{"id":11204,"date":"1988-01-15T20:40:00","date_gmt":"1988-01-15T19:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/volkszaehlung-und-die-probleme-der-begleitforschung\/"},"modified":"1988-01-15T12:00:00","modified_gmt":"1988-01-15T11:00:00","slug":"volkszaehlung-und-die-probleme-der-begleitforschung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/volkszaehlung-und-die-probleme-der-begleitforschung\/","title":{"rendered":"Volksz\u00e4hlung und die Probleme der Begleitforschung"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 84-90<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der Volksz\u00e4hlung lassen auf sich warten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung ebenso. Dabei waren es gerade diese, von denen sich Bef\u00fcrworter wie Kritiker der Volksz\u00e4hlung erhofften, in ihren Positionen best\u00e4tigt zu werden. Die zentrale Fragestellung der Begleitforschung, f\u00fcr die erstmalig Mittel im Bundeshaushaltsplan 1987 in H\u00f6he von ca. 3,4 Mio DM eingestellt wurden, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.\u00a0vorgegeben:<\/p>\n<p>\u00bbVor k\u00fcnftigen Entscheidungen f\u00fcr eine Erhebung wird sich der Gesetzgeber erneut mit dem dann erreichten Stand der Methodendiskussion auseinandersetzen m\u00fcssen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang die herk\u00f6mmlichen Methoden der Informationserhebung und -verarbeitung beibehalten werden k\u00f6nnen. Ebenso mu\u00df er bei der Anordnung einer statistischen Erhebung anhand des erreichbaren Materials pr\u00fcfen, ob eine Totalerhebung trotz einer inzwischen fortgeschrittenen Entwicklung der statistischen und sozialwissenschaftlichen Methoden noch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist.\u00ab [1]<\/p>\n<p>Schon in der Diskussion um das Volksz\u00e4hlungsgesetz im Deutschen Bundestag 1985 hatte diese Passage des Urteils f\u00fcr Kontroversen gesorgt. Kritiker monierten, da\u00df unter den nach Parteiproporz benannten \u00bbExperten\u00ab der Anh\u00f6rung lediglich zwei Vertreter von Alternativen zur Totalerhebung, Professor Klaus Brunnstein (Hamburg) und Dr. Bernd Kolleck (Berlin) geh\u00f6rt wurden [2], welche Stichproben den Vorzug vor Volksz\u00e4hlungen einr\u00e4umten. Die Minderheiten wurden in der Anh\u00f6rung des Deutschen Bundestages [3] wie in der Beschlu\u00dfempfehlung zum Volksz\u00e4hlungsgesetz auf die Begleitforschung zur Volksz\u00e4hlung 1987 verwiesen. [4]\u00a0Ein m\u00f6glicher Verzug der Ergebnisse dieser Begleitforschung k\u00f6nnte eine Ursache im Verlauf der Volksz\u00e4hlung haben. Deshalb soll, vor einer Pr\u00fcfung der Zwischenergebnisse einer Begleituntersuchung, eine kurze Analyse der Situation um die Volksz\u00e4hlung mehr als sechs Monate nach dem Stichtag versucht werden.<\/p>\n<p>Aufgrund gegens\u00e4tzlicher politischer Interessen, ernstzunehmender Interessen des Datenschutzes aber auch beh\u00f6rdenspezifischer Geheimnistuerei ist eine exakte Einsch\u00e4tzung kaum m\u00f6glich. Es kann nur auf vorhandene Widerspr\u00fcche aufmerksam gemacht werden, die jedoch in ihrer Summe wichtige Anhaltspunkte geben k\u00f6nnen. So ist unbestritten &#151; auf Seite der statistischen \u00c4mter wie seitens der Boykottinitiativen &#151; die Volksz\u00e4hlung auf dem Lande weitgehend abgeschlossen. Die Boykott-Rate soll hier bei etwa 2% gelegen haben. [5]\u00a0Eine v\u00f6llig andere Situation besteht in den Gro\u00dfst\u00e4dten. So fehlten in Saarbr\u00fccken am 22. noch \u00fcber 10 000 Antworten [6], in K\u00f6ln hatten am 20.10. mindestens 45 000 Haushalte keine B\u00f6gen abgegeben [7], und die Erhebungsstelle von Wiesbaden beklagte, da\u00df 15% der Unterlagen trotz mehrfacher Mahnung nicht zur\u00fcckgekommen seien, weitere 10% der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger h\u00e4tten bis Mitte September noch \u00fcberhaupt keine Frageb\u00f6gen erhalten. Jeder zweite der postalisch zur\u00fcckgeschickten Vordrucke weise M\u00e4ngel auf. [8] Aus anderen Gro\u00dfst\u00e4dten wie Stuttgart, Hamburg, Hannover oder Frankfurt best\u00e4tigen die B\u00fcrgerinitiativen diese Zahlen. Der Baden-W\u00fcrttembergische Gemeindetag stellte in seinem Gesch\u00e4ftsbericht im September fest: \u00bbGanz erhebliche Probleme ergaben sich f\u00fcr die St\u00e4dte und Gemeinden durch verschiedene Initiativen von Volksz\u00e4hlungsgegnern und durch Aufrufe zum Boykott der Volksz\u00e4hlung &#8230; Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Z\u00e4hlung wird man dar\u00fcber befinden k\u00f6nnen, ob eine erfolgreiche Durchf\u00fchrung gelungen ist, und ob die neu ermittelten Einwohnerzahlen und die anderen statistischen Zahlen als Ausgangsgrundlage f\u00fcr die weitere Fortschreibung etwa des kommunalen Finanzausgleiches &#8230; herangezogen werden k\u00f6nnen.\u00ab [9]<\/p>\n<p>Professor Brunnstein nannte die Volksz\u00e4hlung bereits im Oktober in einem Interview ein \u00bbgr\u00f6\u00dftes anzunehmendes Datendesaster\u00ab. [10] Festzustehen scheint, da\u00df der urspr\u00fcngliche Zeitplan f\u00fcr die Volksz\u00e4hlung nicht eingehalten werden konnte, wonach die Z\u00e4hler etwa 14 Tage nach dem Stichtag ihre Papiere abgeben sollten und die Grenze auch dann etwa drei Wochen nach dem Stichtag liegen durfte, wenn jemand mehrfach nicht angetroffen worden sei. [11]<\/p>\n<p>Da\u00df die Volksz\u00e4hlung politisch gescheitert ist, haben die Verfasser bereits an anderer Stelle vertreten [12], weiterer Bewertung bedarf es in diesem Zusammenhang eben-sowenig wie eine nochmalige gesonderte Aufz\u00e4hlung der Verst\u00f6\u00dfe gegen das Volksz\u00e4hlungsgesetz. [13] Analysiert werden soll im folgenden die \u00bbBegleituntersuchung zur Volksz\u00e4hlung 1987\u00ab des Zentralarchivs f\u00fcr empirische Sozialforschung der Universit\u00e4t K\u00f6ln unter Leitung von Prof. Dr. Erwin K. Scheuch.<\/p>\n<p>Bis zum redaktionellen Abschlu\u00df dieses Beitrags erfolgte keine vollst\u00e4ndige Ver\u00f6ffentlichung eines Zwischenberichtes der Begleitforschung, obwohl die vorliegende \u00bbBegleituntersuchung zur Volksz\u00e4hlung 1987. Zwischenbericht zum 17.7.87\u00ab betitelt ist. Im folgenden soll nun versucht werden, das Erkenntnisinteresse, die Untersuchungsmethoden und einige Ergebnisse der K\u00f6lner Begleitforscher kritisch zu analysieren und zu werten.<\/p>\n<p>Die Untersuchung fragt nach Teilnahmeverhalten der Volksz\u00e4hlung, nach der Stimmung auf dem H\u00f6hepunkt der Kampagne, nach Vorurteilen, Einfl\u00fcssen der Medien und des pers\u00f6nlichen Lebensumfeldes auf die Meinungsbildung der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen. Sie ermittelt den Kenntnisstand bei Erhalt des Fragebogens; Einstellung zur Technik, zum Datenschutz, zur B\u00fcrokartie; die Zufriedenheit mit dem politischen System in Korelation zur Teilnahmeabsicht an der Volksz\u00e4hlung.<\/p>\n<p>Auftraggeber war der \u00bbWissenschaftliche Beirat f\u00fcr Mikrozensus und Volksz\u00e4hlung\u00ab, dessen Aufgabe es u.a. ist, alternative Methoden zur Volksz\u00e4hlung zu unter-suchen. Der Deutsche Bundestag formulierte bei der Verabschiedung des Volksz\u00e4hlungsgesetzes hierzu: \u00bbDer Deutsche Bundestag hat im Rahmen der VZ 87 noch keine M\u00f6glichkeit gesehen, statistische Merkmale auf freiwilliger Grundlage zu erfragen&#8230; Da das Bundesverfassungsgericht aber auch den Auftrag erteilt hat, alternative Erhebungsmethoden mit dem Ziel der Vereinfachung und der Freiwilligkeit bei einer Volksz\u00e4hlung zu entwickeln, soll die Bundesregierung diesbez\u00fcglich im Zusammenhang mit der Volksz\u00e4hlung 1987 Untersuchungen durchf\u00fchren\u00ab. [14]<\/p>\n<p>Gemessen an diesem Untersuchungsziel erscheint das Erkenntnisinteresse der K\u00f6lner Untersuchung, im folgenden Scheuch-Studie genannt, doch etwas vom Thema entfernt. So hei\u00dft es auf Seite 2 des Zwischenberichts unter \u00bbThemenschwerpunkte\u00ab: \u00bbF\u00fcr besonders interessant halten wir die Erfassung von Aha-Effekten aufgrund der aufgeheizten Atmosph\u00e4re vor der Volksz\u00e4hlung einerseits und der Trivialit\u00e4t der tats\u00e4chlich bei der Volksz\u00e4hlung erhobenen Fragen andererseits.\u00ab<\/p>\n<p>Eine solche Fragestellung unterstellt eine gegebene Harmlosigkeit der Volksz\u00e4hlungsfragen, die zwar dem Tenor der offiziellen Werbekampagne zur Volksz\u00e4hlung entsprechen mag [15], dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch eklatant zuwiderl\u00e4uft. Dieses hat Volksz\u00e4hlungen zwar als zul\u00e4ssigen, jedoch strikt verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriff in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der einzelnen definiert: \u00bbDabei kann nicht allein auf die Art der Angaben abgestellt werden. Entscheidend sind ihre Nutzbarkeit und Verwendungsm\u00f6glichkeit. Diese h\u00e4ngen &#8230; von den der Informationstechnologie eigenen Verarbeitungs- und Verkn\u00fcpfungsm\u00f6glichkeiten ab. Dadurch kann f\u00fcr sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen; insoweit gibt es unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein belangloses Datum mehr.\u00ab [16] Den Verfassern der Studie scheinen diese Auswirkungen der automatischen Datenverarbeitung unbekannt, obwohl sie sich f\u00fcr ihre Untersuchung offensichtlich ADV-unterst\u00fctzter Befragungsmethoden bedienen.<\/p>\n<p>Ein n\u00e4chstes Untersuchungsziel lautet \u00bbEinsch\u00e4tzung der Akzeptanz einer Volksz\u00e4hlung bei Umstellung auf mildere Mittel\u00ab (S. 2). Damit reduziert sich das Erkenntnisinteresse auf reine Akzeptanzforschung, was nicht dem urspr\u00fcnglichen Auftrag des Gesetzgebers gen\u00fcgen kann. Hier werden von politischer Seite aus entsprechende Fragen an den \u00bbWissenschaftlichen Beirat\u00ab und die Bundesregierung zu stellen sein. Eine weitere Variable der Untersuchung stellt die \u00bbStimmung auf dem H\u00f6hepunkt der Kampagne\u00ab dar. Die Verfasser der Studie stellen zun\u00e4chst fest, die Kampagne der Volksz\u00e4hlungsgegner sei \u00bbhei\u00dfer gelaufen als zun\u00e4chst angenommen\u00ab, dadurch sei die Durchf\u00fchrung der Volksz\u00e4hlung hochgradig \u00bbpolitisiert\u00ab, und die Einstellungen zur VZ seien in hohem Ma\u00dfe \u00bbvon Emotionen gepr\u00e4gt\u00ab (S. 2, 3).<\/p>\n<p>Es f\u00e4llt auf, da\u00df die Verfasser offensichtlich schon bei der Abfassung ihrer Fragestellung wissen, wer &#151; n\u00e4mlich die Volksz\u00e4hlungsgegner &#151; f\u00fcr das unterstellte emotionale Klima verantwortlich ist. Bei derartigem Vorverst\u00e4ndnis wundert es nicht, da\u00df bei der Befragung der Tatbestand \u00bbBeurteilung der \u00dcbergriffe auf Z\u00e4hler\u00ab besondere Ber\u00fccksichtigung findet, der in der Tagespresse zwar in einigen F\u00e4llen Beachtung fand, aber zum Teil noch vor Abschlu\u00df des \u00bbZwischenberichts\u00ab zum Teil revidiert werden mu\u00dfte.\u00a0[17] Selbst wenn man positiv unterstellt, diese Fragestellung sei aufgrund einer sorgf\u00e4ltigen Inhaltsanalyse der Zeitungen notwendig gewesen, worauf der T\u00e4tigkeitsbericht des Projektes f\u00fcr den Zeitraum 1. April bis 15. Juli 1987 hinweist (S.1), so kann doch auch von Untersuchungen, die keinen kritisch-theoretischen Anspruch haben, eine gewisse Objektivierung erwartet werden. Selbst bei rein empirischer Auswertung konnten Meldungen der Tagespresse nicht verborgen bleiben, die \u00fcber Interessenkonflikte von Z\u00e4hlern, unzureichende Abschottungsma\u00dfnahmen und andere Probleme der Volksz\u00e4hlung berichteten. [18]\u00a0Die Verfasser der Untersuchung f\u00fchlten sich dadurch offensichtlich nicht zu einer \u00c4nderung ihrer Fragestellungen provoziert, untersuchten daf\u00fcr jedoch um so ausf\u00fchrlicher das \u00bbAha-Erlebnis\u00ab nach Erhalt des Volksz\u00e4hlungs-Fragebogens unter dem Aspekt \u00bbAusr\u00e4umen von Vorurteilen durch Kontakt mit der VZ.\u00ab (S. 3, Nr. 2.1.4)<\/p>\n<p>Die Formulierung der Fragestellung kann, insgesamt gesehen, den Eindruck nicht ausr\u00e4umen, mit ausgepr\u00e4gtem Vorverst\u00e4ndnis offizieller Diktionen der Werbekampagne zur Volksz\u00e4hlung behaftet zu sein und dabei die elementaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Gesetzgebers au\u00dfer Acht zu lassen.<\/p>\n<p>Das K\u00f6lner Projekt bedient sich nach vorliegenden Unterlagen in erster Linie einer Mehrfachbefragung von Personen, die Ergebnisse von drei Querschnittsbefragungen lagen zum Zwischenbericht vor, weitere waren geplant (S. 1). Zu den Interviewmethoden, \u00fcber die bereits kritisch in der Alternativpresse berichtet worden ist [19], gibt der Zwischenbericht keinen weiteren Aufschlu\u00df. Offensichtlich ist jedoch zur Auswertung auf die ADV-Unterst\u00fctzung des GETAS-Instituts in Hamburg zur\u00fcckgegriffen worden. Einer n\u00e4heren Untersuchung der Methoden mu\u00df eine Ver\u00f6ffentlichung der gesamten Studie vorausgehen, da die Umsetzung bestimmter Variablen zum Teil im dunklen bleibt. (So wird z.B. aus einer Fragebogenskalierung \u00bbsehr zufrieden\/ziemlich zufrieden\/ziemlich unzufrieden\/unzufrieden\u00ab mit der Demokratie ein \u00bbzufrieden\/unzufrieden\u00ab-Schema; Anhang 23.6.87, S. 3).<\/p>\n<p>Auff\u00e4llig erscheint bei der Auflistung der Ergebnisse die Gewichtung und Detaillierung der Angaben. W\u00e4hrend unter der \u00dcberschrift \u00bbEntwicklung der Einstellung zur Volksz\u00e4hlung\u00ab nur sehr triviale Aussagen gemacht werden &#151; wie etwa, \u00bbda\u00df die<br \/>Beurteilung der VZ in den Medien nach Ostern in der Wahrnehmung der Befragten freundlicher wird\u00ab, oder da\u00df statt 46,6% nunmehr 57,5% meinen, da\u00df die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die VZ ist (S.11) &#151;, wird wesentlich ausf\u00fchrlicher auf die sozio-politische Zusammensetzung der Volksz\u00e4hlungs-Kritiker eingegangen. Hier soll offensichtlich nach Zusammenh\u00e4ngen von politischer Einsteilung und Parteizugeh\u00f6rigkeit und Volksz\u00e4hlungs-Verhalten geforscht werden.<\/p>\n<p>Im einzelnen: Zun\u00e4chst wird festgestellt, da\u00df eine Differenz zwischen negativer Einstellung zur Volksz\u00e4hlung und Bereitschaft zur Teilnahme besteht, kritische Haltung jedoch nicht unbedingt zum Boykott f\u00fchrt (S.12). Eine Untersuchung der Gr\u00fcnde erfolgt nicht. Aus Untersuchungen von Altersgruppen, Schulabschl\u00fcssen, politischer Selbsteinstufung in Abh\u00e4ngigkeit von der Volksz\u00e4hlungs-Einstellung werden sodann (S. 13) folgende Aussagen getroffen: Da\u00df:<\/p>\n<p>a) J\u00fcngere eher als \u00c4ltere gegen die Volksz\u00e4hlung eingestellt sind;<br \/>b) formal h\u00f6her Gebildete eher als weniger Gebildete;<br \/>c) links Eingestellte eher als rechts Eingestellte;<br \/>d) W\u00e4hler linker und extremer Parteien eher als W\u00e4hler von CDU\/CSU und FDP.<\/p>\n<p>Es ist kein Abschreibefehler, da\u00df in der Aufz\u00e4hlung d) die SPD offensichtlich unter \u00bblinker und extremer Parteien\u00ab gesucht werden mu\u00df. Diese Untersuchungen werden zus\u00e4tzlich nach Parteizugeh\u00f6rigkeit skaliert:<\/p>\n<p><i>Sonntagsfrage (in %)<\/i><\/p>\n<p><i><u>VZ-Einstellung\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 DKP\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Gr\u00fcne\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 SPD\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 FDP\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 CDU\/CSU\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0NPD<\/u><\/i><\/p>\n<p><i>eher positiv\u00a0\u00a0<\/i>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a09,5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 34,1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 50,8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 66,2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 30,0<\/p>\n<p><i>neutral\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/i>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a06,8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a016,7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 17,5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a012,2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 30,0<\/p>\n<p><i><u>eher negativ\u00a0\u00a0<\/u><\/i><u>\u00a0\u00a0 100,0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a083,6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 49,2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 31,7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a021,6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a040,0<\/u><\/p>\n<p><i>Fallzahl\u00a0<\/i>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 220\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 654\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 120\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 796\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 10<\/p>\n<p>Weitere Fragen richten sich auf Korelationen zwischen VZ-Einstellung und anderen vermuteten Einflu\u00dffaktoren:<\/p>\n<p>&#151;\u00a0Zufriedenheit mit der Demokratie,<\/p>\n<p>&#151;\u00a0Bedeutung von Datenschutz,<\/p>\n<p>&#151;\u00a0Einstellung zur Technik,<\/p>\n<p>&#151;\u00a0Vertrautheit mit dem Umgang mit der B\u00fcrokratie.<\/p>\n<p>Die Verfasser m\u00fcssen bei Betrachtung ihres Ergebnisses jedoch feststellen, da\u00df der hohe Anteil von 36,9% derer, die mit der Demokratie zufrieden sind, die aber trotz-dem negativ zur Volksz\u00e4hlung stehen, von ihnen so nicht erwartet wurde (S. 15). Nicht erw\u00e4hnt wird an dieser Stelle, da\u00df sich in den Querschnittsbefragungen lediglich 3,4% bzw. 2,4% der Befragten als \u00bbv\u00f6llig unzufrieden\u00ab mit der Demokratie selbst bezeichneten (Anhang 30.6.87, S. 3).<\/p>\n<p>Da\u00df Zusammenh\u00e4nge zwischen Datenmi\u00dfbrauchsfurcht und Volksz\u00e4hlungseinstellung stehen, best\u00e4tigt die Studie ebenso, wie sie auch an dieser Stelle die Frage offen l\u00e4\u00dft, wieso kritische Einstellung und Volksz\u00e4hlungsverhalten wiederum z.T. auseinanderfallen. Die ebenfalls abgefragte Korrelation mit der Einstellung zur Technik im allgemeinen und zu Schwierigkeiten mit dem Umgang mit den Beh\u00f6rden bringen vom Ergebnis nach Interpretation der Verfasser zutage, da\u00df Technikkritiker eher kritisch zur Volksz\u00e4hlung stehen (immerhin sehen 37,1 der Technikbef\u00fcrworter die Volksz\u00e4hlung negativ (S. 16). \u00dcber die variable B\u00fcrokratie sind verwertbare Schl\u00fcsse kaum zu ziehen.<\/p>\n<p>Intensiv widmet sich die Studie der Frage, inwieweit sich das pers\u00f6nliche Lebensumfeld bestimmend f\u00fcr die Meinungsbildung zur Volksz\u00e4hlung auswirkt und billigt diesem eine h\u00f6here Bedeutung zu als der \u00f6ffentlichen Meinung (S. 18).<\/p>\n<p>Der letzte Punkt widmet sich der Reaktion auf Zwangsma\u00dfnahmen des Staates. Dabei kommt die Studie selbst zum interessanten Ergebnis, da\u00df auch eine Mehrheit von 55,8% der Volksz\u00e4hlungs-Bef\u00fcrworter ein Bu\u00dfgeld f\u00fcr den Boykott der VZ ablehnt. Dies wird von den Autoren der Studie folgenderma\u00dfen interpretiert: \u00bbEs zeigt sichs da\u00df selbst bei den Bef\u00fcrwortern der VZ die Sanktionsdrohung umstritten ist. Gleichzeitig erwartet nur eine Minderheit tats\u00e4chliche Vollstreckung der Zwangsma\u00dfnahmen. Dem Staat wird auch hier nicht mehr zugetraut, den Gesetzesm\u00f6glichkeiten entsprechend zu reagieren, falls Gruppen den Gesetzesgehorsam verweigern.\u00ab (S. 19)<\/p>\n<p>Allerdings wird auch best\u00e4tigt, da\u00df der Sanktionsdruck die Bereitschaft erh\u00f6ht, an der Volksz\u00e4hlung teilzunehmen.<\/p>\n<p>Die bisher vorliegenden, unver\u00f6ffentlichten Fragmente der Begleitforschung weichen eklatant vom Auftrag des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts ab. Sie sind immanent von einem unkritischen Vorverst\u00e4ndnis der Untersuchenden gepr\u00e4gt, was sich in den wertenden Fragestellungen und Auswertungen niederschl\u00e4gt. Es stellt sich die Frage, wieso das Erkenntnisinteresse der Untersuchung ausf\u00fchrlichst auf Motive, pers\u00f6nliche und politische Einstellungen von Verweigerern abgestellt ist, w\u00e4hrend die eine Totalerhebung beeinflussenden gesellschaftlichen Faktoren wie Durchf\u00fchrungsschwierigkeiten, Verst\u00f6\u00dfe gegen Datenschutzvorschriften, fehlende Vorbereitungen der Verwaltungen auf ein solches Unternehmen usw. nicht ber\u00fccksichtigt werden. Auch ihre Perzeption durch die teilnehmenden Personen wird nicht erfragt.<\/p>\n<p>Die Untersuchung des K\u00f6lner Zentralarchivs f\u00fcr empirische Sozialforschung wirft bisher mehr Fragen auf als sie beantworten kann. Ihre Funktion kann lediglich in einer Art \u00bbWahlmotivforschung\u00ab gesehen werden, sie liefert bisher keine Erkenntnisse zur Entwicklung von Alternativen zur Totalerhebung.<\/p>\n<p>Es bedarf der Kl\u00e4rung, inwieweit dies dem Interesse der Auftraggeber zuzuordnen ist. Ebenso bedarf die um die Begleitforschung betriebene Informationspolitik der Aufkl\u00e4rung, mu\u00df doch die Frage erlaubt sein, wieso ein Zwischenbericht vom 17. Juli 1987 im Dezember noch nicht ver\u00f6ffentlicht werden konnte.<\/p>\n<p>Nicht auszuschlie\u00dfen ist, da\u00df die Ursache hierf\u00fcr in zwei Passagen liegt, die Aussagen von Volksz\u00e4hlungsgegnern best\u00e4tigen, jedoch offiziellen Sprachregelungen des Bundesinnenministeriums zuwiderlaufen. So hei\u00dft es auf Seite 4 des Scheuch-Papiers:. \u00bbUnser Vertrauen in die Funktionsf\u00e4higkeit der deutschen Kommunalverwaltungen war bei der Fragebogenentwicklung noch ungetr\u00fcbt. Daher leidet auch unser Fragebogen unter der schleppenden Durchf\u00fchrung der VZ.\u00ab Sowie: \u00bbAuff\u00e4llig ist das Ansteigen der Verweigerungen mit zunehmender zeitlicher N\u00e4he zur Volksz\u00e4hlung. Wir deuten dies als kurzfristige Reaktion auf eine Kampagne gegen das Gez\u00e4hlt-werden.\u00ab (S. 11) &#151;Dagegen hatte doch das Bundesinnenministerium ein Sinken der Verweigererquote auf 3% am 11. S .1987 [20] und auf unter 2 \u00b010 nach dem 25.5.1987 herunterdiskutiert.<\/p>\n<p>Der \u00bbWissenschaftliche Beirat\u00ab bestehend aus den Professoren Sch\u00e4ffer und Esser aus K\u00f6ln, Grobmann (Frankfurt) und Walter M\u00fcller (Mannheim) hatte bereits am 12. Mai sein Ergebnis vorweggenommen: Demnach lie\u00dfen sich auch in Zukunft Ziele einer Volksz\u00e4hlung nicht mit anderen statistischen Verfahren erreichen. [21] Dies f\u00fchrt zur letzten Frage: Warum dann noch Geld f\u00fcr die Begleitforschung?<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1\u00a0Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 209\/83 vom 15.12.84, Seite 59<br \/>2\u00a0N\u00e4heres siehe: Volksz\u00e4hlung: Technokratischer Konservatismus als Gesetz in: Appel\/Hummel, Vorsicht Volksz\u00e4hlung, K\u00f6ln 1987, Seite 13ff<br \/>3 Deutscher Bundestag, Innenausschu\u00df, Protokoll der 57. Sitzung, 10. Legislaturperiode, \u00f6ff. Anh\u00f6rung zum VZG<br \/>4\u00a0DtBt Drs. 10\/3843, S. 4, Nr. 2.5<br \/>5\u00a0Rundbrief Nr. 11 des Koordinierungsb\u00fcros gegen den \u00dcberwachungsstaat in Bonn, S. 5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 6 Saarbr\u00fccker Zeitung vom 22.11.1987<br \/>7 K\u00f6lner Stadtanzeiger vom 20.10.87<br \/>8 Wiesbadener Tageblatt 16.9.87<br \/>9 Baden-W\u00fcrttembergische Gemeindezeitung Nr. 18\/87 S. 665\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 10 \u00bbFrontal\u00ab Oktober 1987<br \/>11 DtBt Drs. 10\/3843, S. 43<br \/>12 R. Appel \/Hummel: \u00dcber den Bogen hinaus denken &#151; vom Volksz\u00e4hlungs-Boykott zur B\u00fcrgerrechtsbewegung: in: Demokratie und Recht 4\/87<br \/>13 s. dazu Peter Hauck-Scholz; in: Demokratie und Recht 4\/87<br \/>14 Dt. Bundestag Beschlu\u00dfempfehlung und Bericht zum VZG Drs. 10\/3843, S. 4<br \/>15\u00a0s. Flugblatt \u00bbDas sind die Fragen\u00ab o.D., Hg. vermutlich Statistisches Bundesamt, im April bundesweit an alle Haushaltungen verteilt<br \/>161 BvR 209\/83, S. 47<br \/>17 etwa \u00bbK\u00f6lner Illustrierte\u00ab 7,87<br \/>18 Diesen Verst\u00f6\u00dfen hat die Landesdatenschutzbeauftragte Baden-W\u00fcrttemberg, Frau Leuze, inzwischen einen umfangreichen Bericht gewidmet. LT-Drs. 9\/4015 und 9\/4667.<br \/>19 Stadt-Revue K\u00f6ln, Mai 1987, S. 48<br \/>20 dpa-Meldung vom 11.3.87, 13,30 Uhr<br \/>21 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. 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