{"id":23,"count":19,"description":"Patientenverf&uuml;gungen\n\nImmer mehr Menschen wollen die Gewissheit haben, dass sie &uuml;ber die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen k&ouml;nnen, wenn sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls ihre Entscheidungsf&auml;higkeit verloren haben. Die Vorstellung, am Lebensende zum Objekt hochtechnisierter Medizin zu werden und nichts dagegen tun zu k&ouml;nnen, fl&ouml;&szlig;t vielen Menschen Angst ein.\n\nPatientenverf&uuml;gung - ein Instrument der Vorsorge\n\nVor diesem Hintergrund setzen sich immer mehr Menschen fr&uuml;hzeitig mit der eigenen Behandlung am Lebensende auseinander. Dabei ziehen sie zunehmend in Betracht, mit Hilfe einer Patientenverf&uuml;gung f&uuml;r sich selbst Vorsorge zu treffen. In einer solchen Verf&uuml;gung kann der Patient festlegen, welche medizinischen Ma&szlig;nahmen im Falle einer Entscheidungsunf&auml;higkeit vorgenommen bzw. unterlassen werden sollen.\n\nInformationen zur <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/bioethik\/patientenverfuegung\/anwendung-muster\/\">Anwendung von Patientenverf&uuml;gungen<\/a>, ihrer Verbindlichkeit und Reichweite sowie einen Mustertext der Humanistischen Union finden Sie unter <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/bioethik\/patientenverfuegung\/anwendung-muster\/\">Muster &amp; Anwendungen<\/a>.&nbsp;Einen &Uuml;berblick &uuml;ber das jahrzehntelange Engagement der Humanistischen Union f&uuml;r die Anerkennung von Patientenverf&uuml;gungen bietet Ihnen unser <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/bioethik\/patverfg\/archiv\/\">Archiv<\/a>.\n\nFehlende rechtliche Regelung f&uuml;hrt zu Verunsicherungen\n\nPatientenverf&uuml;gungen werden immer popul&auml;rer. In der Praxis sind sie von gro&szlig;er Bedeutung f&uuml;r die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechtes eines jeden. Obwohl die juristische Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen immer weniger bestritten wird, fehlt es bisher an einer gesetzlichen Regelung. Das f&uuml;hrt in der Praxis immer wieder zu Verunsicherungen, inwiefern Patientenverf&uuml;gungen verbindlich sind und bei welchen Stadien einer Erkrankung sie gelten. Auch die Frage, wann besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollm&auml;chtigten vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden m&uuml;ssen, wird immer wieder gestellt.\n\nDie Humanistische Union sieht deshalb einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf, um diese Verunsicherungen auszur&auml;umen. Die Humanistische Union hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Hier finden Sie ausf&uuml;hrliche Informationen zur bisherigen <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/bioethik\/patientenverfuegung\/recht\/\">Rechtsprechung<\/a>&nbsp;und zur aktuellen Debatte um eine <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/bioethik\/patientenverfuegung\/gesetzgebung\/\">gesetzliche Regelung<\/a> der Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen.\n\nAnerkennung der Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen\n\nDie Rechtssprechung akzeptiert die Patientenverf&uuml;gung als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen. In seinen Beschl&uuml;ssen aus den Jahren 2003 und 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenverf&uuml;gung n&auml;her bestimmt.&nbsp;Zugleich bezeichnete er eine gesetzliche Regelung als w&uuml;nschenswert.\n\nNach dem sich &Auml;rzteverb&auml;nde anfangs gegen die Anerkennung von Patientenverf&uuml;gung sperrten, hat die Bundes&auml;rztekammer in ihren Grunds&auml;tzen zur Sterbebegleitung von 2004 sowie in ihren Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverf&uuml;gungen von 2007 die Verbindlichkeit des Patientenwillens inzwischen anerkannt. 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Informationen zur Anwendung von Patientenverf&uuml;gungen, ihrer Verbindlichkeit und Reichweite sowie einen Mustertext der Humanistischen Union finden Sie unter Muster &amp; Anwendungen.&nbsp;Einen &Uuml;berblick &uuml;ber das jahrzehntelange Engagement der Humanistischen Union f&uuml;r die Anerkennung von Patientenverf&uuml;gungen bietet Ihnen unser Archiv. Fehlende rechtliche Regelung f&uuml;hrt zu Verunsicherungen Patientenverf&uuml;gungen werden immer popul&auml;rer. In der Praxis sind sie von gro&szlig;er Bedeutung f&uuml;r die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechtes eines jeden. Obwohl die juristische Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen immer weniger bestritten wird, fehlt es bisher an einer gesetzlichen Regelung. Das f&uuml;hrt in der Praxis immer wieder zu Verunsicherungen, inwiefern Patientenverf&uuml;gungen verbindlich sind und bei welchen Stadien einer Erkrankung sie gelten. Auch die Frage, wann besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollm&auml;chtigten vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden m&uuml;ssen, wird immer wieder gestellt. Die Humanistische Union sieht deshalb einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf, um diese Verunsicherungen auszur&auml;umen. Die Humanistische Union hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Hier finden Sie ausf&uuml;hrliche Informationen zur bisherigen Rechtsprechung&nbsp;und zur aktuellen Debatte um eine gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen. Anerkennung der Verbindlichkeit von Patientenverf&uuml;gungen Die Rechtssprechung akzeptiert die Patientenverf&uuml;gung als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen. 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