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	<title>Sebastian Bukow Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Zentralisiert und vernetzt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Dec 2008 15:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die neue deutsche Sicherheitsarchitektur aus: 184 ( Heft 4/2008), S.93-102 Die neue deutsche Sicher&#173;heits&#173;a&#173;r&#173;chi&#173;tektur Im Mittelpunkt der Debatte um den Entwurf eines neuen BKA-Gesetzes standen in den vergangenen Monaten vor allem neu einzuf&#252;hrende Ermittlungsmethoden, insbesondere die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikations&#252;berwachung[1]. Vor allem Details dieser Instrumente[2] waren es, die als Argument f&#252;r die Ablehnung des BKAG [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/184-vorgaenge/publikation/zentralisiert-und-vernetzt/">Zentralisiert und vernetzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die neue deutsche Sicherheitsarchitektur</p>
<p>aus: 184 ( Heft 4/2008), S.93-102</p>
<h5>Die neue deutsche Sicher&shy;heits&shy;a&shy;r&shy;chi&shy;tektur</h5>
<p>Im Mittelpunkt der Debatte um den Entwurf eines neuen BKA-Gesetzes standen in den vergangenen Monaten vor allem neu einzuf&uuml;hrende Ermittlungsmethoden, insbesondere die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikations&uuml;berwachung[1]. Vor allem Details dieser Instrumente[2] waren es, die als Argument f&uuml;r die Ablehnung des BKAG im Bundesrat herangezogen wurden und &uuml;ber den Vermittlungsausschuss teilweise modifiziert wurden. In Verbindung mit anderen sicherheitspolitischen Entwicklungen weisen diese Einzelinstrumente und -aspekte jedoch auf eine grunds&auml;tzliche Neuordnung der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur hin, mit der ein grundlegender Wandel des Staates einhergeht, dessen Umfang und dessen rechtliche, institutionelle und politische Folgen bislang nicht ausreichend thematisiert wurden. Aus diesem Grund konzentriert sich der nachfolgende Beitrag auf diese staatliche Sph&auml;re im institutionell-kriminalit&auml;tsbezogenen Handlungsfeld und rekonstruiert die sich abzeichnende neue deutsche Sicherheitsarchitektur und diskutiert sich daraus ergebende Konsequenzen.</p>
<p>Debatten um die innere Sicherheit sind, dies sei einleitend betont, kein neues, sondern vielmehr ein regelm&auml;&szlig;ig wiederkehrendes Ph&auml;nomen in Deutschland. Die teilweise schon umgesetzten, teilweise in Planung befindlichen horizontalen und vertikalen Macht- und Kompetenzver&auml;nderungen im institutionellen Bereich werden dabei erst seit Kurzem in einer breiteren &Ouml;ffentlichkeit wahrgenommen. Seit 2001 haben sich schlie&szlig;lich vor allem durch das Bedrohungsszenario des neuen, internationalen Terrorismus[3] neue &#8222;Selbsterm&auml;chtigungschancen&#8221; (Beck 2003: 281) ergeben, die von den staatlichen Sicherheitsakteuren intensiv genutzt werden. Schon aus dem Wesen der abzuwehrenden Gefahr heraus ist die gegenw&auml;rtige Phase der sicherheitspolitischen Reorganisation da-bei vom Primat der pr&auml;ventiven Gefahrenabwehr bestimmt (u.a. Urban 2006), was mehrheitlich die Zustimmung der W&auml;hler[4] findet. Noch weitgehend erfolglos war der Versuch des damaligen Bundesinnenministers Schily, im Jahr 2004 eine neue, zentralisierte deutsche Sicherheitsarchitektur umzusetzen, u.a. mit pr&auml;ventiven Handlungs- und Weisungsbefugnissen f&uuml;r das BKA im Bereich der Terrorismusbek&auml;mpfung und einer Zentralisierung der Landes&auml;mter f&uuml;r Verfassungsschutz als &#8222;Filialen&#8221; des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz (Schily nach Die Welt 2004). Schily scheiterte damals am Widerstand der L&auml;nder, die eine &#8222;Zerschlagung der f&ouml;deralen Polizeistruktur&#8221; (BaW&uuml;-LTDrs. 13/3310) befiirchteten. Seit 2005 allerdings betreibt die gro&szlig;e Koalition und insbesondere Bundesinnenminister Sch&auml;uble den Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur grundlegender und vor allem erfolgreicher als die Vorg&auml;nger. Vier S&auml;ulen dieses Neuordnung lassen sich ausmachen: Eine verst&auml;rkte Kooperation der Sicherheitsbeh&ouml;rden, eine Neudefinition institutioneller Zust&auml;ndigkeiten, eine horizontale und vertikale Verschiebung im innerstaatlichen Machtgef&uuml;ge und eine Internationalisierung der Innenpolitik, verbunden mit einer Verlagerung von Entscheidungen in andere politische Arenen.</p>
<p>Im Ergebnis wurde mit dem GTAZ und der ATD eine grundlegend neue Qualit&auml;t der beh&ouml;rdlichen Zusammenarbeit erreicht. Man k&ouml;nnte sogar von einer faktischen partiellen Werschmelzung sprechen. Dar&uuml;ber hinaus ist eine steigende Zahl institutionalisierter hybrider Organisationen, die Polizeien und Geheimdienste zusammenf&uuml;hren, zu konstatieren (W&ouml;rlein 2008). Die Einrichtung beh&ouml;rdlicher Kooperationszentren (bspw. NLFZ Sicherheit im Luftraum) und umfassende Vorhaben zur besseren Datenvernetzung (bspw. Debatte um ein zentrales Melderegister oder die Datenbanken-Interoperabilit&auml;t (RISP, BT-Drs. 16/9887)) lassen erkennen, dass die Vernetzung von Beh&ouml;rden und Einrichtungen erst begonnen hat.</p>
<h5>Verst&auml;rkte Kooperation und Vernetzung</h5>
<p>Als Reaktion auf die zunehmend als Problem[5] wahrgenommene Akteursvielfalt im Feld der inneren Sicherheit werden gemeinsam genutzte Datenbanken auf- und ausgebaut und eine st&auml;rkere, institutionalisierte Vernetzung der Informations- und Datenbest&auml;nde angestrebt, um den Informationsaustausch zwischen Polizeibeh&ouml;rden und Nachrichtendiensten einerseits und zwischen Bund, L&auml;ndern und internationalen Partnern andererseits zu verbessern. Der nationalen wie internationalen Vernetzung und dem gemeinsamen Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten kommt in der allt&auml;glichen Praxis der Sicherheitsbeh&ouml;rden eine zunehmende Bedeutung zu. So l&auml;sst sich durch den Einsatz moderner IuK Technologien und auch organisatorisch eine neue Qualit&auml;t in der Zusammenarbeit ausmachen.</p>
<p>Eine wesentliche Neuerung im nationalen Kontext stellt das im Jahr 2004 eingerichtete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) dar, das vorrangig BKA und BfV verkn&uuml;pfen soll[6]. Ziel ist der &#8222;Informationsaustausch in Echtzeit&#8221;, um die &#8222;schnelle und zielgerichtete Analysen aktueller Gef&auml;hrdungshinweise&#8221; sowie &#8222;die Abstimmung operativer Ma&szlig;nahmen&#8221; (BMI o.J.) der beiden formal weiterhin getrennten Einrichtungen zu gew&auml;hrleisten. Der mit dem GTAZ organisatorisch-beh&ouml;rdlich erstmals umgesetzte Trend einer r&auml;umlich-organisatorischen Zusammenlegung ist dabei nicht unproblematisch: Neben der schleichenden Aufl&ouml;sung des Trennungsgebotes (Gusy/Pohlmann 2007) kam es nach Einsch&auml;tzung des Bundesbeauftragen f&uuml;r Datenschutz zu &#8222;rechts-widrigen Daten&uuml;bermittlungen&#8221; (BT-Drs. 16/10007: 3) zwischen den Bundesbeh&ouml;rden und evtl. sogar an Drittstaaten. Die Bundesregierung sieht jedoch im GTAZ einen &#8222;Qualit&auml;tssprung bei der Bek&auml;mpfung des islamistischen Terrorismus&#8221; (BT-Drs. 16/100007: 6). Ein zweiter wichtiger Baustein ist zudem die Vernetzung digitaler Datenbest&auml;nde mittels der im BKA befindlichen Antiterrordatei (ATD). Es handelt sich dabei nach Einsch&auml;tzung des Bundesinnenministeriums um eine Zusammenf&uuml;hrung vorhandener und k&uuml;nftiger Datenbest&auml;nde. Auf diese haben zahlreiche Bundes- und Landesbeh&ouml;rden umfassende Zugriffsrechte, zudem kann weiteren Polizeivollzugsbeh&ouml;rden der L&auml;nder die Datennutzung erlaubt werden (1 Abs. 2 ATDG), so dass &#8222;Informationen sekundenschnell per Knopfdruck &uuml;bertragen werden&#8221; k&ouml;nnen (BMI 2007).</p>
<h5>Neude&shy;fi&shy;ni&shy;tion von Aufgaben: Das Beispiel Bundes&shy;po&shy;lizei</h5>
<p>An der hier nur kursorisch zu betrachtenden, weitgehend abgeschlossenen Reorganisation des Bundesgrenzschutzes hin zur Bundespolizei sind in diesem Kontext zwei Aspekte bemerkenswert. Zum einen zeigt dieser Fall, wie der BGS nach einer Phase der Verpolizeilichung in den 1970er-Jahren durch die &Ouml;ffnung der nationalstaatlichen Grenzen in den 1990er-Jahren mit einem pl&ouml;tzlichen Aufgabenverlust konfrontiert war (Lisken/Lange 2000) und wie ihm daraufhin durch eine institutionelle Neudefinition eine erfolgreiche Bestandssicherung und damit einhergehend die Transformation von einer Grenzschutz-Sonderpolizei zu einer allgemeinen Polizei des Bundes gelang. Da-durch hat die Bundespolizei mittlerweile ihre T&auml;tigkeit zunehmend ins Inland verlagert und sich neue T&auml;tigkeitsfelder erschlossen, so dass sie bereits als Nebenpolizei zu den Landespolizeien bzw. &#8222;Polizei des Bundes&#8221; (&sect; 1 BPo1G) zu werten ist, die heute u.a. im Kampf gegen den Terrorismus, die OK und die illegale Migration eingesetzt wird. Der zweite Aspekt ist insofern bedeutend, als er &uuml;ber die BPoI hinaus wirkt: Die Entkopplung des Zusammenhangs von Grenz&uuml;bertritt und polizeilichen Kontrollen. Diese Entkopplung von Anlass und Handlung bzw, von Verdacht und Ermittlungsma&szlig;nahme ist mittlerweile in weiteren Rechtsbereichen zum Standard geworden und erm&ouml;glicht damit die Abkehr von der bisherigen Tradition des bundesrepublikanisch-liberalen Rechtsstaates hin zum sicherheitspolitischen Pr&auml;ventionsstaat.</p>
<h5>Zentra&shy;li&shy;sie&shy;rung der Polizei: Das neue Bundes&shy;kri&shy;mi&shy;nalamt</h5>
<p>In Zusammenhang mit der Aufgabenerweiterung der BPoI ist die einleitend bereits erw&auml;hnte grundlegende Reform des BKA hin zur pr&auml;ventiv t&auml;tigen Bundeskriminalpolizei[7] zu betrachten. Drei Dimensionen sind zu unterscheiden: eine vertikale Machtverlagerung (Zentralisierung), die Einf&uuml;hrung neuer Ermittlungsinstrumente und eine horizontale Kompetenzverschiebung.</p>
<p>Die entscheidende vertikale Verschiebung im f&ouml;deralen Machtgef&uuml;ge wurde bereits ohne gr&ouml;&szlig;ere &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit im Jahr 2006 im Gesamtpaket &#8222;F&ouml;deralismusreform I&#8221; verfassungsrechtlich umgesetzt (BGBI. I 2006 Nr. 41; 31.08.2006: 2034). Dem Bund wurde die ausschlie&szlig;liche Gesetzgebung &uuml;ber &#8222;die Abwehr von Gefahren des internationalen Tefforismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in F&auml;llen, in denen eine l&auml;nder&uuml;bergreifende Gefahr vorliegt, die Zust&auml;ndigkeit einer Landespolizeibeh&ouml;rde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbeh&ouml;rde um eine &Uuml;bernahme ersucht&#8220; (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG) &uuml;bertragen. Das Argument: Im Bereich des internationalen Terrorismus kommen &#8222;zahlreiche Hinweise zum internationalen Terrorismus aus dem Ausland, ohne dass in allen F&auml;llen bereits eine &ouml;rtliche Zust&auml;ndigkeit einer deutschen Polizeibeh&ouml;rde erkennbar sein muss, gleichwohl aber weitere Sachaufkl&auml;rung veranlasst sein kann&#8221; (BT-Drs. 16/813: 12). Mit dieser Grundgesetz&auml;nderung, der im Bundesrat bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein alle Bundesl&auml;nder zustimmten, wurde jedoch auf Verfassungsebene mit der bisherigen institutionellen Ordnung gebrochen: Lag zuvor die Polizeihoheit grunds&auml;tzlich bei den 16 Bundesl&auml;ndern, so hat nun der Bund in den ebenso speziellen wie zugleich vage formulierten Fallgruppen des internationalen Terrorismus eine eigene, pr&auml;ventive Handlungskompetenz.</p>
<p>Die Verfassungs&auml;nderung zieht jedoch eine einfachgesetzliche Umsetzung nach sich, die mit der BKAG-Novelle (BT-Drs. 16/9588; 16/10121) erfolgen soll. Das neu gefasste BKAG ist dabei aus Sicht der Bundesregierung ein &#8222;wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands&#8221; (Sch&auml;uble nach Wittrock 2008), wobei das Gesetz nicht darauf abzielt, &#8222;dem BKA neue Befugnisse zu verschaffen, sondern [&#8230;] eine neue Aufgabe zu &uuml;bertragen, die bisher ausschlie&szlig;lich die Polizeien der L&auml;nder haben&#8221; (Sch&auml;uble 2008). Die neuen Kompetenzen orientieren sich &#8222;weitgehend an den bestehenden Regelungsvorbildern aus dem Bundespolizeigesetz und den Polizeigesetzen der L&auml;nder&#8221; und sind als Umsetzung der in der F&ouml;deralismusreform beschlossenen Neustrukturierung zu sehen (BMI 2008). Tats&auml;chlich enth&auml;lt das BKAG-E jedoch &uuml;ber die verfassungsrechtlich verankerte und f&uuml;r das BKA grunds&auml;tzliche neue Kompetenz der Gefahrenabwehr, also der Zul&auml;ssigkeit pr&auml;ventiven Handelns8, hinaus vor allem zwei grundlegend neue Ermittlungsinstntmente: Die Online-&Uuml;berwachung (&sect;20k BKAG-E) und die Quellen-TK&Uuml; (&sect; 201 Abs. 2 BKAG-E).</p>
<p>Gerade diese neuen Befugnisse sind ebenso politisch umstritten wie rechtlich problematisch (BVerfG, 1 BvR 370/07, 27.2.2008 und BVerfG 2008). Daher stehen in der Kontroverse (dazu u.a. Biermann 2007; 2008) vor allem eben diese neuen verdeckten Ermittlungsbefugnisse, die zu einer Vergeheimdienstlichung des BKA ohne die Einf&uuml;hrung der bei den Geheimdiensten &uuml;blichen parlamentarischen Kontrolle fuhren, im Zentrum. Die ebenfalls mit dem Gesetzentwurf verbundene horizontale Machtverschiebung wird dagegen weitaus seltener thematisiert. Dabei sieht das BKAG beispielsweise eine weitgehende Verschiebung der Zust&auml;ndigkeit zur Terrorismusbek&auml;mpfung weg von der Generalbundesanwaltschaft hin zum BKA (Geiger 2008) und damit zum BMI vor, so dass von einer Entmachtung der Staatsanwaltschaft gesprochen werden kann. Thematisiert wurde dagegen die Frage der Bewertung erhobener Informationen sowie des Richtervorbehalts bei Ermittlungsma&szlig;nahmen, in beiden F&auml;llen bleibt das Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses abzuwarten.</p>
<p>Unabh&auml;ngig von den noch offenen &Auml;nderungen am Gesetzentwurf durch die Arbeit des Vermittlungsausschusses und die absehbare verfassungsgerichtliche Kontrolle ist schon jetzt klar: Der Paradigmenwechsel und die fundamentale &Auml;nderung des bundesdeutschen Institutionengei&uuml;ges ist im Kern bereits umgesetzt, gerade die Zentralisierung, also die vertikale Machtverschiebung, ist verfassungsrechtlich verankert. Durch die f&uuml;r den Bund neue Aufgabe der polizeilichen Gefahrenabwehr ver&auml;ndert sich die Funktion und die Arbeitsweise des BKA ganz entscheidend. Hatte das Amt bislang vor allem &#8222;als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Verbrechensbek&auml;mpfung auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren&#8221; (BKA 2008), so wird es nun erg&auml;nzend pr&auml;ventiv ermittelnd arbeiten, als eigenst&auml;ndige Bundeskriminalpolizei zur Ab-wehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus. Das BKA gewinnt damit an Macht, Einfluss und Bedeutung, wobei die geplanten 130 neuen Stellen zur Erf&uuml;llung der neuen Aufgaben (BT-Drs. 16/9588) vermutlich nur den Anfang des BKA-Ausbaus<br />darstellen.</p>
<p>Diese strukturelle &Auml;nderung ist damit in ihrer Bedeutung nicht zu untersch&auml;tzen, die medial-&ouml;ff~ntlich intensiv diskutierte, politische und verfassungsrechtliche Problematik einzelner Ermittlungsbefugnisse tritt dagegen letztlich in den Hintergrund. Es ist bemerkenswert, dass es der Gro&szlig;en Koalition und Bundesinnenminister Sch&auml;uble hier gelungen ist, einen politisch gewollten Paradigmenwechsel mit der F&ouml;deralismusreform verfassungsrechtlich (und bald auch einfachgesetzlich mittels BKAG) umzusetzen. Es wurde dadurch erreicht, das BKA zur zentralen Bundespolizeibeh&ouml;rde umzugestalten (vgl. Frank 2008). In dieser Zentralisierung polizeilicher Aufgaben, in dieser Errichtung einer pr&auml;ventiv t&auml;tigen kriminalpolizeilichen Einrichtung des Bundes verdeutlicht sich gegenw&auml;rtig der entscheidende Umbruch im innerstaatlichen sicherheitspolitischen InstitutionengeRige der Bundesrepublik &#8211; es handelt sich tats&auml;chlich um das &#8222;innenpolitisch weitreichendste und wichtigste Projekt der ganzen Wahlperiode&#8221; (Edathy 2008).</p>
<h5>Deutsche Innen&shy;si&shy;cher&shy;heits&shy;po&shy;litik in Europa</h5>
<p>Gerade f&uuml;r die innere Sicherheit spielt die Europ&auml;isierung bzw. Internationalisierung[9] eine zunehmende Rolle, wobei Deutschland in diesem Politikfeld ein aktiver, interessengeleiteter Akteur ist[10]. Theoretisch l&auml;sst sich hieran das Theorem des Venue Shoppings (Guiraudon 2000) verdeutlichen. Politische Entscheidungen werden aus strategischen Gr&uuml;nden von den handelnden Akteuren in f&uuml;r diese g&uuml;nstige Politikarenen verlagert, etwa um kritische Debatten oder Vetospieler auf nationaler Ebene zu umgehen. Erm&ouml;glicht wird dies insbesondere dadurch, dass es sich beim Politikfeld PJZS um eine vor allem von den Sicherheitsexekutiven gepr&auml;gte intergouvernementale Zusammenarbeit handelt. Dabei ist in Deutschland der Bereich Strafsachen/Innere Sicherheit in einem mittleren Ma&szlig;e europ&auml;isiert (B&ouml;rzel 2005; Bukow 2005; Sturm/Pehle 2005). Soweit dies nicht im Rahmen der EU erfolgen konnte, wurden au&szlig;erhalb des EU-Rechtsrahmens zwischenstaatliche Kooperationen begonnen (erstmals mit TREVI). Diese Kooperationen dienen mittlerweile sogar dazu, EU-rechtliche Regelungen vorzubereiten und Kooperationen dann im EU-Rahmen durchzusetzen (bspw. Pr&uuml;mer Vertrag, Hummer 2007; Kietz/Maurer 2007).</p>
<p>Im Ergebnis hat Deutschland das Handlungsfeld seiner inneren Sicherheitspolitik auf den europ&auml;ischen Raum ausgedehnt und betreibt zunehmend deutsche &#8222;Innenpolitik in Europa&#8221; (BMI 2004: 4). Gut zu erkennen ist dies anhand der deutschen Rolle bei der<br />Einrichtung europ&auml;ischer Sicherheitsinstitutionen und Agenturen, etwa bei der Einfiihrung von Europol und Eurojust. Mit Europol und Eurojust sind zwei wichtige Institutionen der Zusammenarbeit etabliert worden, die die bereits seit L&auml;ngerem bestehende Kooperation auf den unteren Ebenen nun in eine feste Form bringen. Deutschland war hierbei h&auml;ufig nicht nur die treibende Kraft, sondern ist zugleich intensiver Nutzer gemeinsamer Einrichtungen. Auch neuere Sicherheitskooperationen, wie die Europ&auml;ische Agentur f&uuml;r die operative Zusammenarbeit an den Au&szlig;engrenzen (FRONTEX, 2005), gehen auf eine Initiative der Bundesregierung zur&uuml;ck, die sogar den FRONTEXEinheiten in den jeweiligen L&auml;ndern polizeiliche Befugnisse einr&auml;umen m&ouml;chte (vgl. FAZ 2007a). Dem liegt die &Uuml;berlegung zu Grunde, dass der Wegfall der Binnengrenzen eine enge Kooperation der Polizeien erzwinge (Sch&auml;uble nach FAZ 2007b).</p>
<p>Insgesamt ist seit den 1990er-Jahren eine zunehmende internationale Kooperation von Polizeibeh&ouml;rden und Nachrichtendiensten zu erkennen (Klink 2002: 365-367). Da-mit ist die deutsche Innen- und Sicherheitspolitik, was die Themensetzung und die Ausgestaltung angeht, vorrangig als eine von nationalstaatlichen Interessen gepr&auml;gte, aber auf den europ&auml;ischen Raum ausgedehnte und auf internationale Kooperationen angelegte Angelegenheit im Rahmen einer intensivierten Regierungs- und Exekutivzusammenarbeit zu verstehen. Im Ergebnis werden nicht zuletzt durch die aktive Rolle Deutschlands die internationale Vernetzung, die &Uuml;bertragung von Kompetenzen und die Einrichtung europ&auml;ischer Institutionen bzw. Agenturen k&uuml;nftig voranschreiten. Eine intensivierte Zusammenarbeit auf Exekutivebene und ein erweiterter Informationsaus-tausch als &#8222;Kernelement europ&auml;ischer Sicherheit&#8221; (Zukunftsgruppe 2008) wird dabei angestrebt.</p>
<p>Seit 2001 scheint ein &uuml;bereurop&auml;ischer Konsens zu bestehen, den Kampf gegen den Terrorismus zum Ausbau der Staatengemeinschaft hin zu einem Sicherheits- und &Uuml;berwachungsverbund zu nutzen und zugleich gemeinsam die OK zu bek&auml;mpfen (Hein 2004: 155). Die Verlagerung der Entscheidungsebene bleibt dabei nicht ohne Folgen f&uuml;r den politischen Diskurs: Die Debatte um die Grundausrichtung der Innen- und Sicherheitspolitik, um das Verh&auml;ltnis von proaktiven und repressiven Ma&szlig;nahmen verlagert sich in zwischen- und suprastaatliche Arbeitsgruppen (Albrecht 2004). Defizite in der demokratischen Legitimation und Kontrolle sind nicht nur in Deutschland die Folge. Zugleich sind &Auml;nderungen absehbar, der Vertrag von Lissabon sieht u.a. eine neue Qualit&auml;t der Zusammenarbeit und eine Vergemeinschaftung weiterer Rechtsbereiche der PJZS vor (Baddenhausen et al. 2008). Und auch der EuGH hat die Kontrolldefizite in der (au&szlig;er-)europ&auml;ischen Sicherheitskooperation erkannt und etwa im Terrorlisten-Urteil auf den ebenso notwendigen wie defizit&auml;ren (Grund-)Rechtsschutz hingewiesen (Arndt et al. 2008).</p>
<h5>Zentra&shy;li&shy;siert und vernetzt &ndash; eine Chance f&uuml;r mehr Trans&shy;pa&shy;renz?</h5>
<p>Die aufgezeigten Entwicklungen verdeutlichen, dass sich die bundesdeutschen Sicherheitsbeh&ouml;rden in einem umfassenden Transformationsprozess befinden, der weit &uuml;ber eine schlichte Anpassung an neue Erfordernisse hinausgeht. Es zeigen sich schon heute klare Konturen einer neuen deutschen Sicherheitsarchitektur. Diese ist gekennzeichnet durch eine zunehmende operative und technische Verflechtung der Sicherheitsbeh&ouml;rden. Das Ziel: Eine verst&auml;rkte institutionelle, multidimensionale Vernetzung, also der Auf-bau eines Daten- und Kooperationsverbundes von Bund, L&auml;ndern und internationalen Partnern sowie von Polizeien und Nachrichtendiensten.</p>
<p>Dies wird erg&auml;nzt um eine Ausweitung der beh&ouml;rdlichen Befugnisse und eine institutionelle Neuordnung bzw. Neudefinition von Organisationsaufgaben. Damit geht eine Vergeheimdienstlichung der Polizei ebenso einher wie eine Zentralisierung von Sicherheitsaufgaben zu Lasten der L&auml;nder, insbesondere im polizeilichen Bereich. Der Bund weitet seine Kompetenzen, Personalressourcen und Einflusschancen effektiv aus und wird st&auml;rker noch als zuvor zur pr&auml;genden Kraft im Bereich der inneren Sicherheit (Lange 2006: 95). Weitere nationale institutionelle Reformen als &#8222;Anpassung der nationalen Sicherheitsarchitektur an die ver&auml;nderte Gefahrensituation in Deutschland&#8221; (Junge 2008) sind gegenw&auml;rtig bereits in Planung, etwa eine Revision des Bev&ouml;lkerungsschutzgesetzes (bisher Zivilschutzgesetz, FTD 2008) oder die Neuordnung des Verfassungsschutzes (BT-Drs. 16/8475, 16/9724). Dazu tritt auf der Grundlage intergouvernementaler Zusammenarbeit eine sich ausweitende Europ&auml;isierung bislang nationaler Kompetenzen, wobei Deutschland hierbei erfolgreich eigene sicherheitspolitische Interessen durchsetzt.</p>
<p>Mit diesen Entwicklungen eng verbunden sind die Fragen nach der institutionellen Kontrolle und der Anbindung der Sicherheitsbeh&ouml;rden an die parlamentarische Demokratie. Zu diskutieren w&auml;re vor allem die Sicherstellung der Legitimation des sicherheitspolitischen Pr&auml;ventionsstaates und der neuen deutschen Sicherheitsarchitektur: Schlie&szlig;lich, dies zeigt die zunehmende nationale wie auch globale Vernetzung der Sicherheitsbeh&ouml;rden, bedarf die aufkeimende Weltsicherheitsgesellschaft der rechtsstaatlichen Kontrolle, will sie sich nicht selbst delegitimieren. Dieser Bereich notwendiger institutioneller Reformen wurde allerdings bislang nicht ausreichend diskutiert, darauf bezogene Reformvorhaben sind in Deutschland nicht erkennbar. Erkennbar sind bislang nur die zunehmenden Legitimationsdefizite.</p>
<p>Die zunehmende nationale und europ&auml;ische Kooperation und der Aufbau gemeinsamer Datenbest&auml;nde f&uuml;hren zudem zu Kontroll- und Transparenzdefiziten. Notwendig w&auml;re deshalb, den B&uuml;rgern gerade bei zentral gespeicherten Datenbest&auml;nden eine leichtere Einblicksm&ouml;glichkeit &uuml;ber das gesammelte Wissen einzur&auml;umen, um so das wach-sende Misstrauen gegen den Pr&auml;ventionsstaat zu bek&auml;mpfen. An diesen Erfordernissen einer verbesserten rechtsstaatlichen und parlamentarischen Kontrolle gilt es anzukn&uuml;pfen. Eine zunehmende Zentralisierung von Datenbest&auml;nden und Beh&ouml;rden bietet hier durchaus Chancen. Diese werden jedoch noch nicht dazu genutzt, den in vielen Punkten sicherlich ebenso gerechtfertigen wie notwendigen Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur auf eine neue Legitimationsbasis zu stellen. Vielmehr ist, dies zeigt das eingangs erw&auml;hnte BKAG exemplarisch, oft das Gegenteil, also ein Abbau von richterlicher und parlamentarischer Kontrolle und eine unkontrollierte St&auml;rkung der Sicherheitsexekutiven, festzustellen. Die (verfassungs-) rechtliche Kontrolle findet dabei meist nur (noch) bei der Einrichtung einzelner Beh&ouml;rden oder Ermittlungsinstrumente statt, von einer ebenso wichtigen fortlaufenden Kontrolle kann jedoch trotz Befristung und Evaluationsnotwendigkeit einzelner Ma&szlig;nahmen keine Rede sein.</p>
<p>[1] Schon seit geraumer Zeit steht dabei die in der BKAG-Debatte wieder aufgeworfene Frage nach dem gl&auml;sernen B&uuml;rger im Raum, problematisiert wird hierbei die sich ausweitende datensammlerische T&auml;tigkeit des Staates wie auch, privater Unternehmen, Letztere sammeln einerseits f&uuml;r unternehmenseigene Belange Daten (bzw. handeln mit diesen), andererseits, und dies ist besonders problematisch, erfolgt die private Datensammlung in staatlichem Auftrag (insbesondere bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten).<br />[2] Weitaus seltener wurden weitere Einzelaspekte wie die Einschr&auml;nkung des Richtervorbehalts, die unpr&auml;zise Abgrenzung von Bundes- und Landeskompetenzen oder die Entmachtung der Bundesstaatsanwaltschaft thematisiert.<br />[3]Der Begriff &#8222;internationaler Terrorismus&#8221; ist kaum pr&auml;zise zu bestimmen (Ambos 2006: 416-419), zudem liegt die Deutungshoheit nicht nur beim nationalen Gesetzgeber (vgl. BT-Drs. 16/813), Die-se definitorische Offenheit f&uuml;hrt u.a. dazu, dass Ma&szlig;nahmen und Gesetze zur Terrorismusbek&auml;mpfung von Gesetzen zur Strafverfolgung, zur einfachen Verbrechensbek&auml;mpfung und vor allem zur OK-Bek&auml;mpfung oftmals kaum voneinander abzugrenzen sind.<br />[4] So findet beispielsweise die quasi-geheimdienstliche Online-Durchsuchung mehrheitlich Zustimmung bei den wahlberechtigten Deutschen, bemerkenswerter Weise selbst bei den Anh&auml;ngern der FDP (65%) und Linken (50%). &Uuml;berwiegend ablehnend zeigen sich nur die Anh&auml;nger der Gr&uuml;nen (ZDF-Politbarometer vom 21.11.2008).<br />[5] Laut Medienberichten war bspw. die Festnahme der drei Terrorverd&auml;chtigen &#8222;Sauerland-Bomber&#8221; im Sommer 2007 nach Ansicht der Polizei sogar reines Gl&uuml;ck, da Ermittlungspannen, &uuml;berlastete Ermittler und Technikprobleme die Arbeit gef&auml;hrdeten (Die Welt 2007).<br />[6] Insgesamt sind acht Bundes- und 32 Landesbeh&ouml;rden in die Arbeit des GTAZ eingebunden, zudem wird mit weiteren internationalen Partnern kooperiert (BT-Drs. 16/10007).<br />[7] Den Grundstein f&uuml;r die pr&auml;ventive Arbeit des BKA legte bereits die BKAG-Novelle vom 29.06. 1973 (Amir-Haeri 2008).<br />[8] Problematisch ist dabei u.a, die dem Gesetzestext zu entnehmende Unklarheit, dass das BKA die Aufgaben der Gefahrenabwehr &uuml;bernehmen &#8222;kann&#8221; (&sect;4a BKAG-E).<br />[9] Hier sind auf UN-Ebene und durch weitere internationale Kooperationen (bspw. EU-USA) vielf&auml;ltige Abkommen und Vereinbarungen, insbesondere im gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus, von Bedeutung (vgl. Ambos 2006; Kleine 2004).<br />[10] Hier ist insbesondere der im Juni 2008 vorgelegte Bericht der &#8222;Informellen Hochrangigen Beraten-den Gruppe zur Zukunft der Europ&auml;ischen Innenpolitik&#8221; zu nennen, an dem u.a. Bundesinnenminister Sch&auml;uble mitgearbeitet hat. In dem Bericht wird eine Vielzahl von Forderungen und Ma&szlig;nahmen aufgezeigt, etwa die St&auml;rkung von Europol, die Weiterentwicklung bi- und multilateraler Zoll-und Polizeizentren, die Ausweitung von Befugnissen nationaler Polizeien in den anderen Mitgliedsl&auml;ndern oder die Entwicklung einer europ&auml;ischen Strategie zum Informationsmanagement bei Informationsaustausch- und IT-Fragen.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Albrecht, Hans-J&ouml;rg, 2004: Der erweiterte Sicherheitsbegriff und seine Folgen, in: <a href="http://www.rav.de/" target="_blank" rel="noopener">www.rav.de</a>; 10.08.2004.<br />Ambos, Kai, 2006: Terrorismusbek&auml;mpfung seit dem 11. September 2001, in: Becker, Micha-<br />el/Zimmerling, Ruth (Hrsg.), Politik und Recht (PVS-Sonderheft 36/2006). Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, 416-448.<br />Amir-Haeri, Ellahe, 2008: Das BKA &#8211; von der zentralen Sammelstelle zur Bundesgeheimpolizei. Dokumentation, in: httpa/www.humanistische-union.de; 02.12.2008.<br />Arndt, F./K&ouml;ngeter, M./Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 2008: Das Terrorlisten-Urteil des EuGH, in: <a href="http://www.bundestag.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundestag.de</a>; 06.11.2008.<br />Baddenhausen, Heike/Gey, Tanja/ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 2008: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Vertrag von Lissabon, in: <a href="http://www.bundestag.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundestag.de</a>; 25.06.2008.<br />Beck, Ulrich, 2003: Weltrisikogesellschaft revisited: Die terroristische Bedrohung, in: Hitzler, Ronald/Reichertz, Jo (Hrsg.), Irritierte Ordnung: die gesellschaftliche Verarbeitung von Terror. Konstanz: UVK, 275 -299.<br />Biermann, Kai/Zeit Online, 2007: Polizei im Anti-Terrorkampf (14.09.2007), in: <a href="http://www.zeit.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de</a>; 25.06.2008.<br />Biermann, Kai/Zeit Online, 2008: Grenz&uuml;berschreitung per Gesetz (24.08.2008), in: http,/lwww.zeit.de; 25.06.2008.<br />B&ouml;rzel, Tanja A., 2005: Mind the Gap! European Integration between level an scope., in: Journal of European Public Policy 12, 217-236.<br />Bukow, Sebastian, 2005: Deutschland: Mit Sicherheit weniger Freiheit &uuml;ber den Umweg Europa, in: Glae&szlig;ner, Gert-Joachim/Lorenz, Astrid (Hrsg.), Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalit&auml;t und Terrorismus. Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, 43-62.<br />Bundeskriminalamt, 2008: Profil, in: <a href="http://www.bka.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bka.de</a>; 25.06.2008.<br />Bundesministerium des Innern, 2007: Erl&auml;uterung zu den gemeinsamen Dateien von Polizeibeh&ouml;rden und Nachrichtendiensten des Bundes und der L&auml;nder (AntiteiTordatei und Projektdateien), in: <a href="http://www.bmi.bund.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmi.bund.de</a>; 24.06.2008.<br />Bundesministerium des Innern, 2008: Kabinett beschlie&szlig;t Novelle des BKA-Gesetzes (04.06.2008), in: <a href="http://www.bmi.bund.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmi.bund.de</a>; 18.06.2008.<br />Bundesministerium des Innern, o.J.: GTAZ (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum), in: <a href="http://www.bmi.bund.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmi.bund.de</a>; 20.06.2008.<br />Bundesverfassungsgericht, 2008: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufkl&auml;rung des Internet nichtig (Pressemitteilung Nr. 22/2008 vom 27. Februar 2008 zum Urteil vom 27. Februar 2008 &#8211; 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 &#8211;), in: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundesverfassungsgericht.de</a>; 20.06.2008.<br />Die Welt, 2004: Terrorabwehr: Schily k&uuml;ndigt neues Sicherheitspaket an (25.09.2004), in: <a href="http://www.welt.de;10.08.2008/" target="_blank" rel="noopener">http://www.welt.de;10.08.2008</a>,<br />Die Welt, 2007: Terroristen-J&auml;ger an der Grenze der Belastbarkeit, in: <a href="http://www.welt.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.welt.de</a>; 23.06.2008. Edathy, Sebastian/Lutz, Martin/Jungholt, Thorsten, 2008: &#8222;Das ist im Kern v&ouml;lkische Ideologie&#8220; (Interview mit Sebastian Edathy), in: Die Welt, 20.08.2008.<br />Financial Times Deutschland, 2008: Bund soll sich auf ABC-Schutz konzentrieren, in: Financial Times Deutschland, 16.06.2008.<br />Frank,&nbsp;Christoph, 2008: Richterbund kritisiert neues BKA-Gesetz (Interview), in: <a href="http://www.dradio.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.dradio.de</a>; 20.06.2008.<br />Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2007a: Europa r&uuml;stet sich gegen Fl&uuml;chtlingsandrang (29.03.2007), in: <a href="http://www.faz.net/" target="_blank" rel="noopener">http://www.faz.net</a>; 28.06.2008.<br />Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2007b: Mit Hubschraubern gegen illegale Einwanderung (Frattini und Sch&auml;uble im Interview), in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 75/2007, 29.03.2007.<br />Guiraudon, Virginie, 2000: European Integration and Migration Policy: Vertical Policy-making as Venue Shopping, in: Journal of Common Market Studies 38, 251-271.<br />Gusy, Christoph/Pohlmann, Kristine, 2007: W&auml;chst zusammen, was nicht zusammengeh&ouml;rt? Die zu-nehmende Vernetzung zwischen Polizei und Verfassungsschutz weicht das Trennungsgebot auf, in: Vorg&auml;nge. Zeitschrift f&uuml;r B&uuml;rgerrechte und Gesellschaftspolitik 46, 53-63.<br />102&nbsp;vorg&auml;nge Heft 4/2008, S. 93-102<br />Hein, Kirstin, 2004: Die Anti-Terrorpolitik der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung, in: Harnisch, Sebastian/Katsioulis, Christos/Overhaus, Marco (Hrsg.), Deutsche Sicherheitspolitik. Eine Bilanz der Regierung Schr&ouml;der. Baden-Baden: Nomos, 147-151.<br />Hummer, Waldemar, 2007: Der Vertrag von Pr&uuml;m &#8211; &#8222;Schengen III&#8220;?, in: Europarecht 42, 517-530. Junge, Barbara/Der Tagesspiegel, 2008: Neue Bedrohungen &#8211; ver&auml;nderter Schutz, in: Der Tagesspiegel Nr. 19936, 17.06.2008, 4.<br />Kleine, Mareike, 2004: Die Reaktion der EU auf den 11. September. M&uuml;nster: LIT.<br />Klink, Manfred, 2002: Innere Sicherheit &#8211; Nationale und internationale Strategien zur polizeilichen B ek&auml;mpfung des Terrorismus, in: Frank, Hans/Hirschmann, Kai (Hrsg.), Die weltweite Gefahr. Terrorismus als internationale Herausforderung. Berlin: Arno Spitz, 359-380.<br />Lange, Hans-J&uuml;rgen, 2006: Innere Sicherheit und der Wandel von Staatlichkeit, in: Schmidt, Manfred G./Zohlnh&ouml;fer, Reimut (Hrsg.), Regieren in der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, 87-112.<br />Lisken, Hans/Lange, Hans-J&uuml;rgen, 2000: Die Polizeien des Bundes, in: Lange, Hans-J&uuml;rgen (Hrsg.), Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland. Opladen: Leske + Budrich, 151-167.<br />Sch&auml;uble, Wolfgang, 2008: Bundesinnenminister Sch&auml;uble zur Einbringung des Gesetzentwurfs zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Rede in der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Protokollauszug)), in: <a href="http://www.bmi.bund/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bmi.bund</a>. de/nn_ 122688/Internet/Content/Nachrichten/Reden/2008/06/BM_BT_BK AG2,templateId=renderPrint.html; 23.08.2008.<br />Sturm, Roland/Pehle, Heinrich, 2005: Das neue deutsche Regierungssystem. Die Europ&auml;isierung von Institutionen, Entscheidungsprozessen und Politikfeldern in der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.<br />Urban, Johannes, 2006: Die Bek&auml;mpfung des Internationalen Islamischen Terrorismus. Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.<br />Wittrock, Philipp/Spiegel Online, 2008: BKA-Gesetz. Opposition und SPD str&auml;uben sich gegen Sch&auml;ubles Sp&auml;h-Pl&auml;ne (04.06.2008), in: <a href="http://www.spiegel.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.spiegel.de</a>; 20.06.2008.<br />W&ouml;rlein, Jan, 2008: Unkontrollierbare Anziehungskraft. Institutionalisierte Kooperationen von Polizei und Diensten, in: B&uuml;rgerrechte &amp; Polizei/CILIP 50-61.g</p>
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		<title>Transnationalisierung der inneren Sicherheit?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2005 11:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Grundrechte werden &#252;ber den Umweg Europa ausgeh&#246;hlt aus: Vorg&#228;nge Nr. 171/172 ( Heft 3-4 /2005), S.252-259 Am 18. Juli 2005 erkl&#228;rte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Europ&#228;ische Haftbefehlsgesetz f&#252;r nichtig. Das Gericht d&#252;pierte damit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Vom Rat der Europ&#228;ischen Union bereits im Juni 2002 beschlossen (Rahmenbeschluss 2002/584/JI, ABI. L 190, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Grundrechte werden &uuml;ber den Umweg Europa ausgeh&ouml;hlt</p>
<p>aus: Vorg&auml;nge Nr. 171/172 ( Heft 3-4 /2005), S.252-259</p>
<p>Am 18. Juli 2005 erkl&auml;rte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Europ&auml;ische Haftbefehlsgesetz f&uuml;r nichtig. Das Gericht d&uuml;pierte damit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Vom Rat der Europ&auml;ischen Union bereits im Juni 2002 beschlossen (Rahmenbeschluss 2002/584/JI, ABI. L 190, 18.07.2002), verz&ouml;gerte der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung in nationales Recht bewusst. Dennoch gelang es nicht, ein verfassungsfestes Gesetz zu verabschieden. Die Zielsetzung des Europ&auml;ischen Haftbefehls,[1] bei 32 Straftatbest&auml;nden[2] wie beispielsweise der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder an terroristischen Aktivit&auml;ten das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union zu vereinfachen und so die Dauer des Verfahrens zu verk&uuml;rzen, wurde dabei gar nicht kritisiert. Nur in der Umsetzung wurde ein Versto&szlig; gegen die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG) bem&auml;ngelt, da &bdquo;der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zum Europ&auml;ischen Haftbefehl er&ouml;ffneten Spielr&auml;ume nicht f&uuml;r eine m&ouml;glichst grundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht ausgesch&ouml;pft habe.&rdquo; (BVerfG 2005) &Uuml;berdies w&uuml;rde die grundrechtliche Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht gew&auml;hrleistet.</p>
<p>Die versuchte Einf&uuml;hrung des Europ&auml;ischen Haftbefehls ist ein Fallbeispiel, das stellvertretend daf&uuml;r steht, wie auf L&auml;nder-und Bundesebene zunehmend Grundrechte fahrl&auml;ssig oder willentlich &uuml;bergangen werden. Gerade im Politikfeld der inneren Sicherheit ist die Neigung zur Grundrechtsdehnung gro&szlig;. Gro&szlig;er Lauschangriff (1 BvR 2378/98; 1 BvR 1084/99), Europ&auml;ischer Haftbefehl (2 BvR 2236/04), die Regelungen des Nieders&auml;chsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefon&uuml;berwachung (1 BvR 668/04): Immer wieder sind korrigierende Entscheidungen des Verfassungsgerichts notwendig, da die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes durch den Gesetzgeber nur mangelhaft beachtet wird (Baldus 2003). Die terroristischen Anschl&auml;ge in New York, Washington, Casablanca, Djerba, Istanbul, Riad, Madrid und zuletzt London waren dabei entgegen weit verbreiteter Vermutungen nicht urs&auml;chlich, sondern beschleunigten diese Gesamtentwicklung nur. Man kann allerdings sagen, dass diese f&uuml;r die Durchsetzungsf&auml;higkeit neuer Eingriffsbefugnisse entscheidend waren (Bukow 2005; Dietl 2002; Hirschmann 2004; Thamm 2002).<br />Erfolgreiches Lobbying und zunehmende reale Bedrohungen f&uuml;hrten dazu, dass die Gef&auml;hrdung der Sicherheit im &ouml;ffentlichen Bewusstsein mittlerweile als wesentliches soziales Problem gilt (Peters 1998). Es etablierte sich in der politisch-gesellschaftlichen Debatte recht fest ein vermeintliches &bdquo;Grundrecht auf Sicherheit&rdquo;, die Gew&auml;hrleistung der Sicherheit wird bisweilen als &bdquo;Kern der Staatsr&auml;son&rdquo; (Otto Schily) verstanden.</p>
<p>Security und Safety, also soziale und physische Sicherheit, sind in Zeiten zunehmender Unsicherheit zum gesellschaftlichen Grundbed&uuml;rfnis und politischen Totschlag-Argument geworden: &bdquo;Die terroristische Bedrohung f&uuml;hrt den Staat in Versuchung, jetzt das zu tun, was er schon immer tun wollte, aber aus rechtsstaatlichen Gr&uuml;nden bisher nicht tun durfte.&rdquo; (Hoffmann-Riem 2001) Es scheint, als seien Regierung und Gesetzgeber dieser Versuchung mittlerweile weitgehend erlegen, vermitteln zumindest die zuletzt zahlreichen Verfassungsgerichtsentscheidungen (Rau 2004).</p>
<p>Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit?</p>
<p>Die &ouml;ffentliche Diskussion beschr&auml;nkte sich bis vor kurzem auf nationalstaatliche Aspekte und Handlungslogiken. Im Anti-Terror-Kampf werden meist nur die altbekannten Forderungen nach neuen, noch tiefer einschneidenden Eingriffsbefugnissen laut, neue Ans&auml;tze zur Bek&auml;mpfung der transnationalen Bedrohung fehlen v&ouml;llig. Sp&auml;testens seit den Madrider Anschl&auml;gen wird jedoch auf der medialen Wahrnehmungsebene und damit in der &Ouml;ffentlichkeit die europ&auml;ische Dimension deutlich &mdash; in der Bedrohung wie auch in der Bek&auml;mpfung. Diese verz&ouml;gerte Wahrnehmung &uuml;berrascht, ist doch die innere Sicherheit auf europ&auml;ischer Ebene bereits seit der 1975 vereinbarten TREVI-Kooperation[3] wichtiges Thema intergouvernementaler Kooperation.</p>
<p>Mit Blick auf die innere Sicherheit lassen sich etwas verallgemeinert drei Phasen unterschiedlicher Intensit&auml;t und Schwerpunktsetzung ausmachen:</p>
<ol>
<li>1975 mit TREVI beginnend bis Mitte der 1980er war der unterschiedlich ausgepr&auml;gte nationale Terrorismus ein zentrales Anliegen, thematisiert und eingebracht von den vom Terrorismus betroffenen L&auml;ndern. Mit dem Abflauen des nationalen Terrorismus in den meisten Mitgliedsstaaten lie&szlig; das Interesse am Informations- und Erfahrungsaustausch jedoch merklich nach.</li>
<li>In der zweiten Phase (Mitte der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre) standen andere Themen im Vordergrund. Die Schaffung des Europ&auml;ischen Binnenmarktes bei Herstellung der Reisefreiheit (Scheugen) lie&szlig; Bef&uuml;rchtungen eines Sicherheitsverlustes durch den Verzicht auf Grenzkontrollen aufkommen. Organisierte Kriminalit&auml;t wurde massiv problematisiert und stand auf der politischen Agenda weit vorne. Hier kommt der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle zu, denn in diesen bei-den Feldern sah sich Deutschland durch seine geographische Lage an der damaligen EU-Ostgrenze massiv bedroht und forcierte folglich durchaus erfolgreich die europ&auml;ische Zusammenarbeit. Deutschland hielt dabei f&uuml;r dringend geboten: Eine &bdquo;Verst&auml;rkung und Harmonisierung der Kontrollen an den Au&szlig;engrenzen [&#8230;], eine gemeinsame Visum-Politik [..,], die Errichtung eines Fahndungs- und Informationssystems [&#8230;] sowie Vereinbarungen zur grenz&uuml;berschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit&rdquo; (Bundesministerium des Innern 2004). Diese Rolle der BRD als Vorreiter und Antreiber besteht dabei bis heute fort, so geht beispielsweise die Einrichtung der &bdquo;Europ&auml;ischen Grenzschutzagentur&rdquo; im Januar 2005 auf eine Initiative der deutschen Regierung zur&uuml;ck. Ziel ist es, die Grenzsicherung auf dem Niveau der Schengen-Staaten auch in den neuen EU-L&auml;ndern sicherzustellen und somit vor allem der illegalen Einwanderung und kriminellen Organisationen entgegenzuwirken. Bemerkenswert ist in diesem Kontext ein Umwidmungseffekt: Zahlreiche, jetzt im Anti-Terror-Kampf angewandte Ma&szlig;nahmen hatten bei ihrer Einf&uuml;hrung eine andere Sto&szlig;richtung und dienten vor allem der Bek&auml;mpfung illegaler Migration und der organisierten Kriminalit&auml;t.&nbsp; Innere Sicherheit Sehnsucht nach Freiheit entsteht daher nur zu oft erst aus dem Gef&uuml;hle des Mangels derselben.</li>
<li>Diese Umdeutung der Ma&szlig;nahmen-Ziele geht mit einer neuerlichen Fokussierung auf einen gemeinsamen Anti-Terror-Kampf einher. Diese dritte Phase beginnt bereits vor den Anschl&auml;gen von 2001. Sp&auml;testens seit 1999 wird die Thematik &ndash; wenngleich &ouml;ffentlich kaum wahrgenommen &ndash; verst&auml;rkt auf europ&auml;ischer und multilateraler Ebene bearbeitet.</li>
</ol>
<p>Im gesamten Bereich der inneren Sicherheit ist jedoch im engeren Sinne nur sehr bedingt von einer Europ&auml;isierung zu sprechen: Der Vertrag von Maastricht 1992 belie&szlig; die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit weiterhin auf der Ebene freiwilliger Regierungszusammenarbeit. Zugleich &bdquo;verwischt sich in einer wachsenden Zahl von Bereichen die Trennung zwischen erster und dritter S&auml;ule, von vergemeinschafteter Politik und Regierungszusammenarbeit&rdquo; (Glae&szlig;ner/Lorenz 2005).[5]</p>
<p>Diese Unterscheidung zwischen Regierungszusammenarbeit und Vergemeinschaftung ist durchaus relevant, auf praktischer Ebene bedeuten jedoch beide Handlungsebenen: Vermeintlich innenpolitische Entscheidungen werden, wenngleich dies nicht immer offen zu Tage tritt, von europ&auml;ischen Vorgaben bestimmt oder zumindest ma&szlig;geblich beeinflusst. Nicht ganz zuf&auml;llig und auch nicht ungewollt, wird doch ,Europa` gerne als argumentatives Schutzschild genutzt, um ungeliebte oder kritische innenpolitische Debatten, selbst im Deutschen Bundestag, zu unterbinden. Dies wurde zuletzt bei der Debatte um den bei Datensch&uuml;tzern und Sicherheitsexperten umstrittenen biometrischen Pass (ePass) deutlich, in der Bundesinnenminister Otto Schily mit Verweis auf europ&auml;ische Vereinbarungen Nachbesserungen oder &Auml;nderungen von vornherein ausschloss. Diese postulierte Verlagerung der Entscheidungskompetenz wirft mehrere Fragen auf: Ist das Politikfeld innere Sicherheit tats&auml;chlich einer Europ&auml;isierung und damit der Nationalstaat einem Souver&auml;nit&auml;tsverlust unterworfen?</p>
<p>Erst der Amsterdamer Vertrag brachte zum 1. Mai 1999 eine Vergemeinschaftung der bislang intergouvernemental bearbeiteten Gebiete &bdquo;Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr&rdquo; (Titel IV EGV) zur Durchsetzung eines &bdquo;Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts&rdquo; (vgl. Art. 2 EUV; Art. 29 EUV; Art. 61 EGV). Damit findet in den genannten Politikbereichen sowie in Staatsangeh&ouml;rigkeitsfra-gen, in Teilen der justiziellen Zusammenarbeit (Zivilverfahren nach Art. 65 EGV) und in Grenzangelegenheiten (Schengen) fortan eine vergemeinschaftete Politik statt. Seit dem 1. Januar 2005 reicht dabei eine qualifizierte Mehrheit f&uuml;r Beschl&uuml;sse und Ma&szlig;nahmen aus.</p>
<p>Den Beginn f&uuml;r eine ernst gemeinte EU-Politik im Feld Justiz und Inneres markiert der Sondergipfel des Europ&auml;ischen Rats im Oktober 1999. Im finnischen Tampere wurde auf der Ebene der Staats- und Regierungschef das Themenfeld umfassend er&ouml;rtert, Kompetenzbereiche wurden verteilt und Fristen vorgegeben. Es sollte fortan ein Hauptaugenmerk auf die Herstellung des bereits vertraglich postulierten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Recht gelegt werden. Zahlreiche Ma&szlig;nahmen wie der Europ&auml;ische Haftbefehl standen schon hier auf der Tagesordnung. So ist mittlerweile festzustellen: &bdquo;Im Ergebnis geh&ouml;rt das Politikfeld innere Sicherheit heute zuden am intensivsten bearbeiteten der EU &uuml;berhaupt.&rdquo; (Knelangen 2005)</p>
<h5>Europ&auml;ische Tendenzen im Anti-Ter&shy;ror-&shy;Kampf</h5>
<p>Die Anschl&auml;ge in den USA 2001 f&uuml;hrten zu einem neuerlichen Schub in der Zusammenarbeit6 wie auch in der nationalen Durchsetzbarkeit einzelner Ma&szlig;nahmen. Zwar bestimmen weiterhin vorrangig die nationale Bedrohungslage und nationale Vorkommnisse das nationale Sicherheitsverst&auml;ndnis, aber zu-gleich wurde der Kampf gegen den Terrorismus, schon im Amsterdamer Vertrag (Art. 29 EUV) erw&auml;hnt, zum vorrangigen gemeinsamen Ziel ausgerufen. Dabei ist die politische Verortung der Regierungen weitgehend irrelevant (Hein 2004). Es besteht im Kern ein breiter Konsens im konzeptionellen Ansatz des Anti-Terror-Kampfes &ndash; zumindest auf proklamatorischer Ebene im Bereich der inneren Sicherheit. Es finden sich dabei mehrere, sich erg&auml;nzende Ans&auml;tze.</p>
<p><i>1. Europ&auml;ischer Sicherheitsverbund</i></p>
<p>Der Kampf gegen den Terrorismus &ndash; zuvor prim&auml;r als innenpolitische Herausforderung aufgefasst &ndash; soll zugleich zum Ausbau der Staatengemeinschaft hin zu einem Sicherheitsund &Uuml;berwachungsverbund und einer gemeinsamen Bek&auml;mpfung internationaler (organisierter) Kriminalit&auml;t genutzt werden. Die Sto&szlig;richtung ist klar: Es wird eine umfassendere &Uuml;berwachung und Pr&auml;vention forciert. Zahl-reiche Ma&szlig;nahmen der EU dienen der Erhebung und bevorratenden Sammlung personenbezogener Daten. So soll beispielsweise nach Vorstellung der EU-Kommission eine Ausweitung der Telekommunikationsdatenspeicherung umgesetzt werden. Statt den in Deutschland bislang &uuml;blichen 90 Tagen sollen s&auml;mtliche Verbindungsdaten bis zu einem Jahr lang gespeichert werden, wobei fortan alle Verbindungsmerkmale gespeichert werden sollen. Damit w&auml;re eine umfassende Nutzung- und Bewegungsprofilbildung jederzeit m&ouml;glich. Eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle ist kaum vorstellbar.</p>
<p>Auch bereits beschlossene und umgesetzte Entscheidungen zur Sammlung und zum Austausch hochsensibler Daten sind mittler-weile und dabei fast unbemerkt Alltag: vom Ausbau des Schengener Informationssystems &uuml;ber die Flugpassagierdaten&uuml;bermittlung an die USA bis hin zur Einf&uuml;hrung, Speicherung und gegenseitigen Nutzung biometrischer Daten (vorerst auf multilateraler Ebene im Pr&uuml;mer Vertrag vereinbart). Auf EU-Ebene erweisen sich dabei auch die entstehungsbedingt unterschiedlichen Zust&auml;ndigkeiten als Problem. In einigen L&auml;ndern wie Deutschland stehen zivile Akteure im Vordergrund, in an-deren L&auml;ndern wie Frankreich oder Polen sind zivile und milit&auml;rische Akteure f&uuml;r die Gew&auml;hrleistung der inneren Sicherheit zust&auml;ndig. Die Problematik wird deutlich, wenn man allein an die bundesrepublikanische Debatte um den Einsatz der Bundeswehr im Innern denkt. Neben der Intensivierung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit nach innen ist dabei bekannter Ma&szlig;en auch eine gemeinsame Au&szlig;enpolitik angestrebt, die jedoch bedeutend schwerer zu realisieren sein wird.</p>
<p><i>2. Multilaterale Kooperationsabkommen</i></p>
<p>Sicherheitskooperation hei&szlig;t aber nur zum Teil Zusammenarbeit auf EU-Ebene; zeit-gleich wird diese durch multilaterale Vertr&auml;ge zwischen EU-Staaten verfestigt. Gerade f&uuml;r Deutschland war und ist die Ebene bi- und multilateraler Vertr&auml;ge wichtig, sei es um noch ausstehenden EU-weiten Vereinbarungen vorzugreifen, eine bewusste Vorreiterrolle einzunehmen oder aber um nur national not-wendige Angelegenheiten zu regeln. Das j&uuml;ngste bedeutende multilaterale Vertragswerk ist der von den zust&auml;ndigen Ministern Belgiens, Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, den Niederlanden, Luxemburgs und &Ouml;sterreich unterzeichnete ,Pr&uuml;mer Vertrag&#8216; vom Mai 2005, der vorrangig dem Informationsaustausch, insbesondere zur Terrorismus-, organisierten Kriminalit&auml;ts- und illegalen Migrationsbek&auml;mpfung, dient. Eine wesentliche Neuerung ist dabei die Erm&ouml;glichung eines direkten Zugriffs auf die Fingerabdruckdateien der beteiligten Staaten zur Verhinderung von Straftaten &mdash; also bereits pr&auml;ventiv. Zudem bestehen erweiterte Zugriffsrechte auf DNA-Dateien sowie Fahrzeugregister zur Verfolgung von Straftaten. Die Erstunterzeichner des Pr&uuml;mer Vertrags streben dabei an, m&ouml;glichst viele EU-Staaten zur Unterzeichnung zu gewinnen. Im Falle einer positiven Evaluation soll nach drei Jahren eine Initiative gestartet werden, um &bdquo;die Regelungen des Vertrags in den Rechtsrahmen der Europ&auml;ischen Union zu &uuml;berf&uuml;hren&rdquo;. Damit w&auml;re ein europaweiter Fingerabdruck- und DNA-Datenbankverbund faktisch hergestellt, betreiben doch alle Mitgliedsstaaten eine operative nationale DNA-Datenbank, von Luxemburg und Malta abgesehen, die DNA-Analysen in Nachbarstaaten in Auftrag geben (vgl. BMI AT 2005).</p>
<p><i>3. Gemeinsame Sicherheitsforschung</i></p>
<p>Die Europ&auml;ische Kommission setzt neben einer Intensivierung der Zusammenarbeit in den traditionellen polizeilichen, geheimdienstlichen und justiziellen Bereichen seit 2004 auf eine gemeinsame Sicherheitsforschung. Im Fr&uuml;hjahr 2004 initiierte die Europ&auml;ische Kommission die Entwicklung eines europ&auml;ischen Programms f&uuml;r Sicherheitsforschung (EPSF). Dazu sollten in der Vorbereitungsphase 2004-2006 &bdquo;Sicherheitsprobleme analysiert sowie technische und politische Antworten aufgezeigt werden&rdquo;, der Schwerpunkt liegt dabei u.a. auf dem Schutz vor Terrorismus. Im August 2005 wurden als Reaktion auf die Londoner Anschl&auml;ge weitere Forschungsvorhaben bewilligt und die Mittel drastisch er-h&ouml;ht, ab 2007 soll das Jahresbudget im Rahmen der ,Vorbereitenden Ma&szlig;nahmen zur Sicherheitsforschung&#8216; von 15 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro erh&ouml;ht werden. Da &bdquo;Terroranschl&auml;ge mit Sprengstoffen oder chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen auf Eisenbahnstrecken des Fern- oder Nahverkehrs (. ,.) eine klare und allgegenw&auml;rtige Gefahr f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger der EU&rdquo; seien, solle beispielsweise ein Forschungsprojekt finanziert werden, &bdquo;mit dem eine Systemarchitektur f&uuml;r ein Anti-Terrorismus-Sicherheitssystem entworfen und demonstriert werden soll. Mit diesem System sollen terroristische Bedrohungen besser festgestellt und Zugreisende damit besser gesch&uuml;tzt werden. Das Projekt wird Informationen von Sensoren, ferngesteuerten oder autonomen Kameras, Bodeneindringradar und Line-Scannern zusammenf&uuml;hren.&rdquo; Neben der Vorfeldermittlung wird somit zunehmend auf die konkrete Gefahrenreduktion durch versch&auml;rfte Sicherheits&uuml;berwachung gesetzt. Die Kommission setzt dabei der terroristischen Bedrohung ei-ne massive technische Aufr&uuml;stung entgegen.</p>
<p><i>Bedingte Europ&auml;isierung mit nationalstaatlicher Motivation</i></p>
<p>Zusammenfassend l&auml;sst sich feststellen: Trotz einer fortschreitenden europ&auml;ischen Integration ist der Bereich der inneren Sicherheit nur bedingt integriert, was der besonderen Bedeutung dieses Politikfeldes geschuldet ist. Eine freiwillige Souver&auml;nit&auml;tsabgabe ist hier politisch besonders schwer durchsetzbar. Jedoch hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Bek&auml;mpfung des transnationalen Terrorismus eine intensivere Zusammenarbeit er-fordert. Dennoch &mdash; oder vielleicht gerade des-halb &mdash; zeigen sich gro&szlig;e Diskrepanzen zwischen formulierten Anspruch und tagt&auml;glicher Praxis. Gerade die operative Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbeh&ouml;rden weist eklatante M&auml;ngel auf, allein durch die Viel-zahl der polizeilichen und geheimdienstlichen Einrichtungen ist eine Koordination au&szlig;erordentlich schwierig. H&auml;ufig werden beschlossene Ma&szlig;nahmen nur z&ouml;gerlich oder nachl&auml;ssig umgesetzt, wie beispielsweise der Europ&auml;ische Haftbefehl f&uuml;r Deutschland zeigt.</p>
<p>Hinsichtlich der Frage nach einer Beeinflussung der deutschen Innenpolitik durch ,Europa` l&auml;sst sich festhalten: Ein phasenweise wechselndes, insgesamt jedoch starkes und erfolgreiches Bestreben der Bundesregierung nach einer Harmonisierung in den f&uuml;r die Bundesrepublik besonders wichtigen Bereichen (Asyl- und Visapolitik, Grenzschutz so-wie Bek&auml;mpfung der organisierten Kriminalit&auml;t) ist nachweisbar. Die europ&auml;ischen Vorgaben und Abstimmungen wurden gerade in diesem Politikfeld sehr h&auml;ufig von Deutschland ma&szlig;geblich forciert. Deutschland hat mit der Durchsetzung seines Verst&auml;ndnisses von organisierter Kriminalit&auml;t und der zeitgleichen Thematisierung von Asyl- und Fl&uuml;chtlingspolitik in der Vergangenheit die europ&auml;ische Agenda gepr&auml;gt. Eine Fortsetzung dieser Tendenz, nun im Bereich der Terrorismusbek&auml;mpfung unter zu Hilfenahme ,alter` Ma&szlig;nahmen gegen die organisierte Kriminalit&auml;t sowie massiver Datenspeicherungs- und &Uuml;berwachungsbefugnisse, zeichnet sich ab.</p>
<p>Die Angleichungs- und Harmonisierungsbem&uuml;hungen werden gerade im Bereich Terrorismus und organisierte Kriminalit&auml;t intensiviert, europ&auml;ischer Haftbefehl und Schengen-Visa stehen beispielhaft f&uuml;r den direkten europ&auml;ischen Eingriff in bislang nationale Angelegenheiten.</p>
<p>Europ&auml;isierung in diesen Bereichen ist so-mit zuerst als Durchsetzung deutscher Politiken in Europa und erst im zweiten Schritt als Europ&auml;isierung deutscher Politiken anzusehen. Dabei wurde vor allem eine angleichende Verpolizeilichung des nationalen Strafrechts und -verfahrens betrieben, wenngleich die einzelnen Initiativen eher als Handlungsrahmen denn als klare Vereinbarung zu verstehen sind.</p>
<p>Mit der Arbeitsaufnahme von Europol und Eurojust sind zwei wichtige von Deutschland geforderte Institutionen der Zusammenarbeit etabliert worden, die bereits seit l&auml;ngerem bestehende Kooperationen auf den unteren Ebenen nun in eine feste Form bringen. Deutschland und Frankreich sind hier einmal mehr die treibende Kraft und dr&auml;ngen auf eine weitere Europ&auml;isierung. Kein Wunder also, dass die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen &uuml;berh&auml;ufig durch diese beiden Staaten erfolgt. So wurden bislang 95 Prozent der Daten, die im Schengen-Informationssystem SIS enthalten sind, von Deutschland und Frankreich eingespeist.</p>
<p>Nur aus dieser Ursachenlage heraus kann man in Deutschland von einer vergleichsweise starken Europ&auml;isierung der untersuchten Politikbereiche sprechen (vgl. Bukow 2005; Glae&szlig;ner et al. 2005). Denn im Endeffekt ist die deutsche Innen- und Sicherheitspolitik, hinsichtlich ihrer selektiven Umsetzung getroffener Vereinbarungen vorrangig eine von nationalstaatlichen Interessen gepr&auml;gte Angelegenheit eines &bdquo;Kerneuropas&rdquo; auf der Ebene einer intensivierten Regierungszusammenarbeit. Dabei kann sie unter den Bedingungen eines zusammenwachsenden Europas keine rein nationalstaatliche Angelegenheit mehr sein &mdash; was mit einer Europ&auml;isierung im engeren Sinne jedoch nicht gleichzusetzen ist.</p>
<p>Debatten um die Grundausrichtung der Innen- und Sicherheitspolitik, um das Verh&auml;ltnis von proaktiven bzw. pr&auml;ventiven und repressiven Ma&szlig;nahmen und um deren Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit bzw. Notwendigkeit werden somit der &Ouml;ffentlichkeit entzogen. Politische Grundsatzentscheidungen werden in Arbeitsgruppen oder auf Exekutivebene getroffen. Dass dies zu Defiziten in der Kontrolle und demokratischen Legitimation der zunehmend in die Grundrechte eingreifenden Ermittlungsverfahren f&uuml;hrt, ist ein europ&auml;isch-institutionelles Problem, das nationalstaatlich zu verantworten ist. Die institutionellen Rahmenbedingungen und die Verankerung in der dritten Maastricht-S&auml;ule erfolgten durch die nationalen Regierungen durchaus bewusst, die genannten Folgen waren dabei intendiert oder wurden zu-mindest billigend in Kauf genommen. Problematisch dabei ist, dass durch die Verz&ouml;gerung und das m&ouml;gliche Scheitern des Verfassungsprozesses eine Wahrung von Freiheitsrechten auf europ&auml;ischer Ebene weiterhin weder institutionell und normativ fest verankert ist.</p>
<p>Die Bundesrepublik Deutschland kann unabh&auml;ngig von der Regierungszusammensetzung als ausgesprochen aktiver Antreiber gelten, zuletzt bei der Einf&uuml;hrung biometrischer Ausweise. Im gesamten Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit zeigt sich, dass in Deutschland die W&uuml;nsche der Ermittlungsbeh&ouml;rden7 und des Innenministeriums h&auml;ufig &uuml;ber den Umweg Europa durchgesetzt werden. Die angestrebte Transformation des liberalen Rechtsstaates in einen &uuml;berwachenden Pr&auml;ventionsstaat ist dabei ein nationalstaatlich weitgehend selbst bestimmter, politisch gew&uuml;nschter und zugleich doch in Europa nicht einzigartiger Prozess. Dem Staat st&uuml;nden dabei, legitimiert durch vermeintlich europ&auml;ische und internationale Notwendigkeiten, kaum mehr Handlungsspielr&auml;ume offen, sich diesem Trend zu widersetzen &ndash; so zumindest die g&auml;ngige Argumentation zur Durchsetzung dieser neuen alten Politik.</p>
<p>Schutz- und Freiheitsrechte verlieren dabei, wie eingangs gezeigt, massiv an Bedeutung. Eine grundrechtsschonende Politikumsetzung wird zugunsten der Schaffung von mehr Sicherheit in den Hintergrund gedr&auml;ngt. Die verfassungsgerichtlich angemahnte informationelle Selbstbestimmung der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger r&uuml;ckt in weite Ferne. Das gesellschaftlich tief verankerte Bed&uuml;rfnis nach allumfassender Sicherheit wurde dabei von Seiten der Politik aufgegriffen und so kann mit Zygmund Bauman (2005) festgestellt werden: &bdquo;Der Sozialstaat ist zum Sicherheitsstaat geworden&rdquo;. Ob jedoch tats&auml;chlich mehr Sicherheit geschaffen wurde und ob dabei vor allem die rechtstaatlich notwendige Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit gewahrt wurde, muss zumindest hinterfragt werden.</p>
<p>[1]&bdquo;Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses &uuml;ber den Europ&auml;ischen Haftbefehl und die &Uuml;bergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union&#8220;, BGBl I 2004 Nr. 38 S. 1748, 26.07.2004.<br />[2] Diese sind: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Korruption, Geldw&auml;sche, Geldf&auml;lschung, Cyberkriminalit&auml;t, Umweltkriminalit&auml;t, Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt, Mord, schwere K&ouml;rperverletzung, illegaler Organ-und Gewebehandel, Entf&uuml;hrung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme , Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub, illegaler Handel mit Kulturg&uuml;tern, Betrugsdelikte, Erpressung und Schutzgelderpressung, Produktpiraterie und Nachahmung, F&auml;lschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten, F&auml;lschung von Zahlungsmitteln, illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsf&ouml;rderern, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Kraftfahrzeugkriminalit&auml;t, Vergewaltigung, Brandstiftung, Verbrechen, die in die Zust&auml;ndigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen, Flug-zeug- und Schiffsentf&uuml;hrung sowie Sabotage. In diesen F&auml;llen sollten die Bestimmun-gen des Europ&auml;ischen Haftbefehls angewandt werden, so dass nur noch das zust&auml;ndige Gericht eines EU-Mitgliedstaats &uuml;ber die Auslieferung der Verd&auml;chtigen entscheiden muss. Die Justizministerien m&uuml;ssen die-se Entscheidung dann nicht mehr best&auml;tigen.<br />[3] TREVI (Terrorism, Radicalism, Extremism, Violence International) bezeichnet die erste intergouvernementale Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, die allerdings ausdr&uuml;cklich au&szlig;erhalb des EG-Regelwerks stattfand.<br />[4] Wenngleich eine gemeinsame Definition, was &uuml;berhaupt als Terrorismus (und nicht z.B. als legitimer Freiheitskampf) zu werten ist, sehr lange auf sich warten lie&szlig;: Erst am 13. Juni 2002 trat eine Rahmenentscheidung des EU-Ministerrates in Kraft.</p>
<p>Damit hat sich die EU 27 Jahre nach TREVI erstmals auf eine gemeinsame Terrorismus-Definition verst&auml;ndigt.<br />[5]Erste S&auml;ule: Europ&auml;ische Gemeinschaften (EG); Zweite S&auml;ule: Gemeinsame Au&szlig;en-und Sicherheitspolitik (GASP); Dritte S&auml;ule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)<br />[6] Und dies nicht nur innerhalb der EU, sondern vor allem auch zwischen EU und USA,<br />sichtbar z.B. im Austausch von Daten und der Einsetzung von Verbindungsbeamten bei Europol, Eurojust und den US-amerikanischen Sicherheitsbeh&ouml;rden.<br />[7] Hier muss allerdings angemerkt werden, dass gerade die Praktiker in den Ermittlungsbeh&ouml;rden &ndash; wenn &uuml;berhaupt &ndash; weitere Befugnisse nur zur&uuml;ckhaltend fordern, da schon jetzt die Verarbeitungskapazit&auml;ten &uuml;berlastet sind und Zweifel an der N&uuml;tzlichkeit weiterer Ma&szlig;nahmen bestehen.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Baldus, Manfred 2003: Pr&auml;ventive Wohnraum&uuml;berwachung durch Verfassungsschutzbeh&ouml;rden der L&auml;nder &ndash; Ein gesetzestechnisch unausgegorenes und verfassungsrechtlich zweifelhaftes Mittel zur Terrorismusbek&auml;mpfung?; in: Neue Zeitschrift f&uuml;r Verwaltungsrecht, 22. Jg., H. 11, 5.1289-1296<br />Bukow, Sebastian 2005: Deutschland: Mit Sicherheit weniger Freiheit &uuml;ber den Umweg Europa; in: GlaefJner, Gert-Joachim/Lorenz, Astrid: Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalit&auml;t und Terrorismus, Wiesbaden, S. 43-62<br />Dietl, Wilhelm 2002: Terrorismus gestern und<br />heute; in: Politische Studien 53, S. 23-41<br />Glae&szlig;ner, Gert-Joachim/Lorenz, Astrid 2005: Europa und die Politik der inneren Sicherheit; in: Glae&szlig;ner, Gert-Joachim/Lorenz, Astrid: Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalit&auml;t und Terrorismus, Wiesbaden, S. 21-41<br />Glae&szlig;ner, Gert-Joachim/Lorenz, Astrid/Bauklol2, Anja C. 2005: Vergleichende Beobachtungen zur Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit; in: Glae&szlig;ner, Gert-Joachim/Lorenz, Astrid: Europ&auml;isierung der inneren Sicherheit, Wiesbaden, S. 245-272<br />Hein, Kirstin 2004: Die Anti-Terrorpolitik der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung; in: Harnisch, Sebastian/Katsioulis, Christos/Overhaus, Marco: Deutsche Sicherheitspolitik. Eine Bilanz der Regierung Schr&ouml;der, Baden-Baden, S. 147-151<br />Hirschmann, Kai 2004: Risiken II. Internationaler Terrorismus als sicherheitspolitische Herausforderung; in: Rinke, Bernhard/4Voyke, Wichard: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, Opladen, S. 77-100<br />Hoffinann-Riem, Wolfgang 2001: Wider die Geistespolizei; in: Die Zeit, 50/2001 vom 6. Dezember<br />Knelangen, Wilhelm 2005: Die Europ&auml;ische Union und die Bek&auml;mpfung des Terrorismus; in: M&ouml;llers, Martin H. W./van Doyen, Robert Chr.: Jahrbuch &Ouml;ffentliche Sicherheit 2004/2005, Frankfurt/Main, S. 403-413<br />Peters, Helge 1998: Die Inszenierung ,Innere Sicherheit&#8216; &ndash; zur Einf&uuml;hrung in das Thema; in: Hitzler, Ronald/Peters, Helge: Inszenierung: Innere Sicherheit. Daten und Diskurse, Opladen, S. 9-24<br />Rau, Markus 2004: Country Report on Germany; in: Walter, Christian/V&ouml;neky, Silja/R&ouml;ben, Volker: Terrorism as a Challenge for National and International Law: Security versus Liberty?, Berlin u.a., S. 311-362<br />Tlanam, Bernd Georg 2002: Terrorismus. Ein Handbuch &uuml;ber T&auml;ter und Opfer, Hilden/Rhd.<br />Internet-Quellen<br />Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2005: Europ&auml;isches Haftbefehlsgesetz nichtig, Pressemitteilung Nr. 64/2005 vom 18. Juli 2005 zum Urteil vom 18. Juli 2005 (2 BvR 2236/04),<br />httpa/www.bundesverfassungsgericht.de/bve rfg_cgi/pressemitteilungen/bvg05-064, 10.08.2005<br />Bundesministerium f&uuml;r Inneres &Ouml;sterreich (BMI AT) 2005: &Ouml;ffentliche Sicherheit: Das Magazin des Innenministeriums, Nr. 1-2/2005 J&auml;nner-Februar,<br />httpa/www.bmi.gv.atloeffentlsicherheit/2005 /0l_02/artikel_2.asp,15.08.2005<br />Bauman, Zygmund 2005: Ende der Politik? In Zeiten der Angst. Zygmund Bauman im Gespr&auml;ch mit Stefan Fuchs; in: Deutschlandradio, Kultur am Sonntagmorgen, 14. August 2005, <a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/" target="_blank" rel="noopener">http://www.dradio.de/dlf/sendungen/</a> kultursonntag/393705/</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/transnationalisierung-der-inneren-sicherheit/">Transnationalisierung der inneren Sicherheit?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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