{"id":10844,"date":"2017-11-10T10:10:00","date_gmt":"2017-11-10T09:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/editorial-54\/"},"modified":"2017-11-10T12:00:00","modified_gmt":"2017-11-10T11:00:00","slug":"editorial-54","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/219\/publikation\/editorial-54\/","title":{"rendered":"Editorial"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg\u00e4nge Nr. 219 (3\/2017), S. 1-4<\/p>\n<p>Vor wenigen Wochen fand die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Nach dem deutlichen Einzug der AfD in das Parlament und den dramatischen Verlusten der SPD sa\u00df der Schock bei vielen tief, der Gap zwischen Parlament und Parteien sowie Teilen des Wahlvolks war nicht zu \u00fcbersehen. Offenbar haben sich der politische Diskurs einerseits und die pers\u00f6nlichen Befindlichkeiten vieler B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger andererseits voneinander entfernt. Eine rationale Basis dieser Entfremdung ist die Erfahrung, dass Themen und Anliegen einkommensschw\u00e4cherer Gruppen im politischen Diskurs wie in der Gesetzgebung schlechtere Durchsetzungschancen haben als die Interessen der Besserverdienenden. Diese sogenannte selektive Responsivit\u00e4t der deutschen Politik wird von neueren politikwissenschaftlichen Forschungen best\u00e4tigt. (1) H\u00f6chste Zeit also, sich mit der sozialen Frage zu befassen. Die aktuellen vorg\u00e4nge untersuchen deshalb, wie es um die Anerkennung, die Reichweite und die Durchsetzung sozialer Rechtsanspr\u00fcche heute in Deutschland bestellt ist.<\/p>\n<p>Den Themenschwerpunkt er\u00f6ffnet Martin Kutscha mit einem Beitrag, der gleich zur Kardinalfrage f\u00fchrt: Braucht es \u00fcberhaupt soziale Grund- und Menschenrechte, oder reichen nicht die politisch-freiheitlichen Garantien unserer Verfassung aus? Auch wenn diese Frage immer wieder einmal aufgeworfen wird &#150; wie j\u00fcngst von der Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer (2) &#150;, f\u00fcr Kutscha ist sie sowohl f\u00fcr das Grundgesetz, mehr aber noch im menschenrechtlichen Rahmen der UN klar entschieden: Um Freiheitsrechte effektiv wahrnehmen zu k\u00f6nnen, bedarf es einer hinreichenden Gew\u00e4hrleistung ihrer sozialen Voraussetzungen. Oder konkret: Die Freiheit der Berufswahl und -aus\u00fcbung bleibt ein leeres Versprechen, wenn der Bildungszugang f\u00fcr bestimmte soziale Gruppen faktisch versperrt ist. <br \/>Doch welche Bedeutung haben soziale Grund- und Menschenrechte heute? Kutscha zeigt anhand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wie nachl\u00e4ssig auch heute noch deutsche Obergerichte mit sozialen Menschenrechtsnormen umgehen, die sie gegen ihren Wortlaut auslegen. Den Einwand, dass soziale Menschenrechte lediglich programmatische (leere) Versprechen seien, l\u00e4sst Kutscha nicht gelten: Auch manche politischen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes &#150; etwa das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10) &#150; seien heute eher programmatisch zu verstehen und w\u00fcrden kaum noch substanziellen Schutz bieten. Ebenso wenig k\u00f6nne heute noch vertreten werden, dass Grundrechte nur als Abwehrrechte (gegen den Staat) funktionieren. F\u00fcr den Schutz des (ungeborenen) Lebens, die informationelle Selbstbestimmung und andere Rechte werde l\u00e4ngst anerkannt, dass es auch einen Leistungsanspruch gegen\u00fcber dem Staat gebe und dieser Gew\u00e4hrleistungspflichten habe. Kutscha erl\u00e4utert, welche verfassungsrechtlichen und rechtsdogmatischen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Gleichwertigkeit sozialer wie politischer Grund- und Menschenrechte sprechen.<\/p>\n<p>Die folgenden beiden Beitr\u00e4ge stellen die sozialen Menschenrechte im internationalen Gef\u00fcge vor: <i>Michael Krennerich <\/i>skizziert den aktuellen v\u00f6lkerrechtlichen Entwicklungsstand der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen (wsk-) Rechte. Er geht hierbei vor allem auf die zunehmende Ausgestaltung und Profilbildung dieser Rechte durch verschiedene UN-Gremien und Sonderberichterstatter_innen ein, die verschiedene Dimensionen der Rechtsanspr\u00fcche zur Entfaltung brachten (Schutz &#150; Achtung &#150; Gew\u00e4hrleistung) und zugleich die wichtige Unterscheidung zwischen unmittelbar und absolut einzuhaltenden bzw. geltenden Mindestanspr\u00fcchen (&#132;minimum core obligations&#147;) sowie der mittelfristig, je nach verf\u00fcgbaren wirtschaftlichen Ressourcen zu erf\u00fcllenden Rechtsanspr\u00fcche einf\u00fchrten. Diese Ausdifferenzierung der wsk-Rechte m\u00fcndete schlie\u00dflich im Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt (2008), das einen wichtigen Meilenstein f\u00fcr die Justiziablit\u00e4t, d.h. die Einklagbarkeit dieser Rechte darstellte. Mit den &#132;Gr\u00fcnden&#147;, warum die deutsche Bundesregierung dieses Protokoll bisher immer noch nicht unterzeichnet hat &#150; setzt sich Krennerich ausf\u00fchrlich auseinander.<\/p>\n<p>Der Beitrag von <i>Claudia Mahler <\/i>zeigt, welche Unterschiede in der Anerkennung und Durchsetzbarkeit von politischen und sozialen Rechten es bereits bei der Verabschiedung bzw. Inkraftsetzung von Zivil- und Sozialpakt gab. So existierte f\u00fcr die im Zivilpakt verankerten Rechte von Beginn an ein Individualbeschwerdeverfahren, die Rechte waren also von der\/dem Einzelnen einklagbar. Dass sich die wsk-Rechte dennoch &#150; auch in Deutschland &#150; zunehmend durchsetzen, liegt nicht zuletzt am Staatenberichtsverfahren, mit dem der UN-Sozialausschuss regelm\u00e4\u00dfig die Umsetzung des Sozialpakts in den einzelnen Staaten \u00fcberpr\u00fcft. Mahler schildert den Ablauf dieses Verfahrens, das f\u00fcr die deutsche politische Debatte um die wsk-Rechte eine bedeutende Rolle spielt.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wechseln wir die Perspektive ins Inland. Die n\u00e4chsten vier Beitr\u00e4ge befassen sich mit dem Stand der Verwirklichung sozialer Rechte in Deutschland &#150; zumindest einigen Aspekten davon. <i>Tobias Baur<\/i> gibt einen \u00dcberblick \u00fcber den aktuell f\u00fcnften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Er stellt Befunde zur relativen Armut in Deutschland und dem Armutsrisiko f\u00fcr verschiedene soziale Gruppen vor, ebenso die Ergebnisse der Erhebungen zur Verteilung von Einkommen und Verm\u00f6gen. Alle Ergebnisse dieses Berichts sind jedoch mit Vorsicht zu genie\u00dfen &#150; nicht nur, weil im Rahmen der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien zahlreiche \u00c4nderungen (Abschw\u00e4chungen) in den Befunden vorgenommen wurden, sondern auch, weil einige besonders einkommensschwache Gruppen systematisch ausgeklammert bleiben (etwa: Pflegebed\u00fcrftige, Studierende oder Gefl\u00fcchtete). Dennoch l\u00e4sst sich ein Befund des Berichts nicht wegdiskutieren: Die ungleiche Verteilung der Verm\u00f6gen hat in Deutschland in den letzten Jahren zugenommen, die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer gr\u00f6\u00dfer.<br \/>Wie das im Alltag von Hartz IV-Bezieher_innen aussieht, schildern <i>Thilo Broschell <\/i>und <i>Joachim Maiworm <\/i>von der Berliner Initiative Teilhabe e.V. Ihr Beitrag konzentriert sich auf die Auswirkungen, die der Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld auf die Wohnsituation der Betroffenen haben und welche Erfahrungen die Betroffenen mit Jobcentern machen.<\/p>\n<p>Der Sicht von unten stellen wir einen Beitrag gegen\u00fcber, der gewisserma\u00dfen von oben auf m\u00f6gliche Eigendynamiken und kontrafaktische Wirkungen des Sozialstaates schaut. <i>Thomas Flint<\/i>, Richter am Bundessozialgericht, stellt die provokante These auf, dass die zunehmende sozialstaatliche Absicherung gesellschaftlicher Risiken zu immer mehr Unzufriedenheit bei den Betroffenen f\u00fchre &#150; weil mit ihr eine immer gr\u00f6\u00dfere Anspruchshaltung gegen\u00fcber dem Staat einhergehe. Die Auseinandersetzung um sozialpolitische Leistungen und Standards erzeuge tendenziell den Eindruck, dass &#132;es nie genug&#147; sei &#150; und vergr\u00f6\u00dfere damit die Abh\u00e4ngigkeit vom staatlichen Sozialsystem, sprich die Unfreiheit der Empf\u00e4nger_innen der Transferleistungen. Flint pl\u00e4diert daf\u00fcr, der zunehmenden Entm\u00fcndigung durch den immer st\u00e4rker beanspruchten Sozialstaat mit einer Beschr\u00e4nkung auf basale Risiken zu begegnen.<\/p>\n<p>Die These Flints wird von <i>John Philipp Thurn<\/i>, Richter am Berliner Sozialgericht, stark in Zweifel gezogen. Zun\u00e4chst weist er darauf hin, dass man die (zunehmende) Entt\u00e4uschung bzw. Frustration der Beteiligten nicht automatisch auf deren gestiegene Anspr\u00fcche zur\u00fcckf\u00fchren k\u00f6nne: F\u00fcr Flints These einer Spirale steigender sozialstaatlicher Anspr\u00fcche gebe es derzeit kaum empirische Belege &#150; denn bis auf die 1995 neu eingef\u00fchrte Pflegeversicherung sinke das Leistungsniveau in allen anderen Sozialsystemen seit Jahrzehnten. Thurn macht jedoch eine ganze Reihe unbefriedigender Zust\u00e4nde im deutschen Sozialsystem aus &#150; nicht zuletzt das kaum noch zu durchdringende Sozialrecht &#150;, die zur Frustration aller Beteiligten beitragen.<\/p>\n<p>Mit dem Reformbedarf des deutschen Sozialsystems befasst sich auch der n\u00e4chste Beitrag von <i>Christoph Butterwegge<\/i>, der sich kritisch mit der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) besch\u00e4ftigt. Diese Idee findet bei Betroffenen wie Wirtschaftsvertretern viel Zustimmung, verhei\u00dft sie doch eine scheinbar einfache Alternative zur sozialstaatlichen B\u00fcrokratie: Jede\/jeder erh\u00e4lt die gleiche staatliche Grundsicherung, alle bisherigen Pr\u00fcfungen auf Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse k\u00f6nnen entfallen. Butterwegge zeigt, dass dieses Modell allenfalls zur Bek\u00e4mpfung absoluter Armut in Entwicklungsl\u00e4ndern taugen w\u00fcrde, die relative Armut in reichen Industrienationen wie Deutschland dagegen w\u00fcrde verfestigt, die Ungleichheit sogar noch zunehmen, denn f\u00fcr alle Menschen mit sog. Sonderbedarfen\u00a0 (z.B. chronisch Kranke, Pflegebed\u00fcrftige, Behinderte &#133;) k\u00e4me das BGE einer drastischen Senkung der bisherigen, bedarfsorientierten Sozialleistungen gleich. F\u00fcr Butterwegge f\u00fchrt deshalb kein Weg an einer einzelfallorientierten Sozialpolitik vorbei, denn mehr Gerechtigkeit lasse sich nur erreichen, indem Ungleiches auch ungleich behandelt werde und eine substanzielle Umverteilung der Verm\u00f6gen in Angriff genommen werde.<\/p>\n<p>Inwiefern Wirtschaftsunternehmen f\u00fcr die Durchsetzung von wsk-Rechten in Anspruch genommen werden (k\u00f6nnten), beschreibt <i>Sarah Lincoln<\/i>. Sie stellt daf\u00fcr die 2011 von der UN verabschiedeten Leitlinien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte vor. Die Leitlinien formulieren Minimalanforderungen daf\u00fcr, wie wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverst\u00f6\u00dfe untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden k\u00f6nnen. Dazu geben sie Empfehlungen, welche Vorkehrungen und Regelungen Staaten treffen sollen, damit die auf ihrem Staatsgebiet ans\u00e4ssigen oder dort t\u00e4tig werdenden Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards in ihrer Produktion verpflichtet und f\u00fcr etwaige Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden k\u00f6nnen. Zur Umsetzung der Leitlinien in Deutschland verabschiedete die Bundesregierung im Dezember 2016 einen nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der nach Einsch\u00e4tzung vieler NGOs weit hinter den Erwartungen zur\u00fcckblieb. Lincoln fasst die Kritik an der mangelnden Reichweite und Verbindlichkeit des Aktionsplans zusammen.<\/p>\n<p>Zum Abschluss des Themenschwerpunkts geht <i>Kirsten Wiese<\/i> darauf ein, welchen Einfluss staatliche Stellen auf menschenrechtskonforme Produktions- und Arbeitsbedingungen haben. Ein zentraler Hebel sind f\u00fcr Wiese die vielerorts bereits existierenden Beschaffungsrichtlinien der \u00f6ffentlichen Hand, die es entsprechend auszubauen gelte. Mit ihnen kann der Staat als Kunde die Hersteller auf die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards verpflichten. Welche v\u00f6lkerrechtlichen Grundlagen daf\u00fcr bereit stehen und welche Grenzen diese Form der Menschenrechtspolitik hat, skizziert Wiese in ihrem Beitrag.<\/p>\n<p>Auch im Hintergrund hat diese Ausgabe der vorg\u00e4nge interessante Beitr\u00e4ge zu bieten: Nachdem es am Rande der G20-Gipfelproteste zu gewaltsamen Ausschreitungen in Hamburg kam, gab es eine neuerliche Debatte \u00fcber Ziele und Inhalte des Protests, \u00fcber vorzunehmende Abgrenzungserkl\u00e4rungen sowie die m\u00f6gliche Mitverantwortung der Linken f\u00fcr diese Ausschreitungen. <i>Monika Frommel <\/i>geht in ihrem Essay \u00fcber &#132;Gewalt als attraktive Lebensform&#147; auf eine sympathisierende N\u00e4he zwischen &#132;der Linken&#147; und der Gewalt gegen Sachen ein, die sie bereits in den Anfangsjahren der RAF ausmacht. Ihren Thesen widerspricht <i>Michael Brie<\/i>, der bei aller Kritik an den Ausschreitungen f\u00fcr einen differenzierteren Gewaltbegriff pl\u00e4diert &#150; allein schon deshalb, um die Praxis zivilen Ungehorsams in der linken Protestkultur zu erhalten. Zugleich spricht er sich f\u00fcr eine ernsthafte Debatte um den Gewaltbegriff innerhalb der Linken aus.<\/p>\n<p>Ein Beitrag von <i>Tarik Tabbara<\/i> rundet diese Ausgabe der vorg\u00e4nge ab. Nachdem im Sommer der deutsche Schriftsteller und Menschenrechtsaktivist Dogan Akhanli w\u00e4hrend eines Urlaubsaufenthalts in Spanien inhaftiert wurde, r\u00fcckte die steigende Zahl t\u00fcrkischer Festnahmeersuchen \u00fcber Interpol ins Zentrum der \u00f6ffentlichen Aufmerksamkeit. Der Fall Akhanli verweist auf einige rechtsstaatliche Probleme der internationalen Polizeikooperation, die auch nach der Freilassung des Schriftstellers virulent bleiben. Tabbara benennt die Defizite im Interpol-Verfahren und zeigt, welche M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Weiterentwicklung des individuellen Rechtsschutzes bestehen.<\/p>\n<p>Ich w\u00fcnsche Ihnen wie immer eine interessante und anregende Lekt\u00fcre mit dieser neuen Ausgabe der vorg\u00e4nge<\/p>\n<p><i>Sven L\u00fcders <br \/>f\u00fcr die Redaktion<\/i><\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>1 Lea Els\u00e4sser\/Armin Sch\u00e4fer: Nur wer w\u00e4hlt, z\u00e4hlt? Die politischen Entscheidungen des Bundestags<br \/>sind systematisch zulasten der Armen verzerrt. In: MPIfG Jahrbuch 2017-2018. K\u00f6ln 2017, S. 41-48.<\/p>\n<p>2 &#132;Recht ersetzt Sozialpolitik nicht&#147;, Interview mit Susanne Baer in der taz v. 11.5.2017.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[139],"publikationen":[1205],"class_list":["post-10844","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sven-lueders","publikationen-1205"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Editorial - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/219\/publikation\/editorial-54\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Editorial - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg\u00e4nge Nr. 219 (3\/2017), S. 1-4 Vor wenigen Wochen fand die Wahl zum 19. 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