{"id":11199,"date":"1988-01-15T21:30:00","date_gmt":"1988-01-15T20:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/demonstrationsfreiheit-unter-mordverdacht\/"},"modified":"1988-01-15T12:00:00","modified_gmt":"1988-01-15T11:00:00","slug":"demonstrationsfreiheit-unter-mordverdacht","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/demonstrationsfreiheit-unter-mordverdacht\/","title":{"rendered":"Demonstrationsfreiheit unter Mordverdacht"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 33-42<\/p>\n<p>Die Demonstrationsfreiheit in der Bundesrepublik steht unter Mordverdacht. Denkt man gewisse offizielle Stellungnahmen zu Ende, so werden letztlich der Demonstrationsfreiheit zwei Polizistenmorde angelastet-begangen im Zustand der &#8222;Vermummung&#8220;. Nun ist sie zur Fahndung ausgeschrieben, um sie schleunigst dingfest machen und in Zukunft noch wirkungsvoller als bisher einschr\u00e4nken zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"die-schuesse-kamen-wie-bestellt\">Die Sch&uuml;sse kamen wie bestellt&hellip;<\/span><\/h5>\n<p>Ein langgehegtes innenpolitisches Anliegen der regierenden Unionsparteien scheint nun endlich in Erf\u00fcllung zu gehen: die &#8222;Wiederherstellung des inneren Friedens&#8220;, die zun\u00e4chst von einem gest\u00f6rten inneren &#8222;Koalitionsfrieden&#8220; behindert wurde. Denn die auch regierende Wende-FDP hatte gegen einige der sch\u00e4rfsten, bereits in der internen Koalitionsvereinbarung vom Fr\u00fchjahr 1987 verankerten Regierungspl\u00e4ne wenigstens ansatzweise noch festliberale Skrupel anzumelden. Skrupel, die im Laufe der Monate sogar noch unversehens Auftrieb erhalten sollten: Insbesondere nach den gro\u00dfen und skandal\u00f6sen 87er-Polizeieins\u00e4tzen in Brokdorf, Hamburg und Wackersdorf geriet das brutale polizeiliche Vorgehen zunehmend in die \u00f6ffentliche Kritik.<\/p>\n<p>Forderungen nach politischer Deeskalation und behutsamerem polizeilichen Verhalten fanden Zustimmung bis hinein in den Polizeiapparat. In einem Erfahrungsbericht \u00fcber &#8222;Polizeieins\u00e4tze bei Gro\u00dfdemonstrationen&#8220; pl\u00e4dierte selbst ein Arbeitsstab der Innenministerkonferenz f\u00fcr mehr Liberalit\u00e4t bei Demonstrationseins\u00e4tzen statt f\u00fcr sch\u00e4rfere Gesetze.<\/p>\n<p>Doch schon wenige Monate sp\u00e4ter bereiteten zwei Polizistenmorde dem sich abzeichnenden Tauwetter ein abruptes Ende. Nun scheint offenbar die Stunde der Scharfmacher gekommen zu sein. Die Morde und die darob einsetzende \u00f6ffentliche Emp\u00f6rung werden schamlos ausgenutzt, um die z\u00f6gerliche FDP massiv unter Druck zu setzen und die l\u00e4ngst geplante Gesetzes\u00e4nderungen durchzupauken.<\/p>\n<p>Eine eilends vom Bundesinnenministerium organisierte und manipulierte, nicht\u00f6ffentliche &#8222;Expertenanh\u00f6rung&#8220; von Polizeipraktikern, \u00fcberwiegend aus CDU\/CSU-regierten Bundesl\u00e4ndern, er\u00f6ffnete der wende-erprobten FDP den Ausweg aus dem Dilemma: Von pl\u00f6tzlichen &#8222;neuen Erkenntnissen&#8220; geplagt, konnte die Tatsache des Umfallens in der \u00d6ffentlichkeit als &#8222;Lernf\u00e4higkeit&#8220; deklariert werden.<\/p>\n<p>Die Sch\u00fcsse an der Startbahn-West krachten also wie bestellt. \u00c4hnlich termingerecht wie die Steinw\u00fcrfe w\u00e4hrend der &#8222;Krefelder Krawalle&#8220; am 25. Juni 1985, die, wie sich erst sp\u00e4ter herausstellte, von einem V-Mann des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220; mitinitiiert worden waren. Sie mu\u00dften prompt als Begr\u00fcndung f\u00fcr eine Versch\u00e4rfung des Demonstrationsstrafrechts herhalten, die kurze Zeit sp\u00e4ter durch Gesetz vom 18. Juli 1985 in Kraft getreten ist. Danach machen sich auch diejenigen Demonstrationsteilnehmer wegen &#8222;Landfriedensbruch&#8220; strafbar (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe), die trotz Aufforderung durch die Polizei in einer Menschenmenge, aus der heraus &#8222;Gewaltt\u00e4tigkeiten oder Bedrohungen&#8220; begangen werden, &#8222;Schutzwaffen&#8220; (&#8222;passive Bewaffnung&#8220; wie Helme) oder &#8222;Vermummungen&#8220; (wie etwa Mundt\u00fccher) nicht ablegen oder sich nicht rechtzeitig entfernen. Das bedeutet: Bereits heute k\u00f6nnen auch vollkommen friedliche Demonstrationsteilnehmer zu &#8222;Landfriedensbrechern&#8220; bef\u00f6rdert werden &#8211; eine gesetzliche Konstruktion, mit deren Hilfe die aus &#8222;Terrorismusverfahren&#8220; bekannte und heftig umstrittene kollektive Haftung auch im Demonstrationsrecht verankert wurde. Der individuelle Nachweis einer eigenh\u00e4ndig begangenen Gewalttat ist entbehrlich geworden; die blo\u00dfe Anwesenheit bei einer Demonstration zu einer bestimmten Zeit oder in einer inkriminierten Bekleidung reicht f\u00fcr eine Verurteilung aus.<\/p>\n<p>Die Steinw\u00fcrfe von Krefeld kamen also wie bestellt, um eine heftig umstrittene Gesetzes\u00e4nderung als notwendig und legitim erscheinen zu lassen &#8211; auffallend fristgerecht mitgeliefert von einem agent provocateur des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220;. Auch die neuen Versch\u00e4rfungsvorhaben sto\u00dfen auf breite Ablehnung: SPD und GR\u00dcNE opponieren, unterst\u00fctzt von manchen Staatsanw\u00e4lten, Deutschem Richterbund und StrafverteidigerVereinigungen, selbst von der &#8222;Gewerkschaft der Polizei&#8220; (GdP), die mit je unterschiedlichen Argumenten vor einer weiteren gesetzlichen Aush\u00f6hlung des Demonstrationsrechts warnen. Wie es scheint: vergeblich.<\/p>\n<p>Die Startbahn-Sch\u00fcsse lieferten den Bonner Scharfsch\u00fctzen gegen die Demonstrationsfreiheit die Munition, die ihnen jene erpresserischen Machenschaften erm\u00f6glicht, um ihre Strafrechtsnovelle r\u00fcckw\u00e4rts gegen alle Vernunft und rechtsstaatlichen Warnungen durchzupeitschen. Die aktuellen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor deren Hintergrund die Gesetzesversch\u00e4rfungen nicht zuletzt zu werten sind, lassen ihre k\u00fcnftige Nutzanwendung deutlich aufscheinen: Hunderttausend aufgebrachte, vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedrohte Stahlarbeiter im Ruhrgebiet beginnen, mit Arbeitsniederlegungen, Demonstrationen, Verkehrsblockaden und Villenbesetzungen eine neue Qualit\u00e4t des Arbeitskampfes und des Widerstandes einzul\u00e4uten.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"reaktionen-nach-zweierlei-mass\">Reaktionen nach zweierlei Ma&szlig;<\/span><\/h5>\n<p>Die Reaktionen auf die t\u00f6dlichen Sch\u00fcsse an der Startbahn-West von Anfang November 1987 sind \u00e4u\u00dferst aufschlu\u00dfreich. Ein Grundkonsens war von Anfang an festzustellen: Kaum jemand z\u00f6gerte, jene Todessch\u00fcsse auf Polizeibeamte als das zu bezeichnen, was sie (mutma\u00dflich) auch sind: Mordtaten aus dem dunklen Hinterhalt. Viele versp\u00fcrten den Widerspruch, da\u00df eine &#8222;Bewegung f\u00fcr den Schutz des Lebens und der Natur&#8220; nun f\u00fcr zwei Tote Mitverantwortung tragen soll. Zahlreiche Diskussionen wurden ausgel\u00f6st und ernsthaft gef\u00fchrt. Auch das Problem verselbst\u00e4ndigter Gewaltrituale wurde er\u00f6rtert, die mehrheitlich lange verdr\u00e4ngten, durchaus m\u00f6glichen Todesfolgen von Zwillengeschossen und Molotow-Cocktails ins Bewu\u00dftsein gehoben und \u00fcber &#8222;gegenseitige Abr\u00fcstung&#8220; nachgedacht.<\/p>\n<p>Noch vor kurzem h\u00e4tten es nur wenige f\u00fcr m\u00f6glich gehalten, da\u00df &#8211; vorbehaltlich der endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung &#8211; gezielte oder ungezielte Todessch\u00fcsse aus Demonstrationen heraus abgefeuert und Polizisten als Todesopfer liegenbleiben w\u00fcrden. Zu sehr waren wir daran gew\u00f6hnt, da\u00df &#8222;so etwas&#8220; nur von der anderen Seite erwartet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Und die \u00fcber 35j\u00e4hrige Geschichte der Bundesrepublik gab dieser Ansicht durchaus recht. Die bislang bei Demonstrationen ums Leben gekommenen Menschen sind schlie\u00dflich Opfer polizeilichen Schu\u00dfwaffeneinsatzes und polizeilicher Einsatztaktik geworden: In den f\u00fcnfziger und sechziger Jahren wurden bei Demonstrationen zwei Menschen von Polizeikugeln t\u00f6dlich getroffen; in den achtziger Jahren zwei Menschen aufgrund polizeilicher Einsatztaktik in den Tod getrieben, ein weiterer von einem modernen Hochleistungswasserwerfer zu Tode gefahren; das letzte Todesopfer forderte im Jahre 1986 der erste polizeiliche Einsatz von CS-Gas, das bereits seit 1925 im Verh\u00e4ltnis zu anderen Staaten v\u00f6lkerrechtlich ge\u00e4chtet ist.<\/p>\n<p>Weil das (zeit-)geschichtliche Ged\u00e4chtnis sich mitunter als \u00e4u\u00dferst kurz erweist, sei in diesem Zusammenhang des weiteren erinnert an den h\u00e4ufig erlebten Polizeiterror gegen Startbahn-Demonstranten, etwa in der Frankfurter Rohrbachstra\u00dfe, gegen AKW-Gegner, etwa bei Brokdorf und Kleve, auf dem Hamburger Heiliggeistfeld und bei Wackersdorf: Spie\u00dfrutenlaufen, Kn\u00fcppelorgien, Wasserwerfer- und Kampfgas-Eins\u00e4tze, Einkesselungen und Verschleppungen sind nur die knappen Stichworte zur Kennzeichnung dieser Art von Staatsgewalt, die den Keim des organisierten Staatsterrorismus in sich tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Doch aus solchen tragischen Vorf\u00e4llen und rechtswidrigen Staatsaktionen wurden keine hinreichenden Konsequenzen gezogen, gef\u00e4hrliche Polizeieinsatzmittel und -methoden eher noch erweitert und verfeinert, Gesetze blieben unver\u00e4ndert. Stattdessen mu\u00dften wir immer wieder von neuem erleben, da\u00df die staatlichen Kontrollinstanzen, die zur Aufkl\u00e4rung und Ahndung jener Polizeigewalt berufen und verpflichtet sind, kl\u00e4glich versagten. Wir mu\u00dften erleben, da\u00df die politisch Verantwortlichen im Dunkeln blieben &#8211; auch vollkommen unvermummt. Wir mu\u00dften erleben, da\u00df die unmittelbaren Polizeit\u00e4ter, so sie \u00fcberhaupt identifiziert werden konnten, so sie \u00fcberhaupt vor Gericht gestellt worden waren, freigesprochen wurden oder mit einer minimalen Strafe davonkamen &#8211; w\u00e4hrend jene, die etwa die polizeilichen Todessch\u00fcsse \u00f6ffentlich und umgangssprachlich als &#8222;Mord&#8220; bezeichneten, f\u00fcr diese Einsch\u00e4tzung oft hart bestraft wurden.<\/p>\n<p>Vollkommen anders die Reaktionen nach den beiden Polizistenmorden. Sie wurden zum &#8211; fast m\u00f6chte man annehmen: willkommenen &#8211; Anla\u00df genommen, nun endlich die Anfang 1987 in Kraft getretene Versch\u00e4rfung und Ausweitung der sogenannten Antiterrorgesetzgebung zur vollen Anwendung zu bringen: Denn damit lassen sich auch Widerstandsbewegungen, militante Demonstrationen und Demonstrationsteilnehmer unter Terrorismusverdacht stellen und den weitreichenden (Sonder-) M\u00f6glichkeiten der Terrorismusfahndung unterwerfen. Insbesondere politisch verd\u00e4chtige Szenen, die nicht hierarchisch strukturiert sind, lassen sich auf diese Weise umfassend aufmischen und auskundschaften, ihre Kommunikationsstrukturen aus-forschen. Eine Welle von Razzien, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen rollte bereits durchs ganze Land. &#8222;Fahndungserfolge&#8220; sind zwar kaum zu verzeichnen, daf\u00fcr aber eine F\u00fclle polizeilicher \u00bbErkenntnisse\u00ab und eine gr\u00fcndliche Verunsicherung des Vor- und Umfeldes von Demonstrationen und Widerstandsgruppen.<\/p>\n<p>Als ob sich der Staat als Ganzes beschossen f\u00fchlte, schickt er sich an, auch legislatorisch nachzur\u00fcsten und zur\u00fcckzuschie\u00dfen, wodurch die Wahrnehmung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mehr und mehr zum unkalkulierbaren Risiko zu werden droht: Einf\u00fchrung eines strafbewehrten &#8222;Vermummungsverbotes&#8220; und eines Verbots der sogenannten passiven Bewaffnung (statt der bisherigen Ordnungswidrigkeitsregelung); Versuch der nochmaligen Versch\u00e4rfung des &#8222;Landfriedensbruch&#8220;-Tatbestands; Einf\u00fchrung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr &#151; eine Nazi-&#8222;Errungenschaft&#8220; des Jahres 1935 &#8211; f\u00fcr polizeibekannte Demontrationst\u00e4ter (das bedeutet also Vorbeugehaft auch etwa f\u00fcr Demonstrationsteilnehmer, die sich schon einmal nicht rechtzeitig aus einer gewaltt\u00e4tigen Demonstration entfernt haben); Schaffung einer speziellen Strafnorm, die Sitz- und andere Blockaden, abseits der &#8222;Unw\u00e4gbarkeiten&#8220; des N\u00f6tigungsparagraphen, unter Strafe stellen soll; nochmalige Erweiterung der polizeilichen Kontrollbefugnisse im Vorfeld auch gegen Unverd\u00e4chtige (Kontrollstellen); Demonstrationseinsatz neuzuschaffender Polizei-Spezialeinheiten nach dem Vorbild der &#8222;GSG 9&#8220;; Einf\u00fchrung von Schnellverfahren gegen mutma\u00dfliche Demonstrationst\u00e4ter; Strafbarkeit der &#8222;\u00f6ffentlichen Bef\u00fcrwortung von Straftaten&#8220; \u00fcber den neu zuschaffenden Zensurparagraphen 130 b StGB usw.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"staatsautoritaeres-trauerstueck\">Staats&shy;au&shy;to&shy;ri&shy;t&auml;res Trauerst&uuml;ck<\/span><\/h5>\n<p>Die aktuellen Auseinandersetzungen um die Versch\u00e4rfung des Demonstrationsrechts f\u00fchren erneut recht drastisch vor Augen, wie in der Bundesrepublik gro\u00dfartig deklarierte Freiheitsrechte zentimeterweise, paragraphenweise, ja (sicherheits-)paketweise demontiert und kassiert werden, da wo sie wenigstens in Ans\u00e4tzen wirksam werden konnten.<\/p>\n<p>Es wird uns wieder einmal drastisch vor Augen gef\u00fchrt, wie bereits seit langem gehegte Staatsschutzpl\u00e4ne unter Ausnutzung der Gunst der Stunde durchgepaukt werden; wie die Mechanismen der Legitimierung ablaufen und die offizielle Sprachregelung die staatssch\u00fctzenden Intentionen in freiheitssch\u00fctzende umzum\u00fcnzen versucht, und wie die medien\u00f6ffentliche Diskussion auf bestimmte emotionsbeladene Vorhaben konzentriert wird (z.B. Kronzeugenregelung, Vermummung), um in ihrem Windschatten weit gef\u00e4hrlichere Pl\u00e4ne nahezu unbemerkt durchsetzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wieder m\u00fcssen wir miterleben, wie bestimmte linksoppositionelle Gruppen und Kr\u00e4fte als &#8222;innere Feinde&#8220; kriminalisiert und ausgegrenzt, ihre demonstrativ vorgebrachten Anliegen selten ernst genommen werden; wie verbleibende liberale, besonnene, kritische Stimmen unter Distanzierungs- und Legitimierungsdruck gesetzt werden und diesem nur selten zu widerstehen verm\u00f6gen und wie bestimmte bittere Erfahrungen mit diesem (Sicherheits-)Staat sowie ehedem erkannte Wahrheiten \u00fcber diese (Klassen-)Gesellschaft durch den Druck der Ereignisse und ideologisch-moralische Zurichtung &#8222;pl\u00f6tzlich&#8220; in Vergessenheit geraten, auf l\u00e4ngere Sicht verdr\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>All das und noch viel mehr lehrt uns dieses aktuelle staatsautorit\u00e4re Trauerst\u00fcck &#8211; ein Trauerspiel um zwei tote Polizisten, eine Demonstrationsfreiheit, die daf\u00fcr verantwortlich gemacht wird, einen \u00f6ffentlich Gewalt bef\u00fcrwortenden Bundesinnenminister, seine &#8222;christlich-sozialen&#8220; Unterst\u00fctzer und Werber. Ein Trauerspiel um eine wankelm\u00fctige, immer wieder liberale Hoffnungen weckende und entt\u00e4uschende freidemokratische Partei, die dank ihrer nahezu ununterbrochenen Regierungsbeteiligung schon traditionell so frei ist, an der Verwandlung b\u00fcrgerlicher Freiheitsrechte in staatliche Schutzrechte mitzuwirken (mit wenigen Ausnahmen), und dabei die hohe Wende-Kunst entwickelt hat, umzufallen, ohne zu st\u00fcrzen. Ein Trauerspiel um eine oppositionelle Sozialdemokratie, die von der Oppositionsbank aus das bek\u00e4mpft, wof\u00fcr sie in den sozialliberalen siebziger Jahren die Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen hat. Ein Trauerspiel um eine gr\u00fcne Partei, die in weiten Teilen vor lauter Bu\u00dffertigkeit und Auss\u00f6hnung mit diesem Staat den Widerstand gegen dessen Gesetzesextremismus verschl\u00e4ft und streckenweise gar argumentativ verr\u00e4t, sowie um eine Linke, die an ihren R\u00e4ndern in Aufl\u00f6sung begriffen ist, in ihren zersplitterten Kernen zur (Selbst-)Isolierung neigt, und die in der akuten Auseinandersetzung leider nur wenig bis gar nichts zu bewirken vermag.<\/p>\n<p>Eilfertige Distanzierungen und willf\u00e4hrige Bu\u00dffertigkeit, wie sie in Teilen der Linken und insbesondere bei den &#8222;Gr\u00fcnen&#8220; zu beobachten sind, k\u00f6nnen wir nicht erst seit den Startbahn-Sch\u00fcssen verzeichnen. Schon die j\u00fcngste Debatte um Amnestie oder Gnade f\u00fcr (ehemalige) &#8222;Terroristen&#8220; befl\u00fcgelte den &#8222;Zeitgeist&#8220;, der einer staatskritischen Opposition m\u00e4chtig ins Gesicht zu blasen scheint: &#8222;Einseitige&#8220; Staatskritik, ohne jede Vor- und Gegenleistung, ohne Glaubensbekenntnis zur &#8222;freiheitlich demokratischen Grundordnung&#8220; oder Distanzierung von der RAF und von Polizistenmorden, ist regelrecht verp\u00f6nt. Teile der (ehemaligen) Linken \u00fcben sich in einseitiger &#8222;Selbstkritik&#8220; und in Vers\u00f6hnung mit diesem Staat. Aus den Reihen der &#8222;Gr\u00fcnen&#8220;, die die &#8222;Gewaltfreiheit&#8220; zum Progamm erhoben haben, wird gar ein &#8222;positiv entwickeltes Staatsverst\u00e4ndnis&#8220; eingefordert bis hin zu einer offensiven Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols &#8211; letztlich die Bef\u00fcrwortung der organisierten Gewalt.<br \/>Bei diesem &#8222;Wettlauf um die besten Pl\u00e4tze hinter den S\u00e4rgen der beiden Polizisten&#8220; (Gremliza) ger\u00e4t die verh\u00e4ngnisvolle Entwicklung innerer Sicherheitspolitik, um die sich k\u00fcnftige Oppositions- und Widerstandsarbeit verst\u00e4rkt k\u00fcmmern m\u00fc\u00dfte, zunehmend aus dem Blickfeld: Es geht um die Gef\u00e4hrlichkeit einer (&#8222;Rest&#8220;-)Risiko-Politik, die gesundheits- und lebensbedrohende, letztlich unbeherrschbare Projekte mit (Staats-)Gewalt durchsetzt und nicht etwa diese Projekte, sondern die hiervon betroffenen Menschen als potentielle oder konkrete Sicherheitsrisiken einstuft, die den technologischen &#8222;Fortschritt&#8220; blockieren &#8211; sprich: die Profitgrundlagen und letztlich auch die Herrschaftsverh\u00e4ltnisse gef\u00e4hrden &#8211; k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Diese herrschende Politik bedingt zwangsl\u00e4ufig und in zunehmendem Ma\u00dfe eine gef\u00e4hrliche, freiheitsbedrohende Aufr\u00fcstung und Umstrukturierung des gesamten Staatssicherheitssystems in der Bundesrepublik, verbunden mit einer l\u00e4ngst in Gang gesetzten, fast uferlosen Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse, die die individuellen und kollektiven Grundrechte in ihrer Substanz angreifen. Die &#8222;Sicherheitsgesetze&#8220; und die Versch\u00e4rfung des Demonstrationsrechts sind Meilensteine dieser Entwicklung.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"mummenschanz\">Mummenschanz<\/span><\/h5>\n<p>Ein gesetzliches Vorhaben machte inzwischen eine besonders steile Karriere: das strafbewehrte Vermummungsverbot. Ausgerechnet zwei Polizistenmorde, aus der sch\u00fctzenden Dunkelheit heraus begangen, sollen nun f\u00fcr dieses umstrittene Vorhaben dienstbar gemacht werden &#8211; wohlwissend, da\u00df T\u00f6tungsdelikte absolut atypische Taten im Zusammenhang mit Demonstrationen darstellen. Es ist in dieser absurden und gespenstischen Verdummungsdebatte um das strafbewehrte Vermummungsverbot offenbar kein Argument zu bl\u00f6d, um die Bestrafung bestimmter Bekleidungsarten als notwendig und plausibel erscheinen zu lassen. Denn die Polizistenmorde h\u00e4tten damit auch nicht verhindert werden k\u00f6nnen: Zum einen spielte &#8222;Vermummung&#8220; bei jenen Vorf\u00e4llen keinerlei Rolle, zum anderen ist Mord bekanntlich bereits mit der H\u00f6chststrafe, n\u00e4mlich lebensl\u00e4nglich, bedroht.<\/p>\n<p>Ein strafrechtliches Vermummungsverbot ist im \u00fcbrigen mit den Grunds\u00e4tzen eines rechtsstaatlichen Tat-Strafrecht nicht vereinbar. Das blo\u00dfe Tragen einer bestimmten, unerw\u00fcnschten Bekleidung &#8211; wie etwa Schals, gro\u00dfe Sonnenbrillen, falsche B\u00e4rte oder Gesichtsmasken &#8211; ist keine Tat im strafrechtlichen Sinne, denn es verletzt keine fremden Rechtsg\u00fcter. Es w\u00fcrde letztlich allein der generelle Verdacht bestraft werden, da\u00df mit einer bestimmten Bekleidung auch eine bestimmte Absicht zu gewaltt\u00e4tigem Verhalten verbunden sei. Das allerdings ist pures, rechtsstaatswidriges Verdachts- bzw. Gesinnungsstrafrecht.<\/p>\n<p>Weitere gewichtige Argumente sprechen gegen ein Vermummungsverbot &#8211; nicht nur gegen ein strafbewehrtes, sondern auch gegen das bereits bestehende, im Versammlungsgesetz als Ordnungswidrigkeit geregelt. Danach ist die Teilnahme an einer Demonstration &#8222;in einer Aufmachung, die geeignet und den Umst\u00e4nden nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der ldentit\u00e4t zu verhindern&#8220; mit Geldbu\u00dfe bis zu 1 000 DM bedroht. Das Vermummungsverbot dient also der ungehinderten Durchsetzung pr\u00e4ventiver polizeilicher und geheimdienstlicher \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen: es ist eine Erg\u00e4nzungsma\u00dfnahme zur seit Jahren extensiv betriebenen elektronischen Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitung. Und hier sind schlie\u00dflich die urspr\u00fcnglichen Gr\u00fcnde f\u00fcr Gesichtsverh\u00fcllungen bei Demonstrationen zu finden. Denn \u00fcberwiegend trieb und treibt gerade die berechtigte Angst vor Registrierung durch Polizei und &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, mittels Video- und Fotodokumentationstrupps, V-Leuten und vermummten Staatssch\u00fctzern, zu solchen Vorsichtsma\u00dfnahmen. Auch die j\u00fcngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur polizeilichen Beschlagnahme von Fotos und Filmen bei den Medien rechtfertigt in erh\u00f6htem Ma\u00dfe den Schutz vor willk\u00fcrlicher ldentifizierung auf Vorrat.<\/p>\n<p>Es gibt im \u00fcbrigen keine allgemeine Pflicht, sich bei Versammlungen der Polizei gegen\u00fcber erkennbar zu halten und sein Gesicht offen zu zeigen. Eine solche Vorstellung entspringt n\u00e4mlich purem polizeistaatlichen Denken. Bei einer derartigen Argumentation wird v\u00f6llig ignoriert, da\u00df Demonstrationen, etwa einer verfolgten Minderheit, oft das einzige Mittel sein k\u00f6nnen, Rechte erst zu erk\u00e4mpfen, die dieser Minderheit bisher versagt wurden. Die Problembereiche Abtreibung, Homosexualit\u00e4t, Aids, Asylverfahren sind nur einige wenige Beispiele, an denen sich diese Problematik verdeutlichen l\u00e4\u00dft. Die Teilnahme an einer Demonstration kann f\u00fcr die Betroffenen mit einem hohen Risiko und schwerwiegenden Nachteilen verbunden sein: die elektronische Erfassung mittels Video und Foto kann zur ldentifizierung und Speicherung personenbezogener Daten und Verdachtsmomente f\u00fchren sowie zur Verarbeitung der gewonnenen Daten im Wege der Rasterfahndung oder in Form von Pers\u00f6nlichkeitsprofilen und Bewegungsbildern;\u00a0U-Haft, Ermittlungsverfahren, Observationen, Lauschangriffe, Berufsverbote, Arbeitsplatzverlust und Abschiebungen k\u00f6nnen die Folge sein.<\/p>\n<p>Auch lie\u00dfen sich mit demselben Argument des &#8222;offenen Visiers&#8220; auch die geheimen Wahlen in Demokratien abschaffen; schlie\u00dflich, so diese Logik, gibt es ja keinen Grund, seine politische \u00dcberzeugung zu verheimlichen. Doch geheime Wahlen sind eine demokratische Errungenschaft, die die Gefahr von Repressionen und anderen Nachteilen von vornherein ausschlie\u00dfen soll\u00a0&#8211; eine Maxime, der auch f\u00fcr ein demokratisches Demonstrationsrecht Geltung verschafft werden sollte.<\/p>\n<p>Noch eins: Warum wird eigentlich nicht auch das Tragen von Handschuhen in geschlossenen R\u00e4umen unter Strafe gestellt ? Schlie\u00dflich stellt diese Fingerkuppen-Vermummung die gebr\u00e4uchlichste Ma\u00dfnahme von Einbrechern dar, um kompromittierende Fingerabdr\u00fccke zu vermeiden.<\/p>\n<p>Spa\u00df beiseite: Ein strafbewehrtes Vermummungsverbot er\u00f6ffnet der Polizei, im Gegensatz zur bisherigen Ordnungswidrigkeits-Regelung, alle M\u00f6glichkeiten der Strafproze\u00dfordnung: Festnahme, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, erkennungsdienstliche Behandlung usw. Au\u00dferdem wird eine solche Strafnorm sich sehr rasch als Auffangtatbestand erweisen, wenn eine bestimmte Gewalttat den Verd\u00e4chtigen nicht nachgewiesen werden kann, so k\u00f6nnen sie doch wenigstens wegen Vermummung bestraft werden.<\/p>\n<p>Doch nicht allein das strafbewehrte Vermummungsverbot steht ins Haus, sondern auch ein strafbewehrtes Verbot sogenannter passiver Bewaffnung\/Schutzbewaffnung ist geplant, wird aber in der \u00f6ffentlichen Diskussion fast vollkommen vernachl\u00e4ssigt. Darunter fallen, so die bisherige Regelung im Versammlungsgesetz, &#8222;Schutzwaffen oder Gegenst\u00e4nde, die als Schutzwaffen geeignet und dazu bestimmt sind, Vollstreckungsma\u00dfnahmen eines Tr\u00e4gers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren&#8220;\u00a0&#8211; also etwa Schutzhelme gegen Polizeikn\u00fcppel, Regenschirme gegen Wasserwerfer(?) und Gasmasken oder Mundt\u00fccher gegen die Kampfgase CS und CN.<\/p>\n<p>Das Verbot der &#8222;passiven Bewaffnung&#8220; und das &#8222;Vermummungsverbot&#8220; haben eines gemeinsam: Beide Verbote sollen verhindern, da\u00df staatliche \u00dcberwachungs bzw. Zwangsma\u00dfnahmen ins Leere laufen. Sie stehen praktisch symbolisch f\u00fcr die Durchsetzung der ganzen Bandbreite polizeilicher Einsatzmethoden und -mittel: Demonstrationsfreiheit zwischen Kn\u00fcppel und Video\u00fcberwachung, zwischen Wasserwerfer und Computer.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"anleitung-zu-kuenftigen-straftaten\">Anleitung zu k&uuml;nftigen Straftaten<\/span><\/h5>\n<p>Man m\u00f6chte die kommenden Demonstrationen nutzen, um \u00f6ffentlich zur massenhaften und phantasievollen Verkleidung, zur berufsm\u00e4\u00dfigen und situationsbezogenen Vermummung und &#8222;Schutzbewaffnung&#8220; aufzurufen, damit der &#8222;gewaltenthemmende&#8220; und &#8222;inhumane&#8220; (Bundespr\u00e4sident von Weizs\u00e4cker) Mummenschanz auf die Spitze getrieben werde und das (geplante) Anti-Mummenschanz-Gesetz ins Leere laufe. Denn merke: Wer sich vermummt und (ver-)kleidet, hat etwas zu verbergen; wer sich entmummt und entkleidet, nicht unbedingt etwas vorzuweisen. Der Phantasie und den Assoziationen sind weite Grenzen gesetzt:<\/p>\n<p>Stahlarbeiter mit Schutzhelmen, Motorradfahrer mit Sturzhelmen, Frierende mit Schals im Gesicht \/ Narren mit Masken, Clowns mit Pappnasen, Schauspieler bunt geschminkt \/ \u00c4rzte mit Mundschutz, Nikol\u00e4use mit B\u00e4rten, Heinos mit Sonnenbrillen, Piraten mit Augenklappen, Helnwein mit Kopfverband \/ Schornsteinfeger mit geschw\u00e4rzten Gesichtern, Br\u00e4ute mit Schleiern, Papst Paul die Erde, Liebende sich gegenseitig k\u00fcssend \/ Funktion\u00e4re mit Charaktermasken, Zwangscharaktere mit Charakterpanzer, Engerlinge mit Larven, Kohlk\u00f6pfe mit Zimmermann-Masken \/ Spazierg\u00e4nger mit Gasmasken, Gasm\u00e4nner unter Regenschirmen, Schafe im Wolfspelz und umgekehrt, Birne Helene im Schlafrock, Langusten in Bierteig \/ Sonnen-empfindliche mit Schlapphut, Schlafende unter einer Decke, Taucher mit Ski- und Skifahrer mit Taucherbrille \/ Berufsverbote-Opfer mit Knebel, Gespenster in Bettlaken, Mumien in Bandagen, Justitia mit Augenklappe, blinde Kuh mit Kr\u00fcckstock \/ Wallraff als &#8222;Ich, Ali&#8220; mit geweiteten Pupillen, Giraffen mit Grimassen, Nancy geliftet \/ RAF-Texte in Cola-Dosen, Zimmermann mit Balken im Auge, Bankr\u00e4uber mit Seidenstr\u00fcmpfen, Bangemann in Aspik, Rebmann in \u00d6l \/ Der Rest mit Brett vorm Kopf und h\u00e4ngenden Ohren&#8230;<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"geschichtliche-mahnung\">Geschicht&shy;liche Mahnung<\/span><\/h5>\n<p>Gestatten wir uns v\u00f6llig wahllos, einen kurzen Griff in die Skandalkiste der Bundesrepublik und wagen wir zu fragen: Wurde das Steuerstrafrecht versch\u00e4rft, weil die Steuerhinterzieher und Gro\u00dfbetr\u00fcger in Politik und Wirtschaft immer dreister werden? Wird das Stra\u00dfenverkehrsrecht versch\u00e4rft, etwa durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, weil die Zahl der t\u00f6dlichen Verkehrsunf\u00e4lle unertr\u00e4glich hoch ist? Wird der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; entmummt und wirksam kontrolliert, weil er in der Grauzone des &#8222;Geheimen&#8220; immer neue Skandale produziert? Soll das Umweltstrafrecht versch\u00e4rft werden, weil die unmittelbar Verantwortlichen f\u00fcr Umweltkatastrophen und -sch\u00e4den so schlecht auszumachen sind? Die einstimmige Antwort lautet: Nein! Wie leicht zu erkennen ist, bed\u00fcrfte es keines Vorwands, um gesetzliche Verbesserungen in den genannten F\u00e4llen zu begr\u00fcnden. Die Gefahren f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung sind nun wirklich gro\u00df genug, Handlungsbedarf best\u00fcnde also\u00a0&#8211; aber es geschieht (fast) nichts. Ganz anders im Fall des Demonstrationsrechts. Hier wird immer wieder eine erstaunliche Hektik und Betriebsamkeit an den Tag gelegt. Zwei im Verlaufe einer Demonstration erschossene Staatsdiener\u00a0&#8211; ein Novum in der bundesrepublikanischen Geschichte\u00a0&#8211; werden zum Anla\u00df genommen, das gesamte Demonstrationsrecht umzukrempeln. Schon einmal mu\u00dften durchschnittlich knapp zwei Ermordete im Jahr f\u00fcr umfangreiche und weitreichende Gesetzesversch\u00e4rfungen herhalten: Insbesondere in den siebziger Jahren diente der &#8222;Terrorismus&#8220; gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung als griffige, alles legitimierende Zauberformel, um die sicherheitspolitische Aufr\u00fcstung nach innen zu forcieren und zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Es ist der immerw\u00e4hrende Versuch der herrschenden Kr\u00e4fte, aufgeputschte Volksstimmen zu nutzen, um liberale Zweifler moralisch unter Druck und Freiheitsrechte peu\u00a0a peu au\u00dfer Kraft zu setzen. Frei nach dem Motto: Staatsschutz geht vor Freiheitsschutz.<\/p>\n<p>Wohl um die Stimmung noch zu sch\u00fcren, erkl\u00e4rt Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann den Mord an Polizisten kurzerhand zum &#8222;schlimmsten aller Morde&#8220;\u00a0&#8211; angesichts dieses obrigkeitsstaatlichen Superlativs m\u00fcssen die etwa 1000 Menschen, die in der Bundesrepublik Jahr f\u00fcr Jahr durch Mord, Totschlag und andere kriminelle Gewalt ums Leben kommen, notgedrungen verblassen.<\/p>\n<p>Aber auch die Abermillionen &#8222;Ausgemerzten&#8220; der NS-Zeit, die von treuen Staatsdienern ermordet wurden, z\u00e4hlen da folgerichtig nur wenig: Die nachsichtige Behandlung von NS-Massenm\u00f6rdern und NS-Blutrichtern in der BRD entspringt eben diesem staatsautorit\u00e4ren Geiste. Und dieser historische Bezug erinnert uns an eine Erkenntnis, die auch angesichts von Polizistenmorden nicht einfach \u00fcber Bord geworfen werden kann: Die neuere Geschichte, insbesondere diejenige Deutschlands, zeigt, da\u00df die eigentlichen und systematischen Gefahren f\u00fcr die Menschen und Menschenrechte von staatlicher Seite, vom staatlich organisierten Gewaltapparat drohen. An der staatsterroristischen Vergangenheit der deutschen Justiz, der Geheimdienste und der Polizei haben wir\u00a0&#8211; allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz &#8211; heute noch schwer zu tragen. Die permanente Einschr\u00e4nkung von Grund- und Freiheitsrechten ist auf diesem geschichtlichen Hintergrund zu werten.<\/p>\n<p>Unsere politische Zukunft, ja unsere politische \u00dcberlebenschancen h\u00e4ngen entscheidend von der Frage ab, wie wir noch wirksame Opposition, effektiven Widerstand gegen immer bedrohlicher werdende machtpolitische, existenzgef\u00e4hrdende Entscheidungen der herrschenden Kr\u00e4fte in diesem Land betreiben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nur organisierter Widerstand auf allen Ebenen\u00a0&#8211; der wissenschaftlichen, juristischen, politischen, parlamentarischen wie au\u00dferparlamentarischen, unter Einbeziehung von B\u00fcrgerrechtsgruppen und insbesondere auch der Gewerkschaften\u00a0&#8211; wird hier etwas ausrichten k\u00f6nnen. Denn der Kampf etwa gegen Atomenergieanlagen, gegen Kriegsvorbereitung und Umweltzerst\u00f6rung, der Kampf gegen Ausbeutung und Massenarbeitslosigkeit kann nur dann erfolgreich gef\u00fchrt werden, wenn der Kampf gegen die Zerst\u00f6rung der Freiheitsrechte und der Kampf um demokratische Strukturen endlich mit Ausdauer und politischer Phantasie aufgenommen wird.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[171],"publikationen":[1307],"class_list":["post-11199","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-rolf-goessner","publikationen-91-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Demonstrationsfreiheit unter Mordverdacht - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/demonstrationsfreiheit-unter-mordverdacht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Demonstrationsfreiheit unter Mordverdacht - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 33-42 Die Demonstrationsfreiheit in der Bundesrepublik steht unter Mordverdacht. 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