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	<title>Roland Appel Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Jul 2020 11:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 229 (1/2020), S. 161-164 &#8222;Ein Streiter f&#252;r B&#252;rgerrechte, ein unbeugsamer K&#228;mpfer, f&#252;r den politischer Liberalismus und soziale Gerechtigkeit untrennbar zusammen geh&#246;rten, hat uns verlassen. Seine klare Haltung gegen Rechts und gegen Antisemitismus, f&#252;r den Erhalt des Asylrechts, gegen den Kriegseinsatz der Bundeswehr im Kosovo und seine erfolgreichen Klagen gegen den Gro&#223;en Lauschangriff [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/dr-dr-hc-burkhard-hirsch/">Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 229 (1/2020), S. 161-164</p>
<p><i>&#8222;Ein Streiter f&uuml;r B&uuml;rgerrechte, ein unbeugsamer K&auml;mpfer, f&uuml;r den politischer Liberalismus und soziale Gerechtigkeit untrennbar zusammen geh&ouml;rten, hat uns verlassen. Seine klare Haltung gegen Rechts und gegen Antisemitismus, f&uuml;r den Erhalt des Asylrechts, gegen den Kriegseinsatz der Bundeswehr im Kosovo und seine erfolgreichen Klagen gegen den Gro&szlig;en Lauschangriff (gemeinsam mit Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger), die Vorratsdatenspeicherung und den Staatstrojaner sind uns bleibendes Vorbild f&uuml;r unbeirrbare Zivilcourage im Interesse der Grund- und Freiheitsrechte.&#8220; </i></p>
<p>So lautete die Anzeige in der &#8222;Tageszeitung&#8220;, unter der sich im M&auml;rz 2020 die Namen von &uuml;ber hundertzwanzig Personen, zumeist ehemalige JungdemokratInnen finden, die heute in vier Parteien, bei der SPD, den Gr&uuml;nen, der Linken und noch in der FDP aktiv sind. F&uuml;r viele war Burkhard Hirsch zur b&uuml;rgerrechtlichen Institution geworden, zusammen mit Gerhart R. Baum ein unbequemer Mahner und einer der letzten aufrechten Liberalen f&uuml;r Rechtsstaatlichkeit, Liberalit&auml;t im Recht und Mahner gegen die Vertreter von &#8222;Law and Order&#8220;, die immer mehr Zuspruch finden &#8211; inzwischen sogar bei FDP und Gr&uuml;nen. Aber auch f&uuml;r einen konsequenten sozialen Liberalismus.</p>
<p>Burkhard Hirsch war nicht immer so. Ich erinnere mich an harte Auseinandersetzungen mit ihm als NRW-Innenminister von 1975 bis 1980. Als Polizeiminister war er gef&uuml;rchtet und lag im Streit mit uns Jungdemokraten der 1970er und 80er Jahre, deren Landesratspr&auml;sident in NRW er immerhin von 1959-64 gewesen ist. Noch 1978 wollte er an der damaligen Praxis der Regelanfrage beim Verfassungsschutz und der Berufsverbote festhalten &#8211; bis er sich einer von seinem ehemaligen Jugendverband organisierten Mehrheit auf dem Bundesparteitag in Mainz geschlagen geben musste. Ob es der Verlust des Ministeramtes aufgrund der verlorenen NRW-Wahl 1980 war oder das D&auml;mmern der &#8222;Wende&#8220; der rechten FDP-Protagonisten Genscher, Lambsdorff, Scheel und Co. schon am Abend der Bundestagswahl 1980 &#8211; von da an z&auml;hlte Burkhard Hirsch zu den profiliertesten Verteidigern der sozialliberalen Koalition und linksliberaler Politik.</p>
<p>Worin er niemals zur&uuml;ckwich, das war seine tiefe &Uuml;berzeugung, dass von deutschem Boden niemals mehr Krieg ausgehen und der Faschismus niemals mehr eine Chance haben d&uuml;rfe. Und er hasste Verlogenheit. Zum 100 Jahre-Jubil&auml;um der Jungdemokraten schrieb er 2019 [1], dass er als &#8222;Pimpf&#8220; in Uniform auf der Stra&szlig;e mit einer alten Frau zusammenstie&szlig;, die sich &auml;ngstlich vor ihm an die Seite dr&uuml;ckte und niemand sp&auml;ter ihm erkl&auml;ren wollte, was es mit dem gro&szlig;en gelben Stern auf sich hatte, den sie am Mantel trug. <br />Dann kamen die Amerikaner, dann die russischen Besatzer nach Halle &#8211; und die Lehrer, die vor Wochen noch &#8222;Heil Hitler&#8220; br&uuml;llten, sprachen von der roten Armee als ihren &#8222;Freunden&#8220;. Noch in der DDR trat er in die LDPD ein und als die Russen ihn &#8222;sprechen wollten&#8220; machte er &#8222;eine lange Fu&szlig;wanderung&#8220; durch den Harz und kam in Marburg an, wo er sich als Kreiskassierer der FDP und mit dem Verkauf von Rasierklingen &uuml;ber Wasser hielt.[2] Dort musste er mit Abscheu feststellen, dass die FDP damals von ehemaligen Nazis und Waffen-SS Leuten wie August-Martin Euler[3] und Albert Dederichsweiler gef&uuml;hrt wurde und sich schon 1950 f&uuml;r ein Ende der Entnazifizierung einsetzte. Die damals ausgestellten sogenannten Persilscheine[4] waren f&uuml;r ihn die &#8222;<i>gr&ouml;&szlig;te L&uuml;gensammlung der deutschen Geschichte</i>&#8220;.&nbsp;</p>
<p>Die Haltung eines Menschen, der aus der Geschichte gelernt hat, zeichnete Hirsch zeitlebens aus. Er teilte sie mit Fritz Bauer, der sich gegen das Vergessen stemmte und daf&uuml;r k&auml;mpfte, aus der Geschichte zu lernen und die richtigen Schl&uuml;sse zu ziehen. Als er 2006 den Fritz-Bauer Preis der Humanistischen Union entgegen nahm, machte er das in seiner Rede deutlich. Er, der 1950 als Jurastudent im Amerikahaus die Berichte der N&uuml;rnberger Prozesse gelesen und sich gesch&auml;mt hatte, sch&auml;mte sich wieder 1998 f&uuml;r die Rede Martin Walsers anl&auml;sslich des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels; welcher nicht nur die Stirn besa&szlig;, von der &#8222;<i>Moralkeule Auschwitz</i>&#8220; zu bramarbasieren, &#8222;<i>von der er sich befreien</i>&#8220; wolle, sondern f&uuml;r diese Uns&auml;glichkeit auch noch von der Mehrheit der in der Paulskirche Versammelten st&uuml;rmischen Beifall erntete; unter den Augen von Ignaz Bubis, dem langj&auml;hrigen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden und seiner Frau.</p>
<p>Burkhard Hirsch setzte sich daf&uuml;r ein, dass die von Rechten angefeindete &#8222;Wehrmachtsausstellung&#8220; in Bonn im <i>Haus der Geschichte </i>gezeigt werden solle &#8211; zun&auml;chst wurden technische Gr&uuml;nde vorgeschoben; dann betont, man habe ja schon eine Ausstellung &uuml;ber russische und deutsche Kriegsgefangene dort gehabt. F&uuml;r Hirsch ein Grund, dieses Haus nie mehr zu betreten. Er geh&ouml;rte konsequenterweise als einziger Liberaler zu den Abgeordneten, die 1998 im Deutschen Bundestag gegen den Kriegseinsatz der Bundeswehr im Kosovo stimmten.</p>
<p>Burkhard Hirsch war auch in NRW, wohin er Mitte der 1950er Jahre &uuml;bersiedelte, mit Gerhart Baum und anderen Jungdemokraten der &Uuml;berzeugung, dass die neue Ostpolitik mit der Anerkennung der Oder-Nei&szlig;e Linie, der &Uuml;berwindung der Hallstein-Doktrin und Anerkennung der DDR notwendig war, auch wenn er bei den damaligen harten innerparteilichen Machtk&auml;mpfen nicht profiliert in Erscheinung trat. Das tat er um so deutlicher in der &#8222;Perspektivkommission&#8220; unter Leitung von Gerhart Baum, die ein neues, b&uuml;rgerrechtliches und &ouml;kologisches Profil der sozialliberalen FDP entwickelt hatte, jedoch 1977 gegen den Wirtschaftsfl&uuml;gel eine bittere Niederlage einstecken musste. F&uuml;r Hirsch war dies ein Schl&uuml;sselerlebnis, das schlie&szlig;lich in den von Genscher betriebenen Koalitionsbruch mit der SPD (1982) und das Ende des organisierten sozialen Liberalismus in Deutschland m&uuml;ndete. Diese Wendung trieb ihn bis zuletzt um; er k&auml;mpfte weiter, verlor gegen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Kampf ums Justizressort und fand schlie&szlig;lich im kongenialen Gerhart Baum den Partner f&uuml;r zahlreiche erfolgreiche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Als &uuml;berzeugter Parlamentarier war er 1998 als &#8222;Sonderermittler&#8220; eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Bundeskanzleramt t&auml;tig, um Licht in die Umst&auml;nde der Aktenvernichtungsaktion zu bringen, die es nach Kohls Wahlniederlage im Kanzleramt gegeben hatte. Hirsch fand umfangreiche Aktenl&uuml;cken um den Verkauf der Leuna-Minol[5], bei der es Schmiergeldzahlungen an Helmut Kohl gegeben haben soll; bei R&uuml;stungsgesch&auml;ften um den Fuchs-Sp&uuml;rpanzer; einer Panzerfabrik in Kanada und Treuhand-Privatisierungen. Sein trockener Humor pr&auml;gte die Bezeichnung der Aff&auml;re als &#8222;Bundesl&ouml;schtage&#8220;[6]. Gegen den &#8222;Gro&szlig;en Lauschangriff&#8220;, die Vorratsdatenspeicherung, den NRW-Staatstrojaner und gegen das &#8222;Luftsicherheitsgesetz&#8220; klagte er zusammen mit Gerhart Baum erfolgreich. Seine besondere Besorgnis gegen&uuml;ber schwindender Rechtsstaatlichkeit kam im Engagement gegen das sogenannte &#8222;Luftsicherheitsgesetz&#8220; zum Ausdruck, das den Abschuss von Passagiermaschinen bei putativ bevorstehenden Terrorakten legalisieren sollte:</p>
<p><i>&#8222;Wir beginnen, die Ma&szlig;st&auml;be zu verlieren. Es war f&uuml;r mich erschreckend, da&szlig; Offiziere eines Jagdgeschwaders erkl&auml;rt haben, sie w&uuml;rden auf Befehl auch ein vollbesetztes entf&uuml;hrtes Passagierflugzeug abschie&szlig;en, Befehl sei Befehl. Man m&uuml;sse dem System vertrauen und schulde ihm Gehorsam. W&uuml;rden sie das auch dann sagen, wenn sie die vielleicht hundert, vielleicht zweihundert M&auml;nner, Frauen und Kinder nicht mit einem Knopfdruck in ihrem Cockpit, sondern einzeln, einen nach dem anderen, erschie&szlig;en m&uuml;ssten Was f&uuml;r ein Kontrast zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Degradierung eines Offiziers der Bundeswehr aufhob, der sich aus Gewissensgr&uuml;nden geweigert hatte, indirekt an dem Irak-Krieg mitzuwirken, f&uuml;r den er keine v&ouml;lkerrechtliche Grundlage erkennen konnte! </i><br /><i>Soll man sich dar&uuml;ber aufregen, wenn der Verteidigungsminister erkl&auml;rt, er w&uuml;rde ungeachtet des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notfalls ein Flugzeug eben abschie&szlig;en lassen, wenn er also erkl&auml;rt, einen Mord anordnen zu wollen, n&auml;mlich die vorsorgliche T&ouml;tung mit gemeingef&auml;hrlichen Mitteln, &#8211; und der Rest des Kabinetts schweigt dazu? Ja, man muss sich dar&uuml;ber emp&ouml;ren, auch dar&uuml;ber, da&szlig; er hoffen kann, f&uuml;r seine markige Erkl&auml;rung Beifall zu erhalten. Der Minister sagt, er w&uuml;rde nach einem solchen Befehl zur&uuml;cktreten. Ist das alles? Er m&uuml;sste nicht nur entlassen, sondern vor Gericht gestellt werden, solange die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist.&#8220; </i></p>
<p>So Hirsch in seiner Rede anl&auml;sslich der Preisverleihung durch die Humanistische Union. Das Bundesverfassungsgericht hob 2006 das Luftsicherheitsgesetz als unvereinbar mit dem Recht auf Leben (Artikel&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 GG) und der Menschenw&uuml;rde (Artikel&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 GG) auf.</p>
<p>Selbst ehemaliger Innenminister, stellte Hirsch die Spirale der Gesetzesversch&auml;rfungen grunds&auml;tzlich in Frage: <i>&#8222;&#8230;es ist unverkennbar, da&szlig; unter Berufung auf immer neue Feinde des Rechtsstaats, die RAF, die Organisierte Kriminalit&auml;t, die Drogenmafia, die von Schleusern herbeigef&uuml;hrte Ausl&auml;nderschwemme, der massenhafte Missbrauch des Asylrechts, die Terroristen, die Islamisten, die Hassprediger, immer neue staatliche Eingriffs- und Kontrollrechte eingef&uuml;hrt worden sind, die unsere Freiheiten und B&uuml;rgerrechte wesentlich eingeschr&auml;nkt haben, insbesondere, wenn sie sich nicht nur gegen den T&auml;ter, sondern gegen Personen richten, die sich rechtm&auml;&szlig;ig verhalten, aber vorsorglich oder vorbeugend Objekt polizeilicher Ma&szlig;nahmen werden, weil die Polizei argw&ouml;hnt, sie k&ouml;nnten in Zukunft eine Straftat begehen wollen. Da fangen wir an, nicht b&ouml;se Taten, sondern vermutete b&ouml;se Gedanken zu verfolgen.&#8220;</i></p>
<p>Hirsch beschrieb damit schon 2006 genau die Probleme, die heute etwa &#8222;<i>Predictive Policing</i>&#8220; mit sich bringt und f&uuml;r das sich erst k&uuml;rzlich im Zuge der &#8222;<i>Black Lives Matter</i>&#8220; Bewegung US-amerikanische Mathematiker*innen weigerten, weiter Algorithmen zu schreiben. Burkhard Hirsch war Mitglied der Humanistischen Union und blieb in der FDP &#8211; aber er hat weit dar&uuml;ber hinaus gewirkt und sich um die Freiheitsrechte, den sozialen Liberalismus und die Demokratie verdient gemacht. Mit Gerhart Baum hat er sich bis ans Ende immer respektvoll gesiezt &#8211; obwohl die beiden sich &uuml;ber 60 Jahre kannten und nahe standen. Er wird uns fehlen.</p>
<h5>Anmerkungen:</h5>
<p>1 Grundrechte verwirklichen &#8211; Freiheit erk&auml;mpfen. 100 Jahre Jungdemokrat*innen, Academia 2019, S. 73 ff.</p>
<p>2 A.a.O., S. 75.</p>
<p>3 Der Vater jener Maja Stadler-Euler, in den 1970er Jahren Fraktionsvorsitzende der FDP Hamburg, die mit Gisela Will 1983 das legend&auml;re Volksz&auml;hlungsurteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritt.</p>
<p>4 Allgemein &uuml;bliche Bezeichnung f&uuml;r bei der Entnazifizierung nicht als T&auml;ter eingestufte Personen.</p>
<p>5 <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Leuna-Aff%E4re" target="_blank" rel="noopener">https://de.wikipedia.org/wiki/Leuna-Aff&auml;re</a></p>
<p>6 <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesl%F6schtage" target="_blank" rel="noopener">https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesl&ouml;schtage</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/dr-dr-hc-burkhard-hirsch/">Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mehr Datenschutz in der Wirtschaft  Gewinn und Sicherheit für alle!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/mehr-datenschutz-in-der-wirtschaft-gewinn-und-sicherheit-fuer-alle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 18:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 3-6 Das Thema Datenschutz hat nach den j&#252;ngsten Skandalen pl&#246;tzlich wieder Konjunktur. Viele, die in den letzten Jahren teils bedenkenlos, teils mit Bauchschmerzen alle m&#246;glichen Ma&#223;nahmen von biometrischen Merkmalen &#252;ber Vorratsdatenspeicherungen bis hin zu Lauschangriffen und erweiterten Befugnissen f&#252;r die Geheimdienste zugestimmt haben, entdecken nun wieder den Datenschutz. Das ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/mehr-datenschutz-in-der-wirtschaft-gewinn-und-sicherheit-fuer-alle/">Mehr Datenschutz in der Wirtschaft  Gewinn und Sicherheit für alle!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 3-6</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4223 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-600x397.jpg" alt="Mehr Datenschutz in der Wirtschaft &ndash; Gewinn und Sicherheit f&uuml;r alle!" width="600" height="397" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-600x397.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-768x508.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-800x529.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s-450x297.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/patient1s.jpg 1000w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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</div>
<p><i>Das Thema Datenschutz hat nach den j&uuml;ngsten Skandalen pl&ouml;tzlich wieder Konjunktur. Viele, die in den letzten Jahren teils bedenkenlos, teils mit Bauchschmerzen alle m&ouml;glichen Ma&szlig;nahmen von biometrischen Merkmalen &uuml;ber Vorratsdatenspeicherungen bis hin zu Lauschangriffen und erweiterten Befugnissen f&uuml;r die Geheimdienste zugestimmt haben, entdecken nun wieder den Datenschutz. Das ist begr&uuml;&szlig;enswert, ob die Bem&uuml;hungen jedoch glaubw&uuml;rdig sein k&ouml;nnen, wird sich zeigen m&uuml;ssen. Noch ist vor allem von &bdquo;drastischen Strafen&#8220;, und &bdquo;h&ouml;heren Bu&szlig;geldern&#8220; die Rede, aber in der Substanz bleiben die Vorschl&auml;ge d&uuml;nn und kosmetisch &ndash; wie die aktuelle Datenschutznovelle etwa, bei der zu bef&uuml;rchten steht, dass sie den Datenschutz noch weiter aufweicht statt ihn zu st&auml;rken.</i></p>
<h5>Mehr Bedrohungen im privaten Bereich</h5>
<p>Ein gro&szlig;er Discounter er&ouml;ffnete den Reigen der Datenskandale und fiel durch eine &Uuml;berwachung auf, die sich eigentlich gegen die eigenen Mitarbeiter richtete, um deren Arbeitsverhalten zu &uuml;berwachen. Die Furcht vor Missbrauch von EC-Kundendaten wurde skandalisiert, die Tatsache der systematischen &Uuml;berwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz jedoch interessierte kaum jemanden. Niemand wei&szlig; wirklich, wie viele Orte und Betriebe etwa heute video&uuml;berwacht sind. Da dies einen permanenten Eingriff in Arbeitnehmer- und B&uuml;rgerrechte bedeutet, sollten Video&uuml;berwachungen in Unternehmen &ndash; vor allem im Kundenbereich &ndash; grunds&auml;tzlich deutlich gekennzeichnet sein und auf die zust&auml;ndigen Aufsichtsbeh&ouml;rden hinweisen m&uuml;ssen, damit B&uuml;rger sich an diese wenden k&ouml;nnen und im Beschwerdefall die rechtm&auml;&szlig;ige Verwendung, Datensicherung und L&ouml;schung der Videodaten leichter &uuml;berpr&uuml;ft werden kann.</p>
<h5>Betrieb&shy;liche Daten&shy;schutz&shy;be&shy;auf&shy;tragte m&uuml;ssen unabh&auml;n&shy;giger und quali&shy;fi&shy;zierter werden</h5>
<p>Leider wurde bei der letzten Datenschutznovelle die Schwelle f&uuml;r die Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu berufen, auf zehn Mitarbeiter hoch gesetzt. Stattdessen m&uuml;sste doch gefordert werden, diese Verpflichtung viel fr&uuml;her anzusetzen, denn die Rechenleistungen von Computern und die Kapazit&auml;ten von Speichermedien erlauben heutzutage, dass immer weniger Menschen immer gr&ouml;&szlig;ere Datenfluten bew&auml;ltigen k&ouml;nnen und somit auch viel mehr Verantwortung tragen.</p>
<p>Entscheidend jedoch ist die Forderung, dass die Datensch&uuml;tzer in der Wirtschaft unabh&auml;ngiger werden. Es ist kaum nachvollziehbar, dass das Datenschutzgesetz beispielsweise erlaubt, dass auch der stellvertretende Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer eines Unternehmens, das mit Daten handelt, sein eigener betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein darf! So wird per Gesetz Vorschub geleistet, dass es einen wirkungsvollen Datenschutz in der Privatwirtschaft, vor allem der mittelst&auml;ndischen Wirtschaft, nur dort gibt, wo das Unternehmen sich ohnehin positiv zum Datenschutz bekennt.</p>
<p>Besonders f&uuml;r den Mittelstand sind unter Effizienzgesichtspunkten L&ouml;sungen interessanter, die wirkliche Fachkompetenz von au&szlig;en heranholen und gepr&uuml;ften Dienstleistern die Funktion eines m&ouml;glichst unabh&auml;ngigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu &uuml;bertragen, statt dies durch unkundige Mitarbeiter als Alibi erledigen zu lassen. Selbst die als nicht datenschutzfreundlich geltenden USA gehen verst&auml;rkt diesen Weg. So schreibt die International Association of Privacy Professionals (IAPP) ihren zertifizierten Mitgliedern laufende Schulungen und wiederholte Zertifizierungen vor. Dieses System w&auml;re vorbildlich, wenn dazu noch Datensch&uuml;tzer f&uuml;r die Wirtschaft &ndash; analog Anw&auml;lten, Steuerberatern oder vereidigten Wirtschaftspr&uuml;fern &ndash; nicht nur auf ihre Fachkunde hin gepr&uuml;ft, sondern auch strengen Zulassungsregeln hinsichtlich ihrer Berufsaus&uuml;bung unterworfen w&uuml;rden.</p>
<h5>&hellip;und in den Datenschutz investieren!</h5>
<p>Eine weitere wichtige Unterst&uuml;tzung f&uuml;r den Mittelstand w&auml;re es, Datenschutzaudits in kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) aus EU-Mitteln zu f&ouml;rdern. Denn um KMU f&uuml;r den Datenschutz fit zu machen, fehlt es im Alltag oft nicht an der Bereitschaft, sondern am zus&auml;tzlichen Kleingeld f&uuml;r das entsprechende Know-how. Was k&ouml;nnte neben der F&ouml;rderung ein Anreiz f&uuml;r die Wirtschaft sein, mehr f&uuml;r den Datenschutz zu tun? Neben den Vorteilen von Datenschutzaudits und von Zertifizierungen sollte der Gesetzgeber die private Datenhaltung transparent machen.</p>
<h5>Risiken dort bek&auml;mpfen, wo sie entstehen</h5>
<p>Sicherlich w&auml;re es nicht angemessen, Unternehmen, die mit sensiblen Personendaten umgehen und umgehen m&uuml;ssen, grunds&auml;tzlich Ignoranz oder Bereitschaft zur Illegalit&auml;t zu unterstellen. Das Verh&auml;ltnis von Konzernsicherheit und Datenschutz in der Wirtschaft ist wohl &auml;hnlich gestaltet, wie beim Staat jenes zwischen den Geheimdiensten und den Datensch&uuml;tzern. Letztere werden eher als l&auml;stige Aufpasser empfunden und wenn &uuml;berhaupt, dann regelm&auml;&szlig;ig im Nachhinein und restriktiv &uuml;ber Operationen in der Grauzone informiert. Um so vordringlicher ist es, die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch in Gro&szlig;unternehmen, wo sie hauptamtlich besch&auml;ftigt sind, zu st&auml;rken, damit sie ohne Einschr&auml;nkung direkt an den Vorstand berichten und sich auch selbst an die Aufsichtsbeh&ouml;rden oder die &Ouml;ffentlichkeit wenden k&ouml;nnen, wenn sie Verst&ouml;&szlig;e feststellen und keine Abhilfe erfolgt. Dar&uuml;ber hinaus ist zu fordern, dass sie auch mit einem eigenen Budgetrecht auszustatten sind, das ihnen erlaubt, von ihnen als kritisch erkannte Prozesse durch unabh&auml;ngige Sachverst&auml;ndige auditieren zu lassen.</p>
<h5>Prinzip der Daten&shy;spar&shy;sam&shy;keit auch in der Privat&shy;wirt&shy;schaft durchsetzen!</h5>
<p>Das Prinzip der Datensparsamkeit, ein Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht 1983 formuliert hat, sollte durch die folgenden drei Ma&szlig;nahmen auch hinsichtlich der Wirkung auf die Wirtschaft wirksam gest&auml;rkt werden:</p>
<ol>
<li>Mit der gesetzlichen Festlegung der Datenerhebung nur nach ausdr&uuml;cklicher Zustimmung des Betroffenen, die an keinerlei Vertragsbedingungen gekoppelt werden darf, als freiwilliger, positiver Akt &ndash; so genannte &bdquo;Opt-in&#8220; L&ouml;sung. Diese muss f&uuml;r Preisausschreiben ebenso gelten, wie f&uuml;r jegliche Weiterverwendung von Gesch&auml;ftsdaten etwa bei Telefonvertr&auml;gen oder Rabattkarten.</li>
<li>Eine Ausgestaltung des Melderechts bundesweit dergestalt, dass es zur Weitergabe der Stammdaten au&szlig;erhalb des &ouml;ffentlichen oder gesetzlich geregelten Bereichs grunds&auml;tzlich der aktiven Zustimmung bedarf und ein jederzeitiges Widerspruchsrecht besteht, wie es das NRW-Meldegesetz von 1998 bis 2005 bereits einmal vorsah.</li>
<li>Mit einer Verpflichtung der Privatwirtschaft, dem erfassten B&uuml;rger einmal j&auml;hrlich obligatorisch einen Datenkontoauszug zuzusenden, die im Bundesdatenschutzgesetz einheitlich geregelt werden sollte. F&uuml;r die Telekommunikationswirtschaft, Banken, Versicherungen ebenso wie f&uuml;r viele andere Dienstleister w&auml;re es einfach und nicht einmal ein nennenswerter Kostenfaktor, solche Datenkontoausz&uuml;ge etwa mit der Monatsrechnung oder dem Kontoauszug zu versenden. Es w&uuml;rde aber manchem die Augen &ouml;ffnen, wer alles wie viel &uuml;ber ihn oder sie wei&szlig;.</li>
</ol>
<h5>Aufsichts&shy;be&shy;h&ouml;rden sind unzurei&shy;chend ausge&shy;stattet</h5>
<p>Die wenigen positiven Beispiele aus der Wirtschaft k&ouml;nnen aber keine wirkungsvollen Gesetze ersetzen, denn diese sollen ja vor allem im Fall des Missbrauchs Wirkung entfalten. Deshalb bedarf es dringend der St&auml;rkung der Kontrollbeh&ouml;rden &uuml;ber den privaten Bereich. Viel zu vage sind die Vorschriften, viel zu selten die Kontrollen und viel zu rudiment&auml;r ausgestattet die Aufsichtsbeh&ouml;rden, um Beschwerden wirkungsvoll nachgehen zu k&ouml;nnen. So sind im Baden-W&uuml;rttembergischen Innenministerium, der Beh&ouml;rde, die in ganz S&uuml;dwestdeutschland f&uuml;r Verst&ouml;&szlig;e im privaten Datenschutz zust&auml;ndig ist, gerade einmal vier Mitarbeiter mit der Erf&uuml;llung dieser Aufgabe betraut, nat&uuml;rlich nur neben ihren anderen Aufgaben im Innenministerium. Das Regierungspr&auml;sidium Darmstadt dagegen verf&uuml;gt f&uuml;r die gleiche Aufgabe &uuml;ber dreizehn Stellen. Der nordrhein-westf&auml;lischen Datenschutzbeauftragten, zust&auml;ndig auch f&uuml;r den privaten Datenschutz und Informationsfreiheit, hat die Politik seit 2005 j&auml;hrlich eine Stelle aus Haushaltsgr&uuml;nden gestrichen. Es ist &uuml;berf&auml;llig, die Aufsichtsbeh&ouml;rden angesichts der explodierenden Datenstr&ouml;me im privaten Bereich stattdessen mit deutlich mehr Personal auszustatten, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben &uuml;berhaupt erf&uuml;llen k&ouml;nnen.</p>
<h5>Daten&shy;schutz&shy;kom&shy;pe&shy;tenz geh&ouml;rt zuk&uuml;nftig zur beruflichen Grund&shy;bil&shy;dung</h5>
<p>Vielen Menschen ist &uuml;berhaupt nicht bewusst, wer aus der Privatwirtschaft bei welcher Gelegenheit Daten erfasst. Gerne spielen etwa autobegeisterte B&uuml;rger am Wochenende mit den &bdquo;Konfiguratoren&#8220; der Hersteller und stellen sich zum Spa&szlig; ihren Lieblings-Porsche, Mercedes oder Audi zusammen. Dass &uuml;ber die Speicherfunktionen f&uuml;r pers&ouml;nliche Konfigurationen auch irgendwann einmal nach der E-Mail oder gar Personendaten wie Name und Adresse gefragt wird, f&auml;llt manchem gar nicht auf, oder erst dann, wenn er sich wundert, dass er pl&ouml;tzlich eine Werbeofferte bekommt, die ziemlich genau seinem Geschmacksprofil entspricht. Vieles, was inzwischen Softwareprogramme wie etwa Google-Analytics erm&ouml;glichen, um Konsumentenprofile zu erstellen, ist ohne Zustimmung der Betroffenen rechtswidrig.</p>
<p>Angesichts einer zunehmenden Menge sensibler, personenbezogener Daten auf Festplatten der Unternehmen und in privaten Speichern &ndash; von der Bank &uuml;ber die Krankenkasse bis zu Versicherungen, Internet-Providern, Telekommunikationsunternehmen und Payback-Datenverarbeitern &ndash; muss auf den Pr&uuml;fstand, ob die dort besch&auml;ftigten Mitarbeiter in Datenschutzfragen hinreichend kompetent und gen&uuml;gend geschult sind, um sich im Zweifelsfall illegalen Anweisungen ihrer Vorgesetzten zu widersetzen und diese ggf. auch anzuzeigen. In der Regel wird diese Frage zu verneinen sein. Deshalb besteht auch hier ein dringender Handlungsbedarf, um Datenschutzrisiken dort zu mindern, wo sie entstehen und besondere Sorgfalt im Umgang mit Daten geboten ist.</p>
<p>So ist zu fordern, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, eine Mindestqualifikation erf&uuml;llen und diese durch ein Zertifikat nachweisen m&uuml;ssen. Es ist heute &uuml;blich, reicht im Informationszeitalter aber nicht mehr aus, Mitarbeiter per einfacher Erkl&auml;rung, bei der meistens das &bdquo;Kleingedruckte&#8220; gar nicht gelesen wird, auf das Datengeheimnis zu verpflichten.</p>
<p>Der Gesetzgeber k&ouml;nnte stattdessen vorschreiben, dass Zertifikate und andere Sachkundenachweise unabdingbare Voraussetzung sind, um etwa im Call-Center zu arbeiten und weitere Qualifikationen, um solche zu betreiben, denn gerade hier ist eine Gefahrenquelle f&uuml;r den Datenschutz aus der Sache heraus gegeben. Schlie&szlig;lich darf aus gutem Grund auch nicht, wer einen PKW-F&uuml;hrerschein besitzt, einen LKW mit Gefahrg&uuml;tern f&uuml;hren.</p>
<p>Was f&uuml;r Call-Center gilt, betrifft nat&uuml;rlich in erheblichem Ma&szlig;e auch alle Branchen der Gesundheitswirtschaft, die durch die zunehmende Digitalisierung mit immer gr&ouml;&szlig;eren Datenmengen operieren. Angefangen von den Mitarbeitern der kassen&auml;rztlichen Vereinigungen, die den zentralen Datenpool der Digitalen Gesundheitskarte verwalten, &uuml;ber die Angestellten der Krankenkassen bis hin zu medizinischen Zentren und Arztpraxen.</p>
<h5>Was m&uuml;ssen Mitarbeiter mindestens &uuml;ber Datenschutz wissen?</h5>
<p>Ein Modellprojekt f&uuml;r ein solches Datenschutz- und Datensicherheitszertifikat wird derzeit von den Landesmedienanstalten NRW und Rheinland-Pfalz unterst&uuml;tzt. Unterhalb des Fachkundenachweises, den betriebliche Datenschutzbeauftragte erbringen m&uuml;ssen, entsteht derzeit als Kooperation von &bdquo;Klicksafe&#8220; Rheinland-Pfalz und der Dienstleistungsgesellschaft f&uuml;r Informatik in Bonn ein Zertifikat f&uuml;r Datenschutz und Datensicherheit f&uuml;r Sch&uuml;ler und dar&uuml;ber hinaus in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft f&uuml;r Informatik ein solches f&uuml;r Mitarbeiter in der Wirtschaft.</p>
<p>Eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in Fragen des Datenschutz und der Datensicherheit ist bisher in vielen Bereichen der Wirtschaft vernachl&auml;ssigt worden. Was k&ouml;nnen nun die Mindestanforderungen an Mitarbeiter sein, die &bdquo;Skills&#8220; eines Datenschutz- und Datensicherheitszertifikats?</p>
<ol>
<li>Neben Grundbegriffen der Datenverarbeitung und Sicherheitsfragen g&auml;ngiger Software vor allem der Grundrechtscharakter des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Dazu geh&ouml;rt der Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur zweckgebunden, aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund von freiwilliger Zustimmung genutzt, gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden d&uuml;rfen.</li>
<li>Das Wissen, dass eine Weitergabe nicht ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen sollte und dass Betroffene einen Auskunftsanspruch haben, woher ein Unternehmen ihre Daten hat und dass auf unbefugte Datennutzung und -weitergabe hohe Bu&szlig;gelder und Strafen erhoben werden k&ouml;nnen.</li>
<li>Die Pflicht, solche Daten zu sichern und sie nicht mit anderen zu verkn&uuml;pfen. Daraus folgen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Daten und &uuml;ber die Dokumentation, wof&uuml;r sie von wem genutzt oder abgerufen werden. Dies sind nur einige Beispiele, die Eingang in entsprechende Lernzielkataloge und Zertifizierungen finden sollten.</li>
<li>Einen Blick daf&uuml;r, zu erkennen und sich zu informieren, welche Art von Prozessen, Gesch&auml;ftspraktiken oder Techniken Risiken f&uuml;r Datenschutz und IT-Sicherheit mit sich bringen k&ouml;nnten, um im Zweifelsfall den fachkundigen Rat von Datenschutz- oder IT-Fachpersonal in Anspruch zu nehmen.</li>
</ol>
<h5>Neue Heraus&shy;for&shy;de&shy;rungen durch das Web</h5>
<p>Selbstverst&auml;ndlich kommen in Zeiten des Web 2.0 noch andere Dimensionen hinzu, die etwa die Verletzung von Pers&ouml;nlichkeitsrechten durch die Ver&ouml;ffentlichung vertraulicher Informationen im Netz oder auch nur die Weitergabe solcher Informationen, die nicht einfach wieder zur&uuml;ckgeholt oder gel&ouml;scht werden k&ouml;nnen. Viele Beispiele, etwa das Einstellen eines Videos &uuml;ber die letzte Party auf You-Tube, sind prinzipiell heute schon ahndungsf&auml;hige Verst&ouml;&szlig;e gegen die Pers&ouml;nlichkeitsrechte der Betroffenen. Die Brisanz, neue rechtliche Instrumentarien zum Schutz der Pers&ouml;nlichkeit zu schaffen, bewies erst k&uuml;rzlich der Launch des Portals <a href="http://www.rottenneighbour.com/" target="_blank" rel="noopener">www.rottenneighbour.com</a>.</p>
<p>Es ist bislang nicht einfach, solche elektronischen &Uuml;bergriffe gerichtlich zu verfolgen. Dem muss eine zuk&uuml;nftige Datenschutzgesetzgebung Rechnung tragen, etwa durch neue Verfahren, Schadenersatzanspr&uuml;che aus verletztem Pers&ouml;nlichkeitsrecht geltend machen zu k&ouml;nnen. So sollten Privatpersonen, deren Daten ohne Zustimmung von dritten ins Netz gestellt werden, den Verursacher auch zivilrechtlich verfolgen k&ouml;nnen. Die Probleme der Identifikation sollen dabei nat&uuml;rlich nicht unterschlagen werden. Es gibt geeignete Methoden, die es erm&ouml;glichen, z. B. die IP-Adresse unkenntlich zu machen, was an sich nicht verwerflich, sondern in bestimmten F&auml;llen sogar von Datensch&uuml;tzern empfohlen wird. Gleichwohl m&uuml;ssen wir &uuml;ber international wirksame Rechtsverfolgung auch im Privatrecht nachdenken, die auch gegen Provider oder Akteure im Ausland wirksam ist, die neu erdacht und entwickelt werden muss, um bei der Verletzung von Pers&ouml;nlichkeitsrechten im Netz und aus dem Netz nicht nur die Beseitigung verlangen zu k&ouml;nnen, sondern die auch wirksam Schadenersatz durchzusetzen vermag.</p>
<h5>Neue Heraus&shy;for&shy;de&shy;rungen durch digitalen Gesch&auml;fts&shy;ver&shy;kehr und E-Commerce</h5>
<p>Zahlreiche Betrugsf&auml;lle der Vergangenheit, nicht zuletzt im Zusammenhang mit diversen Internetplattformen, aber auch im elektronischen Banken- und Gesch&auml;ftsverkehr, k&ouml;nnten durch Zertifizierungen verhindert werden. Leider fehlt in Deutschland immer noch ein Auditgesetz, das den gesetzlichen Rahmen und die Mindestanforderungen f&uuml;r Zertifikate formuliert. Bisher gilt nur eine entsprechende Regelung in Schleswig-Holstein, in Zeiten des grenz&uuml;berschreitenden europ&auml;ischen Binnenhandels auch im elektronischen Handel ein schlichter Anachronismus. Deshalb muss ein Datenschutz-Auditgesetz, das auch die Kreditratings einschlie&szlig;t, wie sie heute von Banken, Agenturen und Auskunfteien angeboten werden, Klarheit und mehr Verbraucherschutz schaffen.</p>
<p>Ein positives Beispiel f&uuml;r erfolgreiche Regelungen in Selbstorganisation der Wirtschaft bieten die unter dem Dach der Initiative D21 e.V. organisierten G&uuml;tesiegel im Internet. Diese haben sich freiwillig auf hohe Standards des Verbraucher- und Datenschutzes verpflichtet und unterwerfen sich der Kontrolle eines G&uuml;tesiegelboards, dem neben den G&uuml;tesiegelunternehmen unabh&auml;ngige Experten und Vertreter von Datenschutzbeauftragten und Verbraucherschutzorganisationen angeh&ouml;ren. Die positiven Beispiele aus der Wirtschaft m&uuml;ssen durch praktikable Gesetze zur Regel werden. Und auch da gibt es auf mehreren Feldern dringenden Handlungsbedarf.</p>
<p>Die seit 2005 in verschiedenen Schritten beschlossenen Wege zur Einf&uuml;hrung der digitalen Signatur bedeuten ebenfalls neue Herausforderungen f&uuml;r Datenschutz und insbesondere die Datensicherheit im privaten Bereich. Noch sind f&uuml;r Verbraucher die Risiken ihrer elektronischen Zahlungsmittel bei aller technischen Unzul&auml;nglichkeit der EC-Karten oder Kreditkarten mit PIN &uuml;berschaubar. Ob dies noch der Fall sein wird, wenn k&uuml;nftig die digitale Signatur nicht nur auf der Sparkassenkarte, sondern auch auf dem Personalausweis, der Gesundheitskarte und ELENA, dem elektronischen Gehaltsnachweis enthalten sein wird, wird sich zeigen. Ob die mit der Signatur einher gehende Beweislast-Umkehr zu Lasten der Verbraucher ein Schritt zu mehr Verbrauchersicherheit war, ist in diesem Zusammenhang zu bezweifeln und sollte deshalb schnell &uuml;berpr&uuml;ft werden.</p>
<h5>Zerti&shy;fi&shy;zie&shy;rung f&uuml;r Unternehmen klar regeln</h5>
<p>Viele Beispiele in der Privatwirtschaft zeigen schon heute hohes Verantwortungsbewusstsein der Verantwortlichen. Von Trust-Centern, die unter strengsten Kriterien zertifiziert werden, aber auch von Banken, die aufgrund interner und versicherungsrechtlicher Absicherungen dazu angehalten sind, werden &uuml;beraus hohe Standards erreicht. Von der europ&auml;ischen Sicherheits- und Datenschutznorm ISO 17799 &uuml;ber Datenschutz-G&uuml;tesiegel, wie sie etwa das Unabh&auml;ngige Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein vergibt, bis zu den unter dem Dach der Initiative D21 organisierten G&uuml;tesiegeln gilt f&uuml;r unterschiedliche Anwendungsbereiche der Wirtschaft eine gro&szlig;e Spannweite von Kriterien des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Verbraucherschutzes, die jedoch praktisch nur wenigen Fachleuten bekannt sind. Diese Kriterien m&uuml;ssen transparent und vor allem den Verbrauchern n&auml;her gebracht werden, auch darin l&auml;ge die Aufgabe eines vern&uuml;nftigen Auditierungsrahmens. Denn wie in vielen Bereichen sind auch hier inzwischen F&auml;lscher und Manipulierer unterwegs, auch hier gilt es sich abzugrenzen gegen wertlose Siegel, wie sie heute schon im Internet kursieren.</p>
<p>Leider stehen einige Politiker einem wirksamen Auditgesetz immer noch skeptisch gegen&uuml;ber. Der vorliegende Entwurf wird den Anforderungen an einen wirksamen Datenschutz unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung nur unzureichend gerecht. Gleichwohl findet insofern eine &#8222;Abstimmung mit den F&uuml;&szlig;en&#8220; statt, als immer mehr Unternehmen von sich aus nach Zertifizierungen rufen. So verzeichnen Unternehmen wie der T&Uuml;V S&uuml;d Management GmbH eine gestiegene Nachfrage nach Zertifizierungen und k&ouml;nnen sich Unternehmen wie Datenschutz Nord GmbH, einst eine Strukturinitiative f&uuml;r Bremerhaven, inzwischen erfolgreich als bundesweit t&auml;tige Unternehmen etablieren. Auch die anderen G&uuml;tesiegel unter dem Dach der Initiative D21 verzeichnen deutliche Zuw&auml;chse. Der Politik kommt die Entscheidung zu, wirksame G&uuml;tesiegel von Placebos zu unterscheiden. Datenschutz ist wie Umweltschutz l&auml;ngst kein l&auml;stiges Kostenelement mehr, sondern schafft Arbeitspl&auml;tze und wird durch das Vertrauen der Verbraucher zum positiven Faktor in der Wertsch&ouml;pfungskette.</p>
<h5>Neue politische Signale notwendig</h5>
<p>Die Ausw&uuml;chse des vermeintlichen &bdquo;Kampfes gegen den Terror&#8220; haben in den letzten Jahren geh&ouml;rig mit zur Aush&ouml;hlung des Datenschutzbewusstseins beigetragen, indem gegen den Rat von B&uuml;rgerrechtlern und Datensch&uuml;tzern immer neue Datenerfassungen, von der Rasterfahndung &uuml;ber biometrische Daten, die einheitliche Steuernummer bis zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungen fast alles Denkbare auch beschlossen wurde. Insofern muss mancher Datenskandal dieser Tage das Rechtsbewusstsein aller sensibilisieren. Es sollte zu denken geben, wenn es in immer k&uuml;rzeren zeitlichen Abst&auml;nden dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten ist, die Wellen der &Uuml;berwachungsgesetze zu stoppen, und die Tatsache an sich l&auml;sst bef&uuml;rchten, dass es um das Verh&auml;ltnis der politischen Mehrheiten zu den Grund- und Freiheitsgarantien des Grundgesetzes schlecht bestellt ist.</p>
<h5>Ein Grundrecht auf Datenschutz ins Grundgesetz</h5>
<p>Am 19. Dezember 1978 wurde das Grundrecht auf Datenschutz in die Verfassung Nordrhein-Westfalens aufgenommen. Seitdem herrschen Stillstand und R&uuml;ckschritt beim Gesetzgeber um ein elementares B&uuml;rgerrecht, das wie kein anderes erst durch die informationstechnische Entwicklung an Bedeutung gewonnen hat. Eine breite politische Diskussion, ob ein Individualrecht auf Datenschutz im Grundgesetz zus&auml;tzlich formuliert werden sollte, ist &uuml;berf&auml;llig und darf nicht weiter den Gerichten &uuml;berlassen werden. Ein verbrieftes individuelles Grundrecht auf Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen&uuml;ber dem demokratischen Staat sind zwei Seiten einer Medaille. 60 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes w&uuml;rde unserer Demokratie die Kodifizierung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit gut anstehen, zumal andere westliche Demokratien wie Schweden, Norwegen, Kanada und Frankreich l&auml;ngst &uuml;ber vergleichbare Rechtsordnungen verf&uuml;gen. Es besteht insbesondere deshalb eine Chance, weil ein solcher Verfassungsvorschlag nicht hinter das Informationelle Selbstbestimmungsrecht zur&uuml;ckfallen kann, dass das Bundesverfassungsgericht direkt aus Artikel 1 Grundgesetz und aus dem Demokratieprinzip abgeleitet hat und damit einer &bdquo;Ewigkeitsgarantie&#8220; unterliegt. Eine klare Formulierung k&ouml;nnte das Bewusstsein f&uuml;r eine freiheitliche Verfassungswirklichkeit st&auml;rken und manchem Drang zur schleichenden Aush&ouml;hlung elementarer Grundrechte Einhalt gebieten.</p>
<p>&bdquo;<i>Time for a Change</i>&#8220; im Datenschutz: Es an der Zeit, sich auch von Seiten der Wirtschaft eindeutig auf die Seite einer offenen Gesellschaft und der B&uuml;rgerrechte zu stellen und es gibt viele M&ouml;glichkeiten f&uuml;r Unternehmen, hierf&uuml;r eigene freiwillige Beitr&auml;ge zu leisten!</p>
<p><i>Roland Appel <br />ist Politikwissenschaftler und Unternehmensberater ,<br />Vorsitzender des G&uuml;tesiegelboards der Initiative D21 e.V. und <br />Mitglied der G-10 Kommission des Landtages Nordrhein-Westfalen</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/mehr-datenschutz-in-der-wirtschaft-gewinn-und-sicherheit-fuer-alle/">Mehr Datenschutz in der Wirtschaft  Gewinn und Sicherheit für alle!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Schleichend erfasst &#8211; von der Wiege bis zur Bahre</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Sep 2007 10:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuer-ID: Hintergründe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 1-3 Seit Monaten treibt Bundesinnenminister Wolfgang Sch&#228;uble eine Sau nach der anderen durchs Dorf der Grundrechte. Allein in diesem Jahr k&#252;ndigte er ein neues Luftsicherheitsgesetz an, mit dem vermeintliche Anschlagsflugzeuge abgeschossen werden sollten. Es folgten &#220;berlegungen zum Ende der &#8222;Unschuldsvermutung&#8220; und die scheinbar naive Frage, ob man nicht ganz legal den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/schleichend-erfasst-von-der-wiege-bis-zur-bahre/">Schleichend erfasst &#8211; von der Wiege bis zur Bahre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 1-3</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausweis-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3307 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausweis-1.jpg" alt="Schleichend erfasst - von der Wiege bis zur Bahre" width="240" height="167"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Seit Monaten treibt Bundesinnenminister Wolfgang Sch&auml;uble eine Sau nach der anderen durchs Dorf der Grundrechte. Allein in diesem Jahr k&uuml;ndigte er ein neues Luftsicherheitsgesetz an, mit dem vermeintliche Anschlagsflugzeuge abgeschossen werden sollten. Es folgten &Uuml;berlegungen zum Ende der &bdquo;Unschuldsvermutung&ldquo; und die scheinbar naive Frage, ob man nicht ganz legal den gezielten Todesschuss ohne Gerichtsurteil auf Terroristen wie Bin Laden anwenden k&ouml;nne. Aktuell verlangt Herr Sch&auml;uble dringend nach dem Bundestrojaner, mit dem das Bundeskriminalamt fremde Festplatten online durchsuchen m&uuml;sse. <br />Jenseits dieser rhetorischen &Uuml;bergriffe betreibt die Gro&szlig;e Koalition h&ouml;chst diskret und wirkungsvoll einen schleichenden Abbau von B&uuml;rgerrechten. Angesichts der f&uuml;r den Herbst zu erwartenden Versendung einer zentralen Steuernummer an alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger ist es h&ouml;chste Zeit f&uuml;r einen wirksamen Widerstand.<br />Ausgangspunkt einer Entwicklung, die weitgehend unbeachtet von der &Ouml;ffentlichkeit fortschreitet, ist ein Beschluss der ehemaligen rot-gr&uuml;nen Bundesregierung. 2003 &auml;nderte sie die Abgabenordnung, um f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger eine bundeseinheitliche Steuernummer einzuf&uuml;hren. Der ohnehin kaum sp&uuml;rbare Widerstand der Gr&uuml;nen wurde damals mit dem Argument der &bdquo;Steuergerechtigkeit&ldquo; ruhig gestellt. Auf welch fatale Regelung man sich mit dieser &Auml;nderung eingelassen hat, sehen viele erst heute: Zwischen Ende Juni und Anfang Juli diesen Jahres lieferten alle Einwohnermelde&auml;mter die Meldedaten der Einwohner zusammen mit einem Gemeindeschl&uuml;ssel an das Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern. Diese seit 1.1.2006 neu geschaffene Bundesbeh&ouml;rde mit 910 Mitarbeitern in Bonn ist direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt und hat als Dienstleister das ZIVIT, Zentrum f&uuml;r Informationsverarbeitung und Informationstechnik, an seiner Seite. Im ZIVIT nun werden derzeit 82 Millionen Personendatens&auml;tze auf Doppelmeldungen und Plausibilit&auml;t abgeglichen. Anschlie&szlig;end wird f&uuml;r jede Person eine 11-stellige Steuernummer generiert, die im Laufe der zweiten Jahresh&auml;lfte den Kommunen mitgeteilt wird. Diese wiederum werden dann allen EinwohnerInnen, vom Neugeborenen bis zum Greis, ihre neue Steuernummer schriftlich mitteilen. Zu den Aufgaben der Kommunen und ihrer Melde&auml;mter geh&ouml;rt dann auch, den R&uuml;ckl&auml;ufern und Fehlzustellungen nachzugehen.<br />Damit findet zwischen November 2007 und Fr&uuml;hjahr 2008 etwas statt, dass von der Volksz&auml;hlung bekannt ist: Bei dem Verfahren der Steuernummer-Generierung wird f&uuml;r die gesamte deutsche Bev&ouml;lkerung festgestellt, ob ihre Angaben im Melderegister und ihre tats&auml;chliche Einwohnerschaft &uuml;bereinstimmen. Anders als bei der Volksz&auml;hlung werden diesmal keine Z&auml;hler unterwegs sein, um weitere Informationen abzufragen. Jedoch sind die Kommunen dazu angehalten, Zweifelsf&auml;llen nachzugehen und gegebenenfalls die gemeindlichen &bdquo;Ermittlungsdienste&ldquo; einzuschalten. <br />An dieses Verfahren m&uuml;ssen aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht dringende Fragen gestellt werden. So ist es wohl anzunehmen, dass als &bdquo;Nebeneffekt&ldquo; dieses Abgleichs nicht gemeldete oder illegale Personen aufgesp&uuml;rt werden sollen. Ebenso ist zu bef&uuml;rchten, dass die unter dem Deckmantel der &bdquo;Steuergerechtigkeit&ldquo; gestartete Aktion in einigen Kommunen zu einer gezielten ausl&auml;nderrechtlichen Razzia ausarten k&ouml;nnte. Ob dieser &bdquo;Nebeneffekt&ldquo; von den gesetzlichen Grundlagen der Abgabenordnung gedeckt ist, ist doch sehr umstritten.<br />Als n&auml;chste Frage w&auml;re zu stellen, inwieweit es sich bei der Steuernummer um ein einheitliches Personenkennzeichen handelt, welches das Bundesverfassungsgericht f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt hat. Es ist bereits absehbar, dass die Verwendung der individuell vergebenen Steuernummern nicht auf den Zweck der Steueridentifikation beschr&auml;nkt bleibt. Allein durch die Vergabe &uuml;ber die Kommunen und den Abgleich mit den Melderegisterdaten werden sie zwangsl&auml;ufig den Kommunen bekannt. Es ist davon auszugehen, dass derselbe Sachbearbeiter, der die Einwohnermeldedaten erhebt und verarbeitet, auch Dubletten, Fehlern oder Zweifelsf&auml;llen nachgehen wird. Sp&auml;testens dabei wird ihm die Steuernummer bekannt werden, was de facto bedeutet, dass diese zwangsl&auml;ufig auch f&uuml;r andere Zwecke des Meldewesens oder des Ausl&auml;nderrechts und aufgrund einer anderen gesetzlichen Vorschrift genutzt werden. <br />Die Frage nach den Konsequenzen aus dieser Gesamterhebung der Einwohnerdaten stellt sich jedoch nicht nur f&uuml;r die einzelne Kommune. Auch auf der Bundesebene ist zu bef&uuml;rchten, dass die Daten f&uuml;r andere Zwecke als zur Identifikation von Steuerpflichtigen genutzt werden, wenn sie erst einmal zentral vorliegen. So hat vor nicht allzu langer Zeit ein Mitarbeiter des ZIVIT anl&auml;sslich einer Fachtagung mit Kommunalvertretern durchblicken lassen, dass zwar bisher nur an einen Abgleich in einer Richtung, d.h. zu Gunsten der Steuerbeh&ouml;rden gedacht sei, man sich in Zukunft aber durchaus vorstellen k&ouml;nne, dass dieser Datenpool &ndash; nach entsprechender &Auml;nderung gesetzlicher Grundlagen versteht sich &ndash; auch von Meldebeh&ouml;rden genutzt werden k&ouml;nne. <br />Erstaunlich, dass die Rechtsgrundlagen f&uuml;r das Entstehen eines gigantischen Personendatenpools von 82 Millionen Datens&auml;tzen lediglich in zwei Verordnungen bestehen, n&auml;mlich in &sect; 139 Abs. 3 Abgabenordnung und &sect; 5c Melde&uuml;bermittlungsverordnung. Ob ein Verfahren, das in der Konsequenz &ndash; ob steuerrechtlich, ausl&auml;nderrechtlich oder melderechtlich &ndash; zu Sanktionen und Grundrechtseingriffen f&uuml;hren kann, auf dem Verordnungsweg beschlossen werden darf, erscheint rechtstaatlich zweifelhaft und kommt angesichts der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts dem Versuch gleich, einen Verfassungsartikel per Rechtsverordnung einzuschr&auml;nken. <br />Eine besondere Brisanz erh&auml;lt die Frage nach der Einwohnergesamterhebung noch aufgrund einer zweiten Entwicklung, die derzeit unter weitgehendem Ausschluss der &Ouml;ffentlichkeit und vorbei an den Landesbeauftragten f&uuml;r Datenschutz vollzogen wird: Die Schaffung eines Bundesmelderegisters. Schon vor der Gr&uuml;ndung der Gro&szlig;en Koalition in Berlin hatten sich SPD und CDU/CSU in der Verfassungsreformkommission darauf geeinigt, das Melderecht, bisher in der Hand der L&auml;nder und Kommunen, in Zukunft zur Bundesangelegenheit zu machen. Das k&uuml;nftige Bundesmelderecht soll demnach alle bisherigen Landesmeldegesetze abl&ouml;sen. Allein dies wird absehbar zur Verschlechterung der Datenschutzregelungen f&uuml;hren. K&ouml;nnen heute etwa in Nordrhein-Westfalen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger sicher sein, dass ihre Meldedaten nur dann an Adressbuchverlage oder den B&uuml;rgermeister und die Lokalzeitung zu Gratulationszwecken weitergegeben werden, wenn sie dies bei der Anmeldung ausdr&uuml;cklich gew&uuml;nscht haben, so soll nach den Vorstellungen der entsprechenden Arbeitskreise der Innenministerkonferenz die Nutzung der Meldedaten wesentlich erweitert werden. So hei&szlig;t es in Papieren, das zuk&uuml;nftige Melderecht solle &bdquo;die Nutzung der Meldedaten f&uuml;r &ouml;ffentliche Stellen und Private erleichtern&ldquo; und die &bdquo;melderegistergest&uuml;tzte amtliche Statistik&ldquo;, sprich die geplante Volksz&auml;hlung 2010 erm&ouml;glichen. <br />Zur praktischen Umsetzung&nbsp; sind dabei drei Modelle im Gespr&auml;ch:<br />Modell 1: Ein zentrales Bundesmeldeamt, das alle Meldedaten auf einem Server f&uuml;hrt, auf dem es noch insofern landesspezifische Bereiche gibt, als etwa Landesdatenschutzgesetze, Polizeigesetze oder Akteneinsichtsrechte unterschiedliche Grade der Intensit&auml;t der Datennutzung vorschreiben. So kann zum Beispiel in Baden-W&uuml;rttemberg die Polizei zur Identit&auml;tsfeststellung eines Tempos&uuml;nders oder Falschparkers auf die Melderegister zugreifen, in Nordrhein-Westfalen ist das nur bei Straftaten m&ouml;glich. Die Melde&auml;mter der Gemeinden w&auml;ren in diesem Modell weitgehend nur noch Erfassungsstellen des Zentralen Meldeamtes. Wo die biometrischen Fotos und Fingerabdr&uuml;cke bleiben, die f&uuml;r den Europ&auml;ischen Pass erfasst und in vielen Gemeinden zusammen mit den Passantr&auml;gen langfristig gespeichert werden, ist dabei v&ouml;llig offen. Sicher w&uuml;rde dieses Modell den Begehrlichkeiten des Bundesinnenministers nach Speicherung der Biometriedaten in einem Zentralregister am n&auml;chsten kommen. <br />Modell 2: Die Kommunen erfassen die Daten zum Teil auf Bundesebene und zum Teil auf Landesebene. Daf&uuml;r wird eine gro&szlig;e &bdquo;Datendrehscheibe&ldquo; eingerichtet, bei der aus vielen dezentral gehaltenen Datenbest&auml;nden ein Bundesmelderegister entsteht. Dieses Modell k&auml;me den bisherigen, von &ouml;konomischen Entwicklungen gepr&auml;gten Strukturen entgegen, die sich auf Landesebene etwa in Hamburg oder Bayern bereits heute entwickelt haben. Aus Kostengr&uuml;nden lassen bereits jetzt zahlreiche Kommunen ihre Daten bei Privatunternehmen &ndash; wie etwa Dataport, dem ehemaligen Hamburgischen Rechenzentrum &ndash; im Auftrag verarbeiten. De Facto bliebe bei diesem Modell vieles beim Alten, nur die Transparenz, wer, wo und wie auf welche Datenbest&auml;nde zugreifen kann, w&uuml;rde zur Sysiphosaufgabe f&uuml;r die Datensch&uuml;tzer. Denn es ist zu erwarten, dass selbst bei zuk&uuml;nftig einheitlichen Meldestandards weiterhin unterschiedliche, landesspezifische Regelungen f&uuml;r den Zugriff auf die Meldedaten bestehen bleiben. <br />Modell 3: Die Melderegister bei den Gemeinden halten die Daten und senden einen Teil definierter Daten an ein Landesmelderegister, diese wiederum einen Grunddatensatz an ein Bundesmelderegister. Unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit und B&uuml;rgerrechtsfreundlichkeit w&auml;re dieses Modell sicher am ehesten zu akzeptieren, denn es w&auml;re bekannt, wer was &uuml;ber die B&uuml;rger wei&szlig; und wo welche Daten liegen. Gleichwohl w&auml;re auch mit diesem Modell der erste Schritt zu einem Zentralregister vollzogen. Von hier bis zu einem bundeszentralen Einwohnermelderegister als Fahndungsdatenpool bliebe nur ein kleiner Schritt. <br />Die Zweckentfremdung von Meldedaten ist keine blo&szlig;e Zukunftsmusik. Schon heute gehen viele Kommunen ganz unterschiedlich mit den biometrischen Fotos um, die bei der Antragstellung f&uuml;r neue Reisep&auml;sse erfasst werden. Manche Kommunen heben die &uuml;berwiegend elektronisch gespeicherten Passantr&auml;ge nur so lange auf, bis der fertige Pass von der Bundesdruckerei geliefert wird und vernichten die Daten anschlie&szlig;end. Andere Gemeinden archivieren die Passantr&auml;ge inklusive Biometriebild und speichern sie dauerhaft. Teilweise stehen damit auf kommunaler Ebene die vom Bundesinnenminister gew&uuml;nschten Datens&auml;tze zu Fahndungszwecken schon bereit. Mit der Erfassung der Fingerabdr&uuml;cke ab Oktober 2007 wird daraus ein dezentrales, aber umfassendes Datenpotenzial, das einer erkennungsdienstlichen Behandlung der gesamten Wohnbev&ouml;lkerung entspricht.&nbsp;&nbsp; <br />Unter diesen Vorzeichen gewinnt die Generierung des Personenkennzeichens f&uuml;r Steuerzwecke in einer zentralen Bundesbeh&ouml;rde und die Errichtung eines Bundesmelderegisters eine neue Qualit&auml;t. Nat&uuml;rlich legen beide Vorhaben die Versuchung nahe, gelegentlich den Abgleich der Daten zu vollziehen. Warum, so k&ouml;nnte in ein paar Jahren gefragt werden, leistet sich der Staat zwei zentrale Personenregister, eines f&uuml;r Steuerzwecke und eines f&uuml;r Meldezwecke und legt sie nicht zusammen?&nbsp; Den Datenaustausch- und &Uuml;berwachungsszenarien scheinen kaum Grenzen gesetzt. Schleichend, aber um so erfolgreicher haben SPD und CDU die Schaffung&nbsp; eines zentralen &Uuml;berwachungsinstrumentariums mit einheitlichem Personenkennzeichen betrieben. <br />Hilflos mutet angesichts dessen die Entr&uuml;stung des Gr&uuml;nen-B&uuml;rgerrechtlers Volker Beck an, der im Fr&uuml;hjahr zu Recht daran erinnerte, dass man seinerzeit der Einf&uuml;hrung biometrischer Merkmale in Reisep&auml;ssen nur unter der Ma&szlig;gabe zugestimmt habe, dass diese nicht dauerhaft in Dateien erfasst w&uuml;rden. Noch w&auml;hrend Beck dieses Zugest&auml;ndnis m&uuml;hsam Otto Schily abrang, legte die SPD in der Verfassungsreformkommission bereits den Grundstein f&uuml;r die Wiedereinf&uuml;hrung des zentralen Personenkennzeichens. Mit der Zustimmung zur Melderechtskompetenz des Bundes wurde der Weg f&uuml;r die digitale Identifizierung aller B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger geebnet &#8211; von der Wiege bis zur Bahre, wie es in der DDR &uuml;blich war. <br />Gro&szlig;e Koalitionen, das hat in der Bundesrepublik Tradition, haben keine Achtung vor der Verfassung. Das bewiesen SPD und CDU bei der Einf&uuml;hrung der Notstandsgesetze und bei vielen angeblichen Antiterrorgesetzgebungen. Lamentieren hilft nicht weiter, denn anders als 1968 gibt es keine nennenswerte b&uuml;rgerrechtliche Gegenbewegung, wie sie damals f&uuml;r kurze Zeit APO, Gewerkschaften und FDP bildeten. So bleibt denn b&uuml;rgerrechtliche Aufkl&auml;rung und vielleicht der Rechtsweg, denn die Zusendung der Steuernummer k&ouml;nnte ein Verwaltungsakt sein. Und gegen den steht den 82 Millionen Betroffenen der Klageweg offen. Die Erfahrung mit der gescheiterten Volksz&auml;hlung zeigt, dass drohender Widerstand etwas bewirken kann. Deswegen lohnt es sich, zu widersprechen. Nur so ist eine gerichtliche Pr&uuml;fung zu erreichen, ob eigentlich verfassungswidrige Personenkennzeichen per Rechtsverordnung eingef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen.</p>
<p><i>Roland Appel<br />war von 1995 &#8211; 2000 Fraktionsvorsitzender der Gr&uuml;nen im Landtag von NRW und ist Mitglied der G 10 Kommission in Nordrhein-Westfalen. <br />Er ist als Unternehmensberater t&auml;tig und war 1989-91 <br />Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union.</i></p>
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		<title>Warum nicht durchs Brandenburger Tor?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/warum-nicht-durchs-brandenburger-tor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2001 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 173, S. 1-3 Die Innenminister von Bund und Ländern wollen nicht zum erstenmal das Demonstrationsrecht einschränken. In den siebziger Jahren waren Anschläge der RAF, in den Achtziger &#132;vermummte Autonome&#147;, in den Neunzigern die PKK-Mitglieder, die Autobahnen blockierten und jene türkischen Jugendlichen, die sich nach den Solingener Morden mit nächtlichen Autokorsos Luft verschaffen wollten, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 173, S. 1-3</p>
<p>Die Innenminister von Bund und Ländern wollen nicht zum erstenmal das Demonstrationsrecht einschränken. In den siebziger Jahren waren Anschläge der RAF, in den Achtziger &#132;vermummte Autonome&#147;, in den Neunzigern die PKK-Mitglieder, die Autobahnen blockierten und jene türkischen Jugendlichen, die sich nach den Solingener Morden mit nächtlichen Autokorsos Luft verschaffen wollten, der Anlaß. Einen Zusammenhang mit wirklichen Demonstrationen gab es nicht.<br />Und auch jetzt sind die marodierenden Nazi-Banden nur eine Begründung, ein Anlaß für diejenigen, die schon immer die Freiheitsrechte einzuschränken versuchen. Mit der Beschneidung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit wird dem Treiben der Neonazis kein Einhalt geboten. Sie halten sich nach allen Erfahrungen der Polizei doch meist strikt an Anweisungen, wenn sie denn wirklich demonstrieren. Aber Hetzjagden durch ostdeutsche Innenstädte, Nazischmierereien an Gedenkstätten, Anschläge gegen Synagogen, Pöbeleien gegen Minderheiten und rassistische Angriffe sind keine Demonstrationen. Wer auf das Treiben der Feinde der Freiheit mit der Beschneidung und Einschränkung von Freiheits-rechten reagiert, macht die Demokratie mit kaputt, die es zu verteidigen gilt.<br />Es ist fast tragisch, daß auch der nordrhein-westfälische Innenminister, der doch zugleich Verfassungsminister ist, diesen Forderungen nicht vehement entgegengetreten ist. Dabei ist so offensichtlich verfassungswidrig, was die Innenminister gefordert haben, daß kundige Juristen und sogar Polizeibeamte verständnislos den Kopf schütteln, ob solch offensichtlicher Ignoranz gegenüber dem Kerngedanken der Demonstrationsfreiheit.<br />Zu dieser gehört, daß friedliche Demonstrationen überall stattfinden können, daß es die konstitutive Voraussetzung für dieses Grundrecht ist, genau dort sich unter freiem Himmel friedlich und ohne Waffen zu versammeln, wogegen der Protest sich richtet. Also auf zentralen Plätzen der Kritik, in der Nähe der Regierungen, in der unmittelbaren Nähe des Atomkraftwerks oder Atommüllagers, des Raketendepots, auf dem Gelände der geplanten Autobahn oder selbst in Sichtweite der Botschaft des Landes, das die Menschenrechte mit Füßen tritt. Davon gibt es nur ganz beschränkte Ausnahmen im weitgehend umstrittenen Gesetz über die Bannmeile, das allein das Parlament, die obersten Verfassungsorgane und damit die Demokratie schützen soll.<br />Welcher verfassungsrechtliche Teufel reitet Innenminister, die meinen, per einfachem Gesetz Orte festlegen zu können, an denen nur mit Ausnahmegenehmigung demonstriert werden darf? Warum will Herr Beckstein gar per Landesgesetz diese Orte festlegen? Etwa München als mögliche Hauptstadt eines künftigen Weltwirtschafts-gipfels insgesamt tabu, der Flughafen München sowieso, die bayrischen AKWs, die Zentralen von BMW, Siemens, Leo Kirch, als demonstrationsfreie Zonen rein ins Gesetz und vielleicht dazu noch die Gedenkstätte in Dachau &#150; das wär´s doch, gell, Herr Beckstein?<br />Zum Glück haben die Karlsruher Richter bereits im &#132;Brokdorf-Urteil&#147; dafür gesorgt, daß Protest seinen Raum nehmen kann, auch wenn er ärgerlich ist. Aber ärgerlich sind Nazi-Aufmärsche an KZ-Gedenk-stätten nicht, sie gefährden die öffentliche Sicherheit, sie erfüllen möglicherweise andere Tatbestände, der Volksverhetzung, der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener; und das Versammlungsrecht hält bereits heute genügend Vorschriften bereit, um gegen solche Veranstaltungen vorzugehen, wenn bei den Verantwortlichen, bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die Bereitschaft besteht, die Gesetze auch gegen Neonazis wirklich anzuwenden. Leider hapert es daran, und das ist das eigentliche Problem, in der Praxis insbesondere in Ostdeutschland allzu oft. Und warum sollen wirklich die Opfer des Naziregimes, wenn sie an ehemaligen Konzentrationslagern eine Mahnwache veranstalten, zukünftig dafür um Erlaubnis bitten müssen?<br />Warum soll es schlimmer sein, wenn Neonazis durch das Brandenburger Tor marschieren, als wenn sie durch Weimar, Stuttgart, Rostock, Dortmund oder Viersen-Neviges marschieren? Warum soll ein einziger Ort besser vor braunem Pack geschützt werden als andere, wo es doch darum geht, das ganze Land zu schützen? Was privilegiert das Tor, durch das zwei kriegslüsterne deutsche Kaiser und ihre Soldaten paradierten, das die heimkehrenden Kolonialtruppen begrüßte, die zuvor in Deutsch-Südwest Hottentotten niedergemetzelt hatten und das später Kulisse der Aufmärsche der NSDAP, der Wehrmacht, SA und SS und ihres Rassenwahns wurde?<br />So wie die Chance verspielt wurde, durch die deutsche Einheit der Geschichte des Brandenburger Tors eine demokratische Wende zu geben, indem nicht das eiserne Kreuz auf der Quadriga als kulturelles Symbol autoritärer Tradition rekonstruiert worden wäre, so sind die Innenminister im Begriff die Glaubwürdigkeit zu verspielen, etwas gegen den Rechtsextremismus zu tun. Wer Grundrechte abbaut, kommt den Feinden der Freiheit entgegen. Wer angesichts marodierender Neonazis über Leitkultur schwafelt, gibt ihren Träumen Stoff. Wer angesichts von Fremdenhaß und dumpfer Ausländerfeindlichkeit die Abschaffung des Asylrechts fordert, reicht dem braunen Mob das Zündholz für die Lunte.<br />Mit Herrn Beckstein an der Seite ist die Demokratie nicht zu verteidigen. Es gibt ihn nicht, den großen Konsens der Demokraten, endlich konsequent gegen rechte Gesinnung vorzugehen, aber es gibt Beckstein und Co. denen jedes Argument recht ist, um Bürger-rechte abzubauen. So wurden von der Innenministerkonferenz im Windschatten der jahrelang versäumten Bekämpfung von Neonazis flugs und unbemerkt auch zwei neue bundesweite Dateien &#132;linksextremistisch motivierte Straftäter&#147; und &#132;extremistisch motivierte Ausländerkriminalität&#147; eingeführt, weil die ja jetzt wirklich das größte Problem des Landes sind. <br />Die vorgebliche Behauptung, etwas gegen die braune Gefahr unternehmen zu wollen, kann man nicht zynischer ad absurdum führen! Kein Kampf gegen rechts hat da stattgefunden, sondern drei lange geplante neue bundesweite Dateien mit &#132;mutmaßlichen&#147; Straftätern, also aufgrund von Verdachtstatbeständen wurden angelegt, die den gängigen Hauptkategorisierungen der Verfassungsschutzberichte entsprechen.<br />Nicht bestimmte Orte bedürfen in diesen Tagen besonderen Schutzes, wenn die freiheitliche Demokratie des Grundgesetzes gemeint ist, sondern Menschen und ihre Rechte. Die ermordeten Opfer der Neonazis hätten dieses Schutzes bedurft, die anderen Opfer rassistischer Gewalt, bedrohte Minderheiten, Flüchtlinge und Schwache bedürfen des Schutzes der Innenminister, nicht irgendwelche Orte. Die Verfassung zu schützen, kann man heute den Innenministern nicht mehr überlassen. Das können engagierte Menschen, Demokratinnen und Demokraten, die ihre Bürgerrechte wahrnehmen und das Demonstrationsrecht mit Leben erfüllen, besser.<br />                                                                                        Roland Appel</p>
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		<title>»Auch Terroristen haben mit Kleinigkeiten angefangen«</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/auch-terroristen-haben-mit-kleinigkeiten-angefangen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 20:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 21-23 »Polizeibeamte werden bei öffentlichen Veranstaltungen gegen die Volkszählung zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie im Einzelfall zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eingesetzt.« So beantwortete der Baden-Württembergische Innenminister Schlee eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Habs-Hoffschroer nach den Aktivitäten der Polizei im Rahmen der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 21-23</p>
<p>»Polizeibeamte werden bei öffentlichen Veranstaltungen gegen die Volkszählung zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie im Einzelfall zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eingesetzt.« So beantwortete der Baden-Württembergische Innenminister Schlee eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Habs-Hoffschroer nach den Aktivitäten der Polizei im Rahmen der Volkszählung. Das Ergebnis dieser Aktivitäten zur »Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« ist jetzt im 8. Datenschutzbericht für Baden-Württemberg zu besichtigen. Danach widmete die baden-württembergische Polizei den Volkszahlungsgegnern schon recht frühzeitig ihre Aufmerksamkeit. Bereits Mitte Februar richtete das Landeskriminalamt eine Nachrichten- und Informationsstelle ein, an die &#151; durch Anweisung verpflichtet &#151; alle Polizeidienststellen des Landes »Erkenntnisse über Aufrufe, Aktionen und Veranstaltungen zum Boykott der Volkszählung unverzüglich mitzuteilen« hatten.</p>
<p>Im April lagen ca. 130 Meldungen vor, im Oktober 1987 waren es bereits 653. In der ersten Phase ging es im wesentlichen um drei Bereiche: Gemeldet wurden Referenten auf Vobo-Veranstaltungen und Menschen, die eine Erlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes beantragt hatten. Zum zweiten wurden Boykottaufrufe gemeldet, bzw. wo Informationsmaterial mit Boykottaufrufen verteilt wurde. Es lagen auch Meldungen über Farbsprühereien vor.</p>
<p>In der zweiten Phase nach dem Stichtag verschob sich der Schwerpunkt der Meldungen auf das Abschneiden der Heftnummer und auf Aufforderungen zum Abschneiden.</p>
<p>Interessant, sich einmal anzuschauen, was die Polizei für meldenswert hielt: Eine Meldung beschäftigt sich mit der Kleiderordnung der Teilnehmer (»Der Großteil der Teilnehmer war auffallend ordentlich zivil gekleidet«). Ein anderes Mal geriet &#151; quasi so nebenbei &#151; eine Jugendorganisation mit in die Meldung (»Hat am Informationstisch der Jungdemokraten das Flugblatt &#8218;Volkszählung boykottieren wir mit&#8216; verteilt.«). Bereits die Erläuterung der Rechtslage war offensichtlich meldenswert »Rechtsanwalt &#8230; aus dem Anwaltsbüro &#8230; erläuterte die Rechtslage und stellte das alte und neue Volkszählungsgesetz gegenüber.«).</p>
<p>Nicht einmal die ausdrückliche Distanzierung von Boykottaufrufen schützte vor Aufmerksamkeit (»In den Ausführungen distanzierte sich der Redner &#8230; der GRÜNEN von den Aufrufen zum Boykott.«). Für meldenswert hielt die Polizei weiterhin das Ehrenamt und die Parteizugehörigkeit eines Antragstellers (»Das Gemeinderatsmitglied der &#8218;GRÜNEN` von &#8230;&#130; stellte &#8230; den Antrag auf Genehmigung eines Informationsstandes.«) . Was geschah nun mit diesen Meldungen? Bei ihrem ersten Kontrollbesuch im April 1987 stellte die Datenschutzbeauftragte fest, daß von den ca. 130 gemeldeten Personen in einem ersten Verfahren anhand der Informationssysteme APIS und PIOS und der Staatsschutzkartei überprüft wurden. Offensichtlich lag bei ca. 75 Personen nichts vor, die Meldungen wurden aber deswegen nicht vernichtet, sie wurden abgeheftet &#151; man weiß ja nie&#8230; Etwa 50 Personen wurden wohl als gefährlicher eingeschätzt sie bekamen eine Indexkarte Staatsschutz und wurden in die entsprechende Datei eingereiht. Vier Sprüher kamen sofort in das Informationssystem APIS.</p>
<p>Mehrere Namen fanden sich dann in den erstellten Lagebildern wieder, die an die Landespolizeidirektionen das BKA und das Landesamt für Verfassungsschutz verschickt wurden. Bestandteil dieser Lagebilder waren auch Beobachtungen über das Verhalten der Partei Die GRÜNEN bzw. ihrer Gliederungen.</p>
<p>Beim zweiten Kontrollbesuch stellte Frau Leuze fest, daß die Polizeidienststellen, bevor die Meldung an das LKA weitergeleitet wurden, die meisten Personen in die »Personenauskunfts- und Falldatei des LKA Baden-Württemberg« (PAD) abspeicherten, i.d.R. wurde dies für 10 Jahre veranlaßt. Nach Eingang beim LKA wurde in der oben beschriebenen Weise weiterverfahren. Weitere 75 Personen kamen in die Staatsschutzkartei. 154 Menschen füllten das System APIS auf. Von den damit 158 Personen, die im Rahmen der Volkszahlung abgespeichert wurden, war dies für 127 Menschen eine Premiere. Was aber steckt hinter der Datei APIS?</p>
<p>APIS ist eine Unterdatei des Systems PIOS. PIOS (Personen &#150; Institutionen &#150; Objekte &#150; Sachen) wird von der Polizei als Instrument der »vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« geführt. Die Datei APIS ist zuständig für Speicherungen im Rahmen der »Inneren Sicherheit, Terrorismus, Staatsschutz«. Die Innenminister haben dies konkretisiert: In APIS sollen Menschen abgespeichert werden, die des Hochverrats, Landesverrats, der Agenten- oder Sabotagetätigkeit, der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder einer anderen Straftat mit staatsfeindlicher Zielrichtung verdächtig oder überführt sind. Um zu einer rechtmäßigen Speicherung zu kommen, hätte nun das Vorliegen dieser Kriterien im Einzelfall geführt werden müssen. Nach den Feststellungen von Frau Leuze fand diese Prüfung in keinem Fall statt. Die Rubriken in den Vordrucken, in denen die Angaben zur »staatsfeindlichen Gesinnung« hätten eingetragen werden müssen, blieben allemal unausgefüllt. Dies wurde dann vom Sachbearbeiter beim LKA der eigentlich diese Angaben zu bewerten hatte, erledigt. Er trug einfach in alle Vordrucke »Extremismus links« ein.</p>
<p>Anschließend wurde aufgrund dieser »Bewertung« in APIS abgespeichert. Damit gerieten Menschen in diese Datei, über die die Polizei so gefährliche Verhaltensweisen wie »steht in Verdacht seinen Volkszählungsbogen durch Abschneiden der Heftnummer beschädigt zu haben« zu berichten wußte.</p>
<p>Einer nach § 18 LDSG BaW § vorgebrachten Beanstandung durch die Datenschutzbeauftragte, in der sie die Löschung der 127 Ersteintragungen forderte, da die Voraussetzungen für eine Speicherung nicht vorlagen, weigerte sich das Innenmimsterium nachzukommen. Da so das Innenministerium einige Gruppen bei ihrer Agitation gegen die Volkszählung eine staatsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck komme. sei die Abspeicherung all dieser Menschen zulässig. Und überhaupt seien die Betroffenen ja selber schuld, da aufgrund ihrer Aussageverweigerung bei der Polizei, gar nicht festgestellt werden könne ob (k)eine staatsfeindliche Gesinnung vorliege. Das Innenministerium war auch nicht bereit die Speicherdauer auf mögliche 3 Jahre zu reduzieren. Nicht einmal für die Personen, die wegen Abschneidens der Heftnummer in die PAD gerieten, wurde die Speicherdauer von den obligatorischen 10 Jahren auf ebenfalls mögliche 3 Jahre reduziert.</p>
<p>Nun sind nicht nur irgendwelche Aktivisten ins Fadenkreuz polizeilicher Datensammelwut geraten. Aus einem Lagebericht, der im Datenschutzbericht zitiert wird ergibt sich, daß offensichtlich auch die GRÜNEN überwacht wurden: »Auffallend ist, daß sich der &#8230; und der Kreisverband &#8230; der Partei &#8218;die Grünen&#8216; derzeit von den bisherigen Boykottaufrufen distanzieren, aber dennoch Möglichkeiten und Gründe für den Volkszählungsboykott aufzeigen.«</p>
<p>Die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung der Menschen wird im Datenschutzbericht so beurteilt: »Der umfassende Meldedienst war durch das geltende Recht nicht gedeckt.« Eine solche Weitermeldung ist nach § 6 Abs. 1  i.V.m. 4 Abs. l der 2. Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz nur im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbe kämpfung zulässig. Dies bedeutet:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">»Von vornherein unzulässig waren alle Meldungen, in denen es bloß darum ging, wer als Referent bei einer Veranstaltung zur Volkszählung auftrat oder nur einen Informationsstand betrieb.« </div>
</li>
<li>
<div align="justify">»Unzulässig waren auch Meldungen über Personen, die zum Boykott der Volkszählung aufriefen. Diese begingen damit nämlich alleine eine Ordnungswidrigkeit.«</div>
</li>
</ul>
<p>Diese Bewertung zeigt, wie wenig sich die zuständigen Stellen um die höchstrichterliche Rechtsprechung kümmern. Es wird wohl auf ewig das Geheimnis des Landesinnenministeriums bleiben, wie sich seine Praxis mit den im Volkszählungsurteil des BVerfG von 1983 aufgestellten Maxime zusammenbringen läßt. Immerhin heißt es dort: »Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder die freie Meinungsäußerung an einem Informationsstand behördlich registriert wird, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner Grundrechte verzichten. Dies würde aber nicht nur die individuelle Entfaltungschancen des einzelnen beeinträchtigen sondern auch das Gemeinwohl, weil dieses auf ein selbstbestimmtes Handeln der Bürger angewiesen ist.« Aber da paßt wohl die ganze Richtung nicht.</p>
<p>Dieses Verhalten fugt sich in das Bild baden-württembergischen Datenschutzes. Die Landesregierung hat es bislang peinlichst vermieden, die Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil 1983 zu ziehen und neue Gesetze zum Datenschutz zu erlassen. Wurde lange Zeit auf die Vorbildfunktion des Bundes verwiesen, so kam der Innenminister Schlee jetzt auf eine neue Idee. In der Debatte über das »Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung« der GRÜNEN im Landtag lehnte er ein solches Gesetz mit der Begründung ab, es sei nicht notwendig, da sich die Verwaltung eh schon an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten wurde. Tja dann.</p>
<p>Ach ja, beinahe hätten wir&#8217;s vergessen. Die erste Reaktion des Innenministeriums auf die massive Kritik ist in der Überschrift zitiert.</p>
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		<title>Volkszählung und die Probleme der Begleitforschung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/volkszaehlung-und-die-probleme-der-begleitforschung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 19:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 84-90 Die Ergebnisse der Volkszählung lassen auf sich warten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung ebenso. Dabei waren es gerade diese, von denen sich Befürworter wie Kritiker der Volkszählung erhofften, in ihren Positionen bestätigt zu werden. Die zentrale Fragestellung der Begleitforschung, für die erstmalig Mittel im Bundeshaushaltsplan 1987 in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/volkszaehlung-und-die-probleme-der-begleitforschung/">Volkszählung und die Probleme der Begleitforschung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 84-90</p>
<p>Die Ergebnisse der Volkszählung lassen auf sich warten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung ebenso. Dabei waren es gerade diese, von denen sich Befürworter wie Kritiker der Volkszählung erhofften, in ihren Positionen bestätigt zu werden. Die zentrale Fragestellung der Begleitforschung, für die erstmalig Mittel im Bundeshaushaltsplan 1987 in Höhe von ca. 3,4 Mio DM eingestellt wurden, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. vorgegeben:</p>
<p>»Vor künftigen Entscheidungen für eine Erhebung wird sich der Gesetzgeber erneut mit dem dann erreichten Stand der Methodendiskussion auseinandersetzen müssen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang die herkömmlichen Methoden der Informationserhebung und -verarbeitung beibehalten werden können. Ebenso muß er bei der Anordnung einer statistischen Erhebung anhand des erreichbaren Materials prüfen, ob eine Totalerhebung trotz einer inzwischen fortgeschrittenen Entwicklung der statistischen und sozialwissenschaftlichen Methoden noch verhältnismäßig ist.« [1]</p>
<p>Schon in der Diskussion um das Volkszählungsgesetz im Deutschen Bundestag 1985 hatte diese Passage des Urteils für Kontroversen gesorgt. Kritiker monierten, daß unter den nach Parteiproporz benannten »Experten« der Anhörung lediglich zwei Vertreter von Alternativen zur Totalerhebung, Professor Klaus Brunnstein (Hamburg) und Dr. Bernd Kolleck (Berlin) gehört wurden [2], welche Stichproben den Vorzug vor Volkszählungen einräumten. Die Minderheiten wurden in der Anhörung des Deutschen Bundestages [3] wie in der Beschlußempfehlung zum Volkszählungsgesetz auf die Begleitforschung zur Volkszählung 1987 verwiesen. [4] Ein möglicher Verzug der Ergebnisse dieser Begleitforschung könnte eine Ursache im Verlauf der Volkszählung haben. Deshalb soll, vor einer Prüfung der Zwischenergebnisse einer Begleituntersuchung, eine kurze Analyse der Situation um die Volkszählung mehr als sechs Monate nach dem Stichtag versucht werden.</p>
<p>Aufgrund gegensätzlicher politischer Interessen, ernstzunehmender Interessen des Datenschutzes aber auch behördenspezifischer Geheimnistuerei ist eine exakte Einschätzung kaum möglich. Es kann nur auf vorhandene Widersprüche aufmerksam gemacht werden, die jedoch in ihrer Summe wichtige Anhaltspunkte geben können. So ist unbestritten &#151; auf Seite der statistischen Ämter wie seitens der Boykottinitiativen &#151; die Volkszählung auf dem Lande weitgehend abgeschlossen. Die Boykott-Rate soll hier bei etwa 2% gelegen haben. [5] Eine völlig andere Situation besteht in den Großstädten. So fehlten in Saarbrücken am 22. noch über 10 000 Antworten [6], in Köln hatten am 20.10. mindestens 45 000 Haushalte keine Bögen abgegeben [7], und die Erhebungsstelle von Wiesbaden beklagte, daß 15% der Unterlagen trotz mehrfacher Mahnung nicht zurückgekommen seien, weitere 10% der Bürgerinnen und Bürger hätten bis Mitte September noch überhaupt keine Fragebögen erhalten. Jeder zweite der postalisch zurückgeschickten Vordrucke weise Mängel auf. [8] Aus anderen Großstädten wie Stuttgart, Hamburg, Hannover oder Frankfurt bestätigen die Bürgerinitiativen diese Zahlen. Der Baden-Württembergische Gemeindetag stellte in seinem Geschäftsbericht im September fest: »Ganz erhebliche Probleme ergaben sich für die Städte und Gemeinden durch verschiedene Initiativen von Volkszählungsgegnern und durch Aufrufe zum Boykott der Volkszählung &#8230; Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Zählung wird man darüber befinden können, ob eine erfolgreiche Durchführung gelungen ist, und ob die neu ermittelten Einwohnerzahlen und die anderen statistischen Zahlen als Ausgangsgrundlage für die weitere Fortschreibung etwa des kommunalen Finanzausgleiches &#8230; herangezogen werden können.« [9]</p>
<p>Professor Brunnstein nannte die Volkszählung bereits im Oktober in einem Interview ein »größtes anzunehmendes Datendesaster«. [10] Festzustehen scheint, daß der ursprüngliche Zeitplan für die Volkszählung nicht eingehalten werden konnte, wonach die Zähler etwa 14 Tage nach dem Stichtag ihre Papiere abgeben sollten und die Grenze auch dann etwa drei Wochen nach dem Stichtag liegen durfte, wenn jemand mehrfach nicht angetroffen worden sei. [11]</p>
<p>Daß die Volkszählung politisch gescheitert ist, haben die Verfasser bereits an anderer Stelle vertreten [12], weiterer Bewertung bedarf es in diesem Zusammenhang eben-sowenig wie eine nochmalige gesonderte Aufzählung der Verstöße gegen das Volkszählungsgesetz. [13] Analysiert werden soll im folgenden die »Begleituntersuchung zur Volkszählung 1987« des Zentralarchivs für empirische Sozialforschung der Universität Köln unter Leitung von Prof. Dr. Erwin K. Scheuch.</p>
<p>Bis zum redaktionellen Abschluß dieses Beitrags erfolgte keine vollständige Veröffentlichung eines Zwischenberichtes der Begleitforschung, obwohl die vorliegende »Begleituntersuchung zur Volkszählung 1987. Zwischenbericht zum 17.7.87« betitelt ist. Im folgenden soll nun versucht werden, das Erkenntnisinteresse, die Untersuchungsmethoden und einige Ergebnisse der Kölner Begleitforscher kritisch zu analysieren und zu werten.</p>
<p>Die Untersuchung fragt nach Teilnahmeverhalten der Volkszählung, nach der Stimmung auf dem Höhepunkt der Kampagne, nach Vorurteilen, Einflüssen der Medien und des persönlichen Lebensumfeldes auf die Meinungsbildung der Bürger und Bürgerinnen. Sie ermittelt den Kenntnisstand bei Erhalt des Fragebogens; Einstellung zur Technik, zum Datenschutz, zur Bürokartie; die Zufriedenheit mit dem politischen System in Korelation zur Teilnahmeabsicht an der Volkszählung.</p>
<p>Auftraggeber war der »Wissenschaftliche Beirat für Mikrozensus und Volkszählung«, dessen Aufgabe es u.a. ist, alternative Methoden zur Volkszählung zu unter-suchen. Der Deutsche Bundestag formulierte bei der Verabschiedung des Volkszählungsgesetzes hierzu: »Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der VZ 87 noch keine Möglichkeit gesehen, statistische Merkmale auf freiwilliger Grundlage zu erfragen&#8230; Da das Bundesverfassungsgericht aber auch den Auftrag erteilt hat, alternative Erhebungsmethoden mit dem Ziel der Vereinfachung und der Freiwilligkeit bei einer Volkszählung zu entwickeln, soll die Bundesregierung diesbezüglich im Zusammenhang mit der Volkszählung 1987 Untersuchungen durchführen«. [14]</p>
<p>Gemessen an diesem Untersuchungsziel erscheint das Erkenntnisinteresse der Kölner Untersuchung, im folgenden Scheuch-Studie genannt, doch etwas vom Thema entfernt. So heißt es auf Seite 2 des Zwischenberichts unter »Themenschwerpunkte«: »Für besonders interessant halten wir die Erfassung von Aha-Effekten aufgrund der aufgeheizten Atmosphäre vor der Volkszählung einerseits und der Trivialität der tatsächlich bei der Volkszählung erhobenen Fragen andererseits.«</p>
<p>Eine solche Fragestellung unterstellt eine gegebene Harmlosigkeit der Volkszählungsfragen, die zwar dem Tenor der offiziellen Werbekampagne zur Volkszählung entsprechen mag [15], dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch eklatant zuwiderläuft. Dieses hat Volkszählungen zwar als zulässigen, jedoch strikt verhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der einzelnen definiert: »Dabei kann nicht allein auf die Art der Angaben abgestellt werden. Entscheidend sind ihre Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit. Diese hängen &#8230; von den der Informationstechnologie eigenen Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten ab. Dadurch kann für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen; insoweit gibt es unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein belangloses Datum mehr.« [16] Den Verfassern der Studie scheinen diese Auswirkungen der automatischen Datenverarbeitung unbekannt, obwohl sie sich für ihre Untersuchung offensichtlich ADV-unterstützter Befragungsmethoden bedienen.</p>
<p>Ein nächstes Untersuchungsziel lautet »Einschätzung der Akzeptanz einer Volkszählung bei Umstellung auf mildere Mittel« (S. 2). Damit reduziert sich das Erkenntnisinteresse auf reine Akzeptanzforschung, was nicht dem ursprünglichen Auftrag des Gesetzgebers genügen kann. Hier werden von politischer Seite aus entsprechende Fragen an den »Wissenschaftlichen Beirat« und die Bundesregierung zu stellen sein. Eine weitere Variable der Untersuchung stellt die »Stimmung auf dem Höhepunkt der Kampagne« dar. Die Verfasser der Studie stellen zunächst fest, die Kampagne der Volkszählungsgegner sei »heißer gelaufen als zunächst angenommen«, dadurch sei die Durchführung der Volkszählung hochgradig »politisiert«, und die Einstellungen zur VZ seien in hohem Maße »von Emotionen geprägt« (S. 2, 3).</p>
<p>Es fällt auf, daß die Verfasser offensichtlich schon bei der Abfassung ihrer Fragestellung wissen, wer &#151; nämlich die Volkszählungsgegner &#151; für das unterstellte emotionale Klima verantwortlich ist. Bei derartigem Vorverständnis wundert es nicht, daß bei der Befragung der Tatbestand »Beurteilung der Übergriffe auf Zähler« besondere Berücksichtigung findet, der in der Tagespresse zwar in einigen Fällen Beachtung fand, aber zum Teil noch vor Abschluß des »Zwischenberichts« zum Teil revidiert werden mußte. [17] Selbst wenn man positiv unterstellt, diese Fragestellung sei aufgrund einer sorgfältigen Inhaltsanalyse der Zeitungen notwendig gewesen, worauf der Tätigkeitsbericht des Projektes für den Zeitraum 1. April bis 15. Juli 1987 hinweist (S.1), so kann doch auch von Untersuchungen, die keinen kritisch-theoretischen Anspruch haben, eine gewisse Objektivierung erwartet werden. Selbst bei rein empirischer Auswertung konnten Meldungen der Tagespresse nicht verborgen bleiben, die über Interessenkonflikte von Zählern, unzureichende Abschottungsmaßnahmen und andere Probleme der Volkszählung berichteten. [18] Die Verfasser der Untersuchung fühlten sich dadurch offensichtlich nicht zu einer Änderung ihrer Fragestellungen provoziert, untersuchten dafür jedoch um so ausführlicher das »Aha-Erlebnis« nach Erhalt des Volkszählungs-Fragebogens unter dem Aspekt »Ausräumen von Vorurteilen durch Kontakt mit der VZ.« (S. 3, Nr. 2.1.4)</p>
<p>Die Formulierung der Fragestellung kann, insgesamt gesehen, den Eindruck nicht ausräumen, mit ausgeprägtem Vorverständnis offizieller Diktionen der Werbekampagne zur Volkszählung behaftet zu sein und dabei die elementaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Gesetzgebers außer Acht zu lassen.</p>
<p>Das Kölner Projekt bedient sich nach vorliegenden Unterlagen in erster Linie einer Mehrfachbefragung von Personen, die Ergebnisse von drei Querschnittsbefragungen lagen zum Zwischenbericht vor, weitere waren geplant (S. 1). Zu den Interviewmethoden, über die bereits kritisch in der Alternativpresse berichtet worden ist [19], gibt der Zwischenbericht keinen weiteren Aufschluß. Offensichtlich ist jedoch zur Auswertung auf die ADV-Unterstützung des GETAS-Instituts in Hamburg zurückgegriffen worden. Einer näheren Untersuchung der Methoden muß eine Veröffentlichung der gesamten Studie vorausgehen, da die Umsetzung bestimmter Variablen zum Teil im dunklen bleibt. (So wird z.B. aus einer Fragebogenskalierung »sehr zufrieden/ziemlich zufrieden/ziemlich unzufrieden/unzufrieden« mit der Demokratie ein »zufrieden/unzufrieden«-Schema; Anhang 23.6.87, S. 3).</p>
<p>Auffällig erscheint bei der Auflistung der Ergebnisse die Gewichtung und Detaillierung der Angaben. Während unter der Überschrift »Entwicklung der Einstellung zur Volkszählung« nur sehr triviale Aussagen gemacht werden &#151; wie etwa, »daß die<br />Beurteilung der VZ in den Medien nach Ostern in der Wahrnehmung der Befragten freundlicher wird«, oder daß statt 46,6% nunmehr 57,5% meinen, daß die Mehrheit der Bevölkerung für die VZ ist (S.11) &#151;, wird wesentlich ausführlicher auf die sozio-politische Zusammensetzung der Volkszählungs-Kritiker eingegangen. Hier soll offensichtlich nach Zusammenhängen von politischer Einsteilung und Parteizugehörigkeit und Volkszählungs-Verhalten geforscht werden.</p>
<p>Im einzelnen: Zunächst wird festgestellt, daß eine Differenz zwischen negativer Einstellung zur Volkszählung und Bereitschaft zur Teilnahme besteht, kritische Haltung jedoch nicht unbedingt zum Boykott führt (S.12). Eine Untersuchung der Gründe erfolgt nicht. Aus Untersuchungen von Altersgruppen, Schulabschlüssen, politischer Selbsteinstufung in Abhängigkeit von der Volkszählungs-Einstellung werden sodann (S. 13) folgende Aussagen getroffen: Daß:</p>
<p>a) Jüngere eher als Ältere gegen die Volkszählung eingestellt sind;<br />b) formal höher Gebildete eher als weniger Gebildete;<br />c) links Eingestellte eher als rechts Eingestellte;<br />d) Wähler linker und extremer Parteien eher als Wähler von CDU/CSU und FDP.</p>
<p>Es ist kein Abschreibefehler, daß in der Aufzählung d) die SPD offensichtlich unter »linker und extremer Parteien« gesucht werden muß. Diese Untersuchungen werden zusätzlich nach Parteizugehörigkeit skaliert:</p>
<p><i>Sonntagsfrage (in %)</i></p>
<p><i><u>VZ-Einstellung     DKP     Grüne       SPD         FDP        CDU/CSU     NPD</u></i></p>
<p><i>eher positiv  </i>                    9,5          34,1       50,8         66,2          30,0</p>
<p><i>neutral    </i>                         6,8          16,7       17,5         12,2          30,0</p>
<p><i><u>eher negativ  </u></i><u>   100,0      83,6         49,2       31,7         21,6          40,0</u></p>
<p><i>Fallzahl </i>               7          220          654       120          796             10</p>
<p>Weitere Fragen richten sich auf Korelationen zwischen VZ-Einstellung und anderen vermuteten Einflußfaktoren:</p>
<p>&#151; Zufriedenheit mit der Demokratie,</p>
<p>&#151; Bedeutung von Datenschutz,</p>
<p>&#151; Einstellung zur Technik,</p>
<p>&#151; Vertrautheit mit dem Umgang mit der Bürokratie.</p>
<p>Die Verfasser müssen bei Betrachtung ihres Ergebnisses jedoch feststellen, daß der hohe Anteil von 36,9% derer, die mit der Demokratie zufrieden sind, die aber trotz-dem negativ zur Volkszählung stehen, von ihnen so nicht erwartet wurde (S. 15). Nicht erwähnt wird an dieser Stelle, daß sich in den Querschnittsbefragungen lediglich 3,4% bzw. 2,4% der Befragten als »völlig unzufrieden« mit der Demokratie selbst bezeichneten (Anhang 30.6.87, S. 3).</p>
<p>Daß Zusammenhänge zwischen Datenmißbrauchsfurcht und Volkszählungseinstellung stehen, bestätigt die Studie ebenso, wie sie auch an dieser Stelle die Frage offen läßt, wieso kritische Einstellung und Volkszählungsverhalten wiederum z.T. auseinanderfallen. Die ebenfalls abgefragte Korrelation mit der Einstellung zur Technik im allgemeinen und zu Schwierigkeiten mit dem Umgang mit den Behörden bringen vom Ergebnis nach Interpretation der Verfasser zutage, daß Technikkritiker eher kritisch zur Volkszählung stehen (immerhin sehen 37,1 der Technikbefürworter die Volkszählung negativ (S. 16). Über die variable Bürokratie sind verwertbare Schlüsse kaum zu ziehen.</p>
<p>Intensiv widmet sich die Studie der Frage, inwieweit sich das persönliche Lebensumfeld bestimmend für die Meinungsbildung zur Volkszählung auswirkt und billigt diesem eine höhere Bedeutung zu als der öffentlichen Meinung (S. 18).</p>
<p>Der letzte Punkt widmet sich der Reaktion auf Zwangsmaßnahmen des Staates. Dabei kommt die Studie selbst zum interessanten Ergebnis, daß auch eine Mehrheit von 55,8% der Volkszählungs-Befürworter ein Bußgeld für den Boykott der VZ ablehnt. Dies wird von den Autoren der Studie folgendermaßen interpretiert: »Es zeigt sichs daß selbst bei den Befürwortern der VZ die Sanktionsdrohung umstritten ist. Gleichzeitig erwartet nur eine Minderheit tatsächliche Vollstreckung der Zwangsmaßnahmen. Dem Staat wird auch hier nicht mehr zugetraut, den Gesetzesmöglichkeiten entsprechend zu reagieren, falls Gruppen den Gesetzesgehorsam verweigern.« (S. 19)</p>
<p>Allerdings wird auch bestätigt, daß der Sanktionsdruck die Bereitschaft erhöht, an der Volkszählung teilzunehmen.</p>
<p>Die bisher vorliegenden, unveröffentlichten Fragmente der Begleitforschung weichen eklatant vom Auftrag des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts ab. Sie sind immanent von einem unkritischen Vorverständnis der Untersuchenden geprägt, was sich in den wertenden Fragestellungen und Auswertungen niederschlägt. Es stellt sich die Frage, wieso das Erkenntnisinteresse der Untersuchung ausführlichst auf Motive, persönliche und politische Einstellungen von Verweigerern abgestellt ist, während die eine Totalerhebung beeinflussenden gesellschaftlichen Faktoren wie Durchführungsschwierigkeiten, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, fehlende Vorbereitungen der Verwaltungen auf ein solches Unternehmen usw. nicht berücksichtigt werden. Auch ihre Perzeption durch die teilnehmenden Personen wird nicht erfragt.</p>
<p>Die Untersuchung des Kölner Zentralarchivs für empirische Sozialforschung wirft bisher mehr Fragen auf als sie beantworten kann. Ihre Funktion kann lediglich in einer Art »Wahlmotivforschung« gesehen werden, sie liefert bisher keine Erkenntnisse zur Entwicklung von Alternativen zur Totalerhebung.</p>
<p>Es bedarf der Klärung, inwieweit dies dem Interesse der Auftraggeber zuzuordnen ist. Ebenso bedarf die um die Begleitforschung betriebene Informationspolitik der Aufklärung, muß doch die Frage erlaubt sein, wieso ein Zwischenbericht vom 17. Juli 1987 im Dezember noch nicht veröffentlicht werden konnte.</p>
<p>Nicht auszuschließen ist, daß die Ursache hierfür in zwei Passagen liegt, die Aussagen von Volkszählungsgegnern bestätigen, jedoch offiziellen Sprachregelungen des Bundesinnenministeriums zuwiderlaufen. So heißt es auf Seite 4 des Scheuch-Papiers:. »Unser Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der deutschen Kommunalverwaltungen war bei der Fragebogenentwicklung noch ungetrübt. Daher leidet auch unser Fragebogen unter der schleppenden Durchführung der VZ.« Sowie: »Auffällig ist das Ansteigen der Verweigerungen mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Volkszählung. Wir deuten dies als kurzfristige Reaktion auf eine Kampagne gegen das Gezählt-werden.« (S. 11) &#151;Dagegen hatte doch das Bundesinnenministerium ein Sinken der Verweigererquote auf 3% am 11. S .1987 [20] und auf unter 2 °10 nach dem 25.5.1987 herunterdiskutiert.</p>
<p>Der »Wissenschaftliche Beirat« bestehend aus den Professoren Schäffer und Esser aus Köln, Grobmann (Frankfurt) und Walter Müller (Mannheim) hatte bereits am 12. Mai sein Ergebnis vorweggenommen: Demnach ließen sich auch in Zukunft Ziele einer Volkszählung nicht mit anderen statistischen Verfahren erreichen. [21] Dies führt zur letzten Frage: Warum dann noch Geld für die Begleitforschung?</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 209/83 vom 15.12.84, Seite 59<br />2 Näheres siehe: Volkszählung: Technokratischer Konservatismus als Gesetz in: Appel/Hummel, Vorsicht Volkszählung, Köln 1987, Seite 13ff<br />3 Deutscher Bundestag, Innenausschuß, Protokoll der 57. Sitzung, 10. Legislaturperiode, öff. Anhörung zum VZG<br />4 DtBt Drs. 10/3843, S. 4, Nr. 2.5<br />5 Rundbrief Nr. 11 des Koordinierungsbüros gegen den Überwachungsstaat in Bonn, S. 5                                                       6 Saarbrücker Zeitung vom 22.11.1987<br />7 Kölner Stadtanzeiger vom 20.10.87<br />8 Wiesbadener Tageblatt 16.9.87<br />9 Baden-Württembergische Gemeindezeitung Nr. 18/87 S. 665                                                                                                        10 »Frontal« Oktober 1987<br />11 DtBt Drs. 10/3843, S. 43<br />12 R. Appel /Hummel: Über den Bogen hinaus denken &#151; vom Volkszählungs-Boykott zur Bürgerrechtsbewegung: in: Demokratie und Recht 4/87<br />13 s. dazu Peter Hauck-Scholz; in: Demokratie und Recht 4/87<br />14 Dt. Bundestag Beschlußempfehlung und Bericht zum VZG Drs. 10/3843, S. 4<br />15 s. Flugblatt »Das sind die Fragen« o.D., Hg. vermutlich Statistisches Bundesamt, im April bundesweit an alle Haushaltungen verteilt<br />161 BvR 209/83, S. 47<br />17 etwa »Kölner Illustrierte« 7,87<br />18 Diesen Verstößen hat die Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg, Frau Leuze, inzwischen einen umfangreichen Bericht gewidmet. LT-Drs. 9/4015 und 9/4667.<br />19 Stadt-Revue Köln, Mai 1987, S. 48<br />20 dpa-Meldung vom 11.3.87, 13,30 Uhr<br />21 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Mai 1987</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/volkszaehlung-und-die-probleme-der-begleitforschung/">Volkszählung und die Probleme der Begleitforschung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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