{"id":81,"count":0,"description":"Frau Nickels:\n\nWir haben jetzt schon viel diskutiert. Uns war klar, da&szlig; es nich m&ouml;glich ist, das, was wir heute an interessanten Fakten und auch Erfahrungen zu h&ouml;ren kriegen, auf den Punkt zu bringen. Uns war abe sehr wichtig, da&szlig; wir sachkundige Referenten hatten, die seit Jahrei in der Problematik drin sind, um noch einmal einen wirklich breiter Problemaufri&szlig; zu haben.\n\nWeil dieses Fachgespr&auml;ch von der Gr&uuml;nen Bundestagsfraktion unter Mithilfe der HUMANISTISCHEN UNION organisiert worden ist, ist klar, da&szlig; f&uuml;r uns besonders wichtig war, auch Eingriffsm&ouml;glichkeiten in der jetzigen politischen Debatte und f&uuml;r den Handlungsspielraum, der im Augenblick politisch gegeben ist und der auch ausgef&uuml;llt werden mu&szlig;, noch einmal Anregungen zu bekommen, damit dieses Handlungsfeld nicht einfach so, wie das bisher Praxis war beim Einigungsvertrag, sang- und klanglos an einem vorbeirauscht.\n\nHerr Prof. Herrmann hat in seinem Statement schon gesagt, er sieht dieses Fachgespr&auml;ch als einen Versuch an, er zweifelt allerdings, ob das etwas bringt. Ich denke, wir wissen auch nicht, ob man tats&auml;chlich indem unglaublichen Strom, der jetzt ganz schnell in Gang gesetzt worden ist, noch viel aufhalten kann, aber wir wollen gucken, wo Punkte sind, wo man vielleicht Konsense hinbekommt, in der innerkirchlichen Opposition, bei den B&uuml;rgerrechtsbewegungen und -organisationen, wo man sich gemeinsam verst&auml;ndigen kann, Alternativen aufzuzeigen.\n\nAus den paar Stunden, die wir jetzt hier zusammensitzen, ist meiner Meinung nach als erste wichtige Frage abzuleiten: <i>Was ist eigentlich der Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft<\/i>, oder was ist die Rolle, die die Kirchen in der Gesellschaft spielen? Sollen die Kirchen auch auf dem Boden der Verfassung hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wollen sie das? Oder sind sie verpflichtet, aufgrund ihres eigenen Selbstverst&auml;ndnisses und aufgrund der Verfassung, Glaubens- und Gewissensfreiheit einen Handlungsspielraum zu erm&ouml;glichen und hei&szlig;t das dann nicht auch, sich aus hoheitlichen Aufgaben zur&uuml;ckzuziehen? Das ist die erste Frage, die ist auch hier andiskutiert worden im Zusammenhang mit diesem Begriff K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts.\n\nDann sind hier auch Verfassungsartikel problematisiert worden, Art. 4, Art. 3, also auch das Gleichbehandlungsgebot, negative und positive Glaubens- und Bekenntnisfreiheit - ganz wichtig und das gerade unter dem Gesichtspunkt, da&szlig; Deutschland sich erheblich ver&auml;ndert. Es kommt ein gro&szlig;er Teil dazu, wo eben die Verh&auml;ltnisse genau umgekehrt sind wie bei uns, wo der &uuml;bergro&szlig;e Anteil der Menschen nicht konfessionell gebunden ist. Und wo, das was an Problemen bei uns schon da war aus verfassungsrechtlicher Sicht, auch aus Sicht von dem eigentlichen Verk&uuml;ndigungsauftrag der Kirchen, sich jetzt noch einmal zuspitzt und, ganz besonders, die Verfassungsproblematik des jetzigen Zustands zus&auml;tzlich schwieriger und unertr&auml;glicher wird. Das ist der zweite Punkt.\n\nUnd der dritte Punkt&nbsp;ist dann der, wo Sie, liebe Anwesende M&ouml;glichkeiten sehen, ohne sich zu verzetteln in die jetzige Debatte wirkungsvoll einzugreifen, auch im Hinblick auf die Verfassungsdebatte der L&auml;nder - auch in der Kritik des Staatsvertrages, wo wir ja heute schon einiges zu geh&ouml;rt haben - und zwar innerhalb und au&szlig;erhalb der Kirchen.\n\nF&uuml;r eine sp&auml;tere Debatte w&auml;re wichtig zu diskutieren, wie nach einer Entscheidung f&uuml;r eine Trennung von Kirche und Staat, f&uuml;r eine Aufhebung der Kirchensteuer eigentlich das Procedere aussehen soll. Dazu geh&ouml;rt die Frage der &Uuml;bergangszeiten. Wie soll man sicherstellen, da&szlig; nicht in bestimmten Sektoren eine Verstaatlichung passiert? Wie kann man sicherstellen, da&szlig; eine Gleichstellung aller sozialen Anbieter gew&auml;hrleistet ist?\n\nWobei ich denke, da&szlig; wir heute schon ein St&uuml;ck weit die Art einer anderen Finanzierung mitdiskutieren k&ouml;nnen. Ich glaube, Herr Prof. Neumann, Herr Fischer, Herr Walf, alle haben dazu einiges mit eingebracht. Die italienische Praxis finde ich pers&ouml;nlich sehr beispielhaft, die ja 1984 zwischen Italien und dem Vatikan beschlossen wurde und die ab 1990 gilt, wo ein Finanzierungsmodell gew&auml;hlt wurde, was ein Ansatz ist, nicht nur die Kirchen auf die Grundlage der Verfassung zu stellen, auf ihre eigenen F&uuml;&szlig;e zu stellen, sondern auch eine M&ouml;glichkeit f&uuml;r die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, steuern zu bestimmen f&uuml;r soziale Zwecke ihrer eigenen Wahl. Und zwar ist das so, da&szlig; in Italien die M&ouml;glichkeit besteht; 0,8 % dessen, was sie an Steuern zu zahlen haben, f&uuml;r soziale Zwecke zu bestimmen, entweder f&uuml;r die Kirche oder andere soziale Zwecke. Interessant ist bei diesem Modell auch der Aspekt, dar&uuml;ber ein St&uuml;ck weit B&uuml;rger- und B&uuml;rgerinnenrechte innerhalb und au&szlig;erhalb der Kirche - das ist sehr wichtig - etablieren zu k&ouml;nnen.\n\nMir scheint es &uuml;berhaupt so zu sein, da&szlig; das, was in der Kirche zur Zeit an Diskussionen passiert, sehr viel &Auml;hnlichkeit mit den gesellschaftlichen Debatten hat. Da geht es um Freiheitsrechte und Mitbestimmungs- und Teilhaberechte der Basis. Es ist auch kein Zufall, da&szlig; gerade jetzt in diese Debatte &uuml;ber die ehemaligen DDR-Kirchen vor allem die Basis sehr stark hineinkommt.\n\nIch bitte Sie jetzt um Fragen und Statements, speziell bezogen auf die jetzige Verfassungsdebatte, Kirchensteuer, Alternativen, und wie Sie sich die vorstellen.\n\n<i>Prof. Dr. Ulrich Klug:<\/i>\n\nFrau Vorsitzende, meine Damen und Herren. Ich spreche f&uuml;r keine politische Gruppe hier im Augenblick, sondern habe das Gef&uuml;hl, da&szlig; meine Basis die Humanistische Union ist, wobei ich aber sofort zu unterstreichen habe, da&szlig; ich nicht irgendeine Vollmacht habe, f&uuml;r die Humanistische Union als solche eine Meinung vorzutragen, sondern da nur auf meiner eigenen Basis aufbauen kann. Ich hoffe, da&szlig; ich nichts wiederhole, sonst bitte ich, mich energisch zu unterbrechen.\n\nIch f&uuml;hle mich verpflichtet, noch einmal zur&uuml;ckzugreifen auf die Grundlagenproblematik, weil sie dann auch zur verfassungsrechtlichen Diskussion f&uuml;hrt. Da mu&szlig; ich zun&auml;chst einmal sagen, da&szlig; man sich doch in Erinnerung zur&uuml;ckrufen sollte, da&szlig; ja alle Religionen besondere Ausformungen von Weltanschauungen mit Bekenntnisstruktur sind, eine philosophische These, die ich jetzt nicht weiter vertiefen will, so da&szlig; also hier schon ganz bei der Basis des Verfassungsrechts eine Ungleichheit, eine Intoleranz entsteht - wie Sie ja, wie ich dem entnommen habe, was inzwischen ausgef&uuml;hrt wurde, beim &ouml;ffentlich-rechtlichen Status der Kirchen schon zur Sprache gebracht haben. Ich habe gelegentlich, allerdings bisher mehr rhetorisch, vorgeschlagen, den Freidenkern, dann den Vereinigungen von Glaubenslosen und den anderen Vereinigungen von Atheisten auch den &ouml;ffentlich-rechtlichen Status zu geben, um Gleichheitsprinzipien zu realisieren. Man sollte so etwas einmal in die Diskussion bringen: Unsere Gesellschaft ist so einseitig strukturiert, da&szlig; so wichtige Toleranzprinzipien gar nicht mehr recht zur Sprache kommen. Dabei wird dann vergessen, da&szlig; das Gleichheitsprinzip verletzt wird, durch die Kirchensteuer, die eine Bevorzugung einer bestimmten Weltanschauungsgruppe ist. Man sollte sich wirklich einmal fragen, was w&auml;re denn eigentlich in unserer Gesellschaft f&uuml;r ein Wirbelwind entstanden, wenn man sagen w&uuml;rde, auch die Vereinigungen glaubensloser Gruppen h&auml;tten einen Anspruch auf Beitragseinziehung &uuml;ber den Staat.\n\nIm Grunde genommen leben wir mit einem Verfassungsrecht und in einer Verfassungspraxis, bei der es Rangordnungen gibt, und damit wird die Menschenw&uuml;rde auch verletzt, weil hier die Gl&auml;ubigen in einer erstaunlichen Weise bevorzugt werden. Das ist keine Fairne&szlig;struktur in unserer Gesellschaft und in unserem Staat. Vorhin wurde sehr eindrucksvoll die These vertreten, religi&ouml;se Positionen brechen aus der Gesellschaft auf. Sicher richtig. Nur auch Positionen atheistischer, agnostischer und glaubensloser Tendenzen brechen ebenso aus der Gesellschaft auf, etwa beim Anblick der Mordmaschinen von Auschwitz und Treblinka und anderen, die den Religi&ouml;sen Schwierigkeiten machen. Das also als Fazit.\n\nDas Grundgesetz wird nicht konsequent durchgehalten durch die Kirchensteuer wegen der Gleichheitsprinzipsverletzung. Und das nicht blo&szlig; in so formalrechtlicher Weise wie eben bei der &ouml;ffentlich-rechtlichen K&ouml;rperschaftsstruktur und auch noch nicht einmal alleine durch die Kirchensteuerproblematik, sondern hier ist eine ganz prinzipielle Intoleranz und Ungleichheit in der Gesellschaftspraxis erkennbar, und wenn man die unterstreicht, meine ich, da&szlig; man Teilschritte eher begr&uuml;nden kann, weil man hier die M&ouml;glichkeit hat, &uuml;ber rechts- und staatsphilosophische Positionen, das, was noch mehr aus positiv-rechtlicher Position hergeleitet wird, zu unterstreichen.\n\nLassen Sie mich noch zwei Dinge aus der Praxis erw&auml;hnen. Ich habe damals als Mitglied des Bundesrats auch bei der Formulierung des Strafvollzugsrechts einiges einbringen k&ouml;nnen. Da spielt ja die Weltanschauungsbetreuung in den Gef&auml;ngnissen auch eine Rolle. Ich bitte mal gelegentlich nachzupr&uuml;fen, in welchen Gef&auml;ngnissen der Bundesrepublik auch eine Weltanschauungsbetreuung neben der religi&ouml;sen Betreuung m&ouml;glich ist.\n\n<i>Christa Nickels:<\/i>\n\nIch habe noch nie Weltanschauungsbetreuung in einem Gef&auml;ngnis erlebt, und ich kenne viele auch von innen.\n\n<i>Prof. Dr. Ulrich Klug:<\/i>\n\nJa also, auch die Gef&auml;ngnisse, die ich kenne, kennen nur diese einseitige Betreuung auf religi&ouml;ser Basis, obwohl es in den Strafvollzugsnormen inzwischen teilweise eingebracht ist - ich habe das in Hamburg seinerzeit versucht, was daraus weiter geworden ist, wei&szlig; ich nun nicht mehr. Dann noch ein letzter Hinweis zu dem Begriff Hierarchie der Rechte.\n\nEs kann f&uuml;r einen philosophischen Aspekt &uuml;berhaupt gar kein Zweifel sein, da&szlig; die europ&auml;ischen Menschenrechtsnormen h&ouml;heren Rang haben als die nationalen Verfassungsnormen. Aber was hier in der Bundesrepublik sich eigentlich noch gar nicht so richtig durchgesetzt hat, ist, da&szlig; wir auch Weltmenschenrechte haben in ratifizierten Menschenrechtskonventionen und da&szlig; diese nat&uuml;rlich wieder vorgehen, den regionalen Menschenrechtskonventionen. In diesen ist selbstverst&auml;ndlich auch der Schutz religi&ouml;ser und nichtreligi&ouml;ser Bekenntnisse verankert mit dem h&ouml;chsten Rang, den es &uuml;berhaupt in unserem Rechtssystem geben kann, und selbstverst&auml;ndlich v&ouml;llig losgel&ouml;st von religi&ouml;sen Begr&uuml;ndungspositionen, denn das sind Weltrechtsnormen, die ja nat&uuml;rlich f&uuml;r alle Menschen mit religi&ouml;sen &Uuml;berzeugungen der verschiedensten Art sowie den Glaubenslosen einen Schutz gew&auml;hren. Diese drei Punkte wollte ich nur noch einmal zur Sprache bringen.\n\n<i>Herr Halfmann, Komitee Christenrechte in der Kirche:<\/i>\n\nIch m&ouml;chte darauf aufmerksam machen, da&szlig; in der Diskussion gerade mit Kirchen, vor allem der Katholischen Kirche, immer das Stichwort \"Subsidiarit&auml;t\" eine Rolle spielt. Die Kirchen legen, und ich denke sehr zu Recht, Wert darauf, da&szlig; dieses gute Prinzip der katholischen Soziallehre nicht verletzt wird. Wenn beispielsweise in Baden-W&uuml;rttemberg 75 % der Kinderg&auml;rten in katholischer Tr&auml;gerschaft sind, in manchen Bereichen des beginnenden M&uuml;nsterlandes - wir kommen aus Haltern - sogar 100 %, dann werden auf der Basis des Subsidiarit&auml;tsprinzips Monopole der Kirchen, im Bereich Kinderg&auml;rten und soziale Dienste, errichtet.\n\nIch will nur ganz kurz etwas sagen zu der Frage Subsidiarit&auml;t, die Sie angesprochen haben. Frau Nickels hatte, wie sie das ausf&uuml;hrten &uuml;ber die katholische Soziallehre gesagt, die heutige Praxis ist eine Perversion. Ich kann das eigentlich auch nur so bezeichnen. Ich m&ouml;chte nur auf einen Mythos aufmerksam machen. Den Mythos von der katholischen Soziallehre, die das Subsidiarit&auml;tsprinzips entdeckt hat. Das ist nicht wahr, historisch wenigstens ist es nicht wahr, sondern es waren, man h&ouml;re und staune, die deutschen Liberalen, die in der Paulskirchenzeit diesen Grundsatz der Subsidiarit&auml;t, der nichts anderes bedeutete, als das die untere, kleinere Einheit, die etwas machen kann, dazu von der n&auml;chsth&ouml;heren instandgesetzt werden soll. Diesen Grundsatz haben damals die Katholiken in den verschiedenen katholischen Casinos der Paulskirchenatmosph&auml;re aufgegriffen, haben ihn dann als politisches Programm der Zentrums-Partei &uuml;bernommen, und von dort ist die Idee dann weiter tradiert worden und von Prof. Gundlach, dem Jesuiten, dann in quadragesimo anno als katholisches Sozialprinzip weltweit, urbi et orbi, verk&uuml;ndet worden, mit der Tendenz zu sagen, die kleinere Einheit sind wir, n&auml;mlich die Kirche und die Familie, die jetzt unten etwas tut.\n\nWir haben ja heute die aberwitzige Situation, da&szlig; riesengro&szlig;e Verb&auml;nde wie Diakonie- und Caritasverband die kleinen subsidi&auml;ren Einheiten sind. Und wenn Sie das Sozialhilfegesetz sehen, sind auch noch die Kirchen sozusagen gleich mit hineingenommen in die Pflicht. Und wenn Sie als betroffene Eltern eine Krabbelgruppe oder einen Kindergarten installieren wollen, dann ist Subsidiariti&auml;t pass&eacute;, dann m&uuml;ssen Sie sich praktisch an irgendeine dieser Organisationen anschlie&szlig;en. Das ist also wirklich eine totale Umkehrung.\n\nUnd die evangelische Soziallehre hat ja auch bis in die 60er, 70er Jahre hinein diesen Grundsatz eigentlich nie rezipiert, und wenn er rezipiert worden ist, dann ist er interessanterweise von der katholisch ausgerichteten evangelischen Staatskirchenrechtslehre nachher &uuml;bernommen worden in den Bereich der Sozialpolitik. Ich kenne die evangelische Soziallehre nicht so gut, da&szlig; ich dar&uuml;ber jetzt eine allgemeine Aussage machen kann, aber diejenigen Kollegen, die in dem Bereich arbeiten, gehen damit sehr behutsam um.\n\nDas ist wirklich ein katholisch-politisch besetzter Begriff nun in unserem Sozialsystem, weil es f&uuml;r den Staat in vielen Bereichen auch sehr praktisch ist, da&szlig; er Bereiche, die f&uuml;r ihn prek&auml;r sind, abgeben kann - dar&uuml;ber haben die Wohlfahrtsverb&auml;nde auch nicht nachgedacht, was sie sich damit eigentlich einhandeln, denn f&uuml;r die Leute ist, wenn sie zu einer Beratungsstelle gehen oder zu einer Jugendhilfsstelle im Grunde egal, ob das Wohlfahrtsamt ist, Sozialamt ist oder Jugendbeh&ouml;rde oder von einer dieser kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen. Die Kirchen stehen hier tats&auml;chlich stellvertretend, auch als Pr&uuml;gelknaben teilweise, f&uuml;r die staatliche Sozialpolitik ein. Diesen Gedanken der Subsidiarit&auml;t sollte man wirklich einmal politisch wieder vom Kopf auf die F&uuml;&szlig;e stellen und dahin stellen, wo er eigentlich hingeh&ouml;rt. Ich finde, es wird mit diesem Begriff schlechthin Schindluder getrieben, der im Ernst auch mit der eigentlichen katholischen Soziallehre von quadragesimo anno nichts mehr zu tun hat.\n\n<i>Erwin Fischer:<\/i>\n\nZum Subsidiarit&auml;tsprinzip ist noch folgendes Rechtliche auszuf&uuml;hren. N&auml;mlich, in &sect; 5 des Jugendwohlfahrtsgesetzes steht, und das gilt noch bis zum Jahresende, da&szlig;, wenn kirchliche Einrichtungen auf dem Gebiet der Krankenh&auml;user, Kinderg&auml;rten da sind, davon abzusehen ist, da&szlig; die Kommunen eigene Kinderg&auml;rten usw. errichten. Ab 1. Januar ist das zu meinem Erstaunen aufgehoben worden, anstelle des \"ist\" = \"mu&szlig;\" hei&szlig;t es jetzt nur \"soll\". Das ist angeglichen worden dem Sozialhilfegesetz, in dem immer schon stand, wenn kirchliche Einrichtungen da sind oder Tr&auml;ger anderer Wohlfahrtsverb&auml;nde, die spielen aber keine so gro&szlig;e Rolle in der Praxis, dann mu&szlig; abgesehen werden. Das ist nat&uuml;rlich ein krasser Versto&szlig; gewesen im Jugendwohlfahrtsgesetz gegen Art. 4 GG, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Wieso das pl&ouml;tzlich so un&uuml;bersichtlich abge&auml;ndert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls ist es seit Juni 1990 abge&auml;ndert worden. Das tritt am 1. Januar 1991 in Kraft und zwar dadurch, da&szlig; man das Jugendwohlfahrtsgesetz in das neue Sozialgesetzbuch eingef&uuml;gt hat, als Band 8, und da ist aus dem \"mu&szlig;\" ein \"soll\" entstanden. Also immerhin ein gewisser Fortschritt, aber bisher war es eben einfach unm&ouml;glich, da&szlig; Eltern ihre Kinder in einem neutralen Kindergarten haben wollten, die haben einfach keinen gefunden.\n\n<i>Angelika Ludwig, Alternative Liste, Gr&uuml;ne, Berlin:<\/i>\n\nIch m&ouml;chte es erst einmal begr&uuml;&szlig;en, da&szlig; diese Diskussion stattfindet. Wir hatten eine Diskussion auch innerhalb der AL dazu und haben in unserer Wahlplattform einen Passus, der sich an den Vorschl&auml;gen von Herrn Fischer zur Neuregelung des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche orientiert. Dabei haben wir aber auch festgestellt, da&szlig; da noch ganz erheblicher Diskussionsbedarf in Berlin besteht.\n\nDie BRD ist nicht nur bei den Heimpl&auml;tzen f&uuml;r Alte, sondern auch bei den Kindergarten- und Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tze, da sind wir auch europaweit das Schlu&szlig;licht. Zu Herrn Allweiss von der Bundesarbeitsgemeinschaft Christen der Gr&uuml;nen, es besteht eine erhebliche Korrelation zwischen den Gegenden, wo es nur konfessionelle Kinderg&auml;rten gibt, dort ist die Versorgung mit Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tzen besonders schlecht, und St&auml;dten wie Berlin, wo diese Versorgung haupts&auml;chlich kommunal geregelt ist. Dort haben wir eine erheblich bessere Versorgung. Man kann daher nicht sagen, da&szlig; dort, wo die Kirchen die Versorgung &uuml;bernommen haben, diese besser sei.\n\nLassen Sie mich noch etwas aus der Sicht von Frauen hinzuf&uuml;gen: Mir ist der Fall einer Frau bekannt, die im Raum Biberach als Erzieherin arbeitete, das zweite Kind bekam und dann mit der Begr&uuml;ndung gek&uuml;ndigt wurde, als christlich erziehende Mutter sei sie ab sofort f&uuml;r ihre Kinder zust&auml;ndig und k&ouml;nne nicht mehr ganztags arbeiten. Das als Beispiel f&uuml;r die Art und Weise, wie hier mit Frauen in der Kirche umgegangen wird. Ich m&ouml;chte noch, ein weiteres Beispiel anf&uuml;hren. In einem Arbeitsvertrag mit der Katholischen Kirche steht, da&szlig; Diskrepanzen im Arbeitsverh&auml;ltnis im christlichen Sinne zu regeln sind. Zu diesem Zweck steht dann ein Rechtsberater zur Verf&uuml;gung, der von der Kirche beauftragt wurde. In dem Moment, wo diese Frau dann eine Rechtsberatung von au&szlig;erhalb hinzugezogen hatte, wurde ihr gesagt, das Vertrauensverh&auml;ltnis sei damit gest&ouml;rt, weil sie es nicht im christlichen Sinne innerhalb der Kirche geregelt habe, was erst recht einen K&uuml;ndigungsgrund darstellte. Dies noch einmal zur rechtlichen Absicherung von M&uuml;ttern in Arbeitsverh&auml;ltnissen mit der Kirche. Im l&auml;ndlichen Raum, wo es keine anderen Arbeitspl&auml;tze f&uuml;r eine Erzieherin gibt, kommt das f&uuml;r diese Frauen einem Berufsverbot gleich. - Das war ein eheliches Kind. - So sieht die Praxis in bestimmten Gegenden aus.\n\nMeine Frage an Herrn Neumann: Sie sagen, f&uuml;r Soldaten sei die Milit&auml;rseelsorge Pflicht; gilt diese Pflicht auch f&uuml;r konfessionsfreie Menschen?\n\n<i>Prof. Dr. Johannes Neumann:<\/i>\n\nDer lebenskundliche Unterricht und die Eidesbelehrung ist f&uuml;r alle Soldaten Pflicht. Die Soldaten haben nicht, wie der Sch&uuml;ler im Religionsunterricht, die M&ouml;glichkeit sich abzumelden, sondern lebenskundlicher Unterricht ist eine Pflichtveranstaltung der Bundeswehr, nicht der jeweiligen Kirche. Und es ist auch austauschbar, ob das der evang. oder der kath. Milit&auml;rpfarrer macht - sinnvollerweise. Aber hier bedient sich nun tats&auml;chlich der Staat, der demokratische Staat, der im Namen des Volkes Recht spricht, bedient sich auf der anderen Seite der Legitimation eines Gottes f&uuml;r praktisch seine Truppe. Das finde ich ist eine Sache, die schon gar nichts mehr mit Privilegien zu tun, sondern ganz<i> <\/i>schlicht einfach eine Vermengung darstellt von religi&ouml;sem und staatlichem Bereich in guter alter staatlicher Manier, als noch Thron und Altar eine Einheit waren.\n\n<i>Werner Allweiss:<\/i>\n\nEs gibt noch eine Variante in den Kasernen, die sieht so aus. Wer sich partout weigert an diesem Unterricht teilzunehmen, der kann in dieser Zeit Panzer waschen.\n\n<i>Herr Rieser, Bund freier religi&ouml;ser Gemeinden Deutschland:<\/i>\n\nIch wollte noch einmal auf das zur&uuml;ckkommen, was Herr Kollege Klug vorhin gesagt hat. Wir sind eine Vereinigung freier Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der ganzen Bundesrepublik, und ich kann das ruhig sagen, wir sind die gr&ouml;&szlig;te staatlich anerkannte freie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft in der Bundesrepublik. Man sollte einiges tun in den Parteien, damit die Menschen und deren Grundrechte immer wieder verteidigt werden, gerade unserer religi&ouml;ser und weltanschaulicher Pluralismus. Herr B&ouml;tsch, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, leistete sich die Aussage, die DDR sei ein Missionsstand wie halb Afrika und es w&auml;re sehr hilfreich, wenn unser Bundespr&auml;sident zu diesem Thema etwas sagen und die Werte des Christentums im weitesten Sinne darlegen w&uuml;rde. B&ouml;tsch hat n&auml;mlich furchtbare Angst, da&szlig; sich dr&uuml;ben eine Alternative auftut zu Kommunion und zu Konfirmation und zwar in der Form einer Jugendweihe, Jugendfeier, wie sie bei uns schon seit &uuml;ber 100 Jahren durchgef&uuml;hrt wird. Es gibt also freigeistige Jugendweihen, die aus der Arbeiterbewegung entstanden, und es gibt jetzt eine Fortf&uuml;hrung der Jugendweihen in der DDR, die selbstverst&auml;ndlich anders durchgef&uuml;hrt werden als unter dem SED-Regime. Das ist den Gespr&auml;chen zu entnehmen, die wir mit Vertretern dieser Gruppierung gef&uuml;hrt haben. Wenn hier immer wieder aus der christlichen Sicht argumentiert wird, das sei etwas Schlechtes, ist das be&auml;ngstigend.\n\nEine Frage habe ich an Herrn Fischer zur Entwicklung der Milit&auml;rseelsorge. Gibt es da irgendwelche Verfahren, die anh&auml;nglich sind bei den Gerichten? Sehr erfreulich fand ich die Information von Herrn Allweiss, da&szlig; die badische Synode Sich daf&uuml;r eingesetzt hat, den Milit&auml;rseelsorgevertrag zu k&uuml;ndigen. Es geht dem Buch von Herrn Herrmann zufolge immerhin um Betr&auml;ge in H&ouml;he von 80 bis 90 Millionen DM im Jahr. Ich meine, da&szlig; andere Organisationen, die au&szlig;erhalb der Kirche stehen, ebenso unterst&uuml;tzt werden sollten f&uuml;r ihre Aufgaben wie die Kirche. Nach meiner Einsch&auml;tzung gibt es verschiedene Modelle, aber wir sind anscheinend noch nicht soweit.\n\nNoch eine Frage an Herrn Walf. Habe ich Sie richtig verstanden, da&szlig; nur 25 % der Kirchenangeh&ouml;rigen Kirchensteuer zahlen und 75 % zahlen keine Kirchensteuer?\n\nUnd dann noch eine letzte Bitte an Herrn Allweiss. K&ouml;nnen Sie vielleicht noch einmal die Korinther-Textstelle genau angeben? Ich w&uuml;rde das gerne in unserem Bundesorgan \"Der Humanist\" verwenden.\n\n<i>Prof. Dr. Knut Walf:<\/i>\n\nHerr Reiser, Sie haben richtig geh&ouml;rt mit diesem Viertel. Es ist ja auch best&auml;tigt worden hier durch den Kollegen. Es sind faktisch nur ein Viertel der Kirchenangeh&ouml;rigen, die eben auch Kirchensteuer zahlen, die anderen kriegen es gro&szlig;enteils zur&uuml;ckgezahlt oder sind &uuml;berhaupt nicht dazu verpflichtet.\n\n<i>Prof. Dr. Knut Walf:<\/i>\n\nDie Einkommensgrenze liegt zu tief. Aber wir haben ja auch heute mehrmals die DDR erw&auml;hnt und die Einf&uuml;hrung der Kirchensteuer in der DDR. Wenn Sie sich erinnern, ich habe in meinen Ausf&uuml;hrungen ganz kurz auch erw&auml;hnt, den Haushalt der Erzdi&ouml;zese M&uuml;nchen und Freising von diesem Jahr. Nun h&ouml;ren Sie sich mal an, wie nach der Vorstellung des Haushaltes der erzbisch&ouml;fliche Finanzdirektor Domkapitular Dr. Friedrich Fahr den Haushalt abschlie&szlig;end beendet, also was er dazu sagt. Er sagt, nur die solidarische Bereitschaft der vielen Christen als Kirchensteuerzahler erm&ouml;gliche es, die umfangreichen sozialen und kulturellen Leistungen zu erbringen, welche unbezweifelt neben der religi&ouml;s-geistigen Beheimatung auch die soziale Sicherung und die Sch&ouml;nheit unseres Vaterlandes mitpr&auml;gen. Christen und Kirchen waren und wollen nicht unt&auml;tig sein mit den ihnen anvertrauten Talenten. Im Gegensatz dazu hat der Zusammenbruch des sogenannten realsozialistischen, kommunistischen und erkl&auml;rterma&szlig;en gottlosen Staatssystems, dessen inhumanes Gesicht erkennen lassen. Die moralische, &ouml;konomische und &ouml;kologische Verw&uuml;stung ist offenkundig. Die vielf&auml;ltigen geistlichen, kulturellen und sozialen Anstrengungen der Kirchen sind eine anerkennenswerte Gemeinschaftsleistung, die in diesem Ausma&szlig; wesentlich durch die Beitr&auml;ge der Kirchensteuerzahler m&ouml;glich ist. Dies verdient Anerkennung und Dank. So weit Herr Fahr. Haben Sie vielleicht noch ein Zitat?\n\n<i>Frank L. Sch&uuml;tte:<\/i>\n\nIch will ganz konkret auf das zur&uuml;ckkommen, was jetzt zu tun ist. Es geht auch um das vereinigte Deutschland, es geht um die DDR. Hier gibt es von Seiten der Kirche Missionsbestrebungen. Ich sage nur \"Milit&auml;rseelsorge\". Milit&auml;rseelsorge ist deshalb schon verfassungswidrig, weil sie eine institutionalisierte, vom Staat bezahlte Einrichtung ist. Sie war urspr&uuml;nglich gedacht als Beistand f&uuml;r Soldaten, die nach einem seelsorgerischen Beistand verlangen.\n\nZweiter Punkt, das Subsidiarit&auml;tsprinzip. Was bedeutet das f&uuml;r die ehemalige DDR. Es bedeutet beispielsweise, da&szlig; Pro-Familia im Augenblick keine Chance hat Mittel zu bekommen, um Beratungsstellen in der DDR aufzubauen, w&auml;hrend das diakonische Werk und auch die Caritas sich bereits vereinigt haben und auch einen administrativen Apparat zur Verf&uuml;gung haben. Wir sehen hier, da&szlig; freie Tr&auml;ger, die sich ebenfalls auf das Subsidiarit&auml;tsprinzip berufen k&ouml;nnen, zur&uuml;ckstehen m&uuml;ssen. Das Subsidiarit&auml;tsprinzip ist umgewandelt worden zu einem Instrument, das eindeutig und einseitig die beiden gro&szlig;en Kirchen bevorzugt, und das in einem Land, das zu 70 % aus bereits konfessionslosen Mitb&uuml;rgerinnen und Mitb&uuml;rgern besteht.\n\nIch will noch darauf hinweisen, da&szlig; in Ost-Berlin gegenw&auml;rtig bereits der Ethik-Unterricht von einzelnen Pfarrern in &ouml;ffentlichen Schulen erteilt wird. Das ist klar verfassungswidrig. Ich mu&szlig; auch daran erinnern, da&szlig; jetzt der deutsche Freidenkerverband an &ouml;ffentlichen Schulen in Ost-Berlin, der deutsche Freidenkerverband, Sitz Berlin-West, einen Lebenskunde-Unterricht an &ouml;ffentlichen Schulen auf staatliche Kosten betreiben wird. Ich mu&szlig; in diesem Punkt ausnahmsweise Herrn Prof. Klug widersprechen. Es sollte nicht das Bestreben von Weltanschauungsgemeinschaften sein, K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts werden zu wollen, um &ouml;ffentliche Mittel zu bekommen. Wenn beispielsweise der Freidenkerverband einen lebenskundlichen Unterricht einf&uuml;hren will, dann soll er das auf eigene Kosten tun und in R&auml;umen abhalten, die ihm kostenlos zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Wir k&ouml;nnen n&auml;mlich nicht auf der einen Seite kritisieren, da&szlig; hier staatlicher Religionsunterricht an &ouml;ffentlichen Schulen vom Staat finanziert wird und auf der anderen Seite als nicht religi&ouml;se Gemeinschaften dasselbe fordern, n&auml;mlich Staatszusch&uuml;sse f&uuml;r unseren Unterricht. Das ist eine absolute Inkonsequenz, die unsere Forderung nach Trennung Staat und Kirche in ein ganz schiefes Licht r&uuml;ckt.\n\n\"Das war nur ironisch gemeint\".\n\nZum Schlu&szlig; noch ein ganz klarer Hinweis zum Konkordat. Wir haben es hier, das mu&szlig; sich jeder vor Augen f&uuml;hren, mit dem Reichskonkordat von 1933 zu tun, das zwischen dem sp&auml;teren Pius XII., n&auml;mlich Nuntius Pacelli, geschlossen wurde und dem p&auml;pstlichen Geheimk&auml;mmerer Franz von Papen auf Hitlers sozusagen Initiative, auch des Papstes Initiative. Ich mu&szlig; dazu sagen, der einzig v&ouml;lkerrechtlich noch bindende Vertrag, den wir aus dieser Zeit haben im neuen vereinigten Deutschland, ist das Reichskonkordat. Und dieses Reichskonkordat gilt nun auch uneingeschr&auml;nkt bis auf die Schulfrage in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.\n\n<i>Herr Prof. Dr. Johannes Neumann:<\/i>\n\nIch m&ouml;chte sagen, diese Veranstaltung ist sehr dankenswert. Dann das ganz voll unterstreichen, was Herr Sch&uuml;tte gesagt hat, da&szlig; Teile der Gr&uuml;nen, sich dieses Problems der Trennung von Staat und Kirche entsprechend dem Grundgesetz, nicht gegen das Grundgesetz, gar nicht &uuml;ber das Grundgesetz hinaus zu eigen machen. Das sie den Blick richten auf die vielen Initiativen in den Kirchen von unten. Herr Halfmann hat das vorhin auch angesprochen, auch innerhalb der Kirchen, auch innerhalb der kath. Kirche gibt es Gruppierungen, die sich dort als Christen artikulieren wollen und die nicht in die politischen Strukturen der Gro&szlig;kirchen aufgesogen werden wollen. Und es gibt andererseits viele und wie wir wissen, jetzt durch die DDR, immer mehr werdende Menschen die nicht einfach von den Kinderg&auml;rten angefangen &uuml;ber den Religionsunterricht bis zur Bundeswehr praktisch dieser st&auml;ndigen religi&ouml;sen Beeinflussung st&auml;ndig ausgesetzt sind. In diesem Fall meine ich solche, die das nicht wollen und wo die st&auml;ndige kirchlich-religi&ouml;se Beeinflussung eine Verletzung des Art. 4 darstellt. Da&szlig; die Gr&uuml;nen als eine politische Partei das einmal aufgegriffen haben und da&szlig; sie es aufgegriffen haben auch im Kontext ihrer inneren Diskussion - Christen bei den Gr&uuml;nen - scheint mir wichtig und bedeutsam zu sein, weil damit von vornherein die Erblast ausgeschaltet ist, die wahrscheinlich FDP und SPD hindert dieses Thema anzugehen, weil sie halt die geschichtliche Last haben, da&szlig; sie einerseits aus einem antichristlichen Liberalismus und andererseits aus einem f&uuml;r antichristlich gehaltenen Sozialismus herkommen. Wenn es also eine M&ouml;glichkeit gibt, dann sehe ich es im Augenblick so, da&szlig; das allein die Gr&uuml;nen politisch wagen k&ouml;nnen, denn die FDP ist ja seinerzeit kl&auml;glich an dieser Geschichte gescheitert, und wir k&ouml;nnen alle nur hoffen, da&szlig; sie das so klug einf&auml;deln, da&szlig; diese politische Diskussion gef&uuml;hrt wird, innerhalb der Gr&uuml;nen und von den Gr&uuml;nen in die politische Diskussion hineingetragen wird, ohne das ihnen sozusagen diese Unterstellung angeh&auml;ngt wird, sie seien religionsfeindlich oder was noch schlimmer ist, christentumsfeindlich, sondern da&szlig; das wirklich dank der Diskussion in ihren Reihen zu einem Ergebnis f&uuml;hrt, das dem Gedanken der Religionsfreiheit und dem Gedanken der Toleranz und der Liberalit&auml;t in unserem Staatswesen weiterhilft. Ich habe das Gef&uuml;hl, wir haben das bitter, bitter n&ouml;tig.\n\n<i>Christa Nickels: <\/i>\n\nDanke, Herr Prof. Neumann. Da hatte sich gerade noch eine Kollegin gemeldet, eine Frau aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Christen bei den Gr&uuml;nen. Ich habe ja gesagt, ich nehme mir das Recht, wenn sich eine Frau mal meldet, sie vorzuziehen.\n\n<i>Veronika Geis, Christen bei den Gr&uuml;nen, Kreis Limburg-Weilburg:<\/i>\n\nNicht diese christliche Gruppe bei den Gr&uuml;nen hat mich an sich zu diesem Gedanken &uuml;berhaupt getrieben, sondern wir haben seit ungef&auml;hr 15 Jahren, wo ich einer urchristlichen Gemeinschaft mit angeh&ouml;re; uns Gedanken gemacht &uuml;ber diesen Punkt. Es ist f&uuml;r mich erfreulich gewesen, als ich von unserem Referenten h&ouml;rte, da&szlig; auch in Baden-W&uuml;rttemberg jetzt etwas l&auml;uft, wegen diesen Milit&auml;rgeistlichen und auch in Niedersachsen. Denn wir haben das erste Mal gewagt, eine Petition einzubringen und zwar 1981 auf dem Hamburger Kirchentag. Da waren aber die evang. Bisch&ouml;fe so sehr dagegen, da&szlig; wir es nicht mehr wagen konnten, die Petition so einzubringen, indem wir da eben soundsoviel Tausend Unterschriften einbringen wollten, um uns an die Kirchenleitung damit zu wenden. Sie waren so &auml;rgerlich dar&uuml;ber, das mu&szlig;ten wir abblasen. Dann m&ouml;chte ich noch etwas bemerken, was uns sehr zu denken geben sollte. Und zwar ist ein Ehepaar - auch Christen und Gr&uuml;ne - im vergangenen Sommer in der UdSSR gewesen und berichtete mir nachher, da&szlig; es dort wirlich eine Massentaufe gibt, in Bezug auf die orthodoxe Kirche. Wenn ich jetzt hier bei uns an die DDR denke, da ist scheinbar der gewisse Atheismus dort mehr durchgedrungen als in Ru&szlig;land selber, wo es jetzt schon 70 Jahre lang diesen Kommunismus gab. Das ist das Eine.\n\nUnd dann m&ouml;chte ich noch einmal auf dieses <i>Subsidiarit&auml;tsprinzip <\/i>kommen. Wir haben in Limburg diesmal so viele Schwierigkeiten. Die Caritas ist derma&szlig;en stark. Der Bezirksdekan h&auml;lt alle F&auml;den in der Hand, da&szlig; sogar vor zwei Jahren das Asylantenheim und das Obdachlosenheim, das in Limburg eingerichtet ist, wieder unter die Caritas fiel und kein anderer &uuml;berhaupt wagen konnte so irgendwas zu machen. Das gibt es nicht, sogar die Evangelischen kommen nie daran. Der Landrat hat schon gleich die F&auml;den gezogen, und dann l&auml;uft da alles wieder auf dieser Schiene. Was mich besonders freut ist, da&szlig; die AL aus Berlin hier bei uns ist. Ich m&ouml;chte den Beiden danken, da&szlig; sie gekommen sind. Es freut mich besonders. Danke sch&ouml;n.\n\n<i>Prof. Dr. Edgar Baeger:<\/i>\n\nEs hat sich doch noch einiges angesammelt durch die bisherige Diskussion. Ich m&ouml;chte zun&auml;chst etwas sagen, zu den Ausf&uuml;hrungen des Herrn Allweiss.\n\nMit dem gr&ouml;&szlig;ten Teil seiner Ausf&uuml;hrungen kann man durchaus einverstanden sein. Ich bin es jedenfalls. Aber da ist ein Punkt, den h&ouml;re ich bei den Gr&uuml;nen immer wieder. Gleichg&uuml;ltig, ob jetzt hier von Herrn Allweiss oder von den baden-w&uuml;rttembergischen Gr&uuml;nen. Und zwar lautet der etwa so, <i>Verstaatlichung sozialer Aufgaben <\/i>w&auml;re ein Horror.\n\nZun&auml;chst mu&szlig; man dazu sagen, was soll das sein, Verstaatlichung sozialer Aufgaben? Hei&szlig;t das, da&szlig; etwa ein kommunaler Kindergarten sehr viel schlechter und verheerender w&auml;re als ein konfessionell gef&uuml;hrter?\n\nWenn Sie das wirklich sagen wollten, dann w&auml;re das nach meiner Meinung, doch eine ziemliche Ungeheuerlichkeit gegen&uuml;ber den Erzieherinnen und Erziehern, die in solchen Einrichtungen t&auml;tig sind. Das gleiche etwa, wenn es eine kommunale Beratungsstelle gibt f&uuml;r Erziehungsprobleme und dergleichen. Sie m&uuml;ssen, glaube ich, irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen, da&szlig; wir im Augenblick das Gegenteil haben, n&auml;mlich in weiten Bereichen Bayerns, Baden-W&uuml;rttembergs, und wie wir vorhin geh&ouml;rt haben, des M&uuml;nsterlandes, eine weitestgehende Konfessionalisierung des Sozialwesens, und Sie m&uuml;ssen zur Kenntnis nehmen, da&szlig; das f&uuml;r Menschen, die diesen Kirchen nicht angeh&ouml;ren, erst recht ein Horror ist.\n\nIch habe vor einiger Zeit Herrn Prof. Herrmann, der heute leider nicht da sein kann, in Augsburg gesprochen. Herr Herrmann hat in einem Vortrag den er dort gehalten hat, u.a. folgendes gesagt.\n\nEr kenne ja die Kirche von innen sehr gut, er war ja ihr Priester und Theologieprofessor. Er sagt, wenn ein alter hilfsbed&uuml;rftiger Mensch das Schicksal hat in ein konfessionell gef&uuml;hrtes Altersheim zu kommen, er garantiere, der lerne noch das Beten. Lassen wir das mal auf der Zunge zergehen.\n\nBitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, da&szlig; Menschen in unserem Staat, wenn sie in sozialen Notlagen sind, ein Anspruch auf Hilfe an ihren Staat haben, nicht Anspr&uuml;che an eine Sekte oder irgendeine Weltanschauungsgemeinschaft; an ihren Staat, den sie mit ihren Steuermitteln unterhalten.\n\nDer Staat, der diesen Teil seiner Aufgabe an Weltanschauungsgemeinschaften &uuml;bertr&auml;gt, der stiehlt sich praktisch aus der Verantwortung gegen&uuml;ber all den Menschen, die zu diesen Kirchen nicht geh&ouml;ren. Ja, so kann ich auch das Sozialwesen verbilligen. Apropos, verbilligen.\n\nWas Herr Walf gesagt hat, n&auml;mlich da&szlig; etwa so 10 % der Ausgaben aus dem Kirchenetat sozialen Zwecken zukommt, stimmt in etwa mit meinen Zahlen &uuml;berein. Man mu&szlig;, wenn man hier Kirchenhaushaltspl&auml;ne liest, sehr genau nachschauen, was da aufgelistet wird. Da finden Sie beispielsweise Einrichtungen f&uuml;r die Unterbringung von alten Pfarrhaush&auml;lterinnen, f&uuml;r kirchliche Jugendheime und dergleichen. Das hei&szlig;t, innerkirchliche Anliegen sind das, die hierdurch finanziert werden.\n\nUnd so mu&szlig; man das, wenn man eine saubere Rechnung machen will, erst mal herausrechnen. Keine leichte Aufgabe. Von der anderen Seite herzukommen, &uuml;ber die staatlichen Haushaltspl&auml;ne, ist eine Sisyphusarbeit, die kann sich gar niemand vorstellen. Denn ein gro&szlig;er Teil des Finanztransfers l&auml;uft &uuml;ber die Kommunalhaushalte, und wo ist die Forschungskapazit&auml;t bei uns, die es erm&ouml;glichen w&uuml;rde, diese Geldstr&ouml;me zu verfolgen. Wenn man versucht eine Absch&auml;tzung zu machen, mehr kann man nicht machen, kommt etwa heraus, da&szlig; die Sozialausgaben, die die beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen t&auml;tigen,&nbsp;also die wirklich der &Ouml;ffentlichkeit zugute kommen, etwa bei einer Milliarde DM im Jahr liegen.\n\nJetzt halten Sie bitte dagegen, da&szlig; die Bundesrepublik Deutschland allein durch die Abzugsf&auml;higkeit der Kirchensteuer von der Lohnsteuer- und Einkommenssteuer auf einen Steurausfall von 3,2 Milliarden DM verzichtet. Das bedeutet: wenn der Staat die Finanzierung diese Einrichtungen komplett &uuml;bern&auml;hme, nur mal als Gedankenspiel, lie&szlig;e aber daf&uuml;r den Abzug der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer nicht mehr zu, w&uuml;rde er ein Bombengesch&auml;ft machen, in der Gr&ouml;&szlig;enordnung von zwei Milliarden DM.\n\nIch wei&szlig; nicht, wie wohl Ihnen bei dem Gedanken ist, da&szlig; man Betriebe f&uuml;hren kann (auch Sozialeinrichtungen sind Betriebe; ich habe schon daraufhin gewiesen, da&szlig; eine enorme Wirtschaftskraft in diesen Sozialeinrichtungen steckt) mit etwa 10-15 % Eigenkapital, aber 100 % F&uuml;hrungsberechtigung.\n\nSo m&ouml;chte ich mal eine Firma f&uuml;hren d&uuml;rfen.\n\nDann ein weiterer Punkt, der heute noch nicht zur Sprache kam. Das Kirchensteuereinzugsverfahren durch den Staat ist f&uuml;r die Kirchen ein billiges Verfahren!\n\nIch lese Ihnen drei S&auml;tze vor, die die evang. Landeskirche Baden-W&uuml;rttemberg dazu schreibt. Sie schreibt:\n\n<i>\"F&uuml;r seine treuh&auml;nderisch geleistete Arbeit erh&auml;lt der Staat eine 3 %-ige Verwaltungskostenentsch&auml;digung. F&uuml;r die jetzige Regelung des Steuereinzugs &uuml;ber die staatlichen Finanz&auml;mter haben sich die Kirchen aus Kostengr&uuml;nden entschieden. Ein kircheneigenes Steuereinzugsverfahren w&uuml;rde ein Mehrfaches der jetzigen Verwaltungskosten ausmachen.\"<\/i>\n\nWo nimmt der Staat anderen Vereinigungen die Kosten des Mitgliedsbeitragseinzugs in diesem Ma&szlig;stab ab?\n\nDann bin ich noch gesto&szlig;en auf einen weiteren Punkt. Herr Walf hat erw&auml;hnt, man m&uuml;sse bei der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen bedenken, da&szlig; unter Umst&auml;nden immense Lasten auf den Staat zuk&auml;men. Diese Rechnung w&uuml;rde mich sehr interessieren. Ich wei&szlig; nicht, wer sie &uuml;berhaupt jemals aufgemacht hat. Sie w&auml;re der Nachpr&uuml;fung w&uuml;rdig. Denn es m&uuml;&szlig;ten doch wohl gegengerechnet werden die Leistungen, die die deutschen L&auml;nder, jetzt mittlerweile &uuml;ber 187 Jahre, in dieser Sache erbracht haben. Wenn ich mir versuche vorzustellen, was 1803 bei der S&auml;kularisation an Kirchengrund etwa, der kath. Kirche weggenommen wurde, und was sie 187 Jahre lang da f&uuml;r Mittel kassiert hat, w&uuml;rde ich das gerne umrechnen auf den Preis pro Quadratmeter Grund und Bodens.\n\nEin letzter Punkt, auch den habe ich dankenswerter Weise von Herrn Walf.\n\nSie sagten, es sei problematisch, wenn Leute, die mit diesen Dingen als Christen nicht mehr einverstanden sind, keine andere M&ouml;glichkeit mehr sehen, als aus der Kirche auszutreten. Dieses sei deswegen problematisch, so habe ich Sie verstanden, weil jeder sage, wie werde ich beerdigt.\n\nHier f&uuml;hlte ich mich an ein Statement eines Menschen namens Basilius Streithofen erinnert. Dieser Pater hat Folgendes im deutschen Fernsehen vor einiger Zeit von sich gegeben: Er sagte, er rate jedem ab, aus der Kirche auszutreten, denn - so Basilius Streithofen - jeder m&uuml;sse ja irgendwann einmal sterben und trete er aus der Kirche aus, dann werde er eben verscharrt wie ein Hund.\n\nDazu kurz noch folgende Betrachtung: Erstens sagte Herr Streithofen nat&uuml;rlich die Unwahrheit. Jeder, der auf einer Beerdigungsfeier dabei war, die von einem freigeistigen Redner gestaltet wurde oder von einem weltlichen Bestattungssprecher, wird mir best&auml;tigen, da&szlig; das keineswegs zutreffen mu&szlig;, da&szlig; eine derartige Bestattungsfeier keineswegs w&uuml;rdeloser verl&auml;uft, als wenn ein Geistlicher hier seines Amtes waltet.\n\nZweitens aber steckt politisch hinter diesen Ausf&uuml;hrungen des Herrn Streithofen die Tatsache, da&szlig; es wiederum weite Bereiche Deutschlands gibt, in denen das Bestattungswesen in der Tat massiv klerikalisiert ist. Dort haben sie beispielsweise sogenannte Aussegnungshallen, die komplett christlich ausgestaltet sind, geradeso als gebe es nur Christen in diesem Land. Auch hier gibt es einen Demokratisierungsbedarf und nicht den Kleinsten.\n\n<i>Prof. Dr. Knut Walf:<\/i>\n\nDie immensen Kosten, die auf den Staat zukommen, wenn er abl&ouml;st, das werden Sie auch nicht bestreiten wollen, das schreckt einfach ab. Und wenn Sie die Literatur, die nicht sehr gro&szlig; ist, was diesen Punkt betrifft, durchsehen, dann ist das ein Faktor, der in die &Uuml;berlegung eingebracht wird. Wenn man daran denkt, wie kommt man davon frei. Und dann wird eben die Rentenl&ouml;sung vorgeschlagen, weil man sagt, auf einen Schlag, das kann der Staat nicht leisten. Ich glaube, das wird niemand bestreiten wollen. Denken Sie auch an die aktuelle Situation der Haushalte in der Bundesrepublik, aber selbst fr&uuml;her, als es noch besser aussah, es war nicht zu leisten. Denn das, was im Reichsdeputationshauptschlu&szlig; beschlagnahmt worden ist vom Staat, das ist eben Grundbesitz gro&szlig;enteils, das sind Geb&auml;ude usw. Von einem immensen, zum Teil nicht absch&auml;tzbaren Wert. Und das zu kapitalisieren, das wird eben zu immensen Kosten f&uuml;hren. Das habe ich gemeint, und ich denke, was Sie da jetzt angef&uuml;hrt haben, das findet meine volle Zustimmung. Wenn man es vergleicht mit dem; was der Staat daf&uuml;r zahlt seit 1803 oder 1806, dann ist es ein Klacks. Aber dieser Klacks ist heute nicht zu leisten oder sehr schwierig.\n\n<i>Frau Ludwig:<\/i>\n\nHerr Walf, zu diesen immensen Kosten der Abl&ouml;sung. Wir sollten uns &uuml;berlegen, wie die Kirchen zu diesen immensen Grundbesitzen gekommen sind. Ich denke, bei den Hexenverfolgungen spielte die Enteignung dieser Frauen keine geringe Rolle. Man sollte das einmal thematisieren, durch welche illegalen Methoden die Kirchen diese Besitzt&uuml;mer angeh&auml;uft haben und warum nur bis ins 19. Jh. zur&uuml;ckgegangen wird und nicht noch dahinter.\n\n<i>Einwurf aus dem Publikum:<\/i>\n\nDas sind Rechtstitel, die auch durch die Verfassung garantiert sind, und wir m&uuml;ssen damit auf eine verfassungsrechtliche Weise umgehen. Ich kann jetzt hier nicht die Kriminalgeschichte des Christentums als Motiv nehmen, um eine Enteignung durchzuf&uuml;hren.\n\n<i>Herr Schenk:<\/i>\n\nInformation eins an den Pr&auml;sidenten der Freien Religi&ouml;sen Gemeinden: das sch&ouml;ne, Zitat war 2. Korinther 9, Vers 7. Neun ist eine ganz charmante Postkarte, wo er den Hut aufh&auml;lt, die Korinther sollen was f&uuml;r Jerusalem tun. Das ganze Kapitelchen ist ein eigener Brief gewesen und h&uuml;bsch insgesamt.\n\nPunkt zwei, was die Situation anbetrifft, noch ein Zitat.\n\n<i>\"Hessischer St&auml;dte- und Gemeindetag, Jahresbericht vom 1. 11. 1990, Punkt 7, Staatskirchenrecht. Weiterhin werden die Kommunen aus Baulastverpflichtungen f&uuml;r kostspielige Sanierungen von Kirchen und Pfarrh&auml;usern in Anspruch genommen. Zur Abwehr des hier drohenden enormen Kostenaufwandes f&uuml;hren wir f&uuml;r viele Mitglieder die arbeitsaufwendige Pr&uuml;fung von Rechtsgrundlage, Umfang und Fortbestand solcher Pflichten durch. Hinzu kommt die juristische Unterst&uuml;tzung bei der Verhandlung zwischen den Kommunen, Kirchengemeinden und Kirchenverwaltung. Diese verlaufen regelm&auml;&szlig;ig z&auml;h und zeitraubend, weil einerseits auch in den kirchlichen Kassen Finanznot herrscht, andererseits die kirchlichen Bauverwaltungen oftmals &uuml;berzogene Abl&ouml;sungsberechnungen vorlegen, die im Vergleich mit der tats&auml;chlichen Baupreisentwicklung auf ein realistisches Ma&szlig; zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden m&uuml;ssen. Wir konnten bei diesen Verhandlungen viele unserer Mitglieder zu betr&auml;chtlichen Einsparungen bei der Erstattung von Sanierungskosten und der Vereinbarung von Abl&ouml;sungsvertr&auml;gen verhelfen.\" (Hessischer St&auml;dte- und Gemeindetag 1. 11. 1990)<\/i>\n\nPunkt C. Der Kollege Walf hat vorhin daraufhin gewiesen, wo die inneren Kritikans&auml;tze in der r&ouml;mischen Kirche sind. F&uuml;r die Protestanten meine ich, gilt in den ganzen Sachen die Grundlage f&uuml;r Kirchensteuer und damit auch K&ouml;rperschaft &ouml;ffentlichen Rechts sind ein ganz entscheidender Satz.\n\nAlle Verfassungen der evang. Landeskirchen haben das Bekenntnis von Barmen 1934 in der Pr&auml;ambel ihrer Grundordnung und auch die kath. Kirchen sagen, es w&auml;re eine Kurzformel des Glaubens, so wie sie heute zu verantworten ist. Barmen 5<i>, <\/i>letzter Satz.\n\nWir verwerfen die falsche Lehre, als solle und k&ouml;nne sich die Kirche &uuml;ber ihren besonderen Auftrag hinaus staatlicher Art, staatlicher Aufgaben und staatliche W&uuml;rde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.\n\nBarmen 5, 3. Satz ist die erkl&auml;rte Absage, an jede Inanspruchnhame von Rechten als K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Was in allen Landeskirchen-Verfassungen steht, sollten wir innerhalb unserer Landeskirchen, soweit wir Protestanten sind, das zum Hebelpunkt machen und sagen, wenn ihr Kirchenjuristen weiterhin vertretet, wir seien eine K&ouml;rperschaft, widersprechen wir damit unserem eigenen landeskirchlichen Grundgesetz.\n\n<i>Prof. Walf:<\/i>\n\nDie kath. Kirche sieht das anders. Im neuen Kodex von 1983 sieht sie die kath. Kirche als eine societas perfectas, als eine vollkommene Gesellschaft, dem Staate gleichgestellt.\n\n<i>J&uuml;rgen Roth:<\/i>\n\nDie Kontroverse &uuml;ber die Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit einer Abl&ouml;sung der Staatsleistungen ist f&uuml;r mich eine Aufforderung, alles in meinen Kr&auml;ften stehende zu tun, um das Staat-Kirche-Verh&auml;ltnis in die Diskussion &uuml;ber eine nach Artikel 146 des Grundgesetzes vorgesehene neue gesamtdeutsche Verfassung einzuf&uuml;hren. Ohne mich der Auffassung anzuschlie&szlig;en eine Abl&ouml;sung der Staatsleistungen sei ein Versto&szlig; gegen das Grundgesetz, so ist es doch ein Unding, das Versprechen einer Abl&ouml;sung von Staatsleistungen aus der S&auml;kularisierung im Zusammenhang mit den napoleonischen Kriegen &uuml;ber die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz in die dritte deutsche Verfassung mitzuschleppen.\n\nIch m&ouml;chte die Gelegenheit wahrnehmen und an die Anwesenden appellieren, sich in dieser Frage in dem Kuratorium f&uuml;r einen demokratisch verfa&szlig;ten Bund deutscher L&auml;nder zu engagieren. Diese erste gesamtdeutsche B&uuml;rgerinitiative setzt sich f&uuml;r die Verwirklichung des Grundgesetzauftrages ein, nach Vollendung der deutschen Einheit eine neue Verfassung zu fordern. Das Kuratorium wird eigene Formulierungsvorschl&auml;ge - vielleicht sogar einen eigenen Verfassungsentwurf - vorlegen. Eine Arbeitsgruppe unter meiner Leitung befa&szlig;t sich intensiv mit dem Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche.\n\nMeine Position in dieser Frage ist die der HUMANISTISCHEN UNION, die sich, seit ihrer Gr&uuml;ndung vor fast 30 Jahren, f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche einsetzt. Es sollte daher gen&uuml;gen, die Glaubens- und Gewissensfreiheit in der neuen Verfassung zu verankern und die weltanschauliche Neutralit&auml;t des Staates festzuschreiben. Dar&uuml;ber hinaus m&uuml;ssen wir noch kl&auml;ren, inwieweit die innnere Selbstverwaltung der Kirchen in der Verfassung gesch&uuml;tzt werden mu&szlig;. In jedem Fall kann diese Selbstverwaltungsgarantie nur im Rahmen der f&uuml;r alle geltenden, Gesetze Geltung beanspruchen. Die Diskriminierung kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen&uuml;ber den Angestellten des Staates oder der sogenannten freien Tr&auml;ger mu&szlig; ein Ende haben. Die anderen alten Z&ouml;pfe, so die Kirchensteuer, die Staatsleistungen und die &uuml;brigen Sonderprivilegien der Kirchen m&uuml;ssen fallen.\n\nSelbstverst&auml;ndlich argumentieren viele von uns auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Erfahrungen. Die einen sind gepr&auml;gt von ihrer innerkirchlichen Arbeit, die anderen haben eine gro&szlig;e innere Distanz.\n\nWir m&uuml;ssen uns dar&uuml;ber im klaren sein, da&szlig; eine Verfassungsdiskussion ihrer Natur nach auf einen breiten politischen Konsens angelegt ist. Deshalb sollte sich die innerkirchliche Opposition und die nicht mit der Kirche verbundenen Kritiker verst&auml;ndigen. Mit der heutigen Veranstaltung &aacute;&shy;st ein Anfang gemacht, viele weitere Gespr&auml;che m&uuml;ssen folgen.\n\n<i>Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhof:<\/i>\n\nDie Subsidiarit&auml;t ist auch ein Aufbauprinzip der Verfassung im Bereich der Bundesstaatlichkeit, auch im Verh&auml;ltnis zu den Gemeinden. Im Bereich der Sozialleistungen werden beispielsweise diese Einrichtungen bei den Sachleistungen und in der Bezahlung des Personals - f&uuml;r die Schulen bis 90 % - nur subventioniert. Die terminologische Empfehlung lautet, hierbei nicht vom Subsidiarit&auml;tsprinzip, sondern vom Subventionsprinzip zu sprechen. Ich habe schon daf&uuml;r gesorgt, da&szlig; im Grundgesetzkommentar von v. Mangoldt\/Klein, Kommentar zu Art. 74 Nr. 5, &Ouml;ffentliche F&uuml;rsorge, das so drinsteht.\n\nDer zweite Punkt ist das Reden von freien Tr&auml;gern, das hier auch mehreren der entschiedenen Kritikern anscheinend auch unbemerkt unterlaufen ist. Als ich das zum ersten Mal von sogenannten \"freien Tr&auml;gern\" h&ouml;rte, habe ich mich - auch &ouml;ffentlich - gefragt, was ist denn mit dem Staat, der ist doch so frei, rechtstaatlich und demokratisch; wieso stellt man diesen staatlichen Einrichtungen \"freie\" Tr&auml;ger gegen&uuml;ber? Und wenn man dar&uuml;ber nachdenkt, erinnert man sich daran, da&szlig; der moderne Rechtsstaat gerade die Abl&ouml;sung aus den Bindungen des cuios regio eios religio und allem, was dazu geh&ouml;rte bedeutete. Wenn man das interessierte Reden von freien Tr&auml;gern mitmacht, begibt man sich auf die falsche Seite, ohne es zu merken. Stattdessen sollte dann von konfessionellen oder kirchlichen Tr&auml;gern die Rede sein, aber nicht von freien Tr&auml;gern - um Himmels willen!\n\n<i>Christa Nickels:<\/i>\n\nDanke, Herr Prof. K&uuml;chenhoff. Ehe ich den N&auml;chsten aufrufe, m&ouml;chte ich mir die Freiheit nehmen kurz zwei Anmerkungen zu machen. Herr. Prof. K&uuml;chenhoff, wenn bei uns in der BAG die Debatte ist, Einschr&auml;nkung oder Abschaffung der ungerechtfertigten Privilegien der Kirchen, der Gro&szlig;kirchen, aber dann diskutiert wird, keine Verstaatlichung in bestimmten Bereichen, dann hei&szlig;t das nicht, da&szlig; wir die sogenannten freien Tr&auml;ger oder Monopolunternehmen stattdessen setzen wollen, vielleicht haben Sie auch einmal etwas von neuen sozialen Bewegungen, Selbsthilfeorganisationen und B&uuml;rgerbewegungen geh&ouml;rt. Das ist zwar auch etwas, was erst in den letzten 10, 15 Jahren sehr stark aufgekommen ist - also Kinderladenbewegung, andere Geschichten - da denke ich, w&auml;re es sehr wohl m&ouml;glich, einen neuen Subsidiarit&auml;tsbegriff zu konstituieren und hier auch in dem Sinne, wie es in Italien ist - Abl&ouml;sung der Konkordate und eine M&ouml;glichkeit der Finanzierung f&uuml;r Kirchen oder andere soziale Belange, die dann dem einzelnen Steuerzahler und der einzelnen Steuerzahlerin anheim gestellt w&auml;ren. Dann m&uuml;&szlig;te man das verkn&uuml;pfen mit der Art der Finanzierung. Das halte ich f&uuml;r einen wichtigen Gesichtspunkt der Diskussion, wobei ich finde, das wir das heute nur anrei&szlig;en konnten. Ich w&uuml;rde mir sehr w&uuml;nschen, da&szlig; die Debatte weitergef&uuml;hrt w&uuml;rde, das nur als Anmerkung dazu.\n\nEin zweiter Punkt, Sie haben hier gesagt, die Kirchen verweisen immer darauf, da&szlig; sie das billiger machen. Sie gaben salopp das Stichwort von den N&ouml;nnekens. Lesen Sie doch bitte einmal diese neue Erkl&auml;rung der katholischen Bisch&ouml;fe. Es hat mich sehr emp&ouml;rt, auch als Katholikin, da wurde n&auml;mlich darauf verwiesen, und das wird jetzt in der Debatte immer wieder von den Bisch&ouml;fen gemacht, wo sie merken, da&szlig; das soziale Argument nicht mehr zieht, wo es zunehmend auch &ouml;ffentlich gemacht wird, da&szlig; eigentlich die kirchlichen Sozialeinrichtungen &uuml;berwiegend &ouml;ffentlich finanziert werden, da kommen die mit dem Argument: Wir sind imstande als gro&szlig;e angesehene Organisation massenhaft Ehrenamtler zur sozialen Arbeit hinzuzuziehen. Auch als Frau in der Kirche emp&ouml;rt das mich, das sind n&auml;mlich &uuml;berwiegend Frauen, die in der Katholischen Kirche nichts zu melden haben, die dann als Argument herangezogen werden, um die Finanzierung der Monopolstellung der Katholischen und Evangelischen Kirche im sozialen Sektor zu begr&uuml;nden. Das ist bigott bis zum geht nicht mehr. Ich finde, Herr Prof. K&uuml;chenhoff, da haben Sie v&ouml;llig Recht, das sind die j&uuml;ngsten Verlautbarungen gerade meiner Kirche.\n\n<i>Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhoff:<\/i>\n\nIch wollte das aufgreifen mit den <i>B&uuml;rgerbewegungen<\/i> und auch darauf hinweisen im Sinne dessen, was J&uuml;rgen Roth gesagt hat, da&szlig; in der Definition der B&uuml;rgerbewegungen im <i>Entwurf des Runden Tisches<\/i>, den ich, das sage ich auch hier, f&uuml;r das Beste an verfassungsrechtlichen Formulierungen, was ich je gesehen habe. B&uuml;rgerbewegungen genie&szlig;en als Tr&auml;ger freier gesellschaftlicher Gestaltung, Kritik und Kontrolle den besonderen Schutz der Verfassung. Und das was Sie, Frau Nickels, als Beispiel genannt haben, w&uuml;rde unter Tr&auml;ger gesellschaftlicher Gestaltung fallen.\n\nNoch einen Nachtrag zu den Arbeitnehmerrechten. Ich habe daf&uuml;r gesorgt, da&szlig; im Grundsatzprogramm der SPD, das vor einem Jahr verabschiedet worden ist, drin steht:\n\n<i>\"Wer sich zu keiner Religion bekennt, darf nicht benachteiligt werden. Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte m&uuml;ssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gew&auml;hrleistet sein.\" <\/i>\n\n<i>Gerd Wild, Komitee Christenrecht in der Kirche:<\/i>\n\nWir besch&auml;ftigen uns seit zehn Jahren damit, uns in solchen F&auml;llen, wie Frau Ludwig sie vorhin geschildert hat, zu solidarisieren und mit der Oberkirche zu streiten. Als kritischer Katholik wollte ich noch einmal betonen, es gibt keinen Interessengegensatz zwischen Nichtkirchenangeh&ouml;rigen und Angeh&ouml;rigen von Kirchen. Uns als kritischen Katholiken ist es ganz wichtig, da&szlig; das System der Subventionen und der Kirchensteuer abgeschafft wird, weil es die Unfreiheitsstrukturen, in der Katholischen Kirche besonders st&auml;rkt. Wir haben ja dieses innerkirchliche Problem des zur Zeit immer st&auml;rker werdenden Gegensatzes zu dem Papst, der mit seinen Hierarchien praktisch von der Kirche in eine Sektenseligkeit hinein wegdriftet. Wir haben ein gro&szlig;es Interesse daran, da&szlig; sich dies &auml;ndert. Die Katholiken, auch im Ausland, mit denen wir Kontakt haben, die sagen uns ganz dringend, ihr finanziert mit der Kirchensteuer den Papst und diese ganzen Unfreiheitsstrukturen. Im Januar haben wir ein Treffen - die Leute warten darauf, da&szlig; hier in der Bundesrepublik etwas geschieht, damit sich auch in der Kirche etwas &auml;ndert.\n\n<i>Werner Allweiss:<\/i>\n\nIch m&ouml;chte zu drei Punkten noch kurze Anmerkungen machen. Zum einen zur Akzeptanz der Kirchensteuer. Mir liegt eine ganz neue Umfrage der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen vor, vom 13. Oktober dieses Jahres. Da wurde ein repr&auml;sentativer Querschnitt der Bev&ouml;lkerung gefragt, wie sie die gegenw&auml;rtige Kirchensteuer akzeptieren. 49 % der bundesdeutschen Bev&ouml;lkerung ist mit dem jetzigen Einzug der Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer durch den Staat zufrieden. F&uuml;r eine Erhebung der Kirchensteuer <i>durch die Kirchen <\/i>waren 43 %. Das ist ein ganz erheblicher Prozentsatz der bundesdeutschen Bev&ouml;lkerung, der ein anderes Verfahren w&uuml;nscht und zwar nach Konfessionen aufgeteilt: 35 % der Katholiken vertraten diese Meinung und 45 % der Protestanten. Es gibt sozusagen einen Diskussionsvorsprung bei diesem Punkt f&uuml;r die Protestanten in der Bundesrepublik.\n\nZu einem anderen Thema, zu den mangelhaften Arbeitnehmerrechten bei kirchlichen Institutionen. Wir halten es f&uuml;r richtig, da&szlig; &uuml;ber diese Fragen auch in parlamentarischen Gremien und in politischen Parteien nachgedacht wird, zumal die Kirchen ihre sozialen Einrichtungen nur zu etwa 13 %, wie wir auch verschiedentlich schon geh&ouml;rt haben, finanzieren. Der &uuml;berwiegende Teil der Finanzierung kirchlicher Sozialleistungen geschieht durch Bund, L&auml;nder und Kommunen. Da ist es angemessen, da&szlig; die Rahmenbedingungen, die im Betriebsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsgesetz vorgegeben sind, auch f&uuml;r diese kirchlichen Institutionen, die letztlich zum gro&szlig;en Teil vom Staat finanziert werden, vorgegeben werden. Allerdings in concreto sind die Kirchen selbst aufgefordert, diese kirchlichen Mitbestimmungsrechte selbst zu erlassen.\n\nNun ein letztes, noch einmal zur&uuml;ck zum Apostel Paulus, ich m&ouml;chte Herrn Schenk noch erg&auml;nzen. Es lohnt sich, im 2. Korintherbrief das Kapitel 8 und 9 zu lesen, sie geh&ouml;ren n&auml;mlich zusammen - das sind zwei verschiedene Bettelbriefe, aber es geht letztlich um Hilfsleistungen f&uuml;r die Gemeinde in Jerusalem, es ist sozusagen eine Vorform des Kirchenbeitrags, der hier angesprochen wird, und wenn man das genau ansieht, dann ist man erstaunt, dass all diese Vorschl&auml;ge, die im Neuen Testament hier gemacht werden, mit der gegenw&auml;rtigen Steuerregelung &uuml;berhaupt nichts zu tun haben.\n\n<i>Christa Nickels:<\/i>\n\nIch w&uuml;rde gerne den Referenten noch das Wort geben zu einem kurzen Schlu&szlig;wort, was sie gerne noch loswerden oder sagen w&uuml;rden und m&ouml;chte dann das Fachgespr&auml;ch offiziell beenden.\n\n<i>Erwin Fischer:<\/i>\n\nNur ganz kurz zu den Arbeitnehmerrechten, die mi&szlig;handelt werden in den kirchlichen Einrichtungen. Schuld daran ist das Bundesverfassungsgericht, das so weit geht zu sagen, da&szlig; in einem katholischen Krankenhaus mit Tausenden von Arbeitnehmern bis zur K&uuml;chenhilfe und zum Stra&szlig;enkehrer Religion ausge&uuml;bt wird. Infolgedessen f&auml;llt es unter Art. 4 GG und infolge dessen geht das den Staat nichts an. Das ist einfach ein Mi&szlig;griff. Aber dieses Urteil ist merkw&uuml;rdigerweise nur von einem einzigen Bundesverfassungsrichter beanstandet worden, von Dr. Rottmann. W&auml;hrend immerhin bei dem damals auch nach meiner Meinung falschen Urteil &uuml;ber &sect; 5 Jugendwohlfahrtsgesetz drei Richter dagegen gestimmt haben. Infolgedessen mu&szlig; sich die Rechtsprechung &auml;ndern, und infolge dessen habe ich vorhin zum Ausdruck gebracht, da&szlig; erstaunlicherweise das Jugendwohlfahrtsgesetz jetzt abgemindert wurde. Aber trotzdem haben die kirchlichen Einrichtungen einen Vorrang, und das ist das Schlimme und das m&uuml;&szlig;te abge&auml;ndert werden. An sich w&uuml;rde ich es begr&uuml;&szlig;en, wenn die Gr&uuml;nen da tats&auml;chlich einmal einen Vorsto&szlig; unternehmen w&uuml;rden im Bundestag.\n\n<i>Prof. Dr. Knut Walf:<\/i>\n\nIch will doch mal auf Herrn Fischer reagieren. Es ist nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern wir haben ja den Fall gehabt der beiden &Auml;rzte im Ruhrgebiet. Und im Oktober letzten Jahres hat der Europ&auml;ische Gerichtshof in Stra&szlig;burg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich mit seinem Beschlu&szlig; gutgehei&szlig;en. Wenn man sich allerdings die Richter ansieht, die diesen Beschlu&szlig; tragen aus allen m&ouml;glichen europ&auml;ischen L&auml;ndern, dann sieht man eben, wie stark der Konservativismus in der Richterschaft auch in Stra&szlig;burg vertreten ist und da&szlig; Richter aus den verschiedenen L&auml;ndern Europas nach Stra&szlig;burg geschickt werden, die eher die konservative Richtung vertreten. Dieses Verfahren haben der Herr Kollege D&auml;ubler in Bremen und auch ich als Seiteneinsteiger begleitet, wir sind bis nach Stra&szlig;burg gegangen, und es ist eben nicht nur in Karlsruhe, sondern auch weiter s&uuml;dlich etwas nicht in Ordnung.\n\nDas Wichtigste im zweiten Teil unserer Diskussion schien mir, Frau Nickels, das, was Herr Roth gesagt hat, ohne da&szlig; ich die anderen Beitr&auml;ge minder qualifizieren m&ouml;chte. Sie scheint mir ganz wichtig zu sein: die Verfassungsdiskussion. Denn es ist ganz ohne Zweifel einer der ma&szlig;geblichen Gr&uuml;nde daf&uuml;r, da&szlig; diejenigen, die die Verfassungsdiskussion nicht haben wollen und sagen, das Bonner Grundgesetz ist doch so prima, das brauchen wir nur zu kontinuieren, unter anderem sind das die Kirchen wegen der Kirchenartikel. Ich denke, da&szlig; wir gerade aus diesem Grunde unbedingt - was Herr Roth gesagt hat - alles daran setzen m&uuml;ssen, da&szlig; wir eine Verfassungsdiskussion bekommen.\n\n<i>Christa NickeIs: <\/i>\n\nDanke Herr Prof. Walf. Ich habe auch eine Bitte an Sie. Ich stelle immer wieder fest, da&szlig; in der Debatte Verh&auml;ltnis Staat und Kirche die B&uuml;rgerrechtsbewegungen &ouml;ffentlich im Gespr&auml;ch sind, die aus guten Gr&uuml;nden in Opposition zur Kirche von au&szlig;en stehen, weil sie entt&auml;uscht rausgegangen sind oder weil sie Atheisten sind, die sich im &ouml;ffentlichen Bewu&szlig;tsein artikulieren und auch bekannt sind, da&szlig; es aber in den Kirchen eine sehr qualifizierte Opposition gibt, die aber nach au&szlig;en nicht in Erscheinung tritt. Das ist also meine Wahrnehmung im politischen und auch gesellschaftlichen Raum. Wenn Sie sagen, Sie finden die Verfassungsdebatte sehr wichtig, dann ist meine Bitte an Sie und auch an Leute, die in der Kirche noch sind, und auch an die, die aus den entsprechenden Basisorganisationen der Kirchen kommen, vergessen Sie das Klappern nicht f&uuml;r Ihre gute Arbeit und setzen Sie sich an einen Tisch mit den B&uuml;rgerrechtsbewegungen, mit der HU, auch mit den Atheisten. Wenn man sich da hinsetzt und sich auf einen Konsens einigt - und es gibt Konsense, davon bin ich &uuml;berzeugt, die Dissense kann man dann anderweitig behandeln in seinem eigenen Schrebergarten, aber die Konsense in die Verfassungsdebatte einzubringen - dann bin ich &uuml;berzeugt, sind die nicht mehr vom Tisch zu wischen. Das f&auml;nde ich ungeheuer wichtig. Sinn des &ouml;ffentlichen Fachgespr&auml;chs war auch, an Sie einiges an Bitten zu richten, denn eine unserer Erfahrungen ist die, da&szlig; die Avantgarde nicht in den Parlamenten ist, sondern drau&szlig;en. Da mu&szlig; man von au&szlig;en auch m&auml;chtig schieben, und das w&uuml;rde ich mir jetzt umgekehrt w&uuml;nschen. Das als Anregung und Bitte.\n\n<i>Prof. Edgar Baeger:<\/i>\n\nAls der Pr&auml;sident Reagan am Ende seiner Amtszeit war, da hat er schnell noch versucht, ein paar erzkonservative Verfassungsrichter unterzubringen. Ich denke mir manchmal, wenn Herr Fischer darauf hinweist, da&szlig; ein paar beklagenswerte Urteile in letzter Zeit ergangen sind, da&szlig; das schon darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, da&szlig; die Leute, die hier in diesem Staat bisher die Macht verwaltet haben, auch bei uns auf &auml;hnliche Weise daf&uuml;r sorgen, da&szlig; diese Positionen nicht angekratzt werden k&ouml;nnen. Deswegen habe ich keine sehr gro&szlig;e Hoffnung mehr darauf, da&szlig; man mit Verfassungsklagen viel bewegen kann. Wir haben ehemalige CDU-Innenminister als Verfassungsrichter, wir haben Verfassungsrichter, die anschlie&szlig;end Vorsitzender des Kirchentages waren. Ich kann mir nicht vorstellen, da&szlig; die ohne Befangenheit ihr Amt aus&uuml;bten, vorher oder jetzt noch aus&uuml;ben.\n\nWenn wir etwas bewegen k&ouml;nnen, dann werden wir es h&ouml;chstens &uuml;ber die Parteien schaffen. Wir hei&szlig;t in dem Fall in der Tat die kirchenfreien Menschen und die kirchenkritischen Christen zusammen. Ich glaube in der Tat, da&szlig; die Gemeinsamkeiten so gro&szlig; sind, da&szlig; es &uuml;ber nur ganz, ganz wenige Punkte eigentlich noch Dissens gibt. Man mu&szlig; sich hier auch die Feindbilder abschminken. Auf Seiten der Christen mu&szlig; man sich das Feindbild abschminken, da&szlig; die, die als kirchenfreie Menschen f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche eintreten, Religionsfeinde seien.\n\nNein, sie wollen nur endlich in diesem Staat dieselben Rechte haben, die ihnen die Verfassung seit eh und je einr&auml;umt und die ihnen bisher &uuml;ber Jahrzehnte verweigert werden. Ich stelle fest, da&szlig; die Verweigerung bekenntnisfreier Sozialeinrichtungen, da&szlig; die Missionierungsversuche an kleinen Kindern, da&szlig; diffamierender Ethikunterricht, da&szlig; Privilegierung der Kirchen in &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien, da&szlig; dies eine gewaltt&auml;tige Politik ist. Und diese gewaltt&auml;tige Politik, das habe ich heute wieder mitgenommen aus dieser Diskussion, wird von den kritischen Christen nicht mitgetragen.\n\nMeine Hoffnung w&auml;re es, da&szlig; Sie das schaffen, es in Ihren Glaubensgemeinschaften mehr und mehr &ouml;ffentlich zu machen, da&szlig; Sie - meinetwegen aus ganz anderen Gr&uuml;nden, aber in der Sache doch mit dem gleichen Ziel - diese Art von Politik f&uuml;rderhin ablehnen.\n\n<i>Werner Allweiss:<\/i>\n\nIch m&ouml;chte nur einen Wunsch formulieren und zwar einen Wunsch an die Vernunft der Kirchenleitungen. Ich w&uuml;nsche mir, da&szlig; bei den Kirchenleitungen die Einsicht w&auml;chst, wenn durch die Trennung von Kirche und Staat Verzahnungen aufgehoben werden, da&szlig; dies kein Verlust f&uuml;r die Kirche bedeutet, sondern da&szlig; das letztlich einen Gewinn f&uuml;r die Kirche bedeutet. Das bedeutet, weniger Volkskirche, es bedeutet auf der anderen Seite aber lebendigere Kirche, kritischere Kirche und menschenfreundliche Kirche, kurzum, eine Kirche n&auml;her am Evangelium.\n\nLiebe noch Anwesende, mir bleibt nur &uuml;brig, mich zu bedanken.\n\nDas ist an sich ungew&ouml;hnlich, da&szlig; doch noch so viele Menschen bei einem &ouml;ffentlichen Fachgespr&auml;ch, was ja auch viel an Zuh&ouml;ren verlangt, bis zum Schlu&szlig; dableiben. Ich m&ouml;chte mich bei Ihnen allen herzlich bedanken daf&uuml;r, da&szlig; Sie hier waren, zugeh&ouml;rt haben, mitdiskutiert haben. Und ich hoffe, da&szlig; das vielleicht ein Ansatz war zu einer Vernetzung zwischen den Menschen, die um&nbsp;die Freiheitsrechte besorgt sind und diese w&uuml;nschen, in den Kirchen, in der Gesellschaft. Ich w&uuml;rde mir erhoffen, dass das ein Ansatz war, dass an diesem Komplex demn&auml;chst mehr gearbeitet wird und sich mehr vernetzt wird, weil ich mir da einiges von verspreche.\n\nHerzlichen Dank, kommen Sie alle gut nach Hause, auf Wiedersehen!&nbsp;","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/","name":"Abschlussdiskussion","slug":"abschlussdiskussion","taxonomy":"category","parent":19,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Abschlussdiskussion Archive - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Abschlussdiskussion Archive - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Frau Nickels: Wir haben jetzt schon viel diskutiert. Uns war klar, da&szlig; es nich m&ouml;glich ist, das, was wir heute an interessanten Fakten und auch Erfahrungen zu h&ouml;ren kriegen, auf den Punkt zu bringen. Uns war abe sehr wichtig, da&szlig; wir sachkundige Referenten hatten, die seit Jahrei in der Problematik drin sind, um noch einmal einen wirklich breiter Problemaufri&szlig; zu haben. Weil dieses Fachgespr&auml;ch von der Gr&uuml;nen Bundestagsfraktion unter Mithilfe der HUMANISTISCHEN UNION organisiert worden ist, ist klar, da&szlig; f&uuml;r uns besonders wichtig war, auch Eingriffsm&ouml;glichkeiten in der jetzigen politischen Debatte und f&uuml;r den Handlungsspielraum, der im Augenblick politisch gegeben ist und der auch ausgef&uuml;llt werden mu&szlig;, noch einmal Anregungen zu bekommen, damit dieses Handlungsfeld nicht einfach so, wie das bisher Praxis war beim Einigungsvertrag, sang- und klanglos an einem vorbeirauscht. Herr Prof. Herrmann hat in seinem Statement schon gesagt, er sieht dieses Fachgespr&auml;ch als einen Versuch an, er zweifelt allerdings, ob das etwas bringt. Ich denke, wir wissen auch nicht, ob man tats&auml;chlich indem unglaublichen Strom, der jetzt ganz schnell in Gang gesetzt worden ist, noch viel aufhalten kann, aber wir wollen gucken, wo Punkte sind, wo man vielleicht Konsense hinbekommt, in der innerkirchlichen Opposition, bei den B&uuml;rgerrechtsbewegungen und -organisationen, wo man sich gemeinsam verst&auml;ndigen kann, Alternativen aufzuzeigen. Aus den paar Stunden, die wir jetzt hier zusammensitzen, ist meiner Meinung nach als erste wichtige Frage abzuleiten: Was ist eigentlich der Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, oder was ist die Rolle, die die Kirchen in der Gesellschaft spielen? Sollen die Kirchen auch auf dem Boden der Verfassung hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wollen sie das? Oder sind sie verpflichtet, aufgrund ihres eigenen Selbstverst&auml;ndnisses und aufgrund der Verfassung, Glaubens- und Gewissensfreiheit einen Handlungsspielraum zu erm&ouml;glichen und hei&szlig;t das dann nicht auch, sich aus hoheitlichen Aufgaben zur&uuml;ckzuziehen? Das ist die erste Frage, die ist auch hier andiskutiert worden im Zusammenhang mit diesem Begriff K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Dann sind hier auch Verfassungsartikel problematisiert worden, Art. 4, Art. 3, also auch das Gleichbehandlungsgebot, negative und positive Glaubens- und Bekenntnisfreiheit &#8211; ganz wichtig und das gerade unter dem Gesichtspunkt, da&szlig; Deutschland sich erheblich ver&auml;ndert. Es kommt ein gro&szlig;er Teil dazu, wo eben die Verh&auml;ltnisse genau umgekehrt sind wie bei uns, wo der &uuml;bergro&szlig;e Anteil der Menschen nicht konfessionell gebunden ist. Und wo, das was an Problemen bei uns schon da war aus verfassungsrechtlicher Sicht, auch aus Sicht von dem eigentlichen Verk&uuml;ndigungsauftrag der Kirchen, sich jetzt noch einmal zuspitzt und, ganz besonders, die Verfassungsproblematik des jetzigen Zustands zus&auml;tzlich schwieriger und unertr&auml;glicher wird. Das ist der zweite Punkt. Und der dritte Punkt&nbsp;ist dann der, wo Sie, liebe Anwesende M&ouml;glichkeiten sehen, ohne sich zu verzetteln in die jetzige Debatte wirkungsvoll einzugreifen, auch im Hinblick auf die Verfassungsdebatte der L&auml;nder &#8211; auch in der Kritik des Staatsvertrages, wo wir ja heute schon einiges zu geh&ouml;rt haben &#8211; und zwar innerhalb und au&szlig;erhalb der Kirchen. F&uuml;r eine sp&auml;tere Debatte w&auml;re wichtig zu diskutieren, wie nach einer Entscheidung f&uuml;r eine Trennung von Kirche und Staat, f&uuml;r eine Aufhebung der Kirchensteuer eigentlich das Procedere aussehen soll. Dazu geh&ouml;rt die Frage der &Uuml;bergangszeiten. Wie soll man sicherstellen, da&szlig; nicht in bestimmten Sektoren eine Verstaatlichung passiert? Wie kann man sicherstellen, da&szlig; eine Gleichstellung aller sozialen Anbieter gew&auml;hrleistet ist? Wobei ich denke, da&szlig; wir heute schon ein St&uuml;ck weit die Art einer anderen Finanzierung mitdiskutieren k&ouml;nnen. Ich glaube, Herr Prof. Neumann, Herr Fischer, Herr Walf, alle haben dazu einiges mit eingebracht. Die italienische Praxis finde ich pers&ouml;nlich sehr beispielhaft, die ja 1984 zwischen Italien und dem Vatikan beschlossen wurde und die ab 1990 gilt, wo ein Finanzierungsmodell gew&auml;hlt wurde, was ein Ansatz ist, nicht nur die Kirchen auf die Grundlage der Verfassung zu stellen, auf ihre eigenen F&uuml;&szlig;e zu stellen, sondern auch eine M&ouml;glichkeit f&uuml;r die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, steuern zu bestimmen f&uuml;r soziale Zwecke ihrer eigenen Wahl. Und zwar ist das so, da&szlig; in Italien die M&ouml;glichkeit besteht; 0,8 % dessen, was sie an Steuern zu zahlen haben, f&uuml;r soziale Zwecke zu bestimmen, entweder f&uuml;r die Kirche oder andere soziale Zwecke. Interessant ist bei diesem Modell auch der Aspekt, dar&uuml;ber ein St&uuml;ck weit B&uuml;rger- und B&uuml;rgerinnenrechte innerhalb und au&szlig;erhalb der Kirche &#8211; das ist sehr wichtig &#8211; etablieren zu k&ouml;nnen. Mir scheint es &uuml;berhaupt so zu sein, da&szlig; das, was in der Kirche zur Zeit an Diskussionen passiert, sehr viel &Auml;hnlichkeit mit den gesellschaftlichen Debatten hat. Da geht es um Freiheitsrechte und Mitbestimmungs- und Teilhaberechte der Basis. Es ist auch kein Zufall, da&szlig; gerade jetzt in diese Debatte &uuml;ber die ehemaligen DDR-Kirchen vor allem die Basis sehr stark hineinkommt. Ich bitte Sie jetzt um Fragen und Statements, speziell bezogen auf die jetzige Verfassungsdebatte, Kirchensteuer, Alternativen, und wie Sie sich die vorstellen. Prof. Dr. Ulrich Klug: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren. Ich spreche f&uuml;r keine politische Gruppe hier im Augenblick, sondern habe das Gef&uuml;hl, da&szlig; meine Basis die Humanistische Union ist, wobei ich aber sofort zu unterstreichen habe, da&szlig; ich nicht irgendeine Vollmacht habe, f&uuml;r die Humanistische Union als solche eine Meinung vorzutragen, sondern da nur auf meiner eigenen Basis aufbauen kann. Ich hoffe, da&szlig; ich nichts wiederhole, sonst bitte ich, mich energisch zu unterbrechen. Ich f&uuml;hle mich verpflichtet, noch einmal zur&uuml;ckzugreifen auf die Grundlagenproblematik, weil sie dann auch zur verfassungsrechtlichen Diskussion f&uuml;hrt. Da mu&szlig; ich zun&auml;chst einmal sagen, da&szlig; man sich doch in Erinnerung zur&uuml;ckrufen sollte, da&szlig; ja alle Religionen besondere Ausformungen von Weltanschauungen mit Bekenntnisstruktur sind, eine philosophische These, die ich jetzt nicht weiter vertiefen will, so da&szlig; also hier schon ganz bei der Basis des Verfassungsrechts eine Ungleichheit, eine Intoleranz entsteht &#8211; wie Sie ja, wie ich dem entnommen habe, was inzwischen ausgef&uuml;hrt wurde, beim &ouml;ffentlich-rechtlichen Status der Kirchen schon zur Sprache gebracht haben. Ich habe gelegentlich, allerdings bisher mehr rhetorisch, vorgeschlagen, den Freidenkern, dann den Vereinigungen von Glaubenslosen und den anderen Vereinigungen von Atheisten auch den &ouml;ffentlich-rechtlichen Status zu geben, um Gleichheitsprinzipien zu realisieren. Man sollte so etwas einmal in die Diskussion bringen: Unsere Gesellschaft ist so einseitig strukturiert, da&szlig; so wichtige Toleranzprinzipien gar nicht mehr recht zur Sprache kommen. Dabei wird dann vergessen, da&szlig; das Gleichheitsprinzip verletzt wird, durch die Kirchensteuer, die eine Bevorzugung einer bestimmten Weltanschauungsgruppe ist. Man sollte sich wirklich einmal fragen, was w&auml;re denn eigentlich in unserer Gesellschaft f&uuml;r ein Wirbelwind entstanden, wenn man sagen w&uuml;rde, auch die Vereinigungen glaubensloser Gruppen h&auml;tten einen Anspruch auf Beitragseinziehung &uuml;ber den Staat. Im Grunde genommen leben wir mit einem Verfassungsrecht und in einer Verfassungspraxis, bei der es Rangordnungen gibt, und damit wird die Menschenw&uuml;rde auch verletzt, weil hier die Gl&auml;ubigen in einer erstaunlichen Weise bevorzugt werden. Das ist keine Fairne&szlig;struktur in unserer Gesellschaft und in unserem Staat. Vorhin wurde sehr eindrucksvoll die These vertreten, religi&ouml;se Positionen brechen aus der Gesellschaft auf. Sicher richtig. Nur auch Positionen atheistischer, agnostischer und glaubensloser Tendenzen brechen ebenso aus der Gesellschaft auf, etwa beim Anblick der Mordmaschinen von Auschwitz und Treblinka und anderen, die den Religi&ouml;sen Schwierigkeiten machen. Das also als Fazit. Das Grundgesetz wird nicht konsequent durchgehalten durch die Kirchensteuer wegen der Gleichheitsprinzipsverletzung. Und das nicht blo&szlig; in so formalrechtlicher Weise wie eben bei der &ouml;ffentlich-rechtlichen K&ouml;rperschaftsstruktur und auch noch nicht einmal alleine durch die Kirchensteuerproblematik, sondern hier ist eine ganz prinzipielle Intoleranz und Ungleichheit in der Gesellschaftspraxis erkennbar, und wenn man die unterstreicht, meine ich, da&szlig; man Teilschritte eher begr&uuml;nden kann, weil man hier die M&ouml;glichkeit hat, &uuml;ber rechts- und staatsphilosophische Positionen, das, was noch mehr aus positiv-rechtlicher Position hergeleitet wird, zu unterstreichen. Lassen Sie mich noch zwei Dinge aus der Praxis erw&auml;hnen. Ich habe damals als Mitglied des Bundesrats auch bei der Formulierung des Strafvollzugsrechts einiges einbringen k&ouml;nnen. Da spielt ja die Weltanschauungsbetreuung in den Gef&auml;ngnissen auch eine Rolle. Ich bitte mal gelegentlich nachzupr&uuml;fen, in welchen Gef&auml;ngnissen der Bundesrepublik auch eine Weltanschauungsbetreuung neben der religi&ouml;sen Betreuung m&ouml;glich ist. Christa Nickels: Ich habe noch nie Weltanschauungsbetreuung in einem Gef&auml;ngnis erlebt, und ich kenne viele auch von innen. Prof. Dr. Ulrich Klug: Ja also, auch die Gef&auml;ngnisse, die ich kenne, kennen nur diese einseitige Betreuung auf religi&ouml;ser Basis, obwohl es in den Strafvollzugsnormen inzwischen teilweise eingebracht ist &#8211; ich habe das in Hamburg seinerzeit versucht, was daraus weiter geworden ist, wei&szlig; ich nun nicht mehr. Dann noch ein letzter Hinweis zu dem Begriff Hierarchie der Rechte. Es kann f&uuml;r einen philosophischen Aspekt &uuml;berhaupt gar kein Zweifel sein, da&szlig; die europ&auml;ischen Menschenrechtsnormen h&ouml;heren Rang haben als die nationalen Verfassungsnormen. Aber was hier in der Bundesrepublik sich eigentlich noch gar nicht so richtig durchgesetzt hat, ist, da&szlig; wir auch Weltmenschenrechte haben in ratifizierten Menschenrechtskonventionen und da&szlig; diese nat&uuml;rlich wieder vorgehen, den regionalen Menschenrechtskonventionen. In diesen ist selbstverst&auml;ndlich auch der Schutz religi&ouml;ser und nichtreligi&ouml;ser Bekenntnisse verankert mit dem h&ouml;chsten Rang, den es &uuml;berhaupt in unserem Rechtssystem geben kann, und selbstverst&auml;ndlich v&ouml;llig losgel&ouml;st von religi&ouml;sen Begr&uuml;ndungspositionen, denn das sind Weltrechtsnormen, die ja nat&uuml;rlich f&uuml;r alle Menschen mit religi&ouml;sen &Uuml;berzeugungen der verschiedensten Art sowie den Glaubenslosen einen Schutz gew&auml;hren. Diese drei Punkte wollte ich nur noch einmal zur Sprache bringen. Herr Halfmann, Komitee Christenrechte in der Kirche: Ich m&ouml;chte darauf aufmerksam machen, da&szlig; in der Diskussion gerade mit Kirchen, vor allem der Katholischen Kirche, immer das Stichwort &#8222;Subsidiarit&auml;t&#8220; eine Rolle spielt. Die Kirchen legen, und ich denke sehr zu Recht, Wert darauf, da&szlig; dieses gute Prinzip der katholischen Soziallehre nicht verletzt wird. Wenn beispielsweise in Baden-W&uuml;rttemberg 75 % der Kinderg&auml;rten in katholischer Tr&auml;gerschaft sind, in manchen Bereichen des beginnenden M&uuml;nsterlandes &#8211; wir kommen aus Haltern &#8211; sogar 100 %, dann werden auf der Basis des Subsidiarit&auml;tsprinzips Monopole der Kirchen, im Bereich Kinderg&auml;rten und soziale Dienste, errichtet. Ich will nur ganz kurz etwas sagen zu der Frage Subsidiarit&auml;t, die Sie angesprochen haben. Frau Nickels hatte, wie sie das ausf&uuml;hrten &uuml;ber die katholische Soziallehre gesagt, die heutige Praxis ist eine Perversion. Ich kann das eigentlich auch nur so bezeichnen. Ich m&ouml;chte nur auf einen Mythos aufmerksam machen. Den Mythos von der katholischen Soziallehre, die das Subsidiarit&auml;tsprinzips entdeckt hat. Das ist nicht wahr, historisch wenigstens ist es nicht wahr, sondern es waren, man h&ouml;re und staune, die deutschen Liberalen, die in der Paulskirchenzeit diesen Grundsatz der Subsidiarit&auml;t, der nichts anderes bedeutete, als das die untere, kleinere Einheit, die etwas machen kann, dazu von der n&auml;chsth&ouml;heren instandgesetzt werden soll. Diesen Grundsatz haben damals die Katholiken in den verschiedenen katholischen Casinos der Paulskirchenatmosph&auml;re aufgegriffen, haben ihn dann als politisches Programm der Zentrums-Partei &uuml;bernommen, und von dort ist die Idee dann weiter tradiert worden und von Prof. Gundlach, dem Jesuiten, dann in quadragesimo anno als katholisches Sozialprinzip weltweit, urbi et orbi, verk&uuml;ndet worden, mit der Tendenz zu sagen, die kleinere Einheit sind wir, n&auml;mlich die Kirche und die Familie, die jetzt unten etwas tut. Wir haben ja heute die aberwitzige Situation, da&szlig; riesengro&szlig;e Verb&auml;nde wie Diakonie- und Caritasverband die kleinen subsidi&auml;ren Einheiten sind. Und wenn Sie das Sozialhilfegesetz sehen, sind auch noch die Kirchen sozusagen gleich mit hineingenommen in die Pflicht. Und wenn Sie als betroffene Eltern eine Krabbelgruppe oder einen Kindergarten installieren wollen, dann ist Subsidiariti&auml;t pass&eacute;, dann m&uuml;ssen Sie sich praktisch an irgendeine dieser Organisationen anschlie&szlig;en. Das ist also wirklich eine totale Umkehrung. Und die evangelische Soziallehre hat ja auch bis in die 60er, 70er Jahre hinein diesen Grundsatz eigentlich nie rezipiert, und wenn er rezipiert worden ist, dann ist er interessanterweise von der katholisch ausgerichteten evangelischen Staatskirchenrechtslehre nachher &uuml;bernommen worden in den Bereich der Sozialpolitik. Ich kenne die evangelische Soziallehre nicht so gut, da&szlig; ich dar&uuml;ber jetzt eine allgemeine Aussage machen kann, aber diejenigen Kollegen, die in dem Bereich arbeiten, gehen damit sehr behutsam um. Das ist wirklich ein katholisch-politisch besetzter Begriff nun in unserem Sozialsystem, weil es f&uuml;r den Staat in vielen Bereichen auch sehr praktisch ist, da&szlig; er Bereiche, die f&uuml;r ihn prek&auml;r sind, abgeben kann &#8211; dar&uuml;ber haben die Wohlfahrtsverb&auml;nde auch nicht nachgedacht, was sie sich damit eigentlich einhandeln, denn f&uuml;r die Leute ist, wenn sie zu einer Beratungsstelle gehen oder zu einer Jugendhilfsstelle im Grunde egal, ob das Wohlfahrtsamt ist, Sozialamt ist oder Jugendbeh&ouml;rde oder von einer dieser kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen. Die Kirchen stehen hier tats&auml;chlich stellvertretend, auch als Pr&uuml;gelknaben teilweise, f&uuml;r die staatliche Sozialpolitik ein. Diesen Gedanken der Subsidiarit&auml;t sollte man wirklich einmal politisch wieder vom Kopf auf die F&uuml;&szlig;e stellen und dahin stellen, wo er eigentlich hingeh&ouml;rt. Ich finde, es wird mit diesem Begriff schlechthin Schindluder getrieben, der im Ernst auch mit der eigentlichen katholischen Soziallehre von quadragesimo anno nichts mehr zu tun hat. Erwin Fischer: Zum Subsidiarit&auml;tsprinzip ist noch folgendes Rechtliche auszuf&uuml;hren. N&auml;mlich, in &sect; 5 des Jugendwohlfahrtsgesetzes steht, und das gilt noch bis zum Jahresende, da&szlig;, wenn kirchliche Einrichtungen auf dem Gebiet der Krankenh&auml;user, Kinderg&auml;rten da sind, davon abzusehen ist, da&szlig; die Kommunen eigene Kinderg&auml;rten usw. errichten. Ab 1. Januar ist das zu meinem Erstaunen aufgehoben worden, anstelle des &#8222;ist&#8220; = &#8222;mu&szlig;&#8220; hei&szlig;t es jetzt nur &#8222;soll&#8220;. Das ist angeglichen worden dem Sozialhilfegesetz, in dem immer schon stand, wenn kirchliche Einrichtungen da sind oder Tr&auml;ger anderer Wohlfahrtsverb&auml;nde, die spielen aber keine so gro&szlig;e Rolle in der Praxis, dann mu&szlig; abgesehen werden. Das ist nat&uuml;rlich ein krasser Versto&szlig; gewesen im Jugendwohlfahrtsgesetz gegen Art. 4 GG, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Wieso das pl&ouml;tzlich so un&uuml;bersichtlich abge&auml;ndert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls ist es seit Juni 1990 abge&auml;ndert worden. Das tritt am 1. Januar 1991 in Kraft und zwar dadurch, da&szlig; man das Jugendwohlfahrtsgesetz in das neue Sozialgesetzbuch eingef&uuml;gt hat, als Band 8, und da ist aus dem &#8222;mu&szlig;&#8220; ein &#8222;soll&#8220; entstanden. Also immerhin ein gewisser Fortschritt, aber bisher war es eben einfach unm&ouml;glich, da&szlig; Eltern ihre Kinder in einem neutralen Kindergarten haben wollten, die haben einfach keinen gefunden. Angelika Ludwig, Alternative Liste, Gr&uuml;ne, Berlin: Ich m&ouml;chte es erst einmal begr&uuml;&szlig;en, da&szlig; diese Diskussion stattfindet. Wir hatten eine Diskussion auch innerhalb der AL dazu und haben in unserer Wahlplattform einen Passus, der sich an den Vorschl&auml;gen von Herrn Fischer zur Neuregelung des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche orientiert. Dabei haben wir aber auch festgestellt, da&szlig; da noch ganz erheblicher Diskussionsbedarf in Berlin besteht. Die BRD ist nicht nur bei den Heimpl&auml;tzen f&uuml;r Alte, sondern auch bei den Kindergarten- und Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tze, da sind wir auch europaweit das Schlu&szlig;licht. Zu Herrn Allweiss von der Bundesarbeitsgemeinschaft Christen der Gr&uuml;nen, es besteht eine erhebliche Korrelation zwischen den Gegenden, wo es nur konfessionelle Kinderg&auml;rten gibt, dort ist die Versorgung mit Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tzen besonders schlecht, und St&auml;dten wie Berlin, wo diese Versorgung haupts&auml;chlich kommunal geregelt ist. Dort haben wir eine erheblich bessere Versorgung. Man kann daher nicht sagen, da&szlig; dort, wo die Kirchen die Versorgung &uuml;bernommen haben, diese besser sei. Lassen Sie mich noch etwas aus der Sicht von Frauen hinzuf&uuml;gen: Mir ist der Fall einer Frau bekannt, die im Raum Biberach als Erzieherin arbeitete, das zweite Kind bekam und dann mit der Begr&uuml;ndung gek&uuml;ndigt wurde, als christlich erziehende Mutter sei sie ab sofort f&uuml;r ihre Kinder zust&auml;ndig und k&ouml;nne nicht mehr ganztags arbeiten. Das als Beispiel f&uuml;r die Art und Weise, wie hier mit Frauen in der Kirche umgegangen wird. Ich m&ouml;chte noch, ein weiteres Beispiel anf&uuml;hren. In einem Arbeitsvertrag mit der Katholischen Kirche steht, da&szlig; Diskrepanzen im Arbeitsverh&auml;ltnis im christlichen Sinne zu regeln sind. Zu diesem Zweck steht dann ein Rechtsberater zur Verf&uuml;gung, der von der Kirche beauftragt wurde. In dem Moment, wo diese Frau dann eine Rechtsberatung von au&szlig;erhalb hinzugezogen hatte, wurde ihr gesagt, das Vertrauensverh&auml;ltnis sei damit gest&ouml;rt, weil sie es nicht im christlichen Sinne innerhalb der Kirche geregelt habe, was erst recht einen K&uuml;ndigungsgrund darstellte. Dies noch einmal zur rechtlichen Absicherung von M&uuml;ttern in Arbeitsverh&auml;ltnissen mit der Kirche. Im l&auml;ndlichen Raum, wo es keine anderen Arbeitspl&auml;tze f&uuml;r eine Erzieherin gibt, kommt das f&uuml;r diese Frauen einem Berufsverbot gleich. &#8211; Das war ein eheliches Kind. &#8211; So sieht die Praxis in bestimmten Gegenden aus. Meine Frage an Herrn Neumann: Sie sagen, f&uuml;r Soldaten sei die Milit&auml;rseelsorge Pflicht; gilt diese Pflicht auch f&uuml;r konfessionsfreie Menschen? Prof. Dr. Johannes Neumann: Der lebenskundliche Unterricht und die Eidesbelehrung ist f&uuml;r alle Soldaten Pflicht. Die Soldaten haben nicht, wie der Sch&uuml;ler im Religionsunterricht, die M&ouml;glichkeit sich abzumelden, sondern lebenskundlicher Unterricht ist eine Pflichtveranstaltung der Bundeswehr, nicht der jeweiligen Kirche. Und es ist auch austauschbar, ob das der evang. oder der kath. Milit&auml;rpfarrer macht &#8211; sinnvollerweise. Aber hier bedient sich nun tats&auml;chlich der Staat, der demokratische Staat, der im Namen des Volkes Recht spricht, bedient sich auf der anderen Seite der Legitimation eines Gottes f&uuml;r praktisch seine Truppe. Das finde ich ist eine Sache, die schon gar nichts mehr mit Privilegien zu tun, sondern ganz schlicht einfach eine Vermengung darstellt von religi&ouml;sem und staatlichem Bereich in guter alter staatlicher Manier, als noch Thron und Altar eine Einheit waren. Werner Allweiss: Es gibt noch eine Variante in den Kasernen, die sieht so aus. Wer sich partout weigert an diesem Unterricht teilzunehmen, der kann in dieser Zeit Panzer waschen. Herr Rieser, Bund freier religi&ouml;ser Gemeinden Deutschland: Ich wollte noch einmal auf das zur&uuml;ckkommen, was Herr Kollege Klug vorhin gesagt hat. Wir sind eine Vereinigung freier Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der ganzen Bundesrepublik, und ich kann das ruhig sagen, wir sind die gr&ouml;&szlig;te staatlich anerkannte freie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft in der Bundesrepublik. Man sollte einiges tun in den Parteien, damit die Menschen und deren Grundrechte immer wieder verteidigt werden, gerade unserer religi&ouml;ser und weltanschaulicher Pluralismus. Herr B&ouml;tsch, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, leistete sich die Aussage, die DDR sei ein Missionsstand wie halb Afrika und es w&auml;re sehr hilfreich, wenn unser Bundespr&auml;sident zu diesem Thema etwas sagen und die Werte des Christentums im weitesten Sinne darlegen w&uuml;rde. B&ouml;tsch hat n&auml;mlich furchtbare Angst, da&szlig; sich dr&uuml;ben eine Alternative auftut zu Kommunion und zu Konfirmation und zwar in der Form einer Jugendweihe, Jugendfeier, wie sie bei uns schon seit &uuml;ber 100 Jahren durchgef&uuml;hrt wird. Es gibt also freigeistige Jugendweihen, die aus der Arbeiterbewegung entstanden, und es gibt jetzt eine Fortf&uuml;hrung der Jugendweihen in der DDR, die selbstverst&auml;ndlich anders durchgef&uuml;hrt werden als unter dem SED-Regime. Das ist den Gespr&auml;chen zu entnehmen, die wir mit Vertretern dieser Gruppierung gef&uuml;hrt haben. Wenn hier immer wieder aus der christlichen Sicht argumentiert wird, das sei etwas Schlechtes, ist das be&auml;ngstigend. Eine Frage habe ich an Herrn Fischer zur Entwicklung der Milit&auml;rseelsorge. Gibt es da irgendwelche Verfahren, die anh&auml;nglich sind bei den Gerichten? Sehr erfreulich fand ich die Information von Herrn Allweiss, da&szlig; die badische Synode Sich daf&uuml;r eingesetzt hat, den Milit&auml;rseelsorgevertrag zu k&uuml;ndigen. Es geht dem Buch von Herrn Herrmann zufolge immerhin um Betr&auml;ge in H&ouml;he von 80 bis 90 Millionen DM im Jahr. Ich meine, da&szlig; andere Organisationen, die au&szlig;erhalb der Kirche stehen, ebenso unterst&uuml;tzt werden sollten f&uuml;r ihre Aufgaben wie die Kirche. Nach meiner Einsch&auml;tzung gibt es verschiedene Modelle, aber wir sind anscheinend noch nicht soweit. Noch eine Frage an Herrn Walf. Habe ich Sie richtig verstanden, da&szlig; nur 25 % der Kirchenangeh&ouml;rigen Kirchensteuer zahlen und 75 % zahlen keine Kirchensteuer? Und dann noch eine letzte Bitte an Herrn Allweiss. K&ouml;nnen Sie vielleicht noch einmal die Korinther-Textstelle genau angeben? Ich w&uuml;rde das gerne in unserem Bundesorgan &#8222;Der Humanist&#8220; verwenden. Prof. Dr. Knut Walf: Herr Reiser, Sie haben richtig geh&ouml;rt mit diesem Viertel. Es ist ja auch best&auml;tigt worden hier durch den Kollegen. Es sind faktisch nur ein Viertel der Kirchenangeh&ouml;rigen, die eben auch Kirchensteuer zahlen, die anderen kriegen es gro&szlig;enteils zur&uuml;ckgezahlt oder sind &uuml;berhaupt nicht dazu verpflichtet. Prof. Dr. Knut Walf: Die Einkommensgrenze liegt zu tief. Aber wir haben ja auch heute mehrmals die DDR erw&auml;hnt und die Einf&uuml;hrung der Kirchensteuer in der DDR. Wenn Sie sich erinnern, ich habe in meinen Ausf&uuml;hrungen ganz kurz auch erw&auml;hnt, den Haushalt der Erzdi&ouml;zese M&uuml;nchen und Freising von diesem Jahr. Nun h&ouml;ren Sie sich mal an, wie nach der Vorstellung des Haushaltes der erzbisch&ouml;fliche Finanzdirektor Domkapitular Dr. Friedrich Fahr den Haushalt abschlie&szlig;end beendet, also was er dazu sagt. Er sagt, nur die solidarische Bereitschaft der vielen Christen als Kirchensteuerzahler erm&ouml;gliche es, die umfangreichen sozialen und kulturellen Leistungen zu erbringen, welche unbezweifelt neben der religi&ouml;s-geistigen Beheimatung auch die soziale Sicherung und die Sch&ouml;nheit unseres Vaterlandes mitpr&auml;gen. Christen und Kirchen waren und wollen nicht unt&auml;tig sein mit den ihnen anvertrauten Talenten. Im Gegensatz dazu hat der Zusammenbruch des sogenannten realsozialistischen, kommunistischen und erkl&auml;rterma&szlig;en gottlosen Staatssystems, dessen inhumanes Gesicht erkennen lassen. Die moralische, &ouml;konomische und &ouml;kologische Verw&uuml;stung ist offenkundig. Die vielf&auml;ltigen geistlichen, kulturellen und sozialen Anstrengungen der Kirchen sind eine anerkennenswerte Gemeinschaftsleistung, die in diesem Ausma&szlig; wesentlich durch die Beitr&auml;ge der Kirchensteuerzahler m&ouml;glich ist. Dies verdient Anerkennung und Dank. So weit Herr Fahr. Haben Sie vielleicht noch ein Zitat? Frank L. Sch&uuml;tte: Ich will ganz konkret auf das zur&uuml;ckkommen, was jetzt zu tun ist. Es geht auch um das vereinigte Deutschland, es geht um die DDR. Hier gibt es von Seiten der Kirche Missionsbestrebungen. Ich sage nur &#8222;Milit&auml;rseelsorge&#8220;. Milit&auml;rseelsorge ist deshalb schon verfassungswidrig, weil sie eine institutionalisierte, vom Staat bezahlte Einrichtung ist. Sie war urspr&uuml;nglich gedacht als Beistand f&uuml;r Soldaten, die nach einem seelsorgerischen Beistand verlangen. Zweiter Punkt, das Subsidiarit&auml;tsprinzip. Was bedeutet das f&uuml;r die ehemalige DDR. Es bedeutet beispielsweise, da&szlig; Pro-Familia im Augenblick keine Chance hat Mittel zu bekommen, um Beratungsstellen in der DDR aufzubauen, w&auml;hrend das diakonische Werk und auch die Caritas sich bereits vereinigt haben und auch einen administrativen Apparat zur Verf&uuml;gung haben. Wir sehen hier, da&szlig; freie Tr&auml;ger, die sich ebenfalls auf das Subsidiarit&auml;tsprinzip berufen k&ouml;nnen, zur&uuml;ckstehen m&uuml;ssen. Das Subsidiarit&auml;tsprinzip ist umgewandelt worden zu einem Instrument, das eindeutig und einseitig die beiden gro&szlig;en Kirchen bevorzugt, und das in einem Land, das zu 70 % aus bereits konfessionslosen Mitb&uuml;rgerinnen und Mitb&uuml;rgern besteht. Ich will noch darauf hinweisen, da&szlig; in Ost-Berlin gegenw&auml;rtig bereits der Ethik-Unterricht von einzelnen Pfarrern in &ouml;ffentlichen Schulen erteilt wird. Das ist klar verfassungswidrig. Ich mu&szlig; auch daran erinnern, da&szlig; jetzt der deutsche Freidenkerverband an &ouml;ffentlichen Schulen in Ost-Berlin, der deutsche Freidenkerverband, Sitz Berlin-West, einen Lebenskunde-Unterricht an &ouml;ffentlichen Schulen auf staatliche Kosten betreiben wird. Ich mu&szlig; in diesem Punkt ausnahmsweise Herrn Prof. Klug widersprechen. Es sollte nicht das Bestreben von Weltanschauungsgemeinschaften sein, K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts werden zu wollen, um &ouml;ffentliche Mittel zu bekommen. Wenn beispielsweise der Freidenkerverband einen lebenskundlichen Unterricht einf&uuml;hren will, dann soll er das auf eigene Kosten tun und in R&auml;umen abhalten, die ihm kostenlos zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Wir k&ouml;nnen n&auml;mlich nicht auf der einen Seite kritisieren, da&szlig; hier staatlicher Religionsunterricht an &ouml;ffentlichen Schulen vom Staat finanziert wird und auf der anderen Seite als nicht religi&ouml;se Gemeinschaften dasselbe fordern, n&auml;mlich Staatszusch&uuml;sse f&uuml;r unseren Unterricht. Das ist eine absolute Inkonsequenz, die unsere Forderung nach Trennung Staat und Kirche in ein ganz schiefes Licht r&uuml;ckt. &#8222;Das war nur ironisch gemeint&#8220;. Zum Schlu&szlig; noch ein ganz klarer Hinweis zum Konkordat. Wir haben es hier, das mu&szlig; sich jeder vor Augen f&uuml;hren, mit dem Reichskonkordat von 1933 zu tun, das zwischen dem sp&auml;teren Pius XII., n&auml;mlich Nuntius Pacelli, geschlossen wurde und dem p&auml;pstlichen Geheimk&auml;mmerer Franz von Papen auf Hitlers sozusagen Initiative, auch des Papstes Initiative. Ich mu&szlig; dazu sagen, der einzig v&ouml;lkerrechtlich noch bindende Vertrag, den wir aus dieser Zeit haben im neuen vereinigten Deutschland, ist das Reichskonkordat. Und dieses Reichskonkordat gilt nun auch uneingeschr&auml;nkt bis auf die Schulfrage in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Herr Prof. Dr. Johannes Neumann: Ich m&ouml;chte sagen, diese Veranstaltung ist sehr dankenswert. Dann das ganz voll unterstreichen, was Herr Sch&uuml;tte gesagt hat, da&szlig; Teile der Gr&uuml;nen, sich dieses Problems der Trennung von Staat und Kirche entsprechend dem Grundgesetz, nicht gegen das Grundgesetz, gar nicht &uuml;ber das Grundgesetz hinaus zu eigen machen. Das sie den Blick richten auf die vielen Initiativen in den Kirchen von unten. Herr Halfmann hat das vorhin auch angesprochen, auch innerhalb der Kirchen, auch innerhalb der kath. Kirche gibt es Gruppierungen, die sich dort als Christen artikulieren wollen und die nicht in die politischen Strukturen der Gro&szlig;kirchen aufgesogen werden wollen. Und es gibt andererseits viele und wie wir wissen, jetzt durch die DDR, immer mehr werdende Menschen die nicht einfach von den Kinderg&auml;rten angefangen &uuml;ber den Religionsunterricht bis zur Bundeswehr praktisch dieser st&auml;ndigen religi&ouml;sen Beeinflussung st&auml;ndig ausgesetzt sind. In diesem Fall meine ich solche, die das nicht wollen und wo die st&auml;ndige kirchlich-religi&ouml;se Beeinflussung eine Verletzung des Art. 4 darstellt. Da&szlig; die Gr&uuml;nen als eine politische Partei das einmal aufgegriffen haben und da&szlig; sie es aufgegriffen haben auch im Kontext ihrer inneren Diskussion &#8211; Christen bei den Gr&uuml;nen &#8211; scheint mir wichtig und bedeutsam zu sein, weil damit von vornherein die Erblast ausgeschaltet ist, die wahrscheinlich FDP und SPD hindert dieses Thema anzugehen, weil sie halt die geschichtliche Last haben, da&szlig; sie einerseits aus einem antichristlichen Liberalismus und andererseits aus einem f&uuml;r antichristlich gehaltenen Sozialismus herkommen. Wenn es also eine M&ouml;glichkeit gibt, dann sehe ich es im Augenblick so, da&szlig; das allein die Gr&uuml;nen politisch wagen k&ouml;nnen, denn die FDP ist ja seinerzeit kl&auml;glich an dieser Geschichte gescheitert, und wir k&ouml;nnen alle nur hoffen, da&szlig; sie das so klug einf&auml;deln, da&szlig; diese politische Diskussion gef&uuml;hrt wird, innerhalb der Gr&uuml;nen und von den Gr&uuml;nen in die politische Diskussion hineingetragen wird, ohne das ihnen sozusagen diese Unterstellung angeh&auml;ngt wird, sie seien religionsfeindlich oder was noch schlimmer ist, christentumsfeindlich, sondern da&szlig; das wirklich dank der Diskussion in ihren Reihen zu einem Ergebnis f&uuml;hrt, das dem Gedanken der Religionsfreiheit und dem Gedanken der Toleranz und der Liberalit&auml;t in unserem Staatswesen weiterhilft. Ich habe das Gef&uuml;hl, wir haben das bitter, bitter n&ouml;tig. Christa Nickels: Danke, Herr Prof. Neumann. Da hatte sich gerade noch eine Kollegin gemeldet, eine Frau aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Christen bei den Gr&uuml;nen. Ich habe ja gesagt, ich nehme mir das Recht, wenn sich eine Frau mal meldet, sie vorzuziehen. Veronika Geis, Christen bei den Gr&uuml;nen, Kreis Limburg-Weilburg: Nicht diese christliche Gruppe bei den Gr&uuml;nen hat mich an sich zu diesem Gedanken &uuml;berhaupt getrieben, sondern wir haben seit ungef&auml;hr 15 Jahren, wo ich einer urchristlichen Gemeinschaft mit angeh&ouml;re; uns Gedanken gemacht &uuml;ber diesen Punkt. Es ist f&uuml;r mich erfreulich gewesen, als ich von unserem Referenten h&ouml;rte, da&szlig; auch in Baden-W&uuml;rttemberg jetzt etwas l&auml;uft, wegen diesen Milit&auml;rgeistlichen und auch in Niedersachsen. Denn wir haben das erste Mal gewagt, eine Petition einzubringen und zwar 1981 auf dem Hamburger Kirchentag. Da waren aber die evang. Bisch&ouml;fe so sehr dagegen, da&szlig; wir es nicht mehr wagen konnten, die Petition so einzubringen, indem wir da eben soundsoviel Tausend Unterschriften einbringen wollten, um uns an die Kirchenleitung damit zu wenden. Sie waren so &auml;rgerlich dar&uuml;ber, das mu&szlig;ten wir abblasen. Dann m&ouml;chte ich noch etwas bemerken, was uns sehr zu denken geben sollte. Und zwar ist ein Ehepaar &#8211; auch Christen und Gr&uuml;ne &#8211; im vergangenen Sommer in der UdSSR gewesen und berichtete mir nachher, da&szlig; es dort wirlich eine Massentaufe gibt, in Bezug auf die orthodoxe Kirche. Wenn ich jetzt hier bei uns an die DDR denke, da ist scheinbar der gewisse Atheismus dort mehr durchgedrungen als in Ru&szlig;land selber, wo es jetzt schon 70 Jahre lang diesen Kommunismus gab. Das ist das Eine. Und dann m&ouml;chte ich noch einmal auf dieses Subsidiarit&auml;tsprinzip kommen. Wir haben in Limburg diesmal so viele Schwierigkeiten. Die Caritas ist derma&szlig;en stark. Der Bezirksdekan h&auml;lt alle F&auml;den in der Hand, da&szlig; sogar vor zwei Jahren das Asylantenheim und das Obdachlosenheim, das in Limburg eingerichtet ist, wieder unter die Caritas fiel und kein anderer &uuml;berhaupt wagen konnte so irgendwas zu machen. Das gibt es nicht, sogar die Evangelischen kommen nie daran. Der Landrat hat schon gleich die F&auml;den gezogen, und dann l&auml;uft da alles wieder auf dieser Schiene. Was mich besonders freut ist, da&szlig; die AL aus Berlin hier bei uns ist. Ich m&ouml;chte den Beiden danken, da&szlig; sie gekommen sind. Es freut mich besonders. Danke sch&ouml;n. Prof. Dr. Edgar Baeger: Es hat sich doch noch einiges angesammelt durch die bisherige Diskussion. Ich m&ouml;chte zun&auml;chst etwas sagen, zu den Ausf&uuml;hrungen des Herrn Allweiss. Mit dem gr&ouml;&szlig;ten Teil seiner Ausf&uuml;hrungen kann man durchaus einverstanden sein. Ich bin es jedenfalls. Aber da ist ein Punkt, den h&ouml;re ich bei den Gr&uuml;nen immer wieder. Gleichg&uuml;ltig, ob jetzt hier von Herrn Allweiss oder von den baden-w&uuml;rttembergischen Gr&uuml;nen. Und zwar lautet der etwa so, Verstaatlichung sozialer Aufgaben w&auml;re ein Horror. Zun&auml;chst mu&szlig; man dazu sagen, was soll das sein, Verstaatlichung sozialer Aufgaben? Hei&szlig;t das, da&szlig; etwa ein kommunaler Kindergarten sehr viel schlechter und verheerender w&auml;re als ein konfessionell gef&uuml;hrter? Wenn Sie das wirklich sagen wollten, dann w&auml;re das nach meiner Meinung, doch eine ziemliche Ungeheuerlichkeit gegen&uuml;ber den Erzieherinnen und Erziehern, die in solchen Einrichtungen t&auml;tig sind. Das gleiche etwa, wenn es eine kommunale Beratungsstelle gibt f&uuml;r Erziehungsprobleme und dergleichen. Sie m&uuml;ssen, glaube ich, irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen, da&szlig; wir im Augenblick das Gegenteil haben, n&auml;mlich in weiten Bereichen Bayerns, Baden-W&uuml;rttembergs, und wie wir vorhin geh&ouml;rt haben, des M&uuml;nsterlandes, eine weitestgehende Konfessionalisierung des Sozialwesens, und Sie m&uuml;ssen zur Kenntnis nehmen, da&szlig; das f&uuml;r Menschen, die diesen Kirchen nicht angeh&ouml;ren, erst recht ein Horror ist. Ich habe vor einiger Zeit Herrn Prof. Herrmann, der heute leider nicht da sein kann, in Augsburg gesprochen. Herr Herrmann hat in einem Vortrag den er dort gehalten hat, u.a. folgendes gesagt. Er kenne ja die Kirche von innen sehr gut, er war ja ihr Priester und Theologieprofessor. Er sagt, wenn ein alter hilfsbed&uuml;rftiger Mensch das Schicksal hat in ein konfessionell gef&uuml;hrtes Altersheim zu kommen, er garantiere, der lerne noch das Beten. Lassen wir das mal auf der Zunge zergehen. Bitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, da&szlig; Menschen in unserem Staat, wenn sie in sozialen Notlagen sind, ein Anspruch auf Hilfe an ihren Staat haben, nicht Anspr&uuml;che an eine Sekte oder irgendeine Weltanschauungsgemeinschaft; an ihren Staat, den sie mit ihren Steuermitteln unterhalten. Der Staat, der diesen Teil seiner Aufgabe an Weltanschauungsgemeinschaften &uuml;bertr&auml;gt, der stiehlt sich praktisch aus der Verantwortung gegen&uuml;ber all den Menschen, die zu diesen Kirchen nicht geh&ouml;ren. Ja, so kann ich auch das Sozialwesen verbilligen. Apropos, verbilligen. Was Herr Walf gesagt hat, n&auml;mlich da&szlig; etwa so 10 % der Ausgaben aus dem Kirchenetat sozialen Zwecken zukommt, stimmt in etwa mit meinen Zahlen &uuml;berein. Man mu&szlig;, wenn man hier Kirchenhaushaltspl&auml;ne liest, sehr genau nachschauen, was da aufgelistet wird. Da finden Sie beispielsweise Einrichtungen f&uuml;r die Unterbringung von alten Pfarrhaush&auml;lterinnen, f&uuml;r kirchliche Jugendheime und dergleichen. Das hei&szlig;t, innerkirchliche Anliegen sind das, die hierdurch finanziert werden. Und so mu&szlig; man das, wenn man eine saubere Rechnung machen will, erst mal herausrechnen. Keine leichte Aufgabe. Von der anderen Seite herzukommen, &uuml;ber die staatlichen Haushaltspl&auml;ne, ist eine Sisyphusarbeit, die kann sich gar niemand vorstellen. Denn ein gro&szlig;er Teil des Finanztransfers l&auml;uft &uuml;ber die Kommunalhaushalte, und wo ist die Forschungskapazit&auml;t bei uns, die es erm&ouml;glichen w&uuml;rde, diese Geldstr&ouml;me zu verfolgen. Wenn man versucht eine Absch&auml;tzung zu machen, mehr kann man nicht machen, kommt etwa heraus, da&szlig; die Sozialausgaben, die die beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen t&auml;tigen,&nbsp;also die wirklich der &Ouml;ffentlichkeit zugute kommen, etwa bei einer Milliarde DM im Jahr liegen. Jetzt halten Sie bitte dagegen, da&szlig; die Bundesrepublik Deutschland allein durch die Abzugsf&auml;higkeit der Kirchensteuer von der Lohnsteuer- und Einkommenssteuer auf einen Steurausfall von 3,2 Milliarden DM verzichtet. Das bedeutet: wenn der Staat die Finanzierung diese Einrichtungen komplett &uuml;bern&auml;hme, nur mal als Gedankenspiel, lie&szlig;e aber daf&uuml;r den Abzug der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer nicht mehr zu, w&uuml;rde er ein Bombengesch&auml;ft machen, in der Gr&ouml;&szlig;enordnung von zwei Milliarden DM. Ich wei&szlig; nicht, wie wohl Ihnen bei dem Gedanken ist, da&szlig; man Betriebe f&uuml;hren kann (auch Sozialeinrichtungen sind Betriebe; ich habe schon daraufhin gewiesen, da&szlig; eine enorme Wirtschaftskraft in diesen Sozialeinrichtungen steckt) mit etwa 10-15 % Eigenkapital, aber 100 % F&uuml;hrungsberechtigung. So m&ouml;chte ich mal eine Firma f&uuml;hren d&uuml;rfen. Dann ein weiterer Punkt, der heute noch nicht zur Sprache kam. Das Kirchensteuereinzugsverfahren durch den Staat ist f&uuml;r die Kirchen ein billiges Verfahren! Ich lese Ihnen drei S&auml;tze vor, die die evang. Landeskirche Baden-W&uuml;rttemberg dazu schreibt. Sie schreibt: &#8222;F&uuml;r seine treuh&auml;nderisch geleistete Arbeit erh&auml;lt der Staat eine 3 %-ige Verwaltungskostenentsch&auml;digung. F&uuml;r die jetzige Regelung des Steuereinzugs &uuml;ber die staatlichen Finanz&auml;mter haben sich die Kirchen aus Kostengr&uuml;nden entschieden. Ein kircheneigenes Steuereinzugsverfahren w&uuml;rde ein Mehrfaches der jetzigen Verwaltungskosten ausmachen.&#8220; Wo nimmt der Staat anderen Vereinigungen die Kosten des Mitgliedsbeitragseinzugs in diesem Ma&szlig;stab ab? Dann bin ich noch gesto&szlig;en auf einen weiteren Punkt. Herr Walf hat erw&auml;hnt, man m&uuml;sse bei der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen bedenken, da&szlig; unter Umst&auml;nden immense Lasten auf den Staat zuk&auml;men. Diese Rechnung w&uuml;rde mich sehr interessieren. Ich wei&szlig; nicht, wer sie &uuml;berhaupt jemals aufgemacht hat. Sie w&auml;re der Nachpr&uuml;fung w&uuml;rdig. Denn es m&uuml;&szlig;ten doch wohl gegengerechnet werden die Leistungen, die die deutschen L&auml;nder, jetzt mittlerweile &uuml;ber 187 Jahre, in dieser Sache erbracht haben. Wenn ich mir versuche vorzustellen, was 1803 bei der S&auml;kularisation an Kirchengrund etwa, der kath. Kirche weggenommen wurde, und was sie 187 Jahre lang da f&uuml;r Mittel kassiert hat, w&uuml;rde ich das gerne umrechnen auf den Preis pro Quadratmeter Grund und Bodens. Ein letzter Punkt, auch den habe ich dankenswerter Weise von Herrn Walf. Sie sagten, es sei problematisch, wenn Leute, die mit diesen Dingen als Christen nicht mehr einverstanden sind, keine andere M&ouml;glichkeit mehr sehen, als aus der Kirche auszutreten. Dieses sei deswegen problematisch, so habe ich Sie verstanden, weil jeder sage, wie werde ich beerdigt. Hier f&uuml;hlte ich mich an ein Statement eines Menschen namens Basilius Streithofen erinnert. Dieser Pater hat Folgendes im deutschen Fernsehen vor einiger Zeit von sich gegeben: Er sagte, er rate jedem ab, aus der Kirche auszutreten, denn &#8211; so Basilius Streithofen &#8211; jeder m&uuml;sse ja irgendwann einmal sterben und trete er aus der Kirche aus, dann werde er eben verscharrt wie ein Hund. Dazu kurz noch folgende Betrachtung: Erstens sagte Herr Streithofen nat&uuml;rlich die Unwahrheit. Jeder, der auf einer Beerdigungsfeier dabei war, die von einem freigeistigen Redner gestaltet wurde oder von einem weltlichen Bestattungssprecher, wird mir best&auml;tigen, da&szlig; das keineswegs zutreffen mu&szlig;, da&szlig; eine derartige Bestattungsfeier keineswegs w&uuml;rdeloser verl&auml;uft, als wenn ein Geistlicher hier seines Amtes waltet. Zweitens aber steckt politisch hinter diesen Ausf&uuml;hrungen des Herrn Streithofen die Tatsache, da&szlig; es wiederum weite Bereiche Deutschlands gibt, in denen das Bestattungswesen in der Tat massiv klerikalisiert ist. Dort haben sie beispielsweise sogenannte Aussegnungshallen, die komplett christlich ausgestaltet sind, geradeso als gebe es nur Christen in diesem Land. Auch hier gibt es einen Demokratisierungsbedarf und nicht den Kleinsten. Prof. Dr. Knut Walf: Die immensen Kosten, die auf den Staat zukommen, wenn er abl&ouml;st, das werden Sie auch nicht bestreiten wollen, das schreckt einfach ab. Und wenn Sie die Literatur, die nicht sehr gro&szlig; ist, was diesen Punkt betrifft, durchsehen, dann ist das ein Faktor, der in die &Uuml;berlegung eingebracht wird. Wenn man daran denkt, wie kommt man davon frei. Und dann wird eben die Rentenl&ouml;sung vorgeschlagen, weil man sagt, auf einen Schlag, das kann der Staat nicht leisten. Ich glaube, das wird niemand bestreiten wollen. Denken Sie auch an die aktuelle Situation der Haushalte in der Bundesrepublik, aber selbst fr&uuml;her, als es noch besser aussah, es war nicht zu leisten. Denn das, was im Reichsdeputationshauptschlu&szlig; beschlagnahmt worden ist vom Staat, das ist eben Grundbesitz gro&szlig;enteils, das sind Geb&auml;ude usw. Von einem immensen, zum Teil nicht absch&auml;tzbaren Wert. Und das zu kapitalisieren, das wird eben zu immensen Kosten f&uuml;hren. Das habe ich gemeint, und ich denke, was Sie da jetzt angef&uuml;hrt haben, das findet meine volle Zustimmung. Wenn man es vergleicht mit dem; was der Staat daf&uuml;r zahlt seit 1803 oder 1806, dann ist es ein Klacks. Aber dieser Klacks ist heute nicht zu leisten oder sehr schwierig. Frau Ludwig: Herr Walf, zu diesen immensen Kosten der Abl&ouml;sung. Wir sollten uns &uuml;berlegen, wie die Kirchen zu diesen immensen Grundbesitzen gekommen sind. Ich denke, bei den Hexenverfolgungen spielte die Enteignung dieser Frauen keine geringe Rolle. Man sollte das einmal thematisieren, durch welche illegalen Methoden die Kirchen diese Besitzt&uuml;mer angeh&auml;uft haben und warum nur bis ins 19. Jh. zur&uuml;ckgegangen wird und nicht noch dahinter. Einwurf aus dem Publikum: Das sind Rechtstitel, die auch durch die Verfassung garantiert sind, und wir m&uuml;ssen damit auf eine verfassungsrechtliche Weise umgehen. Ich kann jetzt hier nicht die Kriminalgeschichte des Christentums als Motiv nehmen, um eine Enteignung durchzuf&uuml;hren. Herr Schenk: Information eins an den Pr&auml;sidenten der Freien Religi&ouml;sen Gemeinden: das sch&ouml;ne, Zitat war 2. Korinther 9, Vers 7. Neun ist eine ganz charmante Postkarte, wo er den Hut aufh&auml;lt, die Korinther sollen was f&uuml;r Jerusalem tun. Das ganze Kapitelchen ist ein eigener Brief gewesen und h&uuml;bsch insgesamt. Punkt zwei, was die Situation anbetrifft, noch ein Zitat. &#8222;Hessischer St&auml;dte- und Gemeindetag, Jahresbericht vom 1. 11. 1990, Punkt 7, Staatskirchenrecht. Weiterhin werden die Kommunen aus Baulastverpflichtungen f&uuml;r kostspielige Sanierungen von Kirchen und Pfarrh&auml;usern in Anspruch genommen. Zur Abwehr des hier drohenden enormen Kostenaufwandes f&uuml;hren wir f&uuml;r viele Mitglieder die arbeitsaufwendige Pr&uuml;fung von Rechtsgrundlage, Umfang und Fortbestand solcher Pflichten durch. Hinzu kommt die juristische Unterst&uuml;tzung bei der Verhandlung zwischen den Kommunen, Kirchengemeinden und Kirchenverwaltung. Diese verlaufen regelm&auml;&szlig;ig z&auml;h und zeitraubend, weil einerseits auch in den kirchlichen Kassen Finanznot herrscht, andererseits die kirchlichen Bauverwaltungen oftmals &uuml;berzogene Abl&ouml;sungsberechnungen vorlegen, die im Vergleich mit der tats&auml;chlichen Baupreisentwicklung auf ein realistisches Ma&szlig; zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden m&uuml;ssen. Wir konnten bei diesen Verhandlungen viele unserer Mitglieder zu betr&auml;chtlichen Einsparungen bei der Erstattung von Sanierungskosten und der Vereinbarung von Abl&ouml;sungsvertr&auml;gen verhelfen.&#8220; (Hessischer St&auml;dte- und Gemeindetag 1. 11. 1990) Punkt C. Der Kollege Walf hat vorhin daraufhin gewiesen, wo die inneren Kritikans&auml;tze in der r&ouml;mischen Kirche sind. F&uuml;r die Protestanten meine ich, gilt in den ganzen Sachen die Grundlage f&uuml;r Kirchensteuer und damit auch K&ouml;rperschaft &ouml;ffentlichen Rechts sind ein ganz entscheidender Satz. Alle Verfassungen der evang. Landeskirchen haben das Bekenntnis von Barmen 1934 in der Pr&auml;ambel ihrer Grundordnung und auch die kath. Kirchen sagen, es w&auml;re eine Kurzformel des Glaubens, so wie sie heute zu verantworten ist. Barmen 5, letzter Satz. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und k&ouml;nne sich die Kirche &uuml;ber ihren besonderen Auftrag hinaus staatlicher Art, staatlicher Aufgaben und staatliche W&uuml;rde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden. Barmen 5, 3. Satz ist die erkl&auml;rte Absage, an jede Inanspruchnhame von Rechten als K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Was in allen Landeskirchen-Verfassungen steht, sollten wir innerhalb unserer Landeskirchen, soweit wir Protestanten sind, das zum Hebelpunkt machen und sagen, wenn ihr Kirchenjuristen weiterhin vertretet, wir seien eine K&ouml;rperschaft, widersprechen wir damit unserem eigenen landeskirchlichen Grundgesetz. Prof. Walf: Die kath. Kirche sieht das anders. Im neuen Kodex von 1983 sieht sie die kath. Kirche als eine societas perfectas, als eine vollkommene Gesellschaft, dem Staate gleichgestellt. J&uuml;rgen Roth: Die Kontroverse &uuml;ber die Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit einer Abl&ouml;sung der Staatsleistungen ist f&uuml;r mich eine Aufforderung, alles in meinen Kr&auml;ften stehende zu tun, um das Staat-Kirche-Verh&auml;ltnis in die Diskussion &uuml;ber eine nach Artikel 146 des Grundgesetzes vorgesehene neue gesamtdeutsche Verfassung einzuf&uuml;hren. Ohne mich der Auffassung anzuschlie&szlig;en eine Abl&ouml;sung der Staatsleistungen sei ein Versto&szlig; gegen das Grundgesetz, so ist es doch ein Unding, das Versprechen einer Abl&ouml;sung von Staatsleistungen aus der S&auml;kularisierung im Zusammenhang mit den napoleonischen Kriegen &uuml;ber die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz in die dritte deutsche Verfassung mitzuschleppen. Ich m&ouml;chte die Gelegenheit wahrnehmen und an die Anwesenden appellieren, sich in dieser Frage in dem Kuratorium f&uuml;r einen demokratisch verfa&szlig;ten Bund deutscher L&auml;nder zu engagieren. Diese erste gesamtdeutsche B&uuml;rgerinitiative setzt sich f&uuml;r die Verwirklichung des Grundgesetzauftrages ein, nach Vollendung der deutschen Einheit eine neue Verfassung zu fordern. Das Kuratorium wird eigene Formulierungsvorschl&auml;ge &#8211; vielleicht sogar einen eigenen Verfassungsentwurf &#8211; vorlegen. Eine Arbeitsgruppe unter meiner Leitung befa&szlig;t sich intensiv mit dem Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche. Meine Position in dieser Frage ist die der HUMANISTISCHEN UNION, die sich, seit ihrer Gr&uuml;ndung vor fast 30 Jahren, f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche einsetzt. Es sollte daher gen&uuml;gen, die Glaubens- und Gewissensfreiheit in der neuen Verfassung zu verankern und die weltanschauliche Neutralit&auml;t des Staates festzuschreiben. Dar&uuml;ber hinaus m&uuml;ssen wir noch kl&auml;ren, inwieweit die innnere Selbstverwaltung der Kirchen in der Verfassung gesch&uuml;tzt werden mu&szlig;. In jedem Fall kann diese Selbstverwaltungsgarantie nur im Rahmen der f&uuml;r alle geltenden, Gesetze Geltung beanspruchen. Die Diskriminierung kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen&uuml;ber den Angestellten des Staates oder der sogenannten freien Tr&auml;ger mu&szlig; ein Ende haben. Die anderen alten Z&ouml;pfe, so die Kirchensteuer, die Staatsleistungen und die &uuml;brigen Sonderprivilegien der Kirchen m&uuml;ssen fallen. Selbstverst&auml;ndlich argumentieren viele von uns auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Erfahrungen. Die einen sind gepr&auml;gt von ihrer innerkirchlichen Arbeit, die anderen haben eine gro&szlig;e innere Distanz. Wir m&uuml;ssen uns dar&uuml;ber im klaren sein, da&szlig; eine Verfassungsdiskussion ihrer Natur nach auf einen breiten politischen Konsens angelegt ist. Deshalb sollte sich die innerkirchliche Opposition und die nicht mit der Kirche verbundenen Kritiker verst&auml;ndigen. Mit der heutigen Veranstaltung &aacute;&shy;st ein Anfang gemacht, viele weitere Gespr&auml;che m&uuml;ssen folgen. Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhof: Die Subsidiarit&auml;t ist auch ein Aufbauprinzip der Verfassung im Bereich der Bundesstaatlichkeit, auch im Verh&auml;ltnis zu den Gemeinden. Im Bereich der Sozialleistungen werden beispielsweise diese Einrichtungen bei den Sachleistungen und in der Bezahlung des Personals &#8211; f&uuml;r die Schulen bis 90 % &#8211; nur subventioniert. Die terminologische Empfehlung lautet, hierbei nicht vom Subsidiarit&auml;tsprinzip, sondern vom Subventionsprinzip zu sprechen. Ich habe schon daf&uuml;r gesorgt, da&szlig; im Grundgesetzkommentar von v. Mangoldt\/Klein, Kommentar zu Art. 74 Nr. 5, &Ouml;ffentliche F&uuml;rsorge, das so drinsteht. Der zweite Punkt ist das Reden von freien Tr&auml;gern, das hier auch mehreren der entschiedenen Kritikern anscheinend auch unbemerkt unterlaufen ist. Als ich das zum ersten Mal von sogenannten &#8222;freien Tr&auml;gern&#8220; h&ouml;rte, habe ich mich &#8211; auch &ouml;ffentlich &#8211; gefragt, was ist denn mit dem Staat, der ist doch so frei, rechtstaatlich und demokratisch; wieso stellt man diesen staatlichen Einrichtungen &#8222;freie&#8220; Tr&auml;ger gegen&uuml;ber? Und wenn man dar&uuml;ber nachdenkt, erinnert man sich daran, da&szlig; der moderne Rechtsstaat gerade die Abl&ouml;sung aus den Bindungen des cuios regio eios religio und allem, was dazu geh&ouml;rte bedeutete. Wenn man das interessierte Reden von freien Tr&auml;gern mitmacht, begibt man sich auf die falsche Seite, ohne es zu merken. Stattdessen sollte dann von konfessionellen oder kirchlichen Tr&auml;gern die Rede sein, aber nicht von freien Tr&auml;gern &#8211; um Himmels willen! Christa Nickels: Danke, Herr Prof. K&uuml;chenhoff. Ehe ich den N&auml;chsten aufrufe, m&ouml;chte ich mir die Freiheit nehmen kurz zwei Anmerkungen zu machen. Herr. Prof. K&uuml;chenhoff, wenn bei uns in der BAG die Debatte ist, Einschr&auml;nkung oder Abschaffung der ungerechtfertigten Privilegien der Kirchen, der Gro&szlig;kirchen, aber dann diskutiert wird, keine Verstaatlichung in bestimmten Bereichen, dann hei&szlig;t das nicht, da&szlig; wir die sogenannten freien Tr&auml;ger oder Monopolunternehmen stattdessen setzen wollen, vielleicht haben Sie auch einmal etwas von neuen sozialen Bewegungen, Selbsthilfeorganisationen und B&uuml;rgerbewegungen geh&ouml;rt. Das ist zwar auch etwas, was erst in den letzten 10, 15 Jahren sehr stark aufgekommen ist &#8211; also Kinderladenbewegung, andere Geschichten &#8211; da denke ich, w&auml;re es sehr wohl m&ouml;glich, einen neuen Subsidiarit&auml;tsbegriff zu konstituieren und hier auch in dem Sinne, wie es in Italien ist &#8211; Abl&ouml;sung der Konkordate und eine M&ouml;glichkeit der Finanzierung f&uuml;r Kirchen oder andere soziale Belange, die dann dem einzelnen Steuerzahler und der einzelnen Steuerzahlerin anheim gestellt w&auml;ren. Dann m&uuml;&szlig;te man das verkn&uuml;pfen mit der Art der Finanzierung. Das halte ich f&uuml;r einen wichtigen Gesichtspunkt der Diskussion, wobei ich finde, das wir das heute nur anrei&szlig;en konnten. Ich w&uuml;rde mir sehr w&uuml;nschen, da&szlig; die Debatte weitergef&uuml;hrt w&uuml;rde, das nur als Anmerkung dazu. Ein zweiter Punkt, Sie haben hier gesagt, die Kirchen verweisen immer darauf, da&szlig; sie das billiger machen. Sie gaben salopp das Stichwort von den N&ouml;nnekens. Lesen Sie doch bitte einmal diese neue Erkl&auml;rung der katholischen Bisch&ouml;fe. Es hat mich sehr emp&ouml;rt, auch als Katholikin, da wurde n&auml;mlich darauf verwiesen, und das wird jetzt in der Debatte immer wieder von den Bisch&ouml;fen gemacht, wo sie merken, da&szlig; das soziale Argument nicht mehr zieht, wo es zunehmend auch &ouml;ffentlich gemacht wird, da&szlig; eigentlich die kirchlichen Sozialeinrichtungen &uuml;berwiegend &ouml;ffentlich finanziert werden, da kommen die mit dem Argument: Wir sind imstande als gro&szlig;e angesehene Organisation massenhaft Ehrenamtler zur sozialen Arbeit hinzuzuziehen. Auch als Frau in der Kirche emp&ouml;rt das mich, das sind n&auml;mlich &uuml;berwiegend Frauen, die in der Katholischen Kirche nichts zu melden haben, die dann als Argument herangezogen werden, um die Finanzierung der Monopolstellung der Katholischen und Evangelischen Kirche im sozialen Sektor zu begr&uuml;nden. Das ist bigott bis zum geht nicht mehr. Ich finde, Herr Prof. K&uuml;chenhoff, da haben Sie v&ouml;llig Recht, das sind die j&uuml;ngsten Verlautbarungen gerade meiner Kirche. Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhoff: Ich wollte das aufgreifen mit den B&uuml;rgerbewegungen und auch darauf hinweisen im Sinne dessen, was J&uuml;rgen Roth gesagt hat, da&szlig; in der Definition der B&uuml;rgerbewegungen im Entwurf des Runden Tisches, den ich, das sage ich auch hier, f&uuml;r das Beste an verfassungsrechtlichen Formulierungen, was ich je gesehen habe. B&uuml;rgerbewegungen genie&szlig;en als Tr&auml;ger freier gesellschaftlicher Gestaltung, Kritik und Kontrolle den besonderen Schutz der Verfassung. Und das was Sie, Frau Nickels, als Beispiel genannt haben, w&uuml;rde unter Tr&auml;ger gesellschaftlicher Gestaltung fallen. Noch einen Nachtrag zu den Arbeitnehmerrechten. Ich habe daf&uuml;r gesorgt, da&szlig; im Grundsatzprogramm der SPD, das vor einem Jahr verabschiedet worden ist, drin steht: &#8222;Wer sich zu keiner Religion bekennt, darf nicht benachteiligt werden. Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte m&uuml;ssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gew&auml;hrleistet sein.&#8220; Gerd Wild, Komitee Christenrecht in der Kirche: Wir besch&auml;ftigen uns seit zehn Jahren damit, uns in solchen F&auml;llen, wie Frau Ludwig sie vorhin geschildert hat, zu solidarisieren und mit der Oberkirche zu streiten. Als kritischer Katholik wollte ich noch einmal betonen, es gibt keinen Interessengegensatz zwischen Nichtkirchenangeh&ouml;rigen und Angeh&ouml;rigen von Kirchen. Uns als kritischen Katholiken ist es ganz wichtig, da&szlig; das System der Subventionen und der Kirchensteuer abgeschafft wird, weil es die Unfreiheitsstrukturen, in der Katholischen Kirche besonders st&auml;rkt. Wir haben ja dieses innerkirchliche Problem des zur Zeit immer st&auml;rker werdenden Gegensatzes zu dem Papst, der mit seinen Hierarchien praktisch von der Kirche in eine Sektenseligkeit hinein wegdriftet. Wir haben ein gro&szlig;es Interesse daran, da&szlig; sich dies &auml;ndert. Die Katholiken, auch im Ausland, mit denen wir Kontakt haben, die sagen uns ganz dringend, ihr finanziert mit der Kirchensteuer den Papst und diese ganzen Unfreiheitsstrukturen. Im Januar haben wir ein Treffen &#8211; die Leute warten darauf, da&szlig; hier in der Bundesrepublik etwas geschieht, damit sich auch in der Kirche etwas &auml;ndert. Werner Allweiss: Ich m&ouml;chte zu drei Punkten noch kurze Anmerkungen machen. Zum einen zur Akzeptanz der Kirchensteuer. Mir liegt eine ganz neue Umfrage der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen vor, vom 13. Oktober dieses Jahres. Da wurde ein repr&auml;sentativer Querschnitt der Bev&ouml;lkerung gefragt, wie sie die gegenw&auml;rtige Kirchensteuer akzeptieren. 49 % der bundesdeutschen Bev&ouml;lkerung ist mit dem jetzigen Einzug der Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer durch den Staat zufrieden. F&uuml;r eine Erhebung der Kirchensteuer durch die Kirchen waren 43 %. Das ist ein ganz erheblicher Prozentsatz der bundesdeutschen Bev&ouml;lkerung, der ein anderes Verfahren w&uuml;nscht und zwar nach Konfessionen aufgeteilt: 35 % der Katholiken vertraten diese Meinung und 45 % der Protestanten. Es gibt sozusagen einen Diskussionsvorsprung bei diesem Punkt f&uuml;r die Protestanten in der Bundesrepublik. Zu einem anderen Thema, zu den mangelhaften Arbeitnehmerrechten bei kirchlichen Institutionen. Wir halten es f&uuml;r richtig, da&szlig; &uuml;ber diese Fragen auch in parlamentarischen Gremien und in politischen Parteien nachgedacht wird, zumal die Kirchen ihre sozialen Einrichtungen nur zu etwa 13 %, wie wir auch verschiedentlich schon geh&ouml;rt haben, finanzieren. Der &uuml;berwiegende Teil der Finanzierung kirchlicher Sozialleistungen geschieht durch Bund, L&auml;nder und Kommunen. Da ist es angemessen, da&szlig; die Rahmenbedingungen, die im Betriebsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsgesetz vorgegeben sind, auch f&uuml;r diese kirchlichen Institutionen, die letztlich zum gro&szlig;en Teil vom Staat finanziert werden, vorgegeben werden. Allerdings in concreto sind die Kirchen selbst aufgefordert, diese kirchlichen Mitbestimmungsrechte selbst zu erlassen. Nun ein letztes, noch einmal zur&uuml;ck zum Apostel Paulus, ich m&ouml;chte Herrn Schenk noch erg&auml;nzen. Es lohnt sich, im 2. Korintherbrief das Kapitel 8 und 9 zu lesen, sie geh&ouml;ren n&auml;mlich zusammen &#8211; das sind zwei verschiedene Bettelbriefe, aber es geht letztlich um Hilfsleistungen f&uuml;r die Gemeinde in Jerusalem, es ist sozusagen eine Vorform des Kirchenbeitrags, der hier angesprochen wird, und wenn man das genau ansieht, dann ist man erstaunt, dass all diese Vorschl&auml;ge, die im Neuen Testament hier gemacht werden, mit der gegenw&auml;rtigen Steuerregelung &uuml;berhaupt nichts zu tun haben. Christa Nickels: Ich w&uuml;rde gerne den Referenten noch das Wort geben zu einem kurzen Schlu&szlig;wort, was sie gerne noch loswerden oder sagen w&uuml;rden und m&ouml;chte dann das Fachgespr&auml;ch offiziell beenden. Erwin Fischer: Nur ganz kurz zu den Arbeitnehmerrechten, die mi&szlig;handelt werden in den kirchlichen Einrichtungen. Schuld daran ist das Bundesverfassungsgericht, das so weit geht zu sagen, da&szlig; in einem katholischen Krankenhaus mit Tausenden von Arbeitnehmern bis zur K&uuml;chenhilfe und zum Stra&szlig;enkehrer Religion ausge&uuml;bt wird. Infolgedessen f&auml;llt es unter Art. 4 GG und infolge dessen geht das den Staat nichts an. Das ist einfach ein Mi&szlig;griff. Aber dieses Urteil ist merkw&uuml;rdigerweise nur von einem einzigen Bundesverfassungsrichter beanstandet worden, von Dr. Rottmann. W&auml;hrend immerhin bei dem damals auch nach meiner Meinung falschen Urteil &uuml;ber &sect; 5 Jugendwohlfahrtsgesetz drei Richter dagegen gestimmt haben. Infolgedessen mu&szlig; sich die Rechtsprechung &auml;ndern, und infolge dessen habe ich vorhin zum Ausdruck gebracht, da&szlig; erstaunlicherweise das Jugendwohlfahrtsgesetz jetzt abgemindert wurde. Aber trotzdem haben die kirchlichen Einrichtungen einen Vorrang, und das ist das Schlimme und das m&uuml;&szlig;te abge&auml;ndert werden. An sich w&uuml;rde ich es begr&uuml;&szlig;en, wenn die Gr&uuml;nen da tats&auml;chlich einmal einen Vorsto&szlig; unternehmen w&uuml;rden im Bundestag. Prof. Dr. Knut Walf: Ich will doch mal auf Herrn Fischer reagieren. Es ist nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern wir haben ja den Fall gehabt der beiden &Auml;rzte im Ruhrgebiet. Und im Oktober letzten Jahres hat der Europ&auml;ische Gerichtshof in Stra&szlig;burg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich mit seinem Beschlu&szlig; gutgehei&szlig;en. Wenn man sich allerdings die Richter ansieht, die diesen Beschlu&szlig; tragen aus allen m&ouml;glichen europ&auml;ischen L&auml;ndern, dann sieht man eben, wie stark der Konservativismus in der Richterschaft auch in Stra&szlig;burg vertreten ist und da&szlig; Richter aus den verschiedenen L&auml;ndern Europas nach Stra&szlig;burg geschickt werden, die eher die konservative Richtung vertreten. Dieses Verfahren haben der Herr Kollege D&auml;ubler in Bremen und auch ich als Seiteneinsteiger begleitet, wir sind bis nach Stra&szlig;burg gegangen, und es ist eben nicht nur in Karlsruhe, sondern auch weiter s&uuml;dlich etwas nicht in Ordnung. Das Wichtigste im zweiten Teil unserer Diskussion schien mir, Frau Nickels, das, was Herr Roth gesagt hat, ohne da&szlig; ich die anderen Beitr&auml;ge minder qualifizieren m&ouml;chte. Sie scheint mir ganz wichtig zu sein: die Verfassungsdiskussion. Denn es ist ganz ohne Zweifel einer der ma&szlig;geblichen Gr&uuml;nde daf&uuml;r, da&szlig; diejenigen, die die Verfassungsdiskussion nicht haben wollen und sagen, das Bonner Grundgesetz ist doch so prima, das brauchen wir nur zu kontinuieren, unter anderem sind das die Kirchen wegen der Kirchenartikel. Ich denke, da&szlig; wir gerade aus diesem Grunde unbedingt &#8211; was Herr Roth gesagt hat &#8211; alles daran setzen m&uuml;ssen, da&szlig; wir eine Verfassungsdiskussion bekommen. Christa NickeIs: Danke Herr Prof. Walf. Ich habe auch eine Bitte an Sie. Ich stelle immer wieder fest, da&szlig; in der Debatte Verh&auml;ltnis Staat und Kirche die B&uuml;rgerrechtsbewegungen &ouml;ffentlich im Gespr&auml;ch sind, die aus guten Gr&uuml;nden in Opposition zur Kirche von au&szlig;en stehen, weil sie entt&auml;uscht rausgegangen sind oder weil sie Atheisten sind, die sich im &ouml;ffentlichen Bewu&szlig;tsein artikulieren und auch bekannt sind, da&szlig; es aber in den Kirchen eine sehr qualifizierte Opposition gibt, die aber nach au&szlig;en nicht in Erscheinung tritt. Das ist also meine Wahrnehmung im politischen und auch gesellschaftlichen Raum. Wenn Sie sagen, Sie finden die Verfassungsdebatte sehr wichtig, dann ist meine Bitte an Sie und auch an Leute, die in der Kirche noch sind, und auch an die, die aus den entsprechenden Basisorganisationen der Kirchen kommen, vergessen Sie das Klappern nicht f&uuml;r Ihre gute Arbeit und setzen Sie sich an einen Tisch mit den B&uuml;rgerrechtsbewegungen, mit der HU, auch mit den Atheisten. Wenn man sich da hinsetzt und sich auf einen Konsens einigt &#8211; und es gibt Konsense, davon bin ich &uuml;berzeugt, die Dissense kann man dann anderweitig behandeln in seinem eigenen Schrebergarten, aber die Konsense in die Verfassungsdebatte einzubringen &#8211; dann bin ich &uuml;berzeugt, sind die nicht mehr vom Tisch zu wischen. Das f&auml;nde ich ungeheuer wichtig. Sinn des &ouml;ffentlichen Fachgespr&auml;chs war auch, an Sie einiges an Bitten zu richten, denn eine unserer Erfahrungen ist die, da&szlig; die Avantgarde nicht in den Parlamenten ist, sondern drau&szlig;en. Da mu&szlig; man von au&szlig;en auch m&auml;chtig schieben, und das w&uuml;rde ich mir jetzt umgekehrt w&uuml;nschen. Das als Anregung und Bitte. Prof. Edgar Baeger: Als der Pr&auml;sident Reagan am Ende seiner Amtszeit war, da hat er schnell noch versucht, ein paar erzkonservative Verfassungsrichter unterzubringen. Ich denke mir manchmal, wenn Herr Fischer darauf hinweist, da&szlig; ein paar beklagenswerte Urteile in letzter Zeit ergangen sind, da&szlig; das schon darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, da&szlig; die Leute, die hier in diesem Staat bisher die Macht verwaltet haben, auch bei uns auf &auml;hnliche Weise daf&uuml;r sorgen, da&szlig; diese Positionen nicht angekratzt werden k&ouml;nnen. Deswegen habe ich keine sehr gro&szlig;e Hoffnung mehr darauf, da&szlig; man mit Verfassungsklagen viel bewegen kann. Wir haben ehemalige CDU-Innenminister als Verfassungsrichter, wir haben Verfassungsrichter, die anschlie&szlig;end Vorsitzender des Kirchentages waren. Ich kann mir nicht vorstellen, da&szlig; die ohne Befangenheit ihr Amt aus&uuml;bten, vorher oder jetzt noch aus&uuml;ben. Wenn wir etwas bewegen k&ouml;nnen, dann werden wir es h&ouml;chstens &uuml;ber die Parteien schaffen. Wir hei&szlig;t in dem Fall in der Tat die kirchenfreien Menschen und die kirchenkritischen Christen zusammen. Ich glaube in der Tat, da&szlig; die Gemeinsamkeiten so gro&szlig; sind, da&szlig; es &uuml;ber nur ganz, ganz wenige Punkte eigentlich noch Dissens gibt. Man mu&szlig; sich hier auch die Feindbilder abschminken. Auf Seiten der Christen mu&szlig; man sich das Feindbild abschminken, da&szlig; die, die als kirchenfreie Menschen f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche eintreten, Religionsfeinde seien. Nein, sie wollen nur endlich in diesem Staat dieselben Rechte haben, die ihnen die Verfassung seit eh und je einr&auml;umt und die ihnen bisher &uuml;ber Jahrzehnte verweigert werden. Ich stelle fest, da&szlig; die Verweigerung bekenntnisfreier Sozialeinrichtungen, da&szlig; die Missionierungsversuche an kleinen Kindern, da&szlig; diffamierender Ethikunterricht, da&szlig; Privilegierung der Kirchen in &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien, da&szlig; dies eine gewaltt&auml;tige Politik ist. Und diese gewaltt&auml;tige Politik, das habe ich heute wieder mitgenommen aus dieser Diskussion, wird von den kritischen Christen nicht mitgetragen. Meine Hoffnung w&auml;re es, da&szlig; Sie das schaffen, es in Ihren Glaubensgemeinschaften mehr und mehr &ouml;ffentlich zu machen, da&szlig; Sie &#8211; meinetwegen aus ganz anderen Gr&uuml;nden, aber in der Sache doch mit dem gleichen Ziel &#8211; diese Art von Politik f&uuml;rderhin ablehnen. Werner Allweiss: Ich m&ouml;chte nur einen Wunsch formulieren und zwar einen Wunsch an die Vernunft der Kirchenleitungen. Ich w&uuml;nsche mir, da&szlig; bei den Kirchenleitungen die Einsicht w&auml;chst, wenn durch die Trennung von Kirche und Staat Verzahnungen aufgehoben werden, da&szlig; dies kein Verlust f&uuml;r die Kirche bedeutet, sondern da&szlig; das letztlich einen Gewinn f&uuml;r die Kirche bedeutet. Das bedeutet, weniger Volkskirche, es bedeutet auf der anderen Seite aber lebendigere Kirche, kritischere Kirche und menschenfreundliche Kirche, kurzum, eine Kirche n&auml;her am Evangelium. Liebe noch Anwesende, mir bleibt nur &uuml;brig, mich zu bedanken. Das ist an sich ungew&ouml;hnlich, da&szlig; doch noch so viele Menschen bei einem &ouml;ffentlichen Fachgespr&auml;ch, was ja auch viel an Zuh&ouml;ren verlangt, bis zum Schlu&szlig; dableiben. Ich m&ouml;chte mich bei Ihnen allen herzlich bedanken daf&uuml;r, da&szlig; Sie hier waren, zugeh&ouml;rt haben, mitdiskutiert haben. Und ich hoffe, da&szlig; das vielleicht ein Ansatz war zu einer Vernetzung zwischen den Menschen, die um&nbsp;die Freiheitsrechte besorgt sind und diese w&uuml;nschen, in den Kirchen, in der Gesellschaft. Ich w&uuml;rde mir erhoffen, dass das ein Ansatz war, dass an diesem Komplex demn&auml;chst mehr gearbeitet wird und sich mehr vernetzt wird, weil ich mir da einiges von verspreche. Herzlichen Dank, kommen Sie alle gut nach Hause, auf Wiedersehen!&nbsp;\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/abschlussdiskussion\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/abschlussdiskussion\\\/\",\"name\":\"Abschlussdiskussion Archive - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/abschlussdiskussion\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/abschlussdiskussion\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Staat \\\/ Religion \\\/ Weltanschauung\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Was ist uns die Kirche wert\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/staat-religion-weltanschauung\\\/was-ist-uns-die-kirche-wert\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Abschlussdiskussion\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Abschlussdiskussion Archive - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Abschlussdiskussion Archive - Humanistische Union","og_description":"Frau Nickels: Wir haben jetzt schon viel diskutiert. Uns war klar, da&szlig; es nich m&ouml;glich ist, das, was wir heute an interessanten Fakten und auch Erfahrungen zu h&ouml;ren kriegen, auf den Punkt zu bringen. Uns war abe sehr wichtig, da&szlig; wir sachkundige Referenten hatten, die seit Jahrei in der Problematik drin sind, um noch einmal einen wirklich breiter Problemaufri&szlig; zu haben. Weil dieses Fachgespr&auml;ch von der Gr&uuml;nen Bundestagsfraktion unter Mithilfe der HUMANISTISCHEN UNION organisiert worden ist, ist klar, da&szlig; f&uuml;r uns besonders wichtig war, auch Eingriffsm&ouml;glichkeiten in der jetzigen politischen Debatte und f&uuml;r den Handlungsspielraum, der im Augenblick politisch gegeben ist und der auch ausgef&uuml;llt werden mu&szlig;, noch einmal Anregungen zu bekommen, damit dieses Handlungsfeld nicht einfach so, wie das bisher Praxis war beim Einigungsvertrag, sang- und klanglos an einem vorbeirauscht. Herr Prof. Herrmann hat in seinem Statement schon gesagt, er sieht dieses Fachgespr&auml;ch als einen Versuch an, er zweifelt allerdings, ob das etwas bringt. Ich denke, wir wissen auch nicht, ob man tats&auml;chlich indem unglaublichen Strom, der jetzt ganz schnell in Gang gesetzt worden ist, noch viel aufhalten kann, aber wir wollen gucken, wo Punkte sind, wo man vielleicht Konsense hinbekommt, in der innerkirchlichen Opposition, bei den B&uuml;rgerrechtsbewegungen und -organisationen, wo man sich gemeinsam verst&auml;ndigen kann, Alternativen aufzuzeigen. Aus den paar Stunden, die wir jetzt hier zusammensitzen, ist meiner Meinung nach als erste wichtige Frage abzuleiten: Was ist eigentlich der Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, oder was ist die Rolle, die die Kirchen in der Gesellschaft spielen? Sollen die Kirchen auch auf dem Boden der Verfassung hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wollen sie das? Oder sind sie verpflichtet, aufgrund ihres eigenen Selbstverst&auml;ndnisses und aufgrund der Verfassung, Glaubens- und Gewissensfreiheit einen Handlungsspielraum zu erm&ouml;glichen und hei&szlig;t das dann nicht auch, sich aus hoheitlichen Aufgaben zur&uuml;ckzuziehen? Das ist die erste Frage, die ist auch hier andiskutiert worden im Zusammenhang mit diesem Begriff K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Dann sind hier auch Verfassungsartikel problematisiert worden, Art. 4, Art. 3, also auch das Gleichbehandlungsgebot, negative und positive Glaubens- und Bekenntnisfreiheit &#8211; ganz wichtig und das gerade unter dem Gesichtspunkt, da&szlig; Deutschland sich erheblich ver&auml;ndert. Es kommt ein gro&szlig;er Teil dazu, wo eben die Verh&auml;ltnisse genau umgekehrt sind wie bei uns, wo der &uuml;bergro&szlig;e Anteil der Menschen nicht konfessionell gebunden ist. Und wo, das was an Problemen bei uns schon da war aus verfassungsrechtlicher Sicht, auch aus Sicht von dem eigentlichen Verk&uuml;ndigungsauftrag der Kirchen, sich jetzt noch einmal zuspitzt und, ganz besonders, die Verfassungsproblematik des jetzigen Zustands zus&auml;tzlich schwieriger und unertr&auml;glicher wird. Das ist der zweite Punkt. Und der dritte Punkt&nbsp;ist dann der, wo Sie, liebe Anwesende M&ouml;glichkeiten sehen, ohne sich zu verzetteln in die jetzige Debatte wirkungsvoll einzugreifen, auch im Hinblick auf die Verfassungsdebatte der L&auml;nder &#8211; auch in der Kritik des Staatsvertrages, wo wir ja heute schon einiges zu geh&ouml;rt haben &#8211; und zwar innerhalb und au&szlig;erhalb der Kirchen. F&uuml;r eine sp&auml;tere Debatte w&auml;re wichtig zu diskutieren, wie nach einer Entscheidung f&uuml;r eine Trennung von Kirche und Staat, f&uuml;r eine Aufhebung der Kirchensteuer eigentlich das Procedere aussehen soll. Dazu geh&ouml;rt die Frage der &Uuml;bergangszeiten. Wie soll man sicherstellen, da&szlig; nicht in bestimmten Sektoren eine Verstaatlichung passiert? Wie kann man sicherstellen, da&szlig; eine Gleichstellung aller sozialen Anbieter gew&auml;hrleistet ist? Wobei ich denke, da&szlig; wir heute schon ein St&uuml;ck weit die Art einer anderen Finanzierung mitdiskutieren k&ouml;nnen. Ich glaube, Herr Prof. Neumann, Herr Fischer, Herr Walf, alle haben dazu einiges mit eingebracht. Die italienische Praxis finde ich pers&ouml;nlich sehr beispielhaft, die ja 1984 zwischen Italien und dem Vatikan beschlossen wurde und die ab 1990 gilt, wo ein Finanzierungsmodell gew&auml;hlt wurde, was ein Ansatz ist, nicht nur die Kirchen auf die Grundlage der Verfassung zu stellen, auf ihre eigenen F&uuml;&szlig;e zu stellen, sondern auch eine M&ouml;glichkeit f&uuml;r die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, steuern zu bestimmen f&uuml;r soziale Zwecke ihrer eigenen Wahl. Und zwar ist das so, da&szlig; in Italien die M&ouml;glichkeit besteht; 0,8 % dessen, was sie an Steuern zu zahlen haben, f&uuml;r soziale Zwecke zu bestimmen, entweder f&uuml;r die Kirche oder andere soziale Zwecke. Interessant ist bei diesem Modell auch der Aspekt, dar&uuml;ber ein St&uuml;ck weit B&uuml;rger- und B&uuml;rgerinnenrechte innerhalb und au&szlig;erhalb der Kirche &#8211; das ist sehr wichtig &#8211; etablieren zu k&ouml;nnen. Mir scheint es &uuml;berhaupt so zu sein, da&szlig; das, was in der Kirche zur Zeit an Diskussionen passiert, sehr viel &Auml;hnlichkeit mit den gesellschaftlichen Debatten hat. Da geht es um Freiheitsrechte und Mitbestimmungs- und Teilhaberechte der Basis. Es ist auch kein Zufall, da&szlig; gerade jetzt in diese Debatte &uuml;ber die ehemaligen DDR-Kirchen vor allem die Basis sehr stark hineinkommt. Ich bitte Sie jetzt um Fragen und Statements, speziell bezogen auf die jetzige Verfassungsdebatte, Kirchensteuer, Alternativen, und wie Sie sich die vorstellen. Prof. Dr. Ulrich Klug: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren. Ich spreche f&uuml;r keine politische Gruppe hier im Augenblick, sondern habe das Gef&uuml;hl, da&szlig; meine Basis die Humanistische Union ist, wobei ich aber sofort zu unterstreichen habe, da&szlig; ich nicht irgendeine Vollmacht habe, f&uuml;r die Humanistische Union als solche eine Meinung vorzutragen, sondern da nur auf meiner eigenen Basis aufbauen kann. Ich hoffe, da&szlig; ich nichts wiederhole, sonst bitte ich, mich energisch zu unterbrechen. Ich f&uuml;hle mich verpflichtet, noch einmal zur&uuml;ckzugreifen auf die Grundlagenproblematik, weil sie dann auch zur verfassungsrechtlichen Diskussion f&uuml;hrt. Da mu&szlig; ich zun&auml;chst einmal sagen, da&szlig; man sich doch in Erinnerung zur&uuml;ckrufen sollte, da&szlig; ja alle Religionen besondere Ausformungen von Weltanschauungen mit Bekenntnisstruktur sind, eine philosophische These, die ich jetzt nicht weiter vertiefen will, so da&szlig; also hier schon ganz bei der Basis des Verfassungsrechts eine Ungleichheit, eine Intoleranz entsteht &#8211; wie Sie ja, wie ich dem entnommen habe, was inzwischen ausgef&uuml;hrt wurde, beim &ouml;ffentlich-rechtlichen Status der Kirchen schon zur Sprache gebracht haben. Ich habe gelegentlich, allerdings bisher mehr rhetorisch, vorgeschlagen, den Freidenkern, dann den Vereinigungen von Glaubenslosen und den anderen Vereinigungen von Atheisten auch den &ouml;ffentlich-rechtlichen Status zu geben, um Gleichheitsprinzipien zu realisieren. Man sollte so etwas einmal in die Diskussion bringen: Unsere Gesellschaft ist so einseitig strukturiert, da&szlig; so wichtige Toleranzprinzipien gar nicht mehr recht zur Sprache kommen. Dabei wird dann vergessen, da&szlig; das Gleichheitsprinzip verletzt wird, durch die Kirchensteuer, die eine Bevorzugung einer bestimmten Weltanschauungsgruppe ist. Man sollte sich wirklich einmal fragen, was w&auml;re denn eigentlich in unserer Gesellschaft f&uuml;r ein Wirbelwind entstanden, wenn man sagen w&uuml;rde, auch die Vereinigungen glaubensloser Gruppen h&auml;tten einen Anspruch auf Beitragseinziehung &uuml;ber den Staat. Im Grunde genommen leben wir mit einem Verfassungsrecht und in einer Verfassungspraxis, bei der es Rangordnungen gibt, und damit wird die Menschenw&uuml;rde auch verletzt, weil hier die Gl&auml;ubigen in einer erstaunlichen Weise bevorzugt werden. Das ist keine Fairne&szlig;struktur in unserer Gesellschaft und in unserem Staat. Vorhin wurde sehr eindrucksvoll die These vertreten, religi&ouml;se Positionen brechen aus der Gesellschaft auf. Sicher richtig. Nur auch Positionen atheistischer, agnostischer und glaubensloser Tendenzen brechen ebenso aus der Gesellschaft auf, etwa beim Anblick der Mordmaschinen von Auschwitz und Treblinka und anderen, die den Religi&ouml;sen Schwierigkeiten machen. Das also als Fazit. Das Grundgesetz wird nicht konsequent durchgehalten durch die Kirchensteuer wegen der Gleichheitsprinzipsverletzung. Und das nicht blo&szlig; in so formalrechtlicher Weise wie eben bei der &ouml;ffentlich-rechtlichen K&ouml;rperschaftsstruktur und auch noch nicht einmal alleine durch die Kirchensteuerproblematik, sondern hier ist eine ganz prinzipielle Intoleranz und Ungleichheit in der Gesellschaftspraxis erkennbar, und wenn man die unterstreicht, meine ich, da&szlig; man Teilschritte eher begr&uuml;nden kann, weil man hier die M&ouml;glichkeit hat, &uuml;ber rechts- und staatsphilosophische Positionen, das, was noch mehr aus positiv-rechtlicher Position hergeleitet wird, zu unterstreichen. Lassen Sie mich noch zwei Dinge aus der Praxis erw&auml;hnen. Ich habe damals als Mitglied des Bundesrats auch bei der Formulierung des Strafvollzugsrechts einiges einbringen k&ouml;nnen. Da spielt ja die Weltanschauungsbetreuung in den Gef&auml;ngnissen auch eine Rolle. Ich bitte mal gelegentlich nachzupr&uuml;fen, in welchen Gef&auml;ngnissen der Bundesrepublik auch eine Weltanschauungsbetreuung neben der religi&ouml;sen Betreuung m&ouml;glich ist. Christa Nickels: Ich habe noch nie Weltanschauungsbetreuung in einem Gef&auml;ngnis erlebt, und ich kenne viele auch von innen. Prof. Dr. Ulrich Klug: Ja also, auch die Gef&auml;ngnisse, die ich kenne, kennen nur diese einseitige Betreuung auf religi&ouml;ser Basis, obwohl es in den Strafvollzugsnormen inzwischen teilweise eingebracht ist &#8211; ich habe das in Hamburg seinerzeit versucht, was daraus weiter geworden ist, wei&szlig; ich nun nicht mehr. Dann noch ein letzter Hinweis zu dem Begriff Hierarchie der Rechte. Es kann f&uuml;r einen philosophischen Aspekt &uuml;berhaupt gar kein Zweifel sein, da&szlig; die europ&auml;ischen Menschenrechtsnormen h&ouml;heren Rang haben als die nationalen Verfassungsnormen. Aber was hier in der Bundesrepublik sich eigentlich noch gar nicht so richtig durchgesetzt hat, ist, da&szlig; wir auch Weltmenschenrechte haben in ratifizierten Menschenrechtskonventionen und da&szlig; diese nat&uuml;rlich wieder vorgehen, den regionalen Menschenrechtskonventionen. In diesen ist selbstverst&auml;ndlich auch der Schutz religi&ouml;ser und nichtreligi&ouml;ser Bekenntnisse verankert mit dem h&ouml;chsten Rang, den es &uuml;berhaupt in unserem Rechtssystem geben kann, und selbstverst&auml;ndlich v&ouml;llig losgel&ouml;st von religi&ouml;sen Begr&uuml;ndungspositionen, denn das sind Weltrechtsnormen, die ja nat&uuml;rlich f&uuml;r alle Menschen mit religi&ouml;sen &Uuml;berzeugungen der verschiedensten Art sowie den Glaubenslosen einen Schutz gew&auml;hren. Diese drei Punkte wollte ich nur noch einmal zur Sprache bringen. Herr Halfmann, Komitee Christenrechte in der Kirche: Ich m&ouml;chte darauf aufmerksam machen, da&szlig; in der Diskussion gerade mit Kirchen, vor allem der Katholischen Kirche, immer das Stichwort &#8222;Subsidiarit&auml;t&#8220; eine Rolle spielt. Die Kirchen legen, und ich denke sehr zu Recht, Wert darauf, da&szlig; dieses gute Prinzip der katholischen Soziallehre nicht verletzt wird. Wenn beispielsweise in Baden-W&uuml;rttemberg 75 % der Kinderg&auml;rten in katholischer Tr&auml;gerschaft sind, in manchen Bereichen des beginnenden M&uuml;nsterlandes &#8211; wir kommen aus Haltern &#8211; sogar 100 %, dann werden auf der Basis des Subsidiarit&auml;tsprinzips Monopole der Kirchen, im Bereich Kinderg&auml;rten und soziale Dienste, errichtet. Ich will nur ganz kurz etwas sagen zu der Frage Subsidiarit&auml;t, die Sie angesprochen haben. Frau Nickels hatte, wie sie das ausf&uuml;hrten &uuml;ber die katholische Soziallehre gesagt, die heutige Praxis ist eine Perversion. Ich kann das eigentlich auch nur so bezeichnen. Ich m&ouml;chte nur auf einen Mythos aufmerksam machen. Den Mythos von der katholischen Soziallehre, die das Subsidiarit&auml;tsprinzips entdeckt hat. Das ist nicht wahr, historisch wenigstens ist es nicht wahr, sondern es waren, man h&ouml;re und staune, die deutschen Liberalen, die in der Paulskirchenzeit diesen Grundsatz der Subsidiarit&auml;t, der nichts anderes bedeutete, als das die untere, kleinere Einheit, die etwas machen kann, dazu von der n&auml;chsth&ouml;heren instandgesetzt werden soll. Diesen Grundsatz haben damals die Katholiken in den verschiedenen katholischen Casinos der Paulskirchenatmosph&auml;re aufgegriffen, haben ihn dann als politisches Programm der Zentrums-Partei &uuml;bernommen, und von dort ist die Idee dann weiter tradiert worden und von Prof. Gundlach, dem Jesuiten, dann in quadragesimo anno als katholisches Sozialprinzip weltweit, urbi et orbi, verk&uuml;ndet worden, mit der Tendenz zu sagen, die kleinere Einheit sind wir, n&auml;mlich die Kirche und die Familie, die jetzt unten etwas tut. Wir haben ja heute die aberwitzige Situation, da&szlig; riesengro&szlig;e Verb&auml;nde wie Diakonie- und Caritasverband die kleinen subsidi&auml;ren Einheiten sind. Und wenn Sie das Sozialhilfegesetz sehen, sind auch noch die Kirchen sozusagen gleich mit hineingenommen in die Pflicht. Und wenn Sie als betroffene Eltern eine Krabbelgruppe oder einen Kindergarten installieren wollen, dann ist Subsidiariti&auml;t pass&eacute;, dann m&uuml;ssen Sie sich praktisch an irgendeine dieser Organisationen anschlie&szlig;en. Das ist also wirklich eine totale Umkehrung. Und die evangelische Soziallehre hat ja auch bis in die 60er, 70er Jahre hinein diesen Grundsatz eigentlich nie rezipiert, und wenn er rezipiert worden ist, dann ist er interessanterweise von der katholisch ausgerichteten evangelischen Staatskirchenrechtslehre nachher &uuml;bernommen worden in den Bereich der Sozialpolitik. Ich kenne die evangelische Soziallehre nicht so gut, da&szlig; ich dar&uuml;ber jetzt eine allgemeine Aussage machen kann, aber diejenigen Kollegen, die in dem Bereich arbeiten, gehen damit sehr behutsam um. Das ist wirklich ein katholisch-politisch besetzter Begriff nun in unserem Sozialsystem, weil es f&uuml;r den Staat in vielen Bereichen auch sehr praktisch ist, da&szlig; er Bereiche, die f&uuml;r ihn prek&auml;r sind, abgeben kann &#8211; dar&uuml;ber haben die Wohlfahrtsverb&auml;nde auch nicht nachgedacht, was sie sich damit eigentlich einhandeln, denn f&uuml;r die Leute ist, wenn sie zu einer Beratungsstelle gehen oder zu einer Jugendhilfsstelle im Grunde egal, ob das Wohlfahrtsamt ist, Sozialamt ist oder Jugendbeh&ouml;rde oder von einer dieser kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen. Die Kirchen stehen hier tats&auml;chlich stellvertretend, auch als Pr&uuml;gelknaben teilweise, f&uuml;r die staatliche Sozialpolitik ein. Diesen Gedanken der Subsidiarit&auml;t sollte man wirklich einmal politisch wieder vom Kopf auf die F&uuml;&szlig;e stellen und dahin stellen, wo er eigentlich hingeh&ouml;rt. Ich finde, es wird mit diesem Begriff schlechthin Schindluder getrieben, der im Ernst auch mit der eigentlichen katholischen Soziallehre von quadragesimo anno nichts mehr zu tun hat. Erwin Fischer: Zum Subsidiarit&auml;tsprinzip ist noch folgendes Rechtliche auszuf&uuml;hren. N&auml;mlich, in &sect; 5 des Jugendwohlfahrtsgesetzes steht, und das gilt noch bis zum Jahresende, da&szlig;, wenn kirchliche Einrichtungen auf dem Gebiet der Krankenh&auml;user, Kinderg&auml;rten da sind, davon abzusehen ist, da&szlig; die Kommunen eigene Kinderg&auml;rten usw. errichten. Ab 1. Januar ist das zu meinem Erstaunen aufgehoben worden, anstelle des &#8222;ist&#8220; = &#8222;mu&szlig;&#8220; hei&szlig;t es jetzt nur &#8222;soll&#8220;. Das ist angeglichen worden dem Sozialhilfegesetz, in dem immer schon stand, wenn kirchliche Einrichtungen da sind oder Tr&auml;ger anderer Wohlfahrtsverb&auml;nde, die spielen aber keine so gro&szlig;e Rolle in der Praxis, dann mu&szlig; abgesehen werden. Das ist nat&uuml;rlich ein krasser Versto&szlig; gewesen im Jugendwohlfahrtsgesetz gegen Art. 4 GG, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Wieso das pl&ouml;tzlich so un&uuml;bersichtlich abge&auml;ndert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls ist es seit Juni 1990 abge&auml;ndert worden. Das tritt am 1. Januar 1991 in Kraft und zwar dadurch, da&szlig; man das Jugendwohlfahrtsgesetz in das neue Sozialgesetzbuch eingef&uuml;gt hat, als Band 8, und da ist aus dem &#8222;mu&szlig;&#8220; ein &#8222;soll&#8220; entstanden. Also immerhin ein gewisser Fortschritt, aber bisher war es eben einfach unm&ouml;glich, da&szlig; Eltern ihre Kinder in einem neutralen Kindergarten haben wollten, die haben einfach keinen gefunden. Angelika Ludwig, Alternative Liste, Gr&uuml;ne, Berlin: Ich m&ouml;chte es erst einmal begr&uuml;&szlig;en, da&szlig; diese Diskussion stattfindet. Wir hatten eine Diskussion auch innerhalb der AL dazu und haben in unserer Wahlplattform einen Passus, der sich an den Vorschl&auml;gen von Herrn Fischer zur Neuregelung des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche orientiert. Dabei haben wir aber auch festgestellt, da&szlig; da noch ganz erheblicher Diskussionsbedarf in Berlin besteht. Die BRD ist nicht nur bei den Heimpl&auml;tzen f&uuml;r Alte, sondern auch bei den Kindergarten- und Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tze, da sind wir auch europaweit das Schlu&szlig;licht. Zu Herrn Allweiss von der Bundesarbeitsgemeinschaft Christen der Gr&uuml;nen, es besteht eine erhebliche Korrelation zwischen den Gegenden, wo es nur konfessionelle Kinderg&auml;rten gibt, dort ist die Versorgung mit Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tzen besonders schlecht, und St&auml;dten wie Berlin, wo diese Versorgung haupts&auml;chlich kommunal geregelt ist. Dort haben wir eine erheblich bessere Versorgung. Man kann daher nicht sagen, da&szlig; dort, wo die Kirchen die Versorgung &uuml;bernommen haben, diese besser sei. Lassen Sie mich noch etwas aus der Sicht von Frauen hinzuf&uuml;gen: Mir ist der Fall einer Frau bekannt, die im Raum Biberach als Erzieherin arbeitete, das zweite Kind bekam und dann mit der Begr&uuml;ndung gek&uuml;ndigt wurde, als christlich erziehende Mutter sei sie ab sofort f&uuml;r ihre Kinder zust&auml;ndig und k&ouml;nne nicht mehr ganztags arbeiten. Das als Beispiel f&uuml;r die Art und Weise, wie hier mit Frauen in der Kirche umgegangen wird. Ich m&ouml;chte noch, ein weiteres Beispiel anf&uuml;hren. In einem Arbeitsvertrag mit der Katholischen Kirche steht, da&szlig; Diskrepanzen im Arbeitsverh&auml;ltnis im christlichen Sinne zu regeln sind. Zu diesem Zweck steht dann ein Rechtsberater zur Verf&uuml;gung, der von der Kirche beauftragt wurde. In dem Moment, wo diese Frau dann eine Rechtsberatung von au&szlig;erhalb hinzugezogen hatte, wurde ihr gesagt, das Vertrauensverh&auml;ltnis sei damit gest&ouml;rt, weil sie es nicht im christlichen Sinne innerhalb der Kirche geregelt habe, was erst recht einen K&uuml;ndigungsgrund darstellte. Dies noch einmal zur rechtlichen Absicherung von M&uuml;ttern in Arbeitsverh&auml;ltnissen mit der Kirche. Im l&auml;ndlichen Raum, wo es keine anderen Arbeitspl&auml;tze f&uuml;r eine Erzieherin gibt, kommt das f&uuml;r diese Frauen einem Berufsverbot gleich. &#8211; Das war ein eheliches Kind. &#8211; So sieht die Praxis in bestimmten Gegenden aus. Meine Frage an Herrn Neumann: Sie sagen, f&uuml;r Soldaten sei die Milit&auml;rseelsorge Pflicht; gilt diese Pflicht auch f&uuml;r konfessionsfreie Menschen? Prof. Dr. Johannes Neumann: Der lebenskundliche Unterricht und die Eidesbelehrung ist f&uuml;r alle Soldaten Pflicht. Die Soldaten haben nicht, wie der Sch&uuml;ler im Religionsunterricht, die M&ouml;glichkeit sich abzumelden, sondern lebenskundlicher Unterricht ist eine Pflichtveranstaltung der Bundeswehr, nicht der jeweiligen Kirche. Und es ist auch austauschbar, ob das der evang. oder der kath. Milit&auml;rpfarrer macht &#8211; sinnvollerweise. Aber hier bedient sich nun tats&auml;chlich der Staat, der demokratische Staat, der im Namen des Volkes Recht spricht, bedient sich auf der anderen Seite der Legitimation eines Gottes f&uuml;r praktisch seine Truppe. Das finde ich ist eine Sache, die schon gar nichts mehr mit Privilegien zu tun, sondern ganz schlicht einfach eine Vermengung darstellt von religi&ouml;sem und staatlichem Bereich in guter alter staatlicher Manier, als noch Thron und Altar eine Einheit waren. Werner Allweiss: Es gibt noch eine Variante in den Kasernen, die sieht so aus. Wer sich partout weigert an diesem Unterricht teilzunehmen, der kann in dieser Zeit Panzer waschen. Herr Rieser, Bund freier religi&ouml;ser Gemeinden Deutschland: Ich wollte noch einmal auf das zur&uuml;ckkommen, was Herr Kollege Klug vorhin gesagt hat. Wir sind eine Vereinigung freier Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der ganzen Bundesrepublik, und ich kann das ruhig sagen, wir sind die gr&ouml;&szlig;te staatlich anerkannte freie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft in der Bundesrepublik. Man sollte einiges tun in den Parteien, damit die Menschen und deren Grundrechte immer wieder verteidigt werden, gerade unserer religi&ouml;ser und weltanschaulicher Pluralismus. Herr B&ouml;tsch, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, leistete sich die Aussage, die DDR sei ein Missionsstand wie halb Afrika und es w&auml;re sehr hilfreich, wenn unser Bundespr&auml;sident zu diesem Thema etwas sagen und die Werte des Christentums im weitesten Sinne darlegen w&uuml;rde. B&ouml;tsch hat n&auml;mlich furchtbare Angst, da&szlig; sich dr&uuml;ben eine Alternative auftut zu Kommunion und zu Konfirmation und zwar in der Form einer Jugendweihe, Jugendfeier, wie sie bei uns schon seit &uuml;ber 100 Jahren durchgef&uuml;hrt wird. Es gibt also freigeistige Jugendweihen, die aus der Arbeiterbewegung entstanden, und es gibt jetzt eine Fortf&uuml;hrung der Jugendweihen in der DDR, die selbstverst&auml;ndlich anders durchgef&uuml;hrt werden als unter dem SED-Regime. Das ist den Gespr&auml;chen zu entnehmen, die wir mit Vertretern dieser Gruppierung gef&uuml;hrt haben. Wenn hier immer wieder aus der christlichen Sicht argumentiert wird, das sei etwas Schlechtes, ist das be&auml;ngstigend. Eine Frage habe ich an Herrn Fischer zur Entwicklung der Milit&auml;rseelsorge. Gibt es da irgendwelche Verfahren, die anh&auml;nglich sind bei den Gerichten? Sehr erfreulich fand ich die Information von Herrn Allweiss, da&szlig; die badische Synode Sich daf&uuml;r eingesetzt hat, den Milit&auml;rseelsorgevertrag zu k&uuml;ndigen. Es geht dem Buch von Herrn Herrmann zufolge immerhin um Betr&auml;ge in H&ouml;he von 80 bis 90 Millionen DM im Jahr. Ich meine, da&szlig; andere Organisationen, die au&szlig;erhalb der Kirche stehen, ebenso unterst&uuml;tzt werden sollten f&uuml;r ihre Aufgaben wie die Kirche. Nach meiner Einsch&auml;tzung gibt es verschiedene Modelle, aber wir sind anscheinend noch nicht soweit. Noch eine Frage an Herrn Walf. Habe ich Sie richtig verstanden, da&szlig; nur 25 % der Kirchenangeh&ouml;rigen Kirchensteuer zahlen und 75 % zahlen keine Kirchensteuer? Und dann noch eine letzte Bitte an Herrn Allweiss. K&ouml;nnen Sie vielleicht noch einmal die Korinther-Textstelle genau angeben? Ich w&uuml;rde das gerne in unserem Bundesorgan &#8222;Der Humanist&#8220; verwenden. Prof. Dr. Knut Walf: Herr Reiser, Sie haben richtig geh&ouml;rt mit diesem Viertel. Es ist ja auch best&auml;tigt worden hier durch den Kollegen. Es sind faktisch nur ein Viertel der Kirchenangeh&ouml;rigen, die eben auch Kirchensteuer zahlen, die anderen kriegen es gro&szlig;enteils zur&uuml;ckgezahlt oder sind &uuml;berhaupt nicht dazu verpflichtet. Prof. Dr. Knut Walf: Die Einkommensgrenze liegt zu tief. Aber wir haben ja auch heute mehrmals die DDR erw&auml;hnt und die Einf&uuml;hrung der Kirchensteuer in der DDR. Wenn Sie sich erinnern, ich habe in meinen Ausf&uuml;hrungen ganz kurz auch erw&auml;hnt, den Haushalt der Erzdi&ouml;zese M&uuml;nchen und Freising von diesem Jahr. Nun h&ouml;ren Sie sich mal an, wie nach der Vorstellung des Haushaltes der erzbisch&ouml;fliche Finanzdirektor Domkapitular Dr. Friedrich Fahr den Haushalt abschlie&szlig;end beendet, also was er dazu sagt. Er sagt, nur die solidarische Bereitschaft der vielen Christen als Kirchensteuerzahler erm&ouml;gliche es, die umfangreichen sozialen und kulturellen Leistungen zu erbringen, welche unbezweifelt neben der religi&ouml;s-geistigen Beheimatung auch die soziale Sicherung und die Sch&ouml;nheit unseres Vaterlandes mitpr&auml;gen. Christen und Kirchen waren und wollen nicht unt&auml;tig sein mit den ihnen anvertrauten Talenten. Im Gegensatz dazu hat der Zusammenbruch des sogenannten realsozialistischen, kommunistischen und erkl&auml;rterma&szlig;en gottlosen Staatssystems, dessen inhumanes Gesicht erkennen lassen. Die moralische, &ouml;konomische und &ouml;kologische Verw&uuml;stung ist offenkundig. Die vielf&auml;ltigen geistlichen, kulturellen und sozialen Anstrengungen der Kirchen sind eine anerkennenswerte Gemeinschaftsleistung, die in diesem Ausma&szlig; wesentlich durch die Beitr&auml;ge der Kirchensteuerzahler m&ouml;glich ist. Dies verdient Anerkennung und Dank. So weit Herr Fahr. Haben Sie vielleicht noch ein Zitat? Frank L. Sch&uuml;tte: Ich will ganz konkret auf das zur&uuml;ckkommen, was jetzt zu tun ist. Es geht auch um das vereinigte Deutschland, es geht um die DDR. Hier gibt es von Seiten der Kirche Missionsbestrebungen. Ich sage nur &#8222;Milit&auml;rseelsorge&#8220;. Milit&auml;rseelsorge ist deshalb schon verfassungswidrig, weil sie eine institutionalisierte, vom Staat bezahlte Einrichtung ist. Sie war urspr&uuml;nglich gedacht als Beistand f&uuml;r Soldaten, die nach einem seelsorgerischen Beistand verlangen. Zweiter Punkt, das Subsidiarit&auml;tsprinzip. Was bedeutet das f&uuml;r die ehemalige DDR. Es bedeutet beispielsweise, da&szlig; Pro-Familia im Augenblick keine Chance hat Mittel zu bekommen, um Beratungsstellen in der DDR aufzubauen, w&auml;hrend das diakonische Werk und auch die Caritas sich bereits vereinigt haben und auch einen administrativen Apparat zur Verf&uuml;gung haben. Wir sehen hier, da&szlig; freie Tr&auml;ger, die sich ebenfalls auf das Subsidiarit&auml;tsprinzip berufen k&ouml;nnen, zur&uuml;ckstehen m&uuml;ssen. Das Subsidiarit&auml;tsprinzip ist umgewandelt worden zu einem Instrument, das eindeutig und einseitig die beiden gro&szlig;en Kirchen bevorzugt, und das in einem Land, das zu 70 % aus bereits konfessionslosen Mitb&uuml;rgerinnen und Mitb&uuml;rgern besteht. Ich will noch darauf hinweisen, da&szlig; in Ost-Berlin gegenw&auml;rtig bereits der Ethik-Unterricht von einzelnen Pfarrern in &ouml;ffentlichen Schulen erteilt wird. Das ist klar verfassungswidrig. Ich mu&szlig; auch daran erinnern, da&szlig; jetzt der deutsche Freidenkerverband an &ouml;ffentlichen Schulen in Ost-Berlin, der deutsche Freidenkerverband, Sitz Berlin-West, einen Lebenskunde-Unterricht an &ouml;ffentlichen Schulen auf staatliche Kosten betreiben wird. Ich mu&szlig; in diesem Punkt ausnahmsweise Herrn Prof. Klug widersprechen. Es sollte nicht das Bestreben von Weltanschauungsgemeinschaften sein, K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts werden zu wollen, um &ouml;ffentliche Mittel zu bekommen. Wenn beispielsweise der Freidenkerverband einen lebenskundlichen Unterricht einf&uuml;hren will, dann soll er das auf eigene Kosten tun und in R&auml;umen abhalten, die ihm kostenlos zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Wir k&ouml;nnen n&auml;mlich nicht auf der einen Seite kritisieren, da&szlig; hier staatlicher Religionsunterricht an &ouml;ffentlichen Schulen vom Staat finanziert wird und auf der anderen Seite als nicht religi&ouml;se Gemeinschaften dasselbe fordern, n&auml;mlich Staatszusch&uuml;sse f&uuml;r unseren Unterricht. Das ist eine absolute Inkonsequenz, die unsere Forderung nach Trennung Staat und Kirche in ein ganz schiefes Licht r&uuml;ckt. &#8222;Das war nur ironisch gemeint&#8220;. Zum Schlu&szlig; noch ein ganz klarer Hinweis zum Konkordat. Wir haben es hier, das mu&szlig; sich jeder vor Augen f&uuml;hren, mit dem Reichskonkordat von 1933 zu tun, das zwischen dem sp&auml;teren Pius XII., n&auml;mlich Nuntius Pacelli, geschlossen wurde und dem p&auml;pstlichen Geheimk&auml;mmerer Franz von Papen auf Hitlers sozusagen Initiative, auch des Papstes Initiative. Ich mu&szlig; dazu sagen, der einzig v&ouml;lkerrechtlich noch bindende Vertrag, den wir aus dieser Zeit haben im neuen vereinigten Deutschland, ist das Reichskonkordat. Und dieses Reichskonkordat gilt nun auch uneingeschr&auml;nkt bis auf die Schulfrage in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Herr Prof. Dr. Johannes Neumann: Ich m&ouml;chte sagen, diese Veranstaltung ist sehr dankenswert. Dann das ganz voll unterstreichen, was Herr Sch&uuml;tte gesagt hat, da&szlig; Teile der Gr&uuml;nen, sich dieses Problems der Trennung von Staat und Kirche entsprechend dem Grundgesetz, nicht gegen das Grundgesetz, gar nicht &uuml;ber das Grundgesetz hinaus zu eigen machen. Das sie den Blick richten auf die vielen Initiativen in den Kirchen von unten. Herr Halfmann hat das vorhin auch angesprochen, auch innerhalb der Kirchen, auch innerhalb der kath. Kirche gibt es Gruppierungen, die sich dort als Christen artikulieren wollen und die nicht in die politischen Strukturen der Gro&szlig;kirchen aufgesogen werden wollen. Und es gibt andererseits viele und wie wir wissen, jetzt durch die DDR, immer mehr werdende Menschen die nicht einfach von den Kinderg&auml;rten angefangen &uuml;ber den Religionsunterricht bis zur Bundeswehr praktisch dieser st&auml;ndigen religi&ouml;sen Beeinflussung st&auml;ndig ausgesetzt sind. In diesem Fall meine ich solche, die das nicht wollen und wo die st&auml;ndige kirchlich-religi&ouml;se Beeinflussung eine Verletzung des Art. 4 darstellt. Da&szlig; die Gr&uuml;nen als eine politische Partei das einmal aufgegriffen haben und da&szlig; sie es aufgegriffen haben auch im Kontext ihrer inneren Diskussion &#8211; Christen bei den Gr&uuml;nen &#8211; scheint mir wichtig und bedeutsam zu sein, weil damit von vornherein die Erblast ausgeschaltet ist, die wahrscheinlich FDP und SPD hindert dieses Thema anzugehen, weil sie halt die geschichtliche Last haben, da&szlig; sie einerseits aus einem antichristlichen Liberalismus und andererseits aus einem f&uuml;r antichristlich gehaltenen Sozialismus herkommen. Wenn es also eine M&ouml;glichkeit gibt, dann sehe ich es im Augenblick so, da&szlig; das allein die Gr&uuml;nen politisch wagen k&ouml;nnen, denn die FDP ist ja seinerzeit kl&auml;glich an dieser Geschichte gescheitert, und wir k&ouml;nnen alle nur hoffen, da&szlig; sie das so klug einf&auml;deln, da&szlig; diese politische Diskussion gef&uuml;hrt wird, innerhalb der Gr&uuml;nen und von den Gr&uuml;nen in die politische Diskussion hineingetragen wird, ohne das ihnen sozusagen diese Unterstellung angeh&auml;ngt wird, sie seien religionsfeindlich oder was noch schlimmer ist, christentumsfeindlich, sondern da&szlig; das wirklich dank der Diskussion in ihren Reihen zu einem Ergebnis f&uuml;hrt, das dem Gedanken der Religionsfreiheit und dem Gedanken der Toleranz und der Liberalit&auml;t in unserem Staatswesen weiterhilft. Ich habe das Gef&uuml;hl, wir haben das bitter, bitter n&ouml;tig. Christa Nickels: Danke, Herr Prof. Neumann. Da hatte sich gerade noch eine Kollegin gemeldet, eine Frau aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Christen bei den Gr&uuml;nen. Ich habe ja gesagt, ich nehme mir das Recht, wenn sich eine Frau mal meldet, sie vorzuziehen. Veronika Geis, Christen bei den Gr&uuml;nen, Kreis Limburg-Weilburg: Nicht diese christliche Gruppe bei den Gr&uuml;nen hat mich an sich zu diesem Gedanken &uuml;berhaupt getrieben, sondern wir haben seit ungef&auml;hr 15 Jahren, wo ich einer urchristlichen Gemeinschaft mit angeh&ouml;re; uns Gedanken gemacht &uuml;ber diesen Punkt. Es ist f&uuml;r mich erfreulich gewesen, als ich von unserem Referenten h&ouml;rte, da&szlig; auch in Baden-W&uuml;rttemberg jetzt etwas l&auml;uft, wegen diesen Milit&auml;rgeistlichen und auch in Niedersachsen. Denn wir haben das erste Mal gewagt, eine Petition einzubringen und zwar 1981 auf dem Hamburger Kirchentag. Da waren aber die evang. Bisch&ouml;fe so sehr dagegen, da&szlig; wir es nicht mehr wagen konnten, die Petition so einzubringen, indem wir da eben soundsoviel Tausend Unterschriften einbringen wollten, um uns an die Kirchenleitung damit zu wenden. Sie waren so &auml;rgerlich dar&uuml;ber, das mu&szlig;ten wir abblasen. Dann m&ouml;chte ich noch etwas bemerken, was uns sehr zu denken geben sollte. Und zwar ist ein Ehepaar &#8211; auch Christen und Gr&uuml;ne &#8211; im vergangenen Sommer in der UdSSR gewesen und berichtete mir nachher, da&szlig; es dort wirlich eine Massentaufe gibt, in Bezug auf die orthodoxe Kirche. Wenn ich jetzt hier bei uns an die DDR denke, da ist scheinbar der gewisse Atheismus dort mehr durchgedrungen als in Ru&szlig;land selber, wo es jetzt schon 70 Jahre lang diesen Kommunismus gab. Das ist das Eine. Und dann m&ouml;chte ich noch einmal auf dieses Subsidiarit&auml;tsprinzip kommen. Wir haben in Limburg diesmal so viele Schwierigkeiten. Die Caritas ist derma&szlig;en stark. Der Bezirksdekan h&auml;lt alle F&auml;den in der Hand, da&szlig; sogar vor zwei Jahren das Asylantenheim und das Obdachlosenheim, das in Limburg eingerichtet ist, wieder unter die Caritas fiel und kein anderer &uuml;berhaupt wagen konnte so irgendwas zu machen. Das gibt es nicht, sogar die Evangelischen kommen nie daran. Der Landrat hat schon gleich die F&auml;den gezogen, und dann l&auml;uft da alles wieder auf dieser Schiene. Was mich besonders freut ist, da&szlig; die AL aus Berlin hier bei uns ist. Ich m&ouml;chte den Beiden danken, da&szlig; sie gekommen sind. Es freut mich besonders. Danke sch&ouml;n. Prof. Dr. Edgar Baeger: Es hat sich doch noch einiges angesammelt durch die bisherige Diskussion. Ich m&ouml;chte zun&auml;chst etwas sagen, zu den Ausf&uuml;hrungen des Herrn Allweiss. Mit dem gr&ouml;&szlig;ten Teil seiner Ausf&uuml;hrungen kann man durchaus einverstanden sein. Ich bin es jedenfalls. Aber da ist ein Punkt, den h&ouml;re ich bei den Gr&uuml;nen immer wieder. Gleichg&uuml;ltig, ob jetzt hier von Herrn Allweiss oder von den baden-w&uuml;rttembergischen Gr&uuml;nen. Und zwar lautet der etwa so, Verstaatlichung sozialer Aufgaben w&auml;re ein Horror. Zun&auml;chst mu&szlig; man dazu sagen, was soll das sein, Verstaatlichung sozialer Aufgaben? Hei&szlig;t das, da&szlig; etwa ein kommunaler Kindergarten sehr viel schlechter und verheerender w&auml;re als ein konfessionell gef&uuml;hrter? Wenn Sie das wirklich sagen wollten, dann w&auml;re das nach meiner Meinung, doch eine ziemliche Ungeheuerlichkeit gegen&uuml;ber den Erzieherinnen und Erziehern, die in solchen Einrichtungen t&auml;tig sind. Das gleiche etwa, wenn es eine kommunale Beratungsstelle gibt f&uuml;r Erziehungsprobleme und dergleichen. Sie m&uuml;ssen, glaube ich, irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen, da&szlig; wir im Augenblick das Gegenteil haben, n&auml;mlich in weiten Bereichen Bayerns, Baden-W&uuml;rttembergs, und wie wir vorhin geh&ouml;rt haben, des M&uuml;nsterlandes, eine weitestgehende Konfessionalisierung des Sozialwesens, und Sie m&uuml;ssen zur Kenntnis nehmen, da&szlig; das f&uuml;r Menschen, die diesen Kirchen nicht angeh&ouml;ren, erst recht ein Horror ist. Ich habe vor einiger Zeit Herrn Prof. Herrmann, der heute leider nicht da sein kann, in Augsburg gesprochen. Herr Herrmann hat in einem Vortrag den er dort gehalten hat, u.a. folgendes gesagt. Er kenne ja die Kirche von innen sehr gut, er war ja ihr Priester und Theologieprofessor. Er sagt, wenn ein alter hilfsbed&uuml;rftiger Mensch das Schicksal hat in ein konfessionell gef&uuml;hrtes Altersheim zu kommen, er garantiere, der lerne noch das Beten. Lassen wir das mal auf der Zunge zergehen. Bitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, da&szlig; Menschen in unserem Staat, wenn sie in sozialen Notlagen sind, ein Anspruch auf Hilfe an ihren Staat haben, nicht Anspr&uuml;che an eine Sekte oder irgendeine Weltanschauungsgemeinschaft; an ihren Staat, den sie mit ihren Steuermitteln unterhalten. Der Staat, der diesen Teil seiner Aufgabe an Weltanschauungsgemeinschaften &uuml;bertr&auml;gt, der stiehlt sich praktisch aus der Verantwortung gegen&uuml;ber all den Menschen, die zu diesen Kirchen nicht geh&ouml;ren. Ja, so kann ich auch das Sozialwesen verbilligen. Apropos, verbilligen. Was Herr Walf gesagt hat, n&auml;mlich da&szlig; etwa so 10 % der Ausgaben aus dem Kirchenetat sozialen Zwecken zukommt, stimmt in etwa mit meinen Zahlen &uuml;berein. Man mu&szlig;, wenn man hier Kirchenhaushaltspl&auml;ne liest, sehr genau nachschauen, was da aufgelistet wird. Da finden Sie beispielsweise Einrichtungen f&uuml;r die Unterbringung von alten Pfarrhaush&auml;lterinnen, f&uuml;r kirchliche Jugendheime und dergleichen. Das hei&szlig;t, innerkirchliche Anliegen sind das, die hierdurch finanziert werden. Und so mu&szlig; man das, wenn man eine saubere Rechnung machen will, erst mal herausrechnen. Keine leichte Aufgabe. Von der anderen Seite herzukommen, &uuml;ber die staatlichen Haushaltspl&auml;ne, ist eine Sisyphusarbeit, die kann sich gar niemand vorstellen. Denn ein gro&szlig;er Teil des Finanztransfers l&auml;uft &uuml;ber die Kommunalhaushalte, und wo ist die Forschungskapazit&auml;t bei uns, die es erm&ouml;glichen w&uuml;rde, diese Geldstr&ouml;me zu verfolgen. Wenn man versucht eine Absch&auml;tzung zu machen, mehr kann man nicht machen, kommt etwa heraus, da&szlig; die Sozialausgaben, die die beiden gro&szlig;en christlichen Kirchen t&auml;tigen,&nbsp;also die wirklich der &Ouml;ffentlichkeit zugute kommen, etwa bei einer Milliarde DM im Jahr liegen. Jetzt halten Sie bitte dagegen, da&szlig; die Bundesrepublik Deutschland allein durch die Abzugsf&auml;higkeit der Kirchensteuer von der Lohnsteuer- und Einkommenssteuer auf einen Steurausfall von 3,2 Milliarden DM verzichtet. Das bedeutet: wenn der Staat die Finanzierung diese Einrichtungen komplett &uuml;bern&auml;hme, nur mal als Gedankenspiel, lie&szlig;e aber daf&uuml;r den Abzug der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer nicht mehr zu, w&uuml;rde er ein Bombengesch&auml;ft machen, in der Gr&ouml;&szlig;enordnung von zwei Milliarden DM. Ich wei&szlig; nicht, wie wohl Ihnen bei dem Gedanken ist, da&szlig; man Betriebe f&uuml;hren kann (auch Sozialeinrichtungen sind Betriebe; ich habe schon daraufhin gewiesen, da&szlig; eine enorme Wirtschaftskraft in diesen Sozialeinrichtungen steckt) mit etwa 10-15 % Eigenkapital, aber 100 % F&uuml;hrungsberechtigung. So m&ouml;chte ich mal eine Firma f&uuml;hren d&uuml;rfen. Dann ein weiterer Punkt, der heute noch nicht zur Sprache kam. Das Kirchensteuereinzugsverfahren durch den Staat ist f&uuml;r die Kirchen ein billiges Verfahren! Ich lese Ihnen drei S&auml;tze vor, die die evang. Landeskirche Baden-W&uuml;rttemberg dazu schreibt. Sie schreibt: &#8222;F&uuml;r seine treuh&auml;nderisch geleistete Arbeit erh&auml;lt der Staat eine 3 %-ige Verwaltungskostenentsch&auml;digung. F&uuml;r die jetzige Regelung des Steuereinzugs &uuml;ber die staatlichen Finanz&auml;mter haben sich die Kirchen aus Kostengr&uuml;nden entschieden. Ein kircheneigenes Steuereinzugsverfahren w&uuml;rde ein Mehrfaches der jetzigen Verwaltungskosten ausmachen.&#8220; Wo nimmt der Staat anderen Vereinigungen die Kosten des Mitgliedsbeitragseinzugs in diesem Ma&szlig;stab ab? Dann bin ich noch gesto&szlig;en auf einen weiteren Punkt. Herr Walf hat erw&auml;hnt, man m&uuml;sse bei der Abl&ouml;sung der Staatsleistungen bedenken, da&szlig; unter Umst&auml;nden immense Lasten auf den Staat zuk&auml;men. Diese Rechnung w&uuml;rde mich sehr interessieren. Ich wei&szlig; nicht, wer sie &uuml;berhaupt jemals aufgemacht hat. Sie w&auml;re der Nachpr&uuml;fung w&uuml;rdig. Denn es m&uuml;&szlig;ten doch wohl gegengerechnet werden die Leistungen, die die deutschen L&auml;nder, jetzt mittlerweile &uuml;ber 187 Jahre, in dieser Sache erbracht haben. Wenn ich mir versuche vorzustellen, was 1803 bei der S&auml;kularisation an Kirchengrund etwa, der kath. Kirche weggenommen wurde, und was sie 187 Jahre lang da f&uuml;r Mittel kassiert hat, w&uuml;rde ich das gerne umrechnen auf den Preis pro Quadratmeter Grund und Bodens. Ein letzter Punkt, auch den habe ich dankenswerter Weise von Herrn Walf. Sie sagten, es sei problematisch, wenn Leute, die mit diesen Dingen als Christen nicht mehr einverstanden sind, keine andere M&ouml;glichkeit mehr sehen, als aus der Kirche auszutreten. Dieses sei deswegen problematisch, so habe ich Sie verstanden, weil jeder sage, wie werde ich beerdigt. Hier f&uuml;hlte ich mich an ein Statement eines Menschen namens Basilius Streithofen erinnert. Dieser Pater hat Folgendes im deutschen Fernsehen vor einiger Zeit von sich gegeben: Er sagte, er rate jedem ab, aus der Kirche auszutreten, denn &#8211; so Basilius Streithofen &#8211; jeder m&uuml;sse ja irgendwann einmal sterben und trete er aus der Kirche aus, dann werde er eben verscharrt wie ein Hund. Dazu kurz noch folgende Betrachtung: Erstens sagte Herr Streithofen nat&uuml;rlich die Unwahrheit. Jeder, der auf einer Beerdigungsfeier dabei war, die von einem freigeistigen Redner gestaltet wurde oder von einem weltlichen Bestattungssprecher, wird mir best&auml;tigen, da&szlig; das keineswegs zutreffen mu&szlig;, da&szlig; eine derartige Bestattungsfeier keineswegs w&uuml;rdeloser verl&auml;uft, als wenn ein Geistlicher hier seines Amtes waltet. Zweitens aber steckt politisch hinter diesen Ausf&uuml;hrungen des Herrn Streithofen die Tatsache, da&szlig; es wiederum weite Bereiche Deutschlands gibt, in denen das Bestattungswesen in der Tat massiv klerikalisiert ist. Dort haben sie beispielsweise sogenannte Aussegnungshallen, die komplett christlich ausgestaltet sind, geradeso als gebe es nur Christen in diesem Land. Auch hier gibt es einen Demokratisierungsbedarf und nicht den Kleinsten. Prof. Dr. Knut Walf: Die immensen Kosten, die auf den Staat zukommen, wenn er abl&ouml;st, das werden Sie auch nicht bestreiten wollen, das schreckt einfach ab. Und wenn Sie die Literatur, die nicht sehr gro&szlig; ist, was diesen Punkt betrifft, durchsehen, dann ist das ein Faktor, der in die &Uuml;berlegung eingebracht wird. Wenn man daran denkt, wie kommt man davon frei. Und dann wird eben die Rentenl&ouml;sung vorgeschlagen, weil man sagt, auf einen Schlag, das kann der Staat nicht leisten. Ich glaube, das wird niemand bestreiten wollen. Denken Sie auch an die aktuelle Situation der Haushalte in der Bundesrepublik, aber selbst fr&uuml;her, als es noch besser aussah, es war nicht zu leisten. Denn das, was im Reichsdeputationshauptschlu&szlig; beschlagnahmt worden ist vom Staat, das ist eben Grundbesitz gro&szlig;enteils, das sind Geb&auml;ude usw. Von einem immensen, zum Teil nicht absch&auml;tzbaren Wert. Und das zu kapitalisieren, das wird eben zu immensen Kosten f&uuml;hren. Das habe ich gemeint, und ich denke, was Sie da jetzt angef&uuml;hrt haben, das findet meine volle Zustimmung. Wenn man es vergleicht mit dem; was der Staat daf&uuml;r zahlt seit 1803 oder 1806, dann ist es ein Klacks. Aber dieser Klacks ist heute nicht zu leisten oder sehr schwierig. Frau Ludwig: Herr Walf, zu diesen immensen Kosten der Abl&ouml;sung. Wir sollten uns &uuml;berlegen, wie die Kirchen zu diesen immensen Grundbesitzen gekommen sind. Ich denke, bei den Hexenverfolgungen spielte die Enteignung dieser Frauen keine geringe Rolle. Man sollte das einmal thematisieren, durch welche illegalen Methoden die Kirchen diese Besitzt&uuml;mer angeh&auml;uft haben und warum nur bis ins 19. Jh. zur&uuml;ckgegangen wird und nicht noch dahinter. Einwurf aus dem Publikum: Das sind Rechtstitel, die auch durch die Verfassung garantiert sind, und wir m&uuml;ssen damit auf eine verfassungsrechtliche Weise umgehen. Ich kann jetzt hier nicht die Kriminalgeschichte des Christentums als Motiv nehmen, um eine Enteignung durchzuf&uuml;hren. Herr Schenk: Information eins an den Pr&auml;sidenten der Freien Religi&ouml;sen Gemeinden: das sch&ouml;ne, Zitat war 2. Korinther 9, Vers 7. Neun ist eine ganz charmante Postkarte, wo er den Hut aufh&auml;lt, die Korinther sollen was f&uuml;r Jerusalem tun. Das ganze Kapitelchen ist ein eigener Brief gewesen und h&uuml;bsch insgesamt. Punkt zwei, was die Situation anbetrifft, noch ein Zitat. &#8222;Hessischer St&auml;dte- und Gemeindetag, Jahresbericht vom 1. 11. 1990, Punkt 7, Staatskirchenrecht. Weiterhin werden die Kommunen aus Baulastverpflichtungen f&uuml;r kostspielige Sanierungen von Kirchen und Pfarrh&auml;usern in Anspruch genommen. Zur Abwehr des hier drohenden enormen Kostenaufwandes f&uuml;hren wir f&uuml;r viele Mitglieder die arbeitsaufwendige Pr&uuml;fung von Rechtsgrundlage, Umfang und Fortbestand solcher Pflichten durch. Hinzu kommt die juristische Unterst&uuml;tzung bei der Verhandlung zwischen den Kommunen, Kirchengemeinden und Kirchenverwaltung. Diese verlaufen regelm&auml;&szlig;ig z&auml;h und zeitraubend, weil einerseits auch in den kirchlichen Kassen Finanznot herrscht, andererseits die kirchlichen Bauverwaltungen oftmals &uuml;berzogene Abl&ouml;sungsberechnungen vorlegen, die im Vergleich mit der tats&auml;chlichen Baupreisentwicklung auf ein realistisches Ma&szlig; zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden m&uuml;ssen. Wir konnten bei diesen Verhandlungen viele unserer Mitglieder zu betr&auml;chtlichen Einsparungen bei der Erstattung von Sanierungskosten und der Vereinbarung von Abl&ouml;sungsvertr&auml;gen verhelfen.&#8220; (Hessischer St&auml;dte- und Gemeindetag 1. 11. 1990) Punkt C. Der Kollege Walf hat vorhin daraufhin gewiesen, wo die inneren Kritikans&auml;tze in der r&ouml;mischen Kirche sind. F&uuml;r die Protestanten meine ich, gilt in den ganzen Sachen die Grundlage f&uuml;r Kirchensteuer und damit auch K&ouml;rperschaft &ouml;ffentlichen Rechts sind ein ganz entscheidender Satz. Alle Verfassungen der evang. Landeskirchen haben das Bekenntnis von Barmen 1934 in der Pr&auml;ambel ihrer Grundordnung und auch die kath. Kirchen sagen, es w&auml;re eine Kurzformel des Glaubens, so wie sie heute zu verantworten ist. Barmen 5, letzter Satz. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und k&ouml;nne sich die Kirche &uuml;ber ihren besonderen Auftrag hinaus staatlicher Art, staatlicher Aufgaben und staatliche W&uuml;rde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden. Barmen 5, 3. Satz ist die erkl&auml;rte Absage, an jede Inanspruchnhame von Rechten als K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Was in allen Landeskirchen-Verfassungen steht, sollten wir innerhalb unserer Landeskirchen, soweit wir Protestanten sind, das zum Hebelpunkt machen und sagen, wenn ihr Kirchenjuristen weiterhin vertretet, wir seien eine K&ouml;rperschaft, widersprechen wir damit unserem eigenen landeskirchlichen Grundgesetz. Prof. Walf: Die kath. Kirche sieht das anders. Im neuen Kodex von 1983 sieht sie die kath. Kirche als eine societas perfectas, als eine vollkommene Gesellschaft, dem Staate gleichgestellt. J&uuml;rgen Roth: Die Kontroverse &uuml;ber die Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit einer Abl&ouml;sung der Staatsleistungen ist f&uuml;r mich eine Aufforderung, alles in meinen Kr&auml;ften stehende zu tun, um das Staat-Kirche-Verh&auml;ltnis in die Diskussion &uuml;ber eine nach Artikel 146 des Grundgesetzes vorgesehene neue gesamtdeutsche Verfassung einzuf&uuml;hren. Ohne mich der Auffassung anzuschlie&szlig;en eine Abl&ouml;sung der Staatsleistungen sei ein Versto&szlig; gegen das Grundgesetz, so ist es doch ein Unding, das Versprechen einer Abl&ouml;sung von Staatsleistungen aus der S&auml;kularisierung im Zusammenhang mit den napoleonischen Kriegen &uuml;ber die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz in die dritte deutsche Verfassung mitzuschleppen. Ich m&ouml;chte die Gelegenheit wahrnehmen und an die Anwesenden appellieren, sich in dieser Frage in dem Kuratorium f&uuml;r einen demokratisch verfa&szlig;ten Bund deutscher L&auml;nder zu engagieren. Diese erste gesamtdeutsche B&uuml;rgerinitiative setzt sich f&uuml;r die Verwirklichung des Grundgesetzauftrages ein, nach Vollendung der deutschen Einheit eine neue Verfassung zu fordern. Das Kuratorium wird eigene Formulierungsvorschl&auml;ge &#8211; vielleicht sogar einen eigenen Verfassungsentwurf &#8211; vorlegen. Eine Arbeitsgruppe unter meiner Leitung befa&szlig;t sich intensiv mit dem Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche. Meine Position in dieser Frage ist die der HUMANISTISCHEN UNION, die sich, seit ihrer Gr&uuml;ndung vor fast 30 Jahren, f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche einsetzt. Es sollte daher gen&uuml;gen, die Glaubens- und Gewissensfreiheit in der neuen Verfassung zu verankern und die weltanschauliche Neutralit&auml;t des Staates festzuschreiben. Dar&uuml;ber hinaus m&uuml;ssen wir noch kl&auml;ren, inwieweit die innnere Selbstverwaltung der Kirchen in der Verfassung gesch&uuml;tzt werden mu&szlig;. In jedem Fall kann diese Selbstverwaltungsgarantie nur im Rahmen der f&uuml;r alle geltenden, Gesetze Geltung beanspruchen. Die Diskriminierung kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen&uuml;ber den Angestellten des Staates oder der sogenannten freien Tr&auml;ger mu&szlig; ein Ende haben. Die anderen alten Z&ouml;pfe, so die Kirchensteuer, die Staatsleistungen und die &uuml;brigen Sonderprivilegien der Kirchen m&uuml;ssen fallen. Selbstverst&auml;ndlich argumentieren viele von uns auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Erfahrungen. Die einen sind gepr&auml;gt von ihrer innerkirchlichen Arbeit, die anderen haben eine gro&szlig;e innere Distanz. Wir m&uuml;ssen uns dar&uuml;ber im klaren sein, da&szlig; eine Verfassungsdiskussion ihrer Natur nach auf einen breiten politischen Konsens angelegt ist. Deshalb sollte sich die innerkirchliche Opposition und die nicht mit der Kirche verbundenen Kritiker verst&auml;ndigen. Mit der heutigen Veranstaltung &aacute;&shy;st ein Anfang gemacht, viele weitere Gespr&auml;che m&uuml;ssen folgen. Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhof: Die Subsidiarit&auml;t ist auch ein Aufbauprinzip der Verfassung im Bereich der Bundesstaatlichkeit, auch im Verh&auml;ltnis zu den Gemeinden. Im Bereich der Sozialleistungen werden beispielsweise diese Einrichtungen bei den Sachleistungen und in der Bezahlung des Personals &#8211; f&uuml;r die Schulen bis 90 % &#8211; nur subventioniert. Die terminologische Empfehlung lautet, hierbei nicht vom Subsidiarit&auml;tsprinzip, sondern vom Subventionsprinzip zu sprechen. Ich habe schon daf&uuml;r gesorgt, da&szlig; im Grundgesetzkommentar von v. Mangoldt\/Klein, Kommentar zu Art. 74 Nr. 5, &Ouml;ffentliche F&uuml;rsorge, das so drinsteht. Der zweite Punkt ist das Reden von freien Tr&auml;gern, das hier auch mehreren der entschiedenen Kritikern anscheinend auch unbemerkt unterlaufen ist. Als ich das zum ersten Mal von sogenannten &#8222;freien Tr&auml;gern&#8220; h&ouml;rte, habe ich mich &#8211; auch &ouml;ffentlich &#8211; gefragt, was ist denn mit dem Staat, der ist doch so frei, rechtstaatlich und demokratisch; wieso stellt man diesen staatlichen Einrichtungen &#8222;freie&#8220; Tr&auml;ger gegen&uuml;ber? Und wenn man dar&uuml;ber nachdenkt, erinnert man sich daran, da&szlig; der moderne Rechtsstaat gerade die Abl&ouml;sung aus den Bindungen des cuios regio eios religio und allem, was dazu geh&ouml;rte bedeutete. Wenn man das interessierte Reden von freien Tr&auml;gern mitmacht, begibt man sich auf die falsche Seite, ohne es zu merken. Stattdessen sollte dann von konfessionellen oder kirchlichen Tr&auml;gern die Rede sein, aber nicht von freien Tr&auml;gern &#8211; um Himmels willen! Christa Nickels: Danke, Herr Prof. K&uuml;chenhoff. Ehe ich den N&auml;chsten aufrufe, m&ouml;chte ich mir die Freiheit nehmen kurz zwei Anmerkungen zu machen. Herr. Prof. K&uuml;chenhoff, wenn bei uns in der BAG die Debatte ist, Einschr&auml;nkung oder Abschaffung der ungerechtfertigten Privilegien der Kirchen, der Gro&szlig;kirchen, aber dann diskutiert wird, keine Verstaatlichung in bestimmten Bereichen, dann hei&szlig;t das nicht, da&szlig; wir die sogenannten freien Tr&auml;ger oder Monopolunternehmen stattdessen setzen wollen, vielleicht haben Sie auch einmal etwas von neuen sozialen Bewegungen, Selbsthilfeorganisationen und B&uuml;rgerbewegungen geh&ouml;rt. Das ist zwar auch etwas, was erst in den letzten 10, 15 Jahren sehr stark aufgekommen ist &#8211; also Kinderladenbewegung, andere Geschichten &#8211; da denke ich, w&auml;re es sehr wohl m&ouml;glich, einen neuen Subsidiarit&auml;tsbegriff zu konstituieren und hier auch in dem Sinne, wie es in Italien ist &#8211; Abl&ouml;sung der Konkordate und eine M&ouml;glichkeit der Finanzierung f&uuml;r Kirchen oder andere soziale Belange, die dann dem einzelnen Steuerzahler und der einzelnen Steuerzahlerin anheim gestellt w&auml;ren. Dann m&uuml;&szlig;te man das verkn&uuml;pfen mit der Art der Finanzierung. Das halte ich f&uuml;r einen wichtigen Gesichtspunkt der Diskussion, wobei ich finde, das wir das heute nur anrei&szlig;en konnten. Ich w&uuml;rde mir sehr w&uuml;nschen, da&szlig; die Debatte weitergef&uuml;hrt w&uuml;rde, das nur als Anmerkung dazu. Ein zweiter Punkt, Sie haben hier gesagt, die Kirchen verweisen immer darauf, da&szlig; sie das billiger machen. Sie gaben salopp das Stichwort von den N&ouml;nnekens. Lesen Sie doch bitte einmal diese neue Erkl&auml;rung der katholischen Bisch&ouml;fe. Es hat mich sehr emp&ouml;rt, auch als Katholikin, da wurde n&auml;mlich darauf verwiesen, und das wird jetzt in der Debatte immer wieder von den Bisch&ouml;fen gemacht, wo sie merken, da&szlig; das soziale Argument nicht mehr zieht, wo es zunehmend auch &ouml;ffentlich gemacht wird, da&szlig; eigentlich die kirchlichen Sozialeinrichtungen &uuml;berwiegend &ouml;ffentlich finanziert werden, da kommen die mit dem Argument: Wir sind imstande als gro&szlig;e angesehene Organisation massenhaft Ehrenamtler zur sozialen Arbeit hinzuzuziehen. Auch als Frau in der Kirche emp&ouml;rt das mich, das sind n&auml;mlich &uuml;berwiegend Frauen, die in der Katholischen Kirche nichts zu melden haben, die dann als Argument herangezogen werden, um die Finanzierung der Monopolstellung der Katholischen und Evangelischen Kirche im sozialen Sektor zu begr&uuml;nden. Das ist bigott bis zum geht nicht mehr. Ich finde, Herr Prof. K&uuml;chenhoff, da haben Sie v&ouml;llig Recht, das sind die j&uuml;ngsten Verlautbarungen gerade meiner Kirche. Prof. Dr. Erich K&uuml;chenhoff: Ich wollte das aufgreifen mit den B&uuml;rgerbewegungen und auch darauf hinweisen im Sinne dessen, was J&uuml;rgen Roth gesagt hat, da&szlig; in der Definition der B&uuml;rgerbewegungen im Entwurf des Runden Tisches, den ich, das sage ich auch hier, f&uuml;r das Beste an verfassungsrechtlichen Formulierungen, was ich je gesehen habe. B&uuml;rgerbewegungen genie&szlig;en als Tr&auml;ger freier gesellschaftlicher Gestaltung, Kritik und Kontrolle den besonderen Schutz der Verfassung. Und das was Sie, Frau Nickels, als Beispiel genannt haben, w&uuml;rde unter Tr&auml;ger gesellschaftlicher Gestaltung fallen. Noch einen Nachtrag zu den Arbeitnehmerrechten. Ich habe daf&uuml;r gesorgt, da&szlig; im Grundsatzprogramm der SPD, das vor einem Jahr verabschiedet worden ist, drin steht: &#8222;Wer sich zu keiner Religion bekennt, darf nicht benachteiligt werden. Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte m&uuml;ssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gew&auml;hrleistet sein.&#8220; Gerd Wild, Komitee Christenrecht in der Kirche: Wir besch&auml;ftigen uns seit zehn Jahren damit, uns in solchen F&auml;llen, wie Frau Ludwig sie vorhin geschildert hat, zu solidarisieren und mit der Oberkirche zu streiten. Als kritischer Katholik wollte ich noch einmal betonen, es gibt keinen Interessengegensatz zwischen Nichtkirchenangeh&ouml;rigen und Angeh&ouml;rigen von Kirchen. Uns als kritischen Katholiken ist es ganz wichtig, da&szlig; das System der Subventionen und der Kirchensteuer abgeschafft wird, weil es die Unfreiheitsstrukturen, in der Katholischen Kirche besonders st&auml;rkt. Wir haben ja dieses innerkirchliche Problem des zur Zeit immer st&auml;rker werdenden Gegensatzes zu dem Papst, der mit seinen Hierarchien praktisch von der Kirche in eine Sektenseligkeit hinein wegdriftet. Wir haben ein gro&szlig;es Interesse daran, da&szlig; sich dies &auml;ndert. Die Katholiken, auch im Ausland, mit denen wir Kontakt haben, die sagen uns ganz dringend, ihr finanziert mit der Kirchensteuer den Papst und diese ganzen Unfreiheitsstrukturen. Im Januar haben wir ein Treffen &#8211; die Leute warten darauf, da&szlig; hier in der Bundesrepublik etwas geschieht, damit sich auch in der Kirche etwas &auml;ndert. Werner Allweiss: Ich m&ouml;chte zu drei Punkten noch kurze Anmerkungen machen. Zum einen zur Akzeptanz der Kirchensteuer. Mir liegt eine ganz neue Umfrage der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen vor, vom 13. Oktober dieses Jahres. Da wurde ein repr&auml;sentativer Querschnitt der Bev&ouml;lkerung gefragt, wie sie die gegenw&auml;rtige Kirchensteuer akzeptieren. 49 % der bundesdeutschen Bev&ouml;lkerung ist mit dem jetzigen Einzug der Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer durch den Staat zufrieden. F&uuml;r eine Erhebung der Kirchensteuer durch die Kirchen waren 43 %. Das ist ein ganz erheblicher Prozentsatz der bundesdeutschen Bev&ouml;lkerung, der ein anderes Verfahren w&uuml;nscht und zwar nach Konfessionen aufgeteilt: 35 % der Katholiken vertraten diese Meinung und 45 % der Protestanten. Es gibt sozusagen einen Diskussionsvorsprung bei diesem Punkt f&uuml;r die Protestanten in der Bundesrepublik. Zu einem anderen Thema, zu den mangelhaften Arbeitnehmerrechten bei kirchlichen Institutionen. Wir halten es f&uuml;r richtig, da&szlig; &uuml;ber diese Fragen auch in parlamentarischen Gremien und in politischen Parteien nachgedacht wird, zumal die Kirchen ihre sozialen Einrichtungen nur zu etwa 13 %, wie wir auch verschiedentlich schon geh&ouml;rt haben, finanzieren. Der &uuml;berwiegende Teil der Finanzierung kirchlicher Sozialleistungen geschieht durch Bund, L&auml;nder und Kommunen. Da ist es angemessen, da&szlig; die Rahmenbedingungen, die im Betriebsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsgesetz vorgegeben sind, auch f&uuml;r diese kirchlichen Institutionen, die letztlich zum gro&szlig;en Teil vom Staat finanziert werden, vorgegeben werden. Allerdings in concreto sind die Kirchen selbst aufgefordert, diese kirchlichen Mitbestimmungsrechte selbst zu erlassen. Nun ein letztes, noch einmal zur&uuml;ck zum Apostel Paulus, ich m&ouml;chte Herrn Schenk noch erg&auml;nzen. Es lohnt sich, im 2. Korintherbrief das Kapitel 8 und 9 zu lesen, sie geh&ouml;ren n&auml;mlich zusammen &#8211; das sind zwei verschiedene Bettelbriefe, aber es geht letztlich um Hilfsleistungen f&uuml;r die Gemeinde in Jerusalem, es ist sozusagen eine Vorform des Kirchenbeitrags, der hier angesprochen wird, und wenn man das genau ansieht, dann ist man erstaunt, dass all diese Vorschl&auml;ge, die im Neuen Testament hier gemacht werden, mit der gegenw&auml;rtigen Steuerregelung &uuml;berhaupt nichts zu tun haben. Christa Nickels: Ich w&uuml;rde gerne den Referenten noch das Wort geben zu einem kurzen Schlu&szlig;wort, was sie gerne noch loswerden oder sagen w&uuml;rden und m&ouml;chte dann das Fachgespr&auml;ch offiziell beenden. Erwin Fischer: Nur ganz kurz zu den Arbeitnehmerrechten, die mi&szlig;handelt werden in den kirchlichen Einrichtungen. Schuld daran ist das Bundesverfassungsgericht, das so weit geht zu sagen, da&szlig; in einem katholischen Krankenhaus mit Tausenden von Arbeitnehmern bis zur K&uuml;chenhilfe und zum Stra&szlig;enkehrer Religion ausge&uuml;bt wird. Infolgedessen f&auml;llt es unter Art. 4 GG und infolge dessen geht das den Staat nichts an. Das ist einfach ein Mi&szlig;griff. Aber dieses Urteil ist merkw&uuml;rdigerweise nur von einem einzigen Bundesverfassungsrichter beanstandet worden, von Dr. Rottmann. W&auml;hrend immerhin bei dem damals auch nach meiner Meinung falschen Urteil &uuml;ber &sect; 5 Jugendwohlfahrtsgesetz drei Richter dagegen gestimmt haben. Infolgedessen mu&szlig; sich die Rechtsprechung &auml;ndern, und infolge dessen habe ich vorhin zum Ausdruck gebracht, da&szlig; erstaunlicherweise das Jugendwohlfahrtsgesetz jetzt abgemindert wurde. Aber trotzdem haben die kirchlichen Einrichtungen einen Vorrang, und das ist das Schlimme und das m&uuml;&szlig;te abge&auml;ndert werden. An sich w&uuml;rde ich es begr&uuml;&szlig;en, wenn die Gr&uuml;nen da tats&auml;chlich einmal einen Vorsto&szlig; unternehmen w&uuml;rden im Bundestag. Prof. Dr. Knut Walf: Ich will doch mal auf Herrn Fischer reagieren. Es ist nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern wir haben ja den Fall gehabt der beiden &Auml;rzte im Ruhrgebiet. Und im Oktober letzten Jahres hat der Europ&auml;ische Gerichtshof in Stra&szlig;burg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich mit seinem Beschlu&szlig; gutgehei&szlig;en. Wenn man sich allerdings die Richter ansieht, die diesen Beschlu&szlig; tragen aus allen m&ouml;glichen europ&auml;ischen L&auml;ndern, dann sieht man eben, wie stark der Konservativismus in der Richterschaft auch in Stra&szlig;burg vertreten ist und da&szlig; Richter aus den verschiedenen L&auml;ndern Europas nach Stra&szlig;burg geschickt werden, die eher die konservative Richtung vertreten. Dieses Verfahren haben der Herr Kollege D&auml;ubler in Bremen und auch ich als Seiteneinsteiger begleitet, wir sind bis nach Stra&szlig;burg gegangen, und es ist eben nicht nur in Karlsruhe, sondern auch weiter s&uuml;dlich etwas nicht in Ordnung. Das Wichtigste im zweiten Teil unserer Diskussion schien mir, Frau Nickels, das, was Herr Roth gesagt hat, ohne da&szlig; ich die anderen Beitr&auml;ge minder qualifizieren m&ouml;chte. Sie scheint mir ganz wichtig zu sein: die Verfassungsdiskussion. Denn es ist ganz ohne Zweifel einer der ma&szlig;geblichen Gr&uuml;nde daf&uuml;r, da&szlig; diejenigen, die die Verfassungsdiskussion nicht haben wollen und sagen, das Bonner Grundgesetz ist doch so prima, das brauchen wir nur zu kontinuieren, unter anderem sind das die Kirchen wegen der Kirchenartikel. Ich denke, da&szlig; wir gerade aus diesem Grunde unbedingt &#8211; was Herr Roth gesagt hat &#8211; alles daran setzen m&uuml;ssen, da&szlig; wir eine Verfassungsdiskussion bekommen. Christa NickeIs: Danke Herr Prof. Walf. Ich habe auch eine Bitte an Sie. Ich stelle immer wieder fest, da&szlig; in der Debatte Verh&auml;ltnis Staat und Kirche die B&uuml;rgerrechtsbewegungen &ouml;ffentlich im Gespr&auml;ch sind, die aus guten Gr&uuml;nden in Opposition zur Kirche von au&szlig;en stehen, weil sie entt&auml;uscht rausgegangen sind oder weil sie Atheisten sind, die sich im &ouml;ffentlichen Bewu&szlig;tsein artikulieren und auch bekannt sind, da&szlig; es aber in den Kirchen eine sehr qualifizierte Opposition gibt, die aber nach au&szlig;en nicht in Erscheinung tritt. Das ist also meine Wahrnehmung im politischen und auch gesellschaftlichen Raum. Wenn Sie sagen, Sie finden die Verfassungsdebatte sehr wichtig, dann ist meine Bitte an Sie und auch an Leute, die in der Kirche noch sind, und auch an die, die aus den entsprechenden Basisorganisationen der Kirchen kommen, vergessen Sie das Klappern nicht f&uuml;r Ihre gute Arbeit und setzen Sie sich an einen Tisch mit den B&uuml;rgerrechtsbewegungen, mit der HU, auch mit den Atheisten. Wenn man sich da hinsetzt und sich auf einen Konsens einigt &#8211; und es gibt Konsense, davon bin ich &uuml;berzeugt, die Dissense kann man dann anderweitig behandeln in seinem eigenen Schrebergarten, aber die Konsense in die Verfassungsdebatte einzubringen &#8211; dann bin ich &uuml;berzeugt, sind die nicht mehr vom Tisch zu wischen. Das f&auml;nde ich ungeheuer wichtig. Sinn des &ouml;ffentlichen Fachgespr&auml;chs war auch, an Sie einiges an Bitten zu richten, denn eine unserer Erfahrungen ist die, da&szlig; die Avantgarde nicht in den Parlamenten ist, sondern drau&szlig;en. Da mu&szlig; man von au&szlig;en auch m&auml;chtig schieben, und das w&uuml;rde ich mir jetzt umgekehrt w&uuml;nschen. Das als Anregung und Bitte. Prof. Edgar Baeger: Als der Pr&auml;sident Reagan am Ende seiner Amtszeit war, da hat er schnell noch versucht, ein paar erzkonservative Verfassungsrichter unterzubringen. Ich denke mir manchmal, wenn Herr Fischer darauf hinweist, da&szlig; ein paar beklagenswerte Urteile in letzter Zeit ergangen sind, da&szlig; das schon darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, da&szlig; die Leute, die hier in diesem Staat bisher die Macht verwaltet haben, auch bei uns auf &auml;hnliche Weise daf&uuml;r sorgen, da&szlig; diese Positionen nicht angekratzt werden k&ouml;nnen. Deswegen habe ich keine sehr gro&szlig;e Hoffnung mehr darauf, da&szlig; man mit Verfassungsklagen viel bewegen kann. Wir haben ehemalige CDU-Innenminister als Verfassungsrichter, wir haben Verfassungsrichter, die anschlie&szlig;end Vorsitzender des Kirchentages waren. Ich kann mir nicht vorstellen, da&szlig; die ohne Befangenheit ihr Amt aus&uuml;bten, vorher oder jetzt noch aus&uuml;ben. Wenn wir etwas bewegen k&ouml;nnen, dann werden wir es h&ouml;chstens &uuml;ber die Parteien schaffen. Wir hei&szlig;t in dem Fall in der Tat die kirchenfreien Menschen und die kirchenkritischen Christen zusammen. Ich glaube in der Tat, da&szlig; die Gemeinsamkeiten so gro&szlig; sind, da&szlig; es &uuml;ber nur ganz, ganz wenige Punkte eigentlich noch Dissens gibt. Man mu&szlig; sich hier auch die Feindbilder abschminken. Auf Seiten der Christen mu&szlig; man sich das Feindbild abschminken, da&szlig; die, die als kirchenfreie Menschen f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche eintreten, Religionsfeinde seien. Nein, sie wollen nur endlich in diesem Staat dieselben Rechte haben, die ihnen die Verfassung seit eh und je einr&auml;umt und die ihnen bisher &uuml;ber Jahrzehnte verweigert werden. Ich stelle fest, da&szlig; die Verweigerung bekenntnisfreier Sozialeinrichtungen, da&szlig; die Missionierungsversuche an kleinen Kindern, da&szlig; diffamierender Ethikunterricht, da&szlig; Privilegierung der Kirchen in &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien, da&szlig; dies eine gewaltt&auml;tige Politik ist. Und diese gewaltt&auml;tige Politik, das habe ich heute wieder mitgenommen aus dieser Diskussion, wird von den kritischen Christen nicht mitgetragen. Meine Hoffnung w&auml;re es, da&szlig; Sie das schaffen, es in Ihren Glaubensgemeinschaften mehr und mehr &ouml;ffentlich zu machen, da&szlig; Sie &#8211; meinetwegen aus ganz anderen Gr&uuml;nden, aber in der Sache doch mit dem gleichen Ziel &#8211; diese Art von Politik f&uuml;rderhin ablehnen. Werner Allweiss: Ich m&ouml;chte nur einen Wunsch formulieren und zwar einen Wunsch an die Vernunft der Kirchenleitungen. Ich w&uuml;nsche mir, da&szlig; bei den Kirchenleitungen die Einsicht w&auml;chst, wenn durch die Trennung von Kirche und Staat Verzahnungen aufgehoben werden, da&szlig; dies kein Verlust f&uuml;r die Kirche bedeutet, sondern da&szlig; das letztlich einen Gewinn f&uuml;r die Kirche bedeutet. Das bedeutet, weniger Volkskirche, es bedeutet auf der anderen Seite aber lebendigere Kirche, kritischere Kirche und menschenfreundliche Kirche, kurzum, eine Kirche n&auml;her am Evangelium. Liebe noch Anwesende, mir bleibt nur &uuml;brig, mich zu bedanken. Das ist an sich ungew&ouml;hnlich, da&szlig; doch noch so viele Menschen bei einem &ouml;ffentlichen Fachgespr&auml;ch, was ja auch viel an Zuh&ouml;ren verlangt, bis zum Schlu&szlig; dableiben. Ich m&ouml;chte mich bei Ihnen allen herzlich bedanken daf&uuml;r, da&szlig; Sie hier waren, zugeh&ouml;rt haben, mitdiskutiert haben. Und ich hoffe, da&szlig; das vielleicht ein Ansatz war zu einer Vernetzung zwischen den Menschen, die um&nbsp;die Freiheitsrechte besorgt sind und diese w&uuml;nschen, in den Kirchen, in der Gesellschaft. Ich w&uuml;rde mir erhoffen, dass das ein Ansatz war, dass an diesem Komplex demn&auml;chst mehr gearbeitet wird und sich mehr vernetzt wird, weil ich mir da einiges von verspreche. Herzlichen Dank, kommen Sie alle gut nach Hause, auf Wiedersehen!&nbsp;","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/","og_site_name":"Humanistische Union","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/","name":"Abschlussdiskussion Archive - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/abschlussdiskussion\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Staat \/ Religion \/ Weltanschauung","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Was ist uns die Kirche wert","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/staat-religion-weltanschauung\/was-ist-uns-die-kirche-wert\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Abschlussdiskussion"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/81","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories\/19"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/presse?categories=81"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/termin?categories=81"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation?categories=81"},{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/thema?categories=81"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}