{"id":11489,"date":"2016-01-04T12:20:00","date_gmt":"2016-01-04T11:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/mit-der-haerte-des-gesetzes\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:08","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:08","slug":"mit-der-haerte-des-gesetzes","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/mit-der-haerte-des-gesetzes\/","title":{"rendered":"Mit der H\u00e4rte des Gesetzes"},"content":{"rendered":"<p>In: vorg&auml;nge 212 (4\/2015), S. 125-129<\/p>\n<p>Die juristische Bewertung der sog. Schleuser-Kriminalit&auml;t wird oft von der politischen Bewertung des Migrationsgeschehens &uuml;berlagert, sagt Katharina Schoenes. Sie verdeutlicht dies anhand aktueller Schleuserverfahren, die die Autorin beobachtet hat.<\/p>\n<p>Das europ&auml;ische Grenzregime steckt zweifelsohne in einer Krise. Das Dublin-System funktioniert l&auml;ngst nicht mehr; ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Berliner Mauer werden vielerorts in Europa wieder Z&auml;une errichtet und Grenzkontrollen intensiviert, um Migrant_innen an der Ein- und Weiterreise zu hindern. Und weiterhin ertrinken unz&auml;hlige Menschen im Mittelmeer bei dem Versuch, auf dem Seeweg nach Europa zu gelangen. Die Reaktionen f&uuml;hrender europ&auml;ischer Politiker_innen k&ouml;nnten zynischer nicht sein: Immer wieder aufs Neue rufen sie den Kampf gegen die sogenannten &#8222;kriminellen Schlepperbanden&#8220; aus. Bek&auml;mpft werden sollen jene, die Fl&uuml;chtlingen &#8211; oft gegen ein Entgelt &#8211; dabei behilflich sind, die hochger&uuml;steten Grenzen Europas zu &uuml;berwinden, um dort Schutz vor Krieg und Verfolgung zu suchen.<br \/>Glaubt man Merkel, de Maizi&egrave;re, Hollande und Co., sind nicht Fluchtursachen und hermetisch abgeriegelte Grenzen das Problem, sondern &#8222;skrupellose Menschenh&auml;ndler&#8220;, die verzweifelten Fl&uuml;chtlingen ihr letztes Geld aus der Tasche ziehen, um sie dann auf schiffbr&uuml;chigen Booten und in schlecht oder gar nicht bel&uuml;fteten Transportern Richtung Europa zu schicken. Schlepper und Schleuser gelten als Verbrecher, die an der Not der Fl&uuml;chtlinge Milliarden verdienen; ihr Tun wird mit Terrorismus, Rauschgifthandel und organisierter Kriminalit&auml;t in Verbindung gebracht. Dieser &#8222;Logik&#8220; folgend hat die Europ&auml;ische Union im Kampf gegen &#8222;Menschenschmuggel&#8220; j&uuml;ngst sogar einen Milit&auml;reinsatz ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Boote zu beschlagnahmen und die Infrastruktur der Schlepper zu zerst&ouml;ren.<\/p>\n<p>Delikt Fluchthilfe<\/p>\n<p>Der Kampf gegen Menschenschmuggel wird aber nicht nur diskursiv und milit&auml;risch, sondern auch mit den Mitteln des Strafrechts gef&uuml;hrt. Grundlage der Strafverfolgung bilden die Paragraphen 96 und 97 des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Demnach macht sich strafbar, wer Ausl&auml;nder aus Drittstaaten dabei unterst&uuml;tzt, ohne ein legales Aufenthaltsrecht in das Bundesgebiet einzureisen. Strafversch&auml;rfend wirkt es sich aus, wenn Fluchthelfer_innen &#8222;erwerbs- oder bandenm&auml;&szlig;ig&#8220; handeln oder das Leben der Reisenden in Gefahr bringen &#8211; in solchen F&auml;llen reicht das Strafma&szlig; bis zu zehn Jahren Haft. Das Delikt Fluchthilfe ist kein ganz neues Ph&auml;nomen. So war das &#8222;Einschleusen von Ausl&auml;ndern&#8220; bereits im Ausl&auml;ndergesetz von 1990 strafrechtlich normiert, und Helmut Dietrich von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration weist darauf hin, dass schon in den fr&uuml;hen 1990er Jahren polizeiliche Arbeitsgruppen zum Thema &#8222;Schleusungskriminalit&auml;t&#8220; eingerichtet wurden, die die Geldfl&uuml;sse und Telefonate bestimmter migrantischer Communities &uuml;berwachten (Dietrich 2005). Allerdings scheint der Strafverfolgungseifer der Polizeien und Staatsanwaltschaften momentan auf einen neuen H&ouml;hepunkt zuzusteuern. &#8222;Mit der Ware Mensch l&auml;sst sich zurzeit mehr Kasse machen als mit Waffen und Drogen.&#8220; Diese alarmierenden Worte stammen von Dieter Romann, dem Pr&auml;sidenten der Bundespolizei, der Mitte August gegen&uuml;ber der Welt am Sonntag bekannt gab, im ersten Halbjahr 2015 seien bereits 1.420 &#8222;mutma&szlig;liche Menschenschmuggler&#8220; festgenommen worden &#8211; fast doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Auch die Zahl der Ermittlungsverfahren ist in einigen Bundesl&auml;ndern merklich angestiegen. So wurden allein in Bayern seit Jahresanfang 1.300 Verfahren gegen mutma&szlig;liche Schleuser eingeleitet. <br \/>Einen gro&szlig; angelegten Strafprozess gegen eine mutma&szlig;liche Schleuserbande am Landgericht Essen hat der Journalist Stefan Buchen in seinem lesenswerten Buch Die neuen Staatsfeinde (2014) dokumentiert. In dem Verfahren wurden ein Essener Bauingenieur syrischer Herkunft, ein ebenfalls aus Syrien stammender Dachdecker aus Athen, zwei Taxifahrer aus Paris und weitere Personen beschuldigt, banden- und gewerbsm&auml;&szlig;ig syrische Kriegsfl&uuml;chtlinge von der T&uuml;rkei &uuml;ber Griechenland nach Deutschland geschleust zu haben. Vorausgegangen waren dem Verfahren monatelange Ermittlungen sowie ein &#8222;Action Day&#8220; im Januar 2013, an dem 37 Geb&auml;ude in ganz Deutschland durchsucht und sechs Haftbefehle vollstreckt wurden. Zus&auml;tzlich kam es auf Druck deutscher Beh&ouml;rden auch in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern und der T&uuml;rkei zu Festnahmen, woraufhin drei Beschuldigte in die Bundesrepublik ausgeliefert wurden. Im Zuge der Beweisaufnahme im Hauptverfahren, das im Juli 2013 er&ouml;ffnet wurde und im Dezember desselben Jahres mit der Verk&uuml;ndung der letzten Urteile endete, kamen Dinge ans Licht, die so gar nicht in das viel beschworene Bild der &#8222;kriminellen Schleuserbanden&#8220; passen. So wurden die angeklagten Schleusungen nicht von einer hierarchisch strukturierten &#8222;Bande&#8220; durchgef&uuml;hrt, sondern abschnittsweise entlang der Fluchtroute organisiert. Viele der Beschuldigten wurden als Fluchthelfer t&auml;tig, nachdem sich in Syrien lebende Verwandte hilfesuchend an sie gewendet hatten; erst als der B&uuml;rgerkrieg in Syrien weiter eskalierte und immer mehr Anfragen kamen, begannen sie sich zu professionalisieren und die Schleusungen arbeitsteilig zu organisieren. Obwohl das Gericht w&auml;hrend der Zeugenbefragungen wiederholt versuchte, die Profitgier der Angeklagten herauszuarbeiten, wurde deutlich, dass diese sich gegen&uuml;ber den Fl&uuml;chtenden hilfsbereit und verantwortungsvoll verhalten hatten. Dennoch wurden einige Angeklagte zu nicht mehr bew&auml;hrungsf&auml;higen Haftstrafen verurteilt, die teilweise sogar &uuml;ber den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinausgingen. Bei der Urteilsverk&uuml;ndung erkl&auml;rte der vorsitzende Richter, wenn es dem Hauptangeklagten wirklich so wichtig gewesen sei, Menschen in Syrien zu helfen, h&auml;tte er das ja auf andere Weise tun k&ouml;nnen. So habe er sich jedenfalls des gewerbsm&auml;&szlig;igen Einschleusens von Ausl&auml;ndern schuldig gemacht. <br \/>Ein weiterer Schleuserprozess ist Mitte August im nieders&auml;chsischen Verden zu Ende gegangen. Angeklagt war ein Jeside aus der T&uuml;rkei, der seit den 1990er Jahren in Deutschland lebte, 2014 aber nach Istanbul gegangen war und von dort gemeinsam mit seinem Vater und weiteren Personen f&uuml;r syrische Kriegsfl&uuml;chtlinge Reisen nach Deutschland organisiert hatte. Seitdem er Anfang 2015 an der t&uuml;rkisch-bulgarischen Grenze festgenommen wurde, befand er sich in Untersuchungshaft. Die Anklage basierte vor allem auf umfangreichen Telefon&uuml;berwachungen, von denen auch g&auml;nzlich unbeteiligte Angeh&ouml;rige des Beschuldigten betroffen waren. Tausende abgeh&ouml;rte Telefonate wurden &uuml;bersetzt und ausgewertet und in der Hauptverhandlung stundenlang verlesen. Hierbei wurde die fragw&uuml;rdige Arbeitsweise der Polizeidolmetscher_innen deutlich: Diese hatten Telefongespr&auml;che teilweise stark gek&uuml;rzt und nur die ihrer Ansicht nach relevanten Aussagen &uuml;bersetzt, sodass sich der Sinnzusammenhang der Unterhaltungen in der Verhandlung nicht mehr zweifelsfrei erschlie&szlig;en lie&szlig;. In solchen F&auml;llen musste die Verteidigung ausf&uuml;hrlichere Neu&uuml;bersetzungen beantragen, um Missverst&auml;ndnisse aufzukl&auml;ren.<\/p>\n<p>Humanit&auml;re Handlung oder &#8222;knallhartes Gesch&auml;ft&#8220;?<\/p>\n<p>Anders als im Essener Prozess zeigten die Richter_innen in Verden immerhin eine gewisse Bereitschaft, sich mit den Motiven des Angeklagten auseinanderzusetzen und diese bei der Urteilsfindung zu ber&uuml;cksichtigen. So werteten sie es positiv, dass es sich bei den angeklagten Taten um sogenannte Luxusschleusungen handelte. Die Fl&uuml;chtenden wurden unterwegs nicht in Gefahr gebracht, weil sie mit gef&auml;lschten Papieren auf dem Luftweg nach Deutschland reisen konnten. Auch deuteten die Richter_innen den Umstand, dass die Geschleusten fast ausnahmslos asylberechtigte Kriegsfl&uuml;chtlinge aus Syrien waren, als Hinweis auf humanit&auml;re Beweggr&uuml;nde. Ganz anders die Staatsanw&auml;ltin, die sich alle M&uuml;he gab, den Beschuldigten als Mitglied einer kriminellen Bande dastehen zu lassen, die ein &#8222;knallhartes Gesch&auml;ft&#8220; betrieben habe, und f&uuml;r ihn eine vierj&auml;hrige Haftstrafe beantragte. Vereinzelte beleidigende Bemerkungen in Telefongespr&auml;chen (&#8222;Esel&#8220;, &#8222;Bl&ouml;dmann&#8220;) interpretierte sie als Beleg daf&uuml;r, dass altruistische Motive f&uuml;r den Angeklagten keine Rolle gespielt h&auml;tten. In ihrem Schlussvortrag zog sie sogar die internationale Schutzbed&uuml;rftigkeit der Fl&uuml;chtlinge aus Syrien in Zweifel: Bei einem jungen Mann, der geflohen war, weil er zur syrischen Armee eingezogen werden sollte, argumentierte sie, es sei zwar menschlich nachvollziehbar, dass er nicht habe k&auml;mpfen wollen. Andererseits stelle sich aber die Frage, wer sich dem &#8222;IS&#8220; entgegen stellen solle, wenn nicht junge syrische M&auml;nner wie er. In den &uuml;brigen F&auml;llen betonte sie, dass keine_r der Geschleusten direkt aus dem Kriegsgebiet gerettet worden sei, im Gegenteil h&auml;tten sich alle bereits seit mehreren Monaten in der T&uuml;rkei aufgehalten und seien dort in Sicherheit gewesen.1<br \/>Das Gericht folgte den Ausf&uuml;hrungen der Staatsanwaltschaft nicht und verurteilte den Angeklagten schlie&szlig;lich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, womit es im unteren Bereich des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens blieb. Der Angeklagte, dem es nachvollziehbarer Weise um Schadensbegrenzung ging, war &uuml;ber den Ausgang des Verfahrens erleichtert, zumal sein Haftbefehl gegen Meldeauflagen ausgesetzt wurde. Grundlegende Fragen, die die europ&auml;ische Grenzpolitik aufwirft, bleiben indessen unbeantwortet. Was ist das f&uuml;r ein Rechtssystem, in dem Fluchthelfer_innen massenhaft &uuml;berwacht und mit Strafverfahren &uuml;berzogen werden? Wie sollen Menschen in Europa Schutz suchen, wenn diejenigen, die ihnen bei der Flucht behilflich sind, kriminalisiert werden?<\/p>\n<p>Justiz und Gesellschaft<\/p>\n<p>Die rechtliche Bewertung von Fluchthilfe f&uuml;hrt vor Augen, dass die (Straf-)Justiz nicht etwa au&szlig;erhalb der politischen und gesellschaftlichen Verh&auml;ltnisse steht, sondern entscheidend durch diese gepr&auml;gt wird. W&auml;hrend der Bundesgerichtshof zu Zeiten des Ost-West-Konflikts der Meinung war, dass Menschen, die Fl&uuml;chtende dabei unterst&uuml;tzen, das ihnen zustehende Recht auf Freiz&uuml;gigkeit zu verwirklichen, sich auf &#8222;billigenswerte Motive&#8220;&nbsp; berufen k&ouml;nnten (zitiert nach R&uuml;hle 2015), m&uuml;ssen Fluchthelfer_ innen sich heute darauf gefasst machen, monatelang &uuml;berwacht zu werden, Monate in Untersuchungshaft zu verbringen und schlie&szlig;lich zu Haftstrafen verurteilt zu werden. Damals kam jede erfolgreiche &Uuml;berwindung der innerdeutschen Grenze einem kleinen Sieg &uuml;ber den Kommunismus gleich; heute ist der &#8222;Kampf&#8220; gegen Schleuser ein wichtiger Baustein in der Abschottung der europ&auml;ischen Grenzen. <br \/>Initiativen wie die k&uuml;rzlich gestartete Kampagne fluchthelfer.in des Berliner Peng Kollektivs lassen hoffen, dass Menschen ungeachtet der ihnen angedrohten Strafen Migrant_innen auch in Zukunft bei ihrer Reise nach und durch Europa unterst&uuml;tzen werden. Die Kampagne ruft Urlauber_innen dazu auf, auf der R&uuml;ckfahrt Gefl&uuml;chtete im Auto mitzunehmen und so zivilen Ungehorsam gegen die &#8222;entmenschlichenden Strukturen&#8220; des europ&auml;ischen Grenzregimes zu &uuml;ben. Auf der Kampagnenhomepage finden sich praktische Tipps und rechtliche Hinweise f&uuml;r Fluchthelfer_innen; au&szlig;erdem gibt es einen Rechtshilfefonds.<\/p>\n<p>KATHARINA&nbsp;SCHOENES&nbsp;&nbsp; Katharina Schoenes, MA, Promotionsstipendiatin im Graduiertenkolleg &#8222;Die Produktion von Migration&#8220; an der Universit&auml;t Osnabr&uuml;ck, Promotionsprojekt zum Einfluss gesellschaftlicher Machtverh&auml;ltnisse auf gerichtliche Entscheidungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Aktuelle Ver&ouml;ffentlichung (2015): &#8222;Das ist strafprozessual nicht in Ordnung!&#8220; Der NSU-Prozess zwischen Beschleunigungsgebot und Aufkl&auml;rungsinteresse, in: Friedrich\/Wamper \/Zimmermann (Hrsg.), Der NSU in bester Gesellschaft: Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat. M&uuml;nster: Unrast, S.&nbsp;82-92 (mit Lynn Klinger und Maruta Sperling).<br \/>Literatur<br \/>Buchen, Stefan 2014: Die neuen Staatsfeinde. Wie die Helfer syrischer Kriegsfl&uuml;chtlinge in Deutschland kriminalisiert werden, Bonn<br \/>Dietrich, Helmut 2005: Schleusertum &#8211; Fluchthilfe: Fahndungspraxis und soziale Realit&auml;t, in: J&uuml;nschke, Klaus; Paul, Bettina (Hrsg.): Wer bestimmt denn unser Leben? Beitr&auml;ge zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus, Karlsruhe, S.&nbsp;56-73<br \/>Radio Dreyeckland 2015: Urteil im Fluchthelferprozess: Freiburger Landgericht mitverantwortlich f&uuml;r Massensterben im Mittelmeer. Interview mit AKJ Freiburg, abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/rdl.de\/beitrag\/urteil-im-fluchthelferprozess-freiburger-landgerich\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/rdl.de\/beitrag\/urteil-im-fluchthelferprozess-freiburger-landgerich<\/a> t-mitverantwortlich-f-r-massensterben-im (Abruf: 13.09.15)<br \/>R&uuml;hle, Axel 2015: Das Fl&uuml;chtlingsverbrechen, in: S&uuml;ddeutsche Zeitung v. 01.03.2015, abrufbar unter: <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/schlepper-und-schleuser-das\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/schlepper-und-schleuser-das<\/a>&#8211; fluechtlingsverbrechen-1.2370282 (Abruf: 13.09.15)<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2052],"publikationen":[1085],"class_list":["post-11489","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-katharina-schoenes","publikationen-212-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Mit der H\u00e4rte des Gesetzes - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/212-vorgaenge\/publikation\/mit-der-haerte-des-gesetzes\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Mit der H\u00e4rte des Gesetzes - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: vorg&auml;nge 212 (4\/2015), S. 125-129 Die juristische Bewertung der sog. 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