{"id":75,"count":0,"description":"Referat Werner Allweis\n\nSehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wenn ich h&ouml;re, da&szlig; manche der hier vortragenden Experten sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema besch&auml;ftigen, mu&szlig; ich mich in Bescheidenheit &uuml;ben. Seit drei Jahren besch&auml;ftigen sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen bei den Gr&uuml;nen, bzw. die entsprechenden Landesarbeitsgemeinschaften, mit dem Themenkomplex Kirche, Staat und Gesellschaft. Ich m&ouml;chte an dieser Stelle nicht den spannenden Diskussionsverlauf der letzten drei Jahre wiedergeben, das k&ouml;nnen Sie, soweit es Sie interessiert, in der ausf&uuml;hrlicheren schriftlichen Stellungnahme (1)&nbsp;nachlesen, sondern ich m&ouml;chte den gegenw&auml;rtigen Diskussionsstand, den wir innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft erreicht haben, kurz erl&auml;utern.\n\nWir betrachten es als eine legitime Aufgabe einer politischen Partei, das bestehende Staatskirchenrecht unseres Landes sowohl in seiner Verfassungsnorm als auch in der tagt&auml;glich praktizierten Wirklichkeit einer kritischen Pr&uuml;fung zu unterziehen und Entw&uuml;rfe zur Neubestimmung des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche in die politische Entscheidung einzubringen. Im Gegensatz zu anderen Parteien ist f&uuml;r uns das gegenw&auml;rtige Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche kein Tabuthema. Sie wissen ja, seit 1973\/74, als die F.D.P. ihre 14, dann sp&auml;ter 13 Kirchenthesen vorlegte, welche nach heftigen Reaktionen der Kirchen schnell wieder in der Versenkung verschwanden, hat keine politische Partei in der Bundesrepublik mehr gewagt, dieses Thema anzupacken.\n\nF&uuml;r uns steht au&szlig;er Frage, da&szlig; das gegenw&auml;rtige Verh&auml;ltnis von Kirche und Staat einer kritischen &Uuml;berpr&uuml;fung und Ver&auml;nderung bedarf. Allerdings halten wir es f&uuml;r eine unverantwortliche Einengung des politischen Diskurses, wenn dabei nur die juristischen Aspekte des Staatskirchenrechts reflektiert werden und dabei die Rolle und die Wirkung der Kirchen und der Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft, von der Hierarchie der Amtskirche bis hin zu den kirchlichen Basisgruppen, ausgeklammert bleiben. Wir sind deshalb bem&uuml;ht, die Diskussion zu erweitern, also nicht nur den juristischen Komplex zu sehen, sondern auch genau diese gesellschaftlichen Auswirkungen im Auge zu behalten. Bevor wir Ver&auml;nderungen einfordern in den politischen Gremien, wollen wir zun&auml;chst einmal die langfristigen Folgen m&ouml;glicher Ver&auml;nderungen f&uuml;r die gesamte Gesellschaft erfassen, Stichwort: Folgenabsch&auml;tzung.\n\nUns geht es dabei keineswegs darum, die Wirkungsr&auml;ume der Kirchen einzuschr&auml;nken oder gar die Kirche in das Ghetto einer nur privaten Fr&ouml;mmigkeit abzudr&auml;ngen, im Gegenteil. Wir w&uuml;nschen uns unabh&auml;ngigere und lebendigere Kirchen und Religionsgemeinschaften ohne aufgebl&auml;hte Hierarchie und mit weniger Apparaten. Es geht uns darum, entsprechend unserem radikaldemokratischen Ansatz die Neutralit&auml;t des Staates in Glaubens- und Gewissensfragen, die Autonomie der Kirchen und die Freir&auml;ume des einzelnen Menschen in einem pluralistischen Rechtsstaat zu sichern und zu erweitern, das halten wir f&uuml;r wesentlich.\n\nDie Kirchen sollen weiterhin ihre vielf&auml;ltigen Aufgaben in der Gesellschaft leisten k&ouml;nnen, sie bleiben in der Erf&uuml;llung ihres Auftrages frei. Gleichwohl halten wir es f&uuml;r geboten, im Sinne einer Weiterentwicklung unserer Demokratie ungerechtfertigte Privilegien der Gro&szlig;kirchen und Relikte eines &uuml;berkommenen Staatskirchentums aufzuheben sowie die zahlreichen unstatthaften Verzahnungen zwischen Staat und Kirche zu entflechten. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist, Herr Prof. Neumann hat ihn angesprochen, z.B. die Milit&auml;rseelsorge. F&uuml;r uns, die Bundesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen, steht au&szlig;er Frage, da&szlig; die sogenannte Milit&auml;rseelsorge in ihrer jetzigen Form aufgel&ouml;st werden mu&szlig;. Wir halten es f&uuml;r ein Unding, f&uuml;r eine Verzerrung des christlichen Verk&uuml;ndigungsauftrages, wenn staatlich besoldete und qua Beamtenstatus in die Milit&auml;rmaschinerie eingebundene Milit&auml;rgeistliche Soldaten \"betreuen\" und daf&uuml;r vom Staat im Jahr 51,6 Mio. DM erhalten. Unabdingbar ist f&uuml;r uns, da&szlig; das freie Zugangsrecht f&uuml;r vom Staat unabh&auml;ngige kirchliche Vertreter\/innen oder Mitarbeiter\/-innen sozialer Dienste sowohl bei der Bundeswehr als auch in Strafanstalten gew&auml;hrleistet bleibt.\n\nWir sind der Meinung, da&szlig; auch die Konkordate und Kirchenvertr&auml;ge &uuml;berpr&uuml;ft bzw. aufgehoben werden m&uuml;ssen. Dabei geht es uns vor allem darum, die politischen Klauseln in den Konkordaten zu streichen. Ich denke da vor allem an die staatliche Mitwirkung bei der Besetzung kirchlicher &Auml;mter (politische Vorbehalte). Unserer Ansicht nach hat der Staat in diesem Bereich nichts zu melden, das ist eine rein innerkirchliche Angelegenheit. Der Staat hat auch nichts dabei verloren, wenn kirchliche Bezirke neu geordnet werden. All das sind Dinge, die in den Konkordaten noch an die Mitwirkungsrechte des Staates gekoppelt sind. Wir sind sicher, da&szlig; beide Institutionen, Staat und Kirche, in ihrer Autonomie gest&auml;rkt werden, wenn diese aus dem alten Staatskirchentum stammenden Anachronismen beseitigt werden.\n\nIch pers&ouml;nlich habe mich sehr gefreut, als ich vor drei Wochen erfahren habe, da&szlig; bei der letzten Synode der Badischen Landeskirche in Bad Herrenalb eine Mehrheit der Synodalen beschlossen hat, die Kirchenleitung zu beauftragen, den Milit&auml;rseelsorgevertrag zu k&uuml;ndigen. Ein &auml;hnlicher Vorsto&szlig; ging soeben auch von der Westf&auml;lischen Landessynode aus. Ich sehe, da&szlig; endlich bei diesem Problem innerhalb der evangelischen Kirche einiges in Bewegung geraten ist.\n\nEindrucksvoll haben die Erfahrungen der Kirchen w&auml;hrend der Zeit des Nationalsozialismus wie auch w&auml;hrend der zeit der SED-Parteidiktatur in der fr&uuml;heren DDR gezeigt, da&szlig; Kirchen der Unabh&auml;ngigkeit vom Staat bed&uuml;rfen, um das Evangelium ohne falsche R&uuml;cksichten und Verbiegungen zu verk&uuml;ndigen, ihre Identit&auml;t zu wahren und wenn erforderlich, staatlichen Anspr&uuml;chen zu widerstehen. Nat&uuml;rlich haben wir uns auch den Einigungsvertrag sehr genau angeschaut, dieses umstrittene Vertragswerk. In dem im Einigungsvertrag enthaltenen Kirchensteuergesetz (das, wie Herr Fischer ausf&uuml;hrte, m&ouml;glicherweise ung&uuml;ltig ist, weil von der Volkskammer als Einzelgesetz nie beschlossen)&nbsp;wird den Kirchen in der ehemaligen DDR ein gro&szlig;z&uuml;giges Angebot gemacht. Ich zitiere aus &sect; 10 des Kirchensteuergesetzes der DDR, ver&ouml;ffentlicht in Anlage II des Einigungsvertrags&nbsp;zwischen der BRD und der DDR: \"Auf Antrag einer Kirche ist die Verwaltung der ihr zustehenden Kirchensteuer... durch die f&uuml;r die Finanzverwaltung zust&auml;ndigen obersten Landesbeh&ouml;rden den Finanz&auml;mtern zu &uuml;bertragen.\" Uns dr&auml;ngt sich der Eindruck auf, da&szlig; mit dieser gro&szlig;z&uuml;gigen Offerte an die Kirchen der ehemligen DDR - und wie Sie wissen, haben sich einige Kirchen bereits f&uuml;r diese M&ouml;glichkeit des Kirchensteuereinzugs entschieden, z.B. die Synode der Evangelischen Kirche Brandenburg-Berlin - uns dr&auml;ngt sich der Eindruck auf, da&szlig; die Bundesregierung bem&uuml;ht ist, die besonderen positiven Erfahrungen der bislang v&ouml;llig unabh&auml;ngigen Kirchen, in der DDR m&ouml;glichst schnell wegzuwischen, um obrigkeitsfreundliche und wirtschaftsfreundliche Kirchen zu bekommen. Wieviel dann noch vom kirchlichen Anspruch eines W&auml;chteramtes auch gegen&uuml;ber dem neuen Staat, wieviel noch vom Auftrag der Kirchen zur konkreten Einrede, wenn es um die Sache des Friedens, der Gerechtigkeit und der Sch&ouml;pfung geht, lebendig bleiben wird, kann man am Beispiel der Kirchen in der Bundesrepublik sehen.\n\nNun einige Anmerkungen zum Kirchensteuersystem der Bundesrepublik.\n\n&Uuml;ber die Handhabung ist heute bereits viel gesagt worden: Einzug durch den Staat und wenn n&ouml;tig, unter Einsatz staatlicher Zwangsmittel. Die Kirchensteuer ist ein f&uuml;r die Kirchen paradiesisches Finanzierungsmodell, ein bundesdeutsches Spezifikum, das es in dieser Form nur noch in einigen Schweizer Kantonen gibt.\n\nWir halten es f&uuml;r richtig, die Kirchensteuerfinanzierung in die Hand der Kirchen wieder zur&uuml;ckzugeben. Aus folgenden Gr&uuml;nden:\n\n\nDie durch die Kirchensteuer mitbedingte Verflechtung von Kirche und Staat hat in der Bundesrepublik einerseits zur Privilegierung der Gro&szlig;kirchen, andererseits zu einer bedenklichen Verstaatlichung dieser Kirchen gef&uuml;hrt, zur politisch angepa&szlig;ten Volkskirche, die kaum noch als Sauerteig der positiven Ver&auml;nderung wirkt. Dadurch, da&szlig; die Gro&szlig;kirchen zum eigenen Vorteil die administrative Unterst&uuml;tzung des Staates in Anspruch nehmen, haben sie zu einem gro&szlig;en Teil ihre Unabh&auml;ngigkeit gegen&uuml;ber staatlichen Anspr&uuml;chen aufgegeben.&nbsp;\nWeil die Kirchensteuer von der Lohn- und Einkommenssteuer abh&auml;ngt, zahlen nur noch ein Viertel aller Kirchenmitglieder, wie Prof. Walf vorhin ausf&uuml;hrte, die Beitr&auml;ge ihrer Kirche. Es stimmt vielfach nicht, wenn von kirchlicher Seite immer wieder behauptet wird (zuletzt wieder in einem Beitrag im Rahmen einer in der \"Zeit\", 40\/1990, ausgetragenen Kontroverse zur Kirchensteuer), da&szlig; &uuml;ber die Kirchensteuer alle Kirchenmitglieder zum Unterhalt ihrer Kirche beitragen. Es ist lediglich eine Minderheit, die ihre Kirche finanziert. \nDie Befragung der Konfessionszugeh&ouml;rigkeit durch den Arbeitgeber halten wir aus Datenschutzgr&uuml;nden f&uuml;r v&ouml;llig unzul&auml;ssig. Durch die Offenlegungspflicht der Kirchenzugeh&ouml;rigkeit vor dem Arbeitgeber k&ouml;nnen Arbeitnehmer\/-innen bei Konfessionsentscheidungen in Konflikte kommen, z.B. bleibt einem Arbeitgeber ein Kirchenaustritt niemals verborgen. \nDurch das Lohnabzugsverfahren werden selbst andersgl&auml;ubige oder nichtchristliche Arbeitgeber zu kostenlos arbeitenden Beauftragten der staatlich-kirchlichen Finanzverwaltung zwangsverpflichtet. Auf diese groteske Situation hat soeben Prof. Neumann hingewiesen. \n\nIm &Uuml;brigen gibt es aus unserer Sicht aus den Aussagen des Neuen Testamentes keine theologische Begr&uuml;ndung f&uuml;r den derzeit praktizierten Kirchensteuereinzug mit Staatshilfe. Aber das ist wohlgemerkt kein politisches Argument, sondern ein innerkirchliches Problem, ein Argument f&uuml;r die kritische Basis in den Kirchen, ein Argument, von dem wir hoffen, da&szlig; es in den kirchlichen Gremien verst&auml;rkt aufgegriffen wird.\n\nSelbstverst&auml;ndlich m&uuml;ssen vor einer Abschaffung der Kirchensteuer die langfristigen Alternativen gepr&uuml;ft, die Praktikabilit&auml;t anderer, kircheninterner Finanzierungsmodelle gesichert und ein angemessener &Uuml;bergangszeitraum gew&auml;hrleistet sein. Ein Blick auf unsere Nachbarl&auml;nder zeigt, da&szlig; es v&ouml;llig unterschiedliche Modelle f&uuml;r kircheneigene Beitragsverfahren gibt. Unsere Sympathie gilt dem in der ehemaligen DDR praktizierten Modell des kircheneigenen Steuereinzugs oder noch besser, dem bew&auml;hrten Freiwilligkeitsprinzip der Freikirchen, mit dem die Freikirchen in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten sehr gut leben und deshalb ganz bewu&szlig;t auf das ihnen zustehende Einzugsverfahren verzichten. Sie haben zum Teil ein weit h&ouml;heres Pro-Kopf-Einkommen als die auf die Kirchensteuer setzenden Gro&szlig;kirchen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Im Durchschnitt hat jedes Mitglied der evangelischen Landeskirche in W&uuml;rttemberg im vergangenen Jahr DM 328 an Kirchensteuer gezahlt. Damit ist die evangelische Landeskirche in W&uuml;rttemberg Spitzenreiter in Deutschland, denn der EKD-Durchschnitt lag bei DM 269. Im Vergleich dazu lag das freiwillig geleistete Pro-Kopf-Spendenaufkommen der Freikirchen weit h&ouml;her, die adventistische Freikirche in Baden&#150;W&uuml;rttemberg z.B. lag mit DM 2440 im Jahr 1989 gleich um das Neunfache &uuml;ber dem EKD-Durchschnitt. Wie die Kirchensteuer ersetzt werden soll ist letztlich die Frage, die die Kirchen in ihrer eigenen Autonomie selbst zu entscheiden haben werden. Eine Folge wird nat&uuml;rlich sein, das habe ich vorhin schon angedeutet, da&szlig; der Ersatz der Kirchensteuer durch ein eigenes Einzugsverfahren einen Schritt weg von der Volkskirche markieren wird.\n\nF&uuml;r die Aufgaben, die die Kirchen und andere freie Tr&auml;ger im Sozial-und Bildungsbereich sowie in der Arbeit f&uuml;r die Dritte Welt wahrnehmen, eine vom Vertrauen vieler Menschen getragene Arbeit, mu&szlig; der Staat die notwendigen Finanzmittel f&uuml;r Kirchen und freie Tr&auml;ger zur Verf&uuml;gung stellen. Das Wahlrecht der Bev&ouml;lkerung im Sozial- und Erziehungsbereich mu&szlig; erhalten bleiben und dort, wo noch nicht vorhanden, geschaffen werden. Werden kirchliche Einrichtungen gew&uuml;nscht, dann mu&szlig; deren Finanzierung auch gesichert werden. Eine sture Verstaatlichung sozialer Aufgaben w&auml;re in unseren Augen eine fatale Entwicklung. F&uuml;r Fl&uuml;chtlinge und Asylbewerber z.B. w&auml;re das Ersetzen der kirchlichen Sozialarbeit durch die staatliche ein Horror. Verstaatlichung und Kommerzialisierung der Altenbetreuung w&uuml;rden zu noch st&auml;rkerer Isolation und gr&ouml;&szlig;erem Pflegenotstand f&uuml;hren, als dies ohnehin schon heute der Fall ist. Wir halten es f&uuml;r richtig, wenn bei der Vergabe staatlicher Mittel an die Tr&auml;ger der Sozialarbeit endlich eine Gleichbehandlung s&auml;mtlicher sozial t&auml;tiger Gruppen, einschlie&szlig;lich der neuen sozialen Bewegungen und Selbsthilfegruppen, praktiziert wird und endlich das Subsidiarit&auml;tsprinzip verwirklicht wird.\n\nZu den schwierigen noch zu l&ouml;senden Aufgaben in diesem Zusammenhang geh&ouml;ren aus unserer Sicht die Probleme, die aus der Monopolstellung der Kirchen in gewissen Sozialbereichen resultieren. F&uuml;r uns ist auch unklar, wie die Regelung des Tendenzschutzes f&uuml;r Bereiche ausserhalb der krichlichen Verk&uuml;ndigung&nbsp;und Seelsorge gestaltet werden soll. Unumstritten ist der Tendenzschutz f&uuml;r Verk&uuml;ndigung und Seelsorge. Schlie&szlig;lich nehmen auch DIE GR&Uuml;NEN f&uuml;r ihre Einrichtungen einen Tendenzschutz in Anspruch: Ob der Tendenzschutz hingegen f&uuml;r die Mitarbeiter\/-innen in den sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen der Kirchen aufgehoben oder durch ein abgestuftes System ersetzt werden soll, bedarf noch gr&uuml;ndlicher Er&ouml;rterung und des Dialogs mit den Betroffenen. Ohne Zweifel besteht ein &Auml;nderungsbedarf im Sinne einer Demokratisierung bei den arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Sozialbereich, die vielfach nicht dem Stand des Betriebsverfassungsgesetzes oder dem Stand der Landespersonalvertretungsgesetze entsprechen. Ich erw&auml;hne in diesem Zusammenhang nur die zahlreichen Probleme von kirchlichen Arbeitnehmer\/-innen, deren Privatleben nicht den Normen ihrer Kirche entspricht (z.B. Wiederverheiratung Geschiedener, die in katholischen Einrichtungen besch&auml;ftigt sind). Hier ist eine rasche Verbesserung der unzureichenden Arbeitnehmerrechte vonn&ouml;ten. Alle diese angesprochenen Probleme m&uuml;ssen im Zusammenhang mit der Abl&ouml;sung der Kirchensteuer und einer generellen Neuordnung der Finanzierung der Sozialarbeit und des Privatschulwesens gesehen werden.\n\nIch m&ouml;chte schlie&szlig;en mit zwei Zitaten zum Thema Kirchensteuer. Es ist immer spannend und zugleich fruchtbar, wenn Kirchen an ihre Wurzeln und ihre eigenen Ma&szlig;st&auml;be erinnert werden. Deshalb m&ouml;chte ich den Apostel Paulus zitieren, der in 2. Korinther 9,7 eine klare Parole zur Kirchenfinanzierung verk&uuml;ndet: \"Jeder gebe, wie es ihm ums Herz ist, nur nicht unlustig und aus Zwang.\"\n\nDietrich Bonhoeffer fa&szlig;te 1944 seine &Uuml;berlegungen zur Kirche in folgenden Worten zusammen:\n\n<i>\"Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie f&uuml;r andere da ist. Um einen Anfang zu machen, mu&szlig; sie alles Eigentum den Notleidenden schenken. Die Pfarrer m&uuml;ssen ausschlie&szlig;lich von den freiwilligen Gaben der Gemeinden leben, evtl. einen weltlichen Beruf aus&uuml;ben. Sie mu&szlig; an den weltlichen Aufgaben des menschlichen Gemeinschaftslebens teilnehmen, nicht herrschend, sondern helfend und dienend ... Sie wird die Bedeutung des menschlichen 'Vorbildes' nicht untersch&auml;tzen d&uuml;rfen, nicht durch Begriffe, sondern durch 'Vorbild' bekommt ihr Wort Nachdruck und Kraft. \" (Dietrich Bonhoeffer: Widerstand und Ergebung. Neuausg. M&uuml;nchen 1977, S. 41 Sf.)<\/i>\n\n(1) Seit 1987 wird innerhalb der Gr&uuml;nen, beginnend in Baden-W&uuml;rttemberg, eine mitunter heftige Diskussion zum Themenkomplex Staat - Kirche - Gesellschaft gef&uuml;hrt. Im Verlauf dieser Diskussion hat es in einzelnen Bundesl&auml;ndern Parteitagsdiskussionen, Vorbereitungsgespr&auml;che innerhalb der BAG und der einzelnen LAGs Christen\/-innen bei den Gr&uuml;nen sowie anderer Gruppierungen und einen Fachkongre&szlig; am 9. 10. 1988 in Karlsruhe gegeben. Parteitagsbeschl&uuml;sse zum Thema liegen aus Bayern (19. \/11. 1. 1990 Regensburg), Berlin (Wahlplattform der AL vom Oktober 1990) und am ausf&uuml;hrlichsten aus Baden-W&uuml;rttemberg, sog. Haller Tendenzbeschlu&szlig; vom 22. 1. 1988, vor. In Baden-W&uuml;rttemberg haben in der Zwischenzeit als Folge des Haller Tendenzbeschlusses drei offizielle Gespr&auml;chsrunden zwischen Vertretern der beiden Gro&szlig;kirchen und der baden-w&uuml;rttembergischen Landespartei stattgefunden.","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/","name":"Referat Allweiss","slug":"referat-allweiss","taxonomy":"category","parent":19,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Referat Allweiss Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Referat Allweiss Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Referat Werner Allweis Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wenn ich h&ouml;re, da&szlig; manche der hier vortragenden Experten sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema besch&auml;ftigen, mu&szlig; ich mich in Bescheidenheit &uuml;ben. Seit drei Jahren besch&auml;ftigen sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen bei den Gr&uuml;nen, bzw. die entsprechenden Landesarbeitsgemeinschaften, mit dem Themenkomplex Kirche, Staat und Gesellschaft. Ich m&ouml;chte an dieser Stelle nicht den spannenden Diskussionsverlauf der letzten drei Jahre wiedergeben, das k&ouml;nnen Sie, soweit es Sie interessiert, in der ausf&uuml;hrlicheren schriftlichen Stellungnahme (1)&nbsp;nachlesen, sondern ich m&ouml;chte den gegenw&auml;rtigen Diskussionsstand, den wir innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft erreicht haben, kurz erl&auml;utern. Wir betrachten es als eine legitime Aufgabe einer politischen Partei, das bestehende Staatskirchenrecht unseres Landes sowohl in seiner Verfassungsnorm als auch in der tagt&auml;glich praktizierten Wirklichkeit einer kritischen Pr&uuml;fung zu unterziehen und Entw&uuml;rfe zur Neubestimmung des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche in die politische Entscheidung einzubringen. Im Gegensatz zu anderen Parteien ist f&uuml;r uns das gegenw&auml;rtige Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche kein Tabuthema. Sie wissen ja, seit 1973\/74, als die F.D.P. ihre 14, dann sp&auml;ter 13 Kirchenthesen vorlegte, welche nach heftigen Reaktionen der Kirchen schnell wieder in der Versenkung verschwanden, hat keine politische Partei in der Bundesrepublik mehr gewagt, dieses Thema anzupacken. F&uuml;r uns steht au&szlig;er Frage, da&szlig; das gegenw&auml;rtige Verh&auml;ltnis von Kirche und Staat einer kritischen &Uuml;berpr&uuml;fung und Ver&auml;nderung bedarf. Allerdings halten wir es f&uuml;r eine unverantwortliche Einengung des politischen Diskurses, wenn dabei nur die juristischen Aspekte des Staatskirchenrechts reflektiert werden und dabei die Rolle und die Wirkung der Kirchen und der Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft, von der Hierarchie der Amtskirche bis hin zu den kirchlichen Basisgruppen, ausgeklammert bleiben. Wir sind deshalb bem&uuml;ht, die Diskussion zu erweitern, also nicht nur den juristischen Komplex zu sehen, sondern auch genau diese gesellschaftlichen Auswirkungen im Auge zu behalten. Bevor wir Ver&auml;nderungen einfordern in den politischen Gremien, wollen wir zun&auml;chst einmal die langfristigen Folgen m&ouml;glicher Ver&auml;nderungen f&uuml;r die gesamte Gesellschaft erfassen, Stichwort: Folgenabsch&auml;tzung. Uns geht es dabei keineswegs darum, die Wirkungsr&auml;ume der Kirchen einzuschr&auml;nken oder gar die Kirche in das Ghetto einer nur privaten Fr&ouml;mmigkeit abzudr&auml;ngen, im Gegenteil. Wir w&uuml;nschen uns unabh&auml;ngigere und lebendigere Kirchen und Religionsgemeinschaften ohne aufgebl&auml;hte Hierarchie und mit weniger Apparaten. Es geht uns darum, entsprechend unserem radikaldemokratischen Ansatz die Neutralit&auml;t des Staates in Glaubens- und Gewissensfragen, die Autonomie der Kirchen und die Freir&auml;ume des einzelnen Menschen in einem pluralistischen Rechtsstaat zu sichern und zu erweitern, das halten wir f&uuml;r wesentlich. Die Kirchen sollen weiterhin ihre vielf&auml;ltigen Aufgaben in der Gesellschaft leisten k&ouml;nnen, sie bleiben in der Erf&uuml;llung ihres Auftrages frei. Gleichwohl halten wir es f&uuml;r geboten, im Sinne einer Weiterentwicklung unserer Demokratie ungerechtfertigte Privilegien der Gro&szlig;kirchen und Relikte eines &uuml;berkommenen Staatskirchentums aufzuheben sowie die zahlreichen unstatthaften Verzahnungen zwischen Staat und Kirche zu entflechten. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist, Herr Prof. Neumann hat ihn angesprochen, z.B. die Milit&auml;rseelsorge. F&uuml;r uns, die Bundesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen, steht au&szlig;er Frage, da&szlig; die sogenannte Milit&auml;rseelsorge in ihrer jetzigen Form aufgel&ouml;st werden mu&szlig;. Wir halten es f&uuml;r ein Unding, f&uuml;r eine Verzerrung des christlichen Verk&uuml;ndigungsauftrages, wenn staatlich besoldete und qua Beamtenstatus in die Milit&auml;rmaschinerie eingebundene Milit&auml;rgeistliche Soldaten &#8222;betreuen&#8220; und daf&uuml;r vom Staat im Jahr 51,6 Mio. DM erhalten. Unabdingbar ist f&uuml;r uns, da&szlig; das freie Zugangsrecht f&uuml;r vom Staat unabh&auml;ngige kirchliche Vertreter\/innen oder Mitarbeiter\/-innen sozialer Dienste sowohl bei der Bundeswehr als auch in Strafanstalten gew&auml;hrleistet bleibt. Wir sind der Meinung, da&szlig; auch die Konkordate und Kirchenvertr&auml;ge &uuml;berpr&uuml;ft bzw. aufgehoben werden m&uuml;ssen. Dabei geht es uns vor allem darum, die politischen Klauseln in den Konkordaten zu streichen. Ich denke da vor allem an die staatliche Mitwirkung bei der Besetzung kirchlicher &Auml;mter (politische Vorbehalte). Unserer Ansicht nach hat der Staat in diesem Bereich nichts zu melden, das ist eine rein innerkirchliche Angelegenheit. Der Staat hat auch nichts dabei verloren, wenn kirchliche Bezirke neu geordnet werden. All das sind Dinge, die in den Konkordaten noch an die Mitwirkungsrechte des Staates gekoppelt sind. Wir sind sicher, da&szlig; beide Institutionen, Staat und Kirche, in ihrer Autonomie gest&auml;rkt werden, wenn diese aus dem alten Staatskirchentum stammenden Anachronismen beseitigt werden. Ich pers&ouml;nlich habe mich sehr gefreut, als ich vor drei Wochen erfahren habe, da&szlig; bei der letzten Synode der Badischen Landeskirche in Bad Herrenalb eine Mehrheit der Synodalen beschlossen hat, die Kirchenleitung zu beauftragen, den Milit&auml;rseelsorgevertrag zu k&uuml;ndigen. Ein &auml;hnlicher Vorsto&szlig; ging soeben auch von der Westf&auml;lischen Landessynode aus. Ich sehe, da&szlig; endlich bei diesem Problem innerhalb der evangelischen Kirche einiges in Bewegung geraten ist. Eindrucksvoll haben die Erfahrungen der Kirchen w&auml;hrend der Zeit des Nationalsozialismus wie auch w&auml;hrend der zeit der SED-Parteidiktatur in der fr&uuml;heren DDR gezeigt, da&szlig; Kirchen der Unabh&auml;ngigkeit vom Staat bed&uuml;rfen, um das Evangelium ohne falsche R&uuml;cksichten und Verbiegungen zu verk&uuml;ndigen, ihre Identit&auml;t zu wahren und wenn erforderlich, staatlichen Anspr&uuml;chen zu widerstehen. Nat&uuml;rlich haben wir uns auch den Einigungsvertrag sehr genau angeschaut, dieses umstrittene Vertragswerk. In dem im Einigungsvertrag enthaltenen Kirchensteuergesetz (das, wie Herr Fischer ausf&uuml;hrte, m&ouml;glicherweise ung&uuml;ltig ist, weil von der Volkskammer als Einzelgesetz nie beschlossen)&nbsp;wird den Kirchen in der ehemaligen DDR ein gro&szlig;z&uuml;giges Angebot gemacht. Ich zitiere aus &sect; 10 des Kirchensteuergesetzes der DDR, ver&ouml;ffentlicht in Anlage II des Einigungsvertrags&nbsp;zwischen der BRD und der DDR: &#8222;Auf Antrag einer Kirche ist die Verwaltung der ihr zustehenden Kirchensteuer&#8230; durch die f&uuml;r die Finanzverwaltung zust&auml;ndigen obersten Landesbeh&ouml;rden den Finanz&auml;mtern zu &uuml;bertragen.&#8220; Uns dr&auml;ngt sich der Eindruck auf, da&szlig; mit dieser gro&szlig;z&uuml;gigen Offerte an die Kirchen der ehemligen DDR &#8211; und wie Sie wissen, haben sich einige Kirchen bereits f&uuml;r diese M&ouml;glichkeit des Kirchensteuereinzugs entschieden, z.B. die Synode der Evangelischen Kirche Brandenburg-Berlin &#8211; uns dr&auml;ngt sich der Eindruck auf, da&szlig; die Bundesregierung bem&uuml;ht ist, die besonderen positiven Erfahrungen der bislang v&ouml;llig unabh&auml;ngigen Kirchen, in der DDR m&ouml;glichst schnell wegzuwischen, um obrigkeitsfreundliche und wirtschaftsfreundliche Kirchen zu bekommen. Wieviel dann noch vom kirchlichen Anspruch eines W&auml;chteramtes auch gegen&uuml;ber dem neuen Staat, wieviel noch vom Auftrag der Kirchen zur konkreten Einrede, wenn es um die Sache des Friedens, der Gerechtigkeit und der Sch&ouml;pfung geht, lebendig bleiben wird, kann man am Beispiel der Kirchen in der Bundesrepublik sehen. Nun einige Anmerkungen zum Kirchensteuersystem der Bundesrepublik. &Uuml;ber die Handhabung ist heute bereits viel gesagt worden: Einzug durch den Staat und wenn n&ouml;tig, unter Einsatz staatlicher Zwangsmittel. Die Kirchensteuer ist ein f&uuml;r die Kirchen paradiesisches Finanzierungsmodell, ein bundesdeutsches Spezifikum, das es in dieser Form nur noch in einigen Schweizer Kantonen gibt. Wir halten es f&uuml;r richtig, die Kirchensteuerfinanzierung in die Hand der Kirchen wieder zur&uuml;ckzugeben. Aus folgenden Gr&uuml;nden: Die durch die Kirchensteuer mitbedingte Verflechtung von Kirche und Staat hat in der Bundesrepublik einerseits zur Privilegierung der Gro&szlig;kirchen, andererseits zu einer bedenklichen Verstaatlichung dieser Kirchen gef&uuml;hrt, zur politisch angepa&szlig;ten Volkskirche, die kaum noch als Sauerteig der positiven Ver&auml;nderung wirkt. Dadurch, da&szlig; die Gro&szlig;kirchen zum eigenen Vorteil die administrative Unterst&uuml;tzung des Staates in Anspruch nehmen, haben sie zu einem gro&szlig;en Teil ihre Unabh&auml;ngigkeit gegen&uuml;ber staatlichen Anspr&uuml;chen aufgegeben.&nbsp; Weil die Kirchensteuer von der Lohn- und Einkommenssteuer abh&auml;ngt, zahlen nur noch ein Viertel aller Kirchenmitglieder, wie Prof. Walf vorhin ausf&uuml;hrte, die Beitr&auml;ge ihrer Kirche. Es stimmt vielfach nicht, wenn von kirchlicher Seite immer wieder behauptet wird (zuletzt wieder in einem Beitrag im Rahmen einer in der &#8222;Zeit&#8220;, 40\/1990, ausgetragenen Kontroverse zur Kirchensteuer), da&szlig; &uuml;ber die Kirchensteuer alle Kirchenmitglieder zum Unterhalt ihrer Kirche beitragen. Es ist lediglich eine Minderheit, die ihre Kirche finanziert. Die Befragung der Konfessionszugeh&ouml;rigkeit durch den Arbeitgeber halten wir aus Datenschutzgr&uuml;nden f&uuml;r v&ouml;llig unzul&auml;ssig. Durch die Offenlegungspflicht der Kirchenzugeh&ouml;rigkeit vor dem Arbeitgeber k&ouml;nnen Arbeitnehmer\/-innen bei Konfessionsentscheidungen in Konflikte kommen, z.B. bleibt einem Arbeitgeber ein Kirchenaustritt niemals verborgen. Durch das Lohnabzugsverfahren werden selbst andersgl&auml;ubige oder nichtchristliche Arbeitgeber zu kostenlos arbeitenden Beauftragten der staatlich-kirchlichen Finanzverwaltung zwangsverpflichtet. Auf diese groteske Situation hat soeben Prof. Neumann hingewiesen. Im &Uuml;brigen gibt es aus unserer Sicht aus den Aussagen des Neuen Testamentes keine theologische Begr&uuml;ndung f&uuml;r den derzeit praktizierten Kirchensteuereinzug mit Staatshilfe. Aber das ist wohlgemerkt kein politisches Argument, sondern ein innerkirchliches Problem, ein Argument f&uuml;r die kritische Basis in den Kirchen, ein Argument, von dem wir hoffen, da&szlig; es in den kirchlichen Gremien verst&auml;rkt aufgegriffen wird. Selbstverst&auml;ndlich m&uuml;ssen vor einer Abschaffung der Kirchensteuer die langfristigen Alternativen gepr&uuml;ft, die Praktikabilit&auml;t anderer, kircheninterner Finanzierungsmodelle gesichert und ein angemessener &Uuml;bergangszeitraum gew&auml;hrleistet sein. Ein Blick auf unsere Nachbarl&auml;nder zeigt, da&szlig; es v&ouml;llig unterschiedliche Modelle f&uuml;r kircheneigene Beitragsverfahren gibt. Unsere Sympathie gilt dem in der ehemaligen DDR praktizierten Modell des kircheneigenen Steuereinzugs oder noch besser, dem bew&auml;hrten Freiwilligkeitsprinzip der Freikirchen, mit dem die Freikirchen in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten sehr gut leben und deshalb ganz bewu&szlig;t auf das ihnen zustehende Einzugsverfahren verzichten. Sie haben zum Teil ein weit h&ouml;heres Pro-Kopf-Einkommen als die auf die Kirchensteuer setzenden Gro&szlig;kirchen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Im Durchschnitt hat jedes Mitglied der evangelischen Landeskirche in W&uuml;rttemberg im vergangenen Jahr DM 328 an Kirchensteuer gezahlt. Damit ist die evangelische Landeskirche in W&uuml;rttemberg Spitzenreiter in Deutschland, denn der EKD-Durchschnitt lag bei DM 269. Im Vergleich dazu lag das freiwillig geleistete Pro-Kopf-Spendenaufkommen der Freikirchen weit h&ouml;her, die adventistische Freikirche in Baden&#150;W&uuml;rttemberg z.B. lag mit DM 2440 im Jahr 1989 gleich um das Neunfache &uuml;ber dem EKD-Durchschnitt. Wie die Kirchensteuer ersetzt werden soll ist letztlich die Frage, die die Kirchen in ihrer eigenen Autonomie selbst zu entscheiden haben werden. Eine Folge wird nat&uuml;rlich sein, das habe ich vorhin schon angedeutet, da&szlig; der Ersatz der Kirchensteuer durch ein eigenes Einzugsverfahren einen Schritt weg von der Volkskirche markieren wird. F&uuml;r die Aufgaben, die die Kirchen und andere freie Tr&auml;ger im Sozial-und Bildungsbereich sowie in der Arbeit f&uuml;r die Dritte Welt wahrnehmen, eine vom Vertrauen vieler Menschen getragene Arbeit, mu&szlig; der Staat die notwendigen Finanzmittel f&uuml;r Kirchen und freie Tr&auml;ger zur Verf&uuml;gung stellen. Das Wahlrecht der Bev&ouml;lkerung im Sozial- und Erziehungsbereich mu&szlig; erhalten bleiben und dort, wo noch nicht vorhanden, geschaffen werden. Werden kirchliche Einrichtungen gew&uuml;nscht, dann mu&szlig; deren Finanzierung auch gesichert werden. Eine sture Verstaatlichung sozialer Aufgaben w&auml;re in unseren Augen eine fatale Entwicklung. F&uuml;r Fl&uuml;chtlinge und Asylbewerber z.B. w&auml;re das Ersetzen der kirchlichen Sozialarbeit durch die staatliche ein Horror. Verstaatlichung und Kommerzialisierung der Altenbetreuung w&uuml;rden zu noch st&auml;rkerer Isolation und gr&ouml;&szlig;erem Pflegenotstand f&uuml;hren, als dies ohnehin schon heute der Fall ist. Wir halten es f&uuml;r richtig, wenn bei der Vergabe staatlicher Mittel an die Tr&auml;ger der Sozialarbeit endlich eine Gleichbehandlung s&auml;mtlicher sozial t&auml;tiger Gruppen, einschlie&szlig;lich der neuen sozialen Bewegungen und Selbsthilfegruppen, praktiziert wird und endlich das Subsidiarit&auml;tsprinzip verwirklicht wird. Zu den schwierigen noch zu l&ouml;senden Aufgaben in diesem Zusammenhang geh&ouml;ren aus unserer Sicht die Probleme, die aus der Monopolstellung der Kirchen in gewissen Sozialbereichen resultieren. F&uuml;r uns ist auch unklar, wie die Regelung des Tendenzschutzes f&uuml;r Bereiche ausserhalb der krichlichen Verk&uuml;ndigung&nbsp;und Seelsorge gestaltet werden soll. Unumstritten ist der Tendenzschutz f&uuml;r Verk&uuml;ndigung und Seelsorge. Schlie&szlig;lich nehmen auch DIE GR&Uuml;NEN f&uuml;r ihre Einrichtungen einen Tendenzschutz in Anspruch: Ob der Tendenzschutz hingegen f&uuml;r die Mitarbeiter\/-innen in den sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen der Kirchen aufgehoben oder durch ein abgestuftes System ersetzt werden soll, bedarf noch gr&uuml;ndlicher Er&ouml;rterung und des Dialogs mit den Betroffenen. Ohne Zweifel besteht ein &Auml;nderungsbedarf im Sinne einer Demokratisierung bei den arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Sozialbereich, die vielfach nicht dem Stand des Betriebsverfassungsgesetzes oder dem Stand der Landespersonalvertretungsgesetze entsprechen. Ich erw&auml;hne in diesem Zusammenhang nur die zahlreichen Probleme von kirchlichen Arbeitnehmer\/-innen, deren Privatleben nicht den Normen ihrer Kirche entspricht (z.B. Wiederverheiratung Geschiedener, die in katholischen Einrichtungen besch&auml;ftigt sind). Hier ist eine rasche Verbesserung der unzureichenden Arbeitnehmerrechte vonn&ouml;ten. Alle diese angesprochenen Probleme m&uuml;ssen im Zusammenhang mit der Abl&ouml;sung der Kirchensteuer und einer generellen Neuordnung der Finanzierung der Sozialarbeit und des Privatschulwesens gesehen werden. Ich m&ouml;chte schlie&szlig;en mit zwei Zitaten zum Thema Kirchensteuer. Es ist immer spannend und zugleich fruchtbar, wenn Kirchen an ihre Wurzeln und ihre eigenen Ma&szlig;st&auml;be erinnert werden. Deshalb m&ouml;chte ich den Apostel Paulus zitieren, der in 2. Korinther 9,7 eine klare Parole zur Kirchenfinanzierung verk&uuml;ndet: &#8222;Jeder gebe, wie es ihm ums Herz ist, nur nicht unlustig und aus Zwang.&#8220; Dietrich Bonhoeffer fa&szlig;te 1944 seine &Uuml;berlegungen zur Kirche in folgenden Worten zusammen: &#8222;Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie f&uuml;r andere da ist. Um einen Anfang zu machen, mu&szlig; sie alles Eigentum den Notleidenden schenken. Die Pfarrer m&uuml;ssen ausschlie&szlig;lich von den freiwilligen Gaben der Gemeinden leben, evtl. einen weltlichen Beruf aus&uuml;ben. Sie mu&szlig; an den weltlichen Aufgaben des menschlichen Gemeinschaftslebens teilnehmen, nicht herrschend, sondern helfend und dienend &#8230; Sie wird die Bedeutung des menschlichen &#8218;Vorbildes&#8216; nicht untersch&auml;tzen d&uuml;rfen, nicht durch Begriffe, sondern durch &#8218;Vorbild&#8216; bekommt ihr Wort Nachdruck und Kraft. &#8220; (Dietrich Bonhoeffer: Widerstand und Ergebung. Neuausg. M&uuml;nchen 1977, S. 41 Sf.) (1) Seit 1987 wird innerhalb der Gr&uuml;nen, beginnend in Baden-W&uuml;rttemberg, eine mitunter heftige Diskussion zum Themenkomplex Staat &#8211; Kirche &#8211; Gesellschaft gef&uuml;hrt. Im Verlauf dieser Diskussion hat es in einzelnen Bundesl&auml;ndern Parteitagsdiskussionen, Vorbereitungsgespr&auml;che innerhalb der BAG und der einzelnen LAGs Christen\/-innen bei den Gr&uuml;nen sowie anderer Gruppierungen und einen Fachkongre&szlig; am 9. 10. 1988 in Karlsruhe gegeben. Parteitagsbeschl&uuml;sse zum Thema liegen aus Bayern (19. \/11. 1. 1990 Regensburg), Berlin (Wahlplattform der AL vom Oktober 1990) und am ausf&uuml;hrlichsten aus Baden-W&uuml;rttemberg, sog. Haller Tendenzbeschlu&szlig; vom 22. 1. 1988, vor. In Baden-W&uuml;rttemberg haben in der Zwischenzeit als Folge des Haller Tendenzbeschlusses drei offizielle Gespr&auml;chsrunden zwischen Vertretern der beiden Gro&szlig;kirchen und der baden-w&uuml;rttembergischen Landespartei stattgefunden.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-allweiss\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-allweiss\\\/\",\"name\":\"Referat Allweiss Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-allweiss\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/referat-allweiss\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Staat \\\/ Religion \\\/ Weltanschauung\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Was ist uns die Kirche wert\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Referat Allweiss\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Referat Allweiss Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Referat Allweiss Archive - Humanistische Union","og_description":"Referat Werner Allweis Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wenn ich h&ouml;re, da&szlig; manche der hier vortragenden Experten sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema besch&auml;ftigen, mu&szlig; ich mich in Bescheidenheit &uuml;ben. Seit drei Jahren besch&auml;ftigen sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen bei den Gr&uuml;nen, bzw. die entsprechenden Landesarbeitsgemeinschaften, mit dem Themenkomplex Kirche, Staat und Gesellschaft. Ich m&ouml;chte an dieser Stelle nicht den spannenden Diskussionsverlauf der letzten drei Jahre wiedergeben, das k&ouml;nnen Sie, soweit es Sie interessiert, in der ausf&uuml;hrlicheren schriftlichen Stellungnahme (1)&nbsp;nachlesen, sondern ich m&ouml;chte den gegenw&auml;rtigen Diskussionsstand, den wir innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft erreicht haben, kurz erl&auml;utern. Wir betrachten es als eine legitime Aufgabe einer politischen Partei, das bestehende Staatskirchenrecht unseres Landes sowohl in seiner Verfassungsnorm als auch in der tagt&auml;glich praktizierten Wirklichkeit einer kritischen Pr&uuml;fung zu unterziehen und Entw&uuml;rfe zur Neubestimmung des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche in die politische Entscheidung einzubringen. Im Gegensatz zu anderen Parteien ist f&uuml;r uns das gegenw&auml;rtige Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche kein Tabuthema. Sie wissen ja, seit 1973\/74, als die F.D.P. ihre 14, dann sp&auml;ter 13 Kirchenthesen vorlegte, welche nach heftigen Reaktionen der Kirchen schnell wieder in der Versenkung verschwanden, hat keine politische Partei in der Bundesrepublik mehr gewagt, dieses Thema anzupacken. F&uuml;r uns steht au&szlig;er Frage, da&szlig; das gegenw&auml;rtige Verh&auml;ltnis von Kirche und Staat einer kritischen &Uuml;berpr&uuml;fung und Ver&auml;nderung bedarf. Allerdings halten wir es f&uuml;r eine unverantwortliche Einengung des politischen Diskurses, wenn dabei nur die juristischen Aspekte des Staatskirchenrechts reflektiert werden und dabei die Rolle und die Wirkung der Kirchen und der Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft, von der Hierarchie der Amtskirche bis hin zu den kirchlichen Basisgruppen, ausgeklammert bleiben. Wir sind deshalb bem&uuml;ht, die Diskussion zu erweitern, also nicht nur den juristischen Komplex zu sehen, sondern auch genau diese gesellschaftlichen Auswirkungen im Auge zu behalten. Bevor wir Ver&auml;nderungen einfordern in den politischen Gremien, wollen wir zun&auml;chst einmal die langfristigen Folgen m&ouml;glicher Ver&auml;nderungen f&uuml;r die gesamte Gesellschaft erfassen, Stichwort: Folgenabsch&auml;tzung. Uns geht es dabei keineswegs darum, die Wirkungsr&auml;ume der Kirchen einzuschr&auml;nken oder gar die Kirche in das Ghetto einer nur privaten Fr&ouml;mmigkeit abzudr&auml;ngen, im Gegenteil. Wir w&uuml;nschen uns unabh&auml;ngigere und lebendigere Kirchen und Religionsgemeinschaften ohne aufgebl&auml;hte Hierarchie und mit weniger Apparaten. Es geht uns darum, entsprechend unserem radikaldemokratischen Ansatz die Neutralit&auml;t des Staates in Glaubens- und Gewissensfragen, die Autonomie der Kirchen und die Freir&auml;ume des einzelnen Menschen in einem pluralistischen Rechtsstaat zu sichern und zu erweitern, das halten wir f&uuml;r wesentlich. Die Kirchen sollen weiterhin ihre vielf&auml;ltigen Aufgaben in der Gesellschaft leisten k&ouml;nnen, sie bleiben in der Erf&uuml;llung ihres Auftrages frei. Gleichwohl halten wir es f&uuml;r geboten, im Sinne einer Weiterentwicklung unserer Demokratie ungerechtfertigte Privilegien der Gro&szlig;kirchen und Relikte eines &uuml;berkommenen Staatskirchentums aufzuheben sowie die zahlreichen unstatthaften Verzahnungen zwischen Staat und Kirche zu entflechten. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist, Herr Prof. Neumann hat ihn angesprochen, z.B. die Milit&auml;rseelsorge. F&uuml;r uns, die Bundesarbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen, steht au&szlig;er Frage, da&szlig; die sogenannte Milit&auml;rseelsorge in ihrer jetzigen Form aufgel&ouml;st werden mu&szlig;. Wir halten es f&uuml;r ein Unding, f&uuml;r eine Verzerrung des christlichen Verk&uuml;ndigungsauftrages, wenn staatlich besoldete und qua Beamtenstatus in die Milit&auml;rmaschinerie eingebundene Milit&auml;rgeistliche Soldaten &#8222;betreuen&#8220; und daf&uuml;r vom Staat im Jahr 51,6 Mio. DM erhalten. Unabdingbar ist f&uuml;r uns, da&szlig; das freie Zugangsrecht f&uuml;r vom Staat unabh&auml;ngige kirchliche Vertreter\/innen oder Mitarbeiter\/-innen sozialer Dienste sowohl bei der Bundeswehr als auch in Strafanstalten gew&auml;hrleistet bleibt. Wir sind der Meinung, da&szlig; auch die Konkordate und Kirchenvertr&auml;ge &uuml;berpr&uuml;ft bzw. aufgehoben werden m&uuml;ssen. Dabei geht es uns vor allem darum, die politischen Klauseln in den Konkordaten zu streichen. Ich denke da vor allem an die staatliche Mitwirkung bei der Besetzung kirchlicher &Auml;mter (politische Vorbehalte). Unserer Ansicht nach hat der Staat in diesem Bereich nichts zu melden, das ist eine rein innerkirchliche Angelegenheit. Der Staat hat auch nichts dabei verloren, wenn kirchliche Bezirke neu geordnet werden. All das sind Dinge, die in den Konkordaten noch an die Mitwirkungsrechte des Staates gekoppelt sind. Wir sind sicher, da&szlig; beide Institutionen, Staat und Kirche, in ihrer Autonomie gest&auml;rkt werden, wenn diese aus dem alten Staatskirchentum stammenden Anachronismen beseitigt werden. Ich pers&ouml;nlich habe mich sehr gefreut, als ich vor drei Wochen erfahren habe, da&szlig; bei der letzten Synode der Badischen Landeskirche in Bad Herrenalb eine Mehrheit der Synodalen beschlossen hat, die Kirchenleitung zu beauftragen, den Milit&auml;rseelsorgevertrag zu k&uuml;ndigen. Ein &auml;hnlicher Vorsto&szlig; ging soeben auch von der Westf&auml;lischen Landessynode aus. Ich sehe, da&szlig; endlich bei diesem Problem innerhalb der evangelischen Kirche einiges in Bewegung geraten ist. Eindrucksvoll haben die Erfahrungen der Kirchen w&auml;hrend der Zeit des Nationalsozialismus wie auch w&auml;hrend der zeit der SED-Parteidiktatur in der fr&uuml;heren DDR gezeigt, da&szlig; Kirchen der Unabh&auml;ngigkeit vom Staat bed&uuml;rfen, um das Evangelium ohne falsche R&uuml;cksichten und Verbiegungen zu verk&uuml;ndigen, ihre Identit&auml;t zu wahren und wenn erforderlich, staatlichen Anspr&uuml;chen zu widerstehen. Nat&uuml;rlich haben wir uns auch den Einigungsvertrag sehr genau angeschaut, dieses umstrittene Vertragswerk. In dem im Einigungsvertrag enthaltenen Kirchensteuergesetz (das, wie Herr Fischer ausf&uuml;hrte, m&ouml;glicherweise ung&uuml;ltig ist, weil von der Volkskammer als Einzelgesetz nie beschlossen)&nbsp;wird den Kirchen in der ehemaligen DDR ein gro&szlig;z&uuml;giges Angebot gemacht. Ich zitiere aus &sect; 10 des Kirchensteuergesetzes der DDR, ver&ouml;ffentlicht in Anlage II des Einigungsvertrags&nbsp;zwischen der BRD und der DDR: &#8222;Auf Antrag einer Kirche ist die Verwaltung der ihr zustehenden Kirchensteuer&#8230; durch die f&uuml;r die Finanzverwaltung zust&auml;ndigen obersten Landesbeh&ouml;rden den Finanz&auml;mtern zu &uuml;bertragen.&#8220; Uns dr&auml;ngt sich der Eindruck auf, da&szlig; mit dieser gro&szlig;z&uuml;gigen Offerte an die Kirchen der ehemligen DDR &#8211; und wie Sie wissen, haben sich einige Kirchen bereits f&uuml;r diese M&ouml;glichkeit des Kirchensteuereinzugs entschieden, z.B. die Synode der Evangelischen Kirche Brandenburg-Berlin &#8211; uns dr&auml;ngt sich der Eindruck auf, da&szlig; die Bundesregierung bem&uuml;ht ist, die besonderen positiven Erfahrungen der bislang v&ouml;llig unabh&auml;ngigen Kirchen, in der DDR m&ouml;glichst schnell wegzuwischen, um obrigkeitsfreundliche und wirtschaftsfreundliche Kirchen zu bekommen. Wieviel dann noch vom kirchlichen Anspruch eines W&auml;chteramtes auch gegen&uuml;ber dem neuen Staat, wieviel noch vom Auftrag der Kirchen zur konkreten Einrede, wenn es um die Sache des Friedens, der Gerechtigkeit und der Sch&ouml;pfung geht, lebendig bleiben wird, kann man am Beispiel der Kirchen in der Bundesrepublik sehen. Nun einige Anmerkungen zum Kirchensteuersystem der Bundesrepublik. &Uuml;ber die Handhabung ist heute bereits viel gesagt worden: Einzug durch den Staat und wenn n&ouml;tig, unter Einsatz staatlicher Zwangsmittel. Die Kirchensteuer ist ein f&uuml;r die Kirchen paradiesisches Finanzierungsmodell, ein bundesdeutsches Spezifikum, das es in dieser Form nur noch in einigen Schweizer Kantonen gibt. Wir halten es f&uuml;r richtig, die Kirchensteuerfinanzierung in die Hand der Kirchen wieder zur&uuml;ckzugeben. Aus folgenden Gr&uuml;nden: Die durch die Kirchensteuer mitbedingte Verflechtung von Kirche und Staat hat in der Bundesrepublik einerseits zur Privilegierung der Gro&szlig;kirchen, andererseits zu einer bedenklichen Verstaatlichung dieser Kirchen gef&uuml;hrt, zur politisch angepa&szlig;ten Volkskirche, die kaum noch als Sauerteig der positiven Ver&auml;nderung wirkt. Dadurch, da&szlig; die Gro&szlig;kirchen zum eigenen Vorteil die administrative Unterst&uuml;tzung des Staates in Anspruch nehmen, haben sie zu einem gro&szlig;en Teil ihre Unabh&auml;ngigkeit gegen&uuml;ber staatlichen Anspr&uuml;chen aufgegeben.&nbsp; Weil die Kirchensteuer von der Lohn- und Einkommenssteuer abh&auml;ngt, zahlen nur noch ein Viertel aller Kirchenmitglieder, wie Prof. Walf vorhin ausf&uuml;hrte, die Beitr&auml;ge ihrer Kirche. Es stimmt vielfach nicht, wenn von kirchlicher Seite immer wieder behauptet wird (zuletzt wieder in einem Beitrag im Rahmen einer in der &#8222;Zeit&#8220;, 40\/1990, ausgetragenen Kontroverse zur Kirchensteuer), da&szlig; &uuml;ber die Kirchensteuer alle Kirchenmitglieder zum Unterhalt ihrer Kirche beitragen. Es ist lediglich eine Minderheit, die ihre Kirche finanziert. Die Befragung der Konfessionszugeh&ouml;rigkeit durch den Arbeitgeber halten wir aus Datenschutzgr&uuml;nden f&uuml;r v&ouml;llig unzul&auml;ssig. Durch die Offenlegungspflicht der Kirchenzugeh&ouml;rigkeit vor dem Arbeitgeber k&ouml;nnen Arbeitnehmer\/-innen bei Konfessionsentscheidungen in Konflikte kommen, z.B. bleibt einem Arbeitgeber ein Kirchenaustritt niemals verborgen. Durch das Lohnabzugsverfahren werden selbst andersgl&auml;ubige oder nichtchristliche Arbeitgeber zu kostenlos arbeitenden Beauftragten der staatlich-kirchlichen Finanzverwaltung zwangsverpflichtet. Auf diese groteske Situation hat soeben Prof. Neumann hingewiesen. Im &Uuml;brigen gibt es aus unserer Sicht aus den Aussagen des Neuen Testamentes keine theologische Begr&uuml;ndung f&uuml;r den derzeit praktizierten Kirchensteuereinzug mit Staatshilfe. Aber das ist wohlgemerkt kein politisches Argument, sondern ein innerkirchliches Problem, ein Argument f&uuml;r die kritische Basis in den Kirchen, ein Argument, von dem wir hoffen, da&szlig; es in den kirchlichen Gremien verst&auml;rkt aufgegriffen wird. Selbstverst&auml;ndlich m&uuml;ssen vor einer Abschaffung der Kirchensteuer die langfristigen Alternativen gepr&uuml;ft, die Praktikabilit&auml;t anderer, kircheninterner Finanzierungsmodelle gesichert und ein angemessener &Uuml;bergangszeitraum gew&auml;hrleistet sein. Ein Blick auf unsere Nachbarl&auml;nder zeigt, da&szlig; es v&ouml;llig unterschiedliche Modelle f&uuml;r kircheneigene Beitragsverfahren gibt. Unsere Sympathie gilt dem in der ehemaligen DDR praktizierten Modell des kircheneigenen Steuereinzugs oder noch besser, dem bew&auml;hrten Freiwilligkeitsprinzip der Freikirchen, mit dem die Freikirchen in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten sehr gut leben und deshalb ganz bewu&szlig;t auf das ihnen zustehende Einzugsverfahren verzichten. Sie haben zum Teil ein weit h&ouml;heres Pro-Kopf-Einkommen als die auf die Kirchensteuer setzenden Gro&szlig;kirchen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Im Durchschnitt hat jedes Mitglied der evangelischen Landeskirche in W&uuml;rttemberg im vergangenen Jahr DM 328 an Kirchensteuer gezahlt. Damit ist die evangelische Landeskirche in W&uuml;rttemberg Spitzenreiter in Deutschland, denn der EKD-Durchschnitt lag bei DM 269. Im Vergleich dazu lag das freiwillig geleistete Pro-Kopf-Spendenaufkommen der Freikirchen weit h&ouml;her, die adventistische Freikirche in Baden&#150;W&uuml;rttemberg z.B. lag mit DM 2440 im Jahr 1989 gleich um das Neunfache &uuml;ber dem EKD-Durchschnitt. Wie die Kirchensteuer ersetzt werden soll ist letztlich die Frage, die die Kirchen in ihrer eigenen Autonomie selbst zu entscheiden haben werden. Eine Folge wird nat&uuml;rlich sein, das habe ich vorhin schon angedeutet, da&szlig; der Ersatz der Kirchensteuer durch ein eigenes Einzugsverfahren einen Schritt weg von der Volkskirche markieren wird. F&uuml;r die Aufgaben, die die Kirchen und andere freie Tr&auml;ger im Sozial-und Bildungsbereich sowie in der Arbeit f&uuml;r die Dritte Welt wahrnehmen, eine vom Vertrauen vieler Menschen getragene Arbeit, mu&szlig; der Staat die notwendigen Finanzmittel f&uuml;r Kirchen und freie Tr&auml;ger zur Verf&uuml;gung stellen. Das Wahlrecht der Bev&ouml;lkerung im Sozial- und Erziehungsbereich mu&szlig; erhalten bleiben und dort, wo noch nicht vorhanden, geschaffen werden. Werden kirchliche Einrichtungen gew&uuml;nscht, dann mu&szlig; deren Finanzierung auch gesichert werden. Eine sture Verstaatlichung sozialer Aufgaben w&auml;re in unseren Augen eine fatale Entwicklung. F&uuml;r Fl&uuml;chtlinge und Asylbewerber z.B. w&auml;re das Ersetzen der kirchlichen Sozialarbeit durch die staatliche ein Horror. Verstaatlichung und Kommerzialisierung der Altenbetreuung w&uuml;rden zu noch st&auml;rkerer Isolation und gr&ouml;&szlig;erem Pflegenotstand f&uuml;hren, als dies ohnehin schon heute der Fall ist. Wir halten es f&uuml;r richtig, wenn bei der Vergabe staatlicher Mittel an die Tr&auml;ger der Sozialarbeit endlich eine Gleichbehandlung s&auml;mtlicher sozial t&auml;tiger Gruppen, einschlie&szlig;lich der neuen sozialen Bewegungen und Selbsthilfegruppen, praktiziert wird und endlich das Subsidiarit&auml;tsprinzip verwirklicht wird. Zu den schwierigen noch zu l&ouml;senden Aufgaben in diesem Zusammenhang geh&ouml;ren aus unserer Sicht die Probleme, die aus der Monopolstellung der Kirchen in gewissen Sozialbereichen resultieren. F&uuml;r uns ist auch unklar, wie die Regelung des Tendenzschutzes f&uuml;r Bereiche ausserhalb der krichlichen Verk&uuml;ndigung&nbsp;und Seelsorge gestaltet werden soll. Unumstritten ist der Tendenzschutz f&uuml;r Verk&uuml;ndigung und Seelsorge. Schlie&szlig;lich nehmen auch DIE GR&Uuml;NEN f&uuml;r ihre Einrichtungen einen Tendenzschutz in Anspruch: Ob der Tendenzschutz hingegen f&uuml;r die Mitarbeiter\/-innen in den sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen der Kirchen aufgehoben oder durch ein abgestuftes System ersetzt werden soll, bedarf noch gr&uuml;ndlicher Er&ouml;rterung und des Dialogs mit den Betroffenen. Ohne Zweifel besteht ein &Auml;nderungsbedarf im Sinne einer Demokratisierung bei den arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Sozialbereich, die vielfach nicht dem Stand des Betriebsverfassungsgesetzes oder dem Stand der Landespersonalvertretungsgesetze entsprechen. Ich erw&auml;hne in diesem Zusammenhang nur die zahlreichen Probleme von kirchlichen Arbeitnehmer\/-innen, deren Privatleben nicht den Normen ihrer Kirche entspricht (z.B. Wiederverheiratung Geschiedener, die in katholischen Einrichtungen besch&auml;ftigt sind). Hier ist eine rasche Verbesserung der unzureichenden Arbeitnehmerrechte vonn&ouml;ten. Alle diese angesprochenen Probleme m&uuml;ssen im Zusammenhang mit der Abl&ouml;sung der Kirchensteuer und einer generellen Neuordnung der Finanzierung der Sozialarbeit und des Privatschulwesens gesehen werden. Ich m&ouml;chte schlie&szlig;en mit zwei Zitaten zum Thema Kirchensteuer. Es ist immer spannend und zugleich fruchtbar, wenn Kirchen an ihre Wurzeln und ihre eigenen Ma&szlig;st&auml;be erinnert werden. Deshalb m&ouml;chte ich den Apostel Paulus zitieren, der in 2. Korinther 9,7 eine klare Parole zur Kirchenfinanzierung verk&uuml;ndet: &#8222;Jeder gebe, wie es ihm ums Herz ist, nur nicht unlustig und aus Zwang.&#8220; Dietrich Bonhoeffer fa&szlig;te 1944 seine &Uuml;berlegungen zur Kirche in folgenden Worten zusammen: &#8222;Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie f&uuml;r andere da ist. Um einen Anfang zu machen, mu&szlig; sie alles Eigentum den Notleidenden schenken. Die Pfarrer m&uuml;ssen ausschlie&szlig;lich von den freiwilligen Gaben der Gemeinden leben, evtl. einen weltlichen Beruf aus&uuml;ben. Sie mu&szlig; an den weltlichen Aufgaben des menschlichen Gemeinschaftslebens teilnehmen, nicht herrschend, sondern helfend und dienend &#8230; Sie wird die Bedeutung des menschlichen &#8218;Vorbildes&#8216; nicht untersch&auml;tzen d&uuml;rfen, nicht durch Begriffe, sondern durch &#8218;Vorbild&#8216; bekommt ihr Wort Nachdruck und Kraft. &#8220; (Dietrich Bonhoeffer: Widerstand und Ergebung. Neuausg. M&uuml;nchen 1977, S. 41 Sf.) (1) Seit 1987 wird innerhalb der Gr&uuml;nen, beginnend in Baden-W&uuml;rttemberg, eine mitunter heftige Diskussion zum Themenkomplex Staat &#8211; Kirche &#8211; Gesellschaft gef&uuml;hrt. Im Verlauf dieser Diskussion hat es in einzelnen Bundesl&auml;ndern Parteitagsdiskussionen, Vorbereitungsgespr&auml;che innerhalb der BAG und der einzelnen LAGs Christen\/-innen bei den Gr&uuml;nen sowie anderer Gruppierungen und einen Fachkongre&szlig; am 9. 10. 1988 in Karlsruhe gegeben. Parteitagsbeschl&uuml;sse zum Thema liegen aus Bayern (19. \/11. 1. 1990 Regensburg), Berlin (Wahlplattform der AL vom Oktober 1990) und am ausf&uuml;hrlichsten aus Baden-W&uuml;rttemberg, sog. Haller Tendenzbeschlu&szlig; vom 22. 1. 1988, vor. In Baden-W&uuml;rttemberg haben in der Zwischenzeit als Folge des Haller Tendenzbeschlusses drei offizielle Gespr&auml;chsrunden zwischen Vertretern der beiden Gro&szlig;kirchen und der baden-w&uuml;rttembergischen Landespartei stattgefunden.","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/","name":"Referat Allweiss Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/referat-allweiss\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Staat \/ Religion \/ Weltanschauung","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Was ist uns die Kirche wert","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Referat Allweiss"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/75","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/19"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/presse?categories=75"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/termin?categories=75"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation?categories=75"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema?categories=75"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}