{"id":2932,"count":0,"description":"Dankrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Unionin&nbsp;Freiburg am 16. September 2006.\n\n&Uuml;ber die Zuerkennung dieses Preises freue ich mich wirklich. Es ist ein bedeutender Preis. Er wird von der Humanistischen Union verliehen, die seit ihrer Gr&uuml;ndung ein demokratisches Gewissen der Bundesrepublik geworden ist, und er gilt der <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/fritz-bauer-preis\/geschichte-und-hintergruende\/\">Erinnerung und dem politischen Erbe Fritz Bauers<\/a>, einem Mitbegr&uuml;nder der Humanistischen Union. Heribert Prantl hat in seiner Rede zum 100. Geburtstag Bauers den Kampf dieses Mannes um die Bew&auml;ltigung der nationalsozialistischen Vergangenheit, um die Rehabilitierung der Widerstandsk&auml;mpfer, f&uuml;r die Anerkennung eines Widerstandsrechtes, f&uuml;r die Humanit&auml;t der Rechtsordnung eindrucksvoll geschildert und die Frage gestellt, was das noch heute f&uuml;r uns bedeutet. \n\nDiese Frage stellt sich bei jeder Preisverleihung neu. Wenn sie nicht nur eben eine Preisverleihung sein soll, dann mu&szlig; man sich dar&uuml;ber Rechenschaft ablegen, ob man der Erinnerung an den Namensgeber des Preises gerecht geworden ist und was sie anmahnt.\n\nIch habe Fritz Bauer nicht pers&ouml;nlich gekannt. Aber er war mir ein Begriff. Er war Landgerichtspr&auml;sident in Braunschweig, als ich dort mit Gl&uuml;ck und knapper Not aus der Sowjetischen Besatzungszone, der SBZ, wie man damals sagte, ankam. Jahre sp&auml;ter war ich Referendar in Marburg, als er zum Generalstaatsanwalt in Frankfurt berufen wurde. Seitdem Fritz Bauer aus seinem skandinavischen Exil nach Deutschland gekommen war, wurde nicht nur das Widerstandsrecht zu seinem Thema, sondern die Frage, ob man ein Volk dazu gewinnen k&ouml;nnte, sich zu seiner Vergangenheit und zu seinem geschichtlichen Versagen zu bekennen und wie man daraus die Bereitschaft seiner B&uuml;rger wecken kann, eben deswegen Verantwortung f&uuml;r die Zukunft zu &uuml;bernehmen. Eben diese Frage nach der Verantwortung f&uuml;r die Vergangenheit und f&uuml;r die Zukunft hat auch mich damals umgetrieben - und tut es noch heute. \n\nJeder von uns kennt die Rede des damaligen Bundespr&auml;sidenten v. Weizs&auml;cker im Plenarsaal des Bundestages zum 8. Mai 1945 mit diesem Satz: \"Das Vergessenwollen verl&auml;ngert das Exil und das Geheimnis der Vers&ouml;hnung hei&szlig;t Erinnerung\". Er mahnte, die Vergangenheit anzunehmen, wie sie wirklich war. \"Wer vor der Vergangenheit die Augen verschlie&szlig;t, wird blind f&uuml;r die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anf&auml;llig f&uuml;r neue Ansteckungsgefahren.\" \n\nWir erinnern uns an die einhellige uneingeschr&auml;nkte Zustimmung der damaligen deutschen &Ouml;ffentlichkeit. Das war 1985. Aber ich erinnere mich auch an die Rede Martin Walsers, ausgerechnet in der Paulskirche, zur Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels 1998, in der er &uuml;ber diese Erinnerung als von der \"Moralkeule Auschwitz\" sprach, von der er sich endlich befreien wollte. Die Elite der deutschen Bildungsb&uuml;rger erhob sich zu einer stehenden Ovation - mit Ausnahme zweier Zuh&ouml;rer in der ersten Reihe, Ignaz und Ida Bubis, die an ihre in Auschwitz ermordeten Angeh&ouml;rigen dachten. Nat&uuml;rlich behaupte ich nicht, da&szlig; Walser etwa Auschwitz billigen wollte oder da&szlig; er ein Antisemit sei. Aber diese Rede h&auml;tte auch ein Antisemit halten k&ouml;nnen. \n\nIch erinnere mich auch an die ha&szlig;erf&uuml;llten Emotionen gegen die sog. Wehrmachtsausstellung &uuml;ber den geplanten V&ouml;lkermord im Osten, und an den taktisch klug unterk&uuml;hlten Widerstand, als ich vergeblich daf&uuml;r warb, diese Ausstellung im Haus der Geschichte in Bonn zu zeigen. Das gehe schon aus technischen Gr&uuml;nden nicht, wurde mir bedeutet. Au&szlig;erdem habe man ja auch schon eine Ausstellung &uuml;ber das wechselseitige Schicksal der deutschen und der russischen Kriegsgefangenen gezeigt. Seitdem habe ich dieses Haus nicht mehr betreten und werde es auch in Zukunft meiden.\n\nIm Mai 1945 hat mich die \"Gnade der sp&auml;ten Geburt\" nicht beruhigt. Es hat mich besch&auml;ftigt, wie wir und die Menschen in unserer Umgebung mit dem zurechtkamen, was wir erlebt hatten. Selbst wir halben Kinder hatten doch gemerkt, da&szlig; es hinter dem einst gl&auml;nzenden und bejubelten Vorhang eine zweite Wirklichkeit gab und geben mu&szlig;te, auch wenn man sie uns nicht erkl&auml;rte. Aber sie war da. Man merkte sie aus unbedachten Redewendungen, in blutr&uuml;nstigen und schw&uuml;lstigen Liedertexten, im Erlebnis der h&ouml;hnisch so genannten \"Reichskristallnacht\", im Auftauchen der Menschen mit dem gelben Stern und ihrem spurlosen Verschwinden, bei dem sich deren Nachbarn Hausrat und Verm&ouml;gen unter den Nagel rissen. Offenbar wu&szlig;ten sie, da&szlig; die nicht zur&uuml;ckkommen werden. Das vollzog sich in v&ouml;lliger &Ouml;ffentlichkeit und niemand wurde daran gehindert, es zu sehen und sich dazu Gedanken zu machen, wenn man es denn wollte. Erst nachdem alles vorbei und &uuml;berlebt war, beteuerte pl&ouml;tzlich jeder, eigentlich dagegen gewesen zu sein. Unsere Lehrer, die das jeden Morgen \"Heil Hitler\" gebr&uuml;llt hatten, sprachen pl&ouml;tzlich ungeachtet unserer Erlebnisse von \"unseren Freunden von der Roten Armee\" und sagten wieder nichts, als allm&auml;hlich ein System aufgebaut wurde, das zwar nicht in seinem Inhalt, wohl aber in seinen Strukturen genau dem entsprach, dem wir gerade entkommen waren. \n\nAus den Mitl&auml;ufern wurden auf den Persilscheinen, der gr&ouml;&szlig;tem L&uuml;gensammlung der deutschen Geschichte, heimliche Widerstandsk&auml;mpfer. Ich war die vielf&auml;ltigen Ausreden satt und habe mich in Marburg monatelang in die B&uuml;cherei des Amerika-Hauses gesetzt, um die Dokumente und Verhandlungen der N&uuml;rnberger Prozesse nachzulesen. Was f&uuml;r ein Kontrast zu dem damals aufkommenden Gerede, Kriegsverbrecher als \"Kriegsverurteilte\" zu bezeichnen und den Versuchen, sie zu entschuldigen. \n\nEs ist das bleibende Verdienst Fritz Bauers, im Braunschweiger Remer-Proze&szlig; die Ehre der Widerstandsk&auml;mpfer des 20. Juli 1944 wiederhergestellt und durch den Auschwitz-Proze&szlig; in Frankfurt einen Teil der unerh&ouml;rten Verbrechen dokumentiert zu haben, die nicht - wie es immer hie&szlig; - im deutschen Namen, sondern von Deutschen begangen wurden, und zwar nicht etwa auf eigene Faust, sondern als ein systematischer Teil des Unrechtsstaates, dessen Urteile der Deutsche Bundestag erst 1998 nach langen Diskussionen um die Ermordung Dietrich Bonh&ouml;ffers jede Rechtswirkung abgesprochen hat. \n\nDamit hatte sich ein anderer Gedanke Fritz Bauers durchgesetzt, da&szlig; man n&auml;mlich nicht - wie das in den Urteilen der obersten Gerichte der ersten Nachkriegsjahre versucht wurde - unter dem Unrechtsm&uuml;ll des sog. Dritten Reiches noch Spuren normaler, guter alter Staatlichkeit hervorkramen k&ouml;nnte, sondern da&szlig; es ein Unrechtsstaat, eben ein Terror-Regime, gewesen war. \n\nDas war kein glatter Weg. Ich erinnere an die Verj&auml;hrungsdebatte, an die Diskussion &uuml;ber die Strafbarkeit der sog. Auschwitz - L&uuml;ge und an manchen Zweifel, ob man mit den Mitteln des Strafprozesses neben der historischen Verantwortung auch die individuelle Schuld noch richtig messen kann und in welchem Verh&auml;ltnis dann die tats&auml;chlich erkannten Strafen zu dem gigantischen Umfang der Verbrechen stehen sollten.\n\nFritz Bauer hat die Dokumentation der Taten und der Verantwortung mit den Mitteln des Strafprozesses erzwungen. Niemand kann dem mehr ausweichen. Aber Schuldbekenntnisse der einzelnen T&auml;ter, Mitl&auml;ufer, Mitwisser, Wegseher, eine wirkliche&nbsp; Kollektivscham&nbsp; - wie Theodor Heu&szlig; sie anmahnte -, ist ausgeblieben. \n\nBauer hat 1962 - also noch vor dem Auschwitz - Proze&szlig; - in einem noch heute lesenswerten und beeindruckendem Aufsatz &uuml;ber \"Die Schuld im Strafrecht\" die uns beherrschende Vorstellung von der Willensfreiheit des Menschen bestritten und als gedankliche Konstruktion zu dem Zweck bezeichnet, ein Vergeltungs- und S&uuml;hnestrafrecht zu verwirklichen, das eigentlich einen autorit&auml;ren Staat kennzeichne. In Wirklichkeit lasse die Wandlungsf&auml;higkeit menschlicher &Uuml;berzeugungen und Motivationen, ihre Abh&auml;ngigkeit von sozialen und kulturellen Gegebenheiten und von Vorbildern nur &uuml;brig, allein die Resozialisierung, also die mitmenschliche Hilfe als Sinn des Strafrechts und des Strafvollzugs anzuerkennen. Diese &Uuml;berzeugung mu&szlig; ihn im Auschwitz -Proze&szlig; auf eine harte Probe gestellt haben, weil er doch gerade diesen T&auml;tern zutreffend die Ausrede verweigerte, sie h&auml;tten nicht anders handeln k&ouml;nnen oder sie h&auml;tten ihre Taten nicht als Unrecht erkannt.\n\nWo immer man bei Fritz Bauer ankn&uuml;pft, an die Forderung nach einer humanit&auml;ren Rechtsordnung, an den Kampf um die Rehabilitierung des Rechts, an die Verpflichtung des Einzelnen Verantwortung zu &uuml;bernehmen, an die Verpflichtung des Staates, die W&uuml;rde des Einzelnen zu respektieren, immer bleibt die Frage, ob wir denn selbst in unserer Zeit der Anforderung gen&uuml;gen, diese Grundpositionen zu verteidigen und zu verwirklichen. \n\nDabei liegt es nahe, sich zuerst der Frage zu stellen, ob wir genug gegen neofaschistische, rassistische und antisemitische Umtriebe unserer Zeit tun, deren Zahl in den letzten Jahren gestiegen ist. Wir tun es nicht. Haben wir uns daran gew&ouml;hnt und blenden wir sie als unangenehm aus unserem kollektiven Bewu&szlig;tsein aus ? Mich hat vor einigen Wochen in D&uuml;sseldorf ein Besucher gefragt, er wisse zwar, da&szlig; der fr&uuml;here Pr&auml;sident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, Personenschutz gehabt hatte, aber was ich denn dazu sage, da&szlig; nun auch sein Grab st&auml;ndig gesch&uuml;tzt werde ? Es ist schwer, darauf ehrlich zu antworten. Es gibt zu viele Sch&auml;ndungen j&uuml;discher Friedh&ouml;fe und Gr&auml;ber, deren T&auml;ter nicht ermittelt wurden. \n\nMich beunruhigt, da&szlig; es in Ostdeutschland Bereiche gibt, die wie einen Stadtbezirk von Beirut als \"no-go-areas\" bezeichnet werden, die man besser meidet, wenn man Ausl&auml;nder ist oder jedenfalls so aussieht. Mich beunruhigt, da&szlig; die dortigen Ha&szlig;prediger den Eindruck haben, den tats&auml;chlichen, wenn auch heimlichen Volkswillen zu verwirklichen, den die anderen nur aus political correctness, aus Anpasserei, nicht zu &auml;u&szlig;ern wagen, und da&szlig; die &ouml;rtlichen kommunalen W&uuml;rdentr&auml;ger diese Vorg&auml;nge verniedlichen oder &auml;ngstlich hinnehmen. Nat&uuml;rlich hat das etwas mit der sozialen Situation von Leuten zu tun, die zur St&auml;rkung ihres Selbstgef&uuml;hls Opfer suchen, denen gegen&uuml;ber sie m&auml;chtig sein und auf denen sie herumtrampeln k&ouml;nnen. Da entwickelt sich etwas, das ganz unabh&auml;ngig von den Wahlergebnissen ernsthafter und intensiver Aufmerksamkeit bedarf und das man wegen seiner sozialen Wurzeln und wegen seines Umfanges nicht allein der Polizei oder privaten B&uuml;rgerinitiativen zur Erledigung zuschieben kann. Ich werbe seit Jahren daf&uuml;r, im Bundeshaushalt ein breit angelegtes Hilfsprogramm f&uuml;r kommunale Jugendarbeit insbesondere in den ostdeutschen Bundesl&auml;ndern zu verankern, an dem sich auch Unternehmen, private Organisationen, Verb&auml;nde, Vereine, Kommunen Westdeutschlands mit Spenden, Patenschaften, Stipendien, Lehrg&auml;ngen beteiligen k&ouml;nnten und sollten. Stattdessen gibt es nur eine Reihe kleinerer, sich verzettelnder Ma&szlig;nahmen und Programme.\n\nIch vermisse eine &uuml;berzeugende Bilanz des Bundes und der L&auml;nder &uuml;ber ihre bisherigen Bem&uuml;hungen in dieser Sache.\n\nDie zweite Sorge gilt der Humanit&auml;t unserer Rechtsordnung und der Verfassungswirklichkeit der B&uuml;rgerrechte. Fritz Bauer hat die Verirrungen unserer Zeit nicht mehr erlebt, die den Studentenunruhen und der St&ouml;rung der gutb&uuml;rgerlichen Saturiertheit und Selbstsicherheit der westdeutschen bundesrepublikanischen Gesellschaft seit dem Ende der 60er Jahre folgten. Ich meine den Terrorismus der RAF, der heute verharmlosend Deutscher Herbst genannt wird, die Versuche, bestimmte wirtschaftliche Gro&szlig;projekte mit polizeilichen Mitteln durchzusetzen, die beispiellose innenpolitische Aufr&uuml;stung der letzten 25 Jahre durch immer h&ouml;here Strafdrohungen und wachsende polizeiliche Eingriffsrechte, den schleichenden Umbau unseres Straf- und Strafverfahrensrechts in ein pr&auml;ventiv - polizeiliches &Uuml;berwachungsrecht, die wachsenden innerstaatlichen Zust&auml;ndigkeiten der Nachrichtendienste, den fast v&ouml;lligen Abbau des Asylrechts und des Fernmeldegeheimnisses bis hin zum dreisten Zugriff des Staates auf den Kernbereich privater Lebensbeziehungen - auf das Gespr&auml;ch unter vier Augen in der eigenen Wohnung - und bis hin zu der Vorstellung, der Staat in der Gestalt des Herrn Verteidigungsministers k&ouml;nne notfalls ein paar hundert Passagiere eines Flugzeugs erschie&szlig;en lassen, wenn er meint, damit eine Gefahr f&uuml;r andere Menschen abwenden zu k&ouml;nnen, also nach Erw&auml;gungen der Opportunit&auml;t. Das Leben der B&uuml;rger kann doch keine staatliche Verf&uuml;gungsmasse werden, die seinem Ermessen unterliegt!\n\nEs ist fast erheiternd, da&szlig; wir bei der sog. Schleierfahndung - also bei dem Recht der Polizei, jedermann im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum auch ohne Verdacht &uuml;berpr&uuml;fen zu k&ouml;nnen -, bei dem Preu&szlig;ischen Polizeirecht von 1850 angelangt sind, das damals allerdings noch die Ausrufung des Belagerungszustandes voraussetzte. Oder da&szlig; wir beim Gro&szlig;en Lauschangriff das Gespr&auml;ch eines Belauschten mit seiner Mutter oder seiner Ehefrau weniger sch&uuml;tzen als sein Gespr&auml;ch mit dem Steuerberater. Und was hei&szlig;t: Beobachtung des \"Vorfeldes\": Wo beginnt es? Soll es f&uuml;r polizeiliche T&auml;tigkeit schon gen&uuml;gen, wenn sie im Kopf eines Menschen b&ouml;se Gedanken vermutet?\n\nWir beginnen, die Ma&szlig;st&auml;be zu verlieren. Es war f&uuml;r mich erschreckend, da&szlig; Offiziere eines Jagdgeschwaders erkl&auml;rt haben, sie w&uuml;rden auf Befehl auch ein vollbesetztes entf&uuml;hrtes Passagierflugzeug abschie&szlig;en, Befehl sei Befehl. Man m&uuml;sse dem System vertrauen und schulde ihm Gehorsam. W&uuml;rden sie das auch dann sagen, wenn sie die vielleicht hundert, vielleicht zweihundert M&auml;nner, Frauen und Kinder nicht mit einem Knopfdruck in ihrem Cockpit, sondern einzeln, einen nach dem anderen, erschie&szlig;en m&uuml;&szlig;ten? Was f&uuml;r ein Kontrast zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Degradierung eines Offiziers der Bundeswehr aufhob, der sich aus Gewissensgr&uuml;nden geweigert hatte, indirekt an dem Irak-Krieg mitzuwirken, f&uuml;r den er keine v&ouml;lkerrechtliche Grundlage erkennen konnte! \n\nSoll man sich dar&uuml;ber aufregen, wenn der Verteidigungsminister erkl&auml;rt, er w&uuml;rde ungeachtet des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notfalls ein Flugzeug eben abschie&szlig;en lassen, wenn er also erkl&auml;rt, einen Mord anordnen zu wollen, n&auml;mlich die vorsorgliche T&ouml;tung mit gemeingef&auml;hrlichen Mitteln, - und der Rest des Kabinetts schweigt dazu? Ja, man mu&szlig; sich dar&uuml;ber emp&ouml;ren, auch dar&uuml;ber, da&szlig; er hoffen kann, f&uuml;r seine markige Erkl&auml;rung Beifall zu erhalten. Der Minister sagt, er w&uuml;rde nach einem solchen Befehl zur&uuml;cktreten. Ist das alles? Er m&uuml;&szlig;te nicht nur entlassen, sondern vor Gericht gestellt werden, solange die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist.\n\nNicht alles ist unvertretbar, was ich hier in groben Z&uuml;gen als innenpolitische Aufr&uuml;stung bezeichnet habe. Nat&uuml;rlich mu&szlig; Kriminalit&auml;t bek&auml;mpft werden und nat&uuml;rlich mu&szlig; sich die Polizei dabei moderner Mittel bedienen k&ouml;nnen. Eine ganze Reihe dieser Ma&szlig;nahmen sind auf eine breite &ouml;ffentliche Zustimmung einer um ihre Sicherheit besorgten Bev&ouml;lkerung gesto&szlig;en. Aber es ist unverkennbar, da&szlig; unter Berufung auf immer neue Feinde des Rechtsstaats, die RAF, die Organisierte Kriminalit&auml;t, die Drogenmafia, die von Schleusern herbeigef&uuml;hrte Ausl&auml;nderschwemme, der massenhafte Mi&szlig;brauch des Asylrechts, die Terroristen, die Islamisten, die Ha&szlig;prediger, immer neue staatliche Eingriffs- und Kontrollrechte eingef&uuml;hrt worden sind, die unsere Freiheiten und B&uuml;rgerrechte wesentlich eingeschr&auml;nkt haben, insbesondere, wenn sie sich nicht nur gegen den T&auml;ter, sondern gegen Personen richten, die sich rechtm&auml;&szlig;ig verhalten, aber vorsorglich oder vorbeugend Objekt polizeilicher Ma&szlig;nahmen werden, weil die Polizei argw&ouml;hnt, sie k&ouml;nnten in Zukunft eine Straftat begehen wollen. Da fangen wir an, nicht b&ouml;se Taten, sondern vermutete b&ouml;se Gedanken zu verfolgen.\n\nDer fr&uuml;here Bundesinnenminister Gerhart Baum hat einmal ein Buch unter dem Titel: \"Der Staat auf dem Weg zum B&uuml;rger\" ver&ouml;ffentlicht. Ich habe den Eindruck, da&szlig; der Staat eher auf der Suche nach Gegnern war, nach immer neuen apokalyptischen Reitern, nach Gefahren, die es im Sinn einer wehrhaften Demokratie abzuwehren gilt. Da wird die Freiheit zu einer Gefahr, vor der man bei der Sicherheit Zuflucht nehmen mu&szlig;.\n\nIch wage die These, da&szlig; es nicht in erster Linie der tats&auml;chliche Umfang dieser Gefahren ist, der zu einer Aufgabe einst schwer erk&auml;mpfter Freiheiten verleitet hat, sondern da&szlig; der schleichende Umbau und Abbau unserer Rechtskultur zu einer Gew&ouml;hnung f&uuml;hrt, sich lieber anscheinend wohlmeinenden Besch&uuml;tzern anzuvertrauen als ein Risiko hinzunehmen. Das Risiko erscheint umso kleiner, als die Polizei ja nur die B&ouml;sen jagt, zu denen man selbst eben nicht geh&ouml;rt. Das ist politische Zechprellerei. Man will mehr Sicherheit und ist &uuml;berzeugt, da&szlig; man sie mit der Freiheit des anderen bezahlt. \"Ich schulde\", hat der D&uuml;sseldorfer Polizeipr&auml;sident Hans Lisken dazu einmal formuliert, \"meinem N&auml;chsten die Achtung seiner Rechte, aber nicht den Abbau meiner Freiheit zur Erh&ouml;hung seiner Sicherheit\". \n\nWenn man den j&auml;hrlichen <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/\">Grundrechte-Report<\/a> der Humanistischen Union liest, dann merkt man, wie eng das Korsett geworden ist, in das der liberale Geist des Grundgesetzes eingeschn&uuml;rt worden ist. Nicht nur steigender Wohlstand, sondern auch wachsende soziale Unsicherheit f&uuml;hrt zu einem st&auml;ndig zunehmenden, geradezu uners&auml;ttlichem Sicherheitsbed&uuml;rfnis, das man politisch und rechtlich zu begr&uuml;nden versucht. Besonders beliebt war das Zitat aus Wilhelm v. Humboldts Schrift &uuml;ber die \"Grenzen der Wirksamkeit des Staates\", da&szlig; Freiheit nicht ohne Sicherheit denkbar sei. Es ist das Schicksal der Klassiker, nur zitiert, aber nicht gelesen zu werden. Man mu&szlig; v. Humboldt lesen. Er war ja nicht so t&ouml;richt zu behaupten, da&szlig; die Freiheit des Einzelnen oder die gesellschaftliche Freiheit mit wachsenden staatlichen Kontroll- und &Uuml;berwachungsbefugnissen steige. Er hatte den vorrevolution&auml;ren Obrigkeitsstaat vor Augen und f&uuml;r ihn war Sicherheit, im sicheren Besitz der Freiheit zu sein. In einem &auml;hnlichen Kurzschlu&szlig; wie die Humboldt- Interpreten hat Isensee das Recht auf Sicherheit vor staatlicher Willk&uuml;r ungem&uuml;nzt in ein allgemeines Recht auf Sicherheit, als sei es ein ungeschriebenes oberstes Grundrecht, das dazu berechtigt, ja geradezu verpflichtet, alle anderen Grundrechte zu relativieren. Das ist eine vorkonstitutionelle &Uuml;berzeugung, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Im Fall v. Metzeler - oder sollte ich Daschner sagen - hat es eine auch unter Juristen immer breitere Diskussion dar&uuml;ber gegeben, ob das absolute Verbot der Folter nicht begrenzt werden m&uuml;sse, nat&uuml;rlich mit richterlicher Erlaubnis und unter &auml;rztlicher Kontrolle, wir sind ja schlie&szlig;lich keine Barbaren. Schlie&szlig;lich sei nicht jede Zuf&uuml;gung von Schmerzen gleich eine Folter. Ein anderer Staatsrechtler empfiehlt, auf Rechtsfeinde nicht mehr das &uuml;berkommene Strafrecht, sondern ein Feindrecht anzuwenden, so wie man in der Antike mit den Barbaren&nbsp; umging. Es h&auml;tte mich auch gewundert, wenn nicht irgendjemand versuchen w&uuml;rde, Guantanamo juristisch zu rechtfertigen. \n\nNachdenklicher macht mich Kay Waechter, der zutreffend davor warnt, in jedem polizeilichem Zugriff auf Informationsmittel der modernen Technologie einen verfassungswidrigen Angriff auf das Pers&ouml;nlichkeitsrecht zu sehen, der aber gleichzeitig die Frage stellt, ob es nicht auch einen demokratischen &Uuml;berwachungsstaat geben k&ouml;nne. Ja, wenn man in ihm noch bestimmen k&ouml;nnte, wer und was au&szlig;er der Stra&szlig;enverkehrsordnung sonst noch alles &uuml;berwacht wird, und wenn man sich auch in einem Staat noch frei f&uuml;hlen k&ouml;nnte, der den Charme eines blankgeputzten R&auml;derwerks hat, ein Staat, der alles sieht, alles h&ouml;rt, alles wei&szlig; und alles ahndet. Fr&uuml;her sagte man von &Ouml;sterreich - die Abschweifung sei mir erlaubt -, es sei zwar eine absolute Monarchie, aber gem&auml;&szlig;igt durch eine gro&szlig;z&uuml;gige Schlamperei. Da hatte man noch ein Bewu&szlig;tsein daf&uuml;r, da&szlig; Vollkommenheit unerbittlich ist und da&szlig; ein Teil des Datenschutzes, also des Pers&ouml;nlichkeitsrechtes, ja gerade darauf beruht, da&szlig; wir um der Humanit&auml;t willen versuchen, der Technik Menschlichkeit beizubringen - L&ouml;schungsfristen, weil man vergessen k&ouml;nnen mu&szlig;, Zweckbindung, weil niemand au&szlig;er Gott allwissend sein sollte, &Uuml;bermittlungsschranken, weil hemmungslose Tratscherei jedes Vertrauen zerst&ouml;rt, Schutz des Kernbereichs privater Lebenssph&auml;re, weil man die T&uuml;r hinter sich zumachen und jemandem beichten k&ouml;nnen mu&szlig;, auch wenn man nicht katholisch ist.\n\nEs gibt auch liberale Politiker, die von dem Paradigmenwechsel sprechen, da&szlig; man sich nicht mehr gegen den Staat sch&uuml;tzen m&uuml;sse, weil wir doch selbst der Staat seien. Das geht nicht ab ohne masochistische Z&uuml;ge. Da wird es hingenommen, wenn die Regierung m&ouml;glicherweise auch Abgeordnete einer demokratischen Partei vom Verfassungsschutz beobachten l&auml;&szlig;t - oder jedenfalls erkl&auml;rt, sie sage nichts dar&uuml;ber, ob sie dar&uuml;ber etwas wisse. Da wird die Abschaffung der Immunit&auml;t vorgeschlagen, weil man schlie&szlig;lich keine Privilegien habe. Nat&uuml;rlich haben sie welche und sollen sie auch haben, sogar gegen&uuml;ber der eigenen Fraktionsf&uuml;hrung, weil sie die Bev&ouml;lkerung vertreten, wen denn sonst? Sie sind ein selbst&auml;ndiges Verfassungsorgan. Wer das nicht versteht, hat die letzten 100 Jahre deutscher Geschichte nicht verstanden. In jedem Staat wird Macht ausge&uuml;bt, die mi&szlig;braucht werden kann und oft genug mi&szlig;braucht wird, ob nun der Staat mit den knallenden Stiefeln offener Macht oder auf den leisen Sohlen des wohlmeinenden Besch&uuml;tzers daherkommt. Die Aus&uuml;bung von Macht mu&szlig; immer kontrolliert werden und kontrolliert werden k&ouml;nnen!\n\nBisher hat noch jede Diktatur lauthals die Einheit von Staat und Volk verk&uuml;ndet. Aber die B&uuml;rger in Leipzig haben nicht gerufen: \"Wir sind der Staat\" sondern \"Wir sind das Volk\". Selbst in unserer freiheitlichen Demokratie gibt es Entscheidungen, die B&uuml;rger, die keine Revolution&auml;re sind, in Gewissenskonflikte treiben und dazu bringen lieber ihrem Gewissen, als den staatlichen Gesetzen zu folgen. Da m&ouml;gen die Sitzblockaden von Mutlangen oder von Gorleben umstrittener sein als die Gew&auml;hrung von Kirchenasyl f&uuml;r Kinder, die mit ihren Eltern abgeschoben werden sollen, obwohl sie vor 10 oder 15 Jahren hier geboren wurden und vorbildlich integriert sind. Wir k&ouml;nnen diesen B&uuml;rgern nicht vorwerfen, da&szlig; sie die Humanit&auml;t der Rechtsordnung einfordern. Darum darf man nicht nur fragen, was ein Staat kann oder k&ouml;nnen sollte, sondern wo die Grenzen sind, die er wahren mu&szlig;, wenn er von seinen B&uuml;rgern als Rechtsstaat verstanden und darum von ihnen verteidigt werden will. \"Man bek&auml;mpft\", hie&szlig; es einst in einem Aufruf der Humanistischen Union von 1978, dessen Erstunterzeichner der damalige Rechtsanwalt Otto Schily war, \"die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschr&auml;nkung.\" Das ist auch heute noch richtig, auch wenn er es selber nicht mehr glaubt.\n\nEs ist leicht, sich auch mit den Konservativen aller Parteien dar&uuml;ber zu einigen, da&szlig; es solche Grenzen staatlicher Macht geben mu&szlig;. Aber Konservative weichen aus, wenn es um die konkrete Festlegung geht, wo diese Grenzen gezogen werden m&uuml;ssen. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Gro&szlig;en Lauschangriff und zum Luftsicherheitsgesetz, aber auch das Urteil zum Nieders&auml;chsischen Polizeirecht und Urteile der Verfassungsgerichte von Sachsen und Mecklenburg - Vorpommern markieren solche Grenzen, denen der Gesetzgeber nur widerwillig und z&ouml;gernd folgt. \n\nWir leben noch nicht in einem &Uuml;berwachungsstaat. Aber wir sind zweifellos an einem Punkt angelangt, an dem die F&uuml;lle der Einzelma&szlig;nahmen und die Fortsetzung der Eingriffe nicht mehr hingenommen werden darf, weil sie beginnen, unser Rechtsdenken, die &Uuml;berzeugung von der Unverbr&uuml;chlichkeit unserer kulturellen Grundwerte zu vergiften und zu zerst&ouml;ren. Es ist bewunderungsw&uuml;rdig und offenbar notwendig, da&szlig; das Bundesverfassungsgericht die erw&auml;hnten Entscheidungen auf den Grundwert der Menschenw&uuml;rde st&uuml;tzt und sie in ihrem Kern auch vor einer verfassungs&auml;ndernden Mehrheit sch&uuml;tzt. Es gilt, um mit den beiden Verfassungsrichterinnen Hohmann-Dennhardt und J&auml;ger zu sprechen, nicht mehr den Anf&auml;ngen, sondern dem bitteren Ende zu wehren. Es hat mich ber&uuml;hrt, welches &ouml;ffentliche Echo diese Entscheidungen weit &uuml;ber die juristische Fachebene hinaus gehabt haben und da&szlig; diese Entscheidungen auch &uuml;ber ihren eigentlichen Anla&szlig; hinaus beginnen, das Recht der inneren Sicherheit zu beeinflussen. Sie verringern nicht die innere Sicherheit, sondern f&uuml;hren sie in ihren eigentlichen Kontext zur&uuml;ck, da&szlig; sie n&auml;mlich kein Selbstzweck ist, sondern dem inneren Frieden einer Gesellschaft dient, da&szlig; sie nicht nur ein Ergebnis polizeilicher Befugnisse ist, sondern darauf gr&uuml;ndet, da&szlig; der B&uuml;rger die Rechtsordnung als gerecht anerkennt und darum bereit ist, sie zu verteidigen und Verantwortung zu &uuml;bernehmen.\n\nFritz Bauer war ein Vorbild. Der Kampf um die Humanit&auml;t des Staates und seiner Rechtsordnung ist nicht beendet. Er wird nie beendet sein. Dazu mahnt auch die Verleihung dieses Preises, f&uuml;r den ich der Humanistischen Union herzlich danke.\n\n<i>Burkhard Hirsch<\/i>","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/fritz-bauer-preis\/2006-fritz-bauer-preis\/dankrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-der-humanistischen-union\/","name":"Dankrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union","slug":"dankrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-der-humanistischen-union","taxonomy":"category","parent":2893,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Dankrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/veranstaltungen\/buergerrechtspreise\/fritz-bauer-preis\/2006-fritz-bauer-preis\/dankrede-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-der-humanistischen-union\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Dankrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Dankrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Unionin&nbsp;Freiburg am 16. September 2006. &Uuml;ber die Zuerkennung dieses Preises freue ich mich wirklich. Es ist ein bedeutender Preis. Er wird von der Humanistischen Union verliehen, die seit ihrer Gr&uuml;ndung ein demokratisches Gewissen der Bundesrepublik geworden ist, und er gilt der Erinnerung und dem politischen Erbe Fritz Bauers, einem Mitbegr&uuml;nder der Humanistischen Union. Heribert Prantl hat in seiner Rede zum 100. Geburtstag Bauers den Kampf dieses Mannes um die Bew&auml;ltigung der nationalsozialistischen Vergangenheit, um die Rehabilitierung der Widerstandsk&auml;mpfer, f&uuml;r die Anerkennung eines Widerstandsrechtes, f&uuml;r die Humanit&auml;t der Rechtsordnung eindrucksvoll geschildert und die Frage gestellt, was das noch heute f&uuml;r uns bedeutet. Diese Frage stellt sich bei jeder Preisverleihung neu. Wenn sie nicht nur eben eine Preisverleihung sein soll, dann mu&szlig; man sich dar&uuml;ber Rechenschaft ablegen, ob man der Erinnerung an den Namensgeber des Preises gerecht geworden ist und was sie anmahnt. Ich habe Fritz Bauer nicht pers&ouml;nlich gekannt. Aber er war mir ein Begriff. Er war Landgerichtspr&auml;sident in Braunschweig, als ich dort mit Gl&uuml;ck und knapper Not aus der Sowjetischen Besatzungszone, der SBZ, wie man damals sagte, ankam. Jahre sp&auml;ter war ich Referendar in Marburg, als er zum Generalstaatsanwalt in Frankfurt berufen wurde. Seitdem Fritz Bauer aus seinem skandinavischen Exil nach Deutschland gekommen war, wurde nicht nur das Widerstandsrecht zu seinem Thema, sondern die Frage, ob man ein Volk dazu gewinnen k&ouml;nnte, sich zu seiner Vergangenheit und zu seinem geschichtlichen Versagen zu bekennen und wie man daraus die Bereitschaft seiner B&uuml;rger wecken kann, eben deswegen Verantwortung f&uuml;r die Zukunft zu &uuml;bernehmen. Eben diese Frage nach der Verantwortung f&uuml;r die Vergangenheit und f&uuml;r die Zukunft hat auch mich damals umgetrieben &#8211; und tut es noch heute. Jeder von uns kennt die Rede des damaligen Bundespr&auml;sidenten v. Weizs&auml;cker im Plenarsaal des Bundestages zum 8. Mai 1945 mit diesem Satz: &#8222;Das Vergessenwollen verl&auml;ngert das Exil und das Geheimnis der Vers&ouml;hnung hei&szlig;t Erinnerung&#8220;. Er mahnte, die Vergangenheit anzunehmen, wie sie wirklich war. &#8222;Wer vor der Vergangenheit die Augen verschlie&szlig;t, wird blind f&uuml;r die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anf&auml;llig f&uuml;r neue Ansteckungsgefahren.&#8220; Wir erinnern uns an die einhellige uneingeschr&auml;nkte Zustimmung der damaligen deutschen &Ouml;ffentlichkeit. Das war 1985. Aber ich erinnere mich auch an die Rede Martin Walsers, ausgerechnet in der Paulskirche, zur Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels 1998, in der er &uuml;ber diese Erinnerung als von der &#8222;Moralkeule Auschwitz&#8220; sprach, von der er sich endlich befreien wollte. Die Elite der deutschen Bildungsb&uuml;rger erhob sich zu einer stehenden Ovation &#8211; mit Ausnahme zweier Zuh&ouml;rer in der ersten Reihe, Ignaz und Ida Bubis, die an ihre in Auschwitz ermordeten Angeh&ouml;rigen dachten. Nat&uuml;rlich behaupte ich nicht, da&szlig; Walser etwa Auschwitz billigen wollte oder da&szlig; er ein Antisemit sei. Aber diese Rede h&auml;tte auch ein Antisemit halten k&ouml;nnen. Ich erinnere mich auch an die ha&szlig;erf&uuml;llten Emotionen gegen die sog. Wehrmachtsausstellung &uuml;ber den geplanten V&ouml;lkermord im Osten, und an den taktisch klug unterk&uuml;hlten Widerstand, als ich vergeblich daf&uuml;r warb, diese Ausstellung im Haus der Geschichte in Bonn zu zeigen. Das gehe schon aus technischen Gr&uuml;nden nicht, wurde mir bedeutet. Au&szlig;erdem habe man ja auch schon eine Ausstellung &uuml;ber das wechselseitige Schicksal der deutschen und der russischen Kriegsgefangenen gezeigt. Seitdem habe ich dieses Haus nicht mehr betreten und werde es auch in Zukunft meiden. Im Mai 1945 hat mich die &#8222;Gnade der sp&auml;ten Geburt&#8220; nicht beruhigt. Es hat mich besch&auml;ftigt, wie wir und die Menschen in unserer Umgebung mit dem zurechtkamen, was wir erlebt hatten. Selbst wir halben Kinder hatten doch gemerkt, da&szlig; es hinter dem einst gl&auml;nzenden und bejubelten Vorhang eine zweite Wirklichkeit gab und geben mu&szlig;te, auch wenn man sie uns nicht erkl&auml;rte. Aber sie war da. Man merkte sie aus unbedachten Redewendungen, in blutr&uuml;nstigen und schw&uuml;lstigen Liedertexten, im Erlebnis der h&ouml;hnisch so genannten &#8222;Reichskristallnacht&#8220;, im Auftauchen der Menschen mit dem gelben Stern und ihrem spurlosen Verschwinden, bei dem sich deren Nachbarn Hausrat und Verm&ouml;gen unter den Nagel rissen. Offenbar wu&szlig;ten sie, da&szlig; die nicht zur&uuml;ckkommen werden. Das vollzog sich in v&ouml;lliger &Ouml;ffentlichkeit und niemand wurde daran gehindert, es zu sehen und sich dazu Gedanken zu machen, wenn man es denn wollte. Erst nachdem alles vorbei und &uuml;berlebt war, beteuerte pl&ouml;tzlich jeder, eigentlich dagegen gewesen zu sein. Unsere Lehrer, die das jeden Morgen &#8222;Heil Hitler&#8220; gebr&uuml;llt hatten, sprachen pl&ouml;tzlich ungeachtet unserer Erlebnisse von &#8222;unseren Freunden von der Roten Armee&#8220; und sagten wieder nichts, als allm&auml;hlich ein System aufgebaut wurde, das zwar nicht in seinem Inhalt, wohl aber in seinen Strukturen genau dem entsprach, dem wir gerade entkommen waren. Aus den Mitl&auml;ufern wurden auf den Persilscheinen, der gr&ouml;&szlig;tem L&uuml;gensammlung der deutschen Geschichte, heimliche Widerstandsk&auml;mpfer. Ich war die vielf&auml;ltigen Ausreden satt und habe mich in Marburg monatelang in die B&uuml;cherei des Amerika-Hauses gesetzt, um die Dokumente und Verhandlungen der N&uuml;rnberger Prozesse nachzulesen. Was f&uuml;r ein Kontrast zu dem damals aufkommenden Gerede, Kriegsverbrecher als &#8222;Kriegsverurteilte&#8220; zu bezeichnen und den Versuchen, sie zu entschuldigen. Es ist das bleibende Verdienst Fritz Bauers, im Braunschweiger Remer-Proze&szlig; die Ehre der Widerstandsk&auml;mpfer des 20. Juli 1944 wiederhergestellt und durch den Auschwitz-Proze&szlig; in Frankfurt einen Teil der unerh&ouml;rten Verbrechen dokumentiert zu haben, die nicht &#8211; wie es immer hie&szlig; &#8211; im deutschen Namen, sondern von Deutschen begangen wurden, und zwar nicht etwa auf eigene Faust, sondern als ein systematischer Teil des Unrechtsstaates, dessen Urteile der Deutsche Bundestag erst 1998 nach langen Diskussionen um die Ermordung Dietrich Bonh&ouml;ffers jede Rechtswirkung abgesprochen hat. Damit hatte sich ein anderer Gedanke Fritz Bauers durchgesetzt, da&szlig; man n&auml;mlich nicht &#8211; wie das in den Urteilen der obersten Gerichte der ersten Nachkriegsjahre versucht wurde &#8211; unter dem Unrechtsm&uuml;ll des sog. Dritten Reiches noch Spuren normaler, guter alter Staatlichkeit hervorkramen k&ouml;nnte, sondern da&szlig; es ein Unrechtsstaat, eben ein Terror-Regime, gewesen war. Das war kein glatter Weg. Ich erinnere an die Verj&auml;hrungsdebatte, an die Diskussion &uuml;ber die Strafbarkeit der sog. Auschwitz &#8211; L&uuml;ge und an manchen Zweifel, ob man mit den Mitteln des Strafprozesses neben der historischen Verantwortung auch die individuelle Schuld noch richtig messen kann und in welchem Verh&auml;ltnis dann die tats&auml;chlich erkannten Strafen zu dem gigantischen Umfang der Verbrechen stehen sollten. Fritz Bauer hat die Dokumentation der Taten und der Verantwortung mit den Mitteln des Strafprozesses erzwungen. Niemand kann dem mehr ausweichen. Aber Schuldbekenntnisse der einzelnen T&auml;ter, Mitl&auml;ufer, Mitwisser, Wegseher, eine wirkliche&nbsp; Kollektivscham&nbsp; &#8211; wie Theodor Heu&szlig; sie anmahnte -, ist ausgeblieben. Bauer hat 1962 &#8211; also noch vor dem Auschwitz &#8211; Proze&szlig; &#8211; in einem noch heute lesenswerten und beeindruckendem Aufsatz &uuml;ber &#8222;Die Schuld im Strafrecht&#8220; die uns beherrschende Vorstellung von der Willensfreiheit des Menschen bestritten und als gedankliche Konstruktion zu dem Zweck bezeichnet, ein Vergeltungs- und S&uuml;hnestrafrecht zu verwirklichen, das eigentlich einen autorit&auml;ren Staat kennzeichne. In Wirklichkeit lasse die Wandlungsf&auml;higkeit menschlicher &Uuml;berzeugungen und Motivationen, ihre Abh&auml;ngigkeit von sozialen und kulturellen Gegebenheiten und von Vorbildern nur &uuml;brig, allein die Resozialisierung, also die mitmenschliche Hilfe als Sinn des Strafrechts und des Strafvollzugs anzuerkennen. Diese &Uuml;berzeugung mu&szlig; ihn im Auschwitz -Proze&szlig; auf eine harte Probe gestellt haben, weil er doch gerade diesen T&auml;tern zutreffend die Ausrede verweigerte, sie h&auml;tten nicht anders handeln k&ouml;nnen oder sie h&auml;tten ihre Taten nicht als Unrecht erkannt. Wo immer man bei Fritz Bauer ankn&uuml;pft, an die Forderung nach einer humanit&auml;ren Rechtsordnung, an den Kampf um die Rehabilitierung des Rechts, an die Verpflichtung des Einzelnen Verantwortung zu &uuml;bernehmen, an die Verpflichtung des Staates, die W&uuml;rde des Einzelnen zu respektieren, immer bleibt die Frage, ob wir denn selbst in unserer Zeit der Anforderung gen&uuml;gen, diese Grundpositionen zu verteidigen und zu verwirklichen. Dabei liegt es nahe, sich zuerst der Frage zu stellen, ob wir genug gegen neofaschistische, rassistische und antisemitische Umtriebe unserer Zeit tun, deren Zahl in den letzten Jahren gestiegen ist. Wir tun es nicht. Haben wir uns daran gew&ouml;hnt und blenden wir sie als unangenehm aus unserem kollektiven Bewu&szlig;tsein aus ? Mich hat vor einigen Wochen in D&uuml;sseldorf ein Besucher gefragt, er wisse zwar, da&szlig; der fr&uuml;here Pr&auml;sident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, Personenschutz gehabt hatte, aber was ich denn dazu sage, da&szlig; nun auch sein Grab st&auml;ndig gesch&uuml;tzt werde ? Es ist schwer, darauf ehrlich zu antworten. Es gibt zu viele Sch&auml;ndungen j&uuml;discher Friedh&ouml;fe und Gr&auml;ber, deren T&auml;ter nicht ermittelt wurden. Mich beunruhigt, da&szlig; es in Ostdeutschland Bereiche gibt, die wie einen Stadtbezirk von Beirut als &#8222;no-go-areas&#8220; bezeichnet werden, die man besser meidet, wenn man Ausl&auml;nder ist oder jedenfalls so aussieht. Mich beunruhigt, da&szlig; die dortigen Ha&szlig;prediger den Eindruck haben, den tats&auml;chlichen, wenn auch heimlichen Volkswillen zu verwirklichen, den die anderen nur aus political correctness, aus Anpasserei, nicht zu &auml;u&szlig;ern wagen, und da&szlig; die &ouml;rtlichen kommunalen W&uuml;rdentr&auml;ger diese Vorg&auml;nge verniedlichen oder &auml;ngstlich hinnehmen. Nat&uuml;rlich hat das etwas mit der sozialen Situation von Leuten zu tun, die zur St&auml;rkung ihres Selbstgef&uuml;hls Opfer suchen, denen gegen&uuml;ber sie m&auml;chtig sein und auf denen sie herumtrampeln k&ouml;nnen. Da entwickelt sich etwas, das ganz unabh&auml;ngig von den Wahlergebnissen ernsthafter und intensiver Aufmerksamkeit bedarf und das man wegen seiner sozialen Wurzeln und wegen seines Umfanges nicht allein der Polizei oder privaten B&uuml;rgerinitiativen zur Erledigung zuschieben kann. Ich werbe seit Jahren daf&uuml;r, im Bundeshaushalt ein breit angelegtes Hilfsprogramm f&uuml;r kommunale Jugendarbeit insbesondere in den ostdeutschen Bundesl&auml;ndern zu verankern, an dem sich auch Unternehmen, private Organisationen, Verb&auml;nde, Vereine, Kommunen Westdeutschlands mit Spenden, Patenschaften, Stipendien, Lehrg&auml;ngen beteiligen k&ouml;nnten und sollten. Stattdessen gibt es nur eine Reihe kleinerer, sich verzettelnder Ma&szlig;nahmen und Programme. Ich vermisse eine &uuml;berzeugende Bilanz des Bundes und der L&auml;nder &uuml;ber ihre bisherigen Bem&uuml;hungen in dieser Sache. Die zweite Sorge gilt der Humanit&auml;t unserer Rechtsordnung und der Verfassungswirklichkeit der B&uuml;rgerrechte. Fritz Bauer hat die Verirrungen unserer Zeit nicht mehr erlebt, die den Studentenunruhen und der St&ouml;rung der gutb&uuml;rgerlichen Saturiertheit und Selbstsicherheit der westdeutschen bundesrepublikanischen Gesellschaft seit dem Ende der 60er Jahre folgten. Ich meine den Terrorismus der RAF, der heute verharmlosend Deutscher Herbst genannt wird, die Versuche, bestimmte wirtschaftliche Gro&szlig;projekte mit polizeilichen Mitteln durchzusetzen, die beispiellose innenpolitische Aufr&uuml;stung der letzten 25 Jahre durch immer h&ouml;here Strafdrohungen und wachsende polizeiliche Eingriffsrechte, den schleichenden Umbau unseres Straf- und Strafverfahrensrechts in ein pr&auml;ventiv &#8211; polizeiliches &Uuml;berwachungsrecht, die wachsenden innerstaatlichen Zust&auml;ndigkeiten der Nachrichtendienste, den fast v&ouml;lligen Abbau des Asylrechts und des Fernmeldegeheimnisses bis hin zum dreisten Zugriff des Staates auf den Kernbereich privater Lebensbeziehungen &#8211; auf das Gespr&auml;ch unter vier Augen in der eigenen Wohnung &#8211; und bis hin zu der Vorstellung, der Staat in der Gestalt des Herrn Verteidigungsministers k&ouml;nne notfalls ein paar hundert Passagiere eines Flugzeugs erschie&szlig;en lassen, wenn er meint, damit eine Gefahr f&uuml;r andere Menschen abwenden zu k&ouml;nnen, also nach Erw&auml;gungen der Opportunit&auml;t. Das Leben der B&uuml;rger kann doch keine staatliche Verf&uuml;gungsmasse werden, die seinem Ermessen unterliegt! Es ist fast erheiternd, da&szlig; wir bei der sog. Schleierfahndung &#8211; also bei dem Recht der Polizei, jedermann im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum auch ohne Verdacht &uuml;berpr&uuml;fen zu k&ouml;nnen -, bei dem Preu&szlig;ischen Polizeirecht von 1850 angelangt sind, das damals allerdings noch die Ausrufung des Belagerungszustandes voraussetzte. Oder da&szlig; wir beim Gro&szlig;en Lauschangriff das Gespr&auml;ch eines Belauschten mit seiner Mutter oder seiner Ehefrau weniger sch&uuml;tzen als sein Gespr&auml;ch mit dem Steuerberater. Und was hei&szlig;t: Beobachtung des &#8222;Vorfeldes&#8220;: Wo beginnt es? Soll es f&uuml;r polizeiliche T&auml;tigkeit schon gen&uuml;gen, wenn sie im Kopf eines Menschen b&ouml;se Gedanken vermutet? Wir beginnen, die Ma&szlig;st&auml;be zu verlieren. Es war f&uuml;r mich erschreckend, da&szlig; Offiziere eines Jagdgeschwaders erkl&auml;rt haben, sie w&uuml;rden auf Befehl auch ein vollbesetztes entf&uuml;hrtes Passagierflugzeug abschie&szlig;en, Befehl sei Befehl. Man m&uuml;sse dem System vertrauen und schulde ihm Gehorsam. W&uuml;rden sie das auch dann sagen, wenn sie die vielleicht hundert, vielleicht zweihundert M&auml;nner, Frauen und Kinder nicht mit einem Knopfdruck in ihrem Cockpit, sondern einzeln, einen nach dem anderen, erschie&szlig;en m&uuml;&szlig;ten? Was f&uuml;r ein Kontrast zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Degradierung eines Offiziers der Bundeswehr aufhob, der sich aus Gewissensgr&uuml;nden geweigert hatte, indirekt an dem Irak-Krieg mitzuwirken, f&uuml;r den er keine v&ouml;lkerrechtliche Grundlage erkennen konnte! Soll man sich dar&uuml;ber aufregen, wenn der Verteidigungsminister erkl&auml;rt, er w&uuml;rde ungeachtet des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notfalls ein Flugzeug eben abschie&szlig;en lassen, wenn er also erkl&auml;rt, einen Mord anordnen zu wollen, n&auml;mlich die vorsorgliche T&ouml;tung mit gemeingef&auml;hrlichen Mitteln, &#8211; und der Rest des Kabinetts schweigt dazu? Ja, man mu&szlig; sich dar&uuml;ber emp&ouml;ren, auch dar&uuml;ber, da&szlig; er hoffen kann, f&uuml;r seine markige Erkl&auml;rung Beifall zu erhalten. Der Minister sagt, er w&uuml;rde nach einem solchen Befehl zur&uuml;cktreten. Ist das alles? Er m&uuml;&szlig;te nicht nur entlassen, sondern vor Gericht gestellt werden, solange die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Nicht alles ist unvertretbar, was ich hier in groben Z&uuml;gen als innenpolitische Aufr&uuml;stung bezeichnet habe. Nat&uuml;rlich mu&szlig; Kriminalit&auml;t bek&auml;mpft werden und nat&uuml;rlich mu&szlig; sich die Polizei dabei moderner Mittel bedienen k&ouml;nnen. Eine ganze Reihe dieser Ma&szlig;nahmen sind auf eine breite &ouml;ffentliche Zustimmung einer um ihre Sicherheit besorgten Bev&ouml;lkerung gesto&szlig;en. Aber es ist unverkennbar, da&szlig; unter Berufung auf immer neue Feinde des Rechtsstaats, die RAF, die Organisierte Kriminalit&auml;t, die Drogenmafia, die von Schleusern herbeigef&uuml;hrte Ausl&auml;nderschwemme, der massenhafte Mi&szlig;brauch des Asylrechts, die Terroristen, die Islamisten, die Ha&szlig;prediger, immer neue staatliche Eingriffs- und Kontrollrechte eingef&uuml;hrt worden sind, die unsere Freiheiten und B&uuml;rgerrechte wesentlich eingeschr&auml;nkt haben, insbesondere, wenn sie sich nicht nur gegen den T&auml;ter, sondern gegen Personen richten, die sich rechtm&auml;&szlig;ig verhalten, aber vorsorglich oder vorbeugend Objekt polizeilicher Ma&szlig;nahmen werden, weil die Polizei argw&ouml;hnt, sie k&ouml;nnten in Zukunft eine Straftat begehen wollen. Da fangen wir an, nicht b&ouml;se Taten, sondern vermutete b&ouml;se Gedanken zu verfolgen. Der fr&uuml;here Bundesinnenminister Gerhart Baum hat einmal ein Buch unter dem Titel: &#8222;Der Staat auf dem Weg zum B&uuml;rger&#8220; ver&ouml;ffentlicht. Ich habe den Eindruck, da&szlig; der Staat eher auf der Suche nach Gegnern war, nach immer neuen apokalyptischen Reitern, nach Gefahren, die es im Sinn einer wehrhaften Demokratie abzuwehren gilt. Da wird die Freiheit zu einer Gefahr, vor der man bei der Sicherheit Zuflucht nehmen mu&szlig;. Ich wage die These, da&szlig; es nicht in erster Linie der tats&auml;chliche Umfang dieser Gefahren ist, der zu einer Aufgabe einst schwer erk&auml;mpfter Freiheiten verleitet hat, sondern da&szlig; der schleichende Umbau und Abbau unserer Rechtskultur zu einer Gew&ouml;hnung f&uuml;hrt, sich lieber anscheinend wohlmeinenden Besch&uuml;tzern anzuvertrauen als ein Risiko hinzunehmen. Das Risiko erscheint umso kleiner, als die Polizei ja nur die B&ouml;sen jagt, zu denen man selbst eben nicht geh&ouml;rt. Das ist politische Zechprellerei. Man will mehr Sicherheit und ist &uuml;berzeugt, da&szlig; man sie mit der Freiheit des anderen bezahlt. &#8222;Ich schulde&#8220;, hat der D&uuml;sseldorfer Polizeipr&auml;sident Hans Lisken dazu einmal formuliert, &#8222;meinem N&auml;chsten die Achtung seiner Rechte, aber nicht den Abbau meiner Freiheit zur Erh&ouml;hung seiner Sicherheit&#8220;. Wenn man den j&auml;hrlichen Grundrechte-Report der Humanistischen Union liest, dann merkt man, wie eng das Korsett geworden ist, in das der liberale Geist des Grundgesetzes eingeschn&uuml;rt worden ist. Nicht nur steigender Wohlstand, sondern auch wachsende soziale Unsicherheit f&uuml;hrt zu einem st&auml;ndig zunehmenden, geradezu uners&auml;ttlichem Sicherheitsbed&uuml;rfnis, das man politisch und rechtlich zu begr&uuml;nden versucht. Besonders beliebt war das Zitat aus Wilhelm v. Humboldts Schrift &uuml;ber die &#8222;Grenzen der Wirksamkeit des Staates&#8220;, da&szlig; Freiheit nicht ohne Sicherheit denkbar sei. Es ist das Schicksal der Klassiker, nur zitiert, aber nicht gelesen zu werden. Man mu&szlig; v. Humboldt lesen. Er war ja nicht so t&ouml;richt zu behaupten, da&szlig; die Freiheit des Einzelnen oder die gesellschaftliche Freiheit mit wachsenden staatlichen Kontroll- und &Uuml;berwachungsbefugnissen steige. Er hatte den vorrevolution&auml;ren Obrigkeitsstaat vor Augen und f&uuml;r ihn war Sicherheit, im sicheren Besitz der Freiheit zu sein. In einem &auml;hnlichen Kurzschlu&szlig; wie die Humboldt- Interpreten hat Isensee das Recht auf Sicherheit vor staatlicher Willk&uuml;r ungem&uuml;nzt in ein allgemeines Recht auf Sicherheit, als sei es ein ungeschriebenes oberstes Grundrecht, das dazu berechtigt, ja geradezu verpflichtet, alle anderen Grundrechte zu relativieren. Das ist eine vorkonstitutionelle &Uuml;berzeugung, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Im Fall v. Metzeler &#8211; oder sollte ich Daschner sagen &#8211; hat es eine auch unter Juristen immer breitere Diskussion dar&uuml;ber gegeben, ob das absolute Verbot der Folter nicht begrenzt werden m&uuml;sse, nat&uuml;rlich mit richterlicher Erlaubnis und unter &auml;rztlicher Kontrolle, wir sind ja schlie&szlig;lich keine Barbaren. Schlie&szlig;lich sei nicht jede Zuf&uuml;gung von Schmerzen gleich eine Folter. Ein anderer Staatsrechtler empfiehlt, auf Rechtsfeinde nicht mehr das &uuml;berkommene Strafrecht, sondern ein Feindrecht anzuwenden, so wie man in der Antike mit den Barbaren&nbsp; umging. Es h&auml;tte mich auch gewundert, wenn nicht irgendjemand versuchen w&uuml;rde, Guantanamo juristisch zu rechtfertigen. Nachdenklicher macht mich Kay Waechter, der zutreffend davor warnt, in jedem polizeilichem Zugriff auf Informationsmittel der modernen Technologie einen verfassungswidrigen Angriff auf das Pers&ouml;nlichkeitsrecht zu sehen, der aber gleichzeitig die Frage stellt, ob es nicht auch einen demokratischen &Uuml;berwachungsstaat geben k&ouml;nne. Ja, wenn man in ihm noch bestimmen k&ouml;nnte, wer und was au&szlig;er der Stra&szlig;enverkehrsordnung sonst noch alles &uuml;berwacht wird, und wenn man sich auch in einem Staat noch frei f&uuml;hlen k&ouml;nnte, der den Charme eines blankgeputzten R&auml;derwerks hat, ein Staat, der alles sieht, alles h&ouml;rt, alles wei&szlig; und alles ahndet. Fr&uuml;her sagte man von &Ouml;sterreich &#8211; die Abschweifung sei mir erlaubt -, es sei zwar eine absolute Monarchie, aber gem&auml;&szlig;igt durch eine gro&szlig;z&uuml;gige Schlamperei. Da hatte man noch ein Bewu&szlig;tsein daf&uuml;r, da&szlig; Vollkommenheit unerbittlich ist und da&szlig; ein Teil des Datenschutzes, also des Pers&ouml;nlichkeitsrechtes, ja gerade darauf beruht, da&szlig; wir um der Humanit&auml;t willen versuchen, der Technik Menschlichkeit beizubringen &#8211; L&ouml;schungsfristen, weil man vergessen k&ouml;nnen mu&szlig;, Zweckbindung, weil niemand au&szlig;er Gott allwissend sein sollte, &Uuml;bermittlungsschranken, weil hemmungslose Tratscherei jedes Vertrauen zerst&ouml;rt, Schutz des Kernbereichs privater Lebenssph&auml;re, weil man die T&uuml;r hinter sich zumachen und jemandem beichten k&ouml;nnen mu&szlig;, auch wenn man nicht katholisch ist. Es gibt auch liberale Politiker, die von dem Paradigmenwechsel sprechen, da&szlig; man sich nicht mehr gegen den Staat sch&uuml;tzen m&uuml;sse, weil wir doch selbst der Staat seien. Das geht nicht ab ohne masochistische Z&uuml;ge. Da wird es hingenommen, wenn die Regierung m&ouml;glicherweise auch Abgeordnete einer demokratischen Partei vom Verfassungsschutz beobachten l&auml;&szlig;t &#8211; oder jedenfalls erkl&auml;rt, sie sage nichts dar&uuml;ber, ob sie dar&uuml;ber etwas wisse. Da wird die Abschaffung der Immunit&auml;t vorgeschlagen, weil man schlie&szlig;lich keine Privilegien habe. Nat&uuml;rlich haben sie welche und sollen sie auch haben, sogar gegen&uuml;ber der eigenen Fraktionsf&uuml;hrung, weil sie die Bev&ouml;lkerung vertreten, wen denn sonst? Sie sind ein selbst&auml;ndiges Verfassungsorgan. Wer das nicht versteht, hat die letzten 100 Jahre deutscher Geschichte nicht verstanden. In jedem Staat wird Macht ausge&uuml;bt, die mi&szlig;braucht werden kann und oft genug mi&szlig;braucht wird, ob nun der Staat mit den knallenden Stiefeln offener Macht oder auf den leisen Sohlen des wohlmeinenden Besch&uuml;tzers daherkommt. Die Aus&uuml;bung von Macht mu&szlig; immer kontrolliert werden und kontrolliert werden k&ouml;nnen! Bisher hat noch jede Diktatur lauthals die Einheit von Staat und Volk verk&uuml;ndet. Aber die B&uuml;rger in Leipzig haben nicht gerufen: &#8222;Wir sind der Staat&#8220; sondern &#8222;Wir sind das Volk&#8220;. Selbst in unserer freiheitlichen Demokratie gibt es Entscheidungen, die B&uuml;rger, die keine Revolution&auml;re sind, in Gewissenskonflikte treiben und dazu bringen lieber ihrem Gewissen, als den staatlichen Gesetzen zu folgen. Da m&ouml;gen die Sitzblockaden von Mutlangen oder von Gorleben umstrittener sein als die Gew&auml;hrung von Kirchenasyl f&uuml;r Kinder, die mit ihren Eltern abgeschoben werden sollen, obwohl sie vor 10 oder 15 Jahren hier geboren wurden und vorbildlich integriert sind. Wir k&ouml;nnen diesen B&uuml;rgern nicht vorwerfen, da&szlig; sie die Humanit&auml;t der Rechtsordnung einfordern. Darum darf man nicht nur fragen, was ein Staat kann oder k&ouml;nnen sollte, sondern wo die Grenzen sind, die er wahren mu&szlig;, wenn er von seinen B&uuml;rgern als Rechtsstaat verstanden und darum von ihnen verteidigt werden will. &#8222;Man bek&auml;mpft&#8220;, hie&szlig; es einst in einem Aufruf der Humanistischen Union von 1978, dessen Erstunterzeichner der damalige Rechtsanwalt Otto Schily war, &#8222;die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschr&auml;nkung.&#8220; Das ist auch heute noch richtig, auch wenn er es selber nicht mehr glaubt. Es ist leicht, sich auch mit den Konservativen aller Parteien dar&uuml;ber zu einigen, da&szlig; es solche Grenzen staatlicher Macht geben mu&szlig;. Aber Konservative weichen aus, wenn es um die konkrete Festlegung geht, wo diese Grenzen gezogen werden m&uuml;ssen. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Gro&szlig;en Lauschangriff und zum Luftsicherheitsgesetz, aber auch das Urteil zum Nieders&auml;chsischen Polizeirecht und Urteile der Verfassungsgerichte von Sachsen und Mecklenburg &#8211; Vorpommern markieren solche Grenzen, denen der Gesetzgeber nur widerwillig und z&ouml;gernd folgt. Wir leben noch nicht in einem &Uuml;berwachungsstaat. Aber wir sind zweifellos an einem Punkt angelangt, an dem die F&uuml;lle der Einzelma&szlig;nahmen und die Fortsetzung der Eingriffe nicht mehr hingenommen werden darf, weil sie beginnen, unser Rechtsdenken, die &Uuml;berzeugung von der Unverbr&uuml;chlichkeit unserer kulturellen Grundwerte zu vergiften und zu zerst&ouml;ren. Es ist bewunderungsw&uuml;rdig und offenbar notwendig, da&szlig; das Bundesverfassungsgericht die erw&auml;hnten Entscheidungen auf den Grundwert der Menschenw&uuml;rde st&uuml;tzt und sie in ihrem Kern auch vor einer verfassungs&auml;ndernden Mehrheit sch&uuml;tzt. Es gilt, um mit den beiden Verfassungsrichterinnen Hohmann-Dennhardt und J&auml;ger zu sprechen, nicht mehr den Anf&auml;ngen, sondern dem bitteren Ende zu wehren. Es hat mich ber&uuml;hrt, welches &ouml;ffentliche Echo diese Entscheidungen weit &uuml;ber die juristische Fachebene hinaus gehabt haben und da&szlig; diese Entscheidungen auch &uuml;ber ihren eigentlichen Anla&szlig; hinaus beginnen, das Recht der inneren Sicherheit zu beeinflussen. Sie verringern nicht die innere Sicherheit, sondern f&uuml;hren sie in ihren eigentlichen Kontext zur&uuml;ck, da&szlig; sie n&auml;mlich kein Selbstzweck ist, sondern dem inneren Frieden einer Gesellschaft dient, da&szlig; sie nicht nur ein Ergebnis polizeilicher Befugnisse ist, sondern darauf gr&uuml;ndet, da&szlig; der B&uuml;rger die Rechtsordnung als gerecht anerkennt und darum bereit ist, sie zu verteidigen und Verantwortung zu &uuml;bernehmen. Fritz Bauer war ein Vorbild. Der Kampf um die Humanit&auml;t des Staates und seiner Rechtsordnung ist nicht beendet. Er wird nie beendet sein. Dazu mahnt auch die Verleihung dieses Preises, f&uuml;r den ich der Humanistischen Union herzlich danke. 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September 2006. &Uuml;ber die Zuerkennung dieses Preises freue ich mich wirklich. Es ist ein bedeutender Preis. Er wird von der Humanistischen Union verliehen, die seit ihrer Gr&uuml;ndung ein demokratisches Gewissen der Bundesrepublik geworden ist, und er gilt der Erinnerung und dem politischen Erbe Fritz Bauers, einem Mitbegr&uuml;nder der Humanistischen Union. Heribert Prantl hat in seiner Rede zum 100. Geburtstag Bauers den Kampf dieses Mannes um die Bew&auml;ltigung der nationalsozialistischen Vergangenheit, um die Rehabilitierung der Widerstandsk&auml;mpfer, f&uuml;r die Anerkennung eines Widerstandsrechtes, f&uuml;r die Humanit&auml;t der Rechtsordnung eindrucksvoll geschildert und die Frage gestellt, was das noch heute f&uuml;r uns bedeutet. Diese Frage stellt sich bei jeder Preisverleihung neu. Wenn sie nicht nur eben eine Preisverleihung sein soll, dann mu&szlig; man sich dar&uuml;ber Rechenschaft ablegen, ob man der Erinnerung an den Namensgeber des Preises gerecht geworden ist und was sie anmahnt. Ich habe Fritz Bauer nicht pers&ouml;nlich gekannt. Aber er war mir ein Begriff. Er war Landgerichtspr&auml;sident in Braunschweig, als ich dort mit Gl&uuml;ck und knapper Not aus der Sowjetischen Besatzungszone, der SBZ, wie man damals sagte, ankam. Jahre sp&auml;ter war ich Referendar in Marburg, als er zum Generalstaatsanwalt in Frankfurt berufen wurde. Seitdem Fritz Bauer aus seinem skandinavischen Exil nach Deutschland gekommen war, wurde nicht nur das Widerstandsrecht zu seinem Thema, sondern die Frage, ob man ein Volk dazu gewinnen k&ouml;nnte, sich zu seiner Vergangenheit und zu seinem geschichtlichen Versagen zu bekennen und wie man daraus die Bereitschaft seiner B&uuml;rger wecken kann, eben deswegen Verantwortung f&uuml;r die Zukunft zu &uuml;bernehmen. Eben diese Frage nach der Verantwortung f&uuml;r die Vergangenheit und f&uuml;r die Zukunft hat auch mich damals umgetrieben &#8211; und tut es noch heute. Jeder von uns kennt die Rede des damaligen Bundespr&auml;sidenten v. Weizs&auml;cker im Plenarsaal des Bundestages zum 8. Mai 1945 mit diesem Satz: &#8222;Das Vergessenwollen verl&auml;ngert das Exil und das Geheimnis der Vers&ouml;hnung hei&szlig;t Erinnerung&#8220;. Er mahnte, die Vergangenheit anzunehmen, wie sie wirklich war. &#8222;Wer vor der Vergangenheit die Augen verschlie&szlig;t, wird blind f&uuml;r die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anf&auml;llig f&uuml;r neue Ansteckungsgefahren.&#8220; Wir erinnern uns an die einhellige uneingeschr&auml;nkte Zustimmung der damaligen deutschen &Ouml;ffentlichkeit. Das war 1985. Aber ich erinnere mich auch an die Rede Martin Walsers, ausgerechnet in der Paulskirche, zur Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels 1998, in der er &uuml;ber diese Erinnerung als von der &#8222;Moralkeule Auschwitz&#8220; sprach, von der er sich endlich befreien wollte. Die Elite der deutschen Bildungsb&uuml;rger erhob sich zu einer stehenden Ovation &#8211; mit Ausnahme zweier Zuh&ouml;rer in der ersten Reihe, Ignaz und Ida Bubis, die an ihre in Auschwitz ermordeten Angeh&ouml;rigen dachten. Nat&uuml;rlich behaupte ich nicht, da&szlig; Walser etwa Auschwitz billigen wollte oder da&szlig; er ein Antisemit sei. Aber diese Rede h&auml;tte auch ein Antisemit halten k&ouml;nnen. Ich erinnere mich auch an die ha&szlig;erf&uuml;llten Emotionen gegen die sog. Wehrmachtsausstellung &uuml;ber den geplanten V&ouml;lkermord im Osten, und an den taktisch klug unterk&uuml;hlten Widerstand, als ich vergeblich daf&uuml;r warb, diese Ausstellung im Haus der Geschichte in Bonn zu zeigen. Das gehe schon aus technischen Gr&uuml;nden nicht, wurde mir bedeutet. Au&szlig;erdem habe man ja auch schon eine Ausstellung &uuml;ber das wechselseitige Schicksal der deutschen und der russischen Kriegsgefangenen gezeigt. Seitdem habe ich dieses Haus nicht mehr betreten und werde es auch in Zukunft meiden. Im Mai 1945 hat mich die &#8222;Gnade der sp&auml;ten Geburt&#8220; nicht beruhigt. Es hat mich besch&auml;ftigt, wie wir und die Menschen in unserer Umgebung mit dem zurechtkamen, was wir erlebt hatten. Selbst wir halben Kinder hatten doch gemerkt, da&szlig; es hinter dem einst gl&auml;nzenden und bejubelten Vorhang eine zweite Wirklichkeit gab und geben mu&szlig;te, auch wenn man sie uns nicht erkl&auml;rte. Aber sie war da. Man merkte sie aus unbedachten Redewendungen, in blutr&uuml;nstigen und schw&uuml;lstigen Liedertexten, im Erlebnis der h&ouml;hnisch so genannten &#8222;Reichskristallnacht&#8220;, im Auftauchen der Menschen mit dem gelben Stern und ihrem spurlosen Verschwinden, bei dem sich deren Nachbarn Hausrat und Verm&ouml;gen unter den Nagel rissen. Offenbar wu&szlig;ten sie, da&szlig; die nicht zur&uuml;ckkommen werden. Das vollzog sich in v&ouml;lliger &Ouml;ffentlichkeit und niemand wurde daran gehindert, es zu sehen und sich dazu Gedanken zu machen, wenn man es denn wollte. Erst nachdem alles vorbei und &uuml;berlebt war, beteuerte pl&ouml;tzlich jeder, eigentlich dagegen gewesen zu sein. Unsere Lehrer, die das jeden Morgen &#8222;Heil Hitler&#8220; gebr&uuml;llt hatten, sprachen pl&ouml;tzlich ungeachtet unserer Erlebnisse von &#8222;unseren Freunden von der Roten Armee&#8220; und sagten wieder nichts, als allm&auml;hlich ein System aufgebaut wurde, das zwar nicht in seinem Inhalt, wohl aber in seinen Strukturen genau dem entsprach, dem wir gerade entkommen waren. Aus den Mitl&auml;ufern wurden auf den Persilscheinen, der gr&ouml;&szlig;tem L&uuml;gensammlung der deutschen Geschichte, heimliche Widerstandsk&auml;mpfer. Ich war die vielf&auml;ltigen Ausreden satt und habe mich in Marburg monatelang in die B&uuml;cherei des Amerika-Hauses gesetzt, um die Dokumente und Verhandlungen der N&uuml;rnberger Prozesse nachzulesen. Was f&uuml;r ein Kontrast zu dem damals aufkommenden Gerede, Kriegsverbrecher als &#8222;Kriegsverurteilte&#8220; zu bezeichnen und den Versuchen, sie zu entschuldigen. Es ist das bleibende Verdienst Fritz Bauers, im Braunschweiger Remer-Proze&szlig; die Ehre der Widerstandsk&auml;mpfer des 20. Juli 1944 wiederhergestellt und durch den Auschwitz-Proze&szlig; in Frankfurt einen Teil der unerh&ouml;rten Verbrechen dokumentiert zu haben, die nicht &#8211; wie es immer hie&szlig; &#8211; im deutschen Namen, sondern von Deutschen begangen wurden, und zwar nicht etwa auf eigene Faust, sondern als ein systematischer Teil des Unrechtsstaates, dessen Urteile der Deutsche Bundestag erst 1998 nach langen Diskussionen um die Ermordung Dietrich Bonh&ouml;ffers jede Rechtswirkung abgesprochen hat. Damit hatte sich ein anderer Gedanke Fritz Bauers durchgesetzt, da&szlig; man n&auml;mlich nicht &#8211; wie das in den Urteilen der obersten Gerichte der ersten Nachkriegsjahre versucht wurde &#8211; unter dem Unrechtsm&uuml;ll des sog. Dritten Reiches noch Spuren normaler, guter alter Staatlichkeit hervorkramen k&ouml;nnte, sondern da&szlig; es ein Unrechtsstaat, eben ein Terror-Regime, gewesen war. Das war kein glatter Weg. Ich erinnere an die Verj&auml;hrungsdebatte, an die Diskussion &uuml;ber die Strafbarkeit der sog. Auschwitz &#8211; L&uuml;ge und an manchen Zweifel, ob man mit den Mitteln des Strafprozesses neben der historischen Verantwortung auch die individuelle Schuld noch richtig messen kann und in welchem Verh&auml;ltnis dann die tats&auml;chlich erkannten Strafen zu dem gigantischen Umfang der Verbrechen stehen sollten. Fritz Bauer hat die Dokumentation der Taten und der Verantwortung mit den Mitteln des Strafprozesses erzwungen. Niemand kann dem mehr ausweichen. Aber Schuldbekenntnisse der einzelnen T&auml;ter, Mitl&auml;ufer, Mitwisser, Wegseher, eine wirkliche&nbsp; Kollektivscham&nbsp; &#8211; wie Theodor Heu&szlig; sie anmahnte -, ist ausgeblieben. Bauer hat 1962 &#8211; also noch vor dem Auschwitz &#8211; Proze&szlig; &#8211; in einem noch heute lesenswerten und beeindruckendem Aufsatz &uuml;ber &#8222;Die Schuld im Strafrecht&#8220; die uns beherrschende Vorstellung von der Willensfreiheit des Menschen bestritten und als gedankliche Konstruktion zu dem Zweck bezeichnet, ein Vergeltungs- und S&uuml;hnestrafrecht zu verwirklichen, das eigentlich einen autorit&auml;ren Staat kennzeichne. In Wirklichkeit lasse die Wandlungsf&auml;higkeit menschlicher &Uuml;berzeugungen und Motivationen, ihre Abh&auml;ngigkeit von sozialen und kulturellen Gegebenheiten und von Vorbildern nur &uuml;brig, allein die Resozialisierung, also die mitmenschliche Hilfe als Sinn des Strafrechts und des Strafvollzugs anzuerkennen. Diese &Uuml;berzeugung mu&szlig; ihn im Auschwitz -Proze&szlig; auf eine harte Probe gestellt haben, weil er doch gerade diesen T&auml;tern zutreffend die Ausrede verweigerte, sie h&auml;tten nicht anders handeln k&ouml;nnen oder sie h&auml;tten ihre Taten nicht als Unrecht erkannt. Wo immer man bei Fritz Bauer ankn&uuml;pft, an die Forderung nach einer humanit&auml;ren Rechtsordnung, an den Kampf um die Rehabilitierung des Rechts, an die Verpflichtung des Einzelnen Verantwortung zu &uuml;bernehmen, an die Verpflichtung des Staates, die W&uuml;rde des Einzelnen zu respektieren, immer bleibt die Frage, ob wir denn selbst in unserer Zeit der Anforderung gen&uuml;gen, diese Grundpositionen zu verteidigen und zu verwirklichen. Dabei liegt es nahe, sich zuerst der Frage zu stellen, ob wir genug gegen neofaschistische, rassistische und antisemitische Umtriebe unserer Zeit tun, deren Zahl in den letzten Jahren gestiegen ist. Wir tun es nicht. Haben wir uns daran gew&ouml;hnt und blenden wir sie als unangenehm aus unserem kollektiven Bewu&szlig;tsein aus ? Mich hat vor einigen Wochen in D&uuml;sseldorf ein Besucher gefragt, er wisse zwar, da&szlig; der fr&uuml;here Pr&auml;sident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, Personenschutz gehabt hatte, aber was ich denn dazu sage, da&szlig; nun auch sein Grab st&auml;ndig gesch&uuml;tzt werde ? Es ist schwer, darauf ehrlich zu antworten. Es gibt zu viele Sch&auml;ndungen j&uuml;discher Friedh&ouml;fe und Gr&auml;ber, deren T&auml;ter nicht ermittelt wurden. Mich beunruhigt, da&szlig; es in Ostdeutschland Bereiche gibt, die wie einen Stadtbezirk von Beirut als &#8222;no-go-areas&#8220; bezeichnet werden, die man besser meidet, wenn man Ausl&auml;nder ist oder jedenfalls so aussieht. Mich beunruhigt, da&szlig; die dortigen Ha&szlig;prediger den Eindruck haben, den tats&auml;chlichen, wenn auch heimlichen Volkswillen zu verwirklichen, den die anderen nur aus political correctness, aus Anpasserei, nicht zu &auml;u&szlig;ern wagen, und da&szlig; die &ouml;rtlichen kommunalen W&uuml;rdentr&auml;ger diese Vorg&auml;nge verniedlichen oder &auml;ngstlich hinnehmen. Nat&uuml;rlich hat das etwas mit der sozialen Situation von Leuten zu tun, die zur St&auml;rkung ihres Selbstgef&uuml;hls Opfer suchen, denen gegen&uuml;ber sie m&auml;chtig sein und auf denen sie herumtrampeln k&ouml;nnen. Da entwickelt sich etwas, das ganz unabh&auml;ngig von den Wahlergebnissen ernsthafter und intensiver Aufmerksamkeit bedarf und das man wegen seiner sozialen Wurzeln und wegen seines Umfanges nicht allein der Polizei oder privaten B&uuml;rgerinitiativen zur Erledigung zuschieben kann. Ich werbe seit Jahren daf&uuml;r, im Bundeshaushalt ein breit angelegtes Hilfsprogramm f&uuml;r kommunale Jugendarbeit insbesondere in den ostdeutschen Bundesl&auml;ndern zu verankern, an dem sich auch Unternehmen, private Organisationen, Verb&auml;nde, Vereine, Kommunen Westdeutschlands mit Spenden, Patenschaften, Stipendien, Lehrg&auml;ngen beteiligen k&ouml;nnten und sollten. Stattdessen gibt es nur eine Reihe kleinerer, sich verzettelnder Ma&szlig;nahmen und Programme. Ich vermisse eine &uuml;berzeugende Bilanz des Bundes und der L&auml;nder &uuml;ber ihre bisherigen Bem&uuml;hungen in dieser Sache. Die zweite Sorge gilt der Humanit&auml;t unserer Rechtsordnung und der Verfassungswirklichkeit der B&uuml;rgerrechte. Fritz Bauer hat die Verirrungen unserer Zeit nicht mehr erlebt, die den Studentenunruhen und der St&ouml;rung der gutb&uuml;rgerlichen Saturiertheit und Selbstsicherheit der westdeutschen bundesrepublikanischen Gesellschaft seit dem Ende der 60er Jahre folgten. Ich meine den Terrorismus der RAF, der heute verharmlosend Deutscher Herbst genannt wird, die Versuche, bestimmte wirtschaftliche Gro&szlig;projekte mit polizeilichen Mitteln durchzusetzen, die beispiellose innenpolitische Aufr&uuml;stung der letzten 25 Jahre durch immer h&ouml;here Strafdrohungen und wachsende polizeiliche Eingriffsrechte, den schleichenden Umbau unseres Straf- und Strafverfahrensrechts in ein pr&auml;ventiv &#8211; polizeiliches &Uuml;berwachungsrecht, die wachsenden innerstaatlichen Zust&auml;ndigkeiten der Nachrichtendienste, den fast v&ouml;lligen Abbau des Asylrechts und des Fernmeldegeheimnisses bis hin zum dreisten Zugriff des Staates auf den Kernbereich privater Lebensbeziehungen &#8211; auf das Gespr&auml;ch unter vier Augen in der eigenen Wohnung &#8211; und bis hin zu der Vorstellung, der Staat in der Gestalt des Herrn Verteidigungsministers k&ouml;nne notfalls ein paar hundert Passagiere eines Flugzeugs erschie&szlig;en lassen, wenn er meint, damit eine Gefahr f&uuml;r andere Menschen abwenden zu k&ouml;nnen, also nach Erw&auml;gungen der Opportunit&auml;t. Das Leben der B&uuml;rger kann doch keine staatliche Verf&uuml;gungsmasse werden, die seinem Ermessen unterliegt! Es ist fast erheiternd, da&szlig; wir bei der sog. Schleierfahndung &#8211; also bei dem Recht der Polizei, jedermann im &ouml;ffentlichen Verkehrsraum auch ohne Verdacht &uuml;berpr&uuml;fen zu k&ouml;nnen -, bei dem Preu&szlig;ischen Polizeirecht von 1850 angelangt sind, das damals allerdings noch die Ausrufung des Belagerungszustandes voraussetzte. Oder da&szlig; wir beim Gro&szlig;en Lauschangriff das Gespr&auml;ch eines Belauschten mit seiner Mutter oder seiner Ehefrau weniger sch&uuml;tzen als sein Gespr&auml;ch mit dem Steuerberater. Und was hei&szlig;t: Beobachtung des &#8222;Vorfeldes&#8220;: Wo beginnt es? Soll es f&uuml;r polizeiliche T&auml;tigkeit schon gen&uuml;gen, wenn sie im Kopf eines Menschen b&ouml;se Gedanken vermutet? Wir beginnen, die Ma&szlig;st&auml;be zu verlieren. Es war f&uuml;r mich erschreckend, da&szlig; Offiziere eines Jagdgeschwaders erkl&auml;rt haben, sie w&uuml;rden auf Befehl auch ein vollbesetztes entf&uuml;hrtes Passagierflugzeug abschie&szlig;en, Befehl sei Befehl. Man m&uuml;sse dem System vertrauen und schulde ihm Gehorsam. W&uuml;rden sie das auch dann sagen, wenn sie die vielleicht hundert, vielleicht zweihundert M&auml;nner, Frauen und Kinder nicht mit einem Knopfdruck in ihrem Cockpit, sondern einzeln, einen nach dem anderen, erschie&szlig;en m&uuml;&szlig;ten? Was f&uuml;r ein Kontrast zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Degradierung eines Offiziers der Bundeswehr aufhob, der sich aus Gewissensgr&uuml;nden geweigert hatte, indirekt an dem Irak-Krieg mitzuwirken, f&uuml;r den er keine v&ouml;lkerrechtliche Grundlage erkennen konnte! Soll man sich dar&uuml;ber aufregen, wenn der Verteidigungsminister erkl&auml;rt, er w&uuml;rde ungeachtet des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notfalls ein Flugzeug eben abschie&szlig;en lassen, wenn er also erkl&auml;rt, einen Mord anordnen zu wollen, n&auml;mlich die vorsorgliche T&ouml;tung mit gemeingef&auml;hrlichen Mitteln, &#8211; und der Rest des Kabinetts schweigt dazu? Ja, man mu&szlig; sich dar&uuml;ber emp&ouml;ren, auch dar&uuml;ber, da&szlig; er hoffen kann, f&uuml;r seine markige Erkl&auml;rung Beifall zu erhalten. Der Minister sagt, er w&uuml;rde nach einem solchen Befehl zur&uuml;cktreten. Ist das alles? Er m&uuml;&szlig;te nicht nur entlassen, sondern vor Gericht gestellt werden, solange die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Nicht alles ist unvertretbar, was ich hier in groben Z&uuml;gen als innenpolitische Aufr&uuml;stung bezeichnet habe. Nat&uuml;rlich mu&szlig; Kriminalit&auml;t bek&auml;mpft werden und nat&uuml;rlich mu&szlig; sich die Polizei dabei moderner Mittel bedienen k&ouml;nnen. Eine ganze Reihe dieser Ma&szlig;nahmen sind auf eine breite &ouml;ffentliche Zustimmung einer um ihre Sicherheit besorgten Bev&ouml;lkerung gesto&szlig;en. Aber es ist unverkennbar, da&szlig; unter Berufung auf immer neue Feinde des Rechtsstaats, die RAF, die Organisierte Kriminalit&auml;t, die Drogenmafia, die von Schleusern herbeigef&uuml;hrte Ausl&auml;nderschwemme, der massenhafte Mi&szlig;brauch des Asylrechts, die Terroristen, die Islamisten, die Ha&szlig;prediger, immer neue staatliche Eingriffs- und Kontrollrechte eingef&uuml;hrt worden sind, die unsere Freiheiten und B&uuml;rgerrechte wesentlich eingeschr&auml;nkt haben, insbesondere, wenn sie sich nicht nur gegen den T&auml;ter, sondern gegen Personen richten, die sich rechtm&auml;&szlig;ig verhalten, aber vorsorglich oder vorbeugend Objekt polizeilicher Ma&szlig;nahmen werden, weil die Polizei argw&ouml;hnt, sie k&ouml;nnten in Zukunft eine Straftat begehen wollen. Da fangen wir an, nicht b&ouml;se Taten, sondern vermutete b&ouml;se Gedanken zu verfolgen. Der fr&uuml;here Bundesinnenminister Gerhart Baum hat einmal ein Buch unter dem Titel: &#8222;Der Staat auf dem Weg zum B&uuml;rger&#8220; ver&ouml;ffentlicht. Ich habe den Eindruck, da&szlig; der Staat eher auf der Suche nach Gegnern war, nach immer neuen apokalyptischen Reitern, nach Gefahren, die es im Sinn einer wehrhaften Demokratie abzuwehren gilt. Da wird die Freiheit zu einer Gefahr, vor der man bei der Sicherheit Zuflucht nehmen mu&szlig;. Ich wage die These, da&szlig; es nicht in erster Linie der tats&auml;chliche Umfang dieser Gefahren ist, der zu einer Aufgabe einst schwer erk&auml;mpfter Freiheiten verleitet hat, sondern da&szlig; der schleichende Umbau und Abbau unserer Rechtskultur zu einer Gew&ouml;hnung f&uuml;hrt, sich lieber anscheinend wohlmeinenden Besch&uuml;tzern anzuvertrauen als ein Risiko hinzunehmen. Das Risiko erscheint umso kleiner, als die Polizei ja nur die B&ouml;sen jagt, zu denen man selbst eben nicht geh&ouml;rt. Das ist politische Zechprellerei. Man will mehr Sicherheit und ist &uuml;berzeugt, da&szlig; man sie mit der Freiheit des anderen bezahlt. &#8222;Ich schulde&#8220;, hat der D&uuml;sseldorfer Polizeipr&auml;sident Hans Lisken dazu einmal formuliert, &#8222;meinem N&auml;chsten die Achtung seiner Rechte, aber nicht den Abbau meiner Freiheit zur Erh&ouml;hung seiner Sicherheit&#8220;. Wenn man den j&auml;hrlichen Grundrechte-Report der Humanistischen Union liest, dann merkt man, wie eng das Korsett geworden ist, in das der liberale Geist des Grundgesetzes eingeschn&uuml;rt worden ist. Nicht nur steigender Wohlstand, sondern auch wachsende soziale Unsicherheit f&uuml;hrt zu einem st&auml;ndig zunehmenden, geradezu uners&auml;ttlichem Sicherheitsbed&uuml;rfnis, das man politisch und rechtlich zu begr&uuml;nden versucht. Besonders beliebt war das Zitat aus Wilhelm v. Humboldts Schrift &uuml;ber die &#8222;Grenzen der Wirksamkeit des Staates&#8220;, da&szlig; Freiheit nicht ohne Sicherheit denkbar sei. Es ist das Schicksal der Klassiker, nur zitiert, aber nicht gelesen zu werden. Man mu&szlig; v. Humboldt lesen. Er war ja nicht so t&ouml;richt zu behaupten, da&szlig; die Freiheit des Einzelnen oder die gesellschaftliche Freiheit mit wachsenden staatlichen Kontroll- und &Uuml;berwachungsbefugnissen steige. Er hatte den vorrevolution&auml;ren Obrigkeitsstaat vor Augen und f&uuml;r ihn war Sicherheit, im sicheren Besitz der Freiheit zu sein. In einem &auml;hnlichen Kurzschlu&szlig; wie die Humboldt- Interpreten hat Isensee das Recht auf Sicherheit vor staatlicher Willk&uuml;r ungem&uuml;nzt in ein allgemeines Recht auf Sicherheit, als sei es ein ungeschriebenes oberstes Grundrecht, das dazu berechtigt, ja geradezu verpflichtet, alle anderen Grundrechte zu relativieren. Das ist eine vorkonstitutionelle &Uuml;berzeugung, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Im Fall v. Metzeler &#8211; oder sollte ich Daschner sagen &#8211; hat es eine auch unter Juristen immer breitere Diskussion dar&uuml;ber gegeben, ob das absolute Verbot der Folter nicht begrenzt werden m&uuml;sse, nat&uuml;rlich mit richterlicher Erlaubnis und unter &auml;rztlicher Kontrolle, wir sind ja schlie&szlig;lich keine Barbaren. Schlie&szlig;lich sei nicht jede Zuf&uuml;gung von Schmerzen gleich eine Folter. Ein anderer Staatsrechtler empfiehlt, auf Rechtsfeinde nicht mehr das &uuml;berkommene Strafrecht, sondern ein Feindrecht anzuwenden, so wie man in der Antike mit den Barbaren&nbsp; umging. Es h&auml;tte mich auch gewundert, wenn nicht irgendjemand versuchen w&uuml;rde, Guantanamo juristisch zu rechtfertigen. Nachdenklicher macht mich Kay Waechter, der zutreffend davor warnt, in jedem polizeilichem Zugriff auf Informationsmittel der modernen Technologie einen verfassungswidrigen Angriff auf das Pers&ouml;nlichkeitsrecht zu sehen, der aber gleichzeitig die Frage stellt, ob es nicht auch einen demokratischen &Uuml;berwachungsstaat geben k&ouml;nne. Ja, wenn man in ihm noch bestimmen k&ouml;nnte, wer und was au&szlig;er der Stra&szlig;enverkehrsordnung sonst noch alles &uuml;berwacht wird, und wenn man sich auch in einem Staat noch frei f&uuml;hlen k&ouml;nnte, der den Charme eines blankgeputzten R&auml;derwerks hat, ein Staat, der alles sieht, alles h&ouml;rt, alles wei&szlig; und alles ahndet. Fr&uuml;her sagte man von &Ouml;sterreich &#8211; die Abschweifung sei mir erlaubt -, es sei zwar eine absolute Monarchie, aber gem&auml;&szlig;igt durch eine gro&szlig;z&uuml;gige Schlamperei. Da hatte man noch ein Bewu&szlig;tsein daf&uuml;r, da&szlig; Vollkommenheit unerbittlich ist und da&szlig; ein Teil des Datenschutzes, also des Pers&ouml;nlichkeitsrechtes, ja gerade darauf beruht, da&szlig; wir um der Humanit&auml;t willen versuchen, der Technik Menschlichkeit beizubringen &#8211; L&ouml;schungsfristen, weil man vergessen k&ouml;nnen mu&szlig;, Zweckbindung, weil niemand au&szlig;er Gott allwissend sein sollte, &Uuml;bermittlungsschranken, weil hemmungslose Tratscherei jedes Vertrauen zerst&ouml;rt, Schutz des Kernbereichs privater Lebenssph&auml;re, weil man die T&uuml;r hinter sich zumachen und jemandem beichten k&ouml;nnen mu&szlig;, auch wenn man nicht katholisch ist. Es gibt auch liberale Politiker, die von dem Paradigmenwechsel sprechen, da&szlig; man sich nicht mehr gegen den Staat sch&uuml;tzen m&uuml;sse, weil wir doch selbst der Staat seien. Das geht nicht ab ohne masochistische Z&uuml;ge. Da wird es hingenommen, wenn die Regierung m&ouml;glicherweise auch Abgeordnete einer demokratischen Partei vom Verfassungsschutz beobachten l&auml;&szlig;t &#8211; oder jedenfalls erkl&auml;rt, sie sage nichts dar&uuml;ber, ob sie dar&uuml;ber etwas wisse. Da wird die Abschaffung der Immunit&auml;t vorgeschlagen, weil man schlie&szlig;lich keine Privilegien habe. Nat&uuml;rlich haben sie welche und sollen sie auch haben, sogar gegen&uuml;ber der eigenen Fraktionsf&uuml;hrung, weil sie die Bev&ouml;lkerung vertreten, wen denn sonst? Sie sind ein selbst&auml;ndiges Verfassungsorgan. Wer das nicht versteht, hat die letzten 100 Jahre deutscher Geschichte nicht verstanden. In jedem Staat wird Macht ausge&uuml;bt, die mi&szlig;braucht werden kann und oft genug mi&szlig;braucht wird, ob nun der Staat mit den knallenden Stiefeln offener Macht oder auf den leisen Sohlen des wohlmeinenden Besch&uuml;tzers daherkommt. Die Aus&uuml;bung von Macht mu&szlig; immer kontrolliert werden und kontrolliert werden k&ouml;nnen! Bisher hat noch jede Diktatur lauthals die Einheit von Staat und Volk verk&uuml;ndet. Aber die B&uuml;rger in Leipzig haben nicht gerufen: &#8222;Wir sind der Staat&#8220; sondern &#8222;Wir sind das Volk&#8220;. Selbst in unserer freiheitlichen Demokratie gibt es Entscheidungen, die B&uuml;rger, die keine Revolution&auml;re sind, in Gewissenskonflikte treiben und dazu bringen lieber ihrem Gewissen, als den staatlichen Gesetzen zu folgen. Da m&ouml;gen die Sitzblockaden von Mutlangen oder von Gorleben umstrittener sein als die Gew&auml;hrung von Kirchenasyl f&uuml;r Kinder, die mit ihren Eltern abgeschoben werden sollen, obwohl sie vor 10 oder 15 Jahren hier geboren wurden und vorbildlich integriert sind. Wir k&ouml;nnen diesen B&uuml;rgern nicht vorwerfen, da&szlig; sie die Humanit&auml;t der Rechtsordnung einfordern. Darum darf man nicht nur fragen, was ein Staat kann oder k&ouml;nnen sollte, sondern wo die Grenzen sind, die er wahren mu&szlig;, wenn er von seinen B&uuml;rgern als Rechtsstaat verstanden und darum von ihnen verteidigt werden will. &#8222;Man bek&auml;mpft&#8220;, hie&szlig; es einst in einem Aufruf der Humanistischen Union von 1978, dessen Erstunterzeichner der damalige Rechtsanwalt Otto Schily war, &#8222;die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschr&auml;nkung.&#8220; Das ist auch heute noch richtig, auch wenn er es selber nicht mehr glaubt. Es ist leicht, sich auch mit den Konservativen aller Parteien dar&uuml;ber zu einigen, da&szlig; es solche Grenzen staatlicher Macht geben mu&szlig;. Aber Konservative weichen aus, wenn es um die konkrete Festlegung geht, wo diese Grenzen gezogen werden m&uuml;ssen. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Gro&szlig;en Lauschangriff und zum Luftsicherheitsgesetz, aber auch das Urteil zum Nieders&auml;chsischen Polizeirecht und Urteile der Verfassungsgerichte von Sachsen und Mecklenburg &#8211; Vorpommern markieren solche Grenzen, denen der Gesetzgeber nur widerwillig und z&ouml;gernd folgt. Wir leben noch nicht in einem &Uuml;berwachungsstaat. Aber wir sind zweifellos an einem Punkt angelangt, an dem die F&uuml;lle der Einzelma&szlig;nahmen und die Fortsetzung der Eingriffe nicht mehr hingenommen werden darf, weil sie beginnen, unser Rechtsdenken, die &Uuml;berzeugung von der Unverbr&uuml;chlichkeit unserer kulturellen Grundwerte zu vergiften und zu zerst&ouml;ren. Es ist bewunderungsw&uuml;rdig und offenbar notwendig, da&szlig; das Bundesverfassungsgericht die erw&auml;hnten Entscheidungen auf den Grundwert der Menschenw&uuml;rde st&uuml;tzt und sie in ihrem Kern auch vor einer verfassungs&auml;ndernden Mehrheit sch&uuml;tzt. Es gilt, um mit den beiden Verfassungsrichterinnen Hohmann-Dennhardt und J&auml;ger zu sprechen, nicht mehr den Anf&auml;ngen, sondern dem bitteren Ende zu wehren. Es hat mich ber&uuml;hrt, welches &ouml;ffentliche Echo diese Entscheidungen weit &uuml;ber die juristische Fachebene hinaus gehabt haben und da&szlig; diese Entscheidungen auch &uuml;ber ihren eigentlichen Anla&szlig; hinaus beginnen, das Recht der inneren Sicherheit zu beeinflussen. Sie verringern nicht die innere Sicherheit, sondern f&uuml;hren sie in ihren eigentlichen Kontext zur&uuml;ck, da&szlig; sie n&auml;mlich kein Selbstzweck ist, sondern dem inneren Frieden einer Gesellschaft dient, da&szlig; sie nicht nur ein Ergebnis polizeilicher Befugnisse ist, sondern darauf gr&uuml;ndet, da&szlig; der B&uuml;rger die Rechtsordnung als gerecht anerkennt und darum bereit ist, sie zu verteidigen und Verantwortung zu &uuml;bernehmen. Fritz Bauer war ein Vorbild. Der Kampf um die Humanit&auml;t des Staates und seiner Rechtsordnung ist nicht beendet. Er wird nie beendet sein. Dazu mahnt auch die Verleihung dieses Preises, f&uuml;r den ich der Humanistischen Union herzlich danke. 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