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	<title>Theo Rasehorn Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>NS-“Euthanasie vor Gericht&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 1997 04:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 138 (Heft 2/1997), S. 102-106 Das Thema des Buches mit dem gleichen Titel mag &#8211; leider &#8211; über den Kreis der Experten hinaus nur geringes Interesse finden. Die Massenmorde an Geisteskranken scheinen anders als die, zahlenmäßig auch bedeutenderer, des Holocausts schon &#8222;historisiert&#8220;. Dazu ist das Buch &#8222;nur&#8220; eine Wiedergabe von Vorträgen eines [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-138/publikation/ns-euthanasie-vor-gericht/">NS-“Euthanasie vor Gericht&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 138 (Heft 2/1997), S. 102-106</p>
<p>Das Thema des Buches mit dem gleichen Titel mag &#8211; leider &#8211; über den Kreis der Experten hinaus nur geringes Interesse finden. Die Massenmorde an Geisteskranken scheinen anders als die, zahlenmäßig auch bedeutenderer, des Holocausts schon &#8222;historisiert&#8220;. Dazu ist das Buch &#8222;nur&#8220; eine Wiedergabe von Vorträgen eines Symposiums im Dezember 1994 in der Gedenkstätte Hadamars, auf dem Boden einer von 6 Tötungsanstalten von Geisteskranken. Der Band beginnt mit einem Geleitwort des hessischen Justizministers Rupert von Flottnitz und schließt mit gut ausgewählten Dokumenten über die Euthanasie.</p>
<p>Wer sich in die auch für Nichtjuristen sehr verständlichen Beiträge vertieft, wird bald von der Dramatik der gerichtlichen Bewältigung, besser: Nichtbewältigung, dieser NS-Verfahren erfaßt, wohl noch dramatischer als die von KZ-Verfahren, einschließlich des Auschwitzprozesses, obgleich dieser Objekt von Theater und Film geworden ist.</p>
<p>In der Hauptrolle des Dramas der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, Initiator von NS-Prozessen, vor allem des Auschwitzverfahrens. Er bekämpfte die Beschwichtigungsversuche der Justiz; trotz der Belastung durch das Auschwitzverfahren erstritt er die Anschuldigungsschrift gegen die NS-Justizelite wegen Beteiligung an den Anstaltsmorden. Sein plötzlicher Tod 1968 war hierfür ein dramatisches Ereignis, das Verfahren verzögerte sich mehr und mehr und versandete schließlich. Eine wichtige Rolle spielt hier auch Helmut Kramer, ein Held wider Willen, der, wie er es in dem ausführlichsten Beitrag des Bandes, aber doch knapp und präzise schildert, als Justizforscher &#8211; er ist zugleich Richter -&#8220;nur&#8220; ab 1978 sich mit der Geschichte des schon vergessenen Frankfurter Euthanasieprozesses befassen wollte, dabei in ein Wespennest stieß und darüber hinaus selbst verfolgt wurde.</p>
<p><i>Hanno Loewy/Bettina Winter </i>(Hrsg.): NS-&#8220;Euthanasie&#8221; vor Gericht &#8211; Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung, Frankfurt/Main (Verlag Campus) 1996, 199 S., DM 38,-</p>
<h2 class="auto-created">Das Vergessen nicht zulassen!</h2>
<p>Das setzt schon bei Fritz Bauer an. Vor fast 30 Jahren gestorben, weiß wohl die nachfolgende Generation kaum noch von ihm. Als Jude und linker Jurist nach 1933 verfolgt, konnte er nach Dänemark und Schweden flüchten, war nach dem Krieg Generalstaatsanwalt in Braunschweig und dann in Frankfurt, den NS-Mitläufer im juristischen Establishment natürlich nicht genehm, wurde darum trotz seiner wissenschaftlichen Doppelbetätigung als Jurist und Kriminologe nicht in die große Strafrechtsreformkommission in der Adenauer-Ära berufen. Widerstand gab es auch in der eigenen Behörde, schon deshalb, weil er beim Durchboxen der großen NS-Verfahren gegen Restauration und &#8222;Gnadenfieber&#8220; (Kempner) seinen Staatsanwälten erhebliche Arbeitsbelastung zumuten mußte. Mit zusätzlichem Personal war selbst das &#8222;rote&#8220; Hessen sparsam, erst recht andere Bundesländer, weshalb sich auch NS-Strafverfahren so lange hinzogen. Es gelang ihm, den großen Auschwitzprozeß 1963-1965 in Frankfurt durchzubringen. Zugleich brachte er noch die Anschuldigungsschrift zu den NS-Euthanasiemorden gegen die Justizelite auf den Weg und starb dann plötzlich 1968. Danach versandete das Euthanasieverfahren in der Routine.</p>
<p>Um so erfreulicher, daß es gelungen ist, mit und in seinem Namen ein Institut zu unterhalten, dessen Direktor einer der Herausgeber dieses Bandes ist (daneben Bettina Winter, Leiterin der NS-Euthanasie-Gedenkstätte Hadamar), der als Band 1 in der Schriftenreihe des Instituts erschien. Jährlich wird auch in seinem Namen ein Preis vergeben, auf dessen jeweiliger Träger gerade diese Zeitschrift besonders hinweist.</p>
<p>Beim Angehen gegen das Vergessen auch der Hinweis auf die NS-Euthanasie-Aktion: 1933 begann ja nicht nur die Verfolgung der Juden, sondern auch der geistig Behinderten, nach dem hierzu leider schon 1920 bekannte Gelehrte wie der Jurist Binding und der Psychiater Hoch über eine Schrift zum &#8222;Gnadentod&#8220; &#8222;Vorarbeit&#8220; geleistet hatten. Behinderte wurden zunächst einmal als &#8222;Erbkranke&#8220; sterilisiert. Zugleich wurde fortlaufend &#8211; der Rezensent als Zeitzeuge erinnert sich daran noch gut &#8211; die Bevölkerung gegen die &#8222;unnützen Fresser&#8220; in den Anstalten aufgehetzt, für die ja weit mehr Geld aufgewandt werden müsse als für gesunde Arbeiter. Nach Kriegsbeginn glaubte man, sich unbemerkt dieses &#8222;lebensunwerten Lebens&#8220; entledigen zu können. Unter größter Geheimhaltung wurde in der Tiergartenstr. 4 (T 4-Aktion) in Berlin eine &#8222;Stiftung&#8220; gegründet, deren Aufgabe ein &#8222;Privatschreiben&#8220; Hitlers, rückdatiert auf den 1.9.1939, festhielt: &#8222;Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.&#8220;</p>
<p>Ungeklärt ist, ob Hitler &#8211; von dem ja bisher keine Urkunde über seinen Beitrag am Holocaust aufgefunden worden ist &#8211; unterschrieben hat oder ob eine Blankounterschrift oder Faksimilestempel verwandt worden ist (Bl. 182). Die &#8222;Stiftung&#8220; forderte nunmehr die Anstalten zur Ausfüllung eines Meldebogens über die dortigen Kranken mit näher aufgeführten Geisteskrankheiten auf. Manche Anstaltsleiter, die Verdacht geschöpft hatten, zögerten mit der Meldung. Eigene Ärzte der T 4-Aktion übernahmen selbst die Ausfüllung des Meldebogens. Die gemeldeten Personen wurden in 6 Anstalten, darunter Hadamar, &#8222;verlegt&#8220; und unter Mithilfe von Ärzten durch Kohlenmonoxyd getötet und die Leichen verbrannt. Die Zahl der Opfer kann nur geschätzt werden; Zahlen von 70 000 bis 125 000 werden genannt (BI. 10/15).</p>
<p>Die Angehörigen der Opfer erhielten einen &#8222;Trostbrief&#8220; mit fingierter Todesursache (Bl. 186). Damit geriet die Aktion in den Bereich der Justiz. Vormundschaftsrichtern fielen die vielen Sterbefälle ihrer Mündel auf, besorgte Eltern unterrichteten die Staatsanwaltschaft. So konnte der Vormundschaftsrichter Kreyssig schon mit Schreiben v. 8.7.1940 an den Justizminister Gürtner und später durch persönliche Vorsprache den genauen Ablauf der Aktion schildern. (Bl. 183 &#8211; ihm ist übrigens nichts geschehen, außer daß er in die Pensionierung gedrängt wurde.)</p>
<p>Eine Störung der Aktion durch andere mißtrauische Richter oder Staatsanwälte wurde befürchtet. Um dem zu begegnen, ließ der Staatssekretär Schlegelberger, mit den Geschäften des verstorbenen Justizministers Gürtner betraut, sämtliche Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte im April 1941 nach Berlin kommen, das Hitler-Schreiben herumgehen und Ärzte der Aktion berichten. Obgleich den AnWesenden klar war, daß es sich um eine Mordaktion handelte und es keinen gesetzlichen Rahmen gab, erhob sich kein Widerspruch. Inwieweit sie &#8222;ihre&#8220; Richter und Staatsanwälte informiert und aufgefordert haben, bei Strafanzeigen nichts zu unternehmen, ist wegen Abbruchs des Strafverfahrens nicht ermittelt worden.</p>
<p>Erst nach der Tagung kam es zu den berühmten Kanzelpredigten des Münsteraner Bischofs v. Galen. Daraufhin wurde im Hinblick auf den Eindruck im Ausland die Aktion eingestellt, auf unterer Ebene und im geringen Umfang indes fortgesetzt.</p>
<h2 class="auto-created">Von strengen Strafen zum &bdquo;Gnade&shy;n&shy;er&shy;weis&ldquo;</h2>
<p>Wie die Ausführung der Massenmorde an Geisteskranken die an Juden initiierten, so ging jene auch bei der gerichtlichen Ahndung nach dem Kriege dieser voraus. Hier wirkten die äußeren Umstände mit. Anders als bei der Ermittlung der Massenmorde an Juden in Rußland und Polen, standen für die der Euthanasiemorde in Deutschland sogleich Dokumente und Zeugen zur Verfügung. Auch hallten die Kanzelpredigten des Bischofs v. Galen nach. Noch bevor im Nürnberger Ärzteprozeß zwei der Hauptorganisatoren, Viktor Brack und Karl Brandt, zum Tode verurteilt waren, so wurden Todesurteile wegen der Tötung von über hundert Geisteskranken im März 1946 in Berlin gegen eine Ärztin und eine Krankenschwester ausgesprochen, die dann auch &#8211; bestürzenderweise; es war ja noch vor dem Grundgesetz &#8211; im Januar 1947 hingerichtet wurden (vgl. den Beitrag von Willi Dreßen, stellv. Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg, S. 35ff.). 1947 wurde auch ein &#8211; nicht vollstrecktes &#8211; Todesurteil gegen zwei Ärzte wegen Mordes in Hadamar in Frankfurt verkündet.</p>
<p>Jetzt begannen Rechtslehrer gegen diese Verfahren, insbesondere die gegen Anstaltsleiter, die die Verlegung in die Mordanstalten angeordnet hatten, tätig zu werden (Beiträge v. Susanne Benzler/Joachim Perels und Michael Förster). Waren doch hier, anders als bei spä teren KZ-Prozessen, die Täter nicht &#8222;kleine&#8220;, sondern &#8222;große Leute&#8220;, Akademiker, Ärzte, wobei Mitakademiker sich angesprochen fühlen konnten, wohl auch angesprochen wurden. So erschienen dann Ende der vierziger Jahre in Rechtszeitschriften Beiträge der Creme damaliger Strafrechtslehrer: E. Schmidt, v. Weber, Welzel; bei solchen &#8222;Staatsverbrechen&#8220; seien Ausführende nicht als Täter, sondern nur als Gehilfen zu bestrafen, eine Rechtsansicht, die später der Bundesgerichtshof übernahm. Aber auch der Gehilfe konnte ja eine beträchtliche Freiheitsstrafe erhalten. Dagegen dann das Argument: Wer in das &#8222;Räderwerk&#8220; der NS-Euthanasie geraten sei, stehe jedenfalls dann außerhalb des Schuldvorwurfs, wenn er einzelne Personen, so durch Streichen von der Verlegungsliste, vor dem Tode gerettet habe. Dieses Argument kehrte später beim Auschwitzprozeß wieder. So wandten angeklagte Ärzte, die an der &#8222;Rampe&#8220; selektiert hatten, ein, sie hätten durch ihre Auswahl Menschen gerettet, deren Tod sei sonst unausweichlich gewesen.</p>
<p>Hier wurde diese Argumentation nicht anerkannt, wohl aber bei Euthanasieprozessen. Zu Unrecht: Anstaltsleiter konnten sich der Anordnung des Abtransports von Geisteskranken entziehen, auch ohne gefährlichen Widerstand zu leisten, so durch Aufgabe ihrer Stellung oder &#8211; weniger ehrenhaft &#8211; über Urlaubsabwesenheit die Verantwortung dem Vertreter zuschieben.</p>
<p>Jedenfalls ließ nach 1950 das Verfolgungsbemühen der Justiz nach. Ende dieses Jahrzehnts stand sie vor der Situation, daß angeklagte Ärzte die ihnen gemachten Vorwürfe an die Justiz zurückgaben: deren Spitzen hätten doch bei der Tagung im April 1941 der Euthanasieaktion zugestimmt. Jetzt mußte insoweit etwas geschehen, und Fritz Bauer übernahm die Initiative, ließ die überall in der Bundesrepublik anhängigen Verfahren in Frankfurt als Gerichtsstand für Hadamar gewissermaßen zusammenfaßen, ermittelte gegen die Teilnehmer der Konferenz, also die Spitzen der NS-Justiz, und beschuldigte sie vor dem für die Voruntersuchung zuständigen Landgericht Limburg 1965, trotz ihrer Rechtspflicht zum Widerspruch den Morden stillschweigend zugestimmt zu haben.</p>
<p>In Limburg verlief das Verfahren unglücklich und zögerlich. Als kleinstes hessisches Landgericht war es für eine so große Sache schlecht gerüstet. So dauerte die Voruntersuchung 4 Jahre. Am Ende waren von 16 Angeschuldigten wegen Tod und Krankheit nur noch 4 beteiligt.</p>
<p>Nachdem also zunächst die Juristen die Chancen der NS-Täter verbessert hatten, waren es jetzt die Ärzte. Sie bescheinigten ihren Berufskollegen und auch Richtern wegen Krankheiten Verhandlungsunfähigkeit. Bei einem Frankfurter Euthanasieverfahren waren Ärzte, deren Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt war, gesund genug, um weiterhin den anstrengenden Arztberuf auszuüben, was übrigens nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von Journalisten ermittelt wurde.</p>
<p>Die 4 noch im Verfahren befindlichen Präsidenten hatten sich vor dem Untersuchungsrichter dahin eingelassen, sie hätten der Euthanasie-Aktion heftig widersprochen. Zwar nicht während, sondern nach der Konferenz seien sie beim Staatssekretär und anderen Persönlichkeiten vorstellig geworden. Merkwürdig aber, daß es hierfür keinen Beleg, vor allem nicht über einen Aktenvermerk gab, mit dem sich Juristen auch bei geringfügigen Sachen absichern. Der Untersuchungsrichter hakte aber wenig nach, insbesondere wurde kaum aufgeklärt, inwieweit die Angeschuldigten ihre Richter und Staatsanwälte über die Konferenz unterrichtet hatten. Aber auch die Staatsanwaltschaft in Frankfurt hakte nicht nach, als 1969 die Akten zurückkamen. Fritz Bauer war ja inzwischen verstorben. Nach seinem Engagement galt wieder Behördenroutine. Ihr kam die lässige Aufklärung im Untersuchungsverfahren durchaus recht, um eine schwierige Sache durch Außerverfolgungsetzung der Ange schuldigten vom Tisch zu bekommen. Dabei mag von Bedeutung gewesen sein, daß der Bundesgerichtshof jüngst, insbesondere beim Rehse-Verfahren gezeigt hat, daß er nicht gewillt war, Richtern die Beteiligung an NS-Morden zur Last zu legen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das Landgericht am 27.5.1970 das Verfahren mit einer dürftigen Begründung ein (B1. 180). Die Presse blieb außen vor.</p>
<h2 class="auto-created">Justiz ohne Einsicht?</h2>
<p>Die Sache wurde damit vergessen &#8211; aber nicht ganz. Helmut Kramer stieß bei seinen Forschungen zur NS-Justiz auf den &#8222;stillen&#8220; Abschluß des Verfahrens. Dem wollte er nachgehen und beantragte die Einsicht der Akten. Sie wurde ihm verweigert, ein wissenschaftliches Interesse bestehe nicht, auch gehe der Persönlichkeitsschutz der Angeschuldigten vor (doch Personen der Zeitgeschichte!). Unzutreffende Gründe, offensichtlich Ausdruck der Furcht vor dem Forschungseifer eines &#8222;linken&#8220; Zeitgeschichtlers. Über Dienstaufsichtsbeschwerde mit Klageandrohung kam Kramer schließlich an die Akten. Dabei erkannte er schnell, weshalb die Staatsanwaltschaft die Akten nicht herausgeben wollte. Gewiß konnte er ihr keine straf- oder disziplinarrechtlichen Vorwürfe machen, wohl aber, daß nach dem Tode von Fritz Bauer das Verfahren, wie hier oben geschildert, nicht mehr besonders engagiert und gründlich betrieben worden sei. Das legte er in einem ausführlichen Aufsatz (Kritische Justiz 1984, 25) dar.</p>
<p>Kramer hat in dem längsten, aber gleichwohl knappen und präzisen Beitrag dieses Bandes (S. 81) weiter geschildert, welches Aufsehen der obige Aufsatz erregt hat, was ihm weitere Mißhelligkeiten einbrachte. So forderte ein Sohn des Angeschuldigten Generalstaatsanwalts Jung vom richterlichen Dienstvorgesetzten Kramers ein Disziplinarverfahren gegen diesen wegen einiger angeblich falscher Angaben. Jenem, Jurist und als damaliger deutscher Botschafter in Budapest selbst Behördenchef, mußte bewußt sein, daß es eine unzulässige Verdächtigung war. Auf Anzeige Kramers erhob die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage gegen den Botschafter. Das Strafverfahren dauerte bis zu einem für Kramer einigermaßen befriedigenden Abschluß fast 6 Jahre, begleitet zudem von manchen Merkwürdigkeiten und richterlichem Fehlverhalten; Ausdruck wohl einer verfehlten Standesmoral. Es gehörte sich für einen Richter nicht, das Verhalten von Kollegen, und mögen es auch solche aus der NS-Zeit sein, und möge dies auch &#8222;fehlerhaft&#8220; gewesen sein, an die Öffentlichkeit zu bringen (vgl. Rasehorn, Der Bonner Kramer/Jung-Strafprozeß &#8211; ein Nachtrag zur Nichtbewältigung der NS-Justiz, in: Betrifft Justiz, 26/1991, 5. 60).</p>
<p>Doch ein versöhnlicher Ausklang dieser traurigen Justizgeschichte! Nach Kramer hat Hans Christoph Schaefer, der jetzige Frankfurter Generalstaatsanwalt, mit dem Euthanasie-verfahren und auch mit Kramers Anfragen nicht befaßt, gesprochen und geschrieben (S. 153). Er räumte ein, die Sache sei unglücklich verlaufen, ohne daß den Sachbearbeitern ein sie belastender Vorwurf gemacht werden könne. Er jedenfalls sehe die Außerverfolgungsetzung der Euthanasie-Angeschuldigten &#8222;als unrichtig an&#8220;. Die mangelnde Offenheit gegenüber der Öffentlichkeit nach Abschluß des Verfahrens wie auch gegenüber dem Antrag Kramers auf Akteneinsicht sei ebenfalls falsch gewesen.</p>
<p>Letztlich zeigen also Symposium und Buch Fortschritte bei der Bewältigung unserer NS-Vergangenheit.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-138/publikation/ns-euthanasie-vor-gericht/">NS-“Euthanasie vor Gericht&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Pulverfaß Arbeitslosigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/78-vorgaenge/publikation/das-pulverfass-arbeitslosigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Nov 1985 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 78 (Heft 6/1985), S. S. 17-21 Der Arbeitsmarkt dümpelt vor sich hin. Mit diesem gemächlichen Seebild wird oft in der  Presse die Lage umschrieben. Eine andere Metapher aber liegt näher: Der Arbeitsmarkt, die Arbeitslosigkeit als Pulverfaß, das ohne Beachtung unter anderen »Staatssachen« gelagert ist. Nichts Neues vom Arbeitsmarkt? Doch! Es gibt etwas [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 78 (Heft 6/1985), S. S. 17-21</p>
<p>Der Arbeitsmarkt dümpelt vor sich hin. Mit diesem gemächlichen Seebild wird oft in der  Presse die Lage umschrieben. Eine andere Metapher aber liegt näher: Der Arbeitsmarkt, die Arbeitslosigkeit als Pulverfaß, das ohne Beachtung unter anderen »Staatssachen« gelagert ist.</p>
<p><i>Nichts Neues vom Arbeitsmarkt?</i></p>
<p>Doch! Es gibt etwas Neues: Seit Sommerbeginn räumt auch die Regierung ein, daß selbst eine für dieses Jahr zu erwartende Produktionssteigerung von etwa 3% kaum zur Verminderung der Massenarbeitslosigkeit führen werde. Noch zur Jahreswende las man es anders. Der Bundeswirtschaftsminister prognostizierte für 1985 gegenüber 1984 eine Abnahme der Arbeitslosigkeit um 200.000 Personen. Kleinlaut mußte er eine erhebliche Steigerung im strengen Winter feststellen und selbst bei wieder milderen Temperaturen lagen die Zahlen jeden Monat um einige Zehntausende über denen von 1984.</p>
<p>Nichts Neues ist dies aber für jene, die sich nicht an den Prognosen von Regierung und Wirtschaftsinstituten, sondern an denen der  Gesellschaftswissenschaftler orientiert haben. Hiernach kann mit Recht von der bestprognostizierten Krise seit einem halben Jahrhundert gesprochen werden. Schon vor einem Jahrzehnt wurde für die Zeit zwischen 1980 und 1990 Massenarbeitslosigkeit vorausgesagt, allerdings auch nur in Höhe von gut anderthalb Millionen (1); sie liegt aber tatsächlich um 50% höher. Im Oktober 1982, als die neue Kohl-Regierung in ihrer Wendefreude eine alsbaldige Rückkehr zur Vollbeschäftigung versprach,prophezeite warnend der Deutsche Soziologentag des »Ende der Arbeitsgesellschaft«.</p>
<p><i>Kein Aussitzen der Arbeitslosigkeit! </i></p>
<p>Gleichwohl glauben Sachverständigenrat und die meisten Wirtschaftsinstitute, es sei mit dem »bewährten« kapitalistischen Rezept einer Senkung der Arbeitskosten, also der Löhne, zu schaffen. Dagegen stehen aber folgende Daten: In der großen Wirtschaftskrise 1930 &#8211; 1933 nahm die Zahl der Beschäftigten wie auch der Wirtschaftsproduktion &#8211; diese um 40% (2) &#8211; gewissermaßen im Gleichschritt ab. Es war also zu erwarten &#8211; und ist auch so geschehen &#151;, daß eine Wiederankurbelung der Wirtschaft zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit führen werde. Nach 1980 haben sich dagegen die Faktoren vertauscht: Die Produktion steigt, mit ihr aber auch die Arbeitslosigkeit. Die Unternehmergewinne stiegen um 30%, Löhne und Gehälter dagegen nur um 6,4% &#151; bei Anrechnung der Geldentwertung ein Realverlust von etwa 5% (3). Letzteres führt dann auf dem Konsumsektor, außer bei der Touristik, zu realen Verlusten.</p>
<p>Es mag zwar sein, daß Unternehmer bei geringeren Arbeitskosten Rationalisierungsinvestitionen zurückstellen. Aber das ist ein Teufelsgeschenk. Wegen der internationalen Konkurrenz kommen wir schwerlich daran vorbei &#151; und dies haben ja auch die Gewerkschaften eingesehen &#151;, auf der Rationalisierungswelle mitzuschwimmen, sonst wird das Aufschieben von Investitionen in wenigen Jahren erst recht die Arbeitslosigkeit vermehren. Bezeichnend ist, daß selbst die Unternehmer Ratschläge und Prognosen der Institute eher skeptisch aufnehmen und sich nach dem Schlüsselerlebnis des großen Streiks im vergangenen Sommer in der Beurteilung des Arbeitsmarkts den Gewerkschaften annähern. Um so lieber hört ja die Bundesregierung auf die Wirtschaftsinstitute, wenn ihr auch, wie ausgeführt, klar geworden ist, daß die günstigenfalls zu erwartende Produktionssteigerungen nicht zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit führen werden. Aber sie denkt nicht daran, so noch Kohl nach dem Spitzengespräch mit den Gewerkschaftern Ende Juli, in den Arbeitsmarkt einzugreifen. Hier seien die Tarifparteien gefordert, er werde ihre Zusammenarbeit unterstützen, d.h. er verläßt sich einmal mehr auf das Rezept des Aussitzens. Offensichtlich nährt man sich jetzt aus der Hoffnung, der Geburtenrückgang seit Anfang der siebziger Jahre werde die Arbeitslosigkeit von allein beseitigen. Sicher wird er die Lehr-stellennot bis spätestens 1990 beheben. Aber damit ist natürlich die Arbeitslosigkeit nicht vom Tisch. Selbst im Jahre 2000 wird nur ein Viertel der Erwerbstätigen aus den geburtenschwachen Jahrgängen bestehen, da von einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren auszugehen ist.</p>
<p><i>Was ist also zu tun?</i></p>
<p>Wie eine Litanei werden hier folgende Vorschläge heruntergebetet:</p>
<p>&#8211; Verkürzung der Wochenarbeitszeit,</p>
<p>&#8211; früherer Beginn des Ruhestands,</p>
<p>&#8211; individuelle Arbeitszeitverkürzungen, von der Teilzeitarbeit über Jobsharing bis zum  Sabbatjahr</p>
<p>&#8211; Abbau von Überstunden.</p>
<p>Meine saloppe Anführung soll keineswegs die Vorschläge abwerten, sondern darauf hinweisen, daß dieser Katalog immer wiederkehrt, schon Allgemeingut geworden ist. Und das ist gut so; denn nur das kann zur Realisierung führen. Nur soll man sich nicht der Illusion hingeben, daß hiermit kurzfristig die Zahl der Arbeitslosen erheblich gemindert werden kann. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit in der Metallindustrie hat nur &#151; oder immerhin &#151; zu einem Plus von 30.000 Arbeitsplätzen nach Angaben der Unternehmer oder 100.000 nach denen der Gewerkschaften geführt. Ob steuerrechtliche Erschwerungen von Überstunden nach den Vorschlägen des NRW-Arbeits- und Sozialministers Heinemann mehr bringen. werden, steht noch dahin. Oft geht es ja nicht ohne Überstunden, wenn ein eiliger Auftrag zu erledigen ist oder bei Spezialarbeiten, für die es ohnehin nicht genug Arbeitskräfte gibt.</p>
<p>Es ist daher realistisch, davon auszugehen, daß der obige Katalog von Vorschlägen kurz- und mittelfristig nur den Abbau weiterer Arbeitsplätze verhindern kann. Dabei ist vor allem darauf zu verweisen, daß die Automation im Büro und anderen Dienstleistungen erst am Anfang steht.</p>
<p>Die Verantwortung für den Arbeitsmarkt kann also nicht allein auf die Tarifpartner abgewälzt werden, die öffentliche Hand, der Staat, ist auch gefordert. Zu verweisen ist hier auf den Beschluß der niedersächsischen Landesregierung (offensichtlich auf die Angst vor den baldigen Landtagswahlen zurückzuführen), dem auch jetzt Hamburg teilweise folgen will, die Anfangsstellen im öffentlichen Dienst nur als Dreiviertel-Stellen auszuweisen. Danach kann die Einstellungsquote somit um 25% erhöht werden. Hiermit könnte der öffentliche Dienst auch eine Pilotfunktion für die Privatwirtschaft gewinnen. Aber ebenso müssen Mittel für öffentliche Investitionen bereitgestellt werden. Die Regierungsparteien wehren sich dagegen unter dem Hinweis, Milliardenbeträge der Schmidt-Regierung zur Beseitigung der Ar beitslosigkeit seien wirkungslos geblieben. Das stimmt einmal nicht, denn es war gelungen, die Arbeitslosigkeit von 1975 bis 1979 um fast 20% abzubauen. Zum anderen zwang damals. die FDP die Regierung, die Beträge nicht unmittelbar, sondern über Steuersenkung für Unternehmer einzusetzen.</p>
<p>Natürlich müssen derartige Investitionen über AB-Maßnahmen hinausgehen, wenngleich diese noch erweitert werden sollten. Auch verheißt der Weg mancher Gemeinden keinen großen Erfolg, Sozialhilfeempfänger in ihrem Bereich für ein Jahr zu beschäftigen und ihnen damit Arbeitslosenunterstützung zu verschaffen, eine Mittelverlagerung also zugunsten der Gemeindefinanzen. Doch wird hier anschaulich, wo die eigentlichen Probleme liegen. Wenn nach wissenschaftlichen Untersuchungen ein Arbeitsloser 97% der Aufwendungen für einen Beschäftigten verursacht, so wird klar, daß garnicht so sehr mit Geldmitteln, als vielmehr mit Organisation investiert werden muß, über Zusammenwirken privater und öffentlicher Stellen.</p>
<p>Aber planende Eingriffe in den Markt passen der Bundesregierung nicht, zumal das Laissez faire, laissez aller dem Naturell des Bundeskanzlers entspricht.</p>
<p>Es geht natürlich nicht so, daß von heute auf morgen einige Tausend Schüppkolonnen eingesetzt werden, wie sich dies in den dreißiger Jahren beim zunächst freiwilligen Arbeitsdienst anbot. Es kommt auf eine Integrierung mit dem ersten und &#151; soweit er schon besteht (Hamburg) &#151; dem zweiten Arbeitsmarkt an. Da sind Unternehmen als Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts zu gründen, bei denen die öffentliche Hand zumindest eine Mehrheitsbe teiligung hat. Das ist ja keineswegs neu; es entspricht der staatlichen Betätigung in der Wirtschaft seit mehr als einem halben Jahrhundert. Aber das zu organisieren, erfordert natürlich Zeit. Selbst wenn heute damit begonnen wird, kann sich das auf die Arbeitslosenzahl spürbar erst in 5 Jahren auswirken.</p>
<p>Arbeit selbst gibt es ja genug: Sorge um Wald und Gewässer, Einsparung von Energie, Ausbau von Sozialen Diensten. Hiernach könnte einigen Hunderttausenden Arbeit verschafft werden. So kommen wir auch zu einem neuen Wertbewußtsein in der Volkswirtschaft: Qualitatives Wachstum. Was zur Zeit noch unter Bruttosozialprodukt zusammengefaßt, als Produktionssteigerung bejubelt wird, bezeichnet der fürwahr nicht linke Wirtschaftsjournalist der »Zeit«, Michael Jungbluth, als »Tonnenideologie« unter Assoziation zur Leistungsbemessung in der sowjetischen Wirtschaft, wonach die Warenproduktion nach Tonnen gezählt wird, was zur Verschwendung von Rohstoffen führen muß. Bei uns steigert ja sowohl ein Verkehrsunfall &#151; über die Leistung des Kfz-Gewerbes &#151; wie auch eine extensive Erzeugung des nach Weltmarktpreisen unverkäuflichen Getreides mit Chemikalisierung und Vergiftung des Bodens das Bruttosozialprodukt!</p>
<p><i>Der Arbeitslose ist nicht allein betroffen</i></p>
<p>Im Kommentar der FAZ vom 8.7.1985 zur Arbeitslosigkeit war zu lesen: »Daß dieses Übel für das Sozialklima eine wichtige Rolle spielt, ist nicht zu bestreiten. Aber für 92°% der Beschäftigten, die in Lohn und Brot stehen, ist das mehr eine Frage des schlechten Gewissens als der politischen Entscheidung«. Sind 92% der Beschäftigten tatsächlich nur in ihrem Gewissen angesprochen, wie sehr auch dies von dem Hunger in der Dritten Welt beunruhigt sein mag? Nein, es geht darüber hinaus! Fast die Hälfte derjenigen, die noch Arbeit haben, ist auch mehr oder weniger von der Arbeitslosigkeit betroffen. Dazu gehören zunächst einmal die Beschäftigten in einem Krisenbetrieb. Gerade über Fünfzigjährige gehen jeden Morgen mit einem flauen Gefühl durch das Werktor. Bei einer Entlassung infolge Betriebs schließung haben sie damit zu rechnen, niemals mehr einen Arbeitsplatz zu bekommen. Betroffen sind auch Beschäftigte, deren Angehörige: Gatte, Eltern, Kinder, Geschwister, arbeitslos sind. Wie mancher Rentner grämt sich um den arbeitslosen Enkel!</p>
<p>Nicht nur die Schicht der Arbeiter ist hier betroffen, sondern auch die meinungsbildende obere Mittelschicht. Ja, zum Ausgleich für ihre sonstige Privilegierung trifft es sie, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, dreifach. Ihre Kinder haben nach Abschluß des Studiums weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Sozialhilfe. Die Eltern müssen weiterhin für ihre über 30jährigen Kinder aufkommen, zugleich Einbußen in ihrer Lebensführung hinnehmen; auch führt die finanzielle Bindung zu Spannungen zwischen den Generationen. Einer Bekannten, eine fast 50jährige arbeitslose Soziologin, wurde ein Teil der Arbeitslosenhilfe gestrichen, weil ja insoweit ihr 77jähriger Vater, ein pensionierter Regierungsdirektor, leistungsfähig sei.</p>
<p>Man kann davon ausgehen, daß mit jedem Arbeitslosen 5 bis 8 Angehörige betroffen sind.  Wenn man ausrechnet, wieviele Menschen dies insgesamt sind, so muß man noch eine Dunkelziffer von fast einer Million Arbeitslosen einbeziehen: Ehefrauen und ältere Menschen, die es aufgegeben haben, nach Arbeit zu fragen. Das bedeutet also, daß letztlich von der Arbeitslosigkeit 20 bis 30 Millionen Bürger betroffen sind. Sie werden natürlich entgegen dem FAZ-Kommentar in ihrer politischen Entscheidung beeinflußt. Bei einer Wahl werden sie nicht so sehr danach fragen, welche Kompetenz eine Partei für Produktions- und Exportsteigerung, für Haushaltssanierung und Inflationsabbau besitzt, sondern wie sie sich für die Beseitigung der Arbeitslosigkeit einsetzt.</p>
<p><i>Noch ist Ruhe im Land</i></p>
<p>Erstaunlich, nahezu unheimlich, ist die Ruhe im Land nach nunmehr 5 Jahren Massenarbeitslosigkeit. In Weimar gab es schon 1931 nach nur 2 Jahren Arbeitslosigkeit Massendemonstrationen von Arbeitslosen mit Unruhen. Aber damals kumulierte die Beschäftigungskrise auch mit einer politischen Krise, während heute trotz Beunruhigung wegen korruptiver Beziehungen führender Politiker zu Großunternehmen die politischen Strukturen stabil sind. Aber bei einem Vergleich mit Weimar ist auch zu beachten, daß damals viele Arbeitslose wegen der geringeren Unterstützung echte Not litten, es wurde gehungert und gefroren. In einer reichen Gesellschaft wie der unseren sind die materiellen Lebensbedingungen auch für einen Arbeitslosen besser. So relativ gering auch die Arbeitslosen- oder Sozialhilfesätze sind, so braucht doch niemand zu hungern und zu frieren (6).</p>
<p>Es gibt auch viele, auch unter meinen arbeitslosen Bekannten, die dann und wann &#151; gesetzlich zulässig &#151; durch Jobben ein paar hundert Mark hinzuverdienen. Arbeitslose müssen sich aber verhöhnt fühlen, wenn einem großen Teil von ihnen in Leserbriefen konservativer Zeitungen unterstellt wird, sie seien gar nicht an einer Arbeitsstelle interessiert, sie verdienten schwarz viel mehr und nähmen Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe als Zubrot mit.</p>
<p>Nun, diese Leserbriefschreiber mögen wohl zu  den von der FAZ angesprochenen Leuten gehören, die mit solchen Vorstellungen ihr Gewissen beruhigen. Tatsächlich sind nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit lediglich 3,5% der Arbeitslosen nicht ernsthaft an einer Arbeitsstelle interessiert (FAZ 30.7.1985). Ein Mehrfaches wird die Zahl von Steuer- und Subventionsbetrügern in den Kreisen der Wirtschaft ausmachen, zumal diese auch zumeist intelligenter und gerissener als arbeitslose Arbeiter sind und sich auch intelligente und gerissene Ratgeber leisten können. &#151; Noch ist also Ruhe im Land. Wie aber wird es sein, wenn es auch nur zu einem »normalen« Wirtschaftsrückgang kommt wie in den letzten zwei Jahrzehnten mindestens alle 5 Jahre, wenn also das Wirtschaftswachstum nur um etwa 4% von +3 auf -1% zurückgeht? Wenn dann, so auch die Meinung konservativer Sachverständiger, die Arbeitslosigkeit noch um mehrere Hunderttausende zu-nehmen wird, die 3 Millionengrenze und bei Berücksichtigung der Dunkelziffer die 5 Millionengrenze erreichen wird? Wird auch dann noch Ruhe im Land herrschen?</p>
<p>Alles spricht dafür, daß dann die neuen sozia len Bewegungen mit den radikalen Kräften, die sich hier oft anhängen, die Arbeitslosigkeit vor oder gleichberechtigt mit Raketenrüstung und Kernkraft als Thema entdecken. Dann wird ihnen auch erst recht bewußt, daß die Bundesregierung in Hunderten von Gesetzen und Verordnungen zum Nachteil und zur Senkung des Realeinkommens von Arbeitnehmern, Rentnern und Kranken gehandelt und andererseits gefördert hat, daß die Einkommen der Unternehmer um mehr als 30% gestiegen sind. Dann kann es über Nacht zu einem »heißen Winter« kommen &#151; der Jahreszeit, in der witterungsbedingt die Arbeitslosigkeit am höchsten ist &#151; mit der Erstürmung und Besetzung von Arbeits- und Sozialämtern und Straßenschlachten mit der Polizei, denen gegenüber die »Häuserkämpfe« in der Vergangenheit nur Scharmützel waren. Gefordert sind nicht die Nerven, das Abbrennen der Lunte neben oder auf dem Pulverfass sitzend ruhig abzuwarten, sondern Aktivität und Energie, die Lunte auszutreten und das Pulverfaß zu entleeren.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 So K.J. Bieback in dem unter meiner Mitwirkung her-ausgegebenen Band von Udo Achten u.a.: Recht und Arbeit &#151; eine Herausforderung, Neuwied 1978, S. 110. <br />2 Statistisches Bundesamt 1872 &#8211; 1972, Stuttgart 1972. <br />3 Vgl. die Zahlen bei G. Bäcker: Ausgrenzung und Verarmung im Licht neokonservativer Politik und Ideologie, Theorie und Praxis sozialer Arbeit (TuP) 1985, 246 sowie Statistisches Jahrbuch 1984, S. 518.<br />4 Vgl. auch den Katalog in: Zur Sozialpolitik der 80er Jahre, Denkschrift der Arbeiterwohlfahrt, 1984, S. 29. <br />5 Statistisches Jahrbuch 1984, S. 110.<br />6 Eine ganz andere Frage ist  es &#151; und darauf kann hier nicht eingegangen werden &#151; ob die Psychischen Probleme eines Arbeitslosen in unserer vom Konsum geprägten »fröhlichen Mitmacher«-Gesellschaft nicht größer als früher sind. Vgl. hierzu T. Kieselbach: Die gesellschaftliche Verarbeitung von Massenarbeitslosigkeit, TuP 1985, 122.</p>
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		<title>Richter contra Bürgerrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 18:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 94-99 Ein solcher Titel ist eine Provokation; ja Juristen, zu denen auch der Verfasser gehört, werden ihn als Verleumdung empfinden. Richter werden sich gerade als Verteidiger von Bürgerrechten, von Grund- und Menschenrechten, verstehen. Sie müssen natürlich, so wird man erläutern, gelegentlich gegenüber vorrangigen Rechten des Staates zurücktreten; da [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 94-99</p>
<p>Ein solcher Titel ist eine Provokation; ja Juristen, zu denen auch der Verfasser gehört, werden ihn als Verleumdung empfinden. Richter werden sich gerade als Verteidiger von Bürgerrechten, von Grund- und Menschenrechten, verstehen. Sie müssen natürlich, so wird man erläutern, gelegentlich gegenüber vorrangigen Rechten des Staates zurücktreten; da mag es dann Grenzfälle geben, bei denen ein Richter dem Staat zuviel gibt. Damit glauben Juristen, Richter, eine Selbstverständlichkeit ausgedrückt zu haben. Aber viele Laien, wie die Juristen sagen, richtig ist es hingegen von Staatsbürgern zu sprechen, werden eine solche Einordnung keineswegs für selbstverständlich nehmen, sie schließen auf mangelnde Sensibilität der Juristen, und das verstärkt nur ihren Verdacht, daß Richter Bürgerrechte nicht ernst genug nehmen.</p>
<h5 align="justify">Worum geht es hier konkret?</h5>
<p>&#151; Die Zahl derjeniger Staatsbürger, die sich in einer Haftanstalt befinden ist bei uns auf die Bevölkerung bezogen doppelt so hoch wie in unseren Nachbarländern mit Ausnahme Österreich. 29% der Gefangenen befinden sich in Untersuchungshaft [1]. Art. 104 Grundgesetz wie § 112 Strafprozeßordnung gehen davon aus, daß die Untersuchungshaft die Ausnahme ist, jeder hat ja bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unbescholten zu gelten, wie es so schön heißt. Aber die hohe Prozentzahl an Untersuchungsgefangenen zeigt, daß es die Regel ist, daß derjenige, der auch zur Strafhaft verurteilt wurde, zunächst in Untersuchungshaft gesessen hat. Man kann dann erst einmal ein Ruhe ermitteln, wie dies die Staatsanwaltschaft sieht. Wie sehr die Mißachtung des Freiheitsrechtes gehen kann, zeigt ja die Nürnberger Massenverhaftung von 141 jungen Menschen, von denen, soweit es bekannt ist, niemand vorbestraft war.</p>
<p>&#151; Das Recht, zu demonstrieren, ist sicher gemäß Art. 5 und 8 Grundgesetz gewährleistet. Wer keine Schwierigkeiten haben will, der soll durch die Felder ziehen, wo er natürlich von niemanden gesehen wird. Es geht eben nicht nur, wie die Nichtjuristen meinen, um die Frage von Gewalttätigkeiten. Wer nur ä la Gandhi friedfertig auf einer Kasernen-zufahrt sitzt, macht sich nach herrschender Auffassung der Nötigung strafbar, selbst dann, wenn es ein reiner Demonstrationsstreik ist, d.h. die Kaserne noch auf einem Nebenweg zugehbar bleibt. Schon jetzt kann der Staat »zuschlagen«; es bedarf da gar keiner Änderung des Demonstrationsrechts oder der Auferlegung der Polizeikosten.</p>
<p>&#151; Auch die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Grundgesetz wird von den Gerichten eingeengt. Der Zugang zum öffentlichen Dienst, bei manchen Berufen, insbesondere dem des Lehrers, die nahezu einzige Möglichkeit ihrer Fachausbildung nach das Brot zu verdienen, wird für »Extremisten« ausgeschlossen, weil sie sich wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat [2], »in diesem Staat nicht zuhause fühlen«. Der Bundesgerichtshof forderte selbst bei einem Rechtsanwalt Staatstreue, was dann doch dem Bundesverfassungsgericht zu viel war, das daran erinnerte, daß es sich hier um einen freien Beruf handelt [3].</p>
<p>&#151; Kaum eine andere Verfassung als die unsere hat sich so eindeutig für ein Asylrecht ausgesprochen. Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.« Danach hat der Stuttgarter Verwaltungsgerichtshof dem Wortlaut, aber nicht dem Geist der Verfassung getreu entschieden, daß derjenige keinen Anspruch auf Asyl habe, der zwar in einem türkischen Gefängnis gefoltert sei, sofern aber diese Folterungen zur »normalen« Gefängnisbehandlung gehörten.</p>
<p>Es ist klar, daß solche Beispiele seitenlang fortgesetzt werden könnten; es ist aber genauso klar, daß Juristen über sie garnicht entsetzt sein werden. Da gebe es doch überall eine gesetzliche Grundlage; alle diese Fälle, bis auf den letzten, für den es noch keine Präzedenzfälle und höchstrichterliche Entscheidungen gibt, entsprächen der herrschenden Meinung, seien von den höchsten Gerichten einschließlich des Bundesverfassungsgerichts gebilligt worden. Unser Grundrechtsschutz sei weit besser als bei den westlichen Nachbarstaaten. Gerade rechtsvergleichende Untersuchungen über den Zugang von Extremisten im Öffentlichen Dienst hätten festgestellt, daß sich im westlichen Ausland der abgelehnte Bewerber nicht wehren könne, bei uns stehe ihm der Gerichtsweg mit drei Instanzen zur Verfügung. Aber wenn der Bock zum Gärtner &#151; Richter &#151; gemacht wird, nützt dies ja alles nichts! Weshalb benehmen sich bei uns Gerichte so oft als Büttel des Staates und nicht als Anwälte der Bürger? Die Frage läßt sich nicht über eine Rechts- und Verfassungsexegese beantworten, wozu Juristen neigen werden; hier geht es vielmehr um das Vorverständnis der Richter, durch unsere Gesellschaft aber wohl noch stärker durch die deutsche Rechts- und Gerichtskultur geprägt.</p>
<h5 align="left">Der deutsche &#151; formelle &#151; Rechtsstaat</h5>
<p>Rechtsstaat ist ein Begriff, der sich in die englische und französische Sprache nicht übersetzen läßt. Verbunden ist er mit der leidvollen deutschen Geschichte der Demokratie. Zur Dialektik gehört hier, daß es in Deutschland keine Verbindung zwischen Rechtsstaat und Demokratie gegeben hat. Einen Rechtsstaat hat es in Deutschland gegeben, bevor es eine Demokratie geben konnte. Er geht natürlich auf Preußen zurück, auf den Staatsrechtslehrer Friedrich Julius Stahl (1802 &#8211; 1861), der indes &#151; so komplex ist dies bei uns &#151; ein Bayer aus München war, als Führer der Hochkonservativen im preußischen Herrenhaus ab 1849 zum Fraktionskollegen von Bismarck wurde. Hiernach ist ein Rechtsstaat derjenige Staat, der sich nicht in die Privatangelegenheiten seiner Bürger einmischt, wobei dann Eingriffsermächtigungsnormen, Eingriffe in Freiheit und Eigentum eines Gesetzes bedürfen, womit der Staat zugleich eine Garantie für Freiheit und Eigentum mit der Kontrolle durch Gerichtsschutz gibt [4].</p>
<p>Wenn ein Denker der Aufklärung bemüht wird, so ist es Montesquieu &#151; nirgendwo wird so sehr wie bei uns die auf den Staat bezogene Gewaltentrennungstheorie herangezogen: Montesquieu, der darum auch als Schutzheiliger der Bonner Republik erscheint, wie selbst dem konservativen Staatsrechtslehrer Krüger auffiel [5] &#151; während sich die romanischen Länder vorwiegend auf den die Gesellschaft betonenden Rousseau berufen. Frankreich war weiter mit der Revolution die politische Selbstorganisation der Nation, allerdings in der ldentifikation mit dem Dritten Stand, dem besitzenden Bürgertum, gelungen. in England wiederum wurden mit der Rule of Law die individuellen Rechte des Bürgers stets in enger Verbindung zu einem freiheitlichen funktionierenden Prozeß politisch-rechtlicher Willensbildung zum Wechselspiel der Parlamentsherrschaft gesehen. Bei Stahl heißt es dagegen sehr demokratisch: »Jeder Einzelne, auch der Geringste &#151; sein Wohl, sein Recht, seine Ehre &#151; ist Angelegenheit der Gemeinschaft. Jeder werde nach seiner Individualität berücksichtigt, geschützt, geehrt, geschont, ohne Rücksicht auf Abkunft, Stand, Rasse, Gabe.« Aber das ist nur die Pflicht des Staates; es ist objektives Recht, aber kein subjektives: Der Einzelne kann nicht auf Erfüllung gegen den Staat klagen. So kann dann auch Stahl fortfahren: »Die Gleichheit der Menschen schließt nicht aus Unterschiede und Grade, Ungleichheit der wirklichen Rechte, Ungleichheit selbst zu der Fähigkeit zu Rechten.« Diese Einstellung finden wir verklausuliert in der CDU-Argumentation zur Bildungsreform, man könne die Menschen nicht gleich machen, man könne ihnen nur die gleichen rechtlichen Chancen geben.</p>
<p>Das ist also der deutsche Rechtsstaat ohne Grundrechte. Es ist darum nicht erstaunlich, wenn eine knappe Generation später dem Volke eine Verfassung beschert wurde, die Bismarck&#8217;sche Reichsverfassung, ohne jeglichen Grundrechtsteil. Bei der Weimarer Verfassung standen die Grundrechte am Schluß, sie waren ihr gewissermaßen angehängt. So war es dann auch herrschende Meinung, daß sie nicht geltendes Recht, sondern nur Programmsätze seien. Erst mit dem Bonner Grundgesetz finden wir die Grundrechte ganz vorn. Es heißt dann hier auch in Artikel 1:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. &#151; Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. &#151; Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.«</p>
</blockquote>
<p>Aber tragen auch die Richter immer das Grundgesetz unter dem Arm? Adolf Arndt, der unvergessene Rechtsexperte der SPD in der Adenauerära, der Grundgesetz-»Rigorist«, der darum auch das Wort vom »unerfüllten Grundgesetz« prägte, hat die Einstellung der Richter zum Grundgesetz dahin glossiert: »Die Richter ehren das Grundgesetz so sehr, daß sie es nur an hohen Feiertagen anwenden.« Damit ist einmal sicher richtig beschrieben, daß die heutigen Richter nicht mehr wie die von Weimar die Demokratie ablehnen; aber letztlich ist damit auch gesagt, daß der Grundrechtsteil nicht zur täglichen Berufsarbeit der Richter gehöre. Hier herrscht die Einstellung vor, die Grundrechte seien etwas für das Bundesverfassungsgericht, für den normalen Richter gehe es aber um die Anwendung der bisher schon geltenden Gesetze, die also heute fast ein Jahrhundert alt sind, aus der Zeit des Obrigkeitsstaats stammen, der noch keine Grundrechte kannte.</p>
<h5 align="justify">Die obrig&shy;keits&shy;s&shy;taat&shy;liche Richter&shy;tra&shy;di&shy;tion</h5>
<p>Aber das Mißtrauen der Richter gegenüber den Bürgerrechten ist nicht nur in der hundertjährigen Gesetzes- und Staatsrechtstradition in Deutschland, die der Richter als Jurist von seiner Ausbildung her verinnerlicht hat, begründet: sondern auch in einer Entwicklungsgeschichte der deutschen Justiz, die sich an der Obrigkeitstreue des Richters ausgerichtet hat.</p>
<p>Am Anfang der neuzeitlichen Justiz stand das Ende der hohen mittelalterlichen Rechtskultur, die für Deutschland wie für England und Frankreich galt, in Deutschland mit Stadtrechten und Schöffengerichten besonders hochstehend. Während sich diese Kultur in England, aber auch in Frankreich bis heute organisch weiterentwickelte, wurde sie bei uns durch die deutschen Territorialherren radikal abgebrochen. Der Landesfürst wurde auch in der Rechtspflege absolut; er sprach selbst recht und bediente sich dabei »gemieteter doctores«, die das römische Recht studiert hatten. Mit der aufkommenden Verwaltungsorganisation wurde die Justiz zu einem Hilfszweig, zum »Train« unter Assoziation zu der für den Spätabsolutismus maßgeblichen Heeresorganisation. »Die dummen Deuffeln unter den Juristen sollen zur Justiz abkommandiert werden«, schrieb der Soldatenkönig einmal an den Rand einer Akte. Die Richter gehörten also nicht zur Elite; schon im 18. Jh. waren es zumeist Bürgerliche, die Verwaltungslaufbahn blieb dem Adel vorbehalten. Noch im Kaiserreich war der Staatsanwalt angesehener als der Richter, die sich in der Gesellschaft lieber mit dem Titel eines Leutnants d. Res. als dem des Richters schmückten.</p>
<p>Natürlich wirkte sich dies in Inferiorität und Subalternität und nicht selten in einer Überkonformität aus, besonders bei solchen Richtern, die Karriere machen wollten. Justizminister Leonhardt in der Regierung von Bismarck kannte schon seine Richter, wenn er den auch heute noch oft zitierten Sprach prägte: »Ich lasse den Richtern gern ihre Unabhängigkeit, wenn nur ihre Anstellung und Beförderung in meiner Hand bleiben.« Von Tradition und Umfeld aus war es also für den Richter selbstverständlich, für die Obrigkeit Partei zu nehmen. Ein echter Konflikt zwischen Staats- und Bürgerrecht war eigentlich nicht denkbar. Daß der Bürger vor dem Staat existierte, die Rechte des Staates sich darum von denen der Bürger, der Menschenrechte, ableiten, wurde nicht ins Bewußtsein aufgenommen. Alle diese Menschen- und Freiheitsrechte wurden als vom Staat gewährte Rechte angesehen.</p>
<p>Letztlich geht es hier um eine Frage der politischen Kultur. Diese ist in Deutschland vom Staat und nicht wie in den altdemokratischen Ländern von der Gesellschaft her geprägt.</p>
<p>Die Gesellschaft ist optimistisch, der Staat pessimistisch, eine Gesellschaft, die vom Staat ausgerichtet ist, wie die unsere, neigt darum zu Vorsichts-Rechten, zur Verrechtlichung, ohne daß damit dem Staatsbürger mehr Gerechtigkeit verschafft wird. Natürlich gibt es auch in den westlichen Ländern Übergriffe staatlicher Organe. Vor allem die französische Polizei soll nicht gerade zimperlich sein. Aber hier werden solche Probleme als Machtfragen und nicht als Rechtsfragen wie bei uns aufgefaßt. Was nützt es schon, wenn bei uns gegen staatliche Übergriffe eher als in England und Frankreich der Rechts-weg beschritten werden kann, wenn dann noch in der Regel staatliche Organe recht bekommen, der Bürger doppelt gedemütigt wird.</p>
<p>Während man im Westen wiederum der Auffassung ist, der Staat könne durchaus einen Puff vertragen, davon gehe die Welt nicht unter, wird unser Staat als mimosenhaft hingestellt; die Majestät Staat kann leicht verletzt werden. Die Untergangsangst der Konservativen: ein kommunistischer Lehrer könne unermeßlichen Schaden anrichten; Vorsicht bei der Asylgewährung: das Boot ist voll; eine Hausbesetzung könne unseren Eigentumsbegriff aushöhlen. Die Richter verstehen sich als Deichgrafen: Wird eine undichte Stelle nicht sofort geflickt, wird der ganze Deich weggeschwemmt.</p>
<p>Im Zweifel also gegen das Bürgerrecht. Ganz anders die angelsächsichen Richter. Sie sind keine Beamte, waren früher Rechtsanwälte, haben von ihrer beruflichen Ausbildung her das Recht aus der Sicht des Bürgers kennengelernt.</p>
<h5 align="left">Zeichen der Hoffnung?</h5>
<p>Es wäre aber falsch, zu glauben, es bewege sich bei der Justiz nichts. Es ist hier schon betont worden, daß die Richter von heute nicht wie die von Weimar die Demokratie ab-lehnen. Allerdings wäre es genauso falsch, daraus den Schluß zu ziehen, eine positivere Haltung der Justiz zu den Bürgerrechten sei lediglich eine Generationenfrage. Von den an der Nürnberger Massenverhaftung beteiligten Richtern war keiner über 50, die meisten waren nicht einmal 40 Jahre alt. Auch muß ja der Versuch von Juristen, es waren überwiegend Richter, zur Zeit der Gesellschaftsreformen im Zusammenhang mit der studentischen Protestbewegung eine Klimaänderung in der Justiz herbeizuführen, als gescheitert angesehen werden. Dabei waren die Voraussetzungen sehr günstig. Die Unterstützung der Öffentlichkeit für diese progressiven Richter war verhältnismäßig stark; sie hatten auch bald das Ausbildungs- und Fortbildungswesen in der Justiz in der Hand. Dennoch gescheitert: es waren Offiziere ohne Truppen; als die konservative Wende in der Justiz einsetzte &#151; hier war die Justiz der Gesellschaft um ein Jahrzehnt voraus &#8211; zeigte es sich, daß die Reformer in der Justiz isoliert waren, daß sie nicht von der Basis getragen wurden [6].</p>
<p>Aber seit wenigen Jahren, eigentlich erst seit 1980, gibt es an der Basis fortschrittliche, bürgerrechtsfreundliche Richter. Dabei spielt allerdings die Generationenfrage durchaus eine gewichtige Rolle; denn es handelt sich hier zumeist um Richter unter 40 Jahren, an Amts- , Arbeits- und Verwaltungsgerichten. Von der Öffentlichkeit ist dies bislang kaum wahrgenommen worden, weil es unter diesen Richtern kaum »Schreiber« gibt. Dafür haben diese Richter engen Kontakt untereinander, treffen sich alljährlich zu einem »Richterratschlag«, haben eine Kontaktstelle, bei der besonders fortschrittliche wie auch rückschrittliche Urteile gesammelt werden [7]. Da werden dann harte Polizeimaßnahmen sehr kritisch beobachtet [8], es gibt fortschrittliche Entscheidungen zum Asylrecht, beim Kündigungsschutz im Arbeitsrecht oder zum Problem der Hausbesetzung. Aber das geht noch weiter; es wird aufgerufen gegen die neuen Atomwaffen als Verstoß gegen das Grundgesetz der Friedensstaatlichkeit im Grundgesetz [9] und insoweit das Widerstandsrecht des Bürgers ünterstützt. Am 4. Juni 1983 trafen sich in Bonn 480 Richter und Staatsanwälte aus der ganzen Bundesrepublik, um die Rechtsfragen der Atomaufrüstung zu diskutieren und um auch auf der Straße gegen die Aufrüstung zu demonstrieren.</p>
<p>Das wird hier keineswegs überschätzt. Mit einem einfachen Aussterben konservativer Richter und einem Nachwachsen progressiver kann nicht gerechnet werden. Auf absehbare Zeit wird die überwiegende Mehrheit der Richter eher dreimal dem Staat als einmal dem Bürger Recht geben; aber es spricht viel dafür, daß die Minderheit progressiver Richter nicht mehr zum Schweigen gebracht werden kann. Das wird die Justiz verunsichern. Das aber wird wiederum dem Bürger zugute kommen.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Vgl. die Statistik bei Theorie und Praxis der sozialen Arbeit 1983, 158.<br />2 Neue Juristische Wochenzeitschrift 1975, 1641.                              3 Vgl. Bericht FAZ. vom 26.5. 1983.                                                     4 Hier folge ich Erhard Denninger in Axel Gorlitz (Hg.), Handlexikon zur Rechtswissenschaft, 1972, Stichwort «Rechtsstaat«.<br />5 Allgemeine Staatslehre, 1964, S. 866 t&#8217;t&#8216;.<br />6 Vgl. hierzu Theo Rasehorn, die Dritte Gewalt in der zweiten Republik, aus politk und zeitgeschichte, B 39/75 S. 8 ff.<br />7 Klaus Bcer/Hartmut Bäumer, Richterratschlag, Kritische Justiz (KJ) 1982, 173.<br />8 Bernd Richter, Kritik von Richtern an Polizeimaßnahmen. Eine Dokumentation, KJ 1982, 410.<br />9 Vgl. die Dokumentation, KJ 1983, 100.</p>
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