{"id":11207,"date":"1988-01-15T20:10:00","date_gmt":"1988-01-15T19:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/volkszaehlung-87-die-letzte\/"},"modified":"1988-01-15T12:00:00","modified_gmt":"1988-01-15T11:00:00","slug":"volkszaehlung-87-die-letzte","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/volkszaehlung-87-die-letzte\/","title":{"rendered":"Volksz\u00e4hlung 87, die letzte"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 102-114<\/p>\n<p>Mehr als ein halbes Jahr ist seit dem Stichtag der Volksz\u00e4hlung, dem 25. Mai 1987, vergangen. Mit erstaunlicher Best\u00e4ndigkeit ist das Thema von der vorderen Seite pressem\u00e4\u00dfiger Aufmerksamkeit immer weiter nach hinten gerutscht. Ganz im Gegensatz zur juristischen Fachpresse: Dort hatte die Volksz\u00e4hlung Hochkonjunktur erlangt. Man besehe etwa die f\u00fchrende juristische Postille, die \u00bbNeue Juristische Wochenschrift\u00ab, die mit 27 Seiten Urteilstexten, Aufs\u00e4tzen etc. in ihrer letzten Oktobernummer aufgewartet hat: Die Justiz hat sich endlich fl\u00e4chendeckend der Volksz\u00e4hlung 1987 angenommen.<\/p>\n<p>Eine Mehrzahl von Gez\u00e4hlten kann das juristische Schauspiel vom Logenplatz aus betrachten: Sie haben die Manege l\u00e4ngst verlassen und ihren Bogen den Erhebungsstellen dargebracht. Die Probe im eigenen Bekanntenkreis erbringt das \u00fcberraschende Ergebnis, da\u00df sich so mancher und manche, die vor einigen Monaten noch das \u00bbniemals\u00ab entschlossen im Munde f\u00fchrten, sich durch formale Erf\u00fcllung ihrer Auskunftspflicht weiterer Nerverei entzogen haben. Nat\u00fcrlich habe man nicht richtig aufgef\u00fcllt, aber man merkt auch, da\u00df den solcherma\u00dfen Gez\u00e4hlten so ganz wohl nicht ist. Ist also die breiteste Bewegung gegen staatlichen Gehorsam, die diese Republik jemals zu verzeichnen hatte, zwischen den Mahlsteinen b\u00fcrokratischer Beharrlichkeit zerrieben worden und hat sich in eine Niederlage verwandet? Haben wir in der Mehrzahl klein beigegeben, w\u00e4hrend nur noch ein immerhin ansehnliches kleines H\u00e4uflein der Aufrechten die Fahne des Widerstandes hochh\u00e4lt und alle \u00fcbrigen durch seine Existenz der opportunistischen Schwachheit bezichtigt? Haben etwa die, die dem massenhaften Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung das Wort redeten, dies in fahrl\u00e4ssiger Verkennung der Dinge getan, die die Mehrzahl der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen heute doch zur Abgabe der Volksz\u00e4hlungsb\u00f6gen bewogen haben? Und hat die Volksz\u00e4hlung 1987 tats\u00e4chlich \u00bberfolgreich\u00ab, wie uns die obersten Statistiker gebetsm\u00fchlenhaft mitteilen, durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen? War also der Wider-stand umsonst, da regierungsamtlich von \u00bbErfolg\u00ab gesprochen wird und unzweifelhaft die Volksz\u00e4hlung 1987 nicht wie ihre gl\u00fccklose Vorg\u00e4ngerin ein vorzeitiges Ende fand.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"erwartungen\">Erwartungen<\/span><\/h5>\n<p>Das Erstaunliche an der Volksz\u00e4hlung 1987 ist nicht nur der breite Widerstand, der sich auch gegen diesen zweiten Anlauf richtete, sondern war bereits zuvor die Tatsache, da\u00df die Parlamentarier ein weiteres Mal ihren exekutiven Einfl\u00fcsterern folgten und in sch\u00f6nster Eintr\u00e4chtigkeit einen weiteren Versuch beschlossen, das Volk zu z\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Man tat dies ohne politische Sensibilit\u00e4t, legitimiert durch eine vorher durchgef\u00fchrte Anh\u00f6rung von Experten, deren \u00fcberwiegende Zahl die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bot, die Notwendigkeit einer zwangsweise durchzuf\u00fchrenden Volksz\u00e4hlung ernsthaft nicht in Frage zu stellen. Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Nachweis f\u00fcr die Notwendigkeit einer Totalerhebung war so mit d\u00fcrftigen Argumenten ohne die ernsthafte Chance der Auseinandersetzung absolviert worden.<\/p>\n<p>Das Erwachen auf Seiten von Parlament und Exekutive erfolgte, als auch dieser zweite Anlauf auf breiten Widerstand stie\u00df. Man hatte das Spezifische des Unwillens gerade gegen eine jede\/n erfassende Volksz\u00e4hlung bislang nicht begriffen. Verfassungsrechtlich hatte der geplante Melderegisterabgleich der Volksz\u00e4hlungsdaten den Grund f\u00fcr die Anordnung der Aussetzung der Volksz\u00e4hlung durch das Bundesverfassungsgericht gegeben. In der Vorstellungswelt des juristischen Laien lieferte dagegen ein breites Unbehagen an der Informatisierung gesellschaftlicher Beziehungen und hierbei insbesondere die der staatlichen Exekutive unter dem Schlagwort des \u00bb\u00dcberwachungsstaates\u00ab den eigentlichen Grund. Widerstand bei der Volksz\u00e4hlung zu entwickeln war verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einfach und ohne besondere Kosten m\u00f6glich: die Verweigerung von Daten hat im allgemeinen zur Folge, da\u00df im Gegenzug Leistungen verweigert werden. Nicht so &#151; richtiger nicht so unmittelbar, wenn ein erspartes Zwangs oder Bu\u00dfgeld gerechnet wird\u00a0&#151;\u00a0 die Verweigerung von Volksz\u00e4hlungsdaten. Es ist m\u00fc\u00dfig, heute dar\u00fcber zu spekulieren, wie die Volksz\u00e4hlung 1983 ausgegangen w\u00e4re, h\u00e4tte nicht das Bundesverfassungsgericht sein Veto eingelegt. Es spricht jedoch vieles f\u00fcr Richtigkeit der Einsch\u00e4tzung jener Redakteurin Vera G. der \u00bbtageszeitung\u00ab, die daf\u00fcr von der gesamten b\u00fcrgerlichen Presse aufs heftigste gescholten wurde. Sie hatte seiner Zeit ihr Bedauern dar\u00fcber ausgedr\u00fcckt, da\u00df das Bundesverfassungsgericht die Exekutive davor bewahrt habe, tats\u00e4chlich mit ihrem Vorhaben Volksz\u00e4hlung am geballten Unwillen der Bev\u00f6lkerung zu scheitern und ihr somit eine Blamage h\u00f6chsten Ranges erspart habe.<\/p>\n<p>Man darf sich \u00fcber die Vielf\u00e4ltigkeit der Motivationen nicht t\u00e4uschen, die dem Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung 1983 zugrundelagen. Zutreffend ist wohl, da\u00df sich 1983 ein Gro\u00dfteil des Unbehagens nicht aus einer politisch verstandenen Verweigerungshaltung, sondern aus jener Art von Datenschutzbewu\u00dftsein speiste, die den biederen Ehemann daran hindert, seiner Frau Auskunft \u00fcber die H\u00f6he seine Gehalts zu geben. Man rufe sich nochmals die au\u00dferordentlich geharnischten Stellungnahmen ins Ged\u00e4chtnis, die Rundfunk- bzw. Fernsehreporter durch Befragung des Publikums auf den Stra\u00dfen zur Volksz\u00e4hlung 1983 erhielten. Ich bin sicher, da\u00df die Mehrzahl der Leute, h\u00e4tte sie wirklich die Frageb\u00f6gen gekannt, keine Probleme mit deren Beantwortung gehabt h\u00e4tte. Gefragt wurde dort nicht, wie immer wieder bef\u00fcrchtet wurde, nach H\u00f6he des Gehalts, Nebenverdienst oder der Freundin.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"ein-integrativer-akt\">Ein integra&shy;tiver Akt<\/span><\/h5>\n<p>Der Aussetzungsbeschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichts vom April 1983 ver\u00e4nderte die politische Verfassung der Republik wie kaum ein anderer Beschlu\u00df dieses gerichts zuvor. Ganz sicher gibt es in der Geschichte dieses Gerichts \u00bbwichtigere\u00ab Entscheidungen als die Aussetzung einer Volksz\u00e4hlung, aber wohl kaum eine Entscheidung, an der so gro\u00dfe Teile der Bev\u00f6lkerung unmittelbaren Anteil genommen und gefordertes Recht bekommen hatten. Am Tag zuvor noch hatten die Zimmermanns und Lummers den Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung als Ausdruck schlimmster verfassungsfeindlicher Gesinnung gebrandmarkt. Tags drauf waren sie es, die des Versto\u00dfes gegen die Verfassung und der Grundrechte der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen durch das h\u00f6chste Gericht bezichtigt worden waren. Aus den Verfassungsfeinden waren pl\u00f6tzlich Verfassungstreue geworden &#151; verfassungsgetreu gegen eine Exekutive und deren parlamentarische Vertreter, die sonst alle Rechte auf ihrer Seite haben. M\u00f6glich war solcherma\u00dfen Ungewohntes nicht geshalb geworden, weil das Bundesverfassungsgericht so ganz ohne \u00e4u\u00dferen Ansto\u00df neue datenrechtliche Gruradrechtssensibilit\u00e4ten entdeckt h\u00e4tten. Ohne den massenhaften Protest h\u00e4tte das h\u00f6chste Gericht den datenschutzrechtlichen Bedenken nicht so manifest Geltung verschafft (was vom damaligen Pr\u00e4sidenten des Bundesverfassungsgericht einger\u00e4umt worden war).<\/p>\n<p>Also der Druck der Stra\u00dfe: Die Republik erlebte eine Art nachgeholter und gegl\u00fcckter Ersatz-Revolution. Das Volk, die Gez\u00e4hlten, konnten sich f\u00fcr kurze Zeit als Souver\u00e4n f\u00fchlen, in trauter Einigkeit mit der h\u00f6chsten Instanz des Rechts. Dies war insbesondere f\u00fcr die Linke aller Schattierungen eine v\u00f6llig neue Erfahrung. Bis heute hat sich diese aber nicht gen\u00fcgend klar gemacht, welcher Herkunft der Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat hier seinen Fingerzeig gegeben: Der Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung ist \u00bbb\u00fcrgerlicher\u00ab Widerstand; die Linke hat, soweit sie Widerstand geleistet hat, b\u00fcrgerliche Rechtspositionen wahrgenommen. Linke Positionen durfte man bei diesem Gericht auch nicht erwarten. Das Verfassungsgericht hat den Kreis der b\u00fcrgerlichen, b\u00fcrgerrechtlichen Unversehrheit gegen den Staat abgeschreckt und verteidigt. Die Volksz\u00e4hlungskritiker gleich welcher politischen Couleuer wurden zu \u00bbFrondeuren des Rechtsstaates\u00ab, wie bereits 1950 die Zeit-Journalistin D\u00f6nhoff den notwendigen Widerstand gegen den \u00bbmodernen Staat als Machtstaat\u00ab, und sei es auch nur gegen\u00fcber der Volksz\u00e4hlung qualifizierte.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher immer ausgegrenzte Linke in einem Ma\u00dfe integrativ in diesen Staat einbezogen, das so noch nie erfahren worden ist. Das ist vorab festzustellen, unabh\u00e4ngig davon, ob man diese Integrationsleistung des Bundesverfassungsgerichts ablehnt oder bef\u00fcrwortet. Das h\u00f6chste Gericht hat sich an die Spitze des Protests gestellt, ihm freilich damit auch seine Spitze gebrochen.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"volkszaehlung-1987-der-zweite-versuch\">Volks&shy;z&auml;h&shy;lung 1987: der zweite Versuch<\/span><\/h5>\n<p>Die Wirkung dieses integrativen Aktes hielt nicht lange vor. Mit den Entw\u00fcrfen zu den sogenannten Sicherheitsgesetzen, allen voran dem zackigsten derselben, dem ZAG zeigt sich der Januskopf des Volksz\u00e4hlungsurteils: Die eine Seite gab dem zahl-reichen Protest gegen die Volksz\u00e4hlung recht; die andere Seite setzte die nun vom h\u00f6chsten Gericht geforderte rechtliche Absicherung des exekutiven Informationsverhaltens in Gang. Die Entw\u00fcrfe zu den sogenannten Sicherheitsgesetzen sind der unmittelbare Reflex darauf. Diesmal wurde \u00f6ffentlicher Widerstand gegen den zweiten Versuch viel fr\u00fcher artikuliert als noch 1982\/1983. Und vor allem viel bewu\u00dfter. Man erinnere sich an 1983: Vor Weihnachten war gerade mal Insidern bekannt, da\u00df \u00fcberhaupt eine Volksz\u00e4hlung ins Haus st\u00fcnde. Ende Januar brach dann der Damm und nach knapp drei Monaten war dem Spuk der Volksz\u00e4hlung durch die BVG-Entscheidung vom 13.4. 1983 ein Ende bereitet worden.<\/p>\n<p>Anders die Volksz\u00e4hlung 1987: Bereits vor der Jahreswende begannen sich allerorten Initiativen zu gr\u00fcnden, die Unschuld der fr\u00fcheren Bewegung bestand freilich nicht mehr. Blo\u00dfe Emp\u00f6rung war selten geworden, eher Erstaunen, da\u00df man nochmals zur Datenkasse gebeten werden sollte. Der Widerstand formierte sich sehenden Auges, denn da\u00df es diesmal nicht so glatt abgehen w\u00fcrde, war von Anfang an abzusehen. Seinen offenkundigen Ausdruck fand dies Bewu\u00dftsein in den vielf\u00e4ltigen Rechtsratschl\u00e4gen, die von einem ganzen Heer von Juristen und zu solchen mittlerweile gewordenen Laien auf unz\u00e4hligen Flugbl\u00e4ttern und Brosch\u00fcren gegeben wurden. Massenhaft f\u00fchrten Diagramme das gemeine Volk in die bisherige Geheimwissenschaft des Verwaltungsrechts ein und diente in einer ersten Phase einem Gro\u00dfteil von Anw\u00e4lten dazu, sich l\u00e4ngst Vergessenes wieder herzuholen. Nebenbei: Bis heute ist noch nicht absehbar, wie sich dieser Volkskurs in Verwaltungsrecht und Verwaltungsvollstreckungsrecht auswirken wird. Vermutlich werden die B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen, solcherma\u00dfen kundig geworden, zuk\u00fcnftig h\u00e4ufiger sich des Mittels von Widerspruch und verwaltungsgerichtlicher Klage bedienen, wenn der Staat fordernd an sie herantritt. Die Eingangsstatistiken der Verwaltungsgerichte werden es zeigen.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"drei-gruppen\">Drei Gruppen<\/span><\/h5>\n<p>Im Gewoge des allgemeinen Widerstandswillen lie\u00dfen sich drei gro\u00dfe Gruppen ausmachen: Jene, f\u00fcr die die richtige Verhaltensweise nur die Forderung nach uneingeschr\u00e4nktem und vor allem offenem Boykott der Z\u00e4hlung sein konnte. Die zweite Gruppe, mit dem Etikett \u00bbweicher Boykott\u00ab versehen, wollte mit allen Mitteln unterhalb der offen zur Kenntnis gegebenen Boykott-Schwelle das Ihrige dazu beitragen, damit die Volksz\u00e4hlung durch massenhaften Sand im organisatorischen Getriebe, durch unvollst\u00e4ndiges und falsches Datenmaterial, ein vorzeitiges Ende f\u00e4nde. Diese zwei Gruppen repr\u00e4sentierten in etwa auch die haupts\u00e4chlichen Motivstr\u00e4nge, wenngleich vielf\u00e4ltiger Austausch eine klare Trennung nur selten zulie\u00df.<\/p>\n<p>Das \u00fcberwiegende Argument gegen die Volksz\u00e4hlung, das vor allem von den vielf\u00e4ltigen Initiativgruppen, den Vobo-Gruppen gebraucht wurden, war die Bef\u00fcrchtung, da\u00df die Volksz\u00e4hlungen als solche, charakterisiert durch das Lieblingswort linken Datenschutzbewu\u00dftsein, der staatlichen \u00bbTotalerfassung\u00ab der Bev\u00f6lkerung diene; da\u00df der Staat gedenke, diese Daten unmittelbar gegen den die einzelnen B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen zu kehren, indem er zum Zwecke repressiver oder pr\u00e4ventiver Einflu\u00dfnahme aus den Volksz\u00e4hlungsdaten Informationen \u00fcber die einzelnen destilliere. Der Schrittmacher dieser Argumentation gab das kleine B\u00fcchlein von Rottmann \/ Strohm ab, das vom Verlag 2001 bereits im Dezember 1986 herausgebracht worden ist. Es wurde zur verbreitesten Buchpublikation \u00fcber die Volksz\u00e4hlung. Wie hei\u00dft da: \u00bbDie Volksz\u00e4hlung macht es m\u00f6glich. Auch Ihr kleinstes Geheimnis wird sich nicht mehr verbergen lassen, erst recht nicht, ob Sie Ihre tats\u00e4chlichen Eink\u00fcnfte auch korrekt versteuern. &#8230; Falsche Angaben lassen sich mit Hilfe von Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung durchaus herausfinden. Und falsche Antworten k\u00f6nnen Ihnen ein Bu\u00dfgeldverfahren mit einer Strafe bis zu 10 000 DM einbringen\u00ab (S. 140f).<\/p>\n<p>Solche Argumentation der D\u00e4monisierung des Staates speiste sich aus scheinbar unausrottbaren linken Staatsmachtsphantasien und mu\u00dfte zugleich als Begr\u00fcndung f\u00fcr den Widerstand herhalten. Gem\u00e4\u00df dieser \u00dcberwachungsstaat-Rhetorik ist der totale \u00dcberwachungsstaat mit Durchf\u00fchrung der Volksz\u00e4hlung bereits allt\u00e4gliche Wirklichkeit, oder der totale \u00dcberwachungsstaat hat nur dadurch abgewendet werden k\u00f6nnen, weil die Bev\u00f6lkerung so \u00fcberaus falsch die Frageb\u00f6gen ausgef\u00fcllt habe. Und die Autoren sind unehrlich genug, die Bu\u00dfgeldh\u00f6he von 10 000 DM nach dem Statistikgesetz als zus\u00e4tzliche Begr\u00fcndung zu nutzen, da\u00df einzig der harte Boykott, die generelle Verweigerung, das einzige Schutzmittel vor der staatlichen Erfassung sei und den drohenden Nachteilen falscher Angaben sei (die wiederum den Bu\u00dfgeldtatbestand erf\u00fcllen).<\/p>\n<p>Diese Argumentation ist ganz und gar verlogen, weil sie bauernf\u00e4ngerisch aus der Volksz\u00e4hlung einen Popanz des \u00dcberwachungsstaates fabrizierte. Auf dem Kontinuum staatlicher Erfassung sind die von der Volksz\u00e4hlung erfa\u00dften Daten sicherlich die am wenigsten gef\u00e4hrlichen. Insbesondere die Polizei und Verfassungsschutz unterstellte Begehr nach den auf den B\u00f6gen enthaltenen Daten hat bei deren Angeh\u00f6rigen nur unverst\u00e4ndiges Staunen ausgel\u00f6st. Den Sicherheitsdienern mag man ja manchen Unsinn zu trauen k\u00f6nnen, wohl kaum aber den, sich durch millionenfache Volksz\u00e4hlungsb\u00f6gen zu qu\u00e4len f\u00fcr die Daten, die anderswo leichter und angesichts der vermutlich hohen Zahl unentdeckter Falschangaben auch richtiger zu erhalten w\u00e4ren. Und falls doch etwa ein B\u00fcrgermeister den so naheliegenden Griff in die Volksz\u00e4hlungsdateien h\u00e4tte tun wollen (etwa um seine Melderegister zu berichtigen), dann w\u00e4re das Entdeckungsrisiko allzu hoch. Denn da\u00df dies die Haupts\u00fcnde der Volksz\u00e4hlung sein mu\u00dfte, das wu\u00dfte seit der Volksz\u00e4hlung 1983 jedermann und Frau in der Verwaltung. Daher: Von der unmittelbaren personenbezogenen Zweckentfremdung der Volksz\u00e4hlungsdaten drohte wahrlich die geringste Gefahr. Nur, gegen\u00fcber dem Publikum lie\u00df sich damit recht trefflich argumentieren und erschrecken.<\/p>\n<p>Die zweite Gruppe war f\u00fcr diesen manipulativen Kreuzsprung nicht so leicht empf\u00e4nglich. Sie sah nicht in den mittels der Volksz\u00e4hlung erhobenen Daten das eigentiche Bedrohungspotential, sondern begriff prim\u00e4r die Volksz\u00e4hlung 1987 als den staatlichen Versuch, die Schlappe von 1983 wieder wett zu machen. F\u00fcr diese Gruppe war die Volksz\u00e4hlung in erster Linie der Ge\u00dflerhut des Jahres 1987, vor dem sich zu verbeugen des Untertanen erste Pflicht sei. Ihr Widerstand hatte zudem die Kritik ernstgenommen, die der Volksz\u00e4hlung, sollte sie gelingen, nur die Qualit\u00e4t eines immensen Haufens von Datenschrott zubilligen wollte. Die offensichtliche Widersinnigkeit im Hinblick auf die staatlicherseits propagierten und selbst wieder zu kritisierenden Zwecke lie\u00df den in der Volksz\u00e4hlung exekutiv vorbereiteten Unterwerfungsakt nicht zu. Die Volksz\u00e4hlung war nicht selbst der Rutsch in den \u00bbtotalen Erfassungsstaat\u00ab und von daher zu bek\u00e4mpfen, sondern der Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung begriff sich als Symbolhandlung gegen die fortschreitende Informatisierung der staatlichen Exekutive zu Ungunsten der B\u00fcrgerInnen.<\/p>\n<p>Die zahlenm\u00e4\u00dfig gr\u00f6\u00dfte, dritte Gruppe bildeten jene, die nicht mit dem stillen oder lauten Vorsatz auf die obrigkeitliche Zumutung einer Volksz\u00e4hlung reagierten, durch entschiedenen Boykott den verlangten Gehorsam zu verweigern. Gemeint sind die millionenfachen Schweyks, die daf\u00fcr verantwortlich sind, da\u00df schon die ersten Auswertungen des R\u00fccklaufs der B\u00f6gen bis zu 60% unvollst\u00e4ndige bzw. offenkundig fehlerhafte B\u00f6gen ergaben. Und diese Tendenz ist steigend, fragt man die v\u00f6llig \u00fcberlasteten Mitarbeiter der Erhebungsstellen. Diese k\u00f6nnen insbesondere in den gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten eine Vollst\u00e4ndigkeits- bzw. Plausibilit\u00e4tskontrolle immer weniger durchf\u00fchren. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn je sp\u00e4ter sich einer zur Abgabe der B\u00f6gen hat zwingen lassen, umso h\u00f6her d\u00fcrfte der Anteil derer sein, die der schweykschen Alltagsguerrilla zuzurechnen sind.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"der-weg-zu-den-gerichten\">Der Weg zu den Gerichten<\/span><\/h5>\n<p>Es ist erstaunlich, welche Hoffnungen von den Kritikern der Volksz\u00e4hlung, die ihren Widerstand gerade doch auf das grundrechtlich gesch\u00fctzte Mi\u00dftrauen in den datenverarbeitenden Staat gegr\u00fcndet haben, in die Justiz gesetzt worden sind. Das ist der Unterschied zur Volksz\u00e4hlung 1983. Das hat der Bewegung gegen die Volksz\u00e4hlung gelegentlich, z.B. von der Berliner Anw\u00e4ltin K\u00fcnast, die Qualifizierung als einer \u00bbRechtsmittelbewegung\u00ab eingebracht. Zufall ist dies freilich nicht. Das gerichtliche Ende der Volksz\u00e4hlung 1983 hatte insbesondere die Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte als Frauen und M\u00e4nner des Rechts(mittels) auf den Plan gerufen. Es f\u00fchrte bei ihnen zu einer gegenseitigen Befruchtung des professionellen und politischen Interesses und lie\u00df sie zu ungeahnt begehrten Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den tausenden von Volksz\u00e4hlungsveranstaltungen werden. Im Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung 1983 hatte verwaltungsrechtliches, juristisches R\u00fcstzeug allenfalls eine annotierende Funktion gegen\u00fcber der allgemeinen Sicherheit vom Scheitern der Volksz\u00e4hlung (entweder durch die Unm\u00f6glichkeit der Exekution der Volksz\u00e4hlung gegen massenhaften Unwillen oder durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) gehabt. Da\u00df die Gerichte 1987 im Schulterschlu\u00df der \u00bbRechtsfront\u00ab die vieltausendfachen Antr\u00e4ge auf aufschiebende Wirkung sowie die Klagen wenig skrupul\u00f6s zur\u00fcckweisen w\u00fcrden, hatten Pessimisten lange zuvor bef\u00fcrchtet. Um auch arbeitstechnisch gewappnet zu sein, sah so mancher Verwaltungsgerichtspr\u00e4sident endlich die Chance gekommen, die stiefm\u00fctterlicher Ausstattung seines Gerichts durch Installierung und Einsatz von Textautomaten zu beenden. Die Stunde der schablonierten Entscheidungen war gekommen und erregte das Erstaunen der Kl\u00e4ger, die Argumente diskutiert fanden, die sie in ihren Antr\u00e4gen gar nicht artikuliert hatten. Die Verwaltungsgerichte der Republik schienen einen Informations-, besser: Urteilsverbund eingegangen sein. Die Erfolgsquote war deshalb auch bef\u00fcrchtbar gering. Die baden-w\u00fcrttembergischen Zahlen d\u00fcrften den Trend richtig angeben: Im November waren von insgesamt 10 000 eingereichten Klagen an die 7 000 bereits entschieden &#151; nur eine einzige war erfolgreich. Nicht, da\u00df die Justiz sich damit begn\u00fcgte, allein abschl\u00e4gige Entscheidungen zu treffen: Der baden-w\u00fcrttembergische Verwaltungsgerichtshof etwa zog recht kr\u00e4ftig an der Geb\u00fchrenbremse und berechnete die doppelten der sonst \u00fcblichen Streitwerte zur pekuni\u00e4ren Abschreckung. Der Zug zu den Gerichten offenbarte eine immense Rechtsgl\u00e4ubigkeit gerade auf Seiten der hartn\u00e4ckigen Kritiker der Volksz\u00e4hlung, die nur erkl\u00e4rbar wird durch die Wirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983.<\/p>\n<p>Es waren nicht die vielf\u00e4ltigen Unterweisungsschriften und Rechtsschutzfibeln, die pl\u00f6tzlich mit millionenfacher Auflage \u00fcberall zu erwerben waren, die das Bed\u00fcrfnis zu rechtlicher Auseinandersetzung geschaffen haben. Sie waren vielmehr Folge und Reaktion sowohl auf die unterschwelligen \u00c4ngste \u00fcber den Umgang mit dem staatlichen Erfassungsbefehl als zugleich auch Ausdruck der gewachsenen Rechtsgl\u00e4ubigkeit.<\/p>\n<p>Dabei macht es einen Unterschied, ob die rechtliche Vorsorge-Information nur als Drohgeb\u00e4rde gedacht ist, die den Staat noch vor Beginn der Z\u00e4hlung zum weisen Einlenken und schlie\u00dflichen Verzicht bewegen soll, oder ob der Rechtsweg schlie\u00dflich beschritten wird. Dann entstehen n\u00e4mlich erhebliche Kosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgeb\u00fchren), die ganz anders die Frage stellen lassen, wieviel einem\/r der Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung \u00bbwert\u00ab ist. Als Drohgeb\u00e4rde verstanden haben sich die staatsgewaltigen Politiker nicht vor einer \u00dcberflutung der Gerichte verschrecken lassen, denn schlie\u00dflich ist dies eher das Terrain der Exekutive denn das der B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Der juristische Weg des Widerstandes war trotz seiner nun erstinstanzlich in aller Regel durchg\u00e4ngigen Ablehnung nicht vergebens, weil er \u00fcber einen langen Zeitraum die Exekutive daran hinderte, von vorneherein alle Zweifel ohne Legitimationsverluste zur\u00fcckzuweisen. Der Ablauf der Volksz\u00e4hlung in Berlin d\u00fcrfte hier das Paradebeispiel sein: Dort hatten Volksz\u00e4hlungsgegner aus dem Kreis der Jungdemokraten unter Hinweis auf die Alliierten Vorbehaltsrechte geltend gemacht, da\u00df die datenschutzrechtlichen Regelungen im Volksz\u00e4hlungsgesetz jederzeit von den Alliierten mi\u00dfachtet werden k\u00f6nnten, also die Voraussetzung eines wirksamen Datenschutzes nicht gew\u00e4hrleistet sei. Bald ein knappes halbes Jahr hatten die B\u00fcrger hier l\u00e4nger als anderswo vor Heranziehungsbescheiden und Zwangsgeldandrohungen Ruhe. Solange dauerte es, bis das Oberverwaltungsgericht &#151; in Berlin \u00fcber sich nur noch den blauen Himmel &#151; in den letzten Oktober-Tagen den Rechtssuchenden beschieden hatte, da\u00df in Berlin die Grundrechte nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch Alliierten begrenzt seien; das gelte ebenso f\u00fcr alle anderen Bereiche und k\u00f6nne daher die Auskunftverpflichtung des Volksz\u00e4hlungsgesetzes nicht ber\u00fchren. Was die Alliierten selbst von der allerorten dem Volke versicherten Anonymit\u00e4t der Volksz\u00e4hlungsdaten hielten, machte eine Anweisung an ihr deutsches Personal deutlich. Offensichtlich \u00fcberzeugt von den Zweifeln der Volksz\u00e4hlungskritik an der versprochenen Anonymit\u00e4t wiesen sie ihre deutschen Mitarbeiter an, anstelle der in den Volksz\u00e4hlungsb\u00f6gen erfragten Angaben zu Beruf, Arbeitstelle etc. nur das Wort \u00bbAlliierte\u00ab zu schreiben. Was sicher viele, ob Mitarbeiter der Alliierten oder nicht, getan haben werden! Erst Ende Oktober begannen die Erhebungsstellen mit der massenhaften Versendung von Heranziehungsbescheiden (ca. 200 000) und entsprechend l\u00e4nger wird der R\u00fccklauf dauern &#151; m\u00f6glicherweise bis zum Erreichen des Zeitpunktes, an die die noch ausstehenden Volksz\u00e4hlungsdaten wegen Zeitablaufs nicht mehr in die amtliche Statistik eingehen k\u00f6nnen. Die Auskunftspflicht f\u00e4nde dann ihr sanftes Ende.<\/p>\n<p>Mit der routinem\u00e4\u00dfigen Zur\u00fcckweisung von Antr\u00e4gen auf aufschiebende Wirkung sowie der Klagen gegen die Auskunftsverpflichtung durch die Verwaltungsgerichte mu\u00df der juristische Weg als Massenwiderstand abgehakt werden. Seinen Sinn hat er auf jeden Fall gehabt. Weiterer juristischer Widerstand mit dem Argument allein der Verfassungswidrigkeit des Volksz\u00e4hlungsgesetzes bietet keine Aussicht auf Erfolg mehr. Sinn macht jetzt nur noch das Aufsp\u00fcren von M\u00e4ngeln im Ablauf der Volksz\u00e4hlung, was viel Zeit und Energie fordert und in der Regel der Pr\u00e4sentation durch juristische Spezialit\u00e4ten bedarf. Das r\u00e4umte auch der Verfasser der gemeinsam von Republikanischen Anwaltsverein und Humanistischer Union herausgegebenen \u00bbRechtsschutzfibel\u00ab, Hauck, ohne weiteres ein. Jetzt noch sich auf die Suche nach Fehlern in der Durchf\u00fchrung der Volksz\u00e4hlung zu begeben wird nur wenigen Lust und Gewinn bereiten. Wenn Jahre sp\u00e4ter dar\u00fcber entschieden sein wird, dann ist die Volksz\u00e4hlung 1987 (die letzte) schon l\u00e4ngst vergessen, selbst wenn Gerichte den Kl\u00e4gern Recht geben sollten.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"und-bist-du-nicht-willig\">Und bist Du nicht willig&hellip;<\/span><\/h5>\n<p>Wer gedacht hat, bei der Volksz\u00e4hlung handele es sich um nichts mehr als dies, der wurde sp\u00e4testens dann eines Besseren belehrt, als der Staat seinerseits mobil machte.<\/p>\n<p>Er tat dies auf allen Ebenen &#151; als sei die Frage der Volksz\u00e4hlung eine des Bestandes des Staates selbst. Bis in den hintersten Winkel der Republik f\u00fchlten sich Polizei, Staatsanw\u00e4lte und Gerichte, und nicht zuletzt die Geheimdienste aufgerufen, das Ihre zu tun, um die Beteiligung an der Volksz\u00e4hlung zur Wasserscheide der Staatsloyalit\u00e4t zu machen. Die folgenden Notierungen sind nicht und k\u00f6nnen nicht auf Vollst\u00e4ndigkeit bedacht sein; sie sollen nur im Ged\u00e4chtnis halten helfen, wessen der Staat und seine Organe bereits bei so vergleichsweise nichtigem Anla\u00df f\u00e4hig sind:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Landauf landab wurden Inforrnationsbrosch\u00fcren, Flugbl\u00e4tter beschlagnahmt, die sich kritisch mit der Volksz\u00e4hlung befa\u00dften. Findige Staatsjuristen hatten die Aufforderung, nur anonymisierte Frageb\u00f6gen bei den Selbsthilfe-Sammelstellen abzugeben, als strafbare Sachbesch\u00e4digung subsumiert. Aus Volksz\u00e4hlungsgegner, die sich nicht mehr als einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen konnten, wurden pl\u00f6tzlich \u00bbStraft\u00e4ter\u00ab. <\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Die vielf\u00e4ltigen Beschlagnahmeaktionen beschr\u00e4nkten sich nicht auf Informationsmaterial, das auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen feil geboten worden war. Bundesweit wurden Wohnung von Volksz\u00e4hlungskritikern durchsucht, Jnformationsb\u00fcros von Initiativen, Parteizentralen der GR\u00dcNEN wie in Bonn. Das geschah zumeist im Einklang mit dem professionell-bekannten sicherheitsbeh\u00f6rdlichen Stil in der Zeit des Morgengrauens. <\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Post f\u00fcr die Initiativen wurde beschlagnahmt, in Berlin gar die Parlamentarierpost f\u00fcr die Alternative Liste. <\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Unz\u00e4hlige Versammlungen wurden verboten oder erst dann erlaubt, wenn die Veranstalter den von der Polizei solcherma\u00dfen Gastwirten versicherten, da\u00df nicht zum Boykott der Volksz\u00e4hlung aufgerufen werden w\u00fcrde.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Anstatt weitere Vorf\u00e4lle aneinanderzureihen, sei aus einer Meldung eines einzigen Tages zitiert:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">In Darmstadt sind jetzt sechs im Buchhandel frei verk\u00e4ufliche B\u00fccher zum Thema Volksz\u00e4hlung und Informationstechnologie auf einen Index gesetzt worden. Unter Androhung eines Zwangsgeldes von 1 000 DM darf die \u00f6rtliche Boykottinitiative diese B\u00fccher nicht mehr auf ihren B\u00fcchertischen auslegen, darunter das 2001-Buch von Verena Rottmann und \u00bbMikropolis\u00ab von Rolf Kubicek, in dem das Wort Volksz\u00e4hlung \u00fcberhaupt nicht auftaucht. Dabei reichte als Begr\u00fcndung schon aus, da\u00df \u00bbdurch dieses Schriftgut zumindest mittelbar zu einem Boykott der Volksz\u00e4hlung aufgerufen wird\u00ab. In M\u00fcnchen wurde eine Stra\u00dfentheateraktion wegen der Aufschrift \u00bbNur Schafe lassen sich z\u00e4hlen\u00ab aufgel\u00f6st. In Bayreuth wurde am Informationsstand der Gr\u00fcnen eine Brosch\u00fcre der Humanistischen Union beschlagnahmt, die ausdr\u00fccklich nicht zum Boykott aufruft, sondern lediglich \u00fcber die rechtlichen M\u00f6glichkeiten des Einspruchs und Widerspruchs informiert. Diese Beschlagnahmung wurde inzwischen von einem Bayreuther Amtsrichter mit der Begr\u00fcndung best\u00e4tigt, \u00bbnach den Begleitumst\u00e4nden\u00ab sei mit dieser Brosch\u00fcre zum Boykott aufgerufen worden.<br \/>Die \u00c4u\u00dferung in einem taz-Intervlew, \u00bbEinen Mandanten wurde ich auf die Risiken der Volksz\u00e4hlung hinweisen und auf die Rechtswege und tats\u00e4chlichen M\u00f6glichkeiten, sich gegen die Aufforderung zur Teilnahme an der Volksz\u00e4hlung zur Wehr zu setzen\u00ab, reichte den nieders\u00e4chsischen Beh\u00f6rden schon aus, um gegen den Vorsitzenden des Republikanischen Anwaltsvereins, Klaus Eschen, ein Bu\u00dfgeldverfahren einzuleiten. Als Ordnungswidrigkeit begreifen es die Beh\u00f6rden dort u.a. da\u00df Rechtsanwalt Eschen in dem taz-Gespr\u00e4ch das Volksz\u00e4hlungsgesetz als \u00bbverfassungswidrig\u00ab bewertet hatte, obwohl er doch wisse, \u00bbda\u00df nur das Bundesverfassungsgericht eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz feststellen kann\u00ab. (taz, 27.4.1987)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Die Strafgerichte vermochten der scharfmacherischen Vorhut von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu folgen. Es mehrten sich die Freispr\u00fcche, weil die Richter in dem Abschneiden der Nummern von den Erhebungsb\u00f6gen keine strafrechtlich relevante Sachbesch\u00e4digung erblicken mochten. Ebenso wurden jene Beschlagnahme-Aktionen f\u00fcr rechtswidrig befunden, in denen Informationsmaterial in gro\u00dfem Umfang konfisziert worden war. Zul\u00e4ssig erachtet waren allenfalls einige wenige St\u00fccke zu \u00bbBeweiszwecken\u00ab. Dem sicherheitsbeh\u00f6rdlichen Kalk\u00fcl verschlug das nicht: Einsch\u00fcchterung und Angst waren in der \u00bbhei\u00dfen\u00ab Phase der Volksz\u00e4hlung an der Tagesordnung.<\/p>\n<p>Und nicht zu vergessen: die Staatsschutzabteilung der Polizei und der Verfassungsschutz, die eifrig sammelten, wen sie im Zusammenhang mit der Volksz\u00e4hlung allzu kritisch w\u00e4hnten. Was aus Baden-W\u00fcrtemberg und Bayern bekannt geworden ist, die Praxis, rund um die Versammlungsst\u00e4tten, Veranstaltungsorte von VZ-Veranstaltungen die Kennzeichen der Autos zu notieren, besch\u00e4ftigte zwar viele Beamte, konnte sich aber nicht mit dem viel zweckrationaleren Verfahren messen, das der Berliner Staatsschutz mit den Erhebungsstellen vereinbart hatte: Wer von den Erhebungsstellen als Boykotteur ausgemacht worden ist, sollte an den Staatsschutz weitergemeldet werden. Dies Verfahren ist sicher das am wenigsten aufwendige und vor allem wesentlich genauer als die pauschale Notierung von Autokennzeichen nach dem Motto der Ortshaftung. In Berlin wurde das Verfahren nach dessen \u00f6ffentlicher Ruchbarkeit zumindest offiziell wieder eingestellt.<\/p>\n<p>Parallel kamen die Bu\u00dfgeldbescheide: In immensen H\u00f6hen, denn schlie\u00dflich sollten sie auf das gemeine Volk abschreckend wirken. 8400 DM f\u00fcr jeden jener GR\u00dcNEN und Bundestagsabgeordneten, die in Bonn vor laufenden Fernsehkameras mit einem Boykottaufruf postiert hatten. Die Statistischen \u00c4mter, erstrangige Dateninteressenten und zust\u00e4ndige Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rden in einem, hatten sich an den \u00fcblichen Parlamentariergeh\u00e4ltern von ca. 12 000 DM orientiert. Da\u00df solche Bu\u00dfgeldbescheide allein schon wegen der gr\u00fcnen Gehaltsablieferung an die Partei nicht ann\u00e4hernd einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung standhalten w\u00fcrden, d\u00fcrfte den Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rden klar gewesen sein. Und wenn hinterher alle Bu\u00dfgeldbescheide restlos aufgehoben werden w\u00fcrden, darauf kam es den Statistikern gar nicht an: erstmal sollte Angst und Schrecken verbreitet werden im Volke. Denn drei oder vier Monatsgeh\u00e4lter hinlegen zu m\u00fcssen f\u00fcr nicht mehr als die Verweigerung von Volksz\u00e4hlungsdaten &#151; so der bezweckte Eindruck &#151; sollte dem Widerstand gegen die Volksz\u00e4hlung seine von den Volksz\u00e4hlungskritikern propagierte finanzielle Kalkulierbarkeit nehmen.<\/p>\n<p>Die erste und f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Volksz\u00e4hlung ganz elementare H\u00fcrde bestand jedoch darin, die notwendige, auf rund 600 000 bezifferte, Zahl von Z\u00e4hlern und Z\u00e4hlerinnen zu finden. Hier setzte der Staat ganz auf Staat. \u00dcberwiegend, und zum Beispiel in Berlin ausschlie\u00dflich, wurden Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes und hier wiederum vorrangig Lehrer und Lehrerinnen bestellt. Mit der Zuchtrute von Loyalit\u00e4t und Gehorsam dachte man der weit verbreiteten Z\u00e4hlunwilligkeit begegenen zu k\u00f6nnen. Doch um welchen Preis! Selten hat es aufgeregtere und teilweise vom Dienstherrn untersagte MitarbeiterInnen-Versammlungen geben als zu Zeiten der Z\u00e4hlerInnenbestellung. Beamte, die mit der Volksz\u00e4hlung selbst kaum Probleme hatten, bekamen diese, weil sie zu Exekutoren bestimmt worden waren, die sich angstvoll dem Spie\u00dfruteniauf durch die Heerlager der Verweigerer ausgesetzt sahen. Die Furcht, mi\u00dfbraucht und gleichzeitig angefeindet zu werden, lie\u00df unter den Z\u00e4hlern und Z\u00e4hlerinnen jenes Klima heranwachsen, das die Berliner Erhebungsstellen zur zwangsweisen Bestellung von 40000 Z\u00e4hlerinnen und Z\u00e4hlern greifen lie\u00df, wo doch nur 20000 gebraucht wurden. Der \u00c4rger der Z\u00e4hlerInnen-Bestellung legte so den Grundstein f\u00fcr die erste massenhafte ablehnende Besch\u00e4ftigung mit der Volksz\u00e4hlung, trotz und gerade wegen der dabei angewandten Mischung von Verwaltungszwang und Loyalit\u00e4t.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"die-volkszaehlung-1987-ein-erfolg-fuer-wen\">Die Volks&shy;z&auml;h&shy;lung 1987: ein Erfolg, f&uuml;r wen?<\/span><\/h5>\n<p>H\u00f6rt man die Verlautbarungen der Statistischen \u00c4mter, dann ist die Volksz\u00e4hlung rundherum erfolgreich gewesen. Sie habe sich nicht von den Ergebnissen der Volksz\u00e4hlung 1970 unterschieden. Das wu\u00dften die Statistiker bereits im August: Der Leiter des Statistischen Bundesamtes verk\u00fcndete, der Ausgang der Volksz\u00e4hlung werde positiv sein, die \u00bbProblemf\u00e4lle\u00ab (Fehlerquoten durch falsche und unvollst\u00e4ndige Angaben) w\u00fcrden unter einem Prozent bleiben. Diese Fehler k\u00f6nnten ohne weiteres korrigiert werden. Die Zahlen vom Oktober klangen schon wesentlich bescheidener, denn nun mu\u00dften die Statistiker einr\u00e4umen, da\u00df f\u00fcnf Monate nach dem Stichtag immerhin noch 3 Mio. B\u00f6gen unterwegs seien. Was aber sie ganz und gar nicht hinderte, weiterhin den Verlauf der Volksz\u00e4hlung als einen gro\u00dfen Erfolg zu bewerten, waren doch 95% der ausgegebenen B\u00f6gen zur\u00fcckgekommen.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite stand deren Mi\u00dferfolg ebenso unumst\u00f6\u00dflich fest, nach au\u00dfen jedenfalls. Im kleineren Kreise war man sich der Erfolgsmeldungen vor allen aus den partei-gr\u00fcnen Bereichen nicht so sicher. Nur noch 5% verweigerte B\u00f6gen! Teils mit Beklemmung hatte man zur Kenntnis nehmen m\u00fcssen, da\u00df eine erhebliche Zahl von jenen, die vordem mit einem eindeutigen Nein ihre Mitwirkung an der Volksz\u00e4hlung zu versagen gedachten, klammheimlich oder offen eingestanden, inzwischen ihrer Auskunftspflicht Gen\u00fcge getan zu haben. Das geschah nicht mit dem besten Gewissen; aber nat\u00fcrlich habe man falsch ausgef\u00fcllt, nahm man sich etwas die vermeintliche Bl\u00f6\u00dfe.<\/p>\n<p>Immerhin 3 Mio. B\u00f6gen bisher &#151; und man kann sich ausrechnen, da\u00df die Zahl der endg\u00fcltigen Verweigerer noch erheblich schrumpfen wird, wenn erst einmal in alle Haushalte die Zwangsgeldfestsetzung von etwa 500 Mark angelangt sind. Jene Propagandisten einer Z\u00e4hlung des Widerstandes gegen die Volksz\u00e4hlung durch Abgabe bei den inoffiziellen Sammelstellen verzagten zunehmend. Sie hatten sich selbst dem Fetisch der Zahl unterworfen, spiegelbildlich das exekutive Gegen\u00fcber nachgeahmt und die Bewegung in ihrem harten Kern kalkulierbar gemacht.<\/p>\n<p>Die Volksz\u00e4hlung 1987 also ein Mi\u00dferfolg, eine Niederlage der Volksz\u00e4hlungskritiker, weil nicht zweistellige Prozents\u00e4tze der Verweigerer erreicht wurden? Verwunderlich w\u00e4re dies nicht angesichts der repressiven Welle, die mit Polizei, Verfassungsschutz, Zwangs- und Bu\u00dfgelddrohungen, Strafverfahren den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern Gehorsam abn\u00f6tigen sollte. Was steht dagegen?<\/p>\n<p>Nach dem Stand vom September sind 60% der bei den Erhebungsstellen eingegangenen B\u00f6gen unvollst\u00e4ndig oder erkennbar falsch ausgef\u00fcllt worden. Nicht absch\u00e4tzbar &#151; auch f\u00fcr die Statistiker nicht &#151; ist die Zahl derer, die nicht erkennbar, das hei\u00dft, die innerhalb der Plausibilit\u00e4tsmargen falsche Angaben gemacht haben. Mit nachtr\u00e4glichen Versuchen wie telefonischen R\u00fcckfragen lassen sich derartige Mengen erkannter M\u00e4ngel nicht mehr ausgleichen. Hier hilft den Statistikern nicht weiter, da\u00df f\u00fcr sie plausibel falsch ausgef\u00fcllter B\u00f6gen genauso gut sind wie richtig aus-gef\u00fcllte B\u00f6gen. Ihre Annahme, da\u00df &#151; statistisch gesehen &#151; die einzelnen (nicht erkennbar) falschen Angaben sich gegenseitig ausgleichen, vermag nicht die umfangreichen Vollst\u00e4ndigkeitsm\u00e4ngel und offensichtlichen Fehler beheben. Die Volksz\u00e4hlung 1987 ist bereits nach immanenten Kriterien gescheitert, denn deren staatliche Exekutoren haben nun die Quittung daf\u00fcr erhalten, da\u00df sie sich \u00fcber ein elementares handwerkliches Gebot der Meinungsforschung hinweggesetzt haben. Danach verbietet sich die Durchf\u00fchrung von Befragungen in derart emotionalisierten Situationen, weil nur unbrauchbare Ergebnisse erzielt werden k\u00f6nnen. Der von vornherein bei der Volksz\u00e4hlung 1987 erwartbare Datenschrott h\u00e4tte bei einem privatwirtschaftlichen Auftraggeber zum Verzicht auf die Durchf\u00fchrung oder zumindest zur Zur\u00fcckweisung der Ergebnisse gef\u00fchrt. Da\u00df dies bei der Volksz\u00e4hlung 1987 nicht geschah bzw. auch nicht geschehen wird, gibt jenen Kritikern der Volksz\u00e4hlung recht, die das Unterfangen einer erneuten Volksz\u00e4hlung von Anfang an als billige Retourkutsche der um ihr verfassungsfreundliches Gesicht gebrachten Innenminister und Staatsapologeten von 1983 bewertet hatten. Es ging nicht um die Volksz\u00e4hlung selbst, sondern um die Demutsgeste der Unterwerfung unter den staatlichen Informations- und Herrschaftsanspruch: Jeder Volksz\u00e4hlungsbogen ein h\u00f6chstpers\u00f6nlicher Ge\u00dfler-Hut. Um im Bilde zu bleiben: Tausende von Tells und eine in die Millionen gehende Zahl von B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen, die anstelle des muskelstarken Schweizers sich den modernen Helden der allt\u00e4glichen Subversion, Schweyk, zum Vorbild nahmen, sorgten daf\u00fcr, da\u00df die staatliche Zumutung zur\u00fcckgewiesen worden ist.<\/p>\n<p>Aber auch die B\u00fcrger, die ihrer Auskunftspflicht nachgekommen sind, haben dies in aller Regel erst nach l\u00e4ngerer Diskussion im Familien und Freundeskreis getan.<\/p>\n<p>Noch nie gab es so ein verbreitetes Bewu\u00dftsein von der Gefahr der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien f\u00fcr die Grundrechte. Die zunehmende Abstraktheit informationstechnologischer Gefahrenlagen, das Unbehagen \u00fcber die Einf\u00fchrung des maschinengelesenen B\u00fcrgers, die sogenannten Sicherheitsgesetze, fanden ihren habhaften Ausdruck in der vergleichsweise ungef\u00e4hrlichen Volksz\u00e4hlung. Die immensen bis in die Milliarden gehenden volkswirtschaftlich verschwendeten Gelder f\u00fcr die Exekution der Volksz\u00e4hlung sind keineswegs schlecht angelegt. Mir ist keine staatliche Aktion in der Geschichte der Bundesrepublik erinnerlich, wo mit so gro\u00dfem organisatorischen und personellen Aufwand (allein schon die 600 000 Z\u00e4hler und Z\u00e4hlerinnen) ein Verwaltungsziel betrieben wurde und am b\u00fcrgerrechtlichen Sinn scheiterte.<\/p>\n<p>Daran sollten jene ganz Mutigen denken, die sich in den R\u00fccken gefallen w\u00e4hnten ob der gemeinsamen nicht-gemeinsamen Erkl\u00e4rung des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie und der Humanistischen Union vom November 1987. Deren Rat an die Tr\u00e4ger des Boykotts, den Volksz\u00e4hlungsboykott auf schweyksche Art auslaufen zu lassen, r\u00fchrte aus der Einsicht, da\u00df die Volksz\u00e4hlung kaum der Fall des absoluten Widerstandes sei und die Massakergel\u00fcste mancher Vertreter des Staates im Falle der Volksz\u00e4hlung besser leerliefen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[165],"publikationen":[1307],"class_list":["post-11207","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-udo-kauss","publikationen-91-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Volksz\u00e4hlung 87, die letzte - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/volkszaehlung-87-die-letzte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Volksz\u00e4hlung 87, die letzte - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 102-114 Mehr als ein halbes Jahr ist seit dem Stichtag der Volksz\u00e4hlung, dem 25. 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