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	<title>Sarah Lincoln Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Unternehmen zur Verantwortung ziehen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/219/publikation/unternehmen-zur-verantwortung-ziehen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Nov 2017 09:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 219 (3/2017), S. 77-83 Im Dezember 2016 verabschiedete die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Mit diesem sollten die 2011 von der UN verabschiedeten Leitlinien f&#252;r Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umgesetzt werden. Deren Ziel: die Unternehmen dazu verpflichten, f&#252;r von ihnen mitverursachte Menschenrechtsverletzungen die Verantwortung zu &#252;bernehmen. Das Ergebnis ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/219/publikation/unternehmen-zur-verantwortung-ziehen-1/">Unternehmen zur Verantwortung ziehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 219 (3/2017), S. 77-83</p>
<p><i>Im Dezember 2016 verabschiedete die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Mit diesem sollten die 2011 von der UN verabschiedeten Leitlinien f&uuml;r Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umgesetzt werden. Deren Ziel: die Unternehmen dazu verpflichten, f&uuml;r von ihnen mitverursachte Menschenrechtsverletzungen die Verantwortung zu &uuml;bernehmen. Das Ergebnis ist entt&auml;uschend.</i></p>
<p>Ejaz Ahmed fing als Vierzehnj&auml;hriger an, neben der Schule in einer Textilfabrik in Karachi in Pakistan zu arbeiten. Schon bald verlie&szlig; er die Schule und arbeitete ganzt&auml;gig in der Fabrik, oft 16 Stunden am St&uuml;ck, zum Lohn von umgerechnet knapp 100 Euro. Damit musste er seine ganze Familie ern&auml;hren. Die Auftr&auml;ge bekam die Fabrik haupts&auml;chlich von Kik, dem deutschen Textildiscounter. Als am 11. September 2012 ein Brand ausbrach, waren alle Notausg&auml;nge vergittert. Der mittlerweile 18j&auml;hrige Ejaz kam im Feuer um, ebenso wie weitere 259 Arbeiter_innen.</p>
<p>Tragische Ungl&uuml;cke wie dieser Brand in der pakistanischen Textilfabrik oder der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch, bei dem &uuml;ber tausend Menschen ihr Leben verloren, rufen uns in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden sehr eindr&uuml;cklich ins Ged&auml;chtnis, unter welchen Bedingungen unsere Konsumg&uuml;ter hergestellt werden. Solche Katastrophen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. T&auml;glich schuften Menschen unter sklaven&auml;hnlichen Zust&auml;nden: in Textil- oder Elektronikfabriken in Asien, aber auch auf Kakao- oder Bananenplantagen in Lateinamerika oder beim Abbau von Kobalt im Kongo. Menschen werden von ihrem Land vertrieben, weil dort eine Rohstoffmine oder eine neue Plantage hin soll. Durch r&uuml;cksichtslosen Bergbau und industrielle Landwirtschaft wird das Trinkwasser so stark verschmutzt, dass die Menschen in der Umgebung erkranken.</p>
<p>F&uuml;r die Betroffenen ist es kaum m&ouml;glich, sich gegen diese Rechtsverletzungen zu wehren und gegen die beteiligten Unternehmen vorzugehen. Brot f&uuml;r die Welt unterst&uuml;tzt seit vielen Jahren Partnerorganisationen im globalen S&uuml;den darin, die Unternehmen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die H&uuml;rden sind oft gewaltig: In vielen L&auml;ndern fehlt es an einer unabh&auml;ngigen Justiz, wirtschaftliche Interessen haben gegen&uuml;ber sozialen Belangen ein h&ouml;heres Gewicht, Staat und Wirtschaft sind oft eng verbandelt.[1] F&uuml;r die lokalen Gemeinschaften kann es sehr gef&auml;hrlich werden, sich gegen gro&szlig;e Investitionsprojekte zur Wehr zu setzen. Die britische NGO Global Witness dokumentierte im Jahr 2015 in 15 L&auml;ndern 185 T&ouml;tungen von Umwelt- und Landaktivistinnen, die sich gegen gro&szlig;e Wirtschaftsprojekte zur Wehr setzten. Noch schwieriger ist es, jene beteiligten Unternehmen aus dem Ausland zur Verantwortung zu ziehen, die als Mutterkonzern, Auftraggeber oder Financier von den Menschenrechtsverletzungen profitieren. Neben vielen praktischen H&uuml;rden ist es f&uuml;r die Betroffenen oft sehr schwierig, diesen Unternehmen nachzuweisen, dass sie von den Zust&auml;nden wussten und die Sch&auml;den h&auml;tten verhindern k&ouml;nnen. Die Mutter von Ejaz Ahmed, der 2012 im Fabrikbrand ums Leben kam, versucht es trotzdem. Gemeinsam mit drei weiteren Angeh&ouml;rigen der Unfallopfer verklagt sie Kik derzeit vor dem Landgericht Dortmund und verlangt Schmerzensgeld. Sie argumentiert, dass Kik als Hauptkunde viel Macht und Einfluss hatte und &uuml;ber die miserablen Bedingungen in der pakistanischen Fabrik Bescheid wusste. Das Landgericht Dortmund hat die Klage angenommen und muss sich nun mit der Frage besch&auml;ftigen, ob Kik in fahrl&auml;ssiger Weise die katastrophalen Zust&auml;nde bei seinem Zulieferer ignoriert hat.</p>
<h2 class="auto-created">UN-Leit&shy;prin&shy;zi&shy;pien f&uuml;r Wirtschaft und Menschen&shy;rechte[2]</h2>
<p>Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat im Juni 2011 die Leitprinzipien f&uuml;r Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie beruhen auf drei S&auml;ulen:&nbsp;</p>
<ul>
<li>Staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte: Staaten sind v&ouml;lkerrechtlich verpflichtet, die Menschen durch eine angemessene Politik, Regulierung und Rechtsprechung vor wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverst&ouml;&szlig;en zu sch&uuml;tzen. </li>
<li>Unternehmensverantwortung zur Achtung der Menschenrechte: Unternehmen stehen in der Verantwortung, Menschenrechte zu achten, m&ouml;gliche negative Auswirkungen ihrer Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit zu beenden und wiedergutzumachen, auch in Bezug auf Tochterunternehmen und Lieferketten.</li>
<li>Zugang zu effektiven Rechtsmitteln: Als Teil ihrer Schutzverpflichtung m&uuml;ssen Staaten den Betroffenen von Menschenrechtsverst&ouml;&szlig;en Zugang zu gerichtlichen und au&szlig;ergerichtlichen Mitteln verschaffen, damit wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverst&ouml;&szlig;e untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden. </li>
</ul>
<p>In 31 Prinzipien erl&auml;utern die UN-Leitprinzipien die grunds&auml;tzlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, geben Empfehlungen an Regierungen und Unternehmen zu deren Umsetzung. Die Leitprinzipien sind rechtlich nicht bindend und Betroffene k&ouml;nnen sich vor Gericht nicht darauf berufen. Die Leitprinzipien sind jedoch als minimale Anforderungen an Staat und Unternehmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu verstehen, auf die sich der UN-Menschenrechtsrat einstimmig geeinigt hat. Alle Staaten sind aufgefordert, Nationale Aktionspl&auml;ne zur Umsetzung der Leitprinzipien zu entwickeln.</p>
<h2 class="auto-created">Unter&shy;neh&shy;mens&shy;ver&shy;ant&shy;wor&shy;tung endet nicht am Werkstor</h2>
<p>Schaut man in die Leitprinzipien f&uuml;r Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen von 2011, scheint die Sache klar: &#8222;Die Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte sollte sich auf die nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erstrecken, die das Wirtschaftsunternehmen durch seine eigene T&auml;tigkeit unter Umst&auml;nden verursacht oder zu denen es beitr&auml;gt oder die infolge seiner Gesch&auml;ftsbeziehungen mit seiner Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind.&#8220;</p>
<p>2011 im Menschenrechtsrat angenommen, etablieren diese Leitprinzipien eine Verantwortung der Unternehmen, Menschenrechte in ihrer gesamten Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit zu achten, also auch in Bezug auf Mutterunternehmen und Zulieferer. Zudem konkretisieren diese Leitprinzipien auch die staatliche Pflicht, die Menschen durch eine angemessene Politik, Regulierung und Rechtsprechung vor Menschenrechtsverst&ouml;&szlig;en durch Unternehmen zu sch&uuml;tzen. Leider sind diese Leitprinzipien kein verbindliches Recht, sondern nur sogenanntes &#8222;soft law&#8220;. Vor dem Landgericht kann sich die Mutter von Ejaz Ahmed nicht direkt darauf berufen, das muss in diesem Fall pakistanisches Recht[3] anwenden. Die Wirksamkeit der Leitprinzipien ist damit abh&auml;ngig von der Umsetzung auf nationaler Ebene &ndash; und die macht wenig Hoffnung.</p>
<h2 class="auto-created">Deutscher Aktionsplan zahnlos</h2>
<p>Die zust&auml;ndige Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat schon 2011 alle L&auml;nder aufgefordert, Nationale Aktionspl&auml;ne zur Umsetzung zu entwickeln. Deutschland hat im Dezember 2016 einen &#8222;Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte&#8220; verabschiedet, der leider recht zahnlos geblieben ist. Die Bundesregierung beschreibt zwar treffend, welche Verantwortung Unternehmen haben und fordert deutsche Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt auf. Deutsche Unternehmen sollen k&uuml;nftig systematisch ihre menschenrechtliche Risiken identifizieren, auch in Tochterunternehmen und Lieferketten, effektive Gegenma&szlig;nahmen treffen und transparent &uuml;ber Risiken und Gegenma&szlig;nahmen berichten. Zudem setzt die Bundesregierung als Zielmarke, dass bis 2020 die H&auml;lfte der gro&szlig;en Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse umsetzen und will dies stichprobenartig in einem j&auml;hrlichen Kontrollverfahren &uuml;berpr&uuml;fen. Unternehmen, die diese Erwartungen ignorieren, haben zumindest nach den derzeitigen Pl&auml;nen aber keinerlei Konsequenzen zu bef&uuml;rchten. Bei Verfehlung der Zielmarke will die Bundesregierung dann 2020 weitergehende Ma&szlig;nahmen pr&uuml;fen, einschlie&szlig;lich gesetzlicher Regelungen. Was daraus wird, h&auml;ngt wohl auch stark von der Zusammensetzung der n&auml;chsten Bundesregierung ab.</p>
<p>Dabei hatte der Umsetzungsprozess in Deutschland Ende 2014 recht vielversprechend begonnen. Bei der Auftaktkonferenz k&uuml;ndigte das Ausw&auml;rtige Amt einen ambitionierten Aktionsplan an. Im Sommer 2015 brachte die Bundesregierung das Thema Lieferkettenverantwortung beim G7-Gipfel in Elmau ein und nahm die Erstellung substanzieller Aktionspl&auml;ne in die Abschlusserkl&auml;rung auf. In einem vorbildlichen Konsultationsprozess mit drei &ouml;ffentlichen Konferenzen und elf Themenanh&ouml;rungen gab die Bundesregierung Unternehmensverb&auml;nden, Gewerkschaften und Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen Gelegenheit, ihre Vorschl&auml;ge f&uuml;r den deutschen Aktionsplan einzubringen. Brot f&uuml;r die Welt war sehr intensiv an dem Konsultationsprozess beteiligt und hat in allen Konsultationen sehr deutlich gemacht, dass es verbindliche Vorgaben an die Unternehmen bedarf, wenn sich die Gesch&auml;ftspraxis zuk&uuml;nftig &auml;ndern soll und daf&uuml;r auch konkrete Vorschl&auml;ge pr&auml;sentiert. Eine zentrale Forderung war zudem die St&auml;rkung der rechtlichen Position Betroffener, die in Deutschland gegen Unternehmen klagen wollen. Dar&uuml;ber hinaus haben sich die NRO und Gewerkschaften daf&uuml;r eingesetzt, dass die Vergabe von &ouml;ffentlichen Vertr&auml;gen und die staatliche Unterst&uuml;tzung von Unternehmen durch Au&szlig;enwirtschaftsf&ouml;rderung oder Subventionen an die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt gekn&uuml;pft werden. <br />Die Bundesregierung verhandelte dann fast zw&ouml;lf Monate hinter verschlossenen T&uuml;ren. Em Ende blieb sie weit hinter diesen Forderungen zur&uuml;ck. Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine st&auml;rkere Ber&uuml;cksichtigung der menschenrechtlichen Sorgfalt in der Au&szlig;enwirtschaftsf&ouml;rderung und der &ouml;ffentlichen Beschaffung wurden lediglich als Pr&uuml;fauftr&auml;ge aufgegriffen. Allein das angek&uuml;ndigte Monitoringverfahren bietet Ans&auml;tze f&uuml;r eine weitere Auseinandersetzung mit den Problemen.</p>
<p>Zeitweilig sah es sogar so aus, als ob selbst diese vorsichtigen Ans&auml;tze innerhalb der Bundesregierung nicht konsensf&auml;hig seien. Zwischendurch hatte das Finanzministerium auf Druck der Wirtschaftsverb&auml;nde alle genannten Vorschl&auml;ge aus dem Entwurf gestrichen und auch den Wortlaut und Inhalt der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht selbst in Frage gestellt. Obwohl ein solcher Totalschaden letztendlich noch verhindert werden konnte, blieb die Bundesregierung dennoch weit hinter ihrem eigenen Anspruch eines &#8222;ambitionierten&#8220; Aktionsplans zur&uuml;ck.</p>
<p>Einige Nachbarl&auml;nder Deutschlands sind jedenfalls etwas ambitionierter beim Schutz der Menschenrechte. In Frankreich wurde im M&auml;rz 2017 ein Gesetz verabschiedet, dass gro&szlig;e franz&ouml;sische Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt verpflichtet, auch in Bezug auf Tochterunternehmen und wesentliche Vertragspartner. Wer keinen Sorgfaltsplan erstellt und umsetzt, dem drohen gerichtliche Anweisungen und im Schadensfall auch die Haftung gegen&uuml;ber Betroffenen. In Gro&szlig;britannien gibt es seit 2015 bereits ein Gesetz, wonach Unternehmen zumindest &uuml;ber Risiken sklaven&auml;hnlicher Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten berichten und darlegen m&uuml;ssen, was sie dagegen unternehmen. Die Niederlande erarbeiten derzeit ein &auml;hnliches Gesetz zu Kinderarbeit.[3]</p>
<h2 class="auto-created">Freiwillig bewegt sich wenig</h2>
<p>Nun kann man einwenden, dass doch mittlerweile auch ohne Gesetze bei vielen Unternehmen sehr viel mehr Bewusstsein f&uuml;r die Schattenseiten der globalisierten Wirtschaft bestehe und sich immer mehr Unternehmen um eine nachhaltige und verantwortliche Unternehmenspraxis bem&uuml;hen.</p>
<p>Tats&auml;chlich w&auml;chst ein gesellschaftlicher Konsens, dass auch die Unternehmen eine Mitverantwortung daf&uuml;r tragen, wie ihre Produkte hergestellt werden. Sie k&ouml;nnen nicht einfach wegschauen, wenn in den Fabriken unter sklaven&auml;hnlichen Bedingungen gearbeitet wird oder wenn f&uuml;r den Abbau der verwendeten Rohstoffe Menschen vertrieben, das Trinkwasser verseucht und Proteste gewaltsam niedergeschlagen werden. Die meisten gro&szlig;en Unternehmen haben deswegen mittlerweile sogenannte &#8222;Corporate Social Responsibility&#8220;-Programme und erkl&auml;ren in Hochglanzbrosch&uuml;ren oder im Netz, dass der Schutz von Mensch und Umwelt hohe Priorit&auml;t hat. Leider sind viele dieser CSR-Programme mehr Schein als Sein und kratzen h&ouml;chstens an der Oberfl&auml;che des Problems. Viele Unternehmen lassen es dabei bewenden, die Verantwortung durch entsprechende Vertragsklauseln auf die Lieferanten abzuw&auml;lzen, ohne in den Blick zu nehmen, dass sie mit den Preisen und Lieferfristen die Bedingungen f&uuml;r die Zulieferbetriebe diktieren. H&auml;ufig verweisen die Unternehmen auch auf Sozialaudits, die in den Fabriken oder der Rohstoffmine durchgef&uuml;hrt wurden, wissen aber eigentlich selber l&auml;ngst, dass diese Bescheinigungen oft gekauft und wenig aussagekr&auml;ftig sind. Auch Kik hatte auf zahlreiche Sozialaudits verwiesen, die bescheinigten, dass in der pakistanischen Fabrik alles in Ordnung sei. Dabei war Kik l&auml;ngst bekannt, dass die Auditierungspraxis mit angek&uuml;ndigten Fabrikbesuchen, Einsch&uuml;chterungen, Bestechungen und mangelhafter Einbeziehung von Arbeiterinnenvertretungen kein ad&auml;quates Bild lieferte. Stattdessen h&auml;tte Kik den vielen Berichten von NROs und Gewerkschaften &uuml;ber Fabrikzust&auml;nde in Pakistan nachgehen und Gewerkschaften wie Betroffene in einem vertraulichen Rahmen konsultieren m&uuml;ssen, um die tats&auml;chlichen Zust&auml;nde zu beurteilen. Gegenma&szlig;nahmen k&ouml;nnen darin bestehen, Schulungen in den Betrieben durchzuf&uuml;hren, Vertragsbedingungen anzupassen oder Beschwerdemechanismen f&uuml;r Betroffene einzurichten. Wenn ein Unternehmen es mit seiner Verantwortung ernst meint, muss es zudem auch Preise zahlen, die existenzsichernde L&ouml;hne erm&ouml;glichen und stabile Lieferbeziehungen aufbauen, die den lokalen Unternehmen Rechtssicherheit bieten und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erm&ouml;glichen.</p>
<p>2014 befragten Germanwatch und Misereor die Dax 30-Unternehmen nach ihren menschenrechtlichen Sorgfaltsverfahren. Sie stellten dabei fest, dass nur die wenigsten Unternehmen systematische und regelm&auml;&szlig;ige Risikoanalysen durchf&uuml;hren oder effektive Ma&szlig;nahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ergreifen.[5] F&uuml;r die Verbraucher_innen ist es daher momentan sehr schwierig zu beurteilen, welche Produkte in Ordnung sind und welche Unternehmen tats&auml;chlich auf Menschenrechte und Umwelt achten.</p>
<p>Eine von der EU Kommission in Auftrag gegebene Studie untersuchte 2013 in 17 L&auml;ndern, welche Wirkung freiwillige CSR-Ma&szlig;nahmen von Unternehmen haben. Konkret wurden die beiden Bereiche Umwelt und Arbeitsstandards unter die Lupe genommen. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die positive Wirkung von CSR-Aktivit&auml;ten sehr gering ist. Aktivit&auml;ten seien vor allem dort erkennbar, wo eine hohe Regelungsdichte besteht, wie beispielsweise bei der Chemikaliennutzung oder der Arbeitssicherheit. Insgesamt kam die Studie daher auch zu der klaren Empfehlung, dass mehr Regulierung w&uuml;nschenswert und zielf&uuml;hrend sei.[6] Dies best&auml;tigt auch die vielfach kritisierte Dodd-Frank-Regelung aus den USA zu Konfliktmineralien. Obwohl schon seit vielen Jahren bekannt war, dass der Abbau bestimmter Mineralien in der DR Kongo zur Finanzierung der Konflikte beitrugen, reagierten viele Unternehmen erst2010, nachdem ein Gesetz zur Offenlegung der Lieferkette verabschiedet worden war. Daraufhin entstanden eine ganze Reihe von Transparenzinitiativen und Zertifizierungen, die den Handel mit Erzen aus dem Osten der DR Kongo transparent machen sollen.</p>
<h2 class="auto-created">Auf dem Weg zu globalen Unter&shy;neh&shy;mens&shy;re&shy;geln</h2>
<p>Seit Jahrzehnten k&auml;mpfen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften f&uuml;r verbindliche Regeln zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivit&auml;ten, sowohl auf internationaler wie auf nationaler Ebene. Aufgrund des immensen Widerstands der Wirtschaftsverb&auml;nde, der gro&szlig;en Industrienationen und der Schwellenl&auml;nder konnte man sich international bislang nur auf die unverbindlichen UN-Leitprinzipien einigen, die bis auf wenige Ausnahmen auf nationaler Ebene nur halbherzig umgesetzt werden. Deutlich wird dabei ein grundlegender Widerspruch wirtschaftlicher Globalisierung: Zahlreiche Handels- und Investitionsabkommen haben international t&auml;tigen Unternehmen den weltweiten Zugang zu M&auml;rkten und Rohstoffen erheblich erleichtert und ihnen &auml;u&szlig;erst weitgehende Investorenrechte einger&auml;umt. Wenn ein Staat durch neue Gesetze oder Regulierungen das Investitionsklima oder die Gewinnerwartungen von Auslandsinvestoren beeintr&auml;chtigt, k&ouml;nnen diese den betreffenden Staat auf Schadenersatz verklagen. Mitunter betrifft dies auch Regulierungen, die dem Schutz von Umwelt und Menschenrechten dienen. Gleichzeitig fehlen vergleichbare Instrumente, welche die Konzerne international zur Achtung von Menschenrechten verpflichten und Betroffenen von Rechtsverletzungen Klagewege er&ouml;ffnen. F&uuml;r den Schutz der Menschenrechte vor Verletzungen durch Unternehmen sollen freiwillige Empfehlungen und nationale Gerichte ausreichen. Diese Diskrepanz ist f&uuml;r viele Menschen nicht mehr hinnehmbar. Gerade im globalen S&uuml;den formiert sich gegen diese Logik immer gr&ouml;&szlig;erer Widerstand: auf Seiten sozialer Bewegungen und Gewerkschaften, aber auch seitens einiger Regierungen. 2014 haben S&uuml;dafrika und Ecuador beim UN-Menschenrechtsrat den Vorschlag eingebracht, einen verbindlichen V&ouml;lkerrechtsvertrag zur Regulierung von Unternehmen zu entwickeln. Der Vorschlag bekam trotz Gegenstimmen von den USA, Kanada, Japan und den europ&auml;ischen Staaten eine Mehrheit. Seit 2015 tagt eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe einmal j&auml;hrlich, um &uuml;ber die Inhalte zu verhandeln. Trotz anhaltender Skepsis waren beim letzten Treffen auch die EU-Staaten im Raum. Bislang verneinen sie aber die Notwendigkeit verbindlicher Regeln und verweisen auf die UN-Leitprinzipien.</p>
<p>Der Vorteil eines internationalen Abkommens w&auml;re, dass dieses f&uuml;r die Vertragsparteien verbindlich w&auml;re, klare Regeln f&uuml;r Unternehmen schaffen und den Betroffenen Klagem&ouml;glichkeiten er&ouml;ffnen w&uuml;rde. Es k&ouml;nnte zum Beispiel auf den Erfahrungen in Frankreich aufbauen und Staaten verpflichten, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten f&uuml;r Unternehmen in ihren Rechtssystemen zu verankern. Damit w&auml;re auch der Mutter von Ejaz Ahmed in der Klage gegen Kik geholfen, denn es w&auml;re rechtlich gekl&auml;rt, dass Kik sich um die Arbeitsbedingungen in der pakistanischen Textilfabrik k&uuml;mmern und daf&uuml;r Verantwortung &uuml;bernehmen muss.</p>
<p><b>SARAH&nbsp;LINCOLN</b><i>&nbsp; arbeitet seit 2012 als Referentin f&uuml;r wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte im Referat Menschenrechte und Frieden bei Brot f&uuml;r die Welt. Ein Arbeitsschwerpunkt der Volljuristin ist die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen.</i></p>
<h2 class="auto-created">Anmerkungen:</h2>
<p>1 Brot f&uuml;r die Welt, Misereor, ECCHR: Unternehmen zur Verantwortung ziehen: Erfahrungen aus<br />transnationalen Menschenrechtsklagen, Berlin 2016, abrufbar unter <a href="https://www.brot-fuer-diewelt/" target="_blank" rel="noopener">https://www.brot-fuer-diewelt</a>.<br />de/fileadmin/mediapool/user_upload/_Broschu__re_Unternehmen_zur_Verantwotung_zieh<br />en_D_1609_98dpi.pdf.</p>
<p>2 Die UN-Leitprinzipien sind abrufbar unter <a href="http://www.cora-netz.de/cora/themen/ungp/intro/" target="_blank" rel="noopener">http://www.cora-netz.de/cora/themen/ungp/intro/</a>.</p>
<p>3 Nach der europ&auml;ischen Verordnung ROM II muss das Gericht bei Schadensersatzklagen das Recht<br />des Landes anwenden, in dem der Schaden entstanden ist, in diesem Fall pakistanisches Recht.<br />Derzeit (09/2017) l&auml;sst das Landgericht Dortmund ein Expertengutachten zum pakistanischen<br />Recht in Bezug auf diesen Fall erstellen.</p>
<p>4 Amnesty International, Brot f&uuml;r die Welt, Germanwatch und Oxfam haben dazu ein Gutachten erstellen<br />lassen, wie ein entsprechendes Gesetz im deutschen Recht ausgestaltet werden k&ouml;nnte:<br />Klinger, Krajewski, Krebs &amp; Hartmann, Gutachten: Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten<br />im deutschen Recht, Berlin 2016, abrufbar unter <a href="https://www.brot-fuer-die-welt.de/fil" target="_blank" rel="noopener">https://www.brot-fuer-die-welt.de/fil</a><br />eadmin/mediapool/2_Downloads/Fachinformationen/Sonstiges/gutachten_sorgfaltspflicht.pdf.</p>
<p>5 Germanwatch, Misereor 2014: Globales Wirtschaften und Menschenrechte. Deutschland auf dem<br />Pr&uuml;fstand.</p>
<p>6 CSR Impact 2013: IMPACT Project Executive Summary: Headline findings, insights &amp; recommenda &#8211;<br />tions for policy makers, business &amp; stakeholders.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/219/publikation/unternehmen-zur-verantwortung-ziehen-1/">Unternehmen zur Verantwortung ziehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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