{"id":11025,"date":"2008-09-01T20:00:00","date_gmt":"2008-09-01T18:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/in-schlechter-verfassung\/"},"modified":"2021-08-24T21:51:50","modified_gmt":"2021-08-24T19:51:50","slug":"in-schlechter-verfassung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/183-vorgaenge\/publikation\/in-schlechter-verfassung\/","title":{"rendered":"In schlechter Verfassung"},"content":{"rendered":"<p>Die Familienpolitik in Deutschland,<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 183, Heft 3\/2008, S. 47-60<\/p>\n<p>Familien bestehen aus Kindern und Frauen, meistens auch aus M\u00e4nnern. Als Familienpolitik im engeren Sinne sollten allein solche Ma\u00dfnahmen gelten, die Eltern und Kindern das Leben erleichtern. Dies ist jedoch weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart unbedingt der Fall. Das, was sich in den letzten Jahrzehnten an gesetzgeberischen Ma\u00dfnahmen in Bezug auf die Familie beobachten l\u00e4sst, ist zun\u00e4chst als Geschichte der Befreiung der Frauen aus feudalen ehelichen Verh\u00e4ltnissen zu lesen, die im Familienrecht erst Mitte der 1970er Jahre abgeschlossen war (I). Im Sozial- und Steuerrecht, das die Existenzbedingungen von Familien in besonderer Weise gestaltet, sind zwei Entwicklungen zu beobachten: Einerseits wurde dort die Hausfrauenehe \u00f6konomisch flankierend abgesichert, andererseits ist ein System weiter ausgebaut worden, das die staatliche Umverteilung auf die erwerbst\u00e4tige und die alte Generation beschr\u00e4nkt und die Existenzsicherung von Kindern nicht in ihr System eingestellt hat. Trotz eines verfassungsrechtlichen Schutzauftrages f\u00fcr Ehe und Familie ist damit ein Abgabensystem entstanden, das Kinderlosigkeit belohnt und Familien stranguliert. Die \u00f6konomische Verfassung vieler Familien ist daher mittlerweile so desastr\u00f6s, dass sie zunehmend Gegenstand \u00f6ffentlicher Debatten ist (II). Hoffnung macht das Bundesverfassungsgericht, das mit einer gleichheitsrechtlichen Betrachtung auch die strukturelle Benachteiligung der Familien im Verh\u00e4ltnis zu kinderlosen Personen in den Blick nimmt (III). Neuerdings ist in Deutschland eine offensiv beworbene Familienpolitik zu beobachten, die bei n\u00e4herer Betrachtung in eine Elternpolitik und eine Kinderpolitik unterschieden werden muss. Angesichts des drohenden Fachkr\u00e4ftemangels soll es M\u00fcttern &#8211; unter dem Stichwort der Vereinbarkeit von Familie und Beruf -erm\u00f6glicht werden, ebenso wie M\u00e4nner berufst\u00e4tig zu sein. Sogar M\u00e4nner werden erstmals mit den sog. V\u00e4termonaten Gegenstand von Familienpolitik. Da Kinder auf Grund des seit den 1970er Jahren bestehenden und sich mittlerweile selbst potenzierenden Geburtenr\u00fcckgangs zwischenzeitlich zu einem knappen gesellschaftlichen Gut geworden sind, liegt heute in der juristischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion ein neuer Fokus auf Kinderrechten und auf Kinderf\u00f6rderung. Dahinter verbirgt sich allerdings nicht selten die Vorstellung, Kinder auch an ihren Eltern vorbei f\u00f6rdern zu k\u00f6nnen (IV.).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"i-familienpolitik-als-emanzipationsgeschichte\">I. Famili&shy;en&shy;po&shy;litik als Emanzi&shy;pa&shy;ti&shy;ons&shy;ge&shy;schichte <\/span><\/h2>\n<p>Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein stellte die Ehe f\u00fcr Frauen in rechtlicher Hinsicht ein pers\u00f6nliches Herrschaftsverh\u00e4ltnis dar: Sie waren verpflichtet, im Hauswesen des Mannes Dienste zu leisten. Der Ehemann besa\u00df das Alleinentscheidungsrecht in allen ehelichen Angelegenheiten. Au\u00dferdem war dem Mann in seiner Eigenschaft als Vater bei Meinungsverschiedenheiten in der Erziehung der Kinder per Gesetz der &#8222;Stichentscheid&#8220; zugesichert. Das pers\u00f6nliche Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis der Frau gr\u00fcndete nicht zuletzt auf ihrer \u00f6konomischen Abh\u00e4ngigkeit: Mit der Eheschlie\u00dfung ging ihr Verm\u00f6gen in die Verwaltung des Mannes \u00fcber, der fortan den Nutznie\u00df daraus ziehen konnte. Damit nicht genug: Der Ehemann besa\u00df auch ein umfassendes Recht auf die Arbeitskraft der Frau: Diese war verpflichtet, in seinem Gesch\u00e4ft mitzuarbeiten, ferner hatte er die Befugnis, einen von ihr eingegangenen Arbeitsvertrag fristlos zu k\u00fcndigen. Diese Eheordnung war weitestgehend zwingendes Recht, konnte also nicht von den Ehegatten vertraglich in ihrem Sinne gestaltet werden (Ramm, 1968: 44). Sozialrechtlich wurde dieses Ehekonzept durch die unbedingte Witwenrente, die beitragsfreie Mitversicherung der Ehefrau in der Krankenversicherung und durch das Ehegattensplitting flankiert.<\/p>\n<p>Ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen war die Einf\u00fcgung von Art. 3 Absatz 2 &#8211; M\u00e4nner und Frauen sind gleichberechtigt &#8211; gegen den erbitterten Widerstand der Mehrheit des Parlamentarischen Rates in das Grundgesetz von 1949. Hieran setzte die Rechtsprechung des BVerfG an, das jedoch zun\u00e4chst noch von der Existenz funktional-biologischer Unterschiede ausging (Sacksofsky, 1996: 23 ff.) sowie das Gleichberechtigungsgesetz von 1958, das die Pflicht zur Hausfrauenehe zwar lockerte, aber nicht vollst\u00e4ndig aufgab. Die Reste der patriarchalen Eheordnung wurden erst mit dem 1. Eherechtsreformgesetz beseitigt, das am 1. 7. 1977 in Kraft getreten ist. Seitdem verzichtet das Eherecht auf ein verbindliches Eheleitbild. Hausarbeit und Erwerbsarbeit sind nun der freien Disposition der Ehegatten anheim gegeben. Damit wurde der Frau zum ersten Mal seit Entwicklung der Industriegesellschaft ein dem Mann ebenb\u00fcrtiges Recht einger\u00e4umt, einer au\u00dferh\u00e4uslichen Arbeit nachzugehen. Mit der Reform des Scheidungsrechts wurde ein erkl\u00e4rtes Ziel der Reformdiskussionen verwirklicht, dass nun nicht mehr allein die Frauen als die i.d.R. \u00f6konomisch Abh\u00e4ngigen f\u00fcr eheliches &#8222;Fehlverhalten&#8220; mit dem Entzug des Sorgerechts und des Unterhalts bestraft werden konnten. Der sozialdemokratische Gesetzgeber ging seinerzeit davon aus, dass die Ausweitung der Frauenerwerbst\u00e4tigkeit in unverminderter St\u00e4rke anhalten und dass es langfristig zu einer Angleichung der Erwerbsquoten von M\u00e4nnern und Frauen kommen w\u00fcrde (BMJ, 1974: 21).<\/p>\n<p>Wenn M\u00fctter zunehmend erwerbst\u00e4tig sind, kommen jedoch die alten sozialrechtlichen Ausgleichsmechanismen, mit denen die Gesellschaft die reproduktive Arbeit in den Familien finanziell abgesichert hat, immer weniger zum Tragen: ihre Anspr\u00fcche aus der Witwenversorgung reduzieren sich, sie zahlen selber Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge und die Wirkungen des Ehegattensplittings schmelzen ab. Seit Mitte der 1980er Jahre sind deshalb Regelungen entstanden, die nicht l\u00e4nger kompensatorisch an der Hausfrauenehe ansetzen, sondern an der Erziehungsleistung selber (Lenze, 1989: 251). So sind am 1.1.1986 das Bundeserziehungsgeldgesetz sowie die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung in Kraft getreten[1]. In der Gesetzesbegr\u00fcndung wurde seinerzeit &#8211; in Zeiten sich verfestigender Massenarbeitslosigkeit &#8211; unverhohlen mit der M\u00f6glichkeit spekuliert, dass viele Arbeitnehmerinnen anschlie\u00dfend nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zur\u00fcckkehren und damit &#8222;die beschriebene Entlastung des Arbeitsmarktes auf Dauer eintritt&#8220;[2]. Offensichtlich von ganz anderer Motivation ist nun das zum 1.1.2007 in Kraft getretene Elterngeldgesetz gepr\u00e4gt, das als Lohnersatzleistung f\u00fcr ein Jahr konzipiert ist und &#8211; in Anbetracht des absehbaren Fachkr\u00e4ftemangels &#8211; auf die schnelle Wiedereingliederung der M\u00fctter in den Arbeitsmarkt abzielt (s.u.).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"ii-die-strukturelle-benachteiligung-der-familien-im-steuer-und-abgabensystem\">II. Die struk&shy;tu&shy;relle Benach&shy;tei&shy;li&shy;gung der Familien im Steuer- und Abgaben&shy;system <\/span><\/h2>\n<p>Obwohl Ehe und Familie gem. Art 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, hat es das sog. Familiengrundrecht nicht verhindern k\u00f6nnen, dass ein Steuer- und Abgabensystem entstanden ist, das zu den familienfeindlichsten der gesamten OECD geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Wird das <i>Steuerrecht <\/i>betrachtet, so f\u00e4llt auf, dass die Ehe als eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft betrachtet wird mit der bekannten Folge, dass sich durch das Ehegattensplitting die steuerliche Belastung von verheirateten Paaren gegen\u00fcber unverheirateten Paaren verringern l\u00e4sst &#8211; zumindest in den Konstellationen, in denen einer der beiden Ehegatten ein geringeres Einkommen erwirtschaftet als der andere. Ein Familiensplitting existiert in Deutschland nicht, so dass eine Familie mit drei oder f\u00fcnf Kindern zun\u00e4chst genauso viel Steuern zahlt wie ein kinderloses Ehepaar, obwohl von dem in &#8222;individualistischer Engf\u00fchrung&#8220; am Markt erzielen Arbeitslohn (Franz-Xaver Kaufmann) mehr Personen leben m\u00fcssen. Seit den Beschl\u00fcssen des BVerfG zum Kindergeld und zu den Kinderfreibetr\u00e4gen[3] darf allerdings zumindest das sozialhilferechtliche Existenzminimum aller Familienmitglieder nicht mehr besteuert werden. F\u00fcr den erwachsenen Steuerpflichtigen wird dies durch einen Freibetrag im Steuertarif realisiert. Einkommensmillion\u00e4re wie Geringverdiener zahlen erst ab dem ersten Euro, der den Betrag von 7.664 Euro im Jahr \u00fcbersteigt, den Eingangssteuersatz von 15 Prozent[4]. Das Existenzminimum der Kinder in H\u00f6he von 5.808 Euro im Jahr wird zwar besteuert, die damit zu Unrecht erhobenen Steuern werden aber \u00fcber das Kindergeld zur\u00fcckerstattet. In den Worten des BVerfG ist das Kindergeld eine &#8222;vorweggenommene Steuerverg\u00fctung auf den Kinderfreibetrag&#8220;[5]. Zwei Drittel der gesamten Kindergeldzahlung in Deutschland ergeben sich aus der Steuerfreiheit des kindlichen Existenzminimums (BMF, 2003: 40). Die <i>Gew\u00e4hrung <\/i>von Kindergeld suggeriert allerdings, dass es sich bei diesem um eine freiwillige staatliche Leistung handelt &#8211; d.h. um <i>Familienf\u00f6rderung<\/i>.<\/p>\n<p>Erh\u00f6ht sich das Kindergeld, so zeigt sich die Politik stets als besonders familienfreundlich. Unerw\u00e4hnt bleibt, dass bislang jedes Mal das BVerfG die Erh\u00f6hung verlangt hat, weil die Kosten des Existenzminimums der Kinder gestiegen sind. Dieser Vorgang wird sich im Herbst 2008 wiederholen, wenn die Bundesregierung in dem alle 2 Jahre vorzulegenden Bericht \u00fcber die H\u00f6he des Existenzminimums zu dem Ergebnis kommen wird, dass sich das notwendige sozialhilferechtliche Existenzminimum der Kinder durch Inflation und gestiegene Verbrauchssteuern erh\u00f6ht hat. Derzeit wird zu Recht kritisiert, dass das Existenzminimum der Kinder willk\u00fcrlich niedriger eingestuft wird als das der Erwachsenen, und es wird eine Erh\u00f6hung auf ca. 8000 Euro gefordert. Hinzu kommt, dass es sich bislang nur um das \u00fcberlebensnotwendige Existenzminimum in Anlehnung an die Sozialhilfes\u00e4tze handelt, Eltern aber ihre familienrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht an dieser Grenze einstellen d\u00fcrfen und dies auch in der Regel nicht tun[6]. Im Steuerrecht w\u00e4re daher noch viel Gestaltungsspielraum, um die Unterhaltslasten von Eltern angemessener zu ber\u00fccksichtigen und Familien damit einen gr\u00f6\u00dferen Betrag von dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu belassen.<\/p>\n<p>Zurzeit ist das Einkommenssteuerrecht allerdings immer noch familienfreundlicher als die sich selbst sozial nennende <i>Sozialversicherung<\/i>. In der Sozialversicherung n\u00e4mlich wird das gesamte Existenzminimum der Kinder mit Beitr\u00e4gen belegt, d.h. Eltern zahlen auch auf diejenigen Bestandteile ihres Einkommens Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, die sie gar nicht zur Verf\u00fcgung haben, sondern f\u00fcr den Unterhalt der Kinder verwenden m\u00fcssen. Im Rahmen der Sozialversicherung werden die durch Kinder verursachten existenziellen Kosten immer noch so behandelt wie andere konsumtive Ausgaben der Eltern auch, sei es ein teures Hobby oder ein luxuri\u00f6ses Auto, obwohl das umlagefinanzierte System auf das Nachwachsen einer ausreichend gro\u00dfen neuen Generation angewiesen ist. Das BVerfG hat dies f\u00fcr die Pflegeversicherung ger\u00fcgt und eine \u00c4nderung auf der Beitragsseite verlangt sowie einen Pr\u00fcfauftrag auch f\u00fcr die anderen Zweige der Sozialversicherung erteilt[7]. Letzteres hat die Bundesregierung allerdings bereits im November 2004 offiziell abgelehnt (BT-Drucks 15\/4375: 4 ff.). Da die meisten durchschnittlich verdienenden ArbeitnehmerInnen h\u00f6here Sozialabgaben als Steuern zahlen, wirkt sich die Verbeitragung des Kindesunterhalts bei immer weiter steigenden Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen besonders verheerend f\u00fcr das Familienbudget aus. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. Hinzu kommt, dass die Rentenversicherung als offensichtlichste Umverteilungsinstanz zwischen erwerbst\u00e4tiger und alter Generation die nachwachsende Generation ausblendet. Die Gro\u00dfe Rentenreform von 1957 hat mit der Einf\u00fchrung der dynamischen Rente nur die eine H\u00e4lfte des sog. Schreiberplans realisiert. Sein Vorschlag, mit Hilfe einer <i>Jugendrente <\/i>auch eine Umverteilung zwischen erwerbst\u00e4tiger und junger Generation vorzunehmen, wurde fallen gelassen. Seitdem sind die Menschen von den Konsequenzen ihres generativen Verhaltens befreit &#8211; sie k\u00f6nnen davon ausgehen, dass sie allein mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen ihre Versorgung im Alter sicherstellen k\u00f6nnen. Sie werden zuk\u00fcnftig von den Kindern anderer mitfinanziert, ohne f\u00fcr diesen Sondervorteil der Ersparnis der Erziehung eigener Kinder in irgendeiner Weise eine Gegenleistung erbringen zu m\u00fcssen. Die Konsequenzen des R\u00fcckgangs der erwerbst\u00e4tigen Generation in Form eines verringerten Volumens an Beitragseinnahmen werden durch gleichm\u00e4\u00dfige K\u00fcrzungen auf alle Mitglieder der Altengeneration umgelegt und betreffen auch diejenigen, die zwei und mehr Kinder erzogen haben. Im Gegenteil: Rentner mit eigenen Kindern werden durch die K\u00fcrzungen regelm\u00e4\u00dfig st\u00e4rker betroffen, da ein kinderloses erwerbst\u00e4tiges Paar in der Regel h\u00f6here Anwartschaften erzielen kann als ein Paar, das f\u00fcr Kinder gesorgt hat. Die Anrechnung von drei Beitragsjahren pro Kind in der Rentenversicherung kann den Verlust an Erwerbspotenz, den Kinder zwangsl\u00e4ufig mit sich bringen, nicht ausgleichen.<\/p>\n<p>Eine weitere, die Familien belastende Entwicklung zeichnet sich dadurch aus, dass in den letzten Jahren der Anteil der<i> indirekten Steuern <\/i>auf Waren und Dienstleistungen enorm gestiegen ist. Inzwischen tragen die Verbrauchssteuern schon mehr zur Finanzierung der Staatsausgaben bei als die direkten Steuern auf L\u00f6hne und Einkommen[8]. Die indirekten Steuern sind deswegen grunds\u00e4tzlich problematisch, weil sie diejenigen besonders hart treffen, die den gr\u00f6\u00dften Teil ihres Einkommens f\u00fcr Mittel des t\u00e4glichen Lebensbedarfes aufwenden m\u00fcssen. Dies sind generell Geringverdiener, aber insbesondere auch Familien mit Kindern (Grub, 2000: 17). Im Jahr 2003 setzten Paare mit Kindern im fr\u00fcheren Bundesgebiet zwischen 72 und 75 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens f\u00fcr den privaten Konsum ein, in den neuen L\u00e4ndern und in Berlin-Ost waren es rund 76 Prozent (M\u00fcnnich: 2006). Damit tragen Eltern \u00fcber die auf den Unterhalt der Kinder entrichteten Mehrwertsteuern notgedrungen mehr zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei als Kinderlose, die dieses Geld sparen oder im Ausland ausgeben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch unter sozialstaatlichen Gesichtspunkten sind die eklatanten Verschiebungen zwischen direkten und indirekten Steuereinnahmen des Staates problematisch. So ist die Steuerprogression als Ausdruck der vertikalen Steuergerechtigkeit auch durch das Sozialstaatsprinzip fundiert[9]. Danach wird im Rahmen eines progressiven Steuertarifs auf h\u00f6here Einkommen st\u00e4rker zugegriffen als auf niedrigere. Bei den indirekten Steuern bildet allerdings der private Konsum und nicht das Einkommen die Besteuerungsbasis. Der Anteil des privaten Konsums am verf\u00fcgbaren Einkommen entscheidet \u00fcber das Ma\u00df der Besteuerung, die dann regressiv verl\u00e4uft: Je kleiner das Einkommen ist, desto gr\u00f6\u00dfer ist der Anteil, der f\u00fcr den Lebensunterhalt aufgewandt werden muss, und desto relativ h\u00f6her ist der indirekte Steuerzugriff. Das Argument, im Konsum komme doch gerade die Leistungsf\u00e4higkeit zum Ausdruck, verf\u00e4ngt deshalb nicht, weil selbst auf dem Existenzminimum in erheblichem Ma\u00dfe Verbrauchssteuern lasten, z.B. Energiesteuern. Wenn der Staat seine Ausgaben mehr und mehr aus indirekten Steuern finanziert, dann verliert das Prinzip der gerechten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit im deutschen Steuersystem an Bedeutung (Hickel, 2004: 161).<\/p>\n<p>Selbst die OECD weist darauf hin, dass das deutsche Steuer- und Abgabensystem Gering- und Durchschnittsverdiener im internationalen Vergleich sehr stark belastet. Anders als es der progressive Steuertarif vermuten lasse, sinke die Abgabenbelastung h\u00f6herer Einkommen wieder, da die Sozialversicherungsabgaben oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen entfallen, bzw. diese Abgaben von Selbst\u00e4ndigen und Beamten gar nicht gezahlt werden. Im internationalen Durchschnitt sei vor allem die Abgabenlast f\u00fcr Alleinerziehende mit geringem Einkommen \u00fcberproportional gro\u00df (OECD, 2008: 11). Die hohen Sozialabgaben im Zusammenspiel mit direkten und indirekten Steuern machen bei Gering- und durchschnittlich Verdienenden mittlerweile ca. 75 Prozent des Brutto-Einkommens aus[10], w\u00e4hrend die 450 reichsten Deutschen im Jahr 2002 eine Steuerlast von durchschnittlich 34 Prozent zu tragen hatten (DIW, 2008: 20).<\/p>\n<p>Dieses System hat zu einer strukturellen finanziellen Unterversorgung von Familien gesorgt. Wenn Eltern im Steuer- und Sozialversicherungssystem <i>gleichbehandelt <\/i>w\u00fcrden, indem ihre besonderen Bedingungen der Unterhaltsverpflichtung f\u00fcr Kinder eingestellt w\u00fcrden, dann h\u00e4tte das eine erhebliche finanzielle Dimension f\u00fcr Familien: W\u00fcrde das Existenzminimum der Kinder auch in der Renten- und Krankenversicherung freigestellt, so w\u00fcrde dies im Schnitt den Familien pro Kind und Jahr durchschnittlich 1.916 Euro mehr von ihrem Bruttoeinkommen belassen[11]. Wenn dann noch den Eltern die Mehrwertsteuer zur\u00fcckerstattet w\u00fcrde, die sie auf den durchschnittlichen Kindesunterhalt an den Staat entrichten, k\u00e4men zus\u00e4tzliche 1.826 Euro pro Kind und Jahr hinzu. Insgesamt also ein Zuwachs an Nettoeinkommen von durchschnittlich 3.742 Euro pro Jahr und Kind &#8211; ohne die zus\u00e4tzlichen Effekte, die ein Familiensplitting oder h\u00f6here Kinderfreibetr\u00e4ge vor allem f\u00fcr die besser situierten Familien h\u00e4tten. Zusammen mit dem Kindergeld w\u00fcrde dies einen monatlichen Betrag von 460 Euro ergeben, der die Kinderkosten auf einem niedrigen Niveau abdecken w\u00fcrde und der nicht umsonst als Anhaltspunkt f\u00fcr eine Kindergrundsicherung genannt wird.<\/p>\n<p>Damit w\u00e4ren jedoch noch nicht die Opportunit\u00e4tskosten abgedeckt, die Eltern entstehen, indem sie zu Gunsten der Kindererziehung auf zwei volle Erwerbst\u00e4tigkeiten verzichten. Diese \u00f6konomischen Verluste spiegeln sich in den Zahlen der Familienforschungsstelle des Statistischen Landesamtes von Baden-W\u00fcrttemberg wider, die errechnet hat, dass ein j\u00fcngeres, verheiratetes Paar mit zwei Kindern im Monat netto einen Betrag von 1.667 Euro zus\u00e4tzlich br\u00e4uchte, um das Einkommensniveau eines gleichaltrigen kinderlosen, nicht verheirateten Paares zu erreichen (Eggen, Strantz, 2007: 26). Nach der hier vorgestellten Analyse kann es nicht mehr erstaunen, dass mittlerweile knapp die H\u00e4lfte aller Kinder in Deutschland in prek\u00e4ren Einkommensverh\u00e4ltnissen lebt &#8211; d.h. in Familien, die mit bis zu 75 Prozent des \u00e4quivalenzgewichteten Durchschnittseinkommens auskommen m\u00fcssen (Statistisches Bundesamt, 2002: S. 587, 591).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"iii-gleichheitsrechtliche-familienpolitik\">III. Gleich&shy;heits&shy;recht&shy;liche Famili&shy;en&shy;po&shy;litik <\/span><\/h2>\n<p>Die Versuche, die zunehmende Familienarmut zu erkl\u00e4ren, lassen sich in einen sozialstaatlichen und einen gleichheitsrechtlichen Ansatz unterscheiden (Lenze, 2005: 289). Der sozialstaatliche Erkl\u00e4rungsansatz f\u00fchrt Kinderarmut in erster Linie auf die Arbeitslosigkeit der Eltern, die Nichterwerbst\u00e4tigkeit von (allein erziehenden) M\u00fcttern und die Ver\u00e4nderungen des Arbeitsmarktes zur\u00fcck, d.h. auf Niedrigl\u00f6hne und diverse andere Flexibilisierungsstrategien der Arbeitgeber (Butterwege, Klundt, 2001, 53). Ohne diese Effekte g\u00e4nzlich in Abrede stellen zu wollen, kann dies jedoch nicht erkl\u00e4ren, warum die Armut von Familien &#8211; gemessen an der Zahl der Sozialhilfe beziehenden Kindern &#8211; auch in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs und der erheblichen Ausweitung der Erwerbst\u00e4tigkeit von M\u00fcttern seit Mitte der 1960er Jahre immer weiter gestiegen ist und mittlerweile auch die Mittelschicht erreicht hat. Diese ist in Deutschland vom 2000 bis 2006 um rund 5 Millionen Personen geschrumpft. Von diesem Abstieg bei der relativen Einkommensposition sind insbesondere &#8222;klassische&#8220; Familienhaushalte betroffen gewesen (DIW, 2008: 107). So richtig es ist, dass zu armen Kindern in der Regel arme Erwachsene geh\u00f6ren, so zutreffend ist es auch, dass viele dieser Erwachsenen nicht arm w\u00e4ren, wenn sie kinderlos w\u00e4ren. Die hier vorgestellte Analyse legt nahe, dass die Kinder selber der Fehler im deutschen Abgabensystem sind.<\/p>\n<p>Ursachen und Wirkungen von Kinderarmut k\u00f6nnen letztendlich nur mit einer <i>gleichheitsrechtlichen <\/i>Herangehensweise erkannt werden. Denn das beschriebene Steuer- und Sozialversicherungssystem w\u00fcrde dann kein verfassungsrechtliches Problem aufwerfen, wenn in einer Solidargemeinschaft alle erwachsenen Menschen Kinder bekommen, bis auf diejenigen, die ungewollt kinderlos bleiben. Wenn alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Lebensverlauf Unterhaltspflichten f\u00fcr Kinder tr\u00fcgen, w\u00fcrde insofern Gleichheit herrschen. Es best\u00fcnden lediglich soziale Problemlagen bei Geringverdienern mit vielen Kindern. Wenn nun aber ein erheblicher Teil der Menschen lebenslang kinderlos bleibt &#8211; und dies k\u00f6nnten in Deutschland bis zu 30 Prozent eines Jahrganges sein[12] &#8211; tut sich ein erhebliches Gleichheitsproblem auf: Die Kinderlosen sind Gewinner auf den G\u00fcter-, Wohnungs- und Freizeitm\u00e4rkten, weil sie die Kosten f\u00fcr Kinder sparen und dieses Geld in den Gegenwartskonsum oder die Kapitalbildung stecken k\u00f6nnen. Gegenw\u00e4rtig d\u00fcrfen sie darauf vertrauen, dass sie im Fall von Alter, Krankheit und Pflege von den Kindern der Eltern ihrer Generation finanziell mitgetragen werden, ohne diesen Sondervorteil in irgendeiner Form bezahlen zu m\u00fcssen. In den Worten des BVerfG: &#8222;Damit erw\u00e4chst Versicherten ohne Kinder im Versicherungsfall ein Vorteil aus der Erziehungsleistung anderer beitragspflichtiger Versicherter, die <i>wegen der Erziehung zu ihrem Nachteil auf Konsum und Verm\u00f6gensbildung verzichten&#8220;<\/i>[13].<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat daher zu Recht alle kindbezogenen Entscheidungen seit Anfang der 1990er Jahre als Gleichheitsfragen thematisiert und unter den allgemeinen Gleichheitssatz subsumiert und den Gesetzgeber mit sehr kurzer Fristsetzung zur Heilung der Gleichheitsverst\u00f6\u00dfe aufgefordert[14]. Um die materiellen Folgen von Kindern f\u00fcr ihre Familien und damit die Ursachen von Familienarmut zu begreifen, f\u00fchrt nur der horizontale Vergleich weiter, indem Menschen einer Einkommensstufe mit und ohne Kinder verglichen werden. Es verfehlt das Problem grunds\u00e4tzlich &#8211; wie es in der \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcblich ist -, reiche mit armen Familien oder gar reiche Familien mit armen Alleinstehenden zu vergleichen und daraus Schl\u00fcsse zu ziehen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"iv-die-neue-deutsche-familienpolitik-elterngeld-und-betreuungsoffensive\">IV. Die neue deutsche Famili&shy;en&shy;po&shy;litik &ndash; Elterngeld und Betreu&shy;ungs&shy;of&shy;fen&shy;sive <\/span><\/h2>\n<p>Die intensiv beworbene neue deutsche Familienpolitik will unter dem Stichwort der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Ausbau der \u00f6ffentlichen Kinderbetreuung verschiedene wichtige gesellschaftliche Anliegen verwirklichen: In erster Linie wird die Ansicht vertreten, dass die <i>Geburtenrate <\/i>steigen wird, wenn Frauen sich nicht l\u00e4nger zwischen Beruf und Familie entscheiden m\u00fcssen. Als ebenso wichtig wird das Ziel der <i>Armutsbek\u00e4mpfung <\/i>durch eine gesteigerte Erwerbst\u00e4tigkeit von M\u00fcttern bezeichnet. Weiterhin sollen sich Frauen endlich vollst\u00e4ndig durch Eingliederung in den Arbeitsmarkt <i>emanzipieren <\/i>k\u00f6nnen, weil sie f\u00fcrderhin davon ausgehen k\u00f6nnen, dass ihre Kinder \u00f6ffentlich betreut werden. Auch sollen Kinder aus bildungsfernen Schichten durch den Krippenbesuch <i>fr\u00fchzeitig <\/i>in ihrer Entwicklung <i>gef\u00f6rdert <\/i>werden. Nicht zuletzt sollen die <i>Sozial- und Staatskassen<\/i> von steigenden Beitragseinnahmen profitieren und Renditeverluste der Arbeitgeber durch den drohenden <i>Arbeitskr\u00e4ftemangel <\/i>abgemildert werden[15].<\/p>\n<p>Wenn Familienpolitik als Politik definiert wird, die Eltern und Kindern das Leben erleichtert, dann besitzen einige der genannten Motive offensichtlich keine besondere familienpolitische Legitimation: Die trifft auf die angebotsorientierte Arbeitsmarktpolitik, die den Arbeitgebern Renditeverluste angesichts der drohenden Verknappung des Arbeitskr\u00e4ftepotentials ersparen soll, ebenso zu wie auf die erhofften sprudelnden Einnahmen f\u00fcr die Kassen der Sozialversicherung und des Steuerstaates. Auch das durchaus sympathische Ziel, der stecken gebliebenen Frauenemanzipation wieder auf die Beine helfen zu wollen, weist keinen genuinen familienpolitischen Hintergrund auf. Es bleiben als relevante Anliegen die Bek\u00e4mpfung der Armut der Familien durch eine vermehrte Erwerbst\u00e4tigkeit der M\u00fctter, die Steigerung der Geburtenrate vor allem der akademischen Paare sowie die Fr\u00fchf\u00f6rderung der Kinder durch den Ausbau der \u00f6ffentlichen Betreuung. Dazu aber ist Folgendes zu sagen:<\/p>\n<p>Wer die hier vorgestellte Analyse der <i>Familienarmut <\/i>&#8211; die verbesserungsw\u00fcrdige Ber\u00fccksichtigung von Unterhaltslasten der Eltern im Einkommensteuerrecht, die Verbeitragung des Kindesunterhalts in der Sozialversicherung und die zunehmende Finanzierung des Staatshaushaltes \u00fcber Verbrauchssteuern &#8211; auch nur halbwegs nachvollziehen konnte, der wird die Bek\u00e4mpfung der Familienarmut nicht in einer zunehmenden Erwerbsstundenzahl der Eltern sehen k\u00f6nnen, denn das w\u00fcrde bedeuten, dass diesen zugemutet wird, selber gegen die ungerechten Strukturen anzuarbeiten. Nur wenn ein Elternpaar ebenso viel arbeitet wie ein kinderloses Paar, erzielen beide ein gleich hohes Einkommen. Damit w\u00e4ren die Vergleichsgruppen aber immer noch nicht in der gleichen wirtschaftlichen Lage, denn die einen schulden ihren Kindern Unterhalt in Form von Zeit und Geld und die anderen nicht.<\/p>\n<p>Diese Tatsache muss im Steuer- und Sozialrecht abgebildet werden, ehe Eltern auf dieser Grundlage ihre Entscheidungen hinsichtlich Beruf und Familie treffen k\u00f6nnen. Ohnehin wird sich nach geltendem Recht das Familieneinkommen durch den zus\u00e4tzlichen Arbeitseinsatz der Eltern nicht wesentlich erh\u00f6hen, denn einem gesteigerten Einkommen der Frauen stehen Verluste aus dem Ehegattensplitting, gesteigerte Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Sozialversicherung, h\u00f6here Geb\u00fchren f\u00fcr die Kinderbetreuung und oft noch Fahrtkosten zur Arbeit gegen\u00fcber &#8211; ganz abgesehen davon, dass das Leben f\u00fcr alle beteiligten Familienmitglieder erheblich an Stress gewinnt. Erst wenn mit einer Kindergrundsicherung in H\u00f6he von 460 Euro pro Kind und Monat die existenziellen Kinderkosten durch einen Solidarit\u00e4tszuschlag von denjenigen aufgebracht werden, die noch nicht oder nicht mehr f\u00fcr den Unterhalt von Kindern aufkommen, w\u00e4re die verfassungsrechtlich garantierte elterliche Wahlfreiheit ansatzweise realisiert, denn immerhin sind gem. Art. 6 Abs. 2 GG Pflege und Erziehung der Kinder das nat\u00fcrliche Recht der Eltern und die zuv\u00f6rderst ihnen obliegende Pflicht. Dies verdeutlicht den Vorrang der Eltern bei der Pflege und Erziehung der Kinder, weist aber auch gleichzeitig darauf, dass neben den Eltern auch der Staat Aufgaben und Pflichten bei der Kindererziehung hat[16].<\/p>\n<p>Sinnen und Trachten des neuen Familienleitbildes ist die qualifizierte Akademikerin, die einerseits das in sie investierte Bildungskapital im Beruf amortisieren und andererseits wertvollen Nachwuchs hervorbringen soll. Ob sich die <i>Geburtenrate <\/i>der akademisch gebildeten Paare durch Elterngeld und Krippenpl\u00e4tze wirklich <i>erh\u00f6hen <\/i>l\u00e4sst, wird sich allerdings erst noch zeigen m\u00fcssen. Es ist jedoch zu vermuten, dass die gut ausgebildete Akademikerin klug genug ist zu wissen, dass das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Zurverf\u00fcgungstellung von Krippenpl\u00e4tzen alles andere als gel\u00f6st ist. Die Akademikerin erlebt vielleicht, dass der Stress in der Erwerbsarbeit deutlich zunimmt, dass diejenigen, die Arbeit haben, zunehmend l\u00e4nger und intensiver arbeiten, und sie kann sich ausmalen, dass die Folge gestresste Eltern sind. Es spricht einiges daf\u00fcr, dass je l\u00e4nger ein Kind am Tag in Institutionen betreut wird, desto st\u00e4rker die Eltern gefordert sind, sich dem Kind mit Ruhe und Geduld zu widmen, um ein famili\u00e4res Kraftfeld zu schaffen, in dem sich das Kind trotz seiner au\u00dferh\u00e4uslichen Aktivit\u00e4ten geborgen und beheimatet f\u00fchlt. Familie wird unter diesen Bedingungen zu einer &#8222;allt\u00e4glichen Herstellungsleistung&#8220; (Jurczyk 2004: 153). Vielleicht schaudert es die Akademikerin auch einfach bei dem Gedanken, ihr Kleinkind morgens um 6.30 zu wecken, in die Krippe zu bringen und es dort nach einem anstrengenden Arbeitstag um 16.00 oder gar sp\u00e4ter wieder abzuholen, um dann zu Hause mit dem Kindsvater noch so etwas wie ein Familienleben zu gestalten[17].<\/p>\n<p>Es bleibt zu fragen, ob die neue deutsche Familienpolitik, die auf die Erwerbst\u00e4tigkeit der M\u00fctter nach Ablauf des ersten Erziehungsjahres eines Kindes abzielt, wenigstens die <i>fr\u00fche F\u00f6rderung der Kinder <\/i>aus sozial benachteiligten Familien realisieren kann. Denn der Ausbau der fr\u00fchen Kinderbetreuung wird gerade auch mit der Notwendigkeit einer &#8222;Fr\u00fchf\u00f6rderung&#8220; f\u00fcr Kinder aus bildungsfernen Schichten begr\u00fcndet. Daf\u00fcr spricht jedoch wenig: Die Vereinbarkeits-Rhetorik richtet sich eindeutig an die gebildete Mittelschicht mit ein bis zwei Kindern. Im Werbefeldzug des Familienministeriums ging vollkommen unter, dass die gezielte F\u00f6rderung der Akademikerpaare durch Elterngeld und die \u00f6ffentliche Subventionierung von Krippenpl\u00e4tzen die finanzielle Situation der Familien der GeringverdienerInnen, der Grundsicherungsempf\u00e4ngerInnen, der studierenden Eltern sowie der M\u00fctter mit vielen Kindern, die sich langfristig gegen eine Erwerbst\u00e4tigkeit entschieden haben, erheblich verschlechtert hat. Diese Gruppen beziehen nun 12 statt zuvor 24 Monate lang einen Betrag von 300 Euro. F\u00fcr die <i>gering-qualifizierten Frauen <\/i>rechnet sich die Erwerbst\u00e4tigkeit in den ersten Lebensjahren der Kinder nicht. Sie haben nicht die beruflichen Opportunit\u00e4tskosten, die hochqualifizierte Frauen aufweisen. W\u00e4hrend qualifizierte Frauen, auch die M\u00fctter unter ihnen, inzwischen eine fast so hohe Erwerbsquote aufweisen wie M\u00e4nner, stagniert die Besch\u00e4ftigung von M\u00fcttern mit geringen Qualifikationen (Ostner, 2002: 257). Auch die Wirtschaft ist nicht wirklich an diesen Arbeitskr\u00e4ften interessiert. Allerdings w\u00e4re es gerade aus Sicht dieser Kinder indiziert, dass sie fr\u00fch eine Kindertagesst\u00e4tte besuchen, um die &#8222;Vererbung&#8220; der Bildungsabstinenz zu verhindern. Die Realit\u00e4t sieht jedoch vollkommen anders aus. Obwohl der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres schon seit 1996 realisiert ist, gehen <i>diese <\/i>Kinder heute nicht oder erst sehr sp\u00e4t in den Kindergarten. Sie besetzen weder die Ganztagspl\u00e4tze in der Kindertagesst\u00e4tte noch die Hortpl\u00e4tze in der nachschulischen Betreuung (Kreyenfeld, 2007: 111), denn all diese Einrichtungen kosten Geld, das ihre Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens nicht aufbringen k\u00f6nnen. Zwar besteht die M\u00f6glichkeit der Geb\u00fchrenbefreiung f\u00fcr Grundsicherungsempf\u00e4ngerInnen, bei arbeitslosen Eltern wird von den \u00c4mtern jedoch h\u00e4ufig kein Bedarf f\u00fcr einen Ganztagsplatz oder f\u00fcr einen fr\u00fchen Krippenbesuch anerkannt.<\/p>\n<p>Wollte man sozial benachteiligte Kinder wirklich f\u00f6rdern, m\u00fcsste der Kindergartenbesuch f\u00fcr sie durchg\u00e4ngig kostenlos sein. Aber selbst wenn dies verwirklicht w\u00e4re, muss vor \u00fcberzogenen Erwartungen gewarnt werden: Gerade diese Kinder profitieren nur wenig von allgemeinen Bildungsangeboten (Becker, Lauterbach, 2004: 152 f.). Dieses Ergebnis wird auch durch die US-amerikanischen Erfahrungen mit Interventionsprogrammen zu Gunsten benachteiligter Kinder best\u00e4tigt. Langfristige positive Effekte lie\u00dfen sich nur bei den besonders aufw\u00e4ndigen Ma\u00dfnahmen nachweisen, die im ersten Lebensjahr begannen, die Familien der Kinder miteinbezogen und bis weit in die Grundschulzeit hineinreichten (Ro\u00dfbach, 2005: 98ff.). Der Besuch eines Ganztagskindergartens oder einer Ganztagsschule per se bringt damit noch keinen Bildungsgewinn. Um Kinder aus bildungsfernen Elternh\u00e4usern gezielt und individuell zu f\u00f6rdern, m\u00fcssten neue Konzepte erstellt und sehr viel Geld investiert werden. Von der Qualit\u00e4t der \u00f6ffentlichen Betreuung ist in der ganzen Vereinbarkeitsdebatte jedoch auffallend wenig die Rede gewesen.<\/p>\n<p>Wenn Familienpolitik Eltern und Kindern das Leben erleichtern soll, dann sollten auch die Bed\u00fcrfnisse der Kinder in die Betrachtung einbezogen werden. Die sog. Familienf\u00f6rderung spricht bislang unter dem Stichwort der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (bestenfalls) die Interessen der Erwachsenen an, w\u00e4hrend das Kindeswohl so gut wie gar nicht vorkommt. Verfassungsrechtlich ist dies auch vorgezeichnet, denn das Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 GG bezieht Kinder allenfalls reflexiv mit ein, in dem Sinne, dass das Elternrecht ma\u00dfgeblich dem Wohl des Kindes diene und &#8222;wesentlich ein Recht im Interesse des Kindes&#8220; sei18. Was jede berufst\u00e4tige Mutter wei\u00df, ist f\u00fcr deutsche Verfassungsrechtler schlichtweg nicht vorstellbar: Dass sich Eltern- und Kinderinteressen hin und wieder auch strukturell ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen. Dabei ist bekannt, dass Kinder zu der Berufst\u00e4tigkeit der Eltern ein durchaus ambivalentes Verh\u00e4ltnis haben. Bei \u00e4lteren Kindern besteht das Bed\u00fcrfnis nach Zuwendung, N\u00e4he und gemeinsamen Aktivit\u00e4ten mit den Eltern, aber auch der Wunsch nach autonom gestaltbaren Zeitr\u00e4umen. K\u00fcrzere Zeiten der beruflichen Abwesenheit <i>beider <\/i>Eltern wurden deshalb bei Befragungen von Kindern durchaus als Chance f\u00fcr eigeninitiierte Handlungen bezeichnet (Jurczyk, 2004: 147).<\/p>\n<p>Ob jedoch Krabbelkinder ab dem 12. Lebensmonat ein genuines Interesse daran haben, l\u00e4ngere Zeit des Tages in einer Kinderkrippe zu verweilen, erscheint eher fraglich. Die Frage, ab welchem Alter Kinder regelm\u00e4\u00dfig au\u00dferh\u00e4uslich in gr\u00f6\u00dferen Gruppen betreut werden und welche Standards diese Betreuung aufzuweisen hat, wird selbst von Psychologen und P\u00e4dagogen nicht einheitlich beantwortet. Die internationale Bindungsforschung zeigt, dass die nicht-famili\u00e4re Betreuung ab dem 12. Lebensmonat nicht unproblematisch ist, dass jedoch unter <i>optimalen <\/i>Bedingungen in Krippe und im Elternhaus in den meisten Studien keine langfristigen Sch\u00e4den f\u00fcr die Kinder nachweisbar sind (Ahnert, 2005; Dornes, 2008: 182; kritischer: Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, 2008: 202). Optimale Bedingungen verlangen einen Betreuungsschl\u00fcssel von 1:3 oder maximal 1:4, eine konstante Bezugsbetreuerin, stabile Gruppen sowie last but not least: einf\u00fchlsame Eltern. Die Krippenforscherin <i>Ahnert <\/i>zieht den Schluss, dass das gesamte Zeitbudget f\u00fcr die t\u00e4glich verbleibenden Interaktionen in der Familie nicht zu knapp ausfallen oder nicht durch Alltagsprobleme \u00fcberm\u00e4\u00dfig belastet sein darf (Ahnert, 2005: 30 f.). Das bedeutet, dass eine fr\u00fche \u00f6ffentliche Krippenbetreuung dann dem Kindeswohl nicht abtr\u00e4glich ist, wenn mit einem hohen Einsatz finanzieller Mittel in den Institutionen familien\u00e4hnliche Bedingungen simuliert werden. Unabh\u00e4ngig von der Frage, ob dies \u00fcberhaupt realistisch ist, ist doch wohl offenkundig, dass sich eine Krippenbetreuung auf einem solch hohen Niveau auch gesamtgesellschaftlich nur f\u00fcr sehr gut qualifizierte und verdienende Eltern &#8222;rechnet&#8220;.<\/p>\n<p>Um den Bogen zum Ausgangspunkt meiner Ausf\u00fchrungen zu spannen kann gefragt werden, ob der geplante Ausbau der \u00f6ffentlichen Betreuung von Kleinstkindern nicht auch als ein Scheitern der Frauenbewegung gelesen werden kann, die urspr\u00fcnglich angetreten war, M\u00e4nner h\u00e4lftig an der Pflege und Erziehung der Kinder zu beteiligen. Nachdem das Ziel der &#8222;Zivilisierung des m\u00e4nnlichen Ichs&#8220; (Gerhard, 2003: 82) weitestgehend aufgegeben wurde, m\u00fcssen sich nun Frauen und vor allem Kinder verst\u00e4rkt an den Markt anpassen. Werden die Kinder aber selber einmal gefragt, dann bewerten sie solche Betreuungsarrangements besonders positiv, in denen beide Elternteile involviert sind. Dies deckt sich mit ihren Angaben, dass vor allem die Abwesenheit der V\u00e4ter von vielen als Defizit erlebt wird (Jurczyk, 2004: 154f.). Vieles spricht daf\u00fcr, dass sich in den n\u00e4chsten Jahren die Erwerbsbeteiligung der Frauen der der M\u00e4nner angleichen wird. Auch kann niemand ernsthaft etwas gegen eine qualitativ hochwertige \u00f6ffentliche Kinderbetreuung einwenden.<\/p>\n<p>Familienpolitik in dem hier verstandenen Sinne sollte jedoch daf\u00fcr Sorge tragen, dass Familiengr\u00fcndungen und Familienleben fernab des Marktgeschehens m\u00f6glich bleiben (Lenze, 2006: 287). Unabdingbare Voraussetzung daf\u00fcr aber ist ein Steuer- und Sozialversicherungsrecht, welches die besonderen Bedingungen von Menschen mit Kindern in Rechnung stellt und Eltern in die Lage versetzt, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen gro\u00dfzuziehen. Stattdessen scheint sich die Politik allein auf den Ausbau der Kleinkindbetreuung zu konzentrieren: Geplant ist der Einsatz von 12 Milliarden Euro f\u00fcr die bis 2013 anvisierten 750.000 Krippenpl\u00e4tze (Begr\u00fcndung Gesetzesentwurf, 2008: 34). Nach Lage der Dinge werden die Familien \u00fcber ihre Einkommens- und Verbrauchssteuern aber unweigerlich \u00fcberproportional an den Kosten der Finanzierung beteiligt und es ist zu bef\u00fcrchten, dass die vorrangigen Korrekturen der Gerechtigkeitsdefizite zu ihren Lasten unerledigt bleiben.<\/p>\n<p>[1] Die in den Folgejahren kontinuierlich weiterentwickelt wurden. So werden heute in der Rentenversicherung drei Beitragsjahre pro Kind gutgeschrieben, auch additiv zu Beitr\u00e4gen, die in demselben Zeitraum durch Erwerbst\u00e4tigkeit erworben wurden. Das Bundeserziehungsgeldgesetz wurde ab 1.1.07 vom Elterngeldgesetz als Lohnersatzleistung abgel\u00f6st.<\/p>\n<p>[2] BT-Drucks. 10\/3792, S. 21.<\/p>\n<p>[3] BVerfGE 82, S. 60 ff. und S. 198 ff.<\/p>\n<p>[4] Dies ergibt f\u00fcr jeden eine einheitliche Steuerersparnis von 1.149,60 Euro im Jahr und 95,80 Euro im Monat.<\/p>\n<p>[5] BVerfGE 108, S. 52, 75.<\/p>\n<p>[6] Nach der <i>Kinderkostenstudie <\/i>des statistischen Bundesamtes steigen die Ausgaben f\u00fcr Kinder mit dem Alter an: Eltern zahlten 2003, also noch vor der Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuern, <i>durchschnittlich <\/i>f\u00fcr Kinder unter sechs Jahre monatlich 468 Euro, f\u00fcr Kinder im Alter von sechs bis zw\u00f6lf Jahren 568 Euro und f\u00fcr Kinder zwischen zw\u00f6lf und achtzehn Jahren 655 Euro. Nicht \u00fcberraschend ist, dass Eltern mit hohem Einkommen mehr Geld in ihre Kinder investieren als Eltern mit niedrigem Einkommen, Eltern mit einem Kind pro Kind mehr zahlen als Eltern mit drei Kindern und Alleinerziehende am wenigsten Geld f\u00fcr ihre Kinder ausgeben k\u00f6nnen (M\u00fcnnich, 2006: 644).<\/p>\n<p>[7] BVerfGE 103, S. 242 ff.<\/p>\n<p>[8] Im Jahr 2002 machten die direkten Steuern auf L\u00f6hne und Einkommen 24,6 % der Staatseinnahmen aus. Sie wurden \u00fcbertroffen von den indirekten Steuern, auf die ein Anteil von 26,5 % entfiel (Die Quellen der Staatseinnahmen, in: Die Zeit vom 15. Mai 2003, S. 21).<\/p>\n<p>[9] BVerfGE 29, S. 402, 412; 32, S. 333, 339; 36, S. 66, 72.<\/p>\n<p>[10] 52,2 % betrugen nach Angaben der OECD 2007 in Deutschland die Steuern und Sozialabgaben vom Bruttolohn (einschlie\u00dflich der Sozialbeitr\u00e4ge der Arbeitgeber) (FAZ vom 12.03.2008, S. 11), hinzu kommen noch die indirekten Steuern wie z.B. Mehrwertsteuer, \u00d6kosteuern etc.<\/p>\n<p>[11] Berechnet mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 33% unter Einschluss des &#8222;Arbeitgeberbeitrages&#8220;. Gleichheitsrechtlich ist auch nur eine Beitragsfreistellung des Kindesunterhalts indiziert, nicht die gesamte Befreiung auch des Existenzminimums der Erwachsenen. Denn die Ungleichheit besteht nur hinsichtlich des Vorhandenseins von Kindern. Das bedeutet nicht, dass es nicht auch sinnvoll sein kann, das Existenzminimum von Geringverdienern freizustellen. Dies k\u00f6nnte sich aus sozialstaatlichen oder arbeitsmarktpolitischen Gr\u00fcnden ergeben, nicht aus gleichheitsrechtlichen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>[12] Manche Bev\u00f6lkerungswissenschaftler sch\u00e4tzen diesen Anteil auf ca. 30 % f\u00fcr die Geburtsjahrg\u00e4nge der ab 1965 Geborenen (z.B. <i>Herwig Birg<\/i>, Die demographische Zeitenwende. Der Bev\u00f6lkerungsr\u00fcckgang in Deutschland und Europa, 2001, S. 54) Allerdings ist die Datenlage in Deutschland hierzu alles andere als eindeutig, weil im Mikrozensus bislang nur nach Kindern, die im Haushalt leben, gefragt wird und keine Angaben zur Kinderzahl insgesamt erhoben wurde. Dies wird sich erst f\u00fcr den Mikrozensus 2008 \u00e4ndern.<\/p>\n<p>[13] BVerfGE 103, S. 242, 264. (Hervorhebung durch A.L.).<\/p>\n<p>[14] BVerfGE 82, 60 ff; 87, 1 ff.; 87, 153 ff.; 89, 346 ff.; 91, 93 ff.; 94, 241 ff.; 103, S. 242 ff..<\/p>\n<p>[15] Zur Bef\u00fcrchtung schrumpfender Kapitalrenditen im Zuge der Verknappung des Faktors &#8222;Humankapital&#8220; weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in seiner Publikation &#8222;Altersvorsorge und demographischer Wandel: Kein Vorteil f\u00fcr Kapitaldeckungsverfahren?&#8220; darauf hin, dass die wegen der demographischen Entwicklung absehbar steigenden Arbeitsl\u00f6hne zu einer Senkung der Kapitalrenditen f\u00fchren k\u00f6nne, dass dies aber u. a. mit einer Steigerung der Frauenerwerbst\u00e4tigkeit abgemildert werden k\u00f6nne. Eine \u00e4hnliche Sto\u00dfrichtung schl\u00e4gt das Strategiepapier des Bundesministeriums f\u00fcr Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und des Institutes der Deutschen Wirtschaft, K\u00f6ln, von November 2004 ein.<\/p>\n<p>[16] BVerfGE 24, 119, 135 f.<\/p>\n<p>[17] Iris Radisch (2007: 139 ff.), die neben der Erziehung von drei Kindern eine beachtliche Karriere hingelegt hat und mit Sicherheit keine Vertreterin einer r\u00fcckw\u00e4rtsgewandten Familienideologie ist, beschreibt in ihrem Buch &#8222;Die Schule der Frauen&#8220; sehr plastisch die emotionalen Kosten, die die fr\u00fche Ganztagsbetreuung f\u00fcr Eltern und Kinder mit sich bringen kann.<\/p>\n<p>[18] BVerfGE 72, S. 122, 137.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur <\/span><\/h2>\n<p><i>Ahnert, Lieselotte,<\/i> 2005: Entwicklungspsychologische Erfordernisse bei der Gestaltung von Betreuungs- und Bildungsangeboten im Kleinkind- und Vorschulalter, in: Sachverst\u00e4ndigenkommission, 12. Kinder-und Jugendbericht,S. 11 ff.<\/p>\n<p><i>Becker, Rolf, Lauterbach, Wolfgang, <\/i>2004: Vom Nutzen vorschulischer Kinderbetreuung f\u00fcr Bildungschancen, in: dieselben, Bildung als Privileg ?, S. 152 f.<\/p>\n<p><i>Bundesministerium der Finanzen<\/i>, 2003: Datensammlung zur Steuerpolitik.<\/p>\n<p><i>Bundesministerium der Justiz, <\/i>1974: Reform des Ehe- und Familienrechts.<\/p>\n<p><i>Bundestag<\/i>, Entwurf eines Gesetzes zur F\u00f6rderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Begr\u00fcndung, Stand 21. April 2008, S. 34.<\/p>\n<p><i>Bundestagsdrucksache <\/i>15\/4375 vom 4.11.2004, Bericht der Bundesregierung zur Bedeutung des Urteils des BVerfG zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3.4.2001 (1BvR 1629\/94) f\u00fcr andere Zweige der Sozialversicherung.<\/p>\n<p><i>Butterwege, Christoph, Klundt, Michael<\/i>, 2001: Armut bei Kindern und Jugendlichen &#8211; Folge eines Mangels an Generationengerechtigkeit oder eines \u00dcberma\u00dfes an sozialer Ungleichheit (auch innerhalb der Generationen)?, in: Arbeit und Sozialpolitik, S. 53 ff.<\/p>\n<p><i>Deutsches Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung<\/i> (DIW), 2008: Wochenbericht Nr. 10\/2008, 101 ff.<\/p>\n<p><i>Deutsches Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung<\/i> (DIW), 2008: Effective Taxation of Top Incomes in Germany, 1992-2002, Discussion Papers 767.<\/p>\n<p><i>Dornes, Martin, <\/i>2008: Fri\u00dft die Emanzipation ihre Kinder? M\u00fctterliche Berufst\u00e4tigkeit und kindliche Entwicklung: Eine Neubetrachtung aus aktuellem Anlass, in: Psyche &#8211; Zeitschrift f\u00fcr Psychoanalyse 62, S. 182 ff.<\/p>\n<p><i>Eggen, Bernd, Strantz, Cosima,<\/i> 2007: Luxus Familie? Wie viel sich jemand leistet, der sich Familie leistet, In Statistisches Monatsheft Baden-W\u00fcrttemberg 6\/2007, S. 21 ff.<\/p>\n<p><i>Gerhard, Ute,<\/i> 2003: M\u00fctter zwischen Individualisierung und Institution: Kulturelle Leitbilder in der Wohlfahrtspolitik, in: Erwerbst\u00e4tige M\u00fctter. Ein europ\u00e4ischer Vergleich, Gerhard\/Knijn\/Weckwert (Hrsg.), S. 53 ff.<\/p>\n<p><i>Grub, Manfred, <\/i>2000: Verteilungswirkungen der \u00f6kologischen Steuerreform auf private Haushalte: Eine empirische Analyse, in DIW-Vierteljahreshefte 1\/2000, S. 17 ff.<\/p>\n<p><i>Hessische Staatskanzlei <\/i>(Hg.), 2003:DieFamilienpolitik muss neue Wegegehen!<\/p>\n<p><i>Hickel, Rudolf, <\/i>2004: Merz, Kirchhof und Co. Die Republik im Steuersenkungsrausch, in: Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik 2004, S. 160 ff.<\/p>\n<p><i>Jurczyk, Karin, <\/i>2004: Elterliche Erwerbsarbeit aus Kinderperspektive: Neue Konstellationen, in: Fr\u00fchf\u00f6rderung interdisziplin\u00e4r 2004, S. 147 ff.<\/p>\n<p><i>Kreyenfeld, Michaela,<\/i> 2007: Soziale Ungleichheit und Kinderbetreuung. Eine Analyse der sozialen und \u00f6konomischen Determinanten der Nutzung von Kindertageseinrichtungen, in: Rolf Becker, Wolfgang Lauterbach (Hrsg.), Bildung als Privileg, S. 99 ff.<\/p>\n<p><i>Lenze, Anne,<\/i> 1989: Hausfrauenarbeit, Kritische Analyse und rechtliche Bewertung.<\/p>\n<p><i>Lenze, Anne,<\/i> 2005, B\u00fcrgerversicherung und Verfassung, Rentenreform zwischen Eigentumsschutz, Gleichheitssatz und Europ\u00e4ischer Integration.<\/p>\n<p><i>Lenze, Anne, <\/i>2006: Was von der Frauenfrage bleibt. Vom exklusiven Gleichberechtigungsgrundsatz zum allgemeinen Gleichheitssatz, in: Kritische Justiz 03\/2006, S. 269 ff.<\/p>\n<p><i>M\u00fcnnich, Margot,<\/i> 2006: Einkommensverh\u00e4ltnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben f\u00fcr Kinder, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, 6\/2006, S. 644 ff.<\/p>\n<p><i>OECD<\/i>, 2008:52 Prozent der Arbeitskosten verursacht der Staat, in: FAZ vom12.03.2008, S.11.<\/p>\n<p><i>Ostner, Ilona,<\/i> 2002: Am Kind vorbei &#8211; Ideen und Interessen in der j\u00fcngeren Familienpolitik, in: ZSE 2002, S. 249 ff.<\/p>\n<p><i>Radisch, Iris,<\/i> 2007: Die Schule der Frauen. Wie wir die Familie neu erfinden.<\/p>\n<p><i>Ramm, Thilo, <\/i>1968: Gleichberechtigung und Hausfrauenehe, in: Juristenzeitung 1968, S. 41 ff.<\/p>\n<p><i>Ro\u00dfbach Hans<\/i>&#8211;<i>G\u00fcnther<\/i>, 2005: Effekte qualitativ guter Betreuung, Bildung und Erziehung im fr\u00fchen Kindesalter auf Kinder und ihre Familien, in: Sachverst\u00e4ndigenkommission, 12. Kinder- und Jugendbericht, S. 57 ff.<\/p>\n<p><i>Sacksofsky, Ute, <\/i>1996: Das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Eine rechtsdogmatische Untersuchung zu Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.<\/p>\n<p><i>Statistisches Bundesamt<\/i>, 2002: Datenreport 2002.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1912],"publikationen":[2819],"class_list":["post-11025","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-anne-lenze","publikationen-183-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>In schlechter Verfassung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/183-vorgaenge\/publikation\/in-schlechter-verfassung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"In schlechter Verfassung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Familienpolitik in Deutschland, aus: vorg\u00e4nge Nr. 183, Heft 3\/2008, S. 47-60 Familien bestehen aus Kindern und Frauen, meistens auch aus M\u00e4nnern. 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