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	<title>Valentin Aichele Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Selbstbestimmung vor dem Lebensende</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Nov 2006 12:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Mangel an gesellschaftlicher Aufmerksamkeit und staatlicher Verantwortung in der Altenpflege . Aus: vorg&#228;nge Nr.175, (Heft 2/2006), S.100-107 &#160;&#8222;Ich bring&#8217; mich um! Ich bring&#8217; mich um!&#8220;, schnaubt die &#228;ltere Frau. Sie l&#228;uft mit ihrem Gehwagen &#252;ber die langen Flure eines Altenwohnheims &#8211; irgendwo in Deutschland. Sie dreht ihre t&#228;gliche Runde und bringt dabei wiederholt &#8211; [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/175-vorgaenge/publikation/selbstbestimmung-vor-dem-lebensende/">Selbstbestimmung vor dem Lebensende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Mangel an gesellschaftlicher Aufmerksamkeit und staatlicher Verantwortung in der Altenpflege .</p>
<p>Aus: vorg&auml;nge Nr.175, (Heft 2/2006), S.100-107</p>
<p><b>&nbsp;&bdquo;Ich bring&rsquo; mich um! Ich bring&rsquo; mich um!&ldquo;, schnaubt die &auml;ltere Frau. Sie l&auml;uft mit ihrem Gehwagen &uuml;ber die langen Flure eines Altenwohnheims &#8211; irgendwo in Deutschland. Sie dreht ihre t&auml;gliche Runde und bringt dabei wiederholt &#8211; mal lautstark, mal eher im Selbstgespr&auml;ch versunken &ndash; Gef&uuml;hle zum Ausdruck, die f&uuml;r unsereins Drohungen gleich kommen. Diese Worte lassen uns aufhorchen, genauso sehr, wie sie bei uns Unwohlsein verursachen. <br />Was bringt diese Frau dazu, die sich im so genannten Dritten Lebensalter befindet, solch fatalistische Gef&uuml;hle zu entwickeln? Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Dritten und Vierten Lebensalter, in dem viele unserer Mitmenschen hilfe- und pflegebed&uuml;rftig werden oder sind und dem Lebensende, dem diese Publikation besondere Beachtung schenkt? Widmen wir der Situation der zwei Millionen pflegebed&uuml;rftigen Menschen in Deutschland und der menschenrechtlich erforderlichen Gew&auml;hrleistung ihres Rechts auf Selbstbestimmung und ihren anderen Rechten hinreichend Aufmerksamkeit?<br />Mit der aktuellen &ouml;ffentlichen Diskussion &uuml;ber Sterbebegleitung, Sterbenlassen oder Patientenverf&uuml;gung verbinden sich existenzielle Fragen, die seit vielen Jahren zu Recht eine beachtliche Aufmerksamkeit erhalten.1 Es geht im Kern um das Verh&auml;ltnis des Rechts auf Selbstbestimmung und des Rechts auf Leben; dar&uuml;ber hinaus geht um die Frage, welche Rolle dem Staat bei ihrer Gew&auml;hrleistung zukommt. Bei der Suche nach den &bdquo;richtigen&ldquo; Antworten wird enorm viel diskutiert und gestritten, denn es dabei prallen scheinbar wenig konsensf&auml;hige, weltanschaulich sehr differente Positionen aufeinander. Nimmt man allerdings den unmittelbaren Lebensabschnitt vor dem Lebensende &ndash; also die Abschnitte des so genannten Dritten und Vierten Lebensalters &#8211; in den Blick, so entsteht im Vergleich der Eindruck, dass das Recht auf Selbstbestimmung in der &ouml;ffentlichen Diskussion &uuml;berhaupt nicht denselben Stellenwert genie&szlig;t. Gemeint ist damit nicht die Geringachtung im normativen Sinne. Es besteht Einigkeit dar&uuml;ber, dass Selbstbestimmung immer gleich wichtig ist. Vielmehr &ndash; und das ist der tragende Gedanke dieses Essays &ndash; uns fehlt derzeit die notwendige gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Wahrnehmung staatlicher Verantwortlichkeiten f&uuml;r die Menschenrechte &auml;lterer Menschen mit Pflegebedarf. Aber gerade hier fordern uns die gegebenen Realit&auml;ten in Deutschland besonders heraus. <br />In Deutschland leben ungef&auml;hr f&uuml;nf Millionen hilfe- und pflegebed&uuml;rftige Menschen. Zirka zwei Millionen Frauen und M&auml;nner davon sind als pflegebed&uuml;rftig im gesetzlichen Sinne anerkannt. 1,6 Millionen von ihnen sind &auml;lter als 60 Jahre. 1,4 Millionen von allen Pflegebed&uuml;rftigen sind Frauen. Ihr Anteil unter den Pflegebed&uuml;rftigen nimmt mit den Altersstufen &uuml;ber 75 Jahre zu. Aus Gr&uuml;nden der Demografie w&auml;chst die Anzahl derer, die altersbedingt pflegebed&uuml;rftig sind. Bezogen auf die &auml;lteren pflegebed&uuml;rftigen Personen sprechen wir also schon heute &uuml;ber eine gro&szlig;e Gruppe dieser Gesellschaft, die in Zukunft immer gr&ouml;&szlig;er wird. F&uuml;r sie spielen die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung eine besonders wichtige Rolle. Warum?<br />Pflegebed&uuml;rftigkeit im Alter kennzeichnet eine Lebenssituation, die grunds&auml;tzlich als verletzlich angesehen werden muss. Die individuellen M&ouml;glichkeiten zur selbst&auml;ndigen Lebensf&uuml;hrung und sozialen Teilhabe k&ouml;nnen meist altersbedingt nur mit Hilfe und Pflege aufrecht erhalten oder wieder hergestellt werden. In vielen F&auml;llen geht die pers&ouml;nliche Selbst&auml;ndigkeit allerdings schrittweise verloren. In diesem Zuge k&ouml;nnen multiple einseitige und bevormundende Abh&auml;ngigkeitsverh&auml;ltnisse entstehen. Au&szlig;erdem ist es in der Situation der Pflegebed&uuml;rftigkeit um ein Vieles schwerer, sich mit anderen f&uuml;r die Durchsetzung gemeinsamer Interessen zusammen zu schlie&szlig;en.<br />Gesellschaftspolitisch bedeutsam ist, dass Pflegebed&uuml;rftige hierzulande kaum eine nennenswerte politische Lobby haben. So irritierend diese Feststellung auf den ersten Blick sein mag, aber sp&auml;testens im Vergleich zu den anderen professionell organisierten und &uuml;beraus m&auml;chtigen Akteuren im Bereich Pflege wie den Leistungstr&auml;gern, Leistungserbringern und ihren Verb&auml;nden, wird die strukturelle Schw&auml;che dieser Gruppe sehr leicht kenntlich. Angesichts dieser Ausgangslage wird deutlich, dass die Menschenrechte &auml;lterer Personen in Pflege eine Art &bdquo;Lobby-Ersatzfunktion&ldquo; haben. Das bedeutet mit anderen Worten, dass dem Staat, der einen fairen politischen Prozess freier politischer Kr&auml;fte garantieren soll, in Erg&auml;nzung dazu zus&auml;tzlich ein B&uuml;ndel menschenrechtlich begr&uuml;ndeter Staatenpflichten auferlegt wird um die Interessen der &auml;lteren Personen mit Pflegebedarf besonders zu sch&uuml;tzen.<br />Dass die gesellschaftliche Aufmerksamkeit und die Wahrnehmung staatlicher Verantwortlichkeit f&uuml;r die Situation von &auml;lteren Menschen mit Pflegebedarf zu gering ist, kann an einigen Beispielen beleuchtet werden. Im Jahre 2001 beispielsweise brachte der UN-Ausschuss f&uuml;r wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nach der Pr&uuml;fung des offiziellen vierten Staatenbericht Deutschlands seine &ldquo;gro&szlig;e Besorgnis &uuml;ber die menschenunw&uuml;rdigen Zust&auml;nde in Pflegeheimen (&hellip;), die auf strukturelle M&auml;ngel im Pflegebereich beruhen&rdquo; zum Ausdruck.2 Der internationale Fachausschuss empfahl der Bundesrepublik Deutschland in diesem Zuge ausdr&uuml;cklich, &ldquo;Sofortma&szlig;nahmen zur Verbesserung der Situation von Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen&rdquo; zu ergreifen. <br />Wie kam es dazu? Zwei deutsche Nichtregierungsorganisationen brachten in ihren Parallelberichten das Thema Altenpflege in Deutschland vor das internationale Fachgremium. Der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland r&auml;umte daraufhin unter Druck geraten ein, dass es in Deutschland Defizite im Pflegebereich gibt. Diese Tatsache und die abschlie&szlig;enden Empfehlungen des Fachgremiums sorgten zwar auf allen Seiten &#8211; auch in der deutschen &Ouml;ffentlichkeit &ndash; f&uuml;r einiges Aufsehen. Jedoch f&uuml;hrten sie nicht zu eine intensiven, nachhaltigen Auseinandersetzung &ndash; weder in der deutschen &Ouml;ffentlichkeit, noch im parlamentarischen Rahmen, geschweige denn zu einer &ouml;ffentlichen Stellungnahme der deutschen Regierung.3<br />Drei Jahre sp&auml;ter ver&ouml;ffentlichte der Medizinische Dienst der Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen (MDS) auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung den Bericht &bdquo;Qualit&auml;t in der ambulanten und station&auml;ren Pflege&ldquo;.4 Es handelt sich der Anlage nach zwar nicht um eine repr&auml;sentative Untersuchung. Aber zum ersten Mal tr&auml;gt diese quasistaatliche Institution Datenmaterial aus allen Bundesl&auml;ndern zusammen und bereitet es in Bezug auf Bereiche wie Inkontinenzversorgung, Ern&auml;hrung und Fl&uuml;ssigkeitsversorgung auf. Damals wie heute ist man sich im Wesentlichen einig dar&uuml;ber, der Bericht legt ernst zu nehmende Defizite in elementaren Bereichen der Pflege offen.5 <br />Zwei Aspekte sind an diesem Ereignis besonders hervorzuheben. Zum einen kritisierten Fachleute und Pflegekritiker zu Recht den MDS, weil dieser in seiner &ouml;ffentlichen Darstellung des Berichts auf die hohen &bdquo;Zufriedenheitswerte&ldquo; der Pflegebed&uuml;rftigen und ihre Angeh&ouml;rigen abstellt und die damit die anderen best&uuml;rzenden Erkenntnisse geschickt in den Hintergrund r&uuml;ckt. Bekanntlich sind aber die Ergebnisse solcher &bdquo;Zufriedenheitsbefragungen&ldquo; in den Wissenschaften wegen bislang unl&ouml;sbarer methodologische Schwierigkeiten &auml;u&szlig;erst umstritten; zu gro&szlig;e Zweifel bestehen an der Aussagekraft solcher Ergebnisse. Zum anderen sieht sich die Bundesregierung durch den Bericht bis heute nicht veranlasst, eine weitergehende umfassende Untersuchung in Auftrag zu geben. Und das obwohl der MDS weder die Ursachen festgestellter Defizite erforscht hat noch eine hinreichende empirische Grundlage f&uuml;r vern&uuml;nftiges weitergehendes staatliches Handeln bieten kann. Der Forderung nach einer umfassenden repr&auml;sentativen und unabh&auml;ngigen Untersuchung ist die Regierung bis heute nicht nachgekommen.<br />Mangel an gesellschaftlicher und staatlicher Verantwortlichkeit zeigt sich dar&uuml;ber hinaus daran, wie die neue Regierungskoalition das Thema Pflege behandelt. An sich bot die Regierungsbildung eine gro&szlig;e Chance, nach der Pattsituation der Vorg&auml;ngerregierung und dem Politikstillstand w&auml;hrend des Wahlkampfes 2005. Von der dr&auml;ngenden Problematik der Sache her w&auml;re es notwendig gewesen, dass sie die Situation in der Pflege, insbesondere der Pflegequalit&auml;t politische Priorit&auml;t einr&auml;umt. Stattdessen stuft sie das Thema Pflege in der Koalitionsvereinbarung lediglich als Reformvorhaben ein. Sie schiebt die Pflegeversicherungsreform und damit die Chance, f&uuml;r das Thema Pflege mehr &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen, bis zum Abschluss der umstrittenen Gesundheitsreform auf.6 Dabei sollte der Umgang mit alten, pflegebed&uuml;rftigen Menschen in Deutschland eines der gesellschaftlichen Anliegen sein, die dauerhaft die notwendige politische Aufmerksamkeit genie&szlig;en &#8211; und zwar ganz unabh&auml;ngig von Gesetzesreform oder Finanzierungsengp&auml;ssen. <br />Um Aufmerksamkeit f&uuml;r die Situation der Mehrheit der &auml;lteren pflegebed&uuml;rftigen Personen in Deutschland zu schaffen und insbesondere um ihre sozialen Menschenrechte zu st&auml;rken, hat das Deutsche Institut f&uuml;r Menschenrechte im Juni diesen Jahres die Studie &bdquo;Soziale Menschenrechte &auml;lterer Personen in Pflege&ldquo; herausgebracht.7 Diese Studie stellt die v&ouml;lkerrechtlichen Standards vor und analysiert die Situation der &auml;lteren Personen in Pflege in Deutschland aus rechtlicher und tats&auml;chlicher Hinsicht. Die Untersuchung folgt dem Menschenrechtsansatz.<br />Ausgangspunkt des Menschenrechtsansatzes ist, jeden Menschen allein aufgrund seines Menschseins als Rechtssubjekt anzuerkennen. Jedem Menschen werden &ndash; um der Menschenw&uuml;rde willen &ndash; individuelle und elementare Rechte zugesprochen, die in den Mittelpunkt aller sozialen Prozesse zu stellen sind. Diese Rechte sollen nicht nur auf dem Papier stehen soll, sondern gelebte Wirklichkeit werden. Die wesentliche Konsequenz des Ansatzes ist, dass Pflegebed&uuml;rftige keine auf den guten Willen Dritter angewiesene Bittsteller sind. Vielmehr haben sie das Recht, Hilfestellung in Situationen der Pflegebed&uuml;rftigkeit zu erhalten und angemessen zu wohnen. <br />Wesentlich f&uuml;r den Menschenrechtsansatz ist au&szlig;erdem die unbedingte Beachtung des Diskriminierungsverbots. Das Diskriminierungsverbot ist ein menschenrechtliches Strukturprinzip, das gew&auml;hrleisten will, dass alle Menschen in den Genuss gleichberechtigter Freiheit gelangen. Dies bedeutet nicht allein, dass der Staat Einzelne und Gruppen vor Diskriminierung zu sch&uuml;tzen hat; es gibt ihm dar&uuml;ber hinaus auf, die strukturelle Benachteiligung einzelner Gruppen aktiv abzubauen und zu gew&auml;hrleisten, dass ihren Bed&uuml;rfnissen angemessene Leistungen in Form sinnvoller und gute Pflegeangebote zu Verf&uuml;gung stehen. <br />Das Diskriminierungsverbot verlangt zudem, innerhalb der Gruppe der Pflegebed&uuml;rftigen weiter zu differenzieren. Beispielsweise haben pflegebed&uuml;rftige Personen mit Migrationshintergrund oder an Alzheimer erkrankte Pflegebed&uuml;rftige v&ouml;llig unterschiedliche Bed&uuml;rfnisse. Um deren Diskriminierung zu verhindern und ihnen gleichzeitig eine angemessene Behandlung widerfahren zu lassen, um ihnen den gleichberechtigten Zugang zu den allgemeinen Rechten auf Pflege und angemessene Unterbringung tats&auml;chlich zu verschaffen, brauchen diese Personengruppen gegebenenfalls besonderen rechtlichen Schutz oder besondere politische Unterst&uuml;tzung.<br />Dass Defizite in der Altenpflege in Deutschland bestehen, ist bereit seit Jahren bekannt. Die deutschen Medien berichten oft sehr kritisch. Die Berichterstattung konzentriert sich allerdings in der Regel auf Einzelf&auml;lle. Unabh&auml;ngige wissenschaftliche Untersuchungen belegen M&auml;ngel in Einzelbereichen der Pflege. Wie weit verbreitet Pflegem&auml;ngel sind, hat auch der bereits erw&auml;hnte Bericht des MDS deutlich gemacht. <br />Die Studie des Deutschen Instituts f&uuml;r Menschenrechte kommt auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse zu dem Schluss, dass in der Altenpflege in Deutschland &bdquo;strukturelle menschenrechtliche Defizite&ldquo; bestehen. Das bedeutet, M&auml;ngel treten so h&auml;ufig auf, sind so weit verbreitet, dass man nicht mehr von Einzelf&auml;llen sprechen kann. Vielmehr m&uuml;ssen sie als strukturbedingt gelten. Menschenrechtlich relevant sind diese Defizite, weil sie das Leben einer gro&szlig;en Anzahl von Menschen in Deutschland &#8211; und zwar in elementaren Lebensbereichen wie zum Beispiel in den Bereichen Ern&auml;hrung, Fl&uuml;ssigkeitsversorgung oder Dekubitustherapie &#8211; schwer beeintr&auml;chtigen. <br />Grunds&auml;tzlich hat das Recht auf Selbstbestimmung im Verfassungsrecht, aber auch im einfachen Gesetzesrecht, insbesondere im Pflegeversicherungsrecht seine feste Verankerung gefunden.8 So sollen zum Beispiel die Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegebed&uuml;rftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein m&ouml;glichst selbst&auml;ndiges und selbst bestimmtes Leben zu f&uuml;hren, dass der W&uuml;rde des Menschen entspricht.9 Trotz rechtlicher Vorgaben und konzeptionellen Ans&auml;tzen in den Pflegewissenschaften10 ist die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung von der Lebenswirklichkeit vieler pflegebed&uuml;rftiger Menschen hierzulande weit entfernt, ohne dass es daf&uuml;r eine vern&uuml;nftige Erkl&auml;rung gibt.<br />Zahlreiche pflegebed&uuml;rftige Personen m&uuml;ssen in einem Ausma&szlig; Beschr&auml;nkungen ihres Rechts auf Selbstbestimmung und anderer Rechte hinnehmen, wie das f&uuml;r uns &bdquo;Nicht pflegebed&uuml;rftige&ldquo; v&ouml;llig inakzeptabel w&auml;re: W&auml;hrend &bdquo;Nicht pflegebed&uuml;rftige&ldquo; auf die Toilette gehen, wann sie wollen, und dann essen, wann sie m&ouml;chten, und schlafen gehen und aufstehen nach ihren Gewohnheiten &ndash; um nur einige der wesentlichen &bdquo;Selbstverst&auml;ndlichkeiten&ldquo; aus unserem Alltag herauszugreifen &ndash;, sind diese f&uuml;r viele Bewohnerinnen und Bewohner von station&auml;ren Einrichtungen heute vielerorts nicht gegeben. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner m&uuml;ssen in station&auml;ren Einrichtungen zusammen mit einer anderen Person das Zimmer teilen, obwohl sie das nicht m&ouml;chten, nicht wenige leben zu Dritt teilweise auf unbestimmte Zeit in einem Zimmer.11 Befremdlich ins Feld gef&uuml;hrte Sachzw&auml;nge, wie Pflegekr&auml;ftemangel, leere Kassen oder Zeitknappheit k&ouml;nnen solche Defizite aus menschenrechtlicher Sicht schwerlich rechtfertigen. An dieser Stelle ist zu bekr&auml;ftigen, dass es in Deutschland zahlreiche gute Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gibt. Au&szlig;erdem leisten viele Pflegekr&auml;fte oft unter sehr schwierigen Arbeitsbedingungen ihr Bestes. Diese Tatsachen k&ouml;nnen jedoch nicht dar&uuml;ber hinweghelfen, dass sich die gegebenen strukturellen Defizite in der Pflege bei vielen Betroffenen mit so wesentlichen Einschr&auml;nkungen verbinden, dass sie als menschenrechtlich defizit&auml;r qualifiziert werden m&uuml;ssen. <br />Trotz der internationalen Aufmerksamkeit f&uuml;r die hiesigen Verh&auml;ltnisse und den Handlungsempfehlungen, die internationale Fachgremien vor nunmehr vor f&uuml;nf Jahren an Deutschland gerichtet haben, scheint sich nichts entscheidend verbessert zu haben. Der Appell an die politischen Verantwortlichen immer daher noch aktuell. Es gilt immer noch, durch au&szlig;erordentliche staatliche und gesellschaftliche Anstrengungen, die Rechte &auml;lterer Personen in Pflege in diesem Lande zu sichern.<br />Was ist zu tun? Es gilt zum einen, die staatliche &Uuml;berwachungspraxis im Rahmen ihrer M&ouml;glichkeiten zu verbessern, da die menschenrechtlichen Defizite auch durch strukturellen Schw&auml;chen in den vorgesehenen Kontrollmechanismen und in der Kontrollpraxis bedingt sind. Der beratungsorientierte Pr&uuml;fungsansatz der zust&auml;ndigen Organisationen ist grunds&auml;tzlich sinnvoll, solange damit positive Effekte f&uuml;r das interne Qualit&auml;tsmanagement der Einrichtungen zu erreichen ist. In den F&auml;llen aber, in denen der &ldquo;beratungsorientierte Pr&uuml;fungsansatz&rdquo; nicht greift, sollten Pr&uuml;fungsbesuche unangemeldet durchgef&uuml;hrt werden. Als Konsequenz ist notfalls zum Schutz der menschenrechtlichen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner eine kommissarische Heimleitung durch den Staat einzusetzen.<br />Um die Rechtsposition der Hilfe- und Pflegebed&uuml;rftigen zu st&auml;rken, sollte ein bundeseinheitlicher &ldquo;Standard f&uuml;r die menschenw&uuml;rdige Grundversorgung&rdquo; entwickelt werden. Jede pflegebed&uuml;rftige Person sollte gegen&uuml;ber ihrer Einrichtung ihre Rechte einfordern k&ouml;nnen. Seit der F&ouml;deralismusreform ist die Notwendigkeit noch klarer, dass es gilt, im Bereich der Altenpflege gleich gute Lebensverh&auml;ltnisse, zum Beispiel mittels bundesweiter Ma&szlig;st&auml;be, zu garantieren. Ein solcher Standard w&uuml;rde au&szlig;erdem das Recht der Personen mit Pflegebedarf st&auml;rken, wenn die allgemeine gesetzliche Verpflichtung &bdquo;entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse&ldquo; in Bezug auf die menschenw&uuml;rdige Grundversorgung mindestens konkretisiert und mit einem gesetzlich begr&uuml;ndeten individuellen Anspruch gekoppelt wird.<br />Au&szlig;erdem sollte die Regierung mehr als bisher daf&uuml;r Sorge zu tragen, die Interessen der Gruppen mit besonderen Lebens- und Bedarfslagen mittels systematischer Verfahren zu ermitteln, um diese besser in der Politik ber&uuml;cksichtigen zu k&ouml;nnen. Frauen und M&auml;nner, insbesondere mit Migrationshintergrund, Alleinlebende, Homosexuelle, &auml;ltere Menschen mit Behinderung, hochaltrige Menschen, demenzkranke Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen, um nur einige Gruppen zu nennen, erfahren innerhalb der gro&szlig;en Gruppe der Hilfs- und Pflegebed&uuml;rftigen immer noch zu wenig Beachtung. Auch f&uuml;r diese Gruppen sollten in naher Zukunft sinnvolle Pflegeangebote unterschiedlicher Art zur Auswahl bereitstehen.<br />Die Bundesl&auml;nder sollten den Gemeinden bei der Einrichtung weiterer unabh&auml;ngiger Pflegeberatungs- und Beschwerdestellen zu unterst&uuml;tzen und den Ausbau bestehender Stellen f&ouml;rdern, um Transparenz zu erh&ouml;hen und mehr Partizipation zu erm&ouml;glichen. Denn wie die Erfahrung zeigt machen &ouml;rtliche Pflegeberatungs- und Beschwerdestellen wie Informationszentren oder Notruftelefone die Verh&auml;ltnisse grunds&auml;tzlich durchsichtiger. Sie er&ouml;ffnen wichtige Handlungsoptionen f&uuml;r Betroffene, Angeh&ouml;rige und Pflegepersonal, sich f&uuml;r die eigenen Rechte oder die Rechte der Angeh&ouml;rigen einzusetzen. <br />Nicht zuletzt sollte die Bundesregierung, eine Bundeskampagne f&uuml;r eine menschenw&uuml;rdige Pflege starten. Die Kampagne sollte die Leistungen und Anstrengungen der privaten und professionellen Pflegekr&auml;fte anerkennen die bereits heute Hilfs- und Pflegebed&uuml;rftige begleiten und versorgen. In diesem Zuge sollte sie au&szlig;erdem das Gebot einer menschenw&uuml;rdigen Pflege festigen; dieses gilt es im Bewusstsein der deutschen &Ouml;ffentlichkeit und unter allen an der Pflege beteiligten Akteuren zu verankern.<br />Zusammenfassend l&auml;sst sich eine mangelnde gesellschaftliche Aufmerksamkeit und staatliche Verantwortung f&uuml;r die Situation und die Rechte der &auml;lteren Personen in Pflege konstatieren. Die Gr&uuml;nde daf&uuml;r m&ouml;gen vielschichtig sein. Auf die denkbaren kulturhistorischen, sozialpsychologischen und marktpolitischen Erkl&auml;rungsans&auml;tze war in diesem Zusammenhang nicht n&auml;her einzugehen. Denn aus menschenrechtlicher Sicht reicht es aus, menschenrechtliche Defizite aufzuzeigen, um an die bestehende staatliche Verantwortung zu erinnern und Abhilfema&szlig;nahmen anzumahnen. Weite Teile des Staates stellen sich noch nicht hinreichend ihrer menschenrechtlich begr&uuml;ndeten Verantwortungen.<br />&nbsp; Diese Situation bildet den Hintergrund, vor dem die Debatten um den &bdquo;richtigen&ldquo; staatlichen und gesellschaftlichen Umgang mit dem Faktum Lebensende, um Sterbehilfe und Patientenverf&uuml;gung gef&uuml;hrt wird. Man kann sich gut vorstellen, dass in der Phase des &Auml;lterwerdens die pers&ouml;nliche Einstellung zu Fragen des Lebens und Lebensendes auch davon abh&auml;ngt, in welchen &auml;u&szlig;eren Umst&auml;nden man sich befindet. Dies gilt umso mehr f&uuml;r die Personen mit Hilfe- und Pflegebedarf, die Strukturen hilflos ausgeliefert sind, in denen ein menschenw&uuml;rdiges Altern schwer m&ouml;glich erscheint.&nbsp;&nbsp; </b></p>
<p>1&nbsp;&nbsp;&nbsp; Siehe statt vieler Nationaler Ethikrat (2006): Selbstbestimmung und F&uuml;rsorge am Lebensende. Stellungnahme, Berlin, Internetpublikation; Deutscher Bundestag / Enquete-Kommission (2004): Ethik und Recht der modernen Medizin. Zwischenbericht Patientenverf&uuml;gung, Berlin, Internetpublikation.<br />2&nbsp; Siehe CESCR (2001): Concluding Observations: Germany, UN Doc. E/C.12/1/Add.68 vom 24.09.2001, Ziffer 24 und 42. Im Unterschied zu der &uuml;blichen Form der Empfehlungen brachte er mit der Aufforderung zu Sofortma&szlig;nahmen eine besondere Dringlichkeit staatlichen Handelns zum Ausdruck.<br />3&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. Ute Hausmann (2003): &rdquo;Wir leugnen nicht, dass es Defizite gibt&rdquo;. Bilanz des vierten deutschen Staatenberichts zum Internationalen Pakt &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in: Jahrbuch Menschenrechte, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 313-323.<br />4&nbsp;&nbsp;&nbsp; Siehe Medizinischer Dienst der Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen (Hrsg.) (2004): Qualit&auml;t in der ambulanten und station&auml;ren Pflege. 1. Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen (MDS) nach &sect; 118 Abs. 4 SGB XI, Essen, Internetpublikation.<br />5&nbsp;&nbsp;&nbsp; Nicht zuletzt unter Bezugnahme auf diesen Bericht kommt das Deutsche Institut f&uuml;r Menschenrechte in seiner Studie &bdquo;Soziale Menschenrechte &auml;lterer Personen in Pflege&ldquo; im Jahr 2006 zu dem Ergebnis, dass in Deutschland &bdquo;strukturelle menschenrechtliche Defizite&ldquo; bestehen. Zu dieser Studie, siehe unten im Text.<br />6&nbsp;&nbsp;&nbsp; Siehe den Koalitionsvertrag von CDU / CSU / SPD (2005) &bdquo;Gemeinsam f&uuml;r Deutschland &ndash; mit Mut und Menschlichkeit&ldquo;, Berlin, Kapitel 8. <br />7&nbsp;&nbsp; Valentin Aichele / Jakob Schneider (2006): Soziale Menschenrechte &auml;lterer Personen in Pflege. Berlin: Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte. Das Deutsche Institut f&uuml;r Menschenrechte (DIMR) wurde im Jahr 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegr&uuml;ndet. Als &bdquo;Nationale Menschenrechtsinstitution&ldquo; gem&auml;&szlig; den &bdquo;Pariser Prinzipien&ldquo; der Vereinten Nationen agiert es politisch unabh&auml;ngig. Das DIMR hat den Auftrag, den Schutz der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene zu f&ouml;rdern. Seine Aufgaben reichen von Information und Dokumentation &uuml;ber anwendungsorientierte Forschung und Politikberatung bis hin zu menschenrechtsbezogener Bildungsarbeit. Die Studie kann im Buchhandel oder im Internet unter <a href="http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/" target="_blank" rel="noopener">www.institut-fuer-menschenrechte.de</a> bestellt werden.<br />8&nbsp;&nbsp; Verfassungsrechtlich ist das Recht auf Selbstbestimmung niedergelegt in den verfassungsrechtlich verb&uuml;rgten Rechten auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); dem eng damit verkn&uuml;pften allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG) sowie der durch Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG verb&uuml;rgten Menschenw&uuml;rde.<br />9&nbsp;&nbsp; Vgl. &sect; 2 Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI); siehe au&szlig;erdem &sect; 6 und 28 Abs. 4 SGB XI; vgl. aus dem Recht der Menschen mit Behinderung zum Beispiel &sect; 1 SGB IX.<br />10&nbsp; Siehe Michaela Eggert / Vjenka Garms-Homolov&aacute; / Katrin Theiss (2005): Diskussionpapier I: Konzepte der Teilhabe und Selbstbestimmung. Projekt Entwicklung und exemplarische Erprobung eines Qualit&auml;tsniveaus zum Thema &bdquo;Gew&auml;hrleistung von Aspekten pers&ouml;nlicher Lebensf&uuml;hrung und Teilhabe bei Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf&ldquo;, Berlin.<br />11&nbsp; Vgl. daz die j&uuml;ngste Untersuchung von Ulrich Schneekloth (2005): Hilfe- und Pflegebed&uuml;rftige in Alteneinrichtungen 2005. Schnellbericht zur Repr&auml;sentativerhebung im Forschungsprojekt &bdquo;M&ouml;glichkeiten und Grenzen selbst&auml;ndiger Lebensf&uuml;hrung in Einrichtungen&ldquo; (MuG IV), Berlin: Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Internetpublikation.<br />&nbsp;<br />Literatur&nbsp;&nbsp; <br />Valentin Aichele / Jakob Schneider (2006): Soziale Menschenrechte &auml;lterer Personen in Pflege. Berlin: Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte. Die Studie kann im Buchhandel oder im Internet unter <a href="http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/" target="_blank" rel="noopener">www.institut-fuer-menschenrechte.de</a> bestellt werden.<br />Deutscher Bundestag / Enquete-Kommission (2004):&nbsp; Ethik und Recht der modernen Medizin. Zwischenbericht Patientenverf&uuml;gung, Berlin, Internetpublikation.<br />Michaela Eggert / Vjenka Garms-Homolov&aacute; / Katrin Theiss (2005): Diskussionspapier I: Konzepte der Teilhabe und Selbstbestimmung. Projekt Entwicklung und exemplarische Erprobung eines Qualit&auml;tsniveaus zum Thema &bdquo;Gew&auml;hrleistung von Aspekten pers&ouml;nlicher Lebensf&uuml;hrung und Teilhabe bei Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf&ldquo;, Berlin.<br />Nationaler Ethikrat (2006): Selbstbestimmung und F&uuml;rsorge am Lebensende. Stellungnahme, Berlin, Internetpublikation.<br />Ute Hausmann (2003): &rdquo;Wir leugnen nicht, dass es Defizite gibt&rdquo;. Bilanz des vierten deutschen Staatenberichts zum Internationalen Pakt &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in: Jahrbuch Menschenrechte, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 313-323.<br />Medizinischer Dienst der Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen (Hrsg.) (2004): Qualit&auml;t in der ambulanten und station&auml;ren Pflege. 1. Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen (MDS) nach &sect; 118 Abs. 4 SGB XI, Essen, Internetpublikation.<br />Ulrich Schneekloth (2005): Hilfe- und Pflegebed&uuml;rftige in Alteneinrichtungen 2005. Schnellbericht zur Repr&auml;sentativerhebung im Forschungsprojekt &bdquo;M&ouml;glichkeiten und Grenzen selbst&auml;ndiger Lebensf&uuml;hrung in Einrichtungen&ldquo; (MuG IV), Berlin: Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Internetpublikation.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/175-vorgaenge/publikation/selbstbestimmung-vor-dem-lebensende/">Selbstbestimmung vor dem Lebensende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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