg.): Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft? (Verhandlungen des 16. Deutschen Soziologentages) Stuttgart, S. 12-26<br />Agnoli, Johannes/Brückner, Peter 1967: Die Transformation der Demokratie, Frankfurt/Main *Bergmann, Joachim u.a. 1969: Herrschaft, Klassenverhältnisse und Schichtung; in: Theodor W. Ador-<br />no (Hg.), Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft? (Verhandlungen des 16. Deutschen Soziolo-<br />gentages) Stuttgart, S. 67-87<br />Blanke, Bernhard u.a. 1975: Kritik der Politischen Wissenschaft, 2 Bde., Frankfurt/Main Fleischer, Helmut 1970: Marxismus und Geschichte, Frankfurt/Main<br />Greven, Michael Th. 1999: Die Politische Gesellschaft, Opladen<br />*Nitsch, Wolfgang. u.a.* 1965: Hochschule in der Demokratie. Kritische Beiträge zur Erbschaft und Reform der deutschen Universität, Berlin-Spandau/ Neuwied am Rhein<br />Habermas, Jürgen 1961: Über den Begriff der politischen Beteiligung; in: Jürgen Habermas u.a.: Student und Politik, Berlin und Neuwied am Rhein, S. 11-55<br />Habermas, Jürgen 1973: Legitmiationsprobleme im Späkapitalismus, Frankfurt/Main<br />Horkheimer, Max 1987: Autoritärer Staat; in: Ders., Gesammelte Schriften, Bd. 5, Frankfurt/Main, S. 293-319<br />Kymlicka, William 1995: Multicultural Citizenship, Oxford<br />Young, Iris .M. 1989: Polity and Group Difference: A Critique of the Ideal of Universal Citizenship; in: Ethics 99, H. 2, S. 250-274<br />Ronge, Volker/Schmieg, Gunther 1973: Restriktionen politischer Planung, Frankfurt/Main</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/165-vorgaenge/publikation/die-immanente-utopie-der-gerechtigkeit/">Die immanente Utopie der Gerechtigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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