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	<title>vg Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Polizeistaatliches Urteil gegen Demonstranten in München</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 221 Ein Münchener Schöffengericht unter dem Vorsitz des AGRats Günter Fruh verurteilte am 27. Mai den 27jährigen Rechtsreferendar Rolf Pohle, früher zeitweise ASTA-Vorsitzender der münchener Universität und später Organisator der &#132;Rechtshilfe&#148; für Demonstranten in München, wegen &#132;schweren Landfriedensbruchs und Nötigung&#148; zu 15 Monaten Gefängnis. Es entsprach damit voll dem Strafantrag [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 221</p>
<p>Ein Münchener Schöffengericht unter dem Vorsitz des AGRats <i>Günter Fruh </i>verurteilte am 27. Mai den 27jährigen Rechtsreferendar <i>Rolf Pohle</i>, früher zeitweise ASTA-Vorsitzender der münchener Universität und später Organisator der &#132;Rechtshilfe&#148; für Demonstranten in München, wegen &#132;schweren Landfriedensbruchs und Nötigung&#148; zu 15 Monaten Gefängnis. Es entsprach damit voll dem Strafantrag des Staatsanwalts <i>Dieter Emrich </i>und verwarf das Plädoyer des Verteidigers <i>Alfred Minar </i>auf Freispruch.</p>
<p>Das Gericht übernahm die Darstellung des Staatsanwalts, der als erwiesen darstellte, was die Verfolgungsbehörde als Tathergang ermittelt zu haben meinte: <i>Rolf Pohle </i>habe sich am Karfreitag 1968 an einer Demonstration gegen den Springer-Verlag vor der Ausfahrt des Buchgewerbehauses in der münchener Barer Straße beteiligt. Dabei sei es zu Ausschreitungen gekommen und eine Barriere errichtet worden, mit dem Ziel, die Auslieferung der &#132;Bild-Zeitung&#148; zu verhindern. Demonstranten, darunter auch der Angeklagte Pohle, hätten sich auf der Barer Straße niedergesetzt, Polizisten hätten sie durch eine Raumkette wegdrängen müssen, und nur durch Einsatz von Wasserwerfern hätten Ausschreitungen verhindert werden können.</p>
<p>Staatsanwalt<i> Emrich </i>hielt seine Darstellung für nachgewiesen durch Zeugenaussagen und Vorführung von Foto- und Filmmaterial der Polizei und des ZDF. Daß der Angeklagte am Barrikadenbau beteiligt gewesen sei, kombinierte Emrich, da er dafür keine Zeugen hatte, aus ungenauen Fotos und aus der Mitteilung Pohles vor einem Studenten-Convent, er habe auch schon Barrikaden gebaut (allerdings ohne Angabe von Zeit und Ort).</p>
<p>So hielt der Staatsanwalt die Beteiligung am Barrikadenbau für erwiesen; Pohle habe sich damit des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht. Pohle wäre aber auch, meinte Emrich, auch ohne tätliche Beteiligung Mittäter im Sinne des Paragraphen, weil er &#132;die Tat als seine eigene gewollt hat&#148;. Außerdem liege Nötigung vor, weil er durch sein Hinsetzen vor die Barrikade die Auslieferung der &#132;Bildzeitung&#148; habe verhindern wollen. Eine solche Handlungsweise sei auch durch kein politisches Motiv entschuldigt, sondern als verwerflich anzusehen.</p>
<p>Der Verteidiger, Rechtsanwalt <i>Minar</i>, sah schon in tatsächlicher Hinsicht die Anklage als nicht erwiesen an. Der Film des ZDF, der vom Staatsanwalt erst während der Verhandlung -eingeführt worden sei, sei als Beweismittel nicht verwendbar, weil er Szenen zeige, die nicht am Tatort und zur Tatzeit aufgenommen worden seien, weil er außerdem nicht chronologisch den Ablauf zeige, sondern geschnitten sei. Auch lasse sich nicht sicher nachweisen, ob es der Angeklagte sei, den man auf den Fotos und Filmen erkannt haben wolle.</p>
<p>Zum Tatvorwurf selbst &#8211; wenn das Gericht der Ansicht sei, die Beteiligung Pohles sei erkennbar &#8211; müsse das Gericht aber prüfen, ob sein Mandant nicht bei <i>verfassungskonformer </i>Auslegung der Gesetze freigesprochen werden müsse. Der Anwalt wies auf den Entscheid eines Esslinger Amtsgerichts in einem ganz ähnlichen Fall &#8211; ebenfalls die Blockade einer Springer-Druckerei während der Osterunruhen 1968 &#8211; hin, das die Demonstration als verfassungskonform und die Demonstrationsforin als sozialadäquat bezeichnet hatte. Sollte das Gericht aber diese Auffassung nicht teilen, so müsse es zumindest prüfen, ob <i>Pohle</i> nicht in einem Verbotsirrtum gehandelt habe.</p>
<p>Nun, das Gericht ließ sich durch nichts anfechten, es folgte dem Staatsanwalt und verurteilte <i>Pohle </i>zu 15 Monaten Gefängnis. Dieses Urteil ist fürwahr ein justizieller Exzeß, ein Terrorurteil fast, eine Abschreckungsdemonstration der Staatsmacht, daß sie die Staatsräson rücksichtslos durchsetzen wolle.</p>
<p>Als wirkliches &#132;Verbrechen&#148; nachgewiesen kann allenfalls gelten, daß Rolf Pohle sich am Karfreitag 1968 vor dem Münchener Buchgewerbehaus auf die Straße gesetzt hat. Außerdem soll er, ohne stringenten Beweis, einen Balken zum Barrikadenbau herbeigetragen haben. Die Fotos, die zum Beweise dienen sollten, wurden der Presse im Gerichtssaal nicht gezeigt. Auf den vorgeführten ZDF-Filmen konnte niemand Pohle sehen, aber das Gericht ließ sich von einem Polizeibeamten bestätigen, er habe Pohle erkannt. Bemerkenswert für das Verfahren ist schließlich noch eine Äußerung des Staatsanwalts <i>Emrich</i>, die das Gericht ungerügt durchgehen ließ, als sich während der Verhandlung aus dem Zuschauerraum ein Zeuge meldete. Emrich gab zu hören: &#132;Ich muß seiner Vernehmung zustimmen, dazu bin ich verpflichtet, auch auf die Gefahr hin, daß der Zeuge Entlastendes sagt.&#148;</p>
<p>Selbst wenn schließlich das Gericht der Meinung war, es müsse den geltenden Paragraphen folgen, so hat es doch versäumt zu berücksichtigen, a) daß die Rechtsprechung, wie unterschiedliche Urteile zeigen, selbst unsicher und in Verwirrung ist; b) daß der Bundestag seit einiger Zeit bemüht ist, den antiquierten Tatbestand des Landfriedensbruchs im Lichte der verfassungsmäßigen Grundrechte zu revidieren; und c) daß zwischen einer Tat und ihrer Bestrafung ein vernünftiges Verhältnis bestehen muß. 15 Monate Gefängnis aber für einen bisher unbescholtenen, nicht vorbestraften 27jährigen Mann (ein solches Strafmaß schließt Aussetzung und Bewährung aus) widersprechen vollständig dem elementaren Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein solches Urteil ist staatstotalitär und terroristisch.</p>
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		<title>Ermittlungseinstellung gegen Polizisten in München</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1968-vorgaenge/publikation/ermittlungseinstellung-gegen-polizisten-in-muenchen/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1968, S. 221- 222 Daß die Staatsanwaltschaft München nicht immer mit gleichem Maß mißt, zeigt eine andere Münchener Strafsache. Es handelt sich um keinen Demonstrantenprozeß, sondern nur um eine Wirtshausrauferei, zu der die Funkstreife gerufen wurde. Beim Eintreten der Polizei war die Auseinandersetzung bereits beendet. Die Polizisten jedoch wurden tätlich zunächst [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/ 1968, S. 221- 222</p>
<p>Daß die Staatsanwaltschaft München nicht immer mit gleichem Maß mißt, zeigt eine andere Münchener Strafsache. Es handelt sich um keinen Demonstrantenprozeß, sondern nur um eine Wirtshausrauferei, zu der die Funkstreife gerufen wurde. Beim Eintreten der Polizei war die Auseinandersetzung bereits beendet. Die Polizisten jedoch wurden tätlich zunächst gegen einen Wirtshausgast, der ihnen nur den Hergang erklären wollte. Als dieser Gast von einem Beamten die Personalien verlangte, wurden die Polizisten tätlich gegen einen anderen Gast, der die Forderung des ersten unterstützte, sie fordern ihn zum Verlassen des Lokals auf, warfen ihn nach seiner Weigerung auf den Boden, würgten ihn, schlugen und traten ihn und führten ihn schließlich mit Handschellen ab. Die Polizisten stritten zwar Treten, Schlagen und Würgen ab, ein ärztlisches Attest der Chirugischen Universitätsklinik jedoch stellte eine Schwellung über der Stirn, eine verletzte Lippe, Schlag- und Druckstellen am Hals, an der Schulter und am Rücken sowie Prellungen und Blutergüse am Knie und an den Handgelenken fest.</p>
<p>Die Polizisten erstatteten gegen den Verletzten Anzeige wegen Widerstands und Hausfriedensbruch (die Unterschrift zur zweiten Anzeige holten sie sich, indem sie den Geschäftsführer des Lokals nachts aus dem Bett holten; im Verfahren sagte dieser jedoch, er habe das Verhalten des Angeklagten nicht als Hausfriedensbruch empfunden).</p>
<p>Im ersten Verfahren am 5. November 1968 sprach Amtsgerichtsrat <i>Hans Joachim Bomba</i> den Angeklagten von der Anklage des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen die Staatsgewalt frei. Zum Verhalten der Polizisten stellte der Richter fest: &#132;Objektiv war das Einschreiten der Polizisten unbefugt und unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.&#147;</p>
<p>Die Münchener Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch des Angeklagten Berufung ein. Das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten aber stellte sie &#150; trotz der zitierten richterlichen Feststellung &#150; ein; sie hätten sich bei ihrer Amtshandlung in &#132; rechtmäßiger Ausübung ihres Amtes befunden&#147; und wenn der Angeklagte &#132;dabei verletzt wurde, so geschah dies in rechtmäßiger Weise&#147;. Auch die Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung wies die Staatsanwaltschaft inzwischen ab; mit der &#132;Begründung&#147;, auf ein strafbares Verhalten der Polizisten könne selbst dann nicht geschlossen werden, wenn wegen der nicht eindeutigen Beweislage die Berufung der Staatsanwaltschaft keinen Erfolg haben würde.</p>
<p>Im Berufungsverfahren wurde der Angeklagte erneut freigesprochen. (siehe auch folgende Nachricht aus dem selben Verfahren.)</p>
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		<item>
		<title>Betrifft Polizeikennzeichnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/6-1968/publikation/betrifft-polizeikennzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2019 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1968, S. 222 Die 13. Strafkammer beim Landgericht München I hat in einem Berufungsverfahren die Argumentation autoritärer Gegner der Kennzeichnung von Polizeibeamten mit Namensschildern widerlegt (die Anklage in diesem Prozeß lautete auf Hausfriedensbruch; der Angeklagte wurde freigesprochen). Im Laufe des Geschehens, das in diesem Prozeß geklärt werden sollte, hatte der Angeklagte einen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 6/1968, S. 222</p>
<p>Die 13. Strafkammer beim Landgericht München I hat in einem Berufungsverfahren die Argumentation autoritärer Gegner der Kennzeichnung von Polizeibeamten mit Namensschildern widerlegt (die Anklage in diesem Prozeß lautete auf Hausfriedensbruch; der Angeklagte wurde freigesprochen). Im Laufe des Geschehens, das in diesem Prozeß geklärt werden sollte, hatte der Angeklagte einen Polizistenmeister gebeten, ihm seinen Namen anzugeben. Dieser hatte die Auskunft verweigert. Das Gericht stellte nun fest, daß der Polizist zur Namensangabe nicht verpflichtet gewesen sei, da kein Gesetz dies vorschreibe.</p>
<p>Damit sind alle Gegner der Polizistenkennzeichnung widerlegt, die ihre Auffassung immer wieder mit dem Hinweis stützen, jeder Polizeibeamte sei bei Aufforderung zur Herausgabe seiner Namenskarte verpflichtet. Nachdem nun gerichtsnotorisch feststeht, daß der Bürger in Konfliktsfällen der Anonymität der Polizeibeamten mehr oder weniger hilflos ausgeliefert ist, fordert die <i>Humanistische Union </i>noch einmal die allgemeine Einführung von Namensschildern für Polizeibeamte im Dienst.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Aufruf der Humanistischen Union gegen die Notstandsgesetze</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-1965-vorgaenge/publikation/der-aufruf-der-humanistischen-union-gegen-die-notstandsgesetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 12:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorgänge 1/1965, S. 26 (vg) Der Aufruf der Humanistischen Union vom 16. November 1964 an prominente Wissenschaftler, Schriftsteller und Künstler, eine Eingabe der Humanistischen Union an den Bundestag gegen die Notstandsgesetzentwürfe der Bundesregierung mit zu unterzeichnen, hat ein großes Echo gefunden. Bis Mitte Dezember 1964 gingen 1200 Zustimmungserklärungen namhafter Bundesbürger ein, darunter 712 Universitätsprofessoren und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-1965-vorgaenge/publikation/der-aufruf-der-humanistischen-union-gegen-die-notstandsgesetze/">Der Aufruf der Humanistischen Union gegen die Notstandsgesetze</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorgänge 1/1965, S. 26</p>
<p>(vg) Der Aufruf der Humanistischen Union vom 16. November 1964 an prominente Wissenschaftler, Schriftsteller und Künstler, eine Eingabe der Humanistischen Union an den Bundestag gegen die Notstandsgesetzentwürfe der Bundesregierung mit zu unterzeichnen, hat ein großes Echo gefunden. Bis Mitte Dezember 1964 gingen 1200 Zustimmungserklärungen namhafter Bundesbürger ein, darunter 712 Universitätsprofessoren und Hochschullehrer und 201 Richter und Rechtsanwälte. Am 16. Dezember wurde der Appell mit den bis dahin eingegangenen Unterschriften allen Bundestagsabgeordneten zugestellt. Gleichzeitig verteilten Studenten und Mitglieder 40 000 Stück des Flugblatts der HU &#8222;Unsere Zukunft im Notstandsfall&#8220; an den Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen. &#8211; Der Appell hat folgenden Wortlaut:<br />&#8222;Wir wenden uns an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestag mit der Bitte, eingehend selbst zu prüfen, ob sie es nach den Erfahrungen mit der Notstandsbestimmung der Weimarer Verfassung verantworten können, durch die geplanten Notstandsgesetze die Prinzipien unserer Verfassung zu verändern.<br />Wir sind besorgt darüber, daß nach den bisher vorgelegten Entwürfen der Inhaber der ausübenden Staatsgewalt für Kriegs- und Friedenszeiten ermächtigt werden soll, wesentliche verfassungsrechtliche Garantien und Grundrechte zum Zweck von Notstandsmaßnahmen außer Kraft zu setzen. Die jetzt vorgesehenen Notstandsbefugnisse geben den jeweils herrschenden Gruppen ein Mittel in die Hand, ihre demokratische Ablösung zu verhindern. Sie schaffen die Gefahr eines Staatsstreichs von oben. Der Verfassungsbruch würde durch derart weitgehende Sondervollmachten erleichtert, eine stufenweise Durchbrechung unserer demokratischen Verfassungsordnung könnte durch sie verschleiert werden.<br />Die ,Väter des Grundgesetzes&#8216; schufen unsere Verfassung nicht nur für Schönwetterperioden, sondern auch für Krisenzeiten. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, nicht ein zweites Mal den Weg zur legalen Umwandlung der Demokratie in eine Diktatur freizugeben.&#8220;<br />Für die Humanistische Union unterzeichneten u. a. Alfred Andersch, Axel Eggebrecht, Prof. Dr. Thomas Ellwein, Dr. Walter Fabian, Oberlandesgerichtsrat Prof. Dr. Dr. Ossip Flechtheim, Prof. Ernst Geitlinger, Prof. Dr. Helmut Gollwitzer, Prof. Dr. Wolfgang Hochheimer, Erich Kaestner, Oberkirchen-rat Dr. Heinz Kloppenburg, Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Koch, Prof. Dr. Werner Maihofer, Prof. Dr. Golo Mann, Prof. Dr. Wolgang Metzger, Prof. Dr. Alexander Mitscherlich, Senatspräsident Hugo Röhrig, Prof. Dr. Hans Schaefer, Paul Schallück, Prof. Dr. Karl Schlechta, Oberlandesgerichtspräs. Dr. Richard Schmid, Dr. Gerhard Szczesny, Prof. Dr. Wilhelm Weischedel, Rechtsanwalt van Nes Ziegler MdL, Prof. Dr. Lothar Zotz.<br />Unter den 1200 namhaften Mitunterzeichnern sind zu nennen: Prof. Dr. Th. W. Adorno, Leopold Ahlsen, Inge Aicher-Scholl, Ilse Aichinger, Günther Anders, Dr. Josef Augstein, Elisabeth Bergner, Prof. Dr. Dr. Ludwig Binswanger, Prof. Dr. Ernst Bloch, Prof. Dr. Max Born, Otto Brenner, Heinz von Cramer, Walter Dirks, Otto Dix, Dr. h. c. Kasimir Edschmid, Dr. Hans Magnus Enzensberger, Prof. Dr. Walther Gerlach, Dr. Ruth Gerlach, Wilhelm Goldmann, Prof. Gerhard Gollwitzer, Günter Graß, Prof. Dr. Dr. h. c. Bernhard Grzimek, Staatsintendant Prof. Rudolf Hartmann, Dr. Hans Egon Holthusen, Generalintendant Kurt Hübner, Prof. Dr. Walter Jens, Generalmusikdirektor Prof. Joseph Keilberth, Prof. Wilhelm Kempff, Walter Kolbenhoff, Adolph Kummernuss, Dr. Kurt Kusenberg, Siegfried Lenz, Rudolf Walter Leonhardt, Peter Lühr, Friedrich Luft, Prof. Gerhard Marcks, Prof. Dr. Heinz Maus, Kirchenpräsident D. M. Niemöller, Hans Erich Nossack, Dr. Harry Pross, Marcel Reich-Ranicki, Prof. Dr. Helmut Ridder, Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. K. Saller, Peter Weiss, Prof. Horst Wette~-ling, Wolfgang Weyrauch, Prof. Mac Zimmermann.</p>
<h5>Das Flugblatt</h5>
<p>das dem Appell beigelegt wurde, faßt in prägnanter Weise die geplanten Notstandsermächtigungen und die damit verbundenen Gefahren zusammen. (Vgl. dazu auch Ossip K. Flechtheim, Gefahren der Notstandsgesetzgebung, vg 1/63, S. 1 f; Jürgen Seifert, Das geplante verfassungsändernde Notstandsgesetz, vg 11/63, S. 337 ff; Jürgen Büscher, Literatur zur geplanten Notstandsgesetzgebung, vg 9/63, 283 ff; 10/63, 325 ff; 2/64, 47 ff; Gerhard Leinveber, Notstandsgesetzgebung und Pressefreiheit, vg 9/64, 323 ff.) Der Text des Flugblatts:<br />&#8222;Die Bundesregierung will die Vollmacht erhalten, im ,Notstandsfall&#8220; ohne Genehmigung durch die Volksvertretung und ohne Einflußmöglichkeit einer Opposition Notverordnungen zu erlassen (Bundestags-Drucksache IV/891, Art. 115 c, II).</p>
<h5>Das Gesetz&shy;ge&shy;bungs&shy;werk sieht vor:</h5>
<p>&#8211; eine Gleichschaltung der Länder (Art. 115 b),<br />&#8211; die Möglichkeit der Zensur (Art. 115 b, II, a),<br />&#8211; die Möglichkeit, Versammlungen sogar in geschlossenen Räumen zu verbieten und die Vereinigungsfreiheit entscheidend einzuschränken (Art. 115 b, II, a),<br />&#8211; die Dienstverpflichtung jedes einzelnen zu Dienstleistungen nicht-militärischer Art und damit letztlich eine Aufhebung des Streikrechts (Art. 115 b, II, b),<br />&#8211; die Möglichkeit zu zeitlich praktisch unbegrenzten Inhaftierungen ohne richterliche Kontrolle (Art. 115 b, II, d),<br />&#8211; Aufenthaltsgebote und  die Möglichkeit zu Zwangsevakuierungen (Art. 115 b, II, a),<br />&#8211; eine militarisierte Zwangswirtschaft mit Produktionsgeboten, -verboten, und einer Zwangszuteilung aller Güter (Bt-Drucksache IV/892/893/894),<br />&#8211; den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu innenpolitischen Zwecken (Art. 115 b, III, a und Art. 115 I, I, c).</p>
<p>Die geplanten Gesetze verwischen die Trennungslinie zwischen Friedensrecht und Kriegsrecht: Die obengenannten Maßnahmen können bereits ergriffen werden, wenn auf Grund &#8222;geheimer&#8220; Quellen ernstlich mit einem Angriff gerechnet werden muß, &#8222;auch ohne daß eine für alle Welt offenkundige internationale Spannung zu bestehen braucht&#8220; (Bt-Drucksache IV/891, S. 9) teilweise bereits dann, wenn die Bundesregierung festgestellt hat, daß diese Maßnahmen &#8222;den Umständen nach dringend erforderlich sind&#8220; (Bt-Drucksache IV/450, § 4; IV/892, § 5; IV/893, § 3; IV/894; IV/895, § 1).<br />Schon jetzt soll der einzelne verpflichtet werden können<br />&#8211; eine Dienstpflicht in einem &#8222;Zivilschutzkorps&#8220; abzuleisten (Bt-Drucksache IV/2106, § 5),<br />&#8211; in einen Zwangsluftschutzdienst einzutreten (Bt-Drucksache IV/2106, § 35) oder<br />&#8211; an &#8222;Ausbildungsveranstaltungen&#148;, die 200 Stunden oder 28 Tage im Jahr dauern können, teilzunehmen (Bt-Drucksache IV/450, §§ 12 und 7),<br />&#8211; für jede dem Haushalt zugehörige Person einen Lebensmittel- und Wasservorrat für 14 Tage zu speichern (Bt-Drucksache IV/897, § 7),<br />&#8211; den Bau bzw. die Unterhaltung von Luftschutzkellern zu finanzieren (Bt-Drucksache IV/896),<br />&#8211; sich sogenannten Verlegungsübungen zu unterziehen (Bt-Druck-sache IV/495, § 11).</p>
<p>Derartige Notstandsgesetze sind Ermächtigungsgesetze mit Zeitzünder.<br />Sie verändern Geist und Substanz unserer Verfassung. Für autoritäre Politiker wären sie eine stete Versuchung, den Rechtsstaat und das Gegengewicht verschiedener Gewalten aufzuheben und die wesentlichen Garantien und Grundrechte unserer Verfassung ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. Auf den &#8222;vorübergehenden&#8220; Charakter solcher Maßnahmen berufen sich alle totalitären Regime.<br />Das Grundgesetz hat bereits weitgehende Vorsorge für den Krisenfall getroffen.<br />Die Verfasser des Grundgesetzes hatten aus der verhängnisvollen Anwendung der Notstandsvorschriften der Weimarer Reichsverfassung und aus der Praxis des NS-Regimes gelernt. Sie lehnten ein Notverordnungsrecht bewußt ab und schufen dennoch Vorsorge für Krisenzeiten. Das Grundgesetz enthält Sonderregelungen für den &#8222;Verteidigungszustand&#8220;. Bei drohender Gefahr sind polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen alle Feinde der Demokratie und auch gegen widerspenstige Länderbehörden möglich. Undemokratische Organisationen und Parteien können verboten werden. Schließlich gibt es ein politisches Strafrecht, durch das Verfassungsfeinde hart angepackt werden können.<br />Der Gesetzgeber läuft im Augenblick Gefahr, im Übereifer statt Sicherungen Sprengsätze in unsere staatliche Ordnung einzubauen. Es geht jeden an, ob ein zweites Mal der Weg zu einer legalen Umwandlung der Demokratie in eine Diktatur freigegeben wird!&#8220;</p>
<p>Die Humanistische Union erklärt schließlich, sie bekämpfe keineswegs jede Art von Notstandsgesetzgebung, sondern halte bestimmte staatliche Sondervollmachten und gewisse den einzelnen Staatsbürger betreffende Sonderverpflichtungen im Katastrophenfall für unerläßlich. Aber auch die inzwischen bekanntgewordenen Abänderungspläne würden ihrer Ansicht nach die grundsätzlichen Fehler der Regierungsvorlage nicht beseitigen. Annehmbare Notstandsbestimmungen müßten in jeden Fall folgende grundlegenden Unterschiede zu den vorliegenden Entwürfen aufweisen: Sie müssen 1. nicht die bestehen-den Machtverhältnisse, sondern die bestehenden Rechtsverhältnisse schützen; 2. die in unserem demokratischen Gesellschaftssystem enthaltenen institutionellen Sicherungen verstärken, statt sie zu suspendieren; 3. von der Erkenntnis ausgehen, daß die Bevölkerung nur im Besitz der Freiheit zu deren Verteidigung bereit sein wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/1-1965-vorgaenge/publikation/der-aufruf-der-humanistischen-union-gegen-die-notstandsgesetze/">Der Aufruf der Humanistischen Union gegen die Notstandsgesetze</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Autorinnen und Autoren</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/3-2007/publikation/autorinnen-und-autoren-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2007 20:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/autorinnen-und-autoren-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus : vorg&#228;nge Heft 3/2007, S.134-135 Michael Cramer, geb. 1949, Gymnasial-Lehrer, Mitglied der Gr&#252;nen; von 1989 bis 2004 verkehrspolitischer Sprecher der Gr&#252;nen im Berliner Abgeordnetenhaus, seitdem Mitglied des Europ&#228;ischen Parlaments in der gleichen Funktion. Felix Ekardt, geb. 1972, Prof. Dr., LL.M., M.A., Jurist, Philosoph und Soziologe, Professor fair Umweltrecht und Gerechtigkeitstheorie am Fachbereich Rechtswissenschaft der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/3-2007/publikation/autorinnen-und-autoren-1/">Autorinnen und Autoren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus : vorg&auml;nge Heft 3/2007, S.134-135</p>
<p><b>Michael Cramer</b>, geb. 1949, Gymnasial-Lehrer, Mitglied der Gr&uuml;nen; von 1989 bis 2004 verkehrspolitischer Sprecher der Gr&uuml;nen im Berliner Abgeordnetenhaus, seitdem Mitglied des Europ&auml;ischen Parlaments in der gleichen Funktion.</p>
<p><b>Felix Ekardt</b>, geb. 1972, Prof. Dr., LL.M., M.A., Jurist, Philosoph und Soziologe, Professor fair Umweltrecht und Gerechtigkeitstheorie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universit&auml;t Bremen, zweiw&ouml;chentlicher Kolumnist der Frankfurter Rundschau, einschl&auml;gige Publikationen u.a.: &#8222;Wird die Demokratie ungerecht?&#8220; (C. H. Beck/ Taschenbuch 2007) und &#8222;Das Prinzip Nachhaltigkeit&#8220; (C. H. Beck/ Taschenbuch 2005), arbeitet an zwei Monographien zu Klimapolitik und Klimaschutzrecht sowie zu Selbstregulierungs- und Wettbewerbskonzepten.</p>
<p><b>Stephan Elkins</b>, geb. 1961, Dipl.Pol.; arbeitet seit 2005 als freiberuflicher Sozialwissenschaftler, 2006 Gr&uuml;ndung des auf Sozialwissenschaften spezialisierten &Uuml;bersetzungsb&uuml;ros SocioTrans. (<a href="http://www.sociotrans.com/" target="_blank" rel="noopener">www.sociotrans.com</a>) Arbeitschwerpunkte: Politische Soziologie, Umweltsoziologie, Umweltpolitik zuvor: wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Friedrich-Schiller-Universtit&auml;t Jena, Institut f&uuml;r Soziologie, Lehrstuhl Allgemeine und Theoretische Soziologie, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Brandenburgisch Technischen Universit&auml;t Cottbus, Lehrstuhl f&uuml;r Sozialwissenschaftliche Umweltfragen und Human&ouml;kologisches Zentrum.</p>
<p><b>Eike Hennig</b>, geb. 1943, Dr. phil. Professor f&uuml;r Theorien und Methodologie der Politikwissenschaft an der Universit&auml;t Kassel.</p>
<p><b>Cord Jakobeit,</b> geb. 1958, Dr. rer. pol. habil., MPA (Harvard University), Univ.-Professor f&uuml;r Politische Wissenschaft, Schwerpunkt Internationale Politik, an der Universit&auml;t Hamburg, wichtigste Buchver&ouml;ffentlichung: Das nachkoloniale Afrika (2005) mit R. Tetzlaff; arbeitet zu globalen Umweltver&auml;nderungen und Fragen der Nord-S&uuml;d-Beziehungen.</p>
<p><b>Matthias Machnig</b>, geb. 1960, Soziologe, Staatsekret&auml;r im Bundesministerium f&uuml;r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Ver&ouml;ffentlichungen: &#8222;Sicherheit im Wandel&#8220; (Hrsg. Zusammen mit F. M&uuml;ntefering, Berlin 2001; &#8222;Politik, Medien, W&auml;hler&#8220;, Wiesbaden 2002.</p>
<p><b>Chris Methmann</b>, geb. 1981, cand. Dipl.-Pol., Institut f&uuml;r Politische Wissenschaft der Universit&auml;t Hamburg, wichtigste Ver&ouml;ffentlichung: Klimafl&uuml;chtlinge. Die verleugnete Katastrophe (2007) mit C. Jakobeit; arbeitet zu Fragen an der Schnittstelle von Globalisierung und Umwelt und ist Mitglied des Koordinierungskreises von ATTAC-Deutschland.</p>
<p><b>Konrad Ott</b>, geb. 1959, Prof Dr. phil. f&uuml;r Umweltethik an der Universit&auml;t Greifswald; Autor zahlreicher Aufs&auml;tze und B&uuml;cher zum Thema; Mitglied u. a. des Rat von Sachverst&auml;ndigen f&uuml;r Umweltfragen und der Deutschen Unesco-Kommission sowie im Beirat f&uuml;r genetische Ressourcen im BMVEL.</p>
<p><b>Petra Pansegrau</b>, geb. 1963, Dr. phil, M.A. studierte Linguistik, Literaturwissenschaft und Medienp&auml;dagogik. Sie arbeitet im Institut f&uuml;r Wissenschafts- und Technikforschung (IWT) der Universit&auml;t Bielefeld und besch&auml;ftigt sich zurzeit prim&auml;r mit den Themenfeldern ,Public Understanding of Science&#8216;, (Re-)Pr&auml;sentationen der Wissenschaft in den Medien, Metaphern im Wissenschaftsjournalismus sowie der Darstellung von Wissenschaftlern in der Pop-Kultur. Aktuelle Ver&ouml;ffentlichungen: Weingart, P., Engels, A. &amp; Petra Pansegrau 2007. Von der Hypothese zur Katastrophe. Der anthropogene Klimawandel im Diskurs zwischen Wissenschaft, Politik und Massenmedien. 2. erw. Auflage, Verlag Barbara Budrich (im Druck).</p>
<p><b>Armin Pfahl-Traughber</b>, geb. 1963, Prof. Dr. phil., Dipl.-Pol., Dipl.-Soz., arbeitet als Professor an der Fachhochschule des Bundes f&uuml;r &ouml;ffentliche Verwaltung Br&uuml;hl bzw. Heimerzheim und als Lehrbeauftragter an der Universit&auml;t Bonn, geh&ouml;rt dem Netzwerk Analyse, Bonn und der Humanistischen Akademie, Berlin an. Arbeitsschwerpunkte: Antisemitismusforschung, Extremismusforschung, Politische Ideengeschichte, Religion und Politik, Totalitarismusforschung und Zeitgeschichte, zahlreiche Aufsatz- und Buchver&ouml;ffentlichungen zu diesen Themen.</p>
<p><b>Gerd Pflaumer</b>, geb. 1936, Dr., Jurist, Ministerialdirektor a. D. 1966-1977 im Bundesministerium f&uuml;r wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 1977-2000 im Bundespresseamt t&auml;tig. Seit 1978 Mitglied der Gustav Heinemann-Initiative, mit drei-j&auml;hriger Unterbrechung seither in deren Bundesvorstand. Gr&uuml;ndungsmitglied von Aktion Courage-SOS Rassismus, seit 2001 gesch&auml;ftsf&uuml;hrendes Vorstandsmitglied. SPD-Mandatstr&auml;ger auf kommunaler Ebene.</p>
<p><b>Barbara Praetorius</b>, geb. 1964, Volkswirtin und promovierte Politikwissenschaftlerin, arbeitet als Projektleiterin im Forschungsbereich Energie und Klima des Deutschen Instituts f&uuml;r Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Thematische Schwerpunkte sind die Diffusion von Energieinnovationen, die Struktur und Funktion von Elektrizit&auml;tsm&auml;rkten sowie Instrumente und Szenarien einer klima- und umweltvertr&auml;glichen Energieversorgung. Sie leitet die interdisziplin&auml;re Forschungsgruppe TIPS zur nachhaltigen Umgestaltung und Innovationen im Elektrizit&auml;tssystem (<a href="http://www.tipsproject.de/" target="_blank" rel="noopener">www.tipsproject.de</a>), die vom Bundesministerium f&uuml;r Bildung und Forschung im Rahmen der sozial-&ouml;kologischen Forschung gef&ouml;rdert wird.</p>
<p><b>Holger Rogall</b>, Professor f&uuml;r Umwelt&ouml;konomie an der Fachhochschule Berlin und Autor zahlreicher Lehrb&uuml;cher, Vorsitzender der Gesellschaft f&uuml;r Nachhaltige Entwicklung sowie Vorstandsmitglied von Berlin2l, E-Mail: <a href="mailto:Rogall%40fhw-berlin.de">Rogall@fhw-berlin.de</a>, <a href="http://www.holger-rogall.de/" target="_blank" rel="noopener">www.Holger-Rogall.de</a></p>
<p><b>Udo E. Simonis</b>, geb. 1937, Dr. sc. pol., Dr. rer. nat., Professor f&uuml;r Umweltpolitik am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB); Herausgeber des Jahrbuch &Ouml;kologie. E-Mail: <a href="mailto:simonis%40wzb.eu">simonis@wzb.eu</a>; Internet:<a href="http://www.wzb.eu/alt/uta" target="_blank" rel="noopener">www.wzb.eu/alt/uta</a></p>
<p><b>Uta von Winterfeld</b>, geb. 1957, habilitierte Politikwissenschaftlerin, ist Projektleiterin am Wuppertal Institut f&uuml;r Klima, Umwelt, Energie und Privatdozentin am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universit&auml;t Berlin. Arbeitsschwerpunkte: Herrschaftskritische Analyse Gesellschaftlicher Naturverh&auml;ltnisse; Nachhaltiges Arbeiten und Neue Gesellschaftsvertr&auml;ge; Krise von Sozialstaat und des Sozialen.</p>
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		<title>Autorinnen und Autoren</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/174-vorgaenge/publikation/4f9b608684/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 03 Jun 2006 13:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorg&#228;nge Nr.174, (Heft 2/2006), s. 142-143 Behrooz, Abdolvand, geb. 1956 im Iran, Dr. phil., Politologe,&#160; Lehrbeauftragter und&#160; Forscher an der Forschungsstelle f&#252;r Umweltpolitik der Freien Universit&#228;t Berlin, Forschungsschwerpunkte: Energiepolitik, Greater-Middle-East, Publikationsschwerpunkte: Energiepolitik, Friedens- und Konfliktforschung Karl Adam, geb. 1979, M. A., studierte von 1999 bis 2005 Geschichte und Politik in G&#246;ttingen, Krakau und Erlangen. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorg&auml;nge Nr.174, (Heft 2/2006), s. 142-143</p>
<p>Behrooz, Abdolvand, geb. 1956 im Iran, Dr. phil., Politologe,&nbsp; Lehrbeauftragter und&nbsp; Forscher an der Forschungsstelle f&uuml;r Umweltpolitik der Freien Universit&auml;t Berlin, Forschungsschwerpunkte: Energiepolitik, Greater-Middle-East, Publikationsschwerpunkte: Energiepolitik, Friedens- und Konfliktforschung <br />Karl Adam, geb. 1979, M. A., studierte von 1999 bis 2005 Geschichte und Politik in G&ouml;ttingen, Krakau und Erlangen. Arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter f&uuml;r das Netzwerk Berlin und f&uuml;r eine Bundestagsabgeordnete.<br />Matthias Adolf, geb. 1970 in Sindelfingen, Diplom-Politologe, Lehrbeauftragter und Doktorand an der Forschungsstelle f&uuml;r Umweltpolitik der Freien Universit&auml;t Berlin, Forschungsschwerpunkte: Energiepolitik, China, Greater-Middle-East, Publikationsschwerpunkte: Energiepolitik, Friedens- und Konfliktforschung&nbsp;&nbsp; <br />Marcus Hawel, 1973, Dr. phil., Soziologe,&nbsp;&nbsp; Forschungsschwerpunkt politische Staatstheorie und kritische Theorie; Redakteur der Internetzeitschrift SOPOS <a href="http://www.sopos.org/" target="_blank" rel="noopener">www.sopos.org</a>; J&uuml;ngste Buchver&ouml;ffentlichung: (Hg. zus. mit Tatjana Freytag) &bdquo;Arbeit und Utopie. Oskar Negt zum 70. Geburtstag&ldquo; ,Frankfurt a.M. 2004; im November erscheint &bdquo;Die normalisierte Nation. Vergangenheitsbew&auml;ltigung und Au&szlig;enpolitik in Deutschland&ldquo; Hannover 2006<br />Achim Hurrelmann, geb. 1974, Dr. rer. pol., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentrum f&uuml;r Sozialpolitik an der Universit&auml;t Bremen und im dortigen Sonderforschungsbereich &bdquo;Staatlichkeit im Wandel&ldquo;. J&uuml;ngste Buchver&ouml;ffentlichung: &bdquo;Verfassung und Integration in Europa: Wege zu einer supranationalen Demokratie&ldquo; Frankfurt/New York 2005<br />Ilko-Sascha Kowalczuk, geb. 1967, Dr. phil., Historiker, Fachbereichsleiter<br />in der Forschungsabteilung der BStU, wiss. Mitarbeiter der Robert- Havemann- Gesellschaft, neuere Buchver&ouml;ffentlichungen u.a.: &bdquo;Roter Stern &uuml;ber Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR&ldquo; (mit S. Wolle),&nbsp; Berlin 2001; &bdquo;Die verdr&auml;ngte Revolution&ldquo; (mit B. Eisenfeld u. E. Neubert)&nbsp; Bremen 2004; &bdquo;F&uuml;r ein freies Land mit freien Menschen. Opposition und Widerstand in Biographien und Fotos&ldquo;.(mit Tom Sello) Berlin 2006<br />Kai- Olaf Lang Diplom Verwaltungswissenschaftler. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsbereich EU-Integration bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. <br />Wolfgang Merkel, geb. 1952, seit 2004 Direktor der Abteilung Demokratie: Strukturen, Leistungsprofil und Herausforderungen am WZB Berlin und Professor f&uuml;r Politikwissenschaft an der HU- Berlin. Mitglied der Grundwertekommission der SPD. J&uuml;ngste Buchver&ouml;ffentlichungen: &bdquo;Die Reformf&auml;higkeit der Sozialdemokratie&nbsp; Herausforderungen und Bilanz der Regierungspolitik in Westeuropa&ldquo; (zus. mit Christoph Egle, Christian Henkes, Tobias Ostheim und Alexander Petring). Wiesbaden 2005;&nbsp; <br />Joachim Perels, 1942, Dr. jur., Professor f&uuml;r Politische Wissenschaft an der Universit&auml;t Hannover, Redakteur der Kritischen Justiz. J&uuml;ngste&nbsp; Ver&ouml;ffentlichung (zus. m. Dieter Sterzel): &bdquo;Freiheit der Wissenschaft und Hochschulmodernisierung&ldquo; (Baden-Baden 2003)&nbsp; <br />Dieter Rulff, geb. 1953, Dipl.- Politologe und Journalist, verantwortlicher Redakteur der &bdquo;Vorg&auml;nge&ldquo;<br />Kaweh Sadegh-Zadeh, geb. 1981 in Schiras (Iran), Staatswissenschaften B.A., Universit&auml;t Erfurt, Mitarbeiter Erfurt School of Public Policy, Forschungsschwerpunkte: Postsowjetischer Raum, Energiepolitik, Sicherheitspolitik, Publikationsschwerpunkt: Energiepolitik&nbsp;&nbsp; <br />Rudolf Speth, geb 1957, Dr. phil., Privatdozent am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften&nbsp;der Freien Universit&auml;t Berlin. J&uuml;ngste Ver&ouml;ffentlichungen: &bdquo;Die f&uuml;nfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland&ldquo;, Wiesbaden 2006, &bdquo;Lobbyismus als Elitenintegration? Von Interessenvertretung zu Public Affairs-Strategien&ldquo;. In: Herfried M&uuml;nkler / Grit Stra&szlig;enberger / Matthias Bohlender (Hg.), Deutschlands Eliten im Wandel, (Frankfurt 2006), S. 221-236.<br />&nbsp;<br />Katarzyna Stok&#322;osa, geb. 1974, Dr. phil., Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hannah-Arendt-Institut f&uuml;r Totalitarismusforschung an der TU Dresden, wichtigste Buchver&ouml;ffentlichung: &bdquo;Grenzst&auml;dte in Ostmitteleuropa. Guben und Gubin 1945 bis 1995&ldquo; Berlin 2003; arbeitet an einem Habilitationsprojekt &uuml;ber die Ostpolitik Polens und der DDR.&nbsp; <br />Georg Vobruba, geb. 1949, seit Oktober 2004 Gesch&auml;ftsf&uuml;hrender Direktor des Instituts f&uuml;r Soziologie der Universit&auml;t Leipzig. Ver&ouml;ffentlichte zuletzt &bdquo;Europe in Motion. Social Dynamics and Political Institutions in an Enlarging Europe&ldquo; (Hg., gemeinsam mit Maurizio Bach und Christian Lahusen) Berlin 2006; &bdquo;Grenzsoziologie. Die politische Strukturierung des Raumes&ldquo; (Hg., gemeinsam mit Monika Eigm&uuml;ller) Wiesbaden 2006<br />Friederike Wapler, geb. 1971, Ass.Jur., Mitarbeiterin am Lehrstuhl f&uuml;r Rechts- und Sozialphilosophie der Universit&auml;t G&ouml;ttingen, arbeitet an einer Dissertation &uuml;ber Individualismus und Kollektivismus in der Rechtsphilosophie des s&uuml;dwestdeutschen Neukantianismus.<br />Antje Wiener, geb. 1960, Professorin f&uuml;r Internationale Beziehungen, Direktorin des Jean Monnet Centre of Excellence und Jean Monnet Professorin f&uuml;r Europ&auml;ische Politik an der School of Politics, International Studies &amp; Philosophy, Queen&rsquo;s University Belfast. Eine ausf&uuml;hrlicher Aufsatz zum Problem europ&auml;ischer Staatsb&uuml;rgerschaft wird demn&auml;chst in&nbsp; Mackert, Juergen (Hg.) &bdquo;Moderne (Staats)B&uuml;rgerschaft. Vom klassischen Modell zu Debatten der Citizenship Studies&ldquo; erscheinen <br />Khadija Katja W&ouml;hler-Khalfallah,&nbsp; geb 1967, deutsch-tunesische Politik- und Islamwissenschaftlerin und freie Publizistin. Magister im Jahre 1997 an der Universit&auml;t W&uuml;rzburg, Promotion im Jahre 2003 an der Universit&auml;t Trier &uuml;ber den islamischen Fundamentalismus in Algerien und Tunesien.&nbsp; <br />Michael Z&uuml;rn, geb. 1959, seit 2004 Direktor der Abteilung interkulturelle Konflikte Gewalt und Menschenrechte am Wissenschaftszentrum Berlin und Dekan der Hertie School of Governance. Ver&ouml;ffentlichte u.a. &bdquo;Regieren jenseits des Nationalstaates&ldquo;, 2. akt. Auflage Frankfurt 2005; &bdquo;Transformations&nbsp; of the State?&ldquo; (zus. mit Stephan Leibfried) Cambridge 2005<br />&nbsp;</p>
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		<title>Fritz-Bauer-Preis an Dieter Schenk</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/164-vorgaenge/publikation/fritz-bauer-preis-an-dieter-schenk/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 01 Jun 2003 13:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Dokumentation In: vorgänge 164 (Heft 4/2003), S. 134ff vg. Mit Dieter Schenk erhielt am 16. Juli 2003 in Frankfurt am Main ein bedeutender Polizeikritiker den Bürgerrechtspreis der HuMANISTISCHEN UNION. Mit seinen Büchern leistet Schenk bereits seit vielen Jahren aktive Aufklärungsarbeit für Demokratie und Bürger-rechte. Seine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit der braunen Vergangenheit des Bundeskriminalamtes, dem [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/164-vorgaenge/publikation/fritz-bauer-preis-an-dieter-schenk/">Fritz-Bauer-Preis an Dieter Schenk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dokumentation</p>
<p>In: vorgänge 164 (Heft 4/2003), S. 134ff</p>
<p>vg. Mit Dieter Schenk erhielt am 16. Juli 2003 in Frankfurt am Main ein bedeutender Polizeikritiker den Bürgerrechtspreis der HuMANISTISCHEN UNION. Mit seinen Büchern leistet Schenk bereits seit vielen Jahren aktive Aufklärungsarbeit für Demokratie und Bürger-rechte. Seine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit der braunen Vergangenheit des Bundeskriminalamtes, dem er bis 1989 an-gehörte, hat Dieter Schenk als Publizisten bekannt gemacht. Internationale Aufmerksamkeit und besondere Verdienste um die deutsch-polnischen Beziehungen erwarb er sich mit seiner &#132;Danzig-Trilogie&#148;, in der er &#150; auf der Grundlage minutiöser Recherchearbeit in polnischen Archiven &#150; NS-Verbrecher und ihre Taten darstellt. Zur Einführung sprach Ingeborg Rürup, stellvertretende Bundesvorsitzen-de der HU, die Laudatio hielt Witold Kulesza, stellvertretender Generalstaatsanwalt Polens.<br />Begrüßung durch Ingeborg Rürup<br />Im Namen der HUMANISTISCHEN UNION möchte ich Sie herzlich willkommen heißen zur Fei-er der Verleihung des Fritz Bauer Preises an Dieter Schenk, heute am 16. Juli 2003, dem 100. Geburtstag von Fritz Bauer. Besonders begrüßen möchte ich den Direktor des Fritz<br />Bauer Instituts, Professor Micha Brumlik, und Frau Dr. Irmtrud Wojak, bei denen ich mich für die gute Zusammenarbeit bei der Vorbereitung an dieser Stelle herzlich bedanken möchte.<br />Heute vor 34 Jahren wurde hier &#150; in Frankfurt &#150; dieser Preis zum ersten Mal verliehen, so wie es der Bundesvorstand in seiner ersten Sitzung nach dem plötzlichen Tod ihres Gründungsmitgliedes und langjährigen Vorstandsmitgliedes Fritz Bauer am 20. Juli 1968 in München beschlossen hatte. Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut: &#132;Zum Gedenken an ihr Gründungs- und Vorstandsmitglied Dr. Fritz Bauer, Generalstaatsanwalt in Hessen von 1956 bis 1968, stiftet die HUMANISTISCHE UNION einen Preis für besondere Verdienste um die Demokratisierung, Liberalisierung und Humanisierung der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Preis wird alljährlich an Persönlichkeiten oder Institutionen verliehen, die sich im Sinne der Überzeugungen Fritz Bauers und der Bestrebungen der HUMANISTISCHEN UNION in allgemeiner Weise oder auf einem besonderen Gebiet darum bemüht haben, der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in unserer Gesetzgebung Rechtsprechung und im Strafvollzug Geltung zu verschaffen.&#148;<br />Rund 25 mal hat die HU seither diesen Preis verliehen, bis zum Jahr 2000 an 10 Frauen und 15 Männer. Dieter Schenk wäre heute der 26. Preisträger, wenn nicht die HU im Jahr 2001 gleich 28 Personen ausgezeichnet hätte, Menschen, die es gewagt hatten, Soldaten angesichts des Kosovo-Krieges öffentlich zur Desertion aufzurufen und dafür persönliche Nachteile, drohende Gerichtsverfahren und ei-ne mögliche Verurteilung in Kauf zu nehmen. Sie haben also Gebrauch gemacht vom &#132;Widerstandsrecht des kleinen Mannes&#148;, wie es von Fritz Bauer 1962 in einem seiner großen Aufsätze zum Widerstandsrecht gegen die damals herrschende Lehre, die eher an einer Einschränkung des Widerstandsrechtes orientiert war, überzeugend vertreten hat. Ich glaube, die Auswahl dieser Preisträger hätte Fritz Bauer gefallen.<br />Der letzte veröffentlichte Text von Fritz Bauer ist dem Thema Widerstand gewidmet: es war ein Vortrag, den er auf Einladung der HUMANISTISCHEN UNION neun Tage vor seinem Tod in der Universität München gehalten hat. Er trug den Titel &#132;Ungehorsam und Wider-stand in Geschichte und Gegenwart&#148;, und ist &#150; wie zahlreiche andere Aufsätze Bauers &#150; 1968 in den vorgängen erschienen. Ich möchte hier gerne einigen Sätze aus dem Schlussabsatz dieses Aufsatzes zitieren, weil er für mich das Anliegen Fritz Bauers und der HUMANISTISCHEN UNION gleichermaßen verdeutlicht. Fritz Bauer schreibt: &#132;Widerstand ist notwendig im Unrechtsstaat. Er braucht auch nicht erst zu beginnen, wenn der Unrechtsstaat etabliert ist &#150; pincipiis obsta! Die Bundesrepublik ist kein Unrechtsstaat. Aber Unrecht gibt es hier und anderwärts, und die Würde des Menschen ist überall in Gefahr, im Namen der Staatsräson verkürzt zu werden.<br />Das Widerstandsrecht eskaliert mit wachsendem staatlichen Unrecht. Deswegen ist die Widerstandsidee zu keiner Zeit und in keinem Staat überholt, mag sie sich auch im Alltag auf den gerichtlichen Kampf ums Recht, auf Kritik und Opposition, auf Demonstration, auf die im Grundgesetz und in anderen Normen festgelegten Bahnen einer freien Bewusstseinsbildung beschränken. Mann kann zwischen einem totalen Widerstandsrecht und einer Widerstandspflicht im Unrechtsstaat und einem kleinen Widerstandsrecht im Rechtsstaat unter-scheiden. Auch dies partielle, dieses ,kleine Widerstandsrecht&#8216;, das wir heute besitzen, stellt uns Aufgaben genug.&#148;<br />Diesen Aufgaben und Bauers &#132;Aufforderung zum persönlichen Engagement&#148; hat sich die HUMANISTISCHE UNION seit ihrer Gründung<br />verpflichtet gefühlt und dabei auch von Fritz Bauer gelernt, dass &#132;Widerstand und Ungehorsam im Kampf um eine humane Welt&#148; nicht nur &#132;Schweiß, Tränen und Blut&#148; bedeuten müssen, sondern auch dazu gut sind, wie es Bauer, seinen Lieblingsdichter Schiller zitierend, formuliert &#132;um in der Brust des Menschen ein fröhliches Gefühl seiner selbst zu erwecken und Beispiel dafür zu geben, was Menschen wagen dürfen für eine gute Sache.&#148;<br />Ohne Zweifel hätte Fritz Bauer auch der Wahl der ersten Preisträgerin zugestimmt. Es war Dr. Helga Einsele, die damalige Leiterin der Frauenstrafanstalt Frankfurt-Preungesheim, einer von 13 Strafanstalten, die Fritz Bauer in Hessen unterstanden. Helga Einsele war eine Weggefährtin und Freundin Bauers auf dem Weg zu einer grundlegenden Reform des Strafvollzuges. Beiden, Fritz Bauer und Helga Einsele ging es jedoch letztlich nicht um einen &#132;besseren Strafvollzug&#148; sondern um etwas, das &#132;besser ist als Strafvollzug&#148;, um Maßnahmen, die &#150; jenseits von Vergeltung und Repression &#150; den Inhaftierten wieder in die Gesellschaft zu-rückführen, deren Normen er verletzt hat. Auch in diesem Ziel sind sich Fritz Bauer und die<br />HUMANISTISCHE UNION bis heute einig, gerade angesichts gegenläufiger Entwicklungen, u.a. im Jugendstrafrecht, die eher durch eine Rück-kehr zu einer überwunden geglaubten Strafmentalität geprägt sind. Die Feier zur Preisübergabe fand damals, am 16. Juli 1969, konsequenter Weise in der Kapelle des Preungesheimer Gefängnisses statt, etwa die Hälfte der etwa 100 Anwesenden waren inhaftierte Frauen.<br />Auch die weiteren Preisverleihungen der 70er Jahre standen in der Tradition und Verpflichtung des großen Themas der Reform des Strafrechtes und des Strafvollzuges im Sinne Fritz Bauers: Von Gustav Heinemann, der sich als Innenminister für eine echte Reform des deutschen Strafrechtes eingesetzt hatte (1970) bis zu Peggy Parnass, der Verfasserin aufklärerischer Gerichtreportagen (1980), von Birgita Wolf (1971) der großen Ombudsfrau der Straf-fälligen und Entlassenen bis zu Helmut Ostermeyer (1975), dem Jugendrichter in Bielefeld, der damals als &#132;Therapeut in der Richterrobe&#148; etikettiert wurde, [&#8230;]<br />Obwohl es nach den oben aufgezählten Preisträgern so scheinen mag, war die HUMANISTISCHE UNION kein &#132;Juristenverein&#148;: Neben ihrem Gründer, dem Journalisten und Verleger Gerhard Szczesny gab es weitere Journalisten und Schriftsteller, Philosophen, Soziologen, Mediziner und Psychoanalytiker unter den ersten Vorständen. Die Vielfalt der Themen und Bereiche, in denen die HUMANISTISCHE UNION als Hüterin der Bürgerrechte sich in den folgen-den Jahrzehnten zu Wort meldete spiegelt sich u.a. auch in den Berufen (Journalisten, Pfarrer, Rechtsanwälte, Richter und Wissenschaftler), Aktivitäten und Verdiensten derjenigen Männer und Frauen, die in 80er und 90er Jahren ausgezeichnet wurden: Mit Ruth Leuze taucht zum ersten Mal das Thema Datenschutz auf (1982), für ihr Engagement für den Frieden wurden u.a. Erich Küchenhoff (1983), später Klaus und Hanne Vack (1996) geehrt. Um Minderheiten-rechte und Antidiskrimierungspolitik ging es bei der Verleihung des Fritz Bauer Preises an Rosi Wolf-Almanasreh (1985), Liselotte Funcke (1990) und die Verfassungsrichterin Helga Seibert (1999). Bei der Preisverleihung an Günter Grass (1997) und Regine Hildebrandt (2000) wurde ihr Engagement für soziale Menschen-rechte und Rechte von Asylsuchenden gewürdigt.<br />Als letzten in dieser Auswahl von Fritz-Bauer-Preisträgern möchte ich den ehemaligen Polizeipräsidenten Hans Lisken (1995), nennen,von dem wir und auch viele Polizisten gelernt haben, dass Polizei und Bürgerrechte kein Gegensatz sind, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht die Aufgabe der Polizei, sondern die Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist, und dass wir als Bürgerrechtler gut daran tun, die wach-senden Befugnisse der Polizei durch immer neue Polizeigesetze kritisch zu beobachten, zu kritisieren und im Namen des Rechtsstaates, dessen Schutz laut Lisken die eigentliche Aufgabe der Polizei ist, zu verhindern versuchen.<br />Auch unser heutiger Preisträger ist Polizist gewesen, zuletzt Kriminaldirektor im Bundeskriminalamt. 1989 ist er auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Polizeidienst ausgeschieden. In seiner Zeit im Polizeidienst und später als Publizist hat er sich für die Aufarbeitung der personellen und institutionellen Kontinuitäten aus der NS-Zeit im deutschen Polizeiapparat eingesetzt. Er hat sich engagiert für demokratische und rechtsstaatliche Strukturen in der Polizei und gegen Amtshilfe an Staaten, in denen Menschen- und Bürgerrechte verletzt werden.<br />Seit seinem Ausscheiden aus dem Polizei-dienst hat er etwa ein Dutzend Bücher geschrieben, Romane, Jugendbücher, Sachbücher und Drehbücher, Bücher, denen man fast allen das Motto seines ersten Romans &#132;Der Durchläufer&#148; voranstellen könnte: &#132;Rechtsstaat, Menschlichkeit und polizeiliche Gewalt dürfen kein Widerspruch sein.&#148;<br />Gustav Heinemann hatte, anlässlich seiner Preisverleihung 1970, als die HUMANISTISCHE UNION ihn um Ratschläge für ihre weitere Arbeit bat, in seiner lakonischen Art geantwortet: &#132;Tommeln Sie!&#148;<br />Trommeln in diesem Sinne kann man auf sehr unterschiedliche Weise: Man kann Flugblätter, Presseerklärungen und offene Briefe verfassen, Petitionen einreichen und Muster-klagen führen, Abgeordnete und Minister auf-suchen und gelegentlich öffentliche &#132;happenings&#148; Veranstalten.<br />Man kann aber eben auch Bücher schreiben, und Dieter Schenk hat es getan und damit die gleichen Anliegen &#132;unters Volk&#148; zu bringen<br />versucht wie die HUMANISTISCHE UNION auf ih-<br />re Weise. Ich habe aus Anlass des heutigen Tages einige von Dieter Schenks Büchern erstmalig, andere wieder gelesen, sowohl die &#132;Trilogie&#148; über das Bundeskriminalamt, wie die drei Bücher, die sich den nationalsozialistischen Verbrechen in Polen, den Tätern und deren Nachkriegskarrieren in der bundesdeutschen Justiz widmen. Und immer wieder aufs neue war ich bestürzt und erschüttert über all die halbherzigen und eingestellten Verfahren, die Freisprüche, die Niederschlagung staatsanwaltlicher Ermittlungen und die Schamlosigkeit, mit der die deutsche Nachkriegsjustiz sich über die Nazi-Vergangenheit von Richtern und Kriminalbeamten bei Wiedereinstellungen und Beförderungen hinwegsetzte, auch da, wo die Beteiligung, zum Beispiel an den 50.000 Todesurteilen der Militärgerichte leicht nach-zuweisen gewesen wäre.<br />In diesem von Dieter Schenk so prägnant beschriebenen politischen Klima und einem solchen Milieu hat Fritz Bauer arbeiten müssen und hat es doch erreicht, dass Prozesse wie der Rehmer-Prozess und die Auschwitz-Prozesse tat-sächlich stattfanden und dass sich das politische Bewusstsein der Bundesrepublik langsam wandelte.<br />Auch die Arbeit von Dieter Schenk hat das öffentliche Bewusstsein in der Bundesrepublik beeinflusst. Immer wieder hat er es in seinen Büchern geschafft &#150; am eindrucksvollsten meines Erachtens in der &#132;Post von Danzig&#148;, &#150; die Verbrechen der Nationalsozialisten aus der Abstraktion statistischer Darstellungen und struktureller Erklärungen herauszuholen und Tätern wie Opfern ein individuelles Gesicht zu geben. Darüber hinaus haben seine sorgfältigen Recherchen und Ermittlungen mindestens in einem Fall ein juristisches Nachspiel gehabt, worüber uns Professor Kulesza berichten wird.<br />Wir freuen uns ganz besonders, dass Professor Kulesza aus Warschau sich bereit gefunden hat, die heutige Laudatio zu halten. Professor Kulesza ist nicht nur stellvertretender Generalstaatsanwalt Polens, sondern auch der Direktor der &#132;Hauptkommission zur Verfolgung von NS-Verbrechen und Verbrechen des Stalinismus&#148;. Ich begrüße Sie, Professor Kulesza noch einmal sehr herzlich und möchte Ihnen das Wort übergeben.</p>
<p>Laudatio von Witold Kulesza</p>
<p>Als ich die Laudatio für das heutige Fest vorbereitete, habe ich meine Jurastudenten an der Lodzer Universität, für die Dieter Schenk als Ehrenprofessor bereits seit 5 Jahren Vorträge über die Geschichte des Nationalsozialismus hält, gefragt: woran liegt es, dass sie alle so gern seine Vorlesungen besuchen und darauf immer wieder mit standing ovations reagieren? Als Antwort bekam ich zu hören: &#132;Das ist eine strahlende Persönlichkeit&#148;. Dann, ein bisschen eifersüchtig, habe ich weiter gefragt: was strahlt denn aus dem Kollegen Professor Schenk? Und die Studenten haben mir geantwortet: &#132;Die Ehrlichkeit seiner Worte und die Ehrlichkeit der Art und Weise seiner Äußerung.&#148; Diese Antwort meiner Studenten hat bewirkt, dass ich wieder eine ethische Formel gesucht habe, die ich hiermit gegenüber Dieter Schenk ausdrücken möchte. Diese ethische Formel möchte ich &#150; mit Ihrer, meine Damen und Herren, intellektuellen Teilnahme und Unterstützung &#150; formulieren als eine Begründung für den Fritz-Bauer-Preis, welchen, in wenigen Momenten, der Held des heutigen Festes &#150; Dieter Schenk erhalten wird. Die Analyse seines Lebens und seiner Tätigkeit führt mich zur tiefen Überzeugung, dass es nur eine Formel gibt, die das ganze Schaffen von Dieter. Schenk mit seiner Schriftstellerei und mit seiner Tätigkeit enthalten würde, und sie lautet so: der Gegensatz der Liebe ist nicht der Hass, sondern die Gleichgültigkeit. Diese Gleichgültigkeit macht uns Menschen zu bloßen Objekten und deswegen ist die Gleichgültigkeit für Böse schlimmer als Böse in sich selbst.<br />Die Tätigkeit und das Werk Dieter Schenks bildet ein edelmütiger, konsequenter und moralisch wie faktografisch begründeter Wider-<br />stand gegen dieses Übel. Dieter Schenk hat dieses Übel der Gegenwart sowohl in seiner Tätigkeit als Kriminalbeamter, als auch auf den Karten der Nazi-Geschichte als Schriftsteller und Publizist enthüllt und entdeckt. Nicht gleichgültig bleiben und es anderen nicht erlauben, sich zu verstecken hinter einem Gleichgültigkeitsvorhang gegen das Böse sowohl der Gegenwart als auch gegen das Böse der Nazi-Geschichte ist seine Mission. Dieses Böse verfolgt Dieter Schenk mit eine detektivischen Eindringlichkeit, und er benutzt dabei die Werkzeuge seiner Forschungswerkstatt mit großer Perfektion. Er verwendet Werkzeuge aus verschiedenen Fachgebieten wie denen der Geschichte, der Psychologie, der Kriminologie, als auch des Rechts und der Ethik.<br />Die Ergebnisse der Verwendung aller dieser Werkzeuge finden wir in seiner reichen Schriftstellerei. Seine Ehrlichkeitsausstrahlung, über die jüngere Zuhörer seiner Vorträge an der Lodzer Universität berichtet haben, hat eine Quelle in der Sauberkeit seines Herzens, in der Weise seiner Einfühlung und in seiner Empfindlichkeit. Diese Empfindlichkeit macht aus ihm einen meisterhaften und empathiefähigen Beobachter. Diese Eigenschaften finden wir in seinen Büchern &#132;Der Wind ist des Teufels Nie-sen. Die Geschichte eines jungen Zigeuners&#148; (1992) und &#132;Der weiße Elefant&#148; (1995). [&#8230;]<br />Nach der Veröffentlichung des Buches &#132;Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmords&#148; (1995), das zur Aufhebung des Unrechtsurteils des deutschen Gerichts gegen die Verteidiger der Polnischen Post geführt hat, beteiligte sich Dieter Schenk mit großem Einsatz an der Entschädigung für lebende Familienmitglieder polnischer Postbediensteter, die er persönlich kennen gelernt hat und für die er ein Symbol ist &#150; ein Deutscher, der ihren Glauben an den Sinn der Geschichte und an den Sinn von Worten wie &#132;Wahrheit&#148; und &#132;Gerechtigkeit&#148; wiederherstellte. Die Einwohner von Danzig wünschten sich, dass er einer von ihnen wird, indem sie ihm vor wenigen Monaten die Rhrenhüruercnhaft ihrer 4tar1t 7nerkannt hahPn<br />Diese Entscheidung Danziger Bürger ist von großer Bedeutung, weil es sich in Danzig um eine immer noch lebendige Geschichte handelt, die am 1. September 1939 begann und die Dieter Schenk mit seiner Person und mit seinem, in diesen Tagen gerade erscheinenden Jugendbuch &#132;Wie ich Hitler Beine machte. Ei-ne Danziger Polin im Widerstand&#148; aufgreift und würdigt. [&#8230;]<br />Dieter Schenk begnügt sich nicht mit der Enthüllung des Verbrechens, mit seiner präzisen Beschreibung, mit der ldentifizierung der Täter. Er stellt die Frage, warum diese entlarvten Täter nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden sind. Er will die Ätiologie der im Namen der nationalsozialistischen Ideologie begangenen Verbrechen zeigen, in allen historischen und politischen Kontexten die Nichtverfolgung der Nazitäter in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Solch eine Untersuchung ist auch sein Buch mit dem Titel &#132;Hitlers Mann in Danzig. Gauleiter Forster und die NS-Verbrechen in Danzig, Westpreußen&#148;. Sowohl zu der deutschen als auch zu der polnischen Ausgabe hatte ich die Ehre, das Vorwort zu schreiben. Mit Spannung beobachtete ich die Arbeit des Autors an diesem Buch und vor allem seine Studien zu Forsters Prozess vor dem polnischen Obersten Nationalgerichtshof, von dem der Gauleiter 1948 zur Todesstrafe verurteilt wurde. Der Professor der Lodzer Universität Mieczyslaw Siewierski, der Lehrer meines Lehrers, war der Ankläger in diesem Prozess. Ich stehe in der Tradition beider dieser Juristen. Deshalb war für mich die Beurteilung von Dieter Schenk so wichtig, ob der Prozess, in dem der Staatsanwalt M. Siewierski für die Todessstrafe plädierte, gerecht war, im Sinne eines fair trial. Das war ein fairer Prozess &#150; schrieb Dieter Schenk in seinem Buch. Mit tiefer Genugtuung empfand ich diese Feststellung, die ich auch mit zahlreichen anderen polnischen Prozessen verbinde, von denen ich den größten Teil persönlich untersuchte. In diesen Prozessen wurden narh dem Krieg Täter der Naziverbrechen<br />verurteilt &#150; fast fünftausend Deutsche, Österreicher und Volksdeutsche.<br />In diesem zuletzt genannten Buch schrieb Dieter Schenk jedoch auch, dass der Prozess, in dem 1946 der Bischof von Danzig, Karl Maria Splett, wegen Zusammenarbeit und Unterordnung gegenüber Forster verurteilt wurde, ein stalinistischer Schauprozess war. Auch in diesem Fall hat der Autor Recht mit seiner Beurteilung des Prozesses. Zwar sollte man die-sen Prozess als eine Ausnahme in der polnischen Justiz bezeichnen, jedoch die Feststellung von Schenk veranlasste mich zum Suchen nach der heute entsprechenden und notwendigen Lösung dieser Frage.<br />Dem Helden dieser Laudatio verdanke ich mithin die Anregung, polnische Prozesse der Täter von Naziverbrechen zu untersuchen, um die Antwort auf die Frage zu finden, ob Angeklagten in diesen Prozessen nur für eigene, von ihnen begangene Verbrechen verantwortlich gemacht wurden, ob bestrafende Urteile nicht möglicherweise gegen den Grundsatz der individuellen Verantwortung für begangene Taten verstießen. Ob diese Prozesse womöglich gar mit der gemeinsamen Verantwortung aller vor den polnischen Gerichten stehenden Deutschen belastet waren. [&#8230;]<br />Dieter Schenk verkündet, dass wir uns aus dieser Verantwortlichkeit nicht befreien können &#150; sagend: Das ist kein Unrecht unseres Staates. Er bestätigt durch seine Schriftstellerei, Tätigkeit und sein Schaffen ethische Kodexnormen des Rechtsstaatsfunktionärs. Diese Normen sind in Polizei, Staatsanwaltschaft und in Justiz gültig. Die Verletzung dieser Normen durch Passivität und Gleichgültigkeit ist genau so schädlich für Rechtsstaat wie aktive Unterbrechung der Normen. Diese Passivität gegen Unrecht schafft Möglichkeiten, die zum Anstieg und zur Bestärkung des Unrechts führen. Diese Passivität verursacht eine Atrophie unserer Fähigkeit, die Wege des Bösen zu verstehen. Diese Passivität wird schlimmer als das Böse in sich selbst: Ohne diesen Grundsatz zu verstehen und im bürgerlichen Leben zu verwirklichen, ist es nicht möglich, im Rahmen des Rechtsstaates den Staat der Bürger zu errichten.<br />Mit dem Fritz-Bauer-Preis für Dieter Schenk<br />verbindet die HUMANISTISCHE UNION mit einemBogen beide diese hervorragenden Personen. Ich bedanke mich bei der xu, dass ich als polnischer Staatsanwalt heute neben dem Staatsanwalt Fritz Bauer stehen konnte, begründend in Form dieser Laudatio die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Dieter Schenk.<br />Dieter Schenk: Fritz Bauer und die Unwilligkeit zu trauern<br />Ich freue mich und es beruhigt mich, dass mir nicht die alleinige Aufmerksamkeit dieser Veranstaltung gilt, sondern dass ich neben jemandem stehe, an dessen Seite ich mich bestätigt und unterstützt fühlen kann: Fritz Bauer. Ich bin ihm nur einmal in meinem Leben persönlich begegnet. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte ihn Anfang der sechziger Jahre zu einem öffentlichen Vortrag eingeladen. Mich beeindruckte, wie er unerschrocken offensiv neue Thesen gegen ein überkommenes Strafrecht vortrug und wie er sich ohne Rücksicht auf einen anders gestimmten Zeitgeist gegen einen entwürdigenden Strafvollzug wandte. [..j Ich ahnte nicht, dass Fritz Bauer einmal so etwas wie mein stiller Weggefährte werden wird, sein Wirken und sein Geist inspirierten nicht nur mich. Zumeist begegnete ich ihm in Ermittlungsakten, in denen er mit eindeutiger Konsequenz, zwingender Logik und juristischer Delikatesse durch generalstaatsanwaltschaftliche Verfügungen die Strafverfolgung von Nazi-Tätern vorantrieb um Schluss zu machen mit der Schlussstrich-Mentalität, um aus dem Gerichtssaal heraus die Öffentlichkeit über die NS-Vergangenheit aufzuklären, nach den Gründen der moralischen Katastrophe zu fragen. Er wollte &#132;dem menschlichen Faktor eine Gasse bahnen, denn vom Gesetzesfetischismus führt ein schnurgerader Weg zu den KZ Au-schwitz und Buchenwald&#148;. (Bauer)<br />Ob im Archiv des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof oder in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg oder andernorts, der Umgang mit diesen Akten der Nazi-Gräuel bedeutet Trauerarbeit, begleitet vom Entsetzen über die Barbarei, bis die eigene Hilflosigkeit in Wut umschlägt und die befreiende Kraft und den Mut spendet, dagegen anzuschreiben: den Tätern einen Namen zu geben, ihre Verbrechen offen zu legen und das Andenken der Opfer aus dem Vergessen zu heben.<br />1964 sagte Fritz Bauer zu einem Journalisten: &#132;Schreiben Sie, wie sehr wir alle bei der Generalstaatsanwaltschaft unter den NS-Mordprozessen leiden. Es ist furchtbar, immer wie-der den ganzen Jammer, die ganze Not jener zwölf Jahre herauf zu beschwören, immer wie-der in die Vergangenheit sehen zu müssen, statt unbeschwert in eine bessere Zukunft zu blicken.&#148; Und er schloss das Interview mit den Worten: &#132;Es geht darum, der Welt klar zu machen, dass unsere Bundesrepublik auf der Anerkennung der Menschenrechte beruht, dass Toleranz und Menschlichkeit wie ein Phoenix aus der Asche von Auschwitz auferstehen.&#148;<br />Auschwitz steht auch für die nicht geweinten Tränen der Generationen danach, denn um tiefe Betrübnis über die Zeit des Nationalsozialismus machen viele Menschen einen Bogen, auch im Bundeskriminalamt war nie etwas von Trauer oder gar Reue zu spüren. In den fünfziger und sechziger Jahren lenkte eine Führungsmannschaft, die selbst in NS-Verbrechen tief verstrickt war, das Amt. Für diese Leute war der Frankfurter Generalstaatsanwalt ein rotes Tuch und &#150; wie mir Zeitzeugen berichteten &#150; gerade-zu verhasst. Nur einmal luden sie ihn zu einem Vortrag anlässlich der Arbeitstagung &#132;Kriminal-politische Gegenwartsfragen&#148; (1959) ein und dann nie wieder. Er schrieb ihnen Sätze ins Stammbuch wie: &#132;Es ist unsere kriminalrechtliche und kriminalpolitische Aufgabe, zunächst einmal die autoritären Schlacken vergangener und jüngster Jahrzehnte zu beseitigen, um aus Demokraten des Wortes Demokraten der Tat zuwerden.&#148; Wären sie dazu, fähig gewesen, hätte es einigen BKA-Gastgebern die Schamesröte ins Gesicht treiben müssen.<br />Die Aggressionen gegen Bauer hatten unterschwellige Motive, denn hinter der Maske dieser BKA-Direktoren lauerte die Angst. Das Hessische Landeskriminalamt war für die Verfolgung der Schandtaten dieser BKA-Männer zuständig und der Hessische Generalstaatsanwalt in den Verfahren weisungsberechtigt. Durch Ermittlungssabotage konnte das Hessische LKA allerdings das Erforschen der Wahrheit erschweren und zum Beispiel Dr. Niggemeyer, Mitglied des BKA-Führungstriumvirats, vor intensiver Strafverfolgung schützen.<br />Einblicke in die Strukturen der Nichtverfolgung von NS-Tätern in den Reihen der Polizei erlangte ich erstmals in den sechziger Jahren durch meine Bekanntschaft mit dem Leiter der Sonderkommission zur Verfolgung von NS-Verbrechen beim Hessischen Landeskriminalamt. Über ihn beschaffte ich mir die Akten des Verfahrens Oskar Christ. Den Leiter der Wiesbadener Schutzpolizei &#150; ein Herrenreiter in Polizeiuniform auf der sonntäglichen Wiesbadener Wilhelmstraße &#150; holte die Vergangenheit ein, denn der ehemalige SS-Hauptsturmführer fungierte als Kompanieführer des berüchtigten Polizeibataillons 314, das in der Sowjetunion an Massenexekutionen von Juden beteiligt war. Im März 1942 soll Christ in Charkow seinem &#132;Burschen&#148; befohlen haben, eine russische Tänzerin des Stadttheaters, die von Christ schwanger war, zu erschießen. Anstatt wegen der ruchlosen Tat Beweisketten zu knüpfen, suchte das Wiesbadener Schwurgericht solche Ketten zu sprengen und sprach den Polizeioberrat frei. Dass solche Gerichtsentscheidungen kein Zufall waren, sondern Methode hatten, lernte ich erst später genauer zu beurteilen.<br />Blauäugig glaubte ich als junger Berufsanfänger an den demokratischen Rechtsstaat und sah mein Vertrauen alsbald erschüttert, denn der SOKO-Leiter berichtete mir, wie ihn seine Chefs &#150; die auch meine Chefs waren &#150; gängelten und mit zudeckender Loyalität verhinderten, die Arbeit der Sonderkommission mit Erfolg zu krönen. Stattdessen sollte er die Ermittlungen auf Sparflamme fuhren, musste Dienstreisen abbrechen, durfte keine selbständigen Besprechungen mit Generalstaatsanwalt Bauer abhalten, während sein Abteilungsleiter die Vernehmungen von beschuldigten BKA-Männern kontrollierend überwachte oder gar die Akten an der Sonderkommission vorbei direkt dem BKA zuleitete, das dann &#132;gegen sich selbst&#148; ermittelte. Der Leiter der Polizeiabteilung des Hessischen Innenministeriums er-mahnte den SOKO-Chef: Kriminalbeamte würden dringend zur Verbrechensbekämpfung gebraucht, es herrsche Personalmangel und er sollte mit Festnahmen etwas kürzer treten.<br />Ich erwähne diese Details um wenigstens anzudeuten, mit welchen Widerständen Generalstaatsanwalt Bauer zu kämpfen hatte, die ihm sicher über informelle Kanäle bekannt waren. Ebenso wusste er &#150; davon kann man aus-gehen &#150; wes ehemals nationalsozialistischen Geistes der eine oder andere &#132;Amtsbruder&#148; war, mit dem er bei den regelmäßigen Konferenzen der Generalstaatsanwälte an einem Tisch saß und die stringentes Ermitteln gegen NS-Täter vermissen ließen. Generalstaatsanwalt Adolf Voss aus Schleswig-Holstein zum Beispiel, der einst von Roland Freisler protegiert wurde und sich nicht von seiner Vergangenheit lösen konnte, sonst wäre er 1960 nicht in die Affäre Prof. Heyde alias Dr. Sawade verwickelt gewesen. Als der Verdacht aufkam, er hätte den Euthanasie-Verbrecher gedeckt, nahm Voss aus Gesundheitsgründen seinen Hut.<br />Aus zahllosen Ermittlungsakten erschließen sich heute in der Zusammenschau die strukturellen Methoden und das System der scheinlegalen strafrechtlichen Nichtverfolgung von NS-Verbrechern; die angewandten Mittel waren vielseitig und effektiv: Täter wurden zu Gehilfen, Beschuldigte zu Zeugen abgestuft, notwendige Ermittlungen unterlassen, Vernehmungen an sachunkundige Behörden delegiert, mittels der so genannten &#132;biologischen Verjährung&#148; abgewartet, bis Zeugen und Beschuldigte aus Altersgründen verhandlungsunfähig oder verstorben waren. Das Prinzip in dubio pro reo wurde überstrapaziert, weil sich belastende Aussagen von Zeugen und Schutzbehauptungen des Angeklagten angeblich auf-hoben, demnach trotz eindeutiger Beweislage Aussage gegen Aussage stand. Der Rechtfertigungsgrund des militärischen Befehls wurde anerkannt, selbst wenn im Einzelfall der Täter eine ganze Zigeunersippe erschossen hatte. Befehlsnotstand wegen angeblicher Gefahr für Leib oder Leben &#150; das Einstellungs- und Freispruchinstrument erster Klasse &#150; lag nach einhelligen historischen Forschungsergebnissen in keinem bisher festgestellten Fall tatsächlich vor.<br />Natürlich durchblickte Bauer alle diese juristischen Machenschaften, wenn er konstatierte: &#132;Es hat nicht nur Hitler und Himmler gegeben, sondern Hunderttausende, Millionen anderer, die das, was geschehen war, nicht nur durchgeführt haben, weil es befohlen war, sondern weil es ihrer eigenen Weltanschauung entsprach, zu der sie sich aus freien Stücken bekannt haben.&#148; Und Bauers Juristenkollegen exkulpierten sich formalrechtlich nach dem Grundsatz des Gesetzespositivismus, da sie nur das geltende Recht angewandt haben wollten. Diese Richter und Staatsanwälte spürten &#150; wie Bauer klar war &#150; das Unbehagen darüber, dass sie selbst nicht viel anders dachten als die Menschen auf der Anklagebank, so dass die Widersprüche in Einstellungsverfiigungen oder Urteilsbegründungen &#132;die Wurzeln im eigenen Tun und Lassen während des Unrechtstaates hatten&#148; (Bauer).<br />Das Gedenken an Fritz Bauers einhundertsten Geburtstag und diese Preisverleihung finden auf historischem Boden statt: Die IG Farben waren intensiv in Kriegsverbrechen und Holocaust involviert. Nach dem Krieg wurde in den Diensträumen dieses Gebäudes unter der Federführung von CIA-Vorgesetzten das Bundeskriminalamt kreiert. Die Grundlagen hierfür lieferte Paul Dickopf im Jahre 1949, ehemals Kriminalkommissar und SS-Untersturmführer, Experte der Nazi-Sicherheitspolizei und der Militärischen Abwehr, Doppelagent von 1942 bis 1945 in der Schweiz und nunmehr CIA-Agent. Er erstellte Organigramme, Statistiken und Personal-Listen, machte das BKA zum organisatorischen Abklatsch des Reichskriminalpolizeiamtes und zur Versorgungsanstalt für ehemalige Angehörige der Gestapo und der SS &#150; mit Wissen und Wollen der federführenden amerikanischen Besatzungsmacht.<br />Ob moralische Entrüstung darüber angebracht ist, dass ein CIA-Agent später BKA-und Interpol-Präsident geworden ist, hängt da-von ab, ob man die Counter Intelligence Agency als kriminelle Vereinigung betrachtet oder nicht. Gravierender ist allerdings die Tatsache zu bewerten, dass die Hälfte des BKA-Führungspersonals Nazi-Verbrecher waren. Zwei Dutzend von ihnen waren Schreibtischtäter des Reichskriminalpolizeiamtes, die &#132;Schutzhaftbefehle&#148; ausstellten, um Homosexuelle, Zigeuner oder sogenannte Asoziale in Konzentrationslager einzuweisen. Oder sie waren Angehörige der Einsatzgruppen zur Vernichtung der polnischen Intelligenz, sie leiteten Exekutionen und schossen dabei selbst &#150; auch auf Frauen und Kinder. Sie befehligten die Geheime Feldpolizei, die an der Ausrottung der jüdischen Bevölkerung in Weißrussland beteiligt war. Jeder Dritte der späteren BKA-Führer gehörte der Gestapo an.<br />Die Unverfrorenheit erreichte ihren Höhepunkt, als Inhaber von Chefpositionen des ehemaligen Reichskriminalpolizeiamtes, das ja ei-ne Abteilung des berüchtigten Reichssicherheitshauptamtes bildete, genau dieselben Chefsessel im neu geschaffenen Bundeskriminalamt einnahmen. Alle diese BKA-Chefs zeigten weder Mitleid noch schworen sie ihrer Gesinnung ab, vielmehr schlüpften sie gleich zu Anfang durch die nicht ernsthaft betriebene Entnazifizierung und wurden als &#132;entlastet&#148; eingestuft. Damit fühlten sie sich rehabilitiert, beförderten sich gegenseitig und gingen mit satten Pensionen in den Ruhestand.<br />Sie waren offenbar unfähig zu trauern in dem Sinne, wie es die Mitscherlichs in ihrem gleichnamigen Buch analysiert hatten. Die bei-den Psychoanalytiker fragten sich, &#132;was ein Kollektiv tun soll, in dessen Namen sechs Millionen Menschen aus aggressiven Gründen getötet wurden. Der Sturz des ,Führers&#8216; bedeutete eine traumatische Entwertung des eigenen Ich-Ideals, mit dem man so weitgehend identisch war. Als Folge blieb nur der Weg in Verleugnung oder Rückzug in Depression.&#148; Verdrängung erlaubte es den Tätern, ihre Lebenslüge zu verinnerlichen, sich nicht mehr als Teil der eigenen Geschichte zu betrachten und sich schließlich sogar als Opfer von Verleumdungskampagnen zu stilisieren. Das erklärt auch die Arroganz, mit der Leute wie Dickopf oder Niggemeyer Kritiker mundtot machten.<br />Und nicht nur sie. Ende der siebziger Jahre lud ich Albert Speer zu einer Podiumsdiskussion in das Polizeipräsidium Gießen ein. Er, der zum engsten Zirkel um Hitler gehörte, wollte nichts von Auschwitz gewusst haben, was zu einer heftigen Kontroverse führte. Meine Kollegen warfen mir nach der Veranstaltung vor, ich hätte den elder statesman zu hart angefasst. Meine Kollegen störte keineswegs, dass Speer freimütig erklärte, er würde &#150; könnte man die Judenmorde als nicht geschehen betrachten &#150; alles noch einmal genau so wie früher machen.<br />Der Geist ehemaliger Nazis durchweht heute nicht mehr das Bundeskriminalamt. Trotz-dem wurden über Jahrzehnte Grundeinstellungen und Handlungsweisen geprägt, die Auswirkungen bis in diese Tage zeigen: Zum Bei-spiel in der halbherzigen Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus; bei der Verwischung der Grenzen und Arbeitsmethoden zwischen Polizei, Verfassungsschutz und Geheimdienst; bei der Gewichtung von Wirtschaftsverbrechen; in der Praktizierung eines Führungsverhaltens, das noch weit vom kooperativen Führungsstil entfernt ist; bei der Leistung von polizeilicher Entwicklungshilfe an Diktaturen, versteckt<br />hinter dem Scheinargument, Organisierte Kriminalität zu bekämpfen.<br />Ich hätte es allerdings für unmöglich gehalten, dass sich das Bundeskriminalamt weigert, sich von seinen braunen Wurzeln zu distanzieren. Auch die Bundesregierung schloss sich dieser Haltung an und beantwortete eine durch mein Buch ausgelöste Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit dem sophistischen Schlüsselsatz: &#132;Das Bundeskriminalamt hat keine nationalsozialistische Vergangenheit, weil es 1951 gegründet wurde.&#148;<br />Es mag in meiner Person begründet liegen, dass sich das Bundeskriminalamt nicht auf mich einlassen wollte, vielleicht auch nicht konnte. Mit Fritz Bauer teile ich das Los, hier und da als Nestbeschmutzer bezeichnet zu werden. Und Fritz Bauer würde mir sicher zu-stimmen, wenn wir es mit Georg Büchner auf den kurzen Nenner bringen: &#132;Die Ursache verklagt ihre Wirkung.&#148;<br />Aber die wahren Gründe liegen tiefer. Es handelt sich hier nicht um Unfähigkeit oder Unvermögen, sondern um Unwillen zu trauern. Trauern heißt nicht nur Abschied nehmen, sondern auch Verarbeiten, Bilanz ziehen, Los-lassen, eigene Fehler einsehen. Trauern heißt Mit-Leiden, erst daraus erwächst Einsicht. Trauer zu unterdrücken rächt sich, weil das Problem nicht gelöst wird, sondern an anderer Stelle wieder hoch kommt. Trauer ist eine Form der Eigentherapie. Verhinderte Trauer verstärkt das schlechte Gewissen, nur offene Wahrheit macht frei. Trauer kann quälende Arbeit sein, aber sie bewirkt Ruhe und Frieden &#150; auch mit sich selbst.<br />Ich wünsche mir ein BKA, das den Korps-geist mit seinen Gründungsvätern für überholt erklärt. Ich sehne mich nach einem BKA, das Betroffenheit zeigt, wenn ihm der Big-Brother-Award verliehen wird. Ich habe den Traum, dass BKA-Beamte nicht von einer Dienstreise aus einem Folterstaat zurückkehren, um gute Zusammenarbeit und Gastfreundschaft zu loben. Ich wünsche mir den BKA-Beamten, der nicht den Polizeiknüppel aus Thailand als Souvenir an die Wand seines Büros hängt, denn es enttarnt seine Einstellung zur Macht, man kann ihm nicht trauen. Ich möchte einen BKA-Präsidenten, der seinen Sitz im Exekutiv-Komitee der Interpol-Organisation quittiert, wenn neben ihm Foltergeneräle Platz nehmen. Ich halte den Innenminister für mein Ideal, der die Beachtung fundamentaler Menschenrechte zur Bedingung für die Mitgliedschaft anderer Staaten in der Interpol-Organisation macht.<br />Die Denkkategorien des Bundeskriminalamtes (der Landeskriminalämter, der Polizei schlechthin) sind ideologisch determiniert. Sie kennen überwiegend nur die Fragestellung: Wer verletzt unsere Sicherheit? und nicht die Überlegung: Wo verletzen wir als Polizei (als Verfassungsschutz, als Bundesnachrichten-dienst) durch unser Tun oder Lassen die Sicherheit &#150; zum Beispiel durch ungenügende Verfolgung der Parallelmacht wirtschaftskrimineller Gewalt, durch exzessive Abhörmaß-nahmen oder durch sinn- und ergebnislose Rasterfahndung, die Terrorismusbekämpfung vorgibt, stattdessen Unschuldige einem Generalverdacht aussetzt und damit Sympathisantentum nährt. Bereits in den siebziger Jahren lösten Kontaktsperregesetz und Isolationsfolter alle Nachwuchssorgen der Rote Armee Fraktion. Eine Kosten-Nutzen-Analyse &#150; bezogen auf den Bundesnachrichtendienst &#150; und eine Skandal-Schadens-Analyse &#150; bezogen auf den Verfassungsschutz &#150; hätten das Ergebnis, dass beide Einrichtungen nicht mehr zeitgemäß sind.<br />Insgesamt handelt es sich um Instrumentalisierung, um falsch verstandene Sicherheit des Staates. Doch geht es nicht um den Staat. Des-sen Sicherheit war zu Zeiten der RAF genau so wenig gefährdet wie der Staat in seiner Substanz heute durch islamischen Fundamentalismus bedroht ist. Es geht vielmehr um die Sicherheit des Bürgers, den der Staat zwar vor Schaden bewahren soll, aber mit Augenmaß oder, wie es das Grundgesetz vorschreibt, unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots. Der Staat ist am besten durch<br />wache und mutige Bürger geschützt, die man nicht an jeder Straßenecke videoüberwacht, die man nicht mit SIMSI-Catchern einfängt, deren Ferngespräche nicht im Schmutzbeutel eines elektronischen Staubsaugers landen &#150; Bürger, die nach dem Grundsatz in dubio pro libertate leben können, wie es unsere &#150; durch innenpolitische Hardliner gebeutelte &#150; Verfassung eigentlich vorsieht. Fritz Bauer stellte bereits in den sechziger Jahren fest: &#132;In einer gefestigten Demokratie sind Maßnahmen des Staatsschutzes überflüssig.&#148;<br />Demokraten der Tat sind gefragt. Solche, die Hierarchien in der Polizeiorganisation beseitigen, welche starre &#150; häufig erniedrigende &#150; Befehlsstrukturen hervorbringen und welche mit ihrem Beurteilungs(un)wesen ein Geflecht gegenseitiger Abhängigkeit und einseitigen Wohlverhaltens schaffen. Demokraten der Tat sind gefragt, die ein freies Universitätsstudium der Polizeiwissenschaften einführen anstelle der polizeilichen Ausbildungs-Inzucht &#150; Demokraten, die paradigmatische Veränderungen bewirkten im Geiste von Fritz Bauer: Weg vom Ordnungshüter, hin zum Deeskalations-Experten, zum multikulturellen Sachbearbeiter. Demokraten der Tat sind gefragt, die bei der Polizei eine Supervision für erforderlich halten, Rotation von Führungs- und Einsatzkräften durchsetzen, wirkungsvolle Innenrevisionen implantieren, Anti-Mobbing-Konzepte entwickeln. Viel wäre bereits gewonnen, wenn als Anforderungsprofil an den Polizeinachwuchs nicht dem angepassten, sondern dem kritischen und diskussionsfreudigen Berufsbewerber der Vorzug gegeben würde. Doch istdie Polizei in ihren Traditionen gefangen, Re-formen müssen von außen kommen und bedürfen einer anderen Innenpolitik.<br />Fritz Bauer, ein Anwalt nicht der Staatsräson sondern des Schutzes des Bürgers vor dem Staat, hatte Brüderlichkeit und Nächstenliebe zu seinem kategorischen Imperativ erhoben. Er, der als Leitfigur seiner Zeit &#150; und leider auch unserer &#150; weit voraus war, galt als rigoroser Verfechter der Menschenrechte. Er verlangte die internationale Ächtung der Todes-strafe, wollte nach dem Muster skandinavischer Länder einen Ombudsmann einführen, schlug einen Internationalen Strafgerichtshof vor und eine konsequente Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität als Ursache von Unterdrückung, Armut und Ungerechtigkeit und damit der Wurzeln von Terrorismus.<br />Manch Kalter Krieger fühlte sich von Fritz Bauer provoziert. Seine Gegner wollten glauben machen, er öffne dem Kommunismus Tor und Tür, doch er genoss Solidarität und Unterstützung der Hessischen Landesregierung, auch wenn die Opposition im Landtag seine Suspendierung oder gar Entlassung forderte. Bauer wusste eine Riege Gleichgesinnter hinter sich,<br />unter anderem in der HUMANISTISCHEN UNION.<br />Er hat Generationen kritischer und politisch denkender Jurastudenten geprägt.<br />Fritz Bauer ist auf seine Art ein &#132;Gerechter unter den Völkern&#148; zu nennen, denn er rettete die Ermordeten von Auschwitz vor dem Vergessen. Er wurde heute vor einhundert Jahren geboren &#150; ohne ihn wäre die Welt inhumaner gewesen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/164-vorgaenge/publikation/fritz-bauer-preis-an-dieter-schenk/">Fritz-Bauer-Preis an Dieter Schenk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Fritz-Bauer-Preis an Erstunterzeichner des Aufrufs zur &#8222;Fahnenflucht&#8220; im Kosovo- Krieg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/155/publikation/fritz-bauer-preis-an-erstunterzeichner-des-aufrufs-zur-fahnenflucht-im-kosovo-krieg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2001 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Presseerklärung vom 5. Februar 2001 Aus: vorgänge Nr. 155( Heft 3/2001),S. 393 Zum 25. Mal verleiht die HUMANISTISCHE UNION (HU) im 40. Jahr ihres Bestehens den Fritz-Bauer-Preis für herausragendes Engagement um Demokratie und Bürgerrechte. Der ideelle Bürgerrechtspreis wird im Gedenken an das HU-Gründungsmitglied Dr. Fritz Bauer, den 1968 verstorbenen hessischen Generalstaatsanwalt, verliehen.Die Reihe der prominenten [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Presseerklärung vom 5. Februar 2001</p>
<p>Aus: vorgänge Nr. 155( Heft 3/2001),S. 393</p>
<p>Zum 25. Mal verleiht die HUMANISTISCHE UNION (HU) im 40. Jahr ihres Bestehens den Fritz-Bauer-Preis für herausragendes Engagement um Demokratie und Bürgerrechte. Der ideelle Bürgerrechtspreis wird im Gedenken an das HU-Gründungsmitglied Dr. Fritz Bauer, den 1968 verstorbenen hessischen Generalstaatsanwalt, verliehen.<br />Die Reihe der prominenten Preisträger, darunter Gustav Heinemann (1970), Lieselotte Funcke (1990), Günter Grass (1997) oder Regine Hildebrandt (2000), wird nun erstmals um eine ganze Personengruppe erweitert: Den Fritz-Bauer-Preis für das Jahr 2001 erhalten die 28 Erstunterzeichnenden des Aufrufs, der sich zum Beginn des Kosovo-Krieges an deutsche Teilnehmer beim NATO-Kriegseinsatz richtete.<br />Der &#132;Aufruf an alle Soldaten, der Bundeswehr, die am Jugoslawien-Krieg beteiligt sind&#148; erschien als halb seitige Anzeige in der Tageszeitung &#132;taz&#148; vom 21. April 1999. Die Aufforderung, sich nicht weiter am militärischen Vorgehen zu beteiligen, wurde auch damit begründet dass es sich bei diesem ersten Kriegseinsatz der Bundeswehr um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ohne Mandat des Weltsicherheitsrates handele und massive Gefahren für Zivilpersonen durch Bombardierung und Vertreibungen abzusehen sind.<br />&#132;Mit der Preisverleihung möchte die HUMANISTISCHE UNION die Erstunterzeichnenden der Anzeige in der &#132;taz&#148; vom 21. April 1999 ehren, die hiermit ihrem Gewissen gefolgt und gegen die allgemeine Kriegseuphorie aufgetreten sind, die das Eintreten für ihre Überzeugung und für Völker- und Verfassungsrecht für wichtiger hielten als persönliche Nachteile, die voraussehbar waren: Anklagen und Strafverfahren&#148;, erklärt der HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg.<br />Friedensforscher, Pazifisten und Menschenrechtsgruppen, darunter auch die HU, hatten frühzeitig davor gewarnt, geltendes Völkerrecht zu missachten. Diese Warnungen wurden in den letzten Monaten dadurch untermauert, dass sich viele Angaben zu vermeintlichen Gräueltaten wie auch andere Begründungen des Angriffskrieges &#8211; beispielsweise der so genannte &#132;Hufeisenplan&#148; &#8211; als Unwahrheit herausgestellt haben.<br />&#132;Handlungen, die geeignet sind (&#8230;) das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen&#148;, steht in Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes. Doch nicht gegen die verantwortlichen Militärs oder Politiker, sondern gegen die Unterzeichner rollt seit Ende 1999 eine Prozesswelle. In erster Instanz wurden, allein in Berlin, sieben Personen verurteilt. Dem gegenüber standen über 30 Freisprüche, zumeist mit der Meinungsfreiheit der Aufrufer begründet. Ein Urteil erkannte ausdrücklich die völkerrechtliche Begründung des Aufrufs an. Gegen sämtliche Urteile und Freisprüche wurde Berufung eingelegt, auch gegen die ersten Urteile der zweiten Instanz, vorwiegend Freisprüche, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Revision eingelegt.<br />Unter den Erstunterzeichnern des Aufrufs sind namhafte Pazifistinnen und Pazifisten. Einige Persönlichkeiten verkörpern den bundesdeutschen Pazifismus seit der Diskussion um die Wiederbewaffnung der Bundeswehr über die Ostermarsch- und Friedensbewegung der 80er Jahre bis heute. Dieser praktizierte Verfassungsschutz und die dabei gezeigte unbeirrte Haltung ist nach Ansicht der HU besonders hervorzuheben.<br />Namensliste der 28 Erst unterzeichnenden &#132;Aufruf an alle Soldaten der Bundeswehr,<br />am Jugoslawien-Krieg beteiligt sind&#148; (erschienen in der tageszeitung am 21. April 1999)<br />Dr. Volker Böge/Hamburg, Dr. Aris Christidis/Gießen, Alois Finke/Bonn, Brigitte Gärtner-Coulibaly/Herford, Dr. Wolfgang Hertle/Quickborn, Pfarrer Hubertus Janssen/Limburg, Wolfgang Kaleck/Berlin, Dr. Wilfried Kerntke/Offenbach, Brigitte Klaß/Frankfurt/M., EkkeHart Krippendorf/Berlin, Armin Lauven/Bonn, Volker Mergner/Frankfurt/M., Stephan Nagel/Greifswald, Wolf-Dieter Narr/Berlin, Ingrid Röseler/Steinbach-Hallenberg, Clemens Ronnefeldt/Krastel, Roland Roth/Bonn, Martin Singe/Bonn, Manni Stenner/Bonn, Dr. Elke Steven/Köln, Volker Storm/Bonn, Helga und Konrad Tempel/Ahrensburg, Sonja Tesch/Hamburg, Hermann Theisen/Heidelberg, Hanne und Klaus Vack/Sensbachtal, Dirk Vogelskamp/Düren.</p>
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		<title>Plattform der Initiative : &#8222;Offenlegung unserer Verfassungsschutzakten!&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/116-vorgaenge/publikation/plattform-der-initiative-offenlegung-unserer-verfassungsschutzakten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 1992 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus : Vorgänge Nr.116, S.120 I. In Anwendung der demokratischen, verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Normen (s. insbes. Artikel 1- 5 GG) im gesamten Geltungsbereich der BRD, halten wir es für unzulässig und persönlich für unerträglich, daß die geheimdienstlichen Behörden des VS über uns Informationen gesammelt haben und auswerten, von denen wir nichts wissen und zu denen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus : Vorgänge Nr.116, S.120</p>
<p>I. In Anwendung der demokratischen, verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Normen (s. insbes. Artikel 1- 5 GG) im gesamten Geltungsbereich der BRD, halten wir es für unzulässig und persönlich für unerträglich, daß die geheimdienstlichen Behörden des VS über uns Informationen gesammelt haben und auswerten, von denen wir nichts wissen und zu denen wir deshalb auch nicht Stellung nehmen können.</p>
<p>2. Es hat sich so eine Entwicklung vollzogen, in deren Verlauf auch hier politische Persönlichkeitsbilder und Wertungen in staatlichen Geheimakten und Datensammlungen entstanden sind (und fortlaufend auch wohl weiter ergänzt werden oder neu entstehen), die jederzeit gegen eine unübersehbare Zahl von Bürger/innen durch staatliche Organe und öffentlich-rechtliche Institutionen einsetzbar sind, ohne daß die Betroffenen davon Kenntnis haben. Das gilt vorrangig, aber nicht nur, für die beruflichen Tätigkeiten der betroffenen Bürger / innen und für ihr öffentlich-politisches Wirken.</p>
<p>3. Den VS -Ämtern wurden, besonders in den Zeiten des Kalten Krieges und einer vorwiegend administrativ-repressiven Auseinandersetzung mit der außerparlamentarischen Opposition (ApO), Rechte und auch illegale Verfahrens- und Operationsmöglichkeiten zugestanden oder zugebilligt, die in ihrem Wesen demokratischen Rechtsnormen und verfassungsrechtlich verankerten persönlichen Freiheitsrechten entgegenstehen. Allein wie schnell gesellschaftskritische Haltungen und daraus resultierendes politisches Wirken in &#132;verfassungs- bzw. staatsfeindliches&#8220; Handeln umgedeutet und verfolgt wurden &#8211; dafür gibt es ausreichende Abläufe und Erfahrungen.</p>
<p>Wir sind nicht bereit, diesen Zustand weiter hinzunehmen, bzw. den staatlichen Organen der BRD solche Verfügungsrechte über uns zuzubilligen.</p>
<p>4. Entsprechend der Größenordnung dieses Tatbestandes und seinen persönlichen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen sind auch die eingerichteten parlamentarischen Kontrollausschüsse und Datenschutzbeauftragten nicht in der Lage, ihre Aufgabe gegenüber dem VS zu erfüllen.</p>
<p>5. Deshalb halten wir es in Anwendung und Inanspruchnahme unserer in der Verfassung garantierten Grundrechte für unabweisbar, durch kurzfristig einzurichtende Rechtsregelungen persönliche Einblicknahme für Antragsteilende Bürger/ innen in die sie betreffenden Datensammlungen und Akten des VS zu ermöglichen.</p>
<p>6. Das Gesetz über die persönliche und allgemeine Handhabung des Umgangs mit den Stasi-Akten hat uns zu unserer Initiative animiert. Ohne den Repressionsapparat der ehemaligen Staatssicherheit mit dem VS zu vergleichen, halten wir es auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Kriterien und Gleichheitsgrundsätzen für unabweisbar, auch für den Umgang mit den Datensammlungen und Akten des VS eine adäquate Regelung &#8211; und zwar im Eilverfahren &#8211; zu schaffen.</p>
<p>Die Gründer der Initiative:</p>
<p>Dr. Herbert Stubenrauch, Pädagoge und Therapeut Thomas Bergmann, Filmemacher und Journalist Dr. Rainer Brähler, Akademischer Rat, Universität Frankfurt</p>
<p>Heiner Halberstadt, Rentner</p>
<p>Walter Sülberg, Verleger</p>
<p>Dr. Andrej Bockelmann, Journalist</p>
<p>Udo Riechmann, Angestellter</p>
<p>Dr. K. Friedrich Schade, Journalist, Redaktion EPD-Entwicklungspolitik</p>
<p>Prof. Dr. Egon Becker, Universität</p>
<p>Frankfurt</p>
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		<title>Die Datenschutz-Beauftragten des Bundes und der Länder fordern beim neuen Personalausweisgesetz Regelungen, um zutage getretene Unklarheiten auszuräumen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/64-65/publikation/die-datenschutz-beauftragten-des-bundes-und-der-laender-fordern-beim-neuen-personalausweisgesetz-reg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 1983 23:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 64-65 (Heft 4-5/ 1983), S. 182-184 Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben bereits im November 1979 ihre Anforderungen an das neue Personalausweisgesetz formuliert. Darauf wiesen sie in ihrer Konferenz am 13. September in Bonn hin. Gleichzeitig forderten die Datenschützer aber weitere Regelungen für die Einführung des Personalausweises, um inzwischen zutage [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 64-65 (Heft 4-5/ 1983), S. 182-184</p>
<p><i>Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben bereits im November 1979 ihre Anforderungen an das neue Personalausweisgesetz formuliert. Darauf wiesen sie in ihrer Konferenz am 13. September in Bonn hin. Gleichzeitig forderten die Datenschützer aber weitere Regelungen für die Einführung des Personalausweises, um inzwischen zutage getretene Unklarheiten und Mißverständnisse auszuräumen (siehe FR vom 15. September). Wir veröffentlichen die neuen »datenschutzrechtlichen Anforderungen an den fälschungssicheren und maschinenlesbaren Personalausweis bzw. Paß« im Wortlaut.</i></p>
<p>Die Datenschutzbeauftragen in Bund und Ländern weisen darauf hin, daß sie bereits im November 1979 datenschutzrechtliche Anforderungen an die Einführung des fälschungssicheren und maschinenlesbaren Personalausweises gestellt haben. In das Bundespersonalausweisgesetz sind daraufhin entscheidende datenschutzrechtliche Regelungen aufgenommen worden.</p>
<p>Die Datenschutzbeauftragten betonten jedoch seinerzeit, daß ein maschinenlesbarer Personalausweis nur in Verbindung mit einem datenschutzgerechten Melderecht und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen für den Sicherheitsbereich hinnehmbar ist. Anknüpfend an diese Forderungen nahm der Deutsche Bundestag bei der Verabschiedung des Personalausweisgesetzes am 17.1.1980 den nachstehenden Entschließungsantrag an (vgl. BT-Drs. 8/3498):</p>
<p>»Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß angesichts der raschen Fortentwicklung der automatischen Datenverarbeitung und deren Einsatz in der öffentlichen Verwaltung über die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um einen ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger gegen mißbräuchliche Verwendung ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.</p>
<p>Die Bundesregierung wird deshalb ersucht,</p>
<p>1. den Entwurf eines datenschutzgerechten Melderechtsrahmengesetzes einzubringen und</p>
<p>2. die Arbeiten zur Entwicklung bereichsspezifischer Datenschutzregelungen für die Sicherheitsbehörden nachdrücklich fortzusetzen.«</p>
<p>Die Anwendung moderner Informationstechnologien hat inzwischen zunehmend zur Kombination und Integration neuer und vorhandener Informationssysteme geführt. Die Entwicklung der Informationstechnologie ist gekennzeichnet durch die Verknüpfung von Daten, Text, Sprache, Schriftzügen und Bildern, die eine umfangreiche Darstellung und Überprüfung von Personen möglich machen können. Die Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises bzw. Passes muß im Zusammenhang mit dieser Entwicklung gesehen werden. Die Aussage, daß ein maschinenlesbarer Personalausweis unter Datenschutzgesichtspunkten hinnehmbar ist, kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn die bereits 1979 erhobenen Forderungen in ausreichendem Maße erfüllt werden und auch im übrigen bei der Ausführung des Personalausweisgesetzes den Datenschutzbelangen Rechnung getragen wird. Das bedeutet, daß weitere Regelungen getroffen werden müssen, um inzwischen zutage getretene Unklarheiten und Mißverständnisse auszuräumen und eine datenschutzgerechte Anwendung des Gesetzes sicherzustellen.</p>
<h5 lang="en-US">Zum Perso&shy;na&shy;l&shy;aus&shy;weis&shy;ge&shy;setz</h5>
<p>1. Soweit bei polizeilichen Personenkontrollen Anfragen in polizeilichen Informationssystemen vorgenommen werden, dürfen diese Anfragen nicht personenbezogen kontrolliert werden, damit insbesondere keine Bewegungsbilder entstehen können. Da solche Protokollierungen, die als »Einrichtung von Dateien« anzusehen sind, nicht Zwecken der Grenzkontrolle und der Fahndung im Sinne des Paragraphen 3 Abs. 5 Satz 2 Personalausweisgesetz dienen, sind sie nach Paragraph 3 Abs. 5 Satz 1 Personalausweisgesetz unzulässig. Im übrigen läßt sich aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ableiten, daß der Gesetzgeber eine Verwendung des Ausweises zur automatischen Einrichtung von Dateien grundsätzlich nicht gestatten wollte.</p>
<p>2. Die Datenschutzbeauftragen gehen davon aus, daß die Nutzung des Personalausweises durch die Polizei nach Paragraph 3 Abs. 5 Satz 2 Personalausweisgesetz nicht auch die Verwendung der Seriennummer einschließt; hierfür ist Paragraph 3 Abs. 4 Personalausweisgesetz die Spezialvorschrift.</p>
<p>3. Die unterschiedliche Formulierung in Paragraph 3 Abs. 5 Satz 2 und Paragraph 4 Satz 2 Personalausweisgesetz gibt zu Mißverständnissen Anlaß. Die Regelung in Paragraph 4 muß deshalb in Paragraph 3 angeglichen werden.</p>
<p>4. Die internationale Lesbarkeit des Personalausweises erfordert für deutsche Staatsangehörige die gleiche Schutzintensität auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Die Konferenz bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, daß die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die innerstaatliche Verwendung des Ausweises auch im internationalen Bereich umgesetzt werden.</p>
<h5 lang="en-US">Zu den Ausf&uuml;h&shy;rungs&shy;ge&shy;set&shy;zen/-vor&shy;schriften der L&auml;nder</h5>
<p>1. Im Ausführungsgesetz oder in den Verwaltungsvorschriften muß festgelegt werden, daß ein Personenfeststellungsverfahren nur durchzuführen ist, wenn Zweifel an der ldentität des Ausweisbewerbers nicht ausgeräumt werden können, und daß in diesem Verfahren erkennungsdienstliche Maßnahmen nur als letztes Mittel zulässig sind. Eine Weiterleitung dieser Unterlagen an das Bundeskriminalamt darf nur für den Vergleich mit anderen Unterlagen zugelassen werden.</p>
<p>2. Im Ausführungsgesetz muß bestimmt werden, daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen zu vernichten sind, sobald die Identität festgestellt ist.</p>
<p>3. In das Personalausweisregister dürfen nur die im Personalausweis enthaltenen personenbezogenen Daten (Paragraph 1 Abs. 2 Personalausweisgesetz) sowie Vermerke über Anordnungen nach Paragraph 2 Abs. 2 Personalausweisgesetz aufgenommen werden. Von der Aufnahme der Angabe »unveränderliche Kennzeichen« (Paragraph 11 Abs. 2 Nr. 6 des Formulierungsvorschlags) muß abgesehen werden.</p>
<p>4. Der Zweck des Personalausweisregisters ist im Landesgesetz selbst festzulegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß es nicht Aufgabe dieses Registers sein kann, eine weitere umfassende Identifizierungsdatei neben dem Melderegister zu eröffnen, zumal dadurch weitere Daten (Lichtbild und Unterschrift) mit den Meldedaten verknüpft werden können. Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen und an Private sind auszuschließen. Eine Ausnahme darf nur für Übermittlungen an die Polizei zugelassen werden, wenn es im Einzelfall für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist.</p>
<p>5. Spätestens fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises sind die Daten im Personalausweisregister ohne Einschränkung zu löschen. Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises reicht eine kürzere Aufbewahrungsdauer aus. Entsprechend Paragraph 10 Abs. 4 des Entwurfs des Niedersächsischen Ausweisgesetzes sollten die Daten höchstens bis zu einem Jahr nach Ablauf des Jahres der Gültigkeitsdauer aufbewahrt werden.</p>
<p>6. Für Daten der Personen, die im Fall der Entmündigung, wegen Geisteskrankheit oder im Fall dauernder Anstaltsunterbringung von der Ausweispflicht befreit worden sind, ist wegen der damit gegebenen Sonderstellung eine strenge Verwendungsbeschränkung vorzusehen.</p>
<p>7. In den Verwaltungsvorschriften zum Ausführungsgesetz der Länder müssen das Verfahren bei Mitteilungen über den Verlust des Personalausweises geregelt und das Formular festgelegt werden.</p>
<h5 lang="en-US">Zu bereichs&shy;s&shy;pe&shy;zi&shy;fi&shy;schen Daten&shy;schutz&shy;re&shy;ge&shy;lungen</h5>
<p>1. Soweit die Regelungen in den Meldegesetzen der Länder dem Melderechtsrahmengesetz entsprechen, sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Speicherung der Seriennummer, die in einigen Landesmeldegesetzen in den Datenkatalog aufgenommen wurde, widerspricht dem in Paragraph 3 Absatz 4 Satz 1 Personalausweisgesetz festgelegten Nutzungsverbot, erhöht die mit der Maschinenlesbarkeit des Personalausweises verbundenen Gefahren und ist überdies im Hinblick auf die Fälschungssicherheit des Ausweises überflüssig.</p>
<p>2. Durch die Maschinenlesbarkeit des Ausweises werden die nachfolgend aufgeführten datenschutzrechtlichen Probleme verschärft, deren Lösung die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bereits früher gefordert haben, die aber durch die bisher erlassenen polizeilichen Richtlinien (insbesondere KpS- und Dateienrichtlinien sowie die Regelung über die Amtshilfe zwischen Bundesgrenzschutz und Nachrichtendiensten) noch nicht erreicht ist:</p>
<p>2.1 Im Polizeirecht des Bundes und der Länder und im Strafverfahrensrecht sind gesetzliche Grundlagen für die Informationsverarbeitung der Polizei, insbesondere für die polizeiliche Beobachtung und die Identitätsfeststellung zu schaffen. Ziel dieser Regelung muß es auch sein, den Umfang der Personenkontrollen im Hinblick auf die Nutzung des maschinenlesbaren Ausweises zu begrenzen.</p>
<p>2.2 Zuverlässigkeit und Grenzen des Informationsaustausches zwischen Polizei und den Nachrichtendiensten sind gesetzlich zu regeln.</p>
<p>2.3 Der Beschluß der Innenministerkonferenz vom 2. September 1977, der vorsieht, daß alle Personen, die der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt werden, durch Abfragen in der Personenfahndungsdatei überprüft werden, muß aufgehoben werden. Die vorhandenen Rechtsgrundlagen lassen eine derart umfassende Überprüfung nicht zu. Das gleiche gilt für einen routinemäßigen Abgleich mit den Fahndungsdateien im Rahmen von Verkehrskontrollen.</p>
<p>2.4 Eine Rechtsgrundlage für den Anschluß der Länderpolizei an die zollrechtliche Überwachung ist nicht ersichtlich. Dieser Anschluß ist zu lösen.</p>
<p>3. Für die Praxis der Polizeikontrollen, insbesondere unter Verwendung des maschinenlesbaren Personalausweises, sind Richtlinien zu erlassen, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit konkretisieren.</p>
<h5 lang="en-US">Zum Entwurf eines Pa&szlig;gesetzes</h5>
<p>Die gleichen datenschutzrechtlichen Forderungen gelten für die mit dem Entwurf eines Paßgesetzes vorgesehene Einführung eines maschinenlesbaren Passes.</p>
<p>Darüber hinaus behält sich die Konferenz weitere Forderungen zum Paßgesetz vor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/64-65/publikation/die-datenschutz-beauftragten-des-bundes-und-der-laender-fordern-beim-neuen-personalausweisgesetz-reg/">Die Datenschutz-Beauftragten des Bundes und der Länder fordern beim neuen Personalausweisgesetz Regelungen, um zutage getretene Unklarheiten auszuräumen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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