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	<title>Wolfgang Merkel Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Demokratie „durch Krieg? *</title>
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		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorg&#228;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 53-78 I. Einleitung Drei Theoriestr&#228;nge und empirische Forschungslinien sollen in dieser Abhandlung zusammengef&#252;hrt werden, die sich bisher, wenn &#252;berhaupt, nur unzureichend wechselseitig informiert haben. Dies ist zum Einen die empirische Forschung zum &#8222;Demokratischen Frieden&#8221;, die bisher fast exklusiv von den Spezialisten der Internationalen Beziehungen gef&#252;hrt wurde. Diese verwenden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/demokratie-durch-krieg/">Demokratie „durch Krieg? *</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 193, Heft 1/2011, S. 53-78</p>
<h2 class="auto-created">I. Einleitung</h2>
<p>Drei Theoriestr&auml;nge und empirische Forschungslinien sollen in dieser Abhandlung zusammengef&uuml;hrt werden, die sich bisher, wenn &uuml;berhaupt, nur unzureichend wechselseitig informiert haben. Dies ist zum Einen die empirische Forschung zum &bdquo;Demokratischen Frieden&rdquo;, die bisher fast exklusiv von den Spezialisten der Internationalen Beziehungen gef&uuml;hrt wurde. Diese verwenden zwar zum Teil ausgefeilte statistische Methoden, aber folgen nicht selten einem rudiment&auml;ren Verst&auml;ndnis von Demokratie und der interdependenten Funktionsweise ihrer Institutionen. Sie sind mehr Kriegs- und Friedens-, aber kaum Demokratieforscher.[1] Es fehlt die Verschr&auml;nkung von vergleichender Regimeforschung und den Spezialisten der Internationalen Beziehungen.[2] Da ist zum Zweiten die rechtlich-normative Frage der Legalit&auml;t, die vor allem von V&ouml;lkerrechtlern er&ouml;rtert wird. Zum Dritten sind es moralphilosophische Fragen, wie sie in der politischen Ethik zum gerechten Krieg gestellt werden. So wie sich Philosophen bei der Frage von gerechten und ungerechten Kriegen nicht von der v&ouml;lkerrechtlichen Legalit&auml;tsfrage abkoppeln und die empirischen Ergebnisse der Kriegsforschung ignorieren k&ouml;nnen, muss Letztere, wenn sie sich nicht auf statistische Korrelationen mit zum Teil fragw&uuml;rdiger Datenbasis zur&uuml;ckziehen will, die normativen Fragen ernst nehmen. Andernfalls werden sie bei der gro&szlig;en politischen Frage, ob Kriege im Namen der Humanit&auml;t und Demokratie gef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen und erfolgreich gef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen, nicht viel beizutragen haben. Die Politikwissenschaft w&uuml;rde dieses genuin politische Terrain dann allein den Normwissenschaften der Jurisprudenz und Philosophie &uuml;berlassen. Es geht also um nichts weniger, als die statistischen Korrelationsanalysen der <i>Democratic&ndash;Peace</i>-Forschung an eine theoretisch gehaltvolle komparative Demokratieforschung heranzuf&uuml;hren und an die juristische und philosophische Normendebatte anzuschlie&szlig;en. Immanuel Kant modulierend sollen deshalb folgende drei gro&szlig;e Fragen gestellt, beantwortet und miteinander verbunden werden:</p>
<ol>
<li>Empirie: Was wissen wir?</li>
<li>Recht: Was d&uuml;rfen wir tun?</li>
<li>Moral: Was sollen wir tun?</li>
</ol>
<p><b>II. Empirie &#8211; <i>Demokratischer Frieden: Was wissen wir?</i></b></p>
<p>In den Definitivartikeln seiner Friedensschrift formuliert Immanuel Kant drei entscheidende Voraussetzungen zum &bdquo;ewigen Frieden&rdquo;: Die Einzelstaaten sollen im Inneren auf republikanischen Verfassungen beruhen, das V&ouml;lkerrecht soll auf einem f&ouml;derativen Zusammenschluss freier Staaten gr&uuml;nden und durch die Erg&auml;nzung um ein &ouml;ffentliches Menschenrecht zu einem Weltb&uuml;rgerrecht fortgeschrieben werden. Erst wenn man sich in einer kontinuierlichen Ann&auml;herung an die Verwirklichung aller drei Staatsmaximen befindet, d&uuml;rfe man &bdquo;sich schmeicheln&rdquo;, den Weg zum &ouml;ffentlichen Frieden zu beschreiten (Kant [1795] 2005: 24).</p>
<p>Kants Thesen wurden in der politikwissenschaftlichen Disziplin der Internationalen Beziehungen zum Ausgangspunkt genommen, um &uuml;ber Kant hinaus vor allem folgende Fragen zum Zusammenhang von Krieg und Demokratie empirisch zu pr&uuml;fen:</p>
<ul>
<li>F&uuml;hren Demokratien weniger Kriege als Autokratien?</li>
<li>Ziehen Demokratien gegen Demokratien in den Krieg?</li>
<li>Sind Kriege Geburtshelfer von Demokratien?</li>
<li>Verringern sich mit ansteigender Quantit&auml;t und Qualit&auml;t der Demokratien auch die Anzahl der Kriege?</li>
</ul>
<p>Ein wichtiges Caveat soll an dieser Stelle dezidiert formuliert werden: Demokratien beruhen auch, vermutlich sogar ganz &uuml;berwiegend, auf internen Faktoren. Die wichtigsten sind: wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Entsch&auml;rfung der Klassengegens&auml;tze, Entstehung von Mittelschichten, rechtsstaatliche Traditionen, interpersonelles Vertrauen und vor allem die Bereitschaft von Eliten, sich zu den fundamentalen Spielregeln einer konstitutionellen demokratischen Ordnung zu bekennen (u. a. Merkel 2008). Davon wird hier zun&auml;chst aber nicht die Rede sein. Erst am Schluss werde ich auf diese Sachverhalte zur&uuml;ckkommen, wenn es um die unverzichtbare Kooperation der Interventions- und Besatzungskr&auml;fte mit den relevanten &bdquo;Binnenakteuren&rdquo; eines zu demokratisieren-den Landes geht. Zun&auml;chst soll der Zusammenhang von Krieg und Demokratie gekl&auml;rt werden.</p>
<h2 class="auto-created">II.1. F&uuml;hren Demokratien weniger Kriege als Autokra&shy;tien?</h2>
<p>Die Antwort hei&szlig;t: Nein. Nahezu alle Studien kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Demokratien kaum weniger Kriege als nicht demokratische Regime f&uuml;hren. Wenn man weiter fragt, ob bei solchen kriegerischen Auseinandersetzungen die Demokratien eher Verteidiger als Angreifer sind, f&auml;llt das statistische Ergebnis f&uuml;r die Demokratien nicht schmeichelhafter aus: Auch Demokratien f&uuml;hren Angriffskriege (SmalUSinger 1976; Russett/Oneal 2001; Hasenclever/Wagner 2004). Erleichtert wird dies w&auml;hler- und kostensensiblen Demokratien durch die Tatsache, dass vor allem unter ausw&auml;rts gef&uuml;hrten &bdquo;Hightech&#8220;-Kriegen keineswegs immer die Bev&ouml;lkerung der Krieg f&uuml;hrenden Demokratie leidet, wie das Kant noch anzunehmen schien (Kant [1795] 2005: 12-13). Statistisch gesehen gewinnen Demokratien zudem in der Regel die Kriege (1816-1992: 81 Prozent zu 19 Prozent), schmieden gemeinsame Kriegs- und Verteidigungsallianzen und haben in Kriegen deutlich weniger Opfer zu beklagen als Nichtdemokratien: &bdquo;democracies choose their wars more wisely, tend to win them and suffer fewer casualities, are less likely to initiate crises, rarely fight preventive wars&rdquo; (Mansfield/Snyder 2002: 300).</p>
<p>Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Demokratien hinsichtlich ihrer Kriegsbereitschaft und der Involvierung in kriegerische Konflikte. So sind es nicht kleine Demokratien wie die Schweiz, Schweden oder &Ouml;sterreich, sondern die ehemaligen Kolonialm&auml;chte Frankreich und Gro&szlig;britannien und insbesondere die Hegemonial-macht USA, die nach 1945 Kriege f&uuml;hrten (Brock et al. 2006: 6). In der Periode von 1946 bis 2002 intervenierten die USA 13, Frankreich acht- und Gro&szlig;britannien sechs-mal milit&auml;risch in andere Staaten. Die Entwicklung moderner Hightech-Waffen, die Strategie &bdquo;chirurgischer Schl&auml;ge&rdquo; und der zunehmende Einsatz privater Milit&auml;rfirmen hat die Kosten f&uuml;r demokratische Interventionsstaaten kalkulierbar und vermittelbarer gemacht. Das Kantsche Argument, dass Republiken nur schwerlich die Sch&auml;den und Kosten zu tragen bereit sind, d&uuml;rfte unter dieser Entwicklung zunehmend weniger eine Restriktion f&uuml;r die Kriegsbereitschaft gro&szlig;er demokratischer Staaten sein. Johan Galtungs Diktum (1996), dass Demokratien besonders &bdquo;selbstgerecht&rdquo; und &bdquo;kriegerisch&rdquo; seien, d&uuml;rfte deshalb auch in Zukunft Bestand haben. Dies gilt jedoch (fast) ausschlie&szlig;lich f&uuml;r kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Demokratien und Autokratien.</p>
<h2 class="auto-created">II.2. F&uuml;hren Demokratien gegen Demokratien Krieg?</h2>
<p>Wie steht es mit der These, dass Demokratien gegen Demokratien keine Kriege f&uuml;hren. Die Kantsche Proposition, dass Demokratien (Republiken) keine Kriege gegen Demokratien (Republiken) f&uuml;hren, hat sich in den statistischen Analysen als au&szlig;erordentlich robust erwiesen (u. a. Rummel 1983; Doyle 1986, 2005; Russett 1993; Russett/Oneal 2001). Die <i>Democratic-Peace</i>-Forschung bezeichnet das als &bdquo;dyadic peace phenomenon&rdquo; (Kinsella 2005), um dezidiert gleichzeitig zu betonen, dass der Liberalismus keineswegs &bdquo;inherently peace loving&rdquo; sei (u. a. Doyle 1983: 206). Die Behauptung, dass dies alles nur ein Artefakt der bipolaren Ost-West-Konfrontation sei, lie&szlig; sich nach 1989 nicht mehr halten. Auch nach 1991 gab es keine bewaffneten Konflikte zwischen rechtsstaatlichen Demokratien. Die f&uuml;r die Periode nach 1945 bisweilen angef&uuml;hrten Beispiele von Kriegen zwischen Demokratien &uuml;berzeugen wenig, da es sich bei den Interventionsstaaten nicht um entfaltete rechtsstaatliche Demokratien handelt. Dies gilt f&uuml;r die rassistischen &bdquo;Apartheitsdemolcratien&rdquo; S&uuml;dafrikas und Rhodesiens und ihre Interventionen in Botswana ebenso wie f&uuml;r die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Indien und Pakistan[3] Hier handelt es sich um den Konflikt der defekten Demokratie Indien mit dem best&auml;ndig zwischen hybriden und offen autorit&auml;ren Regimeformen changierenden Pakistan. Bleiben nur noch die Grenzscharm&uuml;tzel zwischen dem (optimistisch) als noch liberal eingestuften Ecuador und dem defekt-demokratischen Peru (1981, 1984). Freedom House and Polity IV weisen f&uuml;r Indien, Pakistan, Peru und Ecuador folgende Werte aus:</p>
<p>XXXXXXX<br />Grafiken Seite 56</p>
<p>Das normative Argument, dass ein Krieg zwischen Demokratien nicht mit deren grundlegenden Wertmustern vereinbar sei (M&uuml;ller/Wolff 2006: 68), und das strukturelle Argument, dass in einer Demokratie weit mehr institutionelle Kontrollen und prozedurale Hindernisse vor dem Kriegseintritt eines Landes st&uuml;nden, besitzen eine erhebliche &Uuml;berzeugungskraft (Mansfield/Snyder 2002: 300). Erg&auml;nzt durch die Hinweise, dass Demokratien generell mehr zu Verhandlungen und Kompromissen neigen, untereinander wirtschaftlich eng verflochten und in vielen internationalen Organisationen gemeinsam Mitglieder sind, sich untereinander vertrauen,[4] verschr&auml;nken sich beide Argumente &mdash; von Kant gar nicht weit entfernt &mdash; zu einer &uuml;berzeugenden Erkl&auml;rung f&uuml;r das Ausbleiben rein &bdquo;demokratischer Kriege&rdquo;. Die Argumentation, dass es vor allem die demokratischen Institutionen, Verfahren und fest verankerte demokratische Werte sind, die Kriege zwischen Demokratien von deren politischer Agenda genommen haben, verweist darauf, dass die demokratische Friedensthese sich allein auf konsolidierte Demokratien beziehen m&uuml;sste, denn nur in diesen wirken die demokratischen Institutionen in der beschriebenen Krieg verhindernden Weise. In &Uuml;bergangsregimen, defekten und unkonsolidierten Demokratien entfalten die Institutionen nicht die gleiche verhaltenspr&auml;gende Kraft (Merkel 2004). Deshalb sind auch die Beispiele von Kriegen zwischen &bdquo;Demokratien&rdquo;, wie sie bisweilen in der &bdquo;Democratic-Peace&#8220;-Forschung angef&uuml;hrt werden, irre-f&uuml;hrend und enth&uuml;llen ein konzeptionelles Unverst&auml;ndnis, was Demokratien ausmacht. Allein der rasche Blick in die Polity-IV-Daten ist theoretisch unzureichend; er verschleiert den spezifischen Blick auf jene demokratischen Institutionen und Verfahren (Parlament, Wahlen, Medien), die in etablierten Demokratien besonders hohe H&uuml;rden f&uuml;r jede Kriegsbeteiligung stellen.[5]</p>
<h2 class="auto-created">II.3. Erweisen sich Kriege als Geburts&shy;helfer von Demokra&shy;tien?</h2>
<p>Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Demokratie und Krieg l&auml;sst sich umkehren. Sie lautet dann: Erweisen sich Kriege als Geburtshelfer von Demokratien? Das sprunghafte Anwachsen der Demokratien nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg deutet auf einen empirischen, wenn nicht gar kausalen Zusammenhang hin (siehe Abbildung 1).</p>
<p>XXXX Grafik Seite 57<br /><i>Abbildung 1</i>: Demokratieentwicklung 1816-2000</p>
<p>Die spektakul&auml;ren Demokratisierungserfolge nach dem Zweiten Weltkrieg suggerieren dies in einem besonderen Ma&szlig;e. L&auml;nder wie Deutschland mit ihren m&ouml;rderischen Diktaturen des totalit&auml;ren Nationalsozialismus und Japan mit seiner militaristischen Autokratie haben sich nach Krieg und Kriegsniederlage au&szlig;erordentlich rasch zu stabilen rechtsstaatlichen Demokratien gewandelt. Die weichen autorit&auml;ren und weniger repressiven Regime des italienischen Faschismus und des auch schon vor 1938 autorit&auml;rkorporatistisch regierten &Ouml;sterreichs m&uuml;ssen als weitere Beispiele f&uuml;r die Demokratisierungschancen von Diktaturen nach erlittenen Kriegsniederlagen gelten. Der Fall der griechischen Obristen nach dem Zypern-Abenteuer im Jahre 1974 und die Niederlage der argentinischen Gener&auml;le im Falklandkrieg 1982 best&auml;tigen diese These. Empirisch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die beiden Weltkriege zu einer Ausbreitung der Demokratie gef&uuml;hrt haben, auch wenn sie nicht prim&auml;r mit diesem Ziel und schon gar nicht aus diesem Grunde gef&uuml;hrt wurden.[6] Zugleich fallen freilich auch Gegenbeispiele ein: Panama 1989, Haiti 1994, vielleicht auch Bosnien 1995, Afghanistan[7] und Irak. F&uuml;r die Kl&auml;rung der Ursachen erfolgreicher und scheiternder Demokratisierung bleiben diese F&auml;lle zwar aufschlussreich, statistisch gesehen sind sie jedoch blo&szlig; anekdotisch.</p>
<h2 class="auto-created">II.4. Mehr Demokratien &mdash; weniger Kriege?</h2>
<p>Eine skandinavische Studie mit statistisch verfeinerten Methoden aus dem Jahre 2004 hat dann tats&auml;chlich gezeigt, dass von Demokratien durchgef&uuml;hrte Interventionen zu einem moderaten Anstieg der Demokratiewerte auf der 21 Punkte umfassenden Autokratie-Demokratie-Skala von Polity IV f&uuml;hrten (Gleditsch et al. 2004: 26-27).</p>
<p>Dieses Ergebnis erkl&auml;rt sich auch aus folgendem Zusammenhang: Demokratien tendieren dazu, Kriege zu gewinnen. Autokratische Regime werden durch Kriegsniederlagen destabilisiert und h&auml;ufig in einen demokratischen Regimewechsel getrieben. Demokratien tauschen bei Kriegsniederlagen zwar meist ihre Regierungen aus, wechseln aber nicht den Charakter des politischen Regimes. Ergo l&auml;sst sich zumindest statistisch die Aussage belegen, dass die von Demokratien gegen Autokratien meist erfolgreich gef&uuml;hrten Kriege zu einer weltweiten Anhebung des Demokratieniveaus beitragen. Wenn man zudem die Tatsache ber&uuml;cksichtigt, dass Demokratien keine Kriege gegen Demokratien f&uuml;hren, l&ouml;st sich auch das scheinbare Paradox, dass eine anf&auml;ngliche Ausweitung von Kriegen mittelfristig zu deren R&uuml;ckgang f&uuml;hren kann.[8]</p>
<p>Trifft dies tats&auml;chlich zu oder haben wir es hier mit einem Versuch statistischer Spiegelfechterei zu tun? Ich meine, mindestens drei zus&auml;tzliche Fragen m&uuml;ssen f&uuml;r eine belastbare Aussage noch beantwortet werden:</p>
<ul>
<li>Wie stabil sind diese oktroyierten Demokratien?</li>
<li>Um welche Art von Demokratien handelt es sich?</li>
<li>Sind diese Demokratien tats&auml;chlich untereinander friedfertiger als andere Regime?</li>
</ul>
<p>Sieht man wiederum von den Musterf&auml;llen Japan und Deutschland ab, zeigen statistisch repr&auml;sentativere Studien (Gates/Strand 2004), dass Demokratien, wenn sie von au&szlig;en oktroyiert sind und auf eine Kriegsniederlage folgen, instabiler und weniger dauerhaft sind als politische Regime, die sich weitgehend endogen demokratisiert haben. Dies l&auml;sst sich neoinstitutionell mit der oft fehlenden Kontextpassung der neuen Institutionen (March/Olsen 1984: &bdquo;logic of appropriateness&rdquo;) und der mangelnden Komplementarit&auml;t von informellen sozialen und formellen politischen Institutionen (North 1990; Lauth 2004) erkl&auml;ren. Ein schnelles Oktroy von au&szlig;en kann dann nicht zu stabilen politischen Ordnungen f&uuml;hren, wenn nicht im Lande selbst starke Binnenakteure einen solchen Demokratisierungsprozess unterst&uuml;tzen. Erst ein grunds&auml;tzliches &bdquo;elite settlement&rdquo; der st&auml;rksten politischen Kr&auml;fte vermag formalen demokratischen Institutionen Geltungskraft verschaffen (Merkel 2008). Eine solche sich stets wiederholende Regelbefolgung f&uuml;hrt zu einer faktischen Institutionalisierung von zun&auml;chst formalen Institutionen. Im positiven Fall &auml;ndern sich informelle Institutionen und Verhaltensweisen von Eliten sowie der Bev&ouml;lkerung und passen sich den Funktionsweisen der formellen Institutionen an. Insofern k&ouml;nnen demokratische Eliten unter einer internationalen Supervision zu einer Institutionalisierung der Demokratie beitragen, ein zwingend determiniertes Resultat stellt die Demokratie allerdings keineswegs dar. Demokratische Interventionen f&uuml;hren nicht selten zu kurzfristigen Demokratieerfolgen. L&auml;ngerfristig sind stabile demokratische Regimeformen nach einer bewaffneten Intervention eher die Ausnahme denn die Regel (Gleditsch et al. 2004: 33).</p>
<p>XXXXXXX<br />Grafik Seite 59<br /><i><br />Abbildung 2</i>: Staaten in B&uuml;rgerkriegen (Intrastate), 1945-1997</p>
<p><i>Anmerkung</i>: Erfasst sind alle Staaten, die von 1945 bis 1997 einen B&uuml;rgerkrieg erlebten. Die Kriegsdaten entstammen dem Correlate of War (COW) Project (Sarkees 2000). COW definiert einen B&uuml;rger-krieg als anhaltende gewaltt&auml;tige Auseinandersetzung, in welche die staatliche Armee und die Kr&auml;fte anderer Gruppen im Kampf um die Zentralmacht oder im Rahmen lokaler Konflikte involviert sind, mit mehr als 1000/Kriegsjahr (Soldaten und Zivilisten). Die Einteilung in Demokratie, hybride Regime und Autokratie erfolgte anhand des Polity-IV-Datensatzes (Marshall/Jaggers 2002). Polity IV kodiert Staaten anhand verschiedener Regimecharakteristika auf einer Skala von 10 bis -10. Dabei gelten Staaten mit Polity IV-Werten gr&ouml;&szlig;er oder gleich 7 als Demokratien; Staaten zwischen 6 und -6 als hybrides Regime und Staaten mit Polity IV-Werten kleiner gleich -7 als Autokratien.</p>
<p>Am h&auml;ufigsten streifen die Nachkriegsordnungen ihren offen autokratischen Charakter ab und werden zu hybriden Regimen, selten aber zu konsolidierten Demokratien.</p>
<p>Diese Erkenntnis bringt zwei wichtige Implikationen f&uuml;r unsere demokratische Friedensthese mit sich. Erstens sind institutionell inkonsistente hybride Regime weniger stabil als Autokratien und noch viel weniger als Demokratien. Zweitens sind solche Zwischenregime statistisch gesehen signifikant gewaltbereiter, kriegsanf&auml;lliger und b&uuml;rgerkriegsgef&auml;hrdeter als reife Demokratien oder stabile autokratische Systeme (Mansfield/Snyder 1995; 2002; 2005).</p>
<p>Es ist also zwischen konsolidierten Demokratien und sich demokratisierenden Staaten zu unterscheiden. Die Differenz ist kardinal. Sie entscheidet nicht selten &uuml;ber Krieg und Frieden.[9] In prek&auml;ren &Uuml;bergangsregimen greifen die bedrohten Eliten des autokratischen <i>Ancien Regime </i>im neuen politischen Wettbewerb h&auml;ufig zu jenen Strategien, die am schnellsten die h&ouml;chsten Wahl- und Machtpr&auml;mien versprechen. Dies sind typischerweise nationalistische und ethnische Mobilisierungen oder riskante, aber innenpolitisches Prestige versprechende au&szlig;enpolitische Aggressionen.[10] Solche Strategien werden nur wenig von den obsoleten alten und die noch unzureichend verhaltenspr&auml;genden neuen Institutionen moderiert. Die sich &ouml;ffnende Schere zwischen ansteigender politischer Mobilisierung auf der einen und niedriger sozialer Integrationskraft der Institutionen auf der anderen Seite (Huntington 1968) m&uuml;ndet dann nicht selten in kurzfristiges r&uuml;cksichtsloses, gewaltt&auml;tiges politisches Handeln. Erleichtert wird dies auch durch die noch wenig einge&uuml;bte und wirksame &bdquo;accountability&rdquo; zwischen den Regierenden und ihren W&auml;hlern. Insgesamt besteht eine 60 Prozent h&ouml;here Wahrscheinlichkeit, dass sich demokratisierende Regime in Kriege verwickelt sind als Staaten, die sich nicht in einem demokratischen Regimewandel befinden (Mansfield/Snyder 1995: 13). Die Gefahr kriegerischer Konflikte ist in der ersten Phase der Demokratisierung besonders ausgepr&auml;gt. &Uuml;bergangsregime, die sich nicht rasch konsolidieren, sind nicht nur qua definitionem instabiler als Demokratien oder Autokratien, sondern wesentlich &ouml;fter in B&uuml;rgerkriege verwickelt als andere Regime, wie Abbildung 2 oben deutlich zeigt.</p>
<p>Die zentrale Aussage von Kants &bdquo;demokratischem Frieden&rdquo; muss also pr&auml;zisiert werden: Es sind reife Demokratien, die nicht gegeneinander in den Krieg ziehen. Der Mainstream der demokratischen Friedensforschung vernachl&auml;ssigt diese wichtige analytische Differenzierung. Geographisch gesehen konzentrieren sich zudem Demokratien und Autokratien. Demokratische Regionen wie Europa, Nordamerika und zunehmend auch Lateinamerika heben sich von fast reinen Diktaturregionen wie dem arabisch islamischen G&uuml;rtel des Maghrebs[11] und des Nahen Ostens sowie den zentralasiatischen Regionen deutlich ab. Demokratien st&uuml;tzen Demokratien, wie auch autorit&auml;re Regime sich in regionalen Clustern gegen&uuml;ber demokratischen Regimewandel immunisieren (siehe Abbildung 3). Insofern stand die demokratische Dominotheorie der Neokonservativen um Paul Wolfowitz auf empirisch t&ouml;nernen F&uuml;&szlig;en. Selbst wenn sich der Irak nach der Intervention von 2003 rasch demokratisiert h&auml;tte, w&auml;ren die Konsolidierungschancen des neuen demokratischen Irak ebenso wenig wahrscheinlich gewesen wie gegenw&auml;rtig die erfolgreiche Ausbreitung des demokratischen Regimevirus in der tief autokratischen Region des <i>Greater Middle East.</i></p>
<p>XXXXXX<br />Grafik Seite 61<br /><i>Abbildung 3:</i> Cluster und Regimetypen</p>
<p>Treffen die zuletzt gemachten Anmerkungen zu &mdash; und die empirischen Untersuchungen st&uuml;tzen sie (u. a. Mansfield/Snyder 1995; 2002; 2005; Gates/Strand 2004; Gleditsch et al. 2004) &mdash;, so m&uuml;sste dies f&uuml;r die Akteure &bdquo;demokratischer Interventionen&rdquo; mindestens drei handlungsrelevante Konsequenzen nach sich ziehen:</p>
<ul>
<li>Zum einen w&auml;ren Interventionen, die es nur darauf anlegen, die autokratischen F&uuml;hrer aus der Macht zu dr&auml;ngen, weder f&uuml;r die Demokratie noch f&uuml;r den Frieden auf n&auml;here Sicht besonders Erfolg versprechend. Denn solche &bdquo;Demokratien&rdquo; drohen unvollst&auml;ndig und instabil zu bleiben, und damit erh&ouml;ht sich auch die Kriegsgefahr.</li>
<li>Zum anderen legen sie nahe, dass demokratische M&auml;chte, die intervenieren, so lange das neue Regime st&uuml;tzen sollten, bis es sich auf der Demokratie-Skala aus der Zone gewaltbereiter hybrider Regime herausbewegt hat. Wie weit eine solche Bereitschaft auf Seiten der Interventionsm&auml;chte besteht, ist vor jeder bewaffneten Intervention zu pr&uuml;fen. Besteht sie nicht, kann eine milit&auml;rische Intervention weder die Befriedung noch die Demokratisierung eines Landes als legitimen Rechtfertigungsgrund f&uuml;r einen <em>bellum iustum </em>reklamieren.</li>
<li>Zum Dritten wissen wir, dass regional isolierte Demokratien in Einzelf&auml;llen zwar &uuml;berleben k&ouml;nnen, ihre durchschnittliche Lebensdauer aber signifikant geringer ist als in Regionen, in denen Nachbarstaaten stabile Demokratien sind. Die Idee, ein leuchtendes Demokratievorbild in einer tief autokratischen Region zu etablieren, um in einem Dominoeffekt die anderen Autokratien zum Einsturz zu bringen, kann empirisch nicht gest&uuml;tzt werden. Das Gegenteil ist der Fall: In der Regel bleiben solche &bdquo;Demokratien&rdquo; instabil, krisenanf&auml;llig, gewaltbereit und von geringer Lebensdauer. Es k&ouml;nnte also der Fall eintreten, dass die Bedrohung des regionalen Friedens und die Schwere der Menschenrechtsverletzungen, die legitimen Anlass zu einer kurzfristigen Intervention gegeben haben, nach dieser zunehmen und damit den Interventionsgrund im Nachhinein desavouieren.</li>
</ul>
<p>Eine erste Zusammenfassung dieser empirisch fundierten &Uuml;berlegungen lautet: Die Welt wird insgesamt demokratischer, wenn nicht nur die Demokratisierung eingeleitet wird, sondern auch die weitere Konsolidierung der Demokratie erfolgreich verl&auml;uft. Es gilt also bei Interventionen, nicht nur den Diktator zu st&uuml;rzen, die Demokratisierung einzuleiten, sondern vor allem auch die Konsolidierung der neuen Demokratie zu st&uuml;tzen. Nur dann w&uuml;rden sowohl innerstaatliche wie l&auml;ngerfristig auch zwischenstaatliche Kriege abnehmen. Diese empirischen Erkenntnisse sind f&uuml;r die ethisch-normative Frage des<i> ius ad bellum</i> und des <i>ius post bellum </i>von Bedeutung (siehe unten).</p>
<p>Ber&uuml;cksichtigt man diese wichtigen qualifizierenden Einschr&auml;nkungen zum demokratischen Frieden, k&ouml;nnte dann statistisch gesehen ein informierter &bdquo;demokratischer Dschihad&rdquo; (Gleditsch et al. 2004) die Welt n&auml;her zu Kants ewigen Frieden bringen? Die Antwort lautet: Nein. Denn nicht die global festgestellten moderaten Zuw&auml;chse auf der Demokratieskala sind entscheidend, sondern ob autokratische Regime sich tats&auml;chlich zu stabilen rechtsstaatlichen Demokratien wandeln. Denn wie gezeigt, k&ouml;nnen kleine &bdquo;demokratische Fortschritte&rdquo; auf der Demokratieskala stabile autokratische Regime in die kriegsanf&auml;llige Zone der hybriden Regime bringen. Vor allem k&auml;me nat&uuml;rlich der berechtigte Einwand, der gute Zweck (Demokratie und Frieden) k&ouml;nne nicht die schlechten Mittel (Krieg) rechtfertigen. &Uuml;berdies wissen wir seit David Hume, dass der umstandslose Schluss vom Sein aufs Sollen nichts als ein naturalistischer Fehlschluss ist. Allein aufgrund der vagen statistischen Annahme, dass mit der Zunahme konsolidierter Demokratien auch die kriegerische Gewalt zur&uuml;ckginge, lassen sich nat&uuml;rlich keine &bdquo;demokratischen Angriffskriege&#8220;[12] gegen jedwede Diktaturen ohne weitere Kriegsgr&uuml;nde legitimieren.</p>
<p>Allerdings weisen uns die Statistiker des 20. Jahrhunderts auch darauf hin, dass der innerstaatlichen Gewalt massenm&ouml;rderischer Regime mehr Menschen zum Opfer gefallen sind als in den beiden Weltkriegen zusammen (Rummel 1994; Gleditsch et al. 2004: 13). Auch wenn wir nicht einem r&uuml;den Utilitarismus der Zahl folgen, kann dies ein empirisches und normatives Argument sein, die Souver&auml;nit&auml;tsschranke der Westf&auml;lischen Staatenwelt zu liften und milit&auml;rische Interventionen in das Hoheitsgebiet souver&auml;ner Staaten auch jenseits des Verteidigungskrieges rechtlich und politisch immer dann zu erleichtern, wenn solche massiven Massaker verhindert werden k&ouml;nnen. Darf dies eine demokratische Wertegemeinschaft? Und wenn ja, unter welchen Umst&auml;nden darf sie es? Wie hoch k&ouml;nnten die Kosten sein? Diese Fragen sollen auf der rechtlichen und an-schlie&szlig;end auf der moralphilosophischen Ebene gepr&uuml;ft werden.</p>
<p><b>III. Recht &mdash; Internationales Recht: Was d&uuml;rfen wir? </p>
<p></b><i><b>III.1. Verteidigungskrieg</b></i></p>
<p>Im modernen V&ouml;lkerrecht, das in der Vergangenheit im Gegensatz zu seinem Namen vor allem ein Staatenrecht war (Preu&szlig; 2000), hat sich &uuml;ber Grotius ([1625] 1950) und insbesondere nach dem Westf&auml;lischen Frieden (1648) die Lehre des <i>bellum iustum </i>aus dem scholastischen Mittelalter zum <i>ius ad bellum </i>der Neuzeit gewandelt. Jeder souver&auml;ne Staat konnte selbst entscheiden, ob der Krieg ein angemessenes Mittel seiner Selbsterhaltung ist. Der Krieg wurde in den ber&uuml;hmten Worten von Clausewitz zur &bdquo;Fortsetzung des politischen Verkehrs mit Einmischung anderer Mittel.&rdquo; [13]</p>
<p>Mit dem Kellog-Briand-Pakt von 1928 wurde der Krieg erstmals als &bdquo;Mittel der L&ouml;sung internationaler Streitf&auml;lle&rdquo; vertraglich untersagt. Aber erst die traumatische Erfahrung des Zweiten Weltkrieges f&uuml;hrte zu einer universalen &Auml;chtung der Gewaltanwendung in Art. 2, Nr. 4 der UNO-Charta vom 26. Juni 1945. Die Einmischung mittels Krieg wurde v&ouml;lkerrechtlich illegalisiert (Preu&szlig; 2000: 118). Als erste materielle Ausnahme wurde das individuelle und kollektive Selbstverteidigungsrecht gegen&uuml;ber der Aggression von Drittstaaten zugelassen. Wie die Notwehr des Individuums wird auch die kollektive Selbstverteidigung als ein &bdquo;naturgegebenes&rdquo; und damit nicht aufhebbares Recht bezeichnet. Der Sicherheitsrat hat dieses Recht aber nicht zu gew&auml;hren, wohl aber gegebenenfalls zu begrenzen, wie Art. 51 der UNO-Charta festlegt (Merkel 2000). Kapitel VII der UNO-Charta (Art. 39-51) verankert die zweite Ausnahme. Nach ihr kann der Sicherheitsrat eine Milit&auml;raktion mandatieren, wenn er eine Bedrohung oder Verletzung des Friedens festgestellt hat.</p>
<p><b><i>III.2. Humanit&auml;re Intervention</i></b></p>
<p>Das Gewaltverbot ist im V&ouml;lkerrecht unbestritten und muss mit Artikel 2 (4) der UNO-Charta als universales<i> ius cogens </i>gelten (Sima 2000: 11). Werden aber etwa mit Genozid, Massakern und Massenvertreibung friedensgef&auml;hrdende Verst&ouml;&szlig;e gegen fundamentale Normen der internationalen Gemeinschaft verletzt, ergeben sich &uuml;ber Art. 24 der Charta Verpflichtungen f&uuml;r den Sicherheitsrat, diesen entgegenzuwirken.</p>
<p>Wie weit diese Verpflichtung auch jenseits einer Mandatierung durch den Sicherheit gehen kann, dar&uuml;ber ist sp&auml;testens seit dem NATO-Angriff auf die Republik Jugoslawien im Kosovokrieg (1999) im V&ouml;lkerrecht eine neue Debatte entbrannt (Merkel 2000: 86 ff). In einer &bdquo;humanit&auml;ren Intervention&rdquo; sollten die Massaker an der kosovarischen Bev&ouml;lkerung und die ethnischen S&auml;uberungen durch die Serben unterbunden werden. Ein Mandat des Sicherheitsrats lag jedoch nicht vor, da Russland drohte, dies durch ein Veto zu verhindern.</p>
<p>Die Analogie zu dem Massenmord an den europ&auml;ischen Juden ist nicht nur unzul&auml;ssig, sondern auch &uuml;berfl&uuml;ssig. Auch ohne sie l&auml;sst sich ein <i>ius ad bellum </i>in engen normativen Grenzen rechtfertigen, und damit auch der Kriegseintritt der NATO. Eine solche Rechtfertigung hat unter anderem der Hamburger Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel auf das Rechtsprinzip der &bdquo;Nothilfe&rdquo; gegr&uuml;ndet.[14] So wie die Notwehr ein Naturrecht ist, ist die Nothilfe zu Gunsten rechtswidrig bedrohter Dritter im Straf-recht eine unbestritten geltende fundamentale Norm. Art. 51 der UNO-Charta erkl&auml;rt dieses Grundprinzip auch auf Staaten f&uuml;r anwendbar. Das V&ouml;lkerrecht erkennt heute zunehmend auch Ethnien und Religionsgemeinschaften, ja sogar Individuen, als &bdquo;Tr&auml;ger &uuml;berstaatlich verbindlicher Rechtspositionen&rdquo; an (Hailbronner 2007: 169ff). Dazu z&auml;hlen das Recht auf Leben, k&ouml;rperliche Unversehrtheit sowie der Schutz vor Vertreibungen. Rechtswidrige Angriffe eines Staates auf diesen engeren Kern der negativen Menschenrechte seiner eigenen B&uuml;rger verletzen daher nicht nur objektives V&ouml;lkerrecht, sondern auch international anerkannte subjektive Rechte der Betroffenen. Als solche sind die Rechtspositionen der Opfer nothilfef&auml;hig. Damit &ouml;ffnet sich die &bdquo;prinzipielle M&ouml;glichkeit eines Durchgriffsrechts der internationalen Gemeinschaft auf die Legitimationsgrundlagen des souver&auml;nen Staates&rdquo; (Merkel 2000: 81).</p>
<p>Der Einwand &uuml;brigens, dass auch eine so begr&uuml;ndete Intervention stets einer Erm&auml;chtigung durch den Sicherheitsrat bed&uuml;rfe, geht fehl. Denn &bdquo;sowenig der Sicherheitsrat nicht bestehende Rechte der Staaten gegeneinander begr&uuml;nden kann, sowenig kann er bestehende beseitigen&rdquo; (ibid: 79-80). F&uuml;r eine solche Kompetenz zur Rechtssetzung wie zur Rechtsaberkennung fehlt dem Sicherheitsrat jegliche Befugnis. Nothilferechte sind Selbsthilferechte und als solche gerade dadurch definiert, dass ihre Rechte au&szlig;erhalb der Verfahren einer rechtlichen Friedensordnung durchgesetzt werden. &bdquo;Da&rdquo; so Reinhard Merkel, &bdquo;jeder Beschluss des Sicherheitsrats vom einfachen, Begr&uuml;ndungslosen, etwa rein egoistisch motivierten Veto jedes seiner f&uuml;nf st&auml;ndigen Mitglieder verhindert werden kann, w&auml;re ein Recht, dessen Existenz von einem solchen Beschluss ab-hinge, offensichtlich wertlos und damit inexistent&rdquo; (ibid.). Dies mag im nicht immer klar deduzierenden positivistischen V&ouml;lkerrecht strittig sein, folgt man der strengeren Subsumptionslogik der Rechtsprinzipien, kann an einem solchen &bdquo;internationalen Nothilferecht&rdquo; kein Zweifel bestehen.</p>
<p>In extremen F&auml;llen gravierender Menschenrechtsverletzungen gibt es also das Recht Dritter zur Nothilfe. Was &bdquo;gravierende Menschenrechtsverletzungen&rdquo; sind, ist im internationalen Recht freilich keineswegs zweifelsfrei definiert. Klar ist, dass sie sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Dimension des Au&szlig;ergew&ouml;hnlichen, Ungeheuerlichen haben m&uuml;ssen. Qualitative Kriterien wie Recht auf Leben, k&ouml;rperliche Unversehrtheit, Schutz gegen Vertreibungen habe ich schon genannt. Sie sind die global konsensf&auml;higen universellen Menschenrechte. Es d&uuml;rfte der herrschenden Meinung ganz entsprechen, dass es sich hierbei nur um den engen Kern der fundamentalen negativen Abwehrrechte handeln kann.</p>
<p>Unklar bleibt jedoch das quantitative Kriterium. Gen&uuml;gen die historisch eher wenig hervorstechenden Vertreibungen und Massaker im Kosovo? Bedarf es der Ermordung von 400 000 B&uuml;rgern, wie sie Saddam Hussein zugeschrieben wird? [15] Oder haben wir hier in den Dimensionen von Kambodscha, Ruanda oder gar dem Holocaust zu denken? Einleuchtend erscheint die Interventionsgrenze da, wo der Staat selbst seine prim&auml;re, ihn allererst legitimierende Funktion, n&auml;mlich die Garantie des inneren Friedens, in einer Weise verletzt, die ihn selber nicht mehr als <i>protector</i>, sondern als <i>hostis populi </i>erscheinen l&auml;sst. Dieses durchaus hobbesianische Argument ist in seiner abstrakten Bedeutung plausibel. Es bleiben dennoch schwierige Fragen seiner Pr&auml;zisierung. Vor allem diese: Wann genau wird die Grenze &uuml;berschritten, wo der Leviathan selbst die gewaltt&auml;tige Herstellung des Naturzustandes, in diesem Falle den <i>bellum unius contra omnes</i>, betreibt? Wo solche Grenzen weder substantialistisch noch arithmetisch bestimmt werden k&ouml;nnen, werden sie im Recht und in der Politik prozeduralisiert und einer Schiedsinstanz &uuml;bertragen. Wenn diese aber, wie der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von vetoberechtigten, also blockadebefugten Mitgliedern besetzt ist, die selbst flagrant die Menschenrechte verletzen[l6], wird eine solche Entscheidung normativ zur Farce. W&auml;re in einer solchen Situation nicht eine demokratische &bdquo;Koalition von Willigen&rdquo; normativ legitimiert, ohne UN-Mandat zu intervenieren? Das V&ouml;lkerrecht sagt hier keineswegs grunds&auml;tzlich &bdquo;Nein&rdquo;, wie ich mit dem Begriff der Nothilfe zu zeigen versucht habe. Wie f&uuml;r die kollektive Selbstverteidigung muss die Nothilfe als ein &bdquo;naturgegebenes Recht&rdquo; gelten, auf das man sich so lange berufen kann, bis der Sicherheitsrat seinen Obliegenheiten nachkommt (Senghaas 2000: 108). Es gibt also rechtlich akzeptierte Gr&uuml;nde f&uuml;r eine humanit&auml;re Intervention unter Verletzung der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t (Delbr&uuml;ck 1999: 139ff). Ich halte dies gegen&uuml;ber der Verabsolutierung der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t des westf&auml;lischen Staatensystems f&uuml;r einen, wenn nicht den bedeutsamsten humanit&auml;ren Fortschritt von einem internationalen Staatenrecht zu einem Weltb&uuml;rgerrecht (&auml;hnlich auch: H&ouml;ffe 1999: 352ff).</p>
<p><b><i>III.3. Demokratische Interventionen</i></b></p>
<p>Humanit&auml;re Interventionen werden mit der flagranten Verletzung des Kerns der negativen Menschenrechte begr&uuml;ndet. Die Akzeptanz dieser legitimierenden Begr&uuml;ndung gewinnt im internationalen Recht eine wachsende Bedeutung. Menschenrechte gelten zu-nehmend als v&ouml;lkergewohnheitsm&auml;&szlig;ig gesch&uuml;tzt, teilweise werden sie sogar als <i>ius cogens </i>angesehen (Reisman 1990; Tomuschat 1993; Chesterman 2001). Damit wird ihnen nicht mehr nur eine abgeleitete, sondern eine grundlegende Rolle zugewiesen. Dies begrenzt und konditioniert die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten in den internationalen Beziehungen. Tomaschut spricht davon, dass Staaten &bdquo;just instrumentalities&rdquo; (1993: 199) gegen&uuml;ber den fundamentalen (negativen) Menschenrechten seien. Nico Krisch (2004: 202ff) spricht gar von einer &bdquo;liberalen Revolution im V&ouml;lkerrecht&rdquo;. Gilt diese auf humanit&auml;re Interventionen gerichtete Argumentation auch f&uuml;r &bdquo;demokratische Interventionen&rdquo;, also f&uuml;r Interventionen zur Herstellung einer demokratischen politischen Ordnung im Falle massiver Verletzung der positiven Menschenrechte?</p>
<p>Gilt es etwa f&uuml;r den Fall, in dem den Herrschaftsunterworfenen insgesamt oder einem Teil von ihnen aus rassischen, ethnischen oder geschlechtsspezifischen Gr&uuml;nden das Wahlrecht oder wichtige politische, zivile und soziale Beteiligungsrechte vorenthalten werden? Die Antwort lautet: Nein. Positive Menschenrechte, also Teilhaberechte, haben nicht dasselbe legitimatorische Gewicht wie negative Schutzrechte (H&ouml;ffe 1999: 79). Ich kenne keinen nennenswerten Rechtsphilosophen oder V&ouml;lkerrechtler, der eine andere Position vertreten w&uuml;rde. W&auml;re denn auch irgendjemand ernsthaft auf die Idee gekommen, 1970 vor der Einf&uuml;hrung des Frauenwahlrechts in die Schweiz einzumarschieren oder in dem wohlgeordneten autorit&auml;ren Regime Singapurs zu intervenieren? Selbst bewaffnete Interventionen in S&uuml;dafrika und Rhodesien zu Zeiten der Apartheid standen nie zur Debatte. Auch die schwere politische und zivilrechtliche Diskriminierung der Frauen in Saudi-Arabien wurde von niemandem als ernsthaften Interventionsgrund angesehen. Nat&uuml;rlich muss die Schwelle jeder milit&auml;rischen Intervention sehr hoch gelegt werden. Dies nicht nur wegen der Gefahr der Ausweitung milit&auml;rischer Konflikte oder den fast unvermeidbaren &bdquo;Kollateralopfern&rdquo; solcher Interventionen, sondern es gilt vor allem auch, um die legitimen Anspr&uuml;che und Funktionen der einzelstaatlichen Souver&auml;nit&auml;t als allgemeines Krieg vermeidendes Rechtsgut in den internationalen Beziehungen zu bewahren. Allerdings ist die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten kein sich selbst begr&uuml;ndender Endzweck, sondern er gr&uuml;ndet sich auf die best&auml;ndige Legitimation des Staates durch seine B&uuml;rger.</p>
<p>Erledigt sich damit die Diskussion um die Bedeutung und Legitimit&auml;t von &bdquo;demokratischen Interventionen&rdquo;? Ich meine: nein. Allerdings k&ouml;nnen &bdquo;demokratische Interventionen&rdquo; nie allein mit dem Argument der Herstellung demokratischer Verh&auml;ltnisse begr&uuml;ndet werden. Demokratische Interventionen k&ouml;nnen nur im Zusammenhang mit einer humanit&auml;ren Intervention, gewisserma&szlig;en als der (erfolgreiche) Abschluss eines humanit&auml;ren Interventionsauftrags oder nach der Niederlage diktatorischer Regime infolge der von ihnen initiierten Angriffskriege (Deutschland, Japan, Italien 1945) verstanden und legitimiert werden. Die Vermeidung erneuter Massaker oder eines weiteren Angriffskriegs sind f&uuml;r ein Demokratisierungsprotektorat die legitimierenden Rechtsg&uuml;ter. Demokratische Interventionen im Gefolge von Interventionen zur Sicherung humanit&auml;rer Ziele erscheinen plausibel, legitim und in Grenzen auch legal. Demokratisch intervenieren bedeutet dann die Bereitschaft, &uuml;ber eine Art Protektorat anstelle oder gemeinsam mit legitimierten und nicht inkriminierten Repr&auml;sentanten Rechtsstaat und Demokratie aufzubauen. Die klarsten Beispiele daf&uuml;r waren in den letzten zehn Jahren zweifellos Bosnien-Herzegowina, Afghanistan und Irak. Bei allen drei Interventionen ist die Demokratisierung alles andere als gesichert. Ein Blick auf die F&auml;lle von Demokratisierungsprotektoraten seit 1945 stimmt nur wenig optimistischer (siehe Tabelle 2).</p>
<p>XXXXXX Seite 66/67<br /><i>Tabelle 2:</i> Externe Beaufsichtigung der Demokratisierung nach milit&auml;rischer Intervention nach 1945</p>
<p><b>*</b> Ich danke meiner Mitarbeiterin Sonja Grimm f&uuml;r die Bereitstellung der Tabelle.</p>
<ol>
<li>Der territoriale Status des Kosovo ist noch nicht festgelegt, deshalb liefern Polity IV and Freedom House keine Einsch&auml;tzung.</li>
<li>Polity IV-Werte 10 Jahre nach Interventionsende. Einsch&auml;tzung f&uuml;r Haiti, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Osttimor, Afghanistan und Irak von 2002, in Klammern 2003.</li>
<li>Freedom House: politische Rechte, B&uuml;rgerrechte. Bewertung durch Freedom House seit 1973 verf&uuml;gbar. Bewertung 10 Jahre nach Interventionsende. Einsch&auml;tzungen f&uuml;r Haiti, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Osttimor, Afghanistan und Irak von 2004; in Klammer politische Rechte, B&uuml;rgerrechte von 2005.</li>
<li>Bei Polity IV gilt ein Land als Demokratie, wenn es mindestens 6 Punkten (von 10) erh&auml;lt. Freedom House bezeichnet ein Land als &#8222;frei&#8220;, wenn es eine durchschnittliche Bewertung von 2,5 und besser hat (1 frei, 7 unfrei).</li>
</ol>
<p>Quellen: Marshall/Jaggers (2003); Freedom House (2005); eigene Recherche.</p>
<p>Von den 14 F&auml;llen solcher Friedens- und Demokratisierungsprotektorate sind neben Deutschland, Japan und &Ouml;sterreich nur die wenig bedeutsamen F&auml;lle wie Panama und Grenada zu verzeichnen. Die F&auml;lle Bosnien-Herzegowina, Kosovo oder Osttimor sind noch zu jung, um den Demokratisierungserfolg sicher diagnostizieren zu k&ouml;nnen. Afghanistan und noch mehr der Irak sind weit von dem Ziel einer stabilen Demokratie, eines Rechtstaates, ja gar einer gesicherten Staatlichkeit entfernt. Aber auch wenn der realhistorische Blick zu strenger Zur&uuml;ckhaltung bei &bdquo;demokratischen Kreuzz&uuml;gen&rdquo; mahnt, werden strikte Gegner zu begr&uuml;nden haben, warum es besser sein sollte, die von Massenmord und brutalen Menschenrechtsverletzungen bedrohten Bev&ouml;lkerungen nicht zu sch&uuml;tzen und diesen Schutz nachhaltig durch eine rechtstaatliche Demokratie zu sichern. Jenseits des nationalegoistischen Zynismus und der Verabsolutierung des Westf&auml;lischen Souver&auml;nit&auml;tsdenkens lassen sich kaum konsistente Begr&uuml;ndungen finden.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Moral &mdash; Gerechte Inter&shy;ven&shy;ti&shy;o&shy;nen: Was sollen wir tun?</h2>
<p>Wenn wir mit dem modernen V&ouml;lkerrecht eine humanit&auml;re Intervention f&uuml;r rechtfertigungsf&auml;hig halten, ist damit noch nicht die <i>Pflicht </i>zu intervenieren indiziert. Gibt es eine solche? Kann es sie &uuml;berhaupt geben? Und wenn es sie denn gibt, gebietet dann die humanit&auml;re Intervention die Erf&uuml;llung bestimmter Pflichten nicht nur <i>zum </i>und <i>im</i>, sondern auch <i>nach </i>dem Kriege? Pflichten also, die deutlich &uuml;ber das hinausgehen, was wir als v&ouml;lkerrechtliche Gebote des so genannten &bdquo;humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts&rdquo; kennen? Und wenn uns hier unsere Gerechtigkeitsintuitionen ein &bdquo;Ja&rdquo; suggerieren, l&auml;sst sich diese Entscheidung auch zustimmungsf&auml;hig begr&uuml;nden?</p>
<p>Wenn ich recht sehe, so h&auml;lt das V&ouml;lkerrecht auf diese Fragen derzeit noch keine zu-reichenden Antworten bereit. Noch immer scheint sich Hans Kelsens Diktum zu best&auml;tigen, dass das V&ouml;lkerrecht ein &bdquo;primitives Recht&rdquo; ist &mdash; primitiv, weil es weder die Durchsetzungs- und Sanktionsm&ouml;glichkeiten noch die Vollst&auml;ndigkeit und Differenziertheit des nationalen Rechts besitzt. Ich will deshalb nach Argumenten in der politischen Ethik suchen, die diese L&uuml;cke f&uuml;llen k&ouml;nnten [17]</p>
<p><i><b>IV.1. Ius ad bellum</b></i></p>
<p>Intervenieren oder nicht &mdash; das ist auch in der modernen Moraltheorie gerechter Kriege die erste Frage (Walzer 2000; 2003; 2005). Massaker, ethnische S&auml;uberungen und Staatsterrorismus &mdash; seien sie im fr&uuml;heren Jugoslawien, im Kaukasus, im Nahen Osten oder in Afrika &mdash; begr&uuml;nden ein moralisches Recht, bisweilen gar eine Pflicht, zur bewaffneten Intervention. Dies ist eine der Grundaussagen der modernen Theorie gerechter Kriege (ibid.). Insgesamt ist die Zur&uuml;ckhaltung gegen&uuml;ber humanit&auml;ren Interventionen in weiten Bereichen der politischen Ethik geringer als im internationalen Recht, da die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten nach au&szlig;en unaufl&ouml;slich an die Legitimation des Staates nach innen gekoppelt wird. Nur ein Staat, der nicht zum <i>hostis populi </i>geworden ist und daher eine gewisse innere Legitimation besitzt, kann auch nach au&szlig;en volle Souver&auml;nit&auml;t f&uuml;r sich reklamieren.[l8]</p>
<p>Aus dieser legitimatorischen Abh&auml;ngigkeit ergibt sich eine Superiorit&auml;t des fundamentalen Menschenrechts auf Leben vor dem Rechtsgut der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t. Im Falle von fl&auml;chendeckenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelangt die G&uuml;terabw&auml;gung zwischen staatlicher Souver&auml;nit&auml;t und den Schutz vor Genoziden oder Demoziden mehrheitlich zu einem eindeutigen Schluss: im Zweifel f&uuml;r die Intervention (Walzer 2003; H&ouml;ffe 2000: 169; Bass 2004).[19] Dieter Senghaas (2000: 105) spricht gar davon, dass in solchen F&auml;llen &bdquo;Intervention nicht nur erlaubt, sondern geboten&rdquo; sei.</p>
<p>Auch in der ethischen Diskussion &uuml;ber gerechte Kriegsgr&uuml;nde werden internationale, multilaterale Interventionen, idealiter vom UN-Sicherheitsrat mandatiert, vorgezogen.</p>
<p>Was ist aber, so die immer wieder aktuelle Frage, wenn sich diese multilateralen L&ouml;sungen nicht er&ouml;ffnen oder nachgerade vom Sicherheitsrat verhindert werden? Was, wenn Frankreich symbolisch blo&szlig; harmlose Truppenfragmente nach Ruanda schickt? Was, wenn sich die Westeurop&auml;er zur Beendigung ethnischer Massaker nicht zu einem Eingreifen in Ex-Jugoslawien entschlie&szlig;en k&ouml;nnen? Was, wenn das Menschenrechte verletzende Mitglied des Sicherheitsrats, die Volksrepublik China, sein Veto einlegt? Was, wenn UNO-Truppen die Deportation und anschlie&szlig;ende Exekution von 7 000 M&auml;nnern, Frauen und Kindern aus n&auml;chster N&auml;he in Srebrenica beobachten, aber nicht verhindern?</p>
<p>Derjenige, der nicht eingreift, wird sich die H&auml;nde schmutzig machen,[20] gleichg&uuml;ltig, ob er aus politischem Kalk&uuml;l, zynischem Desinteresse oder gesinnungspazifistischer Abstinenz <i>nicht </i>handelt. &bdquo;Solange wir nicht mit Sicherheit mit der F&auml;higkeit und Bereitschaft der UNO rechnen k&ouml;nnen, dergleichen zu tun, m&uuml;ssen wir nach einseitigen Interventionen suchen und damit leben&rdquo; (Walzer 2003: 96). Humanit&auml;re Interventionen sind auch gegen ein Veto des Sicherheitsrats ethisch (und auch rechtlich) zu rechtfertigen. Nimmt man das ethische und rechtliche Gebot der Notwehr und Nothilfe ernst, so steht es als &bdquo;naturrechtliches&rdquo; Prinzip &uuml;ber den Beschl&uuml;ssen oder Beschlussunterlassungen staatlicher oder internationaler Instanzen. Es muss aber gegen&uuml;ber dem Gut des Gewaltverbots und der Gefahr seiner Erosion abgewogen werden.</p>
<p>Allerdings bedarf es jenseits der massiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit als fundamentalen Grund noch zwei weiterer Legitimationsgr&uuml;nde, die beim moralischen <i>ius ad bellum </i>zu erf&uuml;llen sind: Es muss erstens eine begr&uuml;ndete Aussicht auf Erfolg geben und zweitens die Bereitschaft, so lange im Interventionsland zu bleiben, bis man dort zumindest &bdquo;well-ordered people&rdquo; (Rawls 2002) zur&uuml;ckl&auml;sst, die ein erneutes Auf-keimen von staatlich angeordneten Massakern oder B&uuml;rgerkriegen unwahrscheinlich machen (Bass 2004: 386, 406).</p>
<p>Diese beiden Legitimationsbedingungen werfen jedoch in der Empirie erhebliche Probleme auf. Die moralphilosophisch begr&uuml;ndbare Pflicht verlangt eine risikofreudige, kostenblinde Intervention mit langem Atem. Demgegen&uuml;ber sind demokratische &Ouml;ffentlichkeiten jedoch opfersensibel, risikoscheu und kostenbewusst. Die B&uuml;rger und W&auml;hler eines demokratischen Interventionsstaats tendieren deshalb dazu, lang anhaltende Okkupationen dann abzulehnen, wenn die Kosten an eigenen Ressourcen und Leben hoch sind.[21] Eine Regierung, die sich diesen Pr&auml;ferenzen verweigert, l&auml;uft Gefahr, abgew&auml;hlt zu werden. Insofern gibt es in Demokratien eine institutionell eingebaute Schranke ihrer Interventionsf&auml;higkeit. Nat&uuml;rlich vermag dieses &bdquo;reale Sein&rdquo; nicht die moralische Norm des Sollens zu desavouieren. Aber rationale demokratische Regierungen m&uuml;ssen diese Beschr&auml;nkungen bei jeder Interventionsentscheidung a priori ins Kalk&uuml;l ziehen.</p>
<p><b><i>IV.2. Ius in bello</i></b></p>
<p>Wie im V&ouml;lkerrecht sind auch in der politischen Ethik zwei Bedingungen f&uuml;r das &bdquo;Recht im Kriege&rdquo; kategorisch: die Trennung der Kombattanten von Nichtkombattanten und die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Mittel (Walzer 2000: 127ffl. Dieses Prinzip ist normativ ebenso fraglos konsentiert, wie es<i> de facto </i>ignoriert wird. Die offensichtlichste &Uuml;bertretung geschieht bei der absichtsvollen oder den auch im Zeitalter der Hightech-Kriege unvermeidbaren &bdquo;Kollateralt&ouml;tungen&rdquo; von Zivilisten. Die dem Recht eigene bin&auml;re Unterscheidung von Recht und Unrecht hilft nur bedingt bei der Kl&auml;rung der Frage, ob eine humanit&auml;re Intervention insgesamt deshalb unzul&auml;ssig ist, weil das <i>ius in bello </i>verletzt wurde. Die Rechtsnorm, dass kein Unschuldiger get&ouml;tet werden darf, ist zweifelsfrei und muss es bleiben. Sie darf als Norm nicht angetastet werden. Wird die Norm aber zu einem absoluten Gebot in jeder Situation erhoben, so f&uuml;hrt sie zu einem faktischen Handlungsverbot f&uuml;r jegliche humanit&auml;re Intervention. Ein solcher Rechtsabsolutismus w&uuml;rde sich, dem verantwortungsarmen Gesinnungspazifismus nicht un&auml;hnlich, der moralischen Pflicht entziehen, Massenmord und Massenvertreibung zu unterbinden.</p>
<p>Utilitaristen argumentieren anders. Sie erliegen der Versuchung, Menschenleben aufzurechnen: Die Kollateralt&ouml;tung von hunderten Zivilisten ist hinzunehmen, um Hunderttausende zu retten. Dies w&uuml;rde f&uuml;r die Bombardierung Serbiens im Kosovokrieg ebenso gelten, wie es auch die gezielte Bombardierung Bagdads im zweiten Irakkrieg legitimieren k&ouml;nnte. &Uuml;berzeugt uns das? Ich glaube nicht. Machiavellis machttaktisches Rezept &bdquo;Wo die Tat anschuldigt, entschuldigt das Ergebnis&rdquo;, l&auml;sst sich auch als humanitaristisch-utilitaristisch gewendete Maxime kaum legitimieren.</p>
<p>Gibt es einen Mittelweg zwischen dem &bdquo;Absolutismus der Theorie der Rechte&rdquo; und der &bdquo;radikalen Flexibilit&auml;t des Utilitarismus&rdquo; (Walzer 2003: 64)? Michael Walzer versucht einen solchen zu beschreiten. &bdquo;Wie k&ouml;nnen wir&rdquo;, schreibt er, &bdquo;mit unseren Prinzipien und Verboten danebenstehen und zuschauen, wie die moralische Welt zerst&ouml;rt wird, in der diese Prinzipien und Verbote ihren Halt haben? Wie k&ouml;nnen wir, die Gegner des Mordes, uns nicht dem Massenmord entgegenstellen &mdash; selbst wenn der Wider-stand verlangt, dass wir &#8230; schmutzige H&auml;nde bekommen&rdquo; (ibid: 66). Walzer nennt solche Situationen den &bdquo;&auml;u&szlig;ersten Notfall&rdquo;, einen Begriff, den er Winston Churchill entliehen hat.</p>
<p>&bdquo;&Auml;u&szlig;erste Notf&auml;lle&rdquo; sind Situationen, in denen die drohende Katastrophe die Fundamente der Menschheit bedroht und die Moral selbst entwertet; Situationen, in denen unmoralisches Handeln unumg&auml;nglich ist, auch wenn es die T&ouml;tung Unschuldiger ein-schlie&szlig;t. Der Holocaust w&auml;re ein solcher Notfall gewesen. Walzer (2003) und Rawls (2002) argumentieren &uuml;brigens auch, dass die Bombardierung deutscher St&auml;dte bis 1941 zwar nicht gerechtfertigt, aber moralisch doch hingenommen werden konnte, solange ein Sieg des die moralischen Grundfeste der Zivilisation auflc&uuml;ndigenden Naziregimes nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Bombardierung deutscher St&auml;dte 1944 und 1945 am Ende eines schon entschiedenen Krieges seien jedoch weder zu rechtfertigen noch moralisch hinzunehmen.</p>
<p>Abzulehnen ist, und ich folge hier Walzer, auch die Art der Kriegsf&uuml;hrung im Kosovo und im Irak. Eine f&uuml;r die Interventionsmacht &bdquo;risikolose Kriegsf&uuml;hrung&rdquo;, n&auml;mlich aus gro&szlig;er H&ouml;he Bomben abzuwerfen und Kollateralt&ouml;tungen hinzunehmen, um die eigenen Soldaten zu schonen, ist politisch erkl&auml;rbar, moralisch aber weder mit Walzer noch mit dem <i>ius in bello </i>zu vereinbaren. Aus dem Kosovo wissen wir zudem, dass der Luftkrieg noch einmal zu einer Versch&auml;rfung der serbischen Massaker und Vertreibungen gef&uuml;hrt hat. Opfer, die urs&auml;chlich zweifellos das Milosevic-Regime zu verantworten hat. Die Art der NATO-Kriegsf&uuml;hrung hat jedoch die Opferzahl in die H&ouml;he getrieben.<br />Dies ist die Form einer humanit&auml;ren Intervention, die ihren gerechten Interventionsgrund zu desavouieren droht.</p>
<p><b><i>IV.3. Ius post bellum</i></b></p>
<p>Humanit&auml;re Interventionen verlangen nach einem anderen Ende als Verteidigungskriege. Das <i>ius ad bellum </i>muss enger an das <i>ius post bellum </i>gebunden werden. Dies hat Folgen. Folgen insbesondere f&uuml;r die Pflichten derer, die intervenieren, aber auch f&uuml;r die internationale Gemeinschaft insgesamt. Und hier kommt die Demokratie wieder ins Spiel. Anders als das V&ouml;lkerrecht sehe ich erzwungene Regimewechsel hin zu Rechtsstaat und Demokratie nach einer humanit&auml;ren Intervention nicht nur als zul&auml;ssig, sondern auch als geboten an. Denn das Recht zum Kriege, n&auml;mlich die Unterbindung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bedarf zu seiner vollen Rechtfertigung der Erg&auml;nzung durch das <i>Recht nach dem Kriege</i>. Dies ist vor allem die Verpflichtung der Interventionsm&auml;chte, den Kriegseintrittsgrund, das hei&szlig;t die Menschenrechtsverletzungen, nachhaltig zu verhindern. Dies geschieht, wie wir aus den vorgetragenen empirischen Erkenntnissen der Kriegs- und Demokratieforschung wissen, am besten, wenn Rechtsstaat und Demokratie etabliert werden. Es gibt bei humanit&auml;ren Interventionen eine normativ wie logisch unl&ouml;sbare Kopplung des <i>ius ad </i>an das <i>ius post bellum</i>[22]. Humanit&auml;re Interventionen m&uuml;ssen durch demokratische Interventionen erg&auml;nzt und damit zu ihrem Ende gebracht werden (Keohane 2003: 275ff). Hybride Regime erf&uuml;llen diesen Zweck nicht. Denn gerade bei ihnen ist, wie gezeigt, die Kriegs- und Gewaltneigung am gr&ouml;&szlig;ten.</p>
<p>Diese Maxime w&uuml;rde vom geltenden V&ouml;lkerrecht nicht gedeckt werden. Auch der Mainstream der Theorie des gerechten Krieges w&uuml;rde dies als einen zu tiefen Eingriff in die nationale Souver&auml;nit&auml;t oder das Selbstbestimmungsrecht der V&ouml;lker ablehnen. Pr&auml;zise, aber ebenfalls zur&uuml;ckhaltend, nennt Brian Orend (2000: 217-263) f&uuml;nf Bedingungen f&uuml;r ein moralisches <i>ius post bellum</i>:(1) eine Beendigung des Krieges, wenn seine Ziele erreicht sind; (2) rechte Absicht, das hei&szlig;t vor allem keine Revanche; (3) Koop eration mit einer legitimierten Autorit&auml;t des Landes, die zumindest die Menschenrechte respektiert; (4) keine Kollektivbestrafung und (5) die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Mittel.</p>
<p>Von Rawls bis Walzer gilt das Gebot: Siegerm&auml;chte sollten so schnell wie m&ouml;glich das Land verlassen. Das Recht auf politische Selbstbestimmung der besiegten Nation gebietet dies. Deshalb sei es die Unterst&uuml;tzungspflicht der Sieger gegen&uuml;ber den Besiegten, &bdquo;dass die belasteten Gesellschaften ihre eigenen Angelegenheiten in vern&uuml;nftiger und rationaler Weise selbst regeln k&ouml;nnen und dass sie schlie&szlig;lich einer Gesellschaft wohlgeordneter V&ouml;lker beitreten&rdquo; (Rawls 2002: 137). Dem kann schwerlich widersprochen werden. Indes, Rawls&#8216; und Orends Ausf&uuml;hrungen gen&uuml;gen nicht. Denn was ist, wenn es ein solches Demos gar nicht gibt, sondern nur V&ouml;lker, Ethnien, Religionsgemeinschaften, also nur Fragmente eines Staatsvolkes, die untereinander zutiefst verfeindet sind und ohne die Besatzung durch fremde Truppen rasch in einen B&uuml;rgerkrieg verfielen? Was ist, wenn die herrschende Kultur eines Landes zur massiven Unterdr&uuml;ckung von Minderheitsethnien, Religionsgemeinschaften oder Frauen tendieren? Darf man die Gesellschaft dann auch nicht, wie Rawls sagt, &bdquo;rekonstruieren&rdquo;? War &bdquo;Re-education&rdquo; f&uuml;r das nach nazistische Deutschland angemessen, w&auml;hrend die externe Einmischung in kulturell impr&auml;gnierte Unterdr&uuml;ckung anderer L&auml;nder oder Zivilisationskreise illegitim w&auml;re? Welches w&auml;ren dann die Argumente?</p>
<p>Nach Walzer, Rawls und anderen ist ein extern erzwungener Regimewandel f&uuml;r eine &bdquo;normale&rdquo; Diktatur nicht legitim. Ausnahmen bilden nur Genozidstaaten (Walzer 2000: 107). Hier wird die Neuordnung der Politik und gegebenenfalls sogar der Gesellschaft als ein legitimer Akt einer humanit&auml;ren Intervention angesehen. So h&auml;lt Walzer die extern erzwungene und beaufsichtigte Demokratisierung Deutschlands zwar f&uuml;r gerecht-fertigt, jene Japans nach 1945 jedoch nicht. Auch wenn die Grausamkeiten der japanischen Besatzungsmacht in Nanjing (1937/38) nicht mit dem m&ouml;rderischen Irrsinn des Holocaust gleichgesetzt werden k&ouml;nnen, waren die barbarischen Massaker der Japaner an den Chinesen ebenfalls jenseits der begreifbaren Vernunft. &Uuml;berhaupt verfehlt die fast alleinige Kopplung der legitimen Neuordnung eines politischen Systems an die Grausamkeiten des Gewaltregimes zuvor den eigentlichen Punkt: n&auml;mlich die Verhinderung zuk&uuml;nftiger Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Ausbruchs m&ouml;rderischer B&uuml;rgerkriege und die Aussicht, eine friedliche Gesellschaft und ein faires politisches System zu hinterlassen. Das <i>ius post bellum </i>so verstanden, ist integraler Bestandteil gerechter Legitimationsgr&uuml;nde f&uuml;r den Krieg (Bass 2004: 412). Da demokratische Gesellschaften und abw&auml;hlbare Regierungen h&auml;ufig solche langfristigen Kosten scheuen, wird durch das Kriterium des <i>ius post bellum </i>die Schwelle f&uuml;r gerechte Kriege gehoben und deren Zahl gesenkt. Ich will diese &Uuml;berlegungen abschlie&szlig;end am Beispiel des Irakkrieges diskutieren.</p>
<h2 class="auto-created">V. Conclusio</h2>
<p>Der offizielle Kriegsgrund der USA, die Massenvernichtungswaffen im Irak, erwies sich als Selbstt&auml;uschung, wenn nicht, wof&uuml;r vieles spricht, er von Anbeginn an als arg-listige T&auml;uschung der Welt durch deren Hegemonialmacht angelegt war. Falls es einen ethisch haltbaren Grund f&uuml;r den zweiten Irakkrieg gegeben hat, dann den, dass Saddam Hussein einer der blutr&uuml;nstigsten Diktatoren des ausgehenden 20. Jahrhunderts gewesen ist und zuk&uuml;nftige Opfer vermieden werden sollen. 400000 B&uuml;rger Iraks wurden nach Sch&auml;tzungen von Amnesty International von seinem Regime ermordet: Kurden, Schiiten, politische wie pers&ouml;nliche Feinde. Rund 1 Million Tote sind in dem &mdash; von den USA unterst&uuml;tzten &mdash; Angriff der Truppen Saddams auf den Iran zu beklagen. Dies wiegt schwer. Allerdings k&ouml;nnte man einwenden, dass dies die Vergangenheit war und Saddams Repressionsm&ouml;glichkeiten nach dem Massaker an den schiitischen Marsch-Arabern (1991) aus der Luft kontrolliert und damit eingeschr&auml;nkt wurden. Dennoch musste bef&uuml;rchtet werden, dass jede Lockerung der Kontrolle dem Regime erneut die M&ouml;glichkeiten zu Repression, Folter und &mdash; wenn politisch opportun &mdash; auch Massenmord gegeben h&auml;tte. Eine Lockerung dieses Luftkontrollregime h&auml;tte das <i>ius post bellum</i> nach dem ersten Golfkrieg verletzt.</p>
<p>Das <i>ius ad bellum </i>bleibt aus der Perspektive der Theorie des gerechten Krieges f&uuml;r den Angriff auf den Irak umstritten. Das <i>ius in bello </i>wurde jedoch eindeutig durch die Form der Bombardements verletzt. Dies entbindet jedoch nicht, &uuml;ber die Situation nach dem Kriege nachzudenken. Nicht zuletzt auch, weil der Irakkrieg als paradigmatischer Fall f&uuml;r die Pflichten der Sieger zu einer &bdquo;gerechten Besatzung&rdquo; nach einer humanit&auml;ren Intervention dienen kann.</p>
<p>Meine These lautet: Ein fr&uuml;hzeitiger Abzug der Amerikaner, Briten und der symbolischen Reste der Kriegskoalition w&auml;re eine flagrante Verletzung der Nachkriegspflichten der Siegerm&auml;chte. Irak ist ein tief gespaltenes Land. Kurden misstrauen den Arabern, Schiiten den Sunniten, Gem&auml;&szlig;igte den Radikalen, Klerikale den S&auml;kularen, Anh&auml;nger des Baath-Regimes allen anderen. Die Regimeverbrechen der Vergangenheit, die vor allem von Sunniten begangen wurden, pr&auml;destinieren nun ihre gesamte Volksgruppe als Revancheziel von Diskriminierung und Repression. Die Kurden haben l&auml;ngst einen Parastaat gebildet. Alle drei (nach Jellinek) fundamentalen Elemente eines Staates sind im heutigen Irak umstritten: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsmacht. Die Durchsetzung des Gewaltmonopols, des Beginns jeglicher Staatlichkeit, liegen auch sechs Jahre nach Beginn des Krieges in weiter Ferne. Das Gleiche gilt f&uuml;r die Nationenbildung. Insofern war die Redemokratisierung Deutschlands nach 1945 fast ein Kinderspiel. Im Irak droht ohne ein treuh&auml;nderisches Protektorat eher der Hobbes&#8217;sche Naturzustand, als dass wir auf Rawls&#8216; Perspektive der &bdquo;well-ordered people&rdquo; hoffen d&uuml;rfen. Ein R&uuml;ckzug der Amerikaner w&uuml;rde nicht endlich einen ungerechten Krieg beenden. Er w&uuml;rde im Gegenteil einen kaum gerechtfertigten Krieg nur noch ungerechter machen. Wenn es &uuml;berhaupt noch einen humanit&auml;ren Sinn jenseits des Sturzes einer menschenrechtsverletzenden Diktatur gibt, dann jenen, den Irak nicht den schiitischen und sunnitischen B&uuml;rgerkriegsparteien zu &uuml;berlassen. Diese These gr&uuml;ndet sich auch auf die empirisch robuste Erkenntnis von Mansfield und Snyder (2002: 334), dass politische Regime in ihrer Demokratisierungsphase insbesondere dann kriegsanf&auml;llig sind, wenn die zentralen staatlichen Institutionen schwach sind. Der Irak erscheint daf&uuml;r wie ein Musterbeispiel.</p>
<p>Allerdings bedarf es, wie stets nach humanit&auml;ren Interventionen, einer neutralen Besatzungsmacht, eines &bdquo;moralischen Agenten&rdquo;, wie Walzer formuliert. Dieser k&ouml;nnen die USA nicht mehr sein. Ohne die St&auml;rke und Einsatzbereitschaft der US-Armee ist aber auch das Ausbrechen eines m&ouml;glichen B&uuml;rgerkriegs kaum zu vermeiden. Die USA, die ja von Anfang an nur auf begrenzte Akzeptanz, wenn nicht offene kulturelle und politische Feindseligkeit stie&szlig;en, haben nach Folter, Guantanamo und den sexuellen Dem&uuml;tigungen von Abu Ghraib vollends ihre Rolle als &bdquo;moral agent&rdquo; verloren. Das ist das Dilemma der gegenw&auml;rtigen Situation. Die USA m&uuml;ssen erleben, wie die letzten Verb&uuml;ndeten sie im Nachkriegsirak alleine lassen. Es r&auml;cht sich, dass man nicht eine feste multilaterale Allianz auf Fakten (Massaker,Menschenrechtsverletzungen) aufzubauen versucht hat, sondern den Popanz eines den Weltfrieden mit Massenvernichtungswaffen bedrohenden Saddam Hussein aufgebaut hat. Allerdings d&uuml;rften auch dann Deutschland und Frankreich der Allianz nicht beigetreten sein. F&uuml;r ein erfolgreiches B&uuml;ndnis einer humanit&auml;r-demokratischen Intervention h&auml;tten die USA nicht imperial diktieren und die (meisten) Europ&auml;er nicht bequem abseits stehen d&uuml;rfen [23] Arabische und islamische Staaten h&auml;tten &uuml;berzeugt werden m&uuml;ssen, beim multilateralen Aufbau des Landes mitzuhelfen. Nur dann h&auml;tte aus der feindlichen US-Okkupation eine multilaterale treuh&auml;nderische Besatzung werden k&ouml;nnen. Die treuh&auml;nderische Besatzung h&auml;tte auf eine faire, ethnisch-religi&ouml;se Verfassung und ihre Umsetzung dr&auml;ngen m&uuml;ssen. Erst dann h&auml;tte es die Chance einer nachhaltigen Demokratisierung gegeben.</p>
<p>Das klingt wie die Quadratur des Kreises, was es sechs Jahre nach der Invasion auch geworden ist. Dies weist nicht nur auf viele Fehler hin, die vor allen Dingen von der Hauptinterventionsmacht, den USA, begangen wurden, sondern auch auf die Verletzung einer der kategorialen Bedingungen f&uuml;r einen gerechten Krieg hin &mdash; n&auml;mlich der Erfolgswahrscheinlichkeit der Intervention. Ist diese nicht gegeben, sind Kriege sowohl nach der klassischen Lehre des <i>bellum justum </i>wie der modernen Theorie gerechter Kriege nicht zu rechtfertigen. Dies mag Pazifisten wie Realisten gleicherma&szlig;en beruhigen. Eine wei&szlig;e Weste werden sie sich dennoch nicht umh&auml;ngen k&ouml;nnen. &Uuml;berzeugend schreibt H&ouml;ffe im Grundsatz (H&ouml;ffe 2000: 169). &bdquo;Nothilfe ist eine rechtsmoralisch unstrittige Praxis; unterlassene Nothilfe ist kein Ausdruck &uuml;berlegener Moral&rdquo;, wie interventionsablehnende Pazifisten sich selbst und ihrer Umwelt suggerieren, &bdquo;sondern entweder das Eingest&auml;ndnis fehlenden K&ouml;nnens &#8230; oder aber der Ausdruck fehlenden Willens&rdquo;. Man &bdquo;dr&uuml;ckt sich&rdquo; vor der moralischen Verantwortung und bel&auml;sst es bei wohlfeilen Resolutionen der Betroffenheit und Emp&ouml;rung.</p>
<p>Nicht nur Walzers Moralphilosophie des gerechten Krieges oder I-l&ouml;ffes Eintreten f&uuml;r die humanit&auml;re Nothilfe, sondern Goethes bei&szlig;ende Kritik an den philisterhaften Spie&szlig;ern seiner Zeit kann auch heute noch gegen&uuml;ber Realisten, Pazifisten und national-isolationistischen Egoisten Geltung beanspruchen &mdash; denn &bdquo;nichts Bessers wei&szlig; ich mir an Sonn- und Feiertagen als ein Gespr&auml;ch von Krieg und Kriegsgeschrei, wenn hinten, weit, in der T&uuml;rkei die V&ouml;lker aufeinander schlagen. Man steht am Fenster, trinkt sein Gl&auml;schen aus und sieht den Fluss hinab die bunten Schiffe gleiten; dann kehrt man abends froh nach Haus und segnet Fried und Friedenszeiten. &hellip;..Herr Nachbar, ja! so lass ich&#8217;s auch geschehn: sie m&ouml;gen sich die K&ouml;pfe spalten, mag alles durcheinandergehn; doch nur zu Hause bleib&#8217;s beim alten&rdquo; (Faust I, &bdquo;Vor dem Tor&#8220;).</p>
<p><b>*</b> Der Beitrag ist in einer fr&uuml;heren englischen Version erschienen in: Merkel, Wolfgang/Grimm, Sonja (eds.) (2008): War and Democratization. Legality, Legitimacy and Effectiveness, London/New York: 31-52.</p>
<p>[1] Eine r&uuml;hmliche Ausnahme stellen Mansfield/Snyder (2002) dar.</p>
<p>[2] Dies umso mehr, als es sich in den vergangenen drei Jahrzehnten h&auml;ufiger um inner- als um zwischenstaatliche Kriege handelte. Sie sind viel eher aus der politischen Regimeforschung als mit den Theorien der Internationalen Beziehungen zu verstehen.</p>
<p>[3] Vgl. die indischen Interventioilen in Pakistan 1965/66, 1971/72, 1981, 1984-1987.</p>
<p>[4] Doyle (1997) argumentiert, dass es vor allem die Tatsache ist, dass Demokratien grunds&auml;tzlich Demokratien vertrauen, nicht jedoch Autokratien. Kriege zwischen Demokratien sind unwahrscheinlich, Kriege zwischen Demokratien und Diktaturen jedoch nicht.</p>
<p>[5] Ein besonderes Beispiel f&uuml;r das unterkomplexe Verst&auml;ndnis von Demokratie bietet Sebastian Rosa-to (2003: 589-590), der auf inkonsistenten Quellen basierend kurzerhand Gro&szlig;britannien im 19. Jahrhundert, Belgien am Ende des 19. Jahrhunderts, Iran 1953, Indonesien 1957 und Nicaragua 1984 zu Demokratien erkl&auml;rte.</p>
<p>[6] Gleichwohl begr&uuml;ndeten sowohl Wilson als auch Roosevelt den Eintritt der USA in die beiden Weltkriege vor allem damit, Demokratie verteidigen zu wollen.</p>
<p>[7] Zu den F&auml;llen Somalia, Haiti, Bosnien, Afghanistan vgl. Zangl/Z&uuml;rn (2003: 224-245).</p>
<p>[8] Dass auch dies noch l&auml;ngst keine Legitimation f&uuml;r &bdquo;demokratische Angriffskriege&rdquo; ist, wird im weiteren Verlauf meiner Argumentation deutlich.</p>
<p>[9] Auch deshalb ist der rasche Blick auf die Demokratie Jahreswerte von Polity IV und Freedom House unzureichend, weil der Index h&auml;ufig nichts &uuml;ber den Zeitverlauf der Demokratisierung enth&uuml;llt.</p>
<p>[10] Die Okkupation Zyperns 1973 durch die griechischen Obristen und der Falklandkrieg der argentinischen Gener&auml;le 1982 verdeutlichen das existenzielle Risiko solcher au&szlig;enpolitischen Legitiinationsstrategien. Die Balkankriege in den 1990er Jahren und die religi&ouml;s sektiererischen Machtkonflikte im Irak zeigen die Gefahr primordialer Mobilisierungen.</p>
<p>[11] Dies gilt auch nach dem Sturz der Diktaturen in Tunesien und &Auml;gypten sowie den Protestaktionen in anderen arabischen Staaten.</p>
<p>[12] &bdquo;Demokratischer Angriffskrieg&rdquo; soll hier hei&szlig;en: Kriege von Demokratien mit dem Ziel begonnen, die angegriffenen Autokratien zu demokratisieren.</p>
<p>[13] Zit. nach Preu&szlig; in Merkel (2000: 118).</p>
<p>[14] Dennoch kommt Reinhard Merkel zu dem Urteil, dass im konkreten Fall des Kosovo-Krieges die milit&auml;rische Intervention der NATO v&ouml;lkerrechtlich illegal und rechtsethisch illegitim war. Zur Begr&uuml;ndung siehe Merkel (2000: 66-98).</p>
<p>[15] Die rund eine Million Toten nicht mitgerechnet, die infolge von Saddams v&ouml;lkerrechtlich illegalen Angriff im Irak-Iran-Krieg beklagt werden.</p>
<p>[16] Dies gilt in erster Linie f&uuml;r China, aber auch f&uuml;r Russland und bisweilen selbst f&uuml;r die Demokratie USA.</p>
<p>[17] Ich ben&uuml;tze dabei die nicht nur im Recht, sondern auch in der politischen Ethik und Moralphilosophie gebr&auml;uchlichen Termini des &bdquo;ius&rdquo;.</p>
<p>[18] Diese Position wird insbesondere unter den Positivisten des V&ouml;lkerrechts nicht anerkannt. Staatliche Souver&auml;nit&auml;t wird so zum sich selbst gen&uuml;genden Selbstzweck. Auch massenm&ouml;rderische totalit&auml;re Regime verlieren in dieser &uuml;bersichtlichen positivistischen Welt nicht ihre staatliche Souver&auml;nit&auml;t.</p>
<p>[19] Vergleiche auch das Memorandum von sechzig amerikanischen Intellektuellen von Huntington &uuml;ber Fukuyama bis hin zu Rorty, Walzer und Etzioni, in dem sie sich im Extremfall f&uuml;r die Verteidigung universeller (negativer) Menschenrechte auch mit Waffengewalt aussprechen (Huntington et al. 2002). Anders der &bdquo;Offene Brief&#8216; von deutschen Intellektuellen der &bdquo;zweiten Reihe&rdquo;, die dies am Beispiel des Irakkrieges ablehnen.</p>
<p>[20] Zum ethischen Problem der &bdquo;dirty hands&rdquo; siehe u. a. Sutherland (1995), Walzer (1973).</p>
<p>[21] Dies ist sp&auml;testens ab 2006 die Situation in den USA, nachdem die Opferzahl der Amerikaner w&auml;hrend der Besatzung im Irak anstiegen; a forteriori war dieser demokratische &Ouml;ffentlichkeitsmechanismus in den letzten Jahren des Vietnamkrieges zu beobachten.</p>
<p>[22] Walzer (2000: 123): &bdquo;The theory of ends in war is shaped by the same rights that justify the fighting in the first place.&rdquo;</p>
<p>[23] Allein die Briten unter Tony Blair stellten ein nennenswertes Kontingent. Italien und Polen w&auml;ren gerne mit symbolischen Truppenst&auml;rken auf der Siegerseite gestanden. Der spanische Ministerpr&auml;isident Aznar wollte insbesondere seine rechtskonservative Gesinnungstreue gegen&uuml;ber der Bush-Administration unter Beweis stellen.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p><i>Andreatta, Filippo</i> (2005), Democrazia Politica Internazionale: Pace democratica e democratizzazione del sistema internazionale, in: Rivista Italiana di Scienza Politica, 35 (2), S. 213-234.</p>
<p><i>Bass, Gary J. </i>(2004), Jus post bellum, in: Philosophy and Public Affairs, 32 (4), S. 384-412.</p>
<p><i>Brock, Lothar/Geis, Anna/M&uuml;ller, Harald</i> (2006), Democratic Wars. Looking at the Dark Side of Democratic Peace, Houndmills.</p>
<p><i>Cedermann, Lars-Erik/Gleditsch, Kristian S.</i> (2004), Conquest and Regime Change: An Evolutionary Model of the Spread of Democracy and Peace, in: International Studies Quarterly, 48 (3), S. 603-629.</p>
<p><i>Chesterman, Simon</i> (2001), Just War or Just Peace? Humanitarian Intervention and International Law, Oxford, Kap. 3.</p>
<p><i>De Mesquita, Bruce B./Morrow, James D./Siverson, Randolph M./Smith, Alastair</i> (1999), An Institutional Explanantion of the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 93 (4), S. 791-807.</p>
<p><i>Delbr&uuml;ck, Jost</i> (1999), Effektivit&auml;t des UN-Gewaltverbots. Bedarf es einer Modifikation der. Reichweite des Art. 2 (4) UNO-Charta?, in: Die Friedenswarte, 74 (1/2), S. 139-158.</p>
<p><i>Doyle, Michael W.</i> (1983), Kant, Liberal Legacies and Foreign Affairs, Part I, in: Philosophy and Public Affairs, 12 (3), S. 205 235.</p>
<p><i>Doyle, Michael W.</i> (1986), Liberalism and World Politics, in: American Political Science Review, 80: (4), S. 1151-1169.</p>
<p><i>Doyle, Michael W.</i> (1997), Ways of War and Peace, New York.</p>
<p><i>Doyle, Michael W. </i>(2005), Three Pillars of the Liberal Peace, in: American Political Science Review, 99 (3), S. 463-466.</p>
<p><i>Farber, Henry S./Gowa, Joanne</i> (1997), Common Interests or Cornmon Polities? Reinterpreting the Democratic Peace, in: Journal of Politics, 59 (2), S. 393 -417.</p>
<p><i>Freedom House</i> (2005), Freedom in the World. Country Ratings 1972-2005: <a href="http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls" target="_blank" rel="noopener">http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls</a> (Download: 22. Januar 2006).</p>
<p><i>Freedom House</i> (2007), Freedom in the World. Country Ratings 1972-2007: <a href="http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls" target="_blank" rel="noopener">http://www.freedomhouse.org/uploads/fiw/FIWAlIScores.xls</a> (Download: 8. Oktober 2007).</p>
<p><i>Galtung, Johan</i> (1996), Democracy: Dictatorship = Peace: War?, in: Galtung, Johan (1996), Peace by Peaceful Means: Peace and Conflict, Development and Civilisation, London, S. 49-59.</p>
<p><i>Gates, Scott/Strand, Harvard</i> (2004), Military Intervention, Democratization, and Post-Conflict Political Stability, Ms. Montreal.</p>
<p><i>Gleditsch, Kristian S./Ward, Michael D.</i> (1997), Double Take: A Re-examination of Democracy and Autocracy in Modern Polities, in: Journal of Conflict Resolution, 41 (3), S. 361-383.</p>
<p><i>Gleditsch, Nils Petter/Christiansen, Lene Siljeholm/Hegre, H&agrave;rvard </i>(2004), Democratic Jihad? Military Intervention and Democracy, Ms. Oslo.</p>
<p><i>Grotius, Hugo</i> ([1625] 1950), Hugo Grotius: De Jure Belli Ac Pacis Libri Tres. Drei B&uuml;cher vom Recht des Krieges und des Friedens, Paris 1625. Neuer deutscher Text und Einleitung von Walter Sch&auml;tzel. T&uuml;bingen 1950, III.</p>
<p><i>Gurr, Ted Robert</i> (1974), Persistence and Change in Political Systems, 1800-1971, in: American Political Science Review, 68 (December), S. 1482 -1504.</p>
<p><i>Gurr, Ted Robert/Jaggers, Keith/Moore, Will H.</i> (1989), Polity II Codebook. Unpublished manuscript, University of Colorado (see below for an electronic copy).</p>
<p><i>Gurr, Ted Robert/Jaggers, Keith/Moore, Will H.</i> (1990), The Transformation of the Western State: The Growth of Democracy, Autocracy, and State Power since 1800, in: Studies in Comparative International Development, 25 (Spring), S. 73-108.</p>
<p><i>Hailbronner, Kay</i> (2007), Der Staat und der Einzelne als V&ouml;lkerrechtssubjekte, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), V&ouml;lkerrecht, 4. Aufl., Berlin.</p>
<p><i>Hasenclever, Andreas/Wagner, Wolfgang</i> (2004), From the Analysis of a Separate Democratic Peace to the Liberal Study of International Conflict, in: International Politics, 41 (4), S. 465-471.</p>
<p><i>H&ouml;ffe, Otfried </i>(1999), Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, M&uuml;nchen.</p>
<p><i>H&ouml;ffe, Otfried</i> (2000), Humanit&auml;re Intervention? Rechtsethische Uberlegungen, in: Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 167-186.</p>
<p><i>Huntington, Samuel P. </i>(1968), Political Order in Changing Societies, New Haven/London.</p>
<p><i>Huntington, Samuel P. et al.</i> (2002), What We Are Fighting For: A Letter from America, New York.</p>
<p><i>Jaggers, Keith/Gurr, Ted Robert </i>(1995), Transitions to Democracy: Tracking Democracy&#8217;s Third Wave with the Polity III Data, in: Journal of Peace Research, 32 (November), S. 469-482.</p>
<p><i>Kant, Immanuel</i> ([1795] 2005), Zum ewigen Frieden, Stuttgart.</p>
<p><i>Keohane, Robert O. </i>(2003), Political Authority after Interventions: Gradations in Sovereignty, in:&nbsp; Holzgrefe, Jeff L./Keohane, Robert O. (Hrsg.), Humanitarian Intervention: Ethical, Legal, and Political Dilemmas, Cambridge, Md., S. 275-298.</p>
<p><i>Kersting, Wolfgang </i>(2000), Bewaffnete Intervention als Menschenrechtsschutz, in: Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a.M., S. 187-231.</p>
<p><i>Kinsella, David</i> (2005), No Rest for the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 99: (3), S. 453-458.</p>
<p><i>Krisch, Nico</i> (2004), Amerikanische Hegemonie und liberale Revolution im V&ouml;lkerrecht, in: Der Staat 43, S. 267-297.</p>
<p><i>Lauth, Hans-Joachim</i> (2004), Demokratie und Demokratiemessung, eine konzeptionelle Grundlegung f&uuml;r den interkulturellen Vergleich, Wiesbaden.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Pevehouse, Jon</i> (2006), Democratization and International Organizations, in: International Organization, 60 (1), S. 137-167.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Snyder, Jack</i> (1995), Democratization and the Danger of War, in: International Security, 20 (1), S. 5-38.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Snyder, Jack </i>(2002), Democratic Transitions, Institutional Strength, and War, in: International Organization, 56 (2), S. 297-237.</p>
<p><i>Mansfield, Edward D./Snyder, Jack</i> (2005), Electing to Fight. Why Emerging Democracies Go To War, Cambridge/London.</p>
<p><i>March, James G./Olson, Johan P.</i> (1984), The New Institutionalism: Organizational Factors in Political Life, in: American Political Science Review, (78), S. 738-749.</p>
<p><i>Marshall, Monty G./Jaggers, Keith </i>(2002), Polity IV Dataset. College Park, Md., Center for International Development and Conflict Management, University of Maryland.</p>
<p><i>Marshall, Monty G./Jaggers, Keith</i> (2003), Polity IV Country Reports 2003, in: <a href="http://www.cidcm.umd.edu/polity/country_reports/report.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.cidcm.umd.edu/polity/country_reports/report.htm</a> (Download: 20. Juli 2005).</p>
<p><i>Marshall, Monty G./Jaggers, Keith </i>(2006), Polity IV Project. Political Regime Characteristics and Transitions, 1800-2004: <a href="http://www.cidcm.umd.edu/polity/" target="_blank" rel="noopener">http://www.cidcm.umd.edu/polity/</a> (Download: 12. April 2006).</p>
<p><i>McLoughlin, Sara/Gates, Scott/Hegre, H&agrave;rvard</i> (1999), Evolution in Democracy-War Dynamics, in: Journal of Conflict Resolution, 43 (6), S. 771-792.</p>
<p><i>Merkel, Reinhard/Wittmann, Roland</i> (Hrsg.) (1996), &bdquo;Zum Ewigen Frieden&rdquo; &mdash; Grundlagen, Aktualit&auml;t und Aussichten einer ldee von Immanuel Kant, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Merkel, Reinhard </i>(2000), Das Elend der Besch&uuml;tzten. Rechtsethische Grundlagen und Grenzen der sog. Humanit&auml;ren Intervention und die Verwerflichkeit der NATO-Aktion im Kosovo-Krieg, in:&nbsp; Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 66-98.</p>
<p><i>Merkel, Wolfgang </i>(2004), Embedded and Defective Democracies, in: Croissant, Aurel/Merkel, Wolfgang (Hrsg.), Special Issue of Democratization: Consolidated or Defective Democracy? Problems of Regime Change, 11 (5), S. 33-58.</p>
<p><i>Merkel, Wolfgang</i> (2010), Systemtransformation, 2. erw. Aufl., Wiesbaden.</p>
<p><i>Merkel, Wolfgang/Grimm, Sonja</i> (eds.), <i>War and Democratization. Legality, Legitimacy and Effectiveness, London/New York.</i></p>
<p><i>M&uuml;ller, Harald/Wolff Jonas </i>(2006), Democratic Peace: Many Data, Little Explanation?, in: Geiss, Anna/Brock, Lothar/M&uuml;ller, Harald (Hrsg.), Democratic Wars. Looking at the Dark Side of Democratic Peace, London, S. 41-73.</p>
<p><i>North, Douglass C.</i> (1990), Iustitutions, Institutional Change and Economic Performance, Cambridge.</p>
<p><i>Orend, Brian</i> (2000), War and International Justice: A Kantian Perspective, Waterloo, Ont.</p>
<p><i>Preu&szlig;, Ulrich K.</i> (2000), Der Kosovo-Krieg, das V&ouml;lkerrecht und die Moral, in: Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a.M., S. 115-137.</p>
<p><i>Rawls, John </i>(2002), Das Recht der V&ouml;lker, Berlin/New York.</p>
<p><i>Reisman, W. Michael </i>(1990), Sovereignty and Human Rights in Contemporary Intei7iational Law, in: American Journal of International Law 84, S. 86Er876.</p>
<p><i>Rosato, Sebastian</i> (2003), The Flawed Logic of Democratic Peace Theory, in: American Political Science Review, 97 (4), S. 585-602.</p>
<p><i>Rosato, Sebastian</i> (2005), Explaining the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 99 (3), S. 467-472.</p>
<p><i>Rosen, Gary</i> (Hrsg.) (2005), The Right War? The Conservative Debate on Iraq, Cambridge.</p>
<p><i>Rummel, Rudolph J.</i> (1983), Libertarianism and International Violence, in: Journal of Conflict Resolution, 27 (1), S. 27-71.</p>
<p><i>Rummel, Rudolph J. </i>(1994), Focus on: Power, Genocide, and Mass Murder, in: Journal of Peace Research, 31 (1), S. 1-10.</p>
<p><i>Russett, Bruce M.</i> (1993), Grasping the Deinocratic Peace: Principles for a Post-Cold-War, Princeton.</p>
<p><i>Russett, Bruce M./Oneal, John</i> (2001), Triangulating Peace: Democracy, Interdependence, and International Organizations, New York.</p>
<p><i>Sarkees, Merideth Reid </i>(2000), The Correlates of War Data on War: An Update to 1997, in: Conflict Management and Peace Science, 18 (1), S. 23-144.</p>
<p><i>Senghaas, Dieter </i>(2000), Recht auf Nothilfe., In: Merke!, Reinhard (Hrsg.) (2000), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 99-114.</p>
<p><i>Senghaas, Dieter </i>(2004), Zum irdischen Frieden, Frankfurt a. M.</p>
<p><i>Sima, Bruno </i>(2000}, Die NATO, die l JN und milit&auml;rische Gewaltanwendung, in: Merke!, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das V&ouml;lkerrecht, Frankfurt a. M., S. 9-50.</p>
<p><i>Sutherland, Sharon L. </i>(1995), The Problem of Dirty Hands in Politics: Peace in the Vegetable Trade, in: Canadian Journal of Political Science, 28 (3), S. 479-507.</p>
<p><i>Slantchev, Branislaw L./Alexandrova, Anna/Gartzke, Erik </i>(2005), Probabilistic Causality, Selection Bias, and the Logic of the Democratic Peace, in: American Political Science Review, 99 (3), S. 459-462.</p>
<p><i>Small, Melvin/Singer, J. David </i>(1976), The War-proneness of Democratic Regimes, 1816-1965, in: The Jerusalem Journal of International Relations, 1 (April), S. 50-69.</p>
<p><i>Tomuschat, Christian </i>(1993), Obligations Arising for States Without or Against Their Will, in: Recueil des cours de 1&#8217;Academie internationale de la Haye 241 (1993-IV), S. 195-374.</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (1973), Political Action: The Problem of Dirty Hands, in: Philosophy and Public Affairs, 2 (2), S. 160-180.</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (2000), Just and Unjust Wars: a Moral Argument with Historical Illustrations, Harmondsworth (3rd ed.).</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (1992), Zivile Gesellschaft und amerikanische Demokratie, Berlin.</p>
<p><i>Walzer, Michael</i> (2003), Erkl&auml;rte Kriege &mdash;Kriegserkl&auml;rungen, Hamburg.</p>
<p><i>Walzer Michael</i> (2005), Arguing about War, New Haven/London.</p>
<p><i>Ward, Michael D./Gleditsch, Kristian S. </i>(1998), Democratizing for Peace, in: American Political Science Review, 92 (1), S. 51-61.</p>
<p><i>Zangl, Bernhard/Z&uuml;rn, Michael</i> (2003), Frieden und Krieg, Frankfurt a. M.</p>
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		<title>Plädoyer für einen neuen Gesellschaftsvertrag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/174-vorgaenge/publikation/plaedoyer-fuer-einen-neuen-gesellschaftsvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jun 2006 14:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zukunft der Wohlfahrtsstaaten in Europa. Aus: vorg&#228;nge Nr.174, (Heft 2/2006), S.39-51 Es gibt keinen europ&#228;ischen Wohlfahrtsstaat, zumindest nicht im Singular. Wer vom &#8222;Europ&#228;ischen Sozialmodell&#8220; in der Europ&#228;ischen Union reden will, sollte immer den Plural verwenden. Denn die Sprache von dem europ&#228;ischen Wohlfahrtsstaat oder dem europ&#228;ischen Sozialmodell1 ist politisch und als solche von taktischen Abgrenzungsversuchen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zukunft der Wohlfahrtsstaaten in Europa.</p>
<p>Aus: vorg&auml;nge Nr.174, (Heft 2/2006), S.39-51</p>
<p><b>Es gibt keinen europ&auml;ischen Wohlfahrtsstaat, zumindest nicht im Singular. Wer vom &bdquo;Europ&auml;ischen Sozialmodell&ldquo; in der Europ&auml;ischen Union reden will, sollte immer den Plural verwenden. Denn die Sprache von dem europ&auml;ischen Wohlfahrtsstaat oder dem europ&auml;ischen Sozialmodell1 ist politisch und als solche von taktischen Abgrenzungsversuchen &#61485; meist gegen den angloamerikanischen Kapitalismus &#61485; inspiriert. Analytisch ist die Sprache von &bdquo;dem&ldquo; europ&auml;ischen Wohlfahrtsstaat falsch. Dies wissen wir mit einiger konzeptioneller und statistischer Klarheit sp&auml;testens seit G&oslash;sta Esping- Andersens ber&uuml;hmter Studie &bdquo;The Three Worlds of Welfare Capitalism&ldquo; aus dem Jahre 1990. <br />Das Zugest&auml;ndnis und Wissen, dass es unterschiedliche Typen von Sozialstaaten gibt, hat nicht nur den Vorteil diagnostischer Pr&auml;zision, sondern auch jenen einer h&ouml;heren prognostischen Kapazit&auml;t. Handlungsorientiert gesprochen, signalisiert er eine h&ouml;here Bereitschaft, aus den eigenen wie aus anderen Erfahrungen im Vergleich zu lernen (benchmarking) und gegebenenfalls in Reformpl&auml;ne umzusetzen. Und &#8211; Reformen sind notwendig, wollen die europ&auml;ischen Wohlfahrtsstaaten solch zentrale Herausforderungen bew&auml;ltigen, wie die demographischen Ver&auml;nderungen, die Wirtschaftsvertr&auml;glichkeit sozialstaatlicher Sicherungen, die Finanzierbarkeit des Sozialstaats sowie die Sicherung einer hinreichenden Fairness und Koh&auml;sion in ihren entwickelten demokratischen Gesellschaften.<br />Schaut man sich die Wohlfahrtstaaten in der Europ&auml;ischen Union in dieser Absicht an, so lassen sich zun&auml;chst mit Esping- Andersen drei Typen von Wohlfahrtsstaaten unterscheiden:<br />&middot;&nbsp;der liberale Wohlfahrtsstaat, wie er prototypisch von Gro&szlig;britannien vertreten wird, dessen Merkmale sich aber zunehmend auch in den Niederlanden finden lassen;<br />&middot;&nbsp;der konservative Wohlfahrtsstaat, wie er vor allem in Deutschland und Frankreich, aber auch in &Ouml;sterreich, Belgien und Italien zu finden ist;<br />&middot;&nbsp;der sozialdemokratische Wohlfahrtstaat, f&uuml;r den die skandinavischen L&auml;nder D&auml;nemark, Norwegen, Schweden und seit einigen Jahren auch Finnland stehen.<br />Andere f&uuml;gten sp&auml;ter den mediterranen oder nach 1990 den osteurop&auml;ischen Wohlfahrtsstaatstypus hinzu. Die beiden letztgenannten sind jedoch klare Mischtypen. Dies k&ouml;nnte in n&auml;herer Zukunft anders sein, wenn man die osteurop&auml;ischen Tendenzen zur Marginalisierung der Steuer- und Sozialstaatlichkeit in die Zukunft extrapolieren will. F&uuml;r die Gegenwart erscheint es mir empirisch gesicherter, es bei den drei klassischen Wohlfahrtsstaatstypen zu belassen</b></p>
<h5>Die Performanz der Wirtschafts- und Wohlfahrts&shy;re&shy;gime</h5>
<p>F&uuml;r die Beurteilung der Wohlfahrtsstaaten und den Erfolg von Reformpolitik ist ihre Performanz auf drei zentralen Politikfeldern entscheidend, die in einem besonders engen funktionalem Zusammenhang mit ihrer Struktur stehen. Diese Politikfelder sind: Fiskalpolitik, Besch&auml;ftigungspolitik, Sozialpolitik. <br />Anhand dieser Politikfelder wurden sechs L&auml;nder (Gro&szlig;britannien und die Niederlande, Deutschland und Frankreich sowie D&auml;nemark und Schweden) hinsichtlich der gezeigten Reformf&auml;higkeit als auch des dadurch erreichten Status untersucht.2 Die Untersuchungsperiode beginnt in der Mitte der 1990er Jahre und endet mit dem Jahr 2004.</p>
<h5>Die Fiskal&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Vergleicht man die Fiskalpolitik der sechs L&auml;nder hinsichtlich ihrer Ver&auml;nderung als auch ihres aktuellen Standes, so schneiden Schweden und D&auml;nemark am besten ab. Beide L&auml;nder haben erfolgreich ihr Budget konsolidiert, indem sie die Ausgaben begrenzten, aber gleichzeitig die Steuereinnahmen auf ihrem hohen Niveau belie&szlig;en. Sie reduzierten allerdings die K&ouml;rperschaftsteuern, um die Kapitalflucht zu stoppen, die Anfang der 1990er Jahre insbesondere in Schweden enorme Probleme bereitet hatte. Gro&szlig;britannien und die Niederlande rangieren im Mittelfeld. Beide L&auml;nder reduzierten erfolgreich die Staatsschulden und Haushaltsdefizite, indem sie die Ausgaben begrenzten und die Arbeitslosigkeit verringerten. Deutschland und Frankreich sind die Verlierer in diesem fiskalpolitischen Vergleich. Beide L&auml;nder schafften es nicht, ihre Ausgaben zu z&uuml;geln und &ouml;konomisches Wachstum durch Steuerreformen zu stimulieren. Vor allem die Reduktion der Einkommens- und K&ouml;rperschaftsteuer in Deutschland verfehlte das proklamierte Ziel eines Wachstums der Investitionen, des Konsums und der Wirtschaft. Die Steuersenkungspolitik von Rot-Gr&uuml;n war zudem weder wirtschaftlich erfolgreich noch sozialdemokratisch. Die Politik gezielter Steuererh&ouml;hungen der sozialistischen Linkskoalitionen war in Frankreich hinsichtlich der Steuereinnahmen und der Minderung des Haushaltsdefizits zwar gleichfalls erfolglos, wies aber zumindest keine solch vergleichbare unsoziale Schlagseite auf wie in Deutschland.</p>
<p>Abbildung 1:&nbsp;Performanz in der Fiskalpolitik</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_Abbildung_1_01.JPG.jpg" width="300" align="bottom" height="217" alt=""></p>
<p>Anmerkung f&uuml;r Abb. 1-4:&nbsp;F&uuml;r die Standardisierung des Status wurden die l&auml;nderspezifischen prozentualen Abweichungen bei jeweils zwei Indikatoren in den Politikfeldern vom arithmetischen Mittel der sechs L&auml;nder errechnet. F&uuml;r die Fiskalpolitik waren dies die Staatsverschuldung und das strukturelle Haushaltsdefizit, f&uuml;r die Besch&auml;ftigungspolitik die besch&auml;ftigungs- und die Arbeitslosenquote und f&uuml;r die Sozialpolitik die preisbereinigten Pro-Kopf-Sozialausgaben und die Ver&auml;nderungsquote der Armutsgef&auml;hrdung vor und nach sozialen Transfers. F&uuml;r den Ver&auml;nderungsindikator wurde jeweils die Prozentpunkt- Ver&auml;nderung von Untersuchungsbeginn (1977) bis Untersuchungsende (2004/5) der beiden Indikatoren verwendet. Die Ergebnisse wurden in Relation zum maximalen Wert auf einer Skala von -100 bis +100 normiert. F&uuml;r die oben abgebildete Gesamtbilanz wurde dann die Summe der l&auml;nderspezifischen Status- und Ver&auml;nderungswerte errechnet. Positive Werte bedeuten niedrigere Schulden bzw. Defizite, niedrigere Arbeitslosenquoten bzw. h&ouml;here Besch&auml;ftigungsquoten und h&ouml;here Schulden bzw. Defizite, h&ouml;here Arbeitslosenquoten und niedrigere Erwerbsquoten und niedrigere Sozialausgaben.<br />Quelle:&nbsp;Eigene Berechnungen auf der Grundlage von Eurostat und Daten der OECD.</p>
<h5>Die Arbeits&shy;markt&shy;po&shy;litik </h5>
<p>Betrachtet man die durchschnittlichen Ver&auml;nderungen der letzten Jahre als auch den aktuellen Status (meist die Jahre 2003/4), so sind bei der Bew&auml;ltigung des Besch&auml;ftigungsproblems die Niederlande bis zu jenem Zeitpunkt die Erfolgreichsten gewesen. Vor allem die Schaffung von Teilzeitjobs f&uuml;r Frauen und Migranten trug zu einer steigenden Besch&auml;ftigungs- und sinkenden Arbeitslosenrate bei.3 Wie erwartet folgen die beiden skandinavischen Staaten und Gro&szlig;britannien. Die schlechteste Vorstellung bietet erneut Deutschland, dicht gefolgt von Frankreich. Dieses Gesamtbild ist eine Reproduktion dessen, was der Vergleich bereits in der Fiskalpolitik ergeben hat. In der Arbeitsmarktpolitik wiegt dieses Politikversagen f&uuml;r sozialdemokratische Regierungen jedoch ungleich schwerer, da hier programmatische Kernziele der Sozialdemokratie verfehlt werden und vornehmlich die unteren Schichten der sozialdemokratischen W&auml;hler von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Auch die niedrigen Frauenerwerbsquoten in Deutschland und mit Abschw&auml;chung auch in Frankreich lassen sich nicht mit den gesellschaftlichen Emanzipationszielen der Gleichberechtigung in Deckung bringen.</p>
<p>Abbildung 2:&nbsp;Performanz in der Besch&auml;ftigungspolitik im Vergleich</p>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_Abbildung_2_01.JPG.jpg" width="300" align="bottom" height="215" alt=""></p>
<h5>Die Sozial&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Als Indikatoren zum Vergleich der Sozialpolitiken wurden die Sozialausgaben pro Kopf der Bev&ouml;lkerung und die Ver&auml;nderung des Armutsrisikos durch Sozialtransfer mit einbezogen. Gemessen daran hat Gro&szlig;britannien im Jahr 2001 den letzten Rang beibehalten, obgleich dort die gr&ouml;&szlig;ten positiven Ver&auml;nderungen in den letzten Jahren zu verzeichnen waren. Zwar hat New Labour die Sozialausgaben angehoben und das Armutsrisiko f&uuml;r bestimmte Zielgruppen moderat gesenkt, doch reichte das nicht, um zu dem Niveau Kontinentaleuropas aufzuschlie&szlig;en, ganz zu schweigen von Skandinavien.&nbsp;</p>
<p>Abbildung 3:&nbsp;Performanz in der Sozialpolitik im Vergleich</p>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_Abbildung_3_01.JPG.jpg" width="300" align="bottom" height="198" alt=""></p>
<p>Da D&auml;nemark und Schweden bereits zu Beginn des Untersuchungszeitraumes eine extrem gute Position einnahmen, ist es ihnen nicht gelungen, diese noch weiter zu verbessern. Entgegen der landl&auml;ufigen Annahme ist die sozialpolitische Bilanz Frankreichs keineswegs besonders positiv, allerdings ist sie wesentlich besser als die britische. <br />Fasst man die Ergebnisse in den drei Politikfeldern der Fiskal-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in einem Gesamtranking zusammen, rangieren die skandinavischen L&auml;nder erneut an der Spitze, Frankreich und Deutschland am unteren Ende. Eine Ausnahme bildet die Sozialpolitik. Selbst nach neun Jahren Regierung ist es New Labour nicht gelungen, die in den neoliberalen Jahren der Thatcher-Politik (1979-1997) entstandene L&uuml;cke zu den anderen f&uuml;nf L&auml;ndern zu schlie&szlig;en. Dieses Gesamtbild hat sich bis 2005 nicht wesentlich ver&auml;ndert, obgleich Deutschlands Position sich in den letzten drei Jahren vor allem aufgrund einer gestiegenen Armutsrate, bedingt durch gestiegene Arbeitslosigkeit und die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit, weiter verschlechtert hat. Auch das ist f&uuml;r die rot-gr&uuml;ne Regierungskoalition ein besonders problematisches Politikergebnis, da beide Parteien programmatisch der Armutsvermeidung eine h&ouml;here Pr&auml;ferenz geben, als dies bei der CDU/CSU oder FDP der Fall ist (Abb. 4)</p>
<p>Abbildung 4:&nbsp;Gesamtperformanz sozialdemokratischer Regierungen im Vergleich</p>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_Abbildung_4_01.JPG.jpg" width="300" align="bottom" height="204" alt=""></p>
<h5>Die Gerech&shy;tig&shy;keits&shy;bi&shy;lanz</h5>
<p>Die schlechte wirtschaftspolitische Bilanz hatte negative Folgen f&uuml;r die Gerechtigkeitsbilanz. Die bisweilen vertretene Position, man k&ouml;nne Schw&auml;chen in der &ouml;konomischen Performanz hinnehmen, wenn man nur die soziale Koh&auml;sion, Fairness und soziale Gerechtigkeit sichere, ist eine Illusion.<br />Wachstumsschw&auml;chen und eine schlechte besch&auml;ftigungspolitische Bilanz schlagen sich sp&auml;testens mittelfristig auf die Verteilungsrelationen in einer Gesellschaft nieder. Betrachtet man soziale Gerechtigkeit als ein Konstrukt von f&uuml;nf wesentlichen Dimensionen4, n&auml;mlich Armutsquoten, Bildungschancen, Inklusion in den Arbeitsmarkt, Soziale Sicherung und Einkommensverteilung, ergibt sich eine Rangfolge, die an der Spitze der wirtschaftspolitischen Performanz gleicht, aber am Ende des Rankings eine signifikante Ver&auml;nderung zeigt.<br />D&auml;nemark und Schweden f&uuml;hren erneut die Rangfolge an, die Niederlande befinden sich in der Mitte und Frankreich r&uuml;ckt nach vorn. Deutschland befindet sich erneut auf dem vorletzten Platz. Allerdings liefert das Schlusslicht der Gerechtigkeitsbilanz Gro&szlig;britannien den empirischen Beleg, dass eine gute wirtschafts- und besch&auml;ftigungspolitische Bilanz alleine keineswegs automatisch auch soziale Gerechtigkeit produziert. Die hohen Armutsquoten, Kinderarmut, Haushalte ohne Erwerbst&auml;tigkeit, &bdquo;working poors&ldquo; unter Immigranten und alleinerziehenden Eltern (v.&nbsp;a. Frauen) zeigen, dass auch eine moderate Variante des angels&auml;chsischen Liberalkapitalismus, wie die britische, tiefe Schatten auf die Gerechtigkeitsbilanz einer Gesellschaft wirft. Trotz sichtbarer Verbesserungen in den neun Regierungsjahren von New Labour hat sich die schlechte Position des Vereinigten K&ouml;nigreichs im internationalen Gerechtigkeitsvergleich nicht verbessert.</p>
<p>Abbildung 5:&nbsp;Index sozialer Gerechtigkeit (z-scores, gewichtet, Durchschnittswerte 1995 &#61485; 2005)</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="2" width="481" border="1">
<colgroup>
<col width="102">
<col width="56">
<col width="60">
<col width="58">
<col width="61">
<col width="58">
<col width="56"></colgroup>
<tbody>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;Land</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">Armuts-</p>
<p>quote</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">Bildung</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">Arbeit</p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">Sozial-</p>
<p>ausgaben</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">Ein-</p>
<p>kommen</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">Index</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">(5)</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">(4)</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">(3)</p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">(2)</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">(1)</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;D&auml;nemark</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p>7,33</p>
<p>&nbsp;</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">11,02</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">4,32</p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">1,76</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">1,76</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">5,24</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;Schweden</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p>&nbsp;5,05</p>
<p>&nbsp;</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">8,21</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">3,22</p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">2,63</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">1,54</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">4,13</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;Niederlande</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p>4,11</p>
<p>&nbsp;</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">-1,71</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">3,11</p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">1,35</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">0,33</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">1,44</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;Frankreich</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p>1,45</p>
<p>&nbsp;</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">2,20</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">0,43</p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">2,28</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">0,15</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">1,30</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;Deutschland</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p>1,26</p>
<p>&nbsp;</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">-2,85</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">0,43</p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">1,91</p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">0,53</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">0,26</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="102">
<p class="bodytext">&nbsp;Gro&szlig;britannien</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p>-2,96</p>
<p>&nbsp;</p>
</td>
<td width="60">
<p class="bodytext">-1,82&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">2,88&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>
</td>
<td width="61">
<p class="bodytext">&nbsp; 1,50&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>
</td>
<td width="58">
<p class="bodytext">-0,96</p>
</td>
<td width="56">
<p class="bodytext">-0,27&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Quelle: Eigene Berechnungen auf der Grundlage von Eurostat und Daten der OECD.</p>
<h5>Die Zukunfts&shy;fes&shy;tig&shy;keit der Sozial&shy;staaten</h5>
<p>Die Bilanz der Vergangenheit f&uuml;r die sechs L&auml;nder, die ich paradigmatisch f&uuml;r die drei Wohlfahrtstypen vorgestellt habe, ist klar. Die skandinavischen L&auml;nder f&uuml;hren in jeder Hinsicht, gefolgt von den Niederlanden und Gro&szlig;britannien. Deutschland und Frankreich bilden die Schlusslichter. Die gemeinsame Herausforderung der Globalisierung und Europ&auml;isierung hat also weder zu einer Konvergenz der Politiken noch der Politikergebnisse gef&uuml;hrt. Die F&auml;higkeit, neue Herausforderungen anzunehmen, divergierte stark zwischen den sechs L&auml;ndern. Dies ist ein weiteres starkes empirisches Argument, das gegen die simplifizierende These der Neoliberalen und Postmarxisten spricht, die Globalisierung habe die Handlungsspielr&auml;ume der nationalstaatlichen Regierungen so verengt, dass in Zukunft eine marktdiktierte Konvergenz der Wirtschafts- und Sozialpolitiken zu erhoffen (Neoliberale) oder zu bef&uuml;rchten (strukturkonservative Postmarxisten) sei.<br />Man k&ouml;nnte nun argumentieren, diese Politikergebnisse spiegeln nur die Entwicklung der letzten Dekade wider. Solche Erfahrungen lassen sich nicht einfach in die Zukunft extrapolieren. Um diese Frage zu pr&uuml;fen, soll im Folgenden die Zukunftsfestigkeit der europ&auml;ischen Wohlfahrtsstaaten daran gemessen werden, wie sie drei gro&szlig;e Herausforderungen meistern k&ouml;nnen. Dazu soll nicht mit empirischen Ergebnissen, sondern mit den Strukturen, Verfahren, Organisationsformen, kurz, mit den St&auml;rken und Schw&auml;chen der Wohlfahrtsstaatstypen argumentiert werden. Die Pr&uuml;fsteine sind:<br />&middot;&nbsp;die demographische Herausforderung;<br />&middot;&nbsp;die Finanzierbarkeit des Wohlfahrtsstaats;<br />&middot;&nbsp;die Herstellung von sozialer Koh&auml;sion und Fairness.</p>
<h5>Das liberale Wohlfahrts&shy;re&shy;gime</h5>
<p>Der britische Wohlfahrtsstaat verf&uuml;gt im Vergleich der OECD-Staaten &uuml;ber ein mittleres Finanzvolumen.5 Die Sozialausgaben Gro&szlig;britanniens beliefen sich 2001 auf 21,8 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP). Betr&auml;chtliche Bereiche dieser Ausgaben werden wie der Nationale Gesundheitsdienst (NHS) aus allgemeinen Steuern und nicht &uuml;ber Sozialversicherungsbeitr&auml;ge und Lohnnebenkosten finanziert. Im Jahr 2001 betrug die Geburtenrate in Gro&szlig;britannien 1,63. Die durchschnittliche EU-Rate lag im selben Jahr bei 1,47 pro Frau. Das tats&auml;chliche Rentenalter (2000: 62 Jahre) &uuml;berstieg deutlich jenes auf dem europ&auml;ischen Kontinent (EU-Durchschnitt: 60,9). Das Verh&auml;ltnis zwischen erwerbst&auml;tiger und nicht erwerbst&auml;tiger Bev&ouml;lkerung f&auml;llt in Gro&szlig;britannien, anders als in den meisten Wohlfahrtsstaaten des Kontinents, zugunsten der Erwerbst&auml;tigen aus. W&auml;hrend die Besch&auml;ftigungsrate in Gro&szlig;britannien 2003 immerhin 78 Prozent betrug, lag der EU-Durchschnitt bei nur 70,7 Prozent. Die liberalen angels&auml;chsischen Wohlfahrtsstaaten &ndash; und der britische unter New Labour bildet hier keine Ausnahme &ndash; binden ihre Sozialleistungen an Bed&uuml;rftigkeit und die Pflicht zur Arbeitsaufnahme. Mit ihrer niedrigeren Arbeitslosigkeit und h&ouml;heren Frauenerwerbsquote, mit dem wachsenden Anteil privater Wohlfahrtsdienste sowie ihrer st&auml;rkeren Finanzierung &uuml;ber allgemeine Steuern sind sie weniger von der finanziellen Belastung einer alternden Gesellschaft herausgefordert, als dies auf dem europ&auml;ischen Kontinent der Fall ist.6 <br />Der britische Wohlfahrtsstaat zahlt daf&uuml;r jedoch einen hohen Preis. Selbst nach achtj&auml;hriger Regierungszeit von New Labour spalten die Ausdehnung der privaten Wohlfahrtsdienste und die steigenden Ausgaben privater Haushalte zur Abdeckung von Privatversicherungen immer noch die Gesellschaft in zwei Teile. Die Besch&auml;ftigungsdynamik allein hat kaum zur Senkung der hohen Armutsraten und der Anzahl arbeitsloser Haushalte beigetragen. Der britische Wohlfahrtsstaat ist allerdings nicht so sehr in seiner Finanzierungsf&auml;higkeit bedroht. Aber er hat das vorrangige Ziel der Besch&auml;ftigungsausdehnung mit der Verbreitung von Niedriglohnjobs, dem ungleichen Zugang zur Sozialversicherung und der hohen sozialen Exklusion marginalisierter Gruppen geopfert. Die in den beiden Amtszeiten Blairs aufgelegten Programme zur Bek&auml;mpfung der Kinderarmut haben nicht ausgereicht, um Ungleichheit und Armut der letzten zwanzig Jahre sichtbar zu verringern. Insofern ist der liberale Wohlfahrtsstaat kein Auslaufmodell, aber aufgrund seiner sozialen Kollateralsch&auml;den kein nachahmenswertes Modell. Was schon f&uuml;r den britischen Mischtyp gelten mag, gilt in besonderer Weise f&uuml;r den Archetyp marginaler, liberaler Wohlfahrtsstaaten in den USA.</p>
<h5>Der konser&shy;va&shy;tive Sozia&shy;l&shy;ver&shy;si&shy;che&shy;rungs&shy;staat</h5>
<p>Die Wohlfahrtsstaaten des Kontinents sind wegen der anachronistischen Art ihrer Finanzierung mit viel gr&ouml;&szlig;eren Schwierigkeiten konfrontiert als die liberale Welt des Wohlfahrtskapitalismus. Die Sozialausgaben (2004) sind betr&auml;chtlich h&ouml;her (Frankreich 30,5 %; Deutschland 29,3 %) und werden gr&ouml;&szlig;tenteils &uuml;ber Lohnnebenkosten finanziert. Bezahlt wird dies mit einer Fesselung der Besch&auml;ftigungsdynamik. Das Bismarck&rsquo;sche Sozialversicherungsmodell, das immer noch den deutschen wie kontinentaleurop&auml;ischen Wohlfahrtsstaat pr&auml;gt, ist in Zeiten der Globalisierung und des demographischen Wandels zum Stabilisator der Arbeitslosigkeit geworden. Eine abnehmende erwerbst&auml;tige Bev&ouml;lkerung kann schon in naher Zukunft nicht mehr die Hauptlast der Sozialversicherung &uuml;ber Lohnnebenkosten schultern. Dies ist bereits im deutschen Rentensystem sichtbar, wo die Bundesregierung rund 30 Prozent (2004) der Renten aus allgemeinen Steuern finanziert. Die hohen Lohnnebenkosten erschweren das Jobwachstum und f&uuml;hren in einer offenen Volkswirtschaft zu hohen Arbeitslosenraten. Die immer noch zu unflexiblen Tarif- und Arbeitsmarktregulierungen tragen zudem zu einer ebenso scharfen wie ungerechten Trennung zwischen Insidern und Outsidern bei. <br />Die unsichere Besch&auml;ftigungslage f&uuml;r junge Menschen und das Fehlen fl&auml;chendeckender und qualitativ anspruchsvoller Kinderbetreuung haben einen negativen Einfluss auf die Geburtenrate. Die Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt bedeutet Unsicherheit in der wirtschaftlichen Zukunftserwartung. Diese wiederum l&auml;sst junge Paare ihren Kinderwunsch zur&uuml;ckstellen. So kommt es nicht von ungef&auml;hr, dass in den L&auml;ndern mit der schw&auml;chsten Wirtschaftsentwicklung &#61485; Deutschland und Italien &#61485; die L&uuml;cke zwischen Kinderwunsch und tats&auml;chlicher Geburtenrate besonders gro&szlig; ist. Die mangelnde &ouml;ffentliche Bereitstellung von Kinderbetreuung setzt dann noch zus&auml;tzliche H&uuml;rden, dass Frauen Erwerbsarbeit und eine berufliche Karriere mit der Erziehung von Kindern vereinbaren k&ouml;nnen (Esping- Andersen 2002). Entgegen wohlfeiler Lippenbekenntnisse h&auml;lt der deutsche Sozialstaat sozialpolitisch immer noch an der traditionellen Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern fest. Die Verlierer sind die Frauen und die Gesellschaft. Denn die Folgen sind sowohl geringe Geburtenraten als auch niedrige Frauenerwerbsquoten. W&auml;hrend Frauen in zunehmendem Ma&szlig;e besser ausgebildet sind als M&auml;nner, verfestigen die institutionellen Strukturen des bismarckschen Sozialversicherungsstaats die traditionellen Rollen- und Familienmuster. <br />Das trifft besonders auf Deutschland und das s&uuml;dliche Europa zu. Es gilt weniger f&uuml;r Belgien und gar nicht f&uuml;r Frankreich mit seiner umfassenden &ouml;ffentlichen Kinderbetreuung, seinen Ganztagsschulen und gro&szlig;z&uuml;gigen Familienbeihilfen. Deshalb ist es wenig &uuml;berraschend, dass im Jahr 2001 Frankreich die h&ouml;chste Geburtenrate in Westeuropa aufwies (1,9); in Belgien betrug sie 1,65, w&auml;hrend sich Deutschland (1,29), Spanien (1,25) und Italien (1,24) am untersten Ende befanden. Andererseits sind die Armutsrate und die Einkommensungleichheit in Deutschland aufgrund der relativ hohen L&ouml;hne f&uuml;r gering qualifizierte Arbeitskr&auml;fte und gro&szlig;z&uuml;giger passiver Sozialhilfen immer noch viel niedriger als in der angels&auml;chsischen Welt. Dies ist sozial w&uuml;nschenswert, belastet aber die &ouml;ffentlichen Kassen und die Besch&auml;ftigungsdynamik im unteren Lohnsegment und kann deshalb nicht nachhaltig sein.<br />Deutschland, S&uuml;deuropa und weite Teile des europ&auml;ischen Kontinents befinden sich in der &bdquo;Wohlfahrt-ohne-Arbeit-Falle&ldquo; (Esping- Andersen 2002) und damit in einem Dilemma: Ihre Sozialversicherungen k&ouml;nnen weder langfristig finanziell &uuml;berleben, noch sind sie sozial besonders gerecht, weil sie Frauen, junge Menschen, Migranten und andere Au&szlig;enseiter des Arbeitsmarktes diskriminieren. Massive Investitionen in die Kinderbetreuung und Bildung, verst&auml;rkte Besch&auml;ftigung von Frauen und &auml;lteren Menschen, Verlagerung der Sozialversicherungslasten von den Lohnnebenkosten auf die allgemeinen (Mehrwert)Steuern und die Bereitstellung qualitativ hoher sozialer Dienstleistungen sind notwendige Voraussetzungen f&uuml;r die Zukunftsf&auml;higkeit und Gerechtigkeit der postindustriellen Gesellschaften. Ein effektiver Politikwechsel in diese Richtung l&auml;sst sich in Deutschland nicht erkennen. Auch dies z&auml;hlt zu den Vers&auml;umnissen der rot-gr&uuml;nen Regierungskoalition.<br />Wenn es ein Auslaufmodell europ&auml;ischer Sozialstaaten g&auml;be, dann ist es das kontinental-(und s&uuml;d-)europ&auml;ische Modell &#8211; allen voran jene Varianten, die sich in Italien und Deutschland z&auml;h halten. Sie sind sozial ungerecht, emanzipationsfeindlich, demographisch sch&auml;dlich, behindern die Besch&auml;ftigungsdynamik und sind deshalb l&auml;ngerfristig kaum mehr zu finanzieren.</p>
<h5>Der sozial&shy;de&shy;mo&shy;kra&shy;ti&shy;sche Wohlfahrts&shy;s&shy;taat</h5>
<p>Aufgrund der st&auml;rkeren Steuerfinanzierung, der Dienstleistungsorientierung sowie der frauen- und kinderfreundlichen Politik haben sich die skandinavischen (sozialdemokratischen) Wohlfahrtsstaaten am besten an den postindustriellen Wandel und die demographische Herausforderung angepasst. Indem sie umfangreiche, qualit&auml;tsorientierte Sozialdienstleistungen zur Verf&uuml;gung stellen, haben sie viele Menschen frei von bed&uuml;rfnisabh&auml;ngigen monet&auml;ren Transfers gemacht. Ihre Besch&auml;ftigungs- und Sozialpolitik st&auml;rkt die Familien, f&ouml;rdert die individuelle Unabh&auml;ngigkeit der Frauen, macht Berufskarrieren vereinbar mit famili&auml;ren Verpflichtungen und schafft soziale Sicherheit durch niedrige Arbeitslosigkeit. Haushalte mit doppeltem Einkommen haben sich als die effektivste Abwehr von Kinderarmut erwiesen. Zudem sind sie h&ouml;heren Geburtenraten sehr zutr&auml;glich. Da weite Bereiche des Sozialversicherungssystems von allgemeinen Steuern &ndash; gerade auch der Mehrwertsteuer &#8211; finanziert werden, wird das Besch&auml;ftigungswachstum nicht behindert. Aufgrund der guten Qualit&auml;t der sozialen Dienstleistungen ist die skandinavische Bev&ouml;lkerung zudem viel eher bereit, hohe Steuern zu zahlen, als dies in den angels&auml;chsischen L&auml;ndern und zunehmend auch auf dem europ&auml;ischen Kontinent der Fall ist. Hohe Geburtenraten &ndash; in D&auml;nemark 1,7, in Schweden 1,6 &#8211; und der sp&auml;tere Eintritt ins Rentenalter erh&ouml;hen den Anteil der erwerbst&auml;tigen Bev&ouml;lkerung und vermindern dadurch den langfristigen finanziellen Druck auf die Rentensysteme. Skandinavien ist in Zeiten der Globalisierung und des demographischen Wandels keine perfekte Welt. Die nordischen L&auml;nder haben aber die Bed&uuml;rfnisse einer offenen Wirtschaft und immer &auml;lter werdenden Gesellschaft mit dem sozialdemokratischen Ziel der sozialen Gerechtigkeit wirkungsvoll ausbalanciert. <br />Wenn es f&uuml;r Europa und Deutschland ein nachahmenswertes Wohlfahrtsmodell gibt, dann sind es die reformierten Wohlfahrtsregime Skandinaviens, insbesondere D&auml;nemarks, Schwedens und Finnlands.</p>
<h5>Ein neuer Gesell&shy;schafts&shy;ver&shy;trag</h5>
<p>Welche Lehren k&ouml;nnen aus den skandinavischen Erfahrungen gezogen werden, um gezielt die Schw&auml;chen der angels&auml;chsischen L&auml;nder wie die schroffe Ungleichheit der Einkommen und die verfestigte Armut oder die Malaise des europ&auml;ischen Kontinents mit seiner hohen Arbeitslosigkeit, der sozial- und besch&auml;ftigungspolitischen Diskriminierung von Frauen, Migranten und Outsidern zu beheben? Nat&uuml;rlich kann der skandinavische Wohlfahrtsstaat nicht einfach eins zu eins auf Kontinentaleuropa oder Gro&szlig;britannien &uuml;bertragen werden. Sozialpolitik ist hochgradig pfadabh&auml;ngig. Je gro&szlig;z&uuml;giger und universalistischer sie zudem ist, desto mehr ist sie auf eher homogene Gesellschaften angewiesen, die &uuml;ber ein hohes Ma&szlig; an wechselseitigem Vertrauen unter ihren B&uuml;rgern verf&uuml;gen. Dennoch l&auml;sst sich von den skandinavischen L&auml;ndern viel lernen. G&oslash;sta Esping- Andersen (2002) hat unl&auml;ngst vorgeschlagen, den Gesellschaftsvertrag umzuschreiben. Seine Argumente k&ouml;nnen in drei gesellschaftlichen Teilvertr&auml;gen illustriert werden, die als Leitideen f&uuml;r Reformen dienen k&ouml;nnen: ein neuer Familienvertrag, ein neuer Geschlechtervertrag und ein neuer Besch&auml;ftigungsvertrag.</p>
<h5>Besch&auml;ftigungsvertrag</h5>
<p>Der neue Familienvertrag muss um die bestm&ouml;gliche Investition in die Kinder herum geschrieben werden. Dies beinhaltet eine gro&szlig;z&uuml;gige Einkommensgarantie zur Verhinderung von Kinderarmut, eine fr&uuml;hzeitige qualit&auml;tsbezogene F&ouml;rderung der Kinder in Tagesst&auml;tten und Ganztagsschulen sowie die Maximierung der Besch&auml;ftigung von Frauen. Haushalte mit zwei Einkommen bilden den besten Schutz gegen Kinderarmut. Dem Aufbrechen verfestigter Armutsfallen, die die Lebenschancen der Kinder fundamental einschr&auml;nken und arme Familien sozial ausgrenzen, muss in einer gerechtigkeitsorientierten Politik eine hohe Priorit&auml;t einger&auml;umt werden.<br />Der neue Geschlechtervertrag muss wirkungsvoller sein als die b&uuml;rokratische Politik des &bdquo;gender mainstreaming&ldquo;. Das Bildungsniveau der Frauen hat etwa in Deutschland in den vergangenen Jahren jenes der M&auml;nner in vielen Bereichen &uuml;bertroffen. Hinzu kommt, dass die Dienstleistungsgesellschaft Frauen Chancen verschafft, die sie in der Industriegesellschaft nie haben konnten. Frauen muss st&auml;rker der Zugang zur Besch&auml;ftigung ge&ouml;ffnet werden, indem sie Erwerbsarbeit und famili&auml;re Verpflichtungen vereinbaren k&ouml;nnen und als Zweitverdienerinnen steuerlich nicht &bdquo;bestraft&ldquo; werden. Das hei&szlig;t nicht, dass M&auml;nner zuk&uuml;nftig nicht auch mehr Familienpflichten &uuml;bernehmen m&uuml;ssen. Im Gegenteil. Aber weder die Frauen noch die Gesellschaft k&ouml;nnen warten, bis sich das Bewusstsein der M&auml;nner langfristig und grundlegend ge&auml;ndert hat. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Unabh&auml;ngigkeit bedeutet im &Uuml;brigen nicht nur einen Fortschritt in der Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern auch eine Verbesserung der kollektiven Produktivit&auml;t der Gesellschaft. Es ist &ouml;konomisch unsinnig, in die Bildung der Frauen zu investieren, um sie dann am Zugang zum Arbeitsmarkt zu hindern, indem die institutionellen M&ouml;glichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie so eng gef&uuml;hrt werden. Wenn die europ&auml;ischen Gesellschaften dieses Vereinbarkeitsproblem nicht l&ouml;sen, werden sie weiterhin altern. Einbu&szlig;en an wirtschaftlicher Wohlfahrt, sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit werden die Folgen sein.<br />Der Besch&auml;ftigungsvertrag muss die Arbeitslosigkeit vor allem durch wachsende Besch&auml;ftigungsraten und nicht durch Arbeitszeitverk&uuml;rzung oder die Umverteilung stagnierender Besch&auml;ftigungspotentiale reduzieren. Die Lohnnebenkosten m&uuml;ssen drastisch gesenkt und der Renteneintritt hinausgeschoben werden. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes muss von aktivierenden Programmen zur sozialen Sicherung, Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung begleitet werden. Es ist jedoch realistischerweise zu erwarten, dass auch eine hoch entwickelte Dienstleistungswirtschaft 10 bis 20 Prozent der besch&auml;ftigungsf&auml;higen Bev&ouml;lkerung nur im Bereich gering qualifizierter Niedriglohnjobs unterbringen wird, wie die OECD vorrechnet. Um jedoch die neoliberale Krankheit der &bdquo;working poors&ldquo; zu vermeiden, m&uuml;ssen diese Jobs subventioniert werden. Insbesondere m&uuml;ssen Bildungs-, Qualifizierungs- und Mobilit&auml;tsma&szlig;nahmen ausgebaut werden, um die Verarmung von Familien zu verhindern. Niedriglohnjobs d&uuml;rfen nicht zu Armutsfallen werden. Die Vererbung von Armut &uuml;ber Generationen hinweg, die sich auch in der Bundesrepublik festzusetzen beginnt, muss aufgebrochen werden. Bildung, Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind besser als eine Armutsfestschreibung durch eine auch noch so gener&ouml;se Sozialhilfe.<br />Vor den angels&auml;chsischen und den meisten Wohlfahrtsstaaten auf dem europ&auml;ischen Kontinent liegt noch ein langer Weg bis zum Abschluss solcher &bdquo;Vertr&auml;ge&ldquo;. Der Markt alleine wird den notwendigen Wandel nicht herbeif&uuml;hren. Der Staat muss eine gewichtige Rolle dabei spielen, den Menschen mehr Entscheidungsm&ouml;glichkeiten zu geben, indem er in sie, ihre F&auml;higkeiten und Lebenschancen investiert. Dabei muss zuerst an die Kinder, Frauen und Familien gedacht werden. Ein neuer produktiver und sozial gerechter &bdquo;Kompakt&ldquo; aus Kinderbetreuung, Bildung, Besch&auml;ftigung von Frauen, sozialer Sicherheit f&uuml;r Familien und einem l&auml;ngeren wie flexibleren Arbeitsleben ist unerl&auml;sslich. Der Gesellschaftsvertrag muss umgeschrieben werden. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders auch f&uuml;r Deutschland.<br />&nbsp;</p>
<p>&nbsp;1&nbsp;Das &bdquo;Europ&auml;ische Sozialmodell&ldquo; ist weiter gefasst als ein &bdquo;europ&auml;ischer Sozialstaat&ldquo;. W&auml;hrend ersteres immer auch die kapitalistische Wirtschaftsform mit definiert, konzentriert sich der letztere Begriff auf die sozialen Sicherungs-, Kompensations- und Bildungssysteme. <br />2&nbsp;Die Analyse ist vergleichend und ber&uuml;cksichtigt bewusst nur jene Zeitr&auml;ume seit 1995, in denen sozialdemokratische Parteien die Regierungsgesch&auml;fte in den sechs L&auml;ndern f&uuml;hrten. Die empirischen Ergebnisse dieses Aufsatzes gehen auf ein Buch zur&uuml;ck, das ich mit vier Koautoren ver&ouml;ffentlicht habe: Merkel/Egle/Henkes/Ostheim/Petring, 2006, Die Reformf&auml;higkeit der Sozialdemokratie. Herauforderungen und Bilanz der Regierungspolitik in Westeuropa, Wiesbaden, VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.<br />3&nbsp;Die gute Performanz der 1990er Jahre auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den Niederlanden in den letzten Jahren jedoch sichtbar verschlechtert (OECD 2006).<br />&nbsp;4&nbsp;Merkel, Wolfgang (2001): &bdquo;Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus&ldquo;, Berliner Journal f&uuml;r Soziologie 2: 135-157.<br />&nbsp;5&nbsp;Der britische Sozialstaat ist kein &bdquo;idealtypisch&ldquo; liberaler Sozialstaat wie der US-amerikanische, sondern besitzt auch universalistische Elemente, die vor allem von der Labour-Regierung von Clement Attlee (1945-1951) etabliert wurden.<br />6&nbsp;Alle Zahlen aus Eurostat.<br />7&nbsp;Der folgende Abschnitt basiert auf Merkel (2005).&nbsp;&nbsp; <br />&nbsp;<br />&nbsp;<br />Literatur <br />&nbsp;Alber, Jens/Wolfgang Merkel (Hg.) (2006): Europas Osterweiterung: Das Ende der&nbsp;&nbsp; Vertiefung? WZB-Jahrbuch 2005, Berlin: edition sigma.<br />Esping-Andersen, G&oslash;sta (1990): The Three Worlds of Welfare Capitalism, Princeton: Princeton University Press.<br />Esping-Andersen, G&oslash;sta (2002): Why We Need a New Welfare State? Oxford/New York: Oxford University Press.<br />Merkel, Wolfgang/Christoph Egle/Christian Henkes/Tobias Ostheim/Alexander Petring (2006): Die Reformf&auml;higkeit der Sozialdemokratie. Herausforderungen und Bilanz der Regierungspolitik in Westeuropa, Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.<br />Merkel, Wolfgang (2005): &bdquo;Europa altert &ndash; sozial gerecht?&ldquo; Mitbestimmung 6: 38-41.<br />Merkel, Wolfgang (2001): &bdquo;Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus&ldquo;, Berliner Journal f&uuml;r Soziologie 2: 135-157.<br />OECD (2006): OECD Economic Surveys. Netherlands, Volume 2006, Issue 2, Paris: OECD Publishing.<br />Rothstein, Bo (1998): Just Institutions Matter. The Moral and Political Logic of the Universal Welfare State, Cambridge: Cambridge University Press.<br />Schmidt, Manfred G. (32005): Sozialpolitik in Deutschland. Historische Entwicklung und internationaler Vergleich, Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/174-vorgaenge/publikation/plaedoyer-fuer-einen-neuen-gesellschaftsvertrag/">Plädoyer für einen neuen Gesellschaftsvertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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