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	<title>Wolfram Grams und Philip Dingeldey Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 14:06:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Bernhard Schlinks Roman Der Vorleser befindet sich der Protagonist im Gespräch mit seinem Vater über Freiheit und Würde des Menschen als Subjekt, über die Empörung des Kindes, angesichts der Vormachtstellung der Erwachsenen, die meinten, besser zu wissen, was für das Kind gut sei. Der Vater argumentiert zugunsten von Freiheit und Würde des Menschen: Es [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/editorial-91/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">In Bernhard Schlinks Roman <i>Der Vorleser</i> befindet sich der Protagonist im Gespräch mit seinem Vater über Freiheit und Würde des Menschen als Subjekt, über die Empörung des Kindes, angesichts der Vormachtstellung der Erwachsenen, die meinten, besser zu wissen, was für das Kind gut sei. Der Vater argumentiert zugunsten von Freiheit und Würde des Menschen: Es gäbe keine Rechtfertigung dafür, was andere Menschen für gut halten, über das zu stellen, was ein Mensch für sich selbst als richtig erachtet. Er kommt zu dem Schluss, die Philosophie kümmere sich nicht um die Kinder, sie habe die Kinder vergessen. Stattdessen überließ die Philosophie die Kinder der Pädagogik, wo sie schlecht aufgehoben seien.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der hier benannte Widerspruch ist jeder Generation aufs Neue vertraut. Die nachfolgenden Generationen müssen sich die Gegenstände aneignen, mittels derer sie am Leben teilhaben, um die Lebensgrundlagen abzusichern und ihre Freiheitsrechte zu nutzen. Dabei geht es um das Einüben in den Gebrauch der Werkzeuge und in die sozialen Fähigkeiten, die dazu notwendig sind, sie zu nutzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jede Entwicklung der Werkzeuge, jegliche Differenzierung gesellschaftlicher Komplexität stellt je höhere Ansprüche an den Dialog zwischen den Generationen und zwischen Lehrenden und Lernenden. Inzwischen sind diese Prozesse weitgehend institutionalisiert und weit entfernt von der konkret sinnlichen Ebene der Vermittlung des Gegenstandes.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dem entsprechend wachsen die Probleme institutionalisierter Erziehungs- und Bildungsprozesse. Sie bilden die gesellschaftlichen Verwerfungen recht präzise ab: Armut, Ghettoisierung, gesellschaftlicher Ausschluss, soziale Ungleichheit, Rassismus, Entfremdung und anderes mehr. Und doch ist die Schule für Kinder ein Ort des Lernens, der Begegnung und des Miteinanders, das engagierte Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen unter schwierigen Bedingungen zu ermöglichen versuchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der optimistischen Aufbruchphase der 1960er und 1970er Jahre waren Bildung und Erziehung prominente Themen. Auch die Humanistische Union nahm sich ihrer an. In den folgenden Jahren schwand jedoch das Interesse und schuf günstige Restaurationsbedingungen: Der Bildungsbegriff war in der Bundesrepublik zunehmend dem Verdacht des Elitären ausgesetzt, galt als bildungsbürgerlich und anachronistisch. Die Versuche der Reformation des westdeutschen Bildungswesens zugunsten eines integrativen Schulsystems, das in einer Schule für alle Kinder allen Kindern gemeinsame Möglichkeiten einräumen sollte, scheiterte weitgehend, nicht zuletzt an der antikommunistischen Kritik an einer vermeintlichen „sozialistischen Einheitsschule“. Die vom Deutschen Bildungsrat zwischen 1966 und 1975 entworfene zukunftsweisende Bedarfs- und Entwicklungsplanung der deutschen Bildungslandschaft benötigte 50 Jahre, um nach harschen bildungspolitischen Auseinandersetzungen weitgehend im Sande zu verlaufen. Nach wie vor befindet sich Deutschland an der Spitze der Länder, in denen die soziale Herkunft eines Kindes seine Bildungserfolge beziehungsweise seine Misserfolge bestimmt. Das reicht über die Schulen bis in die Universitäten, wenn wir uns ansehen, wie sehr der Bildungsgrad der Eltern determiniert, ob man einen Hochschulabschluss oder gar eine Promotion erfolgreich abschließt. Dadurch wird das Recht auf Bildung, verbrieft durch Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Art. 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – beide von Deutschland ratifiziert – vielseitig verletzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel zu dieser Entwicklung vollzieht sich gegenwärtig ein Prozess des neoliberalen Umbaus des gesamten Bildungswesens. Personalmangel, Mängel der Ausstattung und die Häufung sozialer Probleme in öffentlichen Schulen bewirken einen Rückzug derer, die sich eine Privatschule leisten können. Das führt zu einer Tendenz der Privatisierung von Schulen und damit zur Herausbildung einer exklusiven Schullandschaft. Daneben besteht ein öffentliches Schulwesen, das weiterhin selektiv handelt und ständisch organisiert ist: Neben Grundschulen im Bereich der öffentlichen Schulen, gibt es in mehreren Bundesländern noch Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Daneben in einigen Bundesländern Oberschulen und Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Integrierte Gesamtschulen und Kooperative Gesamtschulen. Den Schulen gemeinsam ist ein eklatanter Personalmangel und ob dessen Unterrichtsausfälle – dies jedoch ebenso abhängig von der sozialen Lage der Kinder, die eine Schule besuchen: Der Personalmangel nimmt mit den sozialen Problemen einer Schule zu. Er ist es auch, der Rufe nach weniger qualifizierten pädagogischen Fachkräften laut werden lässt. Im Bereich der frühkindlichen Bildung ist dies bereits Praxis. Gleichzeitig nehmen wir an Hochschulen wahr, dass die finanzielle Ausstattung der Lehrstühle in besonderem Maße vom Wettbewerb um externe Drittmittel bestimmt ist und dabei die Lehre oft genug ins Hintertreffen gerät.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Abkehr vom Begriff der <i>Bildung</i> und die Favorisierung des Begriffes der <i>Kompetenz</i>, die in den Schulen und Ausbildungsstätten zu entwickeln sei, erschwerte es, eine möglichst universelle intellektuelle und körperliche Bildung und Ausbildung des Menschen zu realisieren. Eine derartig gestaltete Bildung muss philosophische und wissenschaftliche, mathematische und künstlerisch-ästhetische Bildungsinhalte, Sport, Gymnastik, Wettkämpfe, Rhetorik und natürlich die sittliche Erziehung umfassen, wie auch die Kenntnisse, die notwendig sind, um an der gesellschaftlichen Gestaltung aktiv teilzuhaben und diese auch zum Besseren zu verändern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daher wollen wir uns in diesem Doppelheft der <b>vor</b><i>gänge</i> fragen, wie es um die <i>Zukunft der Bildung</i> in Deutschland bestellt ist. Dies gilt es einerseits empirisch zu tun, andererseits auch, was das normative Ideal der Bildung betrifft und wie sich diese menschenrechtlich konform und humanistisch (in einem modernen Sinne) entwickeln sollte – und teilweise auch schon könnte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir beginnen den Heftschwerpunkt zur Zukunft der Bildung mit einem Block zu philosophischen und bildungstheoretischen Fragen, um nach geeigneten Konzepten für eine gute Zukunft der Bildung zu suchen. Den Anfang macht <i>Wolfram Grams</i>, der dafür argumentiert, die Konzepte <i>Bildung</i> und <i>Erziehung</i> wieder zusammenzudenken, um dem Prinzip der Inklusion im Menschenrecht auf Bildung gerecht zu werden. Daran anschließend plädiert <i>Karl-Heinz Dammer</i> dafür, den Bildungsbegriff nicht mehr als Gegensatz zum Kompetenzbegriff zu verstehen. Letzterer wird im öffentlichen Diskurs als Gegenteil des zur Muße befähigten Bildungsbürgertums verstanden. Doch diese Dichotomie ließe sich unter gewissen Bedingungen auflösen, da beide Begriffe zu einseitig seien. <i>Georg Feuser</i> wiederum meint in seinem Beitrag, dass es für eine gerechte Bildung gelte, die Pädagogik so zu transformieren, dass sie didaktisch einen Unterricht zu realisieren vermag, der eine Einheit von Mensch und Welt als auch die humanistische Einheit von Individuellem und Sozialen konstituiert. Auch dazu bräuchte es eine weitgehende Inklusion im Bereich der Bildung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesen Artikeln spielen auch immer wieder die Bildungsungleichheit und die Ökonomisierung von Bildung sowie Erziehung eine Rolle. Genauer beschäftigt sich das Doppelheft im folgenden Block mit dieser Beziehung. <i>Marc Fabian Buck</i> beobachtet in seinem Aufsatz die Durchsetzung einer Marktlogik im Feld der Bildung (von der Schule bis zur Universität), nach der diese zur Ware wird. Dies werde zur Triebfelder für soziale Ungleichheit und führe dazu, dass schließlich Bildung nicht mehr als öffentliches Gut (und Menschenrecht) begriffen wird. <i>Martina Kübler</i> berichtet, woher die Reproduktion von Bildungsungleichheit kommt, und gibt Einblick, auf welche Weise Organisationen wie ArbeiterKind.de darauf hinwirken, dass staatliche Institutionen und Hochschulen die Hürden im Bildungssystem reduzieren und dafür sorgen, dass Bildung künftig keine Frage der sozialen Herkunft mehr ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn Bildung die soziale Ungleichheit nicht reproduzieren soll, so soll sie auch gleichzeitig zu politischer Gleichheit führen – im Sinne einer demokratischen Erziehung, aber auch der Mitbestimmung in der Schule. Darum geht es im anschließenden Themenblock. Dabei beleuchtet <i>Ulrich Schneider</i>, was eine antifaschistische Erziehung ausmacht, indem er die jahrzehntelangen Debatten um das Thema in der Bundesrepublik rekonstruiert. Gemeint ist damit mehr als nur die historische Aufarbeitung des deutschen Faschismus, sondern eine Erziehung zu einer demokratischen Grundhaltung. <i>Reinhard Stähling</i> wiederum diskutiert, wie Schüler*innen ihr Recht auf Widerstand an Schulen gegen Diskriminierung und Grundrechtsverletzungen (etwa gegen migrantische Mitschüler*innen) gewaltlos praktizieren können. <i>Bernd Overwien</i> fragt, wie Bildung – trotz immer noch unzureichender Strukturen – jungen Menschen Kompetenzen zur Bewältigung einer unsicheren Zukunft mit auf dem Weg geben kann: mit einer Bildung für nachhaltige Entwicklung im demokratischen Sinne. In seinem Beitrag analysiert <i>Werner Sacher</i>, wie es rechtlich um Eltern- und Schülervertretungen in den Bundesländern bestellt ist, aber zeigt auch die Schwächen in der Wirklichkeit auf. Die Schwächen ließen sich nur mit einem Bündel an Maßnahmen, wie Elternbildungs-, Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Elternvertreter*innen beseitigen. <i>Ernst Fricke</i> geht in seiner Kritik an der mangelnden Mitbestimmung von Eltern in Bayern weiter und hält Elternbeiräte in Bayern für ein rechtliches Nullum. Dies müsse geändert werden. Er rekonstruiert, ausgehend von den 1970er Jahren Gerichtsentscheidungen, die für das bayerische Schulrecht in Fragen der Mitbestimmung relevant sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im daran anschließenden Block zu weiteren grundrechtlichen und pädagogischen Problemen der Bildung legt <i>Ernst Fricke</i> mit <i>David Häring</i> nach: Insbesondere die Anforderungen an nichtdiskriminierende und inklusive Bildungssysteme werden noch nicht überall erfüllt. Das hat insbesondere die Corona-Pandemie verdeutlicht. In ihren Beitrag argumentieren Fricke und Häring daher, dass die Verwirklichung des Rechts auf Bildung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine gesellschaftliche Chance ist. Abgerundet wird der Schwerpunkt durch einen Aufsatz von <i>Ralf Lankau</i>: Der Anspruch an einen umfassenden Bildungsbegriff und -prozess werde auch durch den Siegeszug neuer Informationstechnologien in den Schulen bedroht. So könnte das Prinzip des Dialogs zwischen Lehrenden und Lernenden – die lebendige Beziehung – ersetzt werden durch die Kommunikation mit dem Automaten. Lankau vertritt dagegen eine „pädagogische Wende“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daneben bietet die vorliegende <b>vor</b><i>gänge</i>-Ausgabe wieder Beiträge, die sich abseits des Schwerpunktes mit aktuellen bürgerrechtlichen Fragen befassen. <i>Rosemarie Will </i>und <i>Philip Dingeldey</i> sprechen im Interview mit dem Soziologen <i>Steffen Mau</i> über dessen neues Buch <i>Ungleich vereint</i>. Dies wird ergänzt um eine Analyse der drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im Jahr 2024: <i>Dieter Segert</i> beleuchtet, welche Konsequenzen die Wahlerfolge der AfD für Demokratie haben und wie andere Parteien Wähler*innen zurückgewinnen könnten. <i>Till Müller-Heidelberg</i> analysiert die Rechtsprechung im Streit zwischen AfD und dem „Verfassungsschutz“ sowie die Argumentation der Verfassungsschutzbehörden zum Volksbegriff der AfD, dem Extremismusbegriff und der Delegitimierung des Staates durch die AfD. Um den „Verfassungsschutz“ geht es auch im Interview mit dem Bundestagsabgeordneten <i>Konstantin von Notz</i>, der Vorsitzender im parlamentarischen Kontrollgremium zur Kontrolle von Nachrichtendiensten ist. <i>Hartmut Aden</i> und <i>Philip Dingeldey</i> haben mit ihm über die neue Bedeutung von Nachrichtendiensten und deren Kontrolle gesprochen. <i>Lisa Borelli</i> untersucht die aktuelle Abschiebedebatten und politische Aushandlungsprozesse in Europa und der EU. Zwei weitere Beiträge beschäftigen sich mit den Wahlen des Europäischen Parlaments 2024: <i>Ingeborg Tömmel</i> analysiert die Wahlen und die Fraktionsbildung. Sie vermutet, dass sich eine Rechts-Links-Polarisierung herausbildet, die auf der konservativen Seite die extreme Rechte einschließen könnte. <i>Birgit Sauer</i> betrachtet den Rechtsruck im Europaparlament im Kontext des Neoliberalismus und der materiellen Krise der neoliberalen Akkumulationsweise, welche zur Krise der bürgerlich-patriarchalen kapitalistischen Hegemonie und der politischen Autorität führt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem finden Sie in dieser Ausgabe auch Rezensionen: zum Dokumentarfilm <i>War and Justice</i> und Daniel Loicks Buch <i>Die Überlegenheit der Unterlegenen</i>. Die Redaktion wünscht Ihnen eine anregende Lektüre dieses Doppelheftes und freut sich stets auf Feedback.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" style="text-align: right;"><i>Wolfram Grams und Philip Dingeldey</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/editorial-91/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/editorial-78/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Sep 2023 06:29:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Kutscha]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Demokratie und Rechtsstaat verteidigen“ war der Titel des Symposiums zu Ehren von Martin Kutscha, das die Humanistische Union am 12. Mai 2023 gemeinsam mit der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), mit der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) und dem Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS) an der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/editorial-78/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="V-Absatzohne">„Demokratie und Rechtsstaat verteidigen“ war der <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/demokratie-und-rechtsstaat-verteidigen/">Titel des Symposiums zu Ehren von Martin Kutscha</a>, das die Humanistische Union am 12. Mai 2023 gemeinsam mit der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), mit der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) und dem Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) veranstaltete.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Das Symposium und sein Titel waren gleichermaßen Ehrung für den am 5. September 2022 verstorbenen Verfassungsrechtler Martin Kutscha, war doch die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat zentrales Anliegen seiner wissenschaftlichen Arbeit als Jurist wie auch seines politischen Wirkens. Bereits der Titel seiner Dissertation <em>Verfassung und ‚streitbare Demokratie‘</em> von 1979 verwies auf die Programmatik seiner folgenden wissenschaftlichen Arbeit. Der Erstellungszeitraum der Dissertation fiel in die Ära der demokratiefeindlichen Berufsverbote in Westdeutschland. So lautete dann auch der Untertitel der Arbeit Historische und rechtliche Aspekte der Berufsverbote im öffentlichen Dienst, mit der er sich als Wissenschaftler couragiert zugleich politisch verortete.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen im Jahr 2022 – mehr als vierzig Jahre nach der Veröffentlichung seiner Dissertation – plante Marin Kutscha in seiner Funktion als Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union erneut eine Veranstaltung zu dem Risiko einer Neuauflage der Berufsverbote, die sich nun vermeintlich vornehmlich gegen die Rechtsentwicklung und die faschistischen Kräfte innerhalb der AfD richten sollten. Martin Kutscha befürchtete zu Recht, dass sich eine solche Entwicklung schnell auch gegen kritische demokratische Kräfte richten werde.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Diese tief verwurzelte kritische Haltung gegen jede Gefährdung der Demokratie und des Rechtsstaates spiegelt sich in dem gemeinsam mit Norman Paech 1981 herausgegebenem Buch <em>Im Staat der ‚inneren Sicherheit‘</em>. Hier befasst er sich mit Polizei, Verfassungsschutz und Geheimdiensten. Deren Wirken und Wirkungen reflektierend verteidigt er den Rechtsstaat.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Immer wieder war der Verfassungsschutz und seine Verfasstheit Gegenstand des Verfassungsrechtlers. Gemeinsam mit Cornelia Kerth veröffentlichte er zwei Jahre vor seinem Tod <em>Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz? Ein Geheimdienst und seine Praxis</em>. Eindringlich warnte Martin Kutscha vor den Risiken eines Geheimdienstes, der die Verfassung zu schützen vorgibt, um demokratische Rechte zu unterminieren.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Das Themenspektrum des Geehrten war umfangreich. Bereits 1981 erhob er seine warnende Stimme gegen „Datenkontrolle im Betrieb“.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">In seinem gemeinsam mit Karl-Jürgen Bieback 1984 veröffentlichtem Handbuch für Beamt*innen führt der Jurist dezidiert in die Rechte der beamteten Angehörigen des Öffentlichen Dienstes ein und schuf bedeutsame Voraussetzungen für demokratische Widerstandsformen. Er ermutigte zu couragiertem Handeln.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Sein Ansinnen, Demokratie und Rechtsstaat zu verteidigen, erweiterte das Spektrum seines verfassungsrechtlichen Engagements stetig. 2013 befasste Martin Kutscha sich intensiv mit dem Grundrechtsschutz im Internet und veröffentlichte dazu gemeinsam mit Sarah Thomé. In den 1980er Jahren engagierte er sich parteinehmend gegen die „Totalerfassung“ der Bürger*innen angesichts der Volkszählung. Seine dazu gemeinsam mit Paech herausgegebene Veröffentlichung war für die damalige kritische Diskussion richtungsweisend. Gleiches galt für sein Eintreten für das Demonstrationsrecht. Sein dazu 1986 erschienenes Buch <em>Demonstrationsfreiheit</em>. Kampf um ein Bürgerrecht war für viele bürgerrechtlich Engagierte eine wichtige Argumentationshilfe.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Eine Fülle von Veröffentlichungen in Zeitschriften ergänzt die hier dargestellte kleine Auswahl eines umfangreichen wissenschaftlichen Schaffens. Martin Kutscha publizierte zu Fragen des Polizeirechts und damit zusammenhängend der Gefahr des Abbaus demokratischer Rechte, zur Gefahr des Abbaus des Sozialstaats und vor allem zum Zusammenhang zwischen Sozialabbau und der Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat, und er verstand es, diese Zusammenhänge darzulegen.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Martin Kutscha war ein Meister darin, sein profundes Wissen in die politische Diskussion und die Arbeit der Organisationen einzubringen, denen er zur Seite stand. Das in dieser Ausgabe der <b>vor</b><em>gänge</em> dargelegte Symposium wurde von den Organisationen, in denen er wirkte und denen er mit Rat und Tat zur Seite stand, realisiert. Das Spektrum der Themen spiegelt die Vielfalt der Themenzusammenhänge, in denen der Verfassungsrechtler sich bewegte und die er mit seiner Expertise auszufüllen vermochte, wider.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Der vorliegende Heftschwerpunkt zu Ehren Martin Kutschas ist dazu zweigeteilt: Zum einen versammelt es die Vorträge des Symposiums; zum anderen haben wir hier weitere Beiträge von Freunden und Kollegen von Martin Kutscha versammelt, die sich hier dem Thema „Demokratie und Rechtsstaat verteidigen“ widmen und dabei stets das Œuvre von Kutscha mit verhandeln.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Auf dem Symposium zum Werk von Martin Kutscha hielt Marianne Egger de Campo <span style="font-style: normal;">die Laudatio.</span> In ihrem Artikel fordert sie, das Beamtentum durch Beamtenmut zu ergänzen. Ausgehend von ihren persönlichen Erlebnissen mit Martin Kutscha in der HWR entwickelt sie den Gedanken, dass Beamt*innen nicht einfach nur folgsam sein sollten, sondern verfassungstreu und damit auch mutig Grundrechte gegen Widerstände verteidigen.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Ausgehend von der Frage, ob rechte Personen noch Positionen im öffentlichen Dienst einnehmen sollten, beschäftigt sich John Philipp Thurn in seinem Vortrag und seinem Artikel mit der historischen Aufarbeitung von Berufsverboten, ausgehend vom Radikalenerlass. Dabei vertritt er die These, dass Berufsverbote – auch wenn sie Nationalist*innen oder dergleichen treffen – nicht verfassungskonform sind. „Entlassungen oder Ablehnungen wegen einer Parteimitgliedschaft bleiben Mittel eines „vorverlagerten Staatsschutzes, die nicht zu einer liberalen Demokratie passen“, schreibt er und erinnert dabei an die bürgerrechtlichen Werte von Martin Kutscha.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Ein weiterer rechtshistorischer Beitrag wird von Andreas Engelmann geliefert: zum Friedensgebot im Grundgesetz und seiner sukzessiven Aufweichung. Engelmann rekonstruiert dazu verschiedene Schichten der Verfassungsgeschichte, die sich nach und nach von der völligen Ablehnung eines Militärs oder dem Beitritt zu Militärbündnissen wegbewegt haben: über die Wiedereinführung eines Militärs, die Notstandsgesetze, die das Eingreifen des Militärs im Inland erlauben, bis hin zu neuen Auslandseinsätzen und dem jüngsten Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr. Engelmann leitet daraus eine Spannung zwischen der Friedenswahrung und der Militarisierung der BRD sowie der NATO-Mitgliedschaft ab.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Diese Symposiumsbeiträge ergänzen wir um weitere Beiträge zum Kutschas Motto „Demokratie und Rechtsstaat verteidigen“. Ralf Hohmann beschäftigt sich in seinem Aufsatz mit den sogenannten Huckepackgesetzen im Deutschen Bundestag, also Gesetzesentwürfen, die – einem blinden Passagier gleich – an andere Gesetzesentwürfe angehängt werden, um so eine positive Abstimmung für fragwürdige Entwürfe zu ermöglichen. Hohmann kritisiert dieses Verfahren und bemängelt vor allem die Intransparenz des Verfahrens.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Nicht vergessen werden darf auch, dass Martin Kutscha nicht nur ein vehementer Kritiker des Verfassungsschutzes war, sondern auch polizeiliche Befugnisse – insbesondere gegenüber politischen Versammlungen – problematisierte. Diese Kritik teilt er mit Benjamin Derin, der in seinem Beitrag die Ausweitung polizeilicher Befugnisse und die damit zusammenhängende Rolle, die Polizist*innen als vermeintlich objektive Expert*innen im öffentlichen Diskurs einnehmen, kritisiert.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Gerade das Verhältnis von demokratischer Partizipation und dem Schutz von Menschenrechten beleuchtet Olaf Winkel in seinem Artikel zur digitalen Demokratie. Dazu geht er auf die konventionellen Positionen der Technikoptimist*innen, Technikpessimist*innen und Technikneutralist*innen ein und analysiert sie im Hinblick auf ihre Aktualität. Dabei inkludiert er nicht nur technische und demokratietheoretische Überlegungen, sondern auch die Frage von Datenschutz und Überwachung. Dem Thema Datenschutz widmet sich auch Hartmut Aden in seinem Kommentar zu Kutschas Arbeit zu dem Thema.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Auch Martin Kutschas Betrachtungen zu sozialen Menschenrechten kommen nicht zu kurz: Welche sozial- und wirtschaftspolitischen Erwartungen etwa mit der Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens verbunden sind und welche Folgen dies für Deutschland hätte, beleuchtet Christoph Butterwegge in seinem Beitrag und kommt zum Schluss, dass dadurch in Deutschland die soziale Ungleichheit nur zementiert werden würde.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Dieser Themenbereich wird abgerundet durch einen Artikel von Martin Kutscha selbst. Sein Text „Warum soziale Menschenrechte“ ist bereits im Heft Nummer 219 der <b>vor</b>gänge erschienen und wird hier abermals abgedruckt, um noch einmal die Person zu Wort kommen zu lassen, der dieses Heft gewidmet ist.</p>
<p class="V-AbsatzEinzug">Daneben bietet die vorliegende <b>vor</b>gänge-Ausgabe wie immer auch Beiträge, die sich mit aktuellen Themen befassen: Etwa analysiert Clemens Arzt die Protestformen der „Letzten Generation“ im Hinblick auf deren Versammlungsrecht, das kontrastiert wird mit den Kriminalitätsvorwürfen gegenüber den Aktivist*innen. Zudem kritisiert Wolfram Grams wie Privatschulen ihre Schüler*innen absondern und damit einem gleichen und inklusiven Menschenrecht auf Bildung im Wege stehen. Zudem beschäftigt sich Ralf Lankau mit dem Gebrauch von KI-Technologien im schulischen Kontext und kritisiert, wie dies eine Erziehung zur Mündigkeit untergräbt. Um die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz wird sich auch der Schwerpunkt der folgenden Ausgabe der <b>vor</b>gänge beschäftigen. Wir wünschen Ihnen – im Namen der gesamten Redaktion – eine anregende Lektüre des aktuellen Heftes.</p>
<p class="V-Absatzohne" style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams und Philip Dingeldey</em></p>
<p class="V-Absatzohne">
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-241/publikation/editorial-78/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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