{"id":11488,"date":"2016-01-04T12:21:00","date_gmt":"2016-01-04T11:21:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/entkriminalisierung-fuer-fluchthelfer-1\/"},"modified":"2016-01-04T12:00:00","modified_gmt":"2016-01-04T11:00:00","slug":"entkriminalisierung-fuer-fluchthelfer-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/entkriminalisierung-fuer-fluchthelfer-1\/","title":{"rendered":"Entkriminalisierung f\u00fcr Fluchthelfer!"},"content":{"rendered":"<p>In: vorg\u00e4nge 212 (4\/2015), S. 115-124<\/p>\n<p><i>EU-Sicherheitspolitiker fordern schon l\u00e4nger eine sch\u00e4rfere Verfolgung von Schleppern und Schleusern, um die unkontrollierte Einwanderung in die Union zu unterbinden. Wie r\u00fccksichtslos einige Schlepper vorgehen, wenn sie die Einreise bzw. Weiterreise von Fl\u00fcchtlingen in der EU organisieren, wurde sp\u00e4testens im August diesen Jahres deutlich, als in \u00d6sterreich ein LKW mit 71 toten Fl\u00fcchtlinge entdeckt wurde. Die Menschen waren in einem unbel\u00fcfteten, nicht-klimatisierten K\u00fchlfahrzeug \u00fcber die ungarisch-\u00f6sterreichische Grenze geschmuggelt worden und dabei erstickt.<br \/>Lassen sich solche Trag\u00f6dien mit sch\u00e4rferen Gesetzen gegen Schlepper und Schleuser verhindern? Handelt es sich bei den sog. Schleppern und Schleusern nur um geldgierige und gewissenlose Gesch\u00e4ftemacher? Welche (rechtlichen) Alternativen gibt es, um dubiosen kommerziellen Fluchthelfer\/innen das Handwerk zu legen? Axel Nagler beschreibt in seinem Beitrag die Strafvorschriften gegen Fluchthilfe und schildert einige Strafverfahren der letzten Jahre. Dabei werden zahlreiche Widerspr\u00fcche der aktuellen Rechtsprechung deutlich. Er pl\u00e4diert deshalb f\u00fcr eine Kehrtwende in der europ\u00e4ischen Grenzpolitik, um Fluchtkorridore und einen geregelten Zugang zu den Asylrechtssystemen der EU zu schaffen.<\/i><\/p>\n<p>Die Menschen umgehen und \u00fcberrennen mittlerweile massenhaft einfach die Grenzbefestigungen und Polizeikordons, um dorthin zu gelangen, wo sie in Frieden und unter menschenw\u00fcrdigen Umst\u00e4nden leben k\u00f6nnen. Das sieht offenbar auch die Bundesregierung so, die in den letzten Wochen unter Aufgabe der Regeln der Dublin-Abkommen und aller Einreisebestimmungen mehreren zehntausend Fl\u00fcchtlingen die Einreise nach Deutschland erm\u00f6glicht hat. <br \/>Gleichzeitig steigt die Anzahl der Strafverfahren gegen Menschen, die Fl\u00fcchtlingen die Reise bis nach Mitteleuropa erst erm\u00f6glicht, die ihnen Wege \u00fcber die Grenzbefestigungen gezeigt, sie begleitet, untergebracht, transportiert und versorgt haben, sprunghaft an. Nach Pressemeldungen sind derzeit ca. 2.600 Ermittlungsverfahren gegen Fluchthelfer_innen anh\u00e4ngig, oft ganz normale Familienv\u00e4ter. 800 Personen sitzen deswegen in Untersuchungshaft, 600 von ihnen allein in Bayern, wo die Justizvollzugsanstalten an die Grenzen ihrer Kapazit\u00e4ten sto\u00dfen.<br \/>Viele dieser Menschen, gemeinhin ver\u00e4chtlich &#132;Schleuser&#147; genannt, geh\u00f6ren nicht vor ein Strafgericht; ihr Handeln ist, wenn es im nachstehend geschilderten Sinne geschah, nicht strafw\u00fcrdig, sondern lobenswert. Der Zynismus der Politik, die einerseits das Elend und die Verfolgung in den Herkunftsstaaten beklagt, andererseits aber der Einreise verfolgter und gequ\u00e4lter Menschen nahezu un\u00fcberbr\u00fcckbare Hindernisse in den Weg setzt, ist unertr\u00e4glich. Die Europ\u00e4ische Union, die ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein will, und ihre Mitgliedstaaten haben ein System geschaffen, das es den hilfsbed\u00fcrftigen Menschen unm\u00f6glich macht, ohne Fluchthelfer_ innen nach Europa zu gelangen. Diese dann vor Strafgerichte zu stellen und in Gef\u00e4ngnisse zu sperren, ist pharis\u00e4erhaft widerspr\u00fcchlich und zutiefst inhuman.<\/p>\n<p>Zur Rechtslage<\/p>\n<p>Die Rechtslage sieht derzeit nach der Rechtsprechung der Strafgerichte &#132;ganz einfach&#147; aus: Die Einreise eines schutzbed\u00fcrftigen Menschen aus Russland, Syrien, Uganda oder sonst wo, der nicht \u00fcber ein Visum oder einen sonstigen Aufenthaltstitel verf\u00fcgt und nicht direkt an der Grenze um Asyl nachsucht, ist unerlaubt und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht. Wenn er aber an der Grenze um Asyl nachsucht, wird ihm Einreise verweigert, sofern er aus einem &#132;sicheren Drittstaat&#147; (das sind die Staaten der Europ\u00e4ischen Union, Norwegen und die Schweiz) kommt. Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, ist es so gut wie ausgeschlossen, ohne fremde Hilfe legal in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen. <br \/>Daneben haben nach den so genannten Dublin-Verordnungen Fl\u00fcchtlinge und um internationalen Schutz Nachsuchende, die das Gebiet der Europ\u00e4ischen Union erreichen, ihr Asylverfahren grunds\u00e4tzlich in dem Staat durchzuf\u00fchren, indem sie zuerst in die EU eingereist sind. Das hat zur \u00dcberlastung s\u00e4mtlicher mit der Durchf\u00fchrung von Asyl- und Schutzverfahren befassten Systeme in Griechenland, Italien und Malta und neuerdings Ungarn gef\u00fchrt, weshalb eine gro\u00dfe Zahl von Gerichten bis hin zum Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) die R\u00fcckf\u00fchrung von Fl\u00fcchtlingen in diese L\u00e4nder untersagt haben. Das ist auch der Grund daf\u00fcr, dass Fl\u00fcchtlinge sich weigern, sich z.B. in Ungarn registrieren zu lassen.<br \/>Damit ist eine erlaubte Einreise nach Deutschland f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge so gut wie ausgeschlossen; stellen sie ihren Asylantrag nach dem illegalen Grenz\u00fcbertritt unverz\u00fcglich, steht ihnen allerdings strafrechtlich der pers\u00f6nliche Strafausschlie\u00dfungsgrund des Art. 31 Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention zur Seite.<br \/>Anstiftung und Beihilfe zur unerlaubten Einreise sind aber im Aufenthaltsgesetz zum Sondertatbestand erhoben, wenn der Gehilfe hierf\u00fcr einen Vorteil erh\u00e4lt oder sich versprechen l\u00e4sst oder wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausl\u00e4ndern &#150; z.B. einer ganzen Familie &#150; handelt. Wer in diesen F\u00e4llen gewerbsm\u00e4\u00dfig handelt oder als Mitglied einer Bande, ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Wer beide Alternativen erf\u00fcllt, hat eine Mindeststrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren zu erwarten.<br \/>Das juristisch Perfide an dieser Konstruktion ist, dass der pers\u00f6nliche Strafausschlie\u00dfungsgrund, der die Fl\u00fcchtlinge selbst vor Strafe sch\u00fctzt, f\u00fcr den\/die Helfer_in nicht gilt. Das tats\u00e4chlich Perfide ist, dass die Fluchthelfer_innen wegen der Kriminalisierung jeder T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Organisation der Reise hohe Preise an Fahrer_innen, Grenzbeamt_innen, f\u00fcr Unterk\u00fcnfte, F\u00fchrer_innen und Papiere zahlen und von den Fl\u00fcchtlingen verlangen m\u00fcssen, so dass ihnen gewerbsm\u00e4\u00dfiges Handeln fast immer unterstellt wird, auch wenn tats\u00e4chlich von ihnen selbst kein Gewinn erzielt wird oder sie als Taxifahrer nur ihren Job machen. Die Strafdrohungen sind dann gleich sehr hoch. Gleichartige Regeln existieren in allen Staaten der Europ\u00e4ischen Union.<\/p>\n<p>Einige Beispiele<\/p>\n<p>a) Die Syrer<\/p>\n<p>Vor dem Landgericht Essen ist unl\u00e4ngst ein Straferfahren wegen gewerbs- und bandenm\u00e4\u00dfigen Einschleusens von Menschen aus Syrien mit der Verh\u00e4ngung von nicht mehr bew\u00e4hrungsf\u00e4higen Freiheitsstrafen gegen drei der Angeklagten zu Ende gegangen. Drei weitere Angeklagte, die sich nicht offensiv verteidigt haben, erhielten zwar Bew\u00e4hrungsstrafen, aber daneben erhebliche Geldauflagen (in einem Fall 110.000,&#8211;&#128;) und anschlie\u00dfend die K\u00fcndigung durch ihren Arbeitgeber.<br \/>Die Fl\u00fcchtenden wurden auf dem Landwege, per Schiff oder per Flugzeug mittels gef\u00e4lschter Dokumente nach Griechenland gebracht. Dort blieben sie zun\u00e4chst, wurden untergebracht und verpflegt, teilweise mit Ausweisdokumenten f\u00fcr die Weiterreise versehen und dann in verschiedene L\u00e4nder wie \u00d6sterreich, Italien, Spanien, Frankreich, Belgien und Deutschland gebracht. In diesen L\u00e4ndern haben sie in der Regel um Asyl oder internationalen Schutz nachgesucht und, soweit bekannt, ausnahmslos erhalten.<br \/>Diese Fluchtwege kosten Geld: Es m\u00fcssen gef\u00e4lschte Papiere besorgt, Transportmittel angemietet oder Fahrkarten und Flugtickets gekauft werden, es m\u00fcssen Unterk\u00fcnfte f\u00fcr die verschiedenen Zwischenstopps auf den Reisen und Verpflegung besorgt und Helfer_innen gewonnen werden. Dies alles ist, weil illegal, aufw\u00e4ndig und besonders teuer. Die Polizei hat im Rahmen der Ermittlungen tausende von Telefonaten abgeh\u00f6rt, in denen nat\u00fcrlich auch von Geld die Rede ist, zum Teil von Betr\u00e4gen zwischen 4.000 und 10.000\u00a0&#128; pro Person, teilweise noch dar\u00fcber hinaus. Hieraus erwuchs die Beschuldigung, die Angeklagten h\u00e4tten gewerbsm\u00e4\u00dfig gehandelt, um aus dem Elend der Fl\u00fcchtlinge f\u00fcr sich selbst Profit zu ziehen. Aus den Urteilsbegr\u00fcndungen geht allerdings hervor, dass das Gericht nicht feststellen konnte, dass bei den Verurteilten ein nennenswerter Gewinn eingetreten ist. Das ist angesichts der immensen Kosten, die die Organisation einer solch illegalen Reise verursacht, nicht verwunderlich.<br \/>Die Helfer hatten von Fall zu Fall in unterschiedlichen Konstellationen je nach Anforderung Leute aus dem Krisengebiet heraus gebracht, die entweder mit ihnen verwandt waren, aus dem gleichen Ort oder der gleichen Gegend stammten. Die Fl\u00fcchtlinge haben in der Beweisaufnahme betont, dass sie immer fair behandelt, gut untergebracht und mit allen notwendigen Unterst\u00fctzung bis hin zu \u00e4rztlicher Versorgung bedacht waren und sich ausdr\u00fccklich bei einem der am h\u00e4rtesten bestraften Angeklagten f\u00fcr ihre Rettung bedankt. <br \/>Allen geflohenen Personen ist in Europa Schutz vor dem Grauen des syrischen B\u00fcrgerkrieges und den humanit\u00e4ren Katastrophen in den an Syrien angrenzenden L\u00e4ndern und den dortigen Fl\u00fcchtlingslagern geboten worden. Diejenigen aber, die es ihnen \u00fcberhaupt erm\u00f6glicht haben, diesen Schutz und diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, steckt man ins Gef\u00e4ngnis und hindert nicht nur sie an weiterer Hilfestellung, sondern bezweckt nat\u00fcrlich auch, andere von \u00e4hnlichen Hilfeleistungen abzuhalten. Diese Art von Pharis\u00e4ertum ist unertr\u00e4glich.<br \/>Die Revisionen dieser Fluchthelfer sind vom Bundesgerichtshof im Februar 2015 verworfen worden, Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte ist in Vorbereitung.<\/p>\n<p>b) Der Libanon<\/p>\n<p>Der Libanon ist ein kleines Land, halb so gro\u00df wie Hessen. Seit Beginn des Aufstandes gegen das Assad-Regime und dessen blutiger Reaktion sind etwa 4 Mio. Syrer_innen ins Ausland geflohen, davon nach offiziellen Zahlen 1,2 Millionen in den Libanon, tats\u00e4chlich vermutlich viel mehr. Angesichts der Einwohner_innenzahl des Libanon von gesch\u00e4tzt 6 Mio. hei\u00dft das, dass etwa jede\/r vierte Einwohner_in syrischer Fl\u00fcchtling ist. Der Libanon steht vor dem Kollaps: jeder Freiraum, jede Schule, jede Turnhalle, auch viele Moscheen, auch die Hochzeitshallen sind gef\u00fcllt mit Fl\u00fcchtlingen, viele Libanes_innen teilen ihre Wohnungen mit ihnen. Die UN kommt mit der Registrierung der Fl\u00fcchtlinge nicht mehr nach; die Verteilung von Nahrungsmitteln durch UNHCR ist reduziert worden, weil die Vorr\u00e4te nicht ausreichen. So geht es auch in anderen Fl\u00fcchtlingslagern z.B. im Nordirak oder Jordanien zu, weil der UN das Geld fehlt. In Fernsehberichten war zu sehen, wie viele Kranke und verletzte Menschen es gibt, die Hilfe bitter n\u00f6tig h\u00e4tten, aber keine mehr bekommen, weil nichts da ist. Viele planen die Flucht. Im Fr\u00fchjahr und Sommer, wenn das Mittelmeer ruhiger geworden ist, brechen sie mit den Kindern nach Europa auf. Alles, sagen sie, ist besser als das Leben hier, auch das Risiko, auf dem Meer zu sterben. Inzwischen kommen viele auf den Wegen und \u00fcber die griechischen Inseln.<br \/>Angesichts dieser Zust\u00e4nde ist die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen im Rahmen offizieller Kontingente besch\u00e4mend gering und ineffizient. Das Verfahren, das ein syrischer Fl\u00fcchtling durchlaufen muss, bevor er schlie\u00dflich in Deutschland landen kann, ist so b\u00fcrokratisch und langwierig, der Auswahlprozess so undurchsichtig, dass es kaum Wunder nimmt, dass zehntausende Syrer_innen &#132;illegal&#147; reisen. Menschen, die es wirklich dringend brauchen, haben so viel Zeit nicht und verzweifeln an den deutschen Vorgaben. Die humanit\u00e4re Lage spitzt sich von Tag zu Tag zu, Tausende bekommen keine medizinische Versorgung, Lebensmittel werden immer knapper. Es ist kein Wunder, dass die, die es noch k\u00f6nnen, daher auf anderen Wegen versuchten, der H\u00f6lle zu entkommen. Europa h\u00e4tte wahrlich Besseres zu tun, als diejenigen zu verfolgen, die solch schutzbed\u00fcrftige Personen zu uns bringen.<\/p>\n<p>c) Die Cap Anamur<\/p>\n<p>Der Kapit\u00e4n der &#132;Cap Anamur&#147;, der erste Offizier und der Vorsitzende des Komitees Cap Anamur\/Deutsche Not\u00e4rzte e.V. wurden nach der Rettung von 37 afrikanischen Schiffbr\u00fcchigen von einem defekten Schlauchboot wegen des Verdachts der Schleuserei in einem besonders schweren Fall am 12.07.2004 in Agrigent\/Sizilien in Untersuchungshaft genommen, das Schiff wurde beschlagnahmt. Die drei Inhaftierten wurden &#150; wohl wegen des internationalen Aufsehens &#150; nach vier Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen.<br \/>Mit teilweise von den Beh\u00f6rden bewusst verf\u00e4lschten Beweisen wurden sie von der Staatsanwaltschaft Agrigent nach dem so genannten Bossi\/Fini-Gesetz, angeklagt. Danach sollten sie sich als Zusammenschluss von mindestens drei Personen der Einschleusung von mehr als f\u00fcnf Personen nach Italien in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen, schuldig gemacht haben. Hierf\u00fcr ist nach dem Gesetz eine Freiheitsstrafe von f\u00fcnf bis zu 15 Jahren und zus\u00e4tzlich Geldstrafe angedroht. <br \/>Da finanzielle Vorteile nicht festgestellt werden konnten, ging die Anklage davon aus, dass der Gewinn eben ein ideeller in Form \u00f6ffentlicher Aufmerksamkeit gewesen sei. Nach f\u00fcnfeinhalbj\u00e4hrigem Strafverfahren in Sizilien konnten die Angeklagten des Prozesses um die &#132;Cap Anamur&#147; mit ihrem Freispruch zwar einen Sieg feiern, aber um was f\u00fcr einen Preis: Fast sechs Jahre waren sie mit dem Strafprozess besch\u00e4ftigt und mit Strafe bedroht (der Staatsanwalt hatte in seinem Pl\u00e4doyer je vier Jahre Haft und 400.000 &#128; Geldstrafe beantragt) und mussten mehrere hunderttausend Euro Kosten ihrer Verteidigung und Reisekosten tragen, die sie nicht erstattet erhalten, weil das italienische Recht Derartiges auch im Falle des Freispruchs nicht vorsieht; eine f\u00fcr das Schiff f\u00fcr sechs Jahre gestellte Kaution i.H.v. 1,2 Mio &#128; wird nicht verzinst.<br \/>Sie haben noch Gl\u00fcck gehabt, weil die \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit ihnen Unterst\u00fctzung von Spender_innen eingebracht hat. Um die gleiche Zeit fand vor dem Landgericht Agrigent der Strafprozess gegen zwei tunesische Fischer statt, die 44 Fl\u00fcchtlinge in der N\u00e4he von Lampedusa aus Seenot gerettet hatten. Auch sie wurden wegen Schleusens angeklagt und im November 2009 zu 30 Monaten Haft sowie 440.000 &#128; Geldstrafe verurteilt. Ihre immer noch beschlagnahmten Fischerboote waren aufgrund der langen Liegezeit besch\u00e4digt und unbrauchbar geworden. Nachdem sie im Fr\u00fchjahr 2011 vom OLG Palermo freigesprochen wurden, waren sie ruiniert. Es ist bewundernswert, dass sich unter solchen Umst\u00e4nden immer noch mutige Seeleute finden, die Bootsfl\u00fcchtlinge retten. Viele sehen aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten \u00fcber Seenotf\u00e4lle hinweg, erst recht die Handelsschifffahrt. Keine Reederei kann sich die immensen Kosten einer gr\u00f6\u00dferen Fahrtverz\u00f6gerung oder gar eines Verfahrens leisten; darauf wird offensichtlich gesetzt. Das erh\u00f6ht die Todesrate ebenso massiv wie die Tatsache, dass es zahlreiche Berichte dar\u00fcber gibt, dass die italienische K\u00fcstenwache Schiffen Hilfeleistung untersagte mit dem Hinweis, sie mache das selbst, dann aber nicht oder viel zu sp\u00e4t kam.<\/p>\n<p>d) Die Nacht vor Lampedusa<\/p>\n<p>In der Nacht zum 3. Dezember 2013 ertranken ca. 800 Meter vor der Hafeneinfahrt von Lampedusa 366 von \u00fcber 500 Fl\u00fcchtlingen aus Somalia und Eritrea an Bord eines Kutters. Das Schiff hatte Feuer gefangen und kenterte. Im Hafen von Lampedusa lagen mehrere Schiffe der K\u00fcstenwache. Sie halfen nicht. In den folgenden Stunden fuhren mehrere Schiffe an dem sinkenden Schiff und den Ertrinkenden vorbei, weil jeder, der Schiffbr\u00fcchigen hilft, wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung belangt werden und enorme Schwierigkeiten bekommen kann. Einige Fischer, die sich im Morgengrauen dennoch trauten, \u00dcberlebende auf ihre Kutter zu ziehen, berichteten \u00fcbereinstimmend, die K\u00fcstenwache habe sich geweigert, zu helfen. Dieses Verhalten, dass jedenfalls nach deutschem Recht als T\u00f6tung durch Unterlassen in 366 F\u00e4llen angesehen werden kann, wird nicht strafrechtlich untersucht. Die europ\u00e4ische Politprominenz eilte sofort herbei und erkl\u00e4rte in Betroffenheit, es m\u00fcsse sich etwas \u00e4ndern. Was sich ge\u00e4ndert hat, hat mit Humanit\u00e4t und Menschenrechten nichts, mit weiterer Abschottung aber sehr viel zu tun: Es wurde EUROSUR eingef\u00fchrt, das mithilfe von Drohnenkameras, Satelliten-Suchsystemen und off-shore-Sensoren Fl\u00fcchtlinge effizienter aufsp\u00fcren soll. Das Budget von FRONTEX wurde um 30 Mio. &#128; angehoben, und die spanische Enklave Melilla wurde auf Beschluss der spanischen Regierung erneut mit NATO-Draht umwickelt, der im Jahr 2007 abmontiert worden war, nachdem mehrere Fl\u00fcchtlinge darin verblutet waren; die italienische K\u00fcstenwache wurde mit zus\u00e4tzlichen Schiffen und Drohnen aufger\u00fcstet. Es hei\u00dft, die Schleuser sollen &#150; gar mit milit\u00e4rischen Mitteln &#150; bek\u00e4mpft werden.<br \/>Menschenrechte spielen bei dieser Art von Politik offenbar keine Rolle, auch wenn der Pr\u00e4sident des Europ\u00e4ischen Parlaments, Martin Schulz erkl\u00e4rte: &#132;Lampedusa wurde zum Gleichnis f\u00fcr eine europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingspolitik, die aus dem Mittelmeer einen Friedhof macht&#147;. Recht hat er: Zwischen 1988 und 2013 sind vor den K\u00fcsten allein Italiens nach Angaben der Menschenrechts-Organisation &#8222;A boun diritto&#8220; mehr als 20.000 Fl\u00fcchtlinge ums Leben gekommen.<br \/>Inzwischen ist die Seenotrettung durch Marineschiffe und die Seenotzentralen der Mittelmeerl\u00e4nder wieder verbessert worden, aber immer noch sterben erschreckend viele Menschen auf dem Meer.<br \/>Es ist dieses Grenzregime, das die Menschen t\u00f6tet, nicht die Fluchthelfer. Europa schlie\u00dft die Grenzen und heuchelt dann Betroffenheit, wenn die Konsequenzen seiner Politik sichtbar werden, so der Vorsitzende von Pro Asyl. Und der Generalsekret\u00e4r von amnesty international f\u00fcgte hinzu: Die Europ\u00e4ische Union ist armselig daran gescheitert, ihre Rolle als R\u00fcckzugsort f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge wahrzunehmen, die alles bis auf ihr Leben verloren haben&#8220;. Immerhin hat Papst Franziskus die Kirchen dazu aufgerufen, Fl\u00fcchtlinge zu beherbergen, auch wenn das den geltenden Gesetzen widerspricht.<\/p>\n<p>e) Die Tamilen<\/p>\n<p>Im August 2009 wurden vor dem Landgericht Osnabr\u00fcck vier Tamilen angeklagt, die seit l\u00e4ngerem in Deutschland lebten. Ihnen wurde vorgeworfen, banden- und gewerbsm\u00e4\u00dfig geschleust zu haben. Die Bundespolizei hatte umfangreich, insbesondere mittels Telefon\u00fcberwachung und durch Zusammenarbeit mit Polizeibeh\u00f6rden in Frankreich, Belgien, Gro\u00dfbritannien und Italien ermittelt. <br \/>Seit Ende 2006 f\u00fchrte die Armee Sri-Lankas, von den USA, Gro\u00dfbritannien und Israel unterst\u00fctzt, mit beispielloser H\u00e4rte einen Feldzug gegen die &#132;Liberation Tigers of Tamil Eelam&#147; (LTTE) und die von ihr im Norden Sri Lankas errichteten staats\u00e4hnlichen Strukturen, der schlie\u00dflich mit Mai 2009 mit der milit\u00e4rischen Vernichtung der LTTE, der Ermordung ihrer F\u00fchrer und der extralegalen T\u00f6tung zahlreicher Gefangener endete. Die Vereinten Nationen sprachen davon, dass der r\u00fccksichtslose Einsatz milit\u00e4rischer Gewalt in den letzten Wochen des B\u00fcrgerkrieges mindestens 40.000 zivile Opfer gefordert habe. So hatten die Regierungskr\u00e4fte offiziell so genannte &#132;no-fire-zones&#147; ausgewiesen, in die sich die Zivilbev\u00f6lkerung w\u00e4hrend der K\u00e4mpfe zur\u00fcckziehen k\u00f6nnen sollte. Gerade diese Zonen wurden dann aber mit Artilleriebeschuss und Bomben belegt. Auch Kirchen und Krankenh\u00e4user, in die sich Menschen fl\u00fcchteten, wurden gezielt bombardiert. Bereits in den langen Jahren zuvor war es seitens singhalesischer Sicherheitskr\u00e4fte zu zahlreichen extralegalen T\u00f6tungen, Verschwinden-Lassen von Personen und endemischen Folterungen gegen Tamilen, aber auch jeden anderen, der sich der Tamilen annahm oder sonst wie oppositionell war, gekommen.<br \/>Nach Ende des Krieges wurde die tamilische Bev\u00f6lkerung in riesigen Lagern interniert und unter ihr nach vermeintlichen K\u00e4mpfern gesucht. Nicht wenige, die sich freiwillig ergaben, haben das nicht \u00fcberlebt. Tamilen aus Sri Lanka wurde daher in Europa und sonst in der Welt in der Regel Asyl und Schutz gew\u00e4hrt. In der Schlussphase des B\u00fcrgerkrieges und in den Wirren danach hie\u00df es nat\u00fcrlich &#132;Rette sich, wer kann&#147;, und eine gro\u00dfe Fluchtwelle setzte ein, wobei sich die Fliehenden Hilfe suchend an ihre Br\u00fcder und Schwestern in der Diaspora wandten.<br \/>Die vier Angeklagten waren allesamt solche, die auf Hilferufe ihrer Verwandten, ehemaligen Nachbarn und sonstiger tamilischer Volkszugeh\u00f6riger reagierten. Hierzu war auch Geld erforderlich; der Seeweg war versperrt, eine Ausreise kam nur \u00fcber den Flughafen Colombo in Betracht. Daf\u00fcr mussten gef\u00e4lschte Papiere besorgt und insbesondere zwei Beamte der singhalesischen Grenzpolizei am Flughafen f\u00fcr viel Geld bestochen werden. F\u00fcr die Flugtickets nach Europa, die Unterbringung und den Weitertransport der Menschen waren ebenfalls enorme Summen erforderlich; die Angeklagten, die nat\u00fcrlich auch Auslagen f\u00fcr Telefonate, Fahrten mit dem eigenen Pkw zum Teil \u00fcber weite Strecken, Verpflegung etc. hatten, behielten am Ende von den gezahlten Geldern so gut wie nichts \u00fcbrig. Sie handelten nicht, um Geld zu verdienen.<br \/>Den Richtern des Landgerichts Osnabr\u00fcck muss bereits bei Eingang der Akten Derartiges geschwant haben. Die Vorg\u00e4nge in Sri Lanka jedenfalls waren auch in deutschen Medien pr\u00e4sent. Das Verfahren blieb lange Zeit liegen, und als es schlie\u00dflich aufgenommen wurde, fand eine Verst\u00e4ndigung statt, in denen die Verfolgung der Tamilen zum Inhalt des Verfahrens gemacht wurde. Die Hauptverhandlung endete mit milden Bew\u00e4hrungsstrafen, die nach der Gesetzeslage in ihrer g\u00e4ngigen Interpretation nicht zu umgehen waren.<\/p>\n<p>Der Fluchtdruck<\/p>\n<p>Diese Fluchthelfer sind s\u00e4mtlich mit Strafverfolgung \u00fcberzogen und teilweise mit einem blauen Auge davon gekommen. Selbst wenn sie zu Bew\u00e4hrungsstrafen verurteilt werden, sind sie aber wegen der immensen Verfahrenskosten f\u00fcr die oft monatelange Telekommunikations\u00fcberwachung und den Einsatz von Dolmetschern finanziell ruiniert. Diese Behandlung haben sie nicht verdient angesichts dessen, was sie taten und beabsichtigten. <br \/>Sie sind Helden. <br \/>Die Menschen aber werden nicht aufh\u00f6ren, zu uns zu kommen. Die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind vielf\u00e4ltig, und wir m\u00fcssen uns dessen bewusst sein, dass Europa f\u00fcr viele dieser Gr\u00fcnde die Ursachen gesetzt hat und noch heute setzt. Die politischen Verh\u00e4ltnisse, die die europ\u00e4ischen Kolonialm\u00e4chte bei ihrem R\u00fcckzug hinterlassen haben, einschlie\u00dflich der oft willk\u00fcrlichen Grenzziehungen, die unterschiedliche V\u00f6lker in einem Staat zusammen fassten, sind nur ein Teil davon. Vom 16. bis 18. Jahrhundert sind Europ\u00e4er in S\u00fcdamerika eingefallen und haben, bis an die Knie in Blut watend, schiffsladungsweise Gold und Silber geraubt, das in Europa das Startkapital f\u00fcr die aufbl\u00fchende Wirtschaft darstellte. Europ\u00e4er haben ca. 20 Millionen Afrikaner zu Sklaven gemacht und in alle Welt verkauft. Durch die Ausbeutung ihrer Rohstoffe, das Leerfischen ihrer Meere, die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft f\u00fcr Billigprodukte und den Export hochsubventionierter Lebensmittel, die die Landwirtschaft\u00a0 und die Fischerei dieser L\u00e4nder vernichtet, stehen wir heute noch auf den Schultern der Bev\u00f6lkerung der meisten Fluchtl\u00e4nder. Es geht uns gut, weil es ihnen schlecht geht. Von den \u00f6konomischen, sozialen und politischen Krisen, die daraus entstehen, wollen wir nichts wissen, genauso wenig, wie jeder, der in Europa Schokolade isst, sich Gedanken dar\u00fcber macht, unter welch erb\u00e4rmlichen Umst\u00e4nden Kinder den Kakao produzieren, damit wir billige Schokolade bekommen und daran noch Spekulanten an den Rohstoffb\u00f6rsen mit verdienen k\u00f6nnen. <br \/>Gegen den Druck, den diese Verh\u00e4ltnisse ausl\u00f6sen, helfen keine Grenzz\u00e4une, keine Mauern, keine off-shore-Sensoren, kein FRONTEX, kein Gesetz. Das zeigen die Fl\u00fcchtlingsbewegungen in diesem Jahr in eindrucksvoller Weise. Durch die Illegalisierung der Zuwanderung schaffen wir einen \u00fcberteuerten Markt f\u00fcr diejenigen, die die Wege nach Europa zeigen und bereiten k\u00f6nnen. Darunter gibt es sicher viele, die aus reinem Gewinnstreben das Leid der Menschen noch vergr\u00f6\u00dfern, sie ausbeuten, erpressen, misshandeln und irgendwo sterben lassen. Gegen diese Straftaten helfen die allgemeinen Gesetze gegen K\u00f6rperverletzung, Erpressung, N\u00f6tigung, unterlassene Hilfeleistung, fahrl\u00e4ssige und vors\u00e4tzliche T\u00f6tung und Menschenhandel. Der Bestrafung der Fluchthilfe als solcher bedarf es hierzu nicht, vor allem nicht, weil sie direkt das Elend und die Not der Fl\u00fcchtlinge vergr\u00f6\u00dfert. Sie, die Menschen aus bitterster Not helfen, in Europa Zuflucht zu finden, verdienen keine Strafverfolgung, sondern Anerkennung. <br \/>Anstatt Hunderte von Millionen Euro in Grenzbefestigungen und Strafverfolgung zu investieren, sollten die L\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union daf\u00fcr sorgen, dass die terms of trade gerechter werden und damit die Fluchtursachen bek\u00e4mpfen. Es muss eine Migrationspolitik geben, die auch Menschen aus den L\u00e4ndern Afrikas, S\u00fcdamerikas und Asiens eine Chance l\u00e4sst. F\u00fcr akute Notf\u00e4lle wie in Syrien k\u00f6nnen leicht gr\u00f6\u00dfere Kontingente von Fluchtpl\u00e4tzen und unb\u00fcrokratische Visa-Verfahren eingef\u00fchrt werden. Der Gedanke muss Einzug halten, dass die Regeln der Fl\u00fcchtlings- und Migrationspolitik so gestaltet werden m\u00fcssen, dass wir mit ihnen auch dann noch leben k\u00f6nnen, wenn wir selbst einmal davon betroffen werden sollten. Wir sollten uns daran erinnern, dass die Fluchthelfer, die Menschen aus dem Ostblock nach Westeuropa gebracht haben, dort ebenfalls hart bestraft, hier aber als Helden gefeiert wurden.<br \/>Viele Europ\u00e4er sind im 18. und 19. Jahrhundert vor Krieg, vor allem aber vor Hungersn\u00f6ten und Armut nach \u00dcbersee gefl\u00fcchtet, ganz zu schweigen von den Vielen, die vor dem Hitlerregime ihr Leben ihre Gesundheit und ihre Menschenw\u00fcrde retten mussten.<\/p>\n<p>Anwendung von Gesetzen im Einklang mit dem Recht<\/p>\n<p>Schon nach derzeitiger Rechtslage ist eine teilweise Abhilfe m\u00f6glich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Einreise eines Menschen zum Zwecke der Asylantragstellung unmittelbar aus dem Verfolgerstaat nicht illegal, sondern Inanspruchnahme eines ihm verb\u00fcrgten Grundrechts. Kann das Schutzbegehren nicht als Asylantrag, aber als Inanspruchnahme von einfachgesetzlichem Abschiebungsschutz gewertet werden, steht es unter dem Schutz v\u00f6lkerrechtlicher Normen, die die Europ\u00e4ischen Staaten binden, wie Art. 3 EMRK, Art. 3 des UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Folter oder Art. 7 des Internationalen Pakts \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte.<br \/>Die enge Verzahnung von asylrechtlichem und ausl\u00e4nderrechtlichem Schutz gebietet es, im Zweifel davon auszugehen, dass Schutz vor Verfolgung im Sinne der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention geltend gemacht wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Grundrechte allgemein Vorwirkungen in dem Sinne, dass es Organisationsformen und Verfahrensregeln geben muss, die die die Inanspruchnahme dieser Rechte erm\u00f6glichen und nicht erschweren. Es ist daher geboten, die Einreisevorschrift des Asylverfahrensgesetzes so zu interpretieren, dass der, der diese Schutznormen in Anspruch nehmen will, nicht unerlaubt einreist, sondern von Gesetzes wegen mit dem Grenz\u00fcbertritt eine Aufenthaltsgestattung zur Durchf\u00fchrung seines Aslyverfahrens hat. Das muss auch gelten f\u00fcr Menschen, die nicht unmittelbar aus dem Verfolgerstaat einreisen, aber aus Drittstaaten, in denen ihre Recht aus der Genfer Konvention und besonders Art. 3 EMRK und Art. 3 der Grundrechtecharta der EU nicht gew\u00e4hrleistet sind wie Griechenland und Ungarn. Damit entf\u00e4llt die Grundlage f\u00fcr eine Strafbarkeit von Fluchthelfern allein wegen der Hilfe zur illegalen Einreise und Aufenthalt.<\/p>\n<p>Legalisierung von Flucht und Fluchthilfe<\/p>\n<p>Sch\u00e4rfere Grenzkontrollen, h\u00f6here Z\u00e4une und h\u00e4rtere Bestrafung werden das Arbeitsfeld f\u00fcr Fluchthelfer nicht austrocknen. Sie beleben es, und weil alles, was sie tun, illegal und mit hohem Risiko verbunden ist, hat Fluchthilfe hohe Gewinnmargen und findet in einem kriminogenen Umfeld statt. Die EU schafft selbst das kriminelle Milieu, wie das bei jeder Form von Prohibition, ob Alkohol, Prostitution, Drogen oder Flucht der Fall ist. Das treibt die Preise in die H\u00f6he. Vor wenigen Wochen kostete eine Schleusung durch Mazedonien pro Person 500 bis 1.000\u00a0&#128;. Als Mazedonien die Grenze \u00f6ffnete, sank der Preis schlagartig auf 10\u00a0&#128; &#8211; den Preis f\u00fcr eine Zugfahrkarte. Diejenigen Fluchthelfer, denen es nicht ums Geldverdienen und Gewinnmaximierung geht, sondern um menschliche Hilfe, die aber ohne gro\u00dfe Mengen von Geld die Flucht gar nicht organisieren k\u00f6nnen, gehen in diesem Szenario unter und werden strafrechtlich \u00fcber denselben Kamm geschoren wie gew\u00f6hnliche Kriminelle.<br \/>Aus der Drogenpolitik und anderen Prohibitionsbereichen wissen wir, dass gegen die damit verbundene Kriminalit\u00e4t nur eins hilft: die Eliminierung des Gewinnfaktors Risiko, die Legalisierung. Die USA haben das Alkoholverbot 1933 aufgehoben, weil statt der moralischen und k\u00f6rperlichen Gesundung der Bev\u00f6lkerung das organisierte Verbrechen boomte. Bei den Drogen sind neuerdings einige Staaten diesen Weg gegangen &#150; mit Erfolg. <br \/>Die Legalisierung der Schmuggelware Mensch muss hei\u00dfen, aus illegalen Einwanderer_innen Fl\u00fcchtlinge zu machen, die nicht nur das Recht haben, in der EU Asyl zu beantragen, sondern auch zu diesem Zweck in die EU einzureisen. Dazu muss man nicht die Au\u00dfengrenzen, sondern nur Fluchtkorridore f\u00fcr solche Menschen \u00f6ffnen, die ohnehin kommen w\u00fcrden und die gute Chancen haben, hier als Fl\u00fcchtlinge anerkannt zu werden, Syrer, Iraker, Eritreer zum Beispiel. Die juristische Handhabe dazu gibt es l\u00e4ngst in der Form der sog. Kontingente; sie wird nur kaum genutzt und die Prozeduren sind so umst\u00e4ndlich und langwierig, dass sie als Hilfe in der Not kaum geeignet sind. Man k\u00f6nnte daneben die Zahl der Stipendien und Aufenthaltserlaubnisse f\u00fcr Studierende aus Krisenregionen erh\u00f6hen und die Familienzusammenf\u00fchrung erleichtern. Jedem, der meint, das gehe doch auch nach bisherigem Recht, sei geraten, einmal selbst zu versuchen, beim Deutschen Konsulat in Beirut oder Amman einen Termin f\u00fcr die Antragstellung zu bekommen &#150; schon das ist so gut wie unm\u00f6glich, weil die deutschen Konsulate und Botschaften chronisch unterbesetzt sind. Die Familienangeh\u00f6rigen kommen also anders und vertrauen sich Fluchthelfern an. Sogenannten &#132;Armutsfl\u00fcchtlingen&#147; kann mit einem organisierten Zuwanderungsverfahren eine Perspektive gegeben werden, wie die Bundesregierung es gerade f\u00fcr 20.000 Migrant_innen aus dem Westbalkan plant. G\u00e4be es mehr legale Wege, w\u00e4ren die 78 syrischen Fl\u00fcchtlinge vermutlich nie in den LKW gestiegen, in dem sie im August in \u00d6sterreich elendiglich erstickten; der kleine Aylan w\u00e4re vor der t\u00fcrkischen K\u00fcste nicht ertrunken. Wie sang Bob Dylan einst: &#132;How many deaths will it take till we know that too many people have died? The answer my friend, is blowing in the wind &#8230;&#147;<br \/>So lange die Wege nach Europa so kompliziert und der legale Zugang so schwer ist, ist der Kampf gegen Schlepper vor allem eins: ein Kampf gegen Fl\u00fcchtlinge. Sorgen wir daf\u00fcr, dass sich das \u00e4ndert!<\/p>\n<p><i>AXEL\u00a0NAGLER\u00a0\u00a0 ist Rechtsanwalt, Notar und Seemann. Er ist Mitglied im Vorstand der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. <br \/><\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2051],"publikationen":[1085],"class_list":["post-11488","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-axel-nagler","publikationen-212-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Entkriminalisierung f\u00fcr Fluchthelfer! - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/entkriminalisierung-fuer-fluchthelfer-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Entkriminalisierung f\u00fcr Fluchthelfer! - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: vorg\u00e4nge 212 (4\/2015), S. 115-124 EU-Sicherheitspolitiker fordern schon l\u00e4nger eine sch\u00e4rfere Verfolgung von Schleppern und Schleusern, um die unkontrollierte Einwanderung in die Union zu unterbinden. 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