{"id":61,"count":0,"description":"<i>Christa Nickels:<\/i>\n\nWir wollten eine Viertelstunde zur Verf&uuml;gung stellen f&uuml;r konkrete Nachfragen an die Referenten, die gerade ihre Ausf&uuml;hrungen gemacht haben, weil die Erfahrung zeigt, da&szlig; es sonst erstens zu viel Wissen auf einmal ist - es ist ja sehr viel an Fakten komprimiert dargestellt worden - und zum anderen ist es auch wichtig, da&szlig; man das, was man selber unbedingt einmal fragen m&ouml;chte, jetzt loswerden kann, damit man f&uuml;r die n&auml;chsten drei Beitr&auml;ge einfach einen freien Kopf hat. Wobei ich bitte, jetzt wirklich speziell Nachfragen zu den Referaten zu machen, die allgemeine Debatte soll ja dann danach stattfinden.\n\n<i>Herr N&uuml;ken, Evangelische Kirche in Deutschland:<\/i>\n\nEs ist doch jemand von der Amtskirche hier. Herr Prof. Baeger und Herr Fischer, Sie sprachen von der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen. Ihnen ist offenbar entgangen, da&szlig; der Anfang schon gemacht worden ist, und zwar im Juni dieses Jahres in Niedersachsen. Dort ist der erste Vertrag zwischen einer Landeskirche und dem Lande Niedersachsen &uuml;ber die Abl&ouml;sung der Staatsleistungen unterzeichnet worden. Es geht also los, das nur zu Ihrer Information.\n\nHerr Baeger, im &Uuml;brigen ist es nat&uuml;rlich so, da&szlig; jede Weltanschauung und Religionsgesellschaft in unserem Staate von sich aus den Antrag stellen kann, die K&ouml;rperschaftsrechte zu bekommen. Und wenn Sie das Hamburger Amtsblatt einmal aufschlagen, sehen Sie, da&szlig; (ich habe jetzt die Zahlen nicht im Kopf) ca. hundert unterschiedliche Gemeinschaften und Gesellschaften in Hamburg die Rechte der K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts nach unserer Verfassung bekommen haben. Es ist also nicht so, da&szlig; nur die Gro&szlig;kirchen den Anspruch hierauf geltend machen, weil sie es von alters her haben. Das ist ja schon vor Weimar gewesen, also vor 1919. Aber die anderen machen auch davon Gebrauch. Wenn sie das Steuerrecht nicht in Anspruch nehmen, dann liegt das wahrscheinlich an ihrer Gr&ouml;&szlig;e, wie Sie das schon gesagt haben, oder aber an anderen Gr&uuml;nden, was ich nat&uuml;rlich nicht genau wei&szlig;.\n\n<i>Armin Rieser, Bund freier religi&ouml;ser Gemeinden Deutschlands:<\/i>\n\nWir haben zwar die Rechte als &ouml;ffentlich rechtliche K&ouml;rperschaft, aber es ist nicht so einfach, diese K&ouml;rperschaftsrechte auch umzusetzen, wie das von seiten des Vertreters der Evangelischen Kirche eben gesagt wurde. Wir haben vor einiger Zeit den Antrag gestellt, Milit&auml;rseelsorge durchzuf&uuml;hren. Das wurde uns schlichtweg abgelehnt, weil wir eine \"quantite negligeable\" w&auml;ren. Diese Angelegenheit l&auml;uft seit &uuml;ber 20 Jahren. Die rechtliche Gleichstellung hei&szlig;t noch nicht, das man auch die gleichen Einflu&szlig;m&ouml;glichkeiten bzw. die gleichen Betreuungsm&ouml;glichkeiten bekommt wie die beiden Gro&szlig;kirchen.\n\n<i>Herr N&uuml;ken:<\/i>\n\nNoch ein Satz zu dem Einigungsvertrag: Herr Fischer, Sie haben nach den rechtlichen Grundlagen gefragt. Selbstverst&auml;ndlich hat die Bundesregierung keinen Verfassungsauftrag, das Kirchensteuerrecht zu regeln, au&szlig;er da&szlig; sie den &sect; 140 GG zu wahren hat. Sie ist aber in &Uuml;bereinstimmung mit der Volkskammer davon ausgegangen, da&szlig; die Verfassungsgrundlagen der DDR, die bis 1968 bestanden haben, wiederhergestellt werden sollten. Denn in der Verfassung der DDR von 1949 waren bis 1968 auch die Bestimmungen der Weimarer Verfassung, die wir im Grundgesetz &uuml;bernommen haben, fast wortw&ouml;rtlich enthalten. Also auch die K&ouml;rperschaftsrechte der Kirchen und ihr Besteuerungsrecht. Die Trennung von Staat und Kirche, alles was bei uns im &sect; 140 GG zusammengefa&szlig;t wird, war dort vorhanden. Dieses wollte man wieder hineinbringen, und das ist durch zwei Parlamente abgesegnet worden. Man kann nat&uuml;rlich wie Sie die Frage stellen, ob das rechtens gewesen ist, das m&uuml;&szlig;te dann beantwortet werden.\n\n<i>Herrmann Benz:<\/i>\n\nIch wollte grunds&auml;tzlich in Frage stellen, da&szlig; der Begriff \"Konfessionslosigkeit\", wie ihn Herr Prof. Baeger verwendet hat, geeignet ist. Nicht alle Menschen, die aus der Kirche austreten, sind Atheisten, die bem&auml;ngeln, da&szlig; in den Schulen Religionsunterricht stattfindet usw. Bei Frau Noelle-Neumann finden Sie beispielsweise keinerlei Korrelation zwischen Kirchenaustritten und der Zahl der Menschen, die nicht an Gott glauben. Die Zahlen sind nicht in der Weise verwendbar, da&szlig; man einfach von 20 oder 26 % Konfessionslosen redet, die Die Gr&uuml;nen oder die SPD w&auml;hlen usw. Ich bestreite die Verwendbarkeit dieses Begriffs.\n\n<i>Frau Steinauer, WDR:<\/i>\n\nHerr Baeger, richten Sie sich grunds&auml;tzlich gegen Religionsunterricht und Ethikunterricht in der Schule? Wenn ja, frage ich mich nat&uuml;rlich, ob man dann nicht u.U. den Geschichtsunterricht verbieten m&uuml;&szlig;te, weil da vielleicht humanistische Tendenzen zum Tragen kommen, die dann wieder zur Moral erziehen.\n\n<i>Wolfgang Schenk, evangelischer Theologe, Neutestamentler und im Vorstand des J&uuml;dischen Lehrhauses:<\/i>\n\nAuch die J&uuml;dischen Gemeinden Deutschlands sind K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts, ohne da&szlig; damit Steuerrecht abgedeckt ist. Die einen schienen mir f&uuml;r K&ouml;rperschaftsrecht zu sein und die anderen dagegen. Au&szlig;erdem glaube ich nicht, da&szlig; man weltanschaulich zwischen den Kirchen und den Konfessionslosen differenzieren kann. Hier geht es doch klar um die Privilegien der alten Staatskirchen, um ehemalige Staatsideologien von Herrschaftst&uuml;mern. Wir sollten ganz klar im Blick haben, inwieweit bestimmte Staatsideologien traditionalistischer Pr&auml;gung sich heute noch Privilegien sichern, auf die ein ganzer Teil der Christen, die in Freikirchen sind, l&auml;ngst verzichtet haben.\n\n<i>Ralf Finke:<\/i>\n\nHerr Fischer, nach meiner Information wird ab Januar 1991 Kirchensteuer eingezogen, im Gebiet der ehemaligen DDR. Wenn dies aber doch nun nach der Verfassung L&auml;ndersache ist, ist das dann rechtswidrig, ist das ein Verfassungsbruch?\n\n<i>Christa Nickels:<\/i>\n\nIch w&uuml;rde noch einmal zusammenfassen: Erstens war die Frage nach den Staatsleistungen, ob da nicht schon ein Anfang gemacht sei mit der Abl&ouml;sung. Hier wurde hingewiesen auf die Vereinbarungen zwischen Niedersachsen und der Evangelischen Kirche.\n\nDie zweite Frage betraf die Kirchensteuer, speziell die rechtlichen Grundlagen im Staatsvertrag, und inwieweit man sich auf Bestimmungen berufen kann, die bis 1968 in der DDR galten und seit dann eben nicht mehr gelten.\n\nDie dritte Frage, die ich mir aufgeschrieben habe, war die der Gleichbehandlung der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts am Beispiel der Milit&auml;rseelsorge.\n\nEine weitere Frage war die, ob konfessionslos gleich atheistisch bedeutet. Ich erlaube mir jetzt einfach einmal frech zu sagen, es ist die Frage, ob es nicht vielleicht au&szlig;erhalb der Kirchen mehr Gl&auml;ubige gibt und mehr Atheisten, die noch konfessionell gebunden sind.\n\nDann war eine Frage, ob grunds&auml;tzlich gegen den Religions- und Ethikunterricht Stellung bezogen wird, ob das nicht auch bedeuten w&uuml;rde, wenn man so eine grunds&auml;tzliche Oppositionshaltung einnimmt, da&szlig; andere F&auml;cher, die auch einen Wertekonsens bilden und die auch ein gewisses Bewu&szlig;tsein und Wissen hervorbringen, ob die dann nicht auch abgelehnt werden m&uuml;&szlig;ten.\n\nEine weitere Frage war, ob es hier denn nicht prim&auml;r um Privilegien ehemaliger Staatskirchen gehe und weniger darum, jetzt weltanschaulich die Debatte zu f&uuml;hren um Kirchen- und Religionslose.\n\nDie letzte Frage hier, von Herrn Finke, inwieweit verfassungsrechtlich und rechtlich eigentlich die Grundlagen f&uuml;r die tats&auml;chliche Kirchensteuererhebung ab Januar 1991 bestehen, wenn noch keine Landesverfassungen in den neuen Bundesl&auml;ndern da sind.\n\nDas waren die Fragen, die ich zusammengefa&szlig;t habe, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.\n\n<i>Prof. Edgar Baeger:<\/i>\n\nGut, dann fange ich an. Die erste Frage mit der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen, das war einfach ein Zugest&auml;ndnis an meine kurze Redezeit. Es ist ja nicht nur Niedersachsen, sondern Bremen und Hamburg, meines Wissens auch, wo diese Staatsleistungen abgel&ouml;st wurden, aber man darf nicht vergessen, da&szlig; der gr&ouml;&szlig;te Teil des Geldtransfers &uuml;ber die Staaten Bayern, Baden-W&uuml;rttemberg flie&szlig;t, und da r&uuml;hrt sich noch &uuml;berhaupt nichts.\n\nVon Nordrhein-Westfalen ist mir auch nicht bekannt, da&szlig; irgendetwas im Ansatz schon da w&auml;re. Zum Punkt K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts.\n\nIch glaube nicht, da&szlig; ein Unfug dadurch geheilt werden kann, da&szlig; er m&ouml;glichst oft wiederholt wird. Eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ist ein mitgliedschaftlich organisierter Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Das ist die Definition. Jetzt sagen Sie mir, seit wann religi&ouml;se Aufgaben staatliche Aufgaben sind, die mit hoheitlichen Mitteln wahrgenommen werden m&uuml;&szlig;ten. Es ist also von der Definition her ein absoluter Unfug, einen solchen Status einer Religionsgesellschaft zu geben. Da&szlig; man nat&uuml;rlich dieses einmal errungene Privileg dadurch verteidigen m&ouml;chte, da&szlig; man den anderen sagt, ihr kriegt das auch, das ist zwar eine verst&auml;ndliche Taktik, macht aber die Sache vom Ansatz her nicht besser.\n\nZu der Frage Religions- und Ethikunterricht in der Schule. Ich bin mir nat&uuml;rlich im klaren dar&uuml;ber, da&szlig; der Religionsunterricht als einziges Schulfach vom Grundgesetz garantiert ist, so da&szlig; man kaum Aussicht hat, daran zu r&uuml;tteln. Nur vom Prinzip her mu&szlig; man sagen, da&szlig; eine Glaubensunterweisung in der Schule nat&uuml;rlich immer problematisch ist, denn Sie werden immer x verschiedene andere Glaubensrichtungen haben, in einem multikulturellen Staat, die eben hierdurch nicht bedient werden. Es kommt hinzu, da&szlig; dieser Religionsunterricht in der Praxis doch zu einer Vielzahl schlimmer Dinge gef&uuml;hrt hat. Die vielen kleinen Verfassungsverst&ouml;&szlig;e, die bilden praktisch den Alltag in der Schule. Die Frage, was macht man mit Kindern, die den Religionsunterricht nicht besuchen sollen? Ich lasse mal jetzt den Ethikunterricht beiseite. Wer beaufsichtigt sie, darf man sie nach Hause schicken? Oder werden sie einfach in den Religionsunterricht reingesetzt, damit sie beaufsichtigt sind? Das ist der unendliche &Auml;rger, mit dem sich die Menschen, die den beiden Kirchen nicht angeh&ouml;ren, in der Praxis herumschlagen m&uuml;ssen. Daran sehen Sie, da&szlig; dieser Ansatz, eine Glaubensunterweisung als ordentliches Lehrfach in den Schulen durchzuf&uuml;hren, problematisch ist. Und jetzt d&uuml;rfen Sie mich bitte nicht mi&szlig;verstehen: Ich habe ja nichts gegen den Religionsunterricht. Ich habe nur etwas dagegen gesagt, da&szlig; der Staat einen Solchen finanziert. Man kann sich nat&uuml;rlich eine Art Sonntagsschulsystem vorstellen (ich nenne hier einmal den amerikanischen Begriff), bei dem der Staat etwa die Schulr&auml;ume f&uuml;r diesen Unterricht zur Verf&uuml;gung stellt, und die Glaubensgemeinschaften, welche auch immer, k&ouml;nnen dies in Anspruch nehmen und dort die religi&ouml;sen Unterweisungen f&uuml;r ihre Kinder abhalten. Niemand h&auml;tte etwas dagegen.\n\nTrennen wir sorgf&auml;ltig davon den Ethikunterricht. Der Ethikunterricht ist eine Ungeheuerlichkeit. Er ist eingef&uuml;hrt worden auf Dr&auml;ngen der christlichen Kirchen. Sie haben ihn eingef&uuml;hrt, um den Abmeldungen von ihrem Religionsunterricht zu begegnen und haben es gleichfalls billigend in Kauf genommen, da&szlig; dieser Unterricht diesen diffamierenden Charakter bekommt, und haben es billigend in Kauf genommen, da&szlig; hier Ersatz verlangt wird, f&uuml;r etwas, wof&uuml;r niemals Ersatz zu leisten ist.\n\nAlso noch einmal, ich bin nicht gegen Religionsunterricht. Jede Glaubensgemeinschaft soll ihre Gl&auml;ubigen unterrichten d&uuml;rfen. Die Frage ist, ob der Staat das zu leisten hat, da bin ich allerdings der Meinung, das sollte in einem demokratischen Staat nicht geschehen. Den Vergleich mit dem Geschichtsunterricht halte ich f&uuml;r abwegig. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, inwieweit darf die Schule christlich gepr&auml;gt sein. Das Urteil (Herr Fischer kann das sicher pr&auml;ziser sagen als ich, ich sage es einfach einmal mit meinen Worten) besagt, da&szlig; das Christentum nur insoweit Unterrichtsgegenstand sein kann, als es ein pr&auml;gender Kulturfaktor in der abendl&auml;ndischen Geschichte ist. Das ist also ein ganz klarer Fall, da wird auch nie jemand etwas dagegen sagen.\n\nZum Schlu&szlig; noch zu den Zahlen.\n\nBevor ich &uuml;berhaupt Zahlen genannt habe, habe ich sehr damit gerungen, ob ich es tun soll. Und zwar aus folgendem Grund: Herr Fischer hat vollkommen recht, wenn er sagt, es geht hier um Verfassungsgrunds&auml;tze, die zu diskutieren sind. Im Grunde genommen sind Grundrechte Dinge, die nichts zu tun haben mit der Zahl der Betroffenen. Wenn man der reinen Lehre anh&auml;ngt, dann ist eine Grundrechtsverletzung dann schon schlimm, wenn sie auch nur einen einzigen Menschen betrifft. Ich habe mich eigentlich nur deshalb auf dieses Zahlengebiet vorgewagt (obwohl ich wei&szlig;, da&szlig; es dort immer Streitereien gibt), um festzustellen, da&szlig; die alte Einstellung, die man noch nach Kriegsende bei uns hatte, es seien ja nur vernachl&auml;ssigbar kleine Bev&ouml;lkerungsschichten, die es betr&auml;fe, schon lange nicht mehr stimmt. Und selbstverst&auml;ndlich habe ich nicht primitiverweise gesagt, alle Menschen, die kirchenfrei sind, seien Atheisten, dergleichen habe ich nie ge&auml;u&szlig;ert. Nur, da&szlig; unter den Kirchenfreien nat&uuml;rlich Agnostiker, Atheisten und wie immer sie sich nennen wollen, sind, ist keine Frage. Und da&szlig; diese mit einem christlich orientierten Staat niemals einverstanden sein k&ouml;nnen, das ist auch keine Frage.\n\n<i>Erwin Fischer:<\/i>\n\nIch will zun&auml;chst mal auf die eine wichtige Frage eingehen: fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik. Mir ist selbstverst&auml;ndlich die Rechtsprechung, wenn man &uuml;berhaupt von Recht reden kann in der DDR, seit 1945 bekannt, aber hier im Einigungsvertrag, ich zitiere nun w&ouml;rtlich, hei&szlig;t es in Bezug auf den Gesch&auml;ftsbereich des Bundesministers der Finanzen: \"Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft\", und da kommt nun Sparkassengesetz vom 29. Juli 1990, Tilgung, Anteilsrechte usw., rechtswidrige Handlungen usw. und dann kommt: \"Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das folgende Kirchensteuergesetz der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft\". Und nun kommen diese 20 Paragraphen, tadellos formuliert, Rechtsprechung sogar ber&uuml;cksichtigt, und infolge dessen kann man nicht sagen, damit ist das alte DDR-Recht gemeint, denn es ist schon richtig, die DDR-L&auml;nder haben urspr&uuml;nglich die Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung wortw&ouml;rtlich &uuml;bernommen, aber in der Praxis sind die L&auml;nder schon nach ein paar Jahren aufgel&ouml;st worden, die bestanden gar nicht mehr, und infolgedessen ist das nie gehandhabt worden. Aber aus dem Text des Einigungsvertrages geht ganz deutlich hervor, da&szlig; nicht das alte sogenannte DDR-\"Recht\" gemeint war, sondern jetzt dieses neue Gesetz, und f&uuml;r dieses neue Gesetz besteht keine Rechtsgrundlage, denn das ist von der Volkskammer nie beschlossen worden, infolge dessen kann es gar nicht in Kraft treten.\n\n<i>Herr N&uuml;ken:<\/i>\n\nWenn Sie, Herr Fischer, die Rechtsangleichung in Art. 9 Abs. 5 Kap. 3 des Einigungsvertrages hinzunehmen, dann steht das dort etwas genauer: \"Das gem&auml;&szlig; Anlage II von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den Art. 1 Abs. 1 genannten L&auml;ndern als Landesrecht fort.\" Nach meinem Verst&auml;ndnis bedeutet das, die Bundesregierung macht zwar einen Formulierungsvorschlag, gibt den in die Volkskammer, diese erl&auml;&szlig;t es f&uuml;r die L&auml;nder dr&uuml;ben, und damit ist das Gesetz in Kraft getreten.\n\n<i>Herr N&uuml;ken:<\/i>\n\nDie Volkskammer hat doch dem Einigungsvertrag zugestimmt. Mir geht es nur darum, Herrn Fischer vor dem Irrtum zu bewahren, es w&auml;re hier ein Anschlu&szlig; gesucht worden, an die vor 1968 geltende Verfassung der DDR. Man hat hier bewu&szlig;t etwas Neues geschaffen.\n\n<i>Erwin Fischer:<\/i>\n\nEben, das habe ich ja gesagt. Nur ist das nie rechtswirksam erlassen worden. &Uuml;ber dieses Problem, Kirchensteuergesetz in Kraft, nicht in Kraft, verfassungswidrig usw. da wird nach meiner Meinung letzten Endes das Bundesverfassungsgericht entscheiden, und ich hoffe, da&szlig; ich Vollmachten bekomme von DDR-Mitgliedern, die zur Kirchensteuer veranlagt werden, so da&szlig; ich dann diese Sache als eine der vielen Sachen, die ich vor dem Bundesverfassungsgericht schon durchgefochten habe, auch noch durchfechten werde. Aber f&uuml;r mich ist es an sich klar, da&szlig; damit nur neues Recht gemeint ist, das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde. Da fiel mir bei der Lekt&uuml;re eben sofort auf, da&szlig; alle anderen fortgeltenden Gesetze ein Datum haben, und dieses Gesetz hat kein Datum, und darum habe ich mich erkundigt und festgestellt, da&szlig; die Volkskammer nie dieses Gesetz beschlossen hat. Da ist irgendwie ein Lapsus passiert, wie sich die Bundesregierung nachher herausredet, wei&szlig; ich nicht, aber ich glaube, eine noch so lange Diskussion hilft uns hier nicht weiter, weil das einfach eine diffizile Sache ist. Ich habe den Einigungsvertrag, 450 Seiten hier in meiner Ausgabe, von vorn bis hinten, von hinten bis vorn durchgesucht, alle Paragraphen studiert und bin nun zu diesem Ergebnis gekommen. Ich will Ihre Sachkunde nicht anzweifeln, aber dar&uuml;ber jetzt in diesem Kreis zu diskutieren, halte ich an sich im Grunde f&uuml;r abwegig, einfach weil man das alles vor sich haben mu&szlig;, und dann braucht man gewisse juristische Vorkenntnisse, und dann kann man sagen, das ist nicht in Ordnung oder das ist in Ordnung.\n\nNun will ich aber zu den anderen Dingen noch kurz Stellung nehmen. Ich bin gefragt worden wegen der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts. Dazu ist folgendes zu sagen. Es besteht allgemein, unter Juristen, Einigkeit dar&uuml;ber, da&szlig; unter einer K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ein mitgliedschaftlich organisierter Verband des &ouml;ffentlichen Rechts zu verstehen ist, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Das gilt doch nicht f&uuml;r die Kirchen. Die nehmen keine staatlichen Aufgaben wahr und auch nicht unter staatlicher Hoheit. Das ist an sich die herrschende Auffassung unter s&auml;mtlichen Staatskirchenrechtlern und &Ouml;ffentlichrechtlern. Zur Statistik will ich noch etwas sagen. Wenn ich von Gro&szlig;kirchen gesprochen habe, dann hei&szlig;t das nat&uuml;rlich - fr&uuml;her wurde immer von 95 % geredet, idem civis, idem christianus, das stimmt nat&uuml;rlich nicht - da&szlig; nat&uuml;rlich neben Christen, die den beiden Gro&szlig;kirchen, also der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche angeh&ouml;ren, noch Christen verschiedener Couleur existieren, das ist an sich ganz klar. Aber die brauchen wir deshalb nicht mitzurechnen, weil die ja keine Privilegien haben. Uns geht es ja nur um die beiden Gro&szlig;kirchen, weil die in verfassungswidriger Weise oder aus L&auml;nderverfassungen, Konkordaten usw. Rechte in Anspruch nehmen. Aber all diese vielen Kleinkirchen, die wir haben, insgesamt in Amerika sind es sogar 150, Denominationen nennt man sie, die k&ouml;nnen wir bei dieser Gegen&uuml;berstellung unter den Tisch fallen lassen, weil die ja keine Vorrechte haben und keine in Anspruch nehmen.\n\nEthik-, Religionsunterricht, da habe ich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht beim Bundesverfassungsgericht, die ist zur&uuml;ckgewiesen worden, ohne rechtliche Begr&uuml;ndung. Meine Stellungnahme &uuml;ber den Religionsunterricht habe ich bereits kundgegeben. Selbstverst&auml;ndlich sind die Kirchen berechtigt, aber nur auf Antrag der Eltern laut katholischem Bundesverfassungsrichter B&ouml;ckenf&ouml;rde, die Kinder religi&ouml;s zu unterrichten. Im Codex iuris canonicis steht das nat&uuml;rlich auch, das ist aber innerkirchliches Recht, was uns hier nicht interessiert. Aber es ist nicht Sache des Staates. Infolgedessen habe ich schon seit langem vorgeschlagen, aus Toleranzgr&uuml;nden die Berliner Regelung durchzuf&uuml;hren, und dies hei&szlig;t eben, die Staatsschulen stellen den beiden Kirchen R&auml;ume zur Verf&uuml;gung, &uuml;brigens auch dem Islam, geben Heizung, Licht usw., und da k&ouml;nnen sie auf Antrag der Eltern ihren Religionsunterricht abhalten.\n\nAber das ist das Wichtige: Religion ist selbstverst&auml;ndlich ein enorm wichtiges Thema, das sollte im Schulunterricht als verbindliches, obligatorisches Lehrfach selbstverst&auml;ndlich behandelt werden, aber dann auf wissenschaftlicher Grundlage und nicht auf religi&ouml;ser Grundlage. Das stimmt auch mit den Entscheidungen, die ich beim Bundesverfassungsgericht erwirkt habe, &uuml;berein. Das Christentum darf in den profanen F&auml;chern selbstverst&auml;ndlich ber&uuml;cksichtigt werden als Bildungs- und Kulturfaktor, aber nicht im Hinblick auf die Glaubenswahrheiten. Die Glaubenswahrheiten haben auch in einer Gemeinschaftsschule christlichen Charakters nichts zu tun, laut Bundesverfassungsgericht sind sie dort verboten.\n\nGanz interessant, da wurde sogar diese Entscheidung, an der ich beteiligt war, in Bezug auf Bayern im Bundesgesetzblatt ver&ouml;ffentlicht, und trotzdem hat die bayerische Regierung bei der Neufassung des Schulrechtes das nicht ber&uuml;cksichtigt. Jetzt habe ich alles beantwortet, glaube ich.\n\n<i>Christa Nickels:<\/i>\n\nJa, danke sch&ouml;n, Herr Fischer. Wir haben gerade ein wenig gesucht in dem Staatsvertrag. Vielleicht k&ouml;nnen wir gerade den Einleitungspassus vorlesen. Wir hatten ja mit dem Publikum vereinbart, da&szlig; wir dar&uuml;ber noch kurz diskutieren. Ich will das gerade einmal vorlesen.\n\n<i>Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhoff:<\/i>\n\nIch bin Universit&auml;tsprofessor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht und Politische Wissenschaft in M&uuml;nster und au&szlig;erdem im Beirat der HUMANISTISCHEN UNION. Im Vertragstext steht in Art. 9 Abs. 5:\n\nDas gem. Anlage 2 von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den L&auml;ndern als Landesrecht. Da ist also die Rede von einem gem. Anlage 2 von der Deutschen Demokratischen Republik erlassenen Kirchensteurrecht. Diese Angabe, \"Gem&auml;&szlig; Anlage 2\", ist schon sehr bemerkenswert. Wir haben es in einem juristischen Werk mit einer Anlage 2 zu tun, die f&uuml;r sich eine umfangreiche Seitenzahl besitzt und untergliedert ist nach s&auml;mtlichen Ressorts, die wieder untergliedert nach Abschnitten und und und. Eine derartige schlampige Verweisung, eine schlampige Bezugnahme ist mir noch nie vorgekommen. Aber das liegt daran, da&szlig; wir es hier bei den beiden Staatsvertr&auml;gen mit einem parlamentarischen Verfahren zu tun haben, einem realextistierenden Parlamentarismus.\n\nIn der gerade verlesenen Anlage 2 Kapitel 4 Gesch&auml;ftsbereich des Bundesministers der Finanzen beginnt der Abschnitt 1 mit: \"Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft.\" Dann kommen f&uuml;nf Ziffern, die alle unter diesen Einleitungssatz geh&ouml;ren. Aber die Ziffer 5 hei&szlig;t: \"Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das Folgende in Kraft.\" Ein offener Widerspruch, der schon zur Nichtigkeit wegen Unklarheit f&uuml;hren mu&szlig;. Und dann kommt dieser Gesetzestext. Auf dem Deutschen Juristentag im September 1990 in M&uuml;nchen erkl&auml;rte der Pr&auml;sident des Bundesverwaltungsgerichts, Herr Sendler: \"Ich habe den Staatsvertrag nicht gelesen. Wenn ich ihn gelesen h&auml;tte, dann h&auml;tte ich ihn sicherlich nicht verstanden.\" Alles was wir in unseren Lehr- und Bilderb&uuml;chern &uuml;ber Demokratie und Parlamentarismus und das hohe Amt des Abgeordneten zu sagen pflegen und was in den Schulen gelehrt wird dar&uuml;ber, wird zur Makulatur angesichts eines solch hektischen Betriebs.\n\n<i>Christa Nickels:<\/i>\n\nHerr Prof. K&uuml;chenhoff, ich bin Mitglied im Rechtsausschu&szlig;. Als Nichtjuristin habe ich mich da immer besonders gut vorbereiten m&uuml;ssen. Ich k&ouml;nnte noch einige andere Sachen, die in letzter Zeit im Bereich Verwaltungsgerichtsverfahren durchgegangen sind, berichten. Wenn Sie da h&auml;tten M&auml;uschen spielen d&uuml;rfen, w&auml;ren Sie vom Stuhl gefallen. Das k&ouml;nnen wir nachher noch ein bi&szlig;chen verhackst&uuml;cken wie das manchmal geht. Aber nicht weil die Abgeordneten das gerne so h&auml;tten, sondern weil das Parlament sich n&ouml;tigen l&auml;&szlig;t. Aber bitte jetzt der N&auml;chste.\n\n<i>Frank L. Sch&uuml;tte: <\/i>\n\nMein Name ist Sch&uuml;tte, ich bin Mitglied der Alternativen Liste Berlin und des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten. Ich freue mich hier Seite an Seite mit Vertretern der HUMANISTISCHEN UNION und der AL zu wissen. Ich mu&szlig; eindeutig feststellen, dieses Kirchensteuergesetz der DDR ist nicht nur etwas schlampig vorbereitet worden, es ist eine plumpe F&auml;lschung. Nach Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung, der in Art. 140 Bestandteil des Grundgesetzes ist, steht ganz klar drin, da&szlig; der Erla&szlig; solcher Gesetze Sache der L&auml;nder ist. Da zu diesem Zeitpunkt der Verabschiedung des Vereinigungsvertrages noch keine Bundesl&auml;nder und keine Landesparlamente bestanden, hat man hier etwas versucht. Man hat n&auml;mlich ein Kirchensteuergesetz vorformuliert, das es in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gab. Es ist ein Konglomerat verschiedener L&auml;nderverfassungen. Durchaus genial ausgearbeitet, aber eben kein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Die Best&auml;tigung habe ich bekommen von Herrn Prof. Wolfgang Ullmann, jetzt Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Volkskammerabgeordneter. Er hat mir best&auml;tigt, das sei eine klare Verfassungswidrigkeit. Die Volkskammer h&auml;tte niemals ein solches Gesetz verabschiedet, zumal es heute noch umstritten ist, ob L&auml;nderabgeordnete ein solches Gesetz verabschieden, dessen Inhalt sie &uuml;berhaupt nicht verstehen k&ouml;nnen.\n\nIch gebe Ihnen mal die neuesten Zahlen, die ich recherchiert habe. Die haben Sie anscheinend noch nicht gelesen. In den letzten sechs Monaten sind fast eine Million ehemaliger Mitglieder der evangelischen Kirche der ehemaligen DDR ausgetreten. Damit hat die Evangelische Kirche der DDR mindestens 20 % ihrer bisherigen Mitgliedschaft verloren. Der Anteil der Konfessionslosen ist auf dem Gebiet des ehemaligen Territoriums der DDR auf etwa 70 % angestiegen. Es ist unertr&auml;glich, da&szlig; aufgrund eines gro&szlig;en Bluffs im Einigungsvertrag Millionen Kirchensteuerzahler in der DDR, darunter zahlreiche Konfessionslose, aufgrund der neuen Regelung in glaubensverschiedener Ehe ein besonderes Kirchengeld entrichten m&uuml;ssen. Ab 1. Januar 1991 werden sie zwangsweiswe zur Kasse gebeten. Sie m&uuml;ssen gegen ihren Willen den Kirchen in diesem Teil Deutschlands, in dem die Konfessionslosen bereits &uuml;ber 70% der Bev&ouml;lkerung ausmachen, auf lange Zeit Privilegien zulassen, wie sie in keinem anderen Land der Erde gelten. Wenn sie heute Amerikaner, Schweden und andere Ausl&auml;nder fragen, in Bezug auf Kirchensteuer, die wissen &uuml;berhaupt nicht was das ist. Und Sie m&uuml;ssen sich vor Augen halten: 13 Milliarden Kirchensteuer allein im vergangenen Jahr f&uuml;r die beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen. Hier geht es um Milliardenbetr&auml;ge. Und ich sage in Anwesenheit des Vertreters der Bundesvertretung oder eines Ausschusses, der verantwortlich ist daf&uuml;r: Es ist eine plumpe F&auml;lschung im Vereinigungsvertrag. Und es ist so etwas wie eine Kohlsche Schenkung, &auml;hnlich der Konstantinischen, danke.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/1-diskussion\/","name":"1. Diskussion","slug":"1-diskussion","taxonomy":"category","parent":19,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>1. 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Diskussion Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Christa Nickels: Wir wollten eine Viertelstunde zur Verf&uuml;gung stellen f&uuml;r konkrete Nachfragen an die Referenten, die gerade ihre Ausf&uuml;hrungen gemacht haben, weil die Erfahrung zeigt, da&szlig; es sonst erstens zu viel Wissen auf einmal ist &#8211; es ist ja sehr viel an Fakten komprimiert dargestellt worden &#8211; und zum anderen ist es auch wichtig, da&szlig; man das, was man selber unbedingt einmal fragen m&ouml;chte, jetzt loswerden kann, damit man f&uuml;r die n&auml;chsten drei Beitr&auml;ge einfach einen freien Kopf hat. Wobei ich bitte, jetzt wirklich speziell Nachfragen zu den Referaten zu machen, die allgemeine Debatte soll ja dann danach stattfinden. Herr N&uuml;ken, Evangelische Kirche in Deutschland: Es ist doch jemand von der Amtskirche hier. Herr Prof. Baeger und Herr Fischer, Sie sprachen von der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen. Ihnen ist offenbar entgangen, da&szlig; der Anfang schon gemacht worden ist, und zwar im Juni dieses Jahres in Niedersachsen. Dort ist der erste Vertrag zwischen einer Landeskirche und dem Lande Niedersachsen &uuml;ber die Abl&ouml;sung der Staatsleistungen unterzeichnet worden. Es geht also los, das nur zu Ihrer Information. Herr Baeger, im &Uuml;brigen ist es nat&uuml;rlich so, da&szlig; jede Weltanschauung und Religionsgesellschaft in unserem Staate von sich aus den Antrag stellen kann, die K&ouml;rperschaftsrechte zu bekommen. Und wenn Sie das Hamburger Amtsblatt einmal aufschlagen, sehen Sie, da&szlig; (ich habe jetzt die Zahlen nicht im Kopf) ca. hundert unterschiedliche Gemeinschaften und Gesellschaften in Hamburg die Rechte der K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts nach unserer Verfassung bekommen haben. Es ist also nicht so, da&szlig; nur die Gro&szlig;kirchen den Anspruch hierauf geltend machen, weil sie es von alters her haben. Das ist ja schon vor Weimar gewesen, also vor 1919. Aber die anderen machen auch davon Gebrauch. Wenn sie das Steuerrecht nicht in Anspruch nehmen, dann liegt das wahrscheinlich an ihrer Gr&ouml;&szlig;e, wie Sie das schon gesagt haben, oder aber an anderen Gr&uuml;nden, was ich nat&uuml;rlich nicht genau wei&szlig;. Armin Rieser, Bund freier religi&ouml;ser Gemeinden Deutschlands: Wir haben zwar die Rechte als &ouml;ffentlich rechtliche K&ouml;rperschaft, aber es ist nicht so einfach, diese K&ouml;rperschaftsrechte auch umzusetzen, wie das von seiten des Vertreters der Evangelischen Kirche eben gesagt wurde. Wir haben vor einiger Zeit den Antrag gestellt, Milit&auml;rseelsorge durchzuf&uuml;hren. Das wurde uns schlichtweg abgelehnt, weil wir eine &#8222;quantite negligeable&#8220; w&auml;ren. Diese Angelegenheit l&auml;uft seit &uuml;ber 20 Jahren. Die rechtliche Gleichstellung hei&szlig;t noch nicht, das man auch die gleichen Einflu&szlig;m&ouml;glichkeiten bzw. die gleichen Betreuungsm&ouml;glichkeiten bekommt wie die beiden Gro&szlig;kirchen. Herr N&uuml;ken: Noch ein Satz zu dem Einigungsvertrag: Herr Fischer, Sie haben nach den rechtlichen Grundlagen gefragt. Selbstverst&auml;ndlich hat die Bundesregierung keinen Verfassungsauftrag, das Kirchensteuerrecht zu regeln, au&szlig;er da&szlig; sie den &sect; 140 GG zu wahren hat. Sie ist aber in &Uuml;bereinstimmung mit der Volkskammer davon ausgegangen, da&szlig; die Verfassungsgrundlagen der DDR, die bis 1968 bestanden haben, wiederhergestellt werden sollten. Denn in der Verfassung der DDR von 1949 waren bis 1968 auch die Bestimmungen der Weimarer Verfassung, die wir im Grundgesetz &uuml;bernommen haben, fast wortw&ouml;rtlich enthalten. Also auch die K&ouml;rperschaftsrechte der Kirchen und ihr Besteuerungsrecht. Die Trennung von Staat und Kirche, alles was bei uns im &sect; 140 GG zusammengefa&szlig;t wird, war dort vorhanden. Dieses wollte man wieder hineinbringen, und das ist durch zwei Parlamente abgesegnet worden. Man kann nat&uuml;rlich wie Sie die Frage stellen, ob das rechtens gewesen ist, das m&uuml;&szlig;te dann beantwortet werden. Herrmann Benz: Ich wollte grunds&auml;tzlich in Frage stellen, da&szlig; der Begriff &#8222;Konfessionslosigkeit&#8220;, wie ihn Herr Prof. Baeger verwendet hat, geeignet ist. Nicht alle Menschen, die aus der Kirche austreten, sind Atheisten, die bem&auml;ngeln, da&szlig; in den Schulen Religionsunterricht stattfindet usw. Bei Frau Noelle-Neumann finden Sie beispielsweise keinerlei Korrelation zwischen Kirchenaustritten und der Zahl der Menschen, die nicht an Gott glauben. Die Zahlen sind nicht in der Weise verwendbar, da&szlig; man einfach von 20 oder 26 % Konfessionslosen redet, die Die Gr&uuml;nen oder die SPD w&auml;hlen usw. Ich bestreite die Verwendbarkeit dieses Begriffs. Frau Steinauer, WDR: Herr Baeger, richten Sie sich grunds&auml;tzlich gegen Religionsunterricht und Ethikunterricht in der Schule? Wenn ja, frage ich mich nat&uuml;rlich, ob man dann nicht u.U. den Geschichtsunterricht verbieten m&uuml;&szlig;te, weil da vielleicht humanistische Tendenzen zum Tragen kommen, die dann wieder zur Moral erziehen. Wolfgang Schenk, evangelischer Theologe, Neutestamentler und im Vorstand des J&uuml;dischen Lehrhauses: Auch die J&uuml;dischen Gemeinden Deutschlands sind K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts, ohne da&szlig; damit Steuerrecht abgedeckt ist. Die einen schienen mir f&uuml;r K&ouml;rperschaftsrecht zu sein und die anderen dagegen. Au&szlig;erdem glaube ich nicht, da&szlig; man weltanschaulich zwischen den Kirchen und den Konfessionslosen differenzieren kann. Hier geht es doch klar um die Privilegien der alten Staatskirchen, um ehemalige Staatsideologien von Herrschaftst&uuml;mern. Wir sollten ganz klar im Blick haben, inwieweit bestimmte Staatsideologien traditionalistischer Pr&auml;gung sich heute noch Privilegien sichern, auf die ein ganzer Teil der Christen, die in Freikirchen sind, l&auml;ngst verzichtet haben. Ralf Finke: Herr Fischer, nach meiner Information wird ab Januar 1991 Kirchensteuer eingezogen, im Gebiet der ehemaligen DDR. Wenn dies aber doch nun nach der Verfassung L&auml;ndersache ist, ist das dann rechtswidrig, ist das ein Verfassungsbruch? Christa Nickels: Ich w&uuml;rde noch einmal zusammenfassen: Erstens war die Frage nach den Staatsleistungen, ob da nicht schon ein Anfang gemacht sei mit der Abl&ouml;sung. Hier wurde hingewiesen auf die Vereinbarungen zwischen Niedersachsen und der Evangelischen Kirche. Die zweite Frage betraf die Kirchensteuer, speziell die rechtlichen Grundlagen im Staatsvertrag, und inwieweit man sich auf Bestimmungen berufen kann, die bis 1968 in der DDR galten und seit dann eben nicht mehr gelten. Die dritte Frage, die ich mir aufgeschrieben habe, war die der Gleichbehandlung der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts am Beispiel der Milit&auml;rseelsorge. Eine weitere Frage war die, ob konfessionslos gleich atheistisch bedeutet. Ich erlaube mir jetzt einfach einmal frech zu sagen, es ist die Frage, ob es nicht vielleicht au&szlig;erhalb der Kirchen mehr Gl&auml;ubige gibt und mehr Atheisten, die noch konfessionell gebunden sind. Dann war eine Frage, ob grunds&auml;tzlich gegen den Religions- und Ethikunterricht Stellung bezogen wird, ob das nicht auch bedeuten w&uuml;rde, wenn man so eine grunds&auml;tzliche Oppositionshaltung einnimmt, da&szlig; andere F&auml;cher, die auch einen Wertekonsens bilden und die auch ein gewisses Bewu&szlig;tsein und Wissen hervorbringen, ob die dann nicht auch abgelehnt werden m&uuml;&szlig;ten. Eine weitere Frage war, ob es hier denn nicht prim&auml;r um Privilegien ehemaliger Staatskirchen gehe und weniger darum, jetzt weltanschaulich die Debatte zu f&uuml;hren um Kirchen- und Religionslose. Die letzte Frage hier, von Herrn Finke, inwieweit verfassungsrechtlich und rechtlich eigentlich die Grundlagen f&uuml;r die tats&auml;chliche Kirchensteuererhebung ab Januar 1991 bestehen, wenn noch keine Landesverfassungen in den neuen Bundesl&auml;ndern da sind. Das waren die Fragen, die ich zusammengefa&szlig;t habe, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. Prof. Edgar Baeger: Gut, dann fange ich an. Die erste Frage mit der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen, das war einfach ein Zugest&auml;ndnis an meine kurze Redezeit. Es ist ja nicht nur Niedersachsen, sondern Bremen und Hamburg, meines Wissens auch, wo diese Staatsleistungen abgel&ouml;st wurden, aber man darf nicht vergessen, da&szlig; der gr&ouml;&szlig;te Teil des Geldtransfers &uuml;ber die Staaten Bayern, Baden-W&uuml;rttemberg flie&szlig;t, und da r&uuml;hrt sich noch &uuml;berhaupt nichts. Von Nordrhein-Westfalen ist mir auch nicht bekannt, da&szlig; irgendetwas im Ansatz schon da w&auml;re. Zum Punkt K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Ich glaube nicht, da&szlig; ein Unfug dadurch geheilt werden kann, da&szlig; er m&ouml;glichst oft wiederholt wird. Eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ist ein mitgliedschaftlich organisierter Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Das ist die Definition. Jetzt sagen Sie mir, seit wann religi&ouml;se Aufgaben staatliche Aufgaben sind, die mit hoheitlichen Mitteln wahrgenommen werden m&uuml;&szlig;ten. Es ist also von der Definition her ein absoluter Unfug, einen solchen Status einer Religionsgesellschaft zu geben. Da&szlig; man nat&uuml;rlich dieses einmal errungene Privileg dadurch verteidigen m&ouml;chte, da&szlig; man den anderen sagt, ihr kriegt das auch, das ist zwar eine verst&auml;ndliche Taktik, macht aber die Sache vom Ansatz her nicht besser. Zu der Frage Religions- und Ethikunterricht in der Schule. Ich bin mir nat&uuml;rlich im klaren dar&uuml;ber, da&szlig; der Religionsunterricht als einziges Schulfach vom Grundgesetz garantiert ist, so da&szlig; man kaum Aussicht hat, daran zu r&uuml;tteln. Nur vom Prinzip her mu&szlig; man sagen, da&szlig; eine Glaubensunterweisung in der Schule nat&uuml;rlich immer problematisch ist, denn Sie werden immer x verschiedene andere Glaubensrichtungen haben, in einem multikulturellen Staat, die eben hierdurch nicht bedient werden. Es kommt hinzu, da&szlig; dieser Religionsunterricht in der Praxis doch zu einer Vielzahl schlimmer Dinge gef&uuml;hrt hat. Die vielen kleinen Verfassungsverst&ouml;&szlig;e, die bilden praktisch den Alltag in der Schule. Die Frage, was macht man mit Kindern, die den Religionsunterricht nicht besuchen sollen? Ich lasse mal jetzt den Ethikunterricht beiseite. Wer beaufsichtigt sie, darf man sie nach Hause schicken? Oder werden sie einfach in den Religionsunterricht reingesetzt, damit sie beaufsichtigt sind? Das ist der unendliche &Auml;rger, mit dem sich die Menschen, die den beiden Kirchen nicht angeh&ouml;ren, in der Praxis herumschlagen m&uuml;ssen. Daran sehen Sie, da&szlig; dieser Ansatz, eine Glaubensunterweisung als ordentliches Lehrfach in den Schulen durchzuf&uuml;hren, problematisch ist. Und jetzt d&uuml;rfen Sie mich bitte nicht mi&szlig;verstehen: Ich habe ja nichts gegen den Religionsunterricht. Ich habe nur etwas dagegen gesagt, da&szlig; der Staat einen Solchen finanziert. Man kann sich nat&uuml;rlich eine Art Sonntagsschulsystem vorstellen (ich nenne hier einmal den amerikanischen Begriff), bei dem der Staat etwa die Schulr&auml;ume f&uuml;r diesen Unterricht zur Verf&uuml;gung stellt, und die Glaubensgemeinschaften, welche auch immer, k&ouml;nnen dies in Anspruch nehmen und dort die religi&ouml;sen Unterweisungen f&uuml;r ihre Kinder abhalten. Niemand h&auml;tte etwas dagegen. Trennen wir sorgf&auml;ltig davon den Ethikunterricht. Der Ethikunterricht ist eine Ungeheuerlichkeit. Er ist eingef&uuml;hrt worden auf Dr&auml;ngen der christlichen Kirchen. Sie haben ihn eingef&uuml;hrt, um den Abmeldungen von ihrem Religionsunterricht zu begegnen und haben es gleichfalls billigend in Kauf genommen, da&szlig; dieser Unterricht diesen diffamierenden Charakter bekommt, und haben es billigend in Kauf genommen, da&szlig; hier Ersatz verlangt wird, f&uuml;r etwas, wof&uuml;r niemals Ersatz zu leisten ist. Also noch einmal, ich bin nicht gegen Religionsunterricht. Jede Glaubensgemeinschaft soll ihre Gl&auml;ubigen unterrichten d&uuml;rfen. Die Frage ist, ob der Staat das zu leisten hat, da bin ich allerdings der Meinung, das sollte in einem demokratischen Staat nicht geschehen. Den Vergleich mit dem Geschichtsunterricht halte ich f&uuml;r abwegig. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, inwieweit darf die Schule christlich gepr&auml;gt sein. Das Urteil (Herr Fischer kann das sicher pr&auml;ziser sagen als ich, ich sage es einfach einmal mit meinen Worten) besagt, da&szlig; das Christentum nur insoweit Unterrichtsgegenstand sein kann, als es ein pr&auml;gender Kulturfaktor in der abendl&auml;ndischen Geschichte ist. Das ist also ein ganz klarer Fall, da wird auch nie jemand etwas dagegen sagen. Zum Schlu&szlig; noch zu den Zahlen. Bevor ich &uuml;berhaupt Zahlen genannt habe, habe ich sehr damit gerungen, ob ich es tun soll. Und zwar aus folgendem Grund: Herr Fischer hat vollkommen recht, wenn er sagt, es geht hier um Verfassungsgrunds&auml;tze, die zu diskutieren sind. Im Grunde genommen sind Grundrechte Dinge, die nichts zu tun haben mit der Zahl der Betroffenen. Wenn man der reinen Lehre anh&auml;ngt, dann ist eine Grundrechtsverletzung dann schon schlimm, wenn sie auch nur einen einzigen Menschen betrifft. Ich habe mich eigentlich nur deshalb auf dieses Zahlengebiet vorgewagt (obwohl ich wei&szlig;, da&szlig; es dort immer Streitereien gibt), um festzustellen, da&szlig; die alte Einstellung, die man noch nach Kriegsende bei uns hatte, es seien ja nur vernachl&auml;ssigbar kleine Bev&ouml;lkerungsschichten, die es betr&auml;fe, schon lange nicht mehr stimmt. Und selbstverst&auml;ndlich habe ich nicht primitiverweise gesagt, alle Menschen, die kirchenfrei sind, seien Atheisten, dergleichen habe ich nie ge&auml;u&szlig;ert. Nur, da&szlig; unter den Kirchenfreien nat&uuml;rlich Agnostiker, Atheisten und wie immer sie sich nennen wollen, sind, ist keine Frage. Und da&szlig; diese mit einem christlich orientierten Staat niemals einverstanden sein k&ouml;nnen, das ist auch keine Frage. Erwin Fischer: Ich will zun&auml;chst mal auf die eine wichtige Frage eingehen: fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik. Mir ist selbstverst&auml;ndlich die Rechtsprechung, wenn man &uuml;berhaupt von Recht reden kann in der DDR, seit 1945 bekannt, aber hier im Einigungsvertrag, ich zitiere nun w&ouml;rtlich, hei&szlig;t es in Bezug auf den Gesch&auml;ftsbereich des Bundesministers der Finanzen: &#8222;Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft&#8220;, und da kommt nun Sparkassengesetz vom 29. Juli 1990, Tilgung, Anteilsrechte usw., rechtswidrige Handlungen usw. und dann kommt: &#8222;Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das folgende Kirchensteuergesetz der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft&#8220;. Und nun kommen diese 20 Paragraphen, tadellos formuliert, Rechtsprechung sogar ber&uuml;cksichtigt, und infolge dessen kann man nicht sagen, damit ist das alte DDR-Recht gemeint, denn es ist schon richtig, die DDR-L&auml;nder haben urspr&uuml;nglich die Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung wortw&ouml;rtlich &uuml;bernommen, aber in der Praxis sind die L&auml;nder schon nach ein paar Jahren aufgel&ouml;st worden, die bestanden gar nicht mehr, und infolgedessen ist das nie gehandhabt worden. Aber aus dem Text des Einigungsvertrages geht ganz deutlich hervor, da&szlig; nicht das alte sogenannte DDR-&#8222;Recht&#8220; gemeint war, sondern jetzt dieses neue Gesetz, und f&uuml;r dieses neue Gesetz besteht keine Rechtsgrundlage, denn das ist von der Volkskammer nie beschlossen worden, infolge dessen kann es gar nicht in Kraft treten. Herr N&uuml;ken: Wenn Sie, Herr Fischer, die Rechtsangleichung in Art. 9 Abs. 5 Kap. 3 des Einigungsvertrages hinzunehmen, dann steht das dort etwas genauer: &#8222;Das gem&auml;&szlig; Anlage II von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den Art. 1 Abs. 1 genannten L&auml;ndern als Landesrecht fort.&#8220; Nach meinem Verst&auml;ndnis bedeutet das, die Bundesregierung macht zwar einen Formulierungsvorschlag, gibt den in die Volkskammer, diese erl&auml;&szlig;t es f&uuml;r die L&auml;nder dr&uuml;ben, und damit ist das Gesetz in Kraft getreten. Herr N&uuml;ken: Die Volkskammer hat doch dem Einigungsvertrag zugestimmt. Mir geht es nur darum, Herrn Fischer vor dem Irrtum zu bewahren, es w&auml;re hier ein Anschlu&szlig; gesucht worden, an die vor 1968 geltende Verfassung der DDR. Man hat hier bewu&szlig;t etwas Neues geschaffen. Erwin Fischer: Eben, das habe ich ja gesagt. Nur ist das nie rechtswirksam erlassen worden. &Uuml;ber dieses Problem, Kirchensteuergesetz in Kraft, nicht in Kraft, verfassungswidrig usw. da wird nach meiner Meinung letzten Endes das Bundesverfassungsgericht entscheiden, und ich hoffe, da&szlig; ich Vollmachten bekomme von DDR-Mitgliedern, die zur Kirchensteuer veranlagt werden, so da&szlig; ich dann diese Sache als eine der vielen Sachen, die ich vor dem Bundesverfassungsgericht schon durchgefochten habe, auch noch durchfechten werde. Aber f&uuml;r mich ist es an sich klar, da&szlig; damit nur neues Recht gemeint ist, das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde. Da fiel mir bei der Lekt&uuml;re eben sofort auf, da&szlig; alle anderen fortgeltenden Gesetze ein Datum haben, und dieses Gesetz hat kein Datum, und darum habe ich mich erkundigt und festgestellt, da&szlig; die Volkskammer nie dieses Gesetz beschlossen hat. Da ist irgendwie ein Lapsus passiert, wie sich die Bundesregierung nachher herausredet, wei&szlig; ich nicht, aber ich glaube, eine noch so lange Diskussion hilft uns hier nicht weiter, weil das einfach eine diffizile Sache ist. Ich habe den Einigungsvertrag, 450 Seiten hier in meiner Ausgabe, von vorn bis hinten, von hinten bis vorn durchgesucht, alle Paragraphen studiert und bin nun zu diesem Ergebnis gekommen. Ich will Ihre Sachkunde nicht anzweifeln, aber dar&uuml;ber jetzt in diesem Kreis zu diskutieren, halte ich an sich im Grunde f&uuml;r abwegig, einfach weil man das alles vor sich haben mu&szlig;, und dann braucht man gewisse juristische Vorkenntnisse, und dann kann man sagen, das ist nicht in Ordnung oder das ist in Ordnung. Nun will ich aber zu den anderen Dingen noch kurz Stellung nehmen. Ich bin gefragt worden wegen der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts. Dazu ist folgendes zu sagen. Es besteht allgemein, unter Juristen, Einigkeit dar&uuml;ber, da&szlig; unter einer K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ein mitgliedschaftlich organisierter Verband des &ouml;ffentlichen Rechts zu verstehen ist, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Das gilt doch nicht f&uuml;r die Kirchen. Die nehmen keine staatlichen Aufgaben wahr und auch nicht unter staatlicher Hoheit. Das ist an sich die herrschende Auffassung unter s&auml;mtlichen Staatskirchenrechtlern und &Ouml;ffentlichrechtlern. Zur Statistik will ich noch etwas sagen. Wenn ich von Gro&szlig;kirchen gesprochen habe, dann hei&szlig;t das nat&uuml;rlich &#8211; fr&uuml;her wurde immer von 95 % geredet, idem civis, idem christianus, das stimmt nat&uuml;rlich nicht &#8211; da&szlig; nat&uuml;rlich neben Christen, die den beiden Gro&szlig;kirchen, also der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche angeh&ouml;ren, noch Christen verschiedener Couleur existieren, das ist an sich ganz klar. Aber die brauchen wir deshalb nicht mitzurechnen, weil die ja keine Privilegien haben. Uns geht es ja nur um die beiden Gro&szlig;kirchen, weil die in verfassungswidriger Weise oder aus L&auml;nderverfassungen, Konkordaten usw. Rechte in Anspruch nehmen. Aber all diese vielen Kleinkirchen, die wir haben, insgesamt in Amerika sind es sogar 150, Denominationen nennt man sie, die k&ouml;nnen wir bei dieser Gegen&uuml;berstellung unter den Tisch fallen lassen, weil die ja keine Vorrechte haben und keine in Anspruch nehmen. Ethik-, Religionsunterricht, da habe ich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht beim Bundesverfassungsgericht, die ist zur&uuml;ckgewiesen worden, ohne rechtliche Begr&uuml;ndung. Meine Stellungnahme &uuml;ber den Religionsunterricht habe ich bereits kundgegeben. Selbstverst&auml;ndlich sind die Kirchen berechtigt, aber nur auf Antrag der Eltern laut katholischem Bundesverfassungsrichter B&ouml;ckenf&ouml;rde, die Kinder religi&ouml;s zu unterrichten. Im Codex iuris canonicis steht das nat&uuml;rlich auch, das ist aber innerkirchliches Recht, was uns hier nicht interessiert. Aber es ist nicht Sache des Staates. Infolgedessen habe ich schon seit langem vorgeschlagen, aus Toleranzgr&uuml;nden die Berliner Regelung durchzuf&uuml;hren, und dies hei&szlig;t eben, die Staatsschulen stellen den beiden Kirchen R&auml;ume zur Verf&uuml;gung, &uuml;brigens auch dem Islam, geben Heizung, Licht usw., und da k&ouml;nnen sie auf Antrag der Eltern ihren Religionsunterricht abhalten. Aber das ist das Wichtige: Religion ist selbstverst&auml;ndlich ein enorm wichtiges Thema, das sollte im Schulunterricht als verbindliches, obligatorisches Lehrfach selbstverst&auml;ndlich behandelt werden, aber dann auf wissenschaftlicher Grundlage und nicht auf religi&ouml;ser Grundlage. Das stimmt auch mit den Entscheidungen, die ich beim Bundesverfassungsgericht erwirkt habe, &uuml;berein. Das Christentum darf in den profanen F&auml;chern selbstverst&auml;ndlich ber&uuml;cksichtigt werden als Bildungs- und Kulturfaktor, aber nicht im Hinblick auf die Glaubenswahrheiten. Die Glaubenswahrheiten haben auch in einer Gemeinschaftsschule christlichen Charakters nichts zu tun, laut Bundesverfassungsgericht sind sie dort verboten. Ganz interessant, da wurde sogar diese Entscheidung, an der ich beteiligt war, in Bezug auf Bayern im Bundesgesetzblatt ver&ouml;ffentlicht, und trotzdem hat die bayerische Regierung bei der Neufassung des Schulrechtes das nicht ber&uuml;cksichtigt. Jetzt habe ich alles beantwortet, glaube ich. Christa Nickels: Ja, danke sch&ouml;n, Herr Fischer. Wir haben gerade ein wenig gesucht in dem Staatsvertrag. Vielleicht k&ouml;nnen wir gerade den Einleitungspassus vorlesen. Wir hatten ja mit dem Publikum vereinbart, da&szlig; wir dar&uuml;ber noch kurz diskutieren. Ich will das gerade einmal vorlesen. Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhoff: Ich bin Universit&auml;tsprofessor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht und Politische Wissenschaft in M&uuml;nster und au&szlig;erdem im Beirat der HUMANISTISCHEN UNION. Im Vertragstext steht in Art. 9 Abs. 5: Das gem. Anlage 2 von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den L&auml;ndern als Landesrecht. Da ist also die Rede von einem gem. Anlage 2 von der Deutschen Demokratischen Republik erlassenen Kirchensteurrecht. Diese Angabe, &#8222;Gem&auml;&szlig; Anlage 2&#8220;, ist schon sehr bemerkenswert. Wir haben es in einem juristischen Werk mit einer Anlage 2 zu tun, die f&uuml;r sich eine umfangreiche Seitenzahl besitzt und untergliedert ist nach s&auml;mtlichen Ressorts, die wieder untergliedert nach Abschnitten und und und. Eine derartige schlampige Verweisung, eine schlampige Bezugnahme ist mir noch nie vorgekommen. Aber das liegt daran, da&szlig; wir es hier bei den beiden Staatsvertr&auml;gen mit einem parlamentarischen Verfahren zu tun haben, einem realextistierenden Parlamentarismus. In der gerade verlesenen Anlage 2 Kapitel 4 Gesch&auml;ftsbereich des Bundesministers der Finanzen beginnt der Abschnitt 1 mit: &#8222;Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft.&#8220; Dann kommen f&uuml;nf Ziffern, die alle unter diesen Einleitungssatz geh&ouml;ren. Aber die Ziffer 5 hei&szlig;t: &#8222;Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das Folgende in Kraft.&#8220; Ein offener Widerspruch, der schon zur Nichtigkeit wegen Unklarheit f&uuml;hren mu&szlig;. Und dann kommt dieser Gesetzestext. Auf dem Deutschen Juristentag im September 1990 in M&uuml;nchen erkl&auml;rte der Pr&auml;sident des Bundesverwaltungsgerichts, Herr Sendler: &#8222;Ich habe den Staatsvertrag nicht gelesen. Wenn ich ihn gelesen h&auml;tte, dann h&auml;tte ich ihn sicherlich nicht verstanden.&#8220; Alles was wir in unseren Lehr- und Bilderb&uuml;chern &uuml;ber Demokratie und Parlamentarismus und das hohe Amt des Abgeordneten zu sagen pflegen und was in den Schulen gelehrt wird dar&uuml;ber, wird zur Makulatur angesichts eines solch hektischen Betriebs. Christa Nickels: Herr Prof. K&uuml;chenhoff, ich bin Mitglied im Rechtsausschu&szlig;. Als Nichtjuristin habe ich mich da immer besonders gut vorbereiten m&uuml;ssen. Ich k&ouml;nnte noch einige andere Sachen, die in letzter Zeit im Bereich Verwaltungsgerichtsverfahren durchgegangen sind, berichten. Wenn Sie da h&auml;tten M&auml;uschen spielen d&uuml;rfen, w&auml;ren Sie vom Stuhl gefallen. Das k&ouml;nnen wir nachher noch ein bi&szlig;chen verhackst&uuml;cken wie das manchmal geht. Aber nicht weil die Abgeordneten das gerne so h&auml;tten, sondern weil das Parlament sich n&ouml;tigen l&auml;&szlig;t. Aber bitte jetzt der N&auml;chste. Frank L. Sch&uuml;tte: Mein Name ist Sch&uuml;tte, ich bin Mitglied der Alternativen Liste Berlin und des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten. Ich freue mich hier Seite an Seite mit Vertretern der HUMANISTISCHEN UNION und der AL zu wissen. Ich mu&szlig; eindeutig feststellen, dieses Kirchensteuergesetz der DDR ist nicht nur etwas schlampig vorbereitet worden, es ist eine plumpe F&auml;lschung. Nach Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung, der in Art. 140 Bestandteil des Grundgesetzes ist, steht ganz klar drin, da&szlig; der Erla&szlig; solcher Gesetze Sache der L&auml;nder ist. Da zu diesem Zeitpunkt der Verabschiedung des Vereinigungsvertrages noch keine Bundesl&auml;nder und keine Landesparlamente bestanden, hat man hier etwas versucht. Man hat n&auml;mlich ein Kirchensteuergesetz vorformuliert, das es in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gab. Es ist ein Konglomerat verschiedener L&auml;nderverfassungen. Durchaus genial ausgearbeitet, aber eben kein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Die Best&auml;tigung habe ich bekommen von Herrn Prof. Wolfgang Ullmann, jetzt Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Volkskammerabgeordneter. Er hat mir best&auml;tigt, das sei eine klare Verfassungswidrigkeit. Die Volkskammer h&auml;tte niemals ein solches Gesetz verabschiedet, zumal es heute noch umstritten ist, ob L&auml;nderabgeordnete ein solches Gesetz verabschieden, dessen Inhalt sie &uuml;berhaupt nicht verstehen k&ouml;nnen. Ich gebe Ihnen mal die neuesten Zahlen, die ich recherchiert habe. Die haben Sie anscheinend noch nicht gelesen. In den letzten sechs Monaten sind fast eine Million ehemaliger Mitglieder der evangelischen Kirche der ehemaligen DDR ausgetreten. Damit hat die Evangelische Kirche der DDR mindestens 20 % ihrer bisherigen Mitgliedschaft verloren. Der Anteil der Konfessionslosen ist auf dem Gebiet des ehemaligen Territoriums der DDR auf etwa 70 % angestiegen. Es ist unertr&auml;glich, da&szlig; aufgrund eines gro&szlig;en Bluffs im Einigungsvertrag Millionen Kirchensteuerzahler in der DDR, darunter zahlreiche Konfessionslose, aufgrund der neuen Regelung in glaubensverschiedener Ehe ein besonderes Kirchengeld entrichten m&uuml;ssen. Ab 1. Januar 1991 werden sie zwangsweiswe zur Kasse gebeten. Sie m&uuml;ssen gegen ihren Willen den Kirchen in diesem Teil Deutschlands, in dem die Konfessionslosen bereits &uuml;ber 70% der Bev&ouml;lkerung ausmachen, auf lange Zeit Privilegien zulassen, wie sie in keinem anderen Land der Erde gelten. Wenn sie heute Amerikaner, Schweden und andere Ausl&auml;nder fragen, in Bezug auf Kirchensteuer, die wissen &uuml;berhaupt nicht was das ist. Und Sie m&uuml;ssen sich vor Augen halten: 13 Milliarden Kirchensteuer allein im vergangenen Jahr f&uuml;r die beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen. Hier geht es um Milliardenbetr&auml;ge. Und ich sage in Anwesenheit des Vertreters der Bundesvertretung oder eines Ausschusses, der verantwortlich ist daf&uuml;r: Es ist eine plumpe F&auml;lschung im Vereinigungsvertrag. Und es ist so etwas wie eine Kohlsche Schenkung, &auml;hnlich der Konstantinischen, danke.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/1-diskussion\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/1-diskussion\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/1-diskussion\\\/\",\"name\":\"1. 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Diskussion Archive - Humanistische Union","og_description":"Christa Nickels: Wir wollten eine Viertelstunde zur Verf&uuml;gung stellen f&uuml;r konkrete Nachfragen an die Referenten, die gerade ihre Ausf&uuml;hrungen gemacht haben, weil die Erfahrung zeigt, da&szlig; es sonst erstens zu viel Wissen auf einmal ist &#8211; es ist ja sehr viel an Fakten komprimiert dargestellt worden &#8211; und zum anderen ist es auch wichtig, da&szlig; man das, was man selber unbedingt einmal fragen m&ouml;chte, jetzt loswerden kann, damit man f&uuml;r die n&auml;chsten drei Beitr&auml;ge einfach einen freien Kopf hat. Wobei ich bitte, jetzt wirklich speziell Nachfragen zu den Referaten zu machen, die allgemeine Debatte soll ja dann danach stattfinden. Herr N&uuml;ken, Evangelische Kirche in Deutschland: Es ist doch jemand von der Amtskirche hier. Herr Prof. Baeger und Herr Fischer, Sie sprachen von der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen. Ihnen ist offenbar entgangen, da&szlig; der Anfang schon gemacht worden ist, und zwar im Juni dieses Jahres in Niedersachsen. Dort ist der erste Vertrag zwischen einer Landeskirche und dem Lande Niedersachsen &uuml;ber die Abl&ouml;sung der Staatsleistungen unterzeichnet worden. Es geht also los, das nur zu Ihrer Information. Herr Baeger, im &Uuml;brigen ist es nat&uuml;rlich so, da&szlig; jede Weltanschauung und Religionsgesellschaft in unserem Staate von sich aus den Antrag stellen kann, die K&ouml;rperschaftsrechte zu bekommen. Und wenn Sie das Hamburger Amtsblatt einmal aufschlagen, sehen Sie, da&szlig; (ich habe jetzt die Zahlen nicht im Kopf) ca. hundert unterschiedliche Gemeinschaften und Gesellschaften in Hamburg die Rechte der K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts nach unserer Verfassung bekommen haben. Es ist also nicht so, da&szlig; nur die Gro&szlig;kirchen den Anspruch hierauf geltend machen, weil sie es von alters her haben. Das ist ja schon vor Weimar gewesen, also vor 1919. Aber die anderen machen auch davon Gebrauch. Wenn sie das Steuerrecht nicht in Anspruch nehmen, dann liegt das wahrscheinlich an ihrer Gr&ouml;&szlig;e, wie Sie das schon gesagt haben, oder aber an anderen Gr&uuml;nden, was ich nat&uuml;rlich nicht genau wei&szlig;. Armin Rieser, Bund freier religi&ouml;ser Gemeinden Deutschlands: Wir haben zwar die Rechte als &ouml;ffentlich rechtliche K&ouml;rperschaft, aber es ist nicht so einfach, diese K&ouml;rperschaftsrechte auch umzusetzen, wie das von seiten des Vertreters der Evangelischen Kirche eben gesagt wurde. Wir haben vor einiger Zeit den Antrag gestellt, Milit&auml;rseelsorge durchzuf&uuml;hren. Das wurde uns schlichtweg abgelehnt, weil wir eine &#8222;quantite negligeable&#8220; w&auml;ren. Diese Angelegenheit l&auml;uft seit &uuml;ber 20 Jahren. Die rechtliche Gleichstellung hei&szlig;t noch nicht, das man auch die gleichen Einflu&szlig;m&ouml;glichkeiten bzw. die gleichen Betreuungsm&ouml;glichkeiten bekommt wie die beiden Gro&szlig;kirchen. Herr N&uuml;ken: Noch ein Satz zu dem Einigungsvertrag: Herr Fischer, Sie haben nach den rechtlichen Grundlagen gefragt. Selbstverst&auml;ndlich hat die Bundesregierung keinen Verfassungsauftrag, das Kirchensteuerrecht zu regeln, au&szlig;er da&szlig; sie den &sect; 140 GG zu wahren hat. Sie ist aber in &Uuml;bereinstimmung mit der Volkskammer davon ausgegangen, da&szlig; die Verfassungsgrundlagen der DDR, die bis 1968 bestanden haben, wiederhergestellt werden sollten. Denn in der Verfassung der DDR von 1949 waren bis 1968 auch die Bestimmungen der Weimarer Verfassung, die wir im Grundgesetz &uuml;bernommen haben, fast wortw&ouml;rtlich enthalten. Also auch die K&ouml;rperschaftsrechte der Kirchen und ihr Besteuerungsrecht. Die Trennung von Staat und Kirche, alles was bei uns im &sect; 140 GG zusammengefa&szlig;t wird, war dort vorhanden. Dieses wollte man wieder hineinbringen, und das ist durch zwei Parlamente abgesegnet worden. Man kann nat&uuml;rlich wie Sie die Frage stellen, ob das rechtens gewesen ist, das m&uuml;&szlig;te dann beantwortet werden. Herrmann Benz: Ich wollte grunds&auml;tzlich in Frage stellen, da&szlig; der Begriff &#8222;Konfessionslosigkeit&#8220;, wie ihn Herr Prof. Baeger verwendet hat, geeignet ist. Nicht alle Menschen, die aus der Kirche austreten, sind Atheisten, die bem&auml;ngeln, da&szlig; in den Schulen Religionsunterricht stattfindet usw. Bei Frau Noelle-Neumann finden Sie beispielsweise keinerlei Korrelation zwischen Kirchenaustritten und der Zahl der Menschen, die nicht an Gott glauben. Die Zahlen sind nicht in der Weise verwendbar, da&szlig; man einfach von 20 oder 26 % Konfessionslosen redet, die Die Gr&uuml;nen oder die SPD w&auml;hlen usw. Ich bestreite die Verwendbarkeit dieses Begriffs. Frau Steinauer, WDR: Herr Baeger, richten Sie sich grunds&auml;tzlich gegen Religionsunterricht und Ethikunterricht in der Schule? Wenn ja, frage ich mich nat&uuml;rlich, ob man dann nicht u.U. den Geschichtsunterricht verbieten m&uuml;&szlig;te, weil da vielleicht humanistische Tendenzen zum Tragen kommen, die dann wieder zur Moral erziehen. Wolfgang Schenk, evangelischer Theologe, Neutestamentler und im Vorstand des J&uuml;dischen Lehrhauses: Auch die J&uuml;dischen Gemeinden Deutschlands sind K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts, ohne da&szlig; damit Steuerrecht abgedeckt ist. Die einen schienen mir f&uuml;r K&ouml;rperschaftsrecht zu sein und die anderen dagegen. Au&szlig;erdem glaube ich nicht, da&szlig; man weltanschaulich zwischen den Kirchen und den Konfessionslosen differenzieren kann. Hier geht es doch klar um die Privilegien der alten Staatskirchen, um ehemalige Staatsideologien von Herrschaftst&uuml;mern. Wir sollten ganz klar im Blick haben, inwieweit bestimmte Staatsideologien traditionalistischer Pr&auml;gung sich heute noch Privilegien sichern, auf die ein ganzer Teil der Christen, die in Freikirchen sind, l&auml;ngst verzichtet haben. Ralf Finke: Herr Fischer, nach meiner Information wird ab Januar 1991 Kirchensteuer eingezogen, im Gebiet der ehemaligen DDR. Wenn dies aber doch nun nach der Verfassung L&auml;ndersache ist, ist das dann rechtswidrig, ist das ein Verfassungsbruch? Christa Nickels: Ich w&uuml;rde noch einmal zusammenfassen: Erstens war die Frage nach den Staatsleistungen, ob da nicht schon ein Anfang gemacht sei mit der Abl&ouml;sung. Hier wurde hingewiesen auf die Vereinbarungen zwischen Niedersachsen und der Evangelischen Kirche. Die zweite Frage betraf die Kirchensteuer, speziell die rechtlichen Grundlagen im Staatsvertrag, und inwieweit man sich auf Bestimmungen berufen kann, die bis 1968 in der DDR galten und seit dann eben nicht mehr gelten. Die dritte Frage, die ich mir aufgeschrieben habe, war die der Gleichbehandlung der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts am Beispiel der Milit&auml;rseelsorge. Eine weitere Frage war die, ob konfessionslos gleich atheistisch bedeutet. Ich erlaube mir jetzt einfach einmal frech zu sagen, es ist die Frage, ob es nicht vielleicht au&szlig;erhalb der Kirchen mehr Gl&auml;ubige gibt und mehr Atheisten, die noch konfessionell gebunden sind. Dann war eine Frage, ob grunds&auml;tzlich gegen den Religions- und Ethikunterricht Stellung bezogen wird, ob das nicht auch bedeuten w&uuml;rde, wenn man so eine grunds&auml;tzliche Oppositionshaltung einnimmt, da&szlig; andere F&auml;cher, die auch einen Wertekonsens bilden und die auch ein gewisses Bewu&szlig;tsein und Wissen hervorbringen, ob die dann nicht auch abgelehnt werden m&uuml;&szlig;ten. Eine weitere Frage war, ob es hier denn nicht prim&auml;r um Privilegien ehemaliger Staatskirchen gehe und weniger darum, jetzt weltanschaulich die Debatte zu f&uuml;hren um Kirchen- und Religionslose. Die letzte Frage hier, von Herrn Finke, inwieweit verfassungsrechtlich und rechtlich eigentlich die Grundlagen f&uuml;r die tats&auml;chliche Kirchensteuererhebung ab Januar 1991 bestehen, wenn noch keine Landesverfassungen in den neuen Bundesl&auml;ndern da sind. Das waren die Fragen, die ich zusammengefa&szlig;t habe, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. Prof. Edgar Baeger: Gut, dann fange ich an. Die erste Frage mit der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen, das war einfach ein Zugest&auml;ndnis an meine kurze Redezeit. Es ist ja nicht nur Niedersachsen, sondern Bremen und Hamburg, meines Wissens auch, wo diese Staatsleistungen abgel&ouml;st wurden, aber man darf nicht vergessen, da&szlig; der gr&ouml;&szlig;te Teil des Geldtransfers &uuml;ber die Staaten Bayern, Baden-W&uuml;rttemberg flie&szlig;t, und da r&uuml;hrt sich noch &uuml;berhaupt nichts. Von Nordrhein-Westfalen ist mir auch nicht bekannt, da&szlig; irgendetwas im Ansatz schon da w&auml;re. Zum Punkt K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Ich glaube nicht, da&szlig; ein Unfug dadurch geheilt werden kann, da&szlig; er m&ouml;glichst oft wiederholt wird. Eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ist ein mitgliedschaftlich organisierter Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Das ist die Definition. Jetzt sagen Sie mir, seit wann religi&ouml;se Aufgaben staatliche Aufgaben sind, die mit hoheitlichen Mitteln wahrgenommen werden m&uuml;&szlig;ten. Es ist also von der Definition her ein absoluter Unfug, einen solchen Status einer Religionsgesellschaft zu geben. Da&szlig; man nat&uuml;rlich dieses einmal errungene Privileg dadurch verteidigen m&ouml;chte, da&szlig; man den anderen sagt, ihr kriegt das auch, das ist zwar eine verst&auml;ndliche Taktik, macht aber die Sache vom Ansatz her nicht besser. Zu der Frage Religions- und Ethikunterricht in der Schule. Ich bin mir nat&uuml;rlich im klaren dar&uuml;ber, da&szlig; der Religionsunterricht als einziges Schulfach vom Grundgesetz garantiert ist, so da&szlig; man kaum Aussicht hat, daran zu r&uuml;tteln. Nur vom Prinzip her mu&szlig; man sagen, da&szlig; eine Glaubensunterweisung in der Schule nat&uuml;rlich immer problematisch ist, denn Sie werden immer x verschiedene andere Glaubensrichtungen haben, in einem multikulturellen Staat, die eben hierdurch nicht bedient werden. Es kommt hinzu, da&szlig; dieser Religionsunterricht in der Praxis doch zu einer Vielzahl schlimmer Dinge gef&uuml;hrt hat. Die vielen kleinen Verfassungsverst&ouml;&szlig;e, die bilden praktisch den Alltag in der Schule. Die Frage, was macht man mit Kindern, die den Religionsunterricht nicht besuchen sollen? Ich lasse mal jetzt den Ethikunterricht beiseite. Wer beaufsichtigt sie, darf man sie nach Hause schicken? Oder werden sie einfach in den Religionsunterricht reingesetzt, damit sie beaufsichtigt sind? Das ist der unendliche &Auml;rger, mit dem sich die Menschen, die den beiden Kirchen nicht angeh&ouml;ren, in der Praxis herumschlagen m&uuml;ssen. Daran sehen Sie, da&szlig; dieser Ansatz, eine Glaubensunterweisung als ordentliches Lehrfach in den Schulen durchzuf&uuml;hren, problematisch ist. Und jetzt d&uuml;rfen Sie mich bitte nicht mi&szlig;verstehen: Ich habe ja nichts gegen den Religionsunterricht. Ich habe nur etwas dagegen gesagt, da&szlig; der Staat einen Solchen finanziert. Man kann sich nat&uuml;rlich eine Art Sonntagsschulsystem vorstellen (ich nenne hier einmal den amerikanischen Begriff), bei dem der Staat etwa die Schulr&auml;ume f&uuml;r diesen Unterricht zur Verf&uuml;gung stellt, und die Glaubensgemeinschaften, welche auch immer, k&ouml;nnen dies in Anspruch nehmen und dort die religi&ouml;sen Unterweisungen f&uuml;r ihre Kinder abhalten. Niemand h&auml;tte etwas dagegen. Trennen wir sorgf&auml;ltig davon den Ethikunterricht. Der Ethikunterricht ist eine Ungeheuerlichkeit. Er ist eingef&uuml;hrt worden auf Dr&auml;ngen der christlichen Kirchen. Sie haben ihn eingef&uuml;hrt, um den Abmeldungen von ihrem Religionsunterricht zu begegnen und haben es gleichfalls billigend in Kauf genommen, da&szlig; dieser Unterricht diesen diffamierenden Charakter bekommt, und haben es billigend in Kauf genommen, da&szlig; hier Ersatz verlangt wird, f&uuml;r etwas, wof&uuml;r niemals Ersatz zu leisten ist. Also noch einmal, ich bin nicht gegen Religionsunterricht. Jede Glaubensgemeinschaft soll ihre Gl&auml;ubigen unterrichten d&uuml;rfen. Die Frage ist, ob der Staat das zu leisten hat, da bin ich allerdings der Meinung, das sollte in einem demokratischen Staat nicht geschehen. Den Vergleich mit dem Geschichtsunterricht halte ich f&uuml;r abwegig. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, inwieweit darf die Schule christlich gepr&auml;gt sein. Das Urteil (Herr Fischer kann das sicher pr&auml;ziser sagen als ich, ich sage es einfach einmal mit meinen Worten) besagt, da&szlig; das Christentum nur insoweit Unterrichtsgegenstand sein kann, als es ein pr&auml;gender Kulturfaktor in der abendl&auml;ndischen Geschichte ist. Das ist also ein ganz klarer Fall, da wird auch nie jemand etwas dagegen sagen. Zum Schlu&szlig; noch zu den Zahlen. Bevor ich &uuml;berhaupt Zahlen genannt habe, habe ich sehr damit gerungen, ob ich es tun soll. Und zwar aus folgendem Grund: Herr Fischer hat vollkommen recht, wenn er sagt, es geht hier um Verfassungsgrunds&auml;tze, die zu diskutieren sind. Im Grunde genommen sind Grundrechte Dinge, die nichts zu tun haben mit der Zahl der Betroffenen. Wenn man der reinen Lehre anh&auml;ngt, dann ist eine Grundrechtsverletzung dann schon schlimm, wenn sie auch nur einen einzigen Menschen betrifft. Ich habe mich eigentlich nur deshalb auf dieses Zahlengebiet vorgewagt (obwohl ich wei&szlig;, da&szlig; es dort immer Streitereien gibt), um festzustellen, da&szlig; die alte Einstellung, die man noch nach Kriegsende bei uns hatte, es seien ja nur vernachl&auml;ssigbar kleine Bev&ouml;lkerungsschichten, die es betr&auml;fe, schon lange nicht mehr stimmt. Und selbstverst&auml;ndlich habe ich nicht primitiverweise gesagt, alle Menschen, die kirchenfrei sind, seien Atheisten, dergleichen habe ich nie ge&auml;u&szlig;ert. Nur, da&szlig; unter den Kirchenfreien nat&uuml;rlich Agnostiker, Atheisten und wie immer sie sich nennen wollen, sind, ist keine Frage. Und da&szlig; diese mit einem christlich orientierten Staat niemals einverstanden sein k&ouml;nnen, das ist auch keine Frage. Erwin Fischer: Ich will zun&auml;chst mal auf die eine wichtige Frage eingehen: fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik. Mir ist selbstverst&auml;ndlich die Rechtsprechung, wenn man &uuml;berhaupt von Recht reden kann in der DDR, seit 1945 bekannt, aber hier im Einigungsvertrag, ich zitiere nun w&ouml;rtlich, hei&szlig;t es in Bezug auf den Gesch&auml;ftsbereich des Bundesministers der Finanzen: &#8222;Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft&#8220;, und da kommt nun Sparkassengesetz vom 29. Juli 1990, Tilgung, Anteilsrechte usw., rechtswidrige Handlungen usw. und dann kommt: &#8222;Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das folgende Kirchensteuergesetz der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft&#8220;. Und nun kommen diese 20 Paragraphen, tadellos formuliert, Rechtsprechung sogar ber&uuml;cksichtigt, und infolge dessen kann man nicht sagen, damit ist das alte DDR-Recht gemeint, denn es ist schon richtig, die DDR-L&auml;nder haben urspr&uuml;nglich die Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung wortw&ouml;rtlich &uuml;bernommen, aber in der Praxis sind die L&auml;nder schon nach ein paar Jahren aufgel&ouml;st worden, die bestanden gar nicht mehr, und infolgedessen ist das nie gehandhabt worden. Aber aus dem Text des Einigungsvertrages geht ganz deutlich hervor, da&szlig; nicht das alte sogenannte DDR-&#8222;Recht&#8220; gemeint war, sondern jetzt dieses neue Gesetz, und f&uuml;r dieses neue Gesetz besteht keine Rechtsgrundlage, denn das ist von der Volkskammer nie beschlossen worden, infolge dessen kann es gar nicht in Kraft treten. Herr N&uuml;ken: Wenn Sie, Herr Fischer, die Rechtsangleichung in Art. 9 Abs. 5 Kap. 3 des Einigungsvertrages hinzunehmen, dann steht das dort etwas genauer: &#8222;Das gem&auml;&szlig; Anlage II von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den Art. 1 Abs. 1 genannten L&auml;ndern als Landesrecht fort.&#8220; Nach meinem Verst&auml;ndnis bedeutet das, die Bundesregierung macht zwar einen Formulierungsvorschlag, gibt den in die Volkskammer, diese erl&auml;&szlig;t es f&uuml;r die L&auml;nder dr&uuml;ben, und damit ist das Gesetz in Kraft getreten. Herr N&uuml;ken: Die Volkskammer hat doch dem Einigungsvertrag zugestimmt. Mir geht es nur darum, Herrn Fischer vor dem Irrtum zu bewahren, es w&auml;re hier ein Anschlu&szlig; gesucht worden, an die vor 1968 geltende Verfassung der DDR. Man hat hier bewu&szlig;t etwas Neues geschaffen. Erwin Fischer: Eben, das habe ich ja gesagt. Nur ist das nie rechtswirksam erlassen worden. &Uuml;ber dieses Problem, Kirchensteuergesetz in Kraft, nicht in Kraft, verfassungswidrig usw. da wird nach meiner Meinung letzten Endes das Bundesverfassungsgericht entscheiden, und ich hoffe, da&szlig; ich Vollmachten bekomme von DDR-Mitgliedern, die zur Kirchensteuer veranlagt werden, so da&szlig; ich dann diese Sache als eine der vielen Sachen, die ich vor dem Bundesverfassungsgericht schon durchgefochten habe, auch noch durchfechten werde. Aber f&uuml;r mich ist es an sich klar, da&szlig; damit nur neues Recht gemeint ist, das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde. Da fiel mir bei der Lekt&uuml;re eben sofort auf, da&szlig; alle anderen fortgeltenden Gesetze ein Datum haben, und dieses Gesetz hat kein Datum, und darum habe ich mich erkundigt und festgestellt, da&szlig; die Volkskammer nie dieses Gesetz beschlossen hat. Da ist irgendwie ein Lapsus passiert, wie sich die Bundesregierung nachher herausredet, wei&szlig; ich nicht, aber ich glaube, eine noch so lange Diskussion hilft uns hier nicht weiter, weil das einfach eine diffizile Sache ist. Ich habe den Einigungsvertrag, 450 Seiten hier in meiner Ausgabe, von vorn bis hinten, von hinten bis vorn durchgesucht, alle Paragraphen studiert und bin nun zu diesem Ergebnis gekommen. Ich will Ihre Sachkunde nicht anzweifeln, aber dar&uuml;ber jetzt in diesem Kreis zu diskutieren, halte ich an sich im Grunde f&uuml;r abwegig, einfach weil man das alles vor sich haben mu&szlig;, und dann braucht man gewisse juristische Vorkenntnisse, und dann kann man sagen, das ist nicht in Ordnung oder das ist in Ordnung. Nun will ich aber zu den anderen Dingen noch kurz Stellung nehmen. Ich bin gefragt worden wegen der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts. Dazu ist folgendes zu sagen. Es besteht allgemein, unter Juristen, Einigkeit dar&uuml;ber, da&szlig; unter einer K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ein mitgliedschaftlich organisierter Verband des &ouml;ffentlichen Rechts zu verstehen ist, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Das gilt doch nicht f&uuml;r die Kirchen. Die nehmen keine staatlichen Aufgaben wahr und auch nicht unter staatlicher Hoheit. Das ist an sich die herrschende Auffassung unter s&auml;mtlichen Staatskirchenrechtlern und &Ouml;ffentlichrechtlern. Zur Statistik will ich noch etwas sagen. Wenn ich von Gro&szlig;kirchen gesprochen habe, dann hei&szlig;t das nat&uuml;rlich &#8211; fr&uuml;her wurde immer von 95 % geredet, idem civis, idem christianus, das stimmt nat&uuml;rlich nicht &#8211; da&szlig; nat&uuml;rlich neben Christen, die den beiden Gro&szlig;kirchen, also der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche angeh&ouml;ren, noch Christen verschiedener Couleur existieren, das ist an sich ganz klar. Aber die brauchen wir deshalb nicht mitzurechnen, weil die ja keine Privilegien haben. Uns geht es ja nur um die beiden Gro&szlig;kirchen, weil die in verfassungswidriger Weise oder aus L&auml;nderverfassungen, Konkordaten usw. Rechte in Anspruch nehmen. Aber all diese vielen Kleinkirchen, die wir haben, insgesamt in Amerika sind es sogar 150, Denominationen nennt man sie, die k&ouml;nnen wir bei dieser Gegen&uuml;berstellung unter den Tisch fallen lassen, weil die ja keine Vorrechte haben und keine in Anspruch nehmen. Ethik-, Religionsunterricht, da habe ich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht beim Bundesverfassungsgericht, die ist zur&uuml;ckgewiesen worden, ohne rechtliche Begr&uuml;ndung. Meine Stellungnahme &uuml;ber den Religionsunterricht habe ich bereits kundgegeben. Selbstverst&auml;ndlich sind die Kirchen berechtigt, aber nur auf Antrag der Eltern laut katholischem Bundesverfassungsrichter B&ouml;ckenf&ouml;rde, die Kinder religi&ouml;s zu unterrichten. Im Codex iuris canonicis steht das nat&uuml;rlich auch, das ist aber innerkirchliches Recht, was uns hier nicht interessiert. Aber es ist nicht Sache des Staates. Infolgedessen habe ich schon seit langem vorgeschlagen, aus Toleranzgr&uuml;nden die Berliner Regelung durchzuf&uuml;hren, und dies hei&szlig;t eben, die Staatsschulen stellen den beiden Kirchen R&auml;ume zur Verf&uuml;gung, &uuml;brigens auch dem Islam, geben Heizung, Licht usw., und da k&ouml;nnen sie auf Antrag der Eltern ihren Religionsunterricht abhalten. Aber das ist das Wichtige: Religion ist selbstverst&auml;ndlich ein enorm wichtiges Thema, das sollte im Schulunterricht als verbindliches, obligatorisches Lehrfach selbstverst&auml;ndlich behandelt werden, aber dann auf wissenschaftlicher Grundlage und nicht auf religi&ouml;ser Grundlage. Das stimmt auch mit den Entscheidungen, die ich beim Bundesverfassungsgericht erwirkt habe, &uuml;berein. Das Christentum darf in den profanen F&auml;chern selbstverst&auml;ndlich ber&uuml;cksichtigt werden als Bildungs- und Kulturfaktor, aber nicht im Hinblick auf die Glaubenswahrheiten. Die Glaubenswahrheiten haben auch in einer Gemeinschaftsschule christlichen Charakters nichts zu tun, laut Bundesverfassungsgericht sind sie dort verboten. Ganz interessant, da wurde sogar diese Entscheidung, an der ich beteiligt war, in Bezug auf Bayern im Bundesgesetzblatt ver&ouml;ffentlicht, und trotzdem hat die bayerische Regierung bei der Neufassung des Schulrechtes das nicht ber&uuml;cksichtigt. Jetzt habe ich alles beantwortet, glaube ich. Christa Nickels: Ja, danke sch&ouml;n, Herr Fischer. Wir haben gerade ein wenig gesucht in dem Staatsvertrag. Vielleicht k&ouml;nnen wir gerade den Einleitungspassus vorlesen. Wir hatten ja mit dem Publikum vereinbart, da&szlig; wir dar&uuml;ber noch kurz diskutieren. Ich will das gerade einmal vorlesen. Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhoff: Ich bin Universit&auml;tsprofessor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht und Politische Wissenschaft in M&uuml;nster und au&szlig;erdem im Beirat der HUMANISTISCHEN UNION. Im Vertragstext steht in Art. 9 Abs. 5: Das gem. Anlage 2 von der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Kirchensteuerrecht gilt in den L&auml;ndern als Landesrecht. Da ist also die Rede von einem gem. Anlage 2 von der Deutschen Demokratischen Republik erlassenen Kirchensteurrecht. Diese Angabe, &#8222;Gem&auml;&szlig; Anlage 2&#8220;, ist schon sehr bemerkenswert. Wir haben es in einem juristischen Werk mit einer Anlage 2 zu tun, die f&uuml;r sich eine umfangreiche Seitenzahl besitzt und untergliedert ist nach s&auml;mtlichen Ressorts, die wieder untergliedert nach Abschnitten und und und. Eine derartige schlampige Verweisung, eine schlampige Bezugnahme ist mir noch nie vorgekommen. Aber das liegt daran, da&szlig; wir es hier bei den beiden Staatsvertr&auml;gen mit einem parlamentarischen Verfahren zu tun haben, einem realextistierenden Parlamentarismus. In der gerade verlesenen Anlage 2 Kapitel 4 Gesch&auml;ftsbereich des Bundesministers der Finanzen beginnt der Abschnitt 1 mit: &#8222;Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft.&#8220; Dann kommen f&uuml;nf Ziffern, die alle unter diesen Einleitungssatz geh&ouml;ren. Aber die Ziffer 5 hei&szlig;t: &#8222;Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das Folgende in Kraft.&#8220; Ein offener Widerspruch, der schon zur Nichtigkeit wegen Unklarheit f&uuml;hren mu&szlig;. Und dann kommt dieser Gesetzestext. Auf dem Deutschen Juristentag im September 1990 in M&uuml;nchen erkl&auml;rte der Pr&auml;sident des Bundesverwaltungsgerichts, Herr Sendler: &#8222;Ich habe den Staatsvertrag nicht gelesen. Wenn ich ihn gelesen h&auml;tte, dann h&auml;tte ich ihn sicherlich nicht verstanden.&#8220; Alles was wir in unseren Lehr- und Bilderb&uuml;chern &uuml;ber Demokratie und Parlamentarismus und das hohe Amt des Abgeordneten zu sagen pflegen und was in den Schulen gelehrt wird dar&uuml;ber, wird zur Makulatur angesichts eines solch hektischen Betriebs. Christa Nickels: Herr Prof. K&uuml;chenhoff, ich bin Mitglied im Rechtsausschu&szlig;. Als Nichtjuristin habe ich mich da immer besonders gut vorbereiten m&uuml;ssen. Ich k&ouml;nnte noch einige andere Sachen, die in letzter Zeit im Bereich Verwaltungsgerichtsverfahren durchgegangen sind, berichten. Wenn Sie da h&auml;tten M&auml;uschen spielen d&uuml;rfen, w&auml;ren Sie vom Stuhl gefallen. Das k&ouml;nnen wir nachher noch ein bi&szlig;chen verhackst&uuml;cken wie das manchmal geht. Aber nicht weil die Abgeordneten das gerne so h&auml;tten, sondern weil das Parlament sich n&ouml;tigen l&auml;&szlig;t. Aber bitte jetzt der N&auml;chste. Frank L. Sch&uuml;tte: Mein Name ist Sch&uuml;tte, ich bin Mitglied der Alternativen Liste Berlin und des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten. Ich freue mich hier Seite an Seite mit Vertretern der HUMANISTISCHEN UNION und der AL zu wissen. Ich mu&szlig; eindeutig feststellen, dieses Kirchensteuergesetz der DDR ist nicht nur etwas schlampig vorbereitet worden, es ist eine plumpe F&auml;lschung. Nach Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung, der in Art. 140 Bestandteil des Grundgesetzes ist, steht ganz klar drin, da&szlig; der Erla&szlig; solcher Gesetze Sache der L&auml;nder ist. Da zu diesem Zeitpunkt der Verabschiedung des Vereinigungsvertrages noch keine Bundesl&auml;nder und keine Landesparlamente bestanden, hat man hier etwas versucht. Man hat n&auml;mlich ein Kirchensteuergesetz vorformuliert, das es in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gab. Es ist ein Konglomerat verschiedener L&auml;nderverfassungen. Durchaus genial ausgearbeitet, aber eben kein Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Die Best&auml;tigung habe ich bekommen von Herrn Prof. Wolfgang Ullmann, jetzt Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Volkskammerabgeordneter. Er hat mir best&auml;tigt, das sei eine klare Verfassungswidrigkeit. Die Volkskammer h&auml;tte niemals ein solches Gesetz verabschiedet, zumal es heute noch umstritten ist, ob L&auml;nderabgeordnete ein solches Gesetz verabschieden, dessen Inhalt sie &uuml;berhaupt nicht verstehen k&ouml;nnen. Ich gebe Ihnen mal die neuesten Zahlen, die ich recherchiert habe. Die haben Sie anscheinend noch nicht gelesen. In den letzten sechs Monaten sind fast eine Million ehemaliger Mitglieder der evangelischen Kirche der ehemaligen DDR ausgetreten. Damit hat die Evangelische Kirche der DDR mindestens 20 % ihrer bisherigen Mitgliedschaft verloren. Der Anteil der Konfessionslosen ist auf dem Gebiet des ehemaligen Territoriums der DDR auf etwa 70 % angestiegen. Es ist unertr&auml;glich, da&szlig; aufgrund eines gro&szlig;en Bluffs im Einigungsvertrag Millionen Kirchensteuerzahler in der DDR, darunter zahlreiche Konfessionslose, aufgrund der neuen Regelung in glaubensverschiedener Ehe ein besonderes Kirchengeld entrichten m&uuml;ssen. Ab 1. Januar 1991 werden sie zwangsweiswe zur Kasse gebeten. Sie m&uuml;ssen gegen ihren Willen den Kirchen in diesem Teil Deutschlands, in dem die Konfessionslosen bereits &uuml;ber 70% der Bev&ouml;lkerung ausmachen, auf lange Zeit Privilegien zulassen, wie sie in keinem anderen Land der Erde gelten. Wenn sie heute Amerikaner, Schweden und andere Ausl&auml;nder fragen, in Bezug auf Kirchensteuer, die wissen &uuml;berhaupt nicht was das ist. Und Sie m&uuml;ssen sich vor Augen halten: 13 Milliarden Kirchensteuer allein im vergangenen Jahr f&uuml;r die beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen. Hier geht es um Milliardenbetr&auml;ge. Und ich sage in Anwesenheit des Vertreters der Bundesvertretung oder eines Ausschusses, der verantwortlich ist daf&uuml;r: Es ist eine plumpe F&auml;lschung im Vereinigungsvertrag. Und es ist so etwas wie eine Kohlsche Schenkung, &auml;hnlich der Konstantinischen, danke.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/1-diskussion\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/1-diskussion\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/1-diskussion\/","name":"1. 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