{"id":70,"count":0,"description":"Referat von Prof. Dr. Johannes Neumann\n\nNach dem ausf&uuml;hrlichen Referat von Herrn Fischer und von Herrn Walf bleibt mir nur noch die Aufgabe, einige Reste nachzutragen. Ich m&ouml;chte mich auf f&uuml;nf kurze Anmerkungen beschr&auml;nken.\n\nDie erste Anmerkung betrifft noch einmal die Sozialstaatproblematik.\n\nEs wird hier &auml;hnlich wie bei der Kirchensteuer und im Kontext der Kirchensteuer immer argumentiert, die umfassende Versorgung der deutschen B&uuml;rger im Sozialstaat der Bundesrepublik verdanken wir im Wesentlichen der Mithilfe der sogenannten freien Wohlfahrtsverb&auml;nde, vor allen Dingen der beiden Kirchen. Ich war bis gestern auch noch &uuml;berzeugt von der G&uuml;te der deutschen sozialpolitischen Leistungen, wenngleich ich auch stets Bedenken hatte, ob das alles auf der kirchlichen Mitarbeit beruht. Eine Untersuchung von 1989 im Auftrag des Bundesministeriums f&uuml;r Jugend, Familie und Gesundheit stellt einen europ&auml;ischen Vergleich auf und &uuml;bernimmt die Standards dreier Nachbarl&auml;nder, zweier EG-L&auml;nder und eines Nicht-EG-Landes, n&auml;mlich D&auml;nemark, der Niederlanden und der Schweiz. Ich nehme nur einmal die Zahlen heraus f&uuml;r die Altenversorgung. Wir haben in der Bundesrepublik derzeit, also Anfang 1989, 351.000 Heimpl&auml;tze.\n\nWenn wir den Versorgungsstandard D&auml;nemarks &uuml;bernehmen w&uuml;rden, immer etwas bel&auml;chelt als ein sozial r&uuml;ckst&auml;ndiges Land, hat hier noch gegen&uuml;ber unseren 351.000 Pl&auml;tzen 559.000 Pl&auml;tze zu bieten.\n\nDas besagt zweierlei:\n\nZum Ersten, da&szlig; unser Sozialsystem bei der Bereitstellung konkreter Hilfsangebote keineswegs so gut ist, wie uns glauben gemacht wird. Im Bereich der Kinderg&auml;rten und der Krabbelgruppen sind wir geradezu ein Entwicklungsland.\n\nZum Zweiten zeigt dies, da&szlig; andere L&auml;nder in denen die kirchlichen Verb&auml;nde nicht so privilegiert sind wie bei uns, durchaus Besseres bei der sozialen Versorgung zu bieten haben.\n\nOffenbar ist diese Mitwirkung der sogenannten freien Wohlfahrtsverb&auml;nde nicht eine Geheimwaffe, um eine Volkswirtschaft und ein Gemeinwesen nun tats&auml;chlich auf einen optimalen sozialpolitischen Leistungsstand zu bringen.\n\nAu&szlig;erdem, meine ich: F&uuml;r den modernen Wohlfahrtsstaat, also auch die Genannten an der Spitze, wie auch Frankreich, Italien und andere L&auml;nder Mitteleuropas, sind aufgrund ihrer je unterschiedlichen Entwicklung in den letzten 150 Jahren Wohlfahrtsstaaten geworden, die die beachtliche soziale Sicherheit zu erbringen verm&ouml;gen, obwohl sie dieses verflochtene Sozialsystem wie wir es haben, mit einer gro&szlig;en Dominanz der kirchlichen Einrichtungen, nicht kennen.\n\nDas m&ouml;chte ich nur sagen, um diejenigen zu tr&ouml;sten, die f&uuml;rchten, wenn die Kirchensteuer reduziert werde, werde es zu einem Zusammenbruch des Sozialwesens kommen. Es ist soeben mit Recht darauf hingewiesen worden, da&szlig; der Anteil der Eigenleistungen der Kirchen in dem sozialen Sektor weithin &uuml;bertrieben bzw. bewu&szlig;t &uuml;bersch&auml;tzt wird.\n\nDamit zusammenh&auml;ngend ist angesprochen worden, da&szlig; in diesen sozialen Bereichen ungef&auml;hr 500.000 bis 700.000 Besch&auml;ftigte t&auml;tig sind. Herr Baeger hat schon darauf hingewiesen, da&szlig; diese Personen insgesamt nicht den Schutz eines normalen Arbeitnehmers in der Bundesrepublik haben. Es gilt f&uuml;r sie nicht der Tendenzschutzparagraph, sondern es gilt f&uuml;r sie &sect; 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes.\n\nDer n&auml;mlich sagt:\n\n<i>\"Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeachtet deren Rechtsform,\" <\/i>\n\nDas hei&szlig;t, dieser Arbeitnehmerkreis untersteht einem Sonderrecht. Einem Sonderrecht, das in den evang. Kirchen nach Landeskirchen unterschiedlich angewandt wird, aber in den s&uuml;ddeutschen L&auml;ndern sich doch dem kath. Regressionsniveau bez&uuml;glich innerer Gefolgschaftstreue angepa&szlig;t hat. In der kath. Kirche ist es ganz klar, da&szlig; hier die fachliche Kompetenz hinter der religi&ouml;sen Unterordnung eindeutig zur&uuml;cktritt. Damit der unmittelbare verwaltungstechnische Zugriff auch m&ouml;glich ist, haben die Kirchen auf sehr nachdr&uuml;ckliches Dr&auml;ngen schlie&szlig;lich sogenannte Mitarbeitervertretungen eingerichtet.\n\nVielleicht darf ich zu diesen Mitarbeitervertretungen zu Ihrer Information ein kurzes Wort sagen.\n\nDas Betriebsverfassungsgesetz von 1952 sah zun&auml;chst im Entwurf vor, da&szlig; alle Arbeitnehmer, sofern sie nicht Bedienstete der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts sind - und jetzt kommt vielleicht bei Ihnen eine Assoziation zu dem eben Geh&ouml;rten - das Recht haben nach Ma&szlig;gabe des Gesetzes einen Betriebsrat zu bilden. Es ist nun nicht ganz belanglos f&uuml;r den politischen Bereich, welchen Titel ich habe, auch wenn f&uuml;rs Erste die Klassifizierung der Kirchen als K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts ein r&auml;tselhafter Ehrentitel war. Es ist ein Ehrentitel, der sich alles in Gold und Silber auszahlen l&auml;&szlig;t.\n\nDarum gab es 1952 eine beispielhafte &ouml;kumenisch konzertierte Aktion: Der K&ouml;lner Erzbischof, Kardinal Frings, und der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dibelius, haben in fast gleichlautenden Schreiben bei der Bundesregierung und bei allen Abgeordneten heftigsten Protest eingelegt, da&szlig; die Bediensteten der Kirche gleichgestellt werden sollen, mit den Arbeitern in normalen Industriebetrieben.\n\nDas sei sachlich unangemessen aus zwei Gr&uuml;nden. Den Kirchen gehe es nicht um eine Dichotomie zwischen Kapital und Arbeit, sondern um einen gemeinsamen Verk&uuml;ndigungsauftrag. Und an diesem Auftrag h&auml;tten die Mitarbeiter in gleicher Weise teil und deshalb sei es sinnlos, eine Arbeitnehmer- und eine Arbeitgeberbank zu machen.\n\nDie Bundesregierung und der Bundestag sind darauf eingegangen und haben eben den genannten Absatz in &sect; 119 des Betriebsverfassungsgesetzes hinein genommen. In dem Schriftwechsel haben damals die beiden Bisch&ouml;fe erkl&auml;rt, da&szlig; sie eine beispielhafte Regelung, die weit &uuml;ber die Regelungen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes hinausgehen sollen, entwickeln werden. Tats&auml;chlich haben die Kirchen die entsprechenden Vertretungen erst eingerichtet als sie nicht mehr l&auml;nger zu verz&ouml;gern waren, n&auml;mlich 1972, anl&auml;&szlig;lich der Neuformulierung des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag.\n\nInhaltlich sind die Mitarbeitervertretungsregelungen der Kirchen den Personalvertretungsgesetzen gefolgt. Das eigentlich &raquo;Christliche&laquo; zeigt sich allein in der Verpflichtung auf die kirchlichen Grunds&auml;tze. Die Tatsache, da&szlig; f&uuml;r manche Professionen die Kirchen gewisserma&szlig;en eine Monopolstellung in bestimmten sozialpflegerischen Bereichen haben, d&uuml;rfte bekannt sein; das brauche ich hier nicht auszuf&uuml;hren. Kommen Arbeitnehmer aus diesen kirchlichen Einrichtungen in eine schwierige Lebenssituation hinein, k&ouml;nnen sie gefeuert werden. Der Hausmeister eines kirchlichen Krankenhauses, der eine Geschiedene heiratet, ebenso wie die Therapeutin einer Behinderteneinrichtung in kirchlicher Tr&auml;gerschaft, die aus der Kirche austritt, verlieren ihren &raquo;Job&laquo;!\n\nDaran wollte ich einmal erinnern. Das Zweite, wozu ich etwas sagen wollte, ist ein Hinweis: Mir geht es bei all diesen Dingen nicht darum, zu sagen, die Religion m&uuml;sse raus, sie d&uuml;rfe in der &Ouml;ffentlichkeit nicht erscheinen. Religion geh&ouml;rt zum geschichtlich gewachsenen Leben in unserer Gesellschaft und wir wissen alle in der gegenw&auml;rtigen Situation wie stark die Menschen nach religi&ouml;sen Leitbildern suchen. Sie brauchen nur einmal in die Buchl&auml;den hinein zu schauen, um zu sehen, wie stark spirituelle Literatur; aber auch New-Age-Titel und religi&ouml;se Themen dort gehandelt werden. Das signalisiert einerseits ein gro&szlig;es Bed&uuml;rfnis der Menschen unserer Zeit nach Sinngebung, auch nach Sinngebung in der Form von alten Mythen, die offenbar von den Kirchen nicht mehr in einer Weise vorgetragen werden, dass sie f&uuml;r den modernen Menschen in irgendeiner Weise rezeptabel sind.\n\nEs geht mir also - und das wollte ich damit sagen - nicht darum zu sagen, jetzt Schlu&szlig;, wir d&uuml;rfen also im &ouml;ffentlichen Leben von Religion nichts sp&uuml;ren. Nein ich meine, Religion ist etwas aus dem Menschen, aus der menschlichen Gesellschaft Hervorbrechendes. Darum verwundern auch die vielen religi&ouml;sen Angebote nicht, die heute in unserer Gesellschaft vorgetragen werden und da auch ihr Publikum finden. Wenn unsere Gesellschaft so kirchlich w&auml;re, da geht es mir auch gar nicht um Zahlen, wie von interessierten Seiten glauben gemacht wird, wenn also die beiden gro&szlig;en privilegierten Kirchen, sich ihrer Sache und ihres Auftrages sicher w&auml;ren, k&ouml;nnten sie sich ja dem Wettbewerb der religi&ouml;sen Ideen stellen.\n\nAber genau das trauen sie sich nicht zu! Sonst k&ouml;nnten sie beispielsweise die Kirchensteuer so erheben lassen, wie es eigentlich Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung vorsieht, n&auml;mlich, da&szlig; die Kirchen diese Aufgabe selber t&auml;tigen. Sie brauchen doch nicht den staatlichen Zwang dazwischen schalten. Was mich an der Kirchensteuer &auml;rgert, ist einmal die Tatsache, da&szlig; ich gezwungen bin auf der Steuerkarte - jedwedem, der sie in die Hand bekommt, auch meinem Arbeitgeber gegen&uuml;ber - zu offenbaren, wes Geistes Kind ich bin. Das widerspricht dem durch Art. 4 gew&auml;hrleisteten Grundrecht der Glaubens und Gewissensfreiheit.\n\nDas Zweite ist, da&szlig; dieser Einzug dann erfolgt mittels staatlichen Zwanges. Es ist etwas anderes, ob jemand mir Geld schuldet und ich dann den zivilgerichtlichen Weg bem&uuml;hen mu&szlig;, oder ob das Finanzamt kraft staatlicher Hoheit unmittelbar den Zugang zu dem Gelds&auml;ckel hat, mit Pf&auml;ndung und allem, was dazu geh&ouml;rt.\n\nIch habe drittens etwas dagegen, - das ist mir jetzt dieser Tage passiert, man wei&szlig; das ja - aber solange man es nicht erf&auml;hrt, glaubt man es nicht, das es so ist - ich habe eine Hilfe f&uuml;r den Garten besch&auml;ftigt, und weil ich ein ehrlicher B&uuml;rger bin und keine Steuern hinterziehen will, habe ich gesagt, ich melde diese Frau beim Finanzamt an und zahle die Lohnkostenpauschale. Das waren ein paar Hundert Mark und damit war die Sache erledigt. Dann legte mir mein Steuerberater diesen Entwurf vor und darauf steht, Kirchensteuer.\n\nJetzt wird es lustig: evangelische und katholische Kirchensteuer. Ich habe gesagt, ist die Frau denn evangelisch am Oberk&ouml;rper und am anderen Teil anders? Oder rechts oder links, auf der einen Seite katholisch oder zahlt sie f&uuml;r den Mann mit? Der Mann ist aber auch katholisch. Das sei eine Regelung. Ich rief den Mann beim Finanzamt an. Der sagte, logisch sei das nicht, aber das sei Vorschrift. Jetzt stelle man sich doch bitte einmal vor, mit welchem Recht nehmen die Kirchen f&uuml;r sich in Anspruch und zwar ohne da&szlig; sie dar&uuml;ber reflektieren, da&szlig; sie von einer Arbeit, die ein anderer leistet, der steuerpflichtig ist, nun einfach Halbe-Halbe machen. Das ist f&uuml;r mich eine Manier von Stra&szlig;enr&auml;ubern und Stra&szlig;endieben, die machen Halbe-Halbe, aber doch kein System, das vorgibt, in sich einen logischen Sinn zu haben.\n\n(Einwurf aus dem Publikum: Sie zahlen sogar, wenn die Person nicht konfessionell gebunden ist. Das ist eine Pauschale. Schwebt beim Bundesverfassungsgericht, ich warte seit Jahren auf eine Antwort.)\n\nIch m&ouml;chte nur klarmachen: es geht hier nicht darum, da&szlig; man f&uuml;r eine Vereinigung, der jemand angeh&ouml;rt, Beitr&auml;ge zahlt. Sondern es geht mir darum, da&szlig; ich f&uuml;r ein formales Bekenntnis zu einem Glauben - eine h&ouml;chst individuelle Sache - eine Zahlung leisten mu&szlig;, die der Staat sozusagen als Staatsleistung auferlegt und bei der das Mitglied keine M&ouml;glichkeit hat (Herr Walf hat darauf hingewiesen), als gl&auml;ubiger Christ zu sagen, ich will das so nicht machen. Dann bleibt praktisch nichts anderes &uuml;brig, als die Loyalit&auml;t mit der Kirche aufzuk&uuml;ndigen.\n\nUnd ich frage mich, wie das mit dem Grundsatz der Religionsfreiheit und der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch vereinbar sein soll. F&uuml;r mich ist das nicht vereinbar.\n\nDer n&auml;chste Punkt, den ich ansprechen m&ouml;chte, ist die Tatsache der Milit&auml;rseelsorge.\n\nWir haben in der Bundesrepublik die hochinteressante Situation (ich will es mal vorsichtig ausdr&uuml;cken), da&szlig; wir in Art. 4 Grundgesetz eine Freiheit des Bekenntnisses des Glaubens und der religi&ouml;sen Aus&uuml;bung verankert haben und da&szlig; wir auf der anderen Seite &uuml;ber Art. 140 aus der Weimarer Reichsverfassung die M&ouml;glichkeit haben, da&szlig; die Religionsgesellschaften und Kirchen f&uuml;r Personen, die in besonderen Gewaltverh&auml;ltnissen leben m&uuml;ssen, Seelsorge anbieten k&ouml;nnen, d.h. da&szlig; sie das Zugangsrecht haben zu Milit&auml;reinrichtungen, Kasernen, Krankenh&auml;usern und u.U. auch bei der Polizei, wenn diese kaserniert ist und in Gef&auml;ngnissen, da vor allen Dingen.\n\nIn der Wirklichkeit unserer staatlichen Entwicklung seit 1945, teilweise aufruhend auf Vorl&auml;ufer schon in der Weimarer Republik, teilweise dar&uuml;ber hinaus zur&uuml;ckreichend, hat sich - ich will nur das eine Beispiel herausnehmen - die Milit&auml;rseelsorge etabliert. Hier ist es notwendig, daran zu erinnern, was vielleicht den heutigen Menschen l&auml;ngst aus dem Ged&auml;chtnis geschwunden ist: 1945 und in den Jahren danach haben wir ja dar&uuml;ber nachgedacht, wohin unser milit&auml;risches Engagement uns gef&uuml;hrt hat. Und viele Leute, weiland auch ein Landrat aus dem Oberbayerischen mit dem Namen Franz-Josef Strau&szlig;, hat damals gesagt, lieber soll mir die Hand verdorren, als da&szlig; ich wieder ein Gewehr anfasse. Das haben damals viele Leute gesagt und geglaubt. Und viele Leute haben keinerlei Interesse gezeigt, als bereits 1950, also nur gut ein Jahr nach der Installierung der Bundesrepublik, die erste Bundesregierung das Amt Blanck hier in Bonn installiert hat, das Vorl&auml;uferorgan des sp&auml;teren und jetzigen Verteidigungsministeriums.\n\nIch sagte, ein Gro&szlig;teil der Menschen hatte damals kein Verst&auml;ndnis, denn es gab auch sehr starken emotionalen Widerstand. Es ist schade, da&szlig; Herr N&uuml;cken von der EKD gerade herausgegangen ist, ich wollte jetzt n&auml;mlich etwas sehr Positives &uuml;ber die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik sagen.\n\nDie evangelischen Kirchen vor allen Dingen haben hier heftigen Widerstand angemeldet. Und es kam in der Synode der EKD zu einer so heftigen Auseinandersetzung, da&szlig; beinahe die Synode dar&uuml;ber zerbrochen w&auml;re und damit die Einheit der evangelischen Kirche in Deutschland.\n\nGanz anders verhielt es sich auf Seiten der katholischen Bisch&ouml;fe. Die hatten vor f&uuml;nfeinhalb Jahren noch f&uuml;r F&uuml;hrer, Volk und Vaterland beten lassen und waren jetzt sofort dabei, das Schreckensbild des gottlosen Bolschewismus (da ist damals etwas gewesen, was die Leute beunruhigt hatte) zu beschw&ouml;ren, gegen den die Christen - wie es in einem Aufruf hie&szlig; - wachsam sein und rasch r&uuml;sten m&uuml;&szlig;ten, sollte das Abendland nicht von den bolschewistischen Barbaren &uuml;berrannt werden. Ich will das im Einzelnen nicht ausf&uuml;hren.\n\nEs ist nun heute so und das halte ich nun f&uuml;r den eigentlich verfassungsrechtlichen Skandal, da&szlig; die Milit&auml;r-Kirchen&auml;mter, obere Bundesbeh&ouml;rden sind. Der Milit&auml;rdekan und der Milit&auml;rgeneralvikar - der eine evangelisch, der andere katholisch - sind beamtete Bundesbedienstete im Generalsrang und darunter f&auml;chert sich jetzt der ganze geistliche milit&auml;rische Betrieb, &uuml;ber den Milit&auml;rdekan, den Milit&auml;roberpfarrer bis zu dem jeweiligen Milit&auml;rpfarrer. Alle als unmittelbare Bundesbeamte. Allerdings - damit nicht soviel passiert, wenn da einer einmal anspringt - Bundesbeamte nur auf Zeit. Aber darauf kommt es mir gar nicht an. Sondern es kommt mir hier darauf an, da&szlig; eine Bundesbeh&ouml;rde ein ganzes kirchliches Regiment unter sich hat und in diesem Kontext dem Milit&auml;rgeistlichen Aufgaben obliegen, da&szlig; er lebenskundlichen Unterricht erteilt und Teil der sogenannten Inneren F&uuml;hrung ist.\n\nAnders als bei schulischem Unterricht ist der Soldat verpflichtet, an dem lebenskundlichen Unterricht teilzunehmen; er ist Bestandteil des milit&auml;rischen Dienstes. Und die Geistlichen beider Konfessionen sind in der Eidesunterweisung ebenfalls als Pflichtveranstaltung der Bundeswehr beteiligt und f&uuml;r diese eingesetzt.\n\nZum Schlu&szlig;, um das zu charakterisieren, scheint mir eine Bemerkung noch angebracht. Diese verfassungswidrige Vermengung von staatlichen Aufgaben mit sozusagen religi&ouml;ser Autorit&auml;t, hat auch auf der Ebene der L&auml;nder Schule gemacht. Wir haben dort ebenfalls einen &auml;hnlich organisierten Seelsorgedienst f&uuml;r die Polizei, f&uuml;r den in der Regel &auml;hnliches gilt wie f&uuml;r die Milit&auml;rseelsorge.\n\nSchlie&szlig;lich noch etwas anderes. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, da&szlig; in Baden-W&uuml;rttemberg ein Abkommen geschlossen worden ist, zwischen dem Land und den Kirchen &uuml;ber die Zusammenarbeit in Katastrophenf&auml;llen und anderen Notlagen. Dadurch soll in solchen F&auml;llen die seelsorgliche Betreuung der Opfer, der Angeh&ouml;rigen und der Helfer sichergestellt werden. Daf&uuml;r haben die Kirchen Beauftragte im Landesbeirat auch f&uuml;r Katastrophenschutz. Von der unmittelbaren Optik kann es nat&uuml;rlich sein, da&szlig; man Seelsorge einbinden und nicht untergehen lassen will - auch in Katastrophenf&auml;llen -, ich halte aber eher die Einbindung der Religion hier doch f&uuml;r eine Parallele, wie die Tatsache, da&szlig; die Katastrophenschutzt&auml;mter auch Valium einlagern. Ich wundere mich, da&szlig; die Kirchen sich auf diese Einvernahme eingelassen haben.\n\nDer dritte Punkt: Wenn ich den noch ganz kurz ansprechen kann: Es ist im Mai dieses Jahres, das betrifft nun in erster Linie die Katholische Kirche, eine Instructio von der kirchlichen Glaubenskongregation erlassen worden, &uuml;ber die kirchliche Berufung des Theologen am 24. Mai.\n\nMeine Damen und Herren, die meisten kirchlichen Verlautbarungen, gerade wenn sie aus Rom kommen, kann man ja mehr oder weniger getrost entweder der Sensationspresse &uuml;berlassen oder der Vergessenheit anheim geben. Aber dieses Dokument scheint mir gerade f&uuml;r die staatskirchenrechtliche und damit auch f&uuml;r die kirchenpolitische und finanzpolitische Diskussion von gro&szlig;er Bedeutung zu sein, so da&szlig; ich Ihnen die Lekt&uuml;re dieses Papiers, das zu umfangreich ist, als da&szlig; ich es hier im Einzelnen zitieren kann, dringend empfehlen m&ouml;chte.\n\nIch will Sie nur auf zwei Punkte hinweisen:\n\n1. Diese Instructio unterwirft die Theologen an katholisch-theologischen Fakult&auml;ten und nicht nur sie, sondern was vielleicht viele von Ihnen gar nicht wissen, auch an ganz normalen philosophischen Fakult&auml;ten gibt es sogenannte Konkordatslehrst&uuml;hle, d.h. Lehrst&uuml;hle, die nur im Zusammenwirken mit der Kirche besetzt werden k&ouml;nnen und bei denen die Kirche ein Abberufungsrecht auch in Bezug auf einen Philosophieprofessor hat. Das ist durch das Bayerische Konkordat von 1975 sogar noch ausgeweitet worden, ist also nicht nur ein Relikt des 19. oder gar des 18. Jahrhunderts. Im 18. Jahrhundert w&auml;re das nicht m&ouml;glich gewesen.\n\nDem Theologen wird also in der erw&auml;hnten Instruction vorgeschrieben, da&szlig; er nur innerhalb der kirchlichen Lehre zu dozieren und er jede abweichende Meinung zu unterlassen hat. Und wenn er aufgrund seiner wissenschaftlichen Studien glaubt, zu einem abweichenden Urteil kommen zu m&uuml;ssen, also zu einem Ergebnis, das von der kirchlichen Glaubenslehre abweicht, dann hat er im Gehorsam dieses Problem den kirchlichen Oberen vorzutragen und sich ihren weiteren Weisungen zu f&uuml;gen. Wenn er meint, er habe doch Recht, dann hat er sich leidend in diese Situation zu f&uuml;gen und zu schweigen.\n\nHerr Ratzinger, der Chef der Glaubenskongregation, schreibt: Man kann sich darum nicht auf diese Rechte des Menschen berufen, wie sie etwa in unserer Verfassung stehen, um sich den &Auml;u&szlig;erungen des Lehramtes zu widersetzen.\n\nUnd er sagt an einer anderen Stelle: Hier von Verletzungen der Menschenrechte zu reden, ist fehl am Platz, denn man verkenne dabei die genaue Hierarchie der Rechte. Also, das Grundrecht, wie wir es in Art. 4 unserer Verfassung haben, rangiert irgendwo unter ferner liefen hinter dem Recht der Glaubenskongregation.\n\nWeshalb ich das hier sage, meine Damen und Herren, einfach um zu zeigen, da&szlig; wir nicht nur &uuml;ber die Kirchensteuern, sondern &uuml;ber unsere ganz normalen Steuern, die wir als Staatsb&uuml;rger zahlen, diese katholisch-theologischen Fakult&auml;ten finanzieren. Es ist von Subventionen gesprochen worden. Wir subventionieren diese Fakult&auml;ten und Hochschulen nicht, sofern sie staatliche Einrichtungen sind, sondern wir zahlen sie zu absolut 100 % und zwar Personalkosten, Sachkosten und alles was dazugeh&ouml;rt. Wobei man wissen mu&szlig;, da&szlig; die Ausbildung dieses Personals im Grunde nur den Kirchen zugute kommt. Der sozusagen positive Abfall f&uuml;r die Gesellschaft als Journalisten oder irgendwelche sonstigen Bereiche der Gesellschaft ist minimal, so da&szlig; praktisch der einzige Arbeitsmarkt in Richtung auf den kirchlichen Dienst besteht. Da scheint mir auch die Frage berechtigt zu sein, ob unter solchen Auspizien man nicht fragen mu&szlig;, wie es sich nun bei den theologischen Fakult&auml;ten an staatlichen Universit&auml;ten verh&auml;lt.\n\nSicherlich wird man hier unterscheiden m&uuml;ssen, zwischen den evangelischen und den katholischen. Ich habe aber vorhin schon einmal in einem privaten Gespr&auml;ch darauf hingewiesen, der Unterschied ist vielleicht ein gradueller, aber er ist kein prinzipieller. In den n&auml;chsten Monaten wird wahrscheinlich die Diskussion &uuml;ber die Konkordate bzw. den Reichskonkordat auf uns zukommen. Und zwar nicht, weil wir das wollen, sondern weil Rom meint, es habe im Augenblick allen Grund, aus hausinternen Gr&uuml;nden an dem Konkordat etwas zu ver&auml;ndern.\n\nErstens in Bezug auf die Anzahl und Regulierung der Bischofssitze in den ehemaligen DDR-Gebieten. M&ouml;glicherweise ist eine Vermehrung der Bischofssitze geplant. Der Zweck einer solchen Vermehrung ist ganz einsichtig, wenn man sich &uuml;berlegt wie Abstimmungsverh&auml;ltnisse &uuml;ber Vermehrung von Sitzen gesteuert werden k&ouml;nnen. Das k&ouml;nnte ein Motiv sein. Und ein anderes Motiv k&ouml;nnte die Tatsache sein; da&szlig; es in Deutschland viele katholisch-theologische Fakult&auml;ten gibt, so da&szlig; die r&ouml;mische Glaubensbeh&ouml;rde &uuml;berhaupt nicht das Personal hat, um die dort Lehrenden angemessen &uuml;berwachen zu k&ouml;nnen. Wenn sie nicht denunziert werden von \"freundlichen\" Kollegen, ist praktisch eine genaue Kontrolle gar nicht m&ouml;glich, d.h. der Urwald der deutschen theologischen Fakult&auml;ten ist un&uuml;berschaubar.\n\nHier mu&szlig; ausgeforstet werden, das ist der Grund, warum Rom vermutlich - was die Auguren raunen - die Konkordate noch einmal neu &uuml;berdenken m&ouml;chte. Nicht etwa, weil man in irgendeiner schamhaften Form an den Vertragsabschlu&szlig; von 1933 nicht mehr erinnert werden m&ouml;chte, jegliche Scham liegt hier den deutschen Bisch&ouml;fen ebenso wie der r&ouml;mischen Kurie fern, sondern hier &uuml;berwiegt einzig und allein das rationale Kalk&uuml;l.\n\nDamit wollte ich es sein Bewenden haben lassen.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/","name":"Referat Neumann","slug":"referat-neumann","taxonomy":"category","parent":19,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Referat Neumann Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Referat Neumann Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Referat von Prof. Dr. Johannes Neumann Nach dem ausf&uuml;hrlichen Referat von Herrn Fischer und von Herrn Walf bleibt mir nur noch die Aufgabe, einige Reste nachzutragen. Ich m&ouml;chte mich auf f&uuml;nf kurze Anmerkungen beschr&auml;nken. Die erste Anmerkung betrifft noch einmal die Sozialstaatproblematik. Es wird hier &auml;hnlich wie bei der Kirchensteuer und im Kontext der Kirchensteuer immer argumentiert, die umfassende Versorgung der deutschen B&uuml;rger im Sozialstaat der Bundesrepublik verdanken wir im Wesentlichen der Mithilfe der sogenannten freien Wohlfahrtsverb&auml;nde, vor allen Dingen der beiden Kirchen. Ich war bis gestern auch noch &uuml;berzeugt von der G&uuml;te der deutschen sozialpolitischen Leistungen, wenngleich ich auch stets Bedenken hatte, ob das alles auf der kirchlichen Mitarbeit beruht. Eine Untersuchung von 1989 im Auftrag des Bundesministeriums f&uuml;r Jugend, Familie und Gesundheit stellt einen europ&auml;ischen Vergleich auf und &uuml;bernimmt die Standards dreier Nachbarl&auml;nder, zweier EG-L&auml;nder und eines Nicht-EG-Landes, n&auml;mlich D&auml;nemark, der Niederlanden und der Schweiz. Ich nehme nur einmal die Zahlen heraus f&uuml;r die Altenversorgung. Wir haben in der Bundesrepublik derzeit, also Anfang 1989, 351.000 Heimpl&auml;tze. Wenn wir den Versorgungsstandard D&auml;nemarks &uuml;bernehmen w&uuml;rden, immer etwas bel&auml;chelt als ein sozial r&uuml;ckst&auml;ndiges Land, hat hier noch gegen&uuml;ber unseren 351.000 Pl&auml;tzen 559.000 Pl&auml;tze zu bieten. Das besagt zweierlei: Zum Ersten, da&szlig; unser Sozialsystem bei der Bereitstellung konkreter Hilfsangebote keineswegs so gut ist, wie uns glauben gemacht wird. Im Bereich der Kinderg&auml;rten und der Krabbelgruppen sind wir geradezu ein Entwicklungsland. Zum Zweiten zeigt dies, da&szlig; andere L&auml;nder in denen die kirchlichen Verb&auml;nde nicht so privilegiert sind wie bei uns, durchaus Besseres bei der sozialen Versorgung zu bieten haben. Offenbar ist diese Mitwirkung der sogenannten freien Wohlfahrtsverb&auml;nde nicht eine Geheimwaffe, um eine Volkswirtschaft und ein Gemeinwesen nun tats&auml;chlich auf einen optimalen sozialpolitischen Leistungsstand zu bringen. Au&szlig;erdem, meine ich: F&uuml;r den modernen Wohlfahrtsstaat, also auch die Genannten an der Spitze, wie auch Frankreich, Italien und andere L&auml;nder Mitteleuropas, sind aufgrund ihrer je unterschiedlichen Entwicklung in den letzten 150 Jahren Wohlfahrtsstaaten geworden, die die beachtliche soziale Sicherheit zu erbringen verm&ouml;gen, obwohl sie dieses verflochtene Sozialsystem wie wir es haben, mit einer gro&szlig;en Dominanz der kirchlichen Einrichtungen, nicht kennen. Das m&ouml;chte ich nur sagen, um diejenigen zu tr&ouml;sten, die f&uuml;rchten, wenn die Kirchensteuer reduziert werde, werde es zu einem Zusammenbruch des Sozialwesens kommen. Es ist soeben mit Recht darauf hingewiesen worden, da&szlig; der Anteil der Eigenleistungen der Kirchen in dem sozialen Sektor weithin &uuml;bertrieben bzw. bewu&szlig;t &uuml;bersch&auml;tzt wird. Damit zusammenh&auml;ngend ist angesprochen worden, da&szlig; in diesen sozialen Bereichen ungef&auml;hr 500.000 bis 700.000 Besch&auml;ftigte t&auml;tig sind. Herr Baeger hat schon darauf hingewiesen, da&szlig; diese Personen insgesamt nicht den Schutz eines normalen Arbeitnehmers in der Bundesrepublik haben. Es gilt f&uuml;r sie nicht der Tendenzschutzparagraph, sondern es gilt f&uuml;r sie &sect; 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes. Der n&auml;mlich sagt: &#8222;Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeachtet deren Rechtsform,&#8220; Das hei&szlig;t, dieser Arbeitnehmerkreis untersteht einem Sonderrecht. Einem Sonderrecht, das in den evang. Kirchen nach Landeskirchen unterschiedlich angewandt wird, aber in den s&uuml;ddeutschen L&auml;ndern sich doch dem kath. Regressionsniveau bez&uuml;glich innerer Gefolgschaftstreue angepa&szlig;t hat. In der kath. Kirche ist es ganz klar, da&szlig; hier die fachliche Kompetenz hinter der religi&ouml;sen Unterordnung eindeutig zur&uuml;cktritt. Damit der unmittelbare verwaltungstechnische Zugriff auch m&ouml;glich ist, haben die Kirchen auf sehr nachdr&uuml;ckliches Dr&auml;ngen schlie&szlig;lich sogenannte Mitarbeitervertretungen eingerichtet. Vielleicht darf ich zu diesen Mitarbeitervertretungen zu Ihrer Information ein kurzes Wort sagen. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 sah zun&auml;chst im Entwurf vor, da&szlig; alle Arbeitnehmer, sofern sie nicht Bedienstete der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts sind &#8211; und jetzt kommt vielleicht bei Ihnen eine Assoziation zu dem eben Geh&ouml;rten &#8211; das Recht haben nach Ma&szlig;gabe des Gesetzes einen Betriebsrat zu bilden. Es ist nun nicht ganz belanglos f&uuml;r den politischen Bereich, welchen Titel ich habe, auch wenn f&uuml;rs Erste die Klassifizierung der Kirchen als K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts ein r&auml;tselhafter Ehrentitel war. Es ist ein Ehrentitel, der sich alles in Gold und Silber auszahlen l&auml;&szlig;t. Darum gab es 1952 eine beispielhafte &ouml;kumenisch konzertierte Aktion: Der K&ouml;lner Erzbischof, Kardinal Frings, und der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dibelius, haben in fast gleichlautenden Schreiben bei der Bundesregierung und bei allen Abgeordneten heftigsten Protest eingelegt, da&szlig; die Bediensteten der Kirche gleichgestellt werden sollen, mit den Arbeitern in normalen Industriebetrieben. Das sei sachlich unangemessen aus zwei Gr&uuml;nden. Den Kirchen gehe es nicht um eine Dichotomie zwischen Kapital und Arbeit, sondern um einen gemeinsamen Verk&uuml;ndigungsauftrag. Und an diesem Auftrag h&auml;tten die Mitarbeiter in gleicher Weise teil und deshalb sei es sinnlos, eine Arbeitnehmer- und eine Arbeitgeberbank zu machen. Die Bundesregierung und der Bundestag sind darauf eingegangen und haben eben den genannten Absatz in &sect; 119 des Betriebsverfassungsgesetzes hinein genommen. In dem Schriftwechsel haben damals die beiden Bisch&ouml;fe erkl&auml;rt, da&szlig; sie eine beispielhafte Regelung, die weit &uuml;ber die Regelungen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes hinausgehen sollen, entwickeln werden. Tats&auml;chlich haben die Kirchen die entsprechenden Vertretungen erst eingerichtet als sie nicht mehr l&auml;nger zu verz&ouml;gern waren, n&auml;mlich 1972, anl&auml;&szlig;lich der Neuformulierung des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag. Inhaltlich sind die Mitarbeitervertretungsregelungen der Kirchen den Personalvertretungsgesetzen gefolgt. Das eigentlich &raquo;Christliche&laquo; zeigt sich allein in der Verpflichtung auf die kirchlichen Grunds&auml;tze. Die Tatsache, da&szlig; f&uuml;r manche Professionen die Kirchen gewisserma&szlig;en eine Monopolstellung in bestimmten sozialpflegerischen Bereichen haben, d&uuml;rfte bekannt sein; das brauche ich hier nicht auszuf&uuml;hren. Kommen Arbeitnehmer aus diesen kirchlichen Einrichtungen in eine schwierige Lebenssituation hinein, k&ouml;nnen sie gefeuert werden. Der Hausmeister eines kirchlichen Krankenhauses, der eine Geschiedene heiratet, ebenso wie die Therapeutin einer Behinderteneinrichtung in kirchlicher Tr&auml;gerschaft, die aus der Kirche austritt, verlieren ihren &raquo;Job&laquo;! Daran wollte ich einmal erinnern. Das Zweite, wozu ich etwas sagen wollte, ist ein Hinweis: Mir geht es bei all diesen Dingen nicht darum, zu sagen, die Religion m&uuml;sse raus, sie d&uuml;rfe in der &Ouml;ffentlichkeit nicht erscheinen. Religion geh&ouml;rt zum geschichtlich gewachsenen Leben in unserer Gesellschaft und wir wissen alle in der gegenw&auml;rtigen Situation wie stark die Menschen nach religi&ouml;sen Leitbildern suchen. Sie brauchen nur einmal in die Buchl&auml;den hinein zu schauen, um zu sehen, wie stark spirituelle Literatur; aber auch New-Age-Titel und religi&ouml;se Themen dort gehandelt werden. Das signalisiert einerseits ein gro&szlig;es Bed&uuml;rfnis der Menschen unserer Zeit nach Sinngebung, auch nach Sinngebung in der Form von alten Mythen, die offenbar von den Kirchen nicht mehr in einer Weise vorgetragen werden, dass sie f&uuml;r den modernen Menschen in irgendeiner Weise rezeptabel sind. Es geht mir also &#8211; und das wollte ich damit sagen &#8211; nicht darum zu sagen, jetzt Schlu&szlig;, wir d&uuml;rfen also im &ouml;ffentlichen Leben von Religion nichts sp&uuml;ren. Nein ich meine, Religion ist etwas aus dem Menschen, aus der menschlichen Gesellschaft Hervorbrechendes. Darum verwundern auch die vielen religi&ouml;sen Angebote nicht, die heute in unserer Gesellschaft vorgetragen werden und da auch ihr Publikum finden. Wenn unsere Gesellschaft so kirchlich w&auml;re, da geht es mir auch gar nicht um Zahlen, wie von interessierten Seiten glauben gemacht wird, wenn also die beiden gro&szlig;en privilegierten Kirchen, sich ihrer Sache und ihres Auftrages sicher w&auml;ren, k&ouml;nnten sie sich ja dem Wettbewerb der religi&ouml;sen Ideen stellen. Aber genau das trauen sie sich nicht zu! Sonst k&ouml;nnten sie beispielsweise die Kirchensteuer so erheben lassen, wie es eigentlich Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung vorsieht, n&auml;mlich, da&szlig; die Kirchen diese Aufgabe selber t&auml;tigen. Sie brauchen doch nicht den staatlichen Zwang dazwischen schalten. Was mich an der Kirchensteuer &auml;rgert, ist einmal die Tatsache, da&szlig; ich gezwungen bin auf der Steuerkarte &#8211; jedwedem, der sie in die Hand bekommt, auch meinem Arbeitgeber gegen&uuml;ber &#8211; zu offenbaren, wes Geistes Kind ich bin. Das widerspricht dem durch Art. 4 gew&auml;hrleisteten Grundrecht der Glaubens und Gewissensfreiheit. Das Zweite ist, da&szlig; dieser Einzug dann erfolgt mittels staatlichen Zwanges. Es ist etwas anderes, ob jemand mir Geld schuldet und ich dann den zivilgerichtlichen Weg bem&uuml;hen mu&szlig;, oder ob das Finanzamt kraft staatlicher Hoheit unmittelbar den Zugang zu dem Gelds&auml;ckel hat, mit Pf&auml;ndung und allem, was dazu geh&ouml;rt. Ich habe drittens etwas dagegen, &#8211; das ist mir jetzt dieser Tage passiert, man wei&szlig; das ja &#8211; aber solange man es nicht erf&auml;hrt, glaubt man es nicht, das es so ist &#8211; ich habe eine Hilfe f&uuml;r den Garten besch&auml;ftigt, und weil ich ein ehrlicher B&uuml;rger bin und keine Steuern hinterziehen will, habe ich gesagt, ich melde diese Frau beim Finanzamt an und zahle die Lohnkostenpauschale. Das waren ein paar Hundert Mark und damit war die Sache erledigt. Dann legte mir mein Steuerberater diesen Entwurf vor und darauf steht, Kirchensteuer. Jetzt wird es lustig: evangelische und katholische Kirchensteuer. Ich habe gesagt, ist die Frau denn evangelisch am Oberk&ouml;rper und am anderen Teil anders? Oder rechts oder links, auf der einen Seite katholisch oder zahlt sie f&uuml;r den Mann mit? Der Mann ist aber auch katholisch. Das sei eine Regelung. Ich rief den Mann beim Finanzamt an. Der sagte, logisch sei das nicht, aber das sei Vorschrift. Jetzt stelle man sich doch bitte einmal vor, mit welchem Recht nehmen die Kirchen f&uuml;r sich in Anspruch und zwar ohne da&szlig; sie dar&uuml;ber reflektieren, da&szlig; sie von einer Arbeit, die ein anderer leistet, der steuerpflichtig ist, nun einfach Halbe-Halbe machen. Das ist f&uuml;r mich eine Manier von Stra&szlig;enr&auml;ubern und Stra&szlig;endieben, die machen Halbe-Halbe, aber doch kein System, das vorgibt, in sich einen logischen Sinn zu haben. (Einwurf aus dem Publikum: Sie zahlen sogar, wenn die Person nicht konfessionell gebunden ist. Das ist eine Pauschale. Schwebt beim Bundesverfassungsgericht, ich warte seit Jahren auf eine Antwort.) Ich m&ouml;chte nur klarmachen: es geht hier nicht darum, da&szlig; man f&uuml;r eine Vereinigung, der jemand angeh&ouml;rt, Beitr&auml;ge zahlt. Sondern es geht mir darum, da&szlig; ich f&uuml;r ein formales Bekenntnis zu einem Glauben &#8211; eine h&ouml;chst individuelle Sache &#8211; eine Zahlung leisten mu&szlig;, die der Staat sozusagen als Staatsleistung auferlegt und bei der das Mitglied keine M&ouml;glichkeit hat (Herr Walf hat darauf hingewiesen), als gl&auml;ubiger Christ zu sagen, ich will das so nicht machen. Dann bleibt praktisch nichts anderes &uuml;brig, als die Loyalit&auml;t mit der Kirche aufzuk&uuml;ndigen. Und ich frage mich, wie das mit dem Grundsatz der Religionsfreiheit und der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch vereinbar sein soll. F&uuml;r mich ist das nicht vereinbar. Der n&auml;chste Punkt, den ich ansprechen m&ouml;chte, ist die Tatsache der Milit&auml;rseelsorge. Wir haben in der Bundesrepublik die hochinteressante Situation (ich will es mal vorsichtig ausdr&uuml;cken), da&szlig; wir in Art. 4 Grundgesetz eine Freiheit des Bekenntnisses des Glaubens und der religi&ouml;sen Aus&uuml;bung verankert haben und da&szlig; wir auf der anderen Seite &uuml;ber Art. 140 aus der Weimarer Reichsverfassung die M&ouml;glichkeit haben, da&szlig; die Religionsgesellschaften und Kirchen f&uuml;r Personen, die in besonderen Gewaltverh&auml;ltnissen leben m&uuml;ssen, Seelsorge anbieten k&ouml;nnen, d.h. da&szlig; sie das Zugangsrecht haben zu Milit&auml;reinrichtungen, Kasernen, Krankenh&auml;usern und u.U. auch bei der Polizei, wenn diese kaserniert ist und in Gef&auml;ngnissen, da vor allen Dingen. In der Wirklichkeit unserer staatlichen Entwicklung seit 1945, teilweise aufruhend auf Vorl&auml;ufer schon in der Weimarer Republik, teilweise dar&uuml;ber hinaus zur&uuml;ckreichend, hat sich &#8211; ich will nur das eine Beispiel herausnehmen &#8211; die Milit&auml;rseelsorge etabliert. Hier ist es notwendig, daran zu erinnern, was vielleicht den heutigen Menschen l&auml;ngst aus dem Ged&auml;chtnis geschwunden ist: 1945 und in den Jahren danach haben wir ja dar&uuml;ber nachgedacht, wohin unser milit&auml;risches Engagement uns gef&uuml;hrt hat. Und viele Leute, weiland auch ein Landrat aus dem Oberbayerischen mit dem Namen Franz-Josef Strau&szlig;, hat damals gesagt, lieber soll mir die Hand verdorren, als da&szlig; ich wieder ein Gewehr anfasse. Das haben damals viele Leute gesagt und geglaubt. Und viele Leute haben keinerlei Interesse gezeigt, als bereits 1950, also nur gut ein Jahr nach der Installierung der Bundesrepublik, die erste Bundesregierung das Amt Blanck hier in Bonn installiert hat, das Vorl&auml;uferorgan des sp&auml;teren und jetzigen Verteidigungsministeriums. Ich sagte, ein Gro&szlig;teil der Menschen hatte damals kein Verst&auml;ndnis, denn es gab auch sehr starken emotionalen Widerstand. Es ist schade, da&szlig; Herr N&uuml;cken von der EKD gerade herausgegangen ist, ich wollte jetzt n&auml;mlich etwas sehr Positives &uuml;ber die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik sagen. Die evangelischen Kirchen vor allen Dingen haben hier heftigen Widerstand angemeldet. Und es kam in der Synode der EKD zu einer so heftigen Auseinandersetzung, da&szlig; beinahe die Synode dar&uuml;ber zerbrochen w&auml;re und damit die Einheit der evangelischen Kirche in Deutschland. Ganz anders verhielt es sich auf Seiten der katholischen Bisch&ouml;fe. Die hatten vor f&uuml;nfeinhalb Jahren noch f&uuml;r F&uuml;hrer, Volk und Vaterland beten lassen und waren jetzt sofort dabei, das Schreckensbild des gottlosen Bolschewismus (da ist damals etwas gewesen, was die Leute beunruhigt hatte) zu beschw&ouml;ren, gegen den die Christen &#8211; wie es in einem Aufruf hie&szlig; &#8211; wachsam sein und rasch r&uuml;sten m&uuml;&szlig;ten, sollte das Abendland nicht von den bolschewistischen Barbaren &uuml;berrannt werden. Ich will das im Einzelnen nicht ausf&uuml;hren. Es ist nun heute so und das halte ich nun f&uuml;r den eigentlich verfassungsrechtlichen Skandal, da&szlig; die Milit&auml;r-Kirchen&auml;mter, obere Bundesbeh&ouml;rden sind. Der Milit&auml;rdekan und der Milit&auml;rgeneralvikar &#8211; der eine evangelisch, der andere katholisch &#8211; sind beamtete Bundesbedienstete im Generalsrang und darunter f&auml;chert sich jetzt der ganze geistliche milit&auml;rische Betrieb, &uuml;ber den Milit&auml;rdekan, den Milit&auml;roberpfarrer bis zu dem jeweiligen Milit&auml;rpfarrer. Alle als unmittelbare Bundesbeamte. Allerdings &#8211; damit nicht soviel passiert, wenn da einer einmal anspringt &#8211; Bundesbeamte nur auf Zeit. Aber darauf kommt es mir gar nicht an. Sondern es kommt mir hier darauf an, da&szlig; eine Bundesbeh&ouml;rde ein ganzes kirchliches Regiment unter sich hat und in diesem Kontext dem Milit&auml;rgeistlichen Aufgaben obliegen, da&szlig; er lebenskundlichen Unterricht erteilt und Teil der sogenannten Inneren F&uuml;hrung ist. Anders als bei schulischem Unterricht ist der Soldat verpflichtet, an dem lebenskundlichen Unterricht teilzunehmen; er ist Bestandteil des milit&auml;rischen Dienstes. Und die Geistlichen beider Konfessionen sind in der Eidesunterweisung ebenfalls als Pflichtveranstaltung der Bundeswehr beteiligt und f&uuml;r diese eingesetzt. Zum Schlu&szlig;, um das zu charakterisieren, scheint mir eine Bemerkung noch angebracht. Diese verfassungswidrige Vermengung von staatlichen Aufgaben mit sozusagen religi&ouml;ser Autorit&auml;t, hat auch auf der Ebene der L&auml;nder Schule gemacht. Wir haben dort ebenfalls einen &auml;hnlich organisierten Seelsorgedienst f&uuml;r die Polizei, f&uuml;r den in der Regel &auml;hnliches gilt wie f&uuml;r die Milit&auml;rseelsorge. Schlie&szlig;lich noch etwas anderes. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, da&szlig; in Baden-W&uuml;rttemberg ein Abkommen geschlossen worden ist, zwischen dem Land und den Kirchen &uuml;ber die Zusammenarbeit in Katastrophenf&auml;llen und anderen Notlagen. Dadurch soll in solchen F&auml;llen die seelsorgliche Betreuung der Opfer, der Angeh&ouml;rigen und der Helfer sichergestellt werden. Daf&uuml;r haben die Kirchen Beauftragte im Landesbeirat auch f&uuml;r Katastrophenschutz. Von der unmittelbaren Optik kann es nat&uuml;rlich sein, da&szlig; man Seelsorge einbinden und nicht untergehen lassen will &#8211; auch in Katastrophenf&auml;llen -, ich halte aber eher die Einbindung der Religion hier doch f&uuml;r eine Parallele, wie die Tatsache, da&szlig; die Katastrophenschutzt&auml;mter auch Valium einlagern. Ich wundere mich, da&szlig; die Kirchen sich auf diese Einvernahme eingelassen haben. Der dritte Punkt: Wenn ich den noch ganz kurz ansprechen kann: Es ist im Mai dieses Jahres, das betrifft nun in erster Linie die Katholische Kirche, eine Instructio von der kirchlichen Glaubenskongregation erlassen worden, &uuml;ber die kirchliche Berufung des Theologen am 24. Mai. Meine Damen und Herren, die meisten kirchlichen Verlautbarungen, gerade wenn sie aus Rom kommen, kann man ja mehr oder weniger getrost entweder der Sensationspresse &uuml;berlassen oder der Vergessenheit anheim geben. Aber dieses Dokument scheint mir gerade f&uuml;r die staatskirchenrechtliche und damit auch f&uuml;r die kirchenpolitische und finanzpolitische Diskussion von gro&szlig;er Bedeutung zu sein, so da&szlig; ich Ihnen die Lekt&uuml;re dieses Papiers, das zu umfangreich ist, als da&szlig; ich es hier im Einzelnen zitieren kann, dringend empfehlen m&ouml;chte. Ich will Sie nur auf zwei Punkte hinweisen: 1. Diese Instructio unterwirft die Theologen an katholisch-theologischen Fakult&auml;ten und nicht nur sie, sondern was vielleicht viele von Ihnen gar nicht wissen, auch an ganz normalen philosophischen Fakult&auml;ten gibt es sogenannte Konkordatslehrst&uuml;hle, d.h. Lehrst&uuml;hle, die nur im Zusammenwirken mit der Kirche besetzt werden k&ouml;nnen und bei denen die Kirche ein Abberufungsrecht auch in Bezug auf einen Philosophieprofessor hat. Das ist durch das Bayerische Konkordat von 1975 sogar noch ausgeweitet worden, ist also nicht nur ein Relikt des 19. oder gar des 18. Jahrhunderts. Im 18. Jahrhundert w&auml;re das nicht m&ouml;glich gewesen. Dem Theologen wird also in der erw&auml;hnten Instruction vorgeschrieben, da&szlig; er nur innerhalb der kirchlichen Lehre zu dozieren und er jede abweichende Meinung zu unterlassen hat. Und wenn er aufgrund seiner wissenschaftlichen Studien glaubt, zu einem abweichenden Urteil kommen zu m&uuml;ssen, also zu einem Ergebnis, das von der kirchlichen Glaubenslehre abweicht, dann hat er im Gehorsam dieses Problem den kirchlichen Oberen vorzutragen und sich ihren weiteren Weisungen zu f&uuml;gen. Wenn er meint, er habe doch Recht, dann hat er sich leidend in diese Situation zu f&uuml;gen und zu schweigen. Herr Ratzinger, der Chef der Glaubenskongregation, schreibt: Man kann sich darum nicht auf diese Rechte des Menschen berufen, wie sie etwa in unserer Verfassung stehen, um sich den &Auml;u&szlig;erungen des Lehramtes zu widersetzen. Und er sagt an einer anderen Stelle: Hier von Verletzungen der Menschenrechte zu reden, ist fehl am Platz, denn man verkenne dabei die genaue Hierarchie der Rechte. Also, das Grundrecht, wie wir es in Art. 4 unserer Verfassung haben, rangiert irgendwo unter ferner liefen hinter dem Recht der Glaubenskongregation. Weshalb ich das hier sage, meine Damen und Herren, einfach um zu zeigen, da&szlig; wir nicht nur &uuml;ber die Kirchensteuern, sondern &uuml;ber unsere ganz normalen Steuern, die wir als Staatsb&uuml;rger zahlen, diese katholisch-theologischen Fakult&auml;ten finanzieren. Es ist von Subventionen gesprochen worden. Wir subventionieren diese Fakult&auml;ten und Hochschulen nicht, sofern sie staatliche Einrichtungen sind, sondern wir zahlen sie zu absolut 100 % und zwar Personalkosten, Sachkosten und alles was dazugeh&ouml;rt. Wobei man wissen mu&szlig;, da&szlig; die Ausbildung dieses Personals im Grunde nur den Kirchen zugute kommt. Der sozusagen positive Abfall f&uuml;r die Gesellschaft als Journalisten oder irgendwelche sonstigen Bereiche der Gesellschaft ist minimal, so da&szlig; praktisch der einzige Arbeitsmarkt in Richtung auf den kirchlichen Dienst besteht. Da scheint mir auch die Frage berechtigt zu sein, ob unter solchen Auspizien man nicht fragen mu&szlig;, wie es sich nun bei den theologischen Fakult&auml;ten an staatlichen Universit&auml;ten verh&auml;lt. Sicherlich wird man hier unterscheiden m&uuml;ssen, zwischen den evangelischen und den katholischen. Ich habe aber vorhin schon einmal in einem privaten Gespr&auml;ch darauf hingewiesen, der Unterschied ist vielleicht ein gradueller, aber er ist kein prinzipieller. In den n&auml;chsten Monaten wird wahrscheinlich die Diskussion &uuml;ber die Konkordate bzw. den Reichskonkordat auf uns zukommen. Und zwar nicht, weil wir das wollen, sondern weil Rom meint, es habe im Augenblick allen Grund, aus hausinternen Gr&uuml;nden an dem Konkordat etwas zu ver&auml;ndern. Erstens in Bezug auf die Anzahl und Regulierung der Bischofssitze in den ehemaligen DDR-Gebieten. M&ouml;glicherweise ist eine Vermehrung der Bischofssitze geplant. Der Zweck einer solchen Vermehrung ist ganz einsichtig, wenn man sich &uuml;berlegt wie Abstimmungsverh&auml;ltnisse &uuml;ber Vermehrung von Sitzen gesteuert werden k&ouml;nnen. Das k&ouml;nnte ein Motiv sein. Und ein anderes Motiv k&ouml;nnte die Tatsache sein; da&szlig; es in Deutschland viele katholisch-theologische Fakult&auml;ten gibt, so da&szlig; die r&ouml;mische Glaubensbeh&ouml;rde &uuml;berhaupt nicht das Personal hat, um die dort Lehrenden angemessen &uuml;berwachen zu k&ouml;nnen. Wenn sie nicht denunziert werden von &#8222;freundlichen&#8220; Kollegen, ist praktisch eine genaue Kontrolle gar nicht m&ouml;glich, d.h. der Urwald der deutschen theologischen Fakult&auml;ten ist un&uuml;berschaubar. Hier mu&szlig; ausgeforstet werden, das ist der Grund, warum Rom vermutlich &#8211; was die Auguren raunen &#8211; die Konkordate noch einmal neu &uuml;berdenken m&ouml;chte. Nicht etwa, weil man in irgendeiner schamhaften Form an den Vertragsabschlu&szlig; von 1933 nicht mehr erinnert werden m&ouml;chte, jegliche Scham liegt hier den deutschen Bisch&ouml;fen ebenso wie der r&ouml;mischen Kurie fern, sondern hier &uuml;berwiegt einzig und allein das rationale Kalk&uuml;l. Damit wollte ich es sein Bewenden haben lassen.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-neumann\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-neumann\\\/\",\"name\":\"Referat Neumann Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-neumann\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-neumann\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Staat \\\/ Religion \\\/ Weltanschauung\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Was ist uns die Kirche wert\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Referat Neumann\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Referat Neumann Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Referat Neumann Archive - Humanistische Union","og_description":"Referat von Prof. Dr. Johannes Neumann Nach dem ausf&uuml;hrlichen Referat von Herrn Fischer und von Herrn Walf bleibt mir nur noch die Aufgabe, einige Reste nachzutragen. Ich m&ouml;chte mich auf f&uuml;nf kurze Anmerkungen beschr&auml;nken. Die erste Anmerkung betrifft noch einmal die Sozialstaatproblematik. Es wird hier &auml;hnlich wie bei der Kirchensteuer und im Kontext der Kirchensteuer immer argumentiert, die umfassende Versorgung der deutschen B&uuml;rger im Sozialstaat der Bundesrepublik verdanken wir im Wesentlichen der Mithilfe der sogenannten freien Wohlfahrtsverb&auml;nde, vor allen Dingen der beiden Kirchen. Ich war bis gestern auch noch &uuml;berzeugt von der G&uuml;te der deutschen sozialpolitischen Leistungen, wenngleich ich auch stets Bedenken hatte, ob das alles auf der kirchlichen Mitarbeit beruht. Eine Untersuchung von 1989 im Auftrag des Bundesministeriums f&uuml;r Jugend, Familie und Gesundheit stellt einen europ&auml;ischen Vergleich auf und &uuml;bernimmt die Standards dreier Nachbarl&auml;nder, zweier EG-L&auml;nder und eines Nicht-EG-Landes, n&auml;mlich D&auml;nemark, der Niederlanden und der Schweiz. Ich nehme nur einmal die Zahlen heraus f&uuml;r die Altenversorgung. Wir haben in der Bundesrepublik derzeit, also Anfang 1989, 351.000 Heimpl&auml;tze. Wenn wir den Versorgungsstandard D&auml;nemarks &uuml;bernehmen w&uuml;rden, immer etwas bel&auml;chelt als ein sozial r&uuml;ckst&auml;ndiges Land, hat hier noch gegen&uuml;ber unseren 351.000 Pl&auml;tzen 559.000 Pl&auml;tze zu bieten. Das besagt zweierlei: Zum Ersten, da&szlig; unser Sozialsystem bei der Bereitstellung konkreter Hilfsangebote keineswegs so gut ist, wie uns glauben gemacht wird. Im Bereich der Kinderg&auml;rten und der Krabbelgruppen sind wir geradezu ein Entwicklungsland. Zum Zweiten zeigt dies, da&szlig; andere L&auml;nder in denen die kirchlichen Verb&auml;nde nicht so privilegiert sind wie bei uns, durchaus Besseres bei der sozialen Versorgung zu bieten haben. Offenbar ist diese Mitwirkung der sogenannten freien Wohlfahrtsverb&auml;nde nicht eine Geheimwaffe, um eine Volkswirtschaft und ein Gemeinwesen nun tats&auml;chlich auf einen optimalen sozialpolitischen Leistungsstand zu bringen. Au&szlig;erdem, meine ich: F&uuml;r den modernen Wohlfahrtsstaat, also auch die Genannten an der Spitze, wie auch Frankreich, Italien und andere L&auml;nder Mitteleuropas, sind aufgrund ihrer je unterschiedlichen Entwicklung in den letzten 150 Jahren Wohlfahrtsstaaten geworden, die die beachtliche soziale Sicherheit zu erbringen verm&ouml;gen, obwohl sie dieses verflochtene Sozialsystem wie wir es haben, mit einer gro&szlig;en Dominanz der kirchlichen Einrichtungen, nicht kennen. Das m&ouml;chte ich nur sagen, um diejenigen zu tr&ouml;sten, die f&uuml;rchten, wenn die Kirchensteuer reduziert werde, werde es zu einem Zusammenbruch des Sozialwesens kommen. Es ist soeben mit Recht darauf hingewiesen worden, da&szlig; der Anteil der Eigenleistungen der Kirchen in dem sozialen Sektor weithin &uuml;bertrieben bzw. bewu&szlig;t &uuml;bersch&auml;tzt wird. Damit zusammenh&auml;ngend ist angesprochen worden, da&szlig; in diesen sozialen Bereichen ungef&auml;hr 500.000 bis 700.000 Besch&auml;ftigte t&auml;tig sind. Herr Baeger hat schon darauf hingewiesen, da&szlig; diese Personen insgesamt nicht den Schutz eines normalen Arbeitnehmers in der Bundesrepublik haben. Es gilt f&uuml;r sie nicht der Tendenzschutzparagraph, sondern es gilt f&uuml;r sie &sect; 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes. Der n&auml;mlich sagt: &#8222;Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeachtet deren Rechtsform,&#8220; Das hei&szlig;t, dieser Arbeitnehmerkreis untersteht einem Sonderrecht. Einem Sonderrecht, das in den evang. Kirchen nach Landeskirchen unterschiedlich angewandt wird, aber in den s&uuml;ddeutschen L&auml;ndern sich doch dem kath. Regressionsniveau bez&uuml;glich innerer Gefolgschaftstreue angepa&szlig;t hat. In der kath. Kirche ist es ganz klar, da&szlig; hier die fachliche Kompetenz hinter der religi&ouml;sen Unterordnung eindeutig zur&uuml;cktritt. Damit der unmittelbare verwaltungstechnische Zugriff auch m&ouml;glich ist, haben die Kirchen auf sehr nachdr&uuml;ckliches Dr&auml;ngen schlie&szlig;lich sogenannte Mitarbeitervertretungen eingerichtet. Vielleicht darf ich zu diesen Mitarbeitervertretungen zu Ihrer Information ein kurzes Wort sagen. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 sah zun&auml;chst im Entwurf vor, da&szlig; alle Arbeitnehmer, sofern sie nicht Bedienstete der K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts sind &#8211; und jetzt kommt vielleicht bei Ihnen eine Assoziation zu dem eben Geh&ouml;rten &#8211; das Recht haben nach Ma&szlig;gabe des Gesetzes einen Betriebsrat zu bilden. Es ist nun nicht ganz belanglos f&uuml;r den politischen Bereich, welchen Titel ich habe, auch wenn f&uuml;rs Erste die Klassifizierung der Kirchen als K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts ein r&auml;tselhafter Ehrentitel war. Es ist ein Ehrentitel, der sich alles in Gold und Silber auszahlen l&auml;&szlig;t. Darum gab es 1952 eine beispielhafte &ouml;kumenisch konzertierte Aktion: Der K&ouml;lner Erzbischof, Kardinal Frings, und der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dibelius, haben in fast gleichlautenden Schreiben bei der Bundesregierung und bei allen Abgeordneten heftigsten Protest eingelegt, da&szlig; die Bediensteten der Kirche gleichgestellt werden sollen, mit den Arbeitern in normalen Industriebetrieben. Das sei sachlich unangemessen aus zwei Gr&uuml;nden. Den Kirchen gehe es nicht um eine Dichotomie zwischen Kapital und Arbeit, sondern um einen gemeinsamen Verk&uuml;ndigungsauftrag. Und an diesem Auftrag h&auml;tten die Mitarbeiter in gleicher Weise teil und deshalb sei es sinnlos, eine Arbeitnehmer- und eine Arbeitgeberbank zu machen. Die Bundesregierung und der Bundestag sind darauf eingegangen und haben eben den genannten Absatz in &sect; 119 des Betriebsverfassungsgesetzes hinein genommen. In dem Schriftwechsel haben damals die beiden Bisch&ouml;fe erkl&auml;rt, da&szlig; sie eine beispielhafte Regelung, die weit &uuml;ber die Regelungen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes hinausgehen sollen, entwickeln werden. Tats&auml;chlich haben die Kirchen die entsprechenden Vertretungen erst eingerichtet als sie nicht mehr l&auml;nger zu verz&ouml;gern waren, n&auml;mlich 1972, anl&auml;&szlig;lich der Neuformulierung des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag. Inhaltlich sind die Mitarbeitervertretungsregelungen der Kirchen den Personalvertretungsgesetzen gefolgt. Das eigentlich &raquo;Christliche&laquo; zeigt sich allein in der Verpflichtung auf die kirchlichen Grunds&auml;tze. Die Tatsache, da&szlig; f&uuml;r manche Professionen die Kirchen gewisserma&szlig;en eine Monopolstellung in bestimmten sozialpflegerischen Bereichen haben, d&uuml;rfte bekannt sein; das brauche ich hier nicht auszuf&uuml;hren. Kommen Arbeitnehmer aus diesen kirchlichen Einrichtungen in eine schwierige Lebenssituation hinein, k&ouml;nnen sie gefeuert werden. Der Hausmeister eines kirchlichen Krankenhauses, der eine Geschiedene heiratet, ebenso wie die Therapeutin einer Behinderteneinrichtung in kirchlicher Tr&auml;gerschaft, die aus der Kirche austritt, verlieren ihren &raquo;Job&laquo;! Daran wollte ich einmal erinnern. Das Zweite, wozu ich etwas sagen wollte, ist ein Hinweis: Mir geht es bei all diesen Dingen nicht darum, zu sagen, die Religion m&uuml;sse raus, sie d&uuml;rfe in der &Ouml;ffentlichkeit nicht erscheinen. Religion geh&ouml;rt zum geschichtlich gewachsenen Leben in unserer Gesellschaft und wir wissen alle in der gegenw&auml;rtigen Situation wie stark die Menschen nach religi&ouml;sen Leitbildern suchen. Sie brauchen nur einmal in die Buchl&auml;den hinein zu schauen, um zu sehen, wie stark spirituelle Literatur; aber auch New-Age-Titel und religi&ouml;se Themen dort gehandelt werden. Das signalisiert einerseits ein gro&szlig;es Bed&uuml;rfnis der Menschen unserer Zeit nach Sinngebung, auch nach Sinngebung in der Form von alten Mythen, die offenbar von den Kirchen nicht mehr in einer Weise vorgetragen werden, dass sie f&uuml;r den modernen Menschen in irgendeiner Weise rezeptabel sind. Es geht mir also &#8211; und das wollte ich damit sagen &#8211; nicht darum zu sagen, jetzt Schlu&szlig;, wir d&uuml;rfen also im &ouml;ffentlichen Leben von Religion nichts sp&uuml;ren. Nein ich meine, Religion ist etwas aus dem Menschen, aus der menschlichen Gesellschaft Hervorbrechendes. Darum verwundern auch die vielen religi&ouml;sen Angebote nicht, die heute in unserer Gesellschaft vorgetragen werden und da auch ihr Publikum finden. Wenn unsere Gesellschaft so kirchlich w&auml;re, da geht es mir auch gar nicht um Zahlen, wie von interessierten Seiten glauben gemacht wird, wenn also die beiden gro&szlig;en privilegierten Kirchen, sich ihrer Sache und ihres Auftrages sicher w&auml;ren, k&ouml;nnten sie sich ja dem Wettbewerb der religi&ouml;sen Ideen stellen. Aber genau das trauen sie sich nicht zu! Sonst k&ouml;nnten sie beispielsweise die Kirchensteuer so erheben lassen, wie es eigentlich Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung vorsieht, n&auml;mlich, da&szlig; die Kirchen diese Aufgabe selber t&auml;tigen. Sie brauchen doch nicht den staatlichen Zwang dazwischen schalten. Was mich an der Kirchensteuer &auml;rgert, ist einmal die Tatsache, da&szlig; ich gezwungen bin auf der Steuerkarte &#8211; jedwedem, der sie in die Hand bekommt, auch meinem Arbeitgeber gegen&uuml;ber &#8211; zu offenbaren, wes Geistes Kind ich bin. Das widerspricht dem durch Art. 4 gew&auml;hrleisteten Grundrecht der Glaubens und Gewissensfreiheit. Das Zweite ist, da&szlig; dieser Einzug dann erfolgt mittels staatlichen Zwanges. Es ist etwas anderes, ob jemand mir Geld schuldet und ich dann den zivilgerichtlichen Weg bem&uuml;hen mu&szlig;, oder ob das Finanzamt kraft staatlicher Hoheit unmittelbar den Zugang zu dem Gelds&auml;ckel hat, mit Pf&auml;ndung und allem, was dazu geh&ouml;rt. Ich habe drittens etwas dagegen, &#8211; das ist mir jetzt dieser Tage passiert, man wei&szlig; das ja &#8211; aber solange man es nicht erf&auml;hrt, glaubt man es nicht, das es so ist &#8211; ich habe eine Hilfe f&uuml;r den Garten besch&auml;ftigt, und weil ich ein ehrlicher B&uuml;rger bin und keine Steuern hinterziehen will, habe ich gesagt, ich melde diese Frau beim Finanzamt an und zahle die Lohnkostenpauschale. Das waren ein paar Hundert Mark und damit war die Sache erledigt. Dann legte mir mein Steuerberater diesen Entwurf vor und darauf steht, Kirchensteuer. Jetzt wird es lustig: evangelische und katholische Kirchensteuer. Ich habe gesagt, ist die Frau denn evangelisch am Oberk&ouml;rper und am anderen Teil anders? Oder rechts oder links, auf der einen Seite katholisch oder zahlt sie f&uuml;r den Mann mit? Der Mann ist aber auch katholisch. Das sei eine Regelung. Ich rief den Mann beim Finanzamt an. Der sagte, logisch sei das nicht, aber das sei Vorschrift. Jetzt stelle man sich doch bitte einmal vor, mit welchem Recht nehmen die Kirchen f&uuml;r sich in Anspruch und zwar ohne da&szlig; sie dar&uuml;ber reflektieren, da&szlig; sie von einer Arbeit, die ein anderer leistet, der steuerpflichtig ist, nun einfach Halbe-Halbe machen. Das ist f&uuml;r mich eine Manier von Stra&szlig;enr&auml;ubern und Stra&szlig;endieben, die machen Halbe-Halbe, aber doch kein System, das vorgibt, in sich einen logischen Sinn zu haben. (Einwurf aus dem Publikum: Sie zahlen sogar, wenn die Person nicht konfessionell gebunden ist. Das ist eine Pauschale. Schwebt beim Bundesverfassungsgericht, ich warte seit Jahren auf eine Antwort.) Ich m&ouml;chte nur klarmachen: es geht hier nicht darum, da&szlig; man f&uuml;r eine Vereinigung, der jemand angeh&ouml;rt, Beitr&auml;ge zahlt. Sondern es geht mir darum, da&szlig; ich f&uuml;r ein formales Bekenntnis zu einem Glauben &#8211; eine h&ouml;chst individuelle Sache &#8211; eine Zahlung leisten mu&szlig;, die der Staat sozusagen als Staatsleistung auferlegt und bei der das Mitglied keine M&ouml;glichkeit hat (Herr Walf hat darauf hingewiesen), als gl&auml;ubiger Christ zu sagen, ich will das so nicht machen. Dann bleibt praktisch nichts anderes &uuml;brig, als die Loyalit&auml;t mit der Kirche aufzuk&uuml;ndigen. Und ich frage mich, wie das mit dem Grundsatz der Religionsfreiheit und der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch vereinbar sein soll. F&uuml;r mich ist das nicht vereinbar. Der n&auml;chste Punkt, den ich ansprechen m&ouml;chte, ist die Tatsache der Milit&auml;rseelsorge. Wir haben in der Bundesrepublik die hochinteressante Situation (ich will es mal vorsichtig ausdr&uuml;cken), da&szlig; wir in Art. 4 Grundgesetz eine Freiheit des Bekenntnisses des Glaubens und der religi&ouml;sen Aus&uuml;bung verankert haben und da&szlig; wir auf der anderen Seite &uuml;ber Art. 140 aus der Weimarer Reichsverfassung die M&ouml;glichkeit haben, da&szlig; die Religionsgesellschaften und Kirchen f&uuml;r Personen, die in besonderen Gewaltverh&auml;ltnissen leben m&uuml;ssen, Seelsorge anbieten k&ouml;nnen, d.h. da&szlig; sie das Zugangsrecht haben zu Milit&auml;reinrichtungen, Kasernen, Krankenh&auml;usern und u.U. auch bei der Polizei, wenn diese kaserniert ist und in Gef&auml;ngnissen, da vor allen Dingen. In der Wirklichkeit unserer staatlichen Entwicklung seit 1945, teilweise aufruhend auf Vorl&auml;ufer schon in der Weimarer Republik, teilweise dar&uuml;ber hinaus zur&uuml;ckreichend, hat sich &#8211; ich will nur das eine Beispiel herausnehmen &#8211; die Milit&auml;rseelsorge etabliert. Hier ist es notwendig, daran zu erinnern, was vielleicht den heutigen Menschen l&auml;ngst aus dem Ged&auml;chtnis geschwunden ist: 1945 und in den Jahren danach haben wir ja dar&uuml;ber nachgedacht, wohin unser milit&auml;risches Engagement uns gef&uuml;hrt hat. Und viele Leute, weiland auch ein Landrat aus dem Oberbayerischen mit dem Namen Franz-Josef Strau&szlig;, hat damals gesagt, lieber soll mir die Hand verdorren, als da&szlig; ich wieder ein Gewehr anfasse. Das haben damals viele Leute gesagt und geglaubt. Und viele Leute haben keinerlei Interesse gezeigt, als bereits 1950, also nur gut ein Jahr nach der Installierung der Bundesrepublik, die erste Bundesregierung das Amt Blanck hier in Bonn installiert hat, das Vorl&auml;uferorgan des sp&auml;teren und jetzigen Verteidigungsministeriums. Ich sagte, ein Gro&szlig;teil der Menschen hatte damals kein Verst&auml;ndnis, denn es gab auch sehr starken emotionalen Widerstand. Es ist schade, da&szlig; Herr N&uuml;cken von der EKD gerade herausgegangen ist, ich wollte jetzt n&auml;mlich etwas sehr Positives &uuml;ber die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik sagen. Die evangelischen Kirchen vor allen Dingen haben hier heftigen Widerstand angemeldet. Und es kam in der Synode der EKD zu einer so heftigen Auseinandersetzung, da&szlig; beinahe die Synode dar&uuml;ber zerbrochen w&auml;re und damit die Einheit der evangelischen Kirche in Deutschland. Ganz anders verhielt es sich auf Seiten der katholischen Bisch&ouml;fe. Die hatten vor f&uuml;nfeinhalb Jahren noch f&uuml;r F&uuml;hrer, Volk und Vaterland beten lassen und waren jetzt sofort dabei, das Schreckensbild des gottlosen Bolschewismus (da ist damals etwas gewesen, was die Leute beunruhigt hatte) zu beschw&ouml;ren, gegen den die Christen &#8211; wie es in einem Aufruf hie&szlig; &#8211; wachsam sein und rasch r&uuml;sten m&uuml;&szlig;ten, sollte das Abendland nicht von den bolschewistischen Barbaren &uuml;berrannt werden. Ich will das im Einzelnen nicht ausf&uuml;hren. Es ist nun heute so und das halte ich nun f&uuml;r den eigentlich verfassungsrechtlichen Skandal, da&szlig; die Milit&auml;r-Kirchen&auml;mter, obere Bundesbeh&ouml;rden sind. Der Milit&auml;rdekan und der Milit&auml;rgeneralvikar &#8211; der eine evangelisch, der andere katholisch &#8211; sind beamtete Bundesbedienstete im Generalsrang und darunter f&auml;chert sich jetzt der ganze geistliche milit&auml;rische Betrieb, &uuml;ber den Milit&auml;rdekan, den Milit&auml;roberpfarrer bis zu dem jeweiligen Milit&auml;rpfarrer. Alle als unmittelbare Bundesbeamte. Allerdings &#8211; damit nicht soviel passiert, wenn da einer einmal anspringt &#8211; Bundesbeamte nur auf Zeit. Aber darauf kommt es mir gar nicht an. Sondern es kommt mir hier darauf an, da&szlig; eine Bundesbeh&ouml;rde ein ganzes kirchliches Regiment unter sich hat und in diesem Kontext dem Milit&auml;rgeistlichen Aufgaben obliegen, da&szlig; er lebenskundlichen Unterricht erteilt und Teil der sogenannten Inneren F&uuml;hrung ist. Anders als bei schulischem Unterricht ist der Soldat verpflichtet, an dem lebenskundlichen Unterricht teilzunehmen; er ist Bestandteil des milit&auml;rischen Dienstes. Und die Geistlichen beider Konfessionen sind in der Eidesunterweisung ebenfalls als Pflichtveranstaltung der Bundeswehr beteiligt und f&uuml;r diese eingesetzt. Zum Schlu&szlig;, um das zu charakterisieren, scheint mir eine Bemerkung noch angebracht. Diese verfassungswidrige Vermengung von staatlichen Aufgaben mit sozusagen religi&ouml;ser Autorit&auml;t, hat auch auf der Ebene der L&auml;nder Schule gemacht. Wir haben dort ebenfalls einen &auml;hnlich organisierten Seelsorgedienst f&uuml;r die Polizei, f&uuml;r den in der Regel &auml;hnliches gilt wie f&uuml;r die Milit&auml;rseelsorge. Schlie&szlig;lich noch etwas anderes. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, da&szlig; in Baden-W&uuml;rttemberg ein Abkommen geschlossen worden ist, zwischen dem Land und den Kirchen &uuml;ber die Zusammenarbeit in Katastrophenf&auml;llen und anderen Notlagen. Dadurch soll in solchen F&auml;llen die seelsorgliche Betreuung der Opfer, der Angeh&ouml;rigen und der Helfer sichergestellt werden. Daf&uuml;r haben die Kirchen Beauftragte im Landesbeirat auch f&uuml;r Katastrophenschutz. Von der unmittelbaren Optik kann es nat&uuml;rlich sein, da&szlig; man Seelsorge einbinden und nicht untergehen lassen will &#8211; auch in Katastrophenf&auml;llen -, ich halte aber eher die Einbindung der Religion hier doch f&uuml;r eine Parallele, wie die Tatsache, da&szlig; die Katastrophenschutzt&auml;mter auch Valium einlagern. Ich wundere mich, da&szlig; die Kirchen sich auf diese Einvernahme eingelassen haben. Der dritte Punkt: Wenn ich den noch ganz kurz ansprechen kann: Es ist im Mai dieses Jahres, das betrifft nun in erster Linie die Katholische Kirche, eine Instructio von der kirchlichen Glaubenskongregation erlassen worden, &uuml;ber die kirchliche Berufung des Theologen am 24. Mai. Meine Damen und Herren, die meisten kirchlichen Verlautbarungen, gerade wenn sie aus Rom kommen, kann man ja mehr oder weniger getrost entweder der Sensationspresse &uuml;berlassen oder der Vergessenheit anheim geben. Aber dieses Dokument scheint mir gerade f&uuml;r die staatskirchenrechtliche und damit auch f&uuml;r die kirchenpolitische und finanzpolitische Diskussion von gro&szlig;er Bedeutung zu sein, so da&szlig; ich Ihnen die Lekt&uuml;re dieses Papiers, das zu umfangreich ist, als da&szlig; ich es hier im Einzelnen zitieren kann, dringend empfehlen m&ouml;chte. Ich will Sie nur auf zwei Punkte hinweisen: 1. Diese Instructio unterwirft die Theologen an katholisch-theologischen Fakult&auml;ten und nicht nur sie, sondern was vielleicht viele von Ihnen gar nicht wissen, auch an ganz normalen philosophischen Fakult&auml;ten gibt es sogenannte Konkordatslehrst&uuml;hle, d.h. Lehrst&uuml;hle, die nur im Zusammenwirken mit der Kirche besetzt werden k&ouml;nnen und bei denen die Kirche ein Abberufungsrecht auch in Bezug auf einen Philosophieprofessor hat. Das ist durch das Bayerische Konkordat von 1975 sogar noch ausgeweitet worden, ist also nicht nur ein Relikt des 19. oder gar des 18. Jahrhunderts. Im 18. Jahrhundert w&auml;re das nicht m&ouml;glich gewesen. Dem Theologen wird also in der erw&auml;hnten Instruction vorgeschrieben, da&szlig; er nur innerhalb der kirchlichen Lehre zu dozieren und er jede abweichende Meinung zu unterlassen hat. Und wenn er aufgrund seiner wissenschaftlichen Studien glaubt, zu einem abweichenden Urteil kommen zu m&uuml;ssen, also zu einem Ergebnis, das von der kirchlichen Glaubenslehre abweicht, dann hat er im Gehorsam dieses Problem den kirchlichen Oberen vorzutragen und sich ihren weiteren Weisungen zu f&uuml;gen. Wenn er meint, er habe doch Recht, dann hat er sich leidend in diese Situation zu f&uuml;gen und zu schweigen. Herr Ratzinger, der Chef der Glaubenskongregation, schreibt: Man kann sich darum nicht auf diese Rechte des Menschen berufen, wie sie etwa in unserer Verfassung stehen, um sich den &Auml;u&szlig;erungen des Lehramtes zu widersetzen. Und er sagt an einer anderen Stelle: Hier von Verletzungen der Menschenrechte zu reden, ist fehl am Platz, denn man verkenne dabei die genaue Hierarchie der Rechte. Also, das Grundrecht, wie wir es in Art. 4 unserer Verfassung haben, rangiert irgendwo unter ferner liefen hinter dem Recht der Glaubenskongregation. Weshalb ich das hier sage, meine Damen und Herren, einfach um zu zeigen, da&szlig; wir nicht nur &uuml;ber die Kirchensteuern, sondern &uuml;ber unsere ganz normalen Steuern, die wir als Staatsb&uuml;rger zahlen, diese katholisch-theologischen Fakult&auml;ten finanzieren. Es ist von Subventionen gesprochen worden. Wir subventionieren diese Fakult&auml;ten und Hochschulen nicht, sofern sie staatliche Einrichtungen sind, sondern wir zahlen sie zu absolut 100 % und zwar Personalkosten, Sachkosten und alles was dazugeh&ouml;rt. Wobei man wissen mu&szlig;, da&szlig; die Ausbildung dieses Personals im Grunde nur den Kirchen zugute kommt. Der sozusagen positive Abfall f&uuml;r die Gesellschaft als Journalisten oder irgendwelche sonstigen Bereiche der Gesellschaft ist minimal, so da&szlig; praktisch der einzige Arbeitsmarkt in Richtung auf den kirchlichen Dienst besteht. Da scheint mir auch die Frage berechtigt zu sein, ob unter solchen Auspizien man nicht fragen mu&szlig;, wie es sich nun bei den theologischen Fakult&auml;ten an staatlichen Universit&auml;ten verh&auml;lt. Sicherlich wird man hier unterscheiden m&uuml;ssen, zwischen den evangelischen und den katholischen. Ich habe aber vorhin schon einmal in einem privaten Gespr&auml;ch darauf hingewiesen, der Unterschied ist vielleicht ein gradueller, aber er ist kein prinzipieller. In den n&auml;chsten Monaten wird wahrscheinlich die Diskussion &uuml;ber die Konkordate bzw. den Reichskonkordat auf uns zukommen. Und zwar nicht, weil wir das wollen, sondern weil Rom meint, es habe im Augenblick allen Grund, aus hausinternen Gr&uuml;nden an dem Konkordat etwas zu ver&auml;ndern. Erstens in Bezug auf die Anzahl und Regulierung der Bischofssitze in den ehemaligen DDR-Gebieten. M&ouml;glicherweise ist eine Vermehrung der Bischofssitze geplant. Der Zweck einer solchen Vermehrung ist ganz einsichtig, wenn man sich &uuml;berlegt wie Abstimmungsverh&auml;ltnisse &uuml;ber Vermehrung von Sitzen gesteuert werden k&ouml;nnen. Das k&ouml;nnte ein Motiv sein. Und ein anderes Motiv k&ouml;nnte die Tatsache sein; da&szlig; es in Deutschland viele katholisch-theologische Fakult&auml;ten gibt, so da&szlig; die r&ouml;mische Glaubensbeh&ouml;rde &uuml;berhaupt nicht das Personal hat, um die dort Lehrenden angemessen &uuml;berwachen zu k&ouml;nnen. Wenn sie nicht denunziert werden von &#8222;freundlichen&#8220; Kollegen, ist praktisch eine genaue Kontrolle gar nicht m&ouml;glich, d.h. der Urwald der deutschen theologischen Fakult&auml;ten ist un&uuml;berschaubar. Hier mu&szlig; ausgeforstet werden, das ist der Grund, warum Rom vermutlich &#8211; was die Auguren raunen &#8211; die Konkordate noch einmal neu &uuml;berdenken m&ouml;chte. Nicht etwa, weil man in irgendeiner schamhaften Form an den Vertragsabschlu&szlig; von 1933 nicht mehr erinnert werden m&ouml;chte, jegliche Scham liegt hier den deutschen Bisch&ouml;fen ebenso wie der r&ouml;mischen Kurie fern, sondern hier &uuml;berwiegt einzig und allein das rationale Kalk&uuml;l. Damit wollte ich es sein Bewenden haben lassen.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/","name":"Referat Neumann Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-neumann\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Staat \/ Religion \/ Weltanschauung","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Was ist uns die Kirche wert","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Referat Neumann"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/70","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/19"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/presse?categories=70"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/termin?categories=70"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation?categories=70"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema?categories=70"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}