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	<title>Ulrich Frey Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Friedenspädagogik im Schatten des Krieges gegen die Ukraine</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 11:40:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Friedenspädagogik ist durch den Ukrainekrieg in Argumentationsnöte geraten. Ulrich Frey erörtert in seinem Beitrag, der auf einem Vortrag im Evangelischen Bildungszentrum in Bad Alexandersbad basiert, einige Problemfelder, die in der Perspektive der Friedenslogik zu bearbeiten sind. Beleuchtet werden Aspekte wie die zweifelhafte Sinnhaftigkeit des Abbruchs von Beziehungen zu Russland und die Rolle der Ruski [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/friedenspaedagogik-im-schatten-des-krieges-gegen-die-ukraine/">Friedenspädagogik im Schatten des Krieges gegen die Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Die Friedenspädagogik ist durch den Ukrainekrieg in Argumentationsnöte geraten. Ulrich Frey erörtert in seinem Beitrag, der auf einem Vortrag im Evangelischen Bildungszentrum in Bad Alexandersbad basiert, einige Problemfelder, die in der Perspektive der Friedenslogik zu bearbeiten sind. Beleuchtet werden Aspekte wie die zweifelhafte Sinnhaftigkeit des Abbruchs von Beziehungen zu Russland und die Rolle der Ruski Mir-Ideologie, außerdem die Bedeutung der Zivilgesellschaft für die Gewaltprävention und die prinzipielle Friedensbotschaft von Kultur. Andere Bereiche sind das verfassungsrechtliche Friedensgebot des Grundgesetzes nach Helmut Simon und das „zivilisatorische Hexagon“ nach Dieter Senghaas sowie die international unterstützte Peace Education als Bildungskonzept. Seine Sorge gilt dem Debattenbeitrag Maß des Möglichen der evangelischen Militärseelsorge. Gewürdigt wird das beeindruckende pazifistische Testament der 2023 verstorbenen ehemaligen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Antje Vollmer.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Vorbemerkung</i>: Ich bin ein Zeitzeuge für Frieden und Krieg und lebenslang Lernender der Friedenserziehung, aber kein Wissenschaftler. Geboren 1937 in Schlesien, habe ich Krieg, Hunger, Elend, Vertreibung aus der Heimat, Kalten Krieg, Entspannung und Versöhnungsarbeit hautnah und intensiv über Jahrzehnte erlebt sowie zum Aufbau von Friedensstrukturen in Deutschland und Europa beitragen können und zwar seit meinem 15. Lebensjahr in der internationalen Jungendarbeit, beruflich nach dem zweiten juristischem Staatsexamen in der Entwicklungspolitik und als langjähriger Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) (1972 -2000) und danach bis heute ehrenamtlich in der kirchlichen (Friedensethik) und säkularen Friedensarbeit auf zivilgesellschaftlichen Feldern. Einige Erlebnisse aus dieser reichen Zeit werden hier verarbeitet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Prinzipien der Friedens&shy;er&shy;zie&shy;hung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Einleitend möchte ich zunächst kurz nach dem Verständnis von Friedenserziehung im Kontext des Ukraine-Krieges fragen. Uli Jäger konstatiert ganz allgemein, der „Friedenserziehung gehe es immer um die Förderung friedensorientierter und gewaltfreier Lernprozesse“, sei es im Verhältnis von Eltern zu Kindern, von Lehrenden zu Schüler*innen, bei der Reaktion auf militärische Interventionen oder im Verhältnis verfeindeter Konfliktparteien. Jäger bestimmt Friedenspädagogik aber noch mehr als „ein umfassendes, internationales Projekt mit dem anspruchsvollen Ziel, einen substantiellen Beitrag zur Etablierung einer Kultur des Friedens zu leisten – in den jeweiligen Gesellschaften und weltweit. […] Erziehung zum Frieden heißt in erster Linie Erziehung zur Politik“ (Jäger 2006: 537f./543). Das passendste Verständnis von Frieden für unser Thema hat Johan Galtung auf die Formel „Frieden = direkter Friede + struktureller Friede + kultureller Friede“ gebracht. Zum kulturellen Frieden zählen nach Galtung zum Beispiel die Bereiche Religion, Ideologie, inklusive Nationalismus, Sprache und Kunst (Galtung 2007: 18/341-366; Werkner/Ebeling 2016: 22f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Konzept der Friedenslogik, das ich meinem Beitrag zugrunde lege, stützt sich auf die Erkenntnisse der Friedens- und Konfliktforschung und die Erfahrungen aus einer langjährigen Praxis der zivilen Konflikbearbeitung (Plattform Zivile Konflikbearbeitung 2022). Hanne-Margret Birckenbach hat das Konzept der Friedenslogik als eine aufeinander abgestimmte Abfolge von fünf Prinzipien beschrieben, die einen methodischen Leitfaden ergeben, „<i>wie</i> […] Lösungen für konkrete Friedensprobleme gefunden werden können“: „<i>Gewaltprävention</i> vermindert Gewalt durch Vorbeugung. <i>Konflikttransformation</i> überführt konfrontative in kooperative Formationen. Die <i>Dialogverträglichkeit</i> der Mittel erweitert Denk- und Kooperationsräume. <i>Normorientierte</i> <i>Interessenentwicklung</i> verknüpft die Ethik des Friedens mit den Anwendungsbedingungen in der Wirklichkeit. <i>Fehlerfreundlichkeit</i> wird gebraucht, um aus den Erfahrungen zu lernen“ (Birkenbach 2023a: 6; vgl. auch Birkenbach 2023b: 43-46).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Erl&auml;uterung der Friedens&shy;logik durch einige Beispiele der aktuellen Konflikt&shy;lage</h3>
<h4 class="">2.1 Russland und der Ukrai&shy;ne&shy;krieg</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ist es klug, alle Kontakte zu Russland abzubrechen?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der russische Präsident Putin hat durch seinen völkerrechtswidrige Angriff mit dem Ziel, die Ukraine zu zerstören, die politische Frage auf die Tagesordnung gesetzt, ob alle Kontakte zu Russland abgebrochen werden sollten. Die Ukraine fordert, Russland aus internationalen Gremien auszuschließen. Aber nein: Verfeindete Staaten – wie übrigens auch Privatpersonen – müssen die Möglichkeit haben, direkt oder auf dem Umweg über Dritte auf einander zuzugehen, wenn es um Fragen des gemeinsamen Interesses geht, um nicht gemeinsam in den Abgrund zu stürzen. Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> hat analysiert, Kontakte zu Russland seien nötig, um gegenseitige militärische Fehlwahrnehmungen, etwa bei der Eskalation des Waffeneinsatzes bis hin zu Nuklearwaffen wie in der Kubakrise 1962 zu vermeiden. Je mehr Kooperation in Konflikten in den wichtigen Bereichen erhalten bleibt, desto mehr Friedensgestaltung ist möglich. Der Beirat der Bundesregierung „Zivile Krisenprävention und Friedensförderung“ (2022) empfiehlt in seiner <i>Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine</i>: „Auch wenn die russische Regierung ihre Glaubwürdigkeit verspielt hat, sind diplomatische Möglichkeiten weiterhin voll auszureizen, um eine Verhandlungslösung auf verschiedenen Ebenen voranzubringen“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dem steht die russische Position gegenüber, wie sie Dmitri Trenin (2022), Mitglied des Rates für Außen- und Verteidigungspolitik Russlands, bei dessen 30. Jahrestagung am 14. Mai 2022 formuliert hat:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Tatsächlich strebt der Westen danach, Russland als unabhängigen Faktor aus der Weltpolitik zu drängen und die russische Wirtschaft vollständig zu zerstören. Ein Erfolg dieser Strategie würde es dem US-geführten Westen ermöglichen, die ‚Russland-Frage‘ endgültig zu lösen und günstige Bedingungen für einen Sieg in der Konfrontation mit China zu schaffen. […] Die Haltung eines solchen Gegners lässt keinen Raum für einen ernsthaften Dialog, da auf der Grundlage eines Interessenausgleichs praktisch keine Aussicht auf einen Kompromiss besteht, vor allem nicht zwischen den Vereinigten Staaten und Russland“.</p>
</blockquote>
<h4 class="">2.2 Ideologien</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ruskij Mir-Ideologien fördern gegenseitige Bedrohungen und mindern die Dialogverträglichkeit und normorientierte Interessenentwicklung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei meinen sieben Reisen in die Sowjetunion von 1977 bis 1990 lernte ich, mit der ideologiegesättigten Kalten-Kriegs-Mentalität in Ost und West umzugehen. Bei den offiziellen Partner*innen aus Politik, Wissenschaft und Kirchen brauchte es Zeit, um nach vielen Sachgesprächen Vertrauen aufzubauen. Die Gastfreundschaft bei mehr „privaten“ Begegnungen berührte – trotz der immer präsenten Erinnerung an den Großen Vaterländischen Krieg. Frieden zu schaffen, war der sehnlichste Wunsch. Ein besonderes Erlebnis war ein Empfang nach altem russischem Brauch mit Brot und Salz, bei dem Panzersperren an der Straße nach Moskau vor dem Flughafen Scheremetjewo, bis wohin die deutschen Panzer 1941 vorgedrungen waren. In meiner Dankesrede betonte ich, dass wir ohne Waffen aus Deutschland gekommen seien und nach Versöhnung nach dem Grauen der gegenseitigen Vernichtung strebten. Viele andauernde Freundschaften sind bei den Besuchen unserer Leute in den Republiken von Archangelsk bis Georgien entstanden. Wir waren offizielle Gäste im Auswärtigen Amt in Moskau. Heute werden dort aber Vertreter*innen der AfD empfangen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2014 (Hallbach 2019), als Russland die Krim annektierte und einen Stellvertreterkrieg im ukrainischen Donbas begann, bis hin zum Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges ab dem 24. Februar 2022 gegen die Ukraine, haben Putin und Patriarch Kyrill I. (russisch-orthodoxe Kirche) die „Russische-Welt“-Ideologie als Hauptbegründung für die Invasion verwendet. Diese Lehre besagt, dass es eine transnationale russische Sphäre oder Zivilisation gibt, die „Heiliges Russland“ oder „Heilige Rus“ genannt wird. Sie umfasst vom Anspruch her Russland, die Ukraine und Weißrussland (und manchmal Moldawien und Kasachstan) sowie ethnische Russ*innen und russischsprachige Menschen in der ganzen Welt. Sie geht davon aus, dass diese „russische Welt“ ein gemeinsames politisches Zentrum (Moskau), ein gemeinsames geistiges Zentrum (Kiew als „Mutter aller Rus“), eine gemeinsame Sprache (Russisch), eine gemeinsame Kirche (die russisch-orthodoxe Kirche, das Moskauer Patriarchat) und einen gemeinsamen Patriarchen (den Patriarchen von Moskau) hat, der – dem Konzept der <i>symphonia</i> entsprechend – mit einem gemeinsamen Präsidenten/Nationalen Führer (Putin) zusammenarbeitet, um diese russische Welt zu regieren und eine gemeinsame, unverwechselbare Spiritualität, Moral und Kultur aufrecht zu erhalten. Gegen diese „Russische Welt“ steht der „korrupte Westen“, angeführt von den Vereinigten Staaten und den westeuropäischen Nationen, der vor dem „Liberalismus“, der „Globalisierung“, der „Christenfeindlichkeit“, den in Schwulenparaden propagierten „Rechten von Homosexuellen“ und dem „militanten Säkularismus“ kapituliert hat. Gegenüber dem Westen und denjenigen Orthodoxen, die dem Schisma und dem Irrtum verfallen sind (wie der ökumenische Patriarch Bartholomäus I. und andere orthodoxe Ortskirchen), stehen das Moskauer Patriarchat und Wladimir Putin als die wahren Verteidiger der orthodoxen Lehre, die sie im Sinne einer traditionellen Moral, eines rigorosen und unflexiblen Traditionsverständnisses und der Verehrung des Heiligen Russlands verstehen und akzentuieren. Bei einer Reise auf die Krim im Jahre 2017 pries Putin den Zar Alexander III. (1881-1894) für seinen Einsatz für „nationale Traditionen“. Der Zar habe fest daran geglaubt, „dass es für eine große Nation entscheidend ist, ihre Identität zu wahren, dass jede Bewegung vorwärts unmöglich ist ohne Respekt für die eigene Geschichte und Kultur und die eigenen spirituellen Werte.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt Widerspruch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Orthodoxe Theologen wenden sich mit einer Erklärung gegen die Lehre von der „Russischen Welt“: „Für den Frieden der ganzen Welt, für das Wohlergehen der heiligen Kirchen Gottes, und für die Einheit aller lasst uns zum Herrn beten“ (Göttliche Liturgie)<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> (Raiser 2022: 33):</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die russische Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 ist eine historische Bedrohung für ein Volk mit orthodoxer christlicher Tradition. Noch beunruhigender für die orthodoxen Gläubigen ist, dass die leitende Hierarchie der Russischen Orthodoxen Kirche sich geweigert hat, diese Invasion als das zu bezeichnen, was sie ist, und stattdessen vage Erklärungen über die Notwendigkeit des Friedens angesichts der ‚Ereignisse‘ und ‚Feindseligkeiten‘ in der Ukraine abgegeben hat, während sie die brüderliche Natur des ukrainischen und des russischen Volkes als Teil der ‚Heiligen Rus‘ betonte, die Feindseligkeiten dem bösen ‚Westen‘ anlastete und sogar ihre Gemeinden anwies, in einer Weise zu beten, die die Feindseligkeit noch zusätzlich fördert. Die Unterstützung des Krieges von Präsident Wladimir Putin gegen die Ukraine durch viele Mitglieder der Hierarchie des Moskauer Patriarchats hat ihre Wurzeln in einer Form von orthodoxem ethnophyletischem religiösem Fundamentalismus mit totalitärem Charakter, genannt ‚Ruskii Mir‘ oder ‚die Russische Welt‘, eine falsche Lehre, die viele in der orthodoxen Kirche anzieht, obgleich sie von der extremen Rechten und auch von katholischen und protestantischen Fundamentalisten aufgegriffen und verbreitet wurde.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gruppe <i>„Christliche Vision“ des Koordinierungsrats von Belarus</i> hat den Angriff auf die Ukraine am 24.2.2022 scharf verurteilt<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a>:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Wir, Priester, Theolog*innen und aktive Laien der orthodoxen, römisch-katholischen, griechisch-katholischen, anglikanischen und evangelischen Kirche, verurteilen aufs Schärfste die Aggression des Putin-Regimes gegen die Ukraine. Im Namen Jesu Christi rufen wir dazu auf, den Angriff und die militärische Aggression zu stoppen! Wir sind empört über das verfassungswidrige Vorgehen des Lukaschenka-Regimes, das Territorium der Republik Belarus der ausländischen Armee zur Durchführung von Aggressionen gegen ein anderes Land zur Verfügung zu stellen.“ An Kirchenleitungen von Russland und Belarus appelliert die Gruppe, ihre Stimmen zur Verteidigung des Friedens zu erheben, die Aggression zu verurteilen und die Regierungen beider Länder aufzufordern, die Feindseligkeiten einzustellen.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gruppe segnet, „jeden belarussischen und russischen Soldaten, der sich weigert, an einer militärischen Aggression teilzunehmen“.</p>
<h4 class="">2.3 Gewalt&shy;frei&shy;heit</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zivilgesellschaft, Freiwilligen – und Friedensdienste fördern Verständigung und Versöhnung und damit die Gewaltprävention.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">OKR i.R. Klaus Eberl, Evangelische Kirche im Rheinland, ist der Motor der versöhnenden <i>Initiative Pskow</i>. Seine Kirchengemeinde hat in 30-jähriger Arbeit ein Heilpädagogisches Zentrum in Pskow in der Nähe von St. Petersburg für Behinderte eingerichtet: „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass zur Versöhnung auch Taten gehören. Die bedrückende Situation von Menschen mit einer Behinderung, die wir auf unserer Reise erlebt hatten, bot sich dafür besonders an“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a>. Eine Förderschule für geistig- und schwerstmehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche wurde gebaut. Mitarbeitende wurden gesucht und ein Konzept für die Arbeit mit Behinderten entwickelt. Das Zentrum wurde zum Leuchtturmprojekt für die Arbeit mit Behinderten in Russland. Die Initiative Pskow verurteilte den Überfall Putins — nicht der russischen Bevölkerung — auf die Ukraine. Die Rahmenbedingungen des Projektes für die Zukunft sind unsicher.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der <i>Freiwilligen- und Friedensdienst „Forum Ziviler Friedensdienst“</i> unterstützt auch während des laufenden Krieges ukrainische Partnerorganisationen mit Fachkräften des Zivilen Friedensdienstes (ZFD), humanitäre Hilfe bei der Bewältigung der Kriegsfolgen, bei der Dokumentation und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und Traumatisierungen, bei der Stabilisierung der Projektpartner und ihrer Teams, um zivilgesellschaftliche Strukturen aufrechtzuerhalten sowie Gewalt in gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen und zu reduzieren. Ein besonderes Projekt ist zusammen mit der Nachbarschaftsinitiative „Zatsikavleni“ („Gute Nachbarschaft“) die Belebung der Tradition der Hinterhöfe in Odessa. Sie sind wie früher Orte der sozialen Interaktion und Basis für eine starke und widerstandsfähige Zivilgesellschaft. Ausgebildete Community-Koordinator*innen (CK) animieren zu Nothilfe und gegenseitiger Unterstützung. (Ziviler Friedensdienst in der Ukraine 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Friedensdienst <i>Kurve Wustrow</i>, seit 2017 in der Ukraine mit dem Zivilen Friedensdienst aktiv, zielt auf eine Reduzierung und Prävention innerukrainischer Gewalt in politischen Konflikten in den unter ukrainischer Kontrolle stehenden Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk. Sie sind Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen zwischen ukrainischen Truppen und prorussischen Separatist*innen. Die <i>Kurve Wustrow</i> unterstützt die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen unabhängig davon, auf welcher Seite sie geschehen sind, die Schaffung von Lernorten zur Information über Verbrechen und die gesellschaftliche Auseinandersetzung dazu. Außerdem werden Trainer*innen und Berater*innen aus sozialen Bewegungen mehrerer ukrainischer Regionen ausgebildet. Sie werden langfristig begleitet, um eigene Gruppen, andere Akteur*innen und Netzwerke zur konstruktiven Konfliktbearbeitung zu befähigen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a>.</p>
<h4 class="">2.4 Kunst und Kultur</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eklats und Skandale (zer)stören die Friedensbotschaft der Kultur und damit die normorientierte Entwicklung von Interessen an einer gemeinsamen Kultur.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klassische Konflikte zwischen Kunst und Kultur einerseits und Politik andererseits sind wegen des Ukrainekrieges wieder aktuell. Wir erinnern uns an die Auseinandersetzungen um Bertolt Brecht wegen seiner Verteidigung der DDR. Im Rahmen der Maifestspiele 2023 des Staatstheaters Wiesbaden war die russisch-österreichische Sopranistin Anna Netrebko, nach eigenen Angaben „weder Mitglied einer politischen Partei noch mit irgendeinem Führer Russlands verbunden“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a>, in der Rolle der Abigaille in Giuseppe Verdis Oper <i>Nabucco</i> mit dem berühmten „Gefangenenchor“ vor ausverkauftem Haus aufgetreten. Diese Festspiele waren dem Thema „politische Gefangene“ (!!) gewidmet. Das hat im Vorfeld des Abends zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Wiesbaden und dem Land Hessen einerseits und dem streiterprobten Intendanten des Staatstheaters, Uwe Eric Laufenberg, geführt, der sich als Kämpfer für die Freiheit der Kunst sieht. Künstler*innen dürften nicht ausgeschlossen werden. Der Skandal zog Kreise bis in die Ukraine und in das internationale Musikleben. Weil das Taras-Schewtschenko-Theater aus Charkiv, das auch zu den Festspielen eingeladen war, nicht über das Engagement für die Netrebko informiert wurde, sagte es die Tournee ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch im Literaturbetrieb geht es um Politik und Kunst. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2022 an den ukrainischen Schriftsteller und Musiker Zhadan verliehen, der die Russen „hasst“. Das ist das Gegenstück zum Fall Netrebko. Zhadan hat in seinem Buch <i>Himmel über Charkiv, </i>so etwa die Wochenzeitung <i>Die Zeit</i> die Russen als „Horde“, Verbrecher“, „Tiere“ und „Unrat“ bezeichnet und mit „Brennt in der Hölle“ verunglimpft. <i>Die Zeit</i> antwortet auf die Frage „Darf das sein?“ mit: „Leider ja“. Zhadan begründet seinen Ausfall so: „Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a>. Der Schriftsteller unterscheidet nicht zwischen Putin und dem russischen Volk. Der Börsenverein verstärkt mit der Preisverleihung den sich ausbreitenden Russenhass.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dagegen ist ein Nachdenken über die Dimensionen des Ukrainekrieges nötig, um sich dem Frieden zu nähern. Für einen Anreiz sorgte bei der Eröffnung der Leipziger Buchmesse 2023 die Auszeichnung der russischen Lyrikerin Maria Stepanova mit dem Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung. Lothar Schröder schrieb in der „Rheinischen Post“ vom 25. April 2023 über ihr Langgedicht <i>Winterpoem 20/21</i>: „Sie ist eine Erkunderin der menschlichen Seele, des Leids, der Hoffnung, der Trauer“ und von einem öffentlichen Auftritt aus Anlass der Buchmesse:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Der Ukrainekrieg habe auch ihren Blick als Dichterin verändert. Sie schaue jetzt anders auf ihre eigenen Texte und die der anderen. Denn lange Zeit habe sie in dem Glauben gelebt, dass wir nach den Gewaltexzessen des 20. Jahrhunderts in einem ‚post-katastrophalen Zeitalter‘ angekommen seien. Doch habe sie jetzt erkannt, dass es sich tatsächlich nur um ein ‚Leben im Vorfeld der Katastrophe‘ gehandelt habe“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a>.</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der freie Journalist Roland Bathon macht den Kreml wegen umfangreicher Repressionen für einen Niedergang der russischen Kultur verantwortlich. Doch es gäbe „Hoffnungen für das Überleben einer Gegenszene“ (Bathon 2023; vgl. auch Golowina 2023: 22). Zu Beginn hätten sich zahlreiche Musiker*innen, Schauspieler*innen und Künstler*innen gegen den Krieg ausgesprochen. Wegen der Repressionen seien die „kulturell Aktiven in drei Fraktionen“ zerfallen: diejenigen, die bei der öffentlichen Verurteilung der Invasion bleiben, zweitens die verstummen, aber jede öffentliche Unterstützung vermeiden und drittens die, die sich dem Feldzug ihrer Mächtigen öffentlich anschließen. Im Ausland würden die angepassten Künstler*innen nicht mehr akzeptiert, während die regimekritischen „umso mehr gefeiert“ würden, so russische Filmemacher 2022 beim Filmfestival in Cannes. Der Film des geflohenen Regisseurs Kiril Serebrennikow <i>Tschaikowskys Frau</i> nahm am Hauptwettbewerb teil. Regimekritische Künstler*innen seien in Russisch verstehende Länder geflohen, jedoch nicht in den „zahlungskräftigen, aber sprachlich meist inkompatiblen Westen“. Dort seien sie finanziell nicht überlebensfähig. In der Musikszene seien die nicht angepassten russischen Musiker immer noch die erfolgreichsten. Deshalb bemühe sich die russische Regierung gegenwärtig <i>YouTube</i> zu sperren, „das letzte frei zugängliche westliche Soziale Netzwerk“. Über das Internet finde die nicht erwünschte Musik über schwer kontrollierbare Wege ins Land. Zu erwarten sei, dass verbotene Musik wie zu Sowjetzeiten wieder in die Subkultur von Moskau und St. Petersburg abwandere. „So liegt die größte Hoffnung der russischen Kultur tatsächlich auf der kreativen Musikszene – ob jung oder alt. Sie ist auch geeignet, […] ein Licht für den Frieden zu verbreiten, inmitten einer trüben, rückwärtsgewandten ‚Russischen Welt‘ des grauen Heldenpatriotismus“ (Barton 2023).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">3. Verschie&shy;dene Zug&auml;nge zur Friedens&shy;er&shy;zie&shy;hung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Friedenserziehung betrifft sehr unterschiedliche Lebensbereiche von der Religion bis zur Politik. Entsprechend divers verwurzelt ist Friedenserziehung. Ich akzentuiere drei Bereiche.</p>
<h4 class="">3.1 Verfas&shy;sungs&shy;recht</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Helmut Simon hat das Friedensgebot des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aus seinem Text in neun Punkten extrapoliert:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Leitend bekennt die Präambel, „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, habe sich „das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“. Art. 1 Abs. 2 bekräftigt „die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“, Art. 20 Abs. 3 die Bindungen an „Recht und Gesetz“ und an die „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ (Art. 25), wozu auch das völkerrechtliche Gewaltverbot gehört. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 konkretisiert das Verbot des „Angriffskrieges und von friedensstörenden Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ und den Auftrag an den Gesetzgeber zur Pönalisierung aller Verstöße gegen dieses verfassungsrechtliche Verdikt (Art. 26 Abs. 1 Satz 2) sowie die Genehmigungspflichtigkeit von „zur Kriegsführung bestimmter Waffen“ (Art. 26 Abs. 2). Art. 24 Abs. 1 erlaubt es, Hoheitsrechte durch (einfaches) Bundesgesetz auf „zwischenstaatliche Einrichtungen“ zu übertragen. Art. 23 enthält eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der europäischen Einigung, Art. 24 Abs. 2 die Möglichkeit der Einordnung in ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Art. 24 Abs. 3 gebietet die Unterwerfung unter eine allgemeine, umfassende, obligatorische internationale Gerichtsbarkeit. Art. 20 Abs. 1 regelt das Demokratiegebot und seine besondere Relevanz für das Verhältnis von Gesetzgeber und Exekutive in der Friedens- und Sicherheitspolitik. (Deieroth 2010)</p>
<h4 class="">3.2 Zivili&shy;sierte Konflikt&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung: das zivili&shy;sa&shy;to&shy;ri&shy;sche Hexagon</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das <i>zivilisatorische Hexagon</i> von Dieter Senghaas (1995: 37ff.) mit sechs Komponenten für eine „zivilisierte Konfliktbearbeitung“ als „theoretischer Unterbau für die Entwicklung der Friedensfähigkeit von Menschen, Gesellschaften und Staaten“ (Jäger 2015) ist ein Ergebnis der Forschung zu Entwicklungsländern und der Friedensforschung. Die Komponenten Gewaltmonopol, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Partizipation, soziale Gerechtigkeit, konstruktive Konfliktstruktur und Interdependenzen und Affektkontrolle können im Verbund der vielfältigen Rückkoppelungen Gewalt transformieren und so eine „Kultur des Friedens“ fördern.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i><img fetchpriority="high" decoding="async" width="286" height="176" class="size-full wp-image-19356 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/Hexagon.png" alt="" /><br clear="left" />Ább. 1: Schaubild „Das zivilisatorische Hexagon“.</i></p>
<h4 class="">3.3 Vereinte Nationen: Peace Education</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Im internationalen Bereich</i> hat <i>Peace Education</i> als Bildungskonzept nach dem Zweiten Weltkrieg in offiziellen internationalen Dokumenten und Rahmenvereinbarungen einen festen Platz gefunden, unter anderem in der Präambel der UNESCO: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden“ (UNESCO 1945). Die Vereinen Nationen haben in dem Beschluss zu einer „Dekade für eine Kultur des Friedens und der Erziehung zur Gewaltlosigkeit für die Kinder der Welt 2000-2010“ das Konzept der Kultur des Friedens als Bildungsziel festgehalten. „Kultur des Friedens wird dort definiert als ein Set von Werten, Einstellungen, Verhaltensweisen und Lebensweisen, die Gewalt ablehnen und Konflikte verhindern, indem sie an den tieferen Wurzeln der Probleme ansetzen durch Dialog und Verhandlungen zwischen Individuen, Gruppen und Nationen […] Bildung ist zentral für die Schaffung einer Kultur des Friedens“ (Kruck 2022: 5f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Verständnis einer Kultur des Friedens wird aber in der kritischen Friedenspädagogik und in der „dekolonialen Perspektive“ als „liberales Peacebuilding“ kritisiert, das „nur auf reine Haltungs- und Verhaltensänderungen abziele und dabei die strukturellen Bedingungen vernachlässige. […] Es diene der Befriedung mithilfe eines nicht-kontextualisierten Curriculums, das den Opfern (z.B. Bewohner*innen von Flüchtlingslagern) die Notwendigkeit der Haltungs- und Verhaltensänderung aufbürde ohne die strukturellen und geopolitischen Faktoren zu berücksichtigen, welche Konflikte und Gewalt fördern“ (Kruck 2022: 8).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Aufnahme dieser Kritik spricht das Inter-Agency Network for Education in Emergencies (INEE, Internationales Netzwerk für Bildung in Notsituationen) von „konfliktsensiblen Bildungssystemen“. INEE hat Leitprinzipien der konfliktsensiblen Bildung formuliert. In einer Bildungs – und Konfliktanalyse sind unter anderem der Kontext von Bildung und Konflikten sowie Möglichkeiten der Konfliktverschärfung oder -entschärfung zu untersuchen. In Anwendung des „Do no harm“-Prinzipes dürfen keine Gruppen bevorzugt werden. Unzulässig sind die Förderung von Hass und Ausgrenzung sowie die Verstärkung von Geschlechterungerechtigkeit. Zentral ist die Beteiligung der Betroffenen. Die Priorität liegt bei der Prävention, sprich dem Schutz von Einrichtungen und Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Ausbeutung. Zur Umsetzung dieser Leitprinzipien müssen praktische und theoretische Ansatzpunkte im jeweiligen Kontext gefunden werden sowie Institutionen und Strukturen des Bildungswesens. (Kruck 2022: 12ff.)</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">4. Friedens&shy;logik versus Sicher&shy;heits&shy;lo&shy;gik: Antje Vollmers Niederlage?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Evangelische Militärseelsorge konzipiert die Friedenspädagogik in der Konsequenz des Krieges in der Ukraine von der Sicherheitslogik her. Reiner Anselm (Ludwig-Maximilians-Universität München), schreibt unter Verweis auf den Diskussionsbeitrag der Evangelischen Militärseelsorge <i>Ma</i><i>ß</i><i> des Möglichen</i>, einem Policy-Papier: „In der jetzt anstehenden Neuakzentuierung gilt es dann auch, die anderen Felder evangelischer Friedensethik, gerade auch die zivile Friedensarbeit und die Friedenspädagogik mit den Elementen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu verklammern“ (Anselm 2023: 44f.) Der „Debattenbeitrag“ ist nach Meinung des Herausgebers, des Evangelischen Militärbischofs Felmberg, „anschlussfähig an vorangegangene Diskurse in den Kirchen, aber auch pointiert genug, um die Diskussion, die jetzt nötig ist, weiterzubringen“ (Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs 2023: 4).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Autor*innen des Textes, die alle der Militärseelsorge verbunden sind (Dirck Ackermann, Reiner Anselm, Katja Bruns, Michael Haspel, Friedrich Lohmann, Bernd Oberdorfer), möchten im Rahmen der „Friedensbildung“ (Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs 2023: 63) konstruktiv überlegen, „wie mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre umgegangen werden soll, die eine werteorientierte Motivation und Legitimation von militärischen Einsätzen weitgehend diskreditiert haben, nicht zuletzt, weil Ziele benannt wurden, die mit den bereitgestellten Mitteln nicht zu erreichen waren.“ Zusammenfassend schließt das Papier:</p>
<blockquote class="western">
<p>„In einem solchen Ordnungsmodell [des menschenrechtsorientierten Multilateralismus] werden das Recht auf Selbstverteidigung und die Pflicht zu einer an Verhältnismäßigkeit orientierten Nothilfe wichtig bleiben, […] Evangelische Ethik wird sich an der Debatte um die Verhältnismäßigkeit beteiligen. Hierzu bedarf es komplexer Güterabwägungen und einer Orientierung bei Pflichtenkollisionen. Am ehesten gelingen kann dies in einem Ethiktypus, der Friedensethik als Verantwortungsethik entwickelt. Dietrich Bonhoeffers Überlegungen zur ‚Struktur des verantwortlichen Lebens‘ in seinen Fragmenten zur ‚Ethik‘ können gerade mit Blick auf die Aporien und Dilemmata des Politischen Anknüpfungspunkte bieten. Im Begriff der Verantwortung werden die moralischen Bindungen und Pflichten mit den Folgen des eigenen, individuellen und kollektiven, Handelns vermittelt. Damit wird evangelische Friedensethik im Horizont einer Ethik des Politischen responsiv, wirklichkeitsgesättigt, situationskompatibel, nah an Handlungskontexten politischer Verantwortung – mit einem Wort: ‚realistisch‘ – entwickelt werden können“ (Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs 2023: 64).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die nicht nur von mir sehr geschätzte frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Antje Vollmer, verstorben am 15. März 2023, eine lebenslange Kämpferin der aktiven Gewaltfreiheit und damit der Friedenslogik, hat in ihrem Vermächtnis <i>Was ich noch zu sagen hätte</i> unter dem Eindruck von Panzertransporten von West nach Ost und von Ost nach West geschrieben:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Nein, sie [die Panzer im Ukraine-Krieg] würden diesmal erneut den waffenstarrenden Abgrund zwischen zwei Machtblöcken markieren, an dem die Welt sich vielleicht zum letzten Mal in einer Konfrontation mit möglicherweise apokalyptischem Ausgang gegenübersteht. Wir befanden uns also wieder im Kalten Krieg und in einer Spirale der gegenseitigen existenziellen Bedrohung – ohne Ausweg, ohne Perspektive. Alles, wogegen ich mein Leben lang politisch gekämpft habe, war mir in diesem Moment präsent als eine einzige riesige Niederlage“ (Vollmer 2023).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vollmer folgt dem Konzept der Friedenslogik. Friedensethisch und friedenspolitisch hat sie im Sinne des Bildungsziels der „Dekade für eine Kultur des Friedens und der Erziehung zur Gewaltlosigkeit für die Kinder der Welt 2000-2010“ gearbeitet (Kruck 2022: 8). Sie kritisiert den Niedergang der europäischen Friedenspolitik nach 1989, weil die von Gorbatschow gewollten gewaltfreien Initiativen für ein Europa im Sinne der „Charta von Paris für ein neues Europa“ (1990) von der Hybris des Westens, „sich zum Sieger zu erklären“ nicht mitgetragen wurden. Gorbatschows gewaltfreier Ansatz zur Umwandlung der Sowjetunion wurde in Russland und im Westen als Schwäche gedeutet. „Neben diesem Hang zum Heroischen und zur Selbsterhöhung liegt hier die Wurzel, die ich für den Grundirrtum einer europäischen Identität halte: das scheinbar unausrottbare Bedürfnis nach nationalem Chauvinismus.“ Antje Vollmer endet mit der schlichten pazifistischen Bitte zum Lernen: „Der Hass und die Bereitschaft zum Krieg und zur Feindbildproduktion ist tief verwurzelt in der Menschheit, gerade in Zeiten großer Krisen und existentieller Ängste. Heute aber gilt: Wer die Welt wirklich retten will, diesen kostbaren einzigartigen wunderbaren Planeten, der muss den Hass und den Krieg gründlich verlernen. Wir haben nur diese eine Zukunftsoption“ (Vollmer 2023).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Ulrich Frey</strong> ist Mitglied des Vorstandes der Martin-Niemöller-Stiftung e.V. und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie; Mitarbeit zu Friedensfragen in der Evangelischen Kirche im Rheinland. eMail: ulrich.frey@web.de.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Anselm, Reiner</em> 2023: Maß des Möglichen. Die Friedensethik muss in Konsequenz des Krieges in Osteuropa zwar nicht neu geschrieben werden, aber anders, in: <em>Zur Sache BW</em>, Nr. 43 = H., S. 44-45.</p>
<p align="justify"><em>Bathon, Roland</em> 2023: Zurück in den Untergrund, in: <em>IPG-Demokratie und Gesellschaft</em> vom 02.03.2023.</p>
<p align="justify"><em>Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung</em> 2022: Stellungnahme: Zum Russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung, Berlin; <a href="https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/wp-content/uploads/2022/05/Stellungnahme_russischer_Angriffskrieg_ge-gen_die_Ukraine_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_2022_05_11.pdf">https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/wp-content/uploads/2022/05/Stellungnahme_russischer_Angriffskrieg_ge-gen_die_Ukraine_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_2022_05_11.pdf</a> (letzter Aufruf 16.6.223).</p>
<p align="justify"><em>Birckenbach, Hanne-Margret</em> 2023a: Friedenslogik verstehen. Frieden hat man nicht. Frieden muss man machen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Birckenbach</em> 2023b: Dennoch friedenslogisch denken und handeln! Fünf zivilgesellschaftliche Arbeitsfelder, in: <em>Wissenschaft &amp; Frieden</em>, H. 2, S. 43-46.</p>
<p align="justify"><em>Deiseroth, Dieter</em> 2010: Das Friedensgebot des Grundgesetzes. Anspruch und Wirklichkeit nach 60 Jahren, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em>, Nr. 189 = Jg. 49, H. 1, S. 103-115.</p>
<p align="justify"><em>Evangelisches Bundesamt für die Bundeswehr im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs</em> (Hrsg.) 2023: Maß des Möglichen. Perspektiven evangelischer Friedensethik angesichts des Krieges in der Ukraine. Ein Debattenbeitrag, Berlin, <a href="https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5586906/60b681196328321d90e4fcf9297a7501/mass-des-moeglichen-data.pdf">https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5586906/60b681196328321d90e4fcf9297a7501/mass-des-moeglichen-data.pdf</a> (letzter Aufruf 31.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Galtung, Johann</em> 2007: Frieden mit friedlichen Mitteln. Friede und Konflikt, Entwicklung und Kultur, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Golowina, Maria</em> 2023: Die Wischmopp-Falle, in: <em>Der Freitag</em> vom 25.05.2023, S. 22.</p>
<p align="justify"><em>Hallbach, Uwe</em> 2019: Kirche und Staat in Russland. Nationale und außenpolitische Akzente von Orthodoxie, SWP-Studie 2019/S 08, <a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/kirche-und-staat-in-russland-1">https://www.swp-berlin.org/publikation/kirche-und-staat-in-russland-1</a> (letzter Aufruf 11.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Uli</em> 2006: Friedenserziehung: Grundlagen, Herausforderungen und Chancen einer Erziehung zum Frieden, in: Imbusch, Peter/Zoll, Ralf (Hrsg.): <em>Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung</em>, 4. überarbeitete Auflage, Wiesbaden, S. 537-557; <a href="https://www.friedensbildung-bw.de/fileadmin/friedensbildung-bw/redaktion/Literatur/JAEGER-fbs-friedenspaedagogik-2006.pdf">https://www.friedensbildung-bw.de/fileadmin/friedensbildung-bw/redaktion/Literatur/JAEGER-fbs-friedenspaedagogik-2006.pdf</a>., 1ff., 7 (letzter Aufruf 6.5.2023).</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Uli</em> 2015: Frieden, in: <em>Bundeszentrale für politische Bildung</em> vom 19.03.2015, <a href="https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193093/frieden/">https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193093/frieden/</a> (letzter Aufruf: 15.02.2024).</p>
<p align="justify"><em>Kruck, Anne </em>2022: Friedensbildung international: Erkenntnisse aus Peace-Education-Programmen. Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Plattform Zivile Konflikbearbeitung</em> 2022: Stellungnahme aus der der AG Friedenslogik der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung „Für konsequent friedenslogisches Handeln im Ukraine-Konflikt“, in: <em>Plattform Zivile Konflikbearbeitung</em> vom 17.2.2022, <a href="https://pzkb.de/friedenslogik/">https://pzkb.de/friedenslogik/</a> (letzter Aufruf 15.5.2023).</p>
<p align="justify"><em>Raiser, Konrad</em> 2022: Orthodoxe Theologen verurteilen die Lehre von der „Russischen Welt“, in: <em>Junge Kirche</em>, H. 2, S. 33.</p>
<p align="justify"><em>Senghaas, Dieter</em> 1995: Hexagon-Variationen. Zivilisierte Konfliktbearbeitung trotz Fundamentalpolitisierung., in: Ropers, Norbert/Debiel, Tobias (Hrsg.): <em>Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten-und Gesellschaftswelt</em>, Bonn, S. 37-54.</p>
<p align="justify"><em>Trenin, Dmitri </em>2022: Die Politik und die Umstände. Können wir das Land erhalten und es weiterentwickeln? Vortrag bei der 30. Jahrestagung des Rates für Außen- und Verteidigungspolitik am 14.5.2022 in Moskau, in: Wilfried Schreiber: Aktuelles220530_WT_IIP vom 30.05.2022 (letzter Aufruf 17.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Vollmer, Antje</em> 2023: Antje Vollmers Vermächtnis einer Pazifistin: Was ich noch zu sagen hätte, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 23.02.2023, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ein-jahr-ukraine-krieg-kritik-an-gruenen-antje-vollmers-vermaechtnis-einer-pazifistin-was-ich-noch-zu-sagen-haette-li.320443">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ein-jahr-ukraine-krieg-kritik-an-gruenen-antje-vollmers-vermaechtnis-einer-pazifistin-was-ich-noch-zu-sagen-haette-li.320443</a> (letzter Aufruf 26.05.2023).</p>
<p align="justify"><em>Werkner, Ines-Jacqueline/Ebeling, Klaus</em> 2016: Zum Friedensbegriff der Friedensforschung, in: Werkner, Ines-Jacqueline/Ebeling, Klaus (Hrsg.): <em>Handbuch Friedensethik</em>, Wiesbaden, S. 17-31.</p>
<p align="justify"><em>Ziviler Friedensdienst in der Ukraine</em> 2023: FriEnt-Impulse 02/2023; Publikation „Die Zukunft wird aus den ukrainischen Kellern kommen“ des Forums Ziviler Friedensdienst; <a href="https://www.forumzfd.de/de/Kovbasyuk">https://www.forumzfd.de/de/Kovbasyuk</a> (letzter Aufruf 11.05.2023).</p>
<p align="justify">
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://ifsh.de/news-detail/neue-ifsh-kurzanalyse-trotz-angriffskrieg-kontakt-zu-russland-halten">https://ifsh.de/news-detail/neue-ifsh-kurzanalyse-trotz-angriffskrieg-kontakt-zu-russland-halten</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://jochenteuffel.files.wordpress.com/2022/06/erklaerung-orthodoxer-theologen-zur-lehre-von-der-e2809erussischen-welt-ruskij-mir.pdf">https://jochenteuffel.files.wordpress.com/2022/06/erklaerung-orthodoxer-theologen-zur-lehre-von-der-e2809erussischen-welt-ruskij-mir.pdf</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://www.noek.info/nachrichten/osteuropa/belarus/2299-belarus-gruppe-christliche-vision-verurteilt-angriff-auf-die-ukraine">https://www.noek.info/nachrichten/osteuropa/belarus/2299-belarus-gruppe-christliche-vision-verurteilt-angriff-auf-die-ukraine</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/presseportal/article234726141/Putins-Krieg-gegen-die-Ukraine-Sorge-um-deutsches-Versoehnungsprojekt-Behindertenarbeit-in-der-Stadt-Pskow-ist-seit-Jahrzehnten-ein-Leuchtturmprojekt.html">https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/presseportal/article234726141/Putins-Krieg-gegen-die-Ukraine-Sorge-um-deutsches-Versoehnungsprojekt-Behindertenarbeit-in-der-Stadt-Pskow-ist-seit-Jahrzehnten-ein-Leuchtturmprojekt.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a><a href="https://www.kurvewustrow.org/ukraine">https://www.kurvewustrow.org/ukraine</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a><a href="https://www.merkur.de/kultur/anna-netrebko-wiesbaden-maifestspiele-streit-ukraine-pussy-riot-laufenberg-zr-92111571.html">https://www.merkur.de/kultur/anna-netrebko-wiesbaden-maifestspiele-streit-ukraine-pussy-riot-laufenberg-zr-92111571.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a><a href="https://www.telepolis.de/features/Friedenspreis-fuer-Russen-Hass-7317325.html?seite=all">https://www.telepolis.de/features/Friedenspreis-fuer-Russen-Hass-7317325.html?seite=all</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a><a href="https://rp-online.de/kultur/wie-die-lyrikerin-maria-stepanova-den-ukraine-krieg-in-ihren-versen-vorauserahnte_aid-89156951">https://rp-online.de/kultur/wie-die-lyrikerin-maria-stepanova-den-ukraine-krieg-in-ihren-versen-vorauserahnte_aid-89156951</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/friedenspaedagogik-im-schatten-des-krieges-gegen-die-ukraine/">Friedenspädagogik im Schatten des Krieges gegen die Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/vorg244_U1-U4-1-1-e1716544817908.png" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Die friedensethischen Kontroversen gehen weiter: Zur friedensethischen Diskussion in den evangelischen Kirchen im Hinblick auf den Russland-Ukraine-Krieg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-friedensethischen-kontroversen-gehen-weiter-zur-friedensethischen-diskussion-in-den-evangelischen-kirchen-im-hinblick-auf-den-russland-ukraine-krieg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 14:18:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18809</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine diskutieren die evangelischen Kirchen auf allen Ebenen dem Revisionsbedarf für die evangelische Friedensethik – und zwar mit Bezug auf die EKD-Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ (2007). Die Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld von messianischer Ethik der Gewaltlosigkeit und einer politischen Ethik des geordneten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-friedensethischen-kontroversen-gehen-weiter-zur-friedensethischen-diskussion-in-den-evangelischen-kirchen-im-hinblick-auf-den-russland-ukraine-krieg/">Die friedensethischen Kontroversen gehen weiter: Zur friedensethischen Diskussion in den evangelischen Kirchen im Hinblick auf den Russland-Ukraine-Krieg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine diskutieren die evangelischen Kirchen auf allen Ebenen dem Revisionsbedarf für die evangelische Friedensethik – und zwar mit Bezug auf die EKD-Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ (2007). Die Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld von messianischer Ethik der Gewaltlosigkeit und einer politischen Ethik des geordneten staatlichen Gewaltmonopols. Die Kritik an EKD-Dokumenten reicht vom Vorwurf fundamentaler theologischer Verirrung bis zu politischer Naivität und Realitätsverweigerung. Gegen diese Kritik stellt der Autor die unterschiedlichen Ansätze auf dem Weg zur Gewaltfreiheit. Er verweist u.a. auf das Konzept von „Friedenslogik statt Sicherheitslogik“, dass er als „eine säkulare Anwendung der biblischen Bergpredikt“ zusammenfasst. Er plädiert für ein Ende der Kriegshandlungen und den Einstieg in Verhandlungen der Kriegsparteien.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wie zuletzt nach dem Doppelbeschluss der NATO 1979 stecken die evangelischen Kirchen in Deutschland in einer neuen friedensethischen Debatte, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022. Es geht auf allen Ebenen der evangelischen Kirchen (EKD, Landeskirchen, Gemeinden, Initiativen und Gruppen sowie in der Ökumene) um Fragen der Revision evangelischer Friedensethik seit der Denkschrift der EKD „<i>Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Friedens sorgen</i>“ (2007).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anschluss an die Realit&auml;t? Gewalt f&uuml;r Recht und Frieden?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der ehemalige Militärbischof der Bundeswehr Harmut Löwe ist skeptisch: „<i>Die Formel ‘gerechter Friede‘ klingt verlockend, aber sie ist wenig klar, vieldeutig, ein utopisches Leitbild. Wird sie zum alleinigen Imperativ, fehlt ein Begriff, um Angriffskriege von Verteidigungskriegen zu unterscheiden.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Roger Mielke, Militärdekan am Zentrum für Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz, fordert von der akademischen Ethik und der kirchlichen Ethik in synodalen Beratungs- und Entscheidungsprozessen, die evangelische Friedensethik müsse „<i>anschlussfähig</i>“, also „<i>wirklichkeitsgesättigt argumentieren, wenn sie außerhalb der Binnenräume gehört werden will. Diese Wirklichkeitssättigung muss sich den Ambivalenzen des Politischen ausdrücklicher stellen als dies im ‚Formalismus‘ der kantianisch geprägten Denkmuster des ‚liberalen Friedens‘ vielfach geschehen ist.</i>“ Mielke warnt vor einem „<i>normativen Wolkenkuckucksheim</i>“. Er kommentiert deshalb scharf das „<i>Friedenswort 2018. Auf dem Weg zum gerechten Frieden</i>“ der Evangelischen Kirche im Rheinland, weil es die Balance der EKD-Friedensdenkschrift „<i>zwischen pazifistischer Pflichtenethik und ‚realistischer‘ Güterethik auflöst</i>“ und eindeutig „<i>in pazifistischer Weise</i>“ argumentiert. Er erkennt das „<i>relative Recht</i>“ einer funktionierenden Rüstungsindustrie und bewaffnete Streitkräfte an. „<i>Die Rahmenkonzepte der politischen Ethik und der biblischen Hermeneutik</i>“ des Friedenswortes sollten überarbeitet werden. „<i>Insbesondere die Spannung zwischen einer messianischen Ethik der Gewaltlosigkeit und einer politischen Ethik des geordneten rechtserhaltenden staatlichen Gewaltmonopols ist auszuweisen</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Ethiker Johannes Fischer attestiert der Kundgebung der EKD-Synode 2019 ebenso wie anderen Dokumenten der EKD eine „<i>fundamentale theologische Verirrung</i>“ sowie „<i>politische Naivität und Realitätsverweigerung</i>“. Bei der Initiative „<i>Sicherheit neu denken</i>“ vermisst er eine „<i>Auseinandersetzung mit den desillusionierenden Realitäten der Gegenwart wie der erfolgreichen Niederschlagung und Erstickung des zivilen Widerstandes in Hongkong, Belarus oder in Russland</i>“. Denn ein ziviler Widerstand hätte gegen skrupellose autoritäre Regime mit einem starken Überwachungs- und Sicherheitsapparat keine Chance. Das „<i>eigentliche Skandalon</i>“ sei, dass man „<i>zwischen den Fragen des Glaubens und den Fragen der (Sicherheits-) Politik nicht zu unterscheiden imstande oder willens</i>“ sei. Die Spannung zwischen Gewalt und Gewaltfreiheit vermeide die „<i>dilemmatische Struktur</i>“ christlicher Existenz nur dadurch, „<i>im Rahmen der politischen Verantwortungsübernahme</i>“ … „<i>Gewalt nach Möglichkeit zu vermeiden und da, wo die ‚Androhung und Ausübung von Gewalt‘ (Barmen V) unvermeidlich ist, diese nach Möglichkeit zu minimieren</i>“. Dabei beruft sich Fischer auf Dietrich Bonhoeffer und dessen Rede von „<i>Wirklichkeitsgemäßheit</i>“, das Gegenteil von Realitätsverweigerung. „<i>Wirklichkeitsgemäßes Handeln muss sich vielmehr an dem ausrichten, was die jeweilige Situation erfordert.</i>“ Die Gewaltfreiheit dürfe kein christliches Prinzip werden und gegen eine Politik gewendet werden, „<i>die durch Abschreckung im Rahmen des Nato-Bündnisses kriegerische Aggressionen wie jetzt in der Ukraine zu verhindern</i>“ sucht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Konkret laufen diese Positionen z.B. auf eine friedensethische Gleichwertigkeit der militärischen Gewalt im Rahmen der „<i>rechtserhaltenden Gewalt</i>“ (früher „<i>ultima ratio</i>“) und der Gewaltfreiheit (früher „<i>prima ratio</i>“) hinaus. Der Vorrang der Gewaltfreiheit als prima ratio (Kundgebung der EKD-Synode) 2019 entfiele.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Dagegen steht: Der Weg der Gewalt&shy;frei&shy;heit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Mennonit Fernando Enns, Mitglied des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), analysiert kritisch die Rede von der „Zeitenwende“ in zentralen Bereichen: Politisch sollten damit die massiven Investitionen und die Schuldenaufnahme für Militär und Rüstung legitimiert werden. Friedensethisch würden bereits erzielte ökumenische Konsense zum Leitbild des Gerechten Friedens in Frage gestellt. Er mahnt die „<i>genuine Perspektive der Kirchen</i>“ an, die sich erheblich von „<i>nationalen politischen Stimmen unterscheidet</i>“, „<i>die in den jeweiligen Konflikten, Kriegen, ungerechten wirtschaftlichen Strukturen immer schon Partei mit eigenen Interessen sind</i>“, im schlimmsten Fall auch „<i>schlicht der jeweiligen nationalen Propaganda</i>“ folgen und nach „<i>theologischen Legitimationen für das (sogar kriegerische) Handeln ihrer Regierungen</i>“ suchen. Der ÖRK trete dem mit der Position „<i>Let the Church be the Church</i>“ entgegen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> In konsequenter Weise beschloss die 11. Vollversammlung des ÖRK in Karlsruhe 2022 zum Krieg in der Ukraine:</p>
<p class="v-zitat-western">„<i>Als Christinnen und Christen aus verschiedenen Teilen der Welt erneuern wir den Ruf nach einem sofortigen Waffenstillstand, um das Sterben und die Zerstörung zu stoppen, und nach Dialog und Verhandlungen, um einen nachhaltigen Frieden zu erreichen. Wir appellieren an alle Konfliktbeteiligten, die Grundsätze des internationalen Völkerrechts insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sowie die humane Behandlung von Kriegsgefangenen zu respektieren.</i>“</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gefordert wird auch, das Atomkraftwerk Saporischschja nicht militärisch anzugreifen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Einklang mit diesem ökumenischen Konsens gilt als Referenzpapier die Kundgebung der 12. Synode der EKD „<i>Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens</i>“ in Dresden 2019. Sie erinnert an die Erfahrungen von Menschen, Gemeinschaften und Staaten, Probleme auf gewaltfreie Weise zu bearbeiten.</p>
<p class="v-zitat-western">„Auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens hören wir Gottes Ruf in die Gewaltfreiheit. Wir folgen Jesus, der Gewalt weder mit passiver Gleichgültigkeit noch mit gewaltsamer Aggression begegnet, sondern mit aktivem Gewaltverzicht. Dieser Weg transformiert Feindschaft und überwindet Gewalt, und er achtet die Würde aller Menschen, auch die von Gegnerinnen und Gegnern … Das Leitbild des Gerechten Friedens setzt die Gewaltfreiheit an die erste Stelle …Vom Gerechten Frieden her zu denken heißt, den Grundsatz zu befolgen: ‚Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor.‘ Deshalb setzen wir uns mit ganzer Kraft für die Vorbeugung und Eindämmung von Gewalt ein.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diese grundsätzlichen Aussagen werden dann detailliert in weiteren Kapiteln zu nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz, gesellschaftlichem Frieden, der europäischen Verantwortung für den Frieden sowie die Herausforderungen durch Automatisierung, Cyberraum und Atomwaffen im aktuellen zeitlichen Kontext konkretisiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahre 2022, drei Jahre später, sieht Christoph Schneider-Harpprecht, Mitverfasser des Diskussionspapiers der badischen Landeskirche 2013/2016 „<i>Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens</i>“ unter neuen politischen Rahmenbedingungen die evangelische Friedensethik in drei Dilemmata gefangen: Moralische Rechtfertigung von militärischer Gewalt gegen die russische Aggression? Unterstützung des ukrainischen Abwehrkampfes durch ausländische Regierungen? Unterstützung des militärischen Handelns durch Akteure der Zivilgesellschaft einschließlich der Kirchen oder Konzentration auf diplomatische Bemühungen und zivile Hilfe für die Menschen in Not?<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Krieg um die Ukraine hat die NATO und damit Deutschland durch die militärische Unterstützung (Lieferung von Waffen, Ausbildung von Soldat*innen usw.) zwar nicht zu einer völkerrechtlichen Kriegspartei gemacht. Sie tragen aber den Krieg politisch und wirtschaftlich mit. Die Bevölkerung und mit ihr Mitglieder der Kirchen sind deshalb verunsichert. Das Konzept <i>„Friedenslogik statt Sicherheitslogik“ </i>vermittelt Kriterien der Unterscheidung. Sicherheitslogik sieht als Problem Bedrohung, Gefahr und Unsicherheit und reagiert mit Gefahrenabwehr und Verteidigung. Friedenslogik dagegen sieht als Probleme stattfindende oder bevorstehende Gewalt und reagiert mit Gewaltprävention und Gewaltabbau. Sicherheitslogik kann im Krieg nur zwischen Freund und Feind unterscheiden. Friedenslogik dagegen versucht vom Ziel des Friedens her zu denken und setzt auf Prinzipien wie z.B. Konflikttransformation, Konfliktanalyse, auf kooperative Konfliktbearbeitung durch Deeskalation, gewaltlose dialogische und prozessorientierte Konfliktbearbeitung. Entgegen einem bellizistischen Fehlschluss verschlimmert friedenslogisches Agieren keine Gewalt, sondern geht sie im Gegensatz zur Sicherheits- und Kriegslogik an der Wurzel an. Friedenslogik ist eine säkulare Anwendung der biblischen Bergpredigt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zivilgesellschaftliche pazifistische Gruppen melden sich zu Wort: Versagt hat nach der Analyse von Theodor Ziegler nicht der bisher nicht praktizierte Pazifismus, sondern wiederholt die militärische, auf Abschreckung basierte Sicherheitspolitik.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> Die internationale Konferenz und Mitgliederversammlung von <i>Church and Peace</i>, einem europäischen friedenskirchlichen Netzwerk, unterstrich im Oktober 2022 in Crikvenica, Kroatien, „<i>dass der Krieg in der Ukraine nicht als Beweis für die Unwirksamkeit von Gewaltfreiheit herhalten kann, denn eine konsequent gewaltfreie ‚westliche‘ Sicherheitspolitik wurde bisher nicht entwickelt.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a> Württembergische Pfarrer*innen sagen Nein zu Waffenlieferungen und Aufrüstung.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> Ein zentraler theologischer Streitpunkt ist die Bedeutung der Bergpredigt Jesu (Matthäus 5-7).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch das Szenario und die <i>Initiative Sicherheit neu denken </i>spiegeln die Friedensbotschaft der Bergpredigt, entwickelt im Auftrag der badischen Landeskirche. Das Szenario gründet auf erprobten Konzepten der Zivilgesellschaft und dem Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „<i>Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung</i>“ (2014). Die Initiative hat mit 40 deutschen und drei europäischen Organisationen, Fachstellen vieler Landeskirchen, Pax Christi, IPPNW sowie 120 ausgebildeten Multiplikator*innen und 300 öffentlichen Veranstaltungen im Jahre 2021 eine breite Öffentlichkeit erreicht. Gefordert wird eine nachhaltige Friedensgestaltung, weil insbesondere unsere Außen- und Sicherheitspolitik mit der Fixierung auf das Militär irrational ist. Im Jahre 2022 bringt sich Sicherheit neu denken aktiv bei der von der Bundesregierung geplanten Nationalen Sicherheitsstrategie ein. Geplant ist eine Kampagne für einen Paradigmenwechsel zu Ziviler Sicherheitspolitik. Das Netzwerk peace4future, 2021 begonnen, bringt die Initiative der jüngeren Generation näher.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Ebene der EKD wirbt der <i>Friedensbeauftragte des Rates der EKD</i>, Landesbischof Friedrich Kramer, aus theologischer und ethischer Sicht dezidiert für die Gewaltfreiheit und für eine „<i>Kirche, die zum Frieden und zur Versöhnung ruft und auf die Möglichkeiten ziviler Verteidigung und gewaltfreier Konflik</i><i>t</i><i>bearbeitung</i>“ verweist. Er wünscht an Stelle von Waffenlieferungen humanitäre und medizinische Unterstützung für die Menschen in der Ukraine und einen sofortigen Waffenstillstand aus Gründen der Idee der menschlichen Sicherheit. Das Zwei-Prozent-Ziel der NATO hält er kontextuell für falsch und unangemessen, weil es „<i>allein auf militärische Sicherheit setzt</i>“. Es schränke Rüstung nicht ein und begünstige eine „<i>Politik der Abgrenzung und Abschreckung und der nationalen Aufrüstung</i>“. „<i>Die Behauptung, dass durch Waffenlieferungen Kriegsverbrechen und das Sterben von Zivilisten verhindert werden, steht dem Wissen gegenüber, dass mehr Waffen mehr Gewalt und mehr Tote bedeuten</i>“. Und ausdrücklich theologisch: „<i>Die Aufgabe der Kirche Jesu Christi ist es, auf der Seite der Opfer zu stehen und Jesus in seinem Weg der Gewaltlosigkeit zu folgen</i>.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> Denn das christliche Ethos sei „<i>grundlegend von der Bereitschaft zum Gewaltverzicht (Matthäus 5,38ff) und vorrangig von der Option für die Gewaltfreiheit bestimmt</i>“. Als gemeinsame Grundlage für das notwendige friedensethische Nachdenken erkennt er die Denkschrift der EKD von 2007 und die Kundgebung der EKD-Synode von 2019, die allerdings von einigen Stimmen als „<i>naiver Pazifismus</i>“ infrage gestellt würden. Die neue Grundlegung der EKD-Friedensethik sei bereits in der von seinem Vorgänger Renke Brahms 2021 angeregten sogenannten „<i>Task Force Frieden</i>“ angedacht worden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Er, Kramer, habe nun das vom Rat der EKD gebilligte neue Gremium „Friedenswerkstatt“ ins Leben gerufen. Es solle „<i>in breiter Aufstellung zügig darüber beraten, wie die Weiterentwicklung der Friedensethik zeitnah erfolgen kann und wie darüber hinaus auch die anderen Beschlüsse der Friedenssynode 2019 in Dresden und der Tagung der 13. EKD-Synode im November 2021 um Friedensthema umgesetzt werden können.</i>“ Es solle ein „<i>breiter angelegter partizipativer Verständigungsprozess</i>“ mit „<i>unterschiedlichen Akteur*innen</i>“ zu einer „<i>richtungsweisenden Orientierung und nicht nur zu einer bloßen Addition unterschiedlicher Positionen</i>“ führen, der „<i>einer breiteren Akzeptanz und Aufmerksamkeit</i>“ dient. Der Prozess sieht drei Schritte vor: 1. Konsultationsprozess zur Weiterentwicklung der Grundlegung evangelischer Friedensethik, 2. Erprobung des neuen Grundlagentextes in einem ‚Bürgerrat‘ zu friedenspolitischen Streitfragen, 3. Konsultationsprozess zur Friedenspraxis im Raum der EKD und der internationalen Ökumene.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Kontro&shy;versen sind weiter&shy;zu&shy;f&uuml;hren &ndash; fair?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Synode der EKD vom 6.-9. November 2022 in Magdeburg hat einen „<i>Beschluss zu Frieden – Gerechtigkeit – Bewahrung der Schöpfung</i>“ gefasst, der die streitige Debatte zur Reaktion auf den Ukrainekrieg auch unter Berücksichtigung der pazifistischen Stimmen bündelt:</p>
<p class="v-zitat-western">„So unstrittig die Solidarität mit den Opfern in diesem Krieg ist, so kontrovers wird in unserer Kirche darüber gestritten, welche konkreten Mittel zur Unterstützung der Ukraine geeignet und ethisch zu rechtfertigen sind. Es ist gut, wenn die Kirchen einen Raum bieten, um über solche Fragen offen und in gegenseitigem Respekt zu sprechen. Uns eint dabei das Bewusstsein, dass dieser Krieg so schnell wie möglich beendet werden muss. Am Ende müssen Verhandlungen stehen, die einen Rückzug der russischen Truppen und die Wiederherstellung der Souveränität der Ukraine zum Zielhaben. Nur so kann deutlich gemacht werden, dass militärische Aggressionen und imperiale Ansprüche nicht belohnt werden. Krieg kennt nur Verlierer. Gewonnen werden kann nur ein gerechter Friede.“<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc">xvi</a></sup></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Ulrich Frey</strong> ist Mitglied des Vorstandes der Martin-Niemöller-Stiftung e.V. und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie; Mitarbeit zu Friedensfragen in der Evangelischen Kirche im Rheinland. eMail: ulrich.frey@web.de.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Löwe, Hartmut, Mit Gewalt für Recht und Frieden sorgen, FAZ 11.8.22.<a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/kirche-und-krieg-mit-gewalt-fuer-recht-und-frieden-sorgen-18234908.html"> https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/kirche-und-krieg-mit-gewalt-fuer-recht-und-frieden-sorgen-18234908.html</a> (Zugriff 29.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Vgl. Roger Mielke, An der Epochenschwelle – Evangelische Friedensethik revisited – anlässlich des Überfalls Putins auf die Ukraine, in: epd Dokumentation Nr. 12, 22.5.2022, Stimmen aus Kirche und Friedensgruppen zum russischen Angriff auf die Ukraine, S. 54-58, S. 57; Roger Mielke, Kommentar zum „Friedenswort 2018. Auf dem Weg zum gerechten Frieden“ der Ev. Kirche im Rheinland, Manuskript 13.1.2019; ähnlich: Christoph Strohm, Ambivalenzen des (biblischen?) Ethos der Gewaltfreiheit. Kurzvortrag auf dem friedensethischen Studientag der Landessynode der Evangelischen Kirche in Baden am 25.10.2022, <a href="https://www.ekiba.de/media/download/integration/498447/christoph-strohm---synode-vortrag-22-10-25.pdf">https://www.ekiba.de/media/download/integration/498447/christoph-strohm&#8212;synode-vortrag-22-10-25.pdf</a> (Zugriff 2.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Johannes Fischer, Ein Scherbenhaufen – Kritische Anmerkungen zur offiziellen Friedensethik der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). in: epd Dokumentation Nr. 12, 22.5.2022, Stimmen aus Kirche und Friedensgruppen zum russischen Angriff auf die Ukraine, S. 59-62, S. 60-62; ähnlich: Jörgen Klußmann, Recht schaffende Gewalt als Option. Eine Kritik der kirchlichen Initiative „Sicherheit neu denken“,<a href="https://zeitzeichen.net/node/9676"> https://zeitzeichen.net/node/9676</a> (Zugriff 1.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Vgl. Fernando Enns, „Die Liebe Christi bewegt, versöhnt und eint die Welt. Einsichten aus der internationalen Ökumene“ beim Studientag der Evangelischen Landeskirche in Baden 23.-25.10.2022, S. 1, 3.<a href="https://www.ekiba.de/media/download/integration/49838/fernando-enns-die-liebe-christi-bewegt.pdf"> https://www.ekiba.de/media/download/integration/49838/fernando-enns-die-liebe-christi-bewegt.pdf</a> (Zugriff 29.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Ökumenischer Rat der Kirchen, Erklärung der 11. Vollversammlung: Krieg in der Ukraine, Frieden und Gerechtigkeit in der Region Europa, S. 2. <a href="https://www.oikoumene.org/de/resources/documents/war-in-ukraine-peace-and-justice-in-the-european-region">https://www.oikoumene.org/de/resources/documents/war-in-ukraine-peace-and-justice-in-the-european-region</a> (Zugriff 2.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a><a href="https://www.ekd.de/kundgebung-ekd-synode-frieden-2019-51648.htm">https://www.ekd.de/kundgebung-ekd-synode-frieden-2019-51648.htm</a> (Zugriff 1.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Vgl. Christoph Schneider-Harpprecht, „Evangelische Friedensethik im Konflikt. Was ist die Aufgabe der Kirche angesichts des Krieges?“ beim Studientag der Evangelischen Landeskirche in Baden 23.-25.10.2022. <a href="https://www.ekiba.de/media/download/integration/498329/christoph-schneider-harpprecht---friedensethik-vortrag-landessynode-24.10.2022.pdf">https://www.ekiba.de/media/download/integration/498329/christoph-schneider-harpprecht&#8212;friedensethik-vortrag-landessynode-24.10.2022.pdf</a>, S. 1, 2 (Zugriff 1.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Plattform Zivile Konfliktbearbeitung: Friedenslogik statt Kriegslogik. Zur Begründung friedenslogischen Denkens und Handelns im Ukrainekrieg, Mai 2022, S. 3-6, <a href="https://pzkb.de/friedenslogik/">https://pzkb.de/friedenslogik/</a> (Zugriff 2.11.2022); vgl. auch: Sabine Jaberg, Acht Argumente für eine friedenslogische Herangehensweise, in: FriedensForum 5/2022, S. 45-46; zu Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen: Hanne-M. Birckenbach, Kluge Verhandlungsprozesse schützen und unterstützen, in: FriedensForum 5/2022, S. 18-19.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Ziegler, Theodor: Der Ukrainekrieg aus pazifistischer Sicht. Unveröffentlichtes Manuskript, 1.9.2022.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a><a href="https://www.church-and-peace.org/">https://www.church-and-peace.org/</a>(Zugriff 2.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a><a href="https://www.evangelische-friedensarbeit.de/meldungen-friedensarbeit/christinnen-sagen-nein-zu-waffenlieferungen-und-aufruestung">https://www.evangelische-friedensarbeit.de/meldungen-friedensarbeit/christinnen-sagen-nein-zu-waffenlieferungen-und-aufruestung</a> (Zugriff 2.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a>Sicherheit neu denken: www.sicherheitneudenken.de.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii </a>Friedrich Kramer, Mehr Waffen, mehr Tod. Gespräch mit dem Friedensbeauftragten Friedrich Kramer über seine Position zum Ukrainekrieg, in: Zeitzeichen, Juli 2022, S. 8-11.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv </a>Friedrich Kramer, Bericht über die Friedensarbeit der EKD, Drucksache VI c/1, 3. Tagung der 13. Synode der ED 6.-9. November 2022 in Magdeburg, S. 6-10 (Zugriff 9.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv </a>Friedrich Kramer, Bericht über die Friedensarbeit der EKD, Drucksache VI c/1, 3. Tagung der 13. Synode der ED 6.-9. November 2022 in Magdeburg, S. 8-10 (Zugriff 9.11.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi </a>Evangelische Kirche in Deutschland, Beschluss zu Frieden – Gerechtigkeit – Bewahrung der Schöpfung, 3. Tagung der 13. Synode der EKD 6.-9.11.2022 in Magdeburg,<a href="https://www.ekd.de/beschluss-frieden-gerechtigkeit-bewahrung-der-schoepfung-76163.htm"> https://www.ekd.de/beschluss-frieden-gerechtigkeit-bewahrung-der-schoepfung-76163.htm</a> (Zugriff 10.11.2022); Die Ratsvorsitzende der EKD, Bischöfin Annette Kurschus, ist der Meinung, „wir müssten jetzt nicht unsere gesamte Friedensethik über den Haufen werfen. Wir sollten sie aber einer kritischen Prüfung unterziehen und neu diskutieren. Die schmerzlichen Lernprozesse, die wir gerade durchleben, müssen sich in unserer Friedensethik niederschlagen“. (EKD-Ratsvorsitzende plädiert für eine Reform der Friedensethik, in: epd-Dokumentation Nr. 12, 22.5.2022. S. 66).</span></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-friedensethischen-kontroversen-gehen-weiter-zur-friedensethischen-diskussion-in-den-evangelischen-kirchen-im-hinblick-auf-den-russland-ukraine-krieg/">Die friedensethischen Kontroversen gehen weiter: Zur friedensethischen Diskussion in den evangelischen Kirchen im Hinblick auf den Russland-Ukraine-Krieg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kampfdrohnen!? Die Zustimmung des Bundestages verhindern!*</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/kampfdrohnen-die-zustimmung-des-bundestages-verhindern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2022 14:30:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=18202</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Parteien der Ampel-Koalition des Deutschen Bundestages (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) haben sich in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag für die Bewaffnung der Drohnen der Bundeswehr ausgesprochen. Der Bundestag wird deshalb voraussichtlich nach langjähriger scharfer Auseinandersetzung besonders in der SPD und bei den Grünen entscheiden, bewaffnete Drohnen als Waffensystem in der Bundeswehr einzuführen. Wie diese Diskussion [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/kampfdrohnen-die-zustimmung-des-bundestages-verhindern/">Kampfdrohnen!? Die Zustimmung des Bundestages verhindern!*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Parteien der Ampel-Koalition des Deutschen Bundestages (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) haben sich in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag für die Bewaffnung der Drohnen der Bundeswehr ausgesprochen. Der Bundestag wird deshalb voraussichtlich nach langjähriger scharfer Auseinandersetzung besonders in der SPD und bei den Grünen entscheiden, bewaffnete Drohnen als Waffensystem in der Bundeswehr einzuführen. Wie diese Diskussion bisher verlaufen ist und welche Gründe für bzw. gegen die Einführung bewaffneter Drohnen sprechen, beschreibt der folgende Beitrag. Der Autor fordert Kirchen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf, diese Forderung strikt abzulehnen.</em></p>
<h3 class="">1. Das Problem</h3>
<p>Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der SPD, der Grünen und der FDP vom 24. November 2021 haben sich die Parteien der neuen Ampel-Regierung zur hochstreitigen Frage der Bewaffnung von Drohnen wie folgt festgelegt:</p>
<p style="padding-left: 40px">„Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.“<a href="#_edn1" name="_ednref1"><strong>[1]</strong></a></p>
<p>Bewaffnete Drohnen, auch Kampf- oder Killerdrohnen genannt, sind nach der Definition des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) „unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die von einer Pilotin oder einem Piloten im Einsatzgebiet ferngesteuert werden“ (UAS)<a href="#_edn2" name="_ednref2"><strong>[2]</strong></a>. Nach Funktionen sind zu unterscheiden: a) Aufklärungs- und Überwachungsdrohnen, b) bewaffnete Drohnen (im Folgenden auch „Kampfdrohne“ genannt), sowie c) demnächst zu erwartende vollautomatisierte Drohnen (autonome Killerroboter). Die Entwicklung von Aufklärungs- und Überwachungsdrohnen<a href="#_edn3" name="_ednref3"><strong>[3]</strong></a> wurde nach dem Abschuss eines US-amerikanischen Aufklärungsflugzeuges U2 über Russland in den 1960er Jahren vorangetrieben. Die Bundeswehr setzt seit dem Kosovokrieg 1989/1990 Aufklärungsdrohnen ein, die Lagebilder in Echtzeit an die Leitzentralen übermitteln können. Dabei handelt es sich um die von Israel geleaste Drohne Heron 1, die seit 2010 in Afghanistan und seit 2016 in Mali eingesetzt wird. Der Bundestag beschloss 2018, die weiter entwickelte Drohne Heron TP zunächst unbewaffnet zu leasen.</p>
<p>Aufklärungs- und Überwachungs-Drohnen sind in westlichen Ländern weitgehend unstrittig. Sie werden gegenwärtig überwiegend über Ländern eingesetzt, die eine unzureichende Luftverteidigung besitzen, so dass ein Verlust unwahrscheinlich ist. Aber die Militärtechnik tendiert zu einer zunehmenden Automatisierung des Kampfgerätes Drohne. Seit Jahren werden UAS&#8216; (Unmanned Aerial Systems) sowie UAVs (Unmanned Aerial Vehicles) entwickelt, die ohne menschliches Zutun funktionieren. Die künstliche Intelligenz in der Militärtechnologie bewirkt u.a. durch aktuelle Informationsaufnahme und Bilderkennung ein schnelles Reagieren und die Automatisierung des militärischen Kampfes. Die rasante Entwicklung militärischer Robotik führt zu „Letalen Autonomen Waffensystemen“ (LAWS) unter Verlust menschlicher Kontrolle und Verantwortung.</p>
<p>Zu unterscheiden von Drohnen und hier (noch) nicht weiter zu behandeln ist die Entwicklung zu einer umfassenden Vernetzung aller Lebensbereiche („Internet der Dinge“) in einem prinzipiell unbegrenzten Datenraum (Cyberspace) mit negativen Auswirkungen auf wichtige Kommunikationswege und mit vielleicht unkontrollierbaren, unbeherrschbaren und verheerenden Folgen. Dazu gehören Waffen für den Einsatz im Weltraum (Cyberkriegs-Waffen), die Lahmlegung der IT-Infrastruktur, der Strom- und Wasserversorgung, von Krankenhäusern und Finanzinstituten von Gegnern.<a href="#_edn4" name="_ednref4"><strong>[4]</strong></a> So machte der Computervirus „Stuxnet“ der USA etwa 1.000 iranische Zentrifugen unbrauchbar.<a href="#_edn5" name="_ednref5"><strong>[5]</strong></a> Die USA richten als 6. Teilstreitkraft die US Space Force (USSF) ein, die Bundeswehr den „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) als eigenständigen militärischen Organisationsbereich. Die NATO betreibt ein Kompetenzzentrum zur Cyberabwehr (CCDOE).<a href="#_edn6" name="_ednref6"><strong>[6]</strong></a></p>
<p>Umgangssprachlich so genannte „Kampfdrohnen“ können ferngesteuerte Geschosse abfeuern, aber noch nicht selbst mit anderen Drohnen Luftkämpfe ausfechten. Kampfdrohnen können mit Hilfe sog. „signature strikes“ gezielt auf Menschen und Objekte eingesetzt werden(„targeted killing“).<a href="#_edn7" name="_ednref7"><strong>[7]</strong></a> Heute kann jedes Drohnensystem mit Aufklärungssensorik und Kampfmitteln bestückt werden. Kampfdrohnen steigern die militärische Wirksamkeit: unverzügliche Einsatzbereitschaft, mehr Zielgenauigkeit, unbegrenzte Eindringfähigkeit in fremden Luftraum und Schonung eigener personaler und finanzieller Ressourcen. Auf der Negativseite stehen die territoriale Entgrenzung des Kriegs zwischen Staaten und in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten, verringerte menschliche Kontrolle, Verletzung der Souveränität anderer Staaten und die ethisch unzulässige extralegale Tötung von Menschen. Die USA setzen Drohnen seit dem 11.9.2001 zum „extralegalen“ Töten im „war on terror“ gegen al-Qaida-Kämpfer ein. Präsident Obama hat Luftschläge gegen Einzelpersonen in Pakistan, Irak, im Jemen und in Somalia ausgeweitet. Dabei wurden laut Angaben des Pentagon im März 2016 150 „Kämpfer“ getötet. Nichtregierungsorganisationen schätzen die Zahl der im Drohnenprogramm Getöteten im vierstelligen Bereich, darunter auch hunderte Zivilisten.<a href="#_edn8" name="_ednref8"><strong>[8]</strong></a> Das Londoner Bureau of Investigative Journalism geht zwischen 2004 und 2014 von 3.204 bis 5.346 Opfern durch die Drohnenangriffe der USA aus.<a href="#_edn9" name="_ednref9"><strong>[9]</strong></a> Die Drohnen sind vom Boden aus nicht zu bemerken und deshalb für die Bevölkerung ein unberechenbarer Schrecken und eine Form von Terrorismus.<a href="#_edn10" name="_ednref10"><strong>[10]</strong></a></p>
<h3 class="">2. Der deutsche und inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale politische Prozess zur Entschei&shy;dung &uuml;ber Kampf&shy;drohnen</h3>
<p>Im Koalitionsvertrag von der vorherigen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD vom 12.3.2018 hatte sich die Große Koalition folgendermaßen festgelegt:</p>
<p>„Wir werden im Rahmen der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen. Als Übergangslösung wird die Drohne HERON TP geleast. Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen. Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.“<a href="#_edn11" name="_ednref11"><strong>[11]</strong></a></p>
<p>Die Bundesregierung antwortete kurz darauf am 16.5.2018 auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE zur Regulierung bewaffneter Drohnen:</p>
<p style="padding-left: 40px">„Die Bundesregierung lehnt den Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge nicht grundsätzlich ab. In der Antwort (19/1988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (19/1406) verweist sie unter anderem auf das Komitee der Ministerbeauftragten des Europarats, das mit Zustimmung Deutschlands unter anderem festgestellt habe, ‚dass ein weitgehendes Einverständnis darüber bestehe, dass bewaffnete Drohnen als solche keine illegalen Waffen seien und dass die relevanten Bestimmungen des Völkerrechts, die die Anwendung von Gewalt und die Führung bewaffneter Auseinandersetzungen regeln, sowie internationale Menschenrechtsbestimmungen auf die Nutzung bewaffneter Drohnen anwendbar seien‘. Die Bundesregierung betont, dass jeder Waffeneinsatz im Rahmen der einschlägigen Regeln des Völkerrechts stattzufinden habe. ‚Dazu gehören das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Ausnahmetatbestände, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsbestimmungen.‘ Die Bundesregierung trete überdies dafür ein, bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime einzubeziehen.“<a href="#_edn12" name="_ednref12"><strong>[12]</strong></a></p>
<p>Seitens der obergerichtlichen Rechtsprechung liegt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 19.3.2019 – 4A 1361/15 vor. In der mündlichen Urteilsverkündung zog das Gericht im Falle des Jemen eine Grenze: „Der Einsatz bewaffneter amerikanischer Drohnen im Jemen ist derzeit nicht generell unzulässig. … Selbst wenn bewaffnete Drohneneinsätze grundsätzlich zulässig sind, dürfen sie nicht gegen die Vorgaben des humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes verstoßen“.<a href="#_edn13" name="_ednref13"><strong>[13]</strong></a></p>
<p>Verhandlungen zur Einführung von „Kampfdrohnen“ wurden auf mehreren Ebenen geführt. Auf der UN-Ebene verhandelt die Jahresversammlung der „UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen“ (CCW) in Genf seit Jahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes über die Regulierung autonomer<a href="#_edn14" name="_ednref14"><strong>[14]</strong></a> Waffensysteme.<a href="#_edn15" name="_ednref15"><strong>[15]</strong></a> Die Jahresversammlung beschloss bei der letzten Sitzung am 15.11.2019 noch keine Aufnahme eines international verbindlichen Verbotes von autonomen Waffensystemen. Stattdessen sollte die informelle Diskussion des Themas um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die elf unverbindlichen Leitprinzipien im Abschlussbericht der Versammlung bestätigen nur, dass die Grundprinzipien des internationalen Rechts auf Killer-Roboter anwendbar sind. Bis Ende 2021 sollten Empfehlungen zur Klärung, Erwägung und Entwicklung von Aspekten eines normativen und operativen Rahmenwerkes für Killer-Roboter diskutiert werden. 28 Staaten forderten einen international verbindlichen Verbotsvertrag über autonome Waffensysteme (AWS), der festlegt, dass menschliche Kontrolle über Gewaltanwendung zu gewährleisten ist. Aber einige Staaten, insbesondere die USA und Russland, die die Entwicklung autonomer Waffensysteme vorantreiben, verzögerten eine solche Entscheidung. Deutschland und Frankreich bevorzugten nur einen unverbindlichen Verhaltenskodex oder eine politische Absichtserklärung, wonach alle Waffensysteme menschlicher Kontrolle unterliegen sollten. Das widerspricht der Forderung von Außenminister Heiko Maas in den Vereinten Nationen 2018: „Unterstützen Sie hier in New York und in Genf unsere Initiative für eine Ächtung vollautonomer Waffen, bevor es zu spät ist.“<a href="#_edn16" name="_ednref16"><strong>[16]</strong></a> Israel, Russland und die USA forderten noch im Juni 2019, den Satz: „Ein Waffensystem, das unüberwachbar, unvorhersehbar oder zeitlich und räumlich unbegrenzt ist, wäre rechtswidrig“ aus einem CCW-Entwurfspapier zu streichen.<a href="#_edn17" name="_ednref17"><strong>[17]</strong></a> Die zuständige UN-Konferenz CCW hat das Thema Mitte Dezember 2021 auf das nächste Jahr vertagt. „Dann sollen Vorschläge geprüft und mögliche Vorkehrungen ausgearbeitet werden.“<a href="#_edn18" name="_ednref18"><strong>[18]</strong></a></p>
<p>Die Rüstungsindustrie, IT-Unternehmen und Staaten, die kein Verbot der Killer-Roboter wollen, nutzen die Zeit seit dem 15.11.2019. Deutsche Rüstungsfirmen (z.B. Rheinmetall) und europäische Rüstungsprojekte mit deutscher Beteiligung (Airbus/Dassault und Kongsberg/KNDS) arbeiten nämlich an vollautonomen Waffensystemen. Der absehbar nächste Schritt nach Einführung bewaffneter Drohnen ist die Einführung von autonomen Waffensystemen. Deshalb ist die Bundesregierung gehalten, diese in den Genfer Verhandlungen ausdrücklich völkerrechtlich verbindlich verbieten zu lassen.</p>
<p>Auf der parlamentarischen Ebene stellte die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag durch ihre damalige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriela Heinrich, den damaligen verteidigungspolitischen Sprecher Fritz Felgentreu sowie den damaligen abrüstungspolitischen Sprecher Karl-Heinz Brunner am 2.7.2020 folgende Kriterien für eine bedingte Zustimmung zur Bewaffnung von Drohnen auf:<a href="#_edn19" name="_ednref19"><strong>[19]</strong></a></p>
<ul>
<li>„Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen, um die strikte Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten und uns ausdrücklich von der Praxis einzelner anderer Staaten abzugrenzen. Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen Waffensystemen, um die finale Entscheidung über den Einsatz von Waffengewalt stets auf einem menschlichen Urteil begründen zu können.</li>
<li>Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen, um ein Höchstmaß an Transparenz beim Einsatz von Drohnen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu erzeugen. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass das Parlament bei Veränderungen der allgemeinen Einsatzregeln informiert wird.</li>
<li>Einsatz von Drohnen nur dann, wenn dieser explizit im jeweiligen Bundeswehrmandat vorgesehen ist, um auch hier ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle zu erzielen.</li>
<li>Verortung des operativen Hauptquartiers mit den Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen im Einsatzland, um mögliche völkerrechtliche Verwerfungen beim Einsatz von Drohnen auszuschließen. Größtmögliche Fürsorge und psychologische Begleitung für das Bediener- und Kontrollpersonal, um mögliche psychische Belastungen auszugleichen.“</li>
</ul>
<p>Von Seiten der Ebene der Bundesregierung schließlich sprach sich die frühere Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, im Dezember 2019 für die Anschaffung bewaffneter Drohnen aus.<a href="#_edn20" name="_ednref20"><strong>[20]</strong></a> Das Bundesministerium der Verteidigung lieferte am 3.7.2020 auf 21 Seiten die im Koalitionsvertrag geforderte Vorlage als eine „Grundlage für die anstehende parlamentarische Befassung und Entscheidung“. In der Zusammenfassung heißt es:</p>
<p style="padding-left: 40px">„Verfassungsrechtlich bedarf jeder Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Dies umfasst auch bewaffnete UAS. Hinsichtlich der völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben unterscheidet sich der Einsatz von UAS dabei nicht vom Einsatz anderer Waffensysteme.</p>
<p style="padding-left: 40px">Die Prüfung zum Einsatz einer bewaffneten Drohne erfolgt nach den für den speziellen Einsatz aufgestellten Einsatzregeln (Rules of Engagement). Die konkrete Entscheidung zum Einsatz der Wirkmittel einer Drohne wird von den mit der Freigabebefugnis ausgestatteten militärischen Vorgesetzten getroffen. Ihr Einsatz unterliegt dem entsprechend geschulten Bedienpersonal, das grundsätzlich in der Nähe des jeweiligen Einsatzgebiets stationiert ist. Die Freigabe erfolgt regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren mit einer klaren Befehlsstruktur. Vorgaben zu Einsatzmodalitäten und der Abbruch eines Einsatzes sind jederzeit möglich.</p>
<p style="padding-left: 40px">Gerade in komplexen Lagen und/oder in urbanen Gebieten, wie sie bereits heute vielfach Einsatzrealität für unsere Soldatinnen und Soldaten in vom Bundestag mandatierten Missionen sind, erweisen sich bewaffnete UAS gegenüber anderen derzeit verfügbaren luftgestützten Waffensystemen als vorteilhaft und eröffnen zusätzliche Optionen des Handelns.</p>
<p style="padding-left: 40px">Durch verbesserte Fähigkeiten zur Aufklärung und damit auch zur Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten sowie der Möglichkeit des skalierbaren Einsatzes von Wirkmitteln (schon das Wissen um eine unmittelbare Reaktionsfähigkeit kann einen Gegner abschrecken) ermöglichen UAS eine lageangemessene und zeitnahe Reaktion. Damit wird sowohl dem Gebot des Humanitären Völkerrechts, zwischen unter Schutz stehenden Zivilpersonen und zivilen Objekten einerseits und legitimen militärischen Zielen andererseits zu unterscheiden („Unterscheidungsgebot“), als auch dem „Exzessverbot“ Rechnung getragen.</p>
<p style="padding-left: 40px">Bewaffnete Drohnen erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen Kräfte und der unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen. Daher sprechen sich das BMVg und die Bundeswehr für die Beschaffung bewaffneter UAS aus.“<a href="#_edn21" name="_ednref21"><strong>[21]</strong></a></p>
<p>Auf Drängen der SPD lud der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 5.10.2020 zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Bewertung einer möglichen Bewaffnung ferngeführter, unbemannter Luftfahrzeuge der Bundeswehr“ ein. Dabei wurden die bekannten Positionen in Einzelheiten diskutiert, allerdings mit dem Schwerpunkt „Sicherheit der Soldaten und Soldatinnen“. Gegenargumente wie z.B. gesicherte Kontrollmöglichkeiten, Verletzung des humanitären Völkerrechts, Schutz der Zivilbevölkerung, die absehbar schiefe Ebene zu autonomen Waffen und ethische Bedenken wurden nicht vorrangig beraten. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Fritz Felgentreu, sagte nach der Anhörung in der ARD, eine Zustimmung der SPD-Fraktion sei denkbar, wenn der „Einsatz bewaffneter Drohnen für den Schutz der Soldaten am Boden festgeschrieben“ werde.<a href="#_edn22" name="_ednref22"><strong>[22]</strong></a></p>
<p>Auch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl (SPD), hat sich klar für die Bewaffnung der neuen Bundeswehr-Drohnen ausgesprochen. „Ich hoffe sehr, dass noch in dieser Legislaturperiode über die Anschaffung entschieden wird“, sagte die SPD-Politikerin der ARD.<a href="#_edn23" name="_ednref23"><strong>[23]</strong></a></p>
<h3 class=""></h3>
<h3 class="">3. Positionen vor dem Koali&shy;ti&shy;ons&shy;ver&shy;trag 2021</h3>
<p>Damit die Koalitionsparteien sich gemäß Koalitionsvertrag von 2018 zur Bewaffnung der Drohne G-Heron TP einigen konnten, mussten sie trotz sachlicher Gegensätze einen gemeinsamen Nenner finden. Im Vorfeld der Entscheidung der Fraktionen war in der SPD eine Debatte zu militärischen, technischen, wirtschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten dringend erforderlich.</p>
<h4 class="">3.1 Die SPD-nahe Fried&shy;rich-E&shy;ber&shy;t-&shy;Stif&shy;tung listete als wesentliche grund&shy;s&auml;tz&shy;liche Fragen zur Einf&uuml;hrung von Kampf&shy;drohnen auf:<a href="#_edn24" name="_ednref24"><strong>[24]</strong></a></h4>
<ul>
<li>„Führen die Entwicklung und Einführung automatisierter und später autonomer Waffensysteme in unsere Streitkräfte schleichend zu einer technischen Eigendynamik in der Kriegführung?</li>
<li>Wäre eine solche Entwicklung mit demokratisch legitimierter Verantwortlichkeit zu vereinbaren? Oder würde die politische Entscheidungsautonomie immer mehr eingeschränkt? Wenn ja: Worin genau bestünde gegebenenfalls die Einschränkung politischer Kontrolle?</li>
<li>Könnte der Verlust politischer Kontrolle in Kriegs- und Konfliktsituationen die Folge sein? Und wie könnte bei einer zunehmenden Autonomisierung des militärischen Handelns die politische Entscheidungsautonomie und Kontrolle gewahrt bleiben?”</li>
</ul>
<p>Im Einzelnen ergeben sich bestimmte Konsequenzen (mit Stichworten)</p>
<ul>
<li>„Sicherheitspolitische Konsequenzen“ (Erleichterung militärischer Interventionen, Rüstungskontrolle, Rüstungssteuerung, Vertrauensbildung und Verifikation)</li>
<li>„Bündnispolitische Konsequenzen“ (Einbindung Deutschlands in EU, NATO, bündniskompatible Regelung)</li>
<li>„Völkerrechtliche Konsequenzen“ (Prinzipien des Völkerrechts: Unterscheidbarkeit von Kombattanten und Nicht-Kombattanten, Verhältnismäßigkeit, militärische Notwendigkeit, Einhaltung völkerrechtlicher Normen, Vermeidung unnötiger Leiden)</li>
<li>„Normativ-ethische Konsequenzen“ (Mensch als Verantwortungssubjekt, Übertragung von Leben und Tod an Computeralgorithmen, Gewissensentscheidung und Haftung)</li>
<li>„Wirtschaftspolitische Konsequenzen“ (ziviler Sektor als Treiber der technologischen Entwicklung, Verknüpfung von ziviler und militärischer Nutzung).</li>
</ul>
<h4 class=""></h4>
<h4 class="">3.2 Der Theologe und Ethiker Marco Hofheinz argumen&shy;tierte bez&uuml;glich der Kampf&shy;drohnen in dem Schema von Pro und Contra. F&uuml;r die Nutzung von bewaffneten Drohnen sprechen:</h4>
<ul>
<li>„der Schutz der Soldaten“ durch Kampfdrohnen aus den Gesichtspunkten der Fürsorgepflicht, des Sicherheitsgewinns und der eigenen Risikominderung</li>
<li>„die höhere Problemlösungsfähigkeit“ von Kampfdrohnen aus Gründen der physischen Distanz zum Zielort, die längeren Zeiten der Beobachtung und eventuell geringeren Kollateralschäden und damit die Fähigkeit, in „Dilemmasituationen affektfrei von Emotionen wie Rachegefühl, Wut oder Angst“ zu entscheiden.</li>
<li>„Fortschrittsadäquanz“ hinsichtlich der Waffenentwicklung: Die technische Entwicklung von Waffen lässt sich nicht aufhalten. Wer nicht mit rüstet, erleidet Nachteile im Vergleich zum Gegner. Das betrifft insbesondere das Völkerrecht.</li>
<li>„Diskriminierbarkeit von Gebrauch und Missbrauch“ der Kampfdrohnen: Das Waffensystem selbst ist nicht schlecht, nur sein Missbrauch. Der Missbrauch verbietet also nicht den Gebrauch.</li>
</ul>
<p>Gegen die Nutzung von Kampfdrohnen sind analog zu den obigen vier Punkten ethische „Grundbegriffe wie Güterabwägung, Verantwortung, Recht und Moral“ zu bedenken, die auch theologisch von Belang sind:</p>
<ul>
<li>Eine Güterabwägung und Unterscheidung fordert Art. 51 Absatz 5b des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen. „Ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen“, ist verboten. Schwierig ist die Güterabwägung wegen unterschiedlich beurteilter Güter. Leitend sind hier die „Unteilbarkeit der Menschenwürde“ und das christliche „Verständnis der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen“. Konterkariert wird der Grundsatz der Güterabwägung und der Unterscheidung durch Programme des „targeted killing“ für angezielte Personen und Orte sowie unbeteiligte Zivilisten (s.o.). Weil die militärische Entwicklung von den automatisierten zu den autonom wirksamen Waffen geht, ist zu bezweifeln, ob das „moralische und völkerrechtliche Prinzip der Unterscheidung von Kombattanten und Zivilisten“ (EKD) überhaupt durchgehalten werden kann.</li>
<li>Die höhere „Problemlösungsfähigkeit“ von Kampfdrohnen ist illusorisch, weil Emotionen erst „die ethische Urteilsbildung“ ermöglichen (z.B. Mitleid: „Wer ist mein Nächster?“). Deshalb sind „Kampfdrohnen nicht verantwortungsfähig“. Der Pilot der Drohne kann die Situation vor Ort nicht vollständig übersehen. Das trifft auf die Kampfdrohnen der USA zu, die aus weiter Ferne über Relaisstationen gesteuert werden, aber auch auf die Bundeswehr-Drohnen, die im Unterschied dazu vor Ort bedient werden sollen. Die Tendenz zu vollautomatisierten Drohnen widerspricht dem humanitären Völkerrecht, weil menschliche Verantwortlichkeit und Rechtfertigung ausgeschlossen werden.</li>
<li>Kampfdrohnen verwässern das Paradigma „Frieden durch Recht“ des ökumenischen Leitbildes vom gerechten Frieden, wenn sie Zonen bewaffneter Konflikte ausweiten und damit das Kriegsvölkerrecht, also das humanitäre Völkerrecht, verletzen. Sie sind deshalb nicht nur „technisch“ zu bewerten. Zu diskutieren ist darüber hinaus, ob Kampfdrohnen hinsichtlich der Grundsätze von Diskriminierung und Verhältnismäßigkeit nicht Atomwaffen gleichzusetzen sind.</li>
<li>Kampfdrohnen sind ethisch nicht neutral. Die technischen Systemeigenschaften von Drohnen dürfen nicht von ihren Auswirkungen z.B. auf die Konformität des Völkerrechts im Sinne des allgemeinen Gewaltverbotes in Art. 2 Abs. 2 der Charta der Vereinten Nationen getrennt werden. Je weniger risikolos Krieg hinsichtlich seiner Konsequenzen führbar ist, desto akzeptabler wird er.</li>
</ul>
<p>Hofheinz fasste als Ergebnis zusammen: „Der Schluss ist unvermeidlich und unumgänglich, dass auf bewaffnete Drohnen – nicht zuletzt aufgrund eines Unterlaufens der Zuschreibung rechtlicher und moralischer Verantwortung sowie als Schritte auf dem Weg zu autonomen Waffensystemen – verzichtet und letztere international verboten werden sollten. In der militärischen Nutzenlogik der bewaffneten Drohnen liegt das Vorantreiben einer Automatisierung der Systeme bis hin zur sogenannten Autonomie.“ Das gelte auch, so Hofheinz, für die von der Bundeswehr gewünschte Bewaffnung ihrer Drohnen.<a href="#_edn25" name="_ednref25"><strong>[25]</strong></a></p>
<h4 class="">3.3 Albert Fuchs und Odilo Metzler von Pax Christi beurteilten die Theorien des gerechten Krieges (bellum iustum und ius ad bellum) in Bezug auf die Kriegs&shy;droh&shy;nen&shy;pro&shy;ble&shy;matik in funda&shy;men&shy;taler Sch&auml;rfe.</h4>
<p class="">Das Drohnenprogramm von Präsident Obama laufe auf eine Normänderung hinaus, nämlich auf einen Rechtsanspruch auf weltweite antizipatorische Selbstverteidigung gegen al-Qaida und assoziierte Kräfte auch außerhalb von Gebieten aktiver Feindseligkeiten. Das stehe im Gegensatz zu dem Konzept von staatlicher Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta. Die Beurteilung und Rechtfertigung von Kriegsdrohnen entziehe den bellum iustum-Konzeptionen die Grundlagen und stelle sie damit in Frage.<a href="#_edn26" name="_ednref26"><strong>[26]</strong></a></p>
<h3 class="">4. Positionen nach dem Koali&shy;ti&shy;ons&shy;ver&shy;trag 2021</h3>
<h4 class="">4.1 Die FDP hat ihre Entschei&shy;dung zur Anschaffung bewaffneter Drohnen nicht revidiert.</h4>
<p>Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, sagte am 8.7.2020 im Deutschlandfunk:</p>
<p>„Das primäre Ziel sei, Einsatzkräfte zu schützen und am besten auszurüsten. Die bewaffneten Drohnen seien ein strategisches Mittel, um die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzgebieten zu sichern … Der Gegner solle wissen, dass „wir uns wehren könnten“. Die Drohnen seien, anders als noch vor ein paar Jahren, heute so technisch ausgereift, dass sie von der Luft aus genau erkennbar machten, wer sich in den Einsatzgebieten befinde. Sie dienten vor allem der Prävention und dem Schutz. Daher sei sie froh, dass nun Bewegung in die Diskussion um die Anschaffung bewaffneter Drohnen komme.“<a href="#_edn27" name="_ednref27"><strong>[27]</strong></a></p>
<h4 class="">4.2 Die SPD res&uuml;mierte in dem &bdquo;Abschluss&shy;be&shy;richt der SPD-A&shy;r&shy;beits&shy;gruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen&ldquo; vom 12.10.2021<a href="#_edn28" name="_ednref28"><strong>[28]</strong></a>:</h4>
<p>„Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen kommt die Projektgruppe zu der Empfehlung, dass eine Bewaffnung  von Drohnen der Bundeswehr zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten bei mit dem Völkerrecht und den Bündnisverpflichtungen Deutschlands in Einklang stehenden Auslandseinsätzen und unter klarer Berücksichtigung unserer Grundsätze und der Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen in Erwägung gezogen werden kann:</p>
<ul>
<li>Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen …</li>
<li>Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen letalen autonomen Waffensystemen …</li>
<li>Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für bewaffnete Drohnen durch die Bundesregierung ….</li>
<li>Einsatz von bewaffneten Drohnen nur dann, wenn dieser einschließlich der hier aufgeführten Konditionen explizit im vorgelegten Bundestagsmandat für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen ist, …</li>
<li>Verortung des operativ Entscheidenden im Einsatzgebiet …</li>
<li>Bestmögliche Ausbildung, Fürsorge, Betreuung und Nachsorge …“</li>
</ul>
<h4 class="">4.3 B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen verlaut&shy;bar&shy;ten:</h4>
<p>„Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns Grüne undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen besser schützen können. Deshalb muss klar gemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über diese Beschaffung entschieden werden kann.“<a href="#_edn29" name="_ednref29"><strong>[29]</strong></a></p>
<p>Die Delegierte Lene Greve stellte im Rahmen einer Anti-Drohnen-Kampagne in der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 28.1.2022 den Antrag, die Regierungsmitglieder und den Parteivorstand von Bündnis 90/Die Grünen aufzufordern:</p>
<p style="padding-left: 40px">„1. In dieser Legislaturperiode keine bewaffneten Drohnen anzuschaffen und keine vorhandenen Drohnen zu bewaffnen.</p>
<p style="padding-left: 40px">2. Eine breite partei-interne Debatte um die Folgen des Einsatzes bewaffneter Drohnen anzustoßen. Diese soll unter Federführung der BAG Frieden und unter Einbezug von Akteur:innen der Friedensbewegung stattfinden – beispielsweise im Rahmen eines Sonderparteitages.“<a href="#_edn30" name="_ednref30"><strong>[30]</strong></a></p>
<p>Dieser Antrag wurde von der Bundesdelegiertenkonferenz abgelehnt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">4.4 Die Kommission Justitia et Pax erl&auml;uterte im Gespr&auml;ch mit der &bdquo;Tagespost&ldquo; durch ihren Gesch&auml;fts&shy;f&uuml;hrer J&ouml;rg L&uuml;er:</h4>
<p>„‚Justitia et Pax‘ kann die Entscheidung der Ampelparteien für den Einsatz bewaffneter Drohnen nachvollziehen. Es geht am Ende des Tages bei Drohnen wie bei vielen Waffen immer auch darum, unter welchen Bedingungen und wie sie eingesetzt werden. Darüber wird man reden müssen.“ Extralegale Tötungen, wie sie die USA durchführen, seien auf keinen Fall akzeptabel, doch „bewaffnete Drohnen als solches sehen wir nicht als ein grundsätzliches Problem“. Die Gefahr, dass die Hemmschwelle zur Tötung bei der ferngesteuerten Drohne gesenkt wird, schätzt Lüer nicht als groß ein: Grundsätzlich gelte, dass man sich an den Einsatz von Gewaltmitteln nicht gewöhnen dürfe. Er sehe jedoch nicht, dass sich diese Problematik durch bewaffnete Drohnen verschärfen würde. „Sie sind ein neues Mittel und sie haben auch eine ganze Reihe von Vorzügen: In Afghanistan konnte man sehen, dass sie zu einem Mehr an Sicherheit von Truppen führen können. Sie bringen allerdings auch Schwierigkeiten mit sich. Das ist dann jeweils im Einsatz von Mitteln abzuwägen. Das Ziel muss die Minimierung des Gewalteinsatzes sein.“<a href="#_edn31" name="_ednref31"><strong>[31]</strong></a></p>
<h3 class="">5. Fazit</h3>
<p>Die Debatte zum Verbot von bewaffneten Drohnen sollte nicht als beendet angesehen werden. Der Festlegung des Koalitionsvertrages der Ampelparteien zum Trotz sollten die Kirchen, die Wissenschaft, die Zivilgesellschaft und die Friedensbewegung den Bundestag auffordern, die Bewaffnung von Drohnen abzulehnen. Mut dazu macht der Öffentliche Appell von 70 Forscher*innen aus der Künstlichen Intelligenz und der Informatik „Die Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr stoppen – autonome Waffensystem ächten!“ vom 28.1.2022. Die Forscher und Forscherinnen argumentieren zusätzlich zu den schon genannten Gründen gegen bewaffnete Drohnen:</p>
<p>„Die Bewaffnung von Drohnen macht eine autonome Waffenführung prinzipiell möglich und stellt einen kritischen Wendepunkt dar. Der wissenschaftlich-technologische Stand ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass jede moderne ferngelenkte bewaffnete Drohne nur ein Software-Update von einer vollautonomen tödlichen Waffe entfernt ist, ohne dass dies nachgewiesen werden kann! Bewaffnete Drohnen müssen jetzt vermieden werden, bevor der Entwicklung hin zu vollautonomen Waffen kein Einhalt mehr geboten werden kann. Im öffentlichen Diskurs über die Bewaffnung von Drohnen wird die Gefahr einer schleichenden Automatisierung der Kriegsführung bisher unzureichend reflektiert – diese Debatte muss geführt werden! …“<a href="#_edn32" name="_ednref32"><strong>[32]</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Ulrich Frey war Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) von 1972 – 2000 und ist Mitglied des Vorstandes der Martin-Niemöller-Stiftung sowie der Arbeitsgemeinschaft Frieden der Evangelischen Kirche im Rheinland. Er publiziert zu Fragen von Friedensethik und Friedenspolitik.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Anmerkungen:</h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf" rel="nofollow noopener">https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf</a> , S. 118 (Zugriff 2.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a><a href="https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bmvg-bundestag-bericht-drohnendebatte-274216%20vom%203.7.2020"> https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bmvg-bundestag-bericht-drohnendebatte-274216 vom 3.7.2020</a>, S. 19 (Zugriff 24.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref3" name="_edn3">[3] </a>Vgl. im Folgenden: Michael Staack, Rüstungskontrolle ist nicht mehr zeitgemäß, und Alexander Graef, Rüstungskontrolle: Unzeitgemäß und reformbedürftig, aber notwendig!, in: Die Friedenswarte, Vol. 92/2017-2019, Issue 3-4, S. 170, S. 179; Ines-Jacqueline Werkner und Niklas Schörnig (Hrsg.), Cyberwar – die Digitalisierung der Kriegsführung. Fragen zur Gewalt, Band 6, Springer SV, 2019; Martin Pilgram, Kriegsdrohnen – Entwicklung und Stand, in: Mit Kampfdrohnen und Killerrobotern – für gerechten Frieden? Beilage zu Wissenschaft und Frieden 2/20, Dossier 89, S. 3f.; Jürgen Altmann, Autonome Waffensysteme – der nächste Schritt im qualitativen Rüstungswettlauf? In: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling. Unbemannte Waffen und ihre ethische Legitimierung. Fragen zur Gewalt, Band 5, Springer SV, 2019, S. 111- 136.</p>
<p><a href="#_ednref4" name="_edn4">[4]</a> Vgl. u.a. Arbeitskreis Internationale Sicherheitspolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Neue digitale Militärtechnologien und autonome Waffensysteme. Die Zukunft der Kriegsführung, S. 3, August 2015, <a href="https://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/11622.pdf" rel="nofollow noopener">https://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/11622.pdf</a> (Zugriff 25.9.2020); Philipp von Wussow, Keine Aussicht auf Cyberfrieden, in: Zur Sache BW, Ausgabe 37, 1/2020, S. 8ff.; IMI-Analyse 2016/35, in: Ausdruck Oktober 2016 „Strategien im Cyberkrieg – Verschiedene Perspektiven auf das fünfte Schlachtfeld“, <a href="https://www.imi-online.de/2016/09/26/strategien-im-cyberkrieg/" rel="nofollow noopener">https://www.imi-online.de/2016/09/26/strategien-im-cyberkrieg/</a> (Zugriff 24.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref5" name="_edn5">[5]</a> Der Spiegel, Kühler Krieg, Nr. 39/2016, S. 17.</p>
<p><a href="#_ednref6" name="_edn6">[6]</a> Thomas Gruber, Strategien im Cyberkrieg. Verschiedene Perspektiven auf das fünfte Schlachtfeld, in: Informationsstelle Militarisierung (IMI), Ausdruck Oktober 5/2016, S. 31.</p>
<p><a href="#_ednref7" name="_edn7">[7]</a> Vgl. ausführlich zur Problematik: Annika Schledorn, Das Verhältnis der Menschenrechte zum humanitären Völkerrecht am Beispiel von „targeted killings“, in: Die Friedenswarte, Vol. 93, 2020, Issue 1-2, S. 195-216.</p>
<p><a href="#_ednref8" name="_edn8">[8]</a> S. <a href="http://securitydata.newamerica.net/drones/pakistan-analysis.html" rel="nofollow noopener">http://securitydata.newamerica.net/drones/pakistan-analysis.html</a> (Zugriff 1.10.2020) sowie   <a href="https://www.thebureauinvestigates.com/stories/2017-01-01/drone-wars-the-full-data" rel="nofollow noopener">https://www.thebureauinvestigates.com/stories/2017-01-01/drone-wars-the-full-data</a> (Zugriff 27.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref9" name="_edn9">[9]</a> Andere NGOs berichten ebenfalls zu dem Thema: Amnesty International hat beispielsweise in Pakistan neun Zivilisten als eindeutig illegale Opfer recherchiert.</p>
<p><a href="#_ednref10" name="_edn10">[10]</a> Karl-Heinz Brunner, <a href="https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/" rel="nofollow noopener">https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/</a> wider-den-grenzenlosen-krieg-1331/ (Zugriff 4.9.2020); Kai Biermann und Thomas Wiegold, Der Krieg der Drohnen, in: Blätter November 2015, <a href="https://www.blaetter.de/ausgabe/2015/november/" rel="nofollow noopener">https://www.blaetter.de/ausgabe/2015/november/</a> der-krieg-der-drohnen (Zugriff 4. 9. 2020).</p>
<p><a href="#_ednref11" name="_edn11">[11]</a> S. <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906" rel="nofollow noopener">https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906</a> (Zugriff 4.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref12" name="_edn12">[12]</a> S. <a href="https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_05/555046-555046">https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_05/555046-555046</a> (Zugriff 4.9.2020); Details über die nach dem Wunsch der Bundeswehr zu beschaffende Kampfdrohne vom Typ G-Heron TP, die dafür benötigte Logistik auf dem Fliegerhorst Jagel bei Schleswig, die Ausbildung der Piloten und die „vernetzte Operationsführung“ beim Betrieb der Drohnen berichtete Detlef Mielke (DFG-VK) in: (Keine) Kampfdrohnen für die Bundeswehr, Zivilcourage 1/2020, S. 12ff.</p>
<p><a href="#_ednref13" name="_edn13">[13]</a> S. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Nordrhein-Westfalen&amp;Datum=19.03.2019&amp;Aktenzeichen=4%20A%201361%2F15">https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Nordrhein-Westfalen &amp;Datum=19.03.2019&amp;Aktenzeichen=4%20A%201361%2F15</a>, S. 9 (Zugriff 30.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref14" name="_edn14">[14]</a> Zum Begriff von autonomen, überwacht-autonomen und teil-autonomen Waffensystemen vgl. die Ausführungen des International Committee of the Red Cross (ICRC): Autonomous Weapon Systems: Technical, military and  humanitarian aspects. Expert meeting report, Genf 2014, 14.</p>
<p><a href="#_ednref15" name="_edn15">[15]</a> S. <a href="https://www.killer-roboter-stoppen.de/2019/11/spiel-auf-zeit/" rel="nofollow noopener">https://www.killer-roboter-stoppen.de/2019/11/spiel-auf-zeit/</a> (Zugriff 24.9.2020); Thomas Küchenmeister, Autonome Waffen: Killerroboter außer Kontrolle?, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, September 2019; <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/autonome-waffen/2276700" rel="nofollow noopener">https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/autonome-waffen/2276700</a> (Zugriff 3.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref16" name="_edn16">[16]</a> Zur deutschen Haltung zu AWS: Jürgen Altmann, autonome Waffensysteme – der nächste Schritt im qualitativen Rüstungswettlauf? In: Ines-Jacqueline Werkner und Marco Hofheinz (Hrsg.), Unbemannte Waffen und ihre ethische Legitimierung. Fragen zur Gewalt, Band 5, Springer SV, 2019, S. 127ff.</p>
<p><a href="#_ednref17" name="_edn17">[17]</a> Thomas Küchenmeister, Autonome Waffen: Killerroboter außer Kontrolle?, in: Blätter, September 2019, S. 4.</p>
<p><a href="#_ednref18" name="_edn18">[18]</a> Vereinte Nationen, <a href="https://unric.org/de/autonomewaffen20122021">https://unric.org/de/autonomewaffen20122021</a> (Zugriff 17.5.2022).</p>
<p><a href="#_ednref19" name="_edn19">[19]</a> Brief an die Mitglieder der Fraktion, s. <a href="https://augengeradeaus.net/2020/07dokumetation-kriterien-der-spd-fuer-entscheidung">https://augengeradeaus.net/2020/07dokumetation-kriterien-der-spd-fuer-entscheidung</a> (Zugriff 24.9.2020); siehe auch: Rolf Mützenich, Exekutive Exekutionen durch bewaffnete Drohnen? Braucht Deutschland Kampfdrohnen? SPD, 12.7.2013.</p>
<p><a href="#_ednref20" name="_edn20">[20]</a> S. <a href="https://www.rnd.de/politik/kramp-karrenbauer-setzt-bewaffnete-drohnen-fur-die-bundeswehr-auf-die-tagesordnung-3EYW6JHU2JBZ5OMGITMPIT7SPQ.html">https://www.rnd.de/politik/kramp-karrenbauer-setzt-bewaffnete-drohnen-fur-die-bundeswe hr-auf-die-tagesordnung-3EYW6JHU2JBZ5OMGITMPIT7SPQ.html</a>. (Zugriff 24.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref21" name="_edn21">[21]</a> S. <a href="https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bmvg-bundestag-bericht-drohnendebatte-274216" rel="nofollow noopener">https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bmvg-bundestag-bericht-drohnendebatte-274216</a> vom 3.7.2020, S. 1f. (Zugriff 24.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref22" name="_edn22">[22]</a> S. <a href="https://augengeradeaus.net/2020/10/dronewatch-folgt-auf-die-debatte-ueber-bewaffnete-droh" rel="nofollow noopener">https://augengeradeaus.net/2020/10/dronewatch-folgt-auf-die-debatte-ueber-bewaffnete-droh</a> nen-die-entscheidung/ (Zugriff 6.10.2020).</p>
<p><a href="#_ednref23" name="_edn23">[23]</a> S. <a href="https://www.zdf.de/nachrichten/politik/wehrbeauftragte-hoegl-fuer-bewaffnete-drohnen-100.html">https://www.zdf.de/nachrichten/politik/wehrbeauftragte-hoegl-fuer-bewaffnete-drohnen-100. html</a> (Zugriff 3.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref24" name="_edn24">[24]</a> Arbeitskreis Internationale Sicherheitspolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Neue digitale Militärtechnologien und autonome Waffensysteme. Die Zukunft der Kriegsführung, S. 6ff., August 2015, <a href="https://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/11622.pdf" rel="nofollow noopener">https://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/11622.pdf</a> (Zugriff 25.9.2020).</p>
<p><a href="#_ednref25" name="_edn25">[25]</a> Marco Hofheinz, Abusus non tollit usum? Ein kleines theologisch-ethisches Argumentarium zum Gebrauch von Kampfdrohnen, in: Ines-Jacqueline Werkner, Marco Hofheinz (Hrsg.), Unbemannte Waffen und ihre ethische Legitimierung, Fragen zur Gewalt, Band 5, Springer SV, 2019, S. 137–169. Mit ähnlichem Ergebnis (Auswahl): Der Physiker Jürgen Altmann, Zur Beurteilung automatisierter und autonomer Waffensysteme, in: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling (Hrsg.), Handbuch Friedensethik, Springer SV, 2017, S. 793–803; BICC, HSFK, IFSH, INEF (Hrsg.), Friedensgutachten 2020, Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa, transcript-Verlag, 2020, S. 103; Christian Mölling, LAWS Verbotsprozess und sicherheitspolitische Implikationen, Stellungnahme der DGAP vom 6.11.2019; Europäisches Parlament 2014 -2019, Entschließung vom 12.9.2018 zu autonomen Waffensystemen, Nr. 4 (2018/2752(RSP), <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/" rel="nofollow noopener">https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/</a> TA-8-2018-0341_DE.html (Zugriff 30.9.2020); Ökumenischer Rat der Kirchen, Protokollpunkt zu tödlichen Waffensystemen – „Killerroboter“, Exekutivausschuss 20.-26.11.2019, Dok. Nr. 04 rev. <a href="https://www.oikoumene.org/de/resources/documents/executive-committee/minute-on-lethal-autonomous-weapons-systems-killer-robots">https://www.oikoumene.org/de/resources/documents/executive-committee/minute-on-lethal-autonomous-weapons-systems-killer-robots</a> (Zugriff 30.9.2020); Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Kundgebung der Synode 2019 in Dresden, <a href="https://www.ekd.de/kundgebung-ekd-synode-frieden-2019-51648.htm">https://www.ekd.de/kundgebung-ekd-synode-frieden-2019-51648.htm</a> (Zugriff 24.9.2020); Renke Brahms, Friedensbeauftragter der EKD, <a href="https://www.evangelische-friedensarbeit.de/artikel/2018/ekd-friedensbeauftragter-anschaffung-von-drohnen-nochmals-ueberdenken">https://www.evangelische-friedensarbeit.de/artikel/2018/ekd-friedensbeauftragter-anschaffung-von-drohnen-nochmals-ueberdenken</a> (Zugriff 6.10.2020); Bernhard Koch, Die Gegenwart, Leben unter Drohnen, Frankfurter Allgemeine Zeitung 3.2.2014; <a href="https://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/drohnenkrieg-leben-unter-droh">https://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/drohnenkrieg-leben-unter-droh</a> (Zugriff 30. 9. 2020); Organisationen und Gruppen aus Kirchen, Friedensbewegung und Zivilgesellschaft, wie die internationale Kampagne „Stop Killer Robots“ (<a href="https://www.stopkillerrobots.org;" rel="nofollow noopener">https://www.stopkillerrobots.org;</a> Zugriff 30.9.2020) und das Netzwerk Friedens­ko­operative (<a href="https://www.friedenskooperative.de;" rel="nofollow noopener">https://www.friedenskooperative.de;</a> Zugriff 30. 9. 2020), fordern durchgängig die Ächtung sogenannter Killerroboter.</p>
<p><a href="#_ednref26" name="_edn26">[26]</a> Odilo Metzler und Albert Fuchs, Theorie(n) des gerechten Krieges zur Kriegsdrohnenproblematik, in: Wissenschaft und Frieden, Dossier 89, Beilage zu Wissenschaft und Frieden 2/2020 (Mit Kampfdrohnen und Killerrobotern – für gerechten Frieden?), S. 6ff.,<a href="https://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?dossierID=093"> https://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?dossierID=093</a> (Zugriff 26. 9. 2020).</p>
<p><a href="#_ednref27" name="_edn27">[27]</a> S. <a href="https://www.deutschlandfunk.de/fdp-politikerin-zu-bewaffneten-drohnen-strack-zimmermann-100.html">https://www.deutschlandfunk.de/fdp-politikerin-zu-bewaffneten-drohnen-strack-zimmermann -100.html</a> (Zugriff 2.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref28" name="_edn28">[28]</a> S. <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20211012_Bericht_PG_Drohnen.pdf">https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20211012_Bericht_PG_Drohnen.pdf</a> (Zugriff 3.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref29" name="_edn29">[29]</a> S. <a href="https://www.gruene.de/themen/frieden-und-menschenrechte/%20Fragen%20und%20Antworten.%20Wie">https://www.gruene.de/themen/frieden-und-menschenrechte/ Fragen und Antworten. Wie</a> stehen die Grünen zu bewaffneten Drohnen? (Zugriff 3.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref30" name="_edn30">[30]</a> S. <a href="https://antraege.gruene.de/47bdk/aufruestungsspirale_beenden_entschiedene_friedenspolitik_statt_drohen_-27683">https://antraege.gruene.de/47bdk/aufruestungsspirale_beenden_entschiedene_friedenspolitik _statt_drohen_-27683</a> (Zugriff 3.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref31" name="_edn31">[31]</a> S. <a href="https://www.die-tagespost.de/politik/der-kampf-um-bewaffnete-drohnen-hat-ein-ende-art-223753">https://www.die-tagespost.de/politik/der-kampf-um-bewaffnete-drohnen-hat-ein-ende-art-223 753</a> (Zugriff 3.2.2022).</p>
<p><a href="#_ednref32" name="_edn32">[32]</a> S. <a href="https://www.kasseler-friedensforum.de/663/appelle/Die-Bewaffnung-von-Drohnen-fuer-die-Bundeswehr-stoppen-autonome-Waffensysteme-aechten/(Zugriff">https://www.kasseler-friedensforum.de/663/appelle/Die-Bewaffnung-von-Drohnen-fuer-die-Bundeswehr-stoppen-autonome-Waffensysteme-aechten/(Zugriff</a> 3.2.2022); vgl. auch die Beilage zu „Wissenschaft und Frieden“ 4/2021, das reichhaltige Dossier 93 „Künstliche Intelligenz zieht in den Krieg“, hrsg. von der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden e.V. (WIFF) und dem Forum InformatikerInnen für Friedens und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/kampfdrohnen-die-zustimmung-des-bundestages-verhindern/">Kampfdrohnen!? Die Zustimmung des Bundestages verhindern!*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Otfried Nassauer (1956 &#8211; 2020)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/231-232/publikation/otfried-nassauer-1956-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Dec 2020 12:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 231/232 (3-4/2020), S. 214-215 Es f&#228;llt schwer, von guten Kollegen und Freunden Abschied zu nehmen. Das gilt ganz besonders f&#252;r Otfried Nassauer. Die taz charakterisierte ihn in ihrem Nachruf als ein &#8222;Unikum, ein Einzelwesen&#8220;. Otfried Nassauer, geboren am 20.8.1956 in Siegen, gestorben am 1.10.2020 in Berlin im Alter von nur 64 Jahren, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/231-232/publikation/otfried-nassauer-1956-2020/">Otfried Nassauer (1956 &#8211; 2020)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 231/232 (3-4/2020), S. 214-215</p>
<p>Es f&auml;llt schwer, von guten Kollegen und Freunden Abschied zu nehmen. Das gilt ganz besonders f&uuml;r Otfried Nassauer. Die taz charakterisierte ihn in ihrem Nachruf als ein <i>&#8222;Unikum, ein Einzelwesen&#8220;</i>. </p>
<p>Otfried Nassauer, geboren am 20.8.1956 in Siegen, gestorben am 1.10.2020 in Berlin im Alter von nur 64 Jahren, hat das Archiv des <i>&#8222;Berliner Informationszentrums f&uuml;r Transatlantische Sicherheit&#8220;</i> (BITS) aufgebaut und dort immens viel Material und Wissen &uuml;ber deutsche und internationale R&uuml;stungspolitik (auch der USA) sowie &uuml;ber Friedens- und Sicherheitspolitik gesammelt und &#8211; das ist wichtiger &#8211; auch weitergegeben. Otfried Nassauer ist ein Kind der Friedensbewegung der 1980er Jahre. Er studierte Theologie, bevor er sich als freier Journalist, kritischer Berater der Friedensbewegung, von Presseorganen, Fernsehanstalten und Rundfunk, Lieferant von Hintergrundinformationen und Referent bei unz&auml;hligen Tagungen als kompetenter Fachmann bew&auml;hrte. Seine Analysen waren pr&auml;zise und von Faktenwissen gepr&auml;gt. Er konnte Informationen, Meinungen und Interessen auseinanderhalten. Ideologisch verk&uuml;rzt hat er nie argumentiert.</p>
<p>Auch die Evangelische Erwachsenenbildung, einschlie&szlig;lich der Evangelischen Akademie im Rheinland, hat ihn oft eingeladen. Mit seinem Siegerl&auml;nder Akzent, engagiert, freundlich und aufmerksam beteiligte er sich mit Referaten und noch &uuml;berzeugender in der detaillierten problemorientierten Diskussion. Das bef&auml;higte ihn, auch kritisch mit Milit&auml;rs zu sprechen. Otfried Nassauer wusste, was Krieg und Gewalt bedeuten und konnte analytisch distanziert damit umgehen. Wenn man etwas wissen wollte, war es ratsam, zun&auml;chst die reichhaltige und stets aktuelle Website <a href="http://www.bits.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bits.de</a> zu konsultieren oder ihn einfach anzurufen.</p>
<p>Otfried war nicht nur ein herausragender Fachjournalist, sondern auch ein offener, guter Freund und Weggenosse. Die Trauer um ihn ist gro&szlig;. Die dauerhafte Erinnerung an ihn ist gewiss.</p>
<p><i>Ulrich Frey</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/231-232/publikation/otfried-nassauer-1956-2020/">Otfried Nassauer (1956 &#8211; 2020)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Schwerer Abschied von Volkmar Deile</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/schwerer-abschied-von-volkmar-deile/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 10:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 135-136 Wir trauern um Volkmar Deile. Geboren 1943 in Lübeck, ist er am 2. April 2020 in Berlin im Alter von 77 Jahren an den Folgen einer Krebserkrankung gestorben. Er war ein leidenschaftlicher, zielstrebiger Arbeiter für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechte. Die Friedensdienste, die Friedensbewegung, die Kirchen in Deutschland, die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/schwerer-abschied-von-volkmar-deile/">Schwerer Abschied von Volkmar Deile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 135-136</p>
<p>Wir trauern um Volkmar Deile. Geboren 1943 in Lübeck, ist er am 2. April 2020 in Berlin im Alter von 77 Jahren an den Folgen einer Krebserkrankung gestorben. Er war ein leidenschaftlicher, zielstrebiger Arbeiter für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechte. Die Friedensdienste, die Friedensbewegung, die Kirchen in Deutschland, die Ökumene, die Menschenrechtsorganisationen sowie die Zivilgesellschaft haben ihm zukunftsweisende Initiativen zu verdanken. Er hat allen mit Nachdenklichkeit und großer brüderlicher Liebe zu einem Profil verholfen, das von dem Wunsch nach <i>&#132;Umkehr&#147;</i> aus festem christlichem Glauben geleitet war.</p>
<p>Als Geschäftsführer der <i>Aktion Sühnezeichen Friedensdienste </i>(ASF) (1975 &#150; 1984) war Pfarrer Volkmar Deile einer der wesentlichen Köpfe der Friedensbewegung. Er war ein Vordenker gegen den NATO-Doppelbeschluss vom Dezember 1979. Der Aufruf zur Demonstration und Kundgebung in Bonn am 10. Oktober 1981 unter dem Motto <i>&#132;Gegen die atomare Bedrohung gemeinsam vorgehen&#147;</i>, veranstaltet von der <i>ASF</i> und der <i>Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden </i>(AGDF), argumentierte gradualistisch:<i> &#132;Wir fordern die Regierungen der Mitgliedsländer der NATO auf, ihre Zustimmung zum Beschluss über die Stationierung neuer Mittelstreckenraketen zurückzuziehen. Damit soll der Weg für die Verringerung der Atomwaffen in West- und Osteuropa geöffnet werden mit dem Ziel, einen wechselseitigen umfassenden Abrüstungsprozess in Gang zu setzen.&#147; </i>In ganz Bonn protestierten fröhlich und gewaltfrei 300.000 Menschen aus über 770 Friedensinitiativen in der gemeinsamen Sorge vor der wachsenden Gefahr eines Nuklearkrieges. Bonner Geschäftsleute vernagelten aus Angst ihre Schaufenster mit Brettern. Ein Demonstrant malte enttäuscht auf eines der verrammelten Schaufenster:<i> &#132;Nun komme ich extra aus Moskau, um hier einzukaufen.&#147; </i>Die Demonstrierenden lehnten die &#132;Nachrüstung&#147; mit 572 amerikanischen nuklearen Gefechtsköpfen vom Typ <i>Cruise Missile </i>und <i>Pershing II</i>-Raketen ab. Der <i>&#132;Koordinationsausschusses der Friedensbewegung&#147;</i>,<i> </i>der aus 30 kontrovers ausgerichteten Organisationen bestand, führte die Friedensbewegung weiter. Andreas Zumach und Volkmar Deile spielten eine führende Rolle.</p>
<p>Im Rahmen des<i> Interkerkelijk Vredesberaad </i>(IKV) in den Niederlanden verband Volkmar die Friedensbewegung in der Bundesrepublik u.a. mit der in Großbritannien, Niederlanden, Belgien, Italien und den Niederlanden. Der ökumenisch aufgestellte IKV erleichterte es, mit den für Frieden Verantwortlichen beim Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Aktion Sühnezeichen in der DDR einen fruchtbaren Austausch zu pflegen. Volkmar Deile verschaffte den Westdeutschen Zugang zu dem <i>&#132;unbekannten Wesen DDR&#147;</i> in Gestalt der sich dort entwickelnden Friedensbewegung.</p>
<p>Ein großes Anliegen für Volkmar Deile war die Verbreitung des konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung, ausgerufen vom Ökumenischen Rat der Kirchen 1983. Die christliche Friedensbewegung brachte das ökumenische Anliegen in die Kirchen ein. Damit wurden die zivilgesellschaftlichen Friedensinitiativen zu einer der Sozialgestalten von Kirche. Volkmar half, die Erste Europäische Ökumenische Versammlung für <i>&#132;Frieden in Gerechtigkeit&#147;</i> 1989 in Basel im Auftrag der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und Großveranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages zu organisieren. Er machte zusammen mit anderen den Kirchentag in Hannover 1983 mit der Kampagne <i>&#132;Umkehr zum Leben &#150; Nein ohne jedes Ja zu den Massenvernichtungswaffen&#147;</i> violett.</p>
<p>Als Generalsekretär der Deutschen Sektion von <i>Amnesty International </i>(1990 &#150; 1999) hat Volkmar Deile die Menschenrechte in einer turbulenten Zeit gestützt und gefördert. Zu erinnern ist an die Vereinigung der beiden deutschen Staaten, den 1. Golfkrieg, Völkermord in Ruanda, Massaker in Srebrenica im Kosovokrieg, die rassistischen Anschläge von Mölln, Solingen und Rostock-Lichtenhagen, den Kampf um die Erhaltung des Rechts auf Asyl und die Menschenrechtskonferenz der UNO 1993 in Wien.</p>
<p>Volkmar Deile ist Dank zu sagen für sein Nachdenken über eine Theologie nach Auschwitz und das christlich-jüdische Gespräch, seine Arbeit gegen Antisemitismus und gegen Menschenfeindlichkeit, für Abrüstung und Frieden unter dem Leitstern der Gewaltfreiheit. <br />Der Mensch Volkmar Deile war, um einige Eigenschaften zu nennen: uneitel, unprätentiös, klug und ohne dogmatische Positionen, nicht &#132;pastoral&#147;, loyal, nicht an Ideologien orientiert und offen für theologische und politische Inhalte.</p>
<p>Volkmar war mit vielen, mit denen er zusammenarbeitete, auf eine sehr empathische und hilfreiche Freundschaft verbunden, so auch mit mir bei der <i>AGDF</i>. Wenn er sich verabschiedete, sagte er manchmal <i>&#132;Halte dich wacker&#147;</i>.<i> </i>Mit kritischen Gedanken im Blick auf die Multikrisen unserer Tage schließe ich mit einem <i>&#132;Haltet Euch wacker!&#147;</i>.</p>
<p><i>Ulrich Frey, Geschäftsführer der AGDF 1972 bis 2000, mitverantwortlich für die <br />Organisation der Demonstration und Kundgebung am 10.10.1981</i></p>
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		<item>
		<title>Die Rückkehr des „Sowohl als Auch“ in der Atomfrage</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/die-rueckkehr-des-sowohl-als-auch-in-der-atomfrage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2020 12:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-rueckkehr-des-sowohl-als-auch-in-der-atomfrage/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Kommentar zur Kundgebung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 13.11.2019. In: vorgänge Nr. 229 (1/2020), S. 146-152 Die 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat auf ihrer 6. Tagung im November 2019 unter dem Titel „Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“ neue friedenspolitische Leitlinien (eine sogenannte Kundgebung) verabschiedet. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/die-rueckkehr-des-sowohl-als-auch-in-der-atomfrage/">Die Rückkehr des „Sowohl als Auch“ in der Atomfrage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Kommentar zur Kundgebung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 13.11.2019. In: vorgänge Nr. 229 (1/2020), S. 146-152</p>
<p>Die 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat auf ihrer 6. Tagung im November 2019 unter dem Titel <em>„Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“</em> neue friedenspolitische Leitlinien (eine sogenannte Kundgebung) verabschiedet. Der folgende Beitrag untersucht, inwiefern sich die in Dresden verabschiedete Kundgebung in die bisherige Entwicklung friedenspolitischer Positionen der Evangelischen Kirche einreiht und wo sie hinter bisherige Standards zurückfällt.</p>
<p>Die Kundgebung, eine offizielle Stellungnahme des höchsten Gremiums der EKD, enttäuscht mit ihrer Position zur Abschreckung, weil diese Strategie im Gegensatz zum Entwurf nicht mehr als unwirksam deklariert wird. Die Abschreckung wird nicht einmal erwähnt, obwohl der Rat der EKD in seiner Denkschrift schon im Jahre 2007 mit einer kontroversen Interpretation der politischen und strategischen Folgerungen geurteilt hatte: „<em>Die Tauglichkeit der Strategie der nuklearen Abschreckung ist jedoch in der Gegenwart überhaupt fraglich geworden. Aus der Sicht evangelischer Friedensethik kann die Drohung mit Nuklearwaffen heute nicht mehr als Mittel legitimer Selbstverteidigung betrachtet werden</em>.“ Die Nichterwähnung bedeutet, dass das „noch“ der VIII. Heidelberger These aus dem Jahre 1959 wieder gilt, nämlich: „<em>Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen</em>.“</p>
<p>Die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) folgen spätestens seit der Denkschrift des Rates der EKD „<em>Für Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen</em>“ (2007) dem in der Ökumene überwiegend gültigen Leitbild des gerechten Friedens. In Denkschriften soll „<em>nach Möglichkeit ein auf christlicher Verantwortung beruhender, sorgfältig geprüfter und stellvertretend für die ganze Gesellschaft formulierter Konsens zum Ausdruck kommen</em>.“ <a href="#_edn1" name="_ednref1">[1]</a> Die Denkschrift der EKD für den inner- und außerkirchlichen Gebrauch zum großen zeitgenössischen Thema versteht „Frieden“ in einem umfassenden Sinne so:</p>
<p>„<em>Die biblische Sicht stützt ein prozessuales Konzept des Friedens. Friede ist kein Zustand (weder der bloßen Abwesenheit von Krieg, noch der Stillstellung aller Konflikte), sondern ein gesellschaftlicher Prozess abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit – letztere jetzt verstanden als politische und soziale Gerechtigkeit, d. h. als normatives Prinzip gesellschaftlicher Institutionen. Friedensfördernde Prozesse sind dadurch charakterisiert, dass sie in innerstaatlicher wie in zwischenstaatlicher Hinsicht auf die Vermeidung von Gewaltanwendung, die Förderung von Freiheit und kultureller Vielfalt sowie auf den Abbau von Not gerichtet sind. Friede erschöpft sich nicht in der Abwesenheit von Gewalt, sondern hat ein Zusammenleben in Gerechtigkeit zum Ziel. In diesem Sinn bezeichnet ein gerechter Friede die Zielperspektive politischer Ethik</em>.“<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a></p>
<p>Der „Ökumenische Aufruf zum Gerechten Frieden“, Begleitdokument der X. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), definierte ähnlich:</p>
<p>„<em>Im Bewusstsein der Grenzen von Sprache und Verstehen schlagen wir vor, gerechten Frieden als einen kollektiven und dynamischen, doch zugleich fest verankerten Prozess zu verstehen, der darauf ausgerichtet ist, dass Menschen frei von Angst und Not leben können, dass sie Feindschaft, Diskriminierung und Unterdrückung überwinden und die Voraussetzungen schaffen können für gerechte Beziehungen, die den Erfahrungen der am stärksten Gefährdeten Vorrang einräumen und die Integrität der Schöpfung achten</em>.“<a href="#_edn3" name="_ednref3">[3]</a></p>
<p>Die konkreten gesellschaftlichen und politischen Bedingungen, unter denen Frieden zu verwirklichen ist, haben sich seit 2007 in einigen Punkten wesentlich geändert. Auch neue Probleme sind aufgetaucht. Die Frage war also, ob eine neue umfassende Denkschrift angezeigt wäre. Dafür fand sich jedoch keine Mehrheit. Konsens war, nur an den kritischen Punkten weiterzuarbeiten. Parallel dazu begann in einigen Gliedkirchen der EKD eine Diskussion mit dem Ziel, das in Wort und Tat zu gestalten, was das Leitbild zum Inhalt hatte, also „<em>Kirche des gerechten Friedens</em>“ zu werden. Der stärkste Anstoß in diese Richtung kam aus der badischen Landeskirche. Deren höchstes Organ, die Landessynode, beschloss nach einem fast zweijährigen Diskussionsprozess in den Kirchenbezirken am 24.10.2013, „<em>Kirche des gerechten Friedens zu werden</em>“. Ein Szenario-Prozess unter dem Motto „<em>Sicherheit neu denken – von der militärischen zur zivilen Sicherheitspolitik – ein Szenario bis zum Jahr 2040</em>“ sollte mittelfristig zu einem Ausstieg aus der militärischen Friedenssicherung führen. Andere Initiativen kamen z.B. aus der hannoverschen Kirche, der Nordkirche und der Ev. Kirche in Hessen und Nassau. In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) beschloss die Landessynode am 11.1.2018 das „<em>Friedenswort 2018. Auf dem Weg zum gerechten Frieden. Impulse zur Eröffnung eines friedensethischen Diskurses anlässlich des Endes des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren“</em>. Die Initiativen aus diesen Kirchen haben die Synode der EKD („Parlament“ der EKD und deren höchstes Organ) des Jahres 2017 bewogen, die Synode des Jahres 2019 dem Thema <em>„Schritte auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens“</em> zu widmen. Dazu hat im April 2018 ein breit angelegter Diskussionsprozess unter der Leitung des Friedensbeauftragten des Rates der EKD, Renke Brahms, begonnen. Als „Aufgabe“ formulierte er am 24.4.2018:</p>
<p><em>„Aufgabe der Synode der EKD wird es sein, die Friedensbotschaft des Evangeliums neu in die gegenwärtigen Herausforderungen und Aufgaben hineinzusprechen. Die Friedensdenkschrift von 2007 ist dafür ein guter Rahmen, aber längst nicht mehr ausreichend. Neben der Aufgabe, evangelische Friedensethik weiterzudenken, soll so etwas wie eine Selbstverpflichtung der evangelischen Kirche stehen, ihre eigene Botschaft und Gestalt zu prüfen und konkrete Schritte auf dem Weg zu einer &#8218;Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens&#8216; zu gehen.“</em></p>
<p>Eingeladen zu diesem breit angelegten mehrjährigen Prozess waren die Mitglieder der Synode der EKD, der Synoden der Gliedkirchen der EKD und die Mitglieder der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD. Etappen dieses Prozesses waren nach einer Konsultation im September 2018 zunächst Arbeitsgruppen zu fünf Themenbereichen, die einer Vorbereitungsgruppe knappe Papiere für die Formulierung einer Kundgebung der Friedenssynode der EKD vom 9.-13.9.2019 in Dresden liefern sollten, also einem Beschluss der Synode, in dem die offizielle Position der EKD zum Thema der Synode dokumentiert wird. In mehreren Arbeitsgängen entstanden die Papiere der Arbeitsgruppen und Entwürfe für die Kundgebung der Synode.<br />
Ergebnis des Konsultationsprozesses waren Texte zu fünf Themenbereichen<a href="#_edn4" name="_ednref4">[4]</a>, ein friedenstheologisches Lesebuch<a href="#_edn5" name="_ednref5">[5]</a> und der Entwurf einer Kundgebung. Den EKD-Synodalen lagen am 13.11.2019 aber nur das Lesebuch und der Entwurf der Kundgebung zur Entscheidung vor, leider nicht – entgegen den vorherigen Ankündigungen – die Ergebnisse der Arbeitsgruppen. Die EKD-Synode beschloss die Kundgebung <em>„Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens“</em> am 13.11.2019.<a href="#_edn6" name="_ednref6">[6]</a></p>
<p>Im Wesentlichen zu begrüßen sind die Ausführungen der Kundgebung zu den Themenbereichen der Gewaltfreiheit, der nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes, des gesellschaftlichen Friedens und der europäischen Verantwortung. Auf einzelne kritische Punkte kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Die grundlegenden Aussagen zur Gewaltfreiheit sind jedoch in dem Kapitel über die<em> „Herausforderungen durch Automatisierung, Cyberraum und Atomwaffen“</em> (S. 6f.) praktisch und politisch nicht eingelöst worden. Was theologisch und ethisch vorgegeben wird, ist praktisch-politisch nicht schlüssig dargelegt.</p>
<p>Einige wichtige Kritikpunkte an dem Inhalt der Kundgebung sind zu nennen:</p>
<p>Die Bemerkung, <em>„automatisierte, teilautonome und unbemannte Waffensysteme“</em> dienten <em>„auch dem Schutz von Zivilisten und Zivilistinnen“</em>, ebnet politisch schleichend einen Weg zur Einführung solcher Waffen. Denn sie suggeriert die Annahme, dass die Gefährdung von Zivilpersonen ausgeschlossen werden könne und mehr noch, dass diese durch solche Waffen sogar geschützt werden könnten und also hilfreich sein könnten. Der Verzicht auf bewaffnete Drohnen wird in der verabschiedeten Kundgebung im Gegensatz zum Entwurf nicht mehr erwähnt und deshalb auch nicht gefordert. Der Satz <em>„Wir sehen die Notwendigkeit, zur Vermeidung … von Konflikten im Cyberraum auf der Grundlage ethischer Kriterien ein völkerrechtlich verbindliches Cyberrecht zu entwickeln &#8230;“</em> lässt fragen, welche ethischen Kriterien das sein könnten.</p>
<p>Klar ausgedrückt ist die überfällige Positionierung der EKD zur Ächtung der Atomwaffen. <em>„Dennoch erscheint uns heute angesichts einer mangelnden Abrüstung, der Modernisierung und der Verbreitung der Atomwaffen die Einsicht unausweichlich, dass nur die völkerrechtliche Ächtung und das Verbot von Atomwaffen den notwendigen Druck aufbaut, diese Waffen gänzlich aus der Welt zu verbannen.“</em> Positiv zu beurteilen ist auch die Aufforderung an die Bundesregierung, konkrete Schritte zur Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages einzuleiten. Allerdings wird sie durch zusätzliche Anforderungen etwas verwässert, z.B. durch die Forderung, <em>„Gespräche und Verhandlungen mit den Partnern in NATO, EU und OSZE“</em> zu führen, etwa über <em>„ein weltweites Moratorium der Modernisierung der Atomwaffen“. </em></p>
<p>Die Kundgebung enttäuscht dagegen mit ihrer Position zur Abschreckung, weil diese Strategie im Gegensatz zum Entwurf nicht mehr als unwirksam deklariert wird. Die Abschreckung wird nicht einmal erwähnt, obwohl der Rat der EKD in seiner Denkschrift schon im Jahre 2007 mit einer kontroversen Interpretation der politischen und strategischen Folgerungen geurteilt hatte: <em>„Die Tauglichkeit der Strategie der nuklearen Abschreckung ist jedoch in der Gegenwart überhaupt fraglich geworden. Aus der Sicht evangelischer Friedensethik kann die Drohung mit Nuklearwaffen heute nicht mehr als Mittel legitimer Selbstverteidigung betrachtet werden.“<a href="#_edn7" name="_ednref7"><strong>[7]</strong></a></em> Die Nichterwähnung bedeutet, dass das „noch“ der VIII. Heidelberger These aus dem Jahre 1959 wieder gilt, nämlich: <em>„Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen.“<a href="#_edn8" name="_ednref8"><strong>[8]</strong></a></em> Die Forderung, die in Büchel lagernden Atomsprengköpfe sollten abgezogen werden, wird in dem Beschluss der Synode nicht unmissverständlich erhoben. Zu lesen ist nur:<em> „Dass auch vom deutschen Boden (Büchel) atomare Bedrohung ausgeht, kann uns nicht ruhig lassen.“</em></p>
<p>Ines-Jaqueline Werkner, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST), kommt bei <em>„Berücksichtigung des politischen Wandels“</em> zu dem Schluss: <em>„Nukleare Abschreckung kann &#8218;eine heute noch mögliche&#8216;, das heißt ethisch verantwortbare Option darstellen, wenn sie an Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte rückgebunden wird, um einem Frieden in Freiheit näher zu kommen.“<a href="#_edn9" name="_ednref9"><strong>[9]</strong></a></em>  Das Problem ist eben nur, dass keine Fortschritte bei Rüstungskontrolle und Abrüstung erkennbar sind. Im Gegenteil, Rüstungskontrolle und Abrüstung stagnieren oder werden sogar aufgegeben. Die in der Kundgebung so versteckte, mitgedachte atomare Abschreckung wird in der Ökumene seit der VI. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Vancouver (1983) und den folgenden Vollversammlungen abgelehnt, zuletzt in Busan 2013. Der ÖRK beschloss in Vancouver: <em>„Das Konzept der Abschreckung, dessen Glaubwürdigkeit von der Möglichkeit des Einsatzes von Atomwaffen abhängt, ist aus moralischen Gründen abzulehnen und nicht geeignet, Frieden und Sicherheit langfristig zu sichern.“<a href="#_edn10" name="_ednref10"><strong>[10]</strong></a></em> Dem schloss sich die Ökumenische Versammlung der Kirchen in der DDR Dresden – Magdeburg – Dresden 1989 mit dem klassischen Verdikt an: <em>„Wir erteilen Geist, Logik und Praxis der auf Massenvernichtungsmitteln gegründeten Abschreckung eine Absage“.<a href="#_edn11" name="_ednref11"><strong>[11]</strong></a></em></p>
<p>Auf Seiten der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr ist Unterschiedliches zu lesen. Im Handbuch<em> „Friedensethik im Einsatz“</em> heißt es zum <em>„Sonderproblem: Nuklearwaffen“</em>:<em> „Könnte ein Einsatz von Nuklearwaffen streng auf ein oder mehrere militärische Ziele beschränkt werden und würde er voraussichtlich keine ausgedehnten, langanhaltenden und schweren Umweltschäden verursachen und außerdem als verhältnismäßig in dem Sinne angesehen werden, dass kein exzessiver Kollateralschaden verursacht würde, könnte er kaum als unzulässig angesehen werden.“<a href="#_edn12" name="_ednref12"><strong>[12]</strong></a></em> Militärbischof Sigurd Rink, in dessen Zuständigkeit auch das Jagdbombergeschwader in Büchel gehört, formuliert vorsichtiger: <em>„Nach der Erfindung … der Atomwaffen ist die dritte Revolution in der Kriegführung längst angebrochen. Die Aufkündigung des INF-Vertrages … macht zwar deutlich, dass Atomwaffen als ultimatives Abschreckungsmittel noch immer nicht ausgedient haben, doch technologisch sind sie kaum mehr zeitgemäß.“ </em>Am Ende seines Buches steht die Mahnung:<em> „Die Fortentwicklung einer Friedens- wie einer Militärethik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“<a href="#_edn13" name="_ednref13"><strong>[13]</strong></a></em></p>
<p>In der katholischen Kirche haben Papst Franziskus und die Deutsche Kommission von Justitia et Pax die nukleare Abschreckung eindeutig abgelehnt. Die römisch-katholische Kirche ist klarer und deutlicher als die EKD-Synode 2019. Schon bei dem Symposium <em>„Aussichten für eine atomwaffenfreie Welt und für eine ganzheitliche Abrüstung“</em> im Vatikan 2017 sagte Papst Franziskus <em>„Die nukleare Abschreckung ist keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen der Sicherheit in einer multipolaren Welt … Die nukleare Abschreckung schafft weder stabilen noch sicheren Frieden; sie trägt zu Angst und Konflikt bei … Massenvernichtungswaffen, insbesondere Atomwaffen, schaffen nichts als ein falsches Gefühl der Sicherheit“. </em>Sie schaffen auch eine Kultur der<em> „gegenseitigen Einschüchterung“</em> im internationalen System.<a href="#_edn14" name="_ednref14">[14]</a> In der Rede in Hiroshima und Nagasaki im November 2019 bekräftigte Papst Franziskus seine Ablehnung der Abschreckung mit deutlichen Worten.<a href="#_edn15" name="_ednref15">[15]</a></p>
<p>Die Deutsche Kommission Justitia et Pax veröffentlichte am 17.6.2019 eine Erklärung „Die Ächtung der Atomwaffen als Beginn nuklearer Abrüstung“; in der sie festhält:</p>
<p><em>„Die Deutsche Kommission Justitia et Pax hat die neueren Entwicklungen in den Bereichen der internationalen Politik und des Militärwesens im Licht der maßgeblichen Kriterien der kirchlichen Friedensethik und des Völkerrechts betrachtet und bei der ethischen Beurteilung vor allem das Kriterium der Verhältnismäßigkeit und das sog. Diskriminierungsgebot (Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten) angewandt. Sie gelangt dabei zu dem Schluss, dass die bisherige moralische Duldung der Strategie der nuklearen Abschreckung als Konzept der Kriegsverhütung aufgegeben werden muss. Die mächtigsten Atomwaffenstaaten lassen keinen ernsthaften Willen erkennen, von ihr abzurücken, sondern setzen programmatisch darauf, einen Atomkrieg führen, begrenzen und gewinnen zu können. Die Kommission hält diese Vorstellung in gefährlicher Weise für illusionär. Zudem senkt sie die Hemmschwelle für den Einsatz von Atomwaffen. Die Atommächte ignorieren außerdem die vielfältigen Risiken, die aus der wachsenden Komplexität und zunehmenden Unbeherrschbarkeit der internationalen Politik erwachsen, durch Atomwaffen aber kaum verringert werden können, sondern durch sie eher noch steigen. Sie sind erneut bereit, für die Modernisierung der Atomwaffen und für neue Waffensysteme Unsummen zu investieren, die anderweitig dringend nötig wären, um die gewaltigen Herausforderungen bewältigen zu können, mit denen die Weltgesellschaft gegenwärtig und zukünftig konfrontiert wird.“<a href="#_edn16" name="_ednref16"><strong>[16]</strong></a></em></p>
<p>Insgesamt vermittelt die Position der Synode und damit der EKD zu den Atomwaffen den Eindruck großer Nähe zur politischen Richtung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7.2.2018:<em> „Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationieren taktischen Nuklearwaffen.“<a href="#_edn17" name="_ednref17"><strong>[17]</strong></a></em></p>
<p>Die theologische und politische Bewertung der Atomwaffen, besonders des Konzeptes der Abschreckung, ist eine der Schlüsselfragen auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens, auf den sich auch die Friedenssynode der EKD begeben hatte. Die Weitergeltung der Abschreckung markiert einen Rückschritt der Entwicklung von Friedenstheologie und Friedensethik im Vergleich zur Denkschrift des Jahres 2007. Sie blockiert friedenspolitisch die Suche nach einer nachhaltigen Sicherheits- und Friedenspolitik, wie sie z.B. in dem Ansatz des badischen Szenarios <em>„Sicherheit neu denken“<a href="#_edn18" name="_ednref18"><strong>[18]</strong></a></em> angedacht wird.</p>
<p><em>Ulrich Frey   ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Friedensarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland und publiziert regelmäßig zu Friedensethik und Friedenspolitik.</em></p>
<h3 class=""><strong>Anmerkungen:</strong></h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a>Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.), Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden leben. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh, 2007, S. 8.</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> A.a.O., S. 54, Ziff. 80.</p>
<p><a href="#_ednref3" name="_edn3">[3]</a> Ulrich Schmitthenner, Konrad Raiser (Hrsg.), Gerechter Friede. Ein ökumenischer Aufruf zum Gerechten Frieden. Begleitdokument des Ökumenischen Rates der Kirchen, LIT-Verlag, 2. Auflage, 2013, S. 9, Nr. 11</p>
<p><a href="#_ednref4" name="_edn4">[4]</a> Diese fünf Arbeitsgruppen waren: 1. Der Weg der Gewaltfreiheit, 2. Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz für gerechten Frieden, 3. Gesellschaftlicher Frieden, 4. Die europäische Verantwortung für den Frieden, 5. Herausforderungen durch Automatisierung, Cyberraum und Atomwaffen.</p>
<p><a href="#_ednref5" name="_edn5">[5]</a> Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens. Ein friedenstheologisches Lesebuch, Leipzig, 2019</p>
<p><a href="#_ednref6" name="_edn6">[6]</a> S. <a href="https://www.ekd.de/Portalsuche-276.htm?q=Kundgebung+Synode+2019">https://www.ekd.de/Portalsuche-276.htm?q=Kundgebung+Synode+2019</a></p>
<p><a href="#_ednref7" name="_edn7">[7]</a> Rat der EKD 2007 (Anm. 1), Ziff. 162, s.a. Ziff. 163/164.</p>
<p><a href="#_ednref8" name="_edn8">[8]</a>Kirchenkanzlei der EKD (Hrsg.), Frieden wahren, fördern und erneuern. Eine Denkschrift der EKD, Gütersloh, 4. Auflage, 1982, S. 83.</p>
<p><a href="#_ednref9" name="_edn9">[9]</a> Ines-Jaqueline Werkner, Neue friedensethische Herausforderungen, in: Kirchenamt der EKD, Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens. Ein friedenstheologisches Lesebuch, Leipzig, 2019, S. 153.</p>
<p><a href="#_ednref10" name="_edn10">[10]</a> Walter Müller-Römheld (Hrsg.), Bericht aus Vancouver, Lembeck, 1983, S. 165.</p>
<p><a href="#_ednref11" name="_edn11">[11]</a> Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit Frieden und Bewahrung der Schöpfung, EKD-Text 38, Hannover, 1991, S. 59.</p>
<p><a href="#_ednref12" name="_edn12">[12]</a> Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (Hrsg.), Friedensethik im Einsatz. Ein Handbuch der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, Gütersloh, 2009, S. 196</p>
<p><a href="#_ednref13" name="_edn13">[13]</a> Sigurd Rink, Können Kriege gerecht sein? Ullstein, 2019, S. 276/279.</p>
<p><a href="#_ednref14" name="_edn14">[14]</a> S. <a href="http://neue-entspannungspolitik.berlin/vatikan-konferenz-papst-fuer-atomwaffenfreiheit-und-atomare-abruestung/">http://neue-entspannungspolitik.berlin/vatikan-konferenz-papst-fuer-atomwaffenfreiheit-und-atomare-abruestung/</a>.</p>
<p><a href="#_ednref15" name="_edn15">[15]</a> S. <a href="https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2019-11/papst-franziskus-japan-atombombe-nuklear-abruestung-abschreckung.html">https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2019-11/papst-franziskus-japan-atombombe-nuklear-abruestung-abschreckung.html</a>.</p>
<p><a href="#_ednref16" name="_edn16">[16]</a> S. <a href="https://www.justitia-et-pax.de/jp/aktuelles/20190618_pm_atomwaffen.php">https://www.justitia-et-pax.de/jp/aktuelles/20190618_pm_atomwaffen.php</a>.</p>
<p><a href="#_ednref17" name="_edn17">[17]</a> Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD vom 7.2.2018, S. 150.</p>
<p><a href="#_ednref18" name="_edn18">[18]</a> S. <a href="https://www.ekiba.de/html/content/szenario_sicherheit_neu_denken.html">https://www.ekiba.de/html/content/szenario_sicherheit_neu_denken.html</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/229/publikation/die-rueckkehr-des-sowohl-als-auch-in-der-atomfrage/">Die Rückkehr des „Sowohl als Auch“ in der Atomfrage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Perspektivenwechsel: Nicht mehr „Krieg“ führen, sondern „gerechten Frieden“ schaffen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/perspektivenwechsel-nicht-mehr-krieg-fuehren-sondern-gerechten-frieden-schaffen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 10:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 91-99 Die moraltheologische Lehre vom &#8222;gerechten Krieg&#8220; sollte einst helfen, das unbegrenzte T&#246;ten einzugrenzen, indem Voraussetzungen f&#252;r einen nach g&#246;ttlichen Ma&#223;st&#228;ben akzeptablen Krieg benannt wurden. Wesentliche Merkmale des &#8222;gerechten Krieges&#8220; waren die Rechtsverletzung (der Anlass) sowie die hehren Absichten (das Ziel) des Krieges. Nicht erst die j&#252;ngere Geschichte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/perspektivenwechsel-nicht-mehr-krieg-fuehren-sondern-gerechten-frieden-schaffen/">Perspektivenwechsel: Nicht mehr „Krieg“ führen, sondern „gerechten Frieden“ schaffen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 91-99</p>
<p><i>Die moraltheologische Lehre vom &#8222;gerechten Krieg&#8220; sollte einst helfen, das unbegrenzte T&ouml;ten einzugrenzen, indem Voraussetzungen f&uuml;r einen nach g&ouml;ttlichen Ma&szlig;st&auml;ben akzeptablen Krieg benannt wurden. Wesentliche Merkmale des &#8222;gerechten Krieges&#8220; waren die Rechtsverletzung (der Anlass) sowie die hehren Absichten (das Ziel) des Krieges. Nicht erst die j&uuml;ngere Geschichte zeigt, dass sich beides f&uuml;r nahezu jeden Krieg erkl&auml;ren l&auml;sst; die zivilisierende Wirkung des &#8222;gerechten Krieges&#8220; ist angesichts des gro&szlig;en propagandistischen Aufwands, der heute jeden milit&auml;rischen Konflikt begleitet, l&auml;ngst verpufft. Ulrich Frey skizziert deshalb die&nbsp; theologische Entwicklung der Idee eines &#8222;gerechten Friedens&#8220; als alternativer Logik f&uuml;r eine Friedenspolitik.</i></p>
<p>Ein Perspektivenwechsel steht an. Historisch, politisch und ethisch ist es an der Zeit, zur Begrenzung und Rechtfertigung milit&auml;rischen Handelns nicht mehr in den Kategorien des gerechten Krieges (<i>bellum iustum</i>), sondern in solchen des gerechten Friedens zu denken und zu handeln. Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor (<i>si vis pacem para pacem</i>) ist die Forderung und zugleich Anleitung zum Perspektivenwechsel.</p>
<h5>Zur Lehre vom gerechten Krieg</h5>
<p>Die Lehre vom gerechten Krieg, entwickelt im Wesentlichen vom Kirchenvater Augustinus (354 &#8211; 430 n.&nbsp;Chr.) und dem mittelalterlichen Scholastiker Thomas von Aquin (ca. 1225 &#8211; 1274), war auf den Vorrang des Friedens und die Vermeidung von Krieg gerichtet. Augustinus n&auml;herte sich dem Denken im Sinne eines gerechten Krieges in seinem Werk De civitate Dei. Krieg und Frieden sind f&uuml;r Augustinus sozialpolitische und metaphysische Gegens&auml;tze. Augustinus unterscheidet das Recht zum Kriege (ius ad bellum) und das Recht im Kriege (ius in bello). Kriterien zur Rechtfertigung von Krieg sind nach Augustinus die legitima potestas, das Kriegsrecht des Souver&auml;ns, die iusta causa, die g&ouml;ttliche Autorit&auml;t und eine Rechtsverletzung. Ein Krieg, der von Gott befohlen wird, ist gerecht. Krieg ist aber nur das letzte Mittel (ultima ratio) und bedarf der recta intentio, des Ziels des Friedens gegen Rachsucht, Habgier und Lust an Grausamkeit (Looney 2016: 227 ff.). Thomas von Aquin griff in seiner Summa theologiae zur&uuml;ck auf die seit Augustinus ma&szlig;gebliche christlich-moraltheologische Position zum Krieg und auf die wieder entdeckte Moralphilosophie und naturrechtliche und politische Theorie des Aristoteles. Auf die Frage &#8222;Ist Kriegf&uuml;hrung immer S&uuml;nde?&#8220; fordert Thomas das Vorhandensein dreier Kriterien: auctoritas principis (Autorit&auml;t des F&uuml;rsten), eine causa iusta (gerechten Grund) und eine recta intentio (rechte Intention) (Fuchs 2016: 239ff.).</p>
<p>Seit Augustinus und Thomas hat sich die Lehre vom gerechten Krieg zu einer Vielfalt der Lehren vom rechtm&auml;&szlig;igen Krieg entwickelt. Seine Kriterien sind von F&uuml;rsten, von demokratischen und nicht demokratischen Regierungen im Namen ihrer V&ouml;lker sowie von Diktatoren vielfach missbraucht worden. Der Westf&auml;lische Frieden von 1648 begr&uuml;ndete die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten und damit der F&uuml;rsten. Sie f&uuml;hrten qua legitima auctoritas Kriege nach Belieben zur &#8222;Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln&#8220; (Clausewitz). Wolfram Wette (1971: 193) stellt fest, dass &#8222;im gesamten 19. Jahrhundert und bis in den Ersten Weltkrieg hinein der Krieg als legitimes Mittel der Staatenpolitik galt. Dabei war es gleichg&uuml;ltig, ob es sich um einen Angriffs- oder Verteidigungskrieg handelte.&#8220;</p>
<p>Ein Beispiel daf&uuml;r ist die Haltung der SPD zum Beginn des 1. Weltkrieges 1914. Die SPD trieb tendenziell eine Politik der Gewaltlosigkeit, ebenso wie die II. Sozialistische Internationale (1889 &#8211; 1914). So argumentierte die SPD 1871 gegen die Annexion von Elsass-Lothringen. Aber sie folgte am 4. August 1914 dem Appell Kaiser Wilhelms II. (&#8222;Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur Deutsche!&#8220;) und stimmte einhellig den vom Kaiser und der Regierung geforderten Kriegskrediten zu. &#8222;Jetzt stehen wir vor der ehernen Tatsache des Krieges. F&uuml;r unser Volk und seine freiheitliche Zukunft steht bei einem Sieg des russischen Despotismus viel, wenn nicht alles auf dem Spiel&#8220; (Traub 2013: S. 2f.). Erst der katastrophale Verlauf des Krieges mit Hunger im Reich und Niederlagen an der Front bewirkte unter Soldaten und Arbeitern die Revolution 1918 mit Forderungen nach Frieden, Republik und Sozialismus.</p>
<p>Die deutschen evangelischen Kirchen waren zum Ende des 19. und zu Beginn des 20.&nbsp;Jahrhunderts in einem B&uuml;ndnis von &#8222;Thron und Altar&#8220; in gro&szlig;er N&auml;he zum Staat gefangen. Einen tiefen Einblick in die Stimmungslage zu Krieg und Frieden in den Kirchen zu Beginn des 1. Weltkrieges gew&auml;hrte der 1912 als Leutnant zur See in die kaiserliche Marine eingetretene Martin Niem&ouml;ller, der sp&auml;tere Kirchenpr&auml;sident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Im &#8222;Gespr&auml;ch zur Person&#8220; mit G&uuml;nter Gaus sagte Niem&ouml;ller: &#8222;In meinem Elternhaus herrschten die beiden Dogmen, die in jener Zeit in der christlichen Kirche, besonders in den evangelischen Kirchen in Deutschland, ganz allgemein galten, n&auml;mlich &#8218;Ein guter Christ ist ein guter Staatsb&uuml;rger&#8216; und &#8218;Ein guter Christ ist ein guter Soldat&#8216;. Das waren unbestrittene Dogmen, hinter die man nicht guckte und von denen man nicht die Frage stellte, ob sie eigentlich zu Recht best&uuml;nden. Und diese beiden Grunds&auml;tze sind in meinem Leben erst sehr sp&auml;t &uuml;berhaupt ins Wanken gekommen. Aber inzwischen sind sie f&uuml;r mich als Theologen seit vielen Jahren &uuml;berwunden.&#8220; (Perels 2016: 248).</p>
<h5>Zur Genese des Leitbildes vom &bdquo;gerechten Frieden&ldquo;</h5>
<p>Gegen das B&uuml;ndnis von Thron und Altar engagierte sich vor Beginn des 1. Weltkrieges der in der deutsch-britischen &ouml;kumenischen Friedensarbeit aktive Pfarrer Friedrich Siegmund-Schultze. In seinem Aufsatz &#8222;Religion und Friede&#8220; schrieb er 1910: &#8222;Das Christentum kann den organisierten Massenmord nicht heilig sprechen, sondern muss erkl&auml;ren, dass Kriegf&uuml;hren gegen den Willen Jesu ist&#8220;. Das war damals &#8222;eine unerh&ouml;rte Kampfansage gegen den zumeist ungepr&uuml;ft hingenommenen Militarismus&#8220; (Gressel 1990: 150). Siegmund-Schultze organisierte die Weltkirchenkonferenz vom 1.-3.8.1914 in Konstanz, auf der der Weltbund f&uuml;r Freundschaftsarbeit der Kirchen und der pazifistische Internationale Vers&ouml;hnungsbund gegr&uuml;ndet wurden, allerdings unterbrochen und in den Hintergrund gedr&auml;ngt von den deutschen Kriegserkl&auml;rungen am 1. und 3. August 1914 an Russland und Frankreich.</p>
<p>Einen langfristig wirksamen Ansto&szlig; f&uuml;r das Leitbild des gerechten Friedens gab Dietrich Bonhoeffer angesichts des drohenden 2. Weltkrieges in seiner prophetischen Morgenandacht in Fan&oslash;/D&auml;nemark am 28. August 1934 zum Psalm 85: &#8222;[&#8230;] Es gibt keinen Frieden auf dem Weg der Sicherheit. Denn Friede muss gewagt werden, ist das eine gro&szlig;e Wagnis und l&auml;sst sich nie und nimmer sichern. [&#8230;] Sicherheit fordern hei&szlig;t Misstrauen haben, und dieses Misstrauen gebiert wiederum Krieg. [&#8230;] Friede hei&szlig;t, sich g&auml;nzlich ausliefern dem Gebot Gottes, keine Sicherung zu wollen. [&#8230;] Wer ruft zum Frieden, dass die Welt es h&ouml;rt, zu h&ouml;ren gezwungen ist? [&#8230;] Der einzelne Christ kann das nicht. [&#8230;] Die einzelne Kirche kann auch wohl zeugen und leiden &#8211; ach, wenn sie es nur t&auml;te -, aber auch sie wird erdr&uuml;ckt von der Gewalt des Hasses. Nur das eine gro&szlig;e &ouml;kumenische Konzil der Heiligen Kirche Christi aus aller Welt kann es so sagen, dass die Welt z&auml;hneknirschend das Wort um Frieden vernehmen muss und dass die V&ouml;lker froh werden, weil diese Kirche Christi ihren S&ouml;hnen im Namen Christi die Waffen aus der Hand nimmt und ihnen den Krieg verbietet und den Frieden Christi ausruft &uuml;ber die rasende Welt&#8220; (Raiser et al. 2013: 194).</p>
<p>Die Entwicklung vom &#8222;gerechten Krieg&#8220; zum &#8222;gerechten Frieden&#8220; vollzog sich theologisch-&ouml;kumenisch in christlichen Kirchen, christlichen Initiativen und Gruppen, fand Unterst&uuml;tzung aber auch in s&auml;kularen Institutionen, Initiativen und Gruppen. Im 1. Weltkrieg starben ca. 17 Millionen Menschen, im 2. Weltkrieg zwischen 50 und 56&nbsp;Millionen Menschen durch direkte Kriegseinwirkung, bis zu 80 Millionen einschlie&szlig;lich der Toten durch Verbrechen und Kriegswirkungen. Diese ungeheure Zahl von menschlichen Opfern und die unbeschreiblichen Verw&uuml;stungen von L&auml;ndern, Kultur und Zivilisation disqualifizierte jede Rechtfertigung von Krieg. Leider ohne durchschlagenden politischen Erfolg bildeten sich unter dem weiten Rubrum &#8222;Pazifismus&#8220; im 20. Jahrhundert &Uuml;berzeugungen, Forderungen und Bewegungen Einzelner und von Gruppen gegen Militarismus und Nationalismus. Der Krieg sollte ge&auml;chtet werden. Statt in Kategorien des Krieges sollte in solchen des Friedens gedacht und gehandelt werden. Der &Ouml;kumenische Rat der Kirchen (&Ouml;RK) beschloss gleich bei der Gr&uuml;ndung in seiner 1. Vollversammlung in Amsterdam 1948 unter dem bezeichnenden Motto &#8222;Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan&#8220;: &#8222;Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein&#8220;, er sei &#8222;S&uuml;nde wider Gott und eine Entw&uuml;rdigung der Menschen&#8220; (&Ouml;RK 1948: 260f.). Das von Bonhoeffer geforderte Konzil hat aus kirchenrechtlichen und anderen Gr&uuml;nden nie stattgefunden, wohl aber hat Bonhoeffer den &#8222;konziliaren Prozess gegenseitiger Verpflichtung f&uuml;r Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Sch&ouml;pfung&#8220; vorbereitet. Er wurde auf Initiative der Delegation der DDR-Kirchen bei der VI. Vollversammlung des &Ouml;RK 1983 in Vancouver ausgerufen. Die Kirchen sollten &#8222;auf allen Ebenen &#8211; Gemeinden, Di&ouml;zesen und Synoden, Netzwerke christlicher Gruppen und Basisgemeinschaften &#8211; zusammen mit dem &Ouml;RK in einem konziliaren Prozess zu einem Bund zusammenfinden&nbsp;&#8230;&#8220; (Raiser et al. 2013: 195). Es folgten als weitere Etappen auf dem &ouml;kumenischen Weg die Dekade zur &Uuml;berwindung von Gewalt 2001 &#8211; 2010, die Internationale &ouml;kumenische Friedenskonvokation (I&ouml;FK) 2011 in Kingston/Jamaika sowie die X. Vollversammlung des &Ouml;RK 2013 in Busan/ Republik Korea.</p>
<p>Einen betr&auml;chtlichen innovatorischen Anteil an der kirchlich-theologischen Profilierung des gerechten Friedens hatten und haben nicht die protestantischen Kirchen, die r&ouml;misch-katholische Kirche oder die orthodoxen Kirchen, sondern die protestantischen &#8222;historischen&#8220; Friedenskirchen der Mennoniten, der Church of the Brethren und der Qu&auml;ker (Gesellschaft der Freunde). Das grundlegende theologische friedensethische Argument der Friedenskirchen ist, &#8222;dass Gewaltfreiheit nicht schlicht als eine Option des ethischen Handelns gesehen&#8220; wird, &#8222;sondern vielmehr als eine einzu&uuml;bende Haltung im gesamten Leben&#8220; gilt, weil sie den Kern des christlichen Bekenntnisses erst glaubw&uuml;rdig macht. In einer Konferenz in den USA legten erstmals 1935 Vertreter der Mennoniten, der Church of the Brethren und der Qu&auml;ker die drei &#8222;Principles of Christian Peace and Patriotism&#8220; der historischen Friedenskirchen fest: &#8222;1. Jede der Konfessionen ist weltweit engagiert, in der Hilfe f&uuml;r Kriegsopfer und in der F&ouml;rderung internationaler Verst&auml;ndigung. 2. Jede betont die nationale Grenzen &uuml;berschreitende Qualit&auml;t der christlichen Gemeinschaft. 3. Jede hat in ihrer Geschichte gelehrt, dass Christen nicht dazu berufen sind, sich an Kriegen zu beteiligen, selbst wenn dies von ihren jeweiligen Regierungen verlangt werde&#8220; (Enns 2016: 362f.).</p>
<p>Das v&ouml;lkerrechtliche Pendant zur theologischen Entwicklung ist das allgemeine v&ouml;lkerrechtliche Gewaltverbot der Vereinten Nationen. Die Charta der Vereinten Nationen, in Kraft getreten am 24.10.1945, spricht es in Art. 2 Absatz 4 ChVN aus und damit auch die &Auml;chtung des Krieges. Die Charta begr&uuml;ndet ein weltweites System kollektiver Sicherheit, an dem der V&ouml;lkerbund 1919 gescheitert war: &#8222;Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabh&auml;ngigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.&#8220; Gefordert wird stattdessen: &#8222;Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gef&auml;hrdet werden&#8220; (Art. 2 Abs. 3 ChVN). Das allgemeine Gewaltverbot gilt nur f&uuml;r Gewalt zwischen Staaten mit drei Ausnahmen: kollektive Ma&szlig;nahmen gegen einen Friedensst&ouml;rer auf der Grundlage des Kapitels VII (Art. 42), das Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff (Art. 51) und Ma&szlig;nahmen gegen ehemalige Feindstaaten (Art. 53 und Art. 107). V&ouml;lkerrechtliche Probleme ergeben sich aus der Tatsache, dass gegenw&auml;rtig kaum mehr Kriege zwischen Staaten stattfinden, sondern Gewalt in B&uuml;rgerkriegen und &#8222;nicht-internationalen Konflikten&#8220; angewandt wird.</p>
<h5>Zum Verst&auml;ndnis des Leitbildes des &bdquo;gerechten Friedens&ldquo;</h5>
<p>Welches ist der Perspektivenwechsel durch das Leitbild des gerechten Friedens? Das Leitbild des gerechten Friedens bleibt nicht in einer Anti-Kriegs-Position stecken, sondern &ouml;ffnet Blick und Weg in eine prima ratio der Gewaltfreiheit zur Transformation von Konflikten. Der gerechte Friede macht den gerechten Krieg obsolet (Raiser et al. 2013, S. 12, Nr. 23). Es gilt: &#8222;Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor&#8220; (si vis pacem para pacem).</p>
<p>Das neue Leitbild ist im Wesentlichen &ouml;kumenisch &#8211; also f&uuml;r den gesamten Erdkreis &#8211; au&szlig;er in der Orthodoxie und in der anglikanischen Kirche als ein spirituell begr&uuml;ndetes Konzept zum Friedensschaffen akzeptiert. Erstmals forderte die &Ouml;kumenische Versammlung Dresden &#8211; Magdeburg &#8211; Dresden in der DDR 1989 unter der &Uuml;berschrift &#8222;Umkehr zum Schalom als dem Frieden der V&ouml;lker&#8220; die Entwicklung einer &#8222;Lehre vom gerechten Frieden&#8220; anstelle der Lehre vom gerechten Krieg: &#8222;Mit der notwendigen &Uuml;berwindung der Institution des Krieges kommt auch die Lehre vom gerechten Krieg, durch welche die Kirchen den Krieg zu humanisieren hofften, an ein Ende. Daher muss schon jetzt eine Lehre vom gerechten Frieden entwickelt werden, die zugleich theologisch begr&uuml;ndet und dialogoffen auf allgemein menschliche Werte bezogen ist. Dies im Dialog mit Andersglaubenden und Nichtglaubenden zu erarbeiten, ist eine langfristige &ouml;kumenische Aufgabe der Kirchen&#8220; (Werkner 2016: 381).</p>
<p>Die deutschen Bisch&ouml;fe entfalteten den gerechten Frieden in ihrem Wort vom September 2000 (Sekretariat der deutschen Bisch&ouml;fe 2000: Nr. 162ff.), die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zuletzt in der Friedensdenkschrift &#8222;Aus Gottes Frieden leben &#8211; f&uuml;r gerechten Frieden sorgen&#8220; (2007). Darin wird der gerechte Friede vergleichbar mit dem Wort der deutschen Bisch&ouml;fe definiert: &#8222;Die biblische Sicht st&uuml;tzt ein prozessuales Konzept des Friedens. Friede ist kein Zustand (weder der blo&szlig;en Abwesenheit von Krieg noch der Stillstellung aller Konflikte), sondern ein gesellschaftlicher Prozess abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit &#8211; letztere verstanden als politische und soziale Gerechtigkeit, d.h. als normatives Prinzip gesellschaftlicher Institutionen. Friedensf&ouml;rdernde Prozesse sind dadurch charakterisiert, dass sie in innerstaatlicher wie in zwischenstaatlicher Hinsicht auf die Vermeidung von Gewaltanwendung, die F&ouml;rderung von Freiheit und kultureller Vielfalt sowie auf den Abbau von Not gerichtet sind. Friede ersch&ouml;pft sich nicht in der Abwesenheit von Gewalt, sondern hat ein Zusammenleben in Gerechtigkeit zum Ziel. In diesem Sinn bezeichnet ein gerechter Friede die Zielperspektive politischer Ethik&#8220; (Rat der Evangelischen Kirche 2007: Nr. 80).</p>
<p>Im Aufruf &#8222;Gerechter Friede&#8220; des &Ouml;kumenischen Rates der Kirchen zur Internationalen &ouml;kumenischen Friedenskonvokation in Kingston/Jamaika hei&szlig;t es &auml;hnlich: &#8222;Im Bewu&szlig;tsein der Grenzen von Sprache und Verstehen schlagen wir vor, gerechten Frieden als einen kollektiven und dynamischen, doch zugleich fest verankerten Proze&szlig; zu verstehen, der darauf ausgerichtet ist, da&szlig; Menschen frei von Angst und Not leben k&ouml;nnen, da&szlig; sie Feindschaft, Diskriminierung und Unterdr&uuml;ckung &uuml;berwinden und die Voraussetzungen schaffen k&ouml;nnen f&uuml;r gerechte Beziehungen, die den Erfahrungen der am st&auml;rksten Gef&auml;hrdeten Vorrang einr&auml;umen und die Integrit&auml;t der Sch&ouml;pfung achten&#8220; (Raiser et al. 2013: 9). Die X. Vollversammlung des &Ouml;RK 2013 in Busan rief in ihrer &#8222;Erkl&auml;rung &uuml;ber den Weg des Gerechten Friedens&#8220; zu einem Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens auf: &#8222;Der gerechte Friede ist ein Weg, der ausgerichtet ist auf Gottes Heilsplan f&uuml;r die Menschheit und die ganze Sch&ouml;pfung. Er wurzelt im Selbstverst&auml;ndnis der Kirchen, in der Hoffnung auf spirituelle Transformation und dem Aufruf, nach Gerechtigkeit und Frieden f&uuml;r alle zu streben. Es ist eine Reise, zu der wir alle eingeladen sind, um mit unserem Leben Zeugnis abzulegen&#8220; (Link et al. 2014: 398ff.). Die Botschaft der Internationalen &ouml;kumenischen Friedenskonvokation in Kingston/Jamaika 2011 konkretisiert das Leitbild vom gerechten Frieden mit vier Dimensionen (Raiser et al. 2013: 243ff.). Der Pilgerweg f&uuml;hrt zu &#8222;Schmerzpunkten&#8220; und &#8222;Kraftorten&#8220; in vier allt&auml;glichen Kontexten:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">a) Frieden in der Gemeinschaft &#8211; damit alle Menschen frei von Angst leben k&ouml;nnen
</p>
<p class="bodytext">b) Frieden mit der Erde &#8211; damit Leben erhalten bleibt
</p>
<p class="bodytext">c) Frieden in der Wirtschaft &#8211; damit alle in W&uuml;rde leben k&ouml;nnen
</p>
<p class="bodytext">d) Frieden zwischen den V&ouml;lkern &#8211; damit Menschenleben gesch&uuml;tzt werden (Link et al. 2014: 398ff.).</p>
</blockquote>
<h5>Was bedeutet das in der gesell&shy;schaft&shy;li&shy;chen und politischen Praxis?</h5>
<p>Exemplarisch deutlich zu machen ist dies in der Dimension &#8222;Frieden zwischen den V&ouml;lkern&#8220; am Beispiel der Schutzpflicht (Responsibility to Protect, R2P), die eine noch andauernde Kontroverse zwischen dem Grundsatz der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t vs. dem Schutz des einzelnen Menschen und der Menschenrechte ausgel&ouml;st hat.</p>
<p>Das Konzept der Schutzpflicht entwickelte die Internationale Kommission &uuml;ber Intervention und Staatensouver&auml;nit&auml;t im Jahre 2001 zur Abwendung von Katastrophen wie dem V&ouml;lkermord in Ruanda 1994 mit drei Pflichten: Pr&auml;vention gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen, Reaktion mit milit&auml;rischer Gewalt und Wiederaufbau (Konfliktnachsorge). In der friedensethischen Debatte steht die Pflicht zur milit&auml;rischen Reaktion (ultima ratio) leider unverdient im Vordergrund. Der Weltgipfel der Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen billigte 2005 die Anwendung von Gewalt durch den Sicherheitsrat nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen im Rahmen der R2P zum Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung &#8222;im Einzelfall und in Zusammenarbeit mit den zust&auml;ndigen regionalen Organisationen [&#8230;], um ihre Bev&ouml;lkerung vor V&ouml;lkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer S&auml;uberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sch&uuml;tzen, falls friedliche Mittel sich als unzureichend erweisen und die nationalen Beh&ouml;rden offenkundig dabei versagen&#8220; (DGVN 2005: 32f.). Die IX. Vollversammlung des &Ouml;RK 2006 in Porto Alegre nahm die Erkl&auml;rung der Schutzpflicht zugunsten gef&auml;hrdeter Bev&ouml;lkerungsgruppen unter Betonung ausdr&uuml;cklich der prim&auml;ren Pflicht zur Pr&auml;vention an (Wilkens 2006: 334ff. ). In der politischen und wissenschaftlichen Debatte bleibt die R2P als neue v&ouml;lkerrechtliche Norm zum Schutz von Menschenrechten gegen staatlich ausge&uuml;bte Souver&auml;nit&auml;t in der Perspektive des gerechten Friedens heftig umstritten (Kriegslegitimation, Nichthandeln und unzureichendes Handeln, mangelnde Glaubw&uuml;rdigkeit vieler Staaten, Verk&uuml;rzung auf Milit&auml;rinterventionen, Kluft zwischen moralischem Anspruch und unzureichender Operationalisierung, Kriterien f&uuml;r React-Ma&szlig;nahmen, Spannung zwischen kurzfristiger Gro&szlig;gefahrenabwehr und Bek&auml;mpfung der Konfliktursachen (Nachtwei 2012.) In der Tat hat die westliche milit&auml;rische Koalition im Krieg gegen das Libyen Gaddafis 2011 die R2P nicht zum Schutz der Bev&ouml;lkerung, sondern zum Regimewechsel missbraucht.</p>
<p>Um die ultima ratio milit&auml;rischer Gewalt im Gef&uuml;ge der R2P zu &uuml;berwinden, ist das Konzept des Just Policing, des gerechten polizeilichen Handelns, Gegenstand des Nachdenkens &uuml;ber die Verminderung von staatlicher Gewalt im Rahmen &#8222;eines breiten Spektrums wirtschaftlicher, sozialer, politischer und diplomatischer Anstrengungen&#8220; (Wilkens 2006: 340) geworden. Werkner (2016a: 881ff.) beurteilt das Konzept wegen des mangelnden Gewaltmonopols der Vereinten Nationen und einer &#8222;unvollst&auml;ndigen&#8220; Weltinnenpolitik kritisch, Enns (2016: 371ff.) aus friedensethischen Gr&uuml;nden positiv.</p>
<p>Andere bedeutsame Aufgaben zur Herstellung eines gerechten Friedens sind beispielsweise</p>
<ul>
<li>die konventionelle und atomare Abr&uuml;stung</li>
<li>das Verbot von R&uuml;stungsexporten, insbesondere von Kleinwaffen und Munition</li>
<li>die F&ouml;rderung von Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsf&uuml;hrung, Vermeidung/ Verhinderung von &#8218;gescheiterten Staaten&#8216; und &#8218;unregierbaren R&auml;umen&#8216;.</li>
<li>die Forderung nach &#8222;Vorrang f&uuml;r zivil&#8220; in der nationalen und europ&auml;ischen Politik</li>
<li>die Unterst&uuml;tzung der Arbeit der Vereinten Nationen</li>
<li>den Frieden in all seinen Dimensionen und aktuellen Erscheinungen incl. Gerechtigkeit und Sch&ouml;pfung/Klima verstehen lernen, nicht nur als Gewalt zwischen Staaten. </li>
</ul>
<p>Das Leitbild des gerechten Friedens findet seine s&auml;kulare Entsprechung in der verfassungsrechtlichen Parallelwertung in dem vom Bundesverfassungsrichter und mehrfachen Pr&auml;sidenten des Deutschen Evangelischen Kirchentages Helmut Simon entwickelte &#8222;Friedensgebot des Grundgesetzes&#8220; (Deiseroth 2010: 103 ff.). Es kommt zum Ausdruck in der Pr&auml;ambel (&#8222;dem Frieden der Welt zu dienen&#8220;), in Art. 1 Abs. 2 (Bekenntnis zu Menschenrechten), Art. 9 Abs. 2 (Verbot von Vereinigungen), Art. 20 Abs. 1, 2 (Demokratiegebot), Art. 20 Abs. 3 (Bindung an Recht und Gesetz), Art. 23 (Mitwirkung an europ&auml;ischer Einigung), Art. 24 Abs. 1 (&Uuml;bertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen), Art. 24 Abs. 2 (Einordnung in ein System &#8222;gegenseitiger kollektiver Sicherheit&#8220;), Art. 24 Abs. 3 (Unterwerfung unter internationale Gerichtsbarkeit), Art. 25 (Bindung an allgemeine Regeln des V&ouml;lkerrechts), Art. 26 Abs. 1 Satz 1 (Verbot des Angriffskrieges), Art. 26 Abs. 1 Satz 2 (P&ouml;nalisierung des Angriffskrieges), Art. 26 Abs. 2 (Genehmigungspflicht bestimmter Kriegswaffen).</p>
<p><b>ULRICH&nbsp;FREY</b><i>&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1937, Assessor iur., Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Aktionsgemeinschaft Dienst f&uuml;r den Frieden 1972 &#8211; 2000, aktiv in der kirchlichen Friedensarbeit, publiziert zu Friedensethik und Friedenspolitik.</i></p>
<p><b>Literatur:</b></p>
<p>Deiseroth, Dieter 2010: Das Friedensgebot des Grundgesetzes &#8211; Anspruch und Wirklichkeit nach sechzig Jahren; in: vorg&auml;nge Nr. 189, Heft 1/2010, S. 103-112.</p>
<p>DGVN, Deutsche Gesellschaft f&uuml;r die Vereinten Nationen 2005: Weltkonferenz &uuml;ber Menschenrechte von 1993, <a href="http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/index.php?id=1698" target="_blank" rel="noopener">http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/index.php?id=1698</a> (Zugriff 17.8.2016)</p>
<p>Enns, Fernando 2016: Der gerechte Frieden in den Friedenskirchen; in: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling (Hrsg.), Handbuch Friedensethik, Wiesbaden: Springer SV, S.&nbsp;361-376.</p>
<p>Fuchs, Marco J. 2016: Die Lehre vom gerechten Krieg im Mittelalter: Thomas von Aquin; in: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling (Hrsg.), Handbuch Friedensethik, Wiesbaden: Springer SV, S. 239-249.</p>
<p>Gressel, Hans 1990: Friedrich Siegmund-Schultze &#8211; ein Pionier der christlichen Friedensbewegung; in: Gr&uuml;nberg Wolfgang (Hrsg.), Friedrich Siegmund-Schultze. Friedenskirche, Kaffeeklappe und &ouml;kumenische Vision. Texte 1910 &#8211; 1969. M&uuml;nchen: Kaiser, S. 150-167.</p>
<p>James, William 1910: The Moral Equivalent of War. International Conciliation Nr. 24. New York, <a href="http://www.constitution.org/wj/meow.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.constitution.org/wj/meow.htm</a> (Zugriff 19.2.2017)</p>
<p>Link, Hans-Georg/Heller, Dagmar/Raiser, Konrad/Rudolph, Barbara (Hrsg.) 2014: Busan 2013. Offizieller Bericht der Zehnten Vollversammlung des &Ouml;kumenischen Rates der Kirchen. Gott des Lebens, weise uns den Weg zu Gerechtigkeit und Frieden. Leipzig, Paderborn: Evangelische Verlagsanstalt, Bonifatius</p>
<p>Looney, Aaron 2016: Die Lehre vom gerechten Krieg im fr&uuml;hen Christentum: Augustinus; in: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling (Hrsg.), Handbuch Friedensethik, Wiesbaden: Springer SV, S. 225-235.</p>
<p>&Ouml;RK &Ouml;kumenischer Rat der Kirchen Studienkommission (Hrsg.)1948: Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan. Band IV. T&uuml;bingen: Furche-Verlag und Stuttgart: Evangelisches Verlagswerk</p>
<p>Nachtwei, Winfried 2012: Internationale Schutzverantwortung / Responsibility to Protect (Prevent, Assist, React): Herausforderung auch f&uuml;r deutsche Sicherheits- und Friedenspolitik, <a href="http://nachtwei.de/index.php?aid=1145&amp;catid=99&amp;func=display&amp;module=articles" target="_blank" rel="noopener">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;catid=99&amp;aid=1145</a> (Zugriff 2.9.2016)</p>
<p>Perels, Joachim 2016 (Hrsg.): Martin Niem&ouml;ller. Gewissen vor Staatsraison. Ausgew&auml;hlte Schriften. Mit einem Nachwort von Martin St&ouml;hr. G&ouml;ttingen: Wallstein Verlag</p>
<p>Raiser, Konrad und Schmitthenner, Ulrich (Hrsg.) 2013: Gerechter Friede. Ein &ouml;kumenischer Aufruf zum Gerechten Frieden. Begleitdokument des &Ouml;kumenischen Rates der Kirchen. Mit Anhang. 2. Auflage. M&uuml;nster: LIT-Verlag</p>
<p>Rat der Evangelischen Kirche 2007: Aus Gottes Frieden leben &#8211; f&uuml;r gerechten Frieden sorgen, G&uuml;tersloh: G&uuml;tersloher Verlagshaus <br />Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.) 2000: Gerechter Friede, Bonn</p>
<p>Traub Rainer 2013: Kriegskredite 1914. Der S&uuml;ndenfall der SPD, Der Spiegel v. 24. September 2013, <a href="http://www.spiegel.de/einestages/spd-im-ersten-weltkrieg-wie-es-zur-kriegskredite-zustimmung-kam-a-976886.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.spiegel.de/einestages/spd-im-ersten-weltkrieg-wie-es-zur-kriegskredite-zustimmung-kam-a-976886.html</a> (Zugriff 20.2.2017)</p>
<p>Werkner, Ines-Jacqueline 2016: Der gerechte Frieden im &ouml;kumenischen Diskurs; in: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling (Hrsg.), Handbuch Friedensethik, Wiesbaden: Springer SV, S. 377&#8211;392.</p>
<p>Werkner, Ines-Jacqueline 2016a: Just Policing: ein neues Paradigma?; in: Ines-Jacqueline Werkner und Klaus Ebeling (Hrsg.), Handbuch Friedensethik, Wiesbaden: Springer SV, S.&nbsp;881-891.</p>
<p>Wette, Wolfram 1971: Kriegstheorien Deutscher Sozialisten. Stuttgart: Kohlhammer</p>
<p>Wilkens, Klaus (Hrsg.) 1999: Gemeinsam auf dem Weg. Offizieller Bericht der Achten Vollversammlung des &Ouml;kumenischen Rates der Kirchen Harare 1998. Frankfurt/Main: Lembeck</p>
<p>Wilkens, Klaus (Hrsg.) 2007: In deiner Gnade, Gott, verwandle die Welt. Porto Alegre 2006. Neunte Vollversammlung des &Ouml;kumenischen Rates der Kirchen. Frankfurt/Main: Lembeck</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/perspektivenwechsel-nicht-mehr-krieg-fuehren-sondern-gerechten-frieden-schaffen/">Perspektivenwechsel: Nicht mehr „Krieg“ führen, sondern „gerechten Frieden“ schaffen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Déjà-vu-Erlebnisse  die Friedensbewegung der 1970er und 1980er Jahre</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/deja-vu-erlebnisse-die-friedensbewegung-der-1970er-und-1980er-jahre/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 113-115 Jan Ole Wiechmann, Sicherheit neu denken &#8211; Die christliche Friedensbewegung in der Nachrüstungsdebatte 1977 &#150; 1984, Nomos-Verlag Baden-Baden, 1. Auflage 2017, 465 S., 84.- &#128; Was Gegenstand der Auseinandersetzung um den Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 in Europa gewesen ist, zeichnet der Historiker Jan Ole [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 113-115</p>
<p><i>Jan Ole Wiechmann, Sicherheit neu denken &#8211; Die christliche Friedensbewegung in der Nachrüstungsdebatte 1977 &#150; 1984, Nomos-Verlag Baden-Baden, 1. Auflage 2017, 465 S., 84.- &#128;</i></p>
<p>Was Gegenstand der Auseinandersetzung um den Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 in Europa gewesen ist, zeichnet der Historiker Jan Ole Wiechmann in seinem Buch &#132;Sicherheit neu denken &#150; die christliche Friedensbewegung in der Nachrüstungsdebatte 1977 &#150; 1984&#147; auf 465 Seiten präzise nach. Er untersucht die Konzepte und das Agieren der christlichen Gruppen der Friedensbewegung als ihren Beitrag zu den politischen, gesellschaftlichen und sozialkulturellen Veränderungen dieser Zeit. Deren zentrales Thema war die Realisierung einer &#132;gemeinsamen Sicherheit&#147; als Voraussetzung für Frieden in Europa. Wer den Text und die Anmerkungen dazu liest, entdeckt ganz aktuelle Debattenstränge in der Auseinandersetzung um Rüstung, Atomwaffen und Abschreckung. Aus dieser früheren Debatte können wir heute lernen.</p>
<p>Das Buch kommt zur rechten Zeit, weil es darlegt, wie eine Friedensbewegung, die ihr politisches Ziel, die Verhinderung der &#132;Nachrüstung&#147; nicht erreicht hat, dennoch bis heute wirksame Veränderungen der Sicherheitspolitik leistet. Der Autor rekonstruiert das Sicherheitskonzept der neuen Friedensbewegung und verortet sie in der Geschichte ihrer Zeit. Er diskutiert Sicherheit im Zusammenhang mit Werten wie Freiheit, Demokratie und Rationalität. Er analysiert auch den Begriff der Sicherheit als einen &#132;Epochenindikator&#147; (S. 32).</p>
<p>Zentral ist die Erforschung der Motive und Handlungsweisen von acht Organisationen der christlichen Friedensbewegung, der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) und der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), die die erste Großdemonstration und Kundgebung mit 300.000 (nicht 250.000, S. 68) Teilnehmenden im Bonner Hofgarten am 10.10.1981 verantworteten. Untersucht werden auch Ohne Rüstung leben, die Evangelischen Studentengemeinden, Pax Christi, die Initiative Kirche von unten, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und die Gruppe Schritte zur Abrüstung. Diese Gruppen und Organisationen agierten interkonfessionell und wahrhaft ökumenisch. Sie waren nicht auf ihre Kirchen fokussiert, sondern arbeiteten mit säkularen Initiativen, Institutionen und Einrichtungen zusammen. Sie kooperierten mit gleich gerichteten Initiativen in Europa und dem &#132;anderen Amerika&#147; in den USA sowie mit den Kirchen in der DDR, insbesondere seitens der christlichen Gruppen. Das machte in der Summe ihre gesellschaftliche und politische Wirkung in die Breite und die Tiefe aus. Schätzungen zufolge existierten 1983 in der Bundesrepublik vier- bis sechstausend regionale oder örtliche Friedensinitiativen, die zusammen mit den überregional tätigen Initiativen eine lebendige Infrastruktur ausbildeten. Das zentrale Organisationszentrum war der Koordinationsausschuss der Friedensbewegung in Bonn mit bis zu 30 Organisationen aus verschiedenen &#132;Spektren&#147;, der die Großaktionen der Friedensbewegung organisierte. Kritisch gegenüber der Friedensbewegung stellte sich die Organisation &#132;Sicherung des Friedens&#147; auf.</p>
<p>Fünf Kapitel gliedern das Buch: Sicherheitspolitik in der Krise: Der NATO-Doppelbeschluss und die neue Friedensbewegung (1977 &#150; 1984); Sicherheit in traditioneller Perspektive: Die christliche Friedensbewegung und der Ost-West-Konflikt; Sicherheit in neuen Dimensionen: Die christliche Friedensbewegung und der erweiterte Sicherheitsbegriff; Neue Konsensformeln? Sicherheitspartnerschaft und &#8218;Gemeinsame Sicherheit&#8216;; Sicherheit neu denken: Die christliche Friedensbewegung als Manifestation eines Modernitätskonfliktes. Die Friedensbewegung war in Sachen Abrüstung sachkundig und mischte sich in die politische Debatte zu Abrüstungsstrategien gegen die Politik der Abschreckung mit Positionen der unilateralen und graduellen Abrüstung ein. Friedensethisch vertraten sie mehrheitlich einen Nuklearpazifismus. Die christlichen Gruppen orientierten sich am &#132;Nein ohne jedes Ja zu den Massenvernichtungswaffen&#147; des Interkirchlichen Friedensrates (IKV) in den Niederlanden und niederländischen Kirchen. Themen der friedenspolitischen Diskussion über die Jahre waren u.a. das Verständnis von erweiterter Sicherheit unter Einschluss der Probleme der Südländer, der Rüstungsexporte, der Atomkraft und der Ökologie, die Überwindung des &#132;Anti-Kommunismus&#147; als gesellschaftliche politische Denkmuster, die Erziehung zum Frieden und die &#132;intelligente Feindesliebe&#147;, die Neutronenwaffen, &#132;Airland Battle&#147;, atomwaffenfreie Zonen, die strukturelle Nichtangriffsfähigkeit, die soziale Verteidigung sowie die &#132;Sicherheitspartnerschaft&#147;. Die christlichen Gruppen der Friedensbewegung folgten in Anlehnung an die DDR-Kirchen der &#132;Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung&#147;. Die unter Mitwirkung von Olof Palme entwickelte Konzeption der &#132;gemeinsamen Sicherheit&#147; und der &#132;Sicherheitspartnerschaft&#147; war die politische Maxime der christlichen Gruppen der Friedensbewegung.</p>
<p>Am Ende seiner Ausführungen stellt Wiechmann die These auf, die &#132;analysierten Sicherheitskonzepte&#147; der Friedensbewegung seien &#132;als Folge und und als Gegenentwurf fortschreitender Modernisierung und damit als eine Manifestation des Modernitätskonfliktes&#147; zu charakterisieren. Aspekte dazu seien die differenzierte Wahrnehmung von Bedrohung, Risiko und Gefahr im Gegensatz zur Bundesregierung und der NATO, die Demokratisierung der Sicherheitspolitik im Atomzeitalter als sicherheitspolitische &#132;Gegenöffentlichkeit&#147;, die wechselseitige Beziehung von Sicherheit und Freiheit gegen ihre Trennung, die Kritik an der &#132;Abkoppelung der technisch orientierten naturwissenschaftlichen Forschung von den Zielen und Folgen politischen Handelns&#147; (FEST, S. 386), Verständnis von Politik und Glauben gemäß der Bergpredigt als &#132;Vernunft des Überlebens&#147; und schließlich die &#132;Utopie der Weltgesellschaft&#147; (Ulrich Beck, S. 405) im konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.</p>
<p>Wiechmann attestiert der christlichen Friedensbewegung trotz politischen Scheiterns &#132;Ausdruck und Katalysator allgemeiner gesellschaftlicher und sozialkultureller Entwicklungen in der Bundesrepublik seit den 1970er Jahren&#147; (S. 406) zu sein. Sie habe die &#132;an Gewaltminderung orientierte Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland erheblich&#147; stabilisiert (Risse-Kappen, S. 407). Sie habe &#132;die Rationalität des atomaren Gleichgewichts und die darauf gründenden militärischen Strategien mit einer Nachhaltigkeit&#147; erschüttert, &#132;die deren Legitimation wohl auf Dauer zerstörte&#147; (Risse-Kappen, S. 407). Was die positiven gesellschaftlichen und politischen Effekte der sicherheitspolitischen Debatte betrifft, so sei die Friedensbewegung &#132;erfolgreich gescheitert&#147; (Roth/Rucht, S. 408).</p>
<p>Mit seiner Analyse trifft Wiechmann die Wahrnehmung des Großteils der breiten Friedensbewegung, nicht nur ihres christlichen Teils. Die christlichen Gruppen der Friedensbewegung der 1970er und 1980er Jahre haben den Grund gelegt für die ökumenischen Fortschritte der Friedensethik in der Dekade zur Überwindung von Gewalt (2000 &#150; 2010) und das Leitbild des gerechten Friedens (Busan 2013). Ohne die Initiativen der damaligen Friedensbewegung gäbe es heute keinen Zivilen Friedensdienst und keine etablierte, aber immer noch zu schwache zivile Konfliktbearbeitung. Die aktuelle Diskussion zu &#132;Friedenslogik statt Sicherheitslogik&#147; hat ihre Wurzeln in dem Engagement der früheren Friedensbewegung. Wer das Buch mit Blick auf die gegenwärtigen außen- und sicherheitspolitischen Probleme liest, hat ein déjà-vu-Erlebnis: Er wird unübersehbare Parallelen der Analyse, der Bewertung und des Handelns zur heutigen Situation feststellen. So ermutigt Jan Ole Wiechmann heute dazu, die Maxime der gemeinsamen Sicherheit erneut zu einem Kern aktueller Außen- und Sicherheitspolitik zu erheben.</p>
<p>Ulrich Frey</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/deja-vu-erlebnisse-die-friedensbewegung-der-1970er-und-1980er-jahre/">Déjà-vu-Erlebnisse  die Friedensbewegung der 1970er und 1980er Jahre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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