{"id":11455,"date":"2016-08-15T09:10:00","date_gmt":"2016-08-15T07:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/oeffentliche-diskussion-nicht-erwuenscht\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:15","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:15","slug":"oeffentliche-diskussion-nicht-erwuenscht","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/214-vorgaenge\/publikation\/oeffentliche-diskussion-nicht-erwuenscht\/","title":{"rendered":"\u00d6ffentliche Diskussion nicht erw\u00fcnscht"},"content":{"rendered":"<p>Reaktionen von Polizei und Justiz zum Kunstexperiment &#8222;11 Tage&#8220;<\/p>\n<p>in: vorg&auml;nge Nr. 214 (Heft 2\/2016), S. 136-142<\/p>\n<p><i>Dass sich (Boulevard-)Medien und &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber ein k&uuml;nstlerisches Experiment wie &#8222;11 Tage&#8220; echauffieren w&uuml;rden, war zu erwarten. Wie aber gehen Polizei und Justiz mit einer derartigen Provokation heute um? Das rekonstruiert Udo Kau&szlig; anhand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte. <\/i><\/p>\n<p>Vorneweg: Das Ziel der Aktion von Florian Mehnert, milit&auml;rische Drohneneins&auml;tze und deren Problematik in das Blickfeld der &Ouml;ffentlichkeit zu r&uuml;cken, spielte weder in den Reaktionen aus dem Netz noch in den Reaktionen von Polizei und Justiz irgendeine Rolle. Dieses Ziel ist, salopp gesagt, Meinung pur und als solche von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist auch gut so. Es ist die von Florian Mehnert eingesetzte Form, die Kunst-Form eines im Internet pr&auml;sentierten Szenarios mit der M&ouml;glichkeit zur aktiven Partizipation an der T&ouml;tung einer Ratte, die die Reaktionen aus dem Netz verursachte und dar&uuml;ber die M&uuml;hlen von Justiz und Polizei in Bewegung setzte.<\/p>\n<h5><span id=\"1-rechtliche-bedingungen-des-kunstexperiments\">1. Rechtliche Bedingungen des Kunst&shy;ex&shy;pe&shy;ri&shy;ments<\/span><\/h5>\n<p>Vor mir liegen 334 Seiten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte, mit dem Tatvorwurf: Versto&szlig; gegen das Tierschutzgesetz. Diese Akte ist entstanden in dem kurzen Zeitraum vom 15. M&auml;rz 2015, dem Tag des Eingangs der ersten Strafanzeige bei der Polizei, bis zur Einstellung des Verfahrens am 5. Mai 2015.<\/p>\n<p>&sect;&nbsp;17 des Tierschutzgesetzes lautet:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vern&uuml;nftigen Grund t&ouml;tet.&#8220;<\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&nbsp;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Ausl&ouml;ser f&uuml;r die polizeilichen Ermittlungen gegen Florian Mehnert waren eine Vielzahl von Strafanzeigen, die aus allen Teilen der Republik kamen und zum Teil ausf&uuml;hrlich von sich so verstehenden Tiersch&uuml;tzern juristisch begr&uuml;ndet wurden. Diese waren bisweilen eingekleidet in beleidigende &Auml;u&szlig;erungen (M. sei krank, sollte selbst in K&auml;fig etc.) bis hin zu gegen Florian Mehnert gerichteten Morddrohungen. Soweit diese Beleidigungen und Bedrohungen enthielten, waren die Anzeigen ausschlie&szlig;lich per E-Mail erhoben worden. Die Anzeigen wurden bei Polizeibeh&ouml;rden in ganz Deutschland eingereicht und von den dortigen Landeskriminal&auml;mtern an das LKA Baden-W&uuml;rttemberg zur weiteren Bearbeitung abgeben. Jenes war wegen des Wohnsitzes von Florian Mehnert im Badischen als zust&auml;ndige und damit ermittlungsf&uuml;hrende Beh&ouml;rde bestimmt worden.<\/p>\n<p>Am f&uuml;nften Tage des Experiments suchte die Freiburger Polizei Florian Mehnert in Begleitung des Amtstierarztes auf. Dabei nahm sie die Apparatur &#8211; also K&auml;fig, Ratte, Kamera, montierte (Soft-Air-)Pistole &#8211; in Augenschein. Ergebnis: Der Besitz der Soft-Air-Pistole ist waffenscheinfrei; der K&auml;fig ausreichend gro&szlig;, angef&uuml;llt mit rattenspezifischen Nest-Utensilien; guter Ern&auml;hrungszustand der Ratte und somit artgerechte Haltung. In diesem Stadium des Kunstexperiments war also alles in Ordnung, kein Versto&szlig; gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Waffengesetz und damit keine rechtliche Handhabe gegeben zum staatlichen Einschreiten.<\/p>\n<p>Dennoch wurde Florian Mehnert von Seiten des ermittlungsf&uuml;hrenden Kriminalhauptkommissars bedr&auml;ngt, das Kunstexperiment abzubrechen, weil man schon jetzt mit zahlreichen Strafanzeigen und Aufforderungen, dem Experiment ein Ende zu setzen, eingedeckt sei. Wenn er das Experiment nicht freiwillig beende, dann m&uuml;sste die Polizei zu anderen, polizeilichen Mitteln greifen, um es auch gegen seinen Willen zu beenden. Angesichts der bereits erreichten &ouml;ffentlichen Aufmerksamkeit folgte Florian Mehnert dieser nachdr&uuml;cklichen polizeilichen Anregung. Er &uuml;bergab dem Amtstierarzt die Ratte. Das Experiment war damit beendet. Ob das als sog. Futter-Ratte gekaufte Tier schlie&szlig;lich als solche und damit bestimmungsgem&auml;&szlig; geendet ist, ist unbekannt.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Florian Mehnert ein. Juristische Begr&uuml;ndung: Artgerechte Haltung und keine get&ouml;tete Ratte, also kein Delikt, kein Versto&szlig; gegen das Tierschutzgesetz! Der Versuch zu solch einer Straftat allein ist nicht strafbar. Und man glaubte Florian Mehnert, dass er die Ratte in Wirklichkeit nicht t&ouml;ten lassen wollte.<\/p>\n<p>Aber was w&auml;re juristisch passiert, wenn die Ratte doch zu Tode gekommen w&auml;re? Das juristische Abw&auml;gungsprogramm zwischen Strafrecht und der verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzten Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz: &#8222;Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei&#8220;) sei in aller K&uuml;rze dargestellt.<\/p>\n<p>Weil Kunst nicht durch Gesetze eingeschr&auml;nkt werden darf, auch nicht durch Strafgesetze, sind die jenseits aller Gesetze existierenden sog. immanenten Schranken der Verfassung zu beachten. Das hei&szlig;t, in jedem konkreten Einzelfall ist eine Abw&auml;gung vorzunehmen. Und diese sieht in aller K&uuml;rze folgenderma&szlig;en aus:&nbsp;<\/p>\n<p>Der Tierschutz ist seit 2001 in das Grundgesetz aufgenommen (Art. 20a Grundgesetz). Tierschutz ist damit auf gleicher Augenh&ouml;he wie andere Verfassungsg&uuml;ter, etwa die Meinungs- und Kunstfreiheit, angesiedelt. Dass der Tierschutz das tats&auml;chlich nicht ist, wissen wir insbesondere aus der staatlichen Billigung und Unterst&uuml;tzung der Massentierhaltung.<\/p>\n<p>Die T&ouml;tung eines &#8222;Wirbeltieres&#8220;ist nur zul&auml;ssig, wenn sie &#8222;sachlich begr&uuml;ndet&#8220; ist (s. Wortlaut von &sect;&nbsp;17 TSG). Die Rechtsprechung hat die Provokation mit der T&ouml;tung eines Tieres durchg&auml;ngig nicht als sachlich begr&uuml;ndet erachtet, denn es g&auml;be noch viele andere M&ouml;glichkeiten, um seinen Protest zum Ausdruck zu bringen. Somit w&auml;re die tats&auml;chliche T&ouml;tung der Ratte gem&auml;&szlig; dem Tierschutzgesetz strafbar gewesen, auch wenn sich dabei auf die Kunstfreiheit des Grundgesetzes beruft w&uuml;rde.<\/p>\n<p>Aber auch ohne T&ouml;tung eines Tieres, allein in der Schaffung und &Ouml;ffentlichmachung des Szenarios von Ratte und Luftdruckpistole, liegt bereits eine weitere Straftat vor. Der staatsanwaltliche Einstellungsbeschluss widmet sich &uuml;ber mehrere Seiten diesem weiteren Straftatbestand, der auch als erf&uuml;llt angesehen wird: Versto&szlig; gegen &sect;&nbsp;111 StGB:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;(1) Wer &ouml;ffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (&sect;&nbsp;11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (&sect; 26) bestraft.&#8220; <\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&nbsp;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Es droht eine Gef&auml;ngnisstrafe bis zu drei Jahren (s. &sect;&nbsp;17 Tierschutzgesetz).&nbsp; Dieser Tatbestand ist &#8211; wie die Staatsanwaltschaft recht schnell (und richtig) darlegt &#8211; durch Florian Mehnert erf&uuml;llt. Im Einstellungsbeschluss folgen nun sechs Seiten, in denen dargelegt wird, dass ein Kunstprojekt vorliegt und eine Abw&auml;gung stattfindet:<\/p>\n<ul>\n<li>hier Kunstfreiheit gem&auml;&szlig; Art. 5 Abs. 3 GG: &#8222;Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.&#8220; Also nicht einschr&auml;nkbar. <\/li>\n<li>dort aber: Was ist Kunst? Ist das Kunst?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat sich hier klugerweise sehr zur&uuml;ckgehalten: Kunst ist nicht definierbar, eine Definition von Kunst sei unm&ouml;glich. Kunst ist im weitesten Sinne eine Interaktion von Person, Materie und Gesellschaft, f&uuml;hrte das Gericht in seinem wegweisenden Urteil zum sog. Anachronistischen Zug im Jahre 1982 aus. (Zur Erinnerung: Der damalige bayerische Ministerpr&auml;sident F. J. Strauss f&uuml;hlte sich durch einen durch das Land ziehenden Umzug von K&uuml;nstlern heftigst angegriffen und beleidigt. Ergebnis der Abw&auml;gung des Verfassungsgerichts: Beleidigung eigentlich gegeben, aber im konkreten Fall eines Kunstprojekts nicht strafbar.)<\/p>\n<p><i>Kunst plus Aufmerksamkeit plus Provokation: Das darf Kunst!<\/i><\/p>\n<p>Im konkreten Fall des Kunstexperiments von Florian Mehnert kam die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis: Es liegt eine an sich strafbare Aufforderung zur Begehung einer Straftat vor, aber &#8211; Achtung Kunst! &#8211; keine Strafbarkeit!<\/p>\n<p>Variation: Wenn Florian Mehnert an seinem Ziel der &#8222;11 Tage&#8220; festgehalten h&auml;tte und die Ratte nicht der Polizei und Amtstierarzt&nbsp; ausgeh&auml;ndigt h&auml;tte &#8211; womit h&auml;tte er dann rechnen m&uuml;ssen?<br \/>Die Polizei h&auml;tte kein polizeirechtliches Verbot auf Unterlassung (versehen mit einer Zwangsgeldandrohung etc.) verh&auml;ngen k&ouml;nnen, weil sie wusste, dass die Ratte nicht get&ouml;tet werden sollte. Florian Mehnert hatte das der Polizei glaubhaft mitgeteilt. Wenn die Polizei trotzdem etwas gegen die durch die Aktion ausgel&ouml;ste Unruhe und &ouml;ffentliche Diskussion &#8211; und die ihr hier&uuml;ber verursachte Arbeit &#8211; h&auml;tte machen wollen, dann w&auml;ren ihr die H&auml;nde gebunden gewesen. Insbesondere h&auml;tte sie Florian Mehnert nicht dazu zwingen k&ouml;nnen, das Experiment abzubrechen, weil er das Experiment gar nicht vollenden wollte. Das einzige, was die Polizei in legaler Weise h&auml;tte unternehmen k&ouml;nnen, w&auml;re eine Information an die &Ouml;ffentlichkeit, dass keine T&ouml;tungsabsicht bestehe. wie es schlie&szlig;lich durch eine Pressemitteilung des Landratsamts als zust&auml;ndiger (Polizei-)Beh&ouml;rde geschah, in der der Abbruch des Projekts mitgeteilt wurde (Zitat: &#8222;Die Ratte befindet sich an einem sicheren Ort&#8220;).<\/p>\n<h5><span id=\"2-bedrohung-von-florian-mehnert\">2. Bedrohung von Florian Mehnert<\/span><\/h5>\n<p>Florian Mehnert erhielt &uuml;ber Twitter und pers&ouml;nlich adressierte E-Mails zahlreiche beleidigende &Auml;u&szlig;erungen, die von pers&ouml;nlichen Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen reichten. Deshalb fragte Florian Mehnert die &ouml;rtliche Polizei um Polizeischutz an.&nbsp; Einige Proben des Shitstorms machen seine Anfrage nachvollziebar:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Warum stellst Du Dich eigentlich nicht gleich selbst in die Box, Du feige Sau?! Auch damit w&auml;r dir Aufmerksamkeit garantiert&#8230;&#8220; <br \/>(<\/i><a href=\"mailto:sbeer99%40hotmail.com\"><i>sbeer99@hotmail.com<\/i><\/a><i>)<\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Florian Mehnert ich hoffe Sie werden eines Tages erschossen.&#8220;<br \/>(David <\/i><a href=\"mailto:Pella%40DrunKindDOTA\"><i>Pella@DrunKindDOTA<\/i><\/a><i>)<\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Kann man nach Ablauf der 11 Tage auch Dich elenden Dreck-Nazi per Mausklick abschiessen&#8230;?&#8220; (Justin Schneider via <\/i><a href=\"mailto:Justinschnidi%40gmx.ch\"><i>Justinschnidi@gmx.ch<\/i><\/a><i>) <\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Am besten w&uuml;rde Man die Ratte gegen Herrn Mehnert austauschen das w&auml;re das einzig richtige&#8230;&#8220; (<\/i><a href=\"mailto:alex.mooij%40hotmail.com\"><i>alex.mooij@hotmail.com<\/i><\/a><i>)<\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Sorry Florian was bist Du f&uuml;r ein perverses A******sowas mit der Ratte zu machen, Dich sollte man in dieses K&auml;fig stecken!&#8220; (Nick Home via <\/i><a href=\"mailto:nickswiss%40gmx.ch\"><i>nickswiss@gmx.ch<\/i><\/a><i>)<\/i>\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Christian Weltin: Wo finde ich diese sogenannten K&uuml;nstler ich glaube der braucht eine Kugel durch den Kpf! Das was die da vorhaden ist echt pervers.&#8220; (via: facebook.com\/christian.weltin?fref=hovercard)<\/i><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte &#8211; ohne eine in den Akten nachvollziehbare eigene Ermittlungst&auml;tigkeit &#8211; die zun&auml;chst &#8222;gegen unbekannt&#8220; eingeleiteten Verfahren am 29. April 2015 ein mit folgender Begr&uuml;ndung:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\"><i>&#8222;Die Durchsicht dieser E-Mails ergab keine Ansatzpunkte f&uuml;r eine Ermittlung der T&auml;ter. Aus Mail-Adressen ist in aller Regel, so auch hier, der wahre User nicht erkennbar. Die Anmeldung von E-Mail-Adressen erfolgt stets &uuml;ber das Internet und vom heimischen PC aus. Gerade in F&auml;llen wie den vorliegenden, wo Straftaten begangen oder angedroht werden, erfolgt die Anmeldung unter Alias-Namen, um eine Strafverfolgung nicht zu erm&ouml;glichen. Allein schon aus den verwendeten Namen der Absender ist die Verschleierungsabsicht erkennbar. Das Verfahren musste daher aus tats&auml;chlichen Gr&uuml;nden eingestellt werden.&#8220;<\/i><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Dagegen steht: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar in keinem einzigen Fall eine Anfrage bei den Providern der E-Mail-Konten gestellt. Zumindest bei deutschen Providern h&auml;tte eine solche Anfrage zu den Anmeldedaten gef&uuml;hrt, auch wenn in den Emails selbst Alias-Namen angegeben wurden. Gleiches gilt f&uuml;r die Inhaber von Facebook-Accounts. Ich halte es f&uuml;r nicht zul&auml;ssig, von vornherein auf jegliche Ermittlungen zu verzichten. In jedem Fall h&auml;tte bei den von den Providern mitgeteilten Namens-und Adressangaben weiter ermittelt werden k&ouml;nnen, ob es sich tats&auml;chlich um fiktive Anmeldedaten handelt. Hiervon kann gerade nicht ausgegangen werden, das widerspricht jeder kriminalistischen Logik. Die oben zitierte Begr&uuml;ndung kann nur als vorgeschoben bezeichnet werden. Ganz offenbar wollten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen anstellen, um der Aktion keine weitere &Ouml;ffentlichkeit zu verschaffen.<\/p>\n<p>Ist das Internet also doch ein faktisch rechtsfreier Raum? Der Freiburger Oberstaatsanwalt M&auml;chtel forderte k&uuml;rzlich in einem Zeitungsinterview dazu auf, im Internet ge&auml;u&szlig;erte ausl&auml;nderfeindliche Hass-Kommentare zu dokumentieren und der Polizei zu &uuml;bergeben, damit die weitere Ermittlungen durchf&uuml;hren kann (Freiburger Wochenzeitung vom 11.11.2015). Wenn diese so erfolgen wie im vorliegenden Fall, dann wird das Internet wirklich zum rechtsfreien Raum.(1)<\/p>\n<h5><span id=\"3-drohnen-im-militaerischen-bereich\">3. Drohnen im milit&auml;&shy;ri&shy;schen Bereich<\/span><\/h5>\n<p>Die T&ouml;tung eines Menschen ist in jedem Falle strafbar, egal ob sie unmittelbar oder durch den Einsatz einer elektronisch gesteuerten Drohne erfolgt. Wenn aber nach unserer Rechtsordnung das T&ouml;ten eines Menschen erlaubt ist, dann ist es dies mit oder ohne Drohne: In Deutschland ist die milit&auml;rische T&ouml;tung von Menschen nur bei v&ouml;lkerrechtlich zul&auml;ssigem Milit&auml;reinsatz erlaubt, also bei einem UN-Mandat oder im sog. Verteidigungs- bzw. B&uuml;ndnisfall.<\/p>\n<p>Anders sehen das die USA: Dort werden au&szlig;erhalb von v&ouml;lkerrechtlich zul&auml;ssigen Milit&auml;reins&auml;tzen Drohnen zur T&ouml;tung von Menschen eingesetzt. Dabei handelt es sich nach deutscher Rechtsansicht um extra-legale, illegale T&ouml;tungen. Es ist nach deutschem Recht strafbar und deutschen Stellen verboten, an solchen Eins&auml;tzen teilzunehmen oder diese zu unterst&uuml;tzen, etwa durch Aufkl&auml;rung und Observation bzw. Zurverf&uuml;gungstellung von eigenem Aufkl&auml;rungsmaterial. Die logistische Beteiligung von deutschen Aufkl&auml;rungsflugzeugen in Syrien ist &#8211; weil ohne UN-Mandant, ohne den Verteidigungs- und B&uuml;ndnisfall &#8211; ein Versto&szlig; gegen das strafrechtliche Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges (&sect;&nbsp;80 StGB). Oder sind wir schon im Krieg &#8211; aber wer gegen wen?<\/p>\n<h5><span id=\"4-drohnen-im-innerstaatlichen-einsatz\">4.&nbsp; Drohnen im inner&shy;staat&shy;li&shy;chen Einsatz<\/span><\/h5>\n<p>Der <b>Polizei <\/b>ist im innerstaatlichen Einsatz die T&ouml;tung eines Menschen nur in einem Ausnahmefall gestattet, beim sog. finalen Rettungs- oder Todesschuss. Er wird in den meisten Polizeigesetzen der L&auml;nder normiert. Der Einsatz von Drohnen durch die Polizei m&uuml;sste, da bisher nicht vorgesehen, zus&auml;tzlich und ausdr&uuml;cklich in die Polizeigesetze aufgenommen werden. Drohneneins&auml;tze zur Aufkl&auml;rung finden aber schon statt. In der Schweiz erlangte vor einigen Jahren ein Fall &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit, in dem die Polizei bei der &Uuml;berwachung eines Waldst&uuml;ckes (sie wollte vermeintliche Wilderer verfolgen) ein P&auml;rchen beim verbotenen Cannabis-Rauchen aufsp&uuml;rte. Es d&uuml;rfte nicht beim Einzelfall bleiben. Der Einsatz von Drohnen zur heimlichen Beobachtung von oben wird mehr und mehr Bedeutung im polizeilichen Handlungsszenario erlangen. Die polizeiliche &Uuml;berwachung ist zwar nicht ohne konkrete Verdachtsmomente zul&auml;ssig. Dass diese H&uuml;rde f&uuml;r die Polizei leicht zu &uuml;berwindend ist, zeigt die Praxis der polizeilichen Video-Erfassung von Demonstrationen. Sie geh&ouml;rt seit Jahren zum polizeilichen Alltag und ist in den Polizeigesetzen verankert. Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dass auch der Einsatz von Tr&auml;nengas von oben ebenfalls zum polizeilichen Handlungsspektrum geh&ouml;ren wird.<\/p>\n<p><b>Geheimdienste:<\/b> Hier&uuml;ber ist nichts bekannt. Ich w&uuml;sste aber nur zu gern, wie viele Drohnen die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden aktuell schon besitzen oder deren Anschaffung in Auftrag gegeben haben.<\/p>\n<p><b>Private:<\/b> Der Einsatz von Drohnen ist durch jedermann und jederfrau in gleichem Ma&szlig;e zul&auml;ssig, wie dies f&uuml;r den Einsatz von Modellflugzeugen oder das Drachensteigenlassen gilt. Alle m&uuml;ssen sich an die H&ouml;hengrenzen der Flugsicherheitsvorschriften halten. Vor allem aber ist beim Einsatz von privaten Sp&auml;hdrohnen darauf zu achten, dass hierdurch nicht die Rechte Dritter ber&uuml;hrt werden. Aufnahmen von Dritten sind nur zul&auml;ssig, wenn dadurch nicht deren Pers&ouml;nlichkeitsrechte verletzt werden. Beispielsweise bedarf jede Erfassung von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten (darunter fallen auch Grundst&uuml;cke) nach dem Bundesdatenschutzgesetz der vorherigen Erlaubnis der betroffenen Person. Die niedrigen Anschaffungskosten f&uuml;r Kameradrohnen &#8211; je nach Modell sind diese mittlerweile ab 50 Euro erh&auml;ltlich &#8211; k&ouml;nnte dazu beitragen, dass daraus ein Volkssport wird und L&uuml;sterheiten jeglicher Art befriedigt werden. Viel Arbeit f&uuml;r die Gerichte &#8230;<\/p>\n<h5><span id=\"5-wo-bleibt-die-privatsphaere\">5. Wo bleibt die Privat&shy;sph&auml;re? <\/span><\/h5>\n<p>Dass der K&uuml;nstler Florian Mehnert eine vorausschauende Sensibilit&auml;t hat, bewies er bereits mit seines Abh&ouml;r-Installation zum Belauschen von Spazierg&auml;ngern im Walde. Das ist heute Privaten m&ouml;glich, und erst recht nat&uuml;rlich dem Staat. Seine Arbeiten f&uuml;hren letztlich zu einem traurigen Befund: Es gibt keine sicheren Orte, keine Privatsph&auml;re mehr &#8211; nur Orte und Sph&auml;ren, auf die sich &#8211; gerade &#8211; keine Begehrlichkeiten richten.<\/p>\n<p><i><b>UDO KAU&szlig;&nbsp;<\/b>&nbsp; ist Rechtsanwalt in Freiburg, spezialisiert auf das Recht von Polizei und Geheimdiensten; er ist im Landesvorstand der HU Baden-W&uuml;rttemberg aktiv.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<br \/><\/span><\/h5>\n<p>(1) Der Text dieses Beitrages war der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Kenntnis gegeben worden. Darauf hin wurden die gegen die Absender\/innen eingestellten Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen, mit dem vorl&auml;ufigen Ergebnis: Die bisher unterlassene Nachfrage bei den deutschen Providern hat die Anschriften zweier in Deutschland wohnender Personen ergeben. Die &ouml;rtlichen Staatsanwaltschaften sind mit der Weiterf&uuml;hrung der Ermittlungen beauftragt. Bei den ausl&auml;ndischen Providern wie Google und Microsoft wurden wiederum keine Anfragen gestartet, weil die Postadressen der Kunden dort nicht verifiziert w&uuml;rden &#8211; bislang &uuml;brigens auch nicht in Deutschland. Bei einigen Adressen handelte es sich um von vornherein erkennbare sog. Wegwerf-Emailadressen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[165],"publikationen":[1432],"class_list":["post-11455","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-udo-kauss","publikationen-214-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00d6ffentliche Diskussion nicht erw\u00fcnscht - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/214-vorgaenge\/publikation\/oeffentliche-diskussion-nicht-erwuenscht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00d6ffentliche Diskussion nicht erw\u00fcnscht - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Reaktionen von Polizei und Justiz zum Kunstexperiment &#8222;11 Tage&#8220; in: vorg&auml;nge Nr. 214 (Heft 2\/2016), S. 136-142 Dass sich (Boulevard-)Medien und &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber ein k&uuml;nstlerisches Experiment wie &#8222;11 Tage&#8220; echauffieren w&uuml;rden, war zu erwarten. 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