{"id":64,"count":0,"description":"1. Die Zunahme des kirchenfreien Bev&ouml;lkerungsteils in der BRD\n\nGrundrechte m&uuml;ssen f&uuml;r alle Menschen gleicherma&szlig;en gelten, unabh&auml;ngig von ihrem zahlenm&auml;&szlig;igen Anteil in der Bev&ouml;lkerung. Dennoch zeigt die politische Erfahrung, da&szlig; selbst sehr berechtigte Forderungen erst dann von der Politik ernst genommen werden, wenn zahlenm&auml;&szlig;ig nicht mehr vernachl&auml;ssigbare Bev&ouml;lkerungsgruppen dahinter stehen. Auf dem Gebiet des Verh&auml;ltnisses zwischen Staat und Kirchen sind bislang die Rechte kirchenfreier B&uuml;rger von der Politik weitestgehend mi&szlig;achtet worden. Kirchenfreie B&uuml;rger wurden bislang in der BRD als B&uuml;rger minderen Ranges behandelt und dieses obwohl die Annahme, es handele sich um eine zahlenm&auml;&szlig;ig kleine Minderheit, schon lange nicht mehr zutrifft.\n\nVor dem Anschlu&szlig; der DDR waren bereits 16% der Bundesb&uuml;rger nicht mehr Mitglied der christlichen Kirchen, d.h. jeder 6. B&uuml;rger dieses Landes. Nach dem 3. 11. 90 sind die einzelnen Weltanschauungen etwa wie folgt in der Bev&ouml;lkerung vertreten:\n\nProtestanten - 28 Mio. = 35,7 % Katholiken 27 Mio. = 34,3 % Konfessionslose - 20 Mio. = 25,5 % rel. Minderh. 3,5 Mio. = 4,5 % (1)\n\nDie Zahl der kirchenfreien Menschen nimmt alle f&uuml;nf Jahre um mehr als 1 Mio. zu. Der Zeitpunkt ist nicht mehr fern, zu dem ihr Anteil den der einzelnen Konfessionen &uuml;bersteigt. In Hamburg sind heute schon 41,4 %, in Bremen 30,4 % der B&uuml;rger konfessionslos, in Berlin geh&ouml;ren 39 % nicht mehr den beiden christlichen Kirchen an. Ein Zustand, der die Kirchenchristen massiv privilegiert und den Rest der B&uuml;rger benachteiligt, wird sich nicht mehr beliebig lange halten lassen, selbst dann nicht, wenn die Kirchen unter dem Stichwort &Ouml;kumene versuchen werden, durch gemeinsames Auftreten ihre Privilegien und Pfr&uuml;nde weiterhin abzusichern.\n\nIn der ehemaligen DDR geh&ouml;ren nach einer neuen SPIEGEL-Umfrage 2\/3 aller dort lebenden B&uuml;rger nicht mehr den Kirchen an. 39 % der Westdeutschen und 76 % der Ostdeutschen halten den Gottesbegriff f&uuml;r sinnlos oder zweifeln an seiner Bedeutung. Selbst 52 % der Protestanten und 40 % der Katholiken gaben an, da&szlig; ihnen die Religion f&uuml;r ihr eigenes Leben nichts mehr bedeute, offensichtlich Opportunisten, denen offenbar nur noch die derzeitige staatliche Privilegierung dieser Religionsgesellschaften die weitere Mitgliedschaft geraten erscheinen l&auml;&szlig;t.\n\n2. Das derzeitige Bild des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche in der BRD\n\nAlle bisherigen Regierungen der BRD und der gr&ouml;&szlig;te Teil der Parteipolitiker sind anzuklagen, im Verh&auml;ltnis zwischen Staat und Kirchen einen Zustand herbeigef&uuml;hrt zu haben, bei dem die kirchenfreien Menschen der Bundesrepublik zu B&uuml;rgern zweiter Klasse degradiert werden. Der fundamentale Art. 3 Abs. 3 GG, demzufolge niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden darf, ist in der Verfassungswirklichkeit nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde. Tats&auml;chlich werden die B&uuml;rger, die den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen angeh&ouml;ren, in einer Weise privilegiert, die in Europa einmalig ist, w&auml;hrend die kirchenfreien Menschen ebenso massiv benachteiligt und teilweise diffamiert werden. Von einem weltanschaulich-religi&ouml;s neutralen Staat als Heimstatt f&uuml;r alle seine B&uuml;rger, wie ihn das BVerfG einst forderte, kann in der BRD keine Rede sein.\n\nGegen die von der Verfassung geforderte Verpflichtung zu weltanschaulich-religi&ouml;ser Neutralit&auml;t verst&ouml;&szlig;t der Staat in vielf&auml;ltiger Weise:\n\n\ndurch Konfessionalisierung des &ouml;ffentlichen Schulwesens. Das bedeutet im einzelnen:\n\nGlaubensunterweisungen (genannt Religionsunterweisung) in der &ouml;ffentlichen Schule auf Kosten des Steuerzahlers und Absicherung dieses Unterrichts als einzigem Schulfach sogar im GG;\n\nIdeologisierung der Schule durch Verpflichtung auf christliche Wertvorstellungen in vielen Landesverfassungen (LV Baden-W&uuml;rttemberg Art. 12, LV Bayern Art. 133 + 135, LV Rheinland-Pfalz Art. 33, LV des Saarlandes Art. 26 + 27 + 30);\n\nVersuche (neuerdings wieder in Bayern) kirchenfreie Kinder mit Schulgebeten zu isolieren und zu drangsalieren;\n\nverfassungswidrige Einf&uuml;hrung einer Quasiverpflichtung zum Besuch eines Religionsunterrichts, bei deren Verweigerung als Ersatz ein sogenannter Ethikunterricht zwangsweise besucht werden mu&szlig;, womit diese Sch&uuml;ler ganz bewu&szlig;t als moralisch-sittlich nachhilfebed&uuml;rftig diffamiert werden sollen;\n\n\ndurch Verleihung eines besonderen Rechtsstatus an bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Kd&Ouml;R) und (daraus abgeleitet) durch den Einzug der Mitgliedsbeitr&auml;ge der christlichen Kirchen durch die staatliche Finanzverwaltung (Kirchensteuer)\n\nund - als Folge davon - durch die Mi&szlig;achtung eines fundamentalen Datenschutzanliegens, n&auml;mlich des Rechts, seine religi&ouml;se &Uuml;berzeugung nicht offenbaren zu m&uuml;ssen;\n\n<i>Anmerkung:<\/i>\n\nEine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ist juristisch definiert als \"ein mitgliedschaftlich organisierter Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt\" (E. Fischer - Trennung von Staat und Kirche), eine Konstruktion also, die niemals f&uuml;r Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften zutreffen kann;\n\n\ndurch einen dynamisch fortgeschriebenen Finanztransfer gr&ouml;&szlig;ten Stils an die christlichen Kirchen (sog. Staatsleistungen aufgrund der S&auml;kularisierung von Kirchenverm&ouml;gen im Jahre 1803) - derzeit ca. 1,3 Mrd. DM\/Jahr, verbunden mit der jahrzehntelangen Mi&szlig;achtung des Abl&ouml;segebots der Verfassung (140 GG + 138 (1) WRV) - lediglich die Stadtstaaten Bremen und Hamburg haben diese Leistungen abgel&ouml;st;\ndurch Konfessionalisierung des Sozialwesens in weiten Teilen Deutschlands, unter v&ouml;lliger Mi&szlig;achtung der Anspr&uuml;che kirchenfreier Menschen, Sozialeinrichtungen vorzufinden, bei denen sie sich nicht in Abh&auml;ngigkeit von Religionsgesellschaften begeben m&uuml;ssen, denen sie definitiv nicht angeh&ouml;ren wollen; damit verbunden durch Quasi-Berufsverbote f&uuml;r kirchenfreie Menschen auf dem Gebiet der Sozialberufe in den betreffenden Gebieten der BRD;\ndurch eine beispiellose Art der Finanzierung konfessioneller Sozialeinrichtungen zu 80 ... 100% durch den Staat, bei einer 100%-igen Arbeitgebergewalt der Kirchen in diesem Teil der Wirtschaft (nirgendwo in der Wirtschaft d&uuml;rfte eine vergleichbare Konstruktion anzutreffen sein, bei der eine Gruppe mit h&ouml;chstens 20% des Kapitals 100% der Entscheidungsbefugnis erh&auml;lt!);\ndurch die arbeitsrechtliche Benachteiligung aller bei den Kirchen besch&auml;ftigten Menschen (mehr als 700.000 Arbeitnehmer) als Arbeitskr&auml;fte minderen Rechts in diesen sogenannten \"Tendenzbetrieben\" (allein die Annerkennung des Begriffs Tendenzbetrieb durch die bundesdeutschen Gerichte macht deutlich, da&szlig; kirchliche Einrichtungen eben nicht nur den Dienst am Menschen, sondern ebenso die Weiterverbreitung einer ldeologie verfolgen);\ndurch die staatliche Finanzierung religi&ouml;ser Handlungen und sogenannter Seelsorgeeinrichtungen in Form der sogenannten Milit&auml;rseelsorge, Anstaltsseelsorge, Telefonseelsorge; das verfassungsrechtliche Gebot, den Religionsgesellschaften den Zugang zu erm&ouml;glichen, wurde zur staatlichen Finanzierung dieser sog. Seelsorge umgef&auml;lscht;\ndurch staatlich finanzierte Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrern in \"Theologischen Fakult&auml;ten\" der Universit&auml;ten und damit verbunden die Mi&szlig;achtung der Freiheit von Forschung und Lehre nach Art. 5 (3) GG (Lehrentzugsverfahren Herrmann, K&uuml;ng, Neumann, Batholom&auml;us, Schweitzer, Ranke-Heinemann);\ndurch sakrale Symbole in &ouml;ffentlichen Geb&auml;uden (Schulen, Gerichten, Amtsb&uuml;ros)\n\nund damit religi&ouml;se Handlungen in staatlichen Institutionen (Einweihungen, Antrittsgottesdienste, Abschlu&szlig;gottesdienste);\n\n\ndurch Anerkennung einer b&uuml;rgerlich-rechtlichen Wirkung innerkirchlicher Handlungen (Taufe begr&uuml;ndet Mitgliedschaft, Kirchenaustritt erfordert staatlichen Akt);\ndurch religi&ouml;s motivierte Strafgesetzgebung ( &sect; 2I8 StGB, &sect; 166 StGB);\ndurch Eidesformeln mit religi&ouml;ser Beteuerung als Standardversion;\ndurch vielf&auml;ltige Privilegien, wie etwa Geb&uuml;hrenbefreiung der Kirchen bei Notaren und Gerichten, Wehrdienstbefreiung von Theologiestudenten und Geistlichen);\ndurch eigene Sendungen der Kirchen in den &ouml;ffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und Vertretung in deren Aufsichtsgremien.\n\n3. Der verfassungskonforme, weltanschaulich neutrale Staat\n\nEin Staat, der die verfassungsm&auml;&szlig;ige Verpflichtung zur Gleichbehandlung seiner Staatsb&uuml;rger ernst nimmt, m&uuml;&szlig;te das Verh&auml;ltnis zu den Kirchen wie folgt ver&auml;ndern:\n\n\nAbschaffung des Status einer Kd&Ouml;R f&uuml;r alle Religions- und Weltanschauungsgesellschaften. F&uuml;r sie hat, wie f&uuml;r alle anderen Vereinigungen, das Vereinsrecht zu gelten.\nAbschaffung der Kirchensteuer. Die Kirchen haben, wie alle anderen Vereine auch, ihre Mitgliedsbeitr&auml;ge selbst einzuziehen. Das Prinzip, da&szlig; niemand verpflichtet ist, seine religi&ouml;se &Uuml;berzeugung zu offenbaren, ist strikt einzuhalten und darf nicht mehr zugunsten anderer Zielsetzungen verletzt werden - der Datenschutz hat hier Vorrang vor allem Anderen.\nDie Taufe und andere religi&ouml;se Riten von Religionsgesellschaften sind ohne jede b&uuml;rgerlich-rechtliche Wirkung.\nEntkonfessionalisierung des Schulwesens. Gaubensuntersuchungen sind Angelegenheiten religi&ouml;ser Gemeinschaften und werden vom Staat nicht finanziert. Religionsunterricht ist kein Lehrfach an &ouml;ffentlichen Schulen. Denkbar w&auml;re eine Regelung, bei der der Staat den Glaubensgemeinschaften au&szlig;erhalb der regul&auml;ren Schulzeiten R&auml;ume an den Schulen f&uuml;r ihren Glaubensunterricht zur Verf&uuml;gung stellt (Sonntagsschulprinzip).\n\nEs besteht keinerlei Verpflichtung f&uuml;r Sch&uuml;ler, irgendeine Art von Glaubensunterweisung zu besuchen; eine Teilnahme hieran ist freiwillig. Der verfassungswidrige Ethikunterricht wird ersatzlos abgeschafft.\n\nAlle Artikel in Landesverfassungen, die den christlichen Charakter der &ouml;ffentlichen Schulen festschreiben, sind verfassungswidrig und werden aufgehoben.\n\nSakrale Symbole sind in &ouml;ffentlichen Schulen nicht zul&auml;ssig. Ebenso sind Gottesdienste als Schulveranstaltungen und Schulgebete unzul&auml;ssig.\n\nDas Christentum ist nur insoweit Unterrichtsgegenstand, als seine Rolle als Kulturfaktor in der abendl&auml;ndischen Geschichte Gegenstand des Geschichts- und Literaturunterrichts ist.\n\n\nDas Sozialwesen wird entkonfessionalisiert. Der Staatsb&uuml;rger hat in sozialen Notlagen einen Hilfsanspruch an seinen Staat, den er mit seiner Arbeit unterh&auml;lt. Es ist dem Staat verwehrt, sich aus dieser sozialen Verpflichtung davonzustehlen und seine B&uuml;rger an Religionsgesellschaften zu verweisen, die sie m&ouml;glicherweise entschieden ablehnen. Aus diesem Grunde sind Tendenzbetriebe prinzipiell nicht als Tr&auml;ger vom Staat finanzierter Sozialeinrichtungen zugelassen. Dar&uuml;ber hinaus werden prinzipiell keine F&ouml;rdermittel an Verb&auml;nde gegeben, die in ihren Einrichtungen die Arbeitnehmerrechte einschr&auml;nken oder die Wahrnehmung b&uuml;rgerlicher Rechte durch ihre Arbeitnehmer sanktionieren (z.B. freie Meinungs&auml;u&szlig;erung, Wiederverheiratung nach Scheidung, Austritt aus einer Religionsgesellschaft und dergleichen). Der Staat hat ein fl&auml;chendeckendes Netz sozialer Einrichtungen (Kinderg&auml;rten, Krankenh&auml;user, Altenheime, Sozialstationen, Beratungsstellen) bereitzustellen, die grunds&auml;tzlich weltanschaulich neutral sind. Nur so k&ouml;nnen sie in einer multikulturellen Gesellschaft ohne Beeintr&auml;chtigung der Weltanschauungsfreiheit von allen Menschen gleicherma&szlig;en angenommen werden. Wer ideologisch ausgerichtete Einrichtungen will, m&ouml;ge diese aus eigenen Mitteln finanzieren.\nDie Freiheit von Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen ist wiederherzustellen. Aus diesem Grunde werden alle theologischen Fakult&auml;ten aufgel&ouml;st. Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrern geschieht im Eigeninteresse der Religionsgemeinschaften und darf aus Staatsmitteln nicht finanziert werden. Religionswissenschaftliche Lehrst&uuml;hle, die jedoch von keiner Religionsgesellschaft abh&auml;ngig sein d&uuml;rfen, k&ouml;nnen eingerichtet werden. Die Einrichtung sogenannter Konkordatslehrst&uuml;hle ist nicht zul&auml;ssig.\nAlle Staatsleistungen an die christlichen Kirchen werden eingestellt. Bei der Abl&ouml;sung sind die in &uuml;ber 187 Jahren erfolgten Zahlungen voll in Anrechnung zu bringen.\nSakrale Symbole in staatlichen Einrichtungen (Schulen, Amtsr&auml;umen, Gerichten und dergleichen) sind nicht zugelassen. Ebenso sind religi&ouml;se Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen unzul&auml;ssig (Einweihungen, Gottesdienste).\nAlle Eidesformeln sind religi&ouml;s neutral zu halten. Es ist dem Eidesleistenden unbenommen, eine religi&ouml;se Bekr&auml;ftigung von sich aus hinzuzuf&uuml;gen.\nSogenannte \"Seelsorge\" darf grunds&auml;tzlich nicht aus &ouml;ffentlichen Mitteln finanziert werden. Jedoch sind Religions- und Weltanschauungsgesellschaften hierzu an staatlichen Einrichtungen zuzulassen. Die Milit&auml;rseelsorgevertr&auml;ge sind zu k&uuml;ndigen.\nAlle Verg&uuml;nstigungen f&uuml;r Religionsgesellschaften (Geb&uuml;hrenbefreiungen u.a.) und f&uuml;r deren Amtstr&auml;ger (Befreiung vom Wehr-und Zivildienst) sind aufzuheben.\nBesondere Sendungen in Eigenverantwortung der Kirchen in &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien sind nicht zugelassen. Die Rundfunk-und Fernsehanstalten haben darauf zu achten, da&szlig; bei der Programmgestaltung alle Weltanschauungen gleicherma&szlig;en zum Zuge kommen.\nDer Staat ist verpflichtet, darauf zu achten, da&szlig; die Einrichtungen der &ouml;ffentlichen Friedh&ouml;fe und Krematorien so gestaltet werden, da&szlig; jede Weltanschauungsgemeinschaft sich ihrer bedienen kann. Die Ausstattung mit sakralen Symbolen irgendeiner Religionsgemeinschaft ist unstatthaft.\n\nAlle Grundgesetzartikel und alle Artikel von Landesverfassungen, die dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung aller B&uuml;rger, unabh&auml;ngig von ihrer religi&ouml;sen oder weltanschaulichen &Uuml;berzeugung, widersprechen, sind entsprechend abzu&auml;ndern.\n\nZur Konfessionszugeh&ouml;rigkeit der Deutschen\n\nDas Statistische Jahrbuch 1989 weist f&uuml;r das Jahr 1988 folgende Mitgliedszahlen der beiden christlichen Gro&szlig;kirchen f&uuml;r den Bereich der damaligen BRD aus:\n\n25,18 Mio. Protestanten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 26,48 Mio. Katholiken\n\n41,0 % bzw. 43,1 %\n\nder Bev&ouml;lkerung. Beide Kirchen zusammen repr&auml;sentierten 1988 also 84,1 % der Bundesb&uuml;rger. 9,78 Mio. Menschen, das sind 15,9 % der Bev&ouml;lkerung, geh&ouml;rten den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen nicht mehr an, oder etwa jeder 6. Bundesb&uuml;rger war nicht Mitglied der beiden gro&szlig;en Kirchen.\n\nMit dem Anschlu&szlig; der DDR haben sich die Verh&auml;ltnisse betr&auml;chtlich verschoben. Bedauerlicherweise l&auml;&szlig;t das Statistische Jahrbuch die Verh&auml;ltnisse weitgehend im Dunkeln: obschon bei der Volksz&auml;hlung (auf Wunsch der beiden Kirchen!!) ausdr&uuml;cklich nach der Religionszugeh&ouml;rigkeit gefragt wurde, wurde eine Gesamtstatistik bis heute nicht in den Statistischen Jahrb&uuml;chern vorgelegt. Deshalb bleibt nur der Weg, unter Zuhilfenahme von Angaben aus anderen Quellen die Gr&ouml;&szlig;enordnungen abzusch&auml;tzen:\n\nNach Angaben des Magazins DER SPIEGEL (46\/1990) gilt f&uuml;r die Konfessionszugeh&ouml;rigkeit der Bewohner der ehemaligen DDR:\n\n=11,01 Mio. =4,34 Mio. =0,67 Mio. =0,33 Mio. =0,33 Mio. Stand 1988:16,68 Mio.\n\nSomit betr&auml;gt der Anteil der Gro&szlig;kirchen in Gesamtdeutschland nach dem Stand von 1988:\n\nProtestanten:25,18 MioKatholiken 26,48&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.+4,34 Mio.+&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 0,67 Mio.&nbsp;29, 52&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.27,15&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.\n\nProzentual sind dies bei einer Gesamtbev&ouml;lkerung von 78,12 Mio.:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 37,8%&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 34,8%\n\noder 72,6 % der Gesamtbev&ouml;lkerung. Dieser Anteil hat sich zwischenzeitlich mit Sicherheit weiter verringert.\n\nIn den Jahren von 1970 bis 1985 sank im Bundesgebiet die Zahl der Protestanten um 4,59 Mio. die Zahl der Katholiken um 0,75 Mio. zusammen um 5,34 Mio, bei etwa gleichgebliebener Bev&ouml;lkerungszahl. Das bedeutet, da&szlig; allein im Gebiet der damaligen BRD die Anzahl der Menschen, die den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen nicht mehr angeh&ouml;ren, alle 5 Jahre um etwa 1,78 Mio. zunahm.\n\nDie Ermittlung der Zahl der Konfessionslosen bereitet Schwierigkeiten, weil das Statistische Jahrbuch hier nicht weiterhilft. Bis zum Jahr 1988 gibt das Jahrbuch immer noch die Daten der Volksz&auml;hlung von 1970 an. Nach diesen Daten ergab sich folgende Aufteilung:\n\nChristen57,42 MioSonstige1,14&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.Konfessionslose.2,38&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.\n\nDie <i>Nichtchristen <\/i>teilten sich also etwa im Verh&auml;ltnis 1:2 auf andere Religionsgesellschaften und Konfessionslose auf. Beh&auml;lt man dieses Verh&auml;ltnis bei, so errechnet sich f&uuml;r 1988 ein Anteil von etwa 6 Mio. Konfessionslosen f&uuml;r die damalige BRD. Zusammen mit den 11 Mio. Konfessionslosen der DDR ergibt das ca. 17 Mio. Menschen (Stand 1988). Diese Zahl ist bis Jahresende 1990 mit Sicherheit noch deutlich gestiegen, einmal durch den stetigen Mitgliederschwund der christlichen Kirchen, zum anderen durch die Kirchenaustrittswelle in der DDR infolge der Einf&uuml;hrung der Kirchensteuer.\n\nWenn dieser Trend anh&auml;lt (und nichts deutet auf eine Trendwende hin), dann werden die beiden christlichen Kirchen bis zur Jahrtausendwende allenfalls noch 60% der Deutschen vertreten. Unter diesem Aspekt sollten es sich die Nicht-\"C\"-Parteien, denen ein nennenswerter Einbruch in die Reihen der klerikal orientierten W&auml;hler ohnehin nicht gelingt, &uuml;berlegen, ob sie weiterhin eine Politik gegen mehr als 20 Mio. Menschen betreiben wollen.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/","name":"Referat Baeger","slug":"referat-baeger","taxonomy":"category","parent":19,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Referat Baeger Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Referat Baeger Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"1. Die Zunahme des kirchenfreien Bev&ouml;lkerungsteils in der BRD Grundrechte m&uuml;ssen f&uuml;r alle Menschen gleicherma&szlig;en gelten, unabh&auml;ngig von ihrem zahlenm&auml;&szlig;igen Anteil in der Bev&ouml;lkerung. Dennoch zeigt die politische Erfahrung, da&szlig; selbst sehr berechtigte Forderungen erst dann von der Politik ernst genommen werden, wenn zahlenm&auml;&szlig;ig nicht mehr vernachl&auml;ssigbare Bev&ouml;lkerungsgruppen dahinter stehen. Auf dem Gebiet des Verh&auml;ltnisses zwischen Staat und Kirchen sind bislang die Rechte kirchenfreier B&uuml;rger von der Politik weitestgehend mi&szlig;achtet worden. Kirchenfreie B&uuml;rger wurden bislang in der BRD als B&uuml;rger minderen Ranges behandelt und dieses obwohl die Annahme, es handele sich um eine zahlenm&auml;&szlig;ig kleine Minderheit, schon lange nicht mehr zutrifft. Vor dem Anschlu&szlig; der DDR waren bereits 16% der Bundesb&uuml;rger nicht mehr Mitglied der christlichen Kirchen, d.h. jeder 6. B&uuml;rger dieses Landes. Nach dem 3. 11. 90 sind die einzelnen Weltanschauungen etwa wie folgt in der Bev&ouml;lkerung vertreten: Protestanten &#8211; 28 Mio. = 35,7 % Katholiken 27 Mio. = 34,3 % Konfessionslose &#8211; 20 Mio. = 25,5 % rel. Minderh. 3,5 Mio. = 4,5 % (1) Die Zahl der kirchenfreien Menschen nimmt alle f&uuml;nf Jahre um mehr als 1 Mio. zu. Der Zeitpunkt ist nicht mehr fern, zu dem ihr Anteil den der einzelnen Konfessionen &uuml;bersteigt. In Hamburg sind heute schon 41,4 %, in Bremen 30,4 % der B&uuml;rger konfessionslos, in Berlin geh&ouml;ren 39 % nicht mehr den beiden christlichen Kirchen an. Ein Zustand, der die Kirchenchristen massiv privilegiert und den Rest der B&uuml;rger benachteiligt, wird sich nicht mehr beliebig lange halten lassen, selbst dann nicht, wenn die Kirchen unter dem Stichwort &Ouml;kumene versuchen werden, durch gemeinsames Auftreten ihre Privilegien und Pfr&uuml;nde weiterhin abzusichern. In der ehemaligen DDR geh&ouml;ren nach einer neuen SPIEGEL-Umfrage 2\/3 aller dort lebenden B&uuml;rger nicht mehr den Kirchen an. 39 % der Westdeutschen und 76 % der Ostdeutschen halten den Gottesbegriff f&uuml;r sinnlos oder zweifeln an seiner Bedeutung. Selbst 52 % der Protestanten und 40 % der Katholiken gaben an, da&szlig; ihnen die Religion f&uuml;r ihr eigenes Leben nichts mehr bedeute, offensichtlich Opportunisten, denen offenbar nur noch die derzeitige staatliche Privilegierung dieser Religionsgesellschaften die weitere Mitgliedschaft geraten erscheinen l&auml;&szlig;t. 2. Das derzeitige Bild des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche in der BRD Alle bisherigen Regierungen der BRD und der gr&ouml;&szlig;te Teil der Parteipolitiker sind anzuklagen, im Verh&auml;ltnis zwischen Staat und Kirchen einen Zustand herbeigef&uuml;hrt zu haben, bei dem die kirchenfreien Menschen der Bundesrepublik zu B&uuml;rgern zweiter Klasse degradiert werden. Der fundamentale Art. 3 Abs. 3 GG, demzufolge niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden darf, ist in der Verfassungswirklichkeit nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde. Tats&auml;chlich werden die B&uuml;rger, die den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen angeh&ouml;ren, in einer Weise privilegiert, die in Europa einmalig ist, w&auml;hrend die kirchenfreien Menschen ebenso massiv benachteiligt und teilweise diffamiert werden. Von einem weltanschaulich-religi&ouml;s neutralen Staat als Heimstatt f&uuml;r alle seine B&uuml;rger, wie ihn das BVerfG einst forderte, kann in der BRD keine Rede sein. Gegen die von der Verfassung geforderte Verpflichtung zu weltanschaulich-religi&ouml;ser Neutralit&auml;t verst&ouml;&szlig;t der Staat in vielf&auml;ltiger Weise: durch Konfessionalisierung des &ouml;ffentlichen Schulwesens. Das bedeutet im einzelnen: Glaubensunterweisungen (genannt Religionsunterweisung) in der &ouml;ffentlichen Schule auf Kosten des Steuerzahlers und Absicherung dieses Unterrichts als einzigem Schulfach sogar im GG; Ideologisierung der Schule durch Verpflichtung auf christliche Wertvorstellungen in vielen Landesverfassungen (LV Baden-W&uuml;rttemberg Art. 12, LV Bayern Art. 133 + 135, LV Rheinland-Pfalz Art. 33, LV des Saarlandes Art. 26 + 27 + 30); Versuche (neuerdings wieder in Bayern) kirchenfreie Kinder mit Schulgebeten zu isolieren und zu drangsalieren; verfassungswidrige Einf&uuml;hrung einer Quasiverpflichtung zum Besuch eines Religionsunterrichts, bei deren Verweigerung als Ersatz ein sogenannter Ethikunterricht zwangsweise besucht werden mu&szlig;, womit diese Sch&uuml;ler ganz bewu&szlig;t als moralisch-sittlich nachhilfebed&uuml;rftig diffamiert werden sollen; durch Verleihung eines besonderen Rechtsstatus an bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Kd&Ouml;R) und (daraus abgeleitet) durch den Einzug der Mitgliedsbeitr&auml;ge der christlichen Kirchen durch die staatliche Finanzverwaltung (Kirchensteuer) und &#8211; als Folge davon &#8211; durch die Mi&szlig;achtung eines fundamentalen Datenschutzanliegens, n&auml;mlich des Rechts, seine religi&ouml;se &Uuml;berzeugung nicht offenbaren zu m&uuml;ssen; Anmerkung: Eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ist juristisch definiert als &#8222;ein mitgliedschaftlich organisierter Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt&#8220; (E. Fischer &#8211; Trennung von Staat und Kirche), eine Konstruktion also, die niemals f&uuml;r Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften zutreffen kann; durch einen dynamisch fortgeschriebenen Finanztransfer gr&ouml;&szlig;ten Stils an die christlichen Kirchen (sog. Staatsleistungen aufgrund der S&auml;kularisierung von Kirchenverm&ouml;gen im Jahre 1803) &#8211; derzeit ca. 1,3 Mrd. DM\/Jahr, verbunden mit der jahrzehntelangen Mi&szlig;achtung des Abl&ouml;segebots der Verfassung (140 GG + 138 (1) WRV) &#8211; lediglich die Stadtstaaten Bremen und Hamburg haben diese Leistungen abgel&ouml;st; durch Konfessionalisierung des Sozialwesens in weiten Teilen Deutschlands, unter v&ouml;lliger Mi&szlig;achtung der Anspr&uuml;che kirchenfreier Menschen, Sozialeinrichtungen vorzufinden, bei denen sie sich nicht in Abh&auml;ngigkeit von Religionsgesellschaften begeben m&uuml;ssen, denen sie definitiv nicht angeh&ouml;ren wollen; damit verbunden durch Quasi-Berufsverbote f&uuml;r kirchenfreie Menschen auf dem Gebiet der Sozialberufe in den betreffenden Gebieten der BRD; durch eine beispiellose Art der Finanzierung konfessioneller Sozialeinrichtungen zu 80 &#8230; 100% durch den Staat, bei einer 100%-igen Arbeitgebergewalt der Kirchen in diesem Teil der Wirtschaft (nirgendwo in der Wirtschaft d&uuml;rfte eine vergleichbare Konstruktion anzutreffen sein, bei der eine Gruppe mit h&ouml;chstens 20% des Kapitals 100% der Entscheidungsbefugnis erh&auml;lt!); durch die arbeitsrechtliche Benachteiligung aller bei den Kirchen besch&auml;ftigten Menschen (mehr als 700.000 Arbeitnehmer) als Arbeitskr&auml;fte minderen Rechts in diesen sogenannten &#8222;Tendenzbetrieben&#8220; (allein die Annerkennung des Begriffs Tendenzbetrieb durch die bundesdeutschen Gerichte macht deutlich, da&szlig; kirchliche Einrichtungen eben nicht nur den Dienst am Menschen, sondern ebenso die Weiterverbreitung einer ldeologie verfolgen); durch die staatliche Finanzierung religi&ouml;ser Handlungen und sogenannter Seelsorgeeinrichtungen in Form der sogenannten Milit&auml;rseelsorge, Anstaltsseelsorge, Telefonseelsorge; das verfassungsrechtliche Gebot, den Religionsgesellschaften den Zugang zu erm&ouml;glichen, wurde zur staatlichen Finanzierung dieser sog. Seelsorge umgef&auml;lscht; durch staatlich finanzierte Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrern in &#8222;Theologischen Fakult&auml;ten&#8220; der Universit&auml;ten und damit verbunden die Mi&szlig;achtung der Freiheit von Forschung und Lehre nach Art. 5 (3) GG (Lehrentzugsverfahren Herrmann, K&uuml;ng, Neumann, Batholom&auml;us, Schweitzer, Ranke-Heinemann); durch sakrale Symbole in &ouml;ffentlichen Geb&auml;uden (Schulen, Gerichten, Amtsb&uuml;ros) und damit religi&ouml;se Handlungen in staatlichen Institutionen (Einweihungen, Antrittsgottesdienste, Abschlu&szlig;gottesdienste); durch Anerkennung einer b&uuml;rgerlich-rechtlichen Wirkung innerkirchlicher Handlungen (Taufe begr&uuml;ndet Mitgliedschaft, Kirchenaustritt erfordert staatlichen Akt); durch religi&ouml;s motivierte Strafgesetzgebung ( &sect; 2I8 StGB, &sect; 166 StGB); durch Eidesformeln mit religi&ouml;ser Beteuerung als Standardversion; durch vielf&auml;ltige Privilegien, wie etwa Geb&uuml;hrenbefreiung der Kirchen bei Notaren und Gerichten, Wehrdienstbefreiung von Theologiestudenten und Geistlichen); durch eigene Sendungen der Kirchen in den &ouml;ffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und Vertretung in deren Aufsichtsgremien. 3. Der verfassungskonforme, weltanschaulich neutrale Staat Ein Staat, der die verfassungsm&auml;&szlig;ige Verpflichtung zur Gleichbehandlung seiner Staatsb&uuml;rger ernst nimmt, m&uuml;&szlig;te das Verh&auml;ltnis zu den Kirchen wie folgt ver&auml;ndern: Abschaffung des Status einer Kd&Ouml;R f&uuml;r alle Religions- und Weltanschauungsgesellschaften. F&uuml;r sie hat, wie f&uuml;r alle anderen Vereinigungen, das Vereinsrecht zu gelten. Abschaffung der Kirchensteuer. Die Kirchen haben, wie alle anderen Vereine auch, ihre Mitgliedsbeitr&auml;ge selbst einzuziehen. Das Prinzip, da&szlig; niemand verpflichtet ist, seine religi&ouml;se &Uuml;berzeugung zu offenbaren, ist strikt einzuhalten und darf nicht mehr zugunsten anderer Zielsetzungen verletzt werden &#8211; der Datenschutz hat hier Vorrang vor allem Anderen. Die Taufe und andere religi&ouml;se Riten von Religionsgesellschaften sind ohne jede b&uuml;rgerlich-rechtliche Wirkung. Entkonfessionalisierung des Schulwesens. Gaubensuntersuchungen sind Angelegenheiten religi&ouml;ser Gemeinschaften und werden vom Staat nicht finanziert. Religionsunterricht ist kein Lehrfach an &ouml;ffentlichen Schulen. Denkbar w&auml;re eine Regelung, bei der der Staat den Glaubensgemeinschaften au&szlig;erhalb der regul&auml;ren Schulzeiten R&auml;ume an den Schulen f&uuml;r ihren Glaubensunterricht zur Verf&uuml;gung stellt (Sonntagsschulprinzip). Es besteht keinerlei Verpflichtung f&uuml;r Sch&uuml;ler, irgendeine Art von Glaubensunterweisung zu besuchen; eine Teilnahme hieran ist freiwillig. Der verfassungswidrige Ethikunterricht wird ersatzlos abgeschafft. Alle Artikel in Landesverfassungen, die den christlichen Charakter der &ouml;ffentlichen Schulen festschreiben, sind verfassungswidrig und werden aufgehoben. Sakrale Symbole sind in &ouml;ffentlichen Schulen nicht zul&auml;ssig. Ebenso sind Gottesdienste als Schulveranstaltungen und Schulgebete unzul&auml;ssig. Das Christentum ist nur insoweit Unterrichtsgegenstand, als seine Rolle als Kulturfaktor in der abendl&auml;ndischen Geschichte Gegenstand des Geschichts- und Literaturunterrichts ist. Das Sozialwesen wird entkonfessionalisiert. Der Staatsb&uuml;rger hat in sozialen Notlagen einen Hilfsanspruch an seinen Staat, den er mit seiner Arbeit unterh&auml;lt. Es ist dem Staat verwehrt, sich aus dieser sozialen Verpflichtung davonzustehlen und seine B&uuml;rger an Religionsgesellschaften zu verweisen, die sie m&ouml;glicherweise entschieden ablehnen. Aus diesem Grunde sind Tendenzbetriebe prinzipiell nicht als Tr&auml;ger vom Staat finanzierter Sozialeinrichtungen zugelassen. Dar&uuml;ber hinaus werden prinzipiell keine F&ouml;rdermittel an Verb&auml;nde gegeben, die in ihren Einrichtungen die Arbeitnehmerrechte einschr&auml;nken oder die Wahrnehmung b&uuml;rgerlicher Rechte durch ihre Arbeitnehmer sanktionieren (z.B. freie Meinungs&auml;u&szlig;erung, Wiederverheiratung nach Scheidung, Austritt aus einer Religionsgesellschaft und dergleichen). Der Staat hat ein fl&auml;chendeckendes Netz sozialer Einrichtungen (Kinderg&auml;rten, Krankenh&auml;user, Altenheime, Sozialstationen, Beratungsstellen) bereitzustellen, die grunds&auml;tzlich weltanschaulich neutral sind. Nur so k&ouml;nnen sie in einer multikulturellen Gesellschaft ohne Beeintr&auml;chtigung der Weltanschauungsfreiheit von allen Menschen gleicherma&szlig;en angenommen werden. Wer ideologisch ausgerichtete Einrichtungen will, m&ouml;ge diese aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Freiheit von Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen ist wiederherzustellen. Aus diesem Grunde werden alle theologischen Fakult&auml;ten aufgel&ouml;st. Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrern geschieht im Eigeninteresse der Religionsgemeinschaften und darf aus Staatsmitteln nicht finanziert werden. Religionswissenschaftliche Lehrst&uuml;hle, die jedoch von keiner Religionsgesellschaft abh&auml;ngig sein d&uuml;rfen, k&ouml;nnen eingerichtet werden. Die Einrichtung sogenannter Konkordatslehrst&uuml;hle ist nicht zul&auml;ssig. Alle Staatsleistungen an die christlichen Kirchen werden eingestellt. Bei der Abl&ouml;sung sind die in &uuml;ber 187 Jahren erfolgten Zahlungen voll in Anrechnung zu bringen. Sakrale Symbole in staatlichen Einrichtungen (Schulen, Amtsr&auml;umen, Gerichten und dergleichen) sind nicht zugelassen. Ebenso sind religi&ouml;se Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen unzul&auml;ssig (Einweihungen, Gottesdienste). Alle Eidesformeln sind religi&ouml;s neutral zu halten. Es ist dem Eidesleistenden unbenommen, eine religi&ouml;se Bekr&auml;ftigung von sich aus hinzuzuf&uuml;gen. Sogenannte &#8222;Seelsorge&#8220; darf grunds&auml;tzlich nicht aus &ouml;ffentlichen Mitteln finanziert werden. Jedoch sind Religions- und Weltanschauungsgesellschaften hierzu an staatlichen Einrichtungen zuzulassen. Die Milit&auml;rseelsorgevertr&auml;ge sind zu k&uuml;ndigen. Alle Verg&uuml;nstigungen f&uuml;r Religionsgesellschaften (Geb&uuml;hrenbefreiungen u.a.) und f&uuml;r deren Amtstr&auml;ger (Befreiung vom Wehr-und Zivildienst) sind aufzuheben. Besondere Sendungen in Eigenverantwortung der Kirchen in &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien sind nicht zugelassen. Die Rundfunk-und Fernsehanstalten haben darauf zu achten, da&szlig; bei der Programmgestaltung alle Weltanschauungen gleicherma&szlig;en zum Zuge kommen. Der Staat ist verpflichtet, darauf zu achten, da&szlig; die Einrichtungen der &ouml;ffentlichen Friedh&ouml;fe und Krematorien so gestaltet werden, da&szlig; jede Weltanschauungsgemeinschaft sich ihrer bedienen kann. Die Ausstattung mit sakralen Symbolen irgendeiner Religionsgemeinschaft ist unstatthaft. Alle Grundgesetzartikel und alle Artikel von Landesverfassungen, die dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung aller B&uuml;rger, unabh&auml;ngig von ihrer religi&ouml;sen oder weltanschaulichen &Uuml;berzeugung, widersprechen, sind entsprechend abzu&auml;ndern. Zur Konfessionszugeh&ouml;rigkeit der Deutschen Das Statistische Jahrbuch 1989 weist f&uuml;r das Jahr 1988 folgende Mitgliedszahlen der beiden christlichen Gro&szlig;kirchen f&uuml;r den Bereich der damaligen BRD aus: 25,18 Mio. Protestanten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 26,48 Mio. Katholiken 41,0 % bzw. 43,1 % der Bev&ouml;lkerung. Beide Kirchen zusammen repr&auml;sentierten 1988 also 84,1 % der Bundesb&uuml;rger. 9,78 Mio. Menschen, das sind 15,9 % der Bev&ouml;lkerung, geh&ouml;rten den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen nicht mehr an, oder etwa jeder 6. Bundesb&uuml;rger war nicht Mitglied der beiden gro&szlig;en Kirchen. Mit dem Anschlu&szlig; der DDR haben sich die Verh&auml;ltnisse betr&auml;chtlich verschoben. Bedauerlicherweise l&auml;&szlig;t das Statistische Jahrbuch die Verh&auml;ltnisse weitgehend im Dunkeln: obschon bei der Volksz&auml;hlung (auf Wunsch der beiden Kirchen!!) ausdr&uuml;cklich nach der Religionszugeh&ouml;rigkeit gefragt wurde, wurde eine Gesamtstatistik bis heute nicht in den Statistischen Jahrb&uuml;chern vorgelegt. Deshalb bleibt nur der Weg, unter Zuhilfenahme von Angaben aus anderen Quellen die Gr&ouml;&szlig;enordnungen abzusch&auml;tzen: Nach Angaben des Magazins DER SPIEGEL (46\/1990) gilt f&uuml;r die Konfessionszugeh&ouml;rigkeit der Bewohner der ehemaligen DDR: =11,01 Mio. =4,34 Mio. =0,67 Mio. =0,33 Mio. =0,33 Mio. Stand 1988:16,68 Mio. Somit betr&auml;gt der Anteil der Gro&szlig;kirchen in Gesamtdeutschland nach dem Stand von 1988: Protestanten:25,18 MioKatholiken 26,48&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.+4,34 Mio.+&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 0,67 Mio.&nbsp;29, 52&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.27,15&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio. Prozentual sind dies bei einer Gesamtbev&ouml;lkerung von 78,12 Mio.:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 37,8%&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 34,8% oder 72,6 % der Gesamtbev&ouml;lkerung. Dieser Anteil hat sich zwischenzeitlich mit Sicherheit weiter verringert. In den Jahren von 1970 bis 1985 sank im Bundesgebiet die Zahl der Protestanten um 4,59 Mio. die Zahl der Katholiken um 0,75 Mio. zusammen um 5,34 Mio, bei etwa gleichgebliebener Bev&ouml;lkerungszahl. Das bedeutet, da&szlig; allein im Gebiet der damaligen BRD die Anzahl der Menschen, die den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen nicht mehr angeh&ouml;ren, alle 5 Jahre um etwa 1,78 Mio. zunahm. Die Ermittlung der Zahl der Konfessionslosen bereitet Schwierigkeiten, weil das Statistische Jahrbuch hier nicht weiterhilft. Bis zum Jahr 1988 gibt das Jahrbuch immer noch die Daten der Volksz&auml;hlung von 1970 an. Nach diesen Daten ergab sich folgende Aufteilung: Christen57,42 MioSonstige1,14&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.Konfessionslose.2,38&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio. Die Nichtchristen teilten sich also etwa im Verh&auml;ltnis 1:2 auf andere Religionsgesellschaften und Konfessionslose auf. Beh&auml;lt man dieses Verh&auml;ltnis bei, so errechnet sich f&uuml;r 1988 ein Anteil von etwa 6 Mio. Konfessionslosen f&uuml;r die damalige BRD. Zusammen mit den 11 Mio. Konfessionslosen der DDR ergibt das ca. 17 Mio. Menschen (Stand 1988). Diese Zahl ist bis Jahresende 1990 mit Sicherheit noch deutlich gestiegen, einmal durch den stetigen Mitgliederschwund der christlichen Kirchen, zum anderen durch die Kirchenaustrittswelle in der DDR infolge der Einf&uuml;hrung der Kirchensteuer. Wenn dieser Trend anh&auml;lt (und nichts deutet auf eine Trendwende hin), dann werden die beiden christlichen Kirchen bis zur Jahrtausendwende allenfalls noch 60% der Deutschen vertreten. Unter diesem Aspekt sollten es sich die Nicht-&#8222;C&#8220;-Parteien, denen ein nennenswerter Einbruch in die Reihen der klerikal orientierten W&auml;hler ohnehin nicht gelingt, &uuml;berlegen, ob sie weiterhin eine Politik gegen mehr als 20 Mio. Menschen betreiben wollen.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-baeger\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-baeger\\\/\",\"name\":\"Referat Baeger Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-baeger\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-baeger\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Staat \\\/ Religion \\\/ Weltanschauung\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Was ist uns die Kirche wert\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Referat Baeger\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Referat Baeger Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Referat Baeger Archive - Humanistische Union","og_description":"1. Die Zunahme des kirchenfreien Bev&ouml;lkerungsteils in der BRD Grundrechte m&uuml;ssen f&uuml;r alle Menschen gleicherma&szlig;en gelten, unabh&auml;ngig von ihrem zahlenm&auml;&szlig;igen Anteil in der Bev&ouml;lkerung. Dennoch zeigt die politische Erfahrung, da&szlig; selbst sehr berechtigte Forderungen erst dann von der Politik ernst genommen werden, wenn zahlenm&auml;&szlig;ig nicht mehr vernachl&auml;ssigbare Bev&ouml;lkerungsgruppen dahinter stehen. Auf dem Gebiet des Verh&auml;ltnisses zwischen Staat und Kirchen sind bislang die Rechte kirchenfreier B&uuml;rger von der Politik weitestgehend mi&szlig;achtet worden. Kirchenfreie B&uuml;rger wurden bislang in der BRD als B&uuml;rger minderen Ranges behandelt und dieses obwohl die Annahme, es handele sich um eine zahlenm&auml;&szlig;ig kleine Minderheit, schon lange nicht mehr zutrifft. Vor dem Anschlu&szlig; der DDR waren bereits 16% der Bundesb&uuml;rger nicht mehr Mitglied der christlichen Kirchen, d.h. jeder 6. B&uuml;rger dieses Landes. Nach dem 3. 11. 90 sind die einzelnen Weltanschauungen etwa wie folgt in der Bev&ouml;lkerung vertreten: Protestanten &#8211; 28 Mio. = 35,7 % Katholiken 27 Mio. = 34,3 % Konfessionslose &#8211; 20 Mio. = 25,5 % rel. Minderh. 3,5 Mio. = 4,5 % (1) Die Zahl der kirchenfreien Menschen nimmt alle f&uuml;nf Jahre um mehr als 1 Mio. zu. Der Zeitpunkt ist nicht mehr fern, zu dem ihr Anteil den der einzelnen Konfessionen &uuml;bersteigt. In Hamburg sind heute schon 41,4 %, in Bremen 30,4 % der B&uuml;rger konfessionslos, in Berlin geh&ouml;ren 39 % nicht mehr den beiden christlichen Kirchen an. Ein Zustand, der die Kirchenchristen massiv privilegiert und den Rest der B&uuml;rger benachteiligt, wird sich nicht mehr beliebig lange halten lassen, selbst dann nicht, wenn die Kirchen unter dem Stichwort &Ouml;kumene versuchen werden, durch gemeinsames Auftreten ihre Privilegien und Pfr&uuml;nde weiterhin abzusichern. In der ehemaligen DDR geh&ouml;ren nach einer neuen SPIEGEL-Umfrage 2\/3 aller dort lebenden B&uuml;rger nicht mehr den Kirchen an. 39 % der Westdeutschen und 76 % der Ostdeutschen halten den Gottesbegriff f&uuml;r sinnlos oder zweifeln an seiner Bedeutung. Selbst 52 % der Protestanten und 40 % der Katholiken gaben an, da&szlig; ihnen die Religion f&uuml;r ihr eigenes Leben nichts mehr bedeute, offensichtlich Opportunisten, denen offenbar nur noch die derzeitige staatliche Privilegierung dieser Religionsgesellschaften die weitere Mitgliedschaft geraten erscheinen l&auml;&szlig;t. 2. Das derzeitige Bild des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche in der BRD Alle bisherigen Regierungen der BRD und der gr&ouml;&szlig;te Teil der Parteipolitiker sind anzuklagen, im Verh&auml;ltnis zwischen Staat und Kirchen einen Zustand herbeigef&uuml;hrt zu haben, bei dem die kirchenfreien Menschen der Bundesrepublik zu B&uuml;rgern zweiter Klasse degradiert werden. Der fundamentale Art. 3 Abs. 3 GG, demzufolge niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden darf, ist in der Verfassungswirklichkeit nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde. Tats&auml;chlich werden die B&uuml;rger, die den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen angeh&ouml;ren, in einer Weise privilegiert, die in Europa einmalig ist, w&auml;hrend die kirchenfreien Menschen ebenso massiv benachteiligt und teilweise diffamiert werden. Von einem weltanschaulich-religi&ouml;s neutralen Staat als Heimstatt f&uuml;r alle seine B&uuml;rger, wie ihn das BVerfG einst forderte, kann in der BRD keine Rede sein. Gegen die von der Verfassung geforderte Verpflichtung zu weltanschaulich-religi&ouml;ser Neutralit&auml;t verst&ouml;&szlig;t der Staat in vielf&auml;ltiger Weise: durch Konfessionalisierung des &ouml;ffentlichen Schulwesens. Das bedeutet im einzelnen: Glaubensunterweisungen (genannt Religionsunterweisung) in der &ouml;ffentlichen Schule auf Kosten des Steuerzahlers und Absicherung dieses Unterrichts als einzigem Schulfach sogar im GG; Ideologisierung der Schule durch Verpflichtung auf christliche Wertvorstellungen in vielen Landesverfassungen (LV Baden-W&uuml;rttemberg Art. 12, LV Bayern Art. 133 + 135, LV Rheinland-Pfalz Art. 33, LV des Saarlandes Art. 26 + 27 + 30); Versuche (neuerdings wieder in Bayern) kirchenfreie Kinder mit Schulgebeten zu isolieren und zu drangsalieren; verfassungswidrige Einf&uuml;hrung einer Quasiverpflichtung zum Besuch eines Religionsunterrichts, bei deren Verweigerung als Ersatz ein sogenannter Ethikunterricht zwangsweise besucht werden mu&szlig;, womit diese Sch&uuml;ler ganz bewu&szlig;t als moralisch-sittlich nachhilfebed&uuml;rftig diffamiert werden sollen; durch Verleihung eines besonderen Rechtsstatus an bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Kd&Ouml;R) und (daraus abgeleitet) durch den Einzug der Mitgliedsbeitr&auml;ge der christlichen Kirchen durch die staatliche Finanzverwaltung (Kirchensteuer) und &#8211; als Folge davon &#8211; durch die Mi&szlig;achtung eines fundamentalen Datenschutzanliegens, n&auml;mlich des Rechts, seine religi&ouml;se &Uuml;berzeugung nicht offenbaren zu m&uuml;ssen; Anmerkung: Eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts ist juristisch definiert als &#8222;ein mitgliedschaftlich organisierter Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt&#8220; (E. Fischer &#8211; Trennung von Staat und Kirche), eine Konstruktion also, die niemals f&uuml;r Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften zutreffen kann; durch einen dynamisch fortgeschriebenen Finanztransfer gr&ouml;&szlig;ten Stils an die christlichen Kirchen (sog. Staatsleistungen aufgrund der S&auml;kularisierung von Kirchenverm&ouml;gen im Jahre 1803) &#8211; derzeit ca. 1,3 Mrd. DM\/Jahr, verbunden mit der jahrzehntelangen Mi&szlig;achtung des Abl&ouml;segebots der Verfassung (140 GG + 138 (1) WRV) &#8211; lediglich die Stadtstaaten Bremen und Hamburg haben diese Leistungen abgel&ouml;st; durch Konfessionalisierung des Sozialwesens in weiten Teilen Deutschlands, unter v&ouml;lliger Mi&szlig;achtung der Anspr&uuml;che kirchenfreier Menschen, Sozialeinrichtungen vorzufinden, bei denen sie sich nicht in Abh&auml;ngigkeit von Religionsgesellschaften begeben m&uuml;ssen, denen sie definitiv nicht angeh&ouml;ren wollen; damit verbunden durch Quasi-Berufsverbote f&uuml;r kirchenfreie Menschen auf dem Gebiet der Sozialberufe in den betreffenden Gebieten der BRD; durch eine beispiellose Art der Finanzierung konfessioneller Sozialeinrichtungen zu 80 &#8230; 100% durch den Staat, bei einer 100%-igen Arbeitgebergewalt der Kirchen in diesem Teil der Wirtschaft (nirgendwo in der Wirtschaft d&uuml;rfte eine vergleichbare Konstruktion anzutreffen sein, bei der eine Gruppe mit h&ouml;chstens 20% des Kapitals 100% der Entscheidungsbefugnis erh&auml;lt!); durch die arbeitsrechtliche Benachteiligung aller bei den Kirchen besch&auml;ftigten Menschen (mehr als 700.000 Arbeitnehmer) als Arbeitskr&auml;fte minderen Rechts in diesen sogenannten &#8222;Tendenzbetrieben&#8220; (allein die Annerkennung des Begriffs Tendenzbetrieb durch die bundesdeutschen Gerichte macht deutlich, da&szlig; kirchliche Einrichtungen eben nicht nur den Dienst am Menschen, sondern ebenso die Weiterverbreitung einer ldeologie verfolgen); durch die staatliche Finanzierung religi&ouml;ser Handlungen und sogenannter Seelsorgeeinrichtungen in Form der sogenannten Milit&auml;rseelsorge, Anstaltsseelsorge, Telefonseelsorge; das verfassungsrechtliche Gebot, den Religionsgesellschaften den Zugang zu erm&ouml;glichen, wurde zur staatlichen Finanzierung dieser sog. Seelsorge umgef&auml;lscht; durch staatlich finanzierte Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrern in &#8222;Theologischen Fakult&auml;ten&#8220; der Universit&auml;ten und damit verbunden die Mi&szlig;achtung der Freiheit von Forschung und Lehre nach Art. 5 (3) GG (Lehrentzugsverfahren Herrmann, K&uuml;ng, Neumann, Batholom&auml;us, Schweitzer, Ranke-Heinemann); durch sakrale Symbole in &ouml;ffentlichen Geb&auml;uden (Schulen, Gerichten, Amtsb&uuml;ros) und damit religi&ouml;se Handlungen in staatlichen Institutionen (Einweihungen, Antrittsgottesdienste, Abschlu&szlig;gottesdienste); durch Anerkennung einer b&uuml;rgerlich-rechtlichen Wirkung innerkirchlicher Handlungen (Taufe begr&uuml;ndet Mitgliedschaft, Kirchenaustritt erfordert staatlichen Akt); durch religi&ouml;s motivierte Strafgesetzgebung ( &sect; 2I8 StGB, &sect; 166 StGB); durch Eidesformeln mit religi&ouml;ser Beteuerung als Standardversion; durch vielf&auml;ltige Privilegien, wie etwa Geb&uuml;hrenbefreiung der Kirchen bei Notaren und Gerichten, Wehrdienstbefreiung von Theologiestudenten und Geistlichen); durch eigene Sendungen der Kirchen in den &ouml;ffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und Vertretung in deren Aufsichtsgremien. 3. Der verfassungskonforme, weltanschaulich neutrale Staat Ein Staat, der die verfassungsm&auml;&szlig;ige Verpflichtung zur Gleichbehandlung seiner Staatsb&uuml;rger ernst nimmt, m&uuml;&szlig;te das Verh&auml;ltnis zu den Kirchen wie folgt ver&auml;ndern: Abschaffung des Status einer Kd&Ouml;R f&uuml;r alle Religions- und Weltanschauungsgesellschaften. F&uuml;r sie hat, wie f&uuml;r alle anderen Vereinigungen, das Vereinsrecht zu gelten. Abschaffung der Kirchensteuer. Die Kirchen haben, wie alle anderen Vereine auch, ihre Mitgliedsbeitr&auml;ge selbst einzuziehen. Das Prinzip, da&szlig; niemand verpflichtet ist, seine religi&ouml;se &Uuml;berzeugung zu offenbaren, ist strikt einzuhalten und darf nicht mehr zugunsten anderer Zielsetzungen verletzt werden &#8211; der Datenschutz hat hier Vorrang vor allem Anderen. Die Taufe und andere religi&ouml;se Riten von Religionsgesellschaften sind ohne jede b&uuml;rgerlich-rechtliche Wirkung. Entkonfessionalisierung des Schulwesens. Gaubensuntersuchungen sind Angelegenheiten religi&ouml;ser Gemeinschaften und werden vom Staat nicht finanziert. Religionsunterricht ist kein Lehrfach an &ouml;ffentlichen Schulen. Denkbar w&auml;re eine Regelung, bei der der Staat den Glaubensgemeinschaften au&szlig;erhalb der regul&auml;ren Schulzeiten R&auml;ume an den Schulen f&uuml;r ihren Glaubensunterricht zur Verf&uuml;gung stellt (Sonntagsschulprinzip). Es besteht keinerlei Verpflichtung f&uuml;r Sch&uuml;ler, irgendeine Art von Glaubensunterweisung zu besuchen; eine Teilnahme hieran ist freiwillig. Der verfassungswidrige Ethikunterricht wird ersatzlos abgeschafft. Alle Artikel in Landesverfassungen, die den christlichen Charakter der &ouml;ffentlichen Schulen festschreiben, sind verfassungswidrig und werden aufgehoben. Sakrale Symbole sind in &ouml;ffentlichen Schulen nicht zul&auml;ssig. Ebenso sind Gottesdienste als Schulveranstaltungen und Schulgebete unzul&auml;ssig. Das Christentum ist nur insoweit Unterrichtsgegenstand, als seine Rolle als Kulturfaktor in der abendl&auml;ndischen Geschichte Gegenstand des Geschichts- und Literaturunterrichts ist. Das Sozialwesen wird entkonfessionalisiert. Der Staatsb&uuml;rger hat in sozialen Notlagen einen Hilfsanspruch an seinen Staat, den er mit seiner Arbeit unterh&auml;lt. Es ist dem Staat verwehrt, sich aus dieser sozialen Verpflichtung davonzustehlen und seine B&uuml;rger an Religionsgesellschaften zu verweisen, die sie m&ouml;glicherweise entschieden ablehnen. Aus diesem Grunde sind Tendenzbetriebe prinzipiell nicht als Tr&auml;ger vom Staat finanzierter Sozialeinrichtungen zugelassen. Dar&uuml;ber hinaus werden prinzipiell keine F&ouml;rdermittel an Verb&auml;nde gegeben, die in ihren Einrichtungen die Arbeitnehmerrechte einschr&auml;nken oder die Wahrnehmung b&uuml;rgerlicher Rechte durch ihre Arbeitnehmer sanktionieren (z.B. freie Meinungs&auml;u&szlig;erung, Wiederverheiratung nach Scheidung, Austritt aus einer Religionsgesellschaft und dergleichen). Der Staat hat ein fl&auml;chendeckendes Netz sozialer Einrichtungen (Kinderg&auml;rten, Krankenh&auml;user, Altenheime, Sozialstationen, Beratungsstellen) bereitzustellen, die grunds&auml;tzlich weltanschaulich neutral sind. Nur so k&ouml;nnen sie in einer multikulturellen Gesellschaft ohne Beeintr&auml;chtigung der Weltanschauungsfreiheit von allen Menschen gleicherma&szlig;en angenommen werden. Wer ideologisch ausgerichtete Einrichtungen will, m&ouml;ge diese aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Freiheit von Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen ist wiederherzustellen. Aus diesem Grunde werden alle theologischen Fakult&auml;ten aufgel&ouml;st. Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrern geschieht im Eigeninteresse der Religionsgemeinschaften und darf aus Staatsmitteln nicht finanziert werden. Religionswissenschaftliche Lehrst&uuml;hle, die jedoch von keiner Religionsgesellschaft abh&auml;ngig sein d&uuml;rfen, k&ouml;nnen eingerichtet werden. Die Einrichtung sogenannter Konkordatslehrst&uuml;hle ist nicht zul&auml;ssig. Alle Staatsleistungen an die christlichen Kirchen werden eingestellt. Bei der Abl&ouml;sung sind die in &uuml;ber 187 Jahren erfolgten Zahlungen voll in Anrechnung zu bringen. Sakrale Symbole in staatlichen Einrichtungen (Schulen, Amtsr&auml;umen, Gerichten und dergleichen) sind nicht zugelassen. Ebenso sind religi&ouml;se Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen unzul&auml;ssig (Einweihungen, Gottesdienste). Alle Eidesformeln sind religi&ouml;s neutral zu halten. Es ist dem Eidesleistenden unbenommen, eine religi&ouml;se Bekr&auml;ftigung von sich aus hinzuzuf&uuml;gen. Sogenannte &#8222;Seelsorge&#8220; darf grunds&auml;tzlich nicht aus &ouml;ffentlichen Mitteln finanziert werden. Jedoch sind Religions- und Weltanschauungsgesellschaften hierzu an staatlichen Einrichtungen zuzulassen. Die Milit&auml;rseelsorgevertr&auml;ge sind zu k&uuml;ndigen. Alle Verg&uuml;nstigungen f&uuml;r Religionsgesellschaften (Geb&uuml;hrenbefreiungen u.a.) und f&uuml;r deren Amtstr&auml;ger (Befreiung vom Wehr-und Zivildienst) sind aufzuheben. Besondere Sendungen in Eigenverantwortung der Kirchen in &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien sind nicht zugelassen. Die Rundfunk-und Fernsehanstalten haben darauf zu achten, da&szlig; bei der Programmgestaltung alle Weltanschauungen gleicherma&szlig;en zum Zuge kommen. Der Staat ist verpflichtet, darauf zu achten, da&szlig; die Einrichtungen der &ouml;ffentlichen Friedh&ouml;fe und Krematorien so gestaltet werden, da&szlig; jede Weltanschauungsgemeinschaft sich ihrer bedienen kann. Die Ausstattung mit sakralen Symbolen irgendeiner Religionsgemeinschaft ist unstatthaft. Alle Grundgesetzartikel und alle Artikel von Landesverfassungen, die dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung aller B&uuml;rger, unabh&auml;ngig von ihrer religi&ouml;sen oder weltanschaulichen &Uuml;berzeugung, widersprechen, sind entsprechend abzu&auml;ndern. Zur Konfessionszugeh&ouml;rigkeit der Deutschen Das Statistische Jahrbuch 1989 weist f&uuml;r das Jahr 1988 folgende Mitgliedszahlen der beiden christlichen Gro&szlig;kirchen f&uuml;r den Bereich der damaligen BRD aus: 25,18 Mio. Protestanten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 26,48 Mio. Katholiken 41,0 % bzw. 43,1 % der Bev&ouml;lkerung. Beide Kirchen zusammen repr&auml;sentierten 1988 also 84,1 % der Bundesb&uuml;rger. 9,78 Mio. Menschen, das sind 15,9 % der Bev&ouml;lkerung, geh&ouml;rten den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen nicht mehr an, oder etwa jeder 6. Bundesb&uuml;rger war nicht Mitglied der beiden gro&szlig;en Kirchen. Mit dem Anschlu&szlig; der DDR haben sich die Verh&auml;ltnisse betr&auml;chtlich verschoben. Bedauerlicherweise l&auml;&szlig;t das Statistische Jahrbuch die Verh&auml;ltnisse weitgehend im Dunkeln: obschon bei der Volksz&auml;hlung (auf Wunsch der beiden Kirchen!!) ausdr&uuml;cklich nach der Religionszugeh&ouml;rigkeit gefragt wurde, wurde eine Gesamtstatistik bis heute nicht in den Statistischen Jahrb&uuml;chern vorgelegt. Deshalb bleibt nur der Weg, unter Zuhilfenahme von Angaben aus anderen Quellen die Gr&ouml;&szlig;enordnungen abzusch&auml;tzen: Nach Angaben des Magazins DER SPIEGEL (46\/1990) gilt f&uuml;r die Konfessionszugeh&ouml;rigkeit der Bewohner der ehemaligen DDR: =11,01 Mio. =4,34 Mio. =0,67 Mio. =0,33 Mio. =0,33 Mio. Stand 1988:16,68 Mio. Somit betr&auml;gt der Anteil der Gro&szlig;kirchen in Gesamtdeutschland nach dem Stand von 1988: Protestanten:25,18 MioKatholiken 26,48&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.+4,34 Mio.+&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 0,67 Mio.&nbsp;29, 52&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.27,15&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio. Prozentual sind dies bei einer Gesamtbev&ouml;lkerung von 78,12 Mio.:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 37,8%&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 34,8% oder 72,6 % der Gesamtbev&ouml;lkerung. Dieser Anteil hat sich zwischenzeitlich mit Sicherheit weiter verringert. In den Jahren von 1970 bis 1985 sank im Bundesgebiet die Zahl der Protestanten um 4,59 Mio. die Zahl der Katholiken um 0,75 Mio. zusammen um 5,34 Mio, bei etwa gleichgebliebener Bev&ouml;lkerungszahl. Das bedeutet, da&szlig; allein im Gebiet der damaligen BRD die Anzahl der Menschen, die den beiden christlichen Gro&szlig;kirchen nicht mehr angeh&ouml;ren, alle 5 Jahre um etwa 1,78 Mio. zunahm. Die Ermittlung der Zahl der Konfessionslosen bereitet Schwierigkeiten, weil das Statistische Jahrbuch hier nicht weiterhilft. Bis zum Jahr 1988 gibt das Jahrbuch immer noch die Daten der Volksz&auml;hlung von 1970 an. Nach diesen Daten ergab sich folgende Aufteilung: Christen57,42 MioSonstige1,14&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio.Konfessionslose.2,38&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mio. Die Nichtchristen teilten sich also etwa im Verh&auml;ltnis 1:2 auf andere Religionsgesellschaften und Konfessionslose auf. Beh&auml;lt man dieses Verh&auml;ltnis bei, so errechnet sich f&uuml;r 1988 ein Anteil von etwa 6 Mio. Konfessionslosen f&uuml;r die damalige BRD. Zusammen mit den 11 Mio. Konfessionslosen der DDR ergibt das ca. 17 Mio. Menschen (Stand 1988). Diese Zahl ist bis Jahresende 1990 mit Sicherheit noch deutlich gestiegen, einmal durch den stetigen Mitgliederschwund der christlichen Kirchen, zum anderen durch die Kirchenaustrittswelle in der DDR infolge der Einf&uuml;hrung der Kirchensteuer. Wenn dieser Trend anh&auml;lt (und nichts deutet auf eine Trendwende hin), dann werden die beiden christlichen Kirchen bis zur Jahrtausendwende allenfalls noch 60% der Deutschen vertreten. Unter diesem Aspekt sollten es sich die Nicht-&#8222;C&#8220;-Parteien, denen ein nennenswerter Einbruch in die Reihen der klerikal orientierten W&auml;hler ohnehin nicht gelingt, &uuml;berlegen, ob sie weiterhin eine Politik gegen mehr als 20 Mio. Menschen betreiben wollen.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/","name":"Referat Baeger Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-baeger\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Staat \/ Religion \/ Weltanschauung","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Was ist uns die Kirche wert","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Referat Baeger"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/64","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/19"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/presse?categories=64"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/termin?categories=64"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation?categories=64"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema?categories=64"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}