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	<title>Norman Bäuerle Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>&#8222;Zensus 2011&#8220; &#8211; Was zählt?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2011/zensus-2011-infoveranstaltung-zur-volkszaehlung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 May 2011 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Informationsveranstaltung zur Volkszählung 2011 Mittwoch, 4. Mai 2011 um 19 Uhr, Humboldt-Universität zu Berlin (Unter den Linden 6), Raum 213 Berlin-Brandenburg &#8211; Stichtag f&#252;r den &#8222;Zensus 2011&#8220; ist der 9. Mai 2011. Bereits eine Woche vorher, am Mittwoch, dem 4. Mai 2011, l&#228;dt der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union um 19 Uhr im Raum 213 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Informationsveranstaltung zur Volkszählung 2011</p>
<p>Mittwoch, 4. Mai 2011 um 19 Uhr, Humboldt-Universität zu Berlin (Unter den Linden 6), Raum 213</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-5712 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011-600x398.jpg" alt="" width="600" height="398" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011-600x398.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011-768x510.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011-1000x664.jpg 1000w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011-1536x1020.jpg 1536w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011-800x531.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011-450x299.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Bild_Zensus_2011.jpg 2048w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Berlin-Brandenburg &#8211; Stichtag f&uuml;r den &#8222;Zensus 2011&#8220; ist der 9. Mai 2011. Bereits eine Woche vorher, am Mittwoch, dem 4. Mai 2011, l&auml;dt der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union um 19 Uhr im Raum 213 der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin (Unter den Linden 9) zu einer Diskussion &uuml;ber den &#8222;Zensus 2011&#8220; mit Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter f&uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit (<a href="http://datenschutz-berlin.de)," rel="nofollow noopener">http://datenschutz-berlin.de),</a> und Michael Ebeling, Arbeitskreis Zensus (<a href="http://zensus11.de)," rel="nofollow noopener">http://zensus11.de),</a> ein.</p>
<p>Knapp ein Drittel der in Deutschland lebenden Menschen muss im Rahmen der Volksz&auml;hlung &#8222;Zensus 2011&#8220; teils sensible Angaben &uuml;ber ihre Wohn-, Lebens- und Arbeitssituation machen. Die Erwerbsstatistik- und die Melderegister werden f&uuml;r die staatliche &#8222;Inventur&#8220; zweckentfremdet, um Planungsdaten f&uuml;r die Politik zu erhalten (sogenannter &#8222;registergest&uuml;tzter Zensus&#8220;). Bei Wohnungsunternehmen und Einrichtungsleitungen, wie Therapieeinrichtungen und Studentenwohnheimen, werden Daten erhoben. Die dort Lebenden haben oft keine Kenntnis von der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, weil nicht sie, sondern die Leitungen der Einrichtungen die Frageb&ouml;gen ausf&uuml;llen.</p>
<p>Mit dem Zensusgesetz 2011 wurde die EG-Verordnung 763/2008 umgesetzt. Allerdings m&ouml;chte der deutsche Gesetzgeber mehr wissen als &#8222;verordnet&#8220;. So fragt er nach sensiblen Daten wie dem Glauben und die Herkunft (&#8222;Migrationshintergrund&#8220;) in einem gr&ouml;&szlig;eren Umfang als von der Verordnung vorgesehen. FoeBuD verlieh deshalb einen der diesj&auml;hrigen Big Brother Awards an den Vorsitzenden der Zensuskommission.</p>
<p>Der Berliner Datenschutzbeauftragte kontrolliert hier die Durchf&uuml;hrung &#8211; der AK Zensus kritisiert den Zensus 2011.</p>
<p>Wie die erhobenen Daten und die registergest&uuml;tzte Erhebungsmethode mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind, soll an diesem Abend diskutiert werden. Tobias Baur vom Landesvorstand Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union moderiert die Veranstaltung.</p>
<p>Transparenz f&uuml;r die Menschen vs. transparenter Mensch: Was z&auml;hlt?</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Mit der Schüler-ID gegen Schulschwänzer?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/204/publikation/mit-der-schueler-id-gegen-schulschwaenzer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Apr 2009 11:06:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme der Humanistischen Union zur Einf&#252;hrung einer automatisierten Sch&#252;lerdatei in Berlin. Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 18-20 (Red.) Am 19. Februar 2009 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus eine &#196;nderung des Berliner Schulgesetzes, mit der alle Berliner Sch&#252;lerinnen und Sch&#252;ler in einer automatisierten Sch&#252;lerdatei erfasst werden sollen (Drs. 16/1931). Die Datei soll die Schulorganisation und Schulentwicklungsplanung, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme der Humanistischen Union zur Einf&uuml;hrung einer automatisierten Sch&uuml;lerdatei in Berlin. Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 18-20</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/baeuerle.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4205 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/baeuerle-402x450.jpg" alt="Mit der Sch&uuml;ler-ID gegen Schulschw&auml;nzer?" width="402" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/baeuerle-402x450.jpg 402w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/baeuerle-537x600.jpg 537w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/baeuerle-301x337.jpg 301w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/baeuerle.jpg 600w" sizes="(max-width: 402px) 100vw, 402px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>(Red.) Am 19. Februar 2009 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus eine &Auml;nderung des Berliner Schulgesetzes, mit der alle Berliner Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler in einer automatisierten Sch&uuml;lerdatei erfasst werden sollen (Drs. 16/1931). Die Datei soll die Schulorganisation und Schulentwicklungsplanung, aber auch Kontrolle und Durchsetzung der Schulpflicht verbessern. Das Gesetz sieht neben der zentralen Speicherung von Sch&uuml;ler-Stammdaten (Name, Geburtsdaten, Anschriften und Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten) auch eine dezentrale Speicherung sensibler Informationen wie der Schulvers&auml;umnisse, der Herkunftssprache oder der elterlichen Einkommensverh&auml;ltnisse an der jeweiligen Schule vor. Als Ordnungsmerkmal f&uuml;r die Daten ist eine eindeutige Sch&uuml;lernummer vorgesehen. Die Humanistische Union Berlin-Brandenburg hat sich in einer Stellungnahme gegen das Vorhaben ausgesprochen, wir geben diese hier auszugsweise wieder.</i></p>
<p>Die Humanistische Union anerkennt die Bem&uuml;hungen nach einer Begrenzung der automatisierten Sch&uuml;lerdatei, wie sie im von der Koalition vorgelegten &Auml;nderungsantrag (Drs. 16/2081) zu erkennen sind. Die Unterscheidung zwischen zentral erfassten Stammdaten und dezentral zu speichernden Daten &uuml;ber die pers&ouml;nliche Lebenssituation der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler; der ausgeschlossene Zugriff der Ausl&auml;nder- und Meldebeh&ouml;rden auf die Sch&uuml;lerdaten &#8211; dies sind aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht begr&uuml;&szlig;enswerte Begrenzungen der Sch&uuml;lerdatei. Der Gesetzentwurf zur Sch&uuml;lerdatei kann aus Sicht der Humanistischen Union dennoch nicht &uuml;berzeugen. Er sollte insbesondere in folgenden Punkten &uuml;berarbeitet werden:</p>
<ul>
<li>Der Gesetzentwurf vermischt schulorganisatorische und polizeiliche Zielsetzungen. Dies erschwert einen konsistenten Datenschutz f&uuml;r die Sch&uuml;lerdatei, widerspricht dem Prinzip der Datensparsamkeit und birgt so die Gefahr einer sp&auml;teren (gesetzlichen) Umwidmung der Sch&uuml;lerdaten.</li>
<li>Das an den Berliner Schulen vorhandene Niveau des Systemdatenschutzes reicht nicht aus, um den besonderen Missbrauchsgefahren einer so sensiblen Datensammlung wie der Sch&uuml;lerdatei vorzubeugen. Vor der Einf&uuml;hrung der Sch&uuml;lerdatei sollte der Gesetzgeber deshalb die organisatorischen und technischen Voraussetzungen f&uuml;r einen hinreichenden Schutz der Sch&uuml;lerdaten schaffen.</li>
<li>Die vorgeschlagene Evaluation des Gesetzes ist nicht geeignet, um m&ouml;glichen datenschutzrechtlichen oder anderen Problemen in der Anwendung der Sch&uuml;lerdatei wirksam zu begegnen. </li>
<li>Bei einigen in der Sch&uuml;lerdatei zu erfassenden Daten bestehen Zweifel daran, ob diese geeignet sind, die gew&uuml;nschte Verbesserung der Schulorganisation zu erzielen. Eine grunds&auml;tzliche Befristung des Gesetzes erscheint sinnvoll.</li>
</ul>
<p>&#8230; Der Entwurf sollte hinsichtlich seiner Zielstellungen und der daf&uuml;r ben&ouml;tigten Daten &uuml;berarbeitet werden. Vor der Einf&uuml;hrung einer Sch&uuml;lerdatei sind an den Schulen die organisatorischen Voraussetzungen f&uuml;r den Schutz personenbezogener Daten zu schaffen.</p>
<h5>Vermischte Zielset&shy;zungen konter&shy;ka&shy;rieren Daten&shy;spar&shy;sam&shy;keit</h5>
<p>In der zentralen Sch&uuml;lerdatei werden zwei grunds&auml;tzliche Ziele miteinander vermischt, die aus datenschutzrechtlichen Gr&uuml;nden besser getrennt verfolgt werden sollten: F&uuml;r die Schulorganisation und die Bedarfsplanung werden zahlreiche Informationen &uuml;ber die Anzahl der Sch&uuml;ler, ihren F&ouml;rderbedarf und ihre soziale Situation ben&ouml;tigt, die in aggregierter Form zu verarbeiten sind. Aus der Begr&uuml;ndung des Gesetzes ist nicht zu entnehmen, warum f&uuml;r Planungsaufgaben eine permanente, personenbezogene Datenbank mit einer einheitlichen Sch&uuml;lernummer ben&ouml;tigt w&uuml;rde. F&uuml;r die schulorganisatorischen Zwecke w&auml;re die einmalige Erfassung der Daten an den Schulen und deren pseudonymisierte Weitergabe ausreichend. Auch die Erkennung mehrfacher Anmeldungen lie&szlig;e sich mit einem geeigneten Pseudonymisierungsverfahren gew&auml;hrleisten, ohne dass mit der Sch&uuml;lernummer ein neuer Index eingef&uuml;hrt werden m&uuml;sste.</p>
<p>Ein Ordnungskennzeichen wie die eindeutige Sch&uuml;lernummer (ein Index) erlaubt die automatisierte Suche nach individuellen Datens&auml;tzen in der Datenbank. Auch wenn der jetzige Gesetzgeber erfreulicherweise den Ausl&auml;nder- und Meldebeh&ouml;rden keinen Zugriff auf die Sch&uuml;lerdatei gestattet &#8211; mit der permanenten zentralen Speicherung und der Sch&uuml;lernummer als eindeutigem Index schafft das Gesetz gleichwohl die technischen Vorraussetzungen f&uuml;r erweiterte Abrufe aus und Suchm&ouml;glichkeiten in der Sch&uuml;lerdatei. Jede Datensammlung schafft Begehrlichkeiten, diese Daten auch f&uuml;r andere als die eigentlich geplanten Zwecke zu verwenden. Warum sollte nicht eine andere Landesregierung nach Hamburger Vorbild einen Suchlauf der Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde in der Sch&uuml;lerdatei gestatten? Sie k&ouml;nnte dazu auf die gesammelten Daten und die technische Infrastruktur der jetzt vorgeschlagenen Datei zur&uuml;ckgreifen. Ein effektiver Datenschutz setzt deshalb bei der Datensparsamkeit an. Da f&uuml;r die schulorganisatorische und -planerische Zwecke keine individualisierbaren Daten ben&ouml;tigt werden, sollten die zu diesem Zweck erhobenen Daten auch nicht individualisiert gespeichert werden!</p>
<p>Die Durchsetzung der Schulpflicht bei sog. &#8222;Schulschw&auml;nzern&#8220; ist dagegen eine Aufgabe, die an der einzelnen Sch&uuml;lerin/dem einzelnen Sch&uuml;ler ansetzt. Ob die polizeiliche Zuf&uuml;hrung von &#8222;herumlungernden&#8220; Kindern und Jugendlichen ein geeignetes Mittel ist, um deren Schuldistanz und evtl. bestehende Bildungsdefizite auszugleichen, wird bezweifelt. Eine p&auml;dagogisch-fachliche Betreuung kann sie jedenfalls nicht ersetzen. Sollte sich der Gesetzgeber jedoch entschlie&szlig;en, f&uuml;r die Durchsetzung der Schulpflicht auf zentral gespeicherte Sch&uuml;lerdaten zur&uuml;ckzugreifen, so w&auml;re daf&uuml;r eine fallbezogene Datensammlung (&#8222;Schw&auml;nzer-Datei&#8220;) vorzuziehen, in der lediglich die Angaben gem. &sect; 64a Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 notwendig w&auml;ren.</p>
<h5>Unzurei&shy;chendes Daten&shy;schutz&shy;ni&shy;veau an den Berliner Schulen</h5>
<p>In der parlamentarischen Anh&ouml;rung zum Gesetzentwurf haben sowohl der Berliner Beauftragte f&uuml;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit als auch der Vertreter des Landeselternausschusses auf das unzureichende Niveau des Datenschutzes an Berliner Schulen hingewiesen. Die Tatsache, dass derzeit nicht an allen Einrichtungen entsprechend instruierte Schuldatenschutzbeauftragte existieren, ist ein deutliches Indiz daf&uuml;r, dass die organisatorischen Voraussetzungen f&uuml;r einen integren Umgang mit automatisiert verarbeitbaren, personenbezogenen Daten derzeit noch nicht gegeben sind. Die Humanistische Union fordert die Abgeordneten auf, vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Sch&uuml;lerdatei daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass ein Missbrauch der Sch&uuml;lerdatei auszuschlie&szlig;en ist.</p>
<p>Aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik ist zu erwarten, dass die Erfassung und Speicherung der Sch&uuml;lerdaten auf Rechnern erfolgt, die sowohl zu Verwaltungszwecken als auch f&uuml;r den Schulunterricht genutzt werden. Der Austausch der Sch&uuml;lerdaten mit dem zentralen Server der Senatsverwaltung soll &uuml;ber einen Internetanschluss erfolgen, was das Risiko des Aussp&auml;hens der Daten vergr&ouml;&szlig;ert. Im Unterschied zur bisherigen, dezentralen und nicht-automatisierten Erfassung der Sch&uuml;lerdaten w&auml;ren die Folgen eines Einbruchs in Computer, auf denen Daten der &#8222;Sch&uuml;lerdatei&#8220; gespeichert werden, ungleich gr&ouml;&szlig;er. Bevor der Gesetzgeber eine so sensible Datenbank wie der Sch&uuml;lerdatei startet, sollten wirksame Vorkehrungen gegen den Missbrauch der Daten getroffen werden. Angesichts der geplanten Einf&uuml;hrung der Sch&uuml;lerdatei noch in diesem Jahr ist zu bef&uuml;rchten, dass bei einer eiligen Implementierung an den Schulen die n&ouml;tigen Sicherheitskonzepte auf der Strecke bleiben.</p>
<h5>Evalua&shy;ti&shy;ons&shy;klausel l&auml;uft ins Leere</h5>
<p>Die Humanistische Union begr&uuml;&szlig;t die Ank&uuml;ndigung einer Evaluation des Vorhabens nach zwei Jahren. Insbesondere f&uuml;r neue gesetzgeberische Instrumente, die wie die Sch&uuml;lerdatei mit Einschr&auml;nkungen der Grundrechte verbunden sind und &uuml;ber deren Wirksamkeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen (k&ouml;nnen), stellen Evaluationen ein geeignetes Mittel dar, um deren Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit im Faktischen zu kontrollieren und ggf. gesetzgeberisch nachzubessern. Bisherige Erfahrungen mit der Gesetzesfolgenabsch&auml;tzung durch Evaluationen zeigen jedoch, dass diese nur dann wirksam werden, wenn einige Mindestanforderungen erf&uuml;llt sind:</p>
<ul>
<li>Die Evaluation sollte durch unabh&auml;ngige, nach wissenschaftlichen Kriterien arbeitenden Stellen&nbsp; erfolgen.</li>
<li>Bei aller gebotenen Offenheit f&uuml;r die Untersuchung der Wirkungszusammenh&auml;nge sind vorab die Themen und die notwendigen Daten, die Kriterien und Verfahren der Pr&uuml;fung zu benennen.</li>
<li>Die m&ouml;glichen Konsequenzen der Evaluation sollten gesetzlich verankert werden (etwa Befristung der Regelung).</li>
</ul>
<p>Die mit dem &Auml;nderungsantrag der Koalition (Drs. 16/2081) vorgeschlagene Evaluation in &sect; 64b Schulgesetz kann in dieser Hinsicht leider nicht &uuml;berzeugen. Die Humanistische Union geht davon aus, dass diese Form der Evaluation weitgehend wirkungslos bleiben wird. So sind die meisten der f&uuml;r den Bericht geforderten Angaben (Art und Umfang der Datenerhebung) bereits aus dem Gesetzestext zu entnehmen. Dieser &#8222;Evaluationsbericht&#8220; k&ouml;nnte unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes erstellt werden, praktische Erfahrungen mit der Datenerfassung oder Probleme, die sich bei der Nutzung der Daten durch Schulen und andere Beh&ouml;rden ergeben, werden nicht nachgefragt. Dem im Gesetzentwurf angesprochenen Bericht &uuml;ber die &#8222;Erforderlichkeit der Datenerhebung&#8220; mangelt es hingegen an einer pr&auml;zisen Bestimmung, was darunter zu verstehen sein soll. Da der Gesetzgeber nicht die evaluierende Stelle benennt, ist davon auszugehen, dass die zust&auml;ndige Senatsverwaltung als Anwenderin des Gesetzes in ihrem Bericht feststellen wird, dass die Datenerhebung f&uuml;r die Schulplanung notwendig sei. Ein solcher Bericht best&auml;tigt nur den politischen Willen, der sich bereits im Gesetzentwurf niedergeschlagen hat. Im Sinne eines Evaluationsprozesses ist eine solche Feststellung jedoch wertlos.</p>
<p>Eine seri&ouml;se Untersuchung der &#8222;Erforderlichkeit&#8220; im engeren, juristischen Sinne w&auml;re mit einem hohen Aufwand verbunden: Ob es sich bei der automatisierten Sch&uuml;lerdatei um das mildest m&ouml;gliche Mittel f&uuml;r die genannten Zwecke handelt, w&uuml;rde eine Pr&uuml;fung alternativer Verfahrensweisen voraussetzen. Da weder finanzielle Mittel noch personelle Ausstattung der Evaluationstr&auml;ger benannt werden, ist nicht davon auszugehen, dass eine solche Pr&uuml;fung der &#8222;Erforderlichkeit&#8220; beabsichtigt ist &#8211; zumal der Evaluationsbericht sp&auml;ter j&auml;hrlich erstellt werden soll, die Pr&uuml;fung also j&auml;hrlich zu wiederholen w&auml;re.</p>
<h5>Ungewisse Eignung der Daten </h5>
<p>Mit der zentralen Sch&uuml;lerdatei soll das Problem der sog. Mehrfachanmeldungen von Sch&uuml;lern behoben und die Personalplanung an den Schulen verbessert werden. Ob sich die Kalkulation der Lehrerstellen mit der Datei jedoch verbessern l&auml;sst, ist fraglich: Die Lehrerstellenplanung wird an den Schulen in der Regel vor Ende der Anmeldefristen f&uuml;r die Sch&uuml;ler abgeschlossen, bei der Planung k&ouml;nnen deshalb nicht alle Anmeldungen ber&uuml;cksichtigt werden. Dar&uuml;ber hinaus bringt das Wissen um die doppelten Anmeldung der Grundsch&uuml;ler noch keine Entscheidung dar&uuml;ber, in welche Schule sie letztlich aufgenommen werden. Wie viele Lehrerstellen an einer Schule einzuplanen sind, l&auml;sst sich deshalb aus der Sch&uuml;lerdatei noch nicht erkennen. Ebenso unsicher ist, ob sich aus der Zahl der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler mit &#8222;nichtdeutscher Herkunftssprache&#8220; eine Planung des sprachlichen F&ouml;rderbedarfs erschlie&szlig;t. Der sprachliche F&ouml;rderbedarf l&auml;sst sich nicht auf dem Papier, aufgrund der Herkunftssprache, sondern nur im Dialog mit den Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern &#8211; also vor Ort &#8211; konkret beurteilen.</p>
<p><i>Norman B&auml;uerle<br />f&uuml;r den Landesverband der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/204/publikation/mit-der-schueler-id-gegen-schulschwaenzer/">Mit der Schüler-ID gegen Schulschwänzer?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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