{"id":10001,"date":"1999-01-01T19:40:00","date_gmt":"1999-01-01T18:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/grundrechte-in-einer-sich-wandelnden-gesellschaft\/"},"modified":"1999-01-01T12:00:00","modified_gmt":"1999-01-01T11:00:00","slug":"grundrechte-in-einer-sich-wandelnden-gesellschaft","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/grundrechte-in-einer-sich-wandelnden-gesellschaft\/","title":{"rendered":"Grundrechte in einer sich wandelnden Gesellschaft"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilung Nr. 165, S. 02<\/p>\n<p>Das beherrschende Schlagwort der 2. H\u00e4lfte der 90er Jahre hei\u00dft Globalisierung. Die Globalisierung der Wirtschaft, der Finanzstr\u00f6me, der Kommunikation sprengt alle Grenzen, ver\u00e4ndert die Gesellschaft, erzwingt den Wandel, macht rechtliche Regelungen unwirksam und ist angeblich unwiderstehlich. <br \/>Dabei bezieht sich der Diskurs \u00fcber die Globalisierung ausschlie\u00dflich auf wirtschaftliche Tatbest\u00e4nde. Nichts z\u00e4hlt au\u00dfer Betriebswirtschaft, mehr oder weniger Wettbewerbsf\u00e4higkeit, Steigerung des Gewinnes und Verringerung des Verlustes. Davon h\u00e4nge das Wirtschaftswachstum ab, hiervon wiederum die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen &#150; und die Bek\u00e4mpfung der Arbeitslosigkeit ist nach v\u00f6llig einheitlicher Auffassung das bedeutendste politische Ziel.<br \/>Alles dies ist zweifellos \u00e4u\u00dferst wichtig &#150; aber es ist nicht alles. &#132;Der Mensch lebt nicht vom Brot allein&#147;, hei\u00dft es schon in der Bibel (5. Buch Mose, 8,3; Matth\u00e4us 4,4; Lukas 4,4). Der Mensch will nicht nur essen und trinken, er will nicht nur immer mehr Geld, um besser zu leben, sondern er bedarf zum einen des Rechtes auf Arbeit, um dieses Essen und Trinken, diesen besseren Lebensstand realisieren zu k\u00f6nnen, und er bedarf zum zweiten der Freiheit, sich selbst zu entfalten. Wenn die Globalisierung zur Forderung nach Deregulierung f\u00fchrt, zur Beseitigung von wirtschaftlichen Fesseln, Kapitalverkehrshindernissen, Beseitigung von B\u00fcrokratie und rechtlichen und technischen Vorschriften in der \u00d6konomie, so darf die Forderung nach Deregulierung sich nicht auf den wirtschaftlichen Bereich beschr\u00e4nken, sie mu\u00df weitergetragen werden in den rechtlichen und gesellschaftlichen, moralischen Bereich. Die Fremdbestimmung der Pers\u00f6nlichkeit mu\u00df zur\u00fcckgewiesen werden, die Einschr\u00e4nkung der freien Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit kann nur dort akzeptiert werden, wo sie f\u00fcr das friedliche Zusammenleben der Menschen unabdingbar ist. Die Menschenrechte, die B\u00fcrgerrechte, die Grundrechte des Grundgesetzes legen die Grenze fest gegen die Kontrolle, die Fremdbestimmung des Einzelnen durch Staat und Gesellschaft. <br \/>Wenn alles sich wandelt, m\u00fcssen sich dann nicht auch die Grundrechte wandeln? Ist eine Neudefinition der Grundrechte erforderlich, wie manche glauben?<br \/>So wird etwa den Verteidigern des Rechtsstaats und der Grundrechte, die immer neue Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden und immer mehr Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte des Einzelnen &#150; zuletzt durch den Gro\u00dfen Lauschangriff &#150; kritisieren, von Politikern und einigen Verfassungsrechtlern das &#132;Grundrecht auf Sicherheit&#147; entgegengehalten. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger h\u00e4tten einen verfassungsrechtlich verb\u00fcrgten Anspruch auf Sicherheit vor Kriminalit\u00e4t &#150; und diesem &#132;Grundrecht auf Sicherheit&#147; nachzukommen, sei eben &#150; leider &#150; nur durch Neudefinition bzw. Einschr\u00e4nkung der &#132;traditionellen Grundrechte&#147;, der b\u00fcrgerlichen Freiheitsrechte m\u00f6glich.<br \/>Selbstverst\u00e4ndlich haben die Bewohner eines Staates ein Anrecht darauf, da\u00df dieser sie vor Kriminalit\u00e4t sch\u00fctzt. Aber ist dies ein verfassungsrechtliches Grundrecht? Wir Einwohner der Bundesrepublik Deutschland haben auch einen Anspruch darauf, da\u00df der Staat uns Stra\u00dfen baut, auf denen wir uns mit unseren Autos bewegen k\u00f6nnen. Aber folgt daraus ein Verfassungsrecht &#132;freie Fahrt f\u00fcr alle B\u00fcrger&#147;? Wir haben einen Anspruch darauf, da\u00df der Staat eine ausreichende Energieversorgung f\u00fcr Wirtschaft und Privathaushalte sicherstellt &#150; aber folgt daraus ein &#132;Grundrecht auf Atomkraft&#147;, wenn diese angeblich (so die Energiewirtschaft) erforderlich ist? Die Argumentation mit einem angeblichen &#132;Grundrecht auf Sicherheit&#147; verkennt den Unterschied zwischen einem Recht und einem Grundrecht. Das f\u00fchrt zur Relativierung der im Grundgesetz verb\u00fcrgten Grundrechte &#150; und soll es wohl auch.<br \/>Aus dem Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft folgt nicht die Notwendigkeit einer Neudefinition der Grundrechte. Einfache Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften m\u00fcssen dem Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse angepa\u00dft werden. Die Grundrechte sind gerade in der Verfassung verankert worden, um dem Wandel der jeweils wechselnden Mehrheiten zu widerstehen. Sie fordern im Zeitenwandel nicht ihre Anpassung und Neudefinition, sondern unwandelbar ihre Durchsetzung, ggfs. ihre Wiedergewinnung. Grundrechte (wie der umfassendere Begriff der Menschenrechte) sind unteilbar und unwandelbar, sie gelten f\u00fcr die politischen und sozialen Rechte, f\u00fcr Arme und Reiche, f\u00fcr Rechte und Linke, im abgeschotteten Nationalstaat wie in der globalisierten Welt.<br \/>Wenn die Welt sich globalisiert, wenn alles sich wandelt, wenn die Kriminalit\u00e4t steigt, die Bek\u00e4mpfung der Arbeitslosigkeit weltweit das wichtigste Thema ist: Mu\u00df dann den Menschen-, B\u00fcrger- und Grundrechten unsere Aufmerksamkeit gelten? K\u00f6nnen wir sie uns noch leisten, wenn andere Probleme so dr\u00e4ngend sind? <br \/>Wenn Grundrechte nur f\u00fcr Sch\u00f6nwetterzeiten g\u00e4lten, dann w\u00e4ren sie \u00fcberfl\u00fcssig. Was ich in Sch\u00f6nwetterzeiten sowieso bekomme (weil ich es mir oder der Staat es sich leisten kann), braucht nicht grundrechtlich verb\u00fcrgt zu werden, es braucht nicht verfassungsrechtlich abgesichert zu werden. Was der Mehrheitswille ist, braucht nicht in Grundrechte gegossen zu werden &#150; die Mehrheit schafft sich kraft ihrer Mehrheit ihre Gesetze selbst. Menschenrechte, B\u00fcrgerrechte, Grundrechte sind immer Rechte gegen die Mehrheit, gegen das Schlechtwetter, nur daf\u00fcr werden sie verfassungsrechtlich abgesichert. Dies begreiflich zu machen, ist Aufgabe von B\u00fcrgerrechtlern. Begreiflich zu machen, da\u00df B\u00fcrgerrechte \u00fcberall bedroht sind, da\u00df jeder betroffen ist und niemand sagen kann: Was geht mich das an?<br \/>Deutlich zu machen, da\u00df jeder abgeh\u00f6rt werden kann, und nicht nur der Verbrecher (wenn man den Verbrecher h\u00e4tte, m\u00fc\u00dfte man ihn nicht abh\u00f6ren, sondern verhaften), selbst nicht einmal der Verd\u00e4chtige, sondern nach den Regeln des Gro\u00dfen Lauschangriffs sogar der Unverd\u00e4chtige, bei dem lediglich die M\u00f6glichkeit besteht, da\u00df er mit einem Verd\u00e4chtigen Kontakt hat; begreiflich zu machen, da\u00df jeder auch ohne Grund von der Polizei kontrolliert werden kann; die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unseres Landes davon zu \u00fcberzeugen, da\u00df niemand von ihnen wei\u00df, welche &#150; evtl. falschen &#150; Erkenntnisse die Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcber ihn haben, die ihm &#150; unerkannt und daher unwiderleglich &#150; schaden k\u00f6nnen; zu betonen, da\u00df jeder die Kirchen als Religionsgemeinschaften finanziert, auch wenn er ihnen nicht angeh\u00f6rt; ins Bewu\u00dftsein zu heben, da\u00df in sozialen und karitativen Berufen die Arbeitnehmer wegen des weitgehenden Monopolcharakters derartiger Institutionen in kirchlicher Tr\u00e4gerschaft (z.B. Krankenh\u00e4user, Kinderg\u00e4rten, Altersheime) weitgehend ihre gewerkschaftlichen und Arbeitnehmerrechte verlieren; bewu\u00dft zu machen, da\u00df nicht jeder sterben kann wie er will (Patientenverf\u00fcgung); dagegen zu protestieren, da\u00df nicht jeder straflos seine Meinung sagen darf, rechts wie links; dagegen zu protestieren, da\u00df nicht jeder Versammlungen f\u00fcr politische Zwecke so und dort durchf\u00fchren darf, wo und wie er es f\u00fcr richtig h\u00e4lt &#150; trotz des Brokdorf-Urteils des Bundesverfassungsgerichts, welches genau dies gefordert hatte; immer wieder anzuprangern, da\u00df nicht jeder den Beruf ergreifen darf, den er will, wenn der Beruf staatlich geregelt ist &#150; Berufsverbote in Ost und West &#150; das ist auch in einer sich wandelnden Welt die Aufgabe der B\u00fcrgerrechtler. Dabei n\u00fctzt es nichts, dar\u00fcber zu lamentieren, da\u00df immer wieder die Grundrechte nicht in vollem Umfang &#132;gew\u00e4hrt&#147; werden. Grundrechte sind Rechte, keine Geschenke, sie fallen nicht vom Himmel. Sie werden nicht vom Staat gew\u00e4hrt, sondern im Gegenteil von ihm immer wieder gef\u00e4hrdet. Rechte m\u00fcssen erk\u00e4mpft, Rechte m\u00fcssen durchgesetzt werden, von selbst setzen sie sich nicht durch. Die Grundrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und der Zugang zu ihnen werden immer wieder verbarrikadiert und zugemauert. Aber es bleiben Ritzen und Spalten &#150; und hier mu\u00df die Brechstange ansetzen, um die Grundrechte freizuk\u00e4mpfen, so wie es neuestens und beispielhaft mit der erfolgreichen Klage eines Gefangenen vor dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1998, 3337) auf angemessene Bezahlung gelungen ist, weil nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 das Einsperren von Gefangenen mit der Menschenw\u00fcrde des Artikel 1 Grundgesetz nur vereinbar ist, wenn Ziel nicht lediglich das Wegsperren, sondern die Resozialisierung ist, und zur Resozialisierung geh\u00f6rt angemessen verg\u00fctete Arbeit.<br \/>Zum 50. Jahrestag des Grundgesetzes ist es Aufgabe auch des &#150; dritten &#150; Grundrechte-Reports der B\u00fcrgerrechtsorganisationen Humanistische Union, Gustav-Heinemann-Initiative, Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie sowie Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, aufzuzeigen wo es Grundrechtsverst\u00f6\u00dfe gibt, wo gek\u00e4mpft werden mu\u00df.<\/p>\n<p>Till M\u00fcller-Heidelberg<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[21],"tags":[682],"autoren":[186],"publikationen":[871],"class_list":["post-10001","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-demokratisierung","tag-demokratisierung","autoren-till-mueller-heidelberg","publikationen-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Grundrechte in einer sich wandelnden Gesellschaft - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/grundrechte-in-einer-sich-wandelnden-gesellschaft\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Grundrechte in einer sich wandelnden Gesellschaft - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilung Nr. 165, S. 02 Das beherrschende Schlagwort der 2. 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