{"id":11401,"date":"1998-12-20T08:00:00","date_gmt":"1998-12-20T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/audio-und-videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum\/"},"modified":"1998-12-20T12:00:00","modified_gmt":"1998-12-20T11:00:00","slug":"audio-und-videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-144\/publikation\/audio-und-videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum\/","title":{"rendered":"Audio- und Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 144 (Heft 4\/1998), S. 62-71<\/p>\n<h5><span id=\"einleitung\">Einleitung<\/span><\/h5>\n<p>George Orwell: &#8222;Ich wollte in dem Unterholz nicht sprechen&#8216;, fuhr sie fort, &#130;f\u00fcr den Fall, da\u00df dort ein Mikrophon versteckt ist. Ich glaube es zwar nicht, aber es k\u00f6nnte doch sein. Es besteht immer die M\u00f6glichkeit, da\u00df einer von diesen Schweinen unsere Stimme erkennt`&#8230;. Mit der Entwicklung des Fernsehens und bei dem technischen Fortschritt, der es erm\u00f6glichte, mit Hilfe desselben Instruments gleichzeitig zu empfangen und zu senden, war das Privatleben zu Ende. Jeder B\u00fcrger oder wenigstens jeder B\u00fcrger, der wichtig genug war, um einer \u00dcberwachung f\u00fcr Wert befunden zu werden, konnte vierundzwanzig Stunden den Argusaugen der Polizei und dem Getrommel der amtlichen Propaganda ausgesetzt gehalten werden, w\u00e4hrend ihm alle anderen Verbindungswege verschlossen blieben. &#8230; Nat\u00fcrlich gab es keine M\u00f6glichkeit zu wissen, ob man in irgendeinem Augenblick gerade beobachtet wurde oder nicht&#8220;. [1]<\/p>\n<p>Horst Herold: &#8222;Wenn die neue Rechnergeneration f\u00e4hig ist, Informationen wie mit den Sinnen eines Menschen zu erfassen und digital zu speichern, k\u00f6nnte es technisch m\u00f6glich werden, die Fahndung nach gesuchten Straft\u00e4tern unmittelbar auf Maschinen zu \u00fcbertragen. Beispiele: \u00dcberwachung eines gef\u00e4hrdeten Hauses durch einen Rechner, in dem Bilder der Top-Terroristen gespeichert sind; der Rechner l\u00e4\u00dft Unbeteiligte passieren, verst\u00e4ndigt aber die Polizei, wenn er den Gesuchten erkennt. Oder: ein gesuchter M\u00f6rder, dessen Stimme im \u00f6ffentlichen Telefonnetz gespeichert ist, wird beim Telefonieren erkannt.&#8220; [2]<\/p>\n<p>Als in der deutschen \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Zulassung des gro\u00dfen &#8222;Lauschangriffs&#8220; in Wohnungen diskutiert wurde, war schon der Claim markiert, auf dem der n\u00e4chste Grundrechtsabbau stattfinden sollte: Insbesondere Polizisten, aber auch konservative Politiker meinten, ohne den &#8222;Sp\u00e4hangriff&#8220; in Wohnungen das organisierte Verbrechen nicht hinreichend bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen.[3]\u00a0 Ist innerhalb von Wohnungen aus technischen Gr\u00fcnden der Lauschangriff einfacher und ergiebiger und damit auch h\u00e4ufiger, so dominiert au\u00dferhalb von Wohnungen der Sp\u00e4hangriff. Durch die \u00c4nderung des Art. 13 GG wurden die vor informationellen Angriffen sch\u00fctzenden rechtlichen Mauern eingerissen. Schutz vor dem Audio- und Videografieren au\u00dferhalb von Wohnungen, im \u00f6ffentlichen Raum, bestand bisher vor allem dadurch, da\u00df das Aufzeichnen von Wort und Bild technisch sehr aufwendig war. Diese Schranke wird durch die technische Entwicklung eingerissen. Die Erhebung von Bildern und T\u00f6nen ist technisch kein Problem mehr und wird allerorten im \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Raum praktiziert. Was im Kassenbereich eines hessischen Schwimmbads [4] oder in der Rechtsantragsstelle eines Sozialgerichts [5] noch die Ausnahme ist, geh\u00f6rt im Eingangs- und Automatenbereich von Banken schon zum Standardangebot: der kombinierte Lausch- und Sp\u00e4hangriff.<\/p>\n<h5><span id=\"kleine-geschichte-der-oeffentlichen-bild-und-tonueberwachung-in-deutschland\">Kleine Geschichte der &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Bild. und Ton&uuml;ber&shy;wa&shy;chung in Deutschland<\/span><\/h5>\n<p>Die optische \u00dcberwachung von \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen hat in Deutschland eine lange Geschichte. 1958 wurde in M\u00fcnchen eine Verkehrszentrale eingerichtet, an die von station\u00e4ren Fernsehkameras \u00fcber 17 Verkehrsschwerpunkte bewegte Bilder \u00fcbertragen wurden. 1959 kam zur \u00dcberwachung des Stra\u00dfenverkehrs zur Industriemesse und zur Luftfahrtausstellung in Hannover eine Industriefernsehanlage zum Einsatz; ein Jahr sp\u00e4ter erg\u00e4nzt durch mobile, u.a. in Hubschraubern installierte Kameras. Hannover war 1976 auch die erste deutsche Stadt, wo mit 25 ferngesteuerten schwenkbaren station\u00e4ren Zoom-Kameras der Dauereinsatz der Videotechnik praktiziert wurde. \u00dcberwacht wurde von Anfang an nicht nur der Autoverkehr. Auf der M\u00f6nkebergstra\u00dfe in Hamburg, am Kr\u00f6pcke in Hannover oder auf dem M\u00fcnchener Marienplatz zielten die Ma\u00dfnahmen von Beginn an gegen &#8222;Rand- und Problemgruppen&#8220;. 1964 wurde der M\u00fcnchner Stadtpolizei die erste mobile Fernsehaufnahme-Anlage \u00fcbergeben -zum F\u00fcllen der L\u00fccken der station\u00e4ren Beobachtung, z.B. bei &#8222;gr\u00f6\u00dferen Menschenansammlungen, Aufm\u00e4rschen, Versammlungen unter freiem Himmel, evtl. Streiks, Krawalle o.\u00e4.&#8220;. Die Anlage war damals auf einem 6-Tonnen-LKW-Gestell mit ausfahrbaren Bodenst\u00fctzen installiert, hatte einen drei Meter hohen Kameramast und eine 7 Meter hohe Antenne. [6]<\/p>\n<p>Inzwischen hat sich die Technik weiterentwickelt. Die Kameras wurden kleiner und leichter und vor allem leistungsf\u00e4higer und zahlreicher. Schon in den 70er Jahren wurden die Kameras so billig, da\u00df sie zur fl\u00e4chendeckenden Kontrolle von Bahnsteigen, Rolltreppen, Tunneln, Kreuzungen, Fu\u00dfg\u00e4nger- und Einkaufszonen, Warenh\u00e4usern und Bahnh\u00f6fen, genutzt werden konnten. Video wurde zum nicht t\u00e4uschbaren Gefahrenmelder und, z.B. bei Verkehrskontrollen, zum unbestechlichen Beweismittel. Die seit 1976 bundeseinheitlich ausgebildeten polizeilichen Beweissicherungs- und Dokumentations-(Bedo-)Trupps \u00fcberwachten Demonstrationen mit kleinen, handlichen Videokameras, mit deren Zoom-Technik gestochene Portraitaufnahmen gefertigt werden konnten. [7]<\/p>\n<p>Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur verdeckten Globalbeobachtung war die &#8222;Aktion Paddy&#8220;, bei der das Bundeskriminalamt mit Unterst\u00fctzung von BND und Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zur Absicherung des amerikanischen NATO-Hauptquartiers vor RAF-Anschl\u00e4gen in einem Umkreis von 30 km um Heidelberg 13 im \u00f6ffentlichen Raum installierte, versteckte Hochleistungskameras aufbaute. Nach sechs Monaten wurde die Anlage ohne den erhofften Ermittlungserfolg abgebaut. Kurz danach wurde knapp au\u00dferhalb des \u00dcberwachungsbereichs auf den zuvor mitgesch\u00fctzten Vier-Sterne-General Kroesen von der RAF ein Anschlag ver\u00fcbt. [8]<\/p>\n<p>Anfang der 80er Jahre waren von westlicher Seite am &#8222;eisernen Vorhang&#8220; automatische Kameras in Grenzkontrollbereichen installiert worden. Nachdem der &#8222;antifaschistische Schutzwall&#8220; Ende der 80er Jahre von \u00f6stlicher Seite aus eingerissen war, wurde weiter im Osten ein neuer elektronischer Vorhang bzw. Schutzwall aufgebaut. An der deutschen Ostgrenze zu Tschechien und Polen sollen neben Lichtschranken und Bewegungsmeldern vor allem Infrarot- und Videokameras unerlaubte Grenz\u00fcbertritte fr\u00fchzeitig anzeigen. Erkl\u00e4rtes Vorbild ist die \u00dcberwachung der s\u00fcdlichen US-Grenze zu Mexiko. [9]<\/p>\n<p>Mit gro\u00dfem publizistischen Trara hat die Polizeidirektion Leipzig Anfang 1996 ein Pilotprojekt zur &#8222;Video\u00fcberwachung von Kriminalit\u00e4tsschwerpunkten&#8220; gegen Kfz-Aufbr\u00fcche, Taschendiebst\u00e4hle und Drogenhandel begonnen. Vergleichbare Aktivit\u00e4ten gibt es aber auch in anderen Orten. [10] Die Polizei ist schon lang nicht mehr die Institution, die am umfassendsten diese Technik einsetzt. Die Erfassung erfolgt inzwischen vor allem durch Kommunen [11], auf dem Wertstoffsammelplatz ebenso wie auf dem Schulhof. \u00d6ffentliche Einrichtungen bis hin zu den Hochschulen sehen in dieser Technik eine M\u00f6glichkeit, sich selbst ein St\u00fcckchen &#8222;Sicherheit&#8220; zu schaffen. [12]<\/p>\n<p>Anders als von Orwell in &#8222;1984&#8220; bef\u00fcrchtet, waren in diesem Jahr die St\u00e4dte und erst recht Feld, Wald und Wiesen noch frei von versteckten Mikrofonen. Als aber 1986 nach der Atomreaktorkatastrophe von Tschernobyl \u00fcber 100 Strommasten umges\u00e4gt worden waren, besann man sich des literarischen Vorbilds und machte sich an die Installierung von Schalldetektoren, mit denen S\u00e4geger\u00e4usche in einem Umkreis von 30 Metern registriert werden konnten. [13] W\u00e4hrend in Wohngebieten in den USA akustische \u00dcberwachungssysteme schon in der Erprobung und im Einsatz sind, sind in Deutschland vergleichbare Pl\u00e4ne noch nicht bekannt. In einzelnen US-St\u00e4dten werden die von einem Netz von Mikrofonen registrierten Signale automatisiert danach ausgewertet, ob sie von Gewehr- oder Pistolensch\u00fcssen stammen k\u00f6nnen, und sehr pr\u00e4zise angezeigt. [14] Dagegen gibt es vor allem im privaten Bereich auch in der Bundesrepublik schon erste Beispiele \u00f6ffentlicher Lauschangriffe, z.B. im Automatenbereich von Banken. Hier werden nicht nur Ger\u00e4usche erfa\u00dft, sondern auch das gesprochene Wort der Anwesenden.<\/p>\n<h5><span id=\"oeffentliche-ueberwachung-im-ausland\">&Ouml;ffentliche &Uuml;berwachung im Ausland<\/span><\/h5>\n<p>Die Bundesrepublik ist in Sachen Audio- und Video\u00fcberwachung nicht Vorreiter. In Gro\u00dfbritannien und in den USA lassen sich Trends feststellen, die auch auf uns zukommen werden. Interessant ist, da\u00df in den genannten Staaten oder auch in Frankreich [15] gro\u00dfe Vorbehalte bestehen gegen\u00fcber jeder konventionellen direkten staatlichen Personenkontrolle, z.B. mit Hilfe von Ausweisen, da\u00df aber die anma\u00dfendere und heimt\u00fcckischere Form der technischen \u00dcberwachung weitgehend akzeptiert wird. Noch ganz andere Dimensionen hat die Praxis in den asiatischen \u00dcberwachungs-Hochburgen Singapur oder Hongkong. [16]<\/p>\n<p>Schon Ende 1996 war in Gro\u00dfbritannien in jeder zweiten Kommunalverwaltung eine \u00f6ffentlich-rechtliche \u00dcberwachung installiert. Die Wunderwaffe gegen das \u00f6rtliche Verbrechen hei\u00dft Closed Circuit Television (CCTV). Allein f\u00fcr 1997 und 1998 ist der Aufbau von 20.000 Polizeikameras geplant. Pro Jahr werden dort \u00fcber 300.000 Sicherheitskameras verkauft. Die hohe Akzeptanz ist sicher durch die bisherige Angst vor nordirischen Terroraktionen mit erkl\u00e4rbar. Mit Hilfe der Video\u00fcberwachung konnte der blutige Bombenanschlag auf das Londoner Kaufhaus Harrods von 1983 ebenso aufgekl\u00e4rt werden wie zehn Jahre sp\u00e4ter der Mord an dem kleinen James Bulger in Merseyside durch zwei Heranwachsende. [17]<\/p>\n<p>Die britische Polizei kontrolliert s\u00e4mtliche Fahrzeuge im Eurotunnel mit einem elektronischen \u00dcberwachungssystem, dessen Kameras die Kfz-Kennzeichen aufnehmen und an eine zentrale Polizeidatei in London melden. Diese meldet innerhalb von vier Sekunden zur\u00fcck, ob ein verd\u00e4chtiges Kennzeichen erfa\u00dft worden ist. [18] Ebenso anla\u00dfunabh\u00e4ngig erfa\u00dft werden mit dem CCTV der &#8222;City of London Police&#8220; t\u00e4glich \u00fcber 100.000 Kraftfahrzeuge an acht Zufahrtpunkten zur Londoner City. Die seit Februar 1997 in Betrieb befindlichen Kameras arbeiten auch mit dem &#8222;Automatic Number Plate Reading&#8220;, der vollautomatischen Datenerfassung der Kennzeichen und dem sofortigen Abgleich mit Polizeidatenbanken. [19]<\/p>\n<h5><span id=\"gewinn-und-verlustrechnung\">Gewinn und Verlust&shy;rech&shy;nung<\/span><\/h5>\n<p>Die Audio- und Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum hat sowohl eine private wie eine \u00f6ffentliche Komponente. [20] Nicht nur die Polizei, auch Privatpersonen setzen diese \u00dcberwachungstechniken ein. Anla\u00df hierf\u00fcr kann ein Nachbarstreit [21] sein; zumeist wird aber die \u00dcberwachung der privaten Grundst\u00fccke [22] von Verkehrsanlagen [23], im Taxi [24] bis hin zur optischen Kontrolle von Kundenr\u00e4umen, Geldautomaten [25], Warenh\u00e4usern und Einkaufspassagen [26] aus allgemeinen Sicherheitsgr\u00fcnden praktiziert. Inzwischen kann zumindest in st\u00e4dtischen R\u00e4umen schon fast von einer fl\u00e4chendeckenden \u00dcberwachung durch eine Vielzahl unterschiedlicher Betreiber gesprochen werden.<br \/>Wegen ihrer Privatn\u00fctzigkeit erfolgt die \u00dcberwachung zumeist nicht fl\u00e4chendeckend, systematisch und in strategischer Absicht. Eine Schnittstelle zwischen privatem und \u00f6ffentlichem Bereich besteht bei der Bild- und Ton-Erhebung durch private Sicherheitsunternehmen, die ihr &#8222;Beweismaterial&#8220; den Sicherheitsbeh\u00f6rden weitergeben. [27]<br \/>W\u00e4hrend die Polizei bei der personellen Datenerhebung schon einmal eher &#8222;Outsourcing&#8220; praktiziert, da dieses erheblich billiger ist als die hoheitliche L\u00f6sung, spielt diese \u00dcberlegung beim reinen Technikeinsatz eine geringere Rolle. Um von vornherein und vollst\u00e4ndig die Bestimmungsm\u00f6glichkeit \u00fcber die Beobachtungsoperationen zu behalten, wird die typische hoheitliche Audio- und Video\u00fcberwachung regelm\u00e4\u00dfig nicht aus der staatlichen Hand gegeben. Doch auch dieser Bereich ist dem Outsourcing zug\u00e4nglich, wenn polizeiliche und private Interessen gleichl\u00e4ufig sind, wie die Nutzung der 3-S-Zentralen der Deutschen Bahn AG zur Bahnhofs\u00fcberwachung durch den Bundesgrenzschutz erweist. [28]<\/p>\n<p>Kostenprobleme bestehen heute weniger in der Beschaffung der \u00dcberwachungshardware. Teuer ist derzeit die noch von Menschen vorzunehmende Auswertung der Aufzeichnungen. Daher erfolgt zumeist nur dann eine Aufzeichnung, wenn hierf\u00fcr ein konkreter Anla\u00df besteht. Die Aufzeichnung wird personell von einer Person am Bildschirm, aber auch schon durch Bewegungsmelder oder durch einfache Mustererkennung (bei besonderen Ger\u00e4uschen), initialisiert. Statt des Durchlaufens von Bildern erfolgt oft die technisch etwas aufwendigere Kurzzeitspeicherung, die z.B. nach wenigen Tagen \u00fcberspielt wird. Dadurch kann die Entscheidung \u00fcber die l\u00e4ngerfristige Aufbewahrung bestimmter Aufzeichnungen hinausgez\u00f6gert werden. Solange aber keine, derzeit noch sehr teure elektronische Selektion eventuell relevanter Aufnahmen m\u00f6glich ist, werden mit der fl\u00e4chendeckenden \u00dcberwachung vielleicht erw\u00fcnschte psychologische, abschreckenden Wirkungen erreicht, noch nicht aber die automatisierte Totalkontrolle. Audio- und Video\u00fcberwachung hat also die gleichen Vorteile wie s\u00e4mtliche sonstigen elektronischen \u00dcberwachungsmethoden: Sie ist (zunehmend) billig und ersetzt personal- und kostenintensive Wacht\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend letztere bestenfalls Zeugenbeweise produziert, liefert die maschinelle Version den unbestechlichen Sachbeweis: &#8222;Der Sachbeweis ist objektiv, er wertet nicht, er l\u00fcgt nicht, sein Erinnerungsverm\u00f6gen l\u00e4\u00dft nicht nach, er widerspricht sich nicht&#8220;. [29] Die menschliche Wahrnehmungsm\u00f6glichkeit wird technisch verl\u00e4ngert und erweitert. M\u00f6glich ist nicht nur das Registrieren von \u00fcblichem Licht und Schall, sondern auch z.B. von W\u00e4rmestrahlen. Dunkelheits- oder wetterbedingte Behinderungen k\u00f6nnen kompensiert werden. Durch Heranzoomen (Vergr\u00f6\u00dferung) und elektronische Verst\u00e4rkung k\u00f6nnen weit entfernte, besonders abgeschottete oder von den menschlichen Sinnen nicht mehr wahrnehmbare Objekte registriert werden. All dies kann unbeobachtet und unabh\u00e4ngig von Ort und Zeit erfolgen und f\u00fcr beliebige Beobachter beliebig oft reproduziert werden. [30]<\/p>\n<p>Sind sich die technisch Beobachteten der Beobachtung bewu\u00dft, so beeinflu\u00dft dies deren Verhalten. Welche psychologische Auswirkungen dies bei rechtschaffenen Menschen haben kann, erl\u00e4uterte das Bundesverfassungsgericht: &#8222;Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Informationen dauerhaft gespeichert, verwendet und weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, da\u00df etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder B\u00fcrgerinitiative beh\u00f6rdlich registriert wird und da\u00df ihm dadurch Risiken entstehen k\u00f6nnen, wird m\u00f6glicherweise auf eine Aus\u00fcbung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies w\u00fcrde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des einzelnen beeintr\u00e4chtigen, sondern auch das Gemeinwohl.&#8220; [31] Dieses zentrale b\u00fcrgerrechtliche Argument gegen jede Form der elektronischen Rundum-\u00dcberwachung hat angesichts der Konjunktur von Sicherheitsphraseologie einen schweren Stand.<\/p>\n<p>Offene \u00dcberwachung eignet sich wegen ihrer pr\u00e4ventiven disziplinierenden Wirkung zur Abschreckung. Im Einzelfall ist damit konkrete Gefahrenabwehr oder die Beweisf\u00fchrung im Strafverfahren m\u00f6glich (repressiver \u00dcberf\u00fchrungseffekt). Die verdeckte \u00dcberwachung kann dagegen keine pr\u00e4ventive Wirkung entfalten; sie ist aber, da sich der &#8222;T\u00e4ter&#8220; unbeobachtet w\u00e4hnt, repressiv einsetzbar. Denkbar ist auch eine Kombination offener und verdeckter Installationen: Mit der offenen Erfassung werden die Menschen in Bereiche verdr\u00e4ngt, in denen sie dann gezielt verdeckt \u00fcberwacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die sicherheitspolitische Bilanz der Technologie ist jedoch nicht berauschend. Das Verhalten von potentiellen St\u00f6rern und Rechtsbrechern wird sicherlich durch die Beobachtung in der Form beeinflu\u00dft, da\u00df es im Beobachtungszeitraum zu erheblich weniger Rechtsverletzungen kommt. Erfolgsquoten von \u00fcber 75 Prozent Kriminalit\u00e4tsr\u00fcckgang werden vermeldet. [32] Diese psychologische Wirkung der &#8222;Abschreckung&#8220; funktioniert aber nur, wenn auf die Observation hingewiesen wird. Sie l\u00e4\u00dft sich schon dadurch erreichen, da\u00df glaubw\u00fcrdig auf eine elektronische \u00dcberwachung hingewiesen wird, ohne da\u00df diese tats\u00e4chlich erfolgen m\u00fc\u00dfte. Erreicht wird aber keine Verringerung von Rechtsverletzungen, sondern durchg\u00e4ngig nur deren Verdr\u00e4ngung bzw. Verlagerung. \u00dcberwachung bessert keine \u00dcbelt\u00e4ter, sondern verscheucht diese. Werden bestimmte Gebiete sicherer, so werden andere daf\u00fcr zwangsl\u00e4ufig gef\u00e4hrlicher: \u00dcberwachen z.B. polizeiliche Bedo-Trupps ein Fu\u00dfballstadion, so kommt es eben auf den An- und Abmarschwegen zu Ausschreitungen. [33]<\/p>\n<p>Unter Umst\u00e4nden ist auch eine Abh\u00e4rtung gegen die \u00dcberwachung oder gar eine Versch\u00e4rfung der Sicherheitslage festzustellen: Die Aufzeichnungsger\u00e4te werden geklaut. Es kann zum Sport werden, unter den Augen der Kameras unerkannt Straftaten zu begehen. So objektiv das Medium auch sein mag, so unsicher ist oft die Zuordnung zu einem Tatverd\u00e4chtigen. Der psychologische Effekt, da\u00df Festgenommene schneller und leichter zu einem Gest\u00e4ndnis gebracht werden, wenn sie mit der Aufnahme der Tat oder des Tatortes konfrontiert werden, nutzt sich schnell ab, wenn Gerichte im Zweifel T\u00e4ter damit doch nicht identifizieren k\u00f6nnen. Der Umstand hat unter Umst\u00e4nden nur eine kurzfristige Abschreckungswirkung. Das Beobachtetwerden kann vor allem bei sozial Schw\u00e4cheren Aggressionen aufstauen und dazu f\u00fchren, da\u00df diese schon mittelfristig sich schubweise entladen. Die Sanktionierung bereits geringer Ordnungsverst\u00f6\u00dfe f\u00f6rdert zudem die Entwurzelung der Betroffenen und von deren Umfeld. In Gro\u00dfbritannien wurde au\u00dferdem festgestellt, da\u00df die elektronische \u00dcberwachung die soziale Verantwortlichkeit der Menschen sinken l\u00e4\u00dft. Die Anzeigebereitschaft nimmt ab &#8211; die Polizei hat ja mitgesehen und -geh\u00f6rt -&#130; ebenso &#8211; in der Erwartung professioneller Intervention &#8211; die Neigung zum pers\u00f6nlichen Eingreifen bei An- und \u00dcbergriffen. Die Angst, f\u00fcr m\u00f6glicherweise unsachgem\u00e4\u00dfe Hilfe aufgrund der elektronischen Dokumentation zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist f\u00fcr das Engagement sicherlich nicht f\u00f6rderlich. [34]<\/p>\n<p>Betroffen vom Verdr\u00e4ngungsproze\u00df durch optische und akustische \u00dcberwachung ist nicht der raffiniert und organisiert agierende T\u00e4ter, der gro\u00dfen materiellen Schaden anrichtet, sondern der &#8222;kleine&#8220; Stra\u00dfenkriminelle. Mitverdr\u00e4ngt werden diejenigen, denen lediglich vorgeworfen werden kann, da\u00df sich andere von ihnen bel\u00e4stigt f\u00fchlen. So wurde etwa auf Sylt Videotechnik gezielt gegen Punker eingesetzt, die das touristische Treiben in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone von Westerland behinderten. [35] Verdr\u00e4ngt werden Bettler,<br \/>Obdachlose und Jugendliche und sonstige ohnehin sozial ausgegrenzte Minderheiten, unabh\u00e4ngig davon, ob sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder nicht. Den &#8222;rechtschaffenen&#8220; B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern wird im Gegenzug eine saubere Stadt geboten, in der diese sich subjektiv sicher f\u00fchlen. Da\u00df dieses Gef\u00fchl mit dem objektiven Befund nicht \u00fcbereinstimmen mu\u00df, steht auf einem anderen Blatt.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der psychologischen Wirkungen wie der Rechtsbeeintr\u00e4chtigung ist es relativ unbedeutend, ob eine Ma\u00dfnahme von der Polizei selbst vorgenommen wird oder von einem privaten bzw. von einem privaten Tr\u00e4ger vor Ort, wenn das relevante Bild- und Tonmaterial ausgewertet und an die Polizei weitergegeben wird.<\/p>\n<h5><span id=\"rechtliches\">Rechtliches<\/span><\/h5>\n<p>Die Antworten des Gesetzgebers auf die Audio- und Videotechnik sind vielf\u00e4ltig, aber bei weitem nicht umfassend, geschweige denn befriedigend.[36] Noch heute gilt das Kunsturhebergesetz (KUG) aus dem Jahr 1907 mit seinen \u00a7 22-24 u. 33, die das Verbreiten und Zurschaustellen von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten unter Strafe stellt. Keiner Einwilligung bed\u00fcrfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, als Beiwerk, von Versammlungen und Aufz\u00fcgen, im Interesse der Kunst ( 23 KUG) oder der \u00f6ffentlichen Sicherheit ( 24 KUG).<\/p>\n<p>Das Datenschutzrecht selbst ist in bezug auf Bild- und Tontr\u00e4ger unmodern und \u00fcberholt. Als best\u00fcnden keine M\u00f6glichkeiten der systematischen Auswertung, werden diese von fast allen allgemeinen Datenschutzgesetzen noch als Akten behandelt (z.B. \u00a7 3 Abs. 3 5. 1 BDSG). Dies hat im privaten Bereich zur Folge, da\u00df bei der Erhebung das Datenschutzrecht \u00fcberhaupt nicht anwendbar ist. Innerhalb von privaten Grundst\u00fccken oder in nicht f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr bestimmten R\u00e4umen l\u00e4\u00dft sich der Einsatz von Videokameras mit dem Hausrecht begr\u00fcnden. Im \u00f6ffentlichen Raum dagegen stellt die \u00dcberwachung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der einer besonderen (gesetzlichen) Rechtfertigung bedarf. [37]<\/p>\n<p>Bei der Erhebung wird unterschieden zwischen unla\u00dfunabh\u00e4ngiger und anla\u00dfbezogener \u00dcberwachung. Letztere ist zul\u00e4ssig, wenn dies zur Strafverfolgung (\u00a7163 StPO) oder zur Gefahrenabwehr bei \u00f6ffentlichen Ansammlungen und Veranstaltungen (z.B. \u00a7 32 Abs. 5 NGefAG) erforderlich ist. Im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren kann gem. \u00a7 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO auf Anordnung eines Richters und bei Gefahr im Verzug durch einen Staatsanwalt oder einen Polizeibeamten die tempor\u00e4re Beobachtung konkreter tatkritischer Objekte oder \u00d6rtlichkeiten erfolgen. \u00a7 \u00a7 12a, 19a VersammlG erlauben das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen bei An- und Versammlungen. [38] Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L\u00e4nder verlangen schon seit langem, umfassend die hoheitliche wie die private Video\u00fcberwachung normenklar gesetzlich zu regeln. [39] Bisher gibt es dazu nur vereinzelte Normen, z.B. \u00a7 32 LDSG Schleswig-Holstein [40] oder \u00a7 33c LDSG Brandenburg. Einen Regelungsvorschlag auf Bundesebene enth\u00e4lt nunmehr \u00a7 33 eines Entwurfs zum Bundesdatenschutzgesetz der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen. [41] Rechtlich ist zu unterscheiden zwischen der offenen \u00dcberwachung und einer verdeckten Erhebung, von der die Betroffenen nichts mitbekommen. Schon aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden mu\u00df die hoheitliche Aufzeichnung von Ton und Bild im \u00f6ffentlichen Raum offen erfolgen, d.h. die Betroffenen m\u00fcssen sie ohne gro\u00dfe Umst\u00e4nde erkennen k\u00f6nnen. Verdeckte Erhebungen bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen gesetzlichen Grundlage. Eine solche Grundlage findet sich in vielen Landespolizeigesetzen (z.B. \u00a7 35 NGefAG).<\/p>\n<p>Insbesondere digitale Bild- und Tonaufzeichnungen lassen sich heute ohne gro\u00dfe Schwierigkeiten ver\u00e4ndern und damit verf\u00e4lschen. Deren objektiver Beweiswert ger\u00e4t dadurch massiv in Gefahr. Um digitale Aufzeichnungen gerichtsfest zu machen, wird daher in Polizeikreisen dar\u00fcber diskutiert, Bild und Ton durch eine Art elektronisches Wasserzeichen gegen Verf\u00e4lschung zu sichern. [42]<\/p>\n<h5><span id=\"perspektiven\">Perspektiven<\/span><\/h5>\n<p>Hinsichtlich der Audio- und Video\u00fcberwachung befinden wir uns derzeit mitten in einer rasanten technischen Entwicklung. Nicht nur, da\u00df die Aufnahmeger\u00e4te kleiner, billiger, leistungsf\u00e4higer und pr\u00e4ziser werden, auch bei der Weiternutzung des Materials werden qualitative Grenzen gesprengt: Die Mustererkennung von Tonaufnahmen ist so weit ausgereift, da\u00df mit Sprachdatenbanken massenhaft Abgleiche gefahren werden k\u00f6nnen. Was zur Realisierung dieses Kontrollgel\u00fcstes fehlt, sind derzeit abgleichf\u00e4hige hoheitliche Sprach-Datenbanken f\u00fcr Identifizierungszwecke. Es ist nur eine Frage von Speicher- und Rechenkapazit\u00e4t, da\u00df auch bzgl. sonstiger biometrischer Merkmale, insbesondere bei der Gesichtserkennung, Abgleiche m\u00f6glich sind. Die in Florida beheimatete Fa. NeuroMetric hat ein System entwickelt, das aus einer Menschenmasse pro Sekunde 20 Gesichter herausfiltern kann. Deren biometrische Daten lassen sich innerhalb von Sekunden in einer Datenbank mit 50 Mio. Datens\u00e4tzen abgleichen. [43]<\/p>\n<p>Eine v\u00f6llig neue Dimension wird auch dadurch er\u00f6ffnet, da\u00df Bilder \u00fcber Internet weltweit verbreitet werden k\u00f6nnen. Die Einspeisung digitaler Bild- und Tonaufzeichnung ins Internet erfreut sich einer gef\u00e4hrlich zunehmenden Beliebtheit. Mehr als eine Million Besucher haben z.B. eine Web-Kamera-Homepage besucht, \u00fcber die festgestellt werden konnte, wer an einer Haltestelle in Beverly Hills einen Bus betritt oder verl\u00e4\u00dft. [44] Jede \u00dcberwachungskamera l\u00e4\u00dft sich auch als Web-Cam benutzen, sei sie in einem Supermarkt, auf einem \u00f6ffentlichen Platz, in einem Hotelzimmer oder in der Brille eines Internet-Freaks installiert. [45]<\/p>\n<p>Ein anderer v\u00f6llig neuer Blickwinkel, im wahrsten Sinne des Wortes, entsteht durch die Luft- und Satelliten\u00fcberwachung. [46] Inzwischen werden privat auf dem Markt gestochen scharfe Luftbilder, wie aus 25 m H\u00f6he geknipst, angeboten. Adressat dieses Angebots sind neben \u00f6ffentlichen Stellen (Grundbuch-, Kataster- und Planungsverwaltung) z.B. Adressenh\u00e4ndler, die den Grundst\u00fccken Bewohnernamen zuordnen. Auf die M\u00f6glichkeit des Einsatzes der Luftbildtechnik zur Observation von Grundst\u00fccken oder zum Verfolgen von Fahrzeugen ist bisher (vielleicht) nur noch niemand gekommen.<\/p>\n<p>Audio- und Videotechniken tragen zum unaufhaltsamen Run in die Informationsgesellschaft bei. F\u00fcr das Pers\u00f6nlichkeitsrecht besonders fatal ist bei diesen Techniken, dass die Erhebung direkt beim Betroffenen zumeist in einer Form erfolgt, da\u00df er hiervon nichts mitbekommt. F\u00fcr den privaten Markt mu\u00df die Frage beantwortet werden, ob entsprechende Ger\u00e4te weiterhin genehmigungsfrei verkauft werden k\u00f6nnen sollen. [47] War dieser Bereich bisher relativ klar von der klassischen Datenverarbeitung und von Multimedia getrennt, so er\u00f6ffnen Biometrie, Mustererkennung und die weltweite Vernetzung v\u00f6llig neue \u00dcberwachungsperspektiven. Neben der qualitativen Aufr\u00fcstung erfolgt &#8211; vor allem im Namen der Sicherheit &#8211; eine rasante quantitative Zunahme der eingesetzten Ger\u00e4te. Was vordergr\u00fcndig vor allem individuellem Voyeurismus zu dienen scheint und zweifelsfrei Rationalisierungseffekte hat, f\u00f6rdert auch Law- and Order-Denken. Gegenstrategien zum Schutz von Grundrechten und Privatsph\u00e4re sind noch nicht in Sicht.<\/p>\n<p><b>Anmerkungen:<\/b><br \/>[1]\u00a0 Orwell, 1984 (1950), Z\u00fcrich [22]1974, S. 109f., 188.<\/p>\n<p>[2]\u00a0 Herold, in Symposium der Hessischen Landesregierung, Informationsgesellschaft oder\u00a0\u00dcberwachungsstaat, Protokoll, 1984, 221f.<\/p>\n<p>[3]\u00a0 DANA (Datenschutz Nachrichten) 3\/1997, 16.<\/p>\n<p>[4]\u00a0 26. TB HDSB 1997, 104ff., DANA 1\/1998, 22.<\/p>\n<p>[5]\u00a0 20. TB LD SH 1998, 74.<\/p>\n<p>[6]\u00a0 Weichert, Video\u00fcberwachung, DANA Sonderheft 3\/4-1988, 7f.<\/p>\n<p>[7]\u00a0 Weichert, Video\u00fcberwachung, 8ff.<\/p>\n<p>[8]\u00a0 Weichert, Video\u00fcberwachung, 14.<\/p>\n<p>[9]\u00a0\u00a0 DANA 4\/1997, 20; zur Videogrenz\u00fcberwachung in der Schweiz DANA 1-1995, 25.<\/p>\n<p>[10] DANA 4\/1997, 20f.; vgl. Nds. LT-Drs. 13\/2198.<\/p>\n<p>[11] Wohlfahrt, RDV 1995, 10ff.<\/p>\n<p>[12] 2. TB TLfD 1996\/97, 103ff.<\/p>\n<p>[13] Weichert, Video\u00fcberwachung, 15.<\/p>\n<p>[14] Der Spiegel 34\/1996, 88, 90.<\/p>\n<p>[15] Zur Rechtslage in Frankreich DANA 1-1995, 26f.; Salvert, WIK (Zeitschrift f\u00fcr Wirtschaft, Kriminalit\u00e4t und Sicherheit) 2\/1997, 40; zu Spanien DANA 4\/1997, 26; eine umfassende Darstellung der Entwicklung im Ausland enth\u00e4lt Sack\/Nogala\/Lindenberg, Social Control Technologies, Hamburg 1977, 306ff.<\/p>\n<p>[16] Weichert, Video\u00fcberwachung, 18; DANA 3\/1997, 24, 2\/1997, 30, 6-1996, 21, 5-1995,28f.<\/p>\n<p>[17] Heimrich, FAZ 5.11.1996; Levine, Kleiner Bruder beobachtet dich, taz 4.9.1996, 12.<\/p>\n<p>[18] DANA 3\/1997, 22; vgl. schon Weichert, Video\u00fcberwachung, 21f.<\/p>\n<p>[19] DANA 4\/1997, 26f.<\/p>\n<p>[20] JB B1nDSB 1996, 153ff.<\/p>\n<p>[21] Vgl. z.B. DANA 3-1996, 17f., DANA 3\/4-1995, 23f.<\/p>\n<p>[22] Vgl. z.B. NJW-RR 1995, 1226.<\/p>\n<p>[23] 24. TB HDSB 1995, 127ff.; 11. TB LfD NRW 1991\/92, 46f.<\/p>\n<p>[24] JB B1nDSB 1995, 195f.<\/p>\n<p>[25] Weichert, DANA 3\/4-1995, lOf.; XL TB LfD Nds. 1991\/92, 231ff.; 12. TB LfD NRW 1993\/94, 128f.<\/p>\n<p>[26] Weichert, Video\u00fcberwachung, 5ff.<\/p>\n<p>[27] Weichert, DP 1994, 315ff.; ders. in G\u00f6ssner (Hg.), Mythos Sicherheit, 1995, 173ff.; ders., DANA 2\/1997, 18.<\/p>\n<p>[28] Jacobs, Zeitschrift des BGS Nr. 1\/2-1998, 9ff.<\/p>\n<p>[29] Herold, Kriminalistik 1979, 18f.<\/p>\n<p>[30] Sack\/Nogala\/Lindenberg, Social Control Technologies, 295ff.<\/p>\n<p>[31] BVerfG, NJW 1984, 422.<\/p>\n<p>[32] F\u00fcr Gro\u00dfbritannien Heimrich, Viktorianische Grunds\u00e4tze siegen \u00fcber Argumente aus dem 20. Jahrhundert, FAZ 5.11.1996; kritisch dazu Sack\/Nogala\/Lindenberg, Social Control Technologies, 315ff.<\/p>\n<p>[33] Weichert, Video\u00fcberwachung, 13.<\/p>\n<p>[34] Sack\/Nogala\/Lindenberg, Social Control Technologies, 318f.<\/p>\n<p>[35] 20. TB LD SH 1998, 36.<\/p>\n<p>[36] Dazu Ahlf, CR 1991, 424ff.; Geiger, Verfassungsfragen zur polizeilichen Anwendung der Video-\u00dcberwachungstechnologie bei der Straftatbek\u00e4mpfung, 1994; Weichert, Video\u00fcberwachung, S. 24ff.; ders. in Kilian\/Heussen, ComHdB, Kap. 135 Rdn. 48ff.; Wohlfahrt, RDV 1995, 10ff.<\/p>\n<p>[37] Zur privaten Video\u00fcberwachung 14. TB HmbDSB 1995, 121f.; 13. TB HmbDSB 1994, 183f. Kniesel in Lisken\/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 1992, Kap. H Rdn. 393ff.; 17. TB BayLfD 1996, 57ff.; 2. TB LfD Bbg 1993, 73ff.<\/p>\n<p>[39] 16. TB BfD 1995-96, Kap. 1.4., 31.1., Anlage 15 Nr. 7 (Beschlu\u00df DSB-Konferenz).<\/p>\n<p>[40] Dazu Nr. 183 der Hinweise zur Durchf\u00fchrung des LDSG, Abl. SH. 1992, 777.<\/p>\n<p>[41] BT-drs. 13\/9082.<\/p>\n<p>[42] WIK 2\/1997, 38.<\/p>\n<p>[43] Levine, taz 4.9.1996, 12.<\/p>\n<p>[44] Stehling, Peeping Web, taz 9.1.1997; zur globalen Nachbarschaftshilfe \u00fcber Internet Sack\/Nogala\/Lindenberg, Social Control Technologies, 326f.<\/p>\n<p>[45] Zur \u00dcbertragung von Bildern des \u00f6ffentlichen Verkehrs \u00fcber einen lokalen Fernsehsender 13. TB HmbDSB 1994, 38ff.<\/p>\n<p>[46] Weichert, Video\u00fcberwachung, 17; Weichert, ComHdB Kap. 135 Rdn. 53.<\/p>\n<p>[47] PE LD SH v. 24.3.1998.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[63],"tags":[733,667],"autoren":[248],"publikationen":[1039],"class_list":["post-11401","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-videoueberwachung","tag-datenschutz-videoueberwachung","tag-vorgaenge-artikel","autoren-thilo-weichert","publikationen-vorg-144"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Audio- und Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-144\/publikation\/audio-und-videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Audio- und Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 144 (Heft 4\/1998), S. 62-71 Einleitung George Orwell: &#8222;Ich wollte in dem Unterholz nicht sprechen&#8216;, fuhr sie fort, &#130;f\u00fcr den Fall, da\u00df dort ein Mikrophon versteckt ist. 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