{"id":11450,"date":"2016-08-15T11:20:00","date_gmt":"2016-08-15T09:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gefluechtete-kinder-in-deutschland-schutzluecken-werden-groesser-1\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:14","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:14","slug":"gefluechtete-kinder-in-deutschland-schutzluecken-werden-groesser-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/214-vorgaenge\/publikation\/gefluechtete-kinder-in-deutschland-schutzluecken-werden-groesser-1\/","title":{"rendered":"Gefl\u00fcchtete Kinder in Deutschland: Schutzl\u00fccken werden gr\u00f6\u00dfer*"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg&auml;nge Nr. 214 (Heft 2\/2016), S. 80-92<\/p>\n<p><i>Kinder auf der Flucht sind besonders gef&auml;hrdet. Internationale Menschenrechtspakte sehen deshalb besondere Schutzstandards f&uuml;r sie vor. Dieser Schutz aber wird von Regierungen in Transit- und Aufnahmel&auml;ndern nur unvollst&auml;ndig gew&auml;hrt, in Europa derzeit sogar abgebaut. Tanja Funkenberg schildert die unzureichenden Vorkehrungen f&uuml;r den Schutz Minderj&auml;hriger in deutschen Asylverfahren, bei der Unterbringung oder dem Zugang zu Bildungsangeboten und Gesundheitsversorgung.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"kinder-auf-der-flucht\">Kinder auf der Flucht<\/span><\/h5>\n<p>Laut UNHCR (1) sind weltweit mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht, die H&auml;lfte von ihnen sind Kinder(22) und Jugendliche unter 18 Jahren, fast 25% davon sind unbegleitet. Der nunmehr f&uuml;nf Jahre andauernde Krieg in Syrien lie&szlig; die Fl&uuml;chtlingszahlen in den letzten zwei Jahren enorm ansteigen. Nach Deutschland kamen 2015 eine Million Menschen, darunter etwa 30 Prozent Kinder und Jugendliche, die meisten von ihnen in Begleitung ihrer Eltern oder einem Elternteil. Etwa zehn Prozent der 2015 hier registrierten Fl&uuml;chtlingskinder reisten allein ein und waren unbegleitet auf der Flucht. Laut aktuellen Asylzahlen sind 80&nbsp;Prozent der 16- bis 18-j&auml;hrigen Asylsuchenden m&auml;nnlich. Bei den J&uuml;ngeren h&auml;lt es sich bei Jungen und M&auml;dchen in etwa die Waage.(3)<\/p>\n<p>Kinder, die vor Kriegen und Gewalt, Hunger und Elend fliehen, hoffen auf Sicherheit und eine bessere Perspektive. W&auml;hrend der Flucht sind sie allerdings weiterhin gef&auml;hrdet. Auf der Flucht werden sie Zeugen von Gewalt oder erleiden selbst Gewalt, erleben Schikanen von Polizei und Beh&ouml;rden, die Bedrohung durch Schlepper, Angriffe der feindlich gesinnten Bev&ouml;lkerung. Manche Kinder fliehen allein, manche werden auf der Flucht von Eltern oder anderen Vertrauenspersonen getrennt, etwa bei chaotischen Verh&auml;ltnissen an Grenz&uuml;berg&auml;ngen. Kinder erleben ihre Eltern als hilflos, &uuml;berfordert oder verzweifelt. Unbegleitete Kinder und &auml;ltere Jugendliche m&uuml;ssen die Flucht h&auml;ufig selbst finanzieren und suchen Arbeit. So sind sie leichte Beute f&uuml;r Schlepper, von denen sie erpresst werden, fallen Menschenh&auml;ndlern zum Opfer oder m&uuml;ssen unter ausbeuterischen Verh&auml;ltnissen arbeiten.<\/p>\n<p>Die Erfahrungen von Krieg, Vertreibung und Gewalt im Herkunftsland und auf der Flucht k&ouml;nnen Kinder schwer belasten und traumatisieren.(4) Wenn die Bew&auml;ltigungsmechanismen eines Kindes &uuml;berfordert sind und keine Hilfe vorhanden ist, k&ouml;nnen sich psychische St&ouml;rungen und klinische Traumata entwickeln. Umso wichtiger ist es, den Kindern nach ihrer Ankunft in Deutschland schnell ein sicheres und stabiles Umfeld zu erm&ouml;glichen, um Traumafolgest&ouml;rungen abzufedern. Die Herstellung eines &#8222;normalen&#8220; Alltags mit geregelten Abl&auml;ufen, mit der M&ouml;glichkeit, andere Kinder zu treffen, zu spielen und zu lernen &#8211; all das ist f&uuml;r die psychische Stabilisierung essentiell und eine Grundvoraussetzung f&uuml;r Integration.<\/p>\n<p><i>terre des hommes <\/i>setzt sich in Deutschland daf&uuml;r ein, dass Kinder m&ouml;glichst schnell eine sichere Bleibeperspektive erhalten, medizinisch gut versorgt werden und unmittelbaren Zugang zu qualitativ guten Bildungsangeboten erhalten. Daneben fordert terre des hommes seit Jahren sichere und legale Zug&auml;nge f&uuml;r Kinder, die aus Kriegsgebieten fliehen. Leider ist selbst der grundlegende Schutz von Kindern auf der Flucht in Europa nicht gew&auml;hrleistet: Die Versorgung von Kindern entlang der Balkanrouten, ebenso wie die Rettung Schiffbr&uuml;chiger im Mittelmeer, werden zunehmend von freiwilligen Helfern &#8211; also der Zivilgesellschaft &#8211; geleistet. Polizei und Beh&ouml;rden sowie zivilgesellschaftliche Institutionen m&uuml;ssten hier im Sinne des Kindeswohls &uuml;ber die Landesgrenzen hinweg zusammen arbeiten.<\/p>\n<h5><span id=\"schuetzende-kinderrechte\">Sch&uuml;tzende Kinder&shy;rechte<\/span><\/h5>\n<p>Nach der <b>UN-Kinderrechtskonvention <\/b>von 1989 (KRK) haben alle Kinder unter 18 Jahren die gleichen dort verbrieften Rechte. Mit Aufhebung des Vorbehalts Deutschlands gegen&uuml;ber der innerstaatlichen Anwendbarkeit der KRK 2010 sind die v&ouml;lkerrechtlichen Normen der KRK in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht; innerstaatliche Rechte m&uuml;ssen konform ausgelegt und angewendet werden.(5)Deutschland steht damit in der Pflicht, die Kinderrechte zu achten, zu sch&uuml;tzen und allen Kindern gleicherma&szlig;en zu gew&auml;hren. Dabei muss laut Art. 3 der KRK bei allen Ma&szlig;nahmen, die das Kind betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig ber&uuml;cksichtigt werden und das menschenrechtliche Prinzip der Nicht-Diskriminierung (Art. 2 KRK) Anwendung finden.<\/p>\n<p>Ebenso sieht Artikel 24 der <b>Europ&auml;ischen Grundrechtecharta <\/b>(&#8222;Rechte des Kindes&#8220;) vor, das Wohl des Kindes vorrangig zu ber&uuml;cksichtigen. Als europ&auml;isches Prim&auml;rrecht muss das deutsche Recht diesem Grundsatz entsprechen.(6) Au&szlig;erdem fallen Minderj&auml;hrige und unbegleitete Minderj&auml;hrige nach der <b>EU-Aufnahmerichtlinie(7) <\/b>unter den Personenkreis der besonders Schutzbed&uuml;rftigen. Auch hier weist Artikel 23&nbsp; darauf hin, dass bei allen Ma&szlig;nahmen, die gefl&uuml;chtete Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu ber&uuml;cksichtigen ist. Deutschland war verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 20.07.2015 in nationales Recht umzusetzen. Da dies noch nicht passiert ist,<br \/>hat das Bundesamt f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge einen &#8222;Leitfaden zur unmittelbaren Anwendung&#8220; der Richtlinie herausgegeben.(8)<\/p>\n<p>In der nationalen Gesetzgebung regeln das Asylgesetz (AsylG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) das Verfahren, die Aufenthaltsbestimmungen und die Leistungen f&uuml;r Asylsuchende, so auch f&uuml;r asylsuchende Kinder. F&uuml;r unbegleitete minderj&auml;hrige Schutzsuchende greift zus&auml;tzlich das <b>Kinder- und Jugendhilferecht <\/b>(SGB VIII), das in seiner Zielsetzung darauf angelegt ist, der besonderen Schutzbed&uuml;rftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen.<br \/>In der Realit&auml;t ber&uuml;cksichtigen jedoch die nationale Rechtsordnung sowie die praktische Umsetzung durch Beh&ouml;rden, Verwaltung und Gerichte nicht immer die Vorgaben der KRK, der EU Grundrechtecharta sowie der EU-Aufnahmerichtlinie. Im Gegenteil: mit den Gesetzes&auml;nderungen im Herbst 2015 und Februar 2016 haben sich der Schutz und die Rechte von minderj&auml;hrigen Fl&uuml;chtlingen in einigen Punkten weiter verschlechtert.<\/p>\n<p><i>&#8222;Als &#8218;unbegleitet&#8216; gelten Minderj&auml;hrige, die ohne Eltern oder Erziehungs&shy;berechtigte ins Bundesgebiet einreisen oder wenn die Kinder nach der Einreise von ihren Eltern getrennt werden und diese Trennung &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum andauert und die Eltern nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu k&uuml;mmern.&#8220;<br \/>Bundesagentur f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge (BAMF)(9)<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"schutzluecken-im-system-zu-oft-wird-das-kindeswohl-zurueckgestellt\">Schutz&shy;l&uuml;&shy;cken im System: <br \/>Zu oft wird das Kindeswohl zur&uuml;ck&shy;ge&shy;stellt<\/span><\/h5>\n<p><b>Nicht-kindgerechte Asylverfahren<\/b><\/p>\n<p>Mit dem erh&ouml;hten Aufkommen von Fl&uuml;chtlingen im Jahr 2015 und der &Uuml;berlastung der Beh&ouml;rden verl&auml;ngerten sich die durchschnittlichen Wartezeiten f&uuml;r die Registrierung von Asylsuchenden sowie f&uuml;r die Asylantragstellung.(10) Zudem werden unbegleitete Minderj&auml;hrige seit dem 1.11.2015 &uuml;ber eine Quotenregelung &uuml;ber das gesamte Bundesgebiet verteilt, was das Verfahren und damit den unsicheren Status verl&auml;ngert, zumal sie vor der Verteilung keinen rechtlichen Vertreter erhalten.(11) Gerade f&uuml;r Kinder ist ein schnelles Asylverfahren wichtig, damit sie schnell eine neue Heimat finden und Kita bzw. Schule und Hilfen nutzen k&ouml;nnen. Deshalb sollten unbegleitete Minderj&auml;hrige und Familien mit Kindern vorrangig und z&uuml;gig im Asylverfahren behandelt werden. Leider werden begleitete Kinder im Asylverfahren und bei aufenthaltsrechtlichen Fragen nur selten als eigenst&auml;ndige Rechtssubjekte gesehen; meist laufen sie eher mit den Eltern mit. Individuelle kindspezifische Fluchtgr&uuml;nde &#8211; wie Zwangsrekrutierung von Jungen, Kinderheirat oder weibliche Genitalverst&uuml;mmelung &#8211; werden selten ber&uuml;cksichtigt.(12) Bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen sind zus&auml;tzlich Hintergr&uuml;nde wie Kinderhandel, Kinderarbeit und sexuelle Ausbeutung zu ber&uuml;cksichtigen. Denn zunehmend sind M&auml;dchen nach Deutschland eingereist, die in Fl&uuml;chtlingslagern in Jordanien oder dem Libanon mit &auml;lteren M&auml;nnern verheiratet wurden, darunter auch 13- und 14-j&auml;hrige. H&auml;ufig wollen Eltern ihre Kinder so sch&uuml;tzen. Auch diese F&auml;lle m&uuml;ssen erkannt und den M&auml;dchen Schutz- und Hilfsangebote zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Hier bedarf es geschulten Personals, das eine kindgerechte und altersgem&auml;&szlig;e Befragung der M&auml;dchen und Jungen durchf&uuml;hrt, um Schutzanspr&uuml;che zu identifizieren. Insbesondere mit der Einf&uuml;hrung von Schnellverfahren(13)Ende Februar 2016 f&uuml;r sogenannte sichere Herkunftsl&auml;nder ist dies so gut wie unm&ouml;glich.<\/p>\n<p>Die im Asylpaket I verabschiedeten Gesetzes&auml;nderungen im Herbst letzten Jahres haben u.a. die Handlungsf&auml;higkeit f&uuml;r Minderj&auml;hrigen auf 18 Jahre heraufgesetzt. Seitdem greift auch f&uuml;r 16- und 17j&auml;hrige unbegleitete Minderj&auml;hrige das Kinder- und Jugendhilfegesetz, sie werden rechtlich durch einen Amts- oder Einzelvormund vertreten. Grunds&auml;tzlich ist dies zu begr&uuml;&szlig;en, da es eine Schutzl&uuml;cke schlie&szlig;t. Praktisch fehlten aufgrund der gr&ouml;&szlig;eren Zahl schutzbed&uuml;rftiger Minderj&auml;hriger geschulte Vorm&uuml;nder. Auch die &ouml;rtlichen Jugend&auml;mter kamen an ihre Grenzen, um die Inobhutnahme und die Anh&ouml;rung z&uuml;gig durchzuf&uuml;hren. In der Folge warten einige Jugendliche so lange auf einen Vormund, bis sie vollj&auml;hrig werden und aus dem Schutzsystem herausfallen.<\/p>\n<p>Im Rahmen des Erstscreenings durch das Jugendamt wird f&uuml;r unbegleitete Minderj&auml;hrige auch eine Alterseinsch&auml;tzung gem&auml;&szlig; &sect;42f SGB VIII vorgenommen. Das beh&ouml;rdliche Verfahren fu&szlig;t nur unzureichend auf verbindlichen Standards.(14) Von Amts wegen kann eine &auml;rztliche Untersuchung angeordnet werden, die ggf. eine radiologische Untersuchung beinhaltet. Auch diese Methode ist unzuverl&auml;ssig und wird mittlerweile von diversen Fachgesellschaften als unethisch abgelehnt.(15) Es ist unstrittig, dass eine zweifelsfreie Einsch&auml;tzung unm&ouml;glich ist. <i>terre des hommes <\/i>fordert verbindliche Mindeststandards f&uuml;r die Alterseinsch&auml;tzung und deren Dokumentation und die Abschaffung von radiologischen Untersuchungen ohne medizinische Indikation.<\/p>\n<h5><span id=\"kindeswohlgefaehrdende-strukturen-bei-der-unterbringung\">Kindes&shy;wohl&shy;ge&shy;f&auml;hr&shy;dende Strukturen bei der Unter&shy;brin&shy;gung<\/span><\/h5>\n<p>Die von UNICEF beauftragte und vom Bundesfachverband unbegleiteter Fl&uuml;chtlinge (BUMF) durchgef&uuml;hrte Recherche zur &#8222;Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterk&uuml;nften&#8220;(16) best&auml;tigt, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Gemeinschaftsunterk&uuml;nften kindeswohlgef&auml;hrdende Strukturen vorliegen. Zudem wurde im Herbst 2015 der verpflichtende Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate verl&auml;ngert (&sect;&nbsp;47 AsylG), so dass sich Kinder noch l&auml;nger dort aufhalten und von gesellschaftlichen Strukturen ausgeschlossen werden. Bisher entscheidet jeder Einrichtungstr&auml;ger selber &uuml;ber die Ausstattung und ist h&auml;ufig durch die gegebene Ausstattung in seinen M&ouml;glichkeiten eingeschr&auml;nkt. Aufgrund der Enge und der angespannten Atmosph&auml;re in Massenunterk&uuml;nften steigt die Gefahr von Gewalt und &Uuml;bergriffen, die auch Kinder miterleben. Alleinreisende Frauen und M&auml;dchen sind besonders gef&auml;hrdet, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden. In einer hessischen EAE wurden beispielsweise vier F&auml;lle von Kindesmissbrauch best&auml;tigt.(17) Hier wird dringend empfohlen, getrennte Wohneinheiten f&uuml;r Frauen und Familien einzurichten, die &uuml;ber eigene Sanit&auml;ranlagen oder zumindest abschlie&szlig;bare und nach Geschlechtern getrennte Sanit&auml;ranlagen verf&uuml;gen. Hinzu kommt die Gefahr von au&szlig;en durch Brandanschl&auml;ge auf Fl&uuml;chtlingsunterk&uuml;nfte, die Kinder erneut in Unsicherheit bringen und dadurch m&ouml;glicherweise zuvor erlebte traumatische Ereignisse wachrufen.<\/p>\n<p>Kinder sind in den Gro&szlig;unterk&uuml;nften einem hohen L&auml;rmpegel und psychischem Stress ausgesetzt. Sie erleben ihre Eltern als verzweifelt oder &uuml;berfordert, haben kaum R&uuml;ckzugs- und Spielm&ouml;glichkeiten, wo sie p&auml;dagogisch betreut werden.(18) Artikel 22 Abs. 3 der EU-Aufnahmerichtlinie(19) sieht dagegen vor, dass &#8222;Minderj&auml;hrige Gelegenheit zu Freizeitbesch&auml;ftigungen einschlie&szlig;lich altersgerechter Spiel- und Erholungsm&ouml;glichkeiten in den R&auml;umlichkeiten und Unterbringungszentren sowie zu Aktivit&auml;ten im Freien erhalten&#8220;. Die National Coalition(20) fordert eine Betriebserlaubnis f&uuml;r EAEs und Gemeinschaftsunterk&uuml;nfte auszustellen (die bisher nicht notwendig ist), die Kindeswohlkriterien ber&uuml;cksichtigt. Au&szlig;erdem sollte ein effektives Beschwerdesystem in jeder Einrichtung eingef&uuml;hrt werden. Die im Juli 2016 vom Familienministerium (BMFSFJ) und UNICEF herausgegebene Brosch&uuml;re &#8222;Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Fl&uuml;chtlingsunterk&uuml;nften&#8220; greift einige dieser Empfehlungen auf und will diese Standards in 25 Einrichtungen bis Ende 2016 umsetzen.<\/p>\n<p>Im Unterschied zu begleiteten minderj&auml;hrigen Fl&uuml;chtlingen werden <b>unbegleitete Minderj&auml;hrige<\/b> nach &sect;&nbsp;42 SGB VIII durch das Jugendamt in Obhut genommen und grunds&auml;tzlich in separaten Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. De facto wurden einige von ihnen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder anderen Sammelunterk&uuml;nften untergebracht. Zum Beispiel wurden sogenannte &#8222;verdeckt unbegleitete Minderj&auml;hrige&#8220;, die mit nicht erziehungsberechtigten Verwandten eingereist sind, mit ihnen zusammen in einer EAE untergebracht.(21) Theoretisch m&uuml;ssten auch diese Minderj&auml;hrigen durch das Jugendamt in Obhut genommen werden, um so den Schutz und die Leistungen des Jugendamtes zu erhalten. Problematisch wird dieses Vorgehen dann, wenn weder das angegebene Verwandtschaftsverh&auml;ltnis &uuml;berpr&uuml;ft noch das Jugendamt informiert wird. Die Arbeit der entsprechenden Beh&ouml;rden ist nicht ausreichend darauf angelegt, die verdeckt Unbegleiteten zu ermitteln.<\/p>\n<p>Eine von der Jugendhilfe bereitgestellte Unterkunft f&uuml;r unbegleitete minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge kann ein wichtiger Stabilisierungsfaktor sein.(22) Durch die Heraufsetzung der Verfahrensf&auml;higkeit von Jugendlichen auf 18 Jahre werden jetzt auch 16- und 17-J&auml;hrige durch das Jugendamt in Obhut genommen und bekommen eine Unterkunft gestellt. Diese rechtliche Verbesserung setzt praktisch voraus, dass gen&uuml;gend Pl&auml;tze und die entsprechende Infrastruktur in jugendgerechten Einrichtungen zur Verf&uuml;gung stehen. Insgesamt werden derzeit mehr als 50.000 unbegleitete minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge von deutschen Jugend&auml;mtern betreut.<\/p>\n<p>Mit dem neuen Umverteilungsgesetz f&uuml;r unbegleitete Minderj&auml;hrige wurde der Prozess der Inobhutnahme in zwei Schritte aufgegliedert, was ggf. zu erheblichen Verz&ouml;gerungen bei der Ermittlung des Hilfebedarfs, der endg&uuml;ltigen Unterbringung der Betroffenen und der Einbestellung des Vormunds f&uuml;hrt.(23) Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist zwar bez&uuml;glich ihrer Verteilung vorgesehen, jedoch ist die Beteiligungsverpflichtung nicht in &sect;&nbsp;42a Abs.&nbsp;2 SGB VIII explizit verankert.(24) Damit eine Beteiligung der betroffenen Unbegleiteten in der Praxis &uuml;berhaupt m&ouml;glich ist, bedarf es einer gesetzlichen Normierung f&uuml;r Verfahrensstandards und der Einbeziehung von Dolmetschern.(25) Hier ist es wichtig, dass die Unbegleiteten, vor allem auch die &#8222;verdeckt&#8220; unbegleiteten Fl&uuml;chtlinge, schnell identifiziert, Verwandte in Deutschland und der EU ausfindig gemacht und den Betroffenen sichere und legale Wege einer Zusammenf&uuml;hrung erm&ouml;glicht werden.<\/p>\n<h5><span id=\"ungleichbehandlung-bei-der-gesundheitsversorgung\">Ungleich&shy;be&shy;hand&shy;lung bei der Gesund&shy;heits&shy;ver&shy;sor&shy;gung<\/span><\/h5>\n<p>Grundvoraussetzung zur Beziehung von Leistungen f&uuml;r Neugeborene ist die Geburtsurkunde. Allein in Berlin gab es 400 F&auml;llen, bei denen Neugeborene von Gefl&uuml;chteten keine Geburtsurkunde erhielten, weil die Mutter oder Eltern keine g&uuml;ltigen Dokumente hatten.(26) &Auml;rzte und &Auml;rztinnen k&ouml;nnen z.B. ohne Papiere nicht die Vorsorgeuntersuchungen f&uuml;r Neugeborene abrechnen. Jedes Kind hat aber ein Recht auf eine Geburtsurkunde und Deutschland steht in der Pflicht, jedes Kind in ein Register einzutragen.<\/p>\n<p>Mit den hohen Zugangszahlen in 2015 fehlten in vielen EAS und Gro&szlig;unterk&uuml;nften standardisierte medizinische Erstversorgungen, einschlie&szlig;lich des vollen Impfschutzes f&uuml;r Kinder gem&auml;&szlig; der St&auml;ndigen Impfkommission (STIKO). Insbesondere standen nicht immer Kinder&auml;rzte zur Verf&uuml;gung, es fehlte an gesch&uuml;tzten und kindgerechten R&auml;umen f&uuml;r die Untersuchungen, sowie die notwendige medizinische Infrastruktur und Sprachmittler.(27)<\/p>\n<p>Eine repr&auml;sentative Studie der TU M&uuml;nchen zur Gesundheit von 100 syrischen Fl&uuml;chtlingskindern in einer bayrischen Erstaufnahmeeinrichtung belegt die hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und emotionalen St&ouml;rungen oder k&ouml;rperlichen Erkrankungen.(28) Rund 22 Prozent litten unter einer posttraumatischen Belastungsst&ouml;rung (PTBS) und 16 Prozent unter einer Anpassungsst&ouml;rung. Die Studie geht davon aus, dass weitere Kinder eine PTBS entwickeln werden, nicht zuletzt aufgrund ihrer aktuellen Situation in Deutschland. Hinzu kommt, dass 63 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen Karies hatten, 25 Prozent Erkrankungen der Atemwege aufwiesen und elf Prozent infekti&ouml;se oder parasit&auml;re Erkrankungen. Bei 42 Prozent fehlten Impfungen und jedes zehnte Kind musste akut behandelt werden.<\/p>\n<p>Rechtlich richtet sich die Gesundheitsversorgung minderj&auml;hriger Fl&uuml;chtlinge ohne einen gesicherten Aufenthaltsstatus nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (&sect;&sect;4 und 6 AsylbLG). Hiernach ist nicht der volle Umfang der Kassenleistungen f&uuml;r sie zug&auml;nglich, da lediglich die Behandlung von &#8222;akuten Erkrankungen und Schmerzzust&auml;nden&#8220; abgedeckt ist. Erst nach 15monatigem Aufenthalt oder der Erlangung eines Aufenthaltstitels besteht Anspruch auf die regul&auml;ren Kassenleistungen. Vorher besteht beispielsweise kein Anspruch auf die Behandlung von chronischen Krankheiten, Psychotherapien oder Dolmetscherleistungen. Es muss ein Antrag auf Kosten&uuml;bernahme beim zust&auml;ndigen Sozialamt gestellt werden. Wichtige Entscheidungen werden somit in der Regel von fachfremdem Verwaltungspersonal getroffen und liegen in dessen Ermessensspielraum. Die Handhabung variiert hier je nach Sozialamt und Sachbearbeitung. Beispielsweise werden Krankenbehandlungsscheine quartalsweise ausgestellt oder aber erst nach pers&ouml;nlicher Anh&ouml;rung jeder einzelnen Krankenbeschwerde.(39) Bei einer restriktiven Auslegung des AsylbLG sind Kinder mit Behinderungen besonders benachteiligt. Entweder erhalten sie keinen oder nur einen stark verz&ouml;gerten Zugang zu notwendigen Hilfen wie Rollst&uuml;hle oder Prothesen. So wurden einem behinderten Kind die &auml;rztlich verordneten orthop&auml;dischen St&uuml;tzmittel abgelehnt und einem siebenj&auml;hrigen Kind mit Mehrfachbehinderung die &auml;rztlich verordnete Menge an Windeln vom Sachbearbeiter eigenm&auml;chtig auf die H&auml;lfte reduziert.(30)<\/p>\n<p>Die eingeschr&auml;nkte Gesundheitsversorgung und fehlenden Strukturen f&uuml;r Psychotherapien auf der einen Seite sowie der erh&ouml;hte Bedarf an Gesundheitsversorgung nach der Flucht- und Gewalterfahrung auf der anderen Seite lassen gro&szlig;e L&uuml;cken in der Gesundheitsversorgung erahnen. Fehlende Psychotherapien oder Wartezeiten bis Bewilligung einer Fortsetzung vergr&ouml;&szlig;ern Risiken von Selbstmord und Radikalisierungen.<\/p>\n<p>Die im Herbst 2015 rechtlich eingef&uuml;hrte elektronische Gesundheitskarte f&uuml;r registrierte Fl&uuml;chtlinge, vermeidet zwar den b&uuml;rokratischen Gang &uuml;ber das Sozialamt, stellt jedoch keine Leistungserweiterung dar. Viele Kommunen lehnen zudem eine Einf&uuml;hrung ab, da sie durch die Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen zu h&ouml;heren Kosten f&uuml;r die Kommunen f&uuml;hrt und der eingeschr&auml;nkte Leistungskatalog f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge auf der Karte nicht ersichtlich ist.(31)<\/p>\n<p><i>terre des hommes <\/i>sieht hier einen klaren Versto&szlig; gegen die KRK, die laut Artikel 24 Abs. 1 das Recht des Kindes auf ein erreichbares H&ouml;chstma&szlig; an Gesundheit vorsieht, und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Der UN-Kinderrechtsausschuss und der UN-Behindertenrechtsausschuss haben Deutschland in den vergangenen Jahren wegen des unzureichenden Zugangs asylsuchender Kinder zu Gesundheitsdienstleistungen ger&uuml;gt. Auch der UN-Ausschuss f&uuml;r wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sieht den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung insbesondere f&uuml;r Schutzbed&uuml;rftige als eine unmittelbar umzusetzende Kernverpflichtung aus dem UN-Sozialpakt.(32) Die Ungleichbehandlung in der Gesundheitsversorgung widerspricht dem Diskriminierungsverbot des UN-Sozialpaktes und dem Artikel 2 der KRK.<\/p>\n<p>Mit der Versch&auml;rfung des Aufenthaltsgesetzes Ende Februar 2016 ist es nun einfacher, erkrankte Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten abzuschieben.(33) Dabei werden posttraumatische Belastungsst&ouml;rungen nicht als schwerwiegende Krank&shy;heit und damit nicht als Abschiebehindernis anerkannt. Das Kindeswohl wird hierbei eindeutig missachtet.<\/p>\n<h5><span id=\"unzureichende-ausweitung-der-bildungsstrukturen\">Unzurei&shy;chende Ausweitung der Bildungs&shy;struk&shy;turen<\/span><\/h5>\n<p>Alle Kinder haben ab dem ersten vollendeten Lebensjahr&nbsp;einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesst&auml;tte. Das gilt auch f&uuml;r Fl&uuml;chtlingskinder. Es fehlen jedoch die ben&ouml;tigten Kita-Pl&auml;tze. So besuchten nur 15 Prozent der Kinder aus Gemeinschaftsunterk&uuml;nften in Berlin eine Kita.(34) F&uuml;r die neu ankommenden Familien ist es zus&auml;tzlich schwierig, da sie das Kita-System nicht kennen, kaum Unterst&uuml;tzung bekommen und meistens &uuml;ber geringe Deutschkenntnisse verf&uuml;gen.<\/p>\n<p><i>terre des hommes <\/i>fordert, die Verweildauer in einer EAE so kurz wie m&ouml;glich zu halten und dort schon M&ouml;glichkeiten f&uuml;r Kinder zu schaffen, Deutsch zu lernen und mit anderen Kindern zu spielen. Die Strukturen f&uuml;r die Kindertagesbetreuung m&uuml;ssen weiter ausgebaut und mehr Personal eingestellt werden. Notwendig sind Schulungen des Personals &uuml;ber den Umgang mit traumatisierten Kindern mit Migrationshintergrund.<\/p>\n<p>Der sofortige Zugang zu allgemeinbildenden Schulen ist f&uuml;r alle Fl&uuml;chtlingskinder auch ohne sicheren Aufenthaltstitel aus rechtlicher Perspektive gegeben (allgemeine Schulpflicht &sect;&nbsp;41 Abs.&nbsp;2 SchulG). In der Praxis gestaltet sich dieser Zugang jedoch nicht einheitlich, da die gesetzlichen Bestimmungen je nach Bundesland variieren.(35) Kinder und Jugendliche werden wochenlang, in Einzelf&auml;llen monatelang, nicht eingeschult, was das Recht der Kinder auf Bildung verletzt. Eine schnelle Integration ins regul&auml;re deutsche Schulsystem, parallel zu gezielten Sprachf&ouml;rderklassen ist w&uuml;nschenswert. Notwendig ist der Ausbau von spezifischen Angeboten, wie zus&auml;tzliche Deutschf&ouml;rderklassen, die es bisher nicht fl&auml;chendeckend gibt. Die fr&uuml;hzeitige Erkennung k&ouml;rperlicher und psychischer Beeintr&auml;chtigungen und die Ermittlung eventueller F&ouml;rderbedarfe erfordert vor allem zus&auml;tzliches Personal: mehr Schulpsychologinnen und -psychologen, Sozialp&auml;dagogen und Fachkr&auml;fte f&uuml;r Integration sowie mehr Lehrkr&auml;fte, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten. Leicht verst&auml;ndliche Materialien in mehreren Sprachen m&uuml;ssen f&uuml;r die Eltern zur Verf&uuml;gung stehen und die Kooperation mit den Beh&ouml;rden und Aufnahmeeinrichtungen sowie der Jugendhilfe muss sichergestellt werden.<\/p>\n<h5><span id=\"erschwerung-des-familiennachzugs\">Erschwerung des Famili&shy;ennach&shy;zugs<\/span><\/h5>\n<p>F&uuml;r unbegleitete Minderj&auml;hrige mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland kommt der sogenannte Elternnachzug in Betracht (&sect;&nbsp;36 Aufenthaltsgesetz). Mit dem Gesetz zur Einf&uuml;hrung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II) wird der Familiennachzug zu subsidi&auml;r schutzberechtigten Fl&uuml;chtlingen f&uuml;r zwei Jahre ausgesetzt. Im Vorfeld der Entscheidung kam es zu heftigen Debatten, in denen von der &#8222;Gefahr&#8220; eines Nachzugs ganzer Gro&szlig;familien gesprochen wurde. Tats&auml;chlich hielten sich bis dahin nur knapp 800 Personen in Deutschland auf, die aufgrund von &sect;&nbsp;36 AufenthG zu ihren Kindern nachgezogen waren. Von der Aussetzung des Elternnachzugs sind derzeit theoretisch auch unbegleitete Minderj&auml;hrige betroffen; eine abschlie&szlig;ende Regelung wurde f&uuml;r sie aber noch nicht getroffen. Die tats&auml;chliche Aussetzung des Elternnachzugs w&uuml;rde den Aspekt der Migrationskontrolle auf Kosten des Kindeswohls klar in den Vordergrund stellen.(36)<\/p>\n<p>Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages gelangt in einem Rechtsgutachten zur Einschr&auml;nkung des Elternnachzugs zu dem Fazit: &#8222;Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs widerspricht vom Grundsatz her dem Leitgedanken des Art.&nbsp;3 KRK (Kindeswohl).&#8220; Trotzdem trat das Gesetz bereits am 17. M&auml;rz 2016 in Kraft.<\/p>\n<h5><span id=\"abschiebungshaft\">Abschiebungshaft<\/span><\/h5>\n<p>Nach der R&uuml;cknahme des deutschen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention sank die Zahl der in Abschiebungshaft inhaftierten Minderj&auml;hrigen deutlich.(37) Die Inhaftierung von unbegleiteten Minderj&auml;hrigen zum Zwecke der Abschiebung ist in Deutschland von gesetzlicher Seite jedoch immer noch m&ouml;glich.(38) Das von der EU-Kommission angestrebte Verbot der Inhaftierung von Minderj&auml;hrigen in EU-Abschiebegef&auml;ngnissen war von der Bundesregierung abgelehnt worden, mit der Begr&uuml;ndung, sich diese M&ouml;glichkeit weiter offenzuhalten. Aktuell liegen keine F&auml;lle von Inhaftierungen Minderj&auml;hriger zur Abschiebung vor. Bei einer gesetzeskonformen Inhaftierung von Minderj&auml;hrigen nach Art.&nbsp;37b der KRK ist dies nur als letztm&ouml;gliches Mittel und f&uuml;r die k&uuml;rzeste Dauer der Zeit anzuwenden. <i>terre des hommes <\/i>fordert die Streichung des Gesetzes und die unbedingte Vermeidung der Inhaftierung von Kindern zum Zweck der Abschiebung.<\/p>\n<p>Verschwundene Kinder<\/p>\n<p>Das Innenministerium r&auml;umte auf eine im M&auml;rz 2016 gestellte Anfrage der Fraktion B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen(39) ein, dass fast 6.000 minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge in Deutschland &#8222;verschwunden&#8220; seien, darunter &uuml;ber 500 Kinder unter 14 Jahren. Tats&auml;chlich seien die Zahlen niedriger, so das Innenministerium, da es kein bundesweit einheitliches Erfassungssystem von unbegleiteten Minderj&auml;hrigen gibt und es zu Doppel- und Dreifachregistrierungen kommt, etwa durch verschiedene Schreibweisen ihres Namens. Nach Ansicht von <i>terre des hommes <\/i>wird die Bundesregierung ihrer Schutzverantwortung f&uuml;r die Minderj&auml;hrigen nicht gerecht. Wenn zum Beispiel junge allein reisende Fl&uuml;chtlinge kein Mitspracherecht hinsichtlich ihres k&uuml;nftigen Wohnortes haben, kann es sein, dass sie sich illegal wieder auf den Weg machen, um dorthin zu reisen, wo sich ein Verwandter aufh&auml;lt. Aus Angst, von den Beh&ouml;rden aufgegriffen und wieder zur&uuml;ckgeschickt zu werden, meldet sich dieser gegebenenfalls in dem neuen Wohnort nicht an oder wird in dem alten Wohnort nicht aus den Registern gel&ouml;scht. Die Bundesregierung muss Sorge tragen, dass Minderj&auml;hrige innerhalb Deutschlands und der EU legal weiterreisen k&ouml;nnen und entsprechende Unterst&uuml;tzungsstrukturen schaffen.<\/p>\n<p>Eindeutige Belege daf&uuml;r, dass &#8222;verschwundene&#8220; unbegleitete Minderj&auml;hrige Opfer von Menschen-, Organ- oder Drogenhandel oder Zwangsprostitution geworden sind, gibt es bisher nicht. Es gibt jedoch einzelne Hinweise, dass sie in den illegalen Bereich abtauchen, da sie Schulden bei Schleppern abzahlen m&uuml;ssen.<\/p>\n<p>Gefl&uuml;chtete Kinder f&ouml;rdern: Alle Kinder profitieren<\/p>\n<p>Eines der wichtigsten Prinzipien von <i>terre des hommes <\/i>bei der Hilfe f&uuml;r Fl&uuml;chtlingskinder in Kriegs- und Krisenregionen ist es, die Hilfe so auszurichten, dass auch die aufnehmenden Gemeinden profitieren. So werden medizinische Versorgung, materielle Hilfen und psycho-soziale Aktivit&auml;ten auch bed&uuml;rftigen Kindern aus den jeweiligen Gemeinden angeboten. Damit erreicht <i>terre des hommes<\/i>, dass soziale Spannungen zwischen den alt eingesessenen und den neu hinzukommenden Menschen gemildert werden. H&auml;ufig entwickeln sich Schutzzentren f&uuml;r Kinder zu Treffpunkten von Familien und Katalysatoren f&uuml;r Zusammenarbeit: Die Gemeinden organisieren sich und sch&uuml;tzen und versorgen ihre Kinder.<\/p>\n<p>Dieses Prinzip hilft auch in Deutschland weiter. Deshalb fordert <i>terre des hommes <\/i>den Ausbau einer qualitativ guten Kinderbetreuung f&uuml;r alle Kinder. Kindertagesst&auml;tten, Kinderg&auml;rten und Schulen erm&ouml;glichen Kindern einen guten Start ins Leben, sie gleichen soziale Ungleichheit aus, erleichtern Integration und Austausch, beziehen M&uuml;tter ein. Kitas und Schulen k&ouml;nnen wesentlich dazu beitragen, dass Familien &#8211; gleichg&uuml;ltig, wie lange sie bereits in der Gemeinde leben &#8211; die Hilfe bekommen, die sie brauchen und sich im Interesse ihrer Kinder gemeinsam f&uuml;r gute Nachbarschaft engagieren.<\/p>\n<p>Die Forderung ist nicht neu, sie wurde und wird vor allem im Zusammenhang mit ungleichen Bildungschancen erhoben. Deutschland hat hier gro&szlig;en Nachholbedarf: Die UNICEF-Studie &#8222;Fairness for Children&#8220;(40)untersucht, wie gro&szlig; die Ungleichheit des Kindeswohls in 41 Industriel&auml;ndern ist, besonders im Hinblick auf Ungleichheit beim Einkommen, beim Schulerfolg, bei Gesundheitsproblemen und der Lebenszufriedenheit. Deutschland steht hier nicht an der Spitze, sondern lediglich im Mittelfeld auf Platz 14.<\/p>\n<p><i><b>TANJA&nbsp;ABUBAKAR-FUNKENBERG&nbsp;<\/b>&nbsp; ist Referentin f&uuml;r Kinderrechte bei <b>terre des hommes <\/b>mit den Schwerpunkten Kindesschutz und Fl&uuml;chtlingskinder. <b>terre des hommes <\/b>ist ein entwicklungspolitisches Kinderhilfswerk, das sich zusammen mit seinen Projektpartnern weltweit f&uuml;r die Rechte von Kindern einsetzt und ihnen eine bessere Lebensperspektive gibt. Die Menschenrechte und insbesondere die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sind Grundlage der Arbeit. <b>terre des hommes <\/b>unterst&uuml;tzt in 31 L&auml;ndern mehr als 400 Projekte und ist Mitglied der <b>Terre des Hommes International Federation.&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/b><\/i><a href=\"http:\/\/www.tdh.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><b><i>www.tdh.de<\/i><\/b><\/a><\/p>\n<p>* Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen Henriette H&auml;nsch und Barbara K&uuml;ppers f&uuml;r die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung des Artikels.<\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h5>\n<p>(1)&nbsp; UNHCR: Global Trends, Forced Displacement in 2015, June 2016<\/p>\n<p>(2)&nbsp; Wir verwenden im Folgenden den Begriff &#8222;Kind&#8220; f&uuml;r alle Menschen unter 18 Jahren entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention (KRK)<\/p>\n<p>3)&nbsp; Bundesamt f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge (BAMF): Aktuelle Zahlen zu Asyl, Juni. 2016, S. 7.<\/p>\n<p>(4)&nbsp; Fegert; Plener; K&ouml;lch: Traumatisierung von Fl&uuml;chtlingskindern-H&auml;ufigkeiten, Folgen und Interventionen, in: RdJB 4\/2015.<\/p>\n<p>(5)&nbsp; Cremer, Hendrik: Das Recht eines unbegleiteten minderj&auml;hrigen Fl&uuml;chtlings auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 der UN-Kinderrechtskonvention, in: ZJJ 1\/2016, S. 4f.<\/p>\n<p>(6)&nbsp; Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: Stellungnahme der BAGFW zum Gesetzesantrag des Freistaates Bayern und zum Antrag des Freistaates Bayern vom 30.09.2014, S. 1.<\/p>\n<p>(7)&nbsp; Richtlinie 2013\/33\/EU des europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013, Kapitel IV, Artikel 21-25.<\/p>\n<p>(8)&nbsp; Bundesagentur f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge (BAMF): Leitfaden zur unmittelbaren innerstaatlichen Anwendung der Richtlinie 2013\/32\/ EU des Rates vom 26.06.2013 (Verfahrensrichtlinie).<\/p>\n<p>(9)&nbsp; BAMF: <a href=\"http:\/\/www.bamf.de\/DE\/Migration\/AsylFluechtlinge\/Unbegleitete%20Minderj%C3%A4hrige\/unbegleitete-minderj%C3%A4hrige-node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bamf.de\/DE\/Migration\/AsylFluechtlinge\/Unbegleitete%20Minderj%C3%A4hrige\/unbegleitete-minderj%C3%A4hrige-node.html<\/a><\/p>\n<p>10) Bundesfachverband Unbegleitete minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge (BUMF): Aktuelle Asylzahlen: Unbegleitete Minderj&auml;hrige warten besonders lange, <a href=\"http:\/\/www.b-umf.de\/images\/160725_PM_Asyl-Zahlen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.b-umf.de\/images\/160725_PM_Asyl-Zahlen.pdf<\/a><\/p>\n<p>(11) BGBl: Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausl&auml;ndischer Kinder und Jugendlicher, 28.10.2015<\/p>\n<p>(12) Rieger, Uta: Junge Fl&uuml;chtlinge und ihre Familien: Neue Entwicklungs- und Handlungsbedarfe. In: Asylmagazin 9\/2015, S.285.<br \/>(13) BGB, AsylG: &sect;30a.<\/p>\n<p>(14) BUMF, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausl&auml;ndischer Kinder und Jugendlicher, Juni 2015, S.7.<br \/>(15) Deutsche Akademie f&uuml;r Kinder- und Jugendmedizin (DKJ), Ma&szlig;nahmen zur medizinischen Erstversorgung von Fl&uuml;chtlingen und Asylbewerbern im Kindes- und Jugendalter in Deutschland, Stellungnahme der Kommission f&uuml;r Globale Kindergesundheit der Deutschen Akademie f&uuml;r Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), November 2015; vgl. auch den Beitrag von Moll in diesem Heft.<\/p>\n<p>(16) BUMF, UNICEF: Factfinding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterk&uuml;nften, Februar 2016.<\/p>\n<p>(17) A.a.O., S. 9.<\/p>\n<p>(18) Soyer, J&uuml;rgen: Kinder zweiter Klasse: Fl&uuml;chtlinge in Bayern, DJI Impulse 1\/2014, S. 8.<\/p>\n<p>(19) Richtlinie 2013\/33\/EU des europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013, Kapitel IV, Artikel 22, Absatz 3.<\/p>\n<p>(20) National Coalition Deutschland: Die Rechte von Fl&uuml;chtlingskindern: Forderung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, S. 8.<\/p>\n<p>(21) BUMF, UNICEF: Factfinding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterk&uuml;nften, Februar 2016, S. 10.<\/p>\n<p>(22) Soyer, J&uuml;rgen: Kinder zweiter Klasse: Fl&uuml;chtlinge in Bayern, DJI Impulse 1\/2014, S. 8.<\/p>\n<p>(23) BUMF: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausl&auml;ndischer Kinder und Jugendlicher, Juni 2015, S. 4\/5.<\/p>\n<p>(24) A.a.O., S. 6.<\/p>\n<p>(25) Ebd.<\/p>\n<p>(26) DIMR: <a href=\"http:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/monitoring-stelle-un-krk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/monitoring-stelle-un-krk\/<\/a><\/p>\n<p>(27) DAKJ: Ma&szlig;nahmen zur medizinischen Erstversorgung von Fl&uuml;chtlingen und Asylbewerbern im Kindes- und Jugendalter in Deutschland; Stellungnahme der Kommission f&uuml;r Globale Kindergesundheit der Deutschen Akademie f&uuml;r Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), November 2015, S. 3.ff.<\/p>\n<p>(28) DAKJ: Ma&szlig;nahmen zur medizinischen Erstversorgung von Fl&uuml;chtlingen und Asylbewerbern im Kindes- und Jugendalter in Deutschland; Stellungnahme der Kommission f&uuml;r Globale Kindergesundheit der Deutschen Akademie f&uuml;r Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), November 2015, S. 3.ff.<\/p>\n<p>(29) BAfF: Fl&uuml;chtlinge in unserer Praxis, S. 9.<\/p>\n<p>(30) Classen, Georg: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur &Auml;nderung des AsylbLG und des SGG, 2014, S.&nbsp;47.<\/p>\n<p>(31) WAZ: Stadt begr&uuml;ndet &#8222;Nein&#8220; zur Gesundheitskarte f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge, <a href=\"http:\/\/www.derwesten.de\/staedte\/duisburg\/stadt-begruendet-nein-zur-gesundheitskarte-fuer-fluechtlinge-id11550516.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.derwesten.de\/staedte\/duisburg\/stadt-begruendet-nein-zur-gesundheitskarte-fuer-fluechtlinge-id11550516.html<\/a> , Zugriff am 9.04.2016.<\/p>\n<p>(32) CESCR E\/C, 12\/2000\/4, 11. August, Ziff. 43a.<\/p>\n<p>(33) AufenthG &sect;60 Absatz 7 Satz 1, Abs&auml;tze 2c und 2d.<\/p>\n<p>(34) GEW: Aktuelle Situation der gefl&uuml;chteten Kinder und Jugendlichen in Berlin. Handlungserfordernisse aus Sicht der GEW BERLIN, S. 5.<\/p>\n<p>(35) Deutscher Caritasverband e.V., Positionierung: Unbegleitete minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge (umF) in Deutschland, Dezember 2013, S. 17.<\/p>\n<p>(36) Wissenschaftliche Dienste des deutschen Bundestags, Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs f&uuml;r unbegleitete minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK), Februar 2016, S.&nbsp;9. Abrufbar unter: <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/blob\/416608\/6b721422cd6774314c8fbe11de359e32\/wd-2-026-16-pdf-data.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bundestag.de\/blob\/416608\/6b721422cd6774314c8fbe11de359e32\/wd-2-026-16-pdf-data.pdf<\/a><\/p>\n<p>(37) Heiko Kauffmann: Minderj&auml;hrige in Abschiebungshaft, <a href=\"http:\/\/www.initiative-gegen-abschiebehaft.de\/minderjaehrige.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.initiative-gegen-abschiebehaft.de\/minderjaehrige.html<\/a> (letzter Zugriff am 09.04.2016)<\/p>\n<p>(38) Cremer, Hendrik, Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte, Abschiebungshaft und Menschenrechte: Zur Dauer der Haft und zur Inhaftierung von unbegleiteten Minderj&auml;hrigen in Deutschland, 2011.<\/p>\n<p>(39) Fraktion B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen: Kleine Anfrage: Verschwundene gefl&uuml;chtete Minderj&auml;hrige, BT-Drs. 18\/7916.<\/p>\n<p>(40) UNICEF: Innocenti Report Card 13, Fairness for Children, A league table of inequality in child well-being in rich countries, April 2016.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2040],"publikationen":[1432],"class_list":["post-11450","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-tanja-abubakar-funkenberg","publikationen-214-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gefl\u00fcchtete Kinder in Deutschland: Schutzl\u00fccken werden gr\u00f6\u00dfer* - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/214-vorgaenge\/publikation\/gefluechtete-kinder-in-deutschland-schutzluecken-werden-groesser-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gefl\u00fcchtete Kinder in Deutschland: Schutzl\u00fccken werden gr\u00f6\u00dfer* - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"in: vorg&auml;nge Nr. 214 (Heft 2\/2016), S. 80-92 Kinder auf der Flucht sind besonders gef&auml;hrdet. 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