{"id":11513,"date":"2015-09-20T10:10:00","date_gmt":"2015-09-20T08:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-dammbruch-oder-slippery-slope-argument-in-der-debatte-zur-sterbehilfe\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:04","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:04","slug":"das-dammbruch-oder-slippery-slope-argument-in-der-debatte-zur-sterbehilfe","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-dammbruch-oder-slippery-slope-argument-in-der-debatte-zur-sterbehilfe\/","title":{"rendered":"Das Dammbruch- oder Slippery-Slope-Argument in der Debatte zur Sterbehilfe"},"content":{"rendered":"<p>In: vorg&auml;nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 163-172<\/p>\n<p><i>Zum Thema Sterbehilfe finden sich wiederkehrende Argumentationsmuster, die der Struktur eines Dammbruch- oder Slippery-Slope-Arguments entsprechen. Das Argument ist gerade in bioethischen Debatten um die Legalisierung oder Kriminalisierung bestimmter Verhaltensweisen &uuml;beraus pr&auml;sent. Neben der Sterbehilfe ist bzw. war es auch in den Auseinandersetzungen um den Schwangerschaftsabbruch, die Pr&auml;implantationsdiagnostik, die Stammzellenforschung und das Klonen immer wieder zu h&ouml;ren. Aktuell wird beispielsweise davor gewarnt, durch eine liberale Regelung der Sterbehilfe k&ouml;nnte ein Druck auf Alte und Kranke entstehen, sich das Leben zu nehmen. Au&szlig;erdem k&ouml;nnten sich die Betroffenen zunehmend als eine Belastung f&uuml;r ihre Familien, ihr soziales Umfeld und die Gesellschaft empfinden, die freiwillige oder unfreiwillige Euthanasie k&ouml;nnte zum Normalfall werden.<\/i><\/p>\n<p>Die Verwendung des Dammbruch-Argument oder Slippery-Slope-Arguments1 in so vielen unterschiedlichen Kontexten zeigt seine Anpassungsf&auml;higkeit. Diese Flexibilit&auml;t erschwert aber auch eine eindeutige Klassifizierung. Das Dammbruchargument gibt es so nicht, vielmehr viele Dammbruchargumente, im Sinne vieler verschiedener Argumentationsweisen oder auch nur rhetorischer Techniken, die strukturell am Schema eines Dammbrucharguments orientiert sind.2 <br \/>Die Grundstruktur des Dammbrucharguments ist dabei recht simpel: Wenn wir a erlauben, wird notwendigerweise oder h&ouml;chstwahrscheinlich b daraus folgen. b ist moralisch inakzeptabel, weshalb wir a nicht erlauben d&uuml;rfen, unabh&auml;ngig davon, ob a an sich moralisch verwerflich ist oder nicht. <br \/>a ist die Handlung, das Ereignis oder der Zustand, der zur Diskussion steht und der&nbsp; beeinflussbar ist. Es ist unerheblich, ob a an sich als schlecht empfunden wird, denn a wird nicht oder zumindest nicht vorrangig wegen seiner eventuellen moralischen Verwerflichkeit abgelehnt, sondern wegen seiner Funktion als T&uuml;r&ouml;ffner f&uuml;r b. <br \/>b hingegen ist moralisch verwerflich und damit das Argument seine Wirkung nicht verfehlt, sollte hier&uuml;ber auch weitreichender Konsens bestehen. b muss aus dem Erlauben von a resultieren bzw. es muss zumindest wahrscheinlich erscheinen, dass a b verursacht. Es gilt: Je h&ouml;her die Wahrscheinlichkeit oder die Plausibilit&auml;t ist, dass b auf a folgt, desto st&auml;rker wirkt das Argument. <br \/>Neben den Aspekt der Wahrscheinlichkeit tritt die Fallh&ouml;he von a zu b. Wenn b nicht moralisch verwerflich erscheint oder die anderen Konsequenzen von a das Negative von b &uuml;berwiegen, ist das Argument wirkungslos. Notwendig ist also eine gewisse moralische Fallh&ouml;he zwischen a und b, sodass a schon abzulehnen ist, wenn b nur eine negative unter vielen anderen vielleicht sogar erw&uuml;nschten Konsequenzen ist. Um Dammbruch-Argumente von anderen konsequentialistischen Argumenten abzugrenzen, die auch mit den negativen Folgen m&ouml;glicher Entscheidungen argumentieren, hilft es, sie in zwei gro&szlig;e Gruppen einzuteilen: in logische und empirische Dammbruchargumente. Diese Unterscheidung st&uuml;tzt sich auf die Beziehung von a und b. Logische Dammbruchargumente geben vor, dass das Erlauben von a und das Eintreten von b in einem logischen Zusammenhang stehen3. Ein logisches Dammbruchargument liegt erstens vor, wenn der Proponent\/die Proponent_in geltend macht, dass zwischen a und b keine relevanten Unterschiede bestehen, sodass die Rechtfertigung f&uuml;r a genauso f&uuml;r b gelten muss4.<br \/>Zweitens liegt ein logisches Dammbruchargument vor, wenn der Proponent\/die Proponent_in zwar anerkennt, dass a und b unterschiedlich sind, jedoch seiner\/ihrer Ansicht nach keine sinnvolle Grenzziehung m&ouml;glich ist, weil zwischen a und b ein flie&szlig;ender &Uuml;bergang besteht5. Eine Grenzziehung habe dann immer willk&uuml;rlichen Charakter und verschiebe sich daher zwangsl&auml;ufig Richtung b6. Ein empirisches Dammbruchargument bezieht sich demgegen&uuml;ber auf gesellschaftliche Effekte. Es wird geltend gemacht, dass sich durch das Erlauben von a gesellschaftliche Verh&auml;ltnisse oder Wertvorstellungen so verschieben werden, dass am Ende b als gesellschaftliche Realit&auml;t akzeptiert wird.<br \/>Das Dammbruchargument ist allerdings weder in der logischen Version streng logisch im Sinne einer deduktiven Methode, noch ist es in der empirischen Variante zwingend empirisch im Sinne einer Fundierung mit Datenmaterial. Das Dammbruch- bzw. Slippery-Slope-Argument wird daher auch als intuitive Metapher7 bezeichnet.<br \/>Das Dammbruch- bzw. Slippery-Slope-Argument in der Debatte zur Sterbehilfe<br \/>In den Debatten zur Sterbehilfe gibt es eine Vielzahl von &Auml;u&szlig;erungen, in der Regel gegen eine Legalisierung bzw. f&uuml;r eine Kriminalisierung von umstrittenen Sterbehilfepraktiken argumentierend, die die beschriebenen Merkmale von logischen oder empirischen Dammbruchargumenten erkennen lassen. Es soll nun darum gehen, diese Strukturen in der Sterbehilfedebatte aufzuzeigen. Hierbei soll die aktuelle Debatte um ein eventuelles Verbot organisierter Suizidbeihilfe im Mittelpunkt des Interesses stehen. <br \/>Zwar spielt das Dammbruchargument auch bei anderen Aspekten des Themas Sterbehilfe eine Rolle. So wurde in der Debatte um die Patient_innenverf&uuml;gung vereinzelt die Bef&uuml;rchtung ge&auml;u&szlig;ert, mit der Etablierung der Verf&uuml;gung w&uuml;rde der W&auml;hlbarkeit der aktiven Sterbehilfe die T&uuml;r ge&ouml;ffnet oder die Verf&uuml;gung l&ouml;se einen sozialen Druck aus, im Ernstfall keine oder weniger medizinische Ma&szlig;nahmen in Anspruch zu nehmen8. Auch gegen eine Legalisierung der T&ouml;tung auf Verlangen werden Dammbruchargumente in Stellung gebracht, allerdings gab es bislang in Deutschland noch keine nennenswerten legislativen Bestrebungen in letztere Richtung, sodass eine parlamentarische Debatte hierzu fehlt. <br \/>Dammbruch- bzw. Slippery-Slope-Argumente in der Bundestagsdebatte um organisierte Suizidbeihilfe<br \/>Es wird am Beispiel der Orientierungsdebatte im Bundestag vom 13.11.2014 zu zeigen sein, dass Dammbruchargumente in der Auseinandersetzung um die rechtliche Ausgestaltung der Sterbehilfe eine wichtige Rolle spielen und sich die beschriebenen Muster von logischen und empirischen Dammbruch- bzw. Slippery-Slope-Argumenten wiederfinden lassen. Von 67 gehaltenen bzw. zu Protokoll gegebenen Reden9 enthielten 21 ein oder mehrere Dammbruchargumente. Im folgenden soll anhand einiger Beispiele aus der Debatte die Struktur dieser Argumentationsweisen unter&nbsp; Zugrundelegung des eingef&uuml;hrten Analysemusters untersucht werden. <br \/>Beispiel 1: <br \/>&#8222;Was wir aber auf gar keinen Fall wollen, ist eine Regelung, die eine T&uuml;r &ouml;ffnet, die wir nicht mehr zubekommen und durch die am Ende Menschen geschoben werden k&ouml;nnen, die nicht durch diese T&uuml;r wollen. Deswegen darf der &auml;rztlich assistierte Suizid keine normale Behandlungsoption werden. Wir h&ouml;ren auch ernstzunehmende Stimmen [&#8230;], die sagen: Wir werden am Ende T&ouml;ten auf Verlangen bekommen, auch wenn heute gesagt wird, dass wir das nicht wollen. Deswegen wehrt sich die &Auml;rzteschaft in ihrem Standesrecht dagegen, dass sie auch nur in den Ruf ger&auml;t, nicht hin zum Leben, sondern hin zum Tod zu arbeiten. In Holland gibt es zu diesem steigenden Druck inzwischen gro&szlig;e Debatten. [&#8230;] In Belgien und in den Niederlanden sind Tausende Tote &#8211; im letzten Jahr waren es &uuml;ber 6 500 Menschen &#8211; aufgrund der dort auch so genannten Euthanasiegesetze zu beklagen. Immer hat es mit engen Kriterien begonnen, mit zahlenm&auml;&szlig;ig kleinen Ausnahmen. Aber diese Kriterien halten einfach nicht. Es hat sich erwiesen: Auch bei Sterbehilfe schafft Angebot Nachfrage. In Belgien wurde das Euthanasiegesetz in den letzten zehn Jahren 25-mal ge&auml;ndert und erweitert. Inzwischen k&ouml;nnen selbst Kinder und Demenzkranke betroffen sein, zuletzt auch verurteilte Sexualstraft&auml;ter. Das ist nicht &uuml;ber Nacht passiert, das ist scheibchenweise passiert. Deswegen muss jeder wissen: Wer diese T&uuml;r auch nur einen Spaltbreit &ouml;ffnen hilft, der wird sie nicht mehr schlie&szlig;en k&ouml;nnen. Es geht nicht allein um Kranke, sondern es geht auch um junge, um sprichw&ouml;rtlich lebensm&uuml;de Menschen. Diese Menschen w&auml;ren in gro&szlig;er Gefahr, wenn der Schritt von der scheinbar ausweglosen Situation oder einer Depression zum &auml;rztlich assistierten Suizid nur noch kurz w&auml;re.&#8220;10<br \/>Michael Brand (CDU\/CSU) widmet als erster Redner mehr als die H&auml;lfte seiner Redezeit Ausf&uuml;hrungen zu Dammbruchbef&uuml;rchtungen. Er betont, dass es keine Regelung geben d&uuml;rfe, die die &auml;rztliche Suizidbeihilfe zum Normalfall werde lie&szlig;e (a). Dies ist in seiner Dammbruchargumentation demnach Ereignis a, dass der Kontrolle bzw. der Entscheidungsgewalt der Debattierenden unterliegt. Sollte man a &#8211; also die &auml;rztliche Suizidbeihilfe als Normalfall &#8211; akzeptieren, so w&uuml;rden Menschen unter Druck gesetzt, ihrem Leben ein Ende zu setzen und letztlich sogar T&ouml;ten auf Verlangen akzeptiert werden, b. <br \/>Die T&ouml;tung auf Verlangen ist strafbar und es herrscht auch ein weitreichender Konsens dar&uuml;ber, dass dies so bleiben soll. Eine Gesellschaft, in der T&ouml;tung auf Verlangen der Regelfall w&auml;re, taugt daher als moralisch verwerfliches Dammbruchszenario b. Das Szenario wird noch dadurch verst&auml;rkt, dass mit Verweis auf die Erfahrungen in Belgien und den Niederlanden eine schrittweise Aufweichung der Regelungen zu bef&uuml;rchten sei, sodass am Ende selbst Kinder, Demenzkranke und verurteilte Sexualstraft&auml;ter betroffen sein k&ouml;nnten. <br \/>Was das Verh&auml;ltnis von a zu b betrifft, so bleibt etwas unklar, auf welche Weise a zu b f&uuml;hren soll. Es ist von Ausnahmen die Rede, bei denen es nicht bleibe, weil &#8222;die Kriterien nicht halten&#8220;. Ausnahmen, die als Pr&auml;zedenzf&auml;lle immer neue, extremere Ausnahmen und Pr&auml;zedenzen schaffen11 &#8211; dies k&ouml;nnte der zweiten logischen Dammbruchvariante entsprechen, nach der, wer a erlaubt, b verursacht, weil im Graubereich zwischen a und b keine vern&uuml;nftige Grenzziehung m&ouml;glich sei. <br \/>Brand gesteht implizit ein, dass es einen moralischen Unterschied zwischen einer regelm&auml;&szlig;igen &auml;rztlichen Suizidbeihilfe f&uuml;r Sterbenskranke und der Suizidbeihilfe oder T&ouml;tung auf Verlangen auch von Kindern gibt. Jedoch h&auml;lt er eine vern&uuml;nftige Grenzziehung zwischen einer Akzeptanz von regelm&auml;&szlig;iger &auml;rztliche Suizidbeihilfe in F&auml;llen sterbenskranker Erwachsener und beispielsweise der T&ouml;tung auf Verlangen auch von Kindern nicht f&uuml;r m&ouml;glich. <br \/>Eine Grenzziehung zwischen a und b im Graubereich hat nach dieser Argumentation immer willk&uuml;rlichen Charakter, da sie nicht sinnvoll begr&uuml;nden kann, warum der eine Bereich unter das Verbot f&auml;llt, w&auml;hrend der andere Bereich, der unmittelbar jenseits der Verbotsgrenze liegt und somit keinen wesentlichen Unterschied zum verbotenen Bereich aufweist, erlaubt sein soll. Eine solche Grenze gerate st&auml;ndig unter Druck und w&uuml;rde zwangsl&auml;ufig dahingehend verschoben, dass schlie&szlig;lich auch b erlaubt sei.<br \/>Brands Argumentation hat aber auch eine empirische Komponente, wenn er davor warnt, dass Menschen durch eine T&uuml;r geschoben werden k&ouml;nnten, &#8222;die nicht durch diese T&uuml;r wollen.&#8220; Das Erlauben von a, also &auml;rztlicher Suizidbeihilfe als Regelfall, k&ouml;nnte also auch gesellschaftlichen Druck auf Menschen aus&uuml;ben, das eigene Leben zu beenden, sodass Menschen unfreiwillig vorzeitig in den Tod gehen. Eine Gesellschaft, in der Menschen in den Tod gedr&auml;ngt werden, taugt wiederum als Szenario b, da eine solche Situation allgemein als moralisch verwerflich gilt. Der Zusammenhang zwischen a und b wird hier nicht als ein logischer beschrieben, sondern die Kausalit&auml;t wird durch die &Auml;nderung des gesellschaftlichen Klimas infolge von Ausnahmeregeln plausibilisiert. Die Plausibilit&auml;t eines Abgleitens von a zu b wird zudem mit Statistiken aus L&auml;ndern mit liberalen Sterbehilferegelungen empirisch zu verst&auml;rken versucht.<br \/>Beispiel 2: <br \/>&#8222;Wenn wir heute &uuml;ber assistierte Selbstt&ouml;tung debattieren, dann ist f&uuml;r mich der Kernpunkt die Frage: Was wird passieren, wenn erst einmal akzeptiert w&auml;re, dass ich mithilfe eines Arztes oder einer Organisation aus dem Leben scheiden kann und dass das meine selbstbestimmte Entscheidung ist? [&#8230;]&nbsp;&nbsp; Es geht nicht nur darum, dass ein Erwartungsdruck ausge&uuml;bt wird, sondern auch darum, dass es schon gef&auml;hrlich w&auml;re, wenn er mit Blick auf die Solidarit&auml;t der Gesellschaft als solcher empfunden w&uuml;rde und wenn nicht mehr das Schicksal, sondern der Patient selbst f&uuml;r sein Weiterleben verantwortlich w&auml;re. [&#8230;] Was mir an dieser Diskussion Sorge bereitet, ist, [&#8230;] wie in Belgien und Holland irgendwann auch &uuml;ber die Frage diskutiert wird: Was ist eigentlich mit Menschen, die behindert zur Welt kommen, die schon am Anfang nicht bis 100 z&auml;hlen k&ouml;nnen und es am Ende ihres Lebens auch nicht k&ouml;nnen, die inkontinent sind, die ihren Stuhl nicht halten k&ouml;nnen? Das k&ouml;nnen manche Menschen mit Behinderung von Geburt an nicht. Sie werden es nie k&ouml;nnen. Nat&uuml;rlich wird dieser Dammbruch nicht von heute auf morgen kommen. Aber das Beispiel anderer L&auml;nder hat gezeigt, dass es immer gr&ouml;&szlig;ere L&ouml;cher gibt, wenn dieser Damm erst einmal gebrochen ist.&#8220;12<br \/>Hubert H&uuml;ppe (CDU\/CSU) formuliert in seiner rhetorischen Frage zun&auml;chst den a-Teil des Dammbrucharguments: Was w&auml;re, wenn &auml;rztliche oder organisationsm&auml;&szlig;ige Suizidbeihilfe ohne weiteres erlaubt w&auml;re? Auch H&uuml;ppe vermischt nun Aspekte logischer und empirischer Dammbruchargumente. Empirischer Natur sind die Hinweise auf &#8222;Erwartungsdruck&#8220; und eine Verschlechterung der &#8222;gesellschaftlichen Solidarit&auml;t.&#8220; Eine entsolidarisierte Gesellschaft, in der&nbsp; Sterbende ihren Wunsch l&auml;nger zu leben rechtfertigen m&uuml;ssen, dient ihm als moralisch verwerfliches Szenario b. Im zweiten Teil seiner Argumentation weist er mit Blick auf die Situation in Belgien und den Niederlanden daraufhin, dass bei einer liberalen Handhabung der Sterbehilfe auch der Lebenswert von behinderten Menschen infrage gestellt werden k&ouml;nnte. Hierin k&ouml;nnten sich beide Versionen des logischen Dammbrucharguments zeigen. Entweder geht H&uuml;ppe davon aus, dass zwischen der Bewertung eines Menschen mit altersbedingten k&ouml;rperlichen Ausfallerscheinungen und behinderten Menschen keine wesentlichen Differenzen bestehen, sodass die Rechtfertigung f&uuml;r a (organisierte Suizidbeihilfe f&uuml;r alte, kranke, sterbende Menschen) auch f&uuml;r b (Suizidbeihilfe f&uuml;r behinderte Menschen) gelten muss. <br \/>Oder er sieht zwar einen wesentlichen Unterschied zwischen a und b, geht aber davon aus, dass eine Grenzziehung wiederum nicht m&ouml;glich ist, da der &Uuml;bergang zwischen beiden Polen flie&szlig;end ist und daher kein eindeutiger Punkt auszumachen, der eine rationale Grenzziehung markieren k&ouml;nnte. Auch die beiden logischen Varianten des Dammbrucharguments verbinden sich oft, indem der Proponent\/die Proponent_ in unklar l&auml;sst, ob er\/sie einen Unterschied zwischen a und b sieht oder nicht13. <br \/>Ein weiteres Beispiel f&uuml;r ein logisches Dammbruchargument findet sich in der Rede Jens Spahns (CDU\/CSU): <br \/>Beispiel 3: <br \/>&#8222;Etwas anderes ist es aber, wenn wir anfangen, das [den &auml;rztlich assistierten Suizid] zu verrechtlichen. Dann machen wir aus dem extremen Einzelfall auf einmal einen Normalfall. Das ist eine Option von vielen anderen, die wie selbstverst&auml;ndlich aufgef&uuml;hrt ist. Wir fangen dann auf einmal an, Kriterien zu normieren. Ein Vorschlag beinhaltet den Begriff &#8222;t&ouml;dlich verlaufende Krankheit&#8220;. Diejenigen, die das vorschlagen, sind &#8211; seien Sie ehrlich &#8211; am Ende auch nicht konsequent. Wenn Sie sagen, dass Sie das Selbstbestimmungsrecht in die Mitte Ihres Vorschlags stellen: Warum begrenzen Sie dann das Selbstbestimmungsrecht wieder nur auf t&ouml;dlich verlaufende Krankheiten? Ich war vor kurzem bei einer Radiosendung mit Anrufern zu dem Thema, das wir hier diskutieren. Eine Anruferin sagte: F&uuml;r mich ist das Leben schon dann nicht mehr lebenswert, wenn ich einen k&uuml;nstlichen Darmverschluss habe. Ich m&ouml;chte nicht, dass sich dann andere um mich k&uuml;mmern m&uuml;ssen. Beim Stuhlgang m&ouml;chte ich nicht von der Hilfe anderer abh&auml;ngig sein. &#8211; Darauf habe ich geantwortet: &Uuml;ber den Fall reden wir aber eigentlich gar nicht; das ist keine t&ouml;dlich verlaufende Krankheit. Ich habe folgende gro&szlig;e Sorge: In dem Augenblick, wo wir auf einmal Kriterien aufstellen, kommen wir ganz schnell zu einer Debatte &uuml;ber die Frage, was denn m&ouml;glicherweise noch alles da mit hineinzunehmen ist. Ich sage noch einmal: Es ist nicht konsequent, sich einerseits auf das Selbstbestimmungsrecht zu berufen &#8211; dann gilt das auch f&uuml;r einen Menschen mit Darmverschluss &#8211;, w&auml;hrend man es dann an anderer Stelle wieder begrenzt. Sie wissen genau: Wenn man keine klaren Grenzen zieht, ger&auml;t man auf eine schiefe Bahn, auf der es dann ganz schnell sehr rutschig wird.&#8220;14<br \/>Spahn argumentiert gegen eine Regelung, die den &auml;rztlich assistierten Suizids bei &#8222;t&ouml;dlich verlaufenden Krankheiten&#8220; erlauben w&uuml;rde (a), indem er deutlich macht, dass die Selbstbestimmung als Rechtfertigung f&uuml;r die Suizidbeihilfe genauso in anderen F&auml;llen gelten m&uuml;sste. Es sei daher damit zu rechnen, dass eine solche Regelung au&szlig;er Kontrolle gerate und immer weiter ausgeweitet w&uuml;rde (b). <br \/>Beispiel 4: <br \/>&#8222;Wenn Beihilfe zum Suizid zuerst ein legales und dann bald ein scheinbar normales Angebot werden w&uuml;rde, sehe ich die Gefahr, dass sich &auml;ltere oder lebensbedrohlich erkrankte Menschen unter &ouml;konomischen und psychosozialen Druck gesetzt f&uuml;hlen. Dann kommen sie jedenfalls nicht mehr darum herum, sich zu dieser m&ouml;glichen Option verhalten zu m&uuml;ssen, sich zu entscheiden. Die T&uuml;r f&uuml;r organisierte Sterbehilfe zu &ouml;ffnen, bedeutet, die Schutzbed&uuml;rftigsten wom&ouml;glich &uuml;ber eine Schwelle zu dr&auml;ngen, die sie selbst urspr&uuml;nglich gar nicht &uuml;berschreiten wollten.&#8220;15<br \/>Claudia L&uuml;cking-Michel (CDU\/CSU) nutzt das empirische Dammbruchargument in sehr klarer Form: Wenn wir a (Suizidbeihilfe als legales und normales Angebot) zulassen w&uuml;rden, erhielten wir b (&auml;ltere, schwer kranke Menschen k&ouml;nnten unter psychosozialen, &ouml;konomischen Druck in den Suizid gedr&auml;ngt werden). Am Ende k&ouml;nnte also ein moralisch positives zu bewertendes Anliegen, die Verwirklichung von mehr Selbstbestimmung, das Gegenteil, n&auml;mlich soziale Fremdbestimmung am Lebensende, bewirken.<br \/>Hier zeigt sich deutlich ein Charakteristikum von Dammbruchargumenten: a muss nicht als an sich schlecht oder moralisch verwerflich bewertet werden, man kann die Motive f&uuml;r a sogar f&uuml;r redlich und sinnvoll halten &#8211; trotzdem kann man mithilfe des Dammbrucharguments a mit Verweis auf unerw&uuml;nschte Konsequenzen, die gerade den Grundgedanken der Selbstbestimmung, der hinter a stehen mag, untergraben, ablehnen. Der Proponent\/die Proponent_in kann also Verst&auml;ndnis f&uuml;r den Gegner\/die Gegner_in zeigen, sogar einen Teil seiner\/ihrer Position teilen (oder vorgeben, sie zu teilen). Das erh&ouml;ht die rhetorische Kraft des Arguments und erkl&auml;rt zum Teil seine Popularit&auml;t.<br \/>Alle Proponent_innen in der Debatte nehmen als Ereignis a eine zur Normalit&auml;t gewordene organisierte Sterbehilfe zum Ausgangspunkt. Das Ereignis b, dass durch a verursacht wird, wird unterschiedlich benannt. Von Sterbenden, Alten und Kranken, die in einer entsolidarisierten, &ouml;konomisierten Gesellschaft in den Tod gedr&auml;ngt werden, &uuml;ber die Legaliserung der T&ouml;tung auf Verlangen und die Legalisierung der organisierten Suizidbeihilfe f&uuml;r nicht sterbenskranke Menschen und Kinder bis hin zur Entwertung des Lebens behinderter Menschen. Der Kausalzusammenhang zwischen a und b wird logisch und empirisch begr&uuml;ndet. Die logischen Argumente halten eine vern&uuml;nftige Grenzziehung zwischen a und b unm&ouml;glich, etwa weil die Annahmen &uuml;ber angeblich menschenunw&uuml;rdiges Leben von Sterbenskranken genauso auf anders erkrankte oder behinderte Menschen zutreffen k&ouml;nnten oder weil nicht einerseits Sterbenskranken das Recht auf Selbstbestimmung im Sinne eines assistierten Suizids einger&auml;umt werden kann, ohne dass dasselbe auch gesunden Menschen zugebilligt werden kann. Dabei bleibt meist unklar, ob die Grenzziehung an der wesentlichen Identit&auml;t von a und b scheitern muss oder an dem flie&szlig;enden &Uuml;bergang von a zu b.<br \/>Die empirischen Argumente sehen gesellschaftliche Entwicklungen als Bindeglied zwischen a und b. W&uuml;rde organisierte Sterbehilfe als Normalfall akzeptiert, br&auml;chen sich gesellschaftliche Kr&auml;fte Bahn, die zu einer Entsolidarisierung mit Sterbenden f&uuml;hren w&uuml;rden oder tr&auml;te eine Ver&auml;nderung der Einstellung der Gesellschaft zum Wert menschlichen Lebens ein, die am Ende zu b f&uuml;hren w&uuml;rde. Zur Plausibilisierung eines m&ouml;glichen Dammbruchs wird auf statistische Erhebungen aus Staaten mit liberalen Sterbehilferegelungen (Belgien, Niederlande, Oregon) verwiesen. Die Dammbruchargumentationen bedienen sich &auml;hnlicher Sprachbilder. So ist von T&uuml;ren, die ge&ouml;ffnet, aber nicht mehr geschlossen werden k&ouml;nnen, Schwellen, &uuml;ber die Menschen geschoben werden k&ouml;nnten, schiefen, rutschigen Bahnen oder explizit vom Dammbruch die Rede. Es stellt sich die Frage, wie die Dammbruchargumente in der Sterbehilfedebatte zu bewerten sind. Sind sie ein n&uuml;tzlicher Ratgeber bei der legislativen Entscheidungsfindung? Worin liegen die Schw&auml;chen einer solchen Argumentation? <br \/>A sollte nicht erlaubt werden, da logischerweise auch b erlaubt werden w&uuml;rde, weil es entweder im Wesentlichen gleich ist oder die Rechtfertigung f&uuml;r a auch f&uuml;r b gilt. Wenn aber b im wesentlichen gleich ist oder die Rechtfertigung &uuml;bertragbar ist, dann kann es nicht mehr als unerwartete Konsequenz von a angesehen werden. Vielmehr darf man (jedenfalls f&uuml;r den parlamentarischen Prozess) unterstellen, dass solche logischen &Uuml;berlegungen bei der Entscheidungsfindung von Anfang an eine Rolle spielen. Das hei&szlig;t, dass man entweder a bef&uuml;rwortet, obwohl die Prinzipien dieser Entscheidung auch f&uuml;r b gelten oder dass man die zugrundelegenden Prinzipien so ver&auml;ndert, dass sie nicht mehr f&uuml;r b gelten k&ouml;nnen16. Damit wird deutlich, dass es sich bei der ersten logischen Dammbruchvariante genau besehen gar nicht um ein Dammbruchargument handelt. Denn es ist gerade das Merkmal eines Dammbrucharguments, dass eine Regelung durch eine nicht intendierte Konsequenz pervertiert oder aufgel&ouml;st wird. Dies kann nicht der Fall sein, wenn diese Konsequenz in der Entscheidung bereits eingepreist ist.<br \/>Damit verliert das logische Argument freilich nicht seine Berechtigung. Es m&uuml;sste aber ohne die rhetorische Wucht eines Dammbrucharguments auskommen und stattdessen darlegen, welche verallgemeinerungsf&auml;higen Aussagen, die a zugrundeliegen, auch f&uuml;r b gelten m&uuml;ssen.<br \/>Bei der zweiten Variante wird ein Unterschied zwischen a und b anerkannt. Allerdings wird die M&ouml;glichkeit einer logischen Grenzziehung auf dem Kontinuum zwischen a und b abgelehnt, dass sie immer willk&uuml;rlichen Charakter hat. Man k&ouml;nnte dieses Argument aber auch umdrehen, indem man sagt, dass gerade weil es sich um einen Graubereich handelt, weitestgehende Freiheit besteht, eine Grenze irgendwo zwischen a und b zu ziehen. Denn wenn man einen moralischen Unterschied zwischen a und b und damit die Notwendigkeit einer Grenzziehung anerkennt, dann kann nicht die Willk&uuml;rlichkeit dieser Grenze gegen die Grenze als solche ins Feld gef&uuml;hrt werden.<br \/>Diese Form des logischen Dammbrucharguments hilft daher nicht weiter bei den Fragen, ob und wie eine Grenzziehung m&ouml;glich ist. Es verkennt, dass gerade klare rechtliche Regelungen einem Dammbruch entgegenwirken k&ouml;nnen. Das empirische Dammbruchargument trifft letztlich Prognosen &uuml;ber gesellschaftliche Entwicklungen. Hierin liegt zugleich die Schw&auml;che und die St&auml;rke des Arguments. Denn gesellschaftliche Prognosen sind kaum zu beweisen, aber eben auch genauso schwer zu widerlegen. Dementsprechend werden sowohl von Proponent_innen als auch von Opponent_innen empirische Belege zur Erh&auml;rtung bzw. Widerlegung der Dammbruchthese verwendet. Hier bieten sich die Statistiken aus L&auml;ndern an, die den Weg einer teilweisen oder weitgehenden Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe bereits gegangen sind, insbesondere Belgien, die Niederlande und der US-Bundesstaat Oregon.<br \/>Ohne auf die Statistiken hier im Einzelnen einzugehen und sie bewerten zu k&ouml;nnen, stellen sich hier zwei Probleme. Zum einen fehlen in der Regel verl&auml;ssliche Zahlen aus der Zeit vor &Auml;nderung der Rechtslage. Gerade diese br&auml;uchte es aber, um einen Dammbruch zu indizieren17. Zum anderen h&auml;ngt die Bewertung der Zahlen gerade vom jeweiligen Standpunkt in der Debatte ab. Konservative Verfechter\/Verfechter_innen der Dammbruchthese werden bereits kleine Missbrauchszahlen oder leicht erh&ouml;hte Selbstmordraten als Beleg f&uuml;r einen Dammbruch werten, w&auml;hrend Bef&uuml;rworter\/Bef&uuml;rworter_innen einer liberalen Regelung entweder den kausalen Zusammenhang &uuml;berhaupt abstreiten oder sie f&uuml;r notwendig in kauf zu nehmende Nebeneffekte halten18.<br \/>Eine theoretische &Uuml;berlegung kann gegen das empirische Dammbruchargument ins Feld gef&uuml;hrt werden. Wenn man annimmt annimmt, dass a eine vern&uuml;nftige Entscheidung ist, die zu einer gesellschaftlichen Entwicklung f&uuml;hrt, an deren Ende b f&uuml;r vern&uuml;nftig oder akzeptabel gehalten wird, k&ouml;nnte man annehmen, dass b tats&auml;chlich vern&uuml;nftig ist19. Dann g&auml;be es keinen Grund a zu verhindern, vielleicht l&auml;ge darin sogar ein Grund auf a hinzuwirken20. Denn wie begr&uuml;ndet man, dass die jetzige Einsch&auml;tzung, dass eine hypothetische Praxis unmoralisch ist, mehr Bedeutung beizumessen ist, als die Einsch&auml;tzung der Gesellschaft, die auf Grundlage der Erlaubnis von a zu einer entgegengesetzten Einstellung gelangt? Im Gegenteil indiziert die Tatsache, dass eine Gesellschaft in einer bestimmten Situation etwas f&uuml;r vern&uuml;nftig oder moralisch richtig h&auml;lt, dass es tats&auml;chlich richtig ist. Es ist also durchaus m&ouml;glich, dass empirische Dammbruchargument gegen sich selbst zu wenden.<br \/>Dammbruchargumente erfreuen sich insbesondere bei Konservativen gro&szlig;er Beliebtheit. Es &uuml;berrascht daher nicht, dass sie auch in der aktuellen Sterbehilfedebatte h&auml;ufig gegen eine liberale Handhabung der Suizidbeihilfe in Stellung gebracht werden. Ihre St&auml;rke ist vornehmlich rhetorischer Art. Ihr Argumentationsmuster wirkt intuitiv, zudem kann die Argumentation durch schwer widerlegbare Schreckensszenarien aufgeladen werden. Gleichwohl ist der konstruktive Beitrag solcher Argumente nicht besonders hoch. Sie erweisen sich bei n&uuml;chterner Betrachtung als sehr angreifbar oder wenig aussagekr&auml;ftig. Jedenfalls tragen sie in ihrer meist sehr vagen Form nicht zu einer Versachlichung der Debatte bei.<\/p>\n<p>LUKAS&nbsp;RHIEL&nbsp;&nbsp; Jahrgang 1991, studiert Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt &#8222;Rechtspolitik und Rechtsgestaltung&#8220; an der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin.<\/p>\n<p>Literatur<br \/>Adam Corner\/Ulrike Hahn\/Mike Oaksford: The psychological mechanism of the slippery slope argument, Journal of Memory and Language, 64, 2011, S. 133 ff., zit. als: Corner\/Hahn\/Oaksford<br \/>Arthur Miller: The &#8218;Slippery Slope&#8216; argument: Uses and misuses, Think, 5, 2007, S. 43 ff., zit. als: Miller <br \/>Hans G&uuml;nther Ru&szlig;: Aktive Sterbehilfe: Ungereimtheiten in der Euthanasiedebatte, Ethik in der Medizin, 2002, S. 11 ff., zit. als: Ru&szlig;<br \/>Michael Brand\/Claudia L&uuml;cking-Michel\/Michael Frieser: Begleiten statt beenden &#8211; Schutz der W&uuml;rde am Ende des Lebens, Positionspapier, Berlin 2014, zit. als.: Brand\/Michel-L&uuml;cking\/Frieser<br \/>Peter Allmark: Euthanasia, dying well and the slippery slope, Journal of Advanced Nursing, 18, 1993, S. 1178 ff., zit. als.: Allmark<br \/>Thomas Douglas: Intertemporal Disagreement and Empirical Slippery Slope Arguments, Utilitas, 22, 2010, S. 184 ff., zit. als: Douglas<br \/>Wibren van der Burg: The Slippery Slope Argument, Ethics, Vol. 102, No.1, 1991, S. 42-65, zit. als: van der Burg<br \/>Stellungnahme des Nationalen Ethikrates, Selbstbestimmung und F&uuml;rsorge am Lebensende, Berlin 2006, S. 27 ff., zit. als: Nationaler Ethikrat 2006<br \/>Stenografischer Bericht der 66. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 13. 11. 2014, S. 6116 ff., einzusehen unter: <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btp\/18\/18066.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btp\/18\/18066.pdf<\/a>, zit. als: Plenarprotokoll\/ Name des Redners<br \/>Zwischenbericht der Enqu&ecirc;te-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin zum Thema Patientenverf&uuml;gung, Berlin 2004, S. 13 ff., zit. als:&nbsp; Enqu&ecirc;te-Kommission Ethik und Recht d. mod. Medizin<br \/>Anmerkungen:<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2065],"publikationen":[1433],"class_list":["post-11513","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-lukas-rhiel","publikationen-210-211"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Dammbruch- oder Slippery-Slope-Argument in der Debatte zur Sterbehilfe - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-dammbruch-oder-slippery-slope-argument-in-der-debatte-zur-sterbehilfe\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Dammbruch- oder Slippery-Slope-Argument in der Debatte zur Sterbehilfe - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: vorg&auml;nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 163-172 Zum Thema Sterbehilfe finden sich wiederkehrende Argumentationsmuster, die der Struktur eines Dammbruch- oder Slippery-Slope-Arguments entsprechen. 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