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	<title>Ursula Mende Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>&#8230;so bleibst du ein „Verfassungsfeind“ &#8211; Auf die Einstellung kommt es an &#8211; VDJ in Thüringen auf dem Gesinnungsindex</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 01:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 9]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 133 Buchst&#228;blich aus der Zeit gefallen und aus den Schlacken des &#8222;Kalten Krieges&#8220; gezimmert ist der im 40. Jahr der Berufsverbote entdeckte Th&#252;ringer Runderlass &#8222;&#252;ber die Pr&#252;fung der pers&#246;nlichen Eignung f&#252;r den &#246;ffentlichen Dienst&#8220; (StAnz. Nr. 34/ 1992, S.1122, Nummer 39/1994, S. 2504) aus dem Jahr 1992. Neben den erforderlichen Angaben zu [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/so-bleibst-du-ein-verfassungsfeind-auf-die-einstellung-kommt-es-an-vdj-in-thueringen-auf-dem/">&#8230;so bleibst du ein „Verfassungsfeind“ &#8211; Auf die Einstellung kommt es an &#8211; VDJ in Thüringen auf dem Gesinnungsindex</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 133</p>
<p>Buchst&auml;blich aus der Zeit gefallen und aus den Schlacken des &#8222;Kalten Krieges&#8220; gezimmert ist der im 40. Jahr der Berufsverbote entdeckte Th&uuml;ringer Runderlass &#8222;&uuml;ber die Pr&uuml;fung der pers&ouml;nlichen Eignung f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst&#8220; (StAnz. Nr. 34/ 1992, S.1122, Nummer 39/1994, S. 2504) aus dem Jahr 1992. Neben den erforderlichen Angaben zu Status und Qualifikationsvoraussetzungen belehrt der Erlass auch &uuml;ber die Pflicht zur Verfassungstreue im &ouml;ffentlichen Dienst. Und damit keine Zweifel dar&uuml;ber aufkommen, was darunter zu verstehen ist, ist ein Verzeichnis von &#8222;extremistisch und extremistisch beeinflussten Organisationen&#8220; angef&uuml;gt <br />(<a href="http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/jpa/gesamt_runderlass.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/jpa/gesamt_runderlass.pdf</a>) .&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Das seit der Ver&ouml;ffentlichung im Staatsanzeiger unver&auml;nderte Verzeichnis folgt in seiner Machart ganz dem bayerischen Paten und pr&auml;sentiert sich als skurriles Rarit&auml;tensammelsurium von Parteien und Vereinigungen von damals und von dieser Zeit.&nbsp; Dem entspricht das &auml;u&szlig;ere Erscheinungsbild des im Internet eingestellten Erlasses als&nbsp; schwer verwittertes Patchwork.</p>
<p>Neben diversen &#8222;rechts- und linksextremistischen&#8220; Organisationen sind ebenso die wichtigsten Massenorganisationen in der DDR aufgef&uuml;hrt, u.a. der FDGB, die FDJ, die GSF&nbsp; und auch der Verband der Kleing&auml;rtner, Siedler und Kleintierz&uuml;chter. Es finden sich weiter bestehende, in Th&uuml;ringen wohl beleumdete Organisationen wie die Volkssolidarit&auml;t, deren derzeitiger Vorsitzender ehemals Sozialminister und CDU Landtagsabgeordneter gewesen ist, und die VVN/BdA, dessen Mitglied und Ehrenb&uuml;rger Weimars Ottomar Rothmann am Auschwitz-Gedenktag 2012 die Gedenkrede im Th&uuml;ringer Landtag gehalten hat.</p>
<p>Als &#8222;linksextremistisch beeinflusste Organisation&#8220; ist auch die 1972 gegr&uuml;ndete, parteipolitisch unabh&auml;ngige Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen gelistet, zu der neben Praktikerinnen und Praktikern in der Anwaltschaft, den Gewerkschaften, der Verwaltung, Justiz und Staatsanwaltschaft ebenso Angeh&ouml;rige in den Hochschulen und der Ausbildung z&auml;hlen. Seit vielen Jahren gibt sie den Grundrechte-Report mit heraus.</p>
<p>Nachdem die VDJ von der Staatskanzlei der Ministerpr&auml;sidentin Aufschluss verlangt hatte, wie sie auf die Liste geraten und auf welcher Basis die vorgenommene Qualifikation als &#8222;extremistisch beeinflusste Organisation&#8220; erfolgt ist, ist die B&uuml;rokratie des Innenministeriums aus dem D&auml;mmer einer Endlosbefassung gerissen worden. Einer Antwort&nbsp; der Bundesregierung vom 09.08.2007&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/062/1606210.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/062/1606210.pdf</a>)<br />auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ist zu entnehmen, dass sich der Th&uuml;ringer Runderlass seit diesem&nbsp; Zeitpunkt in &Uuml;berarbeitung befindet.</p>
<p><b>Der feine Unterschied: befleckte und unbefleckte Mitglieder</b></p>
<p>Das Innenministerium hat die rechtliche Bewertung in seiner Antwort nun darauf gest&uuml;tzt, dass die VDJ bei Inkrafttreten des Runderlasses wegen der N&auml;he zur DKP von den Verfassungsschutzbeh&ouml;rden beobachtet worden und deshalb in der Anlage zum Runderlass aufgef&uuml;hrt sei. Die VDJ ist jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht Gegenstand von Beobachtungen des Verfassungsschutzes gewesen. Gest&uuml;tzt auf diese unzutreffende Pr&auml;misse und die Feststellung, dass die VDJ &#8222;mittlerweile nicht mehr als linksextremistische Organisation beurteilt&#8220; werde, gelangt das Ministerium zur Aufrechterhaltung und Rechtfertigung seiner bisherigen Praxis dann in bemerkenswerter Volte zu dem Schluss, dass die &#8222;derzeit noch erfolgende Nachfrage hinsichtlich einer &#8211; auch fr&uuml;heren &#8211; Mitgliedschaft sich daraus ergibt, dass eine fr&uuml;here Mitgliedschaft im Hinblick auf fr&uuml;here Aktivit&auml;ten der VDJ weiterhin nicht ohne Relevanz ist&#8220;.</p>
<p>Diese Sicht offenbart nicht nur ein ungew&ouml;hnliches, sondern auch ein gespaltenes Verfassungsverst&auml;ndnis der Vereinigungsfreiheit i. S. des Artikels 9 Absatz 1 GG, indem es abstrakt zwischen dem Vereinsk&ouml;rper und den Mitgliedern, die zu nicht n&auml;her definierten Zeiten bereits &#8222;fr&uuml;her&#8220; der VDJ angeh&ouml;rten, meint unterscheiden zu k&ouml;nnen und als weitere Konsequenz zwischen quasi dauerhaft belasteten langj&auml;hrigen und unbelasteten j&uuml;ngeren Mitgliedern differenziert.</p>
<p>Abgesehen davon, dass eine origin&auml;re Rechtsgrundlage f&uuml;r die Erstellung von organisationsqualifizierenden Verzeichnissen f&uuml;r die Eignungsbeurteilung f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst nicht ersichtlich ist, ber&uuml;hrt die &#8222;Verschlagwortung&#8220; von Vereinigungen als &#8222;extremistische Organisation&#8220; das in Artikel 9 Absatz 1 GG gesch&uuml;tzte &#8222;Prinzip freier sozialer Gruppenbildung&#8220; (BVerfGE 50, 290, 353; 38, 281, 302f; 80, 244, 252f). Der Begriff des Extremismus ist weder tats&auml;chlich noch rechtlich definiert, sondern ein Wertungsbegriff &#8222;des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung&#8220;, der in &#8222;Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einsch&auml;tzungen&#8220; steht (so Beschluss des BVerfG vom 08.12.2012 &#8211; 1 BvR 1106/08). Reputation, Wirkungsm&ouml;glichkeiten und Mitgliederentwicklung von Vereinen werden durch nicht lizensierte staatliche Verrufserkl&auml;rung nachteilig beeinflusst (vgl. f&uuml;r den Bereich der Pressefreiheit Beschluss des BVerfG vom 28.05.2005 &#8211; 1 BvR 1072/01) und verletzen insoweit die in Artikel 9 Absatz 1 GG gesch&uuml;tzte Vereinigungsfreiheit.</p>
<p>Der Makel wird dann noch vertieft, wenn Verzeichnisse dieser Art von den Beh&ouml;rden mit Ewigkeitswert ausgestattet werden.</p>
<p>Der Innenminister hat nun die mehrfach erkl&auml;rte &#8222;&Uuml;berarbeitung&#8220; des Runderlasses avisiert und im August 2012 mitgeteilt, dass das Verzeichnis durch eine aktualisierte Liste ersetzt werden solle, die sich an den jeweils letzten Verfassungsschutzberichten orientiere, worin die VDJ nicht mehr genannt sei und die den Ressorts &#8222;unverz&uuml;glich&#8220; zur Verf&uuml;gung gestellt werde.</p>
<p>Die Dimension der Zeit folgt im Freistaat Th&uuml;ringen allerdings eigener Dramaturgie und Taktung. Ende November 2012 hat das Innenministerium alle Ministerien und andere Beh&ouml;rden &#8222;zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen&#8220; dar&uuml;ber unterrichtet, dass das Organisationsverzeichnis zum Runderlass &#8222;zun&auml;chst&#8220; insofern ge&auml;ndert werden soll, als die VDJ dort &#8222;gestrichen wird&#8220;. Eine Ver&ouml;ffentlichung dieser &Auml;nderung ist nun zum &#8222;n&auml;chstm&ouml;glichen Termin&#8220;&nbsp; im Staatsanzeiger vorgesehen.</p>
<p>An der negativen &#8222;Verschlagwortungspraxis&#8220; selbst, mit der Organisationen stigmatisiert werden, &auml;ndert sich jedoch nichts. Etwas bleibt faul im Freistaat Th&uuml;ringen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/so-bleibst-du-ein-verfassungsfeind-auf-die-einstellung-kommt-es-an-vdj-in-thueringen-auf-dem/">&#8230;so bleibst du ein „Verfassungsfeind“ &#8211; Auf die Einstellung kommt es an &#8211; VDJ in Thüringen auf dem Gesinnungsindex</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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