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	<title>Stephan Leibfried Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Der zerfasernde Staat</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Jun 2008 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vom Wandel des Subjekts moderner Politik aus: vorg&#228;nge Nr.182, Heft 2/2008, S. 4-13 Reformen allenthalben und &#252;berall. Die Ver&#228;nderung oder R&#252;cknahme jeglicher Beschl&#252;sse fr&#252;herer Parlamente und Regierungen gilt als ein Grundpfeiler liberaler Vorstellungen von Demokratie. Allerdings hat es den Anschein, als sei nie so viel von Reformen und Wandel die Rede gewesen wie in den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/182-vorgaenge/publikation/der-zerfasernde-staat/">Der zerfasernde Staat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vom Wandel des Subjekts moderner Politik</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr.182, Heft 2/2008, S. 4-13</p>
<p>Reformen allenthalben und &uuml;berall. Die Ver&auml;nderung oder R&uuml;cknahme jeglicher Beschl&uuml;sse fr&uuml;herer Parlamente und Regierungen gilt als ein Grundpfeiler liberaler Vorstellungen von Demokratie. Allerdings hat es den Anschein, als sei nie so viel von Reformen und Wandel die Rede gewesen wie in den letzten Jahren: Ob &uuml;ber m&ouml;gliche Reformobjekte, &uuml;ber m&ouml;gliche Ziele und Visionen, &uuml;ber sinnvolle Reformstrategien oder &uuml;ber die (Un-)Wirksamkeit bisheriger Reformma&szlig;nahmen &#8211; die Debatten in den Medien dar&uuml;ber sind ebenso wenig zu &uuml;berschauen wie die Regalmeter einschl&auml;giger sozialwissenschaftlicher Forschungsliteratur. Dennoch existiert eine wichtige L&uuml;cke: Denn &uuml;ber das Subjekt dieser Reformen, &uuml;ber &#8222;den Reformer&#8220; selbst, wird in all den Diskussionen wenig gesagt. Nat&uuml;rlich denken ihn alle unausgesprochen immer mit, &#8222;den Staat&#8220;. &Uuml;ber die letzten drei Jahrhunderte war in die Politik eine Nationalstaatsteleologie mit eingebaut. Nun ziehen aber die Debatten um Globalisierung, Liberalisierung oder Privatisierung genau diese Gesch&auml;ftsgrundlage moderner Politik in Zweifel. Der Staat, so die Behauptung, steht nicht mehr (allein) im Mittelpunkt von Politik, was allerdings enorme Auswirkungen auch auf die Reformdiskussion selbst, auf ihren M&ouml;glichkeits<i>raum</i> h&auml;tte. Dann geht es nicht mehr um angemessene Objekte, bessere Ziele, Erfolg versprechende Strategien und sinnvolle Evaluationsma&szlig;st&auml;be. Vielmehr m&uuml;sste die erste Frage lauten: Wer reformiert? Zugespitzt formuliert: Wenn der Staat nicht mehr (allein) das Subjekt der Politik ist, h&auml;ngt dann nicht Reformf&auml;higkeit weit weniger von ihm und sehr viel mehr von gesellschaftlichen oder internationalen Akteuren ab? Muss nicht die Gesellschaft sich selbst und den Staat gleich mit reformieren?</p>
<p>Um einer Antwort auf diese Fragen n&auml;her zu kommen, wollen wir hier anhand der Arbeit unseres Bremer Sonderforschungsbereichs &#8222;Staatlichkeit im Wandel&#8220;[1] zun&auml;chst drei grundlegende Aspekte ansprechen:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">1. die <i>Ausgangslage </i>des nationalen demokratischen Rechts- und Interventionsstaates in seinem &#8222;Goldenen Zeitalter&#8220;, den 1960er und fr&uuml;hen 1970er Jahren;
</p>
<p class="bodytext">2. die urspr&uuml;ngliche <i>Zerfaserungsthese</i>, die der Bremer Arbeit seit 2003 zu Grunde lag; und
</p>
<p class="bodytext">3. die <i>ersten Befunde </i>des Sonderforschungsbereichs in seiner ersten Arbeitsphase von 2003 bis 2006. </p>
</blockquote>
<p>Auf diesem Hintergrund l&auml;sst sich abschlie&szlig;end auch etwas zu der Frage sagen, ob und wie sich das Subjekt moderner Politik ver&auml;ndert hat. M&ouml;glicherweise sind etliche der Probleme, die wir heute mit der Reform(un)f&auml;higkeit politischer Systeme haben, weniger gut mit der Frage nach angemessenen Zielen und funktionierenden Strategien f&uuml;r die Anpassung politischer Systeme an neue Herausforderungen verbunden als mit der erst noch zu beantwortenden Frage nach dem angemessenen Reformer, mithin nach dem richtigen Ansprechpartner f&uuml;r Reformw&uuml;nsche.</p>
<h2 class="auto-created">Zur Ausgangs&shy;lage: der demokra&shy;ti&shy;sche Rechts- und Inter&shy;ven&shy;ti&shy;ons&shy;s&shy;taat </h2>
<p>Der moderne Staat hat sich in rund vier Jahrhunderten dynamisch und interdependent in vier Dimensionen zu einem &#8222;National&#8220;-, zu einem &#8222;Container-Staat&#8220; (Beck 1997) entwickelt. Die erste Dimension seiner Entwicklung ist die der <i>Ressourcen</i>. Es geht im Kern um das Gewalt- und Steuermonopol, und um den Staat &#8222;als Apparat&#8220;, also um die wesentlichen Ressourcen, die f&uuml;r die Beherrschung von Territorium und Staatsvolk ben&ouml;tigt werden. Der Territorialstaat beendete damit zum einen die Fehden der privaten feudalen Gewalthaber und sorgte f&uuml;r nur eine legitime Quelle von Gewalt in der Hand der zentralen Dynastie. Zum anderen l&ouml;ste er seine Finanzierung von den privaten Einnahmen der k&ouml;niglichen Dom&auml;nen und verpflichtete &uuml;ber Akzise (f&uuml;r die St&auml;dte) und Kontribution (f&uuml;r das Land) de facto alle Einwohner zur Finanzierung dieser neuen Staatsanstalt und der sie ausmachenden &#8222;Diener&#8220;. Damit verloren auch private Tributinhaber ihre hoheitlichen Rechte und mussten im Zweifel auf privatrechtlich begr&uuml;ndete Pachtvertragskonstruktionen ausweichen. Dieser monopolf&ouml;rmige Zugriff ist so sehr eins mit dem Begriff &#8222;Staat&#8220; geworden, dass etliche Definitionen von Staat vor allem hier ansetzen.</p>
<p>Die zweite Dimension ist die des <i>Rechts</i>. Im Kern geht es um die Durchsetzung des Rechtsstaates, das hei&szlig;t die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Dies umfasste im Kern zwei keineswegs selbstverst&auml;ndliche Aspekte: Einerseits schloss es die willk&uuml;rliche Nutzung des zentralisierten Gewaltmonopols staatlicherseits aus, sicherte allen Einwohnern ein Mindestma&szlig; an unver&auml;u&szlig;erlichen Rechten und verlangte die &uuml;berpr&uuml;fbare Einhaltung prozeduraler Fairness bei der Anwendung von Gewalt. Andererseits hie&szlig; Rechtsstaatlichkeit auch die Gleichbehandlung aller Akteure vor dem Gesetz. Wenn gleiche F&auml;lle nach gleichen Rechtsgrunds&auml;tzen verhandelt werden, spielen Unterschiede in Ansehen, Status oder Macht keine Rolle mehr.</p>
<p>Die dritte Dimension ist die der <i>Legitimation</i>. Sie wird seit der Wende ins zwanzigste Jahrhundert ausschlie&szlig;lich als demokratische Legitimation verstanden. Gerade der monopolartige Zugriff auf die Ressourcen &#8211; der inh&auml;rente Zwangscharakter staatlicher Eingriffe &#8211; erzwingt es, staatliche Entscheidungen zu legitimieren. Dazu geh&ouml;ren im Minimum drei wesentliche Voraussetzungen (Z&uuml;rn 1996):</p>
<p>1. Herrscher und Beherrschte m&uuml;ssen potentiell <i>deckungsgleich </i>sein. Mithin m&uuml;ssen also jene, die von Entscheidungen autoritativer Wertsetzung betroffen sind, eine regelm&auml;&szlig;ige Chance haben, &uuml;berhaupt &uuml;ber diejenigen mitzubestimmen, die berechtigt sind, diese Entscheidungen zu treffen.</p>
<p>2. Es bedarf bei beiden Entscheidungen eines hohen Ma&szlig;es an <i>Transparenz</i>, um sicher zu stellen, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in der Lage sind, politische Verantwortung in positivem wie negativem Sinn korrekt zuzuordnen, im Zweifel also Politiker ab- oder wiederzuw&auml;hlen.</p>
<p>3. Es muss gew&auml;hrleistet sein, dass fr&uuml;here politische Entscheidungen zumindest grunds&auml;tzlich <i>revidierbar </i>sind. Neue politische Mehrheiten m&uuml;ssen wenigstens de jure die Chance haben, aus ihrer Sicht falsche autoritative Wertsetzungen ihrer Vorg&auml;nger korrigieren zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Die vierte Dimension befasst sich schlie&szlig;lich mit der <i>Marktintervention </i>beziehungsweise der Wohlfahrt. Hier lassen sich drei Bereiche unterscheiden: Zun&auml;chst der &#8222;Staat der <i>Daseinsvorsorge</i>&#8222;, wie ihn Ernst Forsthoff (1938) benannt hat: die Bereitstellung von Post- und Telekommunikationsdiensten, von Elektrizit&auml;ts-, Wasser- und Abwasserversorgung oder aber von Infrastrukturma&szlig;nahmen wie Stra&szlig;en-, Schienen- und Wasserverkehr. Ferner der <i>Sozialstaat</i>: die Bereitstellung von &#8222;Sozialversicherung&#8220; im Alter, bei Unfall, Krankheit, Pflegebed&uuml;rftigkeit, Arbeitslosigkeit oder eingeschr&auml;nkt bei Armut. Dieser Wohlfahrtsstaat wurde erst in den 1960er und 1970er Jahren OECD- weit voll ausgebaut (Leibfried/Mau 2008), wenn er auch schon ab den 1880er Jahren einsetzte. Zwischen diese beiden &#8222;gro&szlig;en Tankern&#8220; eingezw&auml;ngt &#8211; und von ihnen heute bedr&auml;ngt &#8211; finden sich schlie&szlig;lich auch solche sozialpolitisch bedeutsamen &#8222;Boote&#8220; wie die Bildungs- oder die darin eingebundene Forschungs- und Technologiepolitik.</p>
<p>Diese vier im nationalen demokratischen Rechts- und Interventionsstaat vereinten Dimensionen standen nicht an der Wiege des modernen Staates. Sie haben sich in einem langen, oft streitigen und mitunter kriegerischen Prozess interdependent herausgebildet. Am &Uuml;bergang vom Feudalismus zum Territorialstaat stand zu allererst die Monopolisierung der Gewaltherrschaft in der Hand einer Dynastie. Dieses Monopol lie&szlig; sich auf Dauer nur halten, wenn es den neuen Landesherren gelang, staatsinterventionistisch merkantilistisch die Wirtschaft auf ihrem Territorium anzukurbeln und in diesem Aufschwung mit einer effektiven Steuererhebung den eigenen &#8222;Etat&#8220; stetig aufzuf&uuml;llen. Wirtschaftsintervention folgt der Monopolisierung der Gewalt, der Rechtsstaat wiederum ist auch ein Kind des Merkantilismus und der territorialen Marktschaffung. Demokratische Teilnahme folgt nicht zuletzt aus der Steuererhebung &#8211; Stichwort &#8222;no taxation without representation&#8220;. Und der Wohlfahrtsstaat des New Deal ist mehr denn je Ergebnis des allgemeinen Wahlrechts, der Demokratie. Auch der vierte Stand verlangte seinen Anteil am Wirtschaftswachstum. Da er diesen nicht &uuml;ber die Prim&auml;rverteilung am Markt erreichte, sicherte er sich seinen Anteil &uuml;ber die politisch kontrollierte Sekund&auml;rverteilung, eben durch progressive Steuern und umfassende Sozialprogramme (Leibfried/Z&uuml;rn 2006).</p>
<p>Historiker m&ouml;gen diesen Parforceritt durch die Staatsgeschichte f&uuml;r stilisiert halten. Etliches l&auml;sst sich sicherlich &#8211; vor allem bei der nationalen Vielfalt &#8211; auch ganz anders erz&auml;hlen. Unstrittig d&uuml;rfte jedoch das sein, worauf es hier ankommt: Das Besondere am demokratischen Rechts- und Interventionsstaat der 1960er und 1970er Jahre war, dass er diese vier Dimensionen modernder Staatlichkeit in einer Organisation, in einer nationalen Institution geb&uuml;ndelt hat. In vielem besa&szlig; er sogar das Monopol: Gewalt, Steuererhebung, Daseinsvorsorge im weitesten Sinne und demokratische Legitimation lagen praktisch ausschlie&szlig;lich in seiner Hand. Ob nun Monopol oder nicht: Der Staat hatte alle vier Dimensionen fest im Griff &#8211; so fest, dass wir alle uns noch heute mental durchweg von einem &#8222;nationalen Container&#8220;- Denken beherrschen lassen. Wir k&ouml;nnen uns viele dieser Dimensionen weiterhin gar nicht ohne Staat vorstellen.</p>
<p><b>Zerfaserung von Staatlichkeit: <br />die Ursprungsthese der Bremer Staatsforschung </b></p>
<p>Das urspr&uuml;ngliche Bremer Forschungsprogramm ging 2002 von der These aus, dass die integrierte, mono-institutionelle Verankerung aller vier Dimensionen moderner Staatlichkeit in den vergangen drei Jahrzehnten massiv unter Druck geraten ist. Hier fehlt der Platz, um auf die in der sozialwissenschaftlichen Literatur breit getretenen Diskussionen &uuml;ber diesen Druck im Einzelnen einzugehen; so auf Globalisierung, Liberalisierung, Privatisierung, Individualisierung, auf den demographischen Wandel oder auf den Wandel der Wertvorstellungen. Wichtig ist jedoch eine Konsequenz, die die Grundlage f&uuml;r die Bremer Arbeit bildet. Moderne Staatlichkeit &#8211; anders gesagt, die Bereitstellung &ouml;ffentlicher G&uuml;ter in diesen vier Dimensionen &#8211; unterliegt Wandlungsprozessen, die sich auf zwei Achsen abbilden lassen (Z&uuml;rn et al. 2004):&nbsp;</p>
<ul>
<li>erstens auf einer r&auml;umlichen, <em>territorialen Achse</em>: Hier kann sich Staatlichkeit entweder in Richtung auf mehr Internationalisierung oder auf mehr Nationalisierung verlagern. Als zum Beispiel die Europ&auml;ische Union den Euro einf&uuml;hrte, verlagerten sich die geldpolitischen Zust&auml;ndigkeiten auf die supranationale Ebene, auf die Europ&auml;ische Zentralbank. Sie internationalisierten sich also.&nbsp;</li>
<li>zweitens auf einer modalen, <em>funktionalen Achse</em>: Hier kann sich die Bereitstellung &ouml;ffentlicher G&uuml;ter entweder in Richtung auf mehr Privatisierung oder aber in Richtung auf mehr Verstaatlichung verlagern. Wenn bei der Globalisierung der Finanzm&auml;rkte die vorher durch <em>gentlemen&#8217;s agreement </em>unter Bankvorst&auml;nden praktizierte Finanzmarktkontrolle in die H&auml;nde neu geschaffener staatlicher Regulierungsagenturen &uuml;bergeht, kann man von Verstaatlichung sprechen (L&uuml;tz 1997, 1998; Busch 2003). Umgekehrt scheint sich der Forsthoffsche Staat der Daseinsvorsorge zumindest teilweise in Privatisierungen von Post, Telekommunikation oder Stromversorgung schlicht aufzul&ouml;sen (Schneider et al. 2005). </li>
</ul>
<p>Die Bremer Ausgangthese lautete: Jede der vier Dimensionen moderner Staatlichkeit wandelt sich in diesem Achsenkreuz in je eigener Form, Richtung und Geschwindigkeit. Bei der Ressourcendimension &#8211; beim Gewalt- und Steuermonopol &#8211; &auml;ndert sich, so die Vermutung, kaum etwas. Die Rechtsdimension wird stark internationalisiert, die Legitimationsdimension vielleicht auch ein wenig, aber nur im EU-Rahmen, und die Interventions- und Wohlfahrtsdimension wird vor allem privatisiert. Daraus ergab sich die <i>Zerfaserungsthese</i>: Moderne Staatlichkeit in vier Dimensionen verlagert sich aus einer einzigen monopolartigen Organisation oder Institution heraus auf unterschiedlichste internationale oder private Akteure. Das einheitliche Staatsgewand zerfranst.</p>
<p><b>Multiple Zerfaserungen: <br />Entb&uuml;ndelung von Verantwortungskonzentration </b></p>
<p>Die Ergebnisse der ersten vier Jahre des Sonderforschungsbereichs lassen sich thesenartig in vier Verfeinerungen, Auff&auml;cherungen und Ver&auml;nderungen der urspr&uuml;nglichen Zerfaserungsthese zusammenfassen (siehe Genschel et al. 2006, Genschel/Zangl 2007). Staatlichkeit zerfasert, <i>erstens</i>, dadurch, dass die Verantwortung f&uuml;r das Erbringen von &ouml;ffentlichen G&uuml;tern in den vier Dimensionen seit den 1970er Jahren zunehmend <i>internationalisiert </i>und <i>privatisiert </i>worden ist. Diese Verantwortung ging nicht etwa auf nur ein oder zwei internationale beziehungsweise private Institutionen &uuml;ber. Sie wurde vielmehr auf ganz unterschiedliche nicht-staatliche wie internationale Einrichtungen verteilt. Es geht dabei jedoch nicht nur um &#8222;Europ&auml;isierung&#8220; oder &#8222;Globalisierung&#8220;, wie es allzu oft behauptet wird. Vielmehr vervielf&auml;ltigt sich das Akteursgeflecht um den Staat herum in ganz unterschiedlicher Art und Weise. Ein Beispiel unter vielen ist die heutige Norm- und Standardsetzung im Industriebereich. Zahlreiche private und internationale Akteure wirken hier mit der Staatenwelt in einem komplexen Prozess zusammen, bevor am Ende so etwas wie eine ISO-Norm oder ein einheitlich bespielbarer DVD-Player herauskommt.</p>
<p>Staatlichkeit zerfasert aber auch noch in einem ganz anderen Sinne, und das ist das <i>zweite </i>Ergebnis. Unterschiedliche <i>Verantwortungs</i>arten sind unterschiedlich stark von Internationalisierung und Privatisierung betroffen. Der demokratische Rechts- und Interventionsstaat des &#8222;Goldenen Zeitalters&#8220; monopolisierte drei Arten von Verantwortung f&uuml;r die Herstellung &ouml;ffentlicher G&uuml;ter:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">1. <i>Entscheidungs</i>verantwortung: Der Staat bestimmte selbst die Art, G&uuml;te, Menge, und die Herstellungsform der G&uuml;ter, die er auf seinem Staatsgebiet bereitstellte.
</p>
<p class="bodytext">2. <i>Organisations</i>verantwortung: Der Staat setzte diese Entscheidungen selbst um. Er produzierte diese G&uuml;ter in Eigenregie.
</p>
<p class="bodytext">3. <i>Letzt</i>verantwortung: Der Staat haftet politisch f&uuml;r jeden tats&auml;chlichen oder wahrgenommenen Versorgungsmangel bei &ouml;ffentlichen G&uuml;tern. </p>
</blockquote>
<p>Der demokratische Rechts- und Interventionsstaat war unhintergehbarer Fluchtpunkt f&uuml;r jede dieser Verantwortungen in allen vier genannten Dimensionen. Internationalisierung und Privatisierung wirken aber nun ganz unterschiedlich auf diese drei Verantwortungsarten ein. Der <i>Internationalisierungs</i>trend betrifft vor allem die <i>Entscheidungs</i>verantwortung. Kollektiv verbindliche Entscheidungen &uuml;ber die Quantit&auml;t und Qualit&auml;t &ouml;ffentlicher G&uuml;ter trifft nicht mehr allein der Nationalstaat. Zunehmend geschieht das auch in internationalen Einrichtungen. Dies gilt selbst f&uuml;r die Ressourcendimension, bei der zun&auml;chst die Vermutung eines nur geringen Grades an Internationalisierung bestand.</p>
<p>Aber auch bei Sicherheits- oder Steuerfragen treffen internationale Institutionen heute zentrale Entscheidungen &#8211; oder sie pr&auml;gen diese Entscheidungen doch zumindest ma&szlig;geblich vor (Jachtenfuchs 2006; Genschel/Uhl 2006). Die Organisation der Umsetzung bleibt zumeist beim Staat. Ein Beispiel: Es sind heute Internationale Organisationen, die festlegen, wann Menschenrechtsverletzungen vorliegen oder wann humanit&auml;re Interventionen zul&auml;ssig sind. Und die EU ist gerade dabei, &uuml;ber den europ&auml;ischen Haftbefehl auch in der inneren Sicherheit solche Vorgaben zu setzen (Friedrichs 2007).</p>
<p>Anders l&auml;uft der <i>Privatisierungs</i>trend, der vornehmlich die <i>Organisations</i>verantwortung betrifft: &Ouml;ffentliche G&uuml;ter werden immer weniger ausschlie&szlig;lich von staatlichen Instanzen bereitgestellt, das geschieht immer st&auml;rker durch private Akteure. Der Staat zieht sich aus der Erbringung der Daseinsvorsorge zur&uuml;ck &#8211; aus Post, Stromversorgung oder Telekommunikation. Er gibt Organisationsverantwortung ab, beh&auml;lt sich aber die Entscheidungsverantwortung vermittels Regulierungshoheit vor. Daf&uuml;r gr&uuml;ndet er mitunter sogar eigene neue Regulierungsbeh&ouml;rden, so etwa in Deutschland die <i>Bundesnetzagentur</i>, in Gro&szlig;britannien das <i>Office of Communications </i>(Ofcom) oder in Frankreich die <i>Autorit&eacute; de R&eacute;gulation des T&eacute;l&eacute;communications </i>(ART).</p>
<p>Noch einmal anders verh&auml;lt es sich schlie&szlig;lich mit der Letztverantwortung. Sie wird von den Tendenzen zu Internationalisierung und Privatisierung kaum ber&uuml;hrt. Die Letztverantwortung bleibt beim Staat: Wenn etwas schief l&auml;uft, muss nach wie vor er eintreten. In rechtlicher Hinsicht macht das das Gerichtsurteil zum Flugzeugabsturz bei &Uuml;berlingen aus dem Sommer 2006 deutlich. Der Bund hatte zumindest die Organisationsverantwortung f&uuml;r die Flugsicherung ganz an das private schweizerische Unternehmen Skyguide abgegeben. Dennoch haftet er f&uuml;r die Fehler von Skyguide. Mit Blick auf die politischen Konsequenzen ist ferner die Einf&uuml;hrung der LKW-Maut in Deutschland instruktiv. Obwohl die Fehler, die zu einer mehr als einj&auml;hrigen Verz&ouml;gerung f&uuml;hrten, ganz eindeutig beim privaten Betreiberkonsortium lagen, war es der Bund, dem in der &Ouml;ffentlichkeit die politische Verantwortung zugeschrieben wurde. Die Versuche des Staates, sich seiner Letztverantwortung zu entledigen, gestalten sich &auml;u&szlig;erst schwierig, wenn sie nicht g&auml;nzlich erfolglos geblieben sind. Kurzum: Internationalisierung und Privatisierung &auml;ndern nichts daran, dass der Staat wie eine Art universaler Ausfallb&uuml;rge f&uuml;r die Bereitstellung &ouml;ffentlicher G&uuml;ter haftet. Damit zerfasert der klassische Staat nicht nur entlang seiner vier historisch gewachsenen Dimensionen; er zerfasert auch mit Blick auf die drei Verantwortungsarten.</p>
<p>Staatlichkeit zerfasert zudem, und das ist der <i>dritte </i>Bremer Befund, in einer bestimmten Art und Weise: Internationalisierung beziehungsweise Privatisierung erfolgt meist als <i>An</i>&#8211; und nicht als <i>Ver</i>lagerung. Bei einer <i>Ver</i>lagerung tritt der Staat eine urspr&uuml;nglich von ihm wahrgenommene Verantwortung an internationale oder private Institutionen ab. Das ist ein extrem seltener Fall. Eines dieser raren Beispiele ist die Europ&auml;ische W&auml;hrungsunion, bei der die Staaten ihre Geldpolitik an die Europ&auml;ische Zentralbank abgegeben haben.</p>
<p>Weit h&auml;ufiger beobachten wir eine Anlagerung von Verantwortung f&uuml;r die Produktion &ouml;ffentlicher G&uuml;ter an den Staat. Internationalisierung oder Privatisierung f&uuml;hrt in der Regel dazu, dass neue internationale oder private Verantwortungsstrukturen <i>neben </i>den Staat treten. In ihnen werden neue Entscheidungs- oder Organisationsprobleme bearbeitet, f&uuml;r die der Staat selbst bislang kaum Verantwortung trug &#8211; oder auch nur tragen konnte. Hier geht es also nicht um eine <i>Ersatzl</i>eistung f&uuml;r, sondern um eine <i>Zusatz</i>leistung zu staatlicher Verantwortung.</p>
<p>Staatlichkeit zerfasert, und damit gehen, <i>viertens, Korridoreffekte </i>einher. Bei der Privatisierung von Verantwortlichkeiten gleichen sich die Staaten einander tendenziell an, bei der Internationalisierung entwickeln sie sich aber eher auseinander. Die OECD L&auml;nder werden sich auf der Privatisierungsachse immer <i>&auml;hnlicher</i>: Das geschieht allerdings nicht, weil alle Staaten nun voll auf Privatisierung setzen. Manche Staaten, die bestimmte Verantwortungsbereiche traditionell privat organisierten, verstaatlichten sie zumindest teilweise. So geschah es zum Beispiel in den USA mit dem Gesundheitssystem seit den 1960er Jahren (Obinger et al. 2006; Rothgang et al. 2006).</p>
<p>In ihrem Internationalisierungsgrad werden sich die OECD-Staaten jedoch immer <i>un&auml;hnlicher</i>. Zwar erfasst die Internationalisierung alle Staaten. Aber manche Staaten sind deutlich bereiter, Verantwortung an internationale Einrichtungen zu &uuml;bertragen und sie zu teilen, als andere, so die USA, die als letzte verbliebene Supermacht zuweilen dazu neigen, auch als letzter nationaler &#8222;Container-Staat&#8220; aufzutreten. Im allgemeinen Zerfaserungsprozess treffen also in der OECD-Welt[2] &#8222;<i>konvergente </i>Privatisierung&#8220; und &#8222;<i>divergente </i>Internationalisierung&#8220; aufeinander.</p>
<p>Der Staat ist weder tot, noch bleibt er der alte. Vielmehr zerfasert Staatlichkeit in viererlei Hinsicht:</p>
<ul>
<li>Der Staat zerfasert <em>erstens</em>, weil Verantwortung f&uuml;r die Erbringung &ouml;ffentlicher G&uuml;ter sich auf staatliche, private und internationale Institutionen verteilt: Es gibt eine <em>Verantwortungsdiffusion</em>. </li>
<li>Der Staat zerfasert <em>zweitens</em>, weil Entscheidungs-, Organisations- und Letztverantwortung auseinander laufen: Es findet eine <em>Entb&uuml;ndelung </em>statt. </li>
<li>Der Staat zerfasert <em>drittens</em>, weniger durch Ver- als durch Anlagerung: Die Verantwortung verteilt sich auf <em>mehrere </em>Schultern. </li>
<li><em>Viertens </em>schlie&szlig;lich gehen diese Zerfaserungen mit &#8222;konvergenter Privatisierung&#8220; und &#8222;divergenter Internationalisierung&#8220; einher: Es findet eine markante, <em>disparate Korridorver&auml;nderung </em>in der Entwicklung der Staatlichkeit statt. </li>
</ul>
<p><b>Vom Wandel des Subjekts moderner Politik:<br />Wer muss eigentlich reformf&auml;hig sein? </b></p>
<p>Was bedeutet das nun f&uuml;r den Staat? Zerfaserung f&uuml;hrt zu Verantwortungsverteilung, damit aber gleichzeitig auch zu Verantwortungsverflechtung. Der Staat ist der zentrale Knotenpunkt in diesem Geflecht. Allein durch ihn l&auml;uft zwar nicht mehr viel, doch ohne ihn geht auch fast nichts mehr. Der Staat bleibt wichtig. Er ist aber nicht mehr allein, &#8222;der Staat bekommt Gesellschaft&#8220;. Das hat jedoch Konsequenzen f&uuml;r die Frage, wer sich denn reformfreudig zeigen muss. &Uuml;blicherweise wird diese Obliegenheit mehr implizit als ausdr&uuml;cklich dem Nationalstaat zugeschrieben. Sie ist integraler Bestandteil seiner Letztverantwortung. Das gilt selbst dort, wo es sich um Internationale Organisationen handelt, wie sich unschwer am Beispiel der Diskussion um die Reform der Vereinten Nationen erkennen l&auml;sst.</p>
<p>Wenn der Staat aber zerfasert, dann wird die staatliche Letztverantwortung f&uuml;r politische Reformen in mindestens zweierlei Hinsicht prek&auml;r: Es macht wenig Sinn, <i>allein </i>dem Staat Reformf&auml;higkeit abzuverlangen, wenn sich zeigt, dass in den letzten Jahrzehnten durch Anlagerungsprozesse eine Vielzahl von neuen politischen Akteuren (wenigstens zum Teil) selbst Subjektcharakter in der modernen Politik erlangt haben. Wenn Politik immer mehr in sektoralen Mehrebenensystemen oder Public-Private Partnerships entschieden und umgesetzt wird, dann gilt es in Zukunft, diese vielschichtigen Konstrukte selbst &#8211; und nicht allein den Staat &#8211; in den Blick zu nehmen. Wir m&uuml;ssen viel genauer beschreiben, was mit &#8222;Reform&#8220; gemeint ist. Wenn n&auml;mlich die unterschiedlichen Arten von Verantwortung &#8211; Entscheidung-, Organisations- und Letztverantwortung &#8211; auf ganz unterschiedlichen Schultern ruhen, dann ist es noch weit mehr als bisher notwendig, das Reformziel genau zu bestimmen. Solange etwa die Bahn noch die Deutsche Bundesbahn und ein Monopolbetrieb in staatlicher Hand war, blieb es f&uuml;r eine Reformdiskussion weitgehend unerheblich, ob deren Probleme von Markt- oder Politikversagen herr&uuml;hrten. Mit dem Anlaufen der Privatisierung wurde dies aber zur entscheidenden Frage: Sind die Probleme dem Politikversagen geschuldet, dann gilt es, die Bahn samt Streckennetz so schnell wie m&ouml;glich zu privatisieren. Steckt jedoch Marktversagen hinter den Schwierigkeiten, so ist die Privatisierung gar nicht die vorrangige Probleml&ouml;sung, sondern dann sind es vielmehr Entflechtung und Marktschaffung.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass m&ouml;glicherweise bislang die Reformdebatte &#8211; aufgrund der vorherrschenden Policy-Orientierung &#8211; in einem &uuml;berholten Gesamtrahmen gef&uuml;hrt worden ist. Renate Mayntz (2005) hat darauf hingewiesen, dass es sich bei der vieldiskutierten Governance um &#8222;subjektloses Regieren&#8220; handele. Zunehmend wird die Entscheidungs- und Organisationsverantwortung f&uuml;r die Produktion &ouml;ffentlicher G&uuml;ter auf eine wachsende Zahl von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren verteilt, so dass sich das Produktionsergebnis am Ende keinem dieser Akteure wirklich zurechnen l&auml;sst. Der Staat steht zwar nach wie vor in der Letztverantwortung. Diese Verantwortungszuschreibung wird den tats&auml;chlichen Handlungsm&ouml;glichkeiten des Staates jedoch nicht mehr gerecht. Deshalb darf die Debatte um Reformen und Reformf&auml;higkeit auch nicht allein bei den Politikinhalten, bei Reformobjekten, -zielen und -strategien stehen bleiben. Vielmehr muss sie sich auf eine neue Art und Weise wieder mit den Strukturen moderner Politik und vor allem mit der ge&auml;nderten Position des Staates in diesen Strukturen auseinandersetzen, um zu verstehen, wer Reformen &uuml;berhaupt noch ins Werk setzen kann. Der Staat kann dies jedenfalls nicht mehr im Stile eines weitgehend souver&auml;nen Herrschaftsmonopolisten. Das hei&szlig;t nicht, dass er machtlos geworden w&auml;re. Aber es bedeutet, dass seine Macht zunehmend darauf gr&uuml;ndet, die Reformanstrengungen nicht-staatlicher Akteure zu f&ouml;rdern, zu koordinieren und zu integrieren.</p>
<p>[1] Die Bremer Arbeiten zur &#8222;Staatsfrage&#8220; sind zuerst in dem Band von Leibfried/Z&uuml;rn (2006) dargestellt und dann systematisch durch Hurrelmann u. a. (2007) erg&auml;nzt worden. Beide B&auml;nde zusammengenommen stellen den Gesamtforschungsansatz und fast alle Projekte des Sonderforschungsbereichs international vor. Der Bremer Sonderforschungsbereich bringt eine Reihe bei Campus (derzeit 7 B&auml;nde) und eine bei Palgrave Macmillan (demn&auml;chst 13 B&auml;nde) heraus. Weitere Arbeiten finden sich auf der website <a href="http://www.staat.uni-bremen.de/" target="_blank" rel="noopener">www.staat.uni-bremen.de</a>.</p>
<p>[2] F&uuml;r die Staaten au&szlig;erhalb der OECD-Welt vgl. die Arbeiten des Berliner Sonderforschungsbereich 700 &#8222;Governance in R&auml;umen begrenzter Staatlichkeit&#8220; (Beisheim/Schuppert 2007; Risse/Lehmkuhl 2007).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Beisheim, Marianne/Schuppert, Gunnar Folke</i> (Hsrg.) 2007: Staatszerfall und Governnance, Baden-Baden: Nomos.</p>
<p><i>Busch, Andreas</i> 2003: Staat und Globalisierung: Das Politikfeld Bankenregulierung im internationalen Vergleich, Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.</p>
<p><i>Forsthoff, Ernst</i> 1938: Die Verwaltung als Leistungstr&auml;ger, Stuttgart: Kohlhammer.</p>
<p><i>Friedrichs, J&ouml;rg </i>2007: Fighting Terrorism and Drugs: Europe and International Police Cooperation, London: Routledge.</p>
<p><i>Genschel, Philipp/Leibfried, Stephan/Zangl, Bernhard</i> 2006: Zerfaserung und Selbsttransformation das Forschungsprogramm &#8222;Staatlichkeit im Wandel&#8220;, (TranState Working Papers, 45), Bremen: Sonderforschungsbereich 597 &#8222;Staatlichkeit im Wandel&#8220;.</p>
<p><i>Genschel, Philipp/Uhl, Susanne</i> 2006: Der Steuerstaat und die Globalisierung, in: Leibfried, Stephan/Z&uuml;rn, Michael (Hrsg.): Transformationen des Staates? , Frankfurt am Main: Suhrkamp, 92-119.</p>
<p><i>Genschel, Philipp/Zangl, Bernhard</i> 2007: Die Zerfaserung der Staatlichkeit und die Zentralit&auml;t des Staates, in: Aus Politik und Zeitgeschichte:20-21/2007, 10-16.</p>
<p><i>Hurrelmann, Achim/Leibfried, Stephan/Mayer, Peter/Martens, Kerstin </i>(Hrsg.) 2007: Transforming the Golden Age Nation State? Basingstoke: Palgrave Macmillan.</p>
<p><i>Jachtenfuchs, Markus</i> 2006: Das Gewaltmonopol: Denationalisierung oder Fortbestand? in: Leibfried, Stephan/Z&uuml;rn, Michael (Hrsg.): Transformationen des Staates? , Frankfurt am Main: Suhrkamp, 69-91.</p>
<p><i>Leibfried, Stephan/Mau, Steffen</i> (Hrsg.) 2008: Welfare States: Construction, Deconstruction, Reconstruction, Cheltenham: Edward Elgar.</p>
<p><i>Leibfried, Stephan/Z&uuml;rn, Michael </i>2006: Von der nationalen zur post-nationalen Konstellation, in: Leibfried, Stephan/Z&uuml;rn, Michael (Hrsg.): Transformationen des Staates? , Frankfurt am Main: Suhrkamp, 19-65.</p>
<p><i>L&uuml;tz, Susanne</i> 1997: Die R&uuml;ckkehr des Nationalstaates? Kapitalmarktregulierung im Zeichen der Internationalisierung von Finanzm&auml;rkten, in: Politische Vierteljahresschrift 38:3, 475-497.</p>
<p><i>L&uuml;tz, Susanne</i> 1998: The Revival of the Nation-State? Stock Exchange Regulation in an Era of Globalized Financial Markets, in: Journal of European Public Policy 5:1, 153-168.</p>
<p><i>Mayntz, Renate</i> 2005: Governance Theory als fortentwickelte Steuerungstheorie? in: Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.): Governance-Forschung. Vergewisserung &uuml;ber Stand und Entwicklungslinien, Baden-Baden: Nomos, 11-20.</p>
<p><i>Obinger, Herbert/Leibfried, Stephan/Bogedan, Claudia/Gindulis, Edith/Moser, Julia/Starke, Peter</i> 2006: Wandel des Wohlfahrtstaats in kleinen offenen Volkswirtschaften, in: Leibfried, Stephan/Z&uuml;rn, Michael (Hrsg.): Transformationen des Staates? , Frankfurt am Main: Suhrkamp, 265-308.</p>
<p><i>Risse, Thomas/Lehmkuhl, Ursula</i> (Hrsg.) 2007: Regieren ohne Staat? Governance in R&auml;umen begrenzter Staatlichkeit, Baden-Baden: Nomos.</p>
<p><i>Rothgang, Heinz/Cacace, Mirella/Grimmeisen, Simone/Helmert, Uwe/Wendt, Claus</i> 2006: Wandel von Staatlichkeit in den Gesundheitssystemen von OECD-L&auml;ndern, in: Leibfried, Stephan/Z&uuml;rn, Michael (Hrsg.): Transformationen des Staates? , Frankfurt am Main: Suhrkamp, 309-355.</p>
<p><i>Schneider, Volker/Fink, Simon/Tenb&uuml;cken, Marc</i> 2005: Buying Out the State: A Comparative Perspective on the Privatization of Infrastructures, in: Comparative Political Studies 38:6, 704-727.</p>
<p><i>Z&uuml;rn, Michael </i>1996: &Uuml;ber den Staat und die Demokratie im europ&auml;ischen Mehrebenensystem, in: Politische Vierteljahresschrift 37:1, 27-55.</p>
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		<title>»Sterbehilfe« oder ein »Recht auf Leben«?</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Krise der Wohlfahrtsstaatlichen Grundstrukturen in der bundesdeutschen Sozialhilfe aus vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2/3/1983), S. 129-133 Wenn selbst die Deutsche Bundesbank sich in ihren Monatsberichten &#151; und zwar in der Tendenz eher positiv, »bewahrend« &#151; um die Sozialhilfe bemüht (Deutsche Bundesbank, 1983), so zeigt sich einerseits wie weit die sozialpolitische Krise schon vorangeschritten ist [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Krise der Wohlfahrtsstaatlichen Grundstrukturen in der bundesdeutschen Sozialhilfe</p>
<p>aus vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2/3/1983), S. 129-133</p>
<p>Wenn selbst die Deutsche Bundesbank sich in ihren Monatsberichten &#151; und zwar in der Tendenz eher positiv, »bewahrend« &#151; um die Sozialhilfe bemüht (Deutsche Bundesbank, 1983), so zeigt sich einerseits wie weit die sozialpolitische Krise schon vorangeschritten ist und andererseits wie rückwärts gewandt die anderen politischen Akteure sich verhalten (Gemeinden, kommunale Spitzenverbände, Landesinnenministerien, Bundes- und Landesfinanzministerien usf.), die dieser angeblichen »Hängematte« seit etwa 5 Jahren immer näher auf den Leib gerückt sind. Für sie ist Sozialhilfe kein Menschenrecht im Sozialstaat, sondern immer noch eher eine Polizeizuständigkeit für marginalisierte Gruppen.</p>
<h5 align="justify">Wie ist die Lage?</h5>
<p>Beschränken wir uns hier auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), weil dies die »Grundhilfe« darstellt, das letzte Netz sozialer Sicherheit in diesem Sozialstaat. Die Zahl der Empfänger wuchs von 999.131 im Jahre 1974 auf inzwischen 1.254.194 im Jahre 1980 &#151; für 1981 liegen noch keine verläßlichen Zahlen vor, ein Anstieg steht aber schon jetzt fest (Galperin, 1983:3). Allerdings sind die Empfänger inzwischen nicht mehr die gleichen. Standen früher ältere Personen im Vordergrund so heute jüngere Menschen, einschließlich der Alleinerzieher. Damit ist die potentielle Überschneidung mit dem Arbeitsmarkt (»Erwerbsfähigkeit«) immer größer geworden und die Sozialhilfe wird immer deutlicher auch zu einer letzten Auffangzone für wachsende Arbeitslosigkeit (Galperin, 1983: 3; Deutsche Bundesbank, 1983: 39). In diese Auffangzone geraten Sozialhilfeempfänger auf verschiedene Weise: die Arbeitslosenhilfe mag zu gering sein, so daß ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht; die Empfänger haben nie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe gehabt, weil sie in den Arbeitsmarkt gar nicht erst hinein gekommen sind und sind deshalb auf Sozialhilfe angewiesen; schließlich können sie auch derartige Ansprüche »verloren« haben.</p>
<p>Wie nun wird diese wachsende Armutsbevölkerung durch den Staat und die Gemeinden »reguliert«? Diese »Regulierung der Armut« (vgl. Piven/Cloward, 1977) setzt an drei wesentlichen »Flächen« an:</p>
<p>(1) Dem zugelassenen Reproduktionsniveau« der Armen. Hier geht es um das »Existenzminimum« und dessen Formalisierung in »Richt-« oder »Regelsätzen«, sowie um zusätzliche einmalige Leistungen der Sozialbehörde. Im BSHG ist heute der »Regelsatz« die ausschlaggebende Struktur. Durch ihn sollen der laufende Bedarf vermittels eines standardisierten Geldbetrages (im Bundesdurchschnitt belief er sich 1982 im Monat für Haushaltsvorstand und Alleinstehende &#151;»Eckregelsatz« &#151; auf DM 338.&#151;; vgl. Regelsatztabelle) abgedeckt werden (Miete und Heizung sind extra übernommen, einmaliger Bedarf desgleichen, wenngleich hier die Willkür noch am größten ist) und er fußt selber auf einer pingelig-genauen Berechnung des Lebensnotwendigsten, dem »Warenkorb« des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.</p>
<p>(2) Dem repressiven Ring an Zugangs- wie Abgangsvoraussetzungen hinsichtlich des zugelassenen Reproduktionsniveaus. Hier ist vor allem auf die »Arbeitspflicht« nach dem BSHG hinzuweisen. Dem Empfänger obliegt es, ihm vom Sozialamt zugewiesene Arbeit gegen einen geringfügigen Aufwendungsersatz zu übernehmen &#151; oder er verliert seinen Anspruch auf Sozialhilfe.</p>
<p>(3) Der schlußendlichen Ausformung von Sozialhilfepolitik als »drittem Sektor« sozial-politischer Herrschaft. Hier steht »marginalisierte Sozialpolitik« neben der »durchschnittlichen Arbeitersozialpolitik« und neben der »Sozialpolitik für gehobene Lohnabhängige« in Ersatzkassen und Angestelltenversicherung.</p>
<p>Diese »Spaltungsstrukturen« in der Sozialpolitik sind vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie gesellschaftliche Gegenwehr durch »Solidarität« gerade für die Schwächsten weitgehend außer Kraft setzen. Rüdiger Baron berichtet insoweit über die Anfangszeit der Kaiserlichen Sozialgesetzgebung Ende des letzten Jahrhunderts: »Die scheinbare Aussichtslosigkeit, in ähnlicher Weise die Lage der für das Kapital wertlosen, aus dem Arbeitsprozeß ausgeschiedenen oder von vornherein &#8218;unbrauchbaren` Schichten der Eigentumslosen verbessern zu wollen, wurde von der organisierten Arbeiterbewegung stillschweigend akzeptiert. In dieser Abkoppelung des Pauperismus vom sozialen Kampf der Arbeiterbewegung liegt der wesentliche Grund für die von der Sozialdemokratie in der Folgezeit genährte &#8218;Sozialstaatsillusion&#8216;. Die mit der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführte Differenzierung wurde von der Sozialdemokratie (seit der Jahrhundertwende S. L.) zum Prinzip erhoben; zugleich beraubt die Reduzierung des sozialpolitischen Interesses der Arbeiterbewegung auf die Schichten, die bereits das Verwertungsinteresse des Kapitals auf ihrer Seite haben, die Elendsschichten eben desjenigen Konfliktpotentials, mit dem sie sich aus ihrer sozialen Vernachlässigung befreien könnten« (48)</p>
<h5 align="justify">Welche Situation zeichnet sich in den letzten Jahren ab?</h5>
<p>Die seit den sechziger Jahren relativ fest gefügte Struktur eines Anspruchs auf ein Existenzminimum (nach dem BSHG) beginnt sich aufzulösen. Hierbei spielen eine Reihe von Entwicklungen ineinander: Zunächst »vergaß« man, den Warenkorb, wie es vordem regelmäßiger geschehen war, an die heutigen sozialen Standards anzugleichen. Als es dann Anfang der achtziger Jahre doch geschehen sollte, scheiterte dies am Veto der kommunalen Spitzenverbände. Zudem zerschlug der Bund in der Operation `82 (Leibfried/Wenzel, 1982) diese Struktur insofern, als er die Anpassung des Warenkorbs an gestiegene Preise, die bislang automatisch geschehen war, durch Prozentvorgaben (für 1983 1%) außer Kraft setzte: der wirkliche Preisanstieg ist nunmehr unerheblich. Hiervon sind neben den Empfängern wegen der zunehmenden Überschneidungen mit dem Arbeitsmarkt vor allem die Gewerkschaften bzw. die Arbeitnehmer selber betroffen, denn hier wird nun mit stets zunehmender Wirkung der Teppich unter der Tarifpyramide weggezogen. Galperin notiert dazu: »Mit der Koppelung von Sozialhilfeausstattung und Reallohnentwicklung würde überdies ein Teufelskreis eröffnet: Reallohnsenkung bewirkt über die Abstandswelle (d.h. Regelsätze sollen »Abstand« zu den Niedriglöhnen wahren &#151; S.L.) eine Senkung der Regelsätze &#151; die Regelsatzausstattung erscheint alsbald wieder als angemessen &#151; Reallohneinbußen scheinen angesichts eines akzeptierten Sozialhilfeniveaus wieder sozial verträglich zu sein &#151; Reallohnsenkung bewirkt über die Abstandswelle eine Senkung der Regelsätze usw.«</p>
<p>»Um dies unmißverständlich zu formulieren: Ich besorge wegen der sozialhilferechtlich scheinbar naheliegenden Wechselwirkungen zwischen Lohn- und Sozialhilfeniveau einen zusätzlichen Druck auf Arbeits- und Ersatzeinkommen. Betrachtungen zur Sozialhilfe sind in schwierigen Zeiten eben nicht nur intellektuelle Konsumgüter für Fachkreise, sondern zumindest den Tarifpartnern für einen gedanklichen Seiteneinstieg angeboten« (1983 : 5). Aber nicht nur Gewerkschaften, sondern auch »neue soziale Bewegungen« sind von diesem Thema angesprochen: seien es die Sozialhilfeinitiativen oder seien es alternative Sozialpolitiker bei den Grünen. Im letzteren Bereich besteht die akute Gefahr, den Zerstörungen im Minimumbereich mit einer grünen Variante des Subsidiaritätsprinzips in die Hände zu arbeiten: »Selbsthilfe« kann jedenfalls unter heutigen Randbedingungen eine monetäre Grundsicherung des Existenzminimums nicht ersetzen (vgl. Heiner, 1979).</p>
<p>Ferner wird der »repressive Ring« fester angezogen. Dafür gibt es vielerlei Anzeichen. Personal und Amt werden »unzugänglicher«. Die Skandalisierungsquote in der öffentlichen Meinung nimmt &#151; ganz unabhängig von wirklich gegebenen Skandalen &#151; enorm zu. Vor allem aber die Programme eines »Sing for your supper« (»Ohne Arbeit kein Brot« ist die deutsche Übersetzung &#151; in der allerdings der herrschaftsironisierende Oberton fehlt), also die Arbeitsprogramme, nehmen zu. Dabei geht es nicht um »Arbeitstherapie« oder ähnliches, wie manchmal in den sechziger und siebziger Jahren. Das erkennt man schon daran, daß das ausgesprochene Motiv der Verschärfung (zum Beispiel in Berlin) Berechnungen sind, wonach durch Arbeitsangebote eine Abschreckung und damit eine finanzielle Entlastung der Sozialhilfeträger bewirkt werden soll. In diesem Bereich wäre es zentral, die repressive Verkoppelung von Arbeit und Sozialhilfe aufzulösen, denn:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">Das Existenzminimum darf nicht zu einem Mittel der Abschreckungspolitik werden &#151; es ist unbedingt zu gewährleisten.</div>
</li>
<li>
<div align="left">Die erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt ist grundsätzlich nur bei Freiwilligkeit möglich, nicht aber aufgrund eines Zwangsprogramms, das mit der Drohung von Existenzvernichtung operiert.</div>
</li>
<li>
<div align="left">Die Arbeit die hier zugewiesen wird, fällt in den öffentlichen Sektor und tritt regelmäßig<br />&#151; teils an die Stelle einer Expansion regulärer Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst oder<br />&#151; ist der Lückenbüßer für die Streichung bzw. Sperrung solcher Stellen.</div>
</li>
</ul>
<p>Auch hier sind also wieder die Gewerkschaften bzw. die Arbeitnehmer allgemein angesprochen. Nicht nur der tarifliche Teppich wird langsam weggezogen, sondern auch die »Stellenpyramide« schmilzt so langsam an ihrem breiten Niedriglohnsockel dahin. Die Sozialhilfe wird dann zur offiziell betriebenen »Schattenökonomie«.</p>
<h5 align="justify">Folgerung und Forderung: ein Menschen&shy;recht auf Existenz</h5>
<p>Allerdings wird die zentrale Frage sein, ob Gewerkschaften und »normale« Arbeitnehmer durch diese Krise dazu gebracht werden, die etablierte Aufspaltung zwischen der Sicherung der durchschnittlichen Arbeiterexistenz und Armutspolizei wirksam zu überbrücken bzw. zu überspringen. Ein strategischer Parameter für die politische Auseinandersetzung wird dabei in den kommenden Jahren das »Recht auf Leben«, das »Menschenrecht auf ein unbedingtes Existenzminimum« sein. Versteht man die Sozialhilfe mehr als Sozialpolizei oder Marginalitätskontrolle (oder im Grünen als bürokratisiert gehandhabte Staatsknete) so liegt ein solches Recht alles andere als nahe. »Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel« wäre dann die Gegenmaxime &#151; und mit jedem weiteren Schritt der Zerstörung der Grundstrukturen kämen wir dann der »Sterbehilfe« näher. So will es die moralische Ökonomie (»moral economy«) des Eigentums. Versteht man hingegen die Sozialhilfe als umfassende Mindestsicherung, als das wichtigste, weil letzte Netz sozialer Existenzsicherung und geht man von einer »moralischen Ökonomie« des Wohlfahrtsstaates, des Lebens, aus, wird eine zusätzliche Festigung dieses Mindestplateaus zu einer immer zentraleren Aufgabe &#151; trotz und gerade wegen der Krise.</p>
<p>Bei dieser Sicherung des »Menschenrechts auf Existenz« fällt es auch nicht mehr schwer, den Traditionen wieder näher zu treten, die an der Wiege des Existenzminimums stehen (Leibfried, 81). Schließlich ging es bei dem ersten nationalen Institutionalisierungsschub der Armutspolitik in der Weimarer Zeit gerade um »die Richtsätze«. Damals allerdings war von dieser Armutspolitik bald die Mehrheit der Bevölkerung betroffen (Inflationszeit und die Folgen), so daß »der Warenkorb-Regelsatz-Komplex&#8230; in jener Zeit (funktional gesprochen) nur eine komplizierte Chiffre für&#8230; (eine radikal gestellte Frage nach umfassenden sozialstaatlichen Teilhaberechten &#151; S.L.), einen breiten Anspruch auf gesellschaftliche Umverteilung und eine, die Mehrheit der Bevölkerung umfassende, soziale Umverteilungsgerechtigkeit (war)« (Leibfried u.a., 1983 : 10).</p>
<p>In dem Maße wie die Armutsproblematik zu einem allgemeinen Thema für Arbeitnehmer und Gewerkschaften wird, wie zudem die »neuen sozialen Bewegungen« auf die Grenzen der »Selbsthilfe« und die Notwendigkeit allgemeiner gesellschaftlicher Solidarität durch die Sicherung solcher Mindeststandards stoßen, in dem Maße wird dieses »Recht auf Leben« auch neue Sprengkraft haben. Dabei wird sich die Weimarer Erfahrung kaum wiederholen, denn die Ausgangsbedingungen sind heute schon deshalb anders, weil</p>
<ul>
<li>
<div align="left">es um den Abbau eines ausgebauten Netzes sozialer Sicherung geht (was sowohl die Interessenstruktur wie die Mobilisierungschancen verändert);</div>
</li>
<li>
<div align="left">das Problem mit den jetzigen gesellschaftlichen Ressourcen grundsätzlich bewältigbar ist;</div>
</li>
<li>
<div align="left">die sozialen Bewegungen eher stärker und umfassender geworden sind und derzeit jedenfalls sensibler auf solche Zerfallsprozesse zu »reagieren« scheinen, weil die Betroffenheit deutlich umfassender geworden ist.</div>
</li>
</ul>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Deutsche Bundesbank, 1983: Die Aufwendungen für Sozialhilfe seit Beginn der siebziger Jahre, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, April, S. 36 &#8211; 44.<br />Peter Galperin, 1983: Sozialhilfe &#8217;83 &#151; ein Soziometer reagiert auf bewegte Zeiten, in: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, Juni (im Druck). Stephan Leibfried, 1981: Existenzminimum und Fürsorge-Richtsätze in der Weimarer Republik, in: Jahrbuch der Sozialarbeit 4(1982), Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1981, S. 469 &#8211; 523.<br />Stephan Leibfried,&#8216; Michael Heisig; Eckhard Hansen, 1983: Existenzminimum und Sozialpolitik. Ein Forschungsprojekt zur Entwicklung und Krise der Sozialhilfepolitik in der Bundesrepublik, in: Soziale Arbeit, Juni (im Druck).<br />Stephan Leibfried,&#8216; Gert Wenzel, 1982: Spar-Operation &#8217;82, in sozialmagazin, Juli/August, S. 40 &#8211; 48.<br />Frances Fox Piven; Richard A. Cloward, 1977: Regulierung der Armut. Die Politik der Öffentlichen Wohlfahrt, Frankfurt/Main: Suhrkamp, 449 Seiten,<br />Regelsatztabelle, 1982: Regelsatztabelle 198., in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 62, Nr. 2 (Februar), S. 75.<br />Rüdiger Baron, 1979: Weder Zuckerbrot noch Peitsche. Historische Konstitutionsbedingungen des Sozialstaats in Deutschland, in: Gesellschaft. Beiträge zur Marxschen Theorie 12, Frankfurt: Suhrkamp, S. 13 &#8211; 55.<br />Maja Heiner, 1979: Die »Grünen« und die Sozialarbeit &#151; Perspektiven einer zukünftigen sozialen Arbeit aus der Sicht der ökologischen Bewegung, in: Neue Praxis, Jg. 9, Nr. 2, S. 147 -/62.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/sterbehilfe-oder-ein-recht-auf-leben/">»Sterbehilfe« oder ein »Recht auf Leben«?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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