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	<title>Ralf Siemens Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Wehrpflicht-Willkür bleibt unangetastet &#8211; Bundesverfassungsgericht verweigert die Überprüfung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/wehrpflicht-willkuer-bleibt-unangetastet-bundesverfassungsgericht-verweigert-die-ueberpruefung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 02:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 12]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 137 Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion um die Wehrpflicht steht die sogenannte Wehrungerechtigkeit. Gemeint ist damit, ob die Kriegsdienstpflicht &#8222;allgemein&#8220; oder &#8222;willk&#252;rlich&#8220; umgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung 1978 festgestellt, dass die Wehrpflicht &#8222;Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgedankens&#8220; ist und &#8222;unter der Herrschaft des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz [steht]&#8220;. Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/wehrpflicht-willkuer-bleibt-unangetastet-bundesverfassungsgericht-verweigert-die-ueberpruefung/">Wehrpflicht-Willkür bleibt unangetastet &#8211; Bundesverfassungsgericht verweigert die Überprüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 137</p>
<p>Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion um die Wehrpflicht steht die sogenannte Wehrungerechtigkeit. Gemeint ist damit, ob die Kriegsdienstpflicht &bdquo;allgemein&ldquo; oder &bdquo;willk&uuml;rlich&ldquo; umgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung 1978 festgestellt, dass die Wehrpflicht &bdquo;Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgedankens&ldquo; ist und &bdquo;unter der Herrschaft des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz [steht]&ldquo;. Die Fakten sind eindeutig: &bdquo;Allgemein&ldquo; ist die Wehrpflicht nur in Bezug auf Erfassung und milit&auml;r&auml;rztliche Durchmusterung, nicht aber in Bezug auf die tats&auml;chliche Dienstleistung. Von 436.000 M&auml;nnern des j&uuml;ngsten Geburtsjahrgangs 1985, &uuml;ber den es abschlie&szlig;end Zahlen gibt, standen lediglich rund 110.000 f&uuml;r eine Einberufung ins Milit&auml;r zur Verf&uuml;gung; angetreten &#8211; in Form des Grundwehrdienstes oder des freiwillig l&auml;ngeren Wehrdienstes &#8211; haben ihn 67.227. Deutlich mehr, &uuml;ber 82.000, haben als Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst geleistet. Die gr&ouml;&szlig;te Gruppe sind allerdings die untauglich Gemusterten: 140.000 oder 38 Prozent. Ungemustert blieben &uuml;ber 60.000. Die Anzahl der Un- und Ausgemusterten (200.000) ist somit h&ouml;her als die der Wehr- oder Ersatzdienstleistenden zusammen (150.000).</p>
<p>Gegenw&auml;rtig wird nahezu jeder Zweite ausgemustert. Insgesamt bleiben etwa 60 Prozent eines m&auml;nnlichen Jahrgangs vom Zwangsdienen verschont. Lediglich 16 Prozent leisten den Kriegsdienst an der Waffe (darunter etwa ein Drittel als Freiwillige), aber 20 Prozent absolvieren als Kriegsdienstverweigerer Ersatzdienste. Weitere f&uuml;nf Prozent umgehen durch freiwillige Verpflichtung im Katastrophenschutz, durch Polizei &#8211; und Milit&auml;rkarriere die Heranziehung zu einem Zwangsdienst.</p>
<h2 class="auto-created">Richter&shy;vor&shy;lage an das Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;ge&shy;richt</h2>
<p>Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung hat das Verwaltungsgericht K&ouml;ln im Dezember 2008 die Einberufung eines Wehrpflichtigen ausgesetzt und beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die Wehrpflicht grundgesetzkonform ist. Die 8. Kammer vertritt nicht die Auffassung, dass einzelne Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes verfassungswidrig seien. Vielmehr ergebe sich die Verfassungswidrigkeit daraus, dass nur noch eine Minderheit Dienst leistet und die Mehrheit gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht brauchte lediglich ein halbes Jahr, um am 22. Juli 2009 die Richtervorlage als unzul&auml;ssig abzuweisen. Der Vorlagenbeschluss gen&uuml;ge den Anforderungen nicht, da er &bdquo;lediglich pauschal und unzureichend&ldquo; begr&uuml;ndet sei, so die 1. Kammer des 2. Senats. Das Verwaltungsgericht habe sich nicht umfassend mit der Rechtslage, der Rechtsprechung und der juristischen Fachdiskussion auseinandergesetzt.</p>
<p>Die Richtervorlage h&auml;tte trotz vermeintlicher M&auml;ngel zur Pr&uuml;fung angenommen werden k&ouml;nnen. Das Bundesverfassungsgericht zweifelte die dargelegten Zahlen und Fakten gar nicht an. Die Weigerung, die Heranziehungswillk&uuml;r h&ouml;chstrichterlich auf ihre Grundgesetzwidrigkeit zu pr&uuml;fen, ist nicht juristisch, sondern politisch motiviert. Auch fr&uuml;here Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes r&auml;umen der Wehrpflicht eine verfassungsrechtliche Sonderstellung ein. Zuletzt in einem Beschluss im Februar 2002 hat es betont, dass die Wehrpflicht &bdquo;verfassungsrechtlich verankert&ldquo; sei und eine &bdquo;eigenst&auml;ndige verfassungsrechtliche Pflicht&ldquo; darstelle. Sie k&ouml;nne auch nicht gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Diese juristische Interpretation nutzend, wehrte das Verfassungsgericht auch Vorst&ouml;&szlig;e ab, nach denen die Wehrpflicht, da sie ausschlie&szlig;lich f&uuml;r M&auml;nner gelte, gegen das in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Gleichberechtigungsgebot von Frauen und M&auml;nnern versto&szlig;e.</p>
<p>Bezogen auf die Wehrpflicht-Lotterie hei&szlig;t das: Wenn aufgrund rechtlicher Normen von vornherein 80 Prozent eines Jahrgangs vom Dienen freigestellt und diese Ausnahmen sachlich begr&uuml;ndet w&uuml;rden, dann w&auml;re auch das in Ordnung. So lie&szlig;e sich aus Gr&uuml;nden der Optimierung des milit&auml;rischen Fahrzeugparks und somit der Steigerung der &Uuml;berlebenschancen der Krieg f&uuml;hrenden Bundeswehrsoldaten doch nachvollziehbar herleiten, dass Wehrpflichtige mit K&ouml;rpergr&ouml;&szlig;en unter 170 und &uuml;ber 180 cm auszumustern sind.</p>
<h2 class="auto-created">Es geht um Grund&shy;recht&shy;s&shy;einschr&auml;n&shy;kungen</h2>
<p><b>M&auml;rz 2009:</b> Das Verwaltungsgericht Mainz sieht f&uuml;r einen zum Zivildienst Einberufenen 24-J&auml;hrigen keinen Zur&uuml;ckstellungsgrund, wenn er durch den Zivildienst aus seiner befristeten Anstellung gerissen und um die Chance gebracht wird, in ein unbefristetes Arbeitsverh&auml;ltnis &uuml;bernommen zu werden.</p>
<p><b>Juli 2009: </b>Wegen Zivildienstflucht wird ein 21-J&auml;hriger zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bew&auml;hrung durch das Amtsgericht Berlin verurteilt. Er verweigert total, weil der Zivildienst als zweites Standbein der Wehrpflicht Kriegsdienst sei.</p>
<p><b>August 2009:</b> Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 23-j&auml;hrigen Kriegsdienstverweigerer zu einer Geldstrafe in H&ouml;he von 120 Tagess&auml;tzen. Er ist der Einberufung zum Zivildienst aus beruflichen Gr&uuml;nden nicht nachgekommen. Er sprang als Fahrer und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer in einer Nachfolgefirma seiner Spedition ein, die in Not geraten war. Zuvor wurde sein Zur&uuml;ckstellungsbegehren durch das zust&auml;ndige Verwaltungsgericht abgelehnt, da er diese &bdquo;berufliche(n) Fakten selbst geschaffen&ldquo; habe.</p>
<p>Diese drei F&auml;lle illustrieren die augenf&auml;lligsten Grundrechtseinschr&auml;nkungen, die mit der Wehrpflicht verbunden sind: Berufsfreiheit, Freiheit der Person und Gewissensfreiheit. In das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird bereits ab dem 17. Geburtstag eingegriffen. Meldebeh&ouml;rden leiten die Personendaten m&auml;nnlicher deutscher Staatsb&uuml;rger an das Milit&auml;r. Die &bdquo;Erfassten&ldquo; m&uuml;ssen gegen&uuml;ber der Bundeswehr pers&ouml;nliche Ausk&uuml;nfte &uuml;ber Schule, Ausbildung, Gesundheitszustand und Berufsw&uuml;nsche machen. Dar&uuml;ber hinaus gilt ab dem 17. Geburtstag das Grundrecht auf Freiz&uuml;gigkeit nur noch eingeschr&auml;nkt. Wer die Bundesrepublik l&auml;nger als drei Monate verlassen m&ouml;chte, braucht die Zustimmung des Milit&auml;rs. In der Diskussion um die Wehrpflicht spielen diese Grundrechtseinschr&auml;nkungen nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist Folge gesellschaftlicher Normalit&auml;t von fast 200 Jahren Kriegsdienstpflicht in Deutschland.</p>
<h2 class="auto-created">Wehrpflicht juristisch f&uuml;r sakrosankt erkl&auml;rt</h2>
<p>Die verfassungsrechtliche Grundlage f&uuml;r die Wehrpflicht wurde erst 1954 geschaffen. Artikel 71 Nr. 1 GG erhielt folgenden Wortlaut: &bdquo;Der Bund hat die ausschlie&szlig;liche Gesetzgebung &uuml;ber&#8230; die Verteidigung einschlie&szlig;lich der Wehrpflicht &#8230;&ldquo; Seit der Verabschiedung der Notstandsverfassung 1968 hei&szlig;t es in Artikel 12a Absatz 1 GG bis heute unver&auml;ndert: &bdquo;M&auml;nner k&ouml;nnen &#8230; zum Dienst in den Streitkr&auml;ften &#8230; verpflichtet werden.&ldquo; Dass daraus eine eigenst&auml;ndige Verfassungsnorm abgeleitet wird, ist nicht dazu angetan, den H&uuml;tern der Verfassung besonderes Vertrauen entgegenzubringen. Aber mit diesem Griff in die juristische Zauberkiste wurde die nachtr&auml;glich ins Grundgesetz geschriebene Wehrpflicht-Kann-Bestimmung zur rechtlich unangreifbaren Verfassungsnorm gek&uuml;rt. Juristisch ist die Wehrpflicht nicht zu kippen. Solange die Politik an der Wehrpflicht festh&auml;lt, wird das Bundesverfassungsgericht der Politik R&uuml;ckendeckung geben.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Dokumentationen der genannten Beschl&uuml;sse unter: <a href="http://www.asfrab.de/recht" target="_blank" rel="noopener">www.asfrab.de/rechtsprechung.html</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/wehrpflicht-willkuer-bleibt-unangetastet-bundesverfassungsgericht-verweigert-die-ueberpruefung/">Wehrpflicht-Willkür bleibt unangetastet &#8211; Bundesverfassungsgericht verweigert die Überprüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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