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	<title>Owe Langfeldt Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Es geht noch mehr &#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 13:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[VDS.Meldungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Technische Standards zur Vorratsdatenspeicherung ebnen Weg f&#252;r noch umfangreichere Erfassung, Mitteilungen Nr. 199, Seite 9 &#8211; 10 Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland ist beschlossen, doch wie sollen die entstehenden Datenberge durchsucht werden? Schlie&#223;lich soll f&#252;r sechs Monate gespeichert werden, wer wann mit wem von wo aus wie lange telefonierte, wer wann im Internet [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Technische Standards zur Vorratsdatenspeicherung ebnen Weg f&uuml;r noch umfangreichere Erfassung, Mitteilungen Nr. 199, Seite 9 &#8211; 10</p>
<p>Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland ist beschlossen, doch wie sollen die entstehenden Datenberge durchsucht werden? Schlie&szlig;lich soll f&uuml;r sechs Monate gespeichert werden, wer wann mit wem von wo aus wie lange telefonierte, wer wann im Internet war und wem wann E-Mails geschrieben hat. Ohne einen entsprechenden&nbsp; technischen Standard zum Durchsuchen und &Uuml;bermitteln der Informationen schafft die VDS nur einen Datenberg, der keinen Nutzen haben kann, also schon im ersten Stadium einer Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitspr&uuml;fung scheitern muss. Doch sowohl die Richtlinie selbst als auch das Umsetzungsgesetz schweigen zu Fragen der genauen technischen Durchf&uuml;hrung. Nachdem bereits Ende September Entw&uuml;rfe f&uuml;r einen solchen technischen Standard zur Umsetzung der VDS bekannt wurden, sind Mitte November Teile der endg&uuml;ltigen Spezifikation ver&ouml;ffentlicht worden. Sie stammen vom European Telecommunications Standards Institute (ETSI), einer der drei von der EU anerkannten regionalen Standardisierungsinstitutionen. Von ihm stammt z.B. der Mobilfunkstandard UMTS. Standards f&uuml;r die &Uuml;berwachung von Telekommunikation werden bei ihm &#8211; hinter verschlossenen T&uuml;ren &#8211; vom Lawful Interception Committee erarbeitet. Die interessante Frage hier ist nun, ob die Spezifikation technisch eine Erfassung und&nbsp; &Uuml;bermittlung von Daten erm&ouml;glicht, die rechtlich nicht gedeckt ist &#8211; mit anderen Worten: Kann sie mehr als sie darf? Daher soll nun erstens dargestellt werden, nach welchen Kriterien die Datenberge durchsucht werden k&ouml;nnen und zweitens, welche Daten vorgehalten und bei einem Treffer &uuml;bermittelt werden sollen. Die Kriterien, nach denen gesucht werden k&ouml;nnen soll, sind &#8211; jeweils mit der zus&auml;tzlichen Angabe eine Zeitpunktes oder Zeitfensters &#8211;&nbsp; die folgenden:</p>
<ul>
<li>Netzwerk- oder Dienstadresse (z.B. Telefonnummer oder IP-Adresse)</li>
<li>Hardware-Nummer eines Ger&auml;tes (Bsp.: Mobiltelefone haben eine weltweit einmalige Seriennummer, die IMEI</li>
<li>Netzwerkelement (z.B. eine Funkzelle)</li>
<li>Name und Adresse eines Teilnehmers (inkl. eventuell abweichenden Rechnungsadressen u.&Auml;.)</li>
<li>Herkunft oder Ziel einer Verbindung (bestimmt z.B. &uuml;ber Telefonnummer, IMEI, IP-Adresse)</li>
<li>Positionsinformationen (z.B. Funkzelle)</li>
</ul>
<p>Bemerkenswert ist dabei, dass f&uuml;r jedes der Kriterien nicht nur nach einem einzelnen Wert, sondern auch nach mehreren Werten oder einem Bereich von Werten gesucht werden kann. Diese Suche mit &bdquo;Wildcards&#8220; erlaubt Abfragen, die zum Beispiel auf unvollst&auml;ndigen Telefonnummern oder verschiedenen Schreibweisen von Namen basieren. Ein Beispiel w&auml;re die Suche nach einem Teilnehmer &bdquo;Otto M??er&#8220; mit der Telefonnummer &bdquo;12??56&#8243;. Zu den Abfragekriterien hei&szlig;t es in den Dokumenten lapidar, dass nicht jede nach den technischen Vorgaben m&ouml;gliche Suche und &Uuml;bermittlung auch notwendigerweise in jedem Staat, der die Richtlinie anwendet, legal sein m&uuml;sse. Dies zu kl&auml;ren, sei Sache der einzelnen Staaten.<br />Wenn nun eine solche Suche einen oder mehrere Treffer ergibt, sollen nach dem Standard folgende Daten &uuml;bermittelt werden:</p>
<p>Daten zu Quelle, Ziel und Art der Kommunikation:</p>
<ul>
<li>Netzwerk- oder Servicenummer (z.B. IP-Adresse, E-Mail-Adresse)</li>
<li>Hardwarenummer (z.B. IMEI)</li>
<li>Namen, Adressen, Benutzerkennungen der registrierten Teilnehmer</li>
<li>Beginn und Ende eines Kommunikationsvorgangs</li>
<li>Beginn und Ende der Verbindung mit einem Dienst&nbsp; (z.B. Einwahl in das Internet)</li>
<li>Daten zur Bestimmung der Art des Kommunikationsvorgangs (Telefongespr&auml;ch, SMS-Versand, E-Mail-Versand, Chat etc.)</li>
</ul>
<p>Daten zur Positionsbestimmung bei mobilen Endger&auml;ten:</p>
<ul>
<li>Position bei Beginn der Kommunikation (z.B. Ort der aktuellen Funkzelle)</li>
<li>Ort (z.B. &uuml;ber Postleitzahl) oder IP-Adresse bei Zugang zu einem &ouml;ffentlichen drahtlosen Netzwerk </li>
<li>Ort und Zeit der ersten Aktivierung von Prepaid-Diensten, Ort und Zeit der Aufladevorg&auml;nge (letzteres optional).</li>
<li>(optional) Positionsdaten unabh&auml;ngig von einem Kommunikationsvorgang, z.B. beim Wechsel von Funkzellen oder auf einer periodischen Basis, sowie Daten zum Status des Ger&auml;ts (im Netz eingeloggt oder nicht)</li>
</ul>
<p><b>Wo gehen diese Bestimmungen &uuml;ber die Vorratsdaten-Richtlinie hinaus?</b></p>
<p>Der wichtigste Punkt ist die m&ouml;gliche Erfassung von Standortdaten bei Mobilger&auml;ten. Die europ&auml;ische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schreibt vor, dass der Standort eines Mobilger&auml;tes zu Beginn eines Kommunikationsvorganges festgestellt wird. Nach dem ETSI-Standard soll es aber auch m&ouml;glich sein, die Daten abzufragen, wenn keine Kommunikation im allt&auml;glichen Sinne stattfindet, also beim Wechsel von Funkzellen und bei den regelm&auml;&szlig;ig durchgef&uuml;hrten &bdquo;Location Updates&#8220;, bei denen sich das Telefon kurz beim n&auml;chsten Funkmast meldet. Nach der europ&auml;ischen Richtlinie d&uuml;rften solche Standortdaten nicht gespeichert werden. Der ETSI-Standard sieht hier eine folgenreiche Erweiterung vor: W&auml;hrend die Bestimmungen der Richtlinie die Erstellung von einigerma&szlig;en pr&auml;zisen Bewegungsprofilen nur bei Vieltelefonierern erlaubt, erm&ouml;glicht der technische Standard die Erstellung solcher Profile f&uuml;r alle Besitzer von Mobiltelefonen, selbst wenn sie nicht telefonieren, sondern ihr Ger&auml;t nur im eingeschalteten Zustand mit sich herumtragen. Auch die m&ouml;gliche Erfassung von Ort und Zeit des Aufladens von Prepaid-Diensten ist nicht &uuml;ber die Richtlinie gedeckt.&nbsp; Gleiches gilt f&uuml;r die Erfassung von zus&auml;tzlichen Postanschriften der Kunden und deren &Auml;nderungen. Die Richtlinie nennt an Internetdiensten, deren Nutzung protokolliert werden soll, abschlie&szlig;end Internettelefonie und E-Mail. Der ETSI-Standard hingegen fordert generell eine Erfassung des genutzten Internetdienstes &ndash;&nbsp; also auch von anderen Diensten wie einem Internet Relay Chat (IRC). Die Erfassung umfangreicherer Standortdaten sowie die Erfassung von Adresswechseln sind&nbsp; optional. Allerdings ist zu bef&uuml;rchten, dass Daten, die erhoben werden k&ouml;nnen, fr&uuml;her oder sp&auml;ter auch erhoben und verwendet werden. Was technisch m&ouml;glich ist, wird auch rechtliche Begehrlichkeiten bei der Exekutive wecken &ndash; die Diskussion um den Einsatz von Mautdaten zur Strafverfolgung kann hier als Beispiel dienen. Doch warum gehen die technischen M&ouml;glichkeiten &uuml;berhaupt &uuml;ber die rechtlichen hinaus? Eine erste Antwort darauf liefert die Zusammensetzung des Lawful Interception Committee. Einige seiner Mitglieder haben Verbindungen zu Herstellern von Telekommunikationstechnik, zu Geheimdiensten und zu Strafverfolgungsbeh&ouml;rden. Interessant ist auch die starke Beteiligung von Vertretern, die ihren T&auml;tigkeitsschwerpunkt au&szlig;erhalb der Europ&auml;ischen Union haben, etwa des US-Unternehmens VeriSign und der Australischen Kommunikations- und Medienagentur &ndash; ein Schelm, wer B&ouml;ses dabei denkt.<br />Owe Langfeldt ist Student der Politikwissenschaft und arbeitet als freier Mitarbeiter f&uuml;r das Unabh&auml;ngige Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel.</p>
<p>Quellen:<br />Handover interface for the request and delivery of retained data V0.2.1 &#8211; technische Spezifikation der &Uuml;bergabeschnittstelle [Entwurf], <a href="http://www.quintessenz.at/d/000100003928" target="_blank" rel="noopener">http://www.quintessenz.at/d/000100003928</a>&nbsp; <br />Requirements of Law Enforcement Agencies for handling Retained Data V0.4.0 &#8211; Pflichtenheft f&uuml;r Telekommunikationsanbieter [Entwurf],<br /><a href="http://www.quintessenz.at/d/000100003929" target="_blank" rel="noopener">http://www.quintessenz.at/d/000100003929</a> &#8211;&nbsp; Lawful Interception (LI); Retained Data V1.1.1 &#8211; Pflichtenheft f&uuml;r Telekommunikationsanbieter&nbsp; [endg&uuml;ltige Version],<br /><a href="http://webapp.etsi.org/action%5CPU/20071113/ts_102656v010101p.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://webapp.etsi.org/action%5CPU/20071113/ts_102656v010101p.pdf</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/es-geht-noch-mehr/">Es geht noch mehr &#8230;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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