{"id":11466,"date":"2016-04-18T17:00:00","date_gmt":"2016-04-18T15:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/eigentlich-muesste-noch-viel-mehr-gegen-diese-auflagen-geklagt-werden-1\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:10","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:10","slug":"eigentlich-muesste-noch-viel-mehr-gegen-diese-auflagen-geklagt-werden-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/213\/publikation\/eigentlich-muesste-noch-viel-mehr-gegen-diese-auflagen-geklagt-werden-1\/","title":{"rendered":"\u201eEigentlich m\u00fcsste noch viel mehr gegen diese Auflagen geklagt werden.\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Elke Steven &uuml;ber Erfahrungen aus 35 Jahren Demonstrationsbeobachtung. In: vorg&auml;nge Nr. 213 (Heft 1\/2016), S. 77-84.<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Steven__Elke_15.3221a.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-5032 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Steven__Elke_15.3221a-322x450.jpg\" alt=\"&#8222;Eigentlich m&uuml;sste noch viel mehr gegen diese Auflagen geklagt werden.&#8220;\" width=\"322\" height=\"450\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Steven__Elke_15.3221a-322x450.jpg 322w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Steven__Elke_15.3221a-536x750.jpg 536w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Steven__Elke_15.3221a-429x600.jpg 429w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Steven__Elke_15.3221a-241x337.jpg 241w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Steven__Elke_15.3221a.jpg 591w\" sizes=\"auto, (max-width: 322px) 100vw, 322px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p><i>Das Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie organisiert seit der gro&szlig;en Demo gegen das geplante Atomkraftwerk in Brokdorf (1981) Demonstrationsbeobachtungen. Damit will das Komitee zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit beitragen und die &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber aktuelle Einschr&auml;nkungen aufkl&auml;ren. Immer wieder dokumentiert es seine Erfahrungen mit problematischen bis rechtswidrigen Einschr&auml;nkungen der Versammlungsfreiheit durch Versammlungs- und Polizeibeh&ouml;rden, durch Parlamente und Gerichte. <br \/>Im Gespr&auml;ch mit den vorg&auml;ngen geht Elke Steven, Referentin des Komitees f&uuml;r Grundrechte und Demokratie, auf &Auml;nderungen der Demonstrationspraxis, der beh&ouml;rdliche Auflagenpraxis und des Kommunikationsverhaltens der Polizei ein<\/i>.<\/p>\n<p><i>Fangen wir mit der Grundsatzfrage an. Hat das Komitee f&uuml;r Grundrechte eine Position dazu, welche Veranstaltungen oder Aktionen unter die Versammlungsfreiheit fallen und welche nicht? Oder sollte das der Selbstdefinition der Veranstalter_innen &uuml;berlassen bleiben?<\/i><\/p>\n<p>Wir haben dar&uuml;ber nie explizit gesprochen, aber f&uuml;r uns ist eher selbstverst&auml;ndlich, dass eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts mit einem politischen Inhalt verbunden sein sollte. Es muss ein politisches Anliegen der Versammlung geben, wobei &#8222;politisch&#8220; weit gefasst werden muss. Deshalb haben wir kein Problem damit, dass die Loveparade keine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts war, wie die Gerichte festgestellt haben.<\/p>\n<p><i>In der Literatur zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit werden verschiedene Kriterien diskutiert, was eine Versammlung ausmacht: ob es die gemeinsam verfolgten Ziele sind, auf die sich eine Versammlung bezieht, oder ihr Beitrag zur gemeinsamen Meinungsbildung. Sollte nach Deiner Meinung die politische Botschaft bei einer Versammlung im Vordergrund stehen, oder reicht es aus, wenn es sich um eine gemeinschaftliche Aktion im weitesten Sinne handelt?<\/i><\/p>\n<p>Ich kenne zwar diese theoretischen Diskussionen, aber ich habe den Eindruck, dass sie in der Praxis nur f&uuml;r wenige Veranstaltungen relevant sind. Die konkreten Beispiele &#8211; finde ich &#8211; kann man ziemlich eindeutig zuordnen. Nat&uuml;rlich geh&ouml;rt ein Camp, welches sich mit Garzweiler und dem Kohleabbau besch&auml;ftigt, unter den Schutz des Versammlungsrechts. Das bestreiten die Versammlungsbeh&ouml;rden aber immer wieder. Nat&uuml;rlich sind Sitzblockaden vom Versammlungsrecht gesch&uuml;tzt. Und man kann nat&uuml;rlich diskutieren, ob irgendwelche Verlautbarungen oder Blockaden &uuml;ber das Internet auch vom Versammlungsrecht gesch&uuml;tzt sein sollen. Wir sind aktiv im Bereich politischer Proteste und k&auml;mpfen da gegen alle staatlichen Versuche, das Grundrecht einzuschr&auml;nken.<\/p>\n<p><i>Das hei&szlig;t mit anderen Worten, das gemeinsame politische Ziel macht die Versammlung zur Versammlung?<\/i><\/p>\n<p>Sagen wir: die Auseinandersetzung mit politischen Verh&auml;ltnissen.<\/p>\n<p><i>Wie sieht es mit einem anderen Grenzfall aus, den Aktionen der Critical Mass? Da treffen sich zu vorab angek&uuml;ndigten Terminen Menschen, um gemeinsam Fahrrad zu fahren, ohne festgelegte Route oder feststehendes Fahrziel. Sie wollen damit auf Fehler in der Verkehrs- und Stadtpolitik aufmerksam machen. W&auml;re das in Deinem Verst&auml;ndnis eine sch&uuml;tzenswerte Versammlung?<\/i><\/p>\n<p>Diese Menschen haben selbstverst&auml;ndlich ein politisches Anliegen. Wenn die sich selbst unter den Schutz des Versammlungsrechts stellen wollen, kann man das nur unterst&uuml;tzen. So wurde das Versammlungsrecht ja urspr&uuml;nglich mal definiert: das B&uuml;rger (auch die Nicht-B&uuml;rger eingeschlossen, also im Sinne von Weltb&uuml;rger) zusammen kommen, um gemeinsam ein politisches Anliegen vorzubringen.<\/p>\n<p><i>Die Aktionsform ist also egal f&uuml;r den Versammlungscharakter?<\/i><\/p>\n<p>Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sch&uuml;tzt diejenigen, die sich zusammentun, um ihre Meinung kund zu tun und sich gegenseitig darin zu best&auml;rken. Sie wollen damit &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit erregen, folglich w&auml;hlen sie auch die Aktionsformen unter diesem Gesichtspunkt aus. Selbstverst&auml;ndlich ist keine Aktionsform grunds&auml;tzlich ausgeschlossen, abgesehen von der im Gesetz verankerten Bedingung &#8222;friedlich und ohne Waffen&#8220;.<\/p>\n<p>Es gibt Grenzf&auml;lle, wie z.B. hier in K&ouml;ln. Den normalen Karnevalsumzug w&uuml;rden wir ja nicht unter das Versammlungsrecht stellen, warum sollte der den besonderen Schutz des Versammlungsrechts auch brauchen? Als aber beim zweiten Golfkrieg wegen des Krieges alle Karnevalsz&uuml;ge in K&ouml;ln abgesagt wurden, entstand am Samstagabend ein neuer, politischer Karnevalsumzug. Dieser hatte eine friedenspolitische Perspektive. Die Versammlung gibt es seitdem jedes Jahr, und jedes Mal werden politische Themen aufgegriffen.<\/p>\n<p><i>Und f&auml;llt dieser Umzug unter das Versammlungsrecht?<\/i><\/p>\n<p>Ja. Das kann man auch damit begr&uuml;nden, dass dieser Umzug eine andere Form hat. Dort steht nicht der Karneval im Vordergrund, sondern das politische Anliegen. Bei diesem Beispiel scheint die Grenzziehung relativ schwierig.<\/p>\n<p><i>Ist es denn f&uuml;r die Versammlung ein Nachteil, wenn die organisatorischen Vorbereitungen und Absprachen mit der Versammlungsbeh&ouml;rde stattfinden?<\/i><\/p>\n<p>Im Gegenteil, wenn der Umzug als Versammlung anerkannt wird, ist die Kostenfrage &#8211; also wer f&uuml;r Stra&szlig;ennutzungsgeb&uuml;hren und Kosten des Aufr&auml;umens verantwortlich ist &#8211; eher g&uuml;nstiger f&uuml;r die Veranstalter. Die normalen Karnevalsvereine haben gen&uuml;gend Geld, um f&uuml;r die Reinigungskosten aufzukommen. Aber bei diesem selbstorganisierten, politischen Karnevalsumzug steht kein gro&szlig;er Verein dahinter, der das &uuml;bernehmen k&ouml;nnte.<\/p>\n<p><i>Aber ist nicht zu bef&uuml;rchten, das die Versammlungsbeh&ouml;rde viel strengere Auflagen erl&auml;sst als ein Ordnungsamt, das ansonsten einen Karnevalszug begleitet?<\/i><\/p>\n<p>Eigentlich ist das Gegenteil der Fall. Die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht ein besonders gesch&uuml;tztes Gut. Eine Versammlung darf nicht st&auml;rker eingeschr&auml;nkt werden als irgendeine andere Veranstaltung, sondern sie muss st&auml;rker gesch&uuml;tzt werden.<\/p>\n<p><i>Eigentlich hei&szlig;t, das entspricht nicht immer dem tats&auml;chlichen Umgang? Wenn man sich manche Auflagenbescheide f&uuml;r Versammlungen anschaut, scheint der Trend zur &Uuml;berregulierung stark ausgepr&auml;gt, wenn etwa festgelegt wird, wie lang und dick Fahnenstangen seien d&uuml;rfen &#8230;<\/i><\/p>\n<p>Du hast Recht, ich kritisiere immer dieses ganze Auflagenunwesen. Es gibt ja gen&uuml;gend Gerichtsentscheidungen, die deutlich hervorgehoben haben, dass die Auflagen eigentlich einen anderen Zweck haben. Wenn es Gr&uuml;nde g&auml;be, eine Versammlung ganz zu verbieten, dann sind Auflagen dazu da, sie mit ihrer Hilfe doch noch m&ouml;glich zu machen. Auflagen d&uuml;rften also weder willk&uuml;rlich noch ausufernd erteilt werden, wie es immer &uuml;blicher wird. Bei vielen Klagen gegen Versammlungsbeschr&auml;nkungen werden &uuml;brigens auch die Auflagen f&uuml;r rechtswidrig erkl&auml;rt. Allerdings werden solche Beschr&auml;nkungen oft nicht gerichtlich &uuml;berpr&uuml;ft. Eilverfahren sind schwierig zu f&uuml;hren und wenn erst im Nachhinein geklagt wird, wenn die Versammlung l&auml;ngst vorbei ist, schrecken die zus&auml;tzlichen Kosten ab. Es gibt gute Gr&uuml;nde, solche Klagen nicht zu f&uuml;hren. Aber eigentlich m&uuml;sste noch viel mehr gegen diese Auflagen geklagt werden.<\/p>\n<p><i>Jede Auflage ist auch ein potenzieller Versto&szlig; dagegen. Ist es f&uuml;r Veranstalter nicht schwierig, mit so detaillierten Auflagen umzugehen, deren Einhaltung sie selbst nicht gew&auml;hrleisten k&ouml;nnen?<\/i><\/p>\n<p>Wenn Auflagen nicht wirklich der Abwehr konkreter Gefahren dienen, sind sie in meinen Augen rechtswidrig. Manchmal werden in den Auflagenbescheiden ja nur Dinge wiederholt, die schon im Versammlungsgesetz geregelt sind, also nicht noch einmal zus&auml;tzlich geregelt werden m&uuml;ssten. Und selbstverst&auml;ndlich werden Auflagen auch genutzt, weil sie leichtere Eingriffe in die Versammlung durch die Polizei erlauben. Aber das macht ihren rechtswidrigen Charakter aus.<\/p>\n<p><i>Der l&auml;sst sich aber erst im Nachhinein feststellen. Wenn Gerichte teilweise Jahre sp&auml;ter feststellen, dass diese oder jene Ma&szlig;nahme rechtswidrig war, ist das der Polizei mehr oder weniger egal. So werden immer wieder Demonstrant_innen von der Polizei eingekesselt, obwohl die Gerichte schon zigmal solche Kessel untersagt haben. Siehst Du irgendeinen Weg, wie sich so eine Praxis des fortw&auml;hrenden Rechtsbruchs verhindern oder zumindest eind&auml;mmen lie&szlig;e? <\/i><\/p>\n<p>Ich denke, das geht nur noch &uuml;ber das Einklagen von Schadenersatzforderungen, die nicht mehr aus der Portokasse zu bezahlen sind. Umso mehr solche Rechtsbr&uuml;che Geld kosten, umso eher wird die Polizei vielleicht darauf achten. Ansonsten bin ich da auch ratlos. Gerade was das Einkesseln von Demonstrant_innen angeht kann man ja nur emp&ouml;rt sein angesichts der vielen Urteile gegen diese Praxis.<\/p>\n<p><i>Wie bewertest Du vor diesem Hintergrund die Empfehlung zur Kooperation der Veranstalter mit der Versammlungsbeh&ouml;rde bzw. mit der Polizei?<\/i><\/p>\n<p>Ich finde die Frage schwierig. Bei Gro&szlig;veranstaltungen gibt es kaum eine andere Chance als den Versuch, einigerma&szlig;en zu kooperieren. Bei allem anderen Versammlungen m&uuml;ssen die Veranstalter individuell entscheiden, was sie wie machen wollen. Bei kleineren Demonstrationen sieht das zum Beispiel anders aus. In Freiburg etwa werden aus bestimmten Kreisen Versammlungen nie angemeldet. Damit ist nat&uuml;rlich auch eine Kooperation von vornherein ausgeschlossen. Daf&uuml;r kann es gute Gr&uuml;nde geben. Zum Gl&uuml;ck hat das Bundesverfassungsgericht schon im Brokdorf-Beschluss festgestellt, dass allein die Tatsache, dass es sich um eine unangemeldete Demonstration handelt, nicht schon ein Grund f&uuml;r deren Aufl&ouml;sung ist, sondern trotzdem das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zuerst gesch&uuml;tzt werden muss.<\/p>\n<p><i>Viele Auflagenbescheide der Versammlungsbeh&ouml;rde werden ja sehr kurzfristig, kurz vor dem Versammlungstermin erlassen. Damit ist die Kl&auml;rung in einem Kooperationsgespr&auml;ch oft nicht mehr m&ouml;glich, es bleibt nur das gerichtliche Eilverfahren. Ist das eine Strategie der Versammlungsbeh&ouml;rden, oder was steckt dahinter?<\/i><\/p>\n<p>Auch da gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen. Oft finden zwar vorher Kooperationsgespr&auml;che statt, aber der letzte Auflagenbescheid kommt trotzdem sehr kurzfristig. Das hat dann f&uuml;r die Anmelder zur Folge, dass sie tats&auml;chlich nur schwer dagegen klagen k&ouml;nnen. Linke Veranstaltungen machen eher die Erfahrung, dass sie in einer Eilentscheidung nicht sehr weit kommen. Aus polizeilicher Perspektive muss man dagegen sagen, dass ihr Interesse nat&uuml;rlich darin besteht, alle Entwicklungen bis kurz vor der Veranstaltung zu ber&uuml;cksichtigen. Insofern handelt es sich nicht nur um Schikanen. Gleichzeitig muss man sagen, dass die Beh&ouml;rden bei NPD-, Kameradschafts- und Pegida-Demonstrationen manchmal sehr viel fr&uuml;her Auflagen oder Verbote erlassen haben, gegen die dann erfolgreich geklagt wurde.<\/p>\n<p><i>Zum Stichwort Pegida und NPD &#8211; dort gibt es ja immer wieder die Situation, dass Demonstration und Gegendemonstration zeitgleich stattfinden sollen. Wie sollte die Polizei im Idealfall mit solchen konkurrierenden Versammlungen umgehen?<\/i><\/p>\n<p>Das besch&auml;ftigt uns schon eine ganze Weile, aber es ist trotzdem in gewisser Weise noch eine neue Dimension. Fr&uuml;her waren Demonstrationen meist gegen staatliches Handeln gerichtet. Dass sich Demonstrationen gegeneinander richten, ist insofern ein relativ neues Ph&auml;nomen. Darum hat es lange rechtliche Auseinandersetzungen gegeben. Ich finde es ist richtig und gut, dass inzwischen einige Punkte gekl&auml;rt sind: dass es kein st&auml;rkeres Recht des ersten Anmelders auf die Versammlung gibt, sondern beide Versammlungen unter dem Grundrechtsschutz stehen; dass die Gegendemonstration auch in H&ouml;r- und Sichtweite m&ouml;glich sein muss, damit man nicht die Nordseite bzw. S&uuml;dseite der Stadt nach Ideologie abtrennen kann. Dann ist es tats&auml;chlich f&uuml;r die Polizei relativ schwierig, weil sie beide Versammlungen sch&uuml;tzen soll. Ich finde, das tut sie h&auml;ufig nicht. Sie muss Journalisten vor &Uuml;bergriffen sch&uuml;tzen, sie muss aber auch andere vor potenziellen gewaltt&auml;tigen Angriffen der Gegenseite sch&uuml;tzen. Insofern muss man beide Demonstrationen irgendwie abgrenzen und einen Abzug beider Gruppen einigerma&szlig;en m&ouml;glich machen, um den Schutz f&uuml;r alle B&uuml;rger zu gew&auml;hrleisten.<\/p>\n<p><i>Du hattest vorhin gesagt, Blockaden w&uuml;rdest Du eindeutig unter den Schutz der Versammlungsfreiheit stellen. Das bezog sich wahrscheinlich auf die klassische Blockade von Einrichtungen wie einem Atomkraftwerk und &Auml;hnliches. Wie aber soll die Polizei mit der Blockade durch eine Gegendemonstration umgehen, wenn sie die Versammlungsfreiheit beider Seiten zu sch&uuml;tzen hat? Sind Blockaden in Deinen Augen ein zul&auml;ssiges Mittel f&uuml;r Gegendemonstrationen?<\/i><\/p>\n<p>Grunds&auml;tzlich meine ich: jede Blockade steht zun&auml;chst einmal unter dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Es gibt selbstverst&auml;ndlich Gr&uuml;nde, warum die Polizei eine Versammlung aufl&ouml;sen kann. Was die sich gegenseitig blockierenden Versammlungen betrifft, zitiere ich gerne das OVG M&uuml;nster, was nach einer l&auml;ngeren Auseinandersetzung &#8211; auch mit dem Bundesverfassungsgericht &#8211; um das Verbot oder Nichtverbot von Demonstrationen und &uuml;ber die Strafbarkeit von Sitzblockaden klar gestellt hat, das eben auch eine Sitzblockade, die sich gegen eine andere Versammlung richtet, zun&auml;chst einmal unter dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit steht. Der Tatbestand einer groben St&ouml;rung liege erst dann vor, wenn es sich um eine un&uuml;berwindliche Blockade von nicht unerheblicher Dauer handelt, die nicht ohne weiteres umgangen werden kann. Zuerst ist also zu pr&uuml;fen, ob sich die Blockade an den Rand dr&auml;ngen l&auml;sst, sodass der andere Zug daran vorbei gehen kann; oder ob es m&ouml;gliche Umgehungen der Blockade gibt. Und nat&uuml;rlich gibt es Situationen, in denen die Aufl&ouml;sung einer Blockade nicht durchsetzbar ist und deshalb die blockierte Versammlung nicht fortgesetzt werden kann. Zu dem im Versammlungsgesetz geregelten Straftatbestand der Verhinderung einer Versammlung braucht es eben eine Diskussion, was das eigentlich hei&szlig;t: &#8222;verhindern&#8220;. Reicht es schon, wenn ein paar Leute auf der Stra&szlig;e sitzen? Wie kann eine Blockade aufgel&ouml;st werden, mit welchen Mitteln darf die Polizei das durchsetzen?<\/p>\n<p><i>Bei Polizeieins&auml;tzen zu Demonstrationen spielen soziale Medien eine immer wichtigere Rolle, die Polizei nutzt Twitter und &auml;hnlich schnelle Kommunikationskan&auml;le. H&auml;ltst Du das f&uuml;r sinnvoll?<\/i><\/p>\n<p>Also Twitter halte ich f&uuml;r ein sehr fragw&uuml;rdiges Instrument, wenn es eingesetzt wird, um damit Versammlungen zu steuern. Es ist schwierig, weil man einerseits nicht sagen kann, die Polizei d&uuml;rfe nicht twittern. Aber wenn die Polizei twittert, tut sie das im amtlichen Sinne und kann nicht einfach nur Meinungen kundtun. Sie darf nicht einfach Bilder von Abl&auml;ufen oder Personen ver&ouml;ffentlichen, denn sie hat ein Neutralit&auml;tsgebot. Das wird dann oft verletzt.<\/p>\n<p><i>Inwiefern?<\/i><\/p>\n<p>Aufgabe der &Ouml;ffentlichkeitsarbeit der Polizei w&auml;re es allein, &uuml;ber eventuelle Vorf&auml;lle bei einer Versammlung zu informieren, und zwar in beide Richtungen &#8211; also auch dahingehend, ob und wie das Versammlungsrecht wahrgenommen werden konnte. Stattdessen informiert die Polizei ja viel, um zu zeigen, wie gut sie ihre Arbeit leistet. Das ist eigentlich nicht ihre Aufgabe.<\/p>\n<p><i>Liegt das an Twitter?<\/i><\/p>\n<p>Ich denke nicht. Seit vielen Jahren beobachten wir, dass die Polizei anstelle ihrer Informationspflicht gegen&uuml;ber der &Ouml;ffentlichkeit aktiv Public Relations im eigenen Interesse betreibt. Mit Twitter haben sich f&uuml;r die Polizei die M&ouml;glichkeiten verbessert, &Ouml;ffentlichkeitsarbeit in diesem Sinne zu machen. Da die Meldungen und Berichte der Polizei auch sehr medienwirksam gestaltet sind, dominieren sie oft die Berichterstattung in den Zeitungen. Dabei ist die Einordnung und Kommentierung etwa des Versammlungsgeschehens keine Aufgabe der Polizei. Ich glaube, dass sich diese Situation durch Twitter selbst nicht wirklich ver&auml;ndert hat. Ich denke, dass der Wechsel in der &Ouml;ffentlichkeitsarbeit der Polizei bereits viel fr&uuml;her stattfand. Twitter erleichtert diese mediale Kommunikation noch einmal.<\/p>\n<p><i>Wie wirken sich die schnellen Medien auf die Polizeiarbeit bei Versammlungen aus? <\/i><\/p>\n<p>V&ouml;llig unklar ist beispielsweise, in welchem Ma&szlig;e polizeiliche Aufforderungen, die &uuml;ber Twitter ergehen, quasi gleichgesetzt werden mit m&uuml;ndlichen Aufforderungen des Einsatzleiters vor Ort. Teilweise wird so getan, als ob das gleichrangig w&auml;re. Das kann aber nicht sein; einmal ganz abgesehen von dem Stil, pl&ouml;tzlich von der Polizei geduzt zu werden und so zu tun, als ob man auf einer Augenh&ouml;he kommuniziere. Das ist f&uuml;r mich ziemlich unertr&auml;glich. Aber es gibt auch j&uuml;ngere Menschen, die das v&ouml;llig anders sehen.<\/p>\n<p><i>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!<br \/>Das Gespr&auml;ch f&uuml;hrte Sven L&uuml;ders.<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":5032,"template":"","categories":[],"tags":[670,667],"autoren":[139],"publikationen":[1084],"class_list":["post-11466","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-versammlungsfreiheit","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sven-lueders","publikationen-1084"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u201eEigentlich m\u00fcsste noch viel mehr gegen diese Auflagen geklagt werden.\u201c - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/213\/publikation\/eigentlich-muesste-noch-viel-mehr-gegen-diese-auflagen-geklagt-werden-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u201eEigentlich m\u00fcsste noch viel mehr gegen diese Auflagen geklagt werden.\u201c - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Elke Steven &uuml;ber Erfahrungen aus 35 Jahren Demonstrationsbeobachtung. 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