<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Volker Eick Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/autoren/volker-eick/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/autoren/volker-eick/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 24 Aug 2021 19:56:30 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.4</generator>
	<item>
		<title>Couragierte Frauen &#8211; derangierte Dienste &#8211; Erneuter Angriff auf Gemeinnützigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2014/publikation/couragierte-frauen-derangierte-dienste-erneuter-angriff-auf-gemeinnuetzigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 May 2014 04:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 9]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/couragierte-frauen-derangierte-dienste-erneuter-angriff-auf-gemeinnuetzigkeit/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2014, Seite 97 Schon im Grundrechte-Report 2013 berichteten wir darüber, dass Vereine, die der Inlandsgeheimdienst für &#8220;extremistisch&#8221; hält, ihre Gemeinnützigkeit und damit unmittelbar ihre steuerlichen Begünstigungen verlieren können. Der Versuch der Bundesregierung, dem Verfassungsschutz über eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2013 eine direkte und nicht &#8220;widerlegbare&#8221; Entscheidungsbefugnis über die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu geben, scheiterte. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2014/publikation/couragierte-frauen-derangierte-dienste-erneuter-angriff-auf-gemeinnuetzigkeit/">Couragierte Frauen &#8211; derangierte Dienste &#8211; Erneuter Angriff auf Gemeinnützigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2014, Seite 97</p>
<p>Schon im Grundrechte-Report 2013 berichteten wir darüber, dass Vereine, die der Inlandsgeheimdienst für &#8220;extremistisch&#8221; hält, ihre Gemeinnützigkeit und damit unmittelbar ihre steuerlichen Begünstigungen verlieren können. Der Versuch der Bundesregierung, dem Verfassungsschutz über eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2013 eine direkte und nicht &#8220;widerlegbare&#8221; Entscheidungsbefugnis über die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu geben, scheiterte. Eine breite Kampagne von rund 180 Organisationen veranlasste die Bundesregierung zurückzurudern. Der Verfassungsschutz hat aber sein seit 2009 bestehendes Mitspracherecht über die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit behalten. Das spüren immer wieder gemeinnützige Organisationen, die damit dem geheim arbeitenden und keiner öffentlichen Kontrolle unterliegenden Verfassungsschutz ausgeliefert sind.</p>
<h2 class="auto-created">Sogenannte Erkennt&shy;nisse des Verfas&shy;sungs&shy;schutzes</h2>
<p>So auch im Jahr 2010, als im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen der Frauenverband Courage e.V. dem Linksextremismus zugeordnet wird. Für den NRW-Verfassungsschutz ist Courage e.V. mal eine &#8220;Vorfeldorganisation&#8221; der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), mal &#8220;ihr Frauenverband&#8221;, mal deren &#8220;struktureller Unterbau&#8221;, wie man etwa in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2010, 2011 und 2012 nachlesen kann. Belege finden sich für diese Behauptungen nicht. Courage selbst beschreibt sich auf ihrer Website als &#8220;überparteilich, demokratisch, finanziell unabhängig.&#8221; Die Organisation stehe für den &#8220;breiten Zusammenschluss der Frauenbewegung ohne antikommunistische Ausgrenzung&#8221;.</p>
<p>Zu den wegweisenden Erkenntnissen des Verfassungsschutzes in NRW gehört es, dass der Verband im Jahr 2010 den &#8222;9. Frauenpolitischen Ratschlag&#8220; in Düsseldorf mit ausgerichtet hat, an dem sich &#8222;1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 30 Nationen&#8221; beteiligten. Für den &#8222;10. Frauenpolitischen Ratschlag&#8221; 2012 in Ludwigsburg lautet die Erkenntnis des Inlandsgeheimdienstes, Courage habe sich daran &#8222;beteiligt&#8221;. Sie hätten sich gar an der &#8222;Formulierung und Bündelung frauenpolitischer Interessen auf internationaler Ebene&#8221; in Vorbereitung der &#8222;Weltfrauenkonferenz der Basisfrauen&#8221; zum 100. Internationalen Frauentag beteiligt. Dort seien durch Spendengelder auch &#8222;streikende Stahlarbeiterinnen und Stahlarbeiter in Griechenland unterstützt&#8221; worden. Der vor 22 Jahren gegründete Courage e.V. habe auf genannter Weltfrauenkonferenz gemeinsam mit 120 Delegierten anderer Frauenorganisationen zudem beschlossen, dass &#8222;drei gemeinsame Kampftage auf der Welt von der kämpferischen Frauenbewegung&#8221; begangen werden, nämlich der 8. März als &#8222;kämpferischer Frauentag&#8221;, der 1. Mai als &#8222;Kampftag der internationalen Arbeiterbewegung&#8221; und der 25. November als gemeinsam begangener Tag gegen die Gewalt an Frauen.</p>
<h2 class="auto-created">Beweislastumkehr</h2>
<p>Auf Grundlage solcher geheimdienstlicher &#8222;Erkenntnisse&#8221; erhält Courage am 14. Dezember 2012 den Steuerbescheid des Finanzamts Wuppertal, der dem Frauenverband lapidar mitteilt, die Gemeinnützigkeit sei rückwirkend ab 2010 entzogen. Damit wird die Arbeit des Vereins erheblich eingeschränkt, seine finanzielle Stabilität gefährdet und das Ansehen beschädigt. Denn sie sind jetzt diejenigen, die dem Finanzamt nachweisen und es davon überzeugen müssen, dass ihre &#8222;Gesinnung&#8221; den Bestand der BRD nicht gefährdet. Courage erbringt mit einem Rechtsbeistand diesen Nachweis und widerspricht der Entscheidung des Wuppertaler Finanzamts, das zunächst gar nicht reagiert. Dann, nach fast einem Jahr, fordert das Finanzamt das Zurückziehen des Widerspruchs und teilt mit Schreiben vom 25. September 2013 der Rechtsvertretung des Vereins mit, dessen Ausführungen seien &#8222;nicht geeignet, die Feststellungen des Verfassungsschutzes zu widerlegen, dass es sich bei ihrem Mandanten um eine Vorfeldorganisation der MLPD handelt; das Bestehen einer personellen und ideologischen Verflechtung wird nicht widerlegt&#8221;, um dann die geforderte Beweislastumkehrung auf den Punkt zu bringen, wenn &#8222;eine Organisation im Verfassungsschutzbericht erwähnt [wird], muss sie die Feststellungen des Verfassungsschutzberichts widerlegen&#8221;. Der Verein hat angekündigt, den Widerspruch aufrechtzuerhalten und sich die Gemeinnützigkeit gerichtlich zurückzuholen.</p>
<p>Dass sich auch gemeinnützige Organisationen kritisch mit den vorgefundenen gesellschaftlichen Verhältnissen auseinandersetzen und darum streiten dürfen, diese zu verändern, das mag dem Inlandsgeheimdienst missfallen. Aber eine ernstzunehmende und sich selbst ernst nehmende Demokratie lebt vom Widerspruch. Dazu gehört das Grundrecht der Meinungsfreiheit.</p>
<p>Eben jenes Grundrecht zu verteidigen, ist schon hartes Brot. Es bleibt eine bedenkliche Volte im Demokratieverständnis der Bundes- und Landesregierungen Deutschlands, dass seit 2009 &#8211; das Jahr, seit dem der Verfassungsschutz bei Gemeinnützigkeit mitreden darf &#8211; dazu auch der Kampf gegen die Meinungen von Geheimorganisationen gehören muss. Diese Organisationen, die unkontrolliert und sehr konkret den Bestand eines Vereins gefährden können (und wollen), gehören abgeschafft. Bis es soweit ist, ist ihnen das Mitspracherecht zu Fragen der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Das gebietet bereits der Nachweis ihrer Inkompetenz auch in diesem Bereich, der für die vergangenen fünf Jahre vielfach dokumentiert worden ist.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Eick, Volker (2012): Hier steuert der Staatsschutz. Das Bundesfinanzministerium möchte den Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden lassen. In: RLS-Standpunkte, 9 (10). Berlin: Rosa Luxemburg Stiftung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2014/publikation/couragierte-frauen-derangierte-dienste-erneuter-angriff-auf-gemeinnuetzigkeit/">Couragierte Frauen &#8211; derangierte Dienste &#8211; Erneuter Angriff auf Gemeinnützigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinnutz von Geheimdiensts Gnaden &#8211; Verfassungsschutz bleibt Mitentscheider bei Förderfähigkeit von Vereinen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/gemeinnutz-von-geheimdiensts-gnaden-verfassungsschutz-bleibt-mitentscheider-bei-foerderfaehigkeit-vo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 02:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 9]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/gemeinnutz-von-geheimdiensts-gnaden-verfassungsschutz-bleibt-mitentscheider-bei-foerderfaehigkeit-vo/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 129 Vereine, die der Inlandsgeheimdienst für &#8222;extremistisch&#8220; hält, sollten nach Plänen der Bundesregierung ihre Gemeinnützigkeit und damit unmittelbar ihre steuerlichen Begünstigungen verlieren. So sah es der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 vor. Wäre der Beschluss Gesetz geworden, hätten in den Verfassungsschutzberichten gelistete Organisationen zur Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit zunächst gegen die Mutmaßungen des Verfassungsschutzes [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/gemeinnutz-von-geheimdiensts-gnaden-verfassungsschutz-bleibt-mitentscheider-bei-foerderfaehigkeit-vo/">Gemeinnutz von Geheimdiensts Gnaden &#8211; Verfassungsschutz bleibt Mitentscheider bei Förderfähigkeit von Vereinen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 129</p>
<p>Vereine, die der Inlandsgeheimdienst für &#8222;extremistisch&#8220; hält, sollten nach Plänen der Bundesregierung ihre Gemeinnützigkeit und damit unmittelbar ihre steuerlichen Begünstigungen verlieren. So sah es der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 vor. Wäre der Beschluss Gesetz geworden, hätten in den Verfassungsschutzberichten gelistete Organisationen zur Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit zunächst gegen die Mutmaßungen des Verfassungsschutzes vor Verwaltungsgerichten klagen müssen. Erst dann wäre der Weg zu Finanzamt und Finanzgerichten wieder frei gewesen. Sowohl den Betroffenen als auch den Finanzbehörden wären damit alle Möglichkeiten genommen worden, Mutmaßungen und Behauptungen der   Geheimdienste &#8222;sachnah&#8220; entgegenzutreten. Finanzämter und Finanzgerichte hätten ihr Mitspracherecht, Vereine und Körperschaften möglicherweise ihre Existenzgrundlage verloren. Durch eine breite Kampagne von rund 180 Organisationen kam es anders, der Verfassungsschutz hat aber sein Mitspracherecht behalten.</p>
<p>Denn bereits seit 2009 entscheidet auch der Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Allerdings hieß es in der Abgabenordnung (AO) bisher, »bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind«. Der Gesetzentwurf sah vor, das Wort &#8222;widerlegbar&#8220; zu streichen. Bereits die nur unbestimmte Nennung einer als gemeinnützig anerkannten Organisation in einem der 16 jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder &#8211; das Saarland veröffentlicht keinen Bericht &#8211; hätte zu einer unmittelbaren Versagung der Steuervergünstigungen geführt. Auch die Möglichkeit, Spenden zu sammeln und Förderanträge zu stellen, wäre blockiert gewesen. Mit dem geplanten Jahressteuergesetz wäre übrigens einhergegangen, dass der jeweils aggressivste und/oder schludrigste Verfassungsschutz über das Wohl und Wehe gemeinnütziger Vereine entschieden hätte.<br />In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage bekräftigte die Bundesregierung zunächst, sie wolle &#8211; soweit überhaupt jemand gegen die Anwürfe des Geheimdienstes sich eine Klage zutrauen würde &#8211; nur noch die Verwaltungsgerichte als »die grundsätzlich sachnähere Instanz über Extremismusfragen entscheiden lassen«. Rechtsstaatliche Bedenken wollte sie ebenso wenig erkennen wie geplante Neuerungen. <br />Neu wäre aber gewesen, dass der Verfassungsschutz exklusiv exekutive Aufgaben übernimmt und nicht mehr die Finanzämter aufgrund seiner Möchtegern-Expertise entscheiden lässt. Neu gewesen wäre ebenfalls, dass nicht mehr das Finanzamt auf Grundlage der mindestens dreijährlich einzureichenden Geschäftsunterlagen und Tätigkeitsberichte einer Organisation prüft, ob der Status der Gemeinnützigkeit gewährt werden kann. Vielmehr hätte dem Geheimdienst, der zudem seine vermeintlichen Quellen nicht offenlegen muss, nachgewiesen werden müssen, dass er die Organisation ungerechtfertigt als &#8250;extremistisch&#8249; einstuft.</p>
<h2 class="auto-created">Schlecht in Form &ndash; schlecht informiert</h2>
<p>Schon bisher wurde vor allem gegen antifaschistische und linke Organisationen vorgegangen: 2003 entzog das Finanzamt in Leipzig dem Kulturzentrum Conne Island auf Zuruf des sächsischen Verfassungsschutzes die Gemeinnützigkeit, musste sie aber wegen fehlender Grundlagen wenige Wochen später wieder gewähren. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten wurde gleich in drei Verfassungsschutzberichten als »extremistisch« bezeichnet (Bayern: ab 2006, Baden-Württemberg: ab 2009; Rheinland-Pfalz: ab 2011), konnte im Februar 2012 aber nachweisen, dass die geheimdienstlichen Anwürfe haltlos sind. Schließlich scheiterte der sächsische Geheimdienst auch damit, einem in Leipzig ansässigen salafistischen Moschee-Verein rückwirkend die Gemeinnützigkeit entziehen zu lassen. Denn der Bundesfinanzhof hatte in seinem Urteil von April 2012 klargestellt, es »komme in dem Verfassungsschutzbericht für 2008 nicht klar zum Ausdruck, dass der Kläger selbst extremistisch sei«, vielmehr belegten dessen Unterlagen, »dass seine Aktivitäten seiner Satzung entsprächen. Damit habe er die Aussagen im Verfassungsschutzbericht hinsichtlich seiner Überzeugungen und seiner tatsächlichen Geschäftsführung widerlegt«.</p>
<h2 class="auto-created">(Extrem) gemein und n&uuml;tzlich</h2>
<p>Mit dem Steuergesetz von 2009 wurden Vereine unter geheimdienstlichen Generalverdacht gestellt und das erste Gesetz geschaffen, in dem das Unwort &#8250;extremistisch&#8249; vorkommt. Für diesen Begriff gibt es weder eine juristische Definition, noch wird er von den Geheimdiensten einheitlich verwandt. Vielmehr, darauf hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im Dezember 2010 hingewiesen, ist die Bezeichnung &#8250;extremistisch&#8249; ausdrücklich »eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Sie steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen«. Insoweit wäre es dringend geboten gewesen, den § 51 AO ersatzlos zu streichen, statt den Versuch zu unternehmen, ihn mit ungeeigneten Mitteln und untauglichen Behörden zu verschärfen.</p>
<p>Falsche Beschuldigungen und publizierte Halbwahrheiten durch die Inlandsgeheimdienste setzten sich nach 2009 fort. Zwei Beispiele: In München sieht sich seit Jahren die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle e.V. (a.i.d.a.) mit dem Geheimdienst konfrontiert. Sie taucht als vermeintlich &#8250;linksextremistische&#8249; Gruppierung alljährlich im bayerischen Verfassungsschutzbericht auf, obwohl diverse Gerichte die Behauptungen des Verfassungsschutzes zurückgewiesen haben; erst 2012 hat es damit nach erneutem Gerichtsbeschluss (vorerst?) ein Ende. In Brandenburg wird seit Jahren versucht, Initiativen wie das Jugendwohnprojekt Mittendrin e.V. zu kriminalisieren. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hielt dem Brandenburger Verfassungsschutz vor, er habe ungenau recherchiert, tendenziös berichtet und das Ziel verfolgt, die Arbeit des Vereins zu diffamieren. Im Jahr 2010 erfolgte die gerichtlich angeordnete Löschung des Eintrags, doch bereits im Jahresbericht 2011 tauchte der Verein wieder auf. Noch vor einer erneuten Klage der Betroffenen veranlasste das Innenministerium die Löschung der Passage.</p>
<p>Dass die AO immerhin von 1977 bis 2009 ohne einen einzigen Hinweis auf eine vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit oder gar einen &#8250;Extremismus&#8249; auskam, ohne dass der Staat daran zugrunde gegangen wäre, daran mag sich heute niemand mehr erinnern. Das zu ändern, ist auch den mehr als 180 Organisationen nicht gelungen (so sie es denn wollten), die für diesmal das &#8250;Steuern des Staatsschutz&#8249; zurückschlagen konnten.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Bundesfinanzhof, Gemeinnützigkeit eines islamischen Vereins trotz Erwähnung in Verfassungsschutzbericht (Urteil I R 11/11), München 2012</p>
<p>Bundesregierung, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 v. 23.5.2012</p>
<p>Bundesverfassungsgericht, Urteil der 1. Kammer des Ersten Senats (1 BvR 1106/08 v. 8.12.2010)</p>
<p>Deutscher Bundestag, Verlust der Gemeinnützigkeit von Vereinen bei Auflistung in Verfassungsschutzberichten (BT-Drs. 17/10291 v. 12.7.2012)</p>
<p>Eick, Volker, Hier steuert der Staatsschutz, in: Standpunkte, 12(10), 2012</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/gemeinnutz-von-geheimdiensts-gnaden-verfassungsschutz-bleibt-mitentscheider-bei-foerderfaehigkeit-vo/">Gemeinnutz von Geheimdiensts Gnaden &#8211; Verfassungsschutz bleibt Mitentscheider bei Förderfähigkeit von Vereinen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
