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	<title>Zora Siebert Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Europäische Dimension von „Cybersicherheit“ (vollständig)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/209/publikation/europaeische-dimension-von-cybersicherheit-vollstaendig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2015 08:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Richtlinie f&#252;r Netz- und Informationssicherheit. Aus: vorg&#228;nge Nr. 209 (Heft 1/2015), S. 72-79 Red.) Eine neue Richtlinie soll den Mitgliedstaaten der Europ&#228;ischen Union zur Gew&#228;hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS) verhelfen. Der bisherige Diskussionsstand geht dabei nicht besonders weit, mehr noch setzen &#220;berlegungen einzelner L&#228;nder, die nur in interinstitutionellen Verhandlungen ge&#228;u&#223;ert werden, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/209/publikation/europaeische-dimension-von-cybersicherheit-vollstaendig/">Europäische Dimension von „Cybersicherheit“ (vollständig)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Richtlinie f&uuml;r Netz- und Informationssicherheit. Aus: vorg&auml;nge Nr. 209 (Heft 1/2015), S. 72-79</p>
<p><i>Red.) Eine neue Richtlinie soll den Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union zur Gew&auml;hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS) verhelfen. Der bisherige Diskussionsstand geht dabei nicht besonders weit, mehr noch setzen &Uuml;berlegungen einzelner L&auml;nder, die nur in interinstitutionellen Verhandlungen ge&auml;u&szlig;ert werden, die Sicherheit von EU-B&uuml;rger_innen regelrecht aufs Spiel. Nur vor dem Hintergrund einer gesamteurop&auml;ischen Debatte kann eine wirksame Richtlinie entstehen.</i></p>
<h5>Der Vorschlag der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Kommission vom Februar 2013</h5>
<p>Am 7. Februar 2013 stellte die damalige Kommissarin fu&#776;r die Digitale Agenda, Neelie Kroes, den Vorschlag fu&#776;r eine EU-Richtlinie zur Gew&auml;hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union(1) (NIS) vor. Die NIS-Richtlinie ist eine der Ma&szlig;nahmen der europ&auml;ischen Cybersicherheits-Strategie(2)und nicht zu verwechseln mit der Cybercrime-Richtlinie(3), die sich mit der Strafbarkeit von Angriffen auf Informationssysteme besch&auml;ftigt.</p>
<p>Das Ziel der NIS-Richtlinie ist eine Erh&ouml;hung der Sicherheit des Internets sowie der Netz- und Informationssysteme.(4) Die Notwendigkeit des Gesetzesvorschlags wird mit dem gemeinsamen Binnenmarkt begr&uuml;ndet, denn &#8222;[&#8230;] die Robustheit und Stabilit&auml;t der Netze und Informationssysteme [sind] eine Voraussetzung fu&#776;r die Vollendung des digitalen Binnenmarkts und fu&#776;r das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts u&#776;berhaupt.&#8220;(5)Mit einer gemeinsamen Strategie f&uuml;r die Netz- und Informationssicherheit (NIS) k&ouml;nnen gro&szlig;e finanzielle Verluste vom Binnenmarkt abgewendet werden, so die Erkl&auml;rung zur Richtlinie. Die Rechtsgrundlage f&uuml;r die Richtlinie ist Artikel 26 des Vertrags &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union.(6)</p>
<p>Betreiber_innen kritischer Infrastrukturen von Netzwerk- und Informationssystemen, aber auch &#8222;wichtige Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft&#8220; sowie &ouml;ffentliche Verwaltungen sollen st&auml;rker in die Pflicht genommen werden, Sicherheitsrisiken zu bew&auml;ltigen.(7)Die Richtlinie strebt eine Mindestharmonisierung der Netz- und Informationssicherheit an, denn die uneinheitlichen Ans&auml;tze innerhalb der Europ&auml;ischen Union f&uuml;hren zu einem unterschiedlichen Schutzniveau f&uuml;r Verbraucher_innen und Unternehmen in der EU. In f&uuml;nf Kapiteln formuliert die Europ&auml;ische Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag folgende Kernpunkte:</p>
<ul>
<li>Kapitel I definiert den Anwendungsbereich. Dazu geh&ouml;ren &#8222;digitale Informationssysteme&#8220; (Internet), &ouml;ffentliche Verwaltungen und Betreiber kritischer Infrastrukturen, also Betreiber aus Sektoren wie Strom, Transport, Wasser und Energie.</li>
<li>Kapitel II setzt den Rahmen f&uuml;r nationale NIS-Strategien, die in allen Mitgliedstaaten zu entwickeln sind. Dar&uuml;ber hinaus soll ein Mindestniveau nationaler Kapazit&auml;ten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit geschaffen werden, indem eine fu&#776;r die NIS zust&auml;ndige Beh&ouml;rde eingerichtet wird, die angemessenen personell, finanziell und technisch ausgestattet werden soll. Au&szlig;erdem sollen IT-Notfallteams (Computer Emergency Response Teams &#8211; CERT) eingerichtet werden.</li>
<li>Ein gemeinsames Kooperationsnetz zur Bew&auml;ltigung von Sicherheitsrisiken und Vorf&auml;llen soll gebildet werden, mithilfe dessen sich die Mitgliedstaaten gegenseitig &uuml;ber Vorf&auml;lle informieren. Die Europ&auml;ische Agentur fu&#776;r Netz- und Informationssicherheit (ENISA) soll die Arbeit dieses Netzes auf Anfrage unterstu&#776;tzen (Kapitel III). Den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden mu&#776;ssen alle Sicherheitsvorf&auml;lle gemeldet werden, die ihre Netze und Informationssysteme und auch die Kontinuit&auml;t kritischer Dienste beeintr&auml;chtigen.</li>
<li>Kapitel IV besch&auml;ftigt sich mit der Meldung von Sicherheitsvorf&auml;llen.</li>
<li>Kapitel V befasst sich mit Sanktionen im Falle von Verst&ouml;&szlig;en gegen die Richtlinie. Die Ausgestaltung der Sanktionen bleibt den Mitgliedstaaten vorbehalten. </li>
</ul>
<p>Der Anhang der Richtlinie beschreibt die Aufgaben der CERTs und stellt eine Liste betroffener Typen von Marktteilnehmer_innen auf.</p>
<h5>St&auml;rken und Schw&auml;chen des Kommis&shy;si&shy;ons&shy;ent&shy;wurfs</h5>
<p>Die NIS-Richtlinie spricht ein sehr relevantes Problem der Informationsgesellschaft an. Informationstechnik durchdringt inzwischen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. B&uuml;rger_innen aber auch Unternehmen und der Staat selbst werden immer abh&auml;ngiger von funktionsf&auml;higer und sicherer Informationstechnologie. Die Digitalisierung und Vernetzung bietet Chancen aber auch Risiken f&uuml;r die Bew&auml;ltigung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Angesichts der wachsenden Bedeutung informationstechnischer Systeme ist es wichtig, die Verwundbarkeiten der Netz- und Informationssicherheit zu minimieren. Daher ist die Initiative der Europ&auml;ischen Kommission zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit zu begr&uuml;&szlig;en.</p>
<p>Als positiver Ansatz der Richtlinie ist auch die in Artikel 14 vorgesehene Meldepflicht von Sicherheitsvorf&auml;llen zu bewerten. Durch dieses Mittel k&ouml;nnen Wiederholungen gleicher Angriffe verhindert und Gegenma&szlig;nahmen entwickelt werden. Dass Sicherheitsverst&ouml;&szlig;e gegen die national zu definierenden Ma&szlig;nahmen im Bereich NIS offengelegt werden m&uuml;ssen, ist ein Fortschritt. Problematisch ist allerdings, dass die Informationen zuerst nur an die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden geleitet werden und nicht an die betroffenen Nutzer_innen. Nur sofern ein &ouml;ffentliches Interesse besteht, unterrichtet die zust&auml;ndige Beh&ouml;rde die Betroffenen (Art. 14 Absatz 4). Dieses Problem k&ouml;nnte allerdings durch Artikel 31 und 32 (&#8222;Meldung von</p>
<p>Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbeh&ouml;rde&#8220; und&nbsp; &#8222;Benachrichtigung der betroffenen Person von einer Verletzung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten&#8220;) der momentan verhandelten EU-Datenschutzverordnung im Sinne der Nutzer_innen gel&ouml;st werden.(8)</p>
<p>Leider motiviert die Richtlinie nicht ausreichend durch proaktive Ans&auml;tze, um Sicherheitsvorf&auml;lle vorzubeugen. Unternehmen und Organisationen werden wenig Anreize geboten, ihre Defizite in der IT-Sicherheit zu beseitigen. Regelm&auml;&szlig;ige Pr&uuml;fungen und Belohnungen f&uuml;r das Finden und Beseitigen von Sicherheitsl&uuml;cken k&ouml;nnten z.B. ein solcher Anreiz sein. Allerdings k&ouml;nnen die in Artikel 17 vorgesehenen Sanktionen daf&uuml;r sorgen, dass Verst&ouml;&szlig;e gegen die in der Richtlinie festgelegten Ma&szlig;nahmen nicht folgenlos bleiben und wenigstens nachtr&auml;glich behoben werden.</p>
<p>Die Richtlinie verliert au&szlig;erdem kein Wort &uuml;ber die Problematik, dass Mitgliedstaaten selbst Begehrlichkeiten &uuml;ber ausnutzbare Sicherheitsl&uuml;cken haben und diese f&uuml;r eigene Angriffe nutzen k&ouml;nnen.(9)Die Pl&auml;ne des BND, noch unver&ouml;ffentlichte Sicherheitsl&uuml;cken, sogenannte Zero Day Exploits, zu kaufen, setzen bewusst die Sicherheit der B&uuml;rger_innen aufs Spiel und fachen den Schwarzmarkt f&uuml;r den Verkauf von Sicherheitsl&uuml;cken an.</p>
<p>Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass Softwareprodukte aus der Richtlinie ausgeklammert sind (Erw&auml;gungsgrund 24). Klare Haftungsregeln k&ouml;nnen jedoch zu einem starken wirtschaftlichen Anreiz f&uuml;r die Hersteller von Software sein, um IT-Sicherheit proaktiv zu betreiben. Eindeutige Haftungsregelungen schaffen Anreize zur Qualit&auml;tssicherung.</p>
<p>Problematisch ist des Weiteren das Ausschlie&szlig;en von Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Die Gr&ouml;&szlig;e eines Unternehmens ist nicht zwangsl&auml;ufig f&uuml;r seine Bedeutung als kritische Infrastruktur ausschlaggebend. Oft wird als Beispiel angef&uuml;hrt, dass der Ausfall eines kleinen Betreibers, z.B. eines lokalen Wasserversorgers, keine gr&ouml;&szlig;eren Auswirkungen habe. Dabei wird vernachl&auml;ssigt, dass beispielsweise sehr viele Wasserversorger &auml;hnliche, wenn nicht sogar identische Steuerungssysteme nutzen. Gezielt ausgenutzte Schwachstellen in diesen Systemen k&ouml;nnen damit eine gro&szlig;e Anzahl &#8222;kleiner Betreiber&#8220; beeintr&auml;chtigen und in der Gesamtheit durchaus eine erhebliche St&ouml;rung verursachen.(10)</p>
<h5>Die Position des Europ&auml;&shy;i&shy;schen Parlaments &ndash; Stand M&auml;rz 2014</h5>
<p>Als federf&uuml;hrender Ausschuss wurde im April 2013 der Ausschuss fu&#776;r Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europ&auml;ischen Parlaments benannt. Au&szlig;erdem erarbeiteten auch der Ausschuss f&uuml;r b&uuml;rgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und der Ausschuss f&uuml;r Industrie, Forschung und Energie (ITRE) Stellungnahmen zum Richtlinienvorschlag. Berichterstatter ist Andreas Schwab (CDU). Das Europ&auml;ische Parlament legte seinen Standpunkt(11) in erster Lesung zum Vorschlag der NIS-Richtlinie am 13. M&auml;rz 2014 fest. W&auml;hrend eine Reihe von &Auml;nderungsantr&auml;gen aus dem LIBE(12), v.a. im Bereich Datenschutz, vom IMCO aufgenommen wurden, haben zahlreiche andere wichtige &Auml;nderungsantr&auml;ge wie z.B. Haftungsregelungen von Softwareherstellern keine Mehrheit gefunden. Der wohl gr&ouml;&szlig;te Unterschied zum Vorschlag der Kommission bezieht sich auf den Anwendungsbereich der Richtlinie. Laut Parlament soll die Richtlinie nicht f&uuml;r Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft wie z.B. soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Cloud-Computing-Dienste gelten. Stattdessen legt das Europ&auml;ische Parlament den Fokus auf sogenannte kritische Infrastrukturen, also Sektoren wie Strom, Transport, Wasser und Energie.</p>
<p>Als Begr&uuml;ndung f&uuml;hrt das Parlament in einem Arbeitsdokument an, dass der Kommissionsvorschlag Dienste der Informationsgesellschaft wie Internet-Zahlungs-Gateways, E-Commerce-Plattformen, soziale Netzwerke, Suchmaschinen, usw. nicht klar definiert. Klare Definitionen seien allerdings im Interesse der Rechtssicherheit der EU-Gesetzgebung n&ouml;tig. Der Titel des Gesetzes &#8222;Richtlinie &uuml;ber Ma&szlig;nahmen zur Gew&auml;hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union&#8220; macht damit in der Parlamentsposition einen Anspruch geltend, der so nicht eingel&ouml;st werden kann. De facto besch&auml;ftigt sich die Richtlinie vor allen Dingen mit kritschen Infrastrukturen und kaum noch mit IT-Sicherheit. Es bleibt somit eine Regelungsl&uuml;cke im Bereich der sensible Daten verarbeitenden Wirtschaft im Internet. F&uuml;r Dienste der Informationsgesellschaft sieht das Parlament lediglich Kooperation auf freiwilliger Grundlage und damit eine Selbstregulierung der Betreiber vor. Konnte das Parlament dem Druck der IT-Lobby nicht standhalten? Bleibt es bei freiwilligen Regelungen, werden sich Unternehmensverb&auml;nde wie BITKOM(13), EDIMA und DIGITALEUROPE(14 freuen.</p>
<h5>Inter&shy;in&shy;sti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle Verhand&shy;lungen &ndash; seit Oktober 2014 </h5>
<p>Im Oktober 2014 begannen die interinstitutionellen Verhandlungen (Triloge) zur NIS-Richtlinie. Auf Seiten des Rats gab es zwar noch keine Position der Mitgliedstaaten, nach Ansicht der italienischen Pr&auml;sidentschaft schienen allerdings die wichtigsten Grunds&auml;tze und allgemeinen Leitlinien klar zu sein und erste Sondierungsgespr&auml;che mit dem Europ&auml;ischen Parlament begannen. Anfangs erwartete das Parlament noch im Herbst 2014 eine Einigung im Rat zur Richtlinie. In der Regel beginnen die Trilogverhandlungen erst, wenn alle Insitutionen sich auf ihren eigenen Standpunkt geeinigt haben. Die Hoffnungen auf ein vollst&auml;ndiges Verhandlungsmandat des Rats, den general approach (allgemeine Ausrichtung), wurden jedoch entt&auml;uscht. Die Mitgliedstaaten konnten lediglich st&uuml;ckweise Positionen zum Verhandlungsstand(15) liefern.</p>
<p>Die mit Spannung erwartete (unvollst&auml;ndige) Position des Rats aus Oktober 2014(16) &uuml;berraschte das Verhandlungsteam auf Seiten des Parlaments sehr, denn der Rat schien kaum zur Kooperation bereit. Der Rat l&ouml;schte f&uuml;nf Artikel aus dem Kommissionsvorschlag und ersetzte sie mit den zwei neuen Artikeln 8 (a) und 8 (b) zur Kooperationsgruppe und den CERT-Netzwerken. Die Artikel 9 (Sicheres System f&uuml;r den Informationsaustausch), 10 (Fr&uuml;hwarnungen), 11 (Koordinierte Reaktion) und 12 (NIS-Kooperationsplan der Union) entfielen vollst&auml;ndig. Insgesamt sind dadurch die Bestimmungen des Kapitels III deutlich verw&auml;ssert, wodurch das urspr&uuml;ngliche Konzept eines Kooperationsmechanismus ineffektiv wird. Als Begr&uuml;ndung wies der Rat darauf hin, dass die strategisch-politische Zusammenarbeit und die operative Zusammenarbeit zwei sich nicht gegenseitig ausschlie&szlig;ende Konzepte seien. Sein Fokus liegt allerdings deutlich auf der strategischen Zusammenarbeit. Es l&auml;sst sich feststellen, dass die Mitgliedstaaten untereinander kaum zur Kooperation bereit sind. Die urspr&uuml;ngliche Intention der Kommission, mithilfe von NIS finanziellen Schaden vom europ&auml;ischen Binnenmarkt abzuwenden, wird in den Mitgliedstaaten als zu starke Einmischung in ihre nationale Sicherheit empfunden. Der europaweite Austausch im Bereich der IT-Sicherheit wird zwar als wichtig eingestuft, unklar ist allerdings, wie offen sich die Mitgliedstaaten tats&auml;chlich &uuml;ber Probleme der nationalen Sicherheit miteinander austauschen wollen. Offen bleibt auch, ob sie es zulassen werden, dass die Europ&auml;ische Kommission diese Gespr&auml;che leitet.</p>
<p>Bis Ende 2014 konnte man sich in zwei Trilogen nicht auf einen gemeinsamen Text einigen. Das Parlament stimmte im Dezember 2014 zwar zu, den Vorschlag des Rats zu ber&uuml;cksichtigen, die Artikel 9 bis 12 zu l&ouml;schen, aber nur unter der Bedingung, dass wesentliche Elemente aus dem urspr&uuml;nglichen Kooperationsmechanismus in die neuen Artikel 8a und 8b Eingang finden. Parlament und Rat einigten sich im Dezember 2014 darauf, dass die Verhandlungen erst weitergef&uuml;hrt werden, sobald der Rat eine umfassendere Position zum Richtlinienvorschlag bezieht. Nach &uuml;ber dreimonatiger Verhandlungspause begann die lettische Ratspr&auml;sidentschaft die Verhandlungen mit dem Parlament fortzuf&uuml;hren. Das neue Mandat der Letten(17) macht dem Parlament zwar einige Zugest&auml;ndnisse, Artikel 8a und 8b sind jedoch deutlich schw&auml;cher, als der mit den Italienern verhandelte Kompromiss. Das Parlament fordert z.B., dass die Mitgliedstaaten regelm&auml;&szlig;ige &#8222;peer reviews&#8220; (Gutachten) im Bereich NIS einholen, w&auml;hrend der Rat nur &#8222;Gespr&auml;che auf freiwilliger Basis&#8220; vorsieht. Au&szlig;erdem strebt das Parlament an, dass Erfahrungen mit einschl&auml;gigen Stellen wie dem Europ&auml;ischen Zentrum zur Bek&auml;mpfung der Cyberkriminalit&auml;t (EC3) und Datenschutzbeh&ouml;rden ausgetauscht werden &#8211; diesen Teil l&ouml;scht der Rat komplett. Dar&uuml;ber hinaus fortdert das Parlament regelm&auml;&szlig;ige Berichte &uuml;ber die Zusammenarbeit. Auch eine derartige Berichtspflicht sieht der Rat nicht vor.</p>
<p>Kritisiert wird weiterhin, dass sich NIS v.a. auf sogenannte kritische Infrastrukturen beziehe, wobei offen bleibt, wann ein Betreiber &#8222;kritisch genug&#8220; ist. Dies soll von jedem Mitgliedstaat selbst definiert werden. Ob Dienste der Informationsgesellschaft auch zum Anwendungsbereich der Richtlinie geh&ouml;ren sollen, ist noch Verhandlungssache. Am 30. April 2015 fand eine dritte Trilog-Sitzung statt, bei der keine Einigung erzielt wurde. Die Standpunkte des Rates und des Europ&auml;ischen Parlaments liegen immer noch weit auseinander. Ein weiterer Trilog ist f&uuml;r Juni geplant</p>
<h5>Fazit und Forderungen an eine wirksame NIS-Richt&shy;linie</h5>
<p>In der Sache verdient der Vorschlag zur Gew&auml;hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit Unterst&uuml;tzung, er geht aber nicht weit genug. Bestenfalls dokumentieren die vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmen erfolgte Angriffe und reagieren auf diese. Pr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen &#8211; etwa die verantwortungsvolle Ver&ouml;ffentlichung bekannter Sicherheitsl&uuml;cken enth&auml;lt die Richtlinie nicht. Auch die Schaffung von Anreizen f&uuml;r Hersteller von IT-Systemen, in mehr Sicherheit zu investieren, sieht die Richtlinie nicht vor. Die Enth&uuml;llungen von Edward Snowden, die j&uuml;ngsten Attacken auf den Bundestag, auf den franz&ouml;sischen Fernsehsender TV5 Monde oder auf die belgische Tageszeitung Le Soir machen deutlich, wie sehr die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gef&auml;hrdet ist.</p>
<p>Eine gesamteurop&auml;ische Debatte zu NIS ist dringend notwendig. Mit all ihren Schw&auml;chen kann die vorgelegte NIS-Richtlinie nur ein erster Schritt in Richtung IT-Sicherheit sein. Was wir brauchen, sind generelle Mindeststandards f&uuml;r die IT-Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen sowie klare Haftungsregelungen f&uuml;r Hersteller. Die Kommission ist deshalb weiterhin in der Bringschuld, Gesetzesvorschl&auml;ge zu unterbreiten, damit die europ&auml;ische Netz- und Informationssicherheit gew&auml;hrleistet werden kann. IT-Sicherheit ist eine Vertrauensfrage. Leider scheinen die Mitgliedstaaten untereinander kaum zur Kooperation bereit zu sein. Dass laut Parlament die Richtlinie nicht f&uuml;r Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft gelten soll und stattdessen nur f&uuml;r sogenannte kritische Infrastrukturen, ist ambitionslos und eine gro&szlig;e Schw&auml;che. Eine starke NIS-Richtlinie muss alle Bereiche der Informationstechnologie durchdringen, um wirksam zu sein. Es wundert auch, dass das Europ&auml;ische Parlament zur gleichen Zeit einen sehr starken Abschlussbericht zur Sonderuntersuchung des Parlaments zum &Uuml;berwachungsprogramm der NSA und anderer Geheimdienste(18)verabschiedet hat. In diesem Abschlussbericht geht es auch um die Verbesserung der IT-Sicherheit in der EU. In diesem Bericht werden klare Ziele und greifbare L&ouml;sungsm&ouml;glichkeiten aufgef&uuml;hrt:</p>
<ul>
<li>Mehr in IT-Kapazit&auml;t und -Sicherheit der EU investieren. Das verringert die Anf&auml;lligkeit der EU gegen&uuml;ber Angriffen.</li>
<li>Mehr in lokale und unabh&auml;ngige Technologien der EU investieren und IT-Schl&uuml;sselkapazit&auml;ten aufbauen. Ein digitaler &#8222;New Deal&#8220; ist erforderlich. Der Wettbewerbsvorteil europ&auml;ischer IT-Industrie soll genutzt werden.</li>
<li>Scharfe Verurteilung der Senkung von IT-Sicherheitsstandards mithilfe von &#8222;Backdoors&#8220; (&#8222;Hintert&uuml;ren&#8220;) durch die Geheimdienste.</li>
<li>Aufforderung an die Kommission, ihre bestehenden Befugnisse im Rahmen der Datenschutzrichtlinie f&uuml;r elektronische Kommunikation und Telekommunikation in vollem Umfang zu nutzen, um den Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation durch Ma&szlig;nahmen zu verbessern.</li>
<li>Verwendung von quelloffener Software in allen Umgebungen, in denen die IT-Sicherheit eine wichtige Rolle spielt. </li>
<li>Forderung genereller Verschl&uuml;sselung der Kommunikation einschlie&szlig;lich E-Mails und SMS.</li>
<li></ul>
<p>Noch laufen die Verhandlungen zur NIS-Richtlinie. Der Abschlussbericht zur Sonderuntersuchung des Parlaments zum &Uuml;berwachungsprogramm der NSA und anderer Geheimdienste bietet zahlreiche L&ouml;sungsvorschl&auml;ge. Nun liegt es an den Verhandelnden diese umzusetzen, damit die B&uuml;rger_innen vor Bedrohungen gesch&uuml;tzt werden.</p>
<p><i><b>ZORA&nbsp;SIEBERT&nbsp;&nbsp;</b> Jahrgang 1986, studierte Europ&auml;ische Studien und Internationale Beziehungen an den Universit&auml;ten Magdeburg, Brno, Stra&szlig;burg und Passau. Seit 2012 ist sie Mitarbeiterin des Mitglieds des Europ&auml;ischen Parlaments Jan Philipp Albrecht in Br&uuml;ssel. Dort ist sie u.a. f&uuml;r die Betreuung des Ausschuss fu&#776;r Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zust&auml;ndig.&nbsp; </i></p>
<h5>Anmerkungen:</h5>
<p>(1)&nbsp; Richtlinie des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates &uuml;ber Ma&szlig;nahmen zur Gew&auml;hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union, <a href="http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_directive_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_directive_de.pdf</a>.</p>
<p>(2)&nbsp; Cybersicherheitsstrategie der Europ&auml;ischen Union &#8211; ein offener, sicherer und gesch&uuml;tzter Cyberraum,</p>
<p><a href="http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_comm_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">ttp://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_comm_de.pdf</a>.<br />(3)&nbsp; Richtlinie des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates &uuml;ber Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates, <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0321+0+DOC+XML+V0//DE#BKMD-4" target="_blank" rel="noopener">http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0321+0+DOC+XML+V0//DE#BKMD-4</a></p>
<p>(4)&nbsp; Vgl. Begr&uuml;ndung NIS-Richtlinie, S. 2., <a href="http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_directive_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_directive_de.pdf</a>.</p>
<p>(5)&nbsp; Vgl. Begr&uuml;ndung NIS-Richtlinie, S. 9, <a href="http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_dir" target="_blank" rel="noopener">http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec_dir</a> ective_de.pdf.</p>
<p>(6)&nbsp; Vertrag &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union, Artikel 26: (1) Die Union erl&auml;sst die erforderlichen Ma&szlig;nahmen, um nach Ma&szlig;gabe der einschl&auml;gigen Bestimmungen der Vertr&auml;ge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gew&auml;hrleisten., <a href="https://dejure.org/gesetze/AEUV/26.html" target="_blank" rel="noopener">https://dejure.org/gesetze/AEUV/26.html</a>.</p>
<p>(7)&nbsp; Vgl. Begr&uuml;ndung NIS-RICHTLINIE, S&nbsp;2 <a href="http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec" target="_blank" rel="noopener">http://eeas.europa.eu/policies/eu-cyber-security/cybsec</a>_ directive_de.pdf</p>
<p>(8)&nbsp; <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?from=en&amp;uri=CELEX:52012PC0011" target="_blank" rel="noopener">http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52012PC0011&amp;from=en</a>.</p>
<p>(9)&nbsp; <a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2014-11/bnd-zero-day-exploit-sicherheit" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de/digital/internet/2014-11/bnd-zero-day-exploit-sicherheit</a>.</p>
<p>(10) Vgl. Prof. Dr.-Ing. Jochen H. Schiller, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erh&ouml;hung der Sicherheit informations-technischer Systeme / Drucksache 18/4096 vom 25.02.2015.</p>
<p>(11) Position des Europ&auml;ischen Parlaments vom 13.3.2014, <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/get" target="_blank" rel="noopener">http://www.europarl.europa.eu/sides/get</a> Doc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0244+0+DOC+XML+V0//DE.</p>
<p>(12) &Auml;nderungsantr&auml;ge des LIBE <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-521.696%2B02%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FDE" target="_blank" rel="noopener">http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-521.696%2b02%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE</a>.</p>
<p>(13) <a href="http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_Position_on_Cybersecurity_and_NIS-Directive" target="_blank" rel="noopener">http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_Position_on_Cybersecurity_and_NIS-Directive</a>. pdf.</p>
<p>(14) <a href="http://www.digitaleurope.org/DesktopModules/Bring2mind/DMX/Download.aspx?Command=Core_Download&amp;EntryId=930&amp;PortalId=0&amp;TabId=353" target="_blank" rel="noopener">http://www.digitaleurope.org/DesktopModules/Bring2mind/DMX/Download.aspx?Command=Core_Download&amp;EntryId=930&amp;PortalId=0&amp;TabId=353</a>.</p>
<p>(15) Ratsposition zu NIS vom 3. Oktober 2014, <a href="http://statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-NIS" target="_blank" rel="noopener">http://statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-NIS</a>&#8211; prep-trilogue-13848-14.pdf.</p>
<p>(16) Ratsposition zu NIS vom 3. Oktober 2014, <a href="http://statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-NIS" target="_blank" rel="noopener">http://statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-NIS</a>&#8211; prep-trilogue-13848-14.pdf.</p>
<p>(17) Ratsposition zu NIS vom 5. M&auml;rz 2015, <a href="http://statewatch.org/news/2015/mar/eu-council-NIS-con" target="_blank" rel="noopener">http://statewatch.org/news/2015/mar/eu-council-NIS-con</a> solidated-multi-col-6788-15.pdf.</p>
<p>(18) Zusammenstellung des LIBE-Ausschuss &uuml;ber alle Dokumente zur Sonderuntersuchung des Parlaments zum &Uuml;berwachungsprogramm der NSA und anderer Geheimdienste, <a href="http://www.europarl/" target="_blank" rel="noopener">http://www.europarl</a>. europa.eu/committees/en/libe/subject-files.html?id=20130923CDT71796.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/209/publikation/europaeische-dimension-von-cybersicherheit-vollstaendig/">Europäische Dimension von „Cybersicherheit“ (vollständig)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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