{"id":10484,"date":"2013-05-23T02:00:00","date_gmt":"2013-05-23T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/bundesverfassungsgericht-auf-dem-weg-in-die-nationalegoistische-sackgasse-politische-demokratie-in\/"},"modified":"2021-08-24T21:56:05","modified_gmt":"2021-08-24T19:56:05","slug":"bundesverfassungsgericht-auf-dem-weg-in-die-nationalegoistische-sackgasse-politische-demokratie-in","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2013\/publikation\/bundesverfassungsgericht-auf-dem-weg-in-die-nationalegoistische-sackgasse-politische-demokratie-in\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die nationalegoistische Sackgasse &#8211; Politische Demokratie in Gefahr"},"content":{"rendered":"<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 167<\/p>\n<p>Im Juni und September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gleich zweimal binnen kurzer Zeit \u00fcber die Europapolitik der Bundesregierung geurteilt. Beide Male stand der permanente Rettungsschirm der EU (ESM: European Stability Mechanism) im Fokus der Verfassungsrichter.<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen hat das Gericht Korrekturen an den Gesetzen vorgenommen, die allerdings das zentrale Problem, den Abbau gesellschaftlicher Demokratie, nur streifen. Seit dem Lissabon-Urteil durchzieht ein roter Faden die Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Es versucht, das strukturelle Demokratiedefizit der EU durch St\u00e4rkung der nationalen Organe zu kompensieren. Diese Strategie geht jedoch am Kern des Problems vorbei und forciert eine national orientierte Europapolitik, wie aus den j\u00fcngsten Urteilen hervor geht.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"urteil-ueber-beteiligungsrechte-des-bundestags\">Urteil &uuml;ber Betei&shy;li&shy;gungs&shy;rechte des Bundestags<\/span><\/h2>\n<p>Dreh- und Angelpunkt des Urteils vom 19. Juni 2012 (Az. 2 BvE 4\/11)\u00a0 waren die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen der Verhandlung der Regierung \u00fcber den ESM-Vertrag. Die Fraktion der Gr\u00fcnen hatte ger\u00fcgt, dass sie nicht ausreichend und fr\u00fchzeitig \u00fcber die Verhandlungen zu ESM und Euro-Plus Pakt informiert wurde.<\/p>\n<p>Artikel 23 Absatz 2 GG normiert explizit, dass die Bundesregierung den Bundestag in Angelegenheiten der EU umfassend und zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt zu unterrichten hat. Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Gr\u00fcnen ihrer Pflicht zur Unterrichtung nicht nachgekommen. Dabei hatte sie argumentiert, dass der ESM-Vertrag ein v\u00f6lkerrechtlicher Vertrag sei, der &#8222;intergouvernemental&#8220; zustande gekommen sei und damit keine Unionsangelegenheit im Sinne der Norm darstelle. Dieser Argumentation ist das BVerfG im konkreten Fall nicht gefolgt, und hat den Anwendungsbereich des Artikels 23 Absatz 2 GG auch auf v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge, die in einem N\u00e4heverh\u00e4ltnis zum Recht der EU stehen, erweitert. Der Bundestag h\u00e4tte also \u00fcber die Verhandlungen zum ESM-Vertrag informiert werden m\u00fcssen, um eine &#8222;fr\u00fchzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung&#8220; zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Im Lissabonurteil vom 30.6.2009 hatte das BVerfG versucht, das Demokratiedefizit auf europ\u00e4ischer Ebene durch Kontroll- und Entscheidungsrechte des Bundestages auszugleichen. Neben unverbindlichen Stellungnahmen solle der Bundestag der Regierung in bestimmten F\u00e4llen Weisungen zu ihrem Abstimmungsverhalten im Rat erteilen k\u00f6nnen. Diese Weisungsbefugnis des Parlaments gegen\u00fcber der Regierung war eine folgerichtige und der Zeit angemessene Weiterentwicklung des Demokratieprinzips f\u00fcr die Gesetzgebung im Mehrebenensystem. Diesen positiven Ansatz greift das Gericht nicht wieder auf. Es bleibt dabei, dass die Regierung Stellungnahmen des Bundestages lediglich ber\u00fccksichtigen muss &#8211; also nur Mitsprache statt Mitentscheidung. Die an sich begr\u00fc\u00dfenswerte Ausweitung der Informationsrechte bleibt ein Papiertiger, mit dem eine ausreichende demokratische Legitimation intergouvernementaler Vereinbarungen, die letztlich zumindest f\u00fcr die Regierungsfraktionen politische Fakten schaffen, nicht herzustellen ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr die politische Demokratie in einem Mehrebenensystem wird die Entscheidung problematisch, weil der Ansatz des Lissabonurteils nicht nur nicht aufgegriffen wird, sondern in einem obiter dictum als verfehlt charakterisiert wird. Das Gericht behauptet nun, dass eine Programmierung der Exekutive \u00fcber bindende Weisungen nicht vorgesehen sei. Dies erg\u00e4be sich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, die das Gericht nur funktional interpretiert und nicht als Versuch der Dekonzentration von Macht. In der Au\u00dfenpolitik habe die Bundesregierung &#8222;einen weit bemessenen Spielraum zu eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung&#8220;, der das Parlament konsequent au\u00dfen vor l\u00e4sst. Sofern der Kernbereich der Exekutive, der &#8222;einen grunds\u00e4tzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschlie\u00dft&#8220;, betroffen sei, habe das Parlament nicht mal einen Anspruch auf Unterrichtung und schon gar nicht auf Entscheidungen.<\/p>\n<p>Eine angemessene Legitimation politischer Entscheidungen im (europ\u00e4ischen) Mehrebenensystem ist so nicht mehr zu konstruieren, wenn sie je gerechtfertigt war und nicht der etatistischen Tradition deutscher Staatsrechtslehre entspringt. Schon Weisungsrechte des Bundestages w\u00e4ren nur ein Hilfskonstrukt gegen\u00fcber einer parlamentarischen Legitimation auf europ\u00e4ischer Ebene, weil die Abgeordneten des Bundestages nicht die Unionsb\u00fcrger vertreten, sondern &#8211; aus europ\u00e4ischer Perspektive &#8211; immer nur regionale Interessen. Die Willensbildung muss perspektivisch auf der Ebene demokratisch werden, auf der die Entscheidungen fallen. Informationsrechte des Bundestages jedenfalls reichen nicht aus, um ausreichend Einfluss auf pr\u00e4judiziell wirkende politische Entscheidungen der Exekutive im europ\u00e4ischen Kontext zu gewinnen. &#8222;Schon mal ganz nett, aber unzureichend&#8220;, lie\u00dfe sich das Parlamentsrecht zusammenfassen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"esm-und-fiskalpakt-urteil-haftungsbeschraenkung-fuer-den-rettungsschirm\">ESM und Fiskalpakt- Urteil &ndash; Haftungs&shy;be&shy;schr&auml;n&shy;kung f&uuml;r den Rettungs&shy;schirm<\/span><\/h2>\n<p>In der Eilentscheidung zum ESM und Fiskalpakt vom 12. September 2012 ging es um zwei sehr unterschiedliche Vertr\u00e4ge, mit denen die europ\u00e4ischen Regierungen glaubten, die Folgen der Finanzkrise in der EU begegnen zu k\u00f6nnen, die sich darin zuspitzten, dass die Euro-Staaten des S\u00fcdens Refinanzierungsschwierigkeiten hatten. Mit dem ESM-Vertrag wurde ein europ\u00e4ischer Rettungsschirm geschaffen, der direkt auf die Probleme der Refinanzierung oder Kreditaufnahme auf den Finanzm\u00e4rkten antworteten sollte. Wirkungsvoller als dieser Fonds, das l\u00e4sst sich Ende 2012 schon erkennen, war ein Satz des Pr\u00e4sidenten der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB), Draghi, der kurz vor Verk\u00fcndung des Urteils erkl\u00e4rte, die EZB werde unbegrenzt Staatsanleihen aufkaufen. Der Fiskalpakt sieht vor, dass alle Vertragsstaaten eine Schuldenbremse in ihre Verfassung aufnehmen. Auch hier ist deren Folge abzusehen: entweder sie bleibt politisches Geklingel und wird ausgetrickst oder sie vergr\u00f6\u00dfert die Probleme der Staaten, angemessen auf wirtschaftliche Krisen zu reagieren, versch\u00e4rft also die Krisen. Das hat das europ\u00e4ische Spardiktat f\u00fcr die L\u00e4nder des S\u00fcdens im Realexperiment deutlich vor Augen gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger hatten ger\u00fcgt, dass mit der unkontrollierten Schuldverpflichtung des ESM die Budgethoheit des Bundestages als wesentliches Element des Demokratieprinzips ausgehebelt wird. Mit dem Fiskalpakt kann sie direkt ausgehebelt werden, weil dieser f\u00fcr Defizitstaaten vorsieht, dass diese Haushaltsprogramme von Kommission und Rat genehmigen lassen sollen. Im Wesentlichen h\u00e4lt das Gericht die Vertr\u00e4ge f\u00fcr verfassungskonform und mit dem Demokratieprinzip f\u00fcr vereinbar.<\/p>\n<p>Mit Blick auf den ESM hatte das Gericht insbesondere Zweifel an der Begrenzung der H\u00f6he der deutschen Einlagen. Da das Einlagevolumen des ESM vertraglich festgeschrieben ist, bef\u00fcrchtete es einen Haftungsautomatismus. Der Vertrag lasse sich unterschiedlich auslegen, aber er lasse auch verfassungskonforme Auslegung zu, die v\u00f6lkervertraglich abgesichert werden m\u00fcsse. Es forderte &#8222;faktisch&#8220; eine Beschr\u00e4nkung der Haftung auf die festgeschriebene Summe von ca. 190 Mrd. Euro, solange der Bundestag nicht ausdr\u00fccklich beschlie\u00dft, die Haftungssumme zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"suspendierung-von-stimmrechten-nicht-unproblematisch\">Suspen&shy;die&shy;rung von Stimm&shy;rechten &bdquo;nicht unpro&shy;ble&shy;ma&shy;tisch&ldquo;<\/span><\/h2>\n<p>Neben der Haftungsbeschr\u00e4nkung erachtet das Gericht die Suspendierung von Stimmrechten im ESM-Vertrag als &#8222;nicht unproblematisch.&#8220; Mitglieder des ESM schicken jeweils je nach Finanzkraft Vertreter in den Gouverneursrat des ESM, wo die relevanten Entscheidungen fallen. Ist nun ein Land nicht in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen f\u00fcr den Fonds nachzukommen, wird sein Stimmrecht solange ausgesetzt. Das hie\u00dfe, dass in diesem Fall auch gegen Deutschland entschieden werden kann, was sonst wegen einer Vetoposition nicht geht. Dazu meinte das BVerfG lapidar: Der Bundestag m\u00fcsse sicherstellen, dass er seine Verpflichtungen erf\u00fcllen kann. Dann w\u00e4re eine Aussetzung der Stimmrechte &#8222;praktisch ausgeschlossen&#8220; und somit auch die Budgethoheit gewahrt. Das ist fast gut genug f\u00fcrs Kabarett.<\/p>\n<p>Demokratie wird in der Entscheidung wieder nur national gedacht. &#8222;Wir Deutschen&#8220; m\u00fcssen souver\u00e4n \u00fcber &#8222;unser&#8220; Geld entscheiden k\u00f6nnen &#8211; dann ist alles in Ordnung. V\u00f6llig unproblematisiert blieb das sogenannte &#8222;Memorandum of Understanding&#8220;, das Staaten unterschreiben m\u00fcssen, die Kredite vom ESM bekommen wollen. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Vereinbarung von Spar- und Austerit\u00e4tsprogrammen, wie sie im Falle der S\u00fcdl\u00e4nder ausreichend demonstriert worden sind. Inzwischen hat sich herum gesprochen, dass der Krise auf diese Weise nicht zu begegnen ist. Die Folgen f\u00fcr die Demokratie bleiben aber noch au\u00dferhalb des Blickfeldes. Letztlich diktieren die gerade zuf\u00e4llig wohlhabenden Staaten den anderen, die zentralen politischen Entscheidungen, wo Leistungen gek\u00fcrzt, was privatisiert und wo L\u00f6hne zu senken sind. Demokratische Entscheidungen sind in diesen Staaten zur Farce geworden, die ihren H\u00f6hepunkt in der Absetzung gew\u00e4hlter Ministerpr\u00e4sidenten (Griechenland, Italien) ebenso wie in der Anordnung einer Neuwahl fand, so dass eine der EU genehme Regierung gebildet werden konnte (Griechenland). Demokratie kann unter einer einheitlichen W\u00e4hrung nicht mehr national gedacht werden. Das kann allerdings nicht ins Blickfeld des BVerfG r\u00fccken; vorzuwerfen ist diesen, dass es schon an einer Transferleistung mangelt: auch die BRD k\u00f6nnte ja in die missliche Situation geraten ein Memorandum of Understanding unterzeichnen zu m\u00fcssen. Da hilft die obige Weisheit: die Regierung muss daf\u00fcr sorgen, dass gen\u00fcgend Geld da ist.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"fiskalpakt-durchgewunken\">Fiskalpakt durch&shy;ge&shy;wunken<\/span><\/h2>\n<p>Wenig erstaunlich ist es da, in welcher Form sich das BVerfG mit dem Fiskalpakt besch\u00e4ftigt hat. In wenigen Seiten winkt es die Regelungen durch. Zwar erkennt das Gericht an, dass der Fiskalpakt die demokratischen Spielr\u00e4ume beschr\u00e4nkt, jedoch &#8222;dient sie doch zugleich deren Sicherung f\u00fcr die Zukunft.&#8220; Hier wird die neoliberale Grundhaltung deutlich, frei nach dem Motto: erst m\u00fcssen Schulden abgebaut werden, damit Handlungsspielr\u00e4ume f\u00fcr Politik bestehen. Die umgekehrte Argumentation, dass die Demokratie zu einer inhaltsleeren H\u00fclle verkommt, wenn es nur noch darum geht, wo der Haushalt gek\u00fcrzt wird, scheint nicht auf fruchtbaren Boden zu sto\u00dfen.<\/p>\n<p>Das Gericht l\u00e4sst vor allem Artikel 5 des Fiskalpaktes unbeanstandet, wonach L\u00e4nder mit hohem Defizit ihre Wirtschafts- und Haushaltsprogramme der Kommission und dem Rat zur &#8222;Genehmigung vorlegen&#8220; m\u00fcssen. Die Kl\u00e4ger sahen dadurch die Haushaltshoheit des Bundestages verletzt. Das BVerfG bemerkt dazu nur gleichsam nebenbei in einem Satz: &#8222;Ein unmittelbarer &#8218;Durchgriff&#8217; der Organe auf die nationale Haushaltsgesetzgebung ist in Artikel 5 SKSV nicht vorgesehen.&#8220; Die Aussage stimmt insofern, als &#8222;nur&#8220; Haushaltsprogramme genehmigt werden m\u00fcssen. Aber diese Programme d\u00fcrften gerade die Funktion haben, den Haushalt entsprechend zu strukturieren. Das BVerfG argumentiert nicht, sondern behauptet apodiktisch und verharrt dabei in einem \u00fcberzeichneten Formalismus, d.h. es verkennt die faktische Wirkung der Genehmigung. Man kann wohl nicht davon ausgehen, dass das von der EU genehmigte Haushaltsprogramm f\u00fcr den vom Bundestag zu verabschiedenden Etat irrelevant ist.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"schutz-der-demokratischen-fassade\">Schutz der demokra&shy;ti&shy;schen Fassade<\/span><\/h2>\n<p>Die Bundesregierung hat inzwischen deutlich erkl\u00e4rt, wohin die Reise gehen soll: n\u00e4mlich zu einem europ\u00e4ischen Finanzminister mit einer Vetoposition gegen\u00fcber den Haushaltsentscheidungen der nationalen Parlamente. Sch\u00e4uble hat daf\u00fcr in 2012 noch keine Unterst\u00fctzer gewinnen k\u00f6nnen, aber die europ\u00e4ische Politik funktioniert bekanntlich nach der Salamitaktik &#8211; immer ein Scheibchen mehr. Die Haushaltskontrolle durch einen Finanzminister gibt es nicht nach dem GG und auch nicht nach den Landesverfassungen. Mit einer Vetoposition der EU gegen\u00fcber nationalen Haushalten begibt man sich auf den Weg in eine neue Form der autorit\u00e4ren Aush\u00f6hlung demokratischer Rechte; bef\u00f6rdert wird ein Regime mit einer autorit\u00e4ren Wirtschaftsregierung. Eines der wesentlichen Parlamentsrechte, das Budgetrecht, l\u00e4uft leer, bleibt nur formale H\u00fclle einer europ\u00e4ischen Finanzautokratie. Der Fiskalpakt ist der erste Schritt in diese Richtung. Das ist dem BVerfG verborgen geblieben. Ausgeglichen wird dieser Demokratieabbau sicher nicht durch die St\u00e4rkung parlamentarischer Informationsrechte. Das BVerfG hat mit den Urteilen nur die demokratische Fassade gesch\u00fctzt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h2>\n<p>BVerfG vom 12.9.2012 (Az. 2 BvR 1390\/12)<\/p>\n<p>BVerfG vom 30.6.2009 (Az. 2 BvE 2\/08)<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[772,822],"autoren":[162,1767],"publikationen":[1025],"class_list":["post-10484","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-gg-artikel-20","tag-grr-artikel","autoren-andreas-fisahn","autoren-onur-ocak","publikationen-1025"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die nationalegoistische Sackgasse - Politische Demokratie in Gefahr - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/grundrechte-report\/2013\/publikation\/bundesverfassungsgericht-auf-dem-weg-in-die-nationalegoistische-sackgasse-politische-demokratie-in\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die nationalegoistische Sackgasse - Politische Demokratie in Gefahr - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Grundrechte-Report 2013, Seite 167 Im Juni und September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gleich zweimal binnen kurzer Zeit \u00fcber die Europapolitik der Bundesregierung geurteilt. 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