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	<title>Werner Hill Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Behördliche Heilsbotschaften</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 18:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Sonstige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Weg des Individuums in den Chip. Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 1-3 Die &#8222;Elektronische Gesundheitskarte&#8220; wird trotz aller Einw&#228;nde kommen, versichert die Bundesgesundheitsministerin den &#8222;lieben B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern&#8220;. Ihre Botschaft: die Karte soll das System transparenter machen und B&#252;rokratie abbauen. Das kennen wir schon. &#8222;Diese kleine schlaue Karte&#8220;, schreibt die Ministerin, &#8222;mit der die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Weg des Individuums in den Chip. Aus: Mitteilungen Nr. 203, S. 1-3</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01.gif" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4213 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-441x450.gif" alt="Beh&ouml;rdliche Heilsbotschaften" width="441" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-441x450.gif 441w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-768x784.gif 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-735x750.gif 735w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-588x600.gif 588w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/karte6_01-330x337.gif 330w" sizes="(max-width: 441px) 100vw, 441px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Die &bdquo;Elektronische Gesundheitskarte&ldquo; wird trotz aller Einw&auml;nde kommen, versichert die Bundesgesundheitsministerin den &bdquo;lieben B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern&ldquo;. Ihre Botschaft: die Karte soll das System transparenter machen und B&uuml;rokratie abbauen. Das kennen wir schon. &bdquo;Diese kleine schlaue Karte&ldquo;, schreibt die Ministerin, &bdquo;mit der die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise abgel&ouml;st wird, ist eine Neuerung, die unmittelbar den Menschen zugute kommt. Sie ebnet den Weg f&uuml;r mehr Qualit&auml;t, mehr Sicherheit und mehr Effizienz im Gesundheitswesen.&ldquo;</p>
<p>Ob eine Karte &bdquo;schlau&ldquo; sein kann oder ob wir es hier mit einer schlauen Ministerin zu tun haben, ob die Karte, wenn sie es denn k&ouml;nnte, nicht lieber &bdquo;klug und weise&ldquo; sein sollte, wollen wir dahingestellt sein lassen. Schlau im Sinne der Durchsetzbarkeit eines politischen Vorhabens ist es aber sicher, einen gro&szlig;en Apparat zu schaffen, mit Beirat und Einbindung vieler politischer und gesellschaftlicher Gruppen und Verb&auml;nde, &ndash; nicht ohne st&auml;ndig mit dem altr&ouml;mischen Cato zu proklamieren: im &uuml;brigen bin ich f&uuml;r den Abbau der B&uuml;rokratie. Der neugegr&uuml;ndete Apparat hei&szlig;t &bdquo;gematik&ldquo; &ndash; &bdquo;Gesellschaft f&uuml;r Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH&ldquo;. Vertreter der Bundesl&auml;nder mischen mit und &ndash; selbstverst&auml;ndlich &ndash; Vertreter des Innen- und des Finanzministeriums. &Auml;rztekammern, Krankenkassen, Professoren und Psychotherapeuten, Versicherungswirtschaft und Europ&auml;ische Gemeinschaft sind mit im Boot. </p>
<p>Diese nicht vollst&auml;ndige Aufz&auml;hlung l&auml;&szlig;t ahnen, welche Interessen da aufeinander prallen und warum das Projekt, das &bdquo;sp&auml;testens&ldquo; ab 1. Januar 2006 laufen sollte, immer noch nicht &uuml;ber eine begrenzte Testphase hinaus gediehen ist. Allein 200 Anbieter f&uuml;r die Software der Gesundheitskarte hoffen auf ein St&uuml;ck von dem gro&szlig;en Kuchen, der zu verteilen ist. Immerhin zahlen wir schon ein bi&szlig;chen f&uuml;r die E-Karte: ab 1. Juli dieses Jahres einen halben, vom kommenden Jahr an einen ganzen Euro pro Kassenmitglied und Jahr. Bei rund 80 Millionen Versicherten kommt da schon einiges zusammen, aber der Finanzbedarf allein f&uuml;r die Einf&uuml;hrung der Gesundheitskarte soll nach Angaben der &bdquo;gematik&ldquo; 1,6 Milliarden Euro betragen.</p>
<p>Hunderttausende von Leseger&auml;ten m&uuml;ssen angeschafft werden: f&uuml;r die Arztpraxen, Apotheken, Krankenh&auml;user. Was der laufende Betrieb kostet: die Wartung des Systems, die Verg&uuml;tung f&uuml;r den Zeitaufwand aller Beteiligten, kann niemand voraussagen. Nur ein neuer Begriff ist schon erfunden: Krankenh&auml;user d&uuml;rfen einen &bdquo;Telematikzuschlag&ldquo; erheben, eine Art &bdquo;Bedienzuschlag&ldquo; f&uuml;r das Gesundheitswesen. Reicht am Ende das Geld nicht, kann das Gesundheitsministerium die Beitr&auml;ge der gesetzlich Versicherten per Rechtsverordnung erh&ouml;hen. </p>
<p>Wie kommt nun, im Sinne unserer Fragestellung, &bdquo;das Individuum in den Chip?&ldquo; Eine Krankenkasse hat einen Speicherstick produzieren lassen, der den Vorgang folgenderma&szlig;en auf den Bildschirm zaubert: Begleitet von einer angenehmen M&auml;nnerstimme, schweben Geb&auml;ude durch den Raum &ndash; ein Rechenzentrum, eine Apotheke, ein Krankenhaus. Gesundheitskarten bewegen sich anmutig wie Papierschwalben von Terminal zu Terminal, symbolische Schl&uuml;ssel bunt wie Blumen tanzen ihren Reigen. Wenn von Menschen die Rede ist &ndash; von &Auml;rzten, Apothekern, Versicherten &ndash; sieht man Bildschirme und Computergeh&auml;use. Man h&ouml;rt die wohlklingenden Namen unbekannter Dinge: Kartenapplikationsmanagement, Hochsicherheitsmodul, Verordnungsdatenserver. Am Ende sagt die Stimme: &bdquo;Nat&uuml;rlich steht f&uuml;r uns der Versicherte im Vordergrund.&ldquo;</p>
<p>Die Erstellung seiner E-Karte beginnt bei der jeweiligen Krankenkasse: sie &uuml;bertr&auml;gt die auf dem Speicher der bisherigen Karte vorhandenen Daten auf den Mikroprozessor der neuen Karte, die mit einem Bild des Inhabers versehen und durch eine sechsstellige PIN gesichert ist. Der Mikroprozessor hat eine Kapazit&auml;t von 64 KB. Das reicht f&uuml;r einige Textseiten, nicht aber f&uuml;r das Bild auch nur einer R&ouml;ntgenaufnahme. Die neue Karte ist also nur ein Schl&uuml;ssel zu Zentralrechnern, auf denen im Laufe der Jahre Befunde, Diagnosen, Therapiema&szlig;nahmen, Behandlungsberichte und so weiter gespeichert werden sollen, eine &bdquo;vollst&auml;ndige Dokumentation &uuml;ber den Patienten&ldquo;. Will der Arzt &ndash; oder ein weiterbehandelnder Arzt &ndash; auf die Daten zugreifen, muss er seinen &bdquo;Elektronischen Heilberufsausweis&ldquo; ins Leseger&auml;t stecken. Wenn das auch der Patient getan hat, beide ihre sechs Ziffern richtig gedr&uuml;ckt haben, werden zun&auml;chst die G&uuml;ltigkeit und Aktualit&auml;t der Elektronischen Gesundheitskarte vom Stammdatendienst der Krankenkasse &uuml;berpr&uuml;ft. Dann kann die &bdquo;Sprechzeit&ldquo; beginnen.</p>
<p>Wird am Ende ein Rezept f&auml;llig, wandert dieses elektronisch auf die Karte des Patienten und ins Rechenzentrum. Wie es weitergeht, beschreibt das Bundesgesundheitsministerium so: &bdquo;Die Gesundheitskarte erm&ouml;glicht den sicheren Transport dieses Rezeptes unter Kontrolle des Versicherten in die Apotheke.&ldquo; Gemeint ist mit diesem kabarettreifen Satz: der Patient steckt die Karte in die Tasche und geht zum Apotheker. Der schiebt seinen spezifischen Heilberufsausweis ins Leseger&auml;t und &uuml;bertr&auml;gt das Rezept vom Verordnungsdatenserver in sein System. Wenn alles funktioniert, auch der Strom nicht ausgefallen ist, kann er das Medikament aush&auml;ndigen. Das System erwartet von ihm die L&ouml;schung des Rezepts, damit es nicht noch einmal eingel&ouml;st werden kann. Weil auch im Bundesgesundheitsministerium offenbar ein Rest von Skepsis am Ablauf dieses Vorgangs zur&uuml;ckgeblieben ist, soll sich der Patient vom Arzt auch eine Papierausfertigung des Rezepts mitgeben lassen k&ouml;nnen.</p>
<p>Es soll alles extrem sicher sein. Man betont es gebetsm&uuml;hlenartig, weil in der &Ouml;ffentlichkeit &Auml;u&szlig;erungen &uuml;ber den m&ouml;glichen, ja wahrscheinlichen Missbrauch der Gesundheitskarte kursieren: die B&uuml;rger w&uuml;rden bald ihre intimen Daten im Internet und auf dem Schreibtisch des Arbeitgebers wiederfinden, Versicherungen w&uuml;rden Risikopatienten aussortieren, die &auml;rztliche Verschwiegenheitspflicht w&auml;re ausgehebelt. Mich haben diese Argumente zeitweilig auch beeindruckt. Ich halte sie nun aber f&uuml;r &uuml;bertrieben und in mancher Hinsicht f&uuml;r unbegr&uuml;ndet. Wenn das medizinisch Wichtige auf einer zentralen Datenbank abgelegt wird, ist es auch f&uuml;r den weiterbehandelnden Arzt zug&auml;nglich.</p>
<p>Wie sinnvoll das sein kann, habe ich k&uuml;rzlich selbst erfahren. Ein Chirurg hatte ein R&ouml;ntgenbild meiner linken Hand angefertigt, es mir auf dem Monitor seines Computers erl&auml;utert und mich an einen weiteren Spezialisten &uuml;berwiesen. Ich nahm an, das R&ouml;ntgenbild, da es doch in bereits digitaler Form existierte, w&uuml;rde per E-Mail den Weg zum zweiten Arzt finden. Der hatte es aber nicht und konnte es auch nicht abrufen. &bdquo;Wegen Datenschutz&ldquo;, erfuhr ich. Die Gehilfin des Arztes A machte mir eine Papierkopie, die ich, um mit dem Bundesgesundheitsministerium zu sprechen, sicher und kontrolliert zum Arzt B hin&uuml;bertransportieren konnte.</p>
<p>Entspricht das noch dem Bewu&szlig;tsein und den technischen M&ouml;glichkeiten unserer Zeit? Wohl kaum. Auch mit dem Begriff &bdquo;Arztgeheimnis&ldquo; sollte man nicht so pauschal operieren &ndash; ich komme darauf zur&uuml;ck. Bei der Verschl&uuml;sselung der Daten und der Differenzierung der Zugangsrechte wird jedenfalls ein Optimum angestrebt. Die Patientendaten&nbsp; werden in den Zentralspeichern nach dem System des Bankschlie&szlig;fachs verwahrt: den zweiten Schl&uuml;ssel hat immer der Patient. Gerade weil man dem vor 25 Jahren vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen Recht auf &bdquo;informationelle Selbstbestimmung&ldquo; treu bleiben will, weil der B&uuml;rger grunds&auml;tzlich selbst &uuml;ber die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten soll bestimmen k&ouml;nnen, deshalb ist nun alles so kompliziert geregelt. Deshalb auch enth&auml;lt das Gesetz &uuml;ber die Elektronische Gesundheitskarte Klauseln, die den Sinn des Ganzen in Frage stellen. </p>
<p>Denn, so hei&szlig;t es w&ouml;rtlich, &bdquo;mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten der Versicherten &#8230;darf erst begonnen werden, wenn die Versicherten jeweils gegen&uuml;ber dem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker dazu ihre Einwilligung erkl&auml;rt haben&ldquo;. Die Einwilligung ist au&szlig;erdem jederzeit widerruflich. Auch Teile der Einwilligung k&ouml;nnen widerrufen werden, Teile des Gespeicherten m&uuml;ssen, wenn der Patient es will, gel&ouml;scht werden: der &bdquo;Herr der Daten&ldquo; kann sein Krankheitsbild durch Teil-L&ouml;schungen gewisserma&szlig;en retouchieren.&nbsp; Nur der Abrechungs- beziehungsweise Rezeptbereich ist f&uuml;r ihn tabu. Die &auml;rztliche Verschwiegenheitspflicht beh&auml;lt ihre grunds&auml;tzliche Bedeutung, bekommt aber einen neuen Akzent, wenn der Arzt ohne jeweilige Zustimmung seines Patienten gar keine Informationen an den externen Speicher herausgeben darf und diese allein nach dem Willen des Patienten auch wieder gel&ouml;scht werden m&uuml;ssen.</p>
<p>Wenn trotz allem Zweifel verbleiben am Sinn der Elektronischen Gesundheitskarte, hat das mehrere Ursachen: Die immer st&auml;rkere Erfassung des einzelnen durch den Staat steht im Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Freiheit des B&uuml;rgers. Der Perfektionismus des Regelwerks bef&ouml;rdert das Gef&uuml;hl des Ausgeliefertseins an einen undurchschaubaren, technischen Apparat. Da&szlig; dieser &bdquo;sicher&ldquo; sei vor Aussp&auml;hung und Manipulation, findet nur begrenzten Glauben.</p>
<p>Schlie&szlig;lich soll das Projekt Gesundheitskarte in einer Zeit knapper Kassen realisiert werden. Werden die in die Elektronik gesteckten Mittel nicht da fehlen, wo sie dringend gebraucht werden, n&auml;mlich bei der angemessenen Honorierung der &bdquo;Sprechzeit&ldquo;? Vor zweieinhalb tausend Jahren lehrte Hippokrates, dessen Eidesformel weiterhin als verbindlich gilt, da&szlig; das Gespr&auml;ch mit dem Patienten von Freundlichkeit und Liebensw&uuml;rdigkeit gepr&auml;gt sein m&uuml;sse, von Hingabe und Dialogf&auml;higkeit.&nbsp; Er und die &Auml;rzte seiner Zeit mu&szlig;ten genau hinsehen und gut zuh&ouml;ren, denn sie konnten den Patienten nur von au&szlig;en betrachten. Heute schickt der Arzt seine Strahlen, Katheter und Video-Sonden in den Menschen, und was die dort sehen, k&ouml;nnen Arzt und Patient manchmal gemeinsam betrachten. Beide schauen auf den Monitor. Er ist zum Medium eines Dialogs geworden, bei dem man sich nicht mehr in die Augen sehen mu&szlig;. Wir m&uuml;ssen das rechte Ma&szlig; finden und wahren zwischen Technik und Menschlichkeit.</p>
<p><i>Werner Hill<br />war Redakteur beim NDR und wurde f&uuml;r seine rechtspolitischen Essays und Berichte 1976 mit dem Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union ausgezeichnet.</i></p>
<p>* Gek&uuml;rzte Fassung des Kommentars &bdquo;Glaubenssachen&ldquo; auf NDR Kultur vom 19. Oktober 2008, 8.40 &ndash; 9.00 Uhr. Wir danken f&uuml;r die freundliche Genehmigung des Autors zum Abdruck.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/203/publikation/behoerdliche-heilsbotschaften/">Behördliche Heilsbotschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Erfassen, löschen und vernichten  Der Mensch in der Datei</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/erfassen-loeschen-und-vernichten-der-mensch-in-der-datei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 1998 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen 162, S. 49-51 Wir sollten alle ans Netz. Sparkassen werben mit Nackedeis, die noch nicht laufen, aber schon auf der Tastatur eines Computers herumpatschen können, für kinderleichte Kontobedienung. Unser Bildungsminister empfiehlt den Alten der Republik die Anschaffung von Computern als Verhütungsmittel gegen Einsamkeit. Von der Wiege bis zur Bahre ist elektronische Kommunikation angesagt. Der [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen 162, S. 49-51</p>
<p>Wir sollten alle ans Netz. Sparkassen werben mit Nackedeis, die noch nicht laufen, aber schon auf der Tastatur eines Computers herumpatschen können, für kinderleichte Kontobedienung. Unser Bildungsminister empfiehlt den Alten der Republik die Anschaffung von Computern als Verhütungsmittel gegen Einsamkeit. Von der Wiege bis zur Bahre ist elektronische Kommunikation angesagt. Der telefonierende, faxende und internettende Mensch ist die aktuelle Ausgabe des homo sapiens, und ein Handy als Grabbeilage wäre nur konsequent. Ich weiß zwar nicht, was in fünfhundert Jahren noch davon übrig wäre, aber Dauer und Beständigkeit sind ohnehin keine Merkmale unserer Epoche. Wenn unser Bundespräsident etwas nicht leiden kann, dann ist es unsere Langsamkeit. Fasziniert von der Dynamik Asiens und Amerikas verordnet Roman Herzog uns Tempo. &#8222;Rein in die Informationstechnologie&#8220;, und zwar ohne langes Debattieren.</p>
<p>Die Botschaft des Präsidenten hör&#8216; ich wohl, allein sie überzeugt mich nicht. Ich weiß nicht, warum ich beim Eismann mit der Chipkarte bezahlen soll, wenn das Risiko des Verlusts und Mißbrauchs der Karte hauptsächlich mir aufgebürdet wird. Geldautomaten halte ich für eine eher verderbliche Einrichtung, denn sie fördern planloses und unbedachtes Verhalten. Telebanking ist für den Normalverbraucher mit einem völlig unsinnigen Aufwand verbunden. Teleshopping beraubt mich der Möglichkeit, zu erwerbende Dinge mit allen meinen Sinnen zu erfassen und reduziert mein Beurteilungsvermögen auf das, was ein Bildschirm vermitteln kann. Hinzu kommt, daß die meisten dieser Einrichtungen Arbeitsplätze vernichten. Was ich &#8222;direkt&#8220; und selber tue, macht irgendwo einen Menschen überflüssig. Das schädigt indirekt auch mich.</p>
<p>Eine weitere Konsequenz der wuchernden Informationsgesellschaft ist, daß alle elektronischen Verrichtungen Spuren hinterlassen. Sie sind nicht so dauerhaft wie die versteinerten Fußabdrücke von Dinosauriern, aber dafür von unbegrenzter Verwendbarkeit. Die Lebens- und Konsumgewohnheiten eines Menschen, seine Wege und Stationen sind erfaßbar. Welche Zeitungen einer liest, wenn er Spenden zukommen läßt, was er im Pornoversand bestellt: Es landet alles in Dateien. Neue Angebote bestätigen ihm: Seine Daten werden vermarktet. Man rechnet mit ihm.</p>
<p>Dieses mit viel Werbung betriebene Hineinmanipulieren der Menschen in die Speicheranlagen privater Unternehmen sowie die zwangsweise Erfassung von Daten im Bereich der Gesundheitsbehörden, der Kranken- und Rentenkassen, der Sozialbehörden, des Kraftfahrzeug- und Meldewesens ermöglichen dem Staat erst die Realisierung seines Konzepts von Sicherheit, die aus dem Computer kommen soll. Genauer: Aus einem Verbund vieler Computer. Die Spinne im Verbundnetz wird in Den Haag lauern, und das Ganze heißt Europol. Es kennzeichnet den Gedankenhorizont seiner Protagonisten, daß sie die Errichtung des Europäischen Polizeiamts als einen &#8222;bedeutenden Baustein auf dem Wege zur Europäischen Einheit&#8220; bezeichnen.</p>
<p>Das Einheitsstiftende ist die gemeinsame Abwehr eines Feindes, der gewissermaßen von außen und innen gleichzeitig angreift: Drogen- und Menschenhandel, Handel mit Nuklearmaterial, Terrorismus. Auch das Einschleusen von Menschen und das Verschieben von Autos gehören in die Kompetenz von Europol. Da diese Formen von Kriminalität grenzüberschreitend sind, liegt der Gedanke nahe, sie durch gemeinsame Aktionen der betroffenen Staaten zu bekämpfen.</p>
<p>Allerdings ist das erst der Anfang. Der Rat der EU kann beschließen, daß eine Vielzahl weiterer Delikte von Europol verfolgt werden: Freiheitsberaubung, Organhandel, schwere Körperverletzung, Betrug, Geldfälschung, Korruption, Waffenhandel &#8211; um nur einige zu nennen. Der ganze Bereich der Umweltkriminalität kann hinzukommen, und auch gegen Computerkriminalität sollen die Computer von Europol zu Felde ziehen. Die Frage ist, ob sich alle europäischen Staaten einig sein werden in der Definition dessen, was sie gemeinsam bekämpfen wollen. Ein einheitliches europäisches Strafrecht gibt es schließlich nicht.</p>
<p>Dennoch sollen die Datenströme von allen Seiten &#8211; aus den Mitgliedsstaaten, Drittstaaten und diversen internationalen Organisationen und Einrichtungen nach Den Haag fließen, um dort in einem Informationssystem gespeichert und in einem weiteren System analysiert zu werden. In das Informationssystem kommen die Daten verdächtiger, verurteilter und solcher Personen, von denen man annimmt, sie könnten in Zukunft Straftaten begehen; in das Analysesystem zusätzlich die Daten von Zeugen, Opfern, potentiellen Opfern, Kontakt- und Begleitpersonen sowie Informanten. Immer wieder taucht in den Paragraphen die Bestimmung auf, daß nur solche Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet, abgerufen werden dürfen, die für den entsprechenden Zweck notwendig oder die Erfüllung der Aufgabe erforderlich seien &#8211; eine ziemlich triviale Aussage, denn man muß doch wohl davon ausgehen, daß die hochqualifizierten Europapolizisten sich nicht mit der Sammlung und Bearbeitung unnötiger Dinge beschäftigen werden. Aber vermutlich sollen diese Formeln Beruhigung verbreiten: Hier geschieht nur das zur Kriminalitätsbekämpfung unumgänglich Notwendige. Doch eben dies leisten die Floskeln nicht. Begründungen dafür, diese oder jene Person, dieses oder jenes Faktum in die Dateien zu packen, wird man immer finden.</p>
<p>Auf der anderen Seite versandet der im Prinzip mögliche Auskunftsanspruch derjenigen, die in die Dateien geraten sind, in eben solchen Floskeln. Großzügig wird dem Bürger zunächst mitgeteilt, sein Antrag auf Auskunft sei kostenlos. Aber er wird in aller Regel auch ergebnislos sein, denn Europol kann die Auskunft verweigern, wenn dies &#8222;für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben&#8220; oder schlicht für Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Der Antragsteller erhält lediglich die Nachricht, daß sein Antrag geprüft worden sei. Die Staaten der Europäischen Union gehen offenbar davon aus, daß der Mensch geduldig und genügsam zu sein und sein Datenschicksal brav zu tragen hat.</p>
<p>Und sie halten ihn augenscheinlich für ein Wesen, das mit Absurditäten zu leben weiß, denn sie billigen ihm in ihrem Paragraphenwerk das Recht zu, Europol um die Berichtigung fehlerhafter Daten zu bitten. Die Polizisten sollen, mit anderen Worten, etwas korrigieren, von dessen Existenz oder Nichtexistenz der antragstellende Mensch nichts weiß. Wenn sie ihm über ihr Tun oder Nichttun binnen drei Monaten nicht mitgeteilt haben, kann der Mensch die in den Statuten vorgesehene &#8222;gemeinsame Kontrollinstanz&#8220; anrufen. Doch auch das klingt bürgerfreundlicher als es ist, denn dieses aus rund 30 Personen multinational zusammengesetzte Gremium könnte sich nur mit Zweidrittelmehrheit gegen Europol durchsetzen. Praktisch bestimmen die Polizisten, was korrigiert oder gelöscht wird und was nicht. Auch die Kontrollinstanz muß dem Antragsteller, wenn Europol es will, eine Antwort geben, aus der nicht hervorgehen darf, ob über ihn überhaupt Daten vorliegen.</p>
<p>Und damit die ganze Europol &#8211; Mannschaft so recht effektiv für die gesamteuropäische Sicherheit und Ordnung sorgen kann, ist ihr auch Immunität zugesichert. Die damit offenbar verbundene weitgehende Freistellung von strafrechtlicher Verantwortung paßt manchem unserer Politiker nicht, aber sie wollen dem Gesetz, das die Europol &#8211; Konvention in Kraft setzt, dennoch zustimmen &#8211; aus &#8222;europapolitischen Gründen&#8220;. Statt sich auf eine solche überstaatliche Staatsräson zurückzuziehen, sollten sie uns lieber erklären, wozu die Den Haager Datenmechaniker Immunität überhaupt brauchen. Den Haag liegt ja nicht im feindlichen Ausland.</p>
<p>Aber gibt es in der Welt der Daten überhaupt so etwas wie Inland oder Ausland? Daten kennen keine Grenzen, sondern nur Speicherplätze. Sie reagieren auf Befehle mit einer Geschwindigkeit, hinter der peußischer Drill wie eine Veranstaltung lahmer Greise zurückbleibt. Daten sind der Inbegriff moralfreier Flexibilität, aber in all ihrer Körperlosigkeit unterliegen sie doch, wie es in den Durchführungsbestimmungen zum Europol &#8211; Abkommen heißt, der Verantwortung des übermittelnden Mitgliedstaates, bis sie in den Analyseapparat von Europol geraten. Dann haben sie sozusagen einen neuen Herrn, der sie abfragen und weitergeben, verknüpfen und sperren, löschen und vernichten kann. Sie können an Sachverhalte, Gegenstände und Personen angeheftet werden. Hinsichtlich der letzteren sahen die Europol &#8211; Macher Definitionsbedarf: Eine Person ist, was man durch Zuordnung einer Kennummer identifizieren kann.</p>
<p>Immerhin, so stellen wir aufatmend fest, muß diese Kennummer nicht auf den Arm tätowiert, sie muß nur &#8222;zugeordnet&#8220; werden. Man kann eine Person aber auch, so lesen wir in den Durchführungsbestimmungen, identifizieren durch Zuordnung (so wörtlich) zu &#8222;spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind&#8220;. Was heißt das nun konkret? Europol sammelt nicht nur die üblichen Personaldaten wie Name und Geburtsdatum, sondern auch Stimmprofile, genanalytische Merkmale und andere medizinische Daten. Was einer gelernt, was er auf dem Konto hat: Europol hält es fest. Kreditkarten und Geheimnummern, Immobilienbesitz, Steuergruppe und Finanzgebahren: Europol will es wissen. Lebt der Mensch über seine Verhältnisse, sucht er bestimmte Orte regelmäßig auf, benutzt er Fax und Internet, nimmt er Drogen, ist er Doppelagent: Alles soll in die Dateien von Europol. Die Zulieferer und Analytiker von Den Haag machen auch vor Daten nicht halt, die (Zitat) &#8222;die rassische Herkunft, religiöse oder andere Überzeugungen, politische Anschauungen oder das Sexualleben betreffen&#8220;. Die Beruhigungspille fehlt auch hier nicht: Diese Daten würden nur gesammelt oder verarbeitet, wenn es &#8222;unbedingt erforderlich&#8220; sei, Und die Bundesregierung sagt dazu in ihrem Gesetzesentwurf, Daten zum Sexualleben usw. dürften natürlich &#8222;nicht isoliert&#8220; erhoben werden. Das wäre ja auch noch schöner, denn Europol ist schließlich kein Institut für Partnervermittlung und keine Hotline für Sadomasochisten, sondern eine Institution der Kriminalitätsbekämpfung, und also versteht es sich von selbst, daß alles, was in Den Haag erfaßt, gelöscht oder vernichtet wird, mit Kriminalität zu tun haben muß.</p>
<p>Zwei wesentliche Fragen bleiben: Ist das Europol &#8211; Vorhaben vereinbar mit unseren Grundüberzeugungen von Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht, und ist es geeignet, Kriminalität einzudämmen? Vor Jahren ließ der Bundesverteidigungsminister den gesamten Brief- und Fernmeldeverkehr von und nach Ländern des Warschauer Paktes überwachen. Aus Verwandtentelefonaten wurden Begriffe herausgeschnitten für ein &#8222;militärpolitisches Mosaik&#8220; über die Lage im Ostblock. Karlsruhe billigte es, daß betroffene Bürger nicht informiert wurden. Als der Ostblock zusammenbrach, zeigte sich, daß man über die wirkliche Lage dort nichts gewußt hatte. Und auf der anderen Seite verhinderten die Überwachungsmaßnahmen der Stasi, des vom Volk so genannten &#8222;VEB Horch &#038; Greif&#8220; auch nicht das Zerbröseln der Ordnung, die dergestalt verteidigt werden sollte. Unser Bundeskriminalamt arbeitet schon seit vielen Jahren mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, die ähnlich angelegt sind wie die von Europol, und dennoch ist die Kriminalität gestiegen.</p>
<p>Skepsis ist also angebracht hinsichtlich möglicher Erfolge von Europol. Der Wust der Vorschriften ist unübersehbar, die vielen Vorbehalte signalisieren Mißtrauen unter den Beteiligten.</p>
<p>Man kann sich fragen, ob eine sich selbst entblößende Gesellschaft überhaupt noch so viel Datenschutz braucht, wie das Grundgesetz ihn im Prinzip vorsieht. Was hat Boris Becker noch zu verbergen, wenn er, um mal zu sehen, wie er sich dabei fühlt, alle Hüllen fallen läßt? Ich weiß zwar nicht, was dabei herausgekommen ist, ich kann auch die Befriedigung nicht nachempfinden, die mit dem &#8222;Outen&#8220; von Gefühlen, Tränen, sexuellen Neigungen ausgerechnet im Fernsehen wohl verbunden sein muß, aber es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ein einzelner das freiwillig tut oder ob der Staat alles anstellt, ihm auf die Haut zu rücken. Folter ist verboten, auch wenn es um die Aufklärung oder Verhütung von Verbrechen geht. Wir haben uns Grenzen gesetzt um der Menschenwürde willen. Ich fürchte, wir sind dabei, sie niederzureißen unter der Parole, die offene Gesellschaft müsse mit allen Mitteln verteidigt werden.</p>
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		<title>Von der Nützlichkeit des Zweifels für die Freiheit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Dec 1976 06:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rede anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 2. September 19.76 in Köln. Aus: vorgänge Nr. 24, (Heft 6/1976), S.127-131 Die Lage war noch nie so heiter. Ich meine damit nicht die Lage der Kunst, die per se heiter ist- wenn wir denn Schiller weiterhin glauben wollen. Ich denke an das Leben, das politische vornehmlich. Und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/24-vorgaenge/publikation/von-der-nuetzlichkeit-des-zweifels-fuer-die-freiheit/">Von der Nützlichkeit des Zweifels für die Freiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rede anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises am 2. September 19.76 in Köln. Aus: vorgänge Nr. 24, (Heft 6/1976), S.127-131</p>
<p>Die Lage war noch nie so heiter. Ich meine damit nicht die Lage der Kunst, die per se heiter ist- wenn wir denn Schiller weiterhin glauben wollen. Ich denke an das Leben, das politische vornehmlich. Und da ist es die konzentrierte Aktion in Sachen Freiheit, die mich als Bürger heiter stimmt. Wen auch immer wir wählen: wir können sicher sein, das er sich um die Freiheit bemühen wird,- auf seine Weise jedenfalls. Die Christlichen Demokraten haben versprochen, das sie sich von niemandem übertreffen lassen wollen, &#132;wenn es um den Geist und um die Sicherung der Freiheit in unserem Vater Lande geht&#148;. Die Sozialdemokraten verstehen sich als die &#132;Partei der deutschen Freiheit&#148; schlechthin und dies schon seit mehr als hundert Jahren, woraus sie, sozusagen mit Anciennitäts-Logik, ableiten, das sie von der Freiheit auch mehr verstehen.<br />Zwischen diesen sich ausschließenden Totalitäts-Ansprüchen auf die Freiheit suchen die Liberalen etwas bekümmert nach einer Marktlücke: auch sie wollen ein Freiheits-Produkt loswerden. Maihofer errechnete sich eine Absatz-Chance aus den logischen Schwächen der Konkurrenten: beide, CDU wie SPD, hätten sich für die drei Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität entschieden. Während nun die Sozialdemokraten, so fand er heraus, diese drei Grundwerte einfach nur so nebeneinander stellten, sie also gleichrangig behandelten, gingen die Christlichen Demokraten gar von einem &#132;stetigen Wandel&#148; dieser Grundwerte untereinander aus. Dem liberalen Professor gefiel weder die Gleichrangigkeit der SPD noch das Werte-Puzzlespiel der CDU: die FDP verstehe, so dozierte er, diese drei Grundwerte als einen &#132;Gesamtzusammenhang&#148;, bei dem die Freiheit als etwas alles Umgreifendes, Vorrang-Habendes zu verstehen sei- gemäß dem obersten liberalen Prinzip: &#132;Im Zweifel für die Freiheit&#148;.<br />Freiheit ist hier also nicht eine konkrete, materielle Versprechung, nicht Alterssicherung oder Vermögensbildung, sondern Denkprinzip und Entscheidungshilfe. Immer dann, so besagt das Prinzip, wenn in einer bestimmten Frage Zweifel auftauchen, soll man sich ,für die Lösung entscheiden, die mehr Freiheit bringt. Ein schönes Prinzip &#8230; Es setzt indessen voraus, das es an der Fähigkeit und Bereitschaft zum Zweifel nicht mangele. Wenn die Freiheit im je und je konkreten Fall eine Funktion des Zweifels ist, dann muss das mit dem Zweifel funktionieren, Dann müssen wir zweifeln dürfen und zweifeln können.</p>
<p>Zweifeln dürfen, das besagt: wir müssen in unserem Herzen, in Gedanken, vor allem aber auch im Raum der Öffentlichkeit zweifeln dürfen. Wir brauchen eine Rechtsordnung, die uns das öffentliche Zweifeln erlaubt, Wir brauchen ein öffentliches Bewusstsein, das den Zweifel an allem und jedem als legitim, ja als selbstverständlich, als notwendige Grundhaltung ansieht. Wir müssen zweifeln dürfen an der Tätigkeit der Behörden, an den Versprechungen der Parteien, an der Weisheit der Minister, an der Gerechtigkeit der Richter. Wir müssen unseren Zweifel laut, gegebenenfalls auch polemisch formulieren können. Wir müssen, kurz gesagt, frei zweifeln dürfen. Und das bedeutet: Freiheit, die durch Zweifel bewirkt werden soll, setzt Freiheit schon voraus.<br />Damit ist aber das Prinzip nicht etwa ab absurdum geführt. Schließlich können wir in unserer Gesellschaft von einem Grundtatbestand von Freiheit ausgehen, die in der Verfassung manifestiert ist. Die Verfassung ist das große Reservoir unserer staatsbürgerlichen, rechtlichen und sozialen Freiheiten, in das die Schöpfeimer der einzelnen Gesetze greifen, damit das fruchtbringende Nass der Freiheit über uns alle ausgeschüttet werde. Das liberale Prinzip des Zweifels ließe sich in diesen gedachten Mechanismus als eine Art Rückkoppler einbauen, der dafür sorgt, das das Verhältnis von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit stimmig bleibt, das ein wahres politisches perpetuum mobile entsteht, in dem freiheitsschützende Einzelentscheidungen wiederum auf den freiheit-lichen Grundcharakter der Verfassung einwirken und ihn festigen.</p>
<p>Sie sehen, das ich den Zweifel als ein konstitutives Element der Freiheit, das ich ihn aber auch als etwas Systemimmanentes begreife, selbst dann, wenn er sich in die Form eines polemischen Reizes kleidet.<br />Auch eine andere Dialektik ist möglich. Ludwig Börne hat den Satz zu Papier gebracht: &#132;Für die Freiheit kann man nichts Vernünftigeres tun als die Tyrannen zu reizen.&#148; Er ging also, während der Zeit des Vormärz, ganz selbstverständlich von der Existenz von Tyrannen aus, sein &#132;Reizen&#148; sollte zur Systemüberwindung führen. Wir wollen durch Zweifel unser System gerade erhalten. Ich sagte: wir müssen zweifeln dürfen. Wir müssen aber auch zweifeln können. Was man können will, muss man gelernt haben. Ich habe den Eindruck, das die deutsche Gesellschaft- der es während des Tausendjährigen Reiches bei Strafe des Todes verboten war zu zweifeln- seit dem Ende des Krieges noch nicht gelernt hat, mit Beharrlichkeit zu zweifeln. In der Phase des Wiederaufbaus hatte man Wichtigeres zu tun; Zweifel wurde von manchen sicher als zusätzliche Existenzbedrohung empfunden: Hunger und Zweifel, das wäre zu viel gewesen. Zweifel am Schuldanteil wurden verdrängt, Trauerarbeit wurde nicht geleistet. Und bald darauf wurde eine bestimmte Sorte von Zweifel schon wieder gefährlich: der in seinem Kern berechtigte Kampf gegen den Kommunismus wurde in äußerlichen, auch rechtlichen Formen geführt, die der Verfolgung von Ketzerei nahe kamen. Es konnte gar nicht ausbleiben, das mancher Alt-Nazi sich sowohl bestätigt fühlte als auch in diesen neuen Kampf eingliedern konnte.<br />Dann beherrschte die Parole &#132;Keine Experimente&#148; eine zeit lang unser politisches Leben: auch nicht gerade ein guter Nährboden für Zweifel. Als schließlich die Jugend rebellisch wurde, rebellisch gegen die verkrusteten Parteiapparate, rebellisch- insbesondere- gegen die alte Ordinarienherrlichkeit der Universitäten, die ungebrochen die Zeitläufe überdauert hatte, rebellisch gegen die von ihr als undurchschaubar empfundenen Mächte von Wirtschaft und Finanzen, rebellisch aber auch, weil sie moralisches Engagement vermisste, weil sie ein neues Mitläufertum und neue, weltpolitische Schuldverstrickung zu erkennen glaubte, da kam es alsbald zu dem inzwischen auch wissenschaftlich diagnostizierten Reformknick von 1968, da versuchte man, wie Professor Rudolphi es für das Strafverfahrensrecht beschrieben hat, zurück zu drehen, was es an zaghaften Reformansätzen ja durchaus schon gegeben hatte.<br />Das gelegentliche, von heute aus betrachtet ja gar nicht so erhebliche Überschwappen des Protestes ins Illegale und später einige kriminelle Auswüchse führten dazu, das Ruder herum zu werfen: wie im Strafverfahrensrecht so auch &#8211; teilweise- im Strafrecht und nicht zuletzt im Polizeirecht. Wer sich das allmähliche Versanden eines Reformimpulses besonders anschaulich machen will, sollte die Entstehungsgeschichte des Strafvollzugsgesetzes studieren: beharrlich betrieben, kann solches Studium das Ergebnis der Deprimiertheit kaum verfehlen. Dieses Ergebnis lässt sich freilich auch durch Fallstudien zum Extremistenbeschluß erzielen, der, rechtlich ein Nullum, dennoch wie der Tagesbefehl eines Feldmarschalls wirkte und wirkt und wirkt, längst auch ins Zivilrecht hinein, der die Vertragstreue durchschneidet und Mietverträge mit verfassungsrechtlichen Kategorien anreichert. Da sind jetzt einigen die Augen aufgegangen, und einiges wird repariert. Uneinig in seinen Stämmen, sticht das deutsche Volk das Radikale jetzt in verschiedener Bodentiefe ab, oder um noch einmal Börne zu zitieren: &#132;Die Regierungen erfinden eine badische, eine württembergische, eine Darmstädter Freiheit, damit nur keine deutsche sich bilde &#8230; Mit diesen kleinen Freiheitchen werde man um so leichter fertig&#8230;&#148; Das war, natürlich, wieder eine vormärzliche, antirestaurative, historische Auslassung . . .</p>
<p>Ich möchte über die verschiedenen Rechtsreformen hier nicht sprechen, nur nach einigen Gemeinsamkeiten suchen. Gemeinsam ist ihnen vor allem das Wuchern der Verdachtstatbestände, die Zunahme behördlichen Ermessens, der erweiterte Raum der Opportunität, die verringerte Nachprüfbarkeit. Zweifel ist zu einer behördlichen Angelegenheit geworden. Man kann das so deuten: weil die Gesellschaft als ganze so wenig Gebrauch vom Zweifel macht, hat die Obrigkeit den brachliegenden Zweifel okkupiert. Er gehört jetzt ihr: sie zweifelt daran, das wir uns am Telefon brav verhalten, das wir in Versammlungen den Rahmen wahren, als Verkehrsteilnehmer die Leitplanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht durchbrechen. Wir werden überwacht und zum Teil auch registriert ohne das Vorliegen besonderer Verdachtsmomente, wie sich aus den entsprechenden Gesetzen beziehungsweise dem Verhalten der Behörden ableiten lässt. Man arbeitet routinemäßig, jeden kann es treffen. In dieser Gleichheit vor Polizei, Kripo und Verfassungschutz kann man natürlich einen Ausdruck von Gerechtigkeit sehen. Aber es gibt auch Gleichheitssituationen, die beunruhigend sind und keineswegs als Zugewinn an Gerechtigkeit missdeutet werden sollten.<br />Ist nun der behördliche Zweifel durch irgendein Vorkommnis noch speziell geweckt, durch eine Mitgliedschaft etwa, durch eine Funktion wie beispielsweise die des Ver-teidigers in einem Terroristenprozeß, dann zweifelt die Behörde besonders gekonnt und lässt auch den Verdacht eines Verdachts genügen, um schwerwiegende Maßnahmen zu begründen. Rudolphi stellte in seiner nüchternen Juristensprache dazu fest: &#132;Es ergibt sich das Bild, das der Gesetzgeber in nicht unbeträchtlicher Weise über das zur Wahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens Notwendige und Angemessene hinausgegangen ist.&#148;</p>
<p>Dennoch ist das Potential an Zweifel und Verdacht damit keineswegs erschöpft. Es ist das Verdienst der CDU/CSU, dies deutlich gemacht zu haben, und zwar an sich selber. Die Opposition will ja weiterhin die Überwachung des Verteidiger-Gesprächs einführen, wenn sie die Mehrheit bekommt. Und was den Verteidiger-Ausschluss anbetrifft: da propagierte die Opposition über den Bundesrat eine Fassung des Gesetzes, nach der auch die &#132;noch nicht bis zu einem strafbaren Versuch gediehene&#148; Förderung oder Vorbereitung einer entsprechenden Straftat mit dem Ausschluss des Verteidigers hätte geahndet werden können; die noch nicht bis zu einem Versuch gediehene Vorbereitung einer Handlung (man kann sich fragen, was das überhaupt ist) sollte &#132;dem dringenden Verdacht der Begehung von Straftaten gleichgestellt werden&#148;.<br />Liest man all die nur noch von juristischen Feinschmeckern nach zu empfindenden Begründungen durch, die die CDU/CSU ihren Entwürfen für den Verteidiger-Ausschluss und die Verteidiger-Überwachung bei gab, so kommt man mühelos auf den Gedanken, das die Opposition wohl am liebsten eine Generalklausel eingeführt hätte, nach der dem Verteidiger in Terroristen-Verfahren alles verboten ist, was ihm nicht ausdrücklich erlaubt ist.</p>
<p>Vor nunmehr siebzig. Jahren hat Max Weber seine Befürchtungen formuliert, das die hochkapitalistische Wirtschaftsentwicklung einerseits und die universelle Bürokratisierung andererseits der Freiheit keine große Chance lasse, oder, um es in seinen sehr bissigen Worten zu sagen: &#132;Kein Schatten der Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß die ökonomische Vergesellschaftung die Entwicklung innerlich freier Persönlichkeiten in ihrem Schoß bergen müsse.&#148; Ich weiß nicht recht, ob der Schatten der Wahrscheinlichkeit inzwischen etwas länger oder größer geworden ist. Dahrendorf hat kürzlich gesagt: &#132;Die Freiheit muss gegen bürokratischen Imperialismus staatlicher Instanzen und gegen die unkontrollierte Macht vorgeblich privater Organisationen gewonnen werden, gegen Großunternehmen und Gewerkschaften.&#148; Das ist, wie Sie unschwer merken, ein ins Hoffnungsvolle umfunktionierter, aber sonst getreulich nachempfundener Max Weber. Man kann wohl auch mit Recht feststellen, das das System der sozialen Sicherungen dem einzelnen Freiheitschancen eröffnet hat: ohne gesetzliche Altersversorgung, Arbeitslosen-unterstützung, Gesundheitsdienst und Verbraucherschutz- um nur einiges zu nennen- ist Freiheit in einem konkreten Sinne nicht denkbar, existierte sie allenfalls als philoso-phische Kategorie, als religiöse Einsicht oder als Strohblume der Dichtung. Diese Denk- und Wahlkampflinie der SPD möchte ich ausgesprochen gutheißen. Für eine nahrhafte Freiheit brauchen wir die Institutionen. Die Opposition unterstellt nun, das die Sozial-demokraten sich beschränkten auf den Kampf gegen Privilegien, auf die Befreiung von Willkür, auf die Beseitigung von ökonomischer Abhängigkeit, auf Garantien des Gemein-wesens,- und das sie dergestalt die Freiheit als &#132;gesamtgesellschaftliche Leistung&#148; an-sähen und sonst gar nichts. Dieses ist der polemische Kern der Aussage &#132;Freiheit statt Sozialismus&#148;. Sozialismus, so wird damit suggeriert, das sind die Institutionen, die anonymen Mächte der Gesellschaft, die Betreuungsapparate, die euch die eigenen Entscheidungen abnehmen aber auch einen zu großen Teil eures Geldes, die vieles viel weniger effektiv tun als ihr es selber tun könntet. Sozialismus, das ist die Herrschaft der Funktionäre, Planer und Steuereintreiber.<br />Diesem so verengten Sozialismusbegriff setzt Helmut Kohl seine Vorstellung von Freiheit gegenüber: &#132;Freiheit bedeutet eigenes, eigen gebautes, selbst geleistetes Glück&#8230; Die Jugend muss vom Abenteuer des Lebens träumen können.&#148;- Dazu könnte man die Bonanza-Erkennungsmelodie spielen. Anders gesagt: es ist eine naive, eine abenteuerliche Schwärmerei, die Freiheit heute als pure Eigenleistung hinzustellen. Wer heute sein Eigenheim baut auf freier Scholle, der macht das mit Hilfe des &#132;Beamtenheimstättenwerks&#148; oder einer anderen Bausparkasse, der nimmt die Prämien und steuerlichen Erleichterungen des sozialen Systems in Anspruch. Wer arbeitslos wird oder krank,- auch der vertraut sich gerne den Institutionen des Systems an.</p>
<p>Was hat nun die SPD der teils polemischen, teils romantisierenden Argumentation der christlichen Parteien entgegengesetzt? In dem &#132;Entwurf für ein Regierungsprogramm für 1976 bis 1980&#148;, der auf dem außerordentlichen Parteitag in Dortmund verabschiedet wurde, ist zu lesen: &#132;Die Alternative zum sozialen Staat und zur solidarischen Gesell-schaft ist die Ellbogenwelt, die Welt der Privilegien und sozialen Ungerechtigkeiten &#8230; Es ist ein Irrtum des politischen Liberalismus und des Konservatismus, Freiheit, Gerechtig-keit und Sicherheit könnten in einer Ellbogen-Gesellschaft des Kampfes aller gegen alle bewahrt werden.&#148;<br />Wenn die Parole &#132;Freiheit oder Sozialismus&#148;, wie die SPD sagt, eine Anstiftung zum geistigen Bürgerkrieg darstellt, dann ist die SPD-Aussage, ihre Konkurrenten wären für die Ellbogen-Gesellschaft, für den anarchischen Kampf aller gegen alle, natürlich auch gerade kein Wort zum Sonntag. Die politischen Kontrahenten stilisieren sich zu Feind-bildern (der individualitätsverachtende Funktionär hie, der Unternehmer-Wolf da), um dem Publikum eine schöne Wahlkampf-Schau bieten zu können; sie verschaffen sich &#132;hysterischen Affektgenuß&#148;, der aber nach Max Weber das politische Denken und Handeln nicht ersetzen kann. Und der auch u n s e r Denken, unser skeptisches Denken nicht ersetzen kann.<br />Unbeirrt von dem maßlosen Feldgeschrei müssen wir uns auf die Erkenntnis konzentrieren, das die von Weber und natürlich nicht nur von ihm beschriebene Entwicklung der modernen Gesellschaft etwas Unausweichliches hat, das es sich da um eine- man könnte sagen: wehmütige- Beschreibung handelt, die man weder, wie die CDU, partiell leugnen (denn das große Unternehmertum wird ja wohl von dieser Seite nicht als so bedrohende Einrichtung empfunden) noch schwärmerisch überwinden kann, die man aber auch nicht, wozu die SPD wohl neigt, als einen wahren Segen bedenkenlos akzeptieren kann. Die Wahrheit liegt auch hier in der Mitte: die Institutionen sind Rettung und Gefahr zugleich. Sie sichern, aber sie schläfern auch ein. Sie schaffen Freiheit für viele, aber diese Freiheit ist für den einzelnen notwendig kleiner als es früher die große Freiheit einiger weniger war. Demokratische Freiheit ist- oder kann doch sein- ein bescheideneres Glück. Natür-lich kann man sich über manche Erscheinungen der Freizeitindustrie, über den Massentourismus nicht gerade freuen, aber man sollte sie auch nicht hochmütig verachten. Die Opposition, obwohl sie natürlich nicht für die Ellbogenwelt eintritt, obwohl auch sie, wie die SPD, für Renten und Sozialleistungen ist, kommt mir doch- jedenfalls in einigen ihrer Glieder- so vor, als habe sie noch nicht ganz begriffen oder akzeptiert, das Demokratie nun mal nicht ohne Gleichheit geht- staatsbürgerliche Gleichheit und soziale Angeglichenheit. Die Prärie der großen Reiterfreiheit gibt es nur noch im Fernsehen.</p>
<p>Auf welchem Pferde sitzen nun die Journalisten und welcher Freiheit jagen sie nach? Es ist für mich kein Zweifel, das auch die Medien arbeitsteilig an der Beschränkung von Freiheit mitwirken,- ebenso zwangsläufig wie die Konzerne, Bürokratien und gesell-schaftlichen Großorganisationen. Sowohl nach liberalem wie nach sozialistischem Gesellschaftsmodell sollte Freiheit eigentlich ermöglicht werden durch Eigentum und Freizeit.<br />Die Notwendigkeit des Eigentums für die Freiheit erscheint mir heute relativiert durch das bereits um-fassende System sozialer Sicherungen; diese stellen ja eine Form von Eigentum dar, so das mir die &#132;Freiheit des Sich-Beteiligen-Könnens am privaten Kapital in der privaten unternehmerischen Wirtschaft&#148; weniger dringlich erscheint als dem Freiherrn von Bethnaann, der da; kürzlich in der FAZ darstellte.<br />Aber die Freizeit, über deren Verlängerung Man zur Freiheit kommen wollte. Der Achtstundentag ist erkämpft; da haben die Sozialdemokraten etwas Gutes getan und ihre Kinder und Enkel versäumen nicht, z.w. Wahl &#8217;76 darüber zu reden. Früher hat man vier Stunden mehr gearbeitet, aber heute kommt mancher schon auf sechs Stunden Fernsehen, was auch nicht unbedingt dazu führt, das man sich selbst näher kommt, das die Selbstentfremdung aufgehoben wird.- Der Bürger ist heute dem ständigen, massiven Ansturm von optischen und akkustischen Reizen ausgesetzt, von Informationen, wie wir Jour-nalisten zu unserer Selbstrechtfertigung sagen, von notwendigen politischen Informationen, von gesellschaftskundlichem und ökonomischem Wissen. Wir bieten diese Informationen auf allen Kanälen und Wellen und Papierseiten pausenlos an, wir streuen sie in die Rundfunk-Musikteppiche ein, damit keiner dran vorbeikommt und verstehen das als öffentlich-rechtlichen Auftrag. Wir werben für unsere Produkte: Montag 20,15 Uhr- das Magazin der Magazine, Dienstag viel-leicht ein &#132;Prisma&#148;, Mittwoch ein &#132;Brenn-punkt&#148;, und so weiter, die Woche hindurch vom &#132;Frühschoppen&#148; bis zum Nachtprogramm. Wir machen uns gegenseitig Konkurrenz wie die Waschmittelproduzenten und diese sind ja auch noch da. Wenn wir ein neues Programm planen- und irgendwo wird immer geplant im deutschen Rundfunk- dann ermitteln wir Hörergewohnheiten und spähen nach der letzten freien Viertelstunde zwischen Arbeitsschluß und Einschlafen: Wir haben den Hörer und Zuschauer im Visier und sind entschlossen, ihm eine Nachricht zu verpassen. Der mündige Bürger bekommt so viel vorgesetzt, das er selbst am Ende garkeine Zeit mehr hat, den Mund noch auf zu machen. Und er macht ihn ja auch nicht mehr auf: das tägliche Gespräch der Ehegatten untereinander verkümmert, wie man ermittelte, zu Minuten. Die Kinder haben Lese-Rechtschreibschwächen und verfassen ihre Aufsätze im Telegramm-Stil. Soll man noch an jene sich selbst geltende menschliche Kraftentfaltung glauben, die nach Marx die Freiheit kennzeichnet?</p>
<p>Ich will mich nicht anheischig machen, das Bündel von Ursachen aufzuschnüren, das zu dieser Entwicklung führte. Wir haben es hier wieder mit einer der großen Unausweichlichkeiten unseres Jahrhunderts zu tun. Ich sage nur, das die Journalisten, und insbesondere die des Rundfunks und Fernsehens, sich in vorwiegend guter Absicht, aber auch ohne Problembewußtsein, an der Jagd auf die Freizeit und damit auf die Freiheit des Bürgers beteiligen. Er könnte natürlich auch eine Stunde lesen, musizieren, beten oder Sport treiben, aber nein, er soll uns zuhören und zuschauen. Das muß er sogar, denn wie sollte er sich sonst in dieser immer komplizierter werdenden Welt zurechtfinden?<br />Er muß es &#8211; das eben ist das fatale. Aber muß er unbedingt so viele Details von manchen Vorgängen wissen, wie wir sie ausbreiten? Ich will diese Frage an einem Beispiel erläutern, an dem sogenannten Transit-Problem. Schon die Ankündigung der Jungen Union, sie werde nach Berlin fahren zum Demonstrieren, setzte das Transportband der Kommentare und Spekulationen in Bewegung: Wird man sie durchlassen? Ist das nötig? Warum sollen wir unser gutes Recht gerade jetzt nicht testen?<br />Dann setzen sich Reporter in Bewegung, das Unternehmen wird begleitet, Ü-Wagen fahren die Grenze ab. Die Ausbeute: stündliche Nachrichten, Kommentare, Stellungnahmen der Parteien. Das Bundeskabinett tagt, die Parteivorstände, die alliierte Kommission. Ist eine Stellungnahme von Kissinger zu erwarten? Was sagt das Neue Deutschland? Stecken die Sowjets dahinter? Welche Qualität, welche Schärfe hat der Protest der Westmächte? Wogegen, genau, richtet er sich? Was steht eigentlich im Grundlagenvertrag, was in den Verkehrsverträgen? Ist der Geist von Helsinki verletzt? Würde die bundesdeutsche oder die DDR-Wirtschaft mehr unter einer Kürzung der Swing-Kredite leiden? Was sagt Amerongen überhaupt dazu?<br />Zu jeder Frage läßt sich ein Kommentar schreiben oder ein Interview einholen. Wenn man nach einiger Zeit alles das noch einmal liest oder hört-nicht nur in diesem Fall-, kann aman schon die Impression haben, daß da eine Menge geistiger, elektrischer und sonstiger Energie sinnlos vertan wurde.</p>
<p>Man würde vielleicht auf einiges besser hören, wenn man nicht so vieles hören mußte. Der Gedanke hätte eine Chance, wenn das Gerede nicht so groß wäre. Die öffentliche Meinung ist trotz tatsächlicher Meinungsfreiheit so wirkungslos, weil kritisierte Institutionen oder Personen ziemlich fest damit rechnen können, daß die Kritik kaum wahrgenommen wird. Die Kritik muß schon spektakulär inszeniert werden, um Gehör zu finden.<br />Es wäre aber wichtig, daß die öffentliche Meinung sich frei entfalten und Einfluß gewinnen kann. Der Zweifel des Kritikers darf nicht zur bloßen Etüde werden-er muß etwas in Gang setzen. Die Chance der Freiheit hängt davon ab, daß wir bereit sind, aufeinander zu hören. <br />Man muß zweifeln können &#150; auch an dem Unternehmen, an dem man selbst beteiligt ist. Ich zweifle nicht an Resignation &#150; das wäre ja diesem auch Tag auch wenig angemessen. Ich zweifle so laut vor mich hin als unvermüdlicher System-Verbesserer, und wenn ich hoffnungsvoll bin, dann auch wegen der Auszeichnung, die mir heute zuteil wird, und die ja eine Bekundung von Übereinstimmung ist, und auch wegen der Erfahrung von Sympatie und Solidarität, die ich machen konnte. Ohne Kollegen, die anregen und auffordern, ohne Gedankenaustausch, ohne Chefredakteure, die das alles drucken oder senden, was man sich so ausdenkt, und die sich dafür &#150; vermutlich &#150; auch so manchen Druck und manche Zusendung einhandeln, wäre diese Arbeit nicht zu, machen.</p>
<p>Manchmal bringt man sich auch etwas von einer Reise mit. Ich bin in diesem Jahr fünf Wochen durch die USA gereist, immer mit der Frage auf den Lippen, was denn aus den großen Versprechungen der Freiheit in den vergangenen 200 Jahren geworden sei. Ein alter Rechtsanwalt aus New Jersey, der Stadt, in der es vor Jahren zu Ereignissen kam, die wir als &#132;Rassenunruhen&#147; zu bezeichnen pflegen, er sagte mir &#150; und mit diesem Zitat, das mich wieder zurückruft in den Alltag meiner Arbeit und das sich die Humanistische Union zum Motto nehmen könnte, &#8211; mit diesem Zitat will ich schließen:<br />&#132;Oft kommt es vor, daß man uns Rechtsanwälte fragt, warum wir einen Schuldigen verteidigen, jemanden, der ein Verbrechen begangen hat. Die Antwort ist, daß wir ihn nicht verteidigen, sondern, ihn vor Gericht repräsentieren, so daß er ein rechtmäßiges Verfahren bekommt, daß wir dafür sorgen, daß der Beweis gegen ihn entsprechend zu den Grundsätzen geführt wird, die zu seinem Schutz geschaffen sind. Wir sagen, und das ist wahrscheinlich das bedeutendste Element der amerikanischen Gerichtsbarkeit: Der beste Weg, die Gesellschaft zu verteidigen, besteht darin, das Individuum zu verteidigen, das vor Gericht steht.&#147;</p>
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			</item>
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		<title>Baader-Meinhof-Prozeß nach zehn Verhandlungstagen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/baader-meinhof-prozess-nach-zehn-verhandlungstagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 08:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 118-19 (vg) Wir drucken im folgenden einen Kommentar, den Werner Hill am 28. Juni 1975 in Radio Bremen gesprochen hat. Wenn das vorliegende Vorgänge-Heft erscheint, sind fast zwei Monate vergangen und der Prozeß ist um einige Verhandlungstage weiter. Wir halten es dennoch für notwendig, Vorgänge im Zusammenhang mit [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 118-19</p>
<p><i>(vg) Wir drucken im folgenden einen Kommentar, den Werner Hill am 28. Juni 1975 in Radio Bremen gesprochen hat. Wenn das vorliegende Vorgänge-Heft erscheint, sind fast zwei Monate vergangen und der Prozeß ist um einige Verhandlungstage weiter. Wir halten es dennoch für notwendig, Vorgänge im Zusammenhang mit diesem Prozeß zu dokumentieren, die die rechtsstaatliche Ordnung empfindlich tangieren.</i></p>
<p>Nach zehn Verhandlungstagen im Prozeß gegen den harten Kern der Baader-Meinhof-Gruppe in Stuttgart ist manchen Beobachtern das Gefühl abhanden gekommen, sich wirklich in einem Gerichtssaal zu befinden. Vielmehr verbreitet sich die Empfindung, daß man einem surrealistischen Lehrstück beiwohne, welches etwa heißen könnte: &#132;Von der Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten und der Kunst, sich taub zu stellen.&#148;<br />Vielleicht hätte man die Stammheimer Szenerie schon längst vergessen, ließe das tägliche Durchsuchen und Getaste, die Inspektion der Geldbörse und der Brieftasche und aller sonstigen Behältnisse gelassener über sich ergehen, wenn es dem Gericht gelungen wäre, endlich zur Sache vorzustoßen. Aber nicht einmal die Vernehmung zur Person haben die Richter bis jetzt hinter sich gebracht. Der Gegenstand der Anklage ist nicht verlesen. Zwar macht der Vorsitzende zu Beginn jedes Prozeßtages den schon routinemäßigen Versuch, &#132;zur Person&#148; zu kommen. Aber dann gehen die Finger der Wahl- und Vertrauensverteidiger hoch und es werden Anträge gestellt, jeweils vier. Der eine begründet, die anderen ergänzen. Der Vorsitzende äußert die Vermutung, daß die Bundesanwaltschaft wohl Stellung nehmen wolle und dafür eine Beratungszeit brauche. Je nachdem, ob die Bundesanwälte länger oder kürzer beraten wollen, werden die Angeklagten hinausgeführt oder sie können im Verhandlungsraum bleiben. Das Gericht erscheint, hört die Stellungnahme, genauer: die ablehnende Stellungnahme der Bun- desanwaltschaft und zieht sich dann selbst zur Beratung zurück, in der Regel schon wissend, wie lange man zum Nachdenken brauchen werde, denn das wird zur Freude der Prozeßbeobachter vorher bekanntgegeben. Man kann die Frühstückspause entsprechend einrichten.<br />Wenn im Anfang des Prozesses die Vermutung geäußert wurde, die Vertrauensverteidiger, die man, ob Wahl-, ob Pflichtverteidiger, so nennen muß, weil die vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger jedenfalls nicht das Vertrauen der Angeklagten haben &#151; die Vertrauensverteidiger also seien ständig auf Prozeßordnungslücken-Suche aus und verschleppten durch ellenlange Antragsbegründungen das Verfahren, so ist eine solche Vermutung in der jetzt erreichten Prozeßsituation nicht mehr berechtigt. Die Vertrauensverteidiger haben es gar nicht mehr nötig, den Prozeß in die Länge zu ziehen, weil das die Strafverfolgungsbehörden selbst besorgen. Nicht genug, daß die drei Vertrauensverteidiger Andreas Baaders kurz vor Beginn des Prozesses aufgrund eines in seiner Qualität, Wirksamkeit und Weisheit fragwürdigen Gesetzesaktes ausgeschlossen wurden: jetzt haben Bundes- und Länderstaatsanwaltschaften in einer offenkundig konzertierten Aktion zwei der ausgeschlossenen Anwälte verhaftet und die Büros und Wohnungen auch des dritten und sogar einer amtierenden Verteidigerin durchsucht. Sie haben mitgenommen, was ihnen zur Stützung der verschiedenen Anklagen dienlich erschien. Damit war nicht nur die Verteidigung in ihrer forensischen und öffentlichen Wirkung behindert &#151; was der Gerichtsvorsitzende zugeben und woraufhin er den Prozeß unterbrechen mußte &#151;, nein, im Grunde ist ja auch das Gericht selbst durch die Aktionen desavouiert worden. Der Terminplan des Gerichts wird durcheinandergebracht, weil die Bundes- und Staatsanwälte mal wieder zuschlagen und auch das Material mitgehen lassen, welches das Gericht einem neu zugelassenen Vertrauensanwalt zugedacht hatte, der bisher die für seine Arbeit nötigen Unterlagen vom Gericht noch nicht bekommen hat. Er wird sie voraussichtlich in der nächsten Woche bekommen, aber erst, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Kopien davon angefertigt hat. Die Verteidigungskonzeption ist, wenigstens zum Teil, in die Hände der Bundes- und Staatsanwälte gelangt, und damit ist die Waffengleichheit im Prozeß bedroht.<br />Natürlich bestreiten das die Vertreter der Bundesanwaltschaft: Es handle sich da jeweils um andere Staatsanwälte und um andere Verfahren. Aber sie bestreiten es nicht intelligent genug: sie geben bei der nächsten Frage unfreiwillig zu erkennen, daß sie doch und schon jetzt Informationen über den Inhalt der beschlagnahmten Materialien haben. Sie wollen nämlich verhindern, daß der Prozeß ihrer Aktion wegen unterbrochen wird, und so behaupten sie, die beschlagnahmten Stücke enthielten nichts, was in diesem Prozeß jetzt gebraucht würde. Aber woher wissen sie das plötzlich so genau? Im übrigen ist es in Anbetracht der zunächst ja vom Gericht zugelassenen Blockverteidigung nicht möglich, zwischen den einzelnen Verfahren und Personen so säuberlich zu unterscheiden, wie die Bundesanwaltschaft es zu tun angibt. Wenn man die Kanzlei Groenewolds in Hamburg durchsucht, dann kann man dort möglicherweise auch Ablichtungen von Briefen und Akten anderer noch amtierender Verteidiger finden, und man hat sie auch gefunden, weil ursprünglich und ganz legal jeder der Vertrauensverteidiger dieses Verfahrens für jeden Angeklagten zugelassen war. Der Gesetzgeber hat ein solches Verfahren mit Wirkung vom 1. Januar unterbunden &#151; längst nachdem sich das Verteidiger-Kollektiv gebildet hatte und der Aktenaustausch organisiert worden war.<br />Jetzt operieren die Staatsanwaltschaften zwar auf einer Basis der Legalität, wenn sie im Verfahren A bei B Akten beschlagnahmen und sie gegen C verwenden, aber diese Legalität ist &#151; im Verhältnis zu den grundlegenden Prinzipien der Strafprozeßordnung &#151; noch etwas grün und unausgereift. Sie dient dem staatlichen Verfolgungsinteresse mehr als dem Schutz des angeklagten Individuums.<br />Die Frage soll nicht unterdrückt werden, ob wir, ob Staat und Justiz es denn so genau nehmen müssen mit dem Recht angesichts von Beschuldigten, die ihrerseits mit den Rechtsvorschriften nur spielen, sie aber &#151; nach eigener Aussage &#151; nicht akzeptieren. Ja, wir müssen es genau nehmen, denn Recht ist nur, was für jedermann in gleicher Weise gilt. Wir zerstörten unseren Rechtsstaat, wenn wir seine Regeln nicht auf alle gleichermaßen anwendeten. Nicht wenige Prozeßbeobachter von Stammheim befürchten, daß die sich dort gelegentlich zeigende Unsicherheit in der Rechtsauslegung, daß der allzu lasche, formalistische Umgang mit Argumenten unsere Justiz allgemein infizieren könnte. Läuft das nicht schon, so fragte mich ein Kollege, auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs hinaus?<br />Wir beobachten diesen Prozeß mit wachsender Beklommenheit und mit einer langsam versiegenden Hoffnung darauf, daß der Rechtsstaat sich in Stammheim so souverän zeige, wie das dieser Sache angemessen ist. Es sollte nicht mehr geschehen, daß man aus dem Munde des Richters Vorweg-Urteile über die Beschuldigten hört, wenn auch nur in Zitatform. Man sollte, wenn ein Strafverteidiger wegen Beteiligungs-Verdachts ausgeschlossen oder verhaftet wird, dafür besseres Beweismaterial haben als die Behauptung, er habe auf Pressekonferenzen ein internationales Interesse für die Angeklagten erregt und für ihre angeblich politischen Ziele geworben. Man sollte sich, auch gegenüber einem die Formen nicht wahrenden Angeklagten, zu gut dafür sein, seinerseits den Angeklagten zu schulmeistern in dem &#132;Stil&#148;: &#132;Sie als Akademiker müßten doch wissen &#8230;&#148;: Es geht ja nicht darum, was der Akademiker Raspe wissen müßte, sondern was er getan hat. Ist es nötig und dient es dem Recht, daß Verhaftungsaktionen immer so spektakulär inszeniert werden? Daß der eine Verteidiger in der Pause einer Schwurgerichtsverhandlung gefaßt wird, daß die andere, die doch täglich im Stammheimer Justizgebäude den Bundesanwälten präsentiert ist, an einem sitzungsfreien Tage in Stammheim von sechs Autos gestoppt und der erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt wird? Die Potenz unseres Rechtsstaats sollte sich anders zu artikulieren wissen!</p>
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