<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Regine Kollek Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/autoren/regine-kollek/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/autoren/regine-kollek/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2021 13:40:26 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.4</generator>
	<item>
		<title>Biobanken &#8211; medizinischer Fortschritt und datenschutzrechte Probleme*</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/184-vorgaenge/publikation/biobanken-medizinischer-fortschritt-und-datenschutzrechte-probleme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Dec 2008 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/biobanken-medizinischer-fortschritt-und-datenschutzrechte-probleme/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: Vorg&#228;nge 184 ( Heft 4/2008), S. 59-69 1. Biobanken und ihre Bedeutung f&#252;r die Forschung Als Biobanken bezeichnet man gemeinhin Sammlungen von Proben menschlicher K&#246;rpersubstanzen (z.B. Gewebe, Blut, DNA), die mit personenbezogenen Daten und demografischen Informationen &#252;ber die Spender des Materials verkn&#252;pft sind. Sie haben einen Doppelcharakter als Proben und Datensammlungen (NER 2004:9). In [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/184-vorgaenge/publikation/biobanken-medizinischer-fortschritt-und-datenschutzrechte-probleme/">Biobanken &#8211; medizinischer Fortschritt und datenschutzrechte Probleme*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorg&auml;nge 184 ( Heft 4/2008), S. 59-69</p>
<h5>1. Biobanken und ihre Bedeutung f&uuml;r die Forschung</h5>
<p>Als Biobanken bezeichnet man gemeinhin Sammlungen von Proben menschlicher K&ouml;rpersubstanzen (z.B. Gewebe, Blut, DNA), die mit personenbezogenen Daten und demografischen Informationen &uuml;ber die Spender des Materials verkn&uuml;pft sind. Sie haben einen Doppelcharakter als Proben und Datensammlungen (NER 2004:9). In der biomedizinischen Forschung werden Biobanken f&uuml;r die Aufkl&auml;rung von Ursachen und Mechanismen zahlreicher Erkrankungen und ihrer Behandlung zunehmend wichtig. Viele Krankheiten sind multifaktoriell bedingt, d.h. sie entstehen durch das Zusammenwirken von Umwelt, Lebensstil und genetischen Faktoren. Da der Einfluss einzelner Faktoren zumeist gering ist, werden f&uuml;r ihre Identifizierung aus statistischen Gr&uuml;n-den gr&ouml;&szlig;ere Gruppen von Menschen bzw. deren Proben ben&ouml;tigt. Eine erfolgreiche Identifizierung er&ouml;ffnet neue M&ouml;glichkeiten f&uuml;r die Entwicklung therapeutischer Ans&auml;tze und pr&auml;ventiver Strategien. Wichtig ist dies unter anderem f&uuml;r die sich derzeit in der Entwicklung befindliche &#8222;individualisierte Medizin&#8221;, in deren Kontext genetische Profile ein wichtiger Ausgangspunkt f&uuml;r Diagnose, Prognose, Behandlung und Pr&auml;vention darstellen.</p>
<p>Die meisten derzeit existierenden Biobanken sind Forschungsbiobanken, also Einrichtungen, die Proben und Daten humanen Ursprungs sammeln und sie entweder f&uuml;r die Eigenforschung nutzen oder Dritten f&uuml;r Forschungszwecke zur Verf&uuml;gung stellen.[1] Dabei kann es sich um &ouml;ffentlich oder privat finanzierte Einrichtungen handeln, die die Forschung zu ideellen oder kommerziellen Zwecken betreiben. Entscheidend ist jedoch, dass die Forschung einen legitimatorischen Charakter hat; sie erm&ouml;glicht einen privilegierten Zugang zu den in einer Biobank gespeicherten Proben und Daten. Andererseits beschr&auml;nkt sie die Nutzung von Daten und Proben auch auf diesen Zweck.</p>
<p>Neben Forschungsbiobanken gibt es auch Biobanken, deren eingelagertes Material zu therapeutischen Zwecken verwendet wird. Klassische Beispiele daf&uuml;r sind die Lager der Blutspendedienste oder Banken, die Nabelschnurblut zur Transplantation der darin enthaltenen Stammzellen aufbewahren. Viele dieser therapeutischen Biobanken betreiben auch Forschung, sei es zur Qualit&auml;tssicherung oder zu wissenschaftlichen Zwecken.</p>
<p>Diese und andere Doppelnutzungen von Biobanken machen die Eingrenzung ihrer Zweckbestimmung teilweise schwierig. Im Mittelpunkt dieses Artikels stehen Forschungsbiobanken und ihre aktuelle Entwicklung im nationalen und internationalen Zusammenhang sowie die sich daraus ergebenden ethischen und rechtlichen Herausforderungen.</p>
<h5>II. Entwicklung von Biobanken: aktuelle Trends</h5>
<p>Biobanken sind keine neue Erfindung; ihre Geschichte ist eng mit der der modernen biologischen und medizinischen Forschung verbunden. Viele Institute in Universit&auml;tskliniken, aber auch humanbiologische und anthropologische Forschungsinstitute beherbergen Sammlungen konservierter Gewebe, die f&uuml;r die Diagnose entnommen und zu Lehr- oder Forschungszwecken verwahrt wurden. Daneben werden seit den 1990er Jahren gezielt neue Biobanken aufgebaut, die teilweise weitaus umfangreicher sind als die alten Sammlungen; sie k&ouml;nnen gro&szlig;e Teile oder die gesamte Bev&ouml;lkerung eines Landes umfassen.</p>
<p>Bekannt wurden diese Aktivit&auml;ten einer breiteren &Ouml;ffentlichkeit durch die 1998 durch das isl&auml;ndische Parlament beschlossene Einrichtung einer nationalen Biobank, der so genannten <i>Health Sector </i>Database (HSD). Ihr Ziel ist es, die in Island breit verf&uuml;gbaren genealogischen Daten mit Gesundheitsdaten und genetischen Befunden zu verkn&uuml;pfen, um auf diese Weise Risikofaktoren f&uuml;r Krankheiten identifizieren zu k&ouml;nnen. Im Endstadium soll die HSD die pseudonymisierten Gesundheitsdaten der gesamten isl&auml;ndischen Bev&ouml;lkerung (ca. 280.000 Personen) enthalten.</p>
<p>Das Besondere an dem Unternehmen ist, dass von den potenziellen Teilnehmern an der Biobank keine explizite Zustimmung f&uuml;r die Beforschung ihrer Proben und Daten eingeholt, sondern ein <i>opt out</i>-Modell etabliert wurde. Danach wurden alle Isl&auml;nder in die HSD aufgenommen, es sei denn, die widersprachen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Trotz des relativ intensiven Protests aus Bev&ouml;lkerung und Wissenschaft gegen diese von vielen als Verletzung des Selbstbestimmungsrechts wahrgenommene Praxis wurde das Projekt zun&auml;chst etabliert. Andauernde rechtliche, politische und ethische Kontroversen f&uuml;hrten jedoch dazu, dass es nach einigen Jahren zum Stillstand kam. (Wickinoff 2006; P&auml;lsson 2008)</p>
<p>Im Zusammenhang mit der Entwicklung der HSD wurden viele Fragen aufgeworfen, die auch f&uuml;r Biobanken in anderen L&auml;ndern relevant sind. Sie reichen vom Schutz individueller Rechte bis hin zur globalen Governance von Forschungsinfrastrukturen. Ohne dass diese Diskussionen abgeschlossen w&auml;ren, zeigen sich eine Reihe von neueren Trends, die es erforderlich machen zu &uuml;berpr&uuml;fen, ob die gesellschaftlichen Reaktionen auf diese Entwicklungen angemessen und ausreichend sind. Diese Trends werden im Folgenden in acht Punkten skizziert:</p>
<p>1. <i>Quantitative Ausweitung</i>. National wie international steigt die Zahl der bekannten Biobanken und der damit verbundenen Aktivit&auml;ten. 2006 wurden in Deutschland bereits &uuml;ber 40 Biobanken identifiziert (Revermann/Sauter 2006), die jeweils mehr als 1.500 Proben enthalten und als Forschungsbiobanken eingestuft werden k&ouml;nnen. Mittlerweilelegt praktisch jedes Forschungsprojekt, das sich mit der ldentiflzierung von genetischen Risikofaktoren oder Fragen der genetischen Epidemiologie befasst, seine eigene Biobank an. Eine der aktuellen Neugr&uuml;ndungen ist die so genannte &#8222;Helmholtz-Kohorte&#8221;. Dabei handelt es sich um eine gro&szlig; angelegte Bev&ouml;lkerungsstudie. Sie soll 200.000 B&uuml;rger umfassen, die in den n&auml;chsten zehn bis zwanzig Jahren in die Erforschung h&auml;ufiger chronischer Erkrankungen wie Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf- oder Demenzerkrankungen eingebunden werden sollen.[2]</p>
<p>Obwohl die Etablierung einer nationalen, dem isl&auml;ndischen Modell vergleichbaren Biobank in Deutschland nicht geplant ist, bewegt sich die Helmholtz-Kohorte in &auml;hnlicher Gr&ouml;&szlig;enordnung. In verschiedenen anderen L&auml;ndern werden explizit nationale Biobanken aufgebaut. In Gro&szlig;britannien wurde vor einigen Jahren das &#8222;UK Biobank&#8221; Projekt zur Gesundheitsforschung aufgelegt, das in naher Zukunft bis zu 500.000 Patienten umfassen soll. Am 25. November 2008 waren bereits &uuml;ber 223.000 Personen registriert. (<a href="http://www.ukbiobank.ac.uk/" target="_blank" rel="noopener">www.ukbiobank.ac.uk</a>) Sehr aktiv in diesem Bereich ist auch Schweden. Dort sind im nationalen Biobank Programm zwischen 50 und 100 Millionen Proben erfasst; der Zu-wachs betr&auml;gt drei bis vier Millionen Proben pro Jahr. Obwohl die Proben dezentral gelagert werden, k&ouml;nnen sie &uuml;ber vernetzte Rechner lokalisiert und die dazu geh&ouml;rigen Daten zentral zusammengef&uuml;hrt und ausgewertet werden. (<a href="http://www.biobanks.se/" target="_blank" rel="noopener">www.biobanks.se</a>). Dies sind nur einige Beispiele f&uuml;r die national wie international stetig anwachsende Zahl von Biobanken und dort gelagerter Proben. Ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen.</p>
<p>2. <i>Qualitative Ausweitung</i>. Auch der Umfang der in Biobanken gespeicherten Informationen nimmt zu. Die probenbezogenen Datensets in Biobanken enthalten neben den klinischen Daten eines Patienten oder einer Spenderin soziodemografische Daten, Informationen &uuml;ber den Lebensstil und auch genetische Daten sowie &#8211; in der Regel ab-getrennt davon &#8211; identifizierende Daten (Name, Adressen, Telefonnummer, etc.). Durch wiederholte Datenerhebung sowie wissenschaftliche Analysen steigt der Informationsgehalt der Datensets tendenziell immer weiter an.</p>
<p>Um die Identifizierbarkeit der Proben sicherzustellen wird dar&uuml;ber hinaus teilweise schon heute ein genetisches Muster aus der Probe extrahiert, das &#8211; &auml;hnlich wie bei forensischen genetischen Untersuchungen &#8211; eine eindeutige Beschreibbarkeit der Probe sicherstellt (Pakstis et al. 2007). Bei Verf&uuml;gbarkeit von Referenzmaterial mit Bezug zu einer identifizierbaren Person kann nicht nur die Probe, sondern dar&uuml;ber hinaus auch der Spender eindeutig identifiziert werden. Das zahlenm&auml;&szlig;ige Anwachsen der in einem Datensatz gespeicherten Items macht die Datens&auml;tze immer individueller; schlie&szlig;lich gibt es nur noch eine einzige Person, die eine spezifische Kombination von Merkmalen auf weist. Im Ergebnis sind die Datens&auml;tze prinzipiell nicht mehr anonymisierbar (Malin/Sweeny 2002; Greely 2007; Mascalzoni et al. 2008).</p>
<p>3.<i> Vernetzung</i>. Um kleine Effekte einzelner Einflussfaktoren entdecken zu k&ouml;nnen, ist aus statistischen Gr&uuml;nden die Untersuchung einer gro&szlig;en Anzahl von Individuen not-wendig. Einzelne Biobanken verf&uuml;gen oftmals nicht &uuml;ber die erforderliche Zahl gut charakterisierter Spendermaterialien. Eine L&ouml;sung dieses Problems besteht darin, verschiedene Biobanken zu vernetzen und ihre Datens&auml;tze zusammenzuf&uuml;hren. Dies erm&ouml;glicht den Zugang zu gr&ouml;&szlig;eren Kohorten, als dies &uuml;ber einzelne Biobanken m&ouml;glich w&auml;re.</p>
<p>Eine solche Vernetzung von Biobanken ist derzeit &uuml;berall zu beobachten. In Deutschland wird sie beispielsweise im Rahmen von Kompetenznetzwerken zu Erforschung verschiedener Krankheiten vom Bundesministerium f&uuml;r Forschung und Technologie nachdr&uuml;cklich gef&ouml;rdert. Ein Beispiel auf regionaler Ebene ist die Donau-Biobank&#8220; (<a href="http://www.danubianbiobank.de/" target="_blank" rel="noopener">www.danubianbiobank.de</a>), die von einem Netzwerk von Universit&auml;ten und assoziierten Partnern zwischen Ulm und Budapest gegr&uuml;ndet wurde. Neben der Erforschung von Alterserkrankungen besteht das Ziel darin, die Biobankaktivit&auml;ten durch EHealth-Portale und IT-basierte Strategien in die lokale und regionale Krankenversorgung zu integrieren. Aufgebaut werden soll ein Modell einer <i>public private </i>partnership mit Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen, Industrie, Krankenversicherungen, medizinischer Forschung und &ouml;ffentlicher Gesundheitsversorgung.</p>
<p>4. <i>Internationalisierung</i>. Dieser Trend zur Vernetzung zeigt sich auch auf internationaler Ebene. In M&auml;rz 2008 wurde beispielsweise im Rahmen eines durch die EU-Kommission gef&ouml;rderten Projektes die <i>European Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure </i>(BBMRI) etabliert (httpa/www.bbmri.eul). Der BBMRI geh&ouml;ren ungef&auml;hr 100 Biobanken aus ganz Europa an. Ziel dieser Initiative ist es, innerhalb der n&auml;chsten zwei Jahre die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen f&uuml;r ein solches Netzwerk und den darin avisierten, grenz&uuml;berschreitenden Austausch von Daten und Proben zu kl&auml;ren und ein Konzept f&uuml;r die Infrastruktur zu entwickeln.</p>
<p>Vergleichbare Initiativen wie BBMRI gibt es auch in anderen Regionen der Welt, beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika, Asien oder Australien. Auch globale Zusammenschl&uuml;sse werden bereits diskutiert. W&auml;hrend allerdings im Fall von BBMRI Proben und Daten noch im europ&auml;ischen Rechtsraum verbleiben und somit durch die europ&auml;ische Datenschutzrichtlinie gesch&uuml;tzt sind, ist das nicht mehr gegeben, wenn Daten und Proben beispielsweise in die Vereinigten Staaten von Amerika oder Japan transferiert werden oder &uuml;ber Portale in diesen L&auml;ndern zug&auml;nglich sind.</p>
<p>5. <i>Privatisierung und Kommerzialisierung</i>. Forschungsbiobanken befinden sich zwar &uuml;berwiegend, aber keinesfalls ausschlie&szlig;lich in &ouml;ffentlicher Tr&auml;gerschaft. Beispielsweise legen viele national und international t&auml;tige pharmazeutische Unternehmen Biobanken an, die Proben und Daten aus klinischen Studien enthalten. Diese Proben dienen nicht nur der Eigenforschung, sondern werden unter Umst&auml;nden auch an Dritte ver&auml;u&szlig;ert. Solche Verk&auml;ufe geh&ouml;ren bereits heute zum Gesch&auml;ftsmodell einiger Unternehmen.</p>
<p>Andere Unternehmen widmen sich nicht prim&auml;r der Forschung, sondern bieten biomedizinische bzw. genetische Dienstleistungen an. Beispiele f&uuml;r diese Gruppe sind 23andMe aus den USA (<a href="http://www.23andme.com/" target="_blank" rel="noopener">www.23andme.com</a>), deCODEMe aus Island (<a href="http://www.decodeme.com/" target="_blank" rel="noopener">www.decodeme.com</a>), oder Navigenics aus Kalifornien (<a href="http://www.navigenics.com/" target="_blank" rel="noopener">www.navigenics.com</a>). Die Firmen untersuchen im Auftrag ihrer Kunden deren Genom und teilen ihnen die Befunde mit einer Erkl&auml;rung ihrer Bedeutung mit. Dar&uuml;ber hinaus sind sie jedoch auch an einer Beforschung der Proben interessiert. Wenn die Kunden zustimmen, k&ouml;nnen Daten und Proben nicht nur mit biomedizinischen Fragestellungen untersucht werden, sondern auch mit solchen, die der Verbesserung der Angebote der Firma dienen. Dabei kann auch Partnerunternehmen Zugriff auf pers&ouml;nliche Inforinationen gew&auml;hrt werden. Selbst wenn Proben-und Datengeber einer solchen Nutzung zustimmen, sind in diesen F&auml;llen Forschungsund kommerzielle Zwecke so eng miteinander verkoppelt, dass es f&uuml;r die Kunden schwierig sein d&uuml;rfte, das eine vom anderen zu unterscheiden.</p>
<p>6. <i>Standardisierung</i>. Biobanken wurden von verschiedenen Akteuren an unterschiedlichen Orten zu unterschiedlichen Zeiten und Zwecken angelegt; von daher sind sie au&szlig;erordentlich heterogen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Forschungsziele, der Art und dem Umfang der gespeicherten Daten, der Art des gesammelten Materials, der Form und Dauer der Probenlagerung, ihrer Tr&auml;gerschaft und Rechtsform, ihrer Nutzerkreise, ihrer lokalen, regionalen oder globalen Orientierung und hinsichtlich ihres Gesch&auml;ftsmodells. Au&szlig;er wissenschaftsinternen Gr&uuml;nden und (unspezifischen) datenschutzrechtlichen Vorgaben existieren keine Standards, denen solche Banken gen&uuml;gen m&uuml;ssen.</p>
<p>Die inzwischen angestrebte Vernetzung macht jedoch die Etablierung solcher Standards unumg&auml;nglich. Dies betrifft beispielsweise die Verfahren zur Probenerhebung, -behandlung und -aufbewahrung, aber auch die Erhebung von Daten und ihre Speicherung in definierten Formaten. Eine solche Standardisierung ist eine entscheidende Bedingung f&uuml;r die M&ouml;glichkeit des Austausches von Proben und Daten und die transnationale Kommunikation.</p>
<p>Auch im Datenschutz sind bislang weder im rechtlichen noch im technischen Boreich allgemeing&uuml;ltige, biobankspezifische Vorgaben entwickelt worden. Zwar gibt es vor allem in den gro&szlig;en Biobanken Spezialisten, die daran arbeiten. Kleinere Biobanken haben jedoch auf Grund begrenzter Ressourcen teilweise Schwierigkeiten, ihr System an die komplexer werdenden Strukturen und Prozesse anzupassen und die mit der Vernetzung wachsenden Anforderungen zu erf&uuml;llen. Eine mangelnde Standardisierung ist jedoch nicht nur nicht nur ein Problem f&uuml;r den Datenschutz; sie kann auch ein Hindernis f&uuml;r Forschung und Qualit&auml;tssicherung darstellen.</p>
<p>7. <i>Aufweichung der Zweckbindung</i>. Umfangreiche Datens&auml;tze und gut charakterisierte Proben sind nicht nur f&uuml;r die biomedizinische Forschung interessant. Auch staatliche Stellen sind an der Nutzung von Biobanken interessiert, vor allem zu Zwecken der Strafverfolgung. In Deutschland w&auml;re ein Zugriff auf Biobankproben und -daten auf richterliche Anordnung grunds&auml;tzlich m&ouml;glich. Das Interesse Gesch&auml;digter, der Allgemeinheit oder auch der Polizei an einer Nutzung von Biobankproben und -daten ist nachvollziehbar. F&uuml;r die Wissenschaft kann es sich jedoch als au&szlig;erordentlich problematisch erweisen: die M&ouml;glichkeit des beh&ouml;rdlichen Zugriffs unterminiert das Vertrauen der Spender und senkt die Bereitschaft, sich an solchen Studienprojekten zu beteiligen. Au&szlig;erdem werden dadurch wichtige pers&ouml;nlichkeitsrechtliche Fragen aufgeworfen, die keineswegs gekl&auml;rt sind.</p>
<p>In Schweden wird die Nutzung von Biobanken f&uuml;r Zwecke der Strafverfolgung bereits offensiv betrieben. Im Juli 2008 wurde gemeldet, dass das schwedische Biobankgesetz ge&auml;ndert werden soll: die geplante &Auml;nderung soll die Biobank generell f&uuml;r die Ermittlungsarbeit der Polizei &ouml;ffnen. So werden unter anderem die seit 1997 von jedem schwedischen Neugeborenen gespeicherten Blutproben f&uuml;r die Beh&ouml;rden zug&auml;nglich. Mittlerweile sind &uuml;ber 3,5 Millionen Proben von Schweden unter 35 Jahren in dieser Bank gespeichert. Normalerweise werden die Proben nur auf m&ouml;gliche Krankheiten des Neugeborenen untersucht; die weitere Verwendung der Proben war bislang nur der Forschung gestattet.</p>
<p>8. <i>Politisierung.</i> Aufgrund wissenschaftlich-technischer Entwicklungen ist es mittlerweile m&ouml;glich, an sehr vielen Proben gleichzeitig Hunderte oder gar Tausende von Untersuchungen durchzuf&uuml;hren. Durch solche Hochdurchsatztechnologien k&ouml;nnen gro&szlig;e Bev&ouml;lkerungsgruppen in genetisch-epidemiologische Studien eingeschlossen wer-den. Da man hofft, auf der Grundlage solcher Studien Pr&auml;ventionsstrategien entwickeln zu k&ouml;nnen, die sich gezielt an spezielle, genetisch und/oder durch ihren Lebensstil definierte Gruppen richten, werden Biobanken auch f&uuml;r gesundheitspolitische Zwecke interessant. Die britische Biobank soll beispielsweise explizit dazu beitragen, die Gesundheit der Bev&ouml;lkerung zu verbessern.</p>
<p>Inzwischen werden Biobanken weltweit als strategische Ressource f&uuml;r die Gesundheitspolitik angesehen. Ihr Auf- und Ausbau und ihre internationale Vernetzung werden nicht nur in Deutschland durch das Bundesministerium f&uuml;r Bildung und Forschung, sondern auch durch die europ&auml;ische Union intensiv gef&ouml;rdert. Das oben erw&auml;hnte BBMRI-Projekt ist beispielsweise eines von etwa drei Dutzend europ&auml;ischen Projekten, die 2004 vom Europ&auml;ischen Strategie-Forum f&uuml;r den Aufbau von wichtigen Forschungsinfrastrukturen der EU vorgeschlagen und f&uuml;r die F&ouml;rderung akzeptiert wurde. Das politische Interesse konzentriert sich dabei vor allem auf die Biobanken unterstellte Beschleunigung von medizinischer Innovation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Hoffnungen. Anna Barker, die stellvertretende Direktorin des US-amerikanischen Krebsforschungsinstitutes NCI formulierte dies folgenderma&szlig;en: &#8222;<i>Biospecimens are key to molecular medicine and accelerating progress in this battle. They are a critical ressourcefor 21 century medicine that will be worth their weight in platinum</i>.&#8220;[3]</p>
<h5>III. Ethisch-recht&shy;liche Heraus&shy;for&shy;de&shy;rungen</h5>
<p>In Biobanken materialisieren sich nicht nur die Interessen der Forschung, sondern auch wirtschaftliche und politische Interessen. Deshalb werfen die aufgezeigten Entwicklungstrends wichtige Fragen im Hinblick auf den Datenschutz und den Schutz der Pers&ouml;nlichkeitsrechte der Spender auf Ausgangspunkt dieser Fragen ist, dass sich im Zusammenhang mit Biobanken und Biobankforschung grundlegende Prinzipien des Datenschutzes als mehr oder weniger dysfunktional erweisen. Zu diesen Prinzipien geh&ouml;ren (1) die informierte Einwilligung, (2) die Zweckbindung, (3) die Datensparsamkeit und (4) die Dezentralit&auml;t der Datenspeicherung, (5) die M&ouml;glichkeit des Widerrufs, so-wie (6) die Anonymisierung nach zweckgebundener Datennutzung.</p>
<p>1. Eine <i>Einwilligung</i> gilt nur dann als informiert, wenn ihr eine angemessene Aufkl&auml;rung vorausgeht. Biobankproben werden jedoch nicht nur f&uuml;r einzelne, sondem viele verschiedene, auch in der Zukunft liegende Forschungsprojekte gesammelt. Das Einholen einer separaten Zustimmung f&uuml;r jedes einzelne Forschungsprojekt gilt vielen Forschern als zu aufw&auml;ndig; von daher wird die M&ouml;glichkeit einer Blanko-Vollmacht f&uuml;r die Forschung gefordert. Eine derart umfassende Einwilligung kann jedoch nur schwerlich als informiert betrachtet werden; das Prinzip des <i>informed consent</i>, das in der mo-dernen biomedizinischen Forschung als conditio sine qua non gilt, w&auml;re dabei infrage gestellt.</p>
<p>Eine Einwilligung, die das Pr&auml;dikat &#8222;informiert&#8221; zu Recht tr&auml;gt, kann immer nur f&uuml;r ein bestimmtes Forschungsprojekt oder h&ouml;chstens ein begrenztes Forschungsfeld gelten (z.B. Forschung zur Aufdeckung der Ursachen einer spezifischen Erkrankung und zur Entwicklung von M&ouml;glichkeiten zu ihrer Behandlung). Von daher muss der rechtliche Rahmen genauer definiert werden, innerhalb dessen eine Einwilligung zur Biobankforschung g&uuml;ltig sein kann. Innerhalb dieses Rahmens m&uuml;ssen nicht nur die allgemeinen Rechte und Pflichten von Biobankbetreibern definiert, sondern auch die unver&auml;u&szlig;erlichen Rechte von Spendern festgeschrieben werden.</p>
<p>2. <i>Zweckbindung</i>: Daran schlie&szlig;t sich die Frage an, wie die Zweckbindung der gespendeten Proben dauerhaft gew&auml;hrleistet werden kann. Das betrifft zum einen den Forschungsbereich selber. Hier m&uuml;sste sichergestellt werden, dass Proben und Daten nur f&uuml;r den pr&auml;zise benannten Zweck, und nicht auch f&uuml;r andere Forschungsgebiete oder nicht-wissenschaftliche, kommerzielle Zwecke verwendet werden. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, ein &#8222;Forschungsgeheimnis&#8221; zu etablieren, das auch die nicht durch eine &auml;rztliche Schweigepflicht gebundenen Personen zum Stillschweigen &uuml;ber ihnen eventuell bekannt gewordene Erkenntnisse &uuml;ber einen Spender verpflichtet. Zum anderen sollte ein solcher Schutz auch gegen&uuml;ber staatlichen Zugriffen bestehen. Ob und zu welchen Bedingungen ein solches Forschungsgeheimnis etabliert werden kann, ist zurzeit jedoch unklar.</p>
<p>3. <i>Datensparsamkeit</i>: Um Ihre Zwecke erf&uuml;llen zu k&ouml;nnen, ist die Biobankforschung darauf angewiesen, so viele (gesundheitsrelevante) Daten wie m&ouml;glich &uuml;ber ein Individuum zu sammeln. Auch erscheint angesichts des prospektiven Charakters vieler Sammlungen eine zeitliche Begrenzung der Datennutzung wenig sinnvoll; der Wert solcher Sammlungen steigt in der Regel mit der Zeit und ihr Informationsgehalt w&auml;chst. Dar&uuml;ber hinaus widerspricht eine Begrenzung der Datensammlung der Logik der Biobankforschung, bei der es zumeist darum geht, so viele Daten wie m&ouml;glich zu akkumulieren. Nur dann erscheint es m&ouml;glich, die unterschiedlichen, in ihrer Bedeutung stark variierenden Einfl&uuml;sse von genetischen und/oder Umweltfaktoren auf die Gesundheit hinreichend genau zu erfassen. Das bedeutet aber auch, dass das Schutzprinzip der Datensparsamkeit im Zusammenhang mit der Biobankforschung aus wissenschaftlicher Perspektive kontraproduktiv ist.</p>
<p>4. <i>Die Dezentralit&auml;t </i>der Datenspeicherung ist ein weiteres wichtiges Datenschutzprinzip. Mit zunehmender Vernetzung von Daten- bzw. Biobanken wird es jedoch aus-geh&ouml;hlt. Die Vernetzung von Datenbest&auml;nden ist eine wichtige Voraussetzung beispielsweise f&uuml;r die genetisch-epidemiologische Forschung; sie erm&ouml;glicht die optimale Nutzung der gesammelten Ressourcen und erm&ouml;glicht die Erschlie&szlig;ung neuer Erkenntnisse, die mit dezentralen, unvernetzten Sammlungen m&ouml;glicherweise nicht zu gewinnen w&auml;ren. Folgt man dieser Logik, erweist sich das Prinzip der Dezentralit&auml;t in der Biobankforschung als Hindernis und ist zuk&uuml;nftig m&ouml;glicherweise kaum noch realisierbar.</p>
<p>5. Fraglich wird ebenfalls das Recht auf jederzeitigen Widerruf der gespeicherten Daten und Proben. In vernetzten Systemen, in denen schon aus Gr&uuml;nden der Qualit&auml;tssicherung und Datensicherheit h&auml;ufig zahlreiche Sicherheitskopien von Datens&auml;tzen gemacht werden, kann kaum noch gew&auml;hrleistet werden, dass sich Daten vollst&auml;ndig l&ouml;schen lassen. In der Praxis d&uuml;rfte eine vollst&auml;ndige L&ouml;schung ebenfalls kaum noch m&ouml;glich sein. Dies ist desto weniger der Fall, je komplexer und vielf&auml;ltiger die Vernetzung und die Datennutzung werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Einschr&auml;nkungen des Rechts auf Widerruf der eigenen Daten rechtlich und ethisch tolerierbar sind.</p>
<p>6. Ein weiteres<i> Datenschutzprinzip </i>ist die <i>Anonymisierung</i> der Daten nach zweckgebundener Prozessierung. Laut deutschem Datenschutzgesetz ist Anonymisieren das Ver&auml;ndern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben &uuml;ber pers&ouml;nliche oder sachliche Verh&auml;ltnisse nicht mehr oder nur mit einem unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Auf wand einer bestimmten oder bestimmbaren nat&uuml;rlichen Person zugeordnet werden k&ouml;nnen. Bei anonymisierten Daten handelt es sich definitionsgem&auml;&szlig; nicht mehr um pers&ouml;nliche Daten; ihre Nutzung unterliegt deshalb nicht den Beschr&auml;nkungen des Datenschutzrechts. Forschungsprojekte, in denen mit anonymisierten Daten gearbeitet wird, bed&uuml;rfen deshalb keines positiven Votums einer Ethikkommission. Heute scheint es jedoch kaum noch m&ouml;glich zu sein, Datens&auml;tze, die genetische Daten beinhalten, zu anonymisieren; bei Verf&uuml;gbarkeit von Referenzmaterial sind sie leicht identifizierbar. Von daher ist zu pr&uuml;fen, ob die Regeln, die heute f&uuml;r die Forschung mit anonymisierten Daten zutreffen, noch auf genetische Daten anwendbar sind.</p>
<p>Diese Aufz&auml;hlung zeigt, dass die Biobankforschung eine erhebliche Herausforderung f&uuml;r Prinzipien und Praxis des Datenschutzes und den Schutz von Pers&ouml;nlichkeitsrechten darstellt. Das kurz vor der Verabschiedung stehende Gendiagnostikgesetz sieht eine Regelung der Forschung nicht vor. Angesichts der aufgezeigten Herausforderungen sowie der m&ouml;glichen individuellen und sozialen Implikationen der Biobankforschung scheint dies jedoch unumg&auml;nglich.</p>
<h5>IV. Indivi&shy;du&shy;elle und soziale Impli&shy;ka&shy;ti&shy;onen</h5>
<p>Die Etablierung von Biobanken sowie die Biobankforschung k&ouml;nnen erhebliche Konsequenzen f&uuml;r Individuen und soziale Gruppen haben. Zu den individuellen Konsequenzen geh&ouml;rt beispielsweise die emotionale Sch&auml;digung von Spendern. Sie kann erfolgen, wenn mit gespendeten Proben etwas geschieht, in das die Spender nicht explizit eingewilligt haben. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen:</p>
<ul>
<li>Ein israelischer Nachfahre von Holocaust-Opfern spendet im Rahmen einer klinischen Studie eine Blutprobe an eine US-Pharmafirma. Sp&auml;ter erf&auml;hrt er, dass die Proben an ein deutsches Unternehmen f&uuml;r die biomedizinische Forschung verkauft wurden, das in der NS-Zeit Zwangsarbeiter besch&auml;ftigt hat. Der Mann ist tief betroffen; er h&auml;tte seine Probe nie abgegeben, wenn er gewusst h&auml;tte, dass sie gemeinsam mit der gesamten Sammlung auch an deutsche Unternehmen verkauft werden kann.</li>
<li>Eine Katholikin spendet bei einer gyn&auml;kologischen Erkrankung Gewebe. Sp&auml;ter erf&auml;hrt sie, dass daran Fragen der Empf&auml;ngnisverh&uuml;tung erforscht werden. F&uuml;r die konsultierte Ethikkommission, der der Fall vorgelegt wurde, war das Projekt durch die Einwilligungserkl&auml;rung gedeckt, weil sie sich auf reproduktionsmedizinische Forschung bezog. Dennoch war die Frau hinterher sehr best&uuml;rzt; als Gegnerin der technischen Empf&auml;ngnisverh&uuml;tung h&auml;tte sie f&uuml;r derartige Forschung kein Gewebe gespendet. Die Spenderinformation hatte dieses Forschungsziel nicht explizit er-w&auml;hnt; von daher hatte die Spenderin auch keine M&ouml;glichkeit, es vor ihrer Einwilligung zu bedenken.</li>
</ul>
<p>Biobankforschung zielt unter anderem darauf ab, genetische Risikofaktoren f&uuml;r eine Vielzahl von Krankheiten zu identifizieren. Die Anwesenheit solcher Faktoren bei einer Person wird mit einem statistisch erh&ouml;hten Krankheitsrisiko assoziiert. Wird bekannt, dass bei einer Person oder Personengruppe Krankheitsdispositionen festgestellt wurden, kann dies weit reichende Konsequenzen f&uuml;r die Betroffenen haben. Es lassen sich verschiedene Kategorien von Sch&auml;digungen charakterisieren:</p>
<p>Individuelle Sch&auml;den k&ouml;nnen entstehen, wenn genetische oder andere gesundheitsbezogene Informationen im Familienzusammenhang bekannt werden. Familienbeziehungen k&ouml;nnen gest&ouml;rt werden oder auseinander brechen. In manchen Kulturen kann die Information &uuml;ber gesundheitliche Risiken beispielsweise die Heiratschancen der Betroffenen mindern. Solche Risiken sind nicht grunds&auml;tzlich neu. Im Zusammenhang mit der quantitativen Ausweitung und Vernetzung der Biobankforschung sind sie jedoch neu zu evaluieren, vor allem, weil die M&ouml;glichkeit der Aufdeckung solcher Risiken dadurch in zeitlicher und r&auml;umlicher Hinsicht erheblich erweitert wird.</p>
<p>Individuen k&ouml;nnen weiterhin gesch&auml;digt werden, wenn Informationen &uuml;ber sie Dritten bekannt und zu ihrem Nachteil verwendet werden. Klassische F&auml;lle solcher Benachteiligungen sind soziale Stigmatisierung und Diskriminierung, die in sozialer Ausgrenzung oder im Verlust der Versicherungsf&auml;higkeit oder Besch&auml;ftigungsf&auml;higkeit resultieren k&ouml;nnen (NER 2005, 2007; Lemke 2006; Kollek/Lemke 2008)</p>
<p>Eine Sch&auml;digung sozialer Gruppen kann dann entstehen, wenn Gruppeninteressen und dar&uuml;ber wiederum Einzelinteressen verletzt werden. Nachdem beispielsweise bekannt wurde, dass Angeh&ouml;rige der urspr&uuml;nglich aus Osteuropa stammenden, in die USA eingewanderten Ashkenaze-Juden m&ouml;glicherweise zu einem h&ouml;heren Prozentsatz bestimmte Krankheitsanlagen (z.B. f&uuml;r Brustkrebs) tragen als der Durchschnitt der US-amerikanischen Bev&ouml;lkerung, f&uuml;hrte dies in einigen F&auml;llen zur Diskriminierung der An-geh&ouml;rigen dieser Gruppe durch Krankenversicherungen. Obwohl solche Folgen eines &uuml;ber die epidemiologische Forschung oder die Biobankforschung generierten Wissens das Ergebnis gesellschaftlicher Diskursprozesse sind und nicht der Forschung selber angelastet werden k&ouml;nnen, bed&uuml;rfen sie dennoch der gesellschaftlichen Diskussion und rechtlichen Flankierung.</p>
<h5>Fazit</h5>
<p>Es ist offensichtlich, dass heutige Biobanken die Gr&ouml;&szlig;enordnung einer lokalen und zeitlich begrenzten Ressource f&uuml;r definierte Projekte der biomedizinischen Forschung mittlerweile weit &uuml;berschritten haben. Was sich abzeichnet ist eine in immer gr&ouml;&szlig;erem Ma&szlig;stab erfolgende biologisch-genetische Erfassung der Bev&ouml;lkerung mit nicht nur wissenschaftlicher, sondern auch gesundheitspolitischer Zielsetzung. Die Anforderungen, die an den Daten- und Pers&ouml;nlichkeitsschutz zu stellen sind, erweisen sich im Zusammenhang mit den Zielen der Biobankforschung als kontraproduktiv und in der Praxis als nur begrenzt umsetzbar. Wenn aber zentrale Elemente des ethisch und rechtlich vertretbaren Umgangs mit Biobanken durch aktuelle Entwicklungen zur Disposition gestellt werden, ist es h&ouml;chste Zeit, genauer &uuml;ber die rechtliche Regelung dieses Bereiches nachzudenken.</p>
<p>Das sich in der Diskussion befindliche Gendiagnostikgesetz klammert jedoch den gesamten Bereich der Forschung und somit auch die Biobankforschung aus[4]. Dies kann sich vor allem dort als Problem erweisen, wo Biobankaktivit&auml;ten mit gesundheitspolitischen Zielsetzungen verkn&uuml;pft werden, wie das zum Beispiel bei der UK Biobank oder auch bei einigen Biobankverb&uuml;nden in Deutschland der Fall ist. Dar&uuml;ber hinaus existiert rechtlicher Handlungsbedarf dort, wo Daten und Proben an Dritte oder Vierte weiter gegeben oder gar ver&auml;u&szlig;ert werden, und nicht nur innerhalb von Europa, sondern auch &uuml;ber europ&auml;ische Grenzen hinweg zwischen Forschungsverb&uuml;nden ausgetauscht und genutzt werden.</p>
<p>Eine rechtliche Regelung ist nicht nur erforderlich, um die Rechte der Spender zu sch&uuml;tzen. Sie ist auch notwendig, um der Forschung Rechtssicherheit zu geben und zu kl&auml;ren, wer unter welchen Bedingungen auf die in Biobanken gespeicherten Daten und Proben zugreifen darf. Wenn Biobanken tats&auml;chlich eine wichtige Ressource f&uuml;r die Forschung sind, sollte ihre Nutzung auch langfristig sichergestellt werden. Dies er-scheint jedoch nur m&ouml;glich, wenn &uuml;ber die Einwilligung der Spender hinaus flankieren-de, biobankbezogene Ma&szlig;nahmen etabliert werden, die den Spenderschutz optimieren.</p>
<p>* Dieser Artikel beruht auf einem Vortrag, den die Autorin am 27. November 2008 vor dem Deutschen Ethikrat, Berlin gehalten hat.</p>
<p>[1] Neben Biobanken, die menschliches Material enthalten, gibt es auch solche, die auf tierisches oder pflanzliches Material spezialisiert sind. Im Folgenden ist nur von Biobanken mit menschlichen Proben die Rede.<br />[2] F&uuml;r die Etablierung dieser Forschungskohorte hat die Deutsche Helmholtz-Gesellschaft k&uuml;rzlich rund 20 Mio Euro bewilligt.(httpa/www.helmholtz-muenchen.de/presse/pressemitteilungen/presse&#8226; mitteilungen-2008/pressemitteilung-2008-detail/article/11234/9/index.html). Der Zugriff zu dieser und zu den anderen in diesem Artikel genannten Internetadressen erfolgte im November/Dezember 2008.<br />[3] Dr Anna Barker, stellvertretende Direktorin des US-Amerikanischen National Cancer Institute (NCI), auf dem weltweiten, durch IBM gesponsorten Biobank Gipfel im November 2004. httpa/activehome.co.uk/computing/analysis/2076008/biology join-create-biobanks.<br />[4] Vgl. Paragraph 2, Abs.2, Ziffer 1 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes &uuml;ber genetische Untersuchungen am Menschen (Gendiagnostikgesetz &#8212; GenDG). Bundestagsdrucksache 16/10532 vom13.10.2008. httpa/dip2l.bundestag.deldip2llbtd/161105/1610532.pdf.</p>
<p><b>Literatur<br /></b></p>
<p>Greely, HT, 2007: The uneasy ethical and legal underpinnings of large-scale genomic biobanks. Annual Reviews of Genomics and Human Genetics;8:343-64.<br />Kollek R, Lemke T, 2008: Der medizinische Blick in die Zukunft. Gesellschaftliche Implikationen der pr&auml;diktiven Diagnostik. Campus Verlag: Frankfurt am Main.<br />Lemke T, 2006: Die Polizei der Gene: Formen und Felder genetischer Diskriminierung. Campus Verlag, Frankfurt am Main.<br />Malin B, Sweeney L, 2002: Compromising Privacy in Distributed Population-Based Databases with Trail Matching: A DNA Example. School of Computer Science, Carnegie Mellon University, Pittsburgh, PA 15213-3890. [CMU-CS-02-189] httpa/reports-archive.adm.cs.cmu.edu/anon/ 2002/ CMU-CS-02-189.pdf.<br />Mascalzoni D, Hicks A, Pramstaller P, Wjst M., 2008: Informed consent in the genomics era. PLoS Medicine; 5(9):e192.<br />NER (Nationaler Ethikrat), 2004: Biobanken f&uuml;r die Forschung. Stellungnahme. Berlin. <a href="https://www.humanistische-union.de/http%3A/www" target="_blank" rel="noopener">http://www</a>. ethikrat.orglthemen/pdf/Stellungnahme_Biobanken.pdf<br />NER (Nationaler Ethikrat), 2007: Pr&auml;diktive Gesundheitsinformationen beim Abschluss von Versicherungen. Stellungnahme,Berlin. httpa/www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_PGI_ Versicherungen.pdf.<br />NER (Nationaler Ethikrat), 2005: Pr&auml;diktive Gesundheitsinformationen bei. Einstellungsuntersuchungen. Stellungnahme, 2005, Berlin. httpa/www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_ PGI_Einstellungsuntersuchungen.pdf.<br />Pakstis AJ, Speed WC, Kidd JR, Kidd KK., 2007: Candidate SNPs for a universal individual identification panel. Human Genetics;121(3-4);305-17.<br />P&auml;lsson G, 2008: The rise and fall of a biobank: the case of Iceland; in Gottweis H, Petersen A (eds): Monitoring Bodies. London, Routledge.<br />Revermann C, Sauter A, 2006: Biobanken f&uuml;r die humanmedizinische Forschung und Anwendung. B&uuml;ro f&uuml;r Technikfolgenabsch&auml;tzung beim Deutschen Bundestag. TAB-Arbeitsbericht Nr. 112.<br />Winickoff DE, 2006: Genome and National Iceland&#8217;s Health Sector Database and its legacy. Innovations, pp 80-105.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/184-vorgaenge/publikation/biobanken-medizinischer-fortschritt-und-datenschutzrechte-probleme/">Biobanken &#8211; medizinischer Fortschritt und datenschutzrechte Probleme*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
