{"id":11211,"date":"1988-01-15T19:30:00","date_gmt":"1988-01-15T18:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/eine-europaeische-fluechtlingspolitik\/"},"modified":"1988-01-15T12:00:00","modified_gmt":"1988-01-15T11:00:00","slug":"eine-europaeische-fluechtlingspolitik","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/eine-europaeische-fluechtlingspolitik\/","title":{"rendered":"Eine europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingspolitik"},"content":{"rendered":"<p>Dokumentation<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 124-128<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"einfuehrung\">Einf&uuml;hrung<\/span><\/h5>\n<p>Die europ\u00e4ischen Regierungen haben in den letzten Jahren damit begonnen, in verschiedenen Gespr\u00e4chskreisen zusammenzuarbeiten, um Methoden zur Beschr\u00e4nkung der Zahl der Asylbewerber zu entwickeln. Dies ist haupts\u00e4chlich eine Reaktion auf die j\u00fcngsten Erh\u00f6hungen der Antragszahlen von Asylsuchenden aus der Dritten Welt. Die Ergebnisse dieser Diskussionen und Verhandlungen werden &#151; das ist zu erwarten &#151; letztlich dazu f\u00fchren, da\u00df ab 1992 sowohl Politik als auch Praxis der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft in bezug auf Asylbewerber vereinheitlicht werden. Dies wiederum wird nicht ohne Auswirkungen f\u00fcr andere europ\u00e4ische Staaten bleiben.<\/p>\n<p>Die Hilfsorganisationen in Europa, die sich mit der Fl\u00fcchtlingshilfe befassen, sind \u00fcber die Entwicklung dieser Regierungsdiskussionen zunehmend beunruhigt. Diese scheinen n\u00e4mlich von der Absicht getragen zu sein, den Zugang zum Asylverfahren in den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern einzuschr\u00e4nken. Manche Zusammenk\u00fcnfte finden im Geheimen statt, und die dort entwickelten politischen Grunds\u00e4tze sind nicht das Ergebnis offener Beratungen aller an der Frage interessierten Kreise. Die parlamentarische Begleitung und \u00dcberwachung dieser Entwicklung war minimal. Erw\u00e4gungen in bezug auf die Bed\u00fcrfnisse des einzelnen Fl\u00fcchtlings und in bezug auf die Notwendigkeit einer umfassenden, weltweiten Fl\u00fcchtlingspolitik scheinen nicht in Betracht gezogen worden zu sein. Die freien Wohlfahrtsverb\u00e4nde und Hilfswerke glauben, da\u00df das Fl\u00fcchtlingsproblem in Europa nicht nur als eine Frage der Einwanderungskontrolle betrachtet werden kann. Mit diesem Dokument soll den europ\u00e4ischen Regierungen eine umfassende und praktisch umsetzbare Fl\u00fcchtlingspolitik vorgeschlagen werden. Die freien Verb\u00e4nde hoffen, da\u00df das Dokument eine Basis bildet f\u00fcr vertiefte Gespr\u00e4che zwischen Regierungsstellen einerseits und den zwischenstaatlichen und nicht-staatlichen Organisationen andererseits.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"ziel-der-europaeischen-fluechtlingspolitik\">Ziel der europ&auml;&shy;i&shy;schen Fl&uuml;cht&shy;lings&shy;po&shy;litik<\/span><\/h5>\n<p>Das Ziel der Politik ist es, eine Situation zu erreichen, in welcher Europa die Prinzipien des Asylrechts wahrt, seine Verpflichtungen aus der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention von 1951, dem Protokoll von 1967 und anderen damit verbundenen Vereinbarungen erf\u00fcllt sowie einen angemessenen Beitrag zur L\u00f6sung des Weltfl\u00fcchtlingsproblems leistet.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"notwendigkeit-der-europaeischen-fluechtlingspolitik\">Notwen&shy;dig&shy;keit der europ&auml;&shy;i&shy;schen Fl&uuml;cht&shy;lings&shy;po&shy;litik<\/span><\/h5>\n<p>Obwohl s\u00e4mtliche europ\u00e4ischen L\u00e4nder die Meinung vertreten, sie erf\u00fcllten ihre Verpflichtungen aus der Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 gegen\u00fcber Personen, die internationalen Schutz suchen, ist offensichtlich, da\u00df gegenw\u00e4rtig kaum ein europ\u00e4isches Land alle genannten Zielsetzungen voll erf\u00fcllt. In vielen L\u00e4ndern ist das Recht auf Asyl durch Ma\u00dfnahmen bedroht, welche sowohl von der Absicht geleitet sind, Asylsuchenden den Zugang zum Asylverfahren zu verweigern als auch restriktiven Auslegungen von Konvention und Protokoll Vorschub zu leisten.<\/p>\n<p>Den freien Verb\u00e4nden sind die Ansichten und Absichten der europ\u00e4ischen Regierungen durchaus bekannt. Sie anerkennen auch die Notwendigkeit, praktische Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung der gegenw\u00e4rtigen Fl\u00fcchtlingsprobleme vorzulegen, welche zugleich den allgemeinen politischen Zielvorgaben entsprechen. Die freien Verb\u00e4nde glauben, da\u00df die unten dargelegten Vorschl\u00e4ge diesem Bed\u00fcrfnis entgegenkommen. Zusammengenommen beinhalten sie ein Paket von Ma\u00dfnahmen, welches eine gerechte und vern\u00fcnftige Politik sicherstellt, wobei sowohl das Recht auf Asyl gew\u00e4hrleistet ist als auch die Fragen aufgegriffen werden, welche die Anreise von Asylbewerbern aus anderen Kontinenten in Europa aufwerfen.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"wesentliche-bestandteile-der-fluechtlingspolitik\">Wesentliche Bestand&shy;teile der Fl&uuml;cht&shy;lings&shy;po&shy;litik<\/span><\/h5>\n<p>Eine umfassende Fl\u00fcchtlingspolitik erfordert notwendigerweise eine Reihe von gleichzeitig vorzunehmenden Ma\u00dfnahmen. Keine der unten ausgef\u00fchrten Einzelma\u00dfnahmen w\u00fcrde das Problem l\u00f6sen. Nur in ihrer Gesamtheit werden sie ihre volle Wirkung entfalten.<\/p>\n<p><b>1\u00a0<\/b><i> Verantwortung zur Pr\u00fcfung von Asylgesuchen <\/i><\/p>\n<p>Die europ\u00e4ischen Regierungen haben es trotz ihrer eingehenden Diskussionen w\u00e4hrend der letzten Jahre nicht vermocht, eine Vereinbarung zu treffen, welche den Begriff \u00bbcountry of first asylum\u00ab (Land der ersten Aufnahme bzw. Schutz\/Sicherheit vor Verfolgung) umschreibt, also jenes Land, welches in erster Linie zur Pr\u00fcfung eines Asylgesuches verpflichtet ist.<\/p>\n<p>Eine solche Vereinbarung w\u00e4re von entscheidender Bedeutung, sollen in Europa die Asylantr\u00e4ge gerecht und ordnungsgem\u00e4\u00df, also im Einklang mit Artikel 31 behandelt und Asylsuchende nicht endlos von einem Land zum andern hin- und hergeschoben werden. Dem Vernehmen nach befa\u00dft sich das Ad-hoc-Expertenkomitee des Europarates f\u00fcr rechtliche Aspekte des Territorialasyls f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und Staatenlose (CAHAR) erneut damit, eine Vereinbarung \u00fcber diesen Fragenkomplex herbeizuf\u00fchren. Die Prognosen von Experten, sowohl innerhalb als auch au\u00dferhalb der Regierungen, sind allerdings noch pessimistisch, was die Wahrscheinlichkeit einer Einigung der europ\u00e4ischen Regierungen auf einen schriftlichen Text betrifft. Um diese Frage zu pr\u00fcfen und um Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die \u00f6ffentliche Diskussion zu erarbeiten, hat die ECRE ihrerseits eine Expertengruppe eingesetzt.<\/p>\n<p><b>2\u00a0 <\/b><i>Geographische Beschr\u00e4nkung der Konvention 1951 und des Protokolls 1967<\/i><\/p>\n<p>Die Aufhebung der von Italien und der T\u00fcrkei noch beibehaltenen geographischen Beschr\u00e4nkung (Artikel 1B (l) (a) der Konvention w\u00e4re ein wichtiges Element zur wirkungsvollen Harmonisierung einer europ\u00e4ischen Fl\u00fcchtlingspolitik. Es ist aber unwahrscheinlich, da\u00df diese L\u00e4nder einer Aufhebung zustimmen, wenn sie nicht davon \u00fcberzeugt werden, da\u00df sie nicht mit einer unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Zahl von au\u00dfereurop\u00e4ischen Fl\u00fcchtlingen allein gelassen werden.<\/p>\n<p><b>3\u00a0 <\/b><i>Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung des Angebots von dauerhaften L\u00f6sungen f\u00fcr Asylsuchende<\/i><\/p>\n<p>Die Tatsache, da\u00df einzelne Fl\u00fcchtlinge ohne entsprechende Papiere Europa zu erreichen verm\u00f6 gen, w\u00e4hrend andere in prek\u00e4ren Lebensverh\u00e4ltnissen verbleiben m\u00fcssen, ohne die M\u00f6glichkeit zu haben, zu befriedigenden und dauerhaften L\u00f6sungen zu gelangen, verursacht eine offensichtlich ungerechte Situation. Vorgeschlagen wird deshalb, da\u00df ein genau geregeltes Umsiedlungsverfahren \u00fcberall dort geschaffen wird, wo Fl\u00fcchtlinge in gro\u00dfer Zahl von einem Erstankunftsland nach Europa zu kommen versuchen. Dieses bedingt allerdings, da\u00df einige Voraussetzungen, die &#151; wie unten ausgef\u00fchrt\u00a0 &#151; im Erstankunftsland erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. Wo diese Voraussetzungen gegeben sind, k\u00f6nnte dann denjenigen Fl\u00fcchtlingen, die spontan nach Europa gekommen sind, zugemutet werden, in das Erstankunftsland zur\u00fcckzukehren und sich in das Umsiedlungsverfahren einzugliedern.<\/p>\n<p><b>3.1 <\/b><i>Voraussetzungen, unter denen ein Asylbewerber in ein Erstankunftsland zur\u00fcckgeschickt werden kann<\/i><\/p>\n<p>Folgende Bedingungen m\u00fcssen in einem Land vorhanden sein, in welches ein Asylbewerber zur\u00fcckgebracht werden kann:<\/p>\n<p>a) Schutz vor Verfolgung (einschlie\u00dflich des Schutzes vor Abschiebung, non-refoulement) sowie Hilfsma\u00dfnahmen w\u00e4hrend der Wartezeit. Diese minimalen Bedingungen hat das Exekutiv-Komitee des Hohen Fl\u00fcchtlingskommissars in seiner Entschlie\u00dfung Nr. 22 (XXXII) Sektion II im einzelnen dargelegt.<\/p>\n<p>b) Tats\u00e4chlicher Zugang zu einem \u00f6rtlichen Verfahren zur Ermittlung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft (nach M\u00f6glichkeit sollten diese L\u00e4nder Vertragspartner der Genfer Konvention sein).<\/p>\n<p>c) Tats\u00e4chlicher Zugang zu einem raschen und angemessenen Umsiedlungsverfahren.<\/p>\n<p>d) Einrichtungen f\u00fcr einstweilige \u00f6rtliche Unterbringung, welche auf die Lebensbedingungen der ortsans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung R\u00fccksicht nimmt.<\/p>\n<p>e) M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine freiwillige R\u00fcckkehr in das Herkunftsland, soweit dies m\u00f6glich ist und vom Asylsuchenden ausdr\u00fccklich gew\u00fcnscht wird.<\/p>\n<p>Diese Voraussetzungen im Erstankunftsland sollen Fl\u00fcchtlingen das Vertrauen geben, da\u00df ihnen echte M\u00f6glichkeiten offenstehen, einschlie\u00dflich der M\u00f6glichkeit, eine Umsiedlung in ein europ\u00e4isches Land zu beantragen. Wo diese Voraussetzungen erf\u00fcllt werden und wo dessenungeachtet Fl\u00fcchtlinge das Verfahren zu umgehen und direkt nach Europa zu reisen versuchen, sollen die Regierungen berechtigt sein, diese zur R\u00fcckkehr in das Erstankunftsland aufzufordern, vorausgesetzt, dieses Land ist bereit, sie ohne Bestrafung wiederaufzunehmen und ihnen den Zugang zu den oben beschriebenen Einrichtungen zu gew\u00e4hren. Falls ein Asylsuchender Furcht vor Verfolgung im Erstankunftsland geltend macht oder die Bef\u00fcrchtung \u00e4u\u00dfert, seine k\u00f6rperliche Sicherheit oder Freiheit sei dort gef\u00e4hrdet, so sollten die Beh\u00f6rden des europ\u00e4ischen Landes das Asylgesuch wohlwollend pr\u00fcfen (vgl. Beschlu\u00df 15 (XXX) des UNHCR-Exekutivkomitees, Paragraph K, XXX. Sitzung).<\/p>\n<p>Soweit die oben beschriebenen Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt sind, darf ein Asylsuchender nicht in ein Erstankunftsland zur\u00fcckgeschickt werden.<\/p>\n<p><b>3.2 <\/b><i>Die R\u00fcckweisung von anerkannten Fl\u00fcchtlingen in Erstankunftsl\u00e4nder, in denen keine Umsiedlungsm\u00f6glichkeiten vorhanden sind<\/i><\/p>\n<p>In einigen F\u00e4llen versuchen Fl\u00fcchtlinge aus der Dritten Welt, welche als Konventionsfl\u00fcchtlinge anerkannt worden sind oder dort weitgehend als solche behandelt wurden, als Asylsuchende nach Europa zu gelangen. Obgleich f\u00fcr einige dieser Personen, insbesondere in F\u00e4llen von Familienzusammenf\u00fchrungen, eine Umsiedlungsm\u00f6glichkeit nach Europa angezeigt w\u00e4re, halten es die meisten freien Verb\u00e4nde f\u00fcr annehmbar, diese Personen wieder in ihr Asylland zur\u00fcckzubringen, vorausgesetzt, es sind dort der Schutz und die M\u00f6glichkeiten zu einer Dauerl\u00f6sung wirklich vorhanden. Im Klartext: freiwillige Repatriierung, \u00f6rtliche Ansiedlungsm\u00f6glichkeiten oder einstweilige \u00f6rtliche Unterbringung. Eine genaue Umschreibung des-sen, was entsprechende Einrichtungen in solchen Situationen umfassen sollten, w\u00e4re durch Gespr\u00e4che mit Regierungen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zu erarbeiten.<\/p>\n<p><b>3.3 <\/b><i>Kriterien der Ansiedlung<\/i><\/p>\n<p>Bei der Einrichtung von Mechanismen zur Umsiedlung von Fl\u00fcchtlingen aus Erstankunftsl\u00e4ndern sollten sich die Regierungen und UNHCR \u00fcber Entscheidungskriterien und die Priorit\u00e4ten einigen. Diese Kriterien werden zwar von der Situation in den jeweiligen L\u00e4ndern beeinflu\u00dft, jedoch k\u00f6nnen einige allgemeine Aussagen gemacht werden.<\/p>\n<p>I. Erste Priorit\u00e4t sollte stets Personen gew\u00e4hrt werden, die sich in Gefahr befinden, sowie Familienzusammenf\u00fchrungen.<\/p>\n<p>II. Die Regierungen der Aufnahmel\u00e4nder sollten jenen Personen Priorit\u00e4t einr\u00e4umen, welche bereits pers\u00f6nliche Bindungen zum Aufnahmeland haben.<\/p>\n<p>III. Das Kriterium der \u00bberfolgversprechenden Eingliederungsf\u00e4higkeit\u00ab sollte keinesfalls zu Lasten von Fl\u00fcchtlingen gehen, die sich in Gefahr befinden.<\/p>\n<p><b>3.4<\/b><i>\u00a0 Schlu\u00dffolgerung<\/i><\/p>\n<p>Die Vorschl\u00e4ge dieser ersten drei Abschnitte bilden den Kernbereich eines nach Meinung der freien Verb\u00e4nde allseits zufriedenstellenden Systems. Fehlt ein solches System, so stellt die gewaltsame R\u00fcckschiebung eines Asylsuchenden in ein Erstankunfts- oder Transitland regelm\u00e4\u00dfig eine Verletzung von Art. 31 der Konvention und m\u00f6glicherweise auch eine Verletzung von Art. 33 dar.<\/p>\n<p><b>4.<\/b><i>\u00a0 Die Politik gegen\u00fcber Asylbewerbern, die nach einem vollst\u00e4ndigen und rechtm\u00e4\u00dfigen Asylverfahren nicht als Fl\u00fcchtlinge des Landes anerkannt wurden, in welchem sie um Asyl nach nachgesucht haben, und denen eine Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde<\/i><\/p>\n<p>Die Zahl der in den letzten Jahren von europ\u00e4ischen Regierungen nach Asylantragsablehnung zwangsweise in ihre Herkunftl\u00e4nder verbrachten Asylbewerber ist verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig klein. Wo es dazu kam, f\u00fchrten Zwangsausweisungen nicht selten zu traumatischen Situationen f\u00fcr die Betroffenen. Einige Asylbewerber zogen ihrer R\u00fcckkehr den Selbstmord vor. In diesem Bereich ist eine klare und humane Politik dringend erforderlich.<\/p>\n<p>Eine gewaltsame R\u00fcckkehr von abgewiesenen Asylbewerbern in ihre Herkunftsl\u00e4nder sollte nicht in Betracht gezogen werden, ohne ihnen zuvor Gelegenheit gegeben zu haben, um Aufnahme in ein anderes Land nachzusuchen, sofern dies in vertretbarer Zeit m\u00f6glich ist. Die Regierungen sollten \u00fcberdies ein Zeitlimit setzen, nach welchem sie in der Regel nicht auf R\u00fcckkehr bestehen werden, selbst wenn der Asylantrag abgelehnt worden sein sollte. Die Regierungen sollten dazu einheitliche Verfahrensvorschriften erlassen.<\/p>\n<p>Werden abgewiesene Asylsuchende schlie\u00dflich zur\u00fcckgeschickt, so sollten die Regierungen folgende Vorkehrungen treffen:<\/p>\n<p>I. Zugang zu Beratungsstellen nichtstaatlicher Organisationen, welche auf diesem Gebiet \u00fcber Erfahrungen verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>II. Ber\u00fccksichtigung der W\u00fcnsche des Asylsuchenden in Bezug auf die Art und Weise seiner R\u00fcckreise.<\/p>\n<p>III. Angemessene Hilfe zur Wiedereingliederung.<\/p>\n<p><b>5\u00a0 <\/b><i>Visabestimmungen und Fluggesellschaften<\/i><\/p>\n<p>Es geh\u00f6rt zu den Rechten eines jeden Staates, \u00fcber den Erla\u00df von Visavorschriften zu entscheiden. Trotzdem widerspricht es internationalen Rechtsgrunds\u00e4tzen, wenn Einreisevisa ausschlie\u00dflich deshalb verlangt werden, um asylsuchende Menschen vom Verlassen ihres eigenen Landes oder des Erstankunftslandes abzuhalten. Die in den letzten Jahren von vielen europ\u00e4ischen Staaten veranla\u00dfte rapide Ausdehnung der Visaforderungen hat es f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge aus bestimmten L\u00e4ndern erheblich erschwert, in Europa Asyl zu suchen oder zu erhalten. Ab 1992 &#151; das ist zu bef\u00fcrchten &#151; werden die Staatsangeh\u00f6rigen s\u00e4mtlicher au\u00dfereurop\u00e4ischer L\u00e4nder der Visapflicht unterworfen sein, die in irgendein europ\u00e4isches Land einreisen wollen. Zur wirksamen Durchsetzung ihrer Visavorschriften hat eine ganze Anzahl von europ\u00e4ischen Regierungen gesetzliche Bestimmungen eingef\u00fchrt, um Fluggesellschaften mit Geldstrafen zu belegen, wenn sie Passagiere ohne g\u00fcltige Reisedokumente bef\u00f6rdern. Dem Flugpersonal werden hierdurch Pflichten auferlegt, die nicht ihrem Auftrag entsprechen oder f\u00fcr deren Erf\u00fcllung sie nicht qualifiziert sind. Gleichzeitig wird es echten Fl\u00fcchtlingen in vielen F\u00e4llen unm\u00f6glich gemacht, ihre L\u00e4nder zu verlassen. Diese Entwicklung scheint im Konzept \u00bbFestung Europa 1992\u00ab eine Begr\u00fcndung zu finden, welche die totale Abschirmung Europas von unerw\u00fcnschter Einwanderung durch eine umfassende Visa-Politik vorsieht. Nach Meinung der freien Verb\u00e4nde ist diese Politik in der vorgesehenen Weise undurchf\u00fchrbar und nicht w\u00fcnschenswert. Ihr ist in keinem der betroffenen L\u00e4nder eine \u00f6ffentliche Diskussion vorausgegangen.<\/p>\n<p>Die freien Verb\u00e4nde verstehen m\u00f6gliche Bef\u00fcrchtungen der europ\u00e4ischen Regierungen, da\u00df in der Folge von Unterdr\u00fcckungsma\u00dfnahmen und Unruhen in einem nichteurop\u00e4ischen Land pl\u00f6tzlich eine gro\u00dfe Anzahl von Menschen aufbrechen und als Asylsuchende direkt in ein europ\u00e4isches Land fl\u00fcchten k\u00f6nnte. Nach Meinung der freien Verb\u00e4nde kann einer solchen Situation durch geeignete Ma\u00dfnahmen und durch ein mit anderen L\u00e4ndern der Region abgestimmtes Vorgehen begegnet werden. Die bef\u00fcrchtete M\u00f6glichkeit allein rechtfertigt aber m keiner Weise die Art der jetzt eingeleiteten restriktiven Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p><b>6 \u00a0<\/b><i>F\u00f6rderung der Erforschung von Fluchtursachen und Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung neuer Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me<\/i><\/p>\n<p>Eine umfassende L\u00f6sung des Weltfl\u00fcchtlingsproblems mu\u00df sich auch den Ursachen zuwenden, die Wanderungsbewegungen von Fl\u00fcchtlingen ausl\u00f6sen und Menschen veranlassen, ihre Herkunftsl\u00e4nder zu verlassen (Resolution 41\/124, angenommen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 4. Dezember 1986; \u00bb&#8230; includes the need to address the causes of movements of refugees and asYlum seekers from their countries of origin\u00ab). Die Generalversammlung hat in ihrer 41. Sitzung im Dezember 1986 zu dem die Resolution 41\/70 \u00fcber die internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung der Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me angenommen, welche die Empfehlungen eines Berichtes, der von einer staatlichen Expertengruppe zu diesem Thema erarbeitet wurde, unterst\u00fctzt. Auch die Studie \u00fcber \u00bbHuman Rights and Massive Exodus\u00ab, welche Prinz Sadruddin Aga Khan auf Wunsch der Vereinten Nationen durchgef\u00fchrt hat, ist ein beachtenswerter Beitrag zum allgemeinen Verst\u00e4ndnis dar\u00fcber, was eigentlich die prim\u00e4ren Ursachen f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsprobleme sind. Diese Untersuchungen geben detailliert Aufschlu\u00df \u00fcber die Zusammenh\u00e4nge zwischen dem weltweiten wirtschaftlichen und politischen System einerseits und der Entstehung von Fl\u00fcchtlingsbewegungen andererseits.<\/p>\n<p>Es besteht also ein internationaler Konsens in diesen Fragen, und wir schlagen vor, da\u00df die europ\u00e4ischen Regierungen eine f\u00fchrende Rolle \u00fcbernehmen, um die schwierigen und langwierigen internationalen Ma\u00dfnahmen in die Wege zu leiten, welche erforderlich sind, um neue Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me zu verhindern.<\/p>\n<p><b>7\u00a0 <\/b><i>Wege, wie Europa einen Beitrag zur Sicherstellung des Schutzes und der Hilfe f\u00fcrFl\u00fcchtlinge au\u00dferhalb Europas leisten k\u00f6nnte, und wie Situatio nen gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen, welche eine Flucht nicht erforderlich machen, und wie jenen, die gefl\u00fcchtet sind, die R\u00fcckkehr erm\u00f6glicht werden kann.<\/i><\/p>\n<p>Nicht nur innerhalb Europas sollten der Rechtsschutz und die Hilfsma\u00dfnahmen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge harmonisiert werden, eine klare Politik m\u00fc\u00dfte auch bez\u00fcglich der Fl\u00fcchtlinge au\u00dferhalb Europas entwickelt werden. Eine Pflicht zur Hilfeleistung gegen\u00fcber L\u00e4ndern, die gro\u00dfe Zahlen von Fl\u00fcchtlingen beherbergen, ist eindeutig ausgesprochen in der Entschlie\u00dfung 15 des UNHCR-Exekutivkomitees. Viele L\u00e4nder k\u00f6nnen heute ungestraft ihre internationale Verantwortlichkeit, Fl\u00fcchtlinge aus benachbarten L\u00e4ndern zu sch\u00fctzen und zu unterst\u00fctzen, verletzen, weil sie sich darauf berufen k\u00f6nnen, die von der internationalen V\u00f6lkergemeinschaft zugesagte Hilfe sei ausgeblieben. In solchen F\u00e4llen kommt es nicht selten zu einer direkten Umleitung des Fl\u00fcchtlingsstroms m Richtung Europa. Die europ\u00e4ischen Regierungen haben deshalb sowohl ein pohtisches Interesse als auch eine humanit\u00e4re Verpflichtung, daf\u00fcr zu sorgen, da\u00df alle L\u00e4nder, mit denen politische, diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen gepflegt werden, auch in der Lage sind, ihre internationalen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen, wenn diese sich einer gro\u00dfen Zahl von neuangekommenen Fl\u00fcchtlingen gegen\u00fcbergestellt sehen.<\/p>\n<p>Die Verpflichtung der europ\u00e4ischen Regierungen, die Rechte der Fl\u00fcchtlinge au\u00dferhalb Europas sicherstellen zu helfen, erstreckt sich auch auf die Verhinderung der Vertreibung von eigenen Staatsangeh\u00f6rigen sowie auf die Erleichterung der freiwilligen Repatriierung. In den letzten Jahren war es mehreren Staaten m\u00f6glich, sowohl Gruppen ihren eigenen Staatsangeh\u00f6rigen zu vertreiben und ihnen die Heimkehr zu verweigern als auch den in diesen L\u00e4ndern weilenden Fl\u00fcchtlingen die freiwillige R\u00fcckkehr zu verweigern, ohne da\u00df sie durch die internationale V\u00f6lkergemeinschaft verurteilt worden w\u00e4ren oder Sanktionen auf sich gezogen h\u00e4tten. Die europ\u00e4ischen Regierungen sollten sich vermehrt des Gesamtzusammenhangs des Weltfl\u00fcchtlingsproblems bewu\u00dft werden. Unterlassen sie es, auf die strenge Einhaltung der internationalen Vereinbarungen zu bestehen, oder verweigern sie den armen L\u00e4ndern die n\u00f6tigen Hilfen zu einer regionalen L\u00f6sung des Fl\u00fcchtlingsproblems, so kann dies direkte oder indirekte R\u00fcckwirkungen auf Europa selbst haben.<\/p>\n<p><b>8<\/b><i>\u00a0 Positives Image f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge<\/i><\/p>\n<p>Es kommt heute immer wieder vor, da\u00df Regierungsstellen und Politiker in der \u00d6ffentlichkeit negative Bilder von Fl\u00fcchtlingen und Asylsuchenden zeichnen. H\u00e4ufig erwecken sie auch den Eindruck, die Zahl der asylsuchenden Menschen in Europa oder die der potentiellen Asylsuchenden sei weit h\u00f6her als sie tats\u00e4chlich ist. Anzuregen sind daher Ma\u00dfnahmen, welche geeignet sind, in der \u00d6ffentlichkeit ein positiveres und wahrheitsgetreueres Bild von Fl\u00fcchtlingen und Asylsuchenden izu zeichnen.<\/p>\n<p>a) W\u00f6rter wie \u00bbZustrom\u00ab, \u00bbWellen\u00ab, \u00bb\u00dcberschwemmung\u00ab, \u00bbAsylant\u00ab, \u00bbAsyltouristen\u00ab, \u00bbWirtschaftsfl\u00fcchtling\u00ab, \u00bbunecht\u00ab, \u00bbfalsch\u00ab, \u00bbmi\u00dfbr\u00e4uchlich\u00ab etc. sollten vermieden werden.<\/p>\n<p>b) Die Informationsdienste der Regierungen eines jeden europ\u00e4ischen Landes sollten eine Brosch\u00fcre herausgeben, welche die Lage der Fl\u00fcchtlinge und die Fl\u00fcchtlingspolitik der Regierung beschreibt sowie aktuelle statistische Zahlen enth\u00e4lt. Diese Brosch\u00fcre k\u00f6nnte in Zusammenarbeit mit den nicht-staatlichen Organisationen erarbeitet werden.<\/p>\n<p>c) Es sollten spezielle Programme mit guten Ideen angeregt und eingef\u00fchrt werden, wie etwa:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">nationale Fl\u00fcchtlingsdokumentationszentren<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">besondere Veranstaltungen, wie z.B. ein Tag des Fl\u00fcchtlings, oder eine Woche der Freundschaft mit Fl\u00fcchtlingen,<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Schulungskurse f\u00fcr Richter, Beamte und andere Asylpraktiker,<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Studium der Fl\u00fcchtlingsfrage in den Lehrpl\u00e4nen der Schulen, der Fachhochschulen und der Universit\u00e4ten, insbesondere in den Vorlesungen \u00fcber Rechtswissenschaft, neuere Geschichte, Sozialkunde und internationale Beziehungen,<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Vermittlung kultureller, historischer und politischer Informationen \u00fcber die Herkunftsl\u00e4nder.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>d) Die Regierungen sollten Weisungen und Richtlinien f\u00fcr die mit Asylbewerbern sich befassenden Regierungsbeamte ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>e) Die Regierungen sollten mit den nichtstaatlichen Organisationen zusammenarbeiten, um ein positives Image f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>f) Gemeinsam mit den nichtstaatlichen Organisationen sollten die Regierungen in den Medien f\u00fcr mehr Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Fl\u00fcchtlingsfragen eintreten.<\/p>\n<p>g) Regierungen und nichtstaatliche Organisationen sollten Untersuchungen unterst\u00fctzen, welche die Haltung der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen sowie die Ursachen dieser Haltung erforschen. Diese Untersuchungen sollten aufzeigen, inwieweit die \u00f6ffentliche Meinung von der Wirklichkeit abweicht und inwieweit die Regierungspolitik von der \u00f6ffentlichen Meinung \u00fcber Fl\u00fcchtlinge und Asylsuchende geformt wird und inwieweit von der aktuellen Situation.<\/p>\n<p><b>9\u00a0 <\/b><i>Schlu\u00dffolgerung der euorp\u00e4ischen Staaten in Bezug zur Harmonisierung des Asylrechts und der Hilfsam,\u00dfnahmen unter den europ\u00e4ischen Staaten <\/i><\/p>\n<p>In verschiedenen europ\u00e4ischen Gremien auf Regierungsebene werden gegenw\u00e4rtig Schritte zur Harmonisierung der Asylpolitik unternommen. Nach einer Pressemeldung vom 13. Februar 1987 suchen die europ\u00e4ischen Regierungen nach L\u00f6sungen, welche mit den in diesem Dokument erw\u00e4hnten Vorschl\u00e4gen teilweise \u00fcbereinstimmen. Allerdings ist es ECRE bisher nicht bekannt gworden, da\u00df irgendwelche besonderen Ma\u00dfnahmen eingeleitet worden sind mit dem Ziel, Schutz, Hilfsma\u00dfnahmen, Integration und Hilfen auf Fl\u00fcchtlinge au\u00dferhalb Europas zu koordinieren. Parlamentarische Gremien des Europarates und das Europ\u00e4ische Parlament haben zwar eine Reihe von positiven Vorschl\u00e4gen vorgelegt, um auch in der Asylpolitik der europ\u00e4ischen Staaten jene Grunds\u00e4tze durchzusetzen, welche in der Genfer Konvention von 1951 und in der europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention enthalten sind. Gleichzeitig arrangieren Minister und Beamte der Innen- und Justizressorts mehrere Ad-hoc-Treffen, um Ma\u00dfnahmen auszuarbeiten, die ausschlie\u00dflich darauf ausgerichtet sind, Ausl\u00e4nder ohne Personaldokumente fernzuhalten, einschlie\u00dflich jener, die Asyl beantragen wollen. Auf der Tagesordnung dieser geheimgehaltenen Gespr\u00e4che finden sich die Punkte Terrorismus und Drogenhandel. Es ist nicht ausgeschlossen, da\u00df solche Diskussionen die Menschenrechtsgrunds\u00e4tze bedrohen, wie sie der Europarat auf parlamentarische Art und Weise festgelegt hat. Um eine korrekte Behandlung dieser Fragen von erheblicher \u00f6ffentlicher Bedeutsamkeit sicherzustellen, appellieren die freien Verb\u00e4nde an den Europarat sowie an die nationalen Parlamente. Sie m\u00f6chten die Garantie, da\u00df alle durch Erfahrung und Sachkunde bef\u00e4higten Personen und Institutionen zuammenwirken zur Ausarbeitung einer abgestimmten Gesamtpolitik.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[822],"autoren":[1993,1994],"publikationen":[1307],"class_list":["post-11211","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-grr-artikel","autoren-european-consultation-an-refugees","autoren-exiles-ecre","publikationen-91-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Eine europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingspolitik - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/91-vorgaenge\/publikation\/eine-europaeische-fluechtlingspolitik\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Eine europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingspolitik - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Dokumentation aus: vorg\u00e4nge Nr. 91 (Heft 1\/1988), S. 124-128 Einf&uuml;hrung Die europ\u00e4ischen Regierungen haben in den letzten Jahren damit begonnen, in verschiedenen Gespr\u00e4chskreisen zusammenzuarbeiten, um Methoden zur Beschr\u00e4nkung der Zahl der Asylbewerber zu entwickeln. 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