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	<title>Rolf Gössner Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/berufsverbote-2-0-neuauflage-eines-dunklen-kapitels-bundesdeutscher-geschichte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:16:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berufs&#173;ver&#173;bots&#173;po&#173;litik der 1970er/80er Jahre auf Grundlage des &#8222;Radi&#173;ka&#173;len&#173;er&#173;lasses&#8220; Im Jahr 2027 wird sich der sogenannte Radikalenerlass oder auch „Extremistenbeschluss“ der Ministerpräsidenten-Konferenz zum 55. Mal jähren. Mit diesem Beschluss zur bundesweiten Überprüfung von Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst auf deren „Verfassungstreue“ war im Jahr 1972 der Grundstein gelegt worden für eine zwei Jahrzehnte währende grundrechtsschädigende Berufsverbotspolitik. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/berufsverbote-2-0-neuauflage-eines-dunklen-kapitels-bundesdeutscher-geschichte/">Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Berufs&shy;ver&shy;bots&shy;po&shy;litik der 1970er/80er Jahre auf Grundlage des &bdquo;Radi&shy;ka&shy;len&shy;er&shy;lasses&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Jahr 2027 wird sich der sogenannte Radikalenerlass oder auch „Extremistenbeschluss“ der Ministerpräsidenten-Konferenz zum 55. Mal jähren. Mit diesem Beschluss zur bundesweiten Überprüfung von Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst auf deren „Verfassungstreue“ war im Jahr 1972 der Grundstein gelegt worden für eine zwei Jahrzehnte währende grundrechtsschädigende Berufsverbotspolitik. Der Beschluss hatte zum Ziel, die Beschäftigung von „verfassungsfeindlichen Kräften“ im Öffentlichen Dienst zu verhindern. Vor jeder Einstellung, aber auch zur Überprüfung bestehender Dienstverhältnisse, stellten Behörden „Regelanfragen“ an den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“. Wer nach dessen Auffassung angeblich „verfassungsfeindlicher“ Gesinnung, Kontakte oder Aktivitäten verdächtig war, und damit Zweifel an der Verfassungstreue vorlagen, wurde nicht eingestellt oder aus dem Dienst entfernt (Kutscha 2019; 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der „Radikalenerlass“ zielte in Intention und Wirkung überwiegend auf die gesellschaftliche Linke, die weitgehend des „Linksextremismus“ bezichtigt wurde; weit weniger betroffen war das rechtsextreme Spektrum. Ganz offensichtlich handelte es sich um eine Staatsschutz-Reaktion auf „1968“: auf Nachwirkungen der damaligen Studentenbewegung, auf die außerparlamentarische Opposition und sicher auch auf Rudi Dutschkes angekündigten „Marsch durch die Institutionen“. Betroffen von den Maßnahmen waren überwiegend Kommunist*innen, aber auch Linksliberale, Jusos und Gewerkschafter*innen, Antifaschist*innen und Pazifist*innen, die sich für staatliche Stellen als Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Jurist*innen, Verwaltungsbeamt*innen, Postbot*innen, Lokführer*innen, Sozialarbeiter*innen, Krankenhauspersonal etc. beworben oder solche Berufe innehatten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Laufe von zwei Jahrzehnten kam es bundesweit zu etwa 3,5 Millionen Regelanfragen und Gesinnungsüberprüfungen durch den sogenannten Verfassungsschutz, zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren und über 1.500 konkreten Berufsverbotsmaßnahmen (Nichteinstellungen und Entlassungen) sowie zu circa 2.200 Disziplinarverfahren (Jaschke 1991: 164-165; Braunthal 1992). Diese Berufsverbotspolitik, die zwar zeitgenössisch vom Bundesverfassungsgericht als Instrument der „wehrhaften Demokratie“ weitgehend bestätigt wurde, verstieß jedoch in vielen Fällen gegen Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot sowie gegen die Grundrechte auf Berufs-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. So urteilte jedenfalls 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem typischen Berufsverbotsfall (Dorothea Vogt; Urteil v. 26.09.1995, Az. 17851/91 = NJW 1996: 75 ff.). Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stellte bereits 1987 fest: Mit der Verweigerung des Zugangs zum Öffentlichen Dienst aus politischen Gründen verstoße die Bundesrepublik gegen das Übereinkommen 111 von 1958 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Stuby 1988). Diese Diskriminierung hatte auch den Zweck, die öffentlichen Diskursräume einzuschränken, wenn eine bestimmte linke Position die berufliche Karriere zerstören konnte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die politisch-ideologisch motivierten Entscheidungen, die Berufsverboten zugrunde lagen, basierten auf häufig zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des „Verfassungsschutzes“ – eines Inlandsgeheimdienstes, der selbst als Problemfall, ja als Fremdkörper in der Demokratie qualifiziert werden kann, weil er den weitgehend demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht (Gössner 2024). Die Berufsverbotspraxis mit Regelanfragen, Gesinnungsüberprüfungen, Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit und Renteneinbußen vergiftete das politisch-kulturelle Klima der Bundesrepublik, führte zu Angst und Einschüchterung, zu Anpassung, Zensur und Selbstzensur, zerstörte zahlreiche Lebensperspektiven und Berufskarrieren, nicht selten mit existentiellen Folgen bis hin zu psychischen Krisen und Altersarmut. Erst in den 1980er/Anfang der 90er Jahre ist diese Praxis weitgehend eingestellt worden. Allerdings gab es auch danach immer wieder einzelne Berufsverbote beziehungsweise Verbotsversuche.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Neuauflage 2.0: vom &bdquo;Radi&shy;ka&shy;len&shy;er&shy;lass&ldquo; zum gesetz&shy;li&shy;chen &bdquo;Verfas&shy;sungs&shy;treu&shy;e-Check&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Aus den genannten Gründen ist es wichtig, dieses dunkle Kapitel systematischer Grundrechtsverletzungen der gesellschaftlichen Verdrängung zu entreißen und bundesweit offizielle Aufarbeitung einzufordern und zu betreiben. Dies ist bislang nur in einzelnen Bundesländern unterschiedlich intensiv erfolgt. Aus den Erkenntnissen dieser Aufarbeitung müssen aber auch politische Konsequenzen gezogen werden, was bisher unterblieben ist. Dazu gehören: gesellschaftliche Rehabilitierung der Betroffenen und materielle Entschädigung für erlittene Benachteiligungen und Einbußen bei Besoldung sowie Renten/Pensionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Erinnerungs- und Aufarbeitungsarbeit ist unabdingbar, um heute und künftig wachsamer und sensibler zu sein gegenüber bürgerrechtsschädigenden und freiheitsfeindlichen Entwicklungen und Strukturen im Namen von Sicherheit, Freiheit und Demokratie. Denn längst ist deutschlandweit eine Wiederbelebung der fatalen Regelanfragen beim Verfassungsschutz sowie der Berufsverbotspraxis vergangen geglaubter Zeiten zu verzeichnen. Konfrontiert mit staatlichen Ausforschungsmethoden sind Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst, darunter Referendar*innen, Stelleninhaber*innen und Beamt*innen in verschiedenen Bundesländern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die vorherrschende Begründung für diese Entwicklung lautet: Man handle, insbesondere seit dem Erstarken der in weiten Teilen rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD), aus Sorge vor rechtsextremistischen, aber auch islamistischen Versuchen der Infiltration des Staatsdienstes. Auffällig ist dabei, dass gerade Landesregierungen, an denen SPD und Grüne beteiligt sind, mit dieser Begründung wieder Regelanfragen und Gesinnungsüberprüfungen einführen (wollen) – doch treffen wird es auch Menschen mit ganz anderen politischen Ausrichtungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Folgenden ein Überblick über den bisherigen Stand (Ende 2025) und die weiteren Vorhaben in Bund und Ländern:</p>
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<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">In mehreren Bundesländern – unter anderem in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt – gibt es wieder eine Art von Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“ (mit oder ohne Einwilligung der Betroffenen), und zwar zu angehenden Polizist*innen, teils auch zu Richter*innen und Staatsanwält*innen (Sehl 2021; Arzt 2024). Teilweise gilt dies auch schon für Ausbildung und Referendariat im Öffentlichen Dienst, insbesondere dann, wenn der Vorbereitungsdienst nur im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten ist.</p>
</li>
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<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">In Bayern gibt es, neben Regelanfragen an den Verfassungsschutz zu angehenden Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen, für alle anderen Stellenbewerber*innen einen Fragebogen zur „Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Darin müssen sie angeben, ob sie in einer oder mehreren der dort aufgelisteten über 200 als „extremistisch oder extremistisch beeinflusst“ eingestuften Organisationen, Parteien, Vereine und Gruppen tätig sind oder tätig waren oder sie unterstützen (sortiert nach „Linksextremismus“, „Rechtsextremismus“, „Islamismus und auslandsbezogenem Extremismus“ sowie „Extremismus sonstiger Art“). Zu den „linksextremistischen“ Organisationen werden gezählt: DKP, SDAJ, Marxistisch-Leninistische Partei MLPD, Rote Hilfe etc. Im rechtsextremen Spektrum werden neben „Reichsbürgern“, Der III. Weg, NPD, Pegida auch die AfD gelistet. Im Fall von „Treffern“ oder anderweitiger „Zweifel an der Verfassungstreue“ erfolgen zwingend Anfragen beim Landesverfassungsschutz zu den Erkenntnissen über die Betroffenen.</p>
</li>
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<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">In Brandenburg sind von der damaligen CDU/SPD/Grünen-Regierungskoalition gemäß Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern vom April 2024 (GVBl. I/2024/Nr. 21; Legal Tribune Online 2024) sogenannte Verfassungstreue-Checks vor Einstellung aller Beamt*innen eingeführt worden – bundesweit war das bis dahin einmalig. Manche sehen darin einen „Radikalenerlass 2.0“ – allerdings nun in Gesetzesform (Hornung 2024). Dabei sind bei der verdachtsunabhängigen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ keine Nachweise konkreter „verfassungsfeindlicher Betätigung“ erforderlich, sondern es genügen „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes über Bestrebungen gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“, die „Zweifel“ am Vorliegen der Berufungsvoraussetzungen „begründen“ können. Auf Lebenszeit Verbeamtete sollen ebenfalls im Wege der Regelanfrage auf ihre Verfassungstreue überprüft werden, bevor ihnen etwa Leitungsfunktionen übertragen werden.</p>
</li>
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<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Das rot-grün regierte Hamburg folgt dem Beispiel Brandenburgs mit einem Gesetzentwurf „zum Schutz des Öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ (LT-Drucksache 23/1870 v. 21.10.2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Darin wird die „Einführung einer Regelanfrage zur Prüfung der Verfassungstreue beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)“ geregelt. Das bedeutet: Bewerber*innen in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes sollen künftig vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden. Dies gilt nicht nur für Neueinstellungen, sondern auch für Auszubildende, für Angestellte im Öffentlichen Dienst, im Fall der Verbeamtung oder im Fall der Übernahme von Leitungspositionen sowie für Richter*innen. Das Gesetz soll ab 2026 in Kraft treten. Gegen diese Gesetzesvorlage hat sich ein Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote gegründet unter maßgeblicher Beteiligung der Gewerkschaften.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Diesem Bündnis gehört auch die Humanistische Union an.</p>
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<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Andere Bundesländer prüfen oder planen ebenfalls obligatorische Abfragen zur „Verfassungstreue“ – etwa Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein – und/oder wollen, wie Rheinland-Pfalz, dem bayerischen „Vorbild“ folgend, anhand einer Liste mit „extremistischen oder extremistisch beeinflussten“ Organisationen und Parteien arbeiten, um mutmaßliche „Verfassungsfeinde“ herausfiltern und durch den Verfassungsschutz überprüfen zu können.</p>
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<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Wie schon auf Bundesebene (BT- Drucksache 20/9252 v. 10.11.2023)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> ist auch in einigen Ländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg das Disziplinarrecht verschärft worden, um mögliche „Verfassungsfeinde“, die bereits verbeamtet sind, unter vereinfachten Bedingungen loszuwerden. Statt solcher Art verdächtigte Personen, wie zuvor, aufwändig anhand konkreter Beweise einem verwaltungsgerichtlichen Disziplinarverfahren zu unterziehen und je nach Urteil gegebenenfalls zu disziplinieren oder aus dem Dienst zu entfernen, kann dies nun bei „Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht“ gemäß Beamtenrecht mittels exekutiver Disziplinarverfügung angeordnet werden. So können mit bloßem exekutivem Verwaltungsakt schwerwiegende Maßnahmen wie Zurückstufung, Kürzung der Dienstbezüge, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Aberkennung des Ruhegehalts etc. verhängt werden (dies gilt nicht für Richter*innen). Die Folge ist, dass Betroffene erst nachträglich gegen die exekutive Maßregelung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten klagen können, um die erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Das bedeutet für die Betroffenen eine klare Beweislastumkehr, wobei auch die „Unschuldsvermutung“ durch die Prozedur per Verwaltungsakt ausgehebelt wird.</p>
</li>
</ol>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Praxis wirkt wieder in eine bekannte Richtung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie sich all dies bereits in der Praxis auswirkt und wen es tatsächlich betrifft, das zeigen Fälle von Ausbildungs- und Berufsverboten der vergangenen Jahre. Hier nur einige Beispiele:<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Da wird etwa einem Lehrer und Antifaschisten in Baden-Württemberg – trotz fachlicher Qualifikation – wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert. Zur Last gelegt wird ihm sein linkspolitisch-antifaschistisches Engagement unter anderem im Rechtshilfe-Verein Rote Hilfe, den der Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ einstuft. Einem Wissenschaftler in Bayern werden seine Funktion als Sprecher der DKP und Mitglied-schaften bei SDAJ und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) vorgeworfen. Oder jemand durfte nicht Lehrer-Referendar werden, weil er früher linken Gruppen angehörte, unter anderem der Linksjugend Solid. In all diesen Fällen gebe es (begründete) Zweifel an der Verfassungstreue der Betroffenen. Mitunter konnten Betroffene in gerichtlichen Verfahren erreichen, dass sie doch noch eingestellt, teilweise auch entschädigt werden mussten – unter anderem, weil bloße Mitgliedschaften in legalen Parteien oder Organisationen, die vom „Verfassungsschutz“ als „extremistisch“ eingestuft werden, allein kein Berufsverbot begründen können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Drei aktuelle Fälle sollen ausführlicher dargestellt werden, weil es dabei, neben „inkriminierten“ Mitgliedschaften und Tätigkeiten, besonders auch um politische Gesinnungen und Meinungsäußerungen der Betroffenen geht, die weder strafbar sind noch gegen Kernprinzipien der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ verstoßen, aber dennoch von „Verfassungsschutz“ und Einstellungsbehörden als „verfassungsfeindlich“, „linksextremistisch“ oder auch „antisemitisch“ bewertet werden.</p>
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<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Dem Geographen Benjamin Ruß wurde am Lehrstuhl für Kartographie der Technischen Universität München (TUM) die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in Aussicht gestellt. Vor Einstellung musste er den „Fragebogen zur Verfassungstreue“ mit der Liste „extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ ausfüllen, wie es in Bayern üblich ist. Darin hat er auch seine Mitgliedschaft in Die Linke.SDS und in der Roten Hilfe angegeben. Nach einer Anfrage beim bayerischen „Verfassungsschutz“ verweigert ihm die TUM wegen seiner „marxistischen Weltanschauung“ und Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Einstellung (Goetsch 2024: 15).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ruß klagte deshalb gegen den Freistaat Bayern und die TUM vor dem Arbeitsgericht (AG) München. Die TUM behauptete im Laufe des Verfahrens, Ruß bediene sich „in der Gesamtheit seiner Äußerungen [&#8230;] klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet“ werde (Ruß 2025). Der Kläger sei der „linksextremistischen Szene“ zuzuordnen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Das AG hat seine Klage am 14. August 2024 abgewiesen (33 Ca 1352/23), weil „ein Bewerber keinen Anspruch hat, im Öffentlichen Dienst eingestellt zu werden, wenn er nicht die erforderliche Gewähr für die von ihm für die konkrete Stelle zu fordernde Verfassungstreue bietet“. Für eine Nichteinstellung in den Öffentlichen Dienst genüge es grundsätzlich, wenn Zweifel an der Verfassungstreue begründet seien, so das Gericht (ArbG München 2024).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Begründete Zweifel an der Verfassungstreue seien zwar nicht schon dann anzunehmen, wenn man Anhänger einer verfassungsfeindlichen Organisation sei. „Die nicht ausräumbaren Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers“ stützten sich jedoch auf seine selbst verfassten Artikel und auf Äußerungen, die er unter anderem zu Protesten des Aktionsbündnisses STOP G7 gegen den G7-Gipfel im Jahr 2015 kundgetan habe und „in denen er die Idee vertritt, mit rechtswidrigen Mitteln gegen den Staat vorzugehen, um eine neue Gesellschaftsordnung zu erreichen“. Gemeint sind damit etwa seine Forderungen nach einem erweiterten (politischen) Streikrecht oder nach Demokratisierung des Wirtschaftssektors. Wegen mutmaßlicher Aussichtslosigkeit hat Ruß keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und lebt seitdem mit einem Berufsverbot, das zumindest für Bayern gilt und weitgehend auf legalen und legitimen Meinungsäußerungen beruht.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Lisa Poettinger darf nicht Lehrer-Referendarin werden, weil sie in der Klimabewegung aktiv ist und dabei die Klimafrage als Klassenfrage begreife, sich selbst als Marxistin versteht sowie den Begriff <i>Profitmaximierung</i> verwendet. Das bayerische Kultusministerium hat sie deshalb und aus weiteren Gründen wegen „Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung“ nach dem Beamtenstatusgesetz im Januar 2025 abgelehnt (Heckel 2025: 7-8). Damit wird ein staatliches Ausbildungsverbot verhängt, das ein Berufsverbot bedeuten kann – unter Verletzung der Grundrechte der Betroffenen auf freie Berufswahl und auf Meinungsfreiheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Zu den weiteren Vorwürfen, die ihr gemacht werden: Sie habe ein Plakat der AfD (mit hetzerischen Inhalten) heruntergerissen und sei wegen Sachbeschädigung (zu einer geringen Geldstrafe) verurteilt worden. Ihr werden auch (bislang gerichtlich ungeklärte) „Widerstandshandlungen“ gegen Polizisten bei Protesten gegen Kohleabbau zur Last gelegt sowie Kontakte zum „Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München“. Antikapitalistische Einstellungen seien, so die amtliche Interpretation, der „kommunistischen Ideologie“ zuzuordnen; sie seien mit Abschaffung der Demokratie verbunden und mit der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ nicht vereinbar – jeweils mit Bezugnahme auf die Interpretationen des Verfassungsschutzes (Steinke 2025; Frielinghaus 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Sachlich gerechtfertigte Kritik an Kapitalismus und Profitmaximierung als Begründung für fehlende charakterliche Eignung kann und darf jedoch kein Kriterium sein, zumal sich das Grundgesetz bekanntlich nicht auf ein bestimmtes Wirtschaftssystem festlegt oder ein solches gewährleistet. Der Kampf für eine gerechtere Gesellschaft hat nichts mit der Abschaffung von Demokratie zu tun – im Gegenteil: Es ist auch ein Kampf um mehr Demokratie. Nach einer ersten Niederlage im Eilverfahren vor Gericht hat Poettinger Klage in der Hauptsache eingereicht (Stand: Herbst 2025).</p>
</li>
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<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Anfang 2025 ist Melanie Schweizer, Juristin und Referentin für den Bereich Wirtschaft und Menschenrechte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erst suspendiert, dann entlassen worden – unter Aberkennung ihres Beamtinnen-Status auf Probezeit. Begründet wurden diese Maßnahmen mit ihren israelkritischen Meinungsäußerungen auf der Social-Media-Plattform X, wonach etwa Israel im Gazastreifen einen Völkermord begehe und dementsprechend gegen Völkerrecht verstoße (Rampe 2025; Schweizer 2025). Der Rauswurf erfolgte ohne Disziplinarverfahren und bezieht sich ausschließlich auf umstrittene Meinungsäußerungen der Betroffenen, der unter anderem ein Verstoß gegen das beamtenrechtliche „Mäßigungsgebot“ zum Vorwurf gemacht wird, obwohl Beamt*innen weder untersagt ist, sich politisch zu engagieren, noch klar zu äußern.</p>
</li>
</ol>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">F&auml;lle aus dem rechts&shy;ex&shy;tremen, rassis&shy;ti&shy;schen und nazis&shy;ti&shy;schen Spektrum</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diese geschilderten und einige weitere Fälle zeigen unzweifelhaft: Die Neuauflage der Berufsverbotspolitik hat längst begonnen und sie richtet sich wieder vielfach gegen linksorientierte Betroffene. Dass mit den damit verbundenen geheimdienstlichen Gesinnungsüberprüfungen und Bewertungen sowie den möglichen exekutiven Folgen auch die ohnehin bedrohten gesellschaftlichen Diskursräume noch weiter in Mitleidenschaft gezogen werden, liegt auf der Hand. Jedenfalls wirkt eine solche staatliche Misstrauenspolitik beeinträchtigend auf die freie Meinungsäußerung und auch auf die Bereitschaft zu politischem Engagement.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch Fälle, die dem rechten Spektrum zuzurechnen sind, sind inzwischen vermehrt zu verzeichnen – ganz besonders in zwei Berufsfeldern: Polizeidienst und Bundeswehr. Denn der rechtsextreme und rassistische Nährboden reicht nicht nur weit in die Mitte einer nach rechts driftenden Gesellschaft, sondern bekanntlich auch weit hinein in staatliche Sicherheitsinstitutionen, wo hunderte Verdachtsfälle, „Reichsbürger“, rechtsextreme Chatgruppen und Netzwerke längst erhebliches Unheil stiften.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und so gibt es immer wieder Fälle aus diesem Spektrum, in denen etwa Bewerber*innen für den Polizeidienst wegen begründeter Zweifel an ihrer Verfassungstreue nicht zugelassen oder Stelleninhaber zurückgestuft oder aus dem Öffentlichen Dienst entfernt werden (Kuttler 2025; Arzt 2024; Thurn 2023). Das geschieht etwa, wenn sie sich nachweislich an nazistischen Gruppen-Chats mit diskriminierenden, rassistischen, menschenverachtenden Beiträgen aktiv beteiligen oder dem „Reichsbürger“-Milieu angehören. Denn damit würden die Beteiligten schuldhaft gegen ihre beamtenrechtliche Pflicht verstoßen, durch ihr gesamtes Verhalten für die Erhaltung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ einzutreten. Häufig kommt es in solchen Fällen auch zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen oder Verfahren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Fall aus diesem Bereich lässt jedoch aufhorchen: Das zuständige Polizeipräsidium wollte den bayerischen Polizeibeamten Michael R. per Disziplinarklage aus dem Dienst entlassen und scheiterte damit im Februar 2025 vor dem höchsten bayerischen Verwaltungsgericht, so dass er in den Polizeidienst zurückkehren konnte (VGH-Urteil v. 19.02.2025; Az. 16a-D-23.1023); und dies, obwohl ihm als polizeilichen Personenschützer von Charlotte Knobloch, der Präsidentin der „Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern“, über viele Jahre hinweg antisemitische, rassistische, menschenfeindliche Hetztiraden nachzuweisen sind, die er in Chats und Chatgruppen verbreitete. So wünschte er ihr, die er eigentlich schützen sollte, dass sie „vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht“ werden solle. Auch die Einrichtung von KZs für Ausländer, R. nennt sie „Kanaken“, die gegen Corona-Regeln verstoßen, hielt er für „vernünftig“. Seine Posts unterzeichnete er mit „SH“ (für „Sieg Heil“) und „HH“ (für „Heil Hitler“). Doch der bayerische Verwaltungsgerichtshof konnte in all diesen und weiteren menschenfeindlichen Nachrichten in Chatgruppen keine Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht entdecken und damit auch keine Verstöße gegen die Menschenwürde als Kernelement der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Denn sie seien, obwohl „inakzeptabel“, nur im privaten Umfeld und unter Kolleg*innen verbreitet worden sowie auch psychologisch „erklärbar“; und die Codes „SH“ und „HH“ gelten dem Gericht als „bewusstes Spielen mit dem Verbotenen“. Statt Entlassung aus dem Staatsdienst hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ihn lediglich um eine Besoldungsstufe zurückgestuft (Kolter 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So viel höchstrichterliches Verständnis, ausgerechnet einem Polizeibeamten mit staatlichen Vollzugs- und Eingriffsbefugnissen gegenüber, ist kaum nachvollziehbar und dürfte viele Betreibende von rechtsextremen bis nazistischen Netzwerken und Chatgruppen innerhalb etlicher Polizeidienststellen des Bundes und der Länder ermutigen. Wie anders verlaufen demgegenüber die Fälle linker Beamtenanwärter*innen oder Referendar*innen, die mit staats- oder auch systemkritischen Begriffen (<i>Profitmaximierung</i>), Meinungsäußerungen und Forderungen (Demokratisierung des Wirtschaftssektors) „aufgefallen“ sind, die kaum nachvollziehbare Zweifel an ihrer Verfassungstreue begründeten und ihnen den Zugang zum Öffentlichen Dienst versperren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Bundeswehr hat ein „Rechtsextremismus-Problem“, das 2024 noch zugenommen hat. So fallen 75 Prozent aller Verdachtsfälle in den Phänomenbereich Rechtsextremismus. 2024 sind insgesamt 875 solcherart Fälle bearbeitet worden (2023: 776), davon 216 neue (jeweils ohne Berücksichtigung von Reservist*innen). Hinzukommen weitere 58 Verdachtsfälle (2023: 62) aus dem „Phänomenbereich Reichsbürger und Selbstverwalter“. Aus der Bundeswehr wurden 2024 aufgrund konkreter rechtsextremer Vorfälle 97 Bundeswehrangehörige entlassen, 62 waren es im Jahr 2023 – sprich ein Anstieg von rund 45 Prozent (Frömke/Kaul 2025; Bundesministerium der Verteidigung 2024). Zu den Gründen zählten wiederholte Hitlergrüße, rassistische Äußerungen, Verbreiten von Nazi-Propaganda oder Verbindungen zu und Aktivitäten in rechtsextremistischen und gewaltbereiten Gruppen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">2023 sind die Hürden in § 46 Abs. 2a Soldatengesetz abgesenkt worden, um „verfassungsfeindliche“ Soldaten schneller aus der Bundeswehr entlassen zu können. Gleichwohl behielten 65 der 2024 wegen rechtsextremer Verhaltensweisen beschuldigten Soldat*innen, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, weiterhin Zugang zu Waffen. 27 von ihnen wurden weiterhin als Ausbilder*innen eingesetzt (Kühn 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Fazit: grund&shy;rechts- und demokra&shy;tie&shy;sch&auml;&shy;di&shy;gend sowie geschichts&shy;ver&shy;gessen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Insgesamt müssen wir das staatliche Bestreben konstatieren, anhand von Listen mit „extremistischen oder extremistisch beeinflussten“ Organisationen und/oder mit Regelanfragen an und Gesinnungsprüfungen durch den „Verfassungsschutz“ vermeintliche „Verfassungsfeinde“ oder „Extremisten“ ausfindig zu machen, um sie aus dem Öffentlichen Dienst fernzuhalten oder als Bedienstete und Beamt*innen entfernen zu können. Dabei werden, genauso wie früher, die rechtlich völlig unbestimmten und missbrauchsanfälligen politischen Begriffe <i>Extremismus</i>, <i>Extremisten</i> und <i>Verfassungsfeindlichkeit</i> benutzt sowie von „jeder Form extremistischer Bestrebungen“ gesprochen. Von wegen: vorwiegend und gezielt gegen rechtsextremistische oder islamistische Bestrebungen gerichtet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So wird links und rechts, kapitalismuskritisch und nationalistisch, faschistisch und antifaschistisch abermals gleichgesetzt und ausgerechnet dem einschlägig vorbelasteten „Verfassungsschutz“ die Deutungshoheit überlassen, wer als „Verfassungsfeind“ oder „Extremist“ zu gelten hat und ausgegrenzt werden kann – ausgerechnet einem Inlandsgeheimdienst, der sich über sein weitgehend kriminelles V-Leute-System heillos in Naziszenen, NSU und rechte Terrornetzwerke verstrickte sowie bei der Aufdeckung nazistischer Strukturen und Morde aus strukturellen und ideologischen Gründen katastrophal versagt hat. Auch diese Geschichte ist nicht vollständig aufgearbeitet worden. Gleichwohl wird diesem skandalträchtigen Problemfall der Demokratie bei der Neuauflage der Berufsverbotspolitik wieder eine herausragende Rolle zugeschoben, was abermals zu geheimdienstlichen Ausforschungen, Gesinnungsüberprüfungen und Geheimdossiers führt. Damit mutiert dieser demokratisch ohnehin schwer kontrollierbare Inlandsgeheimdienst faktisch zur Auswahlbehörde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aus all diesen Gründen ist angesichts der neuen Gesetze, skizzierten Vorhaben und Berufsverbotsfälle bezüglich aller politischer Spektren festzustellen und zu fordern: Massenhafte anlasslose und einschüchternde Gesinnungsüberprüfungen per Regelanfragen auf „Zweifel an der Verfassungstreue“ von Anwärter*innen und Angehörigen des Öffentlichen Dienstes darf es nie wieder geben! Das lehrt die Geschichte bundesdeutscher Berufsverbote und ihrer existentiellen Folgen. Pauschales Misstrauen aufgrund anlassloser Gesinnungskontrollen und vager Prognose-Entscheidungen darf es nicht geben, genauso wenig eine weitere Einschränkung gesellschaftlicher Diskursräume angesichts von Einschüchterung, Anpassung und Selbstzensur, die mit einer solchen Berufsverbotspolitik einhergehen. Eine bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder einer legalen politischen Organisation – selbst wenn sie vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuft wird – reicht zudem für sich genommen, so die Rechtsprechung, nicht für eine Verweigerung der Einstellung oder für eine Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst aus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzukommen müssen in jedem Einzelfall konkrete Aussagen oder individuelle Aktivitäten im Dienst oder außerdienstlich, bei denen es sich nachweislich um schwerwiegende Dienstvergehen oder strafbare Verhaltensweisen handelt, die mit Kernelementen der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ nicht vereinbar sind – und dazu gehören: die Achtung der Menschenwürde und Menschenrechte sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien (Volkssouveränität, Mehrparteiensystem, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte). Nur in solch begründeten Verdachtsfällen bedarf es konkreter Einzelfallprüfungen – gegebenenfalls mit der Folge der Nichtzulassung zum Öffentlichen Dienst oder disziplinar- oder strafrechtlicher Verfahren und differenzierter Disziplinar-Maßnahmen für Staatsbedienstete, in schwerwiegenden Fällen auch bis hin zu Entlassungen. Alles andere wäre unverhältnismäßig, grundrechts- und demokratieschädigend sowie geschichtsvergessen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Rolf Gössner</strong> ist Publizist und Jurist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin) und Mitherausgeber des jährlich erscheinenden &#8222;Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland&#8220; (Fischer, Frankfurt am Main). Er arbeitete 40 Jahre als Rechtsanwalt, war stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie rechtspolitischer Berater und Sachverständiger in Bundestag und Landtagen. Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten. Über 40 Jahre lang stand er unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ – grundrechtswidrig, wie die Gerichte in einem 15-jährigen Verfahren durch alle Instanzen geurteilt haben (zuletzt mit rechtskräftigem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2020).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Arzt, Clemens </em>2024: Überprüfung der Verfassungstreue von Polizeianwärtern. Ein hinreichender Ansatz gegen Rechts? In: <em>ZRP-Zeitschrift für Rechtspolitik</em>, Jg. 57, H. 1, S. 24-26.</p>
<p align="justify"><em>Braunthal, Gerard</em> 1992: Politische Loyalität und öffentlicher Dienst. Der „Radikalenerlass“ von 1972 und die Folgen, Marburg.</p>
<p align="justify"><em>Brückner, Jens A.</em> 1977: Das Handbuch der Berufsverbote. Rechtsfibel zur Berufsverbotspraxis, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bundesministerium der Verteidigung</em> 2024: Jahresbericht KfE 2024. BMVg RO II 5 – Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle, Bonn, <a href="https://www.bmvg.de/resource/blob/5958156/%2089b31278839d723fbcea49556ec6bb3d/dl-kfe-2024-data.pdf">https://www.bmvg.de/resource/blob/5958156/ 89b31278839d723fbcea49556ec6bb3d/dl-kfe-2024-data.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Frielinghaus, Jana </em>2025: Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke, in:<em> Neues Deutschland</em> vom 11.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fröhmke, Helene/Kaul, Martin</em> 2025: 97 Bundeswehrangehörige wegen Rechtsextremismus entlassen, in: <em>Tagesschau </em>vom 25.08.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bundeswehr-rechtsextremismus-134.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bundeswehr-rechtsextremismus-134.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gössner, Rolf </em>2024: „Das Amt betreibt ideologische Gesinnungskontrolle“. Gespräch mit Rolf Gössner, in: <em>junge Welt-Sonderausgabe</em> Juni 2024, S. 4.</p>
<p align="justify"><em>Gössner, Rolf</em> 2025: „Verfassungsschutz“ im Aufwind: Der hilflose Schrei nach dem starken Schrei gegen rechts, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 27.05.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsschutz-im-aufwind-der-hilflose-schrei-nach-dem-starken-staat-gegen-rechts-li.2328149">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsschutz-im-aufwind-der-hilflose-schrei-nach-dem-starken-staat-gegen-rechts-li.2328149</a>.</p>
<p align="justify"><em>Goetsch, Monika</em> 2024: Ein politischer Mensch, in: <em>ver.di publik</em> Nr. 1, <a href="https://publik.verdi.de/ausgabe-202401/ein-politischer-mensch/">https://publik.verdi.de/ausgabe-202401/ein-politischer-mensch/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heckel, Johann</em> 2025: Neue Berufsverbote: Lasst Lisa lehren! In: <em>Die Rote Hilfe</em> Nr. 2, S. 7f.</p>
<p align="justify"><em>Hornung, Martin</em> 2024: „Verfassungstreue-Check“. Radikalenerlass 2.0? In: <em>Kontext: Wochenzeitung</em> vom 01.05.2024, <a href="https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/683/radikalenerlass-20-9518.html">https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/683/radikalenerlass-20-9518.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Jaschke, Hans-Gerd</em> 1991: Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit. Grundlagen, Praxis und Kritik, Opladen.</p>
<p align="justify"><em>Kolter, Max</em> 2025: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer: Nur schwer vermittelbar oder Fehlurteil? In: <em>LTO </em>vom 03.07.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bayern-polizei-polizist-muenchen-antisemitismus-knobloch">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bayern-polizei-polizist-muenchen-antisemitismus-knobloch</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kühn, Timm</em> 2025: Die autoritäre Wende trägt Uniform, in: <em>taz </em>vom 26.08.2025, <a href="https://taz.de/97-Rechtsextreme-aus-der-Armee-entlassen/!6106422/">https://taz.de/97-Rechtsextreme-aus-der-Armee-entlassen/!6106422/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin </em>1979: Verfassung und „streitbare Demokratie“. Historische und rechtliche Aspekte der Berufsverbote im öffentlichen Dienst, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin</em> 2019: Neuauflage der Berufsverbotepraxis? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 227 = Jg. 58, H. 3, S. 153-156.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin</em> 2022: Berufsverbote – eine unendliche Geschichte? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 237/238 = Jg. 61, H. 1-2, S. 133-140.</p>
<p align="justify"><em>Kutscha, Martin</em> 2022: Jagd auf „Verfassungsfeinde“ und „Extremisten“. Fortführung einer deutschen Tradition? In: Andreas Engelmann et al. (Hrsg.): <em>Streit ums Recht. Rechtspolitische Kämpfe in 50 Jahren „Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen“ (VDJ)</em>, Hamburg, S. 131-142.</p>
<p align="justify"><em>Kuttler, Laura</em> 2025: Rückkehr der Gesinnungsprüfung? Verfassungstreue als Hürde zur Berufsfreiheit, in: Auer, Peter von et al. (Hrsg.): <em>Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland</em>, Frankfurt am Main, S. 117-121.</p>
<p align="justify"><em>Legal Tribune Online</em> 2024: Bundesweit einmalig: Verfassungstreue-Prüfung für Beamte in Brandenburg, in: <em>LTO </em>vom 26.04.2024, <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfassungsschutz-brandenburg-beamte-verfassungstreue-extremismus">https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfassungsschutz-brandenburg-beamte-verfassungstreue-extremismus</a>.</p>
<p align="justify"><em>Legal Tribune Online</em> 2025: Nach Ankündigung aus Rheinland-Pfalz. Wie gehen die Länder mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst um? In: <em>LTO </em>vom 11.07.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rheinland-pfalz-afd-oeffentlicher-dienst-einstellungsverfahren-verfassungstreue">https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rheinland-pfalz-afd-oeffentlicher-dienst-einstellungsverfahren-verfassungstreue</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rampe, Henrik</em> 2025: Aktivismus für Palästina: Darf der Staat dieser Frau kündigen? Melanie Schweizer kritisierte die Regierung und verlor ihren Job im Ministerium, in: <em>Die Zeit</em> vom 30.06.2025, <a href="https://www.zeit.de/arbeit/2025-05/aktivismus-nahostkonflikt-israel-palaestina-beamtenstatus-melanie-schweizer">https://www.zeit.de/arbeit/2025-05/aktivismus-nahostkonflikt-israel-palaestina-beamtenstatus-melanie-schweizer</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ruß, Benjamin </em>2025: Streik = verfassungsfeindlich? Arbeitsgericht betätigt Berufsverbot an TU München, in: <em>Die Rote Hilfe</em> Nr. 1, S. 19-20.</p>
<p align="justify"><em>Schweizer, Melanie</em> 2025: „Meine Entlassung war rechtswidrig“, Gespräch in: <em>junge Welt</em> vom 20.03.2025.</p>
<p align="justify"><em>Sehl, Markus</em> 2021: Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten: Wie die Justiz gegen Verfassungsfeinde aufrüstet, in: <em>LTO </em>vom 17.05.2021, <a href="https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-staatsanwaelte-verfassungstreue-extremisten-verfassungsschutz-ueberpruefung-regelabfrage">https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-staatsanwaelte-verfassungstreue-extremisten-verfassungsschutz-ueberpruefung-regelabfrage</a>.</p>
<p align="justify"><em>Siebler, Werner</em> 2025: Neuer Radikalenerlass und „Zeitenwende“, in: <em>junge Welt</em> vom 04.08.2025, <a href="https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/505358.verfassungstreue-neuer-radikalenerlass-und-zeitenwende.html">https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/505358.verfassungstreue-neuer-radikalenerlass-und-zeitenwende.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2025: Die Rückkehr der Berufsverbote, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 26.01.2025, <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/lehrer-berufsverbot-bayern-aktivismus-li.3186273?reduced=true">https://www.sueddeutsche.de/politik/lehrer-berufsverbot-bayern-aktivismus-li.3186273?reduced=true</a>.</p>
<p align="justify"><em>Stuby, Gerhard </em>1988: Die Empfehlungen des ILO-Untersuchungsausschusses zur Praxis der Berufsverbote, Oldenburg.</p>
<p align="justify"><em>Thurn, John Philipp</em> 2023: Berufsverbote. Zur Geschichte und Gegenwart der Berufsverbote, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 241 = Jg. 62, H. 1, S. <em>19-28.</em></p>
<p align="justify"><em>Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags</em> 2017: Der sogenannte „Radikalenerlass“ in der deutschen und europäischen Rechtsprechung, WD 3 &#8211; 3000 &#8211; 125/2017, Berlin.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14.11.2023, <a href="https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/forstverwaltung/dateien/fragebogen_pruefung_der-verfassungstreue.pdf">https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/forstverwaltung/dateien/fragebogen_pruefung_der-verfassungstreue.pdf</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften">https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://gegen-berufsverbote.hamburg/">https://gegen-berufsverbote.hamburg/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/092/2009252.pdf">https://dserver.bundestag.de/btd/20/092/2009252.pdf</a>; <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html">https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Weitere Beispiele unter: <a href="http://www.berufsverbote.de">www.berufsverbote.de</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a><a href="https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit-in-bayern/lag-muenchen/entscheidungen/neue/59349/">https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit-in-bayern/lag-muenchen/entscheidungen/neue/59349/</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/berufsverbote-2-0-neuauflage-eines-dunklen-kapitels-bundesdeutscher-geschichte/">Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/vorg253_cover_Artikel.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Rezension: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem Völkerrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/rezension-war-and-justice-oder-die-ungleichheit-vor-dem-voelkerrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Feb 2025 09:41:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[ICC]]></category>
		<category><![CDATA[Internationaler Strafgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Völkerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[War and Justice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der folgende Text basiert auf einer Einführung des Autors zum Film War and Justice während des Oldenburger Filmtags gegen den Krieg 2024 (September). &#160; Der Dokumentarfilm War and Justice erzählt die 25-jährige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC, Den Haag) in seiner Mission, die schwersten Verbrechen an der Menschheit zu ahnden, zu begrenzen, zu beenden. Der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/rezension-war-and-justice-oder-die-ungleichheit-vor-dem-voelkerrecht/">Rezension: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der folgende Text basiert auf einer Einführung des Autors zum Film War and Justice während des Oldenburger Filmtags gegen den Krieg 2024 (September).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Dokumentarfilm <em>War and Justice</em> erzählt die 25-jährige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC, Den Haag) in seiner Mission, die schwersten Verbrechen an der Menschheit zu ahnden, zu begrenzen, zu beenden. Der Film läuft seit Juni 2024 in den Kinos und befasst sich mit der Arbeit und mit den Protagonisten des ICC, aber auch mit den immensen völkerrechtlichen Problemen, mit denen er zu kämpfen hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>War and Justice</em> – der Titel des Films könnte zumindest auf den ersten Blick verstören; nämlich dann, wenn man <em>Justice</em> mit <em>Gerechtigkeit</em> übersetzt – denn Krieg und Gerechtigkeit, das passt nicht zusammen. Versuchen wir es also mit einer anderen Übersetzung: <em>Justice</em> gleich <em>Justiz</em> beziehungsweise <em>Gerichtsbarkeit</em>; und damit kommen wir dem Schwerpunktthema dieses spannenden Dokumentarfilms auf die Spur.</p>
<p><em>War and Justice</em> erzählt nämlich die etwa 25-jährige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag – kurz: ICC für International Criminal Court. Der Film beleuchtet dessen Entstehung, Entwicklung und Bedeutung, aber auch die schwerwiegenden Probleme, mit denen er zu kämpfen hat. Dabei kann die Komplexität etwa von Zuständigkeitsfragen, juristischen Sachverhalten und Beweisführung im Film oft nur angerissen werden. Im Kern geht es um den verwegenen Anspruch, die schwersten Verbrechen an der Menschheit, Angriffskriege, Kriegsverbrechen und Völkermord zu ahnden, zu begrenzen, ja womöglich zu beenden. Doch wie wir zuletzt angesichts des Ukraine- und Gaza-Kriegs besonders drastisch vor Augen geführt bekommen, können solche Verbrechen im Krieg tatsächlich noch immer nicht verhindert oder begrenzt werden, und allzu häufig können die völkerrechtswidrig handelnden Staaten und ihre verantwortlichen Funktionäre nicht zur Rechenschaft gezogen werden.</p>
<p>Denn: Das größte Verbrechen ist der Krieg selbst, und jeder Krieg führt letztlich zu Kriegsverbrechen und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung – so sah es schon der ehemalige Chefankläger bei den Nürnberger Prozessen, Benjamin Ferencz, der auch einer der Wegbereiter des Internationalen Strafgerichtshofs war. Er stellte die Arbeit des Gerichts in die direkte Tradition der Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes (1945-49). Ferencz, der 2023 verstarb und dem der Film gewidmet ist, steht auch im Mittelpunkt des Films und zwar zusammen mit dem Argentinier Luis Moreno-Ocampo, der 2003 zum ersten Chefankläger ernannt wurde, und Karim Khan, dem aktuellen Chefankläger des ICC.</p>
<p><em>War and Justice</em> ist ein Film, der aktueller nicht sein könnte. Denn neben früheren Kriegen und Gerichtsverfahren werden darin auch die zwei grausamen Kriege der Jetztzeit verhandelt: der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der seit Februar 2022 mit Tausenden von zivilen Todesopfern, zigtausend Verletzten und verheerenden Zerstörungen tobt sowie der Gaza-Krieg, den Israel seit Oktober 2023 als Verteidigungskrieg gegen die Hamas führt, die zuvor ein grausames Massaker in Israel mit zahlreichen Todesopfern, Geiselnahmen und Misshandlungen verübt hatte. Dieser Krieg Israels gegen die Hamas soll bislang mehrere zehntausend Todesopfer in der palästinensischen Bevölkerung gefordert haben, von den unzähligen verletzten und vertriebenen Zivilist*innen, von systematischen Zerstörungen, Aushungern, unsäglichem Elend und Chaos ganz zu schweigen. Weltweit ist deshalb immer häufiger von „Rachefeldzug“ Israels, von „Vernichtungskrieg“, ja von „Völkermord“ die Rede – Kategorisierungen, mit denen sich auch nationale wie internationale Gerichte befassen müssen.</p>
<p>Darüber hinaus toben weltweit noch viele andere Kriege und militärische Konflikte, die früher oder später den ICC möglicherweise ebenfalls beschäftigen. Es geht in War and Justice tatsächlich um die großen Menschheitsprobleme in Zusammenhang mit Krieg und Terror, Vertreibung und Tod, Zerstörung und Elend. Und es geht im Kern um die Frage, ob das humanitäre Völkerrecht und das System der internationalen Gerichtsbarkeit tatsächlich in der Lage sind, ihren Hauptsinn zu erfüllen: Zivilist*innen zu schützen, Kriegsverbrechen und Völkermord zu ahnden oder Kriege zu verhindern oder zu beenden. Außerdem schwebt über allem die Frage: Wie können Angriffskriege und Kriegsverbrechen vor Gericht gebracht werden, wenn die größten Weltmächte und notorisch völkerrechtswidrig agierenden Staaten sich kategorisch weigern, den ICC als globales Gericht anzuerkennen? Zumeist aus geopolitischen und -strategischen Machtinteressen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Angesichts der katastrophalen Erfahrungen mit zwei Weltkriegen hat sich nach 1945 auf dem Hintergrund der Nürnberger Prozesse ein neues Völkerrechtssystem entwickelt, das als zivilisatorischer Fortschritt gilt. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Charta der Vereinten Nationen von 1945, die Allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948, die Völkermord-Konvention von 1948 (Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermordes) sowie die Genfer Konventionen von 1949 plus deren Zusatzprotokolle, mit denen der Grundstein des „humanitären Völkerrechts“ gelegt worden ist. Die Schattenseite dieses humanitären Völkerrechts gleich vorweg: Kriege bleiben quasi „sakrosankt“ und sollen letztlich „humanisiert“ werden – was im Krieg, dem eigentlichen Verbrechen, kaum bis nie gelingt.</p>
<p>Diese Problematik führt uns zum thematischen Schwerpunkt des Films: zum Internationalen Strafgerichtshof, dem ICC, der auf Grundlage der skizzierten völkerrechtlichen Regelungen arbeitet, sofern die Voraussetzungen für seine Tätigkeit vorliegen. Er ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag – und zwar außerhalb der UNO.<a href="#_edn1" name="_ednref1"><strong>[i]</strong></a> Rechtsgrundlage des Strafgerichtshofs ist das Römische Statut von 1998. Seine Tätigkeit begann 2002. Zuvor sind für bestimmte kriegerische Konflikte und staatliche Konfliktparteien vom UN-Sicherheitsrat ad hoc internationale Tribunale ins Leben gerufen worden – wie für das ehemalige Jugoslawien oder Ruanda.</p>
<p>Die rechtliche Zuständigkeit des ICC ist bei vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts gegeben: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression, also Angriffs-kriege, und Kriegsverbrechen. Er soll damit auch der Abschreckung vor solchen Taten dienen. Die formelle Zuständigkeit des Strafgerichtshofs ist jedoch mehrfach begrenzt: Er kann, anders als der Internationale Gerichtshof, nur über beschuldigte Individuen, nicht über Staaten urteilen. Die beschuldige Person muss Staatsangehörige eines Staates sein, der die Zuständigkeit des ICC anerkennt (als Mitglied- beziehungsweise Vertragsstaat oder als Staat, der die Zuständigkeit des Gerichts formell anerkennt), oder die Tat muss auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen worden sein. Außerdem ist die formelle Zuständigkeit des ICC nachrangig gegenüber nationaler Gerichtsbarkeit, das heißt, er kann gemäß Art. 17 des ICC-Statuts eine Tat nur dann verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder nicht gewollt ist oder aber nicht ernsthaft betrieben wird (Grundsatz der Komplementarität).</p>
<p>Unterstützt respektive anerkannt wird der ICC von 124 Vertragsstaaten, darunter alle Staaten der EU. Dies verleiht ihm zwar hohe Legitimität, doch zahlreiche Mitgliedstaaten der UNO (etwa 70) haben ihn nicht anerkannt: Es sind darunter die USA, China, Russland und Indien, aber auch Israel und die Türkei. Die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs umfasst 60 Prozent aller Staaten mit etwa 30 Prozent der Weltbevölkerung.</p>
<p>Tätig werden kann der ICC aufgrund der Anrufung durch einen Vertragsstaat, der (einstimmigen) Übertragung eines Falles durch den UN-Sicherheitsrat oder aufgrund eigener Initiative des Chefanklägers. Der ICC kann Ermittlungen durchführen, Haftbefehle erlassen und durch seine Mitgliedsstaaten vollstrecken und die mutmaßlichen Delinquenten an den ICC nach Den Haag überstellen lassen. Beschuldigte können in Untersuchungshaft genommen und in mündlichen Verhandlungen zu Freiheitsstrafen, Wiedergutmachung und Entschädigungsleistungen verurteilt werden. Ihre Freiheitsstrafen verbüßen die Verurteilten im Gefängnis des Gerichtshofs – spöttisch auch „Den Haag Hilton“ genannt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In <em>War and Justice</em> werden diese komplizierten Hürden und komplexen juristischen Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof exemplarisch aufgezeigt und problematisiert. Doch im Kern geht es immer wieder um das Grundproblem, das dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten gemäß UN-Charta diametral widerspricht: die faktisch nicht bestehende Gleichheit vor dem Völkerrecht. Es geht dabei um die Tatsache, dass politisch und militärisch einflussreiche Nationen, insbesondere Staaten, die notorisch das Völkerrecht brechen, sich der Gerichtsbarkeit des ICC auf Dauer entziehen können, weil sie dessen Statuten nicht ratifiziert haben.</p>
<p>2013 monierte die Afrikanische Union eine einseitige Verfolgung mutmaßlicher Kriegsverbrecher nach rassistisch-neokolonialen Kriterien durch den ICC. Die Begründung: Bis dahin hatte das Gericht ausschließlich Verfahren gegen Afrikaner eröffnet, was sich erst allmählich änderte. Auch Menschenrechtsorganisationen kritisieren die konzeptionelle Ungerechtigkeit und notorische Straflosstellung bestimmter Staaten und ihrer Vertreter*innen. Diese Doppelstandards und die Gefahr der Instrumentalisierung des ICC werden auch im Film immer wieder thematisiert.</p>
<p>Ganz besonders deutlich wird dies im Fall der USA und ihrer NATO-Bündnispartner: Bekanntlich haben die sicherheitsstaatlichen Reflexe der westlichen Welt auf islamistische Terroranschläge in New York City am 11. September 2001 mit fast 3.000 Todesopfern eine Gewaltwelle ausgelöst, die zu Krieg und Terror, Folter und Elend führte. Und zwar durch die Art und Weise westlicher Terrorbekämpfung, eines verheerenden „Kriegs gegen den Terror“ der USA und ihrer Verbündeten, der zu wahren Verwüstungen im arabischen Raum führte (und zu dramatischen Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte in westlichen Demokratien).</p>
<p>Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der USA und der „Koalition der Willigen“ gegen den Irak (Ahnefeld/Kühn 2023) und der 20 Jahre währende Afghanistankrieg der NATO waren Kriege mit zahlreichen Kriegsverbrechen, mehreren hunderttausend Toten und unzähligen Verletzten. Hinzu kommen extralegale Hinrichtungen von Terrorverdächtigen per US-Drohneneinsätzen, denen immer wieder Zivilist*innen als sogenannte „Kollateralschäden“ zum Opfer fallen und für die auch Deutschland als wichtige Leitstelle (so über Ramstein) Mitverantwortung trägt; des Weiteren: das US-Foltercamp Guantànamo und das CIA-Folterprogramm und nicht zuletzt auch das jahrelange skandalöse Flucht- und Gefangenen-Schicksal des Wikileaks-Journalisten Julian Assange, dem die Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen zum Verhängnis wurde – wohingegen die Kriegsverbrecher weitgehend unbehelligt blieben.</p>
<p>Und nicht zu vergessen: die massiven Waffenexporte an autoritäre Regime, in Krisen- und Kriegsgebiete mit der Folge, damit Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu leisten. Das sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Exzesse dieses weitgehend völker- und menschenrechtswidrigen „Antiterrorkampfes“ der USA und ihrer Verbündeten. Keiner der beteiligten Staaten, kein*e verantwortliche*r Staatschef*in und keine Minister*innen oder Militärchef*innen sind deshalb je wegen Völkerrechtsverbrechen des Angriffskriegs, wegen Kriegsverbrechen oder Beihilfe zu solchen zur Rechenschaft gezogen und verurteilt worden. Angesichts der aktuellen Kriegsszenarien geraten diese dunkle Kehrseite „westlicher Werte“, die Doppelmoral des Westens, mehr und mehr in Vergessenheit. Der Film versucht, die Verdrängung zu durchbrechen.</p>
<p>Doch die USA verlassen sich nicht nur auf ihre Nichtanerkennung des ICC, sondern sichern sich auch noch rigoros gegen dessen Ermittlungsversuche ab. Da diese Komponente im Film nur beiläufig vorkommt, hier ein paar Beispiele dieser Obstruktionspolitik: Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit ICC-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von beschuldigten US-Staatsangehörigen an den ICC vorsorglich auszuschließen. Seit 2002 sind US-Präsidenten dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürger*innen anzuordnen, die sich in Den Haag verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Anlässlich eines Ermittlungsersuchens des ICC gegen US-Streitkräfte und Geheimdienste wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan, das den ICC anerkennt, drohten die USA im Fall von Ermittlungen gegen US-Bürger mit Einreiseverboten und Finanzsanktionen gegen Richter*innen und Staatsanwälte des ICC sowie mit deren Verfolgung durch Strafjustizbehörden der USA (Deutsche Welle 2018). 2019 setzten die USA erstmals die Sanktionen auch um, erließen Einreiseverbote und entzogen erteilte Visa (beck aktuell 2019). Auch wenn die Sanktionen wieder aufgehoben wurden: Die feindliche Haltung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof und der geo- und herrschaftspolitische Völkerrechts-Nihilismus der USA sind bis heute geblieben.</p>
<p>Übrigens: Nach Artikel 70 des ICC-Statuts stellen Behinderung, Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Bedienstete des ICC eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet wird – bislang ohne Konsequenzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Schluss noch ein paar Takte zur aktuellen Entwicklung auf dem Hintergrund des Ukraine- und des Gaza-Kriegs: Mit Bezug auf beide Kriege untersuchen und ermitteln sowohl der Internationale Gerichtshof der UN als auch der Internationale Strafgerichtshof. Es gibt mehrere Klagen und Verfahren, unter anderem wegen Völkermords und Kriegsverbrechen. Doch es fehlt dieser internationalen Justiz immer noch an breiter Akzeptanz, politischer Unterstützung und an Durchsetzungsfähigkeit (Kaleck/Schüller 2024). Doch womöglich stärken diese grausamen Kriege paradoxerweise auch die Bedeutung des internationalen Justizsystems, worauf einiges hinzudeuten scheint (vgl. Paech 2024).</p>
<p>(1) 43 Vertragsstaaten haben 2023 beantragt, dass der ICC wegen möglicher Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine ermittelt. Im März 2023 erlässt er Haftbefehle gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und weitere russische Staats- und Militärvertreter, wegen begründeten Verdachts auf völkerrechtswidrige Deportation ukrainischer Kinder nach Russland, auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Erstmals wird ein Regierungschef eines Mitgliedstaates des UN-Sicherheitsrats mit Haftbefehl gesucht, der von ICC-Mitgliedstaaten vollstreckt werden müsste – was jedoch häufig, etwa wegen ökonomischer oder geopolitischer Interessen, nicht passiert (wie etwa im September 2024, als Putin unangefochten in die Mongolei reisen konnte, obwohl das Land den ICC anerkennt). Die Zuständigkeit des ICC gegen russische Vertreter ist bei mutmaßlichen russischen Völkerrechtsverbrechen auf dem Gebiet der Ukraine nur deshalb gegeben, weil die Ukraine das Gericht insoweit formell anerkannt hat – auch wenn Russland selbst dieses nicht anerkennt. Speziell wegen des Verdachts eines Angriffskriegs kann gegen Russland allerdings nach einer 2017 erfolgten Statuten-Änderung nicht ermittelt werden, weil dafür die Anerkennung des Strafgerichtshofs durch den mutmaßlichen Aggressor erforderlich ist.</p>
<p>(2) Was im Film, der 2023 fertig gestellt wurde, noch nicht vorkommt: Im Mai 2024 beantragte ICC-Chefankläger Karim Khan Haftbefehle gegen Hamas-Führer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Mord, Geiselnahmen, Vergewaltigungen und Folter. Auch gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, Regierungsmitglieder und Militärs beantragte er Haftbefehle. Ihnen werden Kriegsverbrechen, die Kriegsmethode des Aushungerns, einschließlich der Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen sowie gezielte Bekämpfung von Zivilist*innen zum Vorwurf gemacht (Khan 2024; Neuber 2024). Solche Gerichtsverfahren mit Haftbefehlen – die im Fall Hamas und Israel allerdings noch nicht erlassen wurden (Stand: Oktober 2024) – sind nur möglich, weil Palästina als UN-Beobachterstaat dem ICC 2015 beitrat (Art. 125 Abs. 3 ICC-Statut; vgl. Epik/Geneuss 2024); damit ist er auch für die Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechen in den von Israel besetzten Gebieten des Westjordanlands und im von der Hamas kontrollierten Gazastreifen zuständig – auch wenn Israel die Zuständigkeit des Gerichtshofs selbst nicht nur nicht anerkennt, sondern Ermittlungen auch noch tatkräftig behindert: So lässt Israel die ICC-Ermittler nicht in den Gazastreifen einreisen; und die israelische Regierung ließ schon jahrelang eine Geheimdienst-Operation des Mossad gegen amtierende ICC-Chefankläger durchführen. Dabei sollen Mitarbeiter*innen des Gerichts und ihre Familien abgehört, observiert, eingeschüchtert und bedroht worden sein (Davies et al. 2024; ORF 2024).</p>
<p>Die waghalsige Begründung der israelischen Regierung für ihre Verweigerungs- und Obstruktionshaltung gegenüber dem ICC, die auch von der deutschen Ampelregierung staatsräsontreu übernommen wird: Israel sei ein Rechtsstaat und den Grundwerten des internationalen Rechts verpflichtet und voll und ganz in der Lage, angebliche Rechtsverletzungen selbst zu untersuchen. Deshalb gebe es keinen Platz für die Einmischung des ICC in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit Israels fallen (Steinke 2024).</p>
<p>Solange der ICC von geostrategisch mächtigen, militärisch hochgerüsteten kriegführenden Staaten nicht anerkannt, zudem attackiert und behindert wird, so lange wird dieses internationale Strafrechtssystem unvollkommen, ineffizient sowie instrumentalisierungsanfällig sein. Entscheidende Ziele sind jedenfalls: Gleichheit vor dem Völkerrecht und damit ein Ende von Doppelmoral und Straflosigkeit. Alle begangenen oder mutmaßlichen Völkerrechtsverbrechen, die nicht verjähren, müssen dringend von unabhängiger internationaler Seite aufgeklärt und geahndet werden. Im Zweifel auch mithilfe von UN-Sondertribunalen oder nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip, wonach die einzelnen Staaten, so auch die Bundesrepublik, mit ihren nationalen Gerichten für die strafrechtliche Verfolgung von Völkerstraftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig und ermächtigt sind, um mutmaßliche Täter zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Kaleck/Schüller 2024); und zwar auch dann, wenn die Taten nicht auf ihren Hoheitsgebieten, nicht durch einen ihrer Staatsbürger oder gegen einen ihrer Staatsbürger begangen wurden.</p>
<p>So viel zu den völkerrechtlichen Hintergründen, Widersprüchlichkeiten und Defiziten der Filmthematik von War and Justice. Der Film stellt das große Engagement der Protagonisten des ICC für internationale Verbrechensaufklärung und -ahndung sowie gegen den Krieg als das größte Verbrechen in den Mittelpunkt und vermittelt insoweit auch, bei aller Skepsis, so dringend nötige Zuversicht.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Rolf Gössner</em></p>
<h3 class="">Zus&auml;tzlich verwendete Literatur</h3>
<p><em>Ahnefeld, Anna-Katharina/Kühl, Christiane</em> 2023: Irak-Invasion: An der Strafverfolgung im Ukraine-Krieg zeigt sich Doppelmoral des Westens, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 27.03.2023, <a href="https://www.fr.de/politik/irak-krieg-ukraine-strafverfolgung-voelkerrecht-bush-usa-putin-russland-sondertribunal-92173467.html">https://www.fr.de/politik/irak-krieg-ukraine-strafverfolgung-voelkerrecht-bush-usa-putin-russland-sondertribunal-92173467.html</a>.</p>
<p><em>Beck-aktuell. Heute im Recht</em> 2019: USA sanktionieren Ermittler beim Internationalen Strafgerichtshof, in: <em>beck-aktuell</em> vom 18.03 2019, <a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/usa-sanktionieren-ermittler-beim-internationalen-strafgerichtshof">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/usa-sanktionieren-ermittler-beim-internationalen-strafgerichtshof</a>.</p>
<p><em>Davies, Harry et al.</em> 2024: Spying, hacking and intimidation: Israel’s nine-year ‘war’ on the ICC exposed, in: <em>The Guardian</em> vom 28.05.2024, <a href="https://www.theguardian.com/world/article/2024/may/28/spying-hacking-intimidation-israel-war-icc-exposed">https://www.theguardian.com/world/article/2024/may/28/spying-hacking-intimidation-israel-war-icc-exposed</a>.</p>
<p><em>Deutsche Welle</em> 2018: USA drohen Strafgerichtshof Sanktionen an, in: <em>Deutsche Welle</em> vom 10.09.2018, <a href="https://www.dw.com/de/usa-drohen-dem-internationalen-strafgerichtshof-sanktionen-an/a-45435352">https://www.dw.com/de/usa-drohen-dem-internationalen-strafgerichtshof-sanktionen-an/a-45435352</a>.</p>
<p><em>Kaleck, Wolfgang/Schüller, Andreas</em> 2024: Das humanitäre Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit, in: <em>APuZ. Aus Politik und Zeitgeschichte</em>, Nr. 30-32, <a href="https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/ApuZ_2024-30-32_online.pdf">https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/ApuZ_2024-30-32_online.pdf</a>.</p>
<p><em>Khan, Karim</em> 2024: UN-Strafgerichtshof: „Ungeachtet etwaiger militärischer Ziele sind die Mittel Israels kriminell“, in: <em>Telepolis</em> vom 21.05.2024, <a href="https://www.telepolis.de/features/UN-Strafgerichtshof-Ungeachtet-etwaiger-militaerischer-Ziele-sind-die-Mittel-Israels-kriminell-9724991.html?seite=all">https://www.telepolis.de/features/UN-Strafgerichtshof-Ungeachtet-etwaiger-militaerischer-Ziele-sind-die-Mittel-Israels-kriminell-9724991.html?seite=all</a>.</p>
<p><em>Neuber, Harald</em> 2024: Anklagen im Nahost-Konflikt: Die Weltunordnung steht vor Gericht, in: <em>Telepolis</em> vom 22.05.2024, <a href="https://www.telepolis.de/features/Anklagen-im-Nahost-Konflikt-Die-Weltunordnung-steht-vor-Gericht-9726157.html">https://www.telepolis.de/features/Anklagen-im-Nahost-Konflikt-Die-Weltunordnung-steht-vor-Gericht-9726157.html</a>.</p>
<p><em>ORF</em> 2024: Israel spionierte IStGH aus, in: <em>ORF</em> vom 28.05.2024, <a href="https://orf.at/stories/3359013/">https://orf.at/stories/3359013/</a>.</p>
<p><em>Paech, Norman</em> 2024: Gaza: Krieg und Justiz, in: <em>Ossietzky</em>, H. 12, 2024, <a href="https://www.ossietzky.net/artikel/gaza-krieg-und-justiz/">https://www.ossietzky.net/artikel/gaza-krieg-und-justiz/</a>.</p>
<p><em>Steinke, Ronen</em> 2024: Ein gutes Wort für Netanjahu, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 25.07.2024.</p>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[i] </a>Zur UNO gehört der Internationale Gerichtshof (IGH), ebenfalls in Den Haag.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/rezension-war-and-justice-oder-die-ungleichheit-vor-dem-voelkerrecht/">Rezension: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>70 Jahre Grundgesetz  70 Jahre Verfassungswirklichkeit: eine kritische Bilanz</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Jul 2019 14:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Über die lange Tradition, Freiheitsrechte im Namen von Freiheit und Sicherheit zu demontieren. In: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 155-170 Am 23. Mai diesen Jahres wurde das Grundgesetz 70 Jahre alt. Aus diesem Anlass veranstaltete die LEA-Bildungsgesellschaft der GEW Hessen eine Fachtagung zum Thema &#8222;Autoritäre Wende? Demokratie und Grundrechte auf dem Prüfstand&#8220; im DGB-Haus in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/225-226/publikation/70-jahre-grundgesetz-70-jahre-verfassungswirklichkeit-eine-kritische-bilanz/">70 Jahre Grundgesetz  70 Jahre Verfassungswirklichkeit: eine kritische Bilanz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Über die lange Tradition, Freiheitsrechte im Namen von Freiheit und Sicherheit zu demontieren. In: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 155-170</p>
<p><i>Am 23. Mai diesen Jahres wurde das Grundgesetz 70 Jahre alt. Aus diesem Anlass veranstaltete die LEA-Bildungsgesellschaft der GEW Hessen eine Fachtagung zum Thema &#8222;Autoritäre Wende? Demokratie und Grundrechte auf dem Prüfstand&#8220; im DGB-Haus in Frankfurt am Main. Auf dieser Tagung hielt Rolf Gössner die folgende Rede, in der er sich kritisch mit dem Spannungsverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit unserer Verfassung auseinandersetzt und die wichtigsten sicherheitspolitischen Etappen der Bundesrepublik nachzeichnet. Die Rede wird hier aus Platzgründen leicht gekürzt wiedergegeben.</i></p>
<p>Vor 70 Jahren verkündete der Parlamentarische Rat in einer feierlichen Sitzung &#8211; nach Genehmigung durch die westlichen Besatzungsmächte &#8211; das Grundgesetz, das mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft trat. Das ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dieses historische Ereignis wird zu Recht gefeiert &#8211; haben wir doch ein Grundgesetz, um das uns viele in der Welt beneiden. Es war eine historisch angemessene Konsequenz aus den leidvollen Menschheitserfahrungen mit dem Faschismus und zwei verheerenden Weltkriegen &#8211; wenn auch von heute aus betrachtet mit einigen Defiziten und späteren &#8222;Verstümmelungen&#8220;, wie es der Schriftsteller Navid Kermani ausgedrückt hat.</p>
<p>Auch wir sind anlässlich des 70. Jahrestags hier zusammengekommen. Allerdings nicht so sehr, um zu jubeln (das überlassen wir anderen), sondern um kritische Bilanz zu ziehen und uns zentrale Fragen zu stellen: wie es in den vergangenen Jahrzehnten um Achtung und Qualität der Grundrechte und des demokratischen Rechtsstaates bestellt war, welche dunklen Kapitel der gesellschaftlichen Verdrängung entrissen werden müssten und wie es heute um Demokratie, Freiheitsrechte und Rechtsstaat bestellt ist bzw. künftig bestellt sein wird. Kurz: Inwieweit Verfassung und Verfassungswirklichkeit übereinstimmen oder aber auseinanderklaffen. Sie ahnen es schon: Das wird keine Festrede.</p>
<p>Lassen Sie uns also sogleich vom Verfassungshimmel in die Niederungen der Verfassungsrealität hinabsteigen und dabei einen wilden Ritt durch sieben Jahrzehnte wagen &#8211; wobei ich allenfalls Schlaglichter auf die zurückliegenden sieben Jahrzehnte werfen kann, auf grundrechtsgefährdende Entwicklungen und auf das Ringen um verfassungs- und rechtsstaatsgemäße Verhältnisse. Meine Ausführungen werden sich auf Praxis und strukturelle Entwicklung Innerer Sicherheit und Freiheit konzentrieren, die im Wesentlichen von Sicherheitspolitik, Polizei, Geheimdiensten und Justiz geprägt werden.</p>
<h5>I. Beitritt der DDR zur BRD 1990: verdr&auml;ngte dunkle West-&shy;Ka&shy;pitel</h5>
<p>Das Grundgesetz galt bis zu einer &#8222;Wiedervereinigung&#8220; Deutschlands bekanntlich als Provisorium. Vor 30 Jahren (also noch ein Jubiläum) im November 1989 fiel die Mauer, im Oktober 1990 kam es zur deutschen Vereinigung. Diese erfolgte jedoch nicht gemäß Art. 146 GG, sondern im Wege des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG a.F. Damit ist 1990 &#8211; trotz mancher Bemühungen &#8211; die Chance verpasst worden, das Grundgesetz in einem demokratischen Prozess durch eine weiterentwickelte gesamtdeutsche Verfassung abzulösen. Nun gilt das alte Grundgesetz nach Vollendung der Einheit zwar für das gesamte deutsche Volk, ist aber immer noch eine Art von Provisorium: Denn gemäß Art. 146 n.F. verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit &#8222;an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist&#8220;. Eine solche Lösung kann also weiterhin angestrebt werden.</p>
<p>Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bildete sich in Ost wie in West rasch ein gesellschaftlicher Konsens heraus, die Geschichte der DDR umfassend aufzuarbeiten, die ungeheuerlichen Stasi-Machenschaften aufzudecken, Stasi-Opfer zu rehabilitieren und zu entschädigen. Ein respektables, notwendiges und wichtiges Unterfangen &#8211; auch wenn es, von heute aus betrachtet, streckenweise zu einer staatsdominierten Abrechnung mit der &#8222;realsozialistischen&#8220; DDR und ihren Funktionsträgern geraten ist &#8211; zum Teil auch unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien und nicht selten mit dem Ziel einer pauschalen Delegitimierung. Jedenfalls handelte es sich um ein recht einseitiges Unternehmen, dem ich entgegenhalten möchte, dass die Aufarbeitung von Geschichte in einem ehedem geteilten Land unteilbar ist. Die Konzentration auf die Geschichte der DDR und auf die Stasi führte jedenfalls zur Verdrängung der Geschichte Westdeutschlands, in der es schließlich überaus dunkle Kapitel gibt, die dieses Land nachhaltig geprägt haben. Davon handeln die folgenden fünf Kapitel.</p>
<h2 class="auto-created">1. dunkles Kapitel: Kommu&shy;nis&shy;ten&shy;ver&shy;fol&shy;gung der 1950er/60er Jahre</h2>
<p>Für mich war mit der deutschen Einheit und dem Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre die Zeit gekommen, ein weitgehend verdrängtes Kapitel bundesdeutscher Geschichte rechtspolitisch aufzuarbeiten: nämlich die systematische politische Verfolgung von Kommunist*innen in der frühen Bundesrepublik. Ich wollte damals den abermaligen Versuch unternehmen, dieses Tabu-Thema ins öffentliche Bewusstsein zu heben &#8211; &#8222;eine Mahnung zur Unzeit&#8220;, wie es die &#8222;Frankfurter Rundschau&#8220; 1994 formulierte anlässlich meines Buches über &#8222;Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs. Verdrängung im Westen &#8211; Abrechnung mit dem Osten?&#8220;[1]. Von heute aus gesehen würde ich sagen: eine späte Erinnerungsarbeit zum historisch richtigen Zeitpunkt.</p>
<p>Zu dieser Erinnerungsarbeit gehören drei zusammenhängende Grundbelastungen der bundesdeutschen Frühgeschichte: die mangelhaft-verspätete Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die systematische Wiedereingliederung von Altnazis in Staat und Gesellschaft, in Bundeswehr, Polizei, Geheimdienste und Justiz (auf Grundlage des Art. 131 GG) sowie das düstere Kapitel politischer Verfolgung der ersten beiden Jahrzehnte.</p>
<p>Politische Verfolgung in Westdeutschland? So mögen sich manche ungläubig fragen. Ja, die gab es tatsächlich und davon betroffen waren in erster Linie Kommunisten, ihre Unterstützer und &#8222;Sympathisanten&#8220; &#8211; aber auch Bündnispartner und bloße Kontaktpersonen. Das Ausmaß dieser staatlichen Verfolgung ist heute kaum mehr vorstellbar: Von 1951 bis 1968 gab es Ermittlungsverfahren gegen 150.000 bis 200.000 Personen. Mehr als doppelt so viele &#8211; etwa eine halbe Million &#8211; waren direkt oder indirekt von Ermittlungsmaßnahmen betroffen: von langfristigen Observationen, Abhöraktionen und Untersuchungshaft. Selbst gewaltlose Proteste gegen die damalige Wiederaufrüstung und Atombewaffnung wurden als kriminelle Delikte verfolgt, weil sie als &#8222;kommunistisch gesteuert&#8220; galten. Menschen wurden wegen &#8222;Staatsgefährdung&#8220; oder &#8222;Geheimbündelei&#8220; bestraft, weil sie für ein entmilitarisiertes und neutrales Gesamtdeutschland eintraten oder weil sie deutsch-deutsche Kontakte pflegten. Etliche Frauen wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, nur weil sie Ferienfahrten in die DDR für Kinder aus bedürftigen Familien organisiert hatten.</p>
<p>Zwar schloss nur etwa jedes zwanzigste Ermittlungsverfahren mit einer Verurteilung ab &#8211; das ergibt 7.000 bis 10.000 Verurteilungen meist zu mehrmonatigen, bisweilen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Doch auch wer nicht bestraft wurde, konnte existentiellen Schaden nehmen: durch monatelange Einzelhaft, jahrelange Einschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte, Pass- und Führerscheinentzug, Verlust des Arbeitsplatzes und Renteneinbußen. Kommunistischen NS-Opfern und Widerstandskämpfern wurden sogar die Wiedergutmachungsrenten aberkannt.</p>
<p>Der Höhepunkt dieser Kommunistenverfolgung war im Jahre 1956 mit dem Verbot der Kommunistischen Partei (KPD) durch das Bundesverfassungsgericht erreicht &#8211; ein Urteil, das nach neuerer Forschung anhand bislang geheim gehaltener Dokumente u.a. wegen exekutiver Einflussnahme als verfassungswidrig gelten kann.[2] Praktisch die gesamte politische Betätigung von Kommunisten und ihren Organisationen wurde seinerzeit auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage kriminalisiert und bis auf wenige Reste unterbunden. Strafrechtlich verfolgt wurden damit Menschen, die »keine politischen Morde, keine Aufstandsversuche, keinerlei Gewalttaten« begangen hatten, wie der Anwalt und frühere Justizminister von NRW, Diether Posser, zu Recht hervorhebt.</p>
<p>Die Politische Justiz gegen Kommunisten wirkte lange Zeit in stiller oder offener Übereinkunft mit der Mehrheit der Bevölkerung. Es gab &#8211; über das eigene politische Umfeld hinaus &#8211; nur relativ wenig Solidarität mit den Opfern. Das tief verwurzelte Feindbild Kommunismus, der allgegenwärtige Kommunistenverdacht, die Angst vor &#8222;kommunistischer Unterwanderung&#8220; lähmten bis hinein in die Gewerkschaften und die SPD, die sich mit sog. Unvereinbarkeitsbeschlüssen selbst gegen (mutmaßliche) Kommunisten abzuschotten versuchten.</p>
<p>Diese 17 Jahre währende Kommunistenverfolgung fand erst 1968 ein Ende: Die damalige Große Koalition liberalisierte das politische Strafrecht, zumindest teilweise &#8211; was auch der wenig später einsetzenden &#8222;neuen Ost- und Entspannungspolitik&#8220; unter der sozialliberalen Regierung aus SPD und FDP entsprach. Die Justizopfer des kalten Krieges wurden jedoch bis heute weder rehabilitiert noch entschädigt, obwohl die damaligen Staatsschutzprozesse mit rechtsstaatlichen Prinzipien kaum zu vereinbaren waren. Ein weitgehend verdrängtes Kapitel bundesdeutscher Geschichte &#8211; eine Geschichte, die von dramatischen Grundrechtsverletzungen an Abertausenden von Menschen geprägt war. Jetzt zum 70. Jahrestag wäre es allerhöchste Zeit, die Justizopfer des Kalten Kriegs (West) endlich zu rehabilitieren &#8211; auch wenn es in den allermeisten Fällen zu spät kommen dürfte. Nicht allein die (Stasi-) Geschichte der DDR ist es wert, aufgearbeitet zu werden, auch die dunklen Flecken der westdeutschen Staatsschutz-Geschichte müssen endlich einer offiziellen Aufarbeitung unterzogen werden.</p>
<h2 class="auto-created">2. dunkles Kapitel: Berufs&shy;ver&shy;bo&shy;te-&shy;Po&shy;litik der 1970er und 80er Jahre</h2>
<p>Schon ab 1972 erfuhr die Kommunistenverfolgung eine Fortsetzung mit anderen Mitteln &#8211; auch in Reaktion auf die Studentenbewegung und ihr Motto: »Marsch durch die Institutionen«. Hunderttausendfache Regelanfragen und ausufernde Gesinnungsüberprüfungen durch den &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, tausendfache Berufsverbotsverfahren und über tausend Berufsverbotsmaßnahmen gegen Stellenbewerber oder -Inhaber im öffentlichen Dienst bedrängten &#8211; auf Grundlage des sog. Radikalenerlasses von 1972 &#8211; die gesamte Linke in den 1970er und 1980er Jahren. Nur in einem Fall ist ein Gerichtsverfahren bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getrieben worden; erst hier &#8211; vollkommen anders als zuvor vom Bundesverfassungsgericht &#8211; wurde dieses Berufsverbot für verfassungs- und menschenrechtswidrig erklärt.</p>
<p>Diese Berufsverbote-Politik verstieß in den meisten Fällen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot sowie gegen die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Berufsfreiheit. Die politisch motivierten Entscheidungen über Nichteinstellung oder Entlassung aus dem öffentlichen Dienst basierten in aller Regel auf zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220;, dessen geheimdienstliches Wirken ohnehin demokratisch kaum kontrollierbar ist. Die Berufsverbote-Praxis vergiftete das politisch-kulturelle Klima der Bundesrepublik, führte zu Einschüchterung und Abschreckung, zerstörte zahlreiche Lebensperspektiven und Berufskarrieren mit lebenslangen existentiellen Folgen. Erst Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre wurde diese Praxis in den meisten Bundesländern eingestellt. Dennoch kam es auch danach immer wieder zu einzelnen neuen Berufsverbotsfällen &#8211; zumindest vorübergehend.</p>
<p>Auch diese Berufsverbotsgeschichte gehört endlich der Verdrängung entrissen. Zu fordern sind: eine rückhaltlose offizielle Aufarbeitung dieses Regierungs- und Behördenunrechts (wie etwa in Niedersachsen unter Rot-grün mit einer Landesbeauftragten [3]), die vollständige Rehabilitierung der Betroffenen sowie materielle Entschädigung für erlittene Benachteiligungen und Einbußen bei Renten und Pensionen.</p>
<h2 class="auto-created">3. dunkles Kapitel: &bdquo;Deutscher Herbst&ldquo; im Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand </h2>
<p>Wir schauen noch einmal zurück in die sozialliberalen 1970er Jahre &#8211; ein Jahrzehnt, in dem eine Jahreszeit immer noch als &#8222;Tiefpunkt&#8220; bundesdeutscher Staatsentwicklung gilt: der &#8222;Deutsche Herbst&#8220; 1977. Die Bundesrepublik erlebte damals wohl die schärfste innenpolitische Krise ihrer Nachkriegsgeschichte. Die &#8222;Rote Armee Fraktion&#8220; (RAF) hatte mit ihren mörderischen Entführungen und Attentaten auf Repräsentanten von Staat und Wirtschaft dem Staat den »Krieg« erklärt. Und der Staat nahm diese &#8222;Kriegserklärung&#8220; an. Er verhielt sich wie im Ausnahmezustand, ohne ihn förmlich zu erklären. Dem Rechtsstaat wuchsen Zähne, Klauen und Stacheldraht. Er suchte sich mit Antiterrorgewalt, Großrazzien, Hochsicherheitstrakten, Spezialeinsatzkommandos und Maschinenpistolen zu schützen. Und die Bevölkerung hatte sich daran zu gewöhnen.</p>
<p>Dieser martialisch anmutende, zunehmend autoritäre Rechtsstaat ging, wie es der damalige SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt formulierte, hart bis an die Grenze des Zulässigen; nach Auffassung namhafter Verfassungsjuristen überschritt er sie sogar beträchtlich &#8211; oder anders ausgedrückt: die Grenzen wurden verschoben: Jenseits der Verfassung wurden unkontrollierte &#8222;Krisenstäbe&#8220; gebildet, Kontakt- und Nachrichtensperren errichtet, Massenkontrollen und Abhöraktionen ohne Rechtsgrundlage durchgeführt; die Ausnahmebedingungen im Stammheimer Verfahren gegen den Kern der RAF, die rigorose Einschränkung von Verteidigerrechten &#8211; etwa die Überwachung von Verteidigergesprächen, Verteidigerausschlüsse, strenge Isolationshaftbedingungen für RAF-Gefangene &#8211;, all diese staatlichen Reaktionen auf den damaligen &#8222;Staatsfeind Nr. 1&#8220; waren zunächst noch illegal. Zudem erwiesen sie sich als Überreaktionen, die zu einer Vereisung des gesellschaftlichen Klimas führten. Der Terrorismus-Verdacht war allgegenwärtig, die gesamte Linke sah sich ihm ausgesetzt. Mediale Hetze gegen sog. Sympathisanten und Intellektuelle (u.a. gegen den Schriftsteller Heinrich Böll), Zensur und Selbstzensur waren Folgen dieser überschießenden Hochsicherheitspolitik, die sich bis hinein in den Kultur- und Medienbetrieb, bis hinein in Theater, Verlage und Redaktionen bemerkbar machten. Eine wahrlich &#8222;bleierne Zeit&#8220;.</p>
<p>Das damalige Ausnahmerecht wurde schließlich im Laufe der 1970er Jahre weitgehend legalisiert und zum innenpolitischen Standard &#8211; als &#8222;Antiterror-Sonderrechtssystem&#8220; um den Kollektivstraftatbestand § 129a: Danach muss Beschuldigten keine konkrete Beteiligung an Straftaten mehr nachgewiesen werden, wenn ihnen die Mitgliedschaft in einer sog. terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung zum Vorwurf gemacht werden kann. [4]</p>
<h2 class="auto-created">4. 1980er Jahre: politisch-&shy;so&shy;ziale Bewegungen unter Terror&shy;ver&shy;dacht</h2>
<p>Die sozialliberalen Sondergesetze zur Terrorbekämpfung haben die Zeiten überdauert. In den konservativ-liberalen 1980er Jahren wurden sie noch erheblich verschärft und ausgedehnt. Weil die Ermittlungsbehörden in den damals erstarkenden politisch-sozialen Protestbewegungen eine neue &#8222;terroristische Gefahr&#8220; witterten, wurden zahlreiche oppositionelle Initiativen und politisch verdächtige Szenen großflächigen Ausforschungen unterzogen. So kam es per Gesetz und Rechtsprechung zu einer wundersamen &#8222;Terroristen&#8220;-Vermehrung. Abertausende Menschen gerieten in den Sog aufwendiger Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen. Betroffen waren die Anti-Atom-, die Friedens- und Anti-Gentechnologie-Bewegung, aber auch Mitglieder der Häuserkampf- und Tierschützer-Bewegung gerieten in diese staatliche Antiterror-Maschinerie. Der solchermaßen ausgeweitete Antiterror-Kampf entwickelte sich zu einer Art Widerstandsbekämpfung und wirkte weit hinein in die demokratische Linke.[5]</p>
<p>In diesem Zusammenhang kam es auch zu heftigen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrationsteilnehmern und der Polizei, die häufig eskalierend agierte, verbunden mit martialischer Polizeigewalt und heftigen Polizeiübergriffen. Und so kam es, das mein erstes Enthüllungsbuch mit dem Titel &#8222;Der Apparat. Ermittlungen in Sachen Polizei&#8220;, das ich 1982 mit dem Wallraff-Mitarbeiter Uwe Herzog verfasst hatte,[6] zum Bestseller avancierte und dazu führte, dass in mehreren bundesdeutschen Städten Bürgerinitiativen &#8222;Bürger beobachten / kontrollieren die Polizei&#8220; (nach einem Westberliner Vorbild) entstanden, zu deren Gründung wir seinerzeit aufgerufen hatten &#8211; und zwar mit dem Ziel, Opfer von Polizeigewalt zu beraten, Polizeiarbeit und -entwicklung kritisch zu untersuchen und so der mangelhaften Kontrolle von Polizeihandeln zu begegnen; ein Problem, das uns bis heute begleitet und zu der Forderung veranlasst, unabhängige Kontrollstellen einzurichten.</p>
<h2 class="auto-created">5. Volks&shy;z&auml;h&shy;lungs&shy;ur&shy;teil: Geburts&shy;stunde des &bdquo;infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nellen Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mungs&shy;rechts&ldquo;</h2>
<p>Lassen Sie mich nach diesen vier dunklen, überwiegend verdrängten Kapiteln westdeutscher Verfassungswirklichkeit noch ein Positivbeispiel anführen: Zu den politisch-sozialen Bewegungen der 1980er Jahre gehörte auch die außerparlamentarische Boykottbewegung gegen die berühmt-berüchtigte Volkszählung, die 1983 durchgeführt werden und an der jeder Bürger, jede Bürgerin teilnehmen sollte. Diese Volkszählung lief im Kern auf die Erfassung der gesamten Bevölkerung mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung hinaus. Zum ersten Mal spürten damals viele Menschen, dass nicht nur Terroristen, Gewalttäter, Hausbesetzer, Drogenabhängige, Prostituierte oder andere &#8222;Außenseiter&#8220; Objekte staatlicher Kontrollbegierde sind, sondern auch sie selbst. Die detaillierten Fragen der Volkszähler nach Arbeitsstelle, Einkommen, Wohnung, Familienstand, Mobilität, Freizeit und Finanzgebaren wurden als Bedrohung der Privat- und Intimsphäre empfunden. Aus dem Gefühl eigener Betroffenheit schien sich eine wahre Datenschutzbewegung zu entwickeln und zahlreiche Bürgerinitiativen schossen aus dem Boden &#8211; auch mit der Bereitschaft zum zivilen Ungehorsam.</p>
<p>Diese Oppositionsbewegung hatte Erfolg: Aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden stoppte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Vorhaben im Dezember 1983 mit einer bahnbrechenden Entscheidung, die als &#8222;Volkszählungsurteil&#8220; in die Verfassungsgeschichte einging. Darin wird grundrechtsfortbildend der Datenschutz erstmals als neues Grundrecht anerkannt: das Grundrecht auf &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8220; als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts, wonach jede und jeder grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten entscheiden kann. Seitdem gilt jede Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung als Eingriff in dieses Grundrecht, der nur aufgrund einer gesetzlichen Eingriffsnorm zulässig ist.</p>
<p>Nun, die Volkszählung der 1980er Jahre war harmlos gegen das, was uns seitdem mit der rasanten Entwicklung der modernen Informationsgesellschaft und der wachsenden Kontroll- und Überwachungsdichte im öffentlichen und privaten Raum bedroht. Doch das bahnbrechende Volkszählungsurteil konnte diese technologische Entwicklung kaum bremsen, führte nicht etwa zu einer Eindämmung dieser Gefahren, sondern zu einer wahren Legalisierungswelle, mit der immer mehr Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse verrechtlicht wurden &#8211; besonders für Polizei und Geheimdienste. Die moderne Informationsgesellschaft und die sicherheitsstaatliche Entwicklung ließen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zunehmend ins Leere laufen. 25 Jahre nach seinem Volkszählungsurteil war für das Bundesverfassungsgericht die Zeit gekommen, ein &#8222;Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme&#8220; als sog. &#8222;Computergrundrecht&#8220; für das digitale Zeitalter aus der Taufe zu heben (2008). Es spielt etwa bei verdeckten Ermittlungen auf Computern und Handys Verdächtigter eine wichtige Rolle (Stichwort: Staatstrojaner) und wird seitdem immer wieder gesetzlich, teilweise auch verfassungswidrig eingeschränkt.</p>
<h5>II. Szenen&shy;wech&shy;sel: von der alten in die neue Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik</h5>
<p>Damit verlassen wir nun die alte Bundesrepublik mit ihren nicht aufgearbeiteten dunklen Grundrechtsverletzungskapiteln und ihren auch lichten Momenten in Sachen Grundrechtserweiterung &#8211; und widmen uns jetzt der Zeit nach der sog. Wende seit den 1990er Jahren bis heute. Auch in diesen drei Jahrzehnten sind weitere düstere Kapitel zu beklagen, von denen ich im zweiten Teil meines Vortrages nur einige behandeln möchte:</p>
<h2 class="auto-created">1. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: &bdquo;Verst&uuml;m&shy;me&shy;lung&ldquo; des gesamt&shy;deut&shy;schen Grund&shy;ge&shy;setzes</h2>
<p>Statt einer sinnvollen Erweiterung musste das ehemals westdeutsche, nun gesamtdeutsche Grundgesetz sogleich gehörig Federn lassen &#8211; der Schriftsteller Navid Kermani sprach von &#8222;Entstellung&#8220; und &#8222;Verstümmelung&#8221;. Nur zwei Jahre nach der sog. Wende erlebten wir eines der schwersten Verbrechen in der Geschichte der Republik: den Solinger Brand- und Mordanschlag von 1993, bei dem fünf junge Angehörige der Familie Genç ums Leben kamen. Nur drei Tage vor diesem rassistischen Anschlag hatte &#8211; nach einer verantwortungslosen Angstdebatte um &#8222;Asylantenflut&#8220; und &#8222;Überfremdung&#8220; &#8211; eine große Koalition aus CDU, FDP und SPD das Grundrecht auf Asyl demontiert. &#8222;Erst stirbt das Recht &#8211; dann sterben Menschen&#8220;. Klarer kann man den Zusammenhang dieser beiden Ereignisse kaum formulieren, wie er damals auf einer Mauer nahe des Anschlagorts zu lesen war. <br />Ende der 1990er Jahre wurde dann auch noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) durch die Legalisierung des Großen Lauschangriffs in und aus Wohnungen schwer beschädigt. Es war der vorläufige Höhepunkt einer inneren Aufrüstungsentwicklung, die man getrost als Entgrenzung und Vergeheimdienstlichung der Polizei bezeichnen kann &#8211; legitimiert mit neuen Bedrohungsszenarien: mit &#8222;Organisierter Kriminalität&#8220; und &#8222;kriminellen Ausländern&#8220;, nachdem die alten Feindbilder aus den vergangenen Zeiten des Kalten Krieges entfallen waren.</p>
<h2 class="auto-created">2. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: Teilnahme an NATO-&shy;An&shy;griffs&shy;krieg gegen Jugoslawien</h2>
<p>Dieses Jahr, im März 2019, jährte sich der völkerrechtswidrige Nato-Luftkrieg gegen Jugoslawien zum 20. Mal &#8211; noch ein &#8222;Jubiläum&#8220; der besonderen Art. Es war das erste Mal, dass die (seinerzeit rot-grün regierte) Bundesrepublik mit ihrer Bundeswehr an einem Angriffskrieg teilnahm &#8211; befeuert durch Falschinformationen gegenüber einer überwiegend pazifistisch eingestellten Öffentlichkeit, ohne UN-Mandat und damit unter Bruch des Völkerrechts und unter Verletzung des Grundgesetzes. Die beteiligten Nato-Staaten versuchen bis heute, ihren Völkerrechtsbruch mit der Behauptung zu rechtfertigen, der Luftkrieg sei als &#8222;humanitäre Intervention&#8220; &#8222;unvermeidbar&#8220; gewesen zur &#8222;Unterbindung schwerwiegender serbischer Menschenrechtsverletzungen&#8220;. Die Nato-Bombardierungen, übrigens auch mit giftiger Uranmunition, kosteten nach bisherigen Schätzungen rund 3.500 Menschen das Leben, zumeist Zivilpersonen; Tausende wurden verletzt, von den Zerstörungen ganz zu schweigen.<br />Die rot-grüne Bundesregierung beteiligte sich an diesem Angriffskrieg ohne Rücksicht auf Art. 26 GG, wo es heißt: &#8222;Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.&#8220; Dafür gab es damals mit § 80 StGB auch einen Straftatbestand, der eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe vorsah. Nach zahlreichen Strafanzeigen gegen die politisch Verantwortlichen lehnte es der Generalbundesanwalt jedoch ab, gegen Mitglieder der Regierung wegen des Verdachts auf Führung eines Angriffskriegs Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wörtliche Begründung der obersten Anklagebehörde (vom 3.8.2006): &#8222;Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 80 I StGB ist nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht darunter fällt&#8230;&#8221;.</p>
<p>Bei dieser skurrilen Rechtsauslegung ist es bis heute geblieben. Nach 20 Jahren wäre es sicherlich höchste Zeit, die damaligen Entscheidungsträger doch noch zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer dieses eklatanten Völkerrechts- und Verfassungsbruchs zu entschädigen.</p>
<h2 class="auto-created">3. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: deutsche Beihilfe zu weiteren Angriffs&shy;kriegen und Kriegs&shy;ver&shy;bre&shy;chen</h2>
<p>Die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr waren und sind auch an weiteren völkerrechtswidrigen Angriffskriegen und Kriegsverbrechen beteiligt. Entgegen den Vorgaben des Grundgesetzes in Art. 87a (&#8222;Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf&#8220;) ist die Bundeswehr längst von einer Verteidigungs- zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee mutiert. Beispiel: der bewaffnete Militäreinsatz in Afghanistan mitsamt dem Massaker von Kundus 2009, bei dem etwa 100 Menschen, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, durch einen Luftangriff ums Leben kamen. Selbst wenn sie nicht direkt interveniert, ist die Bundesrepublik an den meisten Nato- und US-Kriegseinsätzen beteiligt: So leistete sie im illegalen Krieg der USA und der &#8222;Koalition der Willigen&#8220; gegen den Irak tatkräftig logistische Beihilfe &#8211; obwohl die damalige rot-grüne Bundesregierung eine direkte Beteiligung an diesem Krieg zurecht und völkerrechtskonform verweigert hatte.</p>
<p>Von deutschem Boden aus &#8211; insbesondere aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen &#8211; organisierten und organisieren die USA völkerrechtswidrige Kriegseinsätze, Entführungen, Folter und extralegale Hinrichtungen von Terrorverdächtigen per Drohneneinsatz, dem immer wieder auch Zivilisten zum Opfer fallen. Das bedeutet: Die Bundesrepublik ist über die US-Militärbasen auf ihrem Territorium in alle völkerrechtswidrigen Angriffskriege der USA und der NATO verstrickt &#8211; ohne Rücksicht auf Völkerrecht und Artikel 26 GG. Anfang 2019 rügte das Oberverwaltungsgericht NRW die Bundesregierung für ihre Haltung und verurteilte sie dazu, künftig ihrer Schutzpflicht nachzukommen und aktiv nachzuforschen, ob etwa tödliche US-Drohneneinsätze im Jemen über den US-Militärstützpunkt Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen. (Die Entscheidung ist leider noch nicht rechtskräftig.)</p>
<p>Doch das ist längst nicht alles: Mit ihren umstrittenen Rüstungsexporten ist die Bundesrepublik maßgeblich an der massiven Aufrüstung autoritärer Regime wie in Ägypten, Saudi-Arabien, Katar und der Türkei beteiligt. Deutschlands Rüstungsexporte &#8211; skandalöserweise auch an Diktaturen und in Krisen- und Kriegsgebiete &#8211; hat seit Jahren enorme Steigerungsraten aufzuweisen. Mit ihrer Waffenexportpolitik trägt die Bundesregierung Mitverantwortung für den menschen- und völkerrechtswidrigen Einsatz deutscher Waffen durch Diktaturen und in Krisen- und Kriegsgebieten &#8211; so auch im Bürgerkrieg in Jemen. Deshalb kann die politische Forderung im 70. Jahr des Grundgesetzes nur lauten, jegliche Waffenlieferungen an Diktaturen und in Krisen- und Kriegsgebiete unverzüglich einzustellen &#8211; ebenso die Beteiligung an illegalen Kriegen von bundesdeutschem Boden aus.</p>
<h2 class="auto-created">4. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: Menschen&shy;rechte in Zeiten des Terrors</h2>
<p>Einen großen, ja epochalen Einschnitt in Menschenrechte und Völkerrecht erlebten wir mit den Anschlägen in den USA vom 11.09.2001 und den staatlichen Reaktionen hierauf. Diese lösten weltweit eine Gewaltwelle aus, die zu Krieg und Terror, Folter und Elend führte &#8211; also zu gravierenden Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Und zwar nicht so sehr durch die zahllosen Terrorakte, die wir seitdem erlebten, sondern (so eigentümlich es klingen mag) in weit größerem Maße durch die Art und Weise der Terrorbekämpfung &#8211; eines katastrophalen &#8222;Kriegs gegen den Terror&#8220;, der zu teils dramatischen Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte in westlichen Demokratien führte und zu wahren Verwüstungen im Nahen und Mittleren Osten.</p>
<p>In der Bundesrepublik bescherte uns der seit 9/11 ausufernde Antiterrorkampf die umfangreichsten Sicherheitsgesetze, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet worden sind (2001 ff.). Polizei- und Geheimdienstbefugnisse wurden stark ausgeweitet und Migranten, besonders Muslime unter ihnen, quasi unter Generalverdacht gestellt und einer noch intensiveren Überwachung unterzogen. Tausende von Beschäftigten in sog. lebens- oder sicherheitsrelevanten Betrieben &#8211; etwa in Energie-Unternehmen, Krankenhäusern, pharmazeutischen Firmen, bei der Bahn, in Telekommunikationsbetrieben &#8211; werden seitdem geheimdienstlichen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen und ausgeforscht; und zum Teil nicht nur sie, sondern (je nach Sicherheitsstufe) auch ihre Lebenspartner und ihr soziales Umfeld. Seitdem gibt es kein Halten mehr: mehrere &#8222;Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetze&#8220; folgten mit ausufernder Videoüberwachung, verdachtsloser Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, heimlicher Online-Durchsuchung von Computern mit Staatstrojanern usw. Aktuell sind wir konfrontiert mit einer wahren Welle von Verschärfungen der Polizeigesetze in Bund und Ländern, mit denen Polizeiaufgaben und Überwachungsbefugnisse wie Online-Durchsuchung oder elektronische Fußfesseln und Präventivhaft für sog. Gefährder immer weiter ins Vorfeld konkreter Gefahren und möglicher Straftaten verlagert werden &#8211; zu Lasten von Grund- und Freiheitsrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien.</p>
<p>Mit dieser zur Maßlosigkeit neigenden Präventionslogik verkehren sich auch die Beziehungen zwischen Bürger und Staat: Die Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, gilt im Polizeibereich praktisch nicht (mehr) und büßt so ihre die Staatsmacht begrenzende Funktion und Bedeutung ein: Der Mensch mutiert zum potentiellen Sicherheitsrisiko, der unter Umkehr der Beweislast seine Harmlosigkeit und Unschuld nachweisen muss &#8211; ein Menschenbild, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist; auf der anderen Seite wird die &#8222;Sicherheit&#8221; quasi zum &#8222;Supergrundrecht&#8220;, das die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen mehr und mehr in den Schatten zu stellen droht.</p>
<p>Dass in angsterfüllten Zeiten des Terrors nur wenige nach dem hohen Preis weiterer staatlicher Aufrüstung fragen, ist zwar nachvollziehbar &#8211; aber ziemlich kurzsichtig. Denn mit einer solchen zur &#8222;Sicherheitspolitik&#8220; verklärten Angstpolitik werden oft gerade jene viel beschworenen Werte beschädigt, die es doch zu schützen gilt: Demokratie, Rechtsstaat und Bürgerrechte, Freiheit, Offenheit und Rechtssicherheit. Außerdem gerät in Vergessenheit, dass es weder in einer hoch technisierten Risikogesellschaft, in der wir ja leben, noch in einer offenen, liberalen Demokratie absoluten Schutz vor Gefahren und Gewalt geben kann.</p>
<p>&#8222;Angst ist das Schmieröl der Staatstyrannei&#8220; &#8211; es ist diese bittere Erkenntnis, die darauf verweist, dass Verunsicherung und Angst als Herrschaftsinstrumente nutzbar sind und die uns veranlassen sollte, uns der politisch-medialen Angstmacherei, dem Überwachungswahn, jedem Angriff auf die Bürgerrechte und jeder Kriegstreiberei zu widersetzen &#8211; auch und gerade in Zeiten grauenvoller Anschläge und vermehrter Terrorwarnungen in Deutschland und Europa.</p>
<h2 class="auto-created">5. Nachwen&shy;de-&shy;Ka&shy;pi&shy;tel: Struk&shy;tu&shy;relle Tabubr&uuml;che in der Sicher&shy;heits&shy;a&shy;r&shy;chi&shy;tektur</h2>
<p>Doch der moderne Sicherheitsdiskurs dreht sich längst nicht mehr allein um Einzelmaßnahmen &#8211; es geht auch um dramatische strukturelle Veränderungen und Tabubrüche. Kurz: um eine neue Sicherheitsarchitektur. Im Kern geht es dabei um zwei Tabubrüche, die auf dem Hintergrund deutscher Geschichte von besonderer Bedeutung sind. Erstens: Seit Jahren erleben wir nicht allein eine Militarisierung der Außenpolitik, sondern auch der &#8222;Inneren Sicherheit&#8220;, in deren Mittelpunkt der Einsatz der Bundeswehr als nationale Sicherheitsreserve im Inland steht &#8211; obwohl Polizei und Militär schon aus historischen Gründen sowie nach der Verfassung strikt zu trennen sind.</p>
<p>Zweiter Tabubruch: die Vergeheimdienstlichung der Polizei mit verdeckten Mitteln und Methoden zur Vorfeldausforschung sowie eine verstärkte Vernetzung von Polizei und Geheimdiensten &#8211; ohne Rücksicht auf das verfassungskräftige Trennungsgebot, einer ganz wichtigen Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen mit der Gestapo der Nazizeit, wonach Polizei und Geheimdienste streng zu trennen sind. Damit sollte eine unkontrollierbare und undemokratische Machtkonzentration der Sicherheitsapparate sowie eine neue Geheimpolizei verhindert werden. Inzwischen wächst aber längst zusammen, was nicht zusammen gehört, werden wichtige Lehren aus der deutschen Geschichte weitgehend entsorgt &#8211; mit der Folge einer zunehmenden Machtkonzentration der Sicherheitsbehörden, die sich immer schwerer demokratisch kontrollieren lassen. Denn die konspirativ arbeitenden Teile des Polizeiapparates schotten sich intern, aber besonders nach außen hin ab, ähnlich wie Geheimdienste. Und auch die Rechtsschutzgarantie gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG, also effektiver Rechtsschutz, wird dadurch eingeschränkt.<br />Insgesamt gibt es jedenfalls eine fatale Tendenz dieser Art von Sicherheitspolitik und Antiterrorkampf, den Rechtsstaat radikal umzubauen, die verfassungsrechtlichen Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten zu schleifen, die Grenzen zwischen Innerer Sicherheit und Außenpolitik, zwischen Verteidigung und Intervention, Militär und Polizei zu verwischen &#8211; kurz: das Instrumentarium des Ausnahmezustands zu normalisieren und zu schärfen.</p>
<p>Und spätestens hier stellt sich doch die Frage: Soll der Staat mit diesem forcierten Umbau der Sicherheitsarchitektur und der Anhäufung von Kontroll- und Repressionsinstrumenten auf Vorrat womöglich nicht nur vor Gewalt und Terror, vor Katastrophen und Unglücken geschützt werden? Wappnet sich der Staat in Wirklichkeit nicht nur gegen kriegerische Angriffe von außen, sondern vorsorglich auch gegen mögliche soziale Unruhen und militante Aufstände im Innern sowie gegen unkontrollierte Flucht- und Migrationsbewegungen &#8211; gerade in Zeiten verschärfter ökonomisch-sozialer Krisen und starker sozialer Spaltung und Spannungen in Deutschland und Europa? Einem Europa, dem noch eine weit tiefere soziale Spaltung droht, wie u.a. die Hilfsorganisation &#8222;Oxfam&#8220; prognostiziert.</p>
<h2 class="auto-created">6. Verfas&shy;sungs&shy;wid&shy;rige &bdquo;Sicher&shy;heits- und Antiter&shy;ror-&shy;Ge&shy;setze&ldquo; in Serie</h2>
<p>Terror und Terrorangst stärken die Staatsgewalt und entwerten Freiheitsrechte &#8211; das hat sich seit 9/11 immer wieder deutlich gezeigt. Tatsächlich mussten Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in den vergangenen Jahren mehrfach maßlose Antiterror-Gesetze und Sicherheitsmaßnahmen ganz oder teilweise für verfassungs- und grundrechtswidrig erklären &#8211; ich erinnere nur an den Großen Lauschangriff mit elektronischen Wanzen in und aus Wohnungen (hier hat das BVerfG den &#8222;Kernbereich privater Lebensgestaltung&#8220; unter absoluten Schutz gestellt), die präventive Telekommunikationsüberwachung, den Fluggast-Datentransfer an US-Sicherheitsbehörden, den zwangsweisen Brechmitteleinsatz, die Befugnis im Luftsicherheitsgesetz zum präventiven Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs durch das Militär &#8211; eine staatliche Lizenz zur gezielten Tötung unschuldiger Menschen. Auch die exzessiven Rasterfahndungen nach sog. islamistischen Schläfern sind für verfassungswidrig erklärt worden, ebenso präventive Terrorabwehrbefugnisse des Bundeskriminalamtes und die anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von fast 35.000 Menschen &#8211; die bis dahin größte Massenbeschwerde &#8211; erklärte das Bundesverfassungsgericht 2010 [7] diese erste Vorratsdatenspeicherung für weitgehend verfassungswidrig, so dass die Unmengen auf Vorrat gespeicherter Daten gelöscht werden mussten. <br />Wie oft hatte ich im Laufe der Jahrzehnte als Sachverständiger in Bundestag und Landtagen vor der Verfassungswidrigkeit einzelner Gesetze gewarnt, zumeist ohne Erfolg &#8211; und wurde erst Jahre später gerichtlich ganz oder teilweise bestätigt. Die Verfassungsgerichte rügen in all diesen Fällen, dass Regierungen und Parlamentsmehrheiten Grund- und Bürgerrechte, die Menschenwürde und den Kern privater Lebensgestaltung unhaltbaren Sicherheitsversprechen und einer vermeintlichen Sicherheit geopfert haben. Diese hohe Anzahl verfassungswidriger Gesetze und Maßnahmen verweist auf ein schwindendes Verfassungsbewusstsein in der politischen Klasse, in Parteien, Parlamenten und in mancher Sicherheitsbehörde &#8211; strenggenommen ein Fall für den &#8222;Verfassungsschutz&#8220;. Doch der hat offenbar ganz anderes zu tun &#8230;</p>
<h2 class="auto-created">7. Lehrst&uuml;ck in Staats&shy;kunde: Rekord&shy;ver&shy;d&auml;ch&shy;tige Langzeit&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung</h2>
<p>&#8230; apropos &#8222;Verfassungsschutz&#8220;: Vieles von dem, was ich heute von mir gebe, diente diesem Inlandsgeheimdienst als Begründung für eine endlose Geschichte, die sich längst zu einem wahren Lehrstück in Staatskunde ausgewachsen hat. Seit 1970 bin ich vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht und ausgeforscht worden &#8211; schon als Jurastudent und Gerichtsreferendar, und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, später auch als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Unter diesen Überwachungsbedingungen war an geschützte berufliche Vertrauensverhältnisse, an Mandatsgeheimnis oder Informantenschutz überhaupt nicht mehr zu denken. Einer der abstrusen Vorwürfe lautet: Ich würde mit meiner Staats-, Polizei- und Geheimdienst-Kritik sowie mit meiner Kritik am KPD-Verbot, an Berufsverboten (die es nach offizieller Lesart gar nicht gab) und Aufrüstungspolitik die Sicherheitsorgane diffamieren und wolle den Staat wehrlos machen gegen seine inneren und äußeren Feinde.</p>
<p>Gegen diese rekordverdächtige Dauerüberwachung und inquisitorische Gesinnungsschnüffelei reichte ich (mit Unterstützung von ver.di) Klage ein wegen massiver Verletzung meiner Grundrechte auf Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung. Nach einem fünfjährigen Prozess, in dem meine über 2.000seitige Personenakte vorgelegt werden musste &#8211; aus Geheimhaltungsgründen allerdings zu fast 80 Prozent geschwärzt &#8211; erklärte das Verwaltungsgericht Köln diese Langzeitausforschung 2011 für grundrechtswidrig. Gegen dieses Urteil legte die Bundesregierung jedoch Berufung ein. Nach weiteren sieben Jahren erklärte das Oberverwaltungsgericht NRW im März 2018 die gesamte Beobachtung ebenfalls für grundrechtswidrig &#8211; doch prompt hat die Bundesregierung dagegen Revision eingelegt. Das heißt: Wir gehen nach fast 40 Jahren Überwachung und 14 Jahren Verfahrensdauer, also nach über einem halben Jahrhundert, in die übernächste Runde zum Bundesverwaltungsgericht &#8211; Ausgang und Ende ungewiss. Da können bis zur endgültigen Klärung vor dem Bundesverwaltungs- oder dem Bundesverfassungsgericht oder aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte leicht noch über ein Jahrzehnt ins Land gehen. Eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof &#8211; wegen Verschwendung öffentlicher Gelder.</p>
<h2 class="auto-created">8. Rassis&shy;ti&shy;scher Terror &ndash; &bdquo;Verfas&shy;sungs&shy;schutz&ldquo; als Teil des Neona&shy;zi-&shy;Pro&shy;blems</h2>
<p>Ich empfinde es mehr als schockierend, mit welcher ideologischen Verbissenheit dieser Inlandsgeheimdienst, neben vielen anderen linksorientierten Personen und antifaschistischen Gruppen, mich und mein Engagement als Anwalt, Journalist und Bürgerrechtler jahrzehntelang beobachtet hatte &#8211; während sich zeitgleich auf der anderen Seite Neonazis, rechte Gewalt und NSU-Terror fast unbehelligt entwickeln, ihre Blutspur durch die Republik ziehen und zehn Menschen ermorden konnten. Hinzu kommen jene fast 200 Menschen, die seit 1990 von anderen rassistischen und neonazistischen Tätern umgebracht worden sind.</p>
<p>Trotz seiner blutigen Bilanz gerät dieser alltägliche rassistische Terror gegenüber dem islamistischen Terror immer wieder aus dem medialen Blick: Doch die Terrorangriffe gegen Asylbewerber und andere Geflüchtete gehen weiter und die Täter sind mitten unter uns. Immer wieder brennen Flüchtlingsheime, die rassistischen Übergriffe auf Geflüchtete, ehrenamtliche Helfer und auch Moscheen reißen nicht ab. Das heißt: Menschen, die hierzulande Schutz vor Verfolgung und Tod suchen, müssen um Leib und Leben fürchten.</p>
<p>Die langjährige Nichtaufklärung der NSU-Mordserie sowie die Ausblendung ihres rassistischen Hintergrunds sind Belege dafür, dass &#8222;Verfassungsschutz&#8220; und Polizei im Bereich &#8222;Rechtsextremismus/Neonazismus&#8220; grandios versagt haben. Das waren nicht nur Pannen, nein, da waren ideologische Scheuklappen und institutioneller Rassismus im Spiel, die zu Ignoranz und systematischer Verharmlosung des Nazispektrums führten. Der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; war mit vielen seiner bezahlten, hochkriminellen V-Leute hautnah dran an den mutmaßlichen Mördern, ihren Kontaktpersonen und Unterstützern; sie mordeten quasi unter staatlicher Aufsicht. Diese Mordserie hätte, so viel ist inzwischen klar geworden, verhindert werden können, wenn der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; seine Erkenntnisse über die Untergetauchten und ihre Unterstützer rechtzeitig an die Polizei weitergegeben hätte, wozu er auch gesetzlich verpflichtet ist.</p>
<p>Das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen selbst erfahren musste, ist, dass der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; seine kriminellen V-Leute oft genug deckt und systematisch gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie vor Enttarnung zu schützen und weiter abschöpfen zu können &#8211; anstatt sie sofort abzuschalten. So war es auch im Umfeld des NSU. Das ist Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zu Straftaten &#8211; doch die Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden, selbst wenn Unbeteiligte schwer geschädigt wurden.</p>
<p>Und seit Aufdeckung der NSU-Mordserie sind die Verfassungsschutzbehörden mit geradezu krimineller Energie damit beschäftigt, die Spuren ihres Versagens, ihrer ideologischen Verblendung und Verflechtungen in das NSU-Umfeld zu verdunkeln, zu vernichten und die Kontrollarbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zu unterlaufen. Auch die Behinderungen der polizeilichen Ermittlungen im Fall des V-Mann-Führers Andreas Temme (alias &#8222;Klein-Adolf&#8220;), der am Tatort eines NSU-Mordes in Kassel war, sind symptomatisch für diese Verdunklungsstrategie.</p>
<p>Zusammenfassend kann man sagen: Über sein unkontrollierbares V-Leute-System verstrickt sich der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; heillos in kriminelle und mörderische Machenschaften der Naziszenen. Letztlich hat er diese Szenen mitfinanziert, rassistisch geprägt, gegen polizeiliche Ermittlungen geschützt und gestärkt, anstatt sie zu schwächen. Auf diese Weise, so mein Fazit, ist er selbst Teil des Neonazi-Problems geworden. Auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts München hätten jedenfalls weit mehr Angeklagte sitzen müssen als Zschäpe, Wohlleben &amp; Co.: Hier fehlten die involvierten V-Leute, ihre V-Mann-Führer und alle für Versagen, Unterlassungen und Vertuschen Verantwortlichen aus &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, Polizei und Sicherheitspolitik.</p>
<p>Doch ausgerechnet solche skandalträchtigen, demokratiewidrigen Geheiminstitutionen erhalten nach den neueren Terrordrohungen wieder unverdienten Auftrieb. Statt ernsthafte Konsequenzen aus ihren skandalreichen Karrieren und Desastern zu ziehen, werden die Geheimdienste &#8211; geschichtsvergessen &#8211; weiter aufgerüstet und massenüberwachungstauglicher gemacht. Der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; darf sich inzwischen sogar ganz legal krimineller V-Leute bedienen. Diesem Trend ist jedoch entgegenzuhalten: Wer solche Geheiminstitutionen weiter aufrüstet, statt sie rechtsstaatlich wirksam zu zügeln oder sozialverträglich aufzulösen, schädigt Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit.  </p>
<p> &#8211;</p>
<p>[&#8230;] All das und noch viel mehr &#8211; Wiederbewaffnung, Notstandsgesetze, Kriminalisierung Homosexueller, Spiegelaffäre, Gladio, Racial Profiling, G-20-Polizeieinsatz, Behandlung von Geflüchteten etc. &#8211; wollte ich zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes in Erinnerung rufen, der Verdrängung entreißen, ins Bewusstsein heben. Und auch, dass das Grundgesetz &#8211; trotz vielfach schlechter Praxis und grober Verstöße &#8211; eine gute Verfassung ist und sich als tragfähiges und verteidigungswürdiges Fundament herausgestellt hat &#8211; und zwar mit Korrektur-Bedarf und Ausbau-Potential: denken wir angesichts von Ausbeutung und zunehmender sozialer Spaltung an einklagbare soziale Grundrechte oder aber an plebiszitäre Elemente als notwendiges Korrektiv repräsentativer Demokratie. [&#8230;]</p>
<p><i>DR. ROLF GÖSSNER   ist Rechtsanwalt, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), seit 2007 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie von 2007 bis 2015 Mitglied der Deputation für Inneres der Bremischen Bürgerschaft. Er tritt regelmäßig als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren von Bund und Ländern auf, ist Mitglied in der Jury des &gt;BigBrotherAward<br />
</i></p>
<h2 class="auto-created">Anmerkungen:</h2>
<p>1 Erschienen im Konkret Literatur Verlag, Hamburg 1994; akt. Neuauflage im Aufbau-Verlag, Berlin 1998.</p>
<p>2 So Josef Foschepoth, Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg, Göttingen 2017.</p>
<p>3 Vgl. Jutta Rübke (Hg.), Berufsverbote in Niedersachsen 1972 &#8211; 1990, Hannover 2018.</p>
<p>4 S. dazu: Rolf Gössner, Das Anti-Terror-System. Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat, Hamburg 1993.</p>
<p>5 Ebd.</p>
<p>6 Erschienen im Verlag Kiepenheuer &amp; Witsch, Köln 1982; akt. Neuauflage 1984.</p>
<p>7 BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 &#8211; 1 BvR 256/08 (= BVerfGE 125, 260-385).</p>
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		<title>Peinliche Ausforschung der Privatsphäre &#8211; „Scheinehe“-Ermittlungen gegen binationale Ehepaare</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/peinliche-ausforschung-der-privatsphaere-scheinehe-ermittlungen-gegen-binationale-ehepaare/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 06:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/peinliche-ausforschung-der-privatsphaere-scheinehe-ermittlungen-gegen-binationale-ehepaare/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 55 Wie war das Wetter am Hochzeitstag? Welche Sitzmöbel haben Sie im Wohnzimmer? Was unternehmen Sie am liebsten mit Ihren Freunden? Wie oft besuchen Sie eine religiöse Einrichtung? Welche und wo? Ihr Ehegatte? Haben Sie einen Kosenamen für Ihren Ehegatten? Und umgekehrt&#8230; Wann waren Sie und Ihr Ehegatte zuletzt gemeinsam aus? Wohin? [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 55</p>
<p>Wie war das Wetter am Hochzeitstag? Welche Sitzmöbel haben Sie im Wohnzimmer? Was unternehmen Sie am liebsten mit Ihren Freunden? Wie oft besuchen Sie eine religiöse Einrichtung? Welche und wo? Ihr Ehegatte? Haben Sie einen Kosenamen für Ihren Ehegatten? Und umgekehrt&#8230; Wann waren Sie und Ihr Ehegatte zuletzt gemeinsam aus? Wohin? Was gab es gestern bei Ihnen zu essen? Wo war Ihr Ehegatte gestern? Wo waren Sie gestern? Haben Sie für heute noch gemeinsame Pläne? Welche? Was ist Ihr Lieblingsessen und das Ihres Ehegatten? Welche Filme gucken Sie am liebsten? Ihr Ehegatte? Liest Ihr Ehegatte gerne? Wenn ja, was? Tragen Sie ein Foto Ihres Ehegatten bei sich? Hat Ihr Ehegatte ein Foto von Ihnen bei sich?</p>
<h2 class="auto-created">Katalog mit intimen Fragen</h2>
<p>Das sind nur einige Fragen aus einem 115 Fragen umfassenden Katalog, den Ausländerbehörden unter gewissen Voraussetzungen den Partnern binationaler Ehen in getrennten Befragungsrunden zur Beantwortung vorlegen. Mit der getrennten Befragung will die Ausländerbehörde oder das Visum erteilende deutsche Konsulat im Ausland Widersprüche und Wissenslücken über den jeweils anderen Ehegatten aufdecken, die auf eine vermeintliche &#8222;Scheinehe&#8220; hindeuten könnten. Denn kommt die Behörde zu dem Schluss, dass trotz formal wirksam geschlossener Ehe keine dauerhafte eheliche Lebensgemeinschaft vorliege, dann ist ein Ehegattennachzug aus einem Nicht-EU-Staat sowie eine ehebezogene Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. §§ 27a, 28, 86, 91 AufenthG).</p>
<p>Der Fragebogen enthält Fragen zum Kennenlernen und täglichen Miteinander, zu Rollenverteilung und persönlichen Vorlieben, zu Wohnung, Arbeit, Krankheiten, Freizeit, Familie und Freunden, Religionsausübung und weiteren persönlichen Themen, die bis hinein ins Schlafzimmer der Eheleute reichen. Auch Fragen, die frisch Vermählte und selbst langjährige Ehepartner nicht spontan beantworten könnten. Bei Zweifeln wird ein Ehegattennachzug oder eine ehebezogene Aufenthaltserlaubnis aufgrund behördlicher Interpretation versagt, die viele der Betroffenen für willkürlich halten. Verdächtig erscheinen vor allem solche binationalen Paare, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, die keine für beide verständliche Sprache sprechen, bei denen der Altersunterschied groß ist, die sich erst vor Kurzem kennen gelernt haben, die die Gewohnheiten und Vorlieben des jeweils anderen nicht kennen oder wenn der ausländische Partner sich zuvor &#8222;illegal&#8220; oder nur geduldet in Deutschland aufgehalten hat.</p>
<h2 class="auto-created">Rechts&shy;wid&shy;rig: verdachts&shy;un&shy;ab&shy;h&auml;n&shy;gige &bdquo;Scheinehe&ldquo;-Ermittlung</h2>
<p>Ende Mai 2012 hat das Verwaltungsgericht Bremen im Fall eines deutsch-türkischen Ehepaars per Eilentscheidung die Praxis verdachtsunabhängiger &#8222;Scheinehe&#8220;-Ermittlung mithilfe eines solchen Fragenkatalogs für unzulässig erklärt, weil sie nicht durch Gesetz oder wirksame Einwilligung der Befragten gedeckt sei (Beschluss vom 23.5.12; Az. 4 V 320/12). Deshalb müssen Teile der Ausländerakte gesperrt, die Befragungsdaten gelöscht werden. Die Ausländerbehörde hätte die Daten nicht erheben dürfen, weil sie dafür einen begründeten Anfangsverdacht gegen das Paar hätte haben müssen &#8211; und zwar schon vor der Befragung. Davon könne nach Feststellung des Gerichts jedoch keine Rede sein &#8211; im Gegenteil: Es habe &#8222;deutliche Anhaltspunkte für das tatsächliche Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft&#8220; gegeben.</p>
<p>Das Ausländeramt hatte die beiden Kläger verdächtigt, eine Scheinehe zu führen. Grund: Das Amt will Widersprüche in ihren Antworten auf die Fragen des als &#8222;Verschlusssache &#8211; Nur für den Dienstgebrauch&#8220; eingestuften Katalogs entdeckt haben &#8211; Fragen, die das Amt erst gar nicht hätte stellen dürfen. Statt einer Aufenthaltserlaubnis für den türkischen Ehemann bekamen beide Ehegatten ein Ermittlungsverfahren, ihre Wohnung wurde durchsucht. Daraufhin erhoben die beiden Klage, weil sie, wie ihr Anwalt Jan Sürig vorträgt, ihr Grundrecht auf Privatsphäre und &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8220; verletzt sahen.</p>
<p>Mit diesem Fall ist der Skandal offenbar geworden, dass im Bundesland Bremen &#8211; wie auch in anderen Bundesländern &#8211; ein solch inquisitorisch anmutender Fragenkatalog offenbar auch zur verdachtslosen Ausforschung in Gebrauch ist. Solche Praktiken sind unverhältnismäßige Angriffe auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Mit den Antworten auf die teils intimen Fragen zum Privatleben entstehen regelrechte Persönlichkeitsprofile, die zu einer tief greifenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung führen. Außerdem kann es bei gewissen Widersprüchlichkeiten in den Antworten der Eheleute, wie im vorliegenden Fall, zu weiteren gravierenden Folgen kommen, so etwa zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und polizeilichen Wohnungsdurchsuchungen.</p>
<p>Obwohl die Beantwortung prinzipiell freiwillig ist, kann von Freiwilligkeit nicht die Rede sein, wenn die unter massivem Druck stehenden, mitwirkungspflichtigen Betroffenen den Eindruck gewinnen müssen, sie hätten keine andere Wahl, als die Fragen zu beantworten, um die begehrte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Denn werden die Fragen nicht beantwortet, kann dies als Verdachtsmoment gewertet werden und zur Ablehnung des Aufenthaltstitels führen. Auch das Verwaltungsgericht Bremen stellte die erforderliche Freiwilligkeit im vorliegenden Fall in Frage.</p>
<h2 class="auto-created">Binationale Ehen unter Genera&shy;l&shy;ver&shy;dacht? Bremen &auml;ndert Verfahren</h2>
<p>Der &#8222;Verband binationaler Familien und Partnerschaften&#8220; stellt fest, dass der Bremer Fall keine Einzelerscheinung sei, sondern gängige bundesdeutsche Praxis, mit der fast routinemäßig eine Scheinehe vermutet werde. Deshalb müssen Betroffene oft jahrelang um die Anerkennung ihrer Ehen kämpfen. &#8222;Unsere Erfahrung ist, dass auch ganz unverdächtige Menschen ausgeforscht werden&#8220;, weshalb der Verband sich dagegen wehrt, &#8222;dass Paare praktisch unter Generalverdacht gestellt werden, die nichts weiter verbrochen haben, als unterschiedliche Nationalitäten zu haben&#8220; (Der Tagesspiegel 10.06.2012) und die, wie es eine betroffene Ärztin in Berlin ausdrückt, &#8222;nur in Frieden und Harmonie zusammenleben&#8220; wollen. Wie passt das in eine globalisierte Welt?</p>
<p>Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts keine Rechtsmittel eingelegt, weil er diesen offenbar für gerechtfertigt hält. Der türkische Ehemann hat mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis. Inzwischen wurden auch Fragebogen und Befragungspraxis geändert: Einzelne von der Bremer Datenschutzbeauftragten monierte Fragen wurden gestrichen, weil sie nicht erforderlich waren oder die Intimsphäre der Befragten verletzten. So etwa Frage Nummer 32: &#8222;Wer von Ihnen schläft auf der linken Seite des Ehebettes, wenn man davor steht?&#8220; sowie Fragen zur Religionsausübung und zu Krankheiten. Mit Dienstanweisung vom 21.06.2012 hat die Innenbehörde nun geregelt, dass Ermittlungen nur dann erfolgen dürfen, &#8222;wenn im konkreten Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer Scheinehe&#8220; vorliegen. Dann dürfen die Fragebögen &#8222;nicht schematisch&#8220; eingesetzt werden, sondern nur solche Fragen dürfen &#8222;einzelfallbezogen&#8220; gestellt werden, &#8222;die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sind&#8220;. Ein Ende der peinlichen Ausforschung binationaler Ehen sieht allerdings anders aus.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Reinhard Marx, Ausländer- und Asylrecht, 1. Auflage 2008, Rdnr. 64 &#8211; 79 (Susanne Schröder)</p>
<p>Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.03.2010, BVerwG 1 C 7/09, Anmerkung von Fricke im jurisPraxisreport Extra 8+9/2010, Seite 186 ff., JURISPR-BVerwG 14/2010 Anm. 3, Fricke</p>
<p>Entschließung des Rates vom 4.12.1997 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen, Amtsblatt Nr. C 382 vom 16.12.1997 mit Kriterien, die vermuten lassen, dass es sich um eine Scheinehe handele.</p>
<p>Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22.09.2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungsrichtlinie &#8211; FZF-RL -, ABl. EU Nr. L 251 S. 12) vgl. §§ 27a, 28, 86, 91 AufenthG; Nr. 27.1a  der Allg. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG, Okt. 2009</p>
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		<title>Big Brother der Lüfte &#8211; Heimliche Ausspähung von Demonstrationen durch Polizeidrohnen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2012/publikation/big-brother-der-luefte-heimliche-ausspaehung-von-demonstrationen-durch-polizeidrohnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 03:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 8]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2012, Seite 96 Die Überwachung des öffentlichen Raums erlebt in der Bundesrepublik eine neue Dimension: Im Februar 2011 nahm in Dresden mindestens eine Polizeidrohne Teilnehmer an Demonstrationen und Blockaden gegen Neonazi-Aufmärsche aus der Luft ins Visier. Nach Ende einer Pilotphase sind Drohnen für Sachsens Polizei seit November 2010 im Regelbetrieb. Auch in anderen Bundesländern [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2012, Seite 96</p>
<p>Die Überwachung des öffentlichen Raums erlebt in der Bundesrepublik eine neue Dimension: Im Februar 2011 nahm in Dresden mindestens eine Polizeidrohne Teilnehmer an Demonstrationen und Blockaden gegen Neonazi-Aufmärsche aus der Luft ins Visier. Nach Ende einer Pilotphase sind Drohnen für Sachsens Polizei seit November 2010 im Regelbetrieb.</p>
<p>Auch in anderen Bundesländern bedient man sich dieses flexiblen Überwachungsinstruments: Nahezu unbemerkt, nicht viel lauter als ein Schwarm Stubenfliegen, schwebte im November 2010 ein unbemanntes, ferngesteuertes Flugobjekt über den Teilnehmern einer großen Demonstration: ebenfalls eine Drohne &#8211; nicht zur tödlichen Jagd auf Taliban am fernen Hindukusch, sondern zu- polizeilichen Überwachung von Atomkraftgegnern im niedersächsischen Wendland. Abertausende protestierten gegen den Castor-Transport mit hochradioaktiven Abfällen ins &#8222;Zwischenlager&#8220; nach Gorleben und gegen die unverantwortliche Atompolitik der Bundesregierung. Die Drohne trug fernbedienbare Kameras, die alles heimlich filmten, was ihnen vor die Linse kam. Die gestochen scharfen Bilder vom Protestgeschehen wurden zur Aufzeichnung per Funk an die Bodenstation der Polizei gesendet, wo sie ausgewertet werden konnten. Politisch verantwortlich für diesen ersten nachgewiesenen polizeilichen Einsatz einer Überwachungsdrohne zur heimlichen Ausspähung von Atomkraftgegnern: Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU).</p>
<h2 class="auto-created">Gesetzlos, einsch&uuml;ch&shy;ternd und abschre&shy;ckend</h2>
<p>Der Drohnen-Einsatz im Wendland war so geheim, dass die rechtzeitige datenschutzrechtliche Vorab-Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten unterblieben und selbst der zuständige Polizei-Einsatzleiter nicht rechtzeitig informiert worden war. Nachher sprach Schünemann zunächst von harmlosen Übersichtsaufnahmen über das Protestgeschehen. Doch diese Behauptung widersprach der Polizeiaussage, die Aufnahmen hätten auch der Beweissicherung und nachträglichen Aufklärung von Straftaten gedient. Zu diesem Zweck musste die Polizei &#8211; technisch ohne Weiteres möglich &#8211; Bildausschnitte aus den Videoaufzeichnungen vergrößern, um einzelne Demonstranten identifizieren zu können. Solche Observationsmaßnahmen greifen zweifellos in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Demonstranten ein.</p>
<p>Schünemanns &#8222;fliegendes Auge&#8220; sollte den Massenprotest im Wendland heimlich ausspähen &#8211; so wie die sächsische Drohne in Dresden die Antinazi-Proteste. Damit handelt es sich um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Absatz 1 GG) von vielen Versammlungsteilnehmern, die ins Visier der Kameras gerieten. Mit ihrem Mini-Big-Brother der Lüfte fügten die verantwortlichen Innenminister den zahlreichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) hinterrücks eine weitere hinzu.</p>
<p>Für den Einsatz von Polizeidrohnen gibt es trotz der damit verbundenen Grundrechtseingriffe bislang keine bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen. Die herkömmliche Videoüberwachung von Versammlungen ist zwar längst gängige Polizeipraxis und es finden sich entsprechende Eingriffsnormen in den Versammlungs- und Polizeigesetzen. Doch das Bundesverfassungsgericht wertet es als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wenn ohne Anlass das gesamte Versammlungsgeschehen aufgezeichnet wird (BVerfGE vom 17.2.2009, Az. 1 BvR 2492/08; NVwZ 2009, S. 441 ff.). Und das Verwaltungsgericht Berlin hat 2010 die Videoüberwachung einer Demonstration auch im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt (VG Berlin, Urteil vom 5.7.2010, Az. VG 1 K 905.09). Selbst bloße Übersichtsaufnahmen für die Einsatzplanung, auch wenn diese nicht aufgezeichnet werden, so das Gericht, seien unzulässig, weil ein gezieltes Heranzoomen einzelner Personen jederzeit möglich sei. Die Videoüberwachung könne insgesamt dazu führen, dass die Teilnehmer &#8222;durch das Gefühl des Beobachtetseins eingeschüchtert&#8220; oder von der Teilnahme abgehalten werden. &#8222;Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.&#8220; Ebenso urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem ähnlich gelagerten Fall (OVG Münster, Beschluss vom 23.11.2010, Az. 5 A 2228/09).</p>
<p>Diese Rechtsprechung muss selbstverständlich auch für die Videoüberwachung von Versammlungen durch Polizeidrohnen gelten &#8211; doch im Wendland ist sie missachtet worden. Vorsorgliche Übersichtsaufnahmen der Polizei ohne Anlass vorherigen Fehlverhaltens der überwachten Demonstranten verstoßen gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein und sind versammlungsrechtlich nicht gedeckt. Denn danach dürfen Versammlungsteilnehmer nur gefilmt werden, &#8222;wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.&#8220; Das Wissen um solch heimlich operierende Luftspione und Überwachungstechniken kann Menschen in besonderem Maße davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlung auszuüben.</p>
<h2 class="auto-created">Invasion der Drohnen</h2>
<p>Bei der Polizeidrohne im Wendlandeinsatz handelte es sich um ein Fluggerät vom Typ MD4-200 der Firma Microdrones. Das niedersächsische Innenministerium hatte das etwa 50.000 Euro teure Gerät Ende 2008 angeschafft. Der nur knapp über 600 Gramm wiegende und etwa 90 Zentimeter lange Senkrechtstarter mit vier geräuscharmen elektrogetriebenen Rotoren, auch Quadrokopter oder Drehflügler genannt, kann bis zu 200 Gramm schwere Tageslicht-, Dämmerungs- oder Wärmebildkameras mit sich führen. Er kann ferngesteuert werden, aber auch vorprogrammiert oder per Peilsystem (GPS-gesteuert) autonom fliegen.</p>
<p>Unbemannte Luftfahrzeuge haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen, seit die 2007 eingerichtete Bund-Länder-Projektgruppe &#8222;Drohnen&#8220; ihre Arbeit aufgenommen hat. Auch die Bundespolizei und die Länderpolizeien in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen verwenden Drohnen immer häufiger &#8211; so bei Fußballspielen zur Identifizierung von Hooligangruppen und Gewalttätern.</p>
<p>Polizeipraktiker sehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Minidrohnen: bei Großdemonstrationen, zur Verkehrskontrolle, bei Entführungen und Geiselnahmen, zur Verfolgung von Räubern, Suche nach Vermissten, Beweissicherung und Einsatzführung, Umwelt- und Drogenfahndung, Überwachung von Bahnanlagen und Grenzen, bei Katastrophen etc. Denkbar ist künftig auch die Ausrüstung der Flugobjekte mit Nebelgranaten, Pfefferspray, Tränengas oder Elektroschockern; vorstellbar sind auch ganze Drohnengeschwader, um Versammlungen oder bestimmte Stadtteile permanent und mit so genannter intelligenter Software selbst steuernd zu kontrollieren und einzelnen verdächtigen Gruppen und Personen nachzuspüren. An solchen Projekten wird jedenfalls intensiv gearbeitet.</p>
<p>Folgt man etwa dem EU-Überwachungs- und Forschungsprojekt INDECT, so sollen Polizisten künftig mit handlichen Drohnen auf Streife gehen, um damit Verdächtige ausfindig zu machen und sie zu verfolgen: Die mit hochauflösenden Spezialkameras ausgerüsteten Drohnen sollen die Verdächtigen unter anderem mit Hilfe von Gesichtserkennungsprogrammen automatisch observieren und den Polizeibeamten am Boden sämtliche Informationen für einen Zugriff oder eine Festnahme liefern; zugleich sollen Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren gesichert werden. Solche mobilen Observationssysteme werden auch für die Bekämpfung künftiger Aufstände im urbanen Raum entwickelt und auch zur Kontrolle der EU-Außengrenzen.</p>
<p>Der Drohne scheint also eine aussichtsreiche und vielfältige Zukunft im Polizeialltag bevorzustehen &#8211; falls ihr zunehmender Einsatz nicht alsbald gestoppt und allenfalls als Ultima-Ratio-Maßnahme in eng begrenzten Einzelfällen zugelassen wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2012/publikation/big-brother-der-luefte-heimliche-ausspaehung-von-demonstrationen-durch-polizeidrohnen/">Big Brother der Lüfte &#8211; Heimliche Ausspähung von Demonstrationen durch Polizeidrohnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Abschiebungen trotz Krankheit &#8211; Ärzte als staatliche Erfüllungsgehilfen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/abschiebungen-trotz-krankheit-aerzte-als-staatliche-erfuellungsgehilfen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2011 03:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 65 &#8211; 69 Um Ausländerinnen und Ausländer besser abschieben zu können, haben Ausländerbehörden mitunter erstaunliche Kreativität bewiesen. Sie scheinen weder Kosten noch Mühen zu scheuen, um selbst kranke Personen, die eine Duldung erhalten müssten (§ 60a AufenthG), abschieben zu können. Solche skandalösen Praktiken sorgen immer wieder für Schlagzeilen &#8211; auch im Jahr [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/abschiebungen-trotz-krankheit-aerzte-als-staatliche-erfuellungsgehilfen/">Abschiebungen trotz Krankheit &#8211; Ärzte als staatliche Erfüllungsgehilfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 65 &#8211; 69</p>
<p>Um Ausländerinnen und Ausländer besser abschieben zu können, haben Ausländerbehörden mitunter erstaunliche Kreativität bewiesen. Sie scheinen weder Kosten noch Mühen zu scheuen, um selbst kranke Personen, die eine Duldung erhalten müssten (§ 60a AufenthG), abschieben zu können. Solche skandalösen Praktiken sorgen immer wieder für Schlagzeilen &#8211; auch im Jahr 2010.</p>
<h2 class="auto-created">Tatort: Freie Hansestadt Bremen</h2>
<p>Die Bremer Ausländerbehörde versuchte in der Vergangenheit mehrfach, psychisch erkrankte oder suizidgefährdete Flüchtlinge mit Duldungsstatus entgegen klarer, aber offenbar unerwünschter Diagnosen von Fachärzten oder des Bremer Gesundheitsamtes<br />widerrechtlich abzuschieben. Offenbar wollte man so das Problem bereinigen, dass 2009/10 in Bremen mehr als 90 der 2200 Geduldeten aus Krankheitsgründen und rund 130 geduldete Angehörige dieser Kranken nicht abgeschoben werden konnten.</p>
<p>So sollten Ende 2009 Mehmet T. und Fetulla D. in die Türkei verbracht werden, obwohl sie laut amtsärztlicher Begutachtung »jetzt und langfristig nicht reisefähig« waren. Schon zuvor hatte die Ausländerbehörde versucht, T. aus einer stationären psychiatrischen Behandlung heraus abzuschieben; das Oberverwaltungsgericht Bremen untersagte damals jedoch die Ausweisung. Das amtsärztliche Attest half beiden Betroffenen nichts, obwohl darin schwere posttraumatische Belastungsstörungen und Suizidgefahr im Falle der Abschiebung bescheinigt wurden. Dessen ungeachtet trieb die Ausländerbehörde ihre<br />Abschiebung voran und buchte bereits den Flug in die Türkei. Unter Umgehung des amtsärztlichen Gutachtens sollte eine Ärztin die Flugtauglichkeit der Männer am Abflugtag direkt im Flughafen bescheinigen, ein weiterer Arzt sollte den Flug begleiten und ein dritter die Betroffenen in der Türkei empfangen.</p>
<p>Die erforderlichen Flugtauglichkeitsprüfungen vor Ort haben in vielen Bundesländern Ärzte übernommen, die bei Flüchtlingsinitiativen treffend »Fit-for-Fly-Doctors« heißen. Deren Untersuchungsergebnisse sind für die Ausländerbehörden absehbar &#8211; anders als jene von Vertrauensärzten oder des Bremer Gesundheitsamts, die sich nicht zu Handlangern einer inhumanen Abschiebepolitik machen lassen.</p>
<h2 class="auto-created">Stets zu Diensten: Fach&auml;rzte f&uuml;r Abschie&shy;bungen</h2>
<p>Die Bremer Ausländerbehörde ließ eigens Ärzte aus Süddeutschland<br />anreisen und zahlte ihnen stattliche Honorare. In einem aufschlussreichen Schreiben, das dem Autor vorliegt, hatten zwei dieser Ärzte der Behörde unter Hinweis auf ihre, so wörtlich, »langjährige Erfahrung bei Rückführungen ausländischer Staatsangehöriger in die jeweiligen Heimatländer weltweit« ihre unzweideutigen Dienste angeboten: Sie seien »spezialisiert auf die Rückführung« von Ausländern, so heißt es dort, könnten »sämtliche medizinischen Gutachten« erstellen und Untersuchungen auf »Gewahrsamsfähigkeit« durchführen, ebenso wie Flugreisetauglichkeitsuntersuchungen unmittelbar vor dem Abflug; auch zu einer »medizinischen Begleitung« von Abzuschiebenden seien sie in der Lage, könnten ihre »Zeit flexibel gestalten« und auch »sehr kurzfristig Aufträge übernehmen« &#8211; so das Schreiben vom 10. Januar 2010 der Notärztin Tatjana M. aus Hessen und des Suchtmediziners Oliver E. aus dem Saarland. Man freue sich über Interesse &#8211; und die<br />Bremer Ausländerbehörde griff tatsächlich zu. Es handelt sich offenbar um spezielle »Fachärzte für Abschiebungen«, die sich jenseits ihres ärztlichen Berufsethos und fachlicher Qualifikation in die staatliche Abschiebemaschinerie einbinden und so zu staatlichen Erfüllungsgehilfen machen lassen.</p>
<h2 class="auto-created">&raquo;&Auml;rzte sind keine Erf&uuml;l&shy;lungs&shy;ge&shy;hilfen des Staates&laquo;</h2>
<p>Diese Praxis geht auf die Innenministerkonferenz und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Rückführung« zurück: Schon seit Jahren sollen Abschiebehindernisse beseitigt und die Rückführung von Ausländern beschleunigt werden, u. a. mit Hilfe eines Pools von »Ärzten für Flugmedizin« und der Zielsetzung, die Flugreisetauglichkeit notfalls mit allen denkbaren Mitteln (ärztliche oder pflegerische Begleitung, Medikamente, Sedierung) herzustellen. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, warnte Anfang 2008 seine Kollegen: »Wer sich aus politisch-ideologischen oder rein ökonomischen Gründen ein Geschäftsfeld sucht, muss mit seinem Gewissen vereinbaren, dass er Menschenleben zerstören kann &#8230; Der Arzt ist kein Erfüllungsgehilfe des Staates« (<i>FR</i> vom 14. 4. 2008). Schon 1999 stellte der Deutsche Ärztetag unmissverständlich fest: »Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer &#8250;Reisefähigkeitsbescheinigung&#8249; unter Missachtung fachärztlich festgestellter Abschiebungshindernisse wie z. B. in Behandlung stehende Traumatisierungen sind mit in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar.«</p>
<p>Dennoch werden immer wieder kranke Menschen zwangsweise in Länder abgeschoben, in denen sie nicht angemessen behandelt werden können. Oder: Opfer von Folter und politischer Gewalt werden an Orte ihrer Traumatisierung abgeschoben, was diese als lebensbedrohlich erleben. Jeder dritte Flüchtling ist psychisch traumatisiert und leidet unter entsprechenden Folgestörungen. Daher ist es unzulässig, vor der Abschiebung von Flüchtlingen mit posttraumatischen Belastungsstörungen, anderen psychischen Erkrankungen oder Suizidgefährdung allein deren Flugreisetauglichkeit zu überprüfen, um die Frage zu beantworten, ob der Mensch den Flug übersteht. Diese Beschränkung auf die Transportfähigkeit vor dem Abflug kann sowohl geltendes Verfassungsrecht (Artikel 1 und 2 GG) als auch europäische Menschenrechte (Artikel 3 EMRK) verletzen und widerspricht ganzheitlichen ethisch-ärztlichen Grundsätzen.</p>
<p>Aus diesen Gründen kritisierten zahlreiche Mediziner, Juristen und Flüchtlingsinitiativen den skandalösen Umgang der Bremer Ausländerbehörde mit kranken Flüchtlingen. In einigen der Fälle machte selbst die auf Flughäfen zuständige Bundespolizei nach einer Intervention von Anwälten der Betroffenen ihre Bedenken geltend und beharrte mit Verweis auf amtsärztliche Gutachten und »offensichtliche Reiseunfähigkeit« auf »Rückführungshindernissen «. In anderen Fällen musste das Verwaltungsgericht Bremen wegen nicht ausreichender Prüfung oder Berücksichtigung krankheitsbedingter Abschiebeverbote, Abschiebungen in letzter Minute stoppen.</p>
<h2 class="auto-created">Senat: &raquo;Fehlerhafte Bearbeitung in &auml;u&szlig;erst sensiblem Bereich&laquo;</h2>
<p>Inzwischen räumte die Ausländerbehörde Fehler ein und der rot-grüne Senat bedauerte die »fehlerhafte Bearbeitung in diesem äußerst sensiblen Bereich« (Senatsmitteilung, 1. 6. 2010). Es handelte sich um gravierende, in etlichen Fällen kaum wieder gut zu machende Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (§§ 25, 60a), gegen rechtsstaatliche und humanitäre Grundsätze. Die genaue Zahl der davon Betroffenen ist unbekannt.</p>
<p>Eine neue amtsinterne Dienstanweisung führte im Frühsommer 2010 zur Abänderung der bisherigen Praxis. Kein Sachbearbeiter darf mehr allein über Abschiebemaßnahmen entscheiden, im Zweifel muss die Amtsleitung eingeschaltet werden. Darüber hinaus solle für Flugtauglichkeitsprüfungen &#8211; unter Einbeziehung der Bremer Ärztekammer &#8211; ein Kriterienkatalog für die erforderliche ärztliche Qualifikation entwickelt werden. Dennoch versuchte die Ausländerbehörde auch danach noch, einen kranken Inder mit schwerem, dringend operationsbedürftigem Herzfehler abzuschieben &#8211; entgegen den eindeutigen Diagnosen von Ärzten und deren Warnung vor den Folgen einer Flugreise. Diese Missachtung der neuen Dienstanweisung führte zu einem Disziplinarverfahren gegen den verantwortlichen Team-Leiter des Ausländeramtes.</p>
<p>In vielen Fällen dürfte es im Übrigen angemessener sein, geduldete, aber ausreisepflichtige Betroffene aus humanitären Gründen eine sichere Aufenthaltsperspektive zu eröffnen, statt sie in hoch problematische Länder mit medizinischer Unterversorgung abzuschieben, in denen sie keine Lebensperspektive haben.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Grüne im Landtag NRW, Krankheit als Abschiebehindernis(Dokumentation), Düsseldorf 2008</p>
<p>Mesovic, Bernd, Therapie während des Fluges, in: Grundrechte-<br />Report 2004, S. 55 ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/abschiebungen-trotz-krankheit-aerzte-als-staatliche-erfuellungsgehilfen/">Abschiebungen trotz Krankheit &#8211; Ärzte als staatliche Erfüllungsgehilfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Gefährliche Polizeiwaffe &#8211; Stählerner Teleskopschlagstock mit durchschlagender Wirkung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/gefaehrliche-polizeiwaffe-staehlerner-teleskopschlagstock-mit-durchschlagender-wirkung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 04:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 69 Die Bundespolizei, der Zoll sowie vier Bundesl&#228;nder haben jeweils landesweit eine neue und &#8222;moderne&#8220; Polizeischlagwaffe f&#252;r den t&#228;glichen Dienst und f&#252;r Demonstrationseins&#228;tze eingef&#252;hrt: das SPD-regierte Rheinland-Pfalz (2006), das rot-gr&#252;ne Bremen (ab 2008), das schwarz-gr&#252;ne Hamburg (ab 2009) und das schwarzgelb regierte Baden-W&#252;rttemberg (ab 2009). Weitere Bundesl&#228;nder sollen folgen. Es handelt sich [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 69</p>
<p>Die Bundespolizei, der Zoll sowie vier Bundesl&auml;nder haben jeweils landesweit eine neue und &bdquo;moderne&ldquo; Polizeischlagwaffe f&uuml;r den t&auml;glichen Dienst und f&uuml;r Demonstrationseins&auml;tze eingef&uuml;hrt: das SPD-regierte Rheinland-Pfalz (2006), das rot-gr&uuml;ne Bremen (ab 2008), das schwarz-gr&uuml;ne Hamburg (ab 2009) und das schwarzgelb regierte Baden-W&uuml;rttemberg (ab 2009). Weitere Bundesl&auml;nder sollen folgen.</p>
<p>Es handelt sich dabei um einen Teleskopschlagstock aus Stahl mit der amtlichen Bezeichnung EKA f&uuml;r &bdquo;Einsatzschlagstock &#8211; kurz&nbsp;&#8211; ausziehbar&ldquo;. Er ist im Ruhezustand etwa 20 Zentimeter kurz und kann bequem, auch verdeckt, in einem Holster am G&uuml;rtel getragen werden. Im Einsatzfall kann ihn der Anwender unbemerkt ausziehen oder aber durch eine Schlagbewegung aus dem Handgelenk blitzartig und fast ger&auml;uschlos auf etwa 50 Zentimeter ausfahren. Kosten: ab 120 Euro pro St&uuml;ck.</p>
<h2 class="auto-created">Gebrauchs&shy;an&shy;lei&shy;tung dokumen&shy;tiert Gef&auml;hr&shy;lich&shy;keit</h2>
<p>Der gute alte, aber sperrige &bdquo;Gummikn&uuml;ppel&ldquo; hat offenbar ausgedient und ist reif f&uuml;rs Polizeimuseum. Viele Polizisten bezeichnen ihn als unhandlich und h&auml;ufig wirkungslos, wenn es darum geht, einen St&ouml;rer angriffsunf&auml;hig zu machen. Nicht selten trafen die Schl&auml;ge auf Gelenke, Wirbel, Nieren oder auch K&ouml;pfe von Delinquenten und Demonstranten, was mitunter zu starken Verletzungen f&uuml;hrte.</p>
<p>Der neue Teleskopschlagstock d&uuml;rfte tats&auml;chlich nicht nur handlicher sein, sondern auch weit effektiver &#8211; aber h&ouml;chst wahrscheinlich auch gef&auml;hrlicher, denn er ist weder nachgiebig wie Hartgummi noch hat er eine Sollbruchstelle wie Holzkn&uuml;ppel. Er ist aus &bdquo;Verg&uuml;tungsstahl hoher Festigkeit&ldquo; (Werbung: &bdquo;hohe Belastbarkeit&ldquo;) und hat ein Gewicht von &uuml;ber einem halben Kilogramm &#8211; eine Kombination, die zu schweren, ja lebensgef&auml;hrlichen Verletzungen f&uuml;hren kann. Damit lasse sich m&uuml;helos eine Kokosnuss zertr&uuml;mmern, schreibt die <i>Deutsche Polizei</i> (2/07, S. 25), das Fachblatt der Gewerkschaft der Polizei, beeindruckt &#8211; also auch ein menschlicher Sch&auml;del.</p>
<p>Mit dem neuen Stahlkn&uuml;ppel soll die L&uuml;cke zwischen Reizgas/Pfefferspray und Schusswaffe geschlossen und der Mehrzweckeinsatzstock (MES) erg&auml;nzt werden. In einigen L&auml;ndern verf&uuml;gen geschlossenen Einheiten wie Mobile Einsatzkommandos oder Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei bereits &uuml;ber den asiatischen Kampfstock &bdquo;Tonfa&ldquo; &#8211; in Fachkreisen auch &bdquo;Knochenbrecher&ldquo; genannt; sein Einsatz hat bereits zu schweren Verletzungen gef&uuml;hrt. Au&szlig;erdem verwenden Spezialeinsatzkommandos in mehreren Bundesl&auml;ndern eine andere angeblich nichtt&ouml;dliche Waffe: den &bdquo;Taser&ldquo;, eine Spezialpistole, die Metalldr&auml;hte mit Elektroden und Widerhaken verschie&szlig;t und damit der getroffenen Person schmerzhafte und gef&auml;hrliche Elektroschocks mit bis zu 50.000 Volt verpasst, um sie au&szlig;er Gefecht zu setzen. Wegen der immensen Gesundheitsrisiken und zahlreicher Todesf&auml;lle in anderen Staaten warnt Amnesty International vor dieser Waffe und fordert, deren Gebrauch auszusetzen.</p>
<p>F&uuml;r den t&auml;glichen Polizeieinsatz wird nun der EKA-Teleskopstock eingef&uuml;hrt &#8211; steigende Jugendkriminalit&auml;t und zunehmende Gewaltbereitschaft gegen&uuml;ber Polizisten, so die Polizeif&uuml;hrungen, machten dies notwendig. Dabei wirke der EKA am G&uuml;rtel keinesfalls aggressiv, erzeuge aber im Moment des schnellen Ausfahrens durch einfachen Handgelenksschwung eine &bdquo;beeindruckende und damit abschreckende Wirkung&ldquo;, schw&auml;rmt die <i>Deutsche Polizei</i> (2/2007, S. 25).</p>
<p>Diese Waffe sei weit wirkungsvoller als der alte Gummikn&uuml;ppel &#8211; schon ein Schlag auf den Oberarm mache den Angreifer angriffs- und kampfunf&auml;hig, so dass man nicht mehrmals nachschlagen m&uuml;sse. Knochen- und Gelenkbr&uuml;che sind dabei nicht auszuschlie&szlig;en. Schl&auml;ge und St&ouml;&szlig;e gegen Angreifer sollten zwar vorzugsweise &#8211; so hei&szlig;t es in einer &bdquo;Gebrauchsanweisung&ldquo; eines Herstellers (Bonowi) &#8211; gegen die gro&szlig;en Muskelgruppen gef&uuml;hrt werden. Schl&auml;ge in Richtung Kopf seien nur in Notwehrsituationen zul&auml;ssig, auf das Lymph- und Nervengeflecht d&uuml;rfe mit dem Stock nur geschlagen, nie gestochen werden, das Schlagen und Stechen auf Kopf, Wirbel und Genitalien sei zu unterlassen. Dagegen seien freiliegende Knochen und Gelenke bei einem bewaffneten Gegen&uuml;ber zul&auml;ssige Ziele und die Oberfl&auml;chenmuskulatur am gesamten K&ouml;rper eine zu bevorzugende Angriffsfl&auml;che. Trotz dieser Vorgaben erfordere der EKA nach Angaben des Herstellers &bdquo;kein oder nur sehr geringes Training&ldquo;. Er sei &bdquo;sofort und ohne Vorkenntnisse einsetzbar.&ldquo; Da bleibt nur zu hoffen, dass sich die Polizisten wenigstens in Grundz&uuml;gen mit der menschlichen Anatomie auskennen &#8211; und sich auch im &bdquo;Eifer des Gefechts&ldquo; nicht vertun.</p>
<h2 class="auto-created">Einf&uuml;hrung ohne unabh&auml;ngige Folge&shy;n&shy;ab&shy;sch&auml;t&shy;zung</h2>
<p>Seit 2009 wird die Bremer Polizei f&uuml;r den Streifen- und Zivilen Einsatzdienst mit dem EKA ausger&uuml;stet. So beschloss es die Mehrheit der Innendeputation &#8211; bei nur einer Gegenstimme von der Linksfraktion. Diese Entscheidung ist hochproblematisch, weil sie ohne ausreichende Informationsgrundlage erfolgte: Die Verletzungsrisiken im Vergleich zu herk&ouml;mmlichen Schlagst&ouml;cken sind bis heute nicht wirklich erforscht &#8211; weder die Gefahr von Knochenbr&uuml;chen, Schulter-Kopf-, Gelenks- und R&uuml;ckgrat-Verletzungen noch die Gefahr t&ouml;dlicher Folgen. Kein unabh&auml;ngiger Sachverst&auml;ndiger ist zuvor &uuml;ber Beschaffenheit, Handhabung und Wirkungen des EKA geh&ouml;rt worden &#8211; trotz des Antrags eines Deputierten.</p>
<p>Der sechsmonatige Probelauf, an dem 93 Polizeibeamte beteiligt waren, erbrachte nach nur sechs Vorf&auml;llen kaum praktische Erkenntnisse &#8211; nur dass allein das Ziehen der Stahlkn&uuml;ppel auf potentielle St&ouml;rer abschreckend wirke. Die Beurteilung des EKA und des Probelaufs erfolgte allein aus Sicht der Hersteller, Anwender und ihrer Dienstherren. F&uuml;rsorgepflicht, effektive Eigensicherung, Praktikabilit&auml;t und hohe Akzeptanz bei der Polizei sind die Stichworte, mit denen diese Nachr&uuml;stung im Wesentlichen begr&uuml;ndet wird.</p>
<p>Doch im regul&auml;ren Polizeialltag kann sich die Gef&auml;hrlichkeit des EKA f&uuml;r Betroffene rasch erweisen, was auch die amtliche Handlungsanleitung der Bremer Polizei belegt (S. 4): &bdquo;Zur Vermeidung gef&auml;hrlicher K&ouml;rperverletzungen&ldquo; d&uuml;rften Schl&auml;ge gegen Personen nicht &bdquo;oberhalb der Schultern&ldquo; und damit insbesondere nicht gegen den Kopf erfolgen. Doch wie rasch ist eine solche &bdquo;zwingende Handlungseinschr&auml;nkung&ldquo; im Alltag vergessen &#8211; zumal in un&uuml;bersichtlichen Lagen wie etwa bei Demo-Eins&auml;tzen. Allein die bundesweiten Erfahrungen mit dem alten Gummikn&uuml;ppel lassen B&ouml;ses ahnen.</p>
<p>Die Bremer Polizisten werden f&uuml;nf Stunden lang rechtlich und praktisch eingewiesen und an der Waffe ausgebildet. Dabei soll in erster Linie das &bdquo;Vertrauen&ldquo; der Beamten &bdquo;in die Effektivit&auml;t und Sicherheit des Einsatzmittels&ldquo; gest&auml;rkt werden. Das Training soll verhindern, dass der polizeiliche Hieb &bdquo;im Handgelenk der Schlaghand&ldquo; schmerzt und gleichzeitig garantieren, dass sich dennoch &bdquo;die gew&uuml;nschte Wirkung beim Gegen&uuml;ber entfaltet&ldquo; (alle Zitate aus: Handlungsanleitung der Bremer Schutzpolizei, S. 4).</p>
<p>Bei dieser eher einseitigen Unterweisung ger&auml;t leicht aus dem Blick, dass es sich letztlich um eine gef&auml;hrliche Schlagwaffe mit neuer Qualit&auml;t f&uuml;r den Polizeialltag handelt, die beim Einsatz gegen Personen zu schweren und schwersten Verletzungen f&uuml;hren kann. Sie widerspricht deshalb gerade f&uuml;r den Einsatz im Polizeialltag und bei <br />Demonstrationen dem Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit.<br />Konsequenterweise m&uuml;sste sie deshalb dort, wo sie bereits eingef&uuml;hrt <br />wurde, schnellstens wieder ausgemustert werden und f&uuml;r andere <br />Bundesl&auml;nder schlichtweg tabu sein.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Bonowi, EKA &#8211; Einsatzstock kurz-ausziehbar, Multiplikatoren-Einweisung, Mainz 2005 (<a href="http://www.bonowi.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bonowi.de</a>)</p>
<p>Oehling, EKA &#8211; neuer Einsatzstock bei der Polizei, in: Deutsche Polizei 2/2007, S. 25</p>
<p>Polizei Bremen/Direktion Schutzpolizei, Handlungsanleitung f&uuml;r den Probelauf des Einsatzstocks &#8211; kurz, ausziehbar (EKA), Bremen 2007/2008</p>
<p>Technische Richtlinie: Einsatzst&ouml;cke, kurz und lang, Polizeitechnisches Institut der Polizei-F&uuml;hrungsakademie, M&uuml;nster 2006</p>
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		<title>Kein Betriebsunfall &#8211; Schadensersatz für schuldhaft rechtswidriges Berufsverbot</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/kein-betriebsunfall-schadensersatz-fuer-schuldhaft-rechtswidriges-berufsverbot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 02:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 12]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 133 Schon dreimal mussten wir &#252;ber den Berufsverbotsfall des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszk&#243;czy berichten, dem das Land Baden-W&#252;rttemberg 2004 die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert hatte (Elke Steven, GRR 2005, S. 139 ff.; Rolf G&#246;ssner, GRR 2007, S. 112 ff.; ders., GRR 2008, S. 145 ff.). Nun ging dieser Fall in [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 133</p>
<p>Schon dreimal mussten wir &uuml;ber den Berufsverbotsfall des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszk&oacute;czy berichten, dem das Land Baden-W&uuml;rttemberg 2004 die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert hatte (Elke Steven, GRR 2005, S. 139 ff.; Rolf G&ouml;ssner, GRR 2007, S. 112 ff.; ders., GRR 2008, S. 145 ff.). Nun ging dieser Fall in die vermutlich letzte Runde, die dem Betroffenen endlich auch eine Wiedergutmachung f&uuml;r die erlittenen Nachteile bescherte. Der lange Atem des Lehrers hat sich gelohnt, h&auml;tte aber ohne Rechtsschutz der GEW, die Anstrengungen seines Anwalts Martin Heiming und des Solidarit&auml;tskomitees gegen Berufsverbote (<a href="http://www.gegen-berufsverbote.de/" target="_blank" rel="noopener">www.gegen-berufsverbote.de</a>) wohl nicht so lange gereicht.</p>
<h2 class="auto-created">Langer Kampf gegen ein Berufs&shy;verbot</h2>
<p>Zur Erinnerung: Michael Csaszk&oacute;czy war von der obersten Schulbeh&ouml;rde vorgeworfen worden, dass er sich in der vom Verfassungsschutz beobachteten &bdquo;Antifaschistischen Initiative Heidelberg&ldquo; (AIHD) politisch bet&auml;tigt habe &ndash; einer legalen Initiative, die sich gegen fremdenfeindliche und neonazistische Bestrebungen engagiert. Erst in zweiter Instanz hob der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim den Bescheid des Oberschulamtes, die Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue zu verweigern, auf (Urteil des VGH v. 13.03.07, Az. 4 S 1805/06) und kassierte damit auch das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das den Bescheid noch abgesegnet hatte.</p>
<p>Als h&ouml;chstes Verwaltungsgericht Baden-W&uuml;rttembergs hatte der VGH dem Oberschulamt in aller Deutlichkeit vorgehalten, dass Zweifel an der Verfassungstreue nicht berechtigt waren, weshalb das Gericht das Land dazu verurteilte, den Antrag des Kl&auml;gers auf Einstellung in den &ouml;ffentlichen Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Daraufhin musste der Realschullehrer &ndash; nach nervenaufreibenden Jahren politischer und juristischer Auseinandersetzungen &#8211; in den &ouml;ffentlichen Schuldienst aufgenommen werden. Seit 1.09.2007 unterrichtet er an einer Realschule.</p>
<p>Daraufhin klagte der Betroffene vor dem Landgericht Karlsruhe gegen das Land Baden-W&uuml;rttemberg auf Ersatz des materiellen Schadens, der ihm durch das rechtswidrige dreieinhalbj&auml;hrige Berufsverbot entstanden ist. Michael Csaszk&oacute;czy war in Folge des Berufsverbots arbeitslos und von Arbeitslosengeld (ALG) II abh&auml;ngig, bis er schlie&szlig;lich 2006 ein Promotionsstipendium erhielt. Alle Bem&uuml;hungen seines Anwalts Martin Heiming, im Vorfeld eine Einigung mit der Schulbeh&ouml;rde per Vergleich zu erreichen, waren gescheitert. Der zust&auml;ndige Kultusminister und die leitenden Beamten seines ihm unterstellten Oberschulamtes blieben stur und ohne jegliches Unrechtsbewusstsein, so dass der Betroffene ein weiteres Mal vor Gericht ziehen musste, um zu seinem Recht zu kommen. Auch die G&uuml;teverhandlung vor dem Landgericht am 25.11.2008, in der sich das beklagte Land von einer renommierten Karlsruher Anwaltskanzlei vertreten lie&szlig;, scheiterte, obwohl die Richter bereits &uuml;berraschend deutlich erkennen lie&szlig;en, wie sie die Geschichte einsch&auml;tzen: Das Land habe nicht nur rechtswidrig, sondern auch schuldhaft gehandelt und damit den Betroffenen um dreieinhalb Jahre seines Berufslebens als Lehrer gebracht, wodurch diesem ein materieller Schaden entstanden sei, f&uuml;r den das Land einzustehen habe.</p>
<p>Zwar gebe es, so die Zivilrichter, den allgemeinen Grundsatz, dass Beamte in der Verwaltung nicht kl&uuml;ger sein m&uuml;ssten als ein Gericht, das sp&auml;ter in Kammerbesetzung &uuml;ber den Sachverhalt zu urteilen hat &#8211; und, wie im vorliegenden Fall das Verwaltungsgericht Karlsruhe, zum selben Ergebnis kommt. Doch dieser Grundsatz, auf den das beklagte Land gepocht hatte, gelte nicht umstandslos: Er gelte dann nicht, wenn&nbsp;&#8211; wie im Fall Csaszk&oacute;czy &#8211; leitende Beamte einer zentralen Beh&ouml;rde und hochkar&auml;tige Juristen des faktisch federf&uuml;hrenden Kultusministeriums &#8211; in st&auml;ndiger Abstimmung mit der damaligen Kultusministerin und sp&auml;teren Bundesministerin Annette Schavan &#8211; lange und intensiv mit dem Fall befasst waren. Erschwerend komme hinzu, dass nicht nur deren rechtliche Bewertung fehlerhaft gewesen sei, sondern bereits die Feststellung und W&uuml;rdigung des zugrunde liegenden Sachverhalts. So beweise die dem engagierten Antifaschisten Csaszk&oacute;czy vorgehaltene &bdquo;S&uuml;ndenliste&ldquo;, die vom Verfassungsschutz zusammengestellt worden war, praktisch nichts &#8211; au&szlig;er die nie bestrittene Mitarbeit in der AIHD sowie die Wahrnehmung verfassungsrechtlich verbriefter Grundrechte. Eine wirkliche Pr&uuml;fung des Einzelfalls habe im &Uuml;brigen nie stattgefunden, wie bereits der VGH festgestellt hatte. In diesem sorgfaltswidrigen Verhalten liege ein Verschulden, das zu Schadensersatzleistungen verpflichte.</p>
<h2 class="auto-created">Grund&shy;s&auml;tz&shy;li&shy;cher Erfolg</h2>
<p>Am Ende hat das Landgericht Karlsruhe dem Kl&auml;ger mit Urteil vom 28.04.2009 insgesamt 32.777 Euro zugesprochen; das beklagte Land wurde dar&uuml;ber hinaus verpflichtet, dem Kl&auml;ger auch den Schaden zu ersetzen, der ihm hinsichtlich k&uuml;nftiger Alterversorgungsbez&uuml;ge entstehen wird, weil er erst mit dreij&auml;hriger Verz&ouml;gerung eingestellt wurde (Az. 2 O 362/08). Diese Entscheidung liegt weit unter den geltend gemachten Anspr&uuml;chen, wof&uuml;r das Gericht zugunsten des Landes tief in die juristische Trickkiste gegriffen hat. Es hat beispielsweise unterstellt, dass der Kl&auml;ger nur eine halbe Stelle angetreten h&auml;tte, ihm also auch nur halbe Bez&uuml;ge entgangen seien. Au&szlig;erdem wurden Hartz-IV-Leistungen abgezogen, von denen er zeitweise gelebt hatte. Und schlie&szlig;lich wurden sogar f&uuml;r einen weiteren Zeitraum, in dem der Kl&auml;ger von Erspartem und solidarischer Unterst&uuml;tzung gelebt hatte, hypothetische Hartz-IV-Leistungen abgezogen &#8211; schlie&szlig;lich sei er selbst schuld, so das Gericht, wenn er Leistungen, die ihm zugestanden h&auml;tten, nicht in Anspruch genommen habe.</p>
<p>Trotz des gerichtlichen Kleinrechnens der kl&auml;gerischen Anspr&uuml;che ist das Urteil dem Grunde nach zu begr&uuml;&szlig;en: Das Landgericht hat unmissverst&auml;ndlich klargestellt, dass das grundrechtswidrige Handeln von Kultusministerium und Oberschulamt kein Betriebsunfall war, sondern dass diese Stellen mit ihrem politisch motivierten Berufsverbot gegen einen anders Denkenden auch schuldhaft handelten: Sie hatten die im amtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt au&szlig;er Acht gelassen und sie h&auml;tten die Unrechtm&auml;&szlig;igkeit ihres Handelns erkennen k&ouml;nnen und m&uuml;ssen. Daf&uuml;r muss nun das Land Baden-W&uuml;rttemberg die Konsequenzen tragen und Wiedergutmachung leisten. Es ist allerdings in h&ouml;chstem Ma&szlig;e besch&auml;mend, wie uneinsichtig, renitent und verantwortungslos sich die politisch und fachlich Verantwortlichen in dieser Angelegenheit &uuml;ber Jahre hinweg und bis zuletzt verhalten haben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/kein-betriebsunfall-schadensersatz-fuer-schuldhaft-rechtswidriges-berufsverbot/">Kein Betriebsunfall &#8211; Schadensersatz für schuldhaft rechtswidriges Berufsverbot</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Da wächst zusammen, was nicht zusammengehört &#8211; „Bundesabhörzentrale“ als Baustein einer entgrenzten Sicherheitsarchitektur</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/da-waechst-zusammen-was-nicht-zusammengehoert-bundesabhoerzentrale-als-baustein-einer-entgrenzten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2009 23:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 195 Das Bundesinnenministerium (BMI) betreibt mit Vehemenz eine Modernisierung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Geplant ist die Einrichtung einer zentralen Abhöranlage beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Was bislang die einzelnen, insgesamt 38 Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder mit fast 80 Abhöranlagen in eigener Regie betreiben, soll in einem Zentrum konzentriert werden. Als erstes wird [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 195</p>
<p>Das Bundesinnenministerium (BMI) betreibt mit Vehemenz eine Modernisierung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Geplant ist die Einrichtung einer zentralen Abhöranlage beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Was bislang die einzelnen, insgesamt 38 Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder mit fast 80 Abhöranlagen in eigener Regie betreiben, soll in einem Zentrum konzentriert werden. Als erstes wird ein technisches TKÜ-&#8222;Servicezentrum&#8220; mit zunächst 33 Bediensteten für das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtet, das durch weitere polizeiliche und geheimdienstliche Sicherheitsbehörden ergänzt werden kann. Hier wird der überwachte Datenverkehr &#8211; via Telefon, Fax, Mail und Internet &#8211; zusammengeführt und gespeichert. Parallel dazu wird ein &#8222;Kompetenzzentrum&#8220; eingerichtet mit zunächst zehn Experten aus BKA und BfV, die sich um Konzeption, strategische Planung und Weiterentwicklung der TKÜ kümmern sollen.</p>
<h2 class="auto-created">&bdquo;Nukleus&ldquo; einer neuen &Uuml;berwa&shy;chungs&shy;be&shy;h&ouml;rde</h2>
<p>Mit der gemeinsamen Abhörzentrale, so das BMI, soll die &#8222;zersplitterte TKÜ-Landschaft der Sicherheitsbehörden&#8220; harmonisiert werden. Diese Behörden seien mit ihrer zum Teil veralteten Technik überfordert und den internationalen Datenströmen des Internets, der modernen Telekommunikationstechnik sowie den Verschlüsselungsmöglichkeiten nicht mehr gewachsen. Zudem seien mit der Bündelung Kostenersparnisse verbunden &#8211; was der Bundesrechnungshof jedoch in einem vertraulichen Bericht vom 18. September 2008 zurückweist. Dort stößt das Vorhaben ohnehin auf scharfe Kritik, nicht nur aus Kostengründen, sondern auch, weil Konzeption und Bündelung beim Bundesverwaltungsamt &#8222;nicht nachvollziehbar&#8220; seien. Der Rechnungshof empfiehlt stattdessen ein &#8222;Zwei-Säulen-Modell&#8220;: ein gemeinsames Abhörzentrum aller Polizeien des Bundes und der Länder beim BKA sowie eines für Verfassungsschützer aus Bund und Ländern. <br />Mit diesem alternativen Ansatz verweist der Rechnungshof auf ein grundsätzliches Problem, das mit den Plänen des BMI zwangsläufig verbunden ist: Denn diese laufen auf ein neues zentrales Sicherheitsamt hinaus, in dem Polizeien und Geheimdienste zusammenführt werden. Zwar sollen die beteiligten Behörden die TKÜ und die Auswertung der Kommunikationsvorgänge in eigener Verantwortung durchführen. Doch die Planungen gehen weiter, wie eine interne BMI-Vorlage vom 5. März 2008 dokumentiert. Dort heißt es zur Dimension des Projekts: &#8222;(Es) bestehen Überlegungen (dass das Service- und Kompetenzzentrum) den Nukleus einer neuen Behörde bilden würden. Damit eine solche Behörde auch mit der immer stärkeren Internationalisierung der Telekommunikation umzugehen vermag, wird auch über neue Wege zur Verknüpfung der Methode der inländischen TKÜ mit der internationalen TKÜ (BND-Fernmeldeaufklärung) nachzudenken sein. Vorbilder einer solchen Behörde können die amerikanische National Security Agency (NSA) oder das britische Government Communication Headquarter sein.&#8220; Zur Verschleierung solcher Absichten verlegt man sich auf Salamitaktik: &#8222;Aufgrund der politischen Sensibilität einer neuen deutschen &#8218;Überwachungsbehörde&#8217;&#8220;, so heißt es in dem Papier weiter, &#8222;erscheint ein schrittweises Vorgehen zur Umsetzung &#8230; angezeigt&#8220; (Bundestagsdrucksache 16/10137).</p>
<h2 class="auto-created">Neue Sicher&shy;heits&shy;a&shy;r&shy;chi&shy;tektur</h2>
<p>Zentralisieren, vernetzen und verzahnen &#8211; das sind die Stichworte, die diesen Prozess kennzeichnen: ein radikaler Umbau des Sicherheitsapparates, der bereits seit längerem unter dem Stichwort &#8222;neue Sicherheitsarchitektur&#8220; Karriere macht. Es ist ein Prozess der Entgrenzung rechtsstaatlicher Prinzipien, staatlicher Gewalten und Machtbefugnisse. Dabei spielen zwei Strukturentwicklungen eine zentrale Rolle: Seit Jahren erleben wir eine Militarisierung der &#8222;Inneren Sicherheit&#8220;, in deren Mittelpunkt der Einsatz der Bundeswehr als nationale Sicherheitsreserve im Inland steht &#8211; obwohl hierzulande Polizei und Militär, innere und äußere Sicherheit aus historischen Gründen sowie nach der Verfassung strikt zu trennen sind (siehe auch die Beiträge von Burkhard Hirsch und Jürgen Rose in diesem Grundrechte-Report). Mit der zweiten Strukturveränderung ist eine Zentralisierung der Sicherheitsbehörden und die verstärkte Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten verbunden. Dazu gehört etwa der Umbau des BKA zu einem zentralen deutschen FBI mit geheimpolizeilichen Befugnissen zur Vorfeldausforschung und Gefahrenabwehr (siehe auch den Beitrag von Fredrik Roggan in diesem GrundrechteReport). Dazu gehören auch das gemeinsame Antiterrorzentrum mit fast 40 Sicherheitsbehörden unter einem Dach, die gemeinsamen Lagezentren von Polizei und Geheimdiensten zur Terrorbekämpfung in Bund und Ländern sowie die Antiterrordatei, die von allen Polizeien und allen Geheimdiensten des Bundes und der Länder bestückt und genutzt wird.</p>
<h2 class="auto-created">Vom Ende des Trennungs&shy;ge&shy;bots</h2>
<p>Die Bundesabhörzentrale ist ein weiterer Baustein in dieser neuen Sicherheitsarchitektur. Mit der Zentralisierung der TKÜ wird das machtbegrenzende Föderalprinzip nach Artikel 20 Absatz GG ausgehöhlt &#8211; schließlich sind Polizeiangelegenheiten und damit die polizeiliche Gefahrenabwehr prinzipiell Ländersache. Mit der Ämterverquickung und Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten wird ein weiteres machtbegrenzendes Prinzip gekippt: das verfassungskräftige Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten &#8211; immerhin eine bedeutsame Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen mit Reichssicherheitshauptamt und Gestapo der Nazizeit, die sowohl geheimdienstlich als auch polizeilich tätig waren. <br />Dieses Gebot, das auf den &#8222;Polizeibrief&#8220; der Westalliierten und auf das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure (1949) zum Grundgesetz zurückgeht, gilt als verfassungskräftiges &#8222;essential&#8220;, obwohl es entgegen den historischen Erwartungen keine direkte Aufnahme ins Grundgesetz fand. Nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Erhard Denninger kommt dem Gebot als einer Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips nach Artikel 20 GG zwar nicht formell, aber materiell Verfassungsrang zu (Zeitschrift für Rechtspolitik 1981, 231 ff.). Mit der Trennung von Vollzugspolizei und Geheimdiensten sollte in Westdeutschland eine unkontrollierbare Machtkonzentration der Sicherheitsapparate sowie eine neue Geheimpolizei verhindert werden. Das Trennungsgebot verpflichtet nicht nur zu einer organisatorischen und funktionalen Trennung, sondern es bestimmt auch die Grenzen der informationellen Zusammenarbeit. Oder, wie es der Polizeirechtler Christoph Gusy formuliert: &#8222;Wer (fast) alles weiß, soll nicht alles dürfen; und wer (fast) alles darf, soll nicht alles wissen.&#8220;</p>
<p>Obwohl an dem Prinzip offiziell festgehalten wird, müssen wir schon lange eine bedenkliche Erosionsentwicklung verzeichnen, die systemsprengende Kraft entfaltet. Längst haben sich Polizeibehörden, ihre Aufgaben, Befugnisse und Methoden betreffend, den Geheimdiensten angeglichen, längst gibt es organisatorische Zusammenschlüsse und Vernetzungen &#8211; so dass das Trennungsgebot als machtbegrenzendes Prinzip schon gehörig verletzt, ja regelrecht zur Disposition gestellt worden ist. Die neuere Entwicklung nach 9/11 und die weiteren Verzahnungspläne dürften die Trennung vollends zum Kippen bringen. Damit konkretisiert sich die Gefahr, dass die kaum kontrollierbaren Geheimdienste zum verlängerten nachrichtendienstlichen Arm der Vollzugspolizei mutieren und diese zum verlängerten Exekutiv-Arm der Geheimdienste.</p>
<p>Letztlich wächst zusammen, was nicht zusammen gehört, werden wichtige demokratische Lehren aus der deutschen Geschichte entsorgt und rechtsstaatliche Begrenzungen einer grenzenlosen Prävention geopfert. Dieser Verschmelzungsprozess im Staatsgefüge lässt die staatliche Machtfülle wachsen und deren Kontrollierbarkeit schwinden &#8211; mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Situation der Bürgerrechte.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Denninger, Die Trennung von Verfassungsschutz und Polizei und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Zeitschrift für Rechtspolitik 1981, S. 231 ff.</p>
<p>Holzberger, Bundesverwaltungsamt als Schnittstelle für Polizei und Geheimdienste, Bürgerrechte &amp; Polizei 2/2008, 62 ff.</p>
<p>Huber, Ernst Rudolf, Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit, Bd. II, 1951, S. 216 (Polizeibrief)</p>
<p>Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsdrucksache 16/10137 v. 10.08.2008.</p>
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		<title>Feuertod im Polizeigewahrsam</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/artikel-fehlt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 May 2008 03:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 67 Zwei Polizeibeamte m&#252;ssen sich f&#252;r den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh vor dem Landgericht Dessau verantworten Vor dem Landgericht Dessau findet seit M&#228;rz 2007 ein Strafverfahren gegen zwei Polizeibeamte statt, die mutma&#223;lich f&#252;r den qualvollen Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh verantwortlich sind. Anfang 2005 hatten Dessauer Polizisten den B&#252;rgerkriegsfl&#252;chtling aus Sierra [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 67</p>
<p>Zwei Polizeibeamte m&uuml;ssen sich f&uuml;r den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh vor dem Landgericht Dessau verantworten</p>
<p>Vor dem Landgericht Dessau findet seit M&auml;rz 2007 ein Strafverfahren gegen zwei Polizeibeamte statt, die mutma&szlig;lich f&uuml;r den qualvollen Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh verantwortlich sind. Anfang 2005 hatten Dessauer Polizisten den B&uuml;rgerkriegsfl&uuml;chtling aus Sierra Leone aufgegriffen, weil er Reinigungskr&auml;fte auf der Stra&szlig;e bel&auml;stigt haben soll. Jalloh war betrunken und wurde in Gewahrsam genommen. Die Polizisten fesselten ihn an H&auml;nden und F&uuml;&szlig;en, weil er angeblich Widerstand leistete, fixierten ihn auf einer Matratze in der Arrestzelle Nr. 5 und lie&szlig;en ihn stundenlang allein zur&uuml;ck &#8211; unterbrochen nur durch gelegentliche Kontrollg&auml;nge. Dieser &raquo; Verhinderungsgewahrsam&laquo; sollte seiner &raquo;Eigensicherung&laquo; dienen. Am 7. Januar 2005 verbrannte er in der rundherum gekachelten Sicherheitszelle bei lebendigem Leib. Todesursache: Hitzeschock.</p>
<h2 class="auto-created">Verschlepptes Verfahren und dr&auml;ngende Fragen</h2>
<p>Die Aufkl&auml;rung dieses tragischen Todesfalles wurde mehr als zwei Jahre lang verschleppt. Die Staatsanwaltschaft hatte sich fr&uuml;hzeitig auf die Hypothese einer r&auml;tselhaften Selbstanz&uuml;ndung festgelegt: Das Opfer habe die schwer entflammbare Matratze, trotz vorheriger Durchsuchung und Fesselung, selbst angez&uuml;ndet &#8211; mit einem Feuerzeug, das nach dem Brand erst bei einer zweiten Zellendurchsuchung gefunden worden sein soll. Erst auf Veranlassung von Freunden des Verbrannten konnte eine zweite Obduktion durchgef&uuml;hrt werden, die einen Nasenbeinbruch und eine Mittelohrverletzung zu Tage brachte, Verletzungen, die Jalloh vor seinem Feuertod erlitten haben musste.</p>
<p>Das Landgericht hat im Verlaufe des Prozesses dr&auml;ngende Fragen zu kl&auml;ren: Ist Oury Jalloh vor seinem Tod misshandelt worden? Darf ein Betrunkener mit fast drei Promille in einer Zelle an allen Gliedma&szlig;en fixiert werden, ohne dass er st&auml;ndig beaufsichtigt wird? Wie gelangte ein Feuerzeug, trotz intensiver Durchsuchung, in die Zelle und warum wurde es so sp&auml;t gefunden? Wie kann ein stark alkoholisierter, an H&auml;nden und F&uuml;&szlig;en fixierter Mensch ein Feuerzeug aus der Hosentasche fingern und eine feuerfeste Matratze anz&uuml;nden? Weshalb hat einer der Angeklagten nicht rechtzeitig auf den Brandmelder reagiert? War es Selbstt&ouml;tung, die durch rechtzeitiges Reagieren h&auml;tte verhindert werden k&ouml;nnen, war es unterlassene Hilfeleistung, fahrl&auml;ssige T&ouml;tung oder gar Mord aus rassistischer Motivation, wie manche mutma&szlig;en und worauf gewisse Umst&auml;nde hindeuten k&ouml;nnten?</p>
<h2 class="auto-created">Wider&shy;spr&uuml;che und Erinne&shy;rungs&shy;l&uuml;&shy;cken</h2>
<p>Einem der angeklagten Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft fahrl&auml;ssige T&ouml;tung durch Unterlassen vor: Bei der Durchsuchung von Oury Jalloh habe er ein Feuerzeug &uuml;bersehen, mit dem dieser sp&auml;ter das Feuer gelegt haben soll. Dem Hauptangeklagten Andreas S. wirft die Staatsanwaltschaft K&ouml;rperverletzung mit Todesfolge vor, ebenfalls durch Unterlassen: Er habe die Gegensprechanlage wegen der starken Ger&auml;usche aus der Gewahrsamszelle leise gestellt, den Brandalarm zweimal weggedr&uuml;ckt und erst auf Dr&auml;ngen einer Kollegin die Zelle aufgesucht. Diese Hauptbelastungszeugin hat vor Gericht ihre belastende Aussage relativiert &#8211; sie stand enorm unter Druck, nachdem sie gegen ihren Willen versetzt worden war und dies als Bestrafung empfand. Inzwischen hat ein Kollege des Haupt-angeklagten bekundet, dieser habe ihm gegen&uuml;ber zugegeben, zu sp&auml;t reagiert zu haben.</p>
<p>Den Prozess durchziehen eklatante Widerspr&uuml;che und auff&auml;llige Erinnerungsl&uuml;cken der auftretenden Polizeizeugen. Es stellte sich heraus, dass w&auml;hrend des laufenden Prozesses im Polizeirevier ein omin&ouml;ses Zeugeninformationstreffen stattgefunden hat, in dem es um Verhaltensregeln und Falschaussagen einzelner Polizeizeugen ging. Die Anw&auml;lte der Nebenklage, die Mutter, Vater und Bruder des Opfers vertreten, sprechen vom Versuch einer &raquo;massiven Manipulation&laquo;, und der Vor-sitzende Richter Manfred Steinhoff st&ouml;hnt: &raquo;Dieses Verfahren strotzt nur so vor Schlamperei und Vers&auml;umnissen&laquo;.</p>
<p>Am zehnten Prozesstag, es ist der 24. Mai 2007, platzt dem Vorsitzenden dann der Kragen. Zumindest einer der Polizeizeugen m&uuml;sse bewusst falsch ausgesagt haben, um den Hauptangeklagten Andreas S. zu sch&uuml;tzen, &raquo;Nennen Sie uns den, der hier die Unwahrheit sagt&laquo;, verlangt er vorn Angeklagten. &raquo;Sie sind Beamter des Landes Sachsen-Anhalt und wir leben in keiner Bananenrepublikk&laquo;, poltert der Richter. &raquo;Ich werde den Prozess in Grund und Boden verhandeln, ich werde notfalls jeden Zeugen zehnmal vorladen. Irgendwann f&auml;llt jemand um.&laquo;</p>
<p>Die richterliche Standpauke zeigte Wirkung. Die erneute Vernehmung des Polizeibeamten Gerhardt M. drehte sich um die letzte Phase der Trag&ouml;die. Aufhorchen lie&szlig; seine erstmals gemachte Aussage, dass er nach &Ouml;ffnen der Gewahrsamst&uuml;r durch den Angeklagten &#8211; trotz des schwarzen Qualms &#8211; zwei Schritte in die Zelle gemacht und Jallohs festgeschnallten K&ouml;rper gesehen habe. Er habe versucht, die Matratze zu l&ouml;schen, was ihm aber nicht gelungen sei. &raquo;Das einzige, was geholfen h&auml;tte, w&auml;re gewesen, ihn sofort loszumachen.&laquo; Jalloh h&auml;tte von seinen Hand- und Fu&szlig;fesseln befreit werden m&uuml;ssen, aber er habe keine Schl&uuml;ssel gehabt. Die hatte der Hauptangeklagte, der stets bestritten hatte, dass es m&ouml;glich gewesen sei, die Zelle zu betreten, da es zu stark gequalmt habe.</p>
<h2 class="auto-created">Organi&shy;sierte Verant&shy;wor&shy;tungs&shy;lo&shy;sig&shy;keit</h2>
<p>Die Aussagen der Polizeizeugen erlauben einen erschreckenden Einblick in die Organisation, das Verhalten und die Mentalit&auml;t im Dessauer Polizeirevier: Hier lernt man eine Sicherheitsbeh&ouml;rde kennen, in der &raquo;Sicherheit&laquo; offenbar &uuml;ber Menschenw&uuml;rde und B&uuml;rgerrecht gestellt wird. Man k&ouml;nnte auch von organisierter Verantwortungslosigkeit sprechen. Da wird ein hoch alkoholisierter Migrant angeblich nur zur ldentit&auml;tsfeststellung f&uuml;r gewahrsamstauglich erkl&auml;rt, an allen vier Gliedma&szlig;en &uuml;ber Stunden fixiert und angeblich zur eigenen Sicherheit nahezu bewegungsunf&auml;hig gemacht; da werden trotz gesteigerter Garantenpflicht gegen&uuml;ber dem Fixierten Kontrollg&auml;nge h&ouml;chst nachl&auml;ssig absolviert und beunruhigende Auff&auml;lligkeiten ignoriert, da gibt es kaum Schulungen der Polizei, geschweige denn ausreichende Brandschutzma&szlig;nahmen.</p>
<p>Am Ende geriet die angebliche Eigensicherung zur ausweglosen Todesfalle und der Sicherheitsgewahrsam zu einer Todeszelle. Erst nach diesem Vorfall ist die Gewahrsamsordnung ge&auml;ndert worden: Heute w&auml;re Oury Jalloh in seinem alkoholisierten Zustand nicht mehr in Gewahrsam genommen, sondern in ein Krankenhaus gebracht und dort medizinisch betreut worden.</p>
<p>Bereits zu Beginn des Prozesses konnten die Anw&auml;lte der Nebenklage einen wichtigen Erfolg verbuchen: Nun wird auch jener Todesfall in dem Verfahren verhandelt, der sich schon 2002 in derselben Zelle des Polizeireviers ereignet hatte. Damals starb ein 36-j&auml;hriger Obdachloser im Gewahrsam, in dem er 15 Stunden verbringen musste, davon mehrere unkontrolliert. Als verantwortlich gilt einer der jetzt angeklagten Polizeibeamten und der Arzt, der auch die &raquo;Gewahrsamstauglichkeit&laquo; von Oury Jalloh feststellte. Zwar wurde das Ermittlungsverfahren damals eingestellt, aber die Frage nach einer Pflichtwidrigkeit des Angeklagten in jenem Fall, die disziplinarrechtlich noch nicht entschieden ist, wird auch in diesem Verfahren von gro&szlig;er Bedeutung sein. Es dr&auml;ngen sich jedenfalls erstaunliche Parallelen auf.</p>
<p>Der Prozess, der mit gro&szlig;em Aufwand gef&uuml;hrt wird, hat auch deshalb besondere Bedeutung, weil es immer wieder vorkommt, dass Angeh&ouml;rige sozialer Randgruppen, darunter Obdachlose, Drogenabh&auml;ngige und Fl&uuml;chtlinge in Polizeigewahrsam schwer verletzt werden oder gar ums Leben kommen; h&auml;ufig bleiben solche F&auml;lle unaufgekl&auml;rt und unges&uuml;hnt. Nach einer Studie der Universit&auml;t Halle starben zwischen 1993 und 2003 bundesweit 128 Menschen im Polizeigewahrsam; dabei h&auml;tte jeder zweite Tod verhindert werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Der Prozess l&auml;uft seit Ende M&auml;rz 2007 &#8211; ein Ende des Verfahrens ist bei Redaktionsschluss noch nicht in Sicht.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Heide/Henn/Hanke/Kleiber/Stiller, Erste Ergebnisse der Studie zu Todesf&auml;llen im Polizeigewahrsam in Deutschland 1993-2003, in: Rechtsmedizin, Berlin, Bd. 15/2005</p>
<p>Wendel, Smoking gun missing, in: analyse &amp; kritik (ak 522) v. 16.11.2007, S. 3</p>
<p>Prozessberichte unter: <a href="http://www.prozessouryjalloh.de/" target="_blank" rel="noopener">www.prozessouryjalloh.de</a> und <a href="http://www.rolfgoessner.de/ProzessbeobZusstellg.htm" target="_blank" rel="noopener">www.rolfgoessner.de/ProzessbeobZusstellg.htm</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/artikel-fehlt/">Feuertod im Polizeigewahrsam</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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