{"id":10596,"date":"2018-05-17T12:30:00","date_gmt":"2018-05-17T10:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/aufbruch-oder-weiter-so-eine-buergerrechtliche-bewertung-des-2018er-koalitionsvertrags-von-cdu-cs\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:47","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:47","slug":"aufbruch-oder-weiter-so-eine-buergerrechtliche-bewertung-des-2018er-koalitionsvertrags-von-cdu-cs","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/221-222\/publikation\/aufbruch-oder-weiter-so-eine-buergerrechtliche-bewertung-des-2018er-koalitionsvertrags-von-cdu-cs\/","title":{"rendered":"Aufbruch oder weiter so? &#8211; Eine b\u00fcrgerrechtliche Bewertung des 2018er Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg&auml;nge Nr. 221\/222 (1-2\/2018), S. 129-142<\/p>\n<p><i>Am 7. Februar diesen Jahres einigten sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag f&uuml;r eine &#8222;Gro&szlig;e&#8220; Koalition. Nachdem alle drei Parteien dem Vertrag zugestimmt hatten, w&auml;hlten die Abgeordneten des 19. Bundestags auf seiner Grundlage am 14. M&auml;rz 2018 eine neue Regierung. <\/i><\/p>\n<p><i>Obwohl solche Vertr&auml;ge ihrem Charakter nach viele Absichtserkl&auml;rungen enthalten, ist ihre Lekt&uuml;re dennoch lohnend: neben immer wiederkehrenden Versprechen, an deren Realisierung kaum noch jemand glaubt, sind es vor allem die Themenkonjunkturen (Was landet diesmal auf den vorderen Pl&auml;tzen? Was hinten?), die &Auml;nderungen im politischen Framing (In welcher Sprache \/ Denke werden Themen angegangen?) und die offensichtlichen Leerstellen, die Aufschluss &uuml;ber die innere Verfasstheit der Koalition&auml;re geben. Zu den Gewinnern &#8211; zumindest in der Platzierung &#8211; geh&ouml;ren in diesem Jahr eindeutig Europa (von 6 auf 1) und Digitalisierung. Inhaltlich bleiben beide Bereiche jedoch &auml;u&szlig;erst vage, fallen zum Teil hinter die Ank&uuml;ndigungen von 2013 zur&uuml;ck. Wie es um ausgew&auml;hlte Politikfelder im Einzelnen bestellt ist, kommentieren die Mitglieder des Bundesvorstands im folgenden Sammelbeitrag.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"bioethik-das-grosse-schweigen-zu-den-fragen-von-leben-tod-und-fortpflanzung\">Bioethik: Das gro&szlig;e Schweigen zu den Fragen von Leben, Tod und Fortpflan&shy;zung<\/span><\/h5>\n<p>Auch die dritte gro&szlig;e Koalition von CDU\/CSU und SPD hat wie die vorangegangenen kein bioethisches Konzept zu den existenziellen Lebensfragen. Der Koalitionsvertrag schweigt zu den Fragen, die die B&uuml;rger diesbez&uuml;glich besch&auml;ftigen: Patientenrechte, Sterbehilfe, Reproduktionsmedizin &#8230; Dabei geht es in der Bioethik schon lange nicht mehr um un&uuml;berbr&uuml;ckbare Gegens&auml;tze zwischen den Koalitionspartnern, sondern darum, dass keine der Parteien ein bioethisches Konzept vorzuweisen hat. In den letzten Jahren war zu beobachten, wie sich die Parteien in jeder Einzelfrage durch die entsprechenden gesellschaftspolitischen Diskussionen hangelten, um am Ende der gesetzgeberischen Debatten regelm&auml;&szlig;ig den sogenannten Fraktionszwang aufzuheben. Die Zeiten, als parteipolitische Haltungen in bioethischen Fragen noch voneinander abgrenzbar waren (etwa zur Frage des Schwangerschaftsabbruches) scheinen vorbei zu sein. Die Gesetzgebung wird deshalb weiter bruchst&uuml;ckhaft und unsystematisch reagieren, obwohl grunds&auml;tzliche Reformen l&auml;ngst auf der Tagesordnung stehen. So m&uuml;sste z.&nbsp;B. das 30-j&auml;hrige Embryonenschutzgesetz dringend grunds&auml;tzlich &uuml;berarbeitet werden, um z.&nbsp;B. Wertungswiderspr&uuml;che in der Reproduktionsmedizin zu beseitigen. Schon lange werden die im Embryonenschutzgesetz ausgesprochenen absoluten Verbote verfassungsrechtlich kritisch hinterfragt. Angesichts der divergierenden Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten zum Komplex der Fortpflanzungsmedizin wird sich diese Position nicht halten lassen.<\/p>\n<p>Die Konzeptionslosigkeit in Sachen Bioethik steht im direkten Widerspruch zur existenziellen Bedeutung des Themas. Die Entwicklung von Bio- und Gentechniken hat in den letzten Jahrzehnten unsere Welt ebenso stark ver&auml;ndert wie ihre digitale Spiegelung in Daten und deren Vernetzung. Obwohl niemand davon ausgeht, dass diese Entwicklung an ihr Ende gekommen ist, haben die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag dazu einfach nichts gesagt.<\/p>\n<p>Wir m&uuml;ssen deshalb davon ausgehen, dass die gro&szlig;en bioethischen Themen schnell auch diese Koalition einholen werden; insbesondere werden die Themen der letzten Legislaturperiode unweigerlich zur&uuml;ck auf die politische B&uuml;hne gelangen, wie der Streit um den neu eingef&uuml;hrten &sect;&nbsp;217 StGB (Verbot der gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;igen Suizidbeihilfe). Ebenso wird die Weigerung des fr&uuml;heren Bundesgesundheitsministers, t&ouml;dliche Medikamente in extremen Notlagen an Betroffene abzugeben (s. dazu den Beitrag von Will auf S.&nbsp;153 in diesem Heft), unweigerlich wieder auf der politischen Tagesordnung landen.<\/p>\n<p>Umso wichtiger wird es sein, dass wir unseren zivilgesellschaftlichen Protest zu diesen Fragen weiter organisieren.<\/p>\n<p><i>Rosemarie Will<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"digitalpolitik-datenschutz-und-wenig-buergerrechte\">Digital&shy;po&shy;litik, Datenschutz &ndash; und wenig B&uuml;rger&shy;rechte<\/span><\/h5>\n<p>Gleich in den ersten Tagen der neuen GroKo gingen zwei ihrer VertreterInnen in die Offensive: Der neue Bundesinnen- und &#8222;Heimat&#8220;minister Horst Seehofer (CSU) k&uuml;ndigte einen starken Staat und neue &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen an, etwa &#8222;eine wirksame Video&uuml;berwachung an allen Brennpunkten im Land&#8220; [1]. Die Staatsministerin f&uuml;r Digitalisierung, Dorothee B&auml;r (CSU), sprach von &#8222;Datenschutz aus dem 18. Jahrhundert&#8220;[2] und brachte erneut den Begriff der &#8222;Datensouver&auml;nit&auml;t&#8220;&nbsp; ins Spiel, der sich mittlerweile als Kampfbegriff gegen den Datenschutz etabliert hat. [3]<\/p>\n<p>Doch z&auml;hlen wir einmal nach: Das Wort &#8222;Datenschutz&#8220; in seinen unterschiedlichen Formen kommt im Koalitionsvertrag immerhin 14 mal vor, das Wort &#8222;digital&#8220; rund 300 mal, das Wort &#8222;B&uuml;rgerrechte&#8220; genau einmal, das Wort &#8222;Netzpolitik&#8220; &uuml;berhaupt nicht &#8211; auf 179 Seiten. Aber die Wendung &#8222;Digital first&#8220; darf nicht fehlen &#8211; der Wahlkampfslogan der FDP hat es also in den Koalitionsvertrag der Gro&szlig;en Koalition geschafft.<br \/>Tats&auml;chlich soll in nahezu allen Politikfeldern so viel wie m&ouml;glich &#8222;digitalisiert&#8220; werden &#8211; was das dann im konkreten Fall bedeutet, ist nicht immer klar; und ob es den Kern des Problems trifft, ist auch ungewiss. So k&uuml;ndigt die Bundesregierung beispielsweise an: &#8222;<i>Wir werden eine Beteiligungsplattform f&uuml;r alle ver&ouml;ffentlichten Gesetzentw&uuml;rfe der Bundesregierung schaffen, die der transparenten Beteiligung von B&uuml;rgern und Verb&auml;nden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;46) Das sieht auf den ersten Blick modern und fortschrittlich aus &#8211; der Teufel steckt aber im Detail. Die letzte GroKo hat wiederholt demonstriert, wie wenig sie an sachverst&auml;ndigen Stellungnahmen von Verb&auml;nden und Experten interessiert ist, wenn zu umfangreichen Gesetzentw&uuml;rfen innerhalb von wenigen Stunden eine Stellungnahme erwartet wird, und die Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett 48 Stunden sp&auml;ter angesetzt ist [4] &#8211; bei derart festgelegten Vorhaben hilft auch keine digitale Anh&ouml;rung mehr.<\/p>\n<p>Zweifellos ist es richtig, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Dem m&uuml;ssen aber ad&auml;quate Mechanismen gegen&uuml;berstehen, die die B&uuml;rgerrechte sch&uuml;tzen. Neben dem aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht besonders kritischen Bereich der inneren Sicherheit (s. weiter unten) finden sich im Vertrag zahlreiche Ank&uuml;ndigungen zu weiteren netzpolitischen und datenschutzrelevanten Vorhaben (ohne Anspruch auf Vollst&auml;ndigkeit):<\/p>\n<p>&#8226; Die Koalitionsparteien &#8222;<i>&#8230; wollen ein digitales &#8218;B&uuml;rgerportal&#8216; f&uuml;r B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger und Unternehmen schaffen, indem wir zentrale und dezentrale Verwaltungsportale miteinander vernetzen. B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger und Unternehmen sollen ihre Daten grunds&auml;tzlich nur einmal angeben m&uuml;ssen.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;130) Auf den ersten Blick sicherlich eine Erleichterung &#8211; es wird aber sehr genau zu beobachten sein, wie bei dieser Weitergabe zwischen Beh&ouml;rden zu unterschiedlichen Zwecken die versprochene &#8222;<i>vollst&auml;ndige Transparenz und Kontrolle der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &uuml;ber ihre Daten<\/i>&#8220; (ebd.) gew&auml;hrleistet bleiben kann. Genaues Augenmerk muss dabei sowohl der Zweckbindung als auch der Verkn&uuml;pfung von Daten &uuml;ber s&auml;mtliche beteiligten Beh&ouml;rden hinweg sowie den damit verbundenen neuen M&ouml;glichkeiten der &Uuml;berwachung gelten.<\/p>\n<p>&#8226; Das Betreiben &#8222;krimineller Infrastrukturen&#8220; soll unter Strafe gestellt werden: &#8222;<i>Wo Strafbarkeitsl&uuml;cken bestehen, werden wir eine Strafbarkeit f&uuml;r das Betreiben krimineller Infrastrukturen einf&uuml;hren, um speziell im Internet eine Ahndung von Delikten wie z.&nbsp;B. das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes f&uuml;r kriminelle Waren und Dienstleistungen einzuf&uuml;hren.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;129) Wie schwierig eine objektive Bestimmung krimineller Software-Werkzeuge ist, zeigte die Einf&uuml;hrung des sogenannten &#8222;Hackerparagrafen&#8220; (&sect;&nbsp;202c StGB: Vorbereiten des Aussp&auml;hens und Abfangens von Daten), da sich viele Analyse- und Sicherheitsprogramme sowohl f&uuml;r die Absicherung wie f&uuml;r das Aufsp&uuml;ren (und Ausnutzen) von Sicherheitsl&uuml;cken eignen. Was die jetzige Ank&uuml;ndigung f&uuml;r die Betreiber von TOR-Servern bedeutet, auf denen der gleichnamige Anonymisierungsdienst beruht, bleibt deshalb abzuwarten.<\/p>\n<p>&#8226; &#8222;<i>Die Mitte 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wollen wir intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre Zukunftsf&auml;higkeit und Effektivit&auml;t &uuml;berpr&uuml;fen.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;130) Nachdem die deutsche Bundesregierung bei der Grundverordnung offenbar eher gebremst hat, ist abzuwarten, wie sie sich diesmal verh&auml;lt. Dass auch hier der Begriff der &#8222;Datensouver&auml;nit&auml;t&#8220; gegen einen wirksamen Datenschutz in Stellung gebracht wird, l&auml;sst nichts Gutes erwarten. In diesem Kontext m&uuml;ssen wir auch diese Ank&uuml;ndigung aufmerksam verfolgen: &#8222;<i>Die Frage, ob und wie ein Eigentum an Daten ausgestaltet sein kann, m&uuml;ssen wir z&uuml;gig angehen.<\/i>&#8220; (ebd.) Eigentlich kann es darauf nur eine Antwort geben. [5]<\/p>\n<p>&#8226; Eine alte Forderung des Datenschutzes scheint erf&uuml;llt zu werden: &#8222;<i>Wir wollen die &Ouml;ffnungsklausel in Artikel 88 der Datenschutz-Grundverordnung nutzen und pr&uuml;fen die Schaffung eines eigenst&auml;ndigen Gesetzes zum Besch&auml;ftigtendatenschutz, das die Pers&ouml;nlichkeitsrechte der Besch&auml;ftigten am Arbeitsplatz sch&uuml;tzt und Rechtssicherheit f&uuml;r den Arbeitgeber schafft.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;130f.) Allein, die Verabschiedung einer solchen Regelung wird schon seit Jahren versprochen. Die letzte Initiative [6] wurde &#8211; auch von der damals oppositionellen SPD &#8211; scharf kritisiert [7] und verschwand (zum Gl&uuml;ck) schnell wieder in der Schublade. Gleichwohl w&auml;re ein solches Gesetz dringend n&ouml;tig, um die Rechte der Arbeitnehmer_innen klar zu regeln; sowohl das alte Bundesdatenschutzgesetz als auch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung enthalten insoweit nur generalklauselartige Vorgaben, die einen effektiven Schutz der informationellen Selbstbestimmung am Arbeitsplatz bei weitem nicht ausreichend gew&auml;hrleisten. Dass die neue Bundesregierung sich gegen den anhaltenden Widerstand der Unternehmer durchsetzt und entsprechende Regelungen auf den Weg bringt, darf bezweifelt werden.<\/p>\n<p>&#8226; Die Koalitionsparteien bekennen sich zu Daten als &#8222;Treibstoff f&uuml;r Innovationen und neue Dienste&#8220; (S.&nbsp;46): Zeitnah wird die Einsetzung einer &#8222;Daten-Ethikkommission&#8220; versprochen, die innerhalb eines Jahres einen &#8222;<i>Entwicklungsrahmen f&uuml;r Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, k&uuml;nstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen<\/i>&#8220; (S.&nbsp;47) vorlegen soll. Das liest sich zun&auml;chst eher unverbindlich und ergebnisoffen, doch wohin die Reise gehen soll, wird kurz darauf deutlicher: &#8222;<i>Die Kl&auml;rung datenethischer Fragen kann Geschwindigkeit in die digitale Entwicklung bringen und auch einen Weg definieren, der gesellschaftliche Konflikte im Bereich der Datenpolitik aufl&ouml;st<\/i>&#8220; (ebd.) Sprich: Es geht darum, f&uuml;r die extensive Datennutzung Akzeptanz zu schaffen.&nbsp;<\/p>\n<p>&#8226; Nicht zuletzt der aktuelle Facebook-Skandal und die ersten Unf&auml;lle autonomer Fahrzeuge machen auf die zunehmende Relevanz von IT-Systemen f&uuml;r die Sicherheit im Alltag und die Frage der Produkthaftung aufmerksam. Ohne einen konkreten Ansatzpunkt zu benennen, wie sie das durchsetzen will, verspricht die Koalition: &#8222;<i>Die Hersteller und Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen m&uuml;ssen Sicherheitsl&uuml;cken bekanntmachen und schnellstm&ouml;glich beheben.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;45) Warum aber werden dazu nicht auch Beh&ouml;rden (wie BSI, BKA oder die Geheimdienste) verpflichtet? Legislativ richtig umgesetzt, k&ouml;nnte solch eine Initiative die IT-Sicherheit erheblich steigern und nebenbei dem Staatstrojanerunwesen ein Ende bereiten &#8211; bei dieser Regierung ist das aber schwer vorstellbar.<\/p>\n<p>Ebenso unbestimmt ist, wie die versprochenen &#8222;<i>klare[n] Regelungen f&uuml;r die Produkthaftung in der digitalen Welt<\/i>&#8220; (ebd.) aussehen sollen.&nbsp;<\/p>\n<p>&#8226; Einen Schwerpunkt setzt die Koalition bei der digitalen Bildung: &#8222;<i>Wir brauchen eine Digitale Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und das gesunde Aufwachsen, die digitale Selbstbestimmung und individuelle aktive Teilhabe, den Umgang mit Daten sowie die hervorragende berufliche Bildung zum Ziel hat. &#8230; Mit dem mit f&uuml;nf Milliarden dotierten Digitalpakt#D zielen Bund und L&auml;nder auf die fl&auml;chendeckende digitale Ausstattung aller Schulen, damit die Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler in allen F&auml;chern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen k&ouml;nnen. In diesem Zusammenhang wollen wir eine nationale Bildungsplattform schaffen &#8230;<\/i>&#8220; (S.&nbsp;39) Es bleibt abzuwarten, f&uuml;r welche konkreten Ma&szlig;nahmen die Mittel bereitgestellt werden.<\/p>\n<p><i>Stefan H&uuml;gel<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"dem-frieden-der-welt-dienen-durch-aufruestung-und-weitere-ruestungsexporte\">Dem Frieden der Welt dienen &ndash; durch Aufr&uuml;stung und weitere R&uuml;stungs&shy;ex&shy;porte?<\/span><\/h5>\n<p>Zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und dem Ausw&auml;rtigen Amt gibt es seit langem einen Streit um die Frage, wie viel milit&auml;rischer Einsatz f&uuml;r die Sicherheit n&ouml;tig ist und welche Bedeutung die nicht-milit&auml;rische Bearbeitung von Konflikten haben soll. Dieser Konflikt bestimmt auch die Aussagen im Koalitionsvertrag zur Friedenssicherung. Fortschritten bei Ma&szlig;nahmen zur Krisenpr&auml;vention und Friedensf&ouml;rderung steht die Bereitschaft zu massiver Aufr&uuml;stung im Rahmen einer einheitlichen europ&auml;ischen Sicherheitspolitik mit dem Ziel einer &#8222;Armee der Europ&auml;er&#8220; (S.&nbsp;148) gegen&uuml;ber. So will man &#8222;<i>die Europ&auml;ische Verteidigungsunion mit Leben f&uuml;llen<\/i>&#8220;, das &#8222;<i>neue Instrument des Europ&auml;ischen Verteidigungsfonds<\/i>&#8220; nutzen und sich &#8222;<i>f&uuml;r ein angemessen ausgestattetes Hauptquartier der EU zur F&uuml;hrung der zivilen und milit&auml;rischen Missionen<\/i>&#8220; (S.&nbsp;147) einsetzen. Deutschland verfolgt milit&auml;rpolitisch zwei zentrale Ziele: &#8222;<i>Europa muss international eigenst&auml;ndiger und handlungsf&auml;higer werden. Gleichzeitig wollen wir die Bindung an die USA festigen. Wir wollen transatlantisch bleiben und europ&auml;ischer werden.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;146)<\/p>\n<p><i>Kopplung der Entwicklungsausgaben an Steigerungen des Milit&auml;retats<\/i><\/p>\n<p>Es ist sicherlich positiv, dass die Koalition f&uuml;r die j&auml;hrlichen Haushaltsaufstellung bis 2021 einen Anstieg der Milit&auml;rausgaben &#8222;<i>bei zus&auml;tzlich entstehenden Haushaltsspielr&auml;umen<\/i>&#8220; (S.&nbsp;147) 1:1 an die Entwicklungszusammenarbeit koppeln will. Damit ist aber auch klar, dass die Koalition entstehende Haushaltsspielr&auml;ume priorit&auml;r f&uuml;r Verteidigungsausgaben nutzen will: &#8222;<i>Diese Erh&ouml;hungen dienen der Schlie&szlig;ung von F&auml;higkeitsl&uuml;cken der Bundeswehr und der St&auml;rkung der europ&auml;ischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich wie auch gleicherma&szlig;en der St&auml;rkung der zivilen Instrumente der Au&szlig;enpolitik und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen einer umfassenden gemeinsamen Friedens- und Sicherheitspolitik.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;145) Die Koppelung dient wohl vor allem dazu, diese weiteren Milit&auml;rausgaben zu rechtfertigen, denn Deutschland wird mit diesen Steigerungen der Milit&auml;rausgaben &#8222;<i>dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO folgen &#8230;<\/i>&#8220; (S.&nbsp;147), soll hei&szlig;en: der Forderung der NATO nach zwei Prozent des Brutto-Inlandsprodukts f&uuml;r Milit&auml;rausgaben entsprechen.<\/p>\n<p><i>Atomwaffen<\/i><\/p>\n<p>&#8222;<i>Ziel unserer Politik ist eine nuklearfreie Welt<\/i>&#8220; (S.&nbsp;150) Dass mit einer solchen Feststellung Erwartungen gesch&uuml;rt werden, ist nicht &uuml;berraschend. Wer nun aber Aussagen zum Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen oder einer Unterzeichnung des k&uuml;rzlich von 122 Staaten beschlossenen UN-Atomwaffenverbots-Vertrages sucht, sieht sich get&auml;uscht: &#8222;<i>Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Erfolgreiche Abr&uuml;stungsgespr&auml;che schaffen die Voraussetzung f&uuml;r einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;150) Es bleibt nebul&ouml;s, wieso kleinere Staaten zur Abr&uuml;stung bereit sein sollten, wenn &#8222;die Gro&szlig;en&#8220; nicht mit gutem Beispiel vorangehen, ja sogar ihre Atomwaffen-Arsenale modernisieren wollen.<\/p>\n<p><i>Bundeswehr \/ Bewaffnung \/ Auslandseins&auml;tze<\/i><\/p>\n<p>Die Bundeswehr bleibe Parlamentsarmee (S.&nbsp;158) und &#8222;<i>unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik. Unsere Politik basiert auf unseren Werten und dient unseren Interessen.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;146) Welche das sind, wird im Wei&szlig;buch 2016 deutlicher: Die Bundeswehr soll auch &#8222;<i>zur Abwehr sicherheitspolitischer Bedrohungen f&uuml;r unsere offene Gesellschaft und unsere freien und sicheren Welthandels- und Versorgungswege<\/i>&#8220; beitragen (Wei&szlig;buch 2016, S.&nbsp;90).<\/p>\n<p>Autonome Waffensysteme, die der Verf&uuml;gung des Menschen entzogen sind, werden abgelehnt: &#8222;<i>Wir wollen sie weltweit &auml;chten.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;149) Deutschland werde auch k&uuml;nftig f&uuml;r die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abr&uuml;stungs- und R&uuml;stungskontrollregime eintreten (S.&nbsp;151).<\/p>\n<p>Im Rahmen der Europ&auml;ischen Verteidigungsunion soll die Entwicklung der Euro-Drohne weitergef&uuml;hrt werden. Als &Uuml;bergangsl&ouml;sung werde die Drohne HERON TP geleast. Die Koalition trifft damit eine Vorfestlegung auf die Anschaffung bewaffnungsf&auml;higer Drohnen. &Auml;u&szlig;erst befremdlich: Erst sp&auml;ter soll der Bundestag &#8222;<i>nach ausf&uuml;hrlicher v&ouml;lkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer W&uuml;rdigung<\/i>&#8220; (S.&nbsp;159) &uuml;ber die Beschaffung dieser Waffen entscheiden. V&ouml;lkerrechtswidrige T&ouml;tungen werden &#8222;<i>kategorisch abgelehnt, auch durch Drohnen<\/i>&#8220; (S. 161).<br \/>Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr, so der Koalitionsvertrag, w&uuml;rden &#8222;<i>stets im Rahmen eines politischen Konzepts erfolgen, das fortlaufender Evaluierung unterliegt<\/i>.&#8220; (S.&nbsp;159) Tats&auml;chlich wurde &#8211; wenn &uuml;berhaupt &#8211; nur die technische Durchf&uuml;hrung der Auslandseins&auml;tze evaluiert; ihre politische Evaluierung w&auml;re allemal sinnvoll, aber steht noch aus.<\/p>\n<p>Das Engagement in Mali werde fortgesetzt, das Mandat im Nordirak beendet und beim Afghanistan-Mandat die Zahl der Soldaten erh&ouml;ht, hei&szlig;t es im Koalitionsvertrag (S.&nbsp;159).<\/p>\n<p><i>R&uuml;stungsexporte<\/i><\/p>\n<p>Die Koalition k&uuml;ndigt den Stopp von Ausfuhrgenehmigungen f&uuml;r am Krieg im Jemen beteiligte Staaten an: &#8222;<i>Wir werden ab sofort keine Ausfuhren an L&auml;nder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;151) Allerdings sagt diese Ank&uuml;ndigung nichts aus &uuml;ber bereits genehmigte Ausfuhren, die eigentlich ebenfalls gestoppt werden m&uuml;ssten. Noch wichtiger aber w&auml;re die generelle Forderung, dass die Vorabgenehmigungen des Bundessicherheitsrates keinen Anspruch auf Erteilung einer endg&uuml;ltigen Exportgenehmigung mehr begr&uuml;nden k&ouml;nnen, wenn sich die politische Situation im Empf&auml;ngerland zwischenzeitlich deutlich &auml;ndert. Die Bundesregierung will weiterhin R&uuml;stungsexporte auch in Krisenregionen genehmigen, d.h. alle bereits genehmigten Kriegsg&uuml;ter, etwa f&uuml;r Saudi-Arabien, d&uuml;rfen bei Einhaltung bestimmter Kriterien geliefert werden.<\/p>\n<p><i>Menschenrechte, Krisenpr&auml;vention und humanit&auml;re Hilfe<\/i><\/p>\n<p>Die Koalition will die Menschenrechtsschutzmechanismen der Vereinten Nationen, der Europ&auml;ischen Union sowie des Europarates konsequent unterst&uuml;tzen, die menschenrechtliche Koh&auml;renz zwischen den einzelnen Politikfeldern verbessern und die Menschenrechtsarchitektur in Deutschland st&auml;rken (S.&nbsp;157).<\/p>\n<p>SPD und Union bekennen sich dazu, &#8222;<i>die im Jahr 2017 beschlossenen Leitlinien f&uuml;r Krisenpr&auml;vention, Konfliktbearbeitung und Friedensf&ouml;rderung als Referenzrahmen f&uuml;r Deutschlands Engagement zur Krisenverh&uuml;tung und Friedensf&ouml;rderung konsequent umzusetzen.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;158) Der Zivile Friedensdienst und das Zentrum f&uuml;r Internationale Friedenseins&auml;tze (ZIF) soll als Kompetenzzentrum f&uuml;r Friedenseins&auml;tze gest&auml;rkt werden. Mittelfristig werde angestrebt, &#8222;<i>das ZIF auch f&uuml;r Aufbau und Unterhaltung einer kurzfristig verf&uuml;gbaren zivilen Einsatzreserve zu bef&auml;higen<\/i>&#8220; (S. 158). Zudem soll der zweite Nationale Aktionsplan zur UN-Resolution 1325 f&uuml;r eine gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen in der Krisenpr&auml;vention, Konfliktbew&auml;ltigung und Friedenskonsolidierung umgesetzt werden (S.&nbsp;158).<\/p>\n<p>Das ern&uuml;chternde Fazit: Der beabsichtigte Ausbau ziviler Friedensf&ouml;rderung kann die auch von Deutschland forcierte milit&auml;rische Aufr&uuml;stung und die andauernden R&uuml;stungsexporte nicht aufwiegen. Zahlreiche friedenspolitische Absichtserkl&auml;rungen des Koalitionsvertrags k&ouml;nnen nicht dar&uuml;ber hinweg t&auml;uschen, dass sich die deutsche Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik weiterhin ma&szlig;geblich an den deutschen (Wirtschafts-)Interessen orientiert und der Bundeswehr Aufgaben &uuml;bertragen werden, die das Grundgesetz ausdr&uuml;cklich ausschlie&szlig;t.<\/p>\n<p><i>Werner Koep-Kerstin<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"innere-sicherheit-sicherer-durch-staerkeren-verfassungsschutz-und-mehr-videoueberwachung\">Innere Sicherheit: Sicherer durch st&auml;rkeren Verfas&shy;sungs&shy;schutz und mehr Video&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung?<\/span><\/h5>\n<p>Der Koalitionsvertrag schreibt die bisherige Entwicklung fort, mit dem Versprechen von &#8222;mehr Sicherheit&#8220; f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung die verfassungsrechtlichen Grenzziehungen zum Schutz vor einer &uuml;berm&auml;chtigen Staatsgewalt St&uuml;ck f&uuml;r St&uuml;ck weiter aufzuweichen. Vor dem Hintergrund der bitteren Erfahrungen aus der Geschichte Deutschlands sieht unsere Verfassungsordnung eine Dezentralisierung des Polizeiwesens vor und r&auml;umt dem Bund nur eine Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r bestimmte Sonderpolizeien ein. Auch sollen Polizeien und Geheimdienste strikt getrennt sein (Trennungsgebot) und sich im Arsenal ihrer Befugnisse unterscheiden.<\/p>\n<p>Im Koalitionsvertrag ist hingegen die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes vorgesehen. Damit wird die Vereinheitlichung des Polizeirechts forciert und die im Grundgesetz verankerte Sicherheitsarchitektur ausgeh&ouml;hlt. Es kann keine Rede davon sein, dass durch die Landespolizeigesetze &#8222;<i>Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland<\/i>&#8220; (S.&nbsp;126) geschaffen wurden, wie der Koalitionsvertrag behauptet. Das Vorhaben muss vor dem Hintergrund des neuen Bayerischen Polizeigesetzes gesehen werden, das den Sicherheitsbeh&ouml;rden weitgehende Befugnisse zugesteht und zu dem der Journalist Detlef Borchers schreibt: &#8222;<i>&Uuml;berwachungsdrohnen, DNA-Tests, Pr&auml;ventivhaft: Der Entwurf f&uuml;r Bayerns neues Polizeigesetz liest sich wie das Skript eines d&uuml;steren Science-Fiction-Films. Unter einem Innenminister Seehofer k&ouml;nnte dies bald f&uuml;r ganz Deutschland gelten.<\/i>&#8220; [8] B&uuml;rgerrechtlich l&auml;sst dies wenig Gutes erwarten.<\/p>\n<p>Au&szlig;erdem soll das &#8222;Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum&#8220; (GTAZ) von Polizeien und Geheimdiensten so weiterentwickelt werden, &#8222;<i>dass dort Informationen reibungsloser ausgetauscht<\/i>&#8220; (S. 127) und verbindliche Absprachen getroffen werden. Zu der seit Jahren erhobenen Kritik, dass es keine gesetzliche Grundlagen f&uuml;r das GTAZ und die anderen Zentren gibt und die bestehenden Gesetze eine so enge, t&auml;gliche Zusammenarbeit nicht hergeben, findet sich im Vertrag kein Wort. (Dabei hatte man sich in den Jamaika-Sondierungsgespr&auml;chen bereits auf eine gesetzliche Regelung geeinigt.)<\/p>\n<p>Weiterhin soll das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV) &#8222;<i>im Bereich der zentralen Auswertung und Analyse in Angelegenheiten des islamistischen Terrorismus sowie bei l&auml;nder&uuml;bergreifenden extremistischen Ph&auml;nomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verst&auml;rkt wahrnehmen.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;127) Damit wird das Trennungsgebot f&uuml;r Polizeien und Geheimdienste noch weiter als bisher durchl&ouml;chert. Der Verfassungsschutz des Bundes soll k&uuml;nftig offenbar eine F&uuml;hrungsrolle auch gegen&uuml;ber der Polizei &uuml;bernehmen, obwohl doch die Abwehr von Terrorismusgefahren und die Verfolgung von Straftaten in die Zust&auml;ndigkeit von BKA und L&auml;nderpolizeien f&auml;llt, w&auml;hrend die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden nur Nachrichten &uuml;ber bestimmte &#8222;Bestrebungen&#8220; sammeln und damit eine Art Fr&uuml;hwarnsystem bilden sollen.[9]<\/p>\n<p>&#8222;<i>Die Menschen sollen sich auf unseren Stra&szlig;en und Pl&auml;tzen sicher bewegen k&ouml;nnen.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;126) Deshalb, so der Koalitionsvertrag, soll die Video&uuml;berwachung von &#8222;Brennpunkten&#8220; ausgebaut und technisch verbessert werden. &#8222;<i>Intelligente Video&uuml;berwachung kann dabei eine Weiterentwicklung sein.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;127) Mit &#8222;intelligenter Video&uuml;berwachung&#8220; ist offenbar die automatische Gesichtserkennung von Passant_innen gemeint, wie sie am Berliner Bahnhof S&uuml;dkreuz derzeit erprobt wird. Eine solche Totalerfassung aller Menschen, die bestimmte Stra&szlig;en und Pl&auml;tze passieren, erm&ouml;glicht die Herstellung umfassender Bewegungsprofile und stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dass auf diese Weise die Sicherheit auf &ouml;ffentlichen Stra&szlig;en und Pl&auml;tzen erh&ouml;ht wird, ist h&ouml;chst fraglich &#8211; schlie&szlig;lich fanden auch in der Vergangenheit zahlreiche Gewaltdelikte (z.B. in U-Bahnh&ouml;fen) vor laufender Kamera statt; die abschreckende Wirkung der Video&uuml;berwachung ist also durchaus zu bezweifeln.&nbsp;<\/p>\n<p>Analog zum Ausbau der Video&uuml;berwachung zu einem Fahndungsinstrument sollen auch DNA-Daten f&uuml;r die polizeiliche Fahndung erschlossen werden. Dazu verspricht die Koalition: &#8222;<i>Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf &auml;u&szlig;erliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (&sect; 81e StPO).<\/i>&#8220; (S.&nbsp;124) Aus den von ihr gefundenen DNA-Proben darf die Polizei demn&auml;chst also T&auml;terprofile erstellen, mit denen dann wom&ouml;glich &ouml;ffentlich nach mutma&szlig;lichen T&auml;tern (oder unbeteiligten Dritten) gefahndet wird. Da Genspuren nicht nur von T&auml;tern, sondern t&auml;glich von allen Menschen unbemerkt hinterlassen werden, ist mit einer hohen Fehlerquote bei diesen Profilen zu rechnen. [10]<\/p>\n<p><i>Martin Kutscha<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"partizipation-und-engagement\">Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion und Engagement<\/span><\/h5>\n<p>Bereits in der Pr&auml;ambel des Koalitionsvertrags werden erste Signale f&uuml;r &#8222;mehr Demokratie&#8220; gesetzt. Mutig wird dort in programmatischer Weise versprochen: &#8222;<i>Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die &ouml;ffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar l&auml;sst und damit die Demokratie st&auml;rkt.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;5) Vielleicht ein beteiligungspolitischer Gru&szlig; nach Baden-W&uuml;rttemberg, das in den letzten Jahren eine enorme Vielzahl partizipationsfreundlicher Regelungen eingef&uuml;hrt hat.<br \/>Eine ganze Reihe konkreter Ma&szlig;nahmen &#8222;<i>zur St&auml;rkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft<\/i>&#8220; werden im Abschnitt &#8222;<i>St&auml;rkung der Demokratie und Extremismuspr&auml;vention<\/i>&#8220; (S.&nbsp;119) aufgef&uuml;hrt:<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) Absicherung und Ausbau der bestehenden Programme zur Demokratief&ouml;rderung und Extremismuspr&auml;vention, &#8222;<i>gegen Rechtsextremismus, gegen Linksextremismus, gegen Antisemitismus, gegen Islamismus und Salafismus<\/i>.&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) St&auml;rkung der politischen und kulturellen Bildung. Zudem soll das &#8222;Forum Recht&#8220; mit Sitz in Karlsruhe unterst&uuml;tzt werden. Jenes soll &#8222;<i>den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil unseres Zusammenlebens n&auml;herzubringen.<\/i>&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; c) F&uuml;r das Jahr 2019 werden Feierlichkeiten und Gedenkveranstaltungen aus Anlass von 100 Jahren Demokratie in Deutschland, 100 Jahren Frauenwahlrecht, 70 Jahren Grundgesetz und 30 Jahren friedliche Revolution angek&uuml;ndigt.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; d) Neben verschiedenen Ma&szlig;nahmen zur Extremismuspr&auml;vention und der Umsetzung von Erkenntnissen aus den NSU-Untersuchungsaussch&uuml;ssen werden die Einsetzung eines\/einer &#8222;<i>Beauftragten f&uuml;r j&uuml;disches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus<\/i>&#8220; sowie einer Expertenkommission zum Thema Antiziganismus versprochen.<\/p>\n<p>Ausdr&uuml;cklich benennt der Vertrag Vorhaben zur St&auml;rkung der B&uuml;rgerbeteiligung bis hin zur m&ouml;glichen Einf&uuml;hrung von Elementen direkter Demokratie auf Bundesebene. F&uuml;r die Einf&uuml;hrung bundesweiter Volksentscheide (und ggf. eine &Auml;nderung des Grundgesetzes) hatte ein B&uuml;ndnis von &uuml;ber 30&nbsp;Nichtregierungsorganisationen, initiiert von Mehr Demokratie, w&auml;hrend der Verhandlungen aktiv geworben. Im Vertrag ist daraus eine Expertenkommission geworden, &#8222;<i>&#8230; die Vorschl&auml;ge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bew&auml;hrte parlamentarisch-repr&auml;sentative Demokratie durch weitere Elemente der B&uuml;rgerbeteiligung und direkter Demokratie erg&auml;nzt werden kann. Zudem sollen Vorschl&auml;ge zur St&auml;rkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.<\/i>&#8220; (S.&nbsp;164) Aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht gilt es, dieses Gelegenheitsfenster zu nutzen und die Arbeit der Kommission kritisch zu begleiten.<\/p>\n<p>In engagementpolitischer Hinsicht verspricht der Koalitionsvertrag einiges, wenn auch zumeist noch im Konjunktiv formuliert. Der Abschnitt &#8222;<i>St&auml;rkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts<\/i>&#8220; (S.&nbsp;117ff.) versammelt eine ganze Reihe von Absichtserkl&auml;rungen, die mit bestehenden Forderungen der organisierten Zivilgesellschaft korrespondieren: Entb&uuml;rokratisierung der bestehenden Normen, St&auml;rkung der digitalen Kompetenzen sowie das Angebot konkreter Hilfen f&uuml;r die Organisationsentwicklung, die bei vielen Verb&auml;nden, Vereinen und Stiftungen &uuml;berf&auml;llig ist. Die Umsetzung soll durch eine zu gr&uuml;ndende &#8222;Service-Agentur&#8220; oder auch durch eine (bereits in der vorherigen Legislaturperiode diskutierte) bundesweite Ehrenamtsstiftung erfolgen.<\/p>\n<p>Der rechtliche Rahmen f&uuml;r die ehrenamtliche Bet&auml;tigung und f&uuml;r ein soziales Unternehmertum soll verbessert werden (S.&nbsp;118). Modernisiert werden soll insbesondere auch das Gemeinn&uuml;tzigkeitsrecht. Hierzu werden konkrete Verbesserungen im Vereinsrecht benannt, die infolge der Rechtsprechung des BGH zur Eintragungsf&auml;higkeit von Vereinen mit wirtschaftlichem Gesch&auml;ftsbetrieb erforderlich sind. Zudem soll das Stiftungsrecht nach den Vorschl&auml;gen einer Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe aktualisiert werden. Abzuwarten bleibt, ob hierbei auch die Forderungen der von der HU unterst&uuml;tzten &#8222;<i>Allianz Rechtssicherheit f&uuml;r politische Willensbildung<\/i>&#8220; umgesetzt werden. Diese von &uuml;ber 80 Vereinen und Stiftungen unterst&uuml;tzte Initiative gr&uuml;ndete sich nach der erfolgten Aberkennung der Gemeinn&uuml;tzigkeit mehrerer Initiativen (darunter Attac) wegen deren (vermeintlich) allgemeinpolitischer Ausrichtung. Die Allianz hat mittlerweile konkrete Forderungen zur &Auml;nderung der Abgabenordnung sowie zum grunds&auml;tzlichen Reformbedarf des Gemeinn&uuml;tzigkeitsrechts formuliert.[11] Ob die von der Koalition vorgesehenen &Auml;nderungen jedoch &uuml;ber die punktuelle Erweiterung der Liste gemeinn&uuml;tziger Vereinszwecke (angek&uuml;ndigt: der Betrieb offener WLan-Netze soll anerkannt werden) hinausgeht, ist fraglich.<\/p>\n<p>Weitere Festlegungen im Koalitionsvertrag betreffen den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes (&#8222;BuFDi&#8220;) und der Jugendfreiwilligendienste (S.&nbsp;118) sowie die Unterst&uuml;tzung neuer gemeinn&uuml;tziger Organisationen &#8222;<i>mit innovativen und sozialen Ideen und nachweislichem gesellschaftlichen, &ouml;kologischem oder wirtschaftlichem Nutzen in ihrer Start- und Wachstumsphase<\/i>&#8220;. Vorgesehen sind auch die Einf&uuml;hrung eines &#8222;digitalen Bundesfreiwilligendienstes&#8220;, um computeraffine Talente f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige Organisationen zu gewinnen (S.&nbsp;48) und die Erweiterung des Bundesfreiwilligendiensts und der Jugendfreiwilligendienste im Sinn eines inklusiven Zugangs. Die weitere Entwicklung des BuFDi sollte jedoch kritisch begleitet werden, da dieser auch mit arbeitsmarktpolitisch finanzierten Besch&auml;ftigungsformen und der &#8222;Hartz IV&#8220;-Sicherungssystemen konkurriert.<\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag verspricht eine bessere F&ouml;rderung von Ehrenamtlichen durch steuerliche Entlastung (die in erster Linie Berufst&auml;tigen zu Gute kommen d&uuml;rfte) sowie die gezielte F&ouml;rderung zus&auml;tzlicher hauptamtlicher Personen in den Engagement-Organisationen, nicht zuletzt um die freiwillig Engagierten zu entlasten (&#8222;Ehrenamt braucht Hauptamt&#8220;, ebd.). Mit ihrer F&ouml;rderung des ehrenamtlichen Engagements will die Koalition auch der Einsamkeit in allen Altersgruppen vorbeugen. Vorbild dieser Neuetikettierung d&uuml;rfte die Einrichtung einer Ministeriumsstelle gegen Einsamkeit in der britischen Regierung sein, die von mehreren Seiten (u.a. von Karl Lauterbach) in die Sondierungsgespr&auml;che eingebracht wurde: &#8222;<i>Angesichts einer zunehmend individualisierten, mobilen und digitalen Gesellschaft werden wir Strategien und Konzepte entwickeln, die Einsamkeit in allen Altersgruppen vorbeugen und Vereinsamung bek&auml;mpfen.<\/i>&#8220; (ebd.)<\/p>\n<p><i>Tobias Baur<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"kirchliche-partner-des-staates-oder-amt-fuer-religion\">Kirchliche Partner des Staates oder Amt f&uuml;r Religion?<\/span><\/h5>\n<p>Kirchen und Religionsgemeinschaften sind &#8222;Partner des Staates&#8220;. Au&szlig;erdem wird ein &#8222;<i>Beauftragter der Bundesregierung f&uuml;r weltweite Religionsfreiheit<\/i>&#8220; eingesetzt. Das sind die zentralen Aussagen im Koalitionsvertrag zu religions- und weltanschaulichen Fragen. Dass dar&uuml;ber hinaus &#8222;<i>die Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften<\/i>&#8220; verst&auml;rkt werden soll, weil diese &#8222;<i>wichtige St&uuml;tzen im Bildungs- und Sozialwesen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit Krankenh&auml;usern und Pflegeeinrichtungen<\/i>&#8220; (S.&nbsp;118) seien, deutet darauf hin, dass alles beim Alten bleibt. Das Trennungsgebot des Grundgesetzes wird weiterhin missachtet, die christlichen Tr&auml;ger behalten ihre Monopolstellung auf dem Wohlfahrtsmarkt und k&ouml;nnen auch in Zukunft die konfessionelle Bindung ihrer Mitarbeiter_innen verlangen, weil das kirchliche Sonderarbeitsrecht nicht angetastet wird. Kein Wort verlieren die Koalition&auml;re zur Abl&ouml;sungen der Staatsleistungen an die Kirchen (angek&uuml;ndigt wird nur die Anpassung &#8211; sprich: Anhebung &#8211; der Leistungen an die j&uuml;dischen Gemeinden), zur notwendigen Entwicklung des Staatskirchenrechts zu einem umfassenderen Religionsverfassungsrecht oder zum Schutz der Nichtgl&auml;ubigen in der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>Die Einsetzung eines &#8222;Beauftragten der Bundesregierung f&uuml;r weltweite Religionsfreiheit&#8220; und dessen zweij&auml;hrlichem Bericht zur Lage der Religionsfreiheit in der ganzen Welt mag angesichts der Verfolgung von zum Beispiel der Rohingya in Myanmar oder der koptischen Christen in &Auml;gypten ein au&szlig;enpolitisches Signal sein. Warum es aber unbedingt ein &#8222;Amt f&uuml;r Beten&#8220; (Christian Rath) braucht, ist nicht nachvollziehbar, denn weder f&uuml;r das Ausland noch f&uuml;r Deutschland l&auml;sst sich nachvollziehbar erkl&auml;ren, warum Einschr&auml;nkungen der Religionsfreiheit eine h&ouml;here Aufmerksamkeit gezollt werden soll als anderen Menschenrechtsverletzungen (etwa durch Krieg, Umweltverschmutzung oder Landraub). Selbst die Kirchen stehen einem solchen Beauftragten f&uuml;r &#8222;verfolgte Christen&#8220; skeptisch bis ablehnend gegen&uuml;ber; mit gutem Grund, denn der Schwerpunkt der weltweiten Menschenrechtsverletzungen liegt keineswegs im Bereich der Religionsfreiheit, sondern eher in r&uuml;cksichtslosen Milit&auml;roperationen gegen Zivilist_innen oder nicht eingehaltenen Arbeits- und Sozialstandards.<\/p>\n<p>Positiv zu werten ist immerhin, dass die Bundesregierung Antisemitismus entschieden bek&auml;mpfen und anti-islamischen Stimmungen entgegentreten will. Neben den bestehenden Pr&auml;ventionsprogrammen soll daf&uuml;r ein_e Beauftragte_r der Bundesregierung f&uuml;r j&uuml;disches Leben in Deutschland und f&uuml;r den Kampf gegen Antisemitismus eingerichtet werden.<\/p>\n<p><i>Kirsten Wiese<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"zuwanderung-und-integration-geschenkpaket-fuer-populisten\">Zuwanderung und Integra&shy;tion: Geschenk&shy;paket f&uuml;r Populisten<\/span><\/h5>\n<p>Ein weltoffenes und menschenrechtssch&uuml;tzendes Deutschland ist es nicht, was der Koalitionsvertrag unter der &Uuml;berschrift &#8222;<i>Zuwanderung steuern &#8211; Integration fordern und unterst&uuml;tzen<\/i>&#8220; f&uuml;r die Zukunft der Bundesrepublik vorsieht. Stattdessen beinhaltet der Vertrag massive rechtliche Versch&auml;rfungen im Bereich des Ausl&auml;nderrechts, von denen hier nur einzelne beleuchtet werden k&ouml;nnen. Einige der Versch&auml;rfungen d&uuml;rften durchaus verfassungswidrig sein.<\/p>\n<p>Zu Letzterem geh&ouml;rt insbesondere die weitere Aussetzung des Familiennachzugs f&uuml;r Familienangeh&ouml;rige von subsidi&auml;r Schutzberechtigten und die ab dem 1. August 2018 vorgesehene Beschr&auml;nkung des Familiennachzugs f&uuml;r diese Gruppe auf 1000 Menschen pro Monat. Mit der Verl&auml;ngerung der Aussetzung des Familiennachzug f&uuml;r subsidi&auml;r Schutzberechtigte &#8211; also f&uuml;r Menschen, die zwar, anders als anerkannte Fl&uuml;chtlinge, keine individuelle Verfolgungsgeschichte haben, aber denen im Herkunftsland insbesondere Folter und Gewalt droht &#8211; wird die Einschr&auml;nkung der im Grundgesetz und der EMRK verankerten Pflicht zum Schutz der Familie (Art.&nbsp;6 Abs.&nbsp;1 GG und Art.&nbsp;8 EMRK) zeitlich ausgeweitet und im Hinblick auf unbegleitete minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge auch Art.&nbsp;3 der UN-Kinderrechtskonvention weiter beeintr&auml;chtigt. Zudem tritt die Verl&auml;ngerung die Hoffnungen der vielen von ihren Familien getrenntlebenden Syrer und anderen Staatsangeh&ouml;rigen, die seit zwei Jahren auf das Ende der Aussetzung des Familiennachzuges warten mit F&uuml;&szlig;en und wird viele Menschen weiter in die Verzweiflung treiben.<\/p>\n<p>Nichts anderes gilt f&uuml;r die ab August 2018 vorgesehene Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen pro Monat. Diese Obergrenze missachtet die bereits 1987 vom Bundesverfassungsgericht ge&auml;u&szlig;erten Bedenken gegen eine Kontingentierung des Familiennachzugs, da eine Behandlung von Nachzugswilligen nach dem &#8222;Warteschlangenprinzip&#8220; eine Ber&uuml;cksichtigung von Umst&auml;nden des Einzelfalls nicht gew&auml;hrleiste und daher unangemessen sei.[12] Nicht zuletzt d&uuml;rfte eine Kontingentierung auch mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz unvereinbar sein.<\/p>\n<p>Nicht weniger bedenklich ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsl&auml;nder um Algerien, Tunesien und Marokko sowie &#8222;<i>allen weiteren Staaten mit einer regelm&auml;&szlig;igen Anerkennungsquote unter 5 Prozent<\/i>&#8220;. Damit erh&ouml;ht der Koalitionsvertrag bedauernswerterweise die Anzahl der Asylsuchenden, bei denen de facto keine Einzelfallpr&uuml;fung mehr stattfindet, sondern faktisch die Herkunft und nicht die Verfolgungsgeschichte &uuml;ber das Bleiberecht entscheidet. Zugleich werden ihre Rechtsschutzm&ouml;glichkeiten gegen ablehnende Entscheidungen stark eingeschr&auml;nkt. Verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt hierbei die automatische Einbeziehung von Staaten mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent, denn den vom BVerfG aufgestellten Kriterien f&uuml;r die Bestimmung von sichereren Herkunftsstaaten wird eine solche Quote nicht gerecht. Sie missachtet, dass nach der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nur solche Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden d&uuml;rfen, in denen landesweit und f&uuml;r alle Personen- und Bev&ouml;lkerungsgruppen Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht und bei denen sich der Gesetzgeber anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verh&auml;ltnissen aus einer Vielzahl von einzelnen Faktoren ein Gesamturteil &uuml;ber die f&uuml;r politische Verfolgung bedeutsamen Verh&auml;ltnisse in dem jeweiligen Staat gebildet hat.[13]<\/p>\n<p>Bedenken bereitet dar&uuml;ber hinaus die im Koalitionsvertrag festgelegte Zuwanderungszahl von maximal 180.000 bis 220.000 Menschen pro Jahr. Ob es sich bei diesen Zahlen um eine verfassungswidrige Obergrenze oder einen Richtwert handelt, die mit Hilfe verschiedener im Koalitionsvertrag aufgef&uuml;hrter Ma&szlig;nahmen erreicht werden soll, l&auml;sst der Text mit seinen gummiartigen Formulierungen bewusst offen. So oder so l&auml;sst eine im Vorfeld festgelegte Zuwanderungszahl jedoch nichts Gutes und erst recht keine an den individuellen Bed&uuml;rfnissen von Schutzbed&uuml;rftigen ausgerichtete menschenrechtsgesteuerte Politik erwarten. Zwar soll die vorgesehene Anzahl Menschen mit einem Anspruch auf einen Asyl- oder Fl&uuml;chtlingsstatus und Erwerbsmigranten nicht erfassen; erfasst werden jedoch u.a. Kriegsfl&uuml;chtlinge, vor&uuml;bergehend Schutzberechtigte, Familiennachz&uuml;gler sowie Gefl&uuml;chtete, die &uuml;ber Relocation-Verfahren oder Resettlement-Programme nach Deutschland kommen. Auch bei Kriegsfl&uuml;chtlingen und vor&uuml;bergehend Schutzberechtigten bestehen jedoch nationale und internationale menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz des Lebens und der k&ouml;rperlichen Unversehrtheit dieser Menschen sowie zum Schutz&nbsp; vor Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. Eine im Vorfeld festgelegte Zahl von Zuwanderern &#8211; sei sie Obergrenze oder nicht &#8211; wird diesen Verpflichtungen nicht gerecht.<\/p>\n<p>Die in der &Uuml;berschrift eigentlich versprochene Integration gef&auml;hrden die geplanten zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und R&uuml;ckf&uuml;hrungseinrichtungen (sog. AnKER-Zentren). In ihnen sollen Asylsuchende bis zu 18 Monate untergebracht werden und &#8222;<i>BAMF, BA, Jugend&auml;mter, Justiz und Ausl&auml;nderbeh&ouml;rden und andere Hand in Hand arbeiten<\/i>&#8220;. Die hierdurch beabsichtigte Beschleunigung des Verfahrens w&auml;re auch f&uuml;r die Betroffenen eine begr&uuml;&szlig;enswerte Verbesserung. Es stellt sich jedoch die Frage, wie in solch abgeschotteten Einrichtungen, in denen das Bundesamt f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge (= Beklagter im gerichtlichen Asylstreit) und die Verwaltungsgerichte &#8222;Hand in Hand arbeiten&#8220;, ein faires und unabh&auml;ngiges Verfahren sowie ein umfassender Zugang zu Asylberatung und rechtlichem Beistand (auch w&auml;hrend des Verwaltungsverfahrens) hinreichend gew&auml;hrleistet werden sollen. Zudem besteht zu bef&uuml;rchten, dass die Isolierung der in den AnKER-Zentren Untergebrachten nicht nur deren Integration erschwert, sondern die vielfach traumatisierten Menschen in depressive Zust&auml;nde wirft. Entsprechendes gilt f&uuml;r die von der Koalition angestrebte Durchf&uuml;hrung der Asylverfahren in gemeinsamen Einrichtungen an den Au&szlig;engrenzen der EU.<\/p>\n<p>Weitere Versch&auml;rfungen sind im Bereich der Abschiebungen vorgesehen. So sollen nicht nur die Voraussetzungen f&uuml;r Abschiebungen, sondern auch diejenigen f&uuml;r die Abschiebehaft und den Ausreisegewahrsam abgesenkt werden. Zudem soll das Ausl&auml;nderzentralregister (AZR), das eines der umfangreichsten automatisierten Register der &ouml;ffentlichen Verwaltung in Deutschland ist (u.a. sind Fingerabdr&uuml;cke enthalten) und auf welches bereits jetzt zahlreiche Beh&ouml;rden Zugriff haben, zu einem zentralen Ausl&auml;nderdateisystem ausgebaut werden. Damit w&uuml;rde sich der diskriminierende Charakter dieser ausschlie&szlig;lich f&uuml;r nichtdeutsche B&uuml;rger_innen vorbehaltenen Datei (f&uuml;r den das AZR bereits im Jahr 2000 den Big Brother Award erhielt) noch einmal versch&auml;rfen. Auch beim Schutz der europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen will die Koalition aufr&uuml;sten: Die Grenzschutzagentur Frontex soll zu einer &#8222;echten Grenzschutzpolizei&#8220; weiterentwickelt werden.<\/p>\n<p><i>Anja Heinrich<\/i><\/p>\n<p><b>Anmerkungen<\/b><\/p>\n<p>1 Spiegel Online (2018): Horst Seehofer k&uuml;ndigt &#8222;Masterplan f&uuml;r Abschiebung&#8220; an, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/horst-seehofer-kuendigt-masterplan-fuer-abschiebung-an-a-1197502.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/horst-seehofer-kuendigt-masterplan-fuer-abschiebung-an-a-1197502.html<\/a><\/p>\n<p>2 Thomas Vitzthum, welt.de (2018): Dorothee B&auml;r: &#8222;Facebook wird zu einem Seniorennetzwerk&#8220;, <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article174401539\/Dorothee-Baer-Facebook-wird-zu-einem-Seniorennetzwerk.html?__twitter_impression=true&amp;wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_twitter\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article174401539\/Dorothee-Baer-Facebook-wird-zu-einem<\/a>-Seniorennetzwerk.html?wtrid=socialmedia.socialflow&#8230;.socialflow_twitter&amp;__twitter_impression=true<\/p>\n<p>3 Obwohl der Begriff der &#8222;Souver&auml;nit&auml;t&#8220; etwas ganz anderes erwarten lassen k&ouml;nnte. Sollen Nutzer_innen tats&auml;chlich Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber ihre Daten bekommen, m&uuml;ssten m&ouml;glicherweise alle datengetriebenen<br \/>Gesch&auml;ftsmodelle sofort verboten werden, basieren sie doch gerade darauf, dass sie auf die Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber ihre Daten verzichten.<\/p>\n<p>4 So beim Entwurf eines Gesetz zur Einf&uuml;hrung beschleunigter Asylverfahren, den das BMI am 1. Februar 2016 um 11 Uhr an die Verb&auml;nde schickte, die Stellungnahmen f&uuml;r den gleichen Tag bis<br \/>20 Uhr anforderte und das Kabinett den Entwurf am Morgen des 3. Februars verabschiedete.<\/p>\n<p>5 Pointiert zum Kernziel des Datenschutzes Martin Rost (2017): Bob, es ist Bob! FIfF-Kommunikation 4\/2017, S. 63-66<\/p>\n<p>6 S. <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/17\/042\/1704230.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/17\/042\/1704230.pdf<\/a><\/p>\n<p>7 Stefan Krempl (2011): Scharfe Kritik am geplanten Arbeitnehmerdatenschutz, <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Scharfe-Kritik-im-Bundestag-am-geplanten-Arbeitnehmerdatenschutz-1199341.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Scharfe-Kritik-im-Bundestag-am-geplanten-Arbeitnehmerdatenschutz-1199341.html<\/a><\/p>\n<p>8 Detlef Bochers (2018): Minority Report. Wie Bayerns Polizei den Datenschutz aushebelt. c&#8216;t 6\/2018, S. 34-35<\/p>\n<p>9 Vgl. im Einzelnen die Beitr&auml;ge von Roggan und Kutscha in vorg&auml;nge Nr. 215 (3\/2016).<\/p>\n<p>10 Zu den datenschutzrechtlichen Problemen der erweiterten DNA-Analyse siehe Thilo Weichert: Genetische Forensik und Datenschutz, in: vorg&auml;nge Nr. 218 (Heft 2\/2017), S. 123-134.<\/p>\n<p>11 S. <a href=\"https:\/\/www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de\/forderungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de\/forderungen\/<\/a><\/p>\n<p>12 BVerfGE 76, 1\/ 65.<\/p>\n<p>13 BVerfG, 14.05.1996, 2 BvR 1507\/93, 1508\/93.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[267],"publikationen":[1090],"class_list":["post-10596","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-bundesvorstand-der-humanistischen-union","publikationen-221-222"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Aufbruch oder weiter so? - Eine b\u00fcrgerrechtliche Bewertung des 2018er Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/221-222\/publikation\/aufbruch-oder-weiter-so-eine-buergerrechtliche-bewertung-des-2018er-koalitionsvertrags-von-cdu-cs\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Aufbruch oder weiter so? - Eine b\u00fcrgerrechtliche Bewertung des 2018er Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg&auml;nge Nr. 221\/222 (1-2\/2018), S. 129-142 Am 7. 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