{"id":10086,"date":"1998-06-01T19:30:00","date_gmt":"1998-06-01T17:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/von-der-antiklerikalen-aufklaerung-zur-buergerrechtsbewegung-die-humanistische-union\/"},"modified":"1998-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1998-06-01T10:00:00","slug":"von-der-antiklerikalen-aufklaerung-zur-buergerrechtsbewegung-die-humanistische-union","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/162\/publikation\/von-der-antiklerikalen-aufklaerung-zur-buergerrechtsbewegung-die-humanistische-union\/","title":{"rendered":"Von der antiklerikalen Aufkl\u00e4rung zur B\u00fcrgerrechtsbewegung. Die Humanistische Union*"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen Nr. 162, S. 35-39<\/p>\n<p>Das Verbot einer Auff\u00fchrung von Mozarts Figaro wegen des &#132;unsittlichen&#147; B\u00fchnenbilds auf Veranlassung der katholischen Kirche war f\u00fcr Dr. Gerhard Szczesny der ber\u00fchmte Tropfen, der das Fa\u00df zum \u00dcberlaufen brachte. Im Gr\u00fcndungsaufruf vom 06. Juni 1961 wandte er sich an &#132;etwa 200 Pers\u00f6nlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens&#147; und forderte zur Gr\u00fcndung der Humanistischen Union auf. Darin sprach er &#132;von dem immer unverh\u00fcllter und anma\u00dfender zutage tretenden Versuch, eine Gesellschaft, die nur zu einem Teil aus gl\u00e4ubigen Christen besteht, dem totalen Machtanspruch einer christlichen Sprach-, Denk- und Verhaltensregelung zu unterwerfen. Die im Grundgesetz der deutschen Bundesrepublik verankerten Rechte der freien Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung, Information und Forschung sind l\u00e4ngst durch eine christlich- konfessionalistische Regierungspraxis ausgeh\u00f6hlt, wenn nicht au\u00dfer Kraft gesetzt &#8230; Die Erl\u00f6sung des Denkens aus der Vormundschaft der Theologie, die Befreiung des Menschen aus den Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen, die Verk\u00fcndung der Menschenrechte und Menschenpflichten, der Ausbau von Erziehungs-, Bildungs- und F\u00fcrsorgeeinrichtungen, die allen B\u00fcrgern offenstehen, die Entfaltung einer freien Wissenschaft, Presse, Literatur und Kunst &#150; dies alles sind nicht Entartungen, sondern Grundbedingungen des Lebens in einer zivilisierten Gesellschaft &#8230; (Was uns leitet,) ist die \u00dcberzeugung, da\u00df nur die Freiheit, zwischen sehr verschiedenen Weltdeutungen und Existenzweisen w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen, ein menschenw\u00fcrdiges Dasein m\u00f6glich macht.&#147;<\/p>\n<p>Bereits gut zwei Monate sp\u00e4ter findet am 28. August 1961 die Gr\u00fcndungsversammlung der Humanistischen Union in M\u00fcnchen statt und w\u00e4hlt Szczesny, damals Abteilungsleiter beim bayerischen Rundfunk, ab 1962 selbst\u00e4ndiger Verleger, zum Vorsitzenden. Die linksliberale intellektuelle Elite der Republik versammelt sich in der ersten deutschen B\u00fcrgerrechtsorganisation. Der hessische Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer geh\u00f6rt ebenso dazu wie die Professoren Dr. Alexander Mitcherlich, Dr. Ren\u00e9 K\u00f6nig oder Dr. Walter Fabian. Im Sommer 1962 hat die Humanistische Union bereits Ortsverb\u00e4nde oder St\u00fctzpunkte in Augsburg, Berlin, Dortmund, D\u00fcsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, L\u00fcbeck, L\u00fcneburg, N\u00fcrnberg, Saarbr\u00fccken, Wuppertal; am 04. Juli 1962 gr\u00fcndet sich die erste Gruppe der Humanistischen Studentenunion (HSU) in Marburg, es folgen M\u00fcnchen und Freiburg. Es ist ein Aufbruch gegen geistige Bevormundung, f\u00fcr die auch schon im Gr\u00fcndungsaufruf angesprochene &#132;erstrebte Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung des Einzelnen.&#147;<\/p>\n<p>Vortr\u00e4ge und \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rungen richten sich gegen h\u00e4ufig von der Kirche ausgehende Zensurversuche, gegen Konfessionalisierung, f\u00fcr Toleranz und freie Meinungsbildung. Eine Aktion in Bayern gegen die Konfessions- und f\u00fcr die Gemeinschaftsschule im Fr\u00fchjahr 1963 ist eine der ersten \u00f6ffentlichen Aktionen mit Plakaten, Podiumsdiskussionen und Rundschreiben. Es ist unvermeidlich, da\u00df dieser Kampf gegen einen christlichen Weltanschauungsstaat, der sich in der letzten Phase der Adenauerzeit immer weiter ausbreitet, der Humanistischen Union schnell das Etikett einer antichristlichen Organisation anheftet. Dabei geh\u00f6ren schon zu den Mitgliedern der ersten Stunde Oberkirchenrat Heinz Kloppenburg, Pfarrer G\u00fcnter Heipp und Pastor G. Abramzik, und aus einer Mitgliederbefragung im April 1963 ergibt sich, da\u00df sie Mitglieder von neun Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen sowie aus s\u00e4mtlichen demokratischen Parteien z\u00e4hlt. So erkl\u00e4rt Szczesny am 16. November 1963 auf der ersten Bundesmitgliederversammlung der neuen Organisation, da\u00df im Gr\u00fcndungsaufruf zwar &#132;der antiklerikale und antikonfessionalistische Akzent&#147; unmi\u00dfverst\u00e4ndlich war, wie aber ebenso die Absicht, &#132;eine Vereinigung von christlichen und nichtchristlichen Freunden der Demokratie ins Leben zu rufen. In keiner Phase und zu keinem Zeitpunkt der Entwicklung der Humanistischen Union habe ich oder haben die anderen Mitglieder des Vorstandes gewollt oder gew\u00fcnscht, da\u00df die Humanistische Union ein antichristlicher, also gegen den christlichen Glauben gerichteter Kampfbund werden solle &#8230; Ich bin heute mehr denn je der \u00dcberzeugung, da\u00df nur dann eine reale Chance besteht, die in unserer Verfassung vorgesehene freiheitliche Demokratie Wirklichkeit werden zu lassen, wenn sich die von gewissen Fehlentwicklungen zun\u00e4chst betroffenen Nichtchristen mit den vern\u00fcnftigen und demokratisch gesinnten Christen zusammenschlie\u00dfen.&#147;<\/p>\n<p>Dieser Kampf gegen die \u00dcbergriffe der Kirchen auf den Staat und damit f\u00fcr Trennung von Staat und Kirche pr\u00e4gt und begleitet die Humanistische Union in den folgenden Jahrzehnten. 1976 gibt sie die Brosch\u00fcre &#132;Glaubensfreiheit, Kirchenprivilegien und die sogenannte Partnerschaft von Staat und Kirche&#147; heraus. 1989 folgt als Band 16 ihrer Schriftenreihe die &#132;Enzyklika f\u00fcr die Freiheit der Religionskritik&#147; , 1991 Band 18 &#132;Was ist uns die Kirche wert&#147;, im gleichen Jahre &#132;Zur religi\u00f6sen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland&#147; und 1995 Thesen zur &#132;Trennung von Staat und Kirche.&#147; Am 16. Mai 1995 erl\u00e4\u00dft das Bundesverfassungsgericht einen Beschlu\u00df, u.a. gest\u00fctzt auf eine im Verfahren eingereichte Stellungnahme der Humanistischen Union, wonach die zwangsweise Anbringung von Kruzifixen in bayerischen Volksschulen verfassungswidrig ist (BVerfGE 93,1 f). Die Humanistische Union leitet hieraus die Forderung ab, aus allen staatlichen Geb\u00e4uden die Kruzifixe zu entfernen, da der Staat eben religionsneutral zu sein habe. Ein \u00f6ffentlicher Proteststurm erhebt sich, die bayerische Staatsregierung ruft dazu auf, das Urteil nicht zu respektieren und bringt sofort ein Gesetz im Landtag ein, wonach auch in Zukunft trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder Kruzifixe in allen bayerischen Schulen h\u00e4ngen sollen (1). 1996 unterst\u00fctzt die Humanistische Union durch Gutachter im brandenburgischen Landtag und \u00f6ffentlichen Veranstaltungen, das dort neu eingef\u00fchrte Unterrichtsfach an den Schulen &#132;Lebensgestaltung &#150; Ethik &#150; Religionen (LER)&#147;, weil diese Art Unterricht endlich der Rolle des Staates als religionsneutral gerecht wird &#150; ein sp\u00e4ter Erfolg des Beschlusses der Delegiertenkonferenz von 1983 (auf der Prof. Dr. J\u00fcrgen Seifert erstmals zum Bundesvorsitzenden gew\u00e4hlt wird), die die Abschaffung des Ethikunterrichtes als Zwangsersatzfach f\u00fcr den Religionsunterricht gefordert hatte. Entweder alle Sch\u00fcler m\u00fcssen in staatlicher Verantwortung in ethischen Grundfragen unterrichtet werden oder keine &#150; aber nicht zwangsweise nur diejenigen, die von ihrem verfassungsrechtlichen Recht Gebrauch machen, nicht an kirchlich gepr\u00e4gtem Religionsunterricht teilzunehmen.<\/p>\n<p>Dabei geht es der Humanistischen Union immer, wie es ihr Bundesvorsitzender anl\u00e4\u00dflich der Standortbestimmung 1997 formuliert, um &#132;das Eintreten f\u00fcr die freie Entfaltung der selbstbestimmten Pers\u00f6nlichkeit &#8230; , wenn die Kirchen sich staatlicher Macht bedienen, um den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern ihr kirchlich gepr\u00e4gtes Leitbild aufzudr\u00e4ngen &#8230; Das Eintreten f\u00fcr die freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit beinhaltet selbstverst\u00e4ndlich ebenfalls das Eintreten f\u00fcr die freie Entfaltung der religi\u00f6sen \u00dcberzeugungen eines jeden &#8230; Denn es geht nicht um die Bek\u00e4mpfung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen oder der Religionsgemeinschaften. So wie der religionsneutrale Staat nicht in religi\u00f6se \u00dcberzeugungen hineinregieren darf, so geht es uns nur darum, \u00dcbergriffe der Religionsgemeinschaften auf die staatliche Organisation zu verhindern, weil auf diesem Wege nicht religi\u00f6se B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unter die Gesetze einer bestimmten Religionsgemeinschaft gedr\u00fcckt werden sollen und dadurch ihr Recht auf freie Entfaltung auch im religi\u00f6sen Bereich eingeschr\u00e4nkt wird.&#147; (2)<\/p>\n<p>Das Eintreten f\u00fcr Trennung von Staat und Kirche als Abwehr gegen kirchliche \u00dcbergriffe auf eine pluralistisch verfa\u00dfte Gesellschaft f\u00fcr Toleranz und Meinungsbildung f\u00fchrte die Humanistische Union zwangsl\u00e4ufig bereits ab dem Jahr der Gr\u00fcndung zu einer Ausweitung der Einzelthemen, zur Verteidigung von Meinungsfreiheit und Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit auch auf anderen Gebieten. Der erste Bereich neben Kultur, Schule und Erziehung, auf den sich die T\u00e4tigkeiten der Humanistischen Union erweitern, ist das Strafrecht. Das Gr\u00fcndungsmitglied Rechtsanwalt Heinrich Hannover aus Bremen macht das politische Strafrecht zum Gegenstand. Die geistige Auseinandersetzung mit Kommunismus und Sozialismus, mit der DDR und der Sowjetunion wird leicht und leichtfertig in den Bereich der demokratischen Unzuverl\u00e4ssigkeit, des Hoch- und Landesverrats, der Strafbarkeit abgedr\u00e4ngt. Weitere f\u00fcr das menschliche Zusammenleben nicht notwendigerweise unter Strafe zu stellende Bereiche im Strafgesetzbuch sind die Tatbest\u00e4nde, die mit Moral und Sitte in einer gewissen Verbindung stehen, also neben der &#132;Gottesl\u00e4sterung&#147; insbesondere das Gebiet des Sexualstrafrechts, einschlie\u00dflich der &#132;unz\u00fcchtigen Schriften und Sachen.&#147; Auch hier vertritt die Humanistische Union die Auffassung, da\u00df unter Strafe gestellt werden darf nur der absolute Kernbereich des f\u00fcr die Gesellschaft sch\u00e4digenden Verhaltens, nicht aber Normen und sittliche Vorstellungen, selbst etwa der Mehrheit, wenn deren Verletzung sich nicht konkret gef\u00e4hrdend gegen andere auswirkt. Das erste Memorandum der Humanistischen Union vom November 1964 bezieht sich folglich auf &#132;Vorschl\u00e4ge zur Strafrechtsreform&#147;.<\/p>\n<p>Damit ist gleichzeitig erstmals eines der Dauerthemen angesprochen, welche die Humanistische Union immer wieder begleiten: Der Schwangerschaftsabbruch. Bereits in diesem ersten Memorandum zum Entwurf eines Strafgesetzbuches 1962 \u00e4u\u00dfert sich die Humanistische Union zur vorgesehenen Indikationsl\u00f6sung. Insgesamt f\u00fcnfmal sieht sie sich in der Folgezeit bis 1993 zu eigenst\u00e4ndigen Ver\u00f6ffentlichungen zum Schwangerschaftsabbruch gen\u00f6tigt (3). Bereits 1971 fordert sie in ihrer Brosch\u00fcre &#132;Gegen den \u00a7218&#147; als erste Organisation die Fristenl\u00f6sung, die 1975 Gesetz wird. Nachdem das Bundesverfassungsgericht, vom Land Baden-W\u00fcrttemberg angerufen, dieses Gesetz verworfen hat, kommt als Kompromi\u00df das Indikationenmodell zustande. Am 21. Juni 1976 er\u00f6ffnet die Humanistische Union in L\u00fcbeck die bundesweit erste Beratungsstelle f\u00fcr ungewollt Schwangere. Ein Ende der Diskussion ist hiermit allerdings nicht erreicht, sie wogt weiter hin und her. Die Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union im Mai 1987 fordert die Herausnahme der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch; der Papstbrief im Januar 1998 fordert die deutschen Bisch\u00f6fe umgekehrt auf, aus dem deutschen Beratungssystem wieder auszusteigen, welches eine f\u00fcr alle Seiten einigerma\u00dfen ertr\u00e4gliche L\u00f6sung, gefunden von einem fraktions\u00fcbergreifenden Kompromi\u00df im deutschen Bundestag, darstellt.<\/p>\n<p>Der Streit um den Schwangerschaftsabbruch ist nur eine Facette des von der Humanistischen Union geforderten Selbstbestimmungsrechts der Frau. Eine andere ist die Forderung nach einem Antidiskriminierungsgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik, welches die Humanistische Union als erste im November 1977 mit einer Brosch\u00fcre unter diesem Titel fordert. Die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts soll verboten, eine Gleichberechtigungskommission, die die Durchsetzung des Gesetzes \u00fcberwacht, eingesetzt werden. Sp\u00e4ter wird diese Forderung von der Partei Die Gr\u00fcnen \u00fcbernommen werden. In der Verfassungsdiskussion nach der deutschen Einigung 1990 organisiert die Humanistische Union eine Postkartenaktion an die Verfassungskommission, um den Artikel 3 des GG zu erg\u00e4nzen. Es gelingt, dieser Forderung im Rahmen der Verfassungsdiskussion die gr\u00f6\u00dfte \u00f6ffentliche Resonanz zu verschaffen, und 1994 wird in Artikel 3 des GG der Satz eingef\u00fcgt: &#132;Der Staat f\u00f6rdert die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.&#147;<\/p>\n<p>Der von der Aufkl\u00e4rung und dem Humanismus ausgehende Ansatz der Freiheit des Einzelnen zur Selbstverwirklichung hat zwar den \u00dcbergriff der Kirche auf staatliche Institutionen und damit ihren Machtanspruch auf nicht kirchlich gebundene Staatsb\u00fcrger zum Ausgangspunkt der Vereinsgr\u00fcndung genommen, sich aber notwendigerweise sofort ausgeweitet, da die Freiheit der Selbstverwirklichung nicht nur von dieser Stelle aus bedroht ist. Schon wenige Jahre nach der Gr\u00fcndung findet sich die Humanistische Union in der 17. Auflage der Brockhaus Enzyklop\u00e4die von 1969 beschrieben als &#132;\u00fcberparteiliche gemeinn\u00fctzige Vereinigung zur Wahrung der freiheitlich-demokratischen Ordnung und zum Schutz der Grundrechte.&#147; Wer sich gegen Bevormundung im Bereich der Moral durch die Kirche wendet, der mu\u00df auch aufstehen gegen die Bedrohung der Grund- und Freiheitsrechte in anderen Bereichen und von anderen M\u00e4chten und Kr\u00e4ften. Ab den siebziger Jahren sind dies ma\u00dfgeblich die Sicherheitsapparate der Bundesrepublik Deutschland, die die Freiheitsrechte der B\u00fcrger bedrohen. Es ist ebenfalls der Zeitraum, in dem J\u00fcrgen Seifert, bereits 1964 als 36-j\u00e4hriger der Humanistischen Union beigetreten, die B\u00fcrgerrechtsorganisation als Vorstandsmitglied 14 Jahre lang von 1973 bis 1987 wesentlich mit pr\u00e4gt, die letzten vier Jahre davon als Bundesvorsitzender.<\/p>\n<p>Am 28.Januar 1972 fassen Bundeskanzler Willy Brandt (der Jahre sp\u00e4ter dies \u00f6ffentlich f\u00fcr einen politischen Fehler erkl\u00e4rt) und die Ministerpr\u00e4sidenten der L\u00e4nder ihren Beschlu\u00df zur &#132;Frage der verfassungsfeindlichen Kr\u00e4fte im \u00f6ffentlichen Dienst&#147;, sp\u00e4ter bekannt als Radikalenerla\u00df oder Extremistenbeschlu\u00df, und leiten damit die Praxis der &#132;Berufsverbote&#147; ein, die nun Jahrzehnte lang die Diskussion beherrscht und ein unr\u00fchmliches deutsches Lehnwort in fremden Sprachen wird. In insgesamt 3,5 Millionen F\u00e4llen wird die sogenannte Regelanfrage bei den Verfassungsschutz\u00e4mtern durchgef\u00fchrt. Erst 1996 stellt die Gro\u00dfe Kammer des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte letztinstanzlich fest, da\u00df hierin ein Versto\u00df gegen die Menschenrechte der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu sehen ist (4). Bereits im Geburtsjahr des &#132;Radikalenerlasses&#147; stellt der Verbandstag der Humanistischen Union seine Verfassungswidrigkeit fest, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1975 kritisiert J\u00fcrgen Seifert in der Zeitschrift Vorg\u00e4nge (5), am 21. Februar 1976 veranstaltet die Humanistische Union gemeinsam mit SPD, FDP, DGB, \u00d6TV und DAG in Stuttgart den Kongre\u00df &#132;Innere Freiheit in der Demokratie &#150; wen sch\u00fctzen die Berufsverbote?&#147; Die bef\u00fcrchtete \u00dcberwachung durch und Regelanfrage beim Verfassungsschutz diszipliniert eine ganze Generation.<\/p>\n<p>In der Auseinandersetzung mit den Linksterroristen der RAF bezieht die Humanistische Union in spezifisch rechtsstaatlicher Weise Position. Die Konfliktlage war prek\u00e4r: Wer auch nur nach Motivationen der RAF-Mitglieder fragte, wer auch nur ihr Verhalten zu verstehen (nicht zu rechtfertigen) versuchte, wurde von der \u00d6ffentlichkeit mit dem politischen Kampfbegriff des &#132;Sympathisanten&#147; belegt und stigmatisiert. Anw\u00e4lte, die auch f\u00fcr ihre Mandanten aus dem linksextremistischen Lager die Einhaltung des Rechtsstaats und der strafprozessualen Garantien forderten, wurden wie Heinrich Albertz, Heinrich B\u00f6ll oder Helmut Gollwitzer als angebliche Sympathisanten gebrandmarkt und zur Hauptgefahr des Staates \u00fcberh\u00f6ht. In dieser Situation interveniert die Humanistische Union: Am 9. September 1977 schreibt die Bundesvorsitzende Charlotte Maack an den damaligen Bundespr\u00e4sidenten Walter Scheel einen ma\u00dfgeblich vom Bundesvorstandsmitglied J\u00fcrgen Seifert mitformulierten offenen Brief, in dem eine rationale \u00dcberpr\u00fcfung des Sympathisantenbegriffs eingefordert und der Pr\u00e4sident gebeten wird, das Gewicht seines Amtes und das Ansehen seiner Person f\u00fcr die Bewahrung der politischen und geistigen Freiheit in der Bundesrepublik einzusetzen. Kritisch hei\u00dft es darin: Beim Sympathisantenbegriff wird nicht unterschieden zwischen denjenigen, die sich durch Attentate oder \u00e4hnliches strafbar gemacht haben, solche Straftaten aktiv unterst\u00fctzen, dazu auffordern oder solche Straftaten billigen, und jenen, die aufgrund rechtsstaatlicher Erw\u00e4gungen f\u00fcr einen fairen Proze\u00df &#150; ohne Verurteilung im voraus &#150; und f\u00fcr strikte Einhaltung der auch f\u00fcr die Gegner der Verfassung geltenden Verfahrensgrunds\u00e4tze eintreten oder die aus Sensibilit\u00e4t Mitleid haben (Sympathie) nicht nur mit den Opfern des Terrorismus, sondern auch gegen\u00fcber den Akteuren selbstverschuldeter Verstrickung Humanit\u00e4t wahren wollen. Politiker, Instanzen der Strafverfolgung und Publizisten verkennen oder verwischen bewu\u00dft den Unterschied zwischen politischer Solidarit\u00e4t mit den terroristischen Straft\u00e4tern und dem Pl\u00e4doyer, da\u00df auch f\u00fcr solche T\u00e4ter die rechtsstaatlichen Schutzpositionen gelten m\u00fcssen und f\u00fcr sie Menschenw\u00fcrde und Humanit\u00e4t zu wahren ist. (&#8230;) Wer Menschlichkeit auch gegen\u00fcber Akteuren selbstverschuldeten Leidens wahrt, ist kein &#132;Sympathisant&#147; und kein F\u00f6rderer der Position der Terroristen. Mitgef\u00fchl und Protest gegen Rechtsverletzungen k\u00f6nnen dem Terrorismus nur dann und so lange n\u00fctzen, wie jeder, der f\u00fcr die Position des Rechtsstaates und f\u00fcr Humanit\u00e4t auch gegen\u00fcber Terroristen eintritt, zum &#132;Sympathisanten&#147; gestempelt werden kann. Der falsche Begriff verleitet die Terroristen zu dem falschen Eindruck, ihre Ziele und Methoden f\u00e4nden verbreitet Zustimmung.&#147; (5) Bundespr\u00e4sident Walter Scheel hat den offenen Brief aufmerksam gelesen und sich \u00fcber weite Strecken die Argumentation zu eigen gemacht. In seiner Ansprache beim Staatsakt f\u00fcr Hanns Martin Schleyer in Stuttgart am 25. Oktober 1977 nannte er einerseits deutlich die aktiven Helfer und Propagandisten der Gewalt und des Terrors beim Namen, distanzierte sich jedoch mit gebotener Pr\u00e4zisierung von den verheerenden Folgen des \u00fcberbordenden Mi\u00dfbrauchs des Sympathisantenbegriffs. &#132;Wir alle bejahen den demokratischen Kampf der Meinungen und Argumente. Aber dieser Kampf beruht auf der Achtung vor den \u00dcberzeugungen des politischen Gegners. Wohin es in letzter Konsequenz f\u00fchrt, wenn der Kampf seinen Ursprung in Ha\u00df und Feindschaft hat, haben wir in diesen Tagen nur zu deutlich erfahren. Uns allen ist bekannt, da\u00df die Terroristen ihre Verbrechen nur ausf\u00fchren k\u00f6nnen, weil es Menschen gibt, die ihnen helfen. f\u00fcr diese Helfer ist das Wort &#132;Sympathisanten&#147; in Umlauf gekommen. Doch die Grenzen dieses Wortes haben sich verwischt. Das ist nicht gut, denn gerade hier kommt es darauf an, da\u00df wir sorgf\u00e4ltig unterscheiden.&#147; Die Bek\u00e4mpfung der terroristischen Gruppen und ihrer Helfer geschehe am besten dadurch, &#132;da\u00df wir sie von der W\u00fcrde einer freiheitlichen Ordnung \u00fcberzeugen. (&#8230;) Von den beschriebenen Gruppen sind diejenigen zu unterscheiden, die weder die Ziele noch die Methoden der Terroristen billigen, die jedoch verstehen m\u00f6chten, was Terroristen zur Gewalt treibt; diejenigen die auf der Menschenw\u00fcrde auch dessen bestehen, der selbst unmenschlich handelt. Haben diejenigen, die die Terroristen geistig oder materiell unterst\u00fctzen, \u00fcberhaupt noch nicht begriffen, was eine demokratische Lebensordnung ist, so haben diejenigen, die auf der menschlichen W\u00fcrde auch des Terroristen bestehen, die Demokratie zu Ende gedacht.&#147; (6)<\/p>\n<p>Nicht nur rechtsstaatliche und strafprozessuale Garantien werden abgebaut, Polizei und Verfassungsschutz r\u00fcsten auf, erhalten zus\u00e4tzliche Aufgaben und Befugnisse. In den Verfassungsschutzberichten werden angebliche verfassungsfeindliche (ein rechtlich nicht greifbarer Begriff) Personen und Organisationen genannt und damit \u00f6ffentlich &#132;hoheitliche Verrufserkl\u00e4rungen&#147; (J\u00fcrgen Seifert) erlassen. Unter Leitung des Verfassers und unter Mitarbeit von J\u00fcrgen Seifert erarbeitet ein Arbeitskreis der Humanistischen Union ein Memorandum zur Reform des Verfassungsschutzes und ver\u00f6ffentlicht dieses 1981 unter dem Titel &#132;Die (un)heimliche Staatsgewalt&#147;. Es stellt den Versuch der Kontrolle und rechtlichen B\u00e4ndigung des Geheimdienstes Verfassungsschutz dar. Nach zahllosen Stellungnahmen zu weiteren Novellierungen der Verfassungsschutzgesetze stellt die Humanistische Union die Vergeblichkeit dieses Versuchs fest und fordert im April 1990 die Abschaffung des Verfassungsschutzes: &#132;Weg mit dem Verfassungsschutz &#150; der (un) heimlichen Staatsgewalt. Enzyklika f\u00fcr B\u00fcrgerfreiheit&#147;; im Mai desselben Jahres entsteht hieraus der erste gemeinsame Aufruf von insgesamt 11 ost- und westdeutschen B\u00fcrgerrechtsorganisationen: &#132;Es gilt, dem Beispiel der DDR zu folgen. Die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz sind &#150; wie die STASI &#150; ersatzlos aufzul\u00f6sen. Wir, die B\u00fcrgerbewegungen der DDR, haben nicht 40 Jahre unter den Praktiken der STASI gelitten, f\u00fchren nicht den aktuellen Streit um die endg\u00fcltige und restlose Aufl\u00f6sung des Staatssicherheitsapparates, um demn\u00e4chst &#150; nach der Vereinigung und Rechtsangleichung &#150; erneut Gefahr zu laufen, in unserem politischen Denken und Handeln durch \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcberwacht und bespitzelt zu werden &#8230; Wir, B\u00fcrgerrechtsorganisationen der Bundesrepublik, wissen um die erheblichen Differenzen zwischen den Befugnissen und Praktiken der \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz und der STASI. Wir wissen aber auch um die Gemeinsamkeiten beider Beh\u00f6rden, d.h. jene Praktiken der \u00dcberwachung, Registrierung und offiziellen wie verdeckten Denunziation politischer Gesinnungen.&#147; (7)<\/p>\n<p>Ebenso ist die B\u00fcrgerrechtsorganisation gezwungen, sich gegen immer weiter ausufernde Aufgaben, Zuweisungen und Befugnisse der Polizei zu wenden. Gegen den beamteten Straft\u00e4ter, den unter einer Legende verdeckt arbeitenden Polizeibeamten, ver\u00f6ffentlicht J\u00fcrgen Seifert als Bundesvorsitzender der Humanistischen Union im Januar 1984 das Memorandum &#132;Auf dem Wege zu einer halbkriminellen Geheimpolizei.&#147; Im Mai 1988 bringt der Verfasser als Mitglied des Bundesvorstandes als Heft 13 der Schriftenreihe der Humanistischen Union die Brosch\u00fcre heraus &#132;Sicherheitsgesetze &#150; Notstandsgesetze f\u00fcr den allt\u00e4glichen Gebrauch?&#147; , und im April 1994 Heft 20 der Schriftenreihe mit dem Titel &#132;Innere Sicherheit. Ja &#150; aber wie ? Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine rationale Kriminalpolitik&#147; mit u.a. der Enttarnung des Begriffs der organisierten Kriminalit\u00e4t als politischen Kampfbegriff und &#132;Sesam \u00f6ffne dich&#147; &#150; Schl\u00fcssel zur Beseitigung von B\u00fcrgerfreiheiten, der Entzauberung des Gro\u00dfen Lauschangriffs als nicht nur gef\u00e4hrlich, sondern auch untauglich und einem Gutachten von J\u00fcrgen Seifert \u00fcber die verfassungswidrigen Lauschbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes. Der Fritz-Bauer-Preis, den die Humanistische Union seit 1969 im Andenken an ihren Mitgr\u00fcnder, den hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer, an unbequeme und unerschrockene Frauen und M\u00e4nner verleiht, die sich um Recht und Gerechtigkeit verdient gemacht haben (fr\u00fchere Preistr\u00e4ger u.a. Gustav Heinemann, Heinrich Hannover, Gerald Gr\u00fcnwald, Ruth Leuze, Ossip K. Flechtheim, Eckhard Spoo und Lieselotte Funcke) geht im Jahre 1995 an den Polizeipr\u00e4sidenten von D\u00fcsseldorf, Prof. Dr. Hans Lisken , der sich auch als Polizeipraktiker engagiert gegen neue Befugnisse der Polizei, gegen Vorfeldbeobachtung, Gro\u00dfen Lauschangriff und under-cover-agents wendet, die lediglich f\u00fcr eine Demokratie notwendige B\u00fcrgerfreiheiten einschr\u00e4nken, ohne auf der anderen Seite zu dem versprochenen Mehr an B\u00fcrgersicherheit zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Wer in einer gegebenen historischen Situation im Jahre 1961 gegen den kirchlichen Machtanspruch antritt, um Meinungs- und Kulturfreiheit und die freie Entfaltung jedes Einzelnen zu sichern, der kann dabei nicht stehenbleiben, sondern mu\u00df sich gegen alle Machtanspr\u00fcche, gegen alle Bedrohungen der B\u00fcrgerfreiheiten wehren. Ein solcher Verein wird zwangsl\u00e4ufig zur umfassenden B\u00fcrgerrechtsorganisation, die auch in zahllosen anderen Zusammenh\u00e4ngen, oft an vorderster Spitze, f\u00fcr die B\u00fcrger und Menschenrechte k\u00e4mpft, begrenzt lediglich aus Einsicht in die beschr\u00e4nkten eigenen Kr\u00e4fte auf Deutschland. Bereits gegen die Volksz\u00e4hlung 1983 ist die Humanistischen Union unter ihrem damaligen Vorsitzenden Prof. Dr. Ulrich Klug zur Verteidigung der Verfassung aufgetreten, zur Volksz\u00e4hlung 1987 hat sie gemeinsam mit dem Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie 700.000 &#132;B\u00fcrgerinformationen zur Volksz\u00e4hlung&#147; und gemeinsam mit dem Republikanischen Anwaltsverein eine Volksz\u00e4hlungs-Rechtsschutzfibel herausgebracht, der maschinenlesbare Ausweis und das Personenkennzeichen waren Gegenstand ihrer Kritik, der Schutz des Demonstrationsrechts und die Durchsetzung des zivilen Ungehorsams als nicht strafbare N\u00f6tigung hat ihre Arbeit gepr\u00e4gt, gegen die Diskriminierung und menschenunw\u00fcrdige Behandlung von Ausl\u00e4ndern und Asylbewerbern hat sie gek\u00e4mpft und war auf der Gro\u00dfkundgebung in Bonn am 14. November 1992 &#132;Grundrechte verteidigen &#150; Fl\u00fcchtlinge sch\u00fctzen &#150; Rassismus bek\u00e4mpfen&#147; durch den Verfasser als Kundgebungsredner pr\u00e4sent, Patientenverf\u00fcgung, Psychiatrie, Kinderrechte, Soldaten sind M\u00f6rder, Kriegsdienstverweigerung, Akteneinsichtsrecht, rechtlicher Status von Prostituierten, Entkriminalisierung des Drogengebrauchs, neue deutsche Verfassung nach 1990 und eine europ\u00e4ische Verfassung und und und &#8230; sind ihre Themen.<\/p>\n<p>Das ganze Spektrum der B\u00fcrgerrechtsarbeit zeigt sich im &#132;Grundrechte-Report. Zur Lage der B\u00fcrger- und Menschenrechte in Deutschland&#147;, den die Humanistische Union beginnend ab 1997 j\u00e4hrlich gemeinsam mit den B\u00fcrgerrechtsorganisationen Gustav-Heinemann-Initiative, Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie sowie Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen herausgibt (8). Im Einleitungsartikel &#132;Wer sch\u00fctzt die Verfassung?&#147; hei\u00dft es, hierdurch solle deutlich werden, &#132;da\u00df die Grundrechte und die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht von B\u00fcrgern und ihren Organisationen gef\u00e4hrdet und vom Staat (den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden) gesch\u00fctzt werden, sondern da\u00df umgekehrt die Gef\u00e4hrdungen von \u00f6ffentlichen Institutionen ausgehen und der Schutz der Verfassung durch die B\u00fcrger selbst geleistet werden mu\u00df! Da die Grundrechte konstitutiv f\u00fcr den demokratischen Rechtsstaat sind, lohnt es sich, sie zu verteidigen.&#147;<\/p>\n<p>Till M\u00fcller-Heidelberg<\/p>\n<h5>Anmerkungen:<\/h5>\n<p>(*) Dieser Beitrag wurde erstmals Ende April 1998 in der Festschrift f\u00fcr J\u00fcrgen Seifert anl\u00e4\u00dflich seines 70. Geburtstags abgedruckt (Michael Buckmiller u. Joachim Perels [Hg.]: &#132;Opposition als Triebkraft der Demokratie &#150; Bilanz und Perspektiven der zweiten Republik&#147; 1998: Offizin-Verlag, Hannover)<\/p>\n<p>(1) Vgl. Till M\u00fcller-Heidelberg &#132;Kruzifixe in Schulen und anderswo&#147;, S. 68 ff, in: Grundrechte- Report (1997), rororo aktuell Band 22124.<\/p>\n<p>(2) Till M\u00fcller-Heidelberg, Standortbestimmung der Humanistischen Union 27.09.1997, Mitteilungen der Humanistischen Union, Zeitschrift f\u00fcr Aufkl\u00e4rung und B\u00fcrgerrechte, Nr. 160, Dezember 1997, S. 117.<br \/>(3) Zuletzt Heft 19 der Schriftenreihe der Humanistischen Union &#132;Im Namen des Volkes&#147;. Unfreundliche Bemerkungen zum \u00a7218 &#150; Urteil von Karlsruhe, Juli 1993.<\/p>\n<p>(4) Vgl. Becker\/Dammann &#132;Berufsverbote: Treuepflicht und Meinungsfreiheit&#147;, S. 125 ff in Grundrechte-Report<br \/>(s. Anm. 1.)<\/p>\n<p>(5) Vorg\u00e4nge Nr. 17, 5\/75.<\/p>\n<p>(6) Abgedruckt in Freimut Duve\/Heinrich B\u00f6ll\/Klaus Staeck, Briefe zur Verteidigung der Republik, S. 173 ff,<br \/>rororo 4191.<\/p>\n<p>(7) Abgedruckt in Heft 17 der Schriftenreihe der Humanistischen Union, Weg mit dem Verfassungsschutz, der (un) heimlichen Staatsgewalt, 2. bis 4. Auflage, 1990.<\/p>\n<p>(8) Erschienen in der Reihe rororo aktuell, Band 22124 (1997) und Band 22337 (1998).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[2525],"autoren":[186],"publikationen":[972],"class_list":["post-10086","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-verband-hu-geschichte","autoren-till-mueller-heidelberg","publikationen-972"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Von der antiklerikalen Aufkl\u00e4rung zur B\u00fcrgerrechtsbewegung. 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