{"id":11514,"date":"2015-09-20T10:05:00","date_gmt":"2015-09-20T08:05:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gefahrvolle-autonomie-versprechen\/"},"modified":"2021-08-30T15:42:05","modified_gmt":"2021-08-30T13:42:05","slug":"gefahrvolle-autonomie-versprechen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/gefahrvolle-autonomie-versprechen\/","title":{"rendered":"Gefahrvolle Autonomie-Versprechen"},"content":{"rendered":"<p>In: vorg&auml;nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 173-184<\/p>\n<p><i>Den Bef&uuml;rwortern einer weiteren Liberalisierung der Sterbehilfe wird oft entgegen gehalten, die Forderung nach mehr Selbstbestimmung am Lebensende blende die Voraussetzungen und Bedingungen aus, unter denen diese stattfinde. Erika Feyerabend geh&ouml;rt zu jenen kritischen Stimmen, die vor den Folgen einer Liberalisierung bioethischer Entscheidungen warnen. Ihre These: ein &uuml;berstrapazierter Begriff der Selbstbestimmung blende aus, dass es vor allem um die Durchsetzung &ouml;konomischer Zw&auml;nge im Pflege- und Gesundheitswesen gehe (was sich in den Suizidgr&uuml;nden wiederfinde). Zugleich warnt sie vor den Wirkungen dieser Debatte, die individuelle wie gesellschaftliche Wertevorstellungen von Leben, Krankheit und Bed&uuml;rftigkeit pr&auml;ge &#8211; zum Nachteil derjenigen, die nicht dem Ideal gesunder, autonom selbstbestimmter Individuen entsprechen.<\/i><\/p>\n<p>Carl-Henning Wijkmark schrieb in der Zeit des schwedischen Wohlfahrtsstaates der 1970er Jahre den Roman &#8222;Der Moderne Tod. Vom Ende der Humanit&auml;t&#8220;. (Berlin 2001) Erz&auml;hlt wird die Geschichte eines Symposiums zum Thema &#8222;Der letzte Lebensabschnitt des Menschen&#8220;. Dort erkl&auml;rt ein Ministerialdirektor Bert Persson, dass die Zeit noch nicht reif sei f&uuml;r Euthanasiebeschl&uuml;sse. Zwar gebe es eine &#8222;Aktionsgruppe f&uuml;r das Recht-auf-unseren-Tod&#8220;, die per &#8222;Todestestament&#8220; lebenserhaltende Behandlungen untersagen und in staatlich organisierten Todeskliniken Kranken und Lebensm&uuml;den eine Giftspritze oder einen Cocktail anbieten will. Doch die &Auml;rzte wollten nicht &#8222;als potentielle Henker&#8220; dastehen und verweigerten ihre Unterst&uuml;tzung. Deshalb bed&uuml;rfe es einer &#8222;massiven Meinungsbildung in gesellschaftlicher Regie. &#8222;Die Bev&ouml;lkerungspyramide ist ung&uuml;nstig. 75% der Pflegekosten entfallen auf Langzeitpflege und Pflege hoffnungsloser F&auml;lle. &#8230; Unter den 25% Produktiven &#8230; herrscht verzweifelte Unzufriedenheit.&#8220; (Wijkmark 2001, 11) Persson wei&szlig;: Eine gesellschaftliche Planung, die auf T&ouml;tung alter oder behinderter Pflegebed&uuml;rftiger hinausl&auml;uft ist heikel. Doch die eskalierende gesellschaftliche Krise lasse keine andere Wahl. Deshalb fordert er: &#8222;Wir brauchen schnell mehr Tote, um es ganz brutal zu sagen &#8230; Und die Wurzel des &Uuml;bels ist nicht prim&auml;r, da&szlig; die Euthanasie ungesetzlich ist, sondern sie ist es, weil so wenige eine Euthanasie verlangen. &#8230; Es muss wieder nat&uuml;rlich werden, zu sterben wenn die aktive Zeit vorbei ist. Wir m&uuml;ssen die Probleme mit den Alten l&ouml;sen, nicht gegen sie.&#8220; (Wijkmark 2001, 13) Mit einer verdeckten Meinungsumfrage habe man herausbekommen: Es gibt, besonders bei den armen und kranken Alten, eine &#8222;Reformbereitschaft&#8220;, sprich: eine Bereitschaft zurEuthanasie. Sie wollen nicht der Allgemeinheit zur Last fallen. Dies zu verst&auml;rken sei vornehme Aufgabe der Politik. Der &#8222;letzte Akt der Selbst&auml;ndigkeit&#8220; &#8211; die Entscheidung zum Tod &#8211; d&uuml;rfe aber nicht erbettelt werden, sondern soll als &#8222;gesetzlich festgelegtes Recht auf Sicherheit&#8220; erscheinen. <br \/>Im weiteren Verlauf des Symposiums wird diskutiert, wie man den freiwilligen Lebensverzicht etabliert kann. Wie stellt man es an, dass man die &#8222;Alterskontrolle oder wenn man so will, eine Todeskontrolle, nicht ebenso gut diskutieren kann wie eine Geburtenkontrolle?&#8220; (Wijkmark 2001, 70) Eines ist den Wortf&uuml;hrern aus Politik und Wissenschaft klar: In Demokratien kann dies nicht zwangsverordnet werden, sondern muss &#8222;selbstbestimmt gewollt&#8220; sein. <br \/>Von der Fiktion zur Wirklichkeit<br \/>T&ouml;tung auf Verlangen ist in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg bei unheilbar Kranken erlaubte Praxis. Beihilfe zur Selbstt&ouml;tung ist in vielen L&auml;ndern straffrei, in der Schweiz auch in Form organisierter Dienstleistungen &uuml;blich. Es ist weithin akzeptiert &#8211; unter gesetzlich festgelegten Bedingungen &#8211; das Leben Schwerstkranker zu beenden, die nicht mehr einwilligungsf&auml;hig sind, aber keineswegs schon Sterbende sind. Zum Einsatz kommen dabei &uuml;berdosierte Schmerzmittel oder der Behandlungsabbruch. <br \/>Diskutiert werden all diese Formen des Sterbenmachens nicht unter sozial- und gesundheitspolitischer Kostenersparnis, sondern als M&ouml;glichkeit &#8222;das Recht auf den eigenen Tod&#8220;, die &#8222;Autonomie am Lebensende&#8220; und das &#8222;nat&uuml;rliche Sterben&#8220; gegen eine &#8222;&uuml;berm&auml;chtige Apparatemedizin&#8220; und bevormundende, institutionelle Handlungsmuster durchzusetzen. Es kann aber auch sein, und das ist meine These, dass ein &uuml;berstrapazierter Selbstbestimmungsbegriff (des Individuums) zu einer willkommenen (auch &ouml;konomisch gesehen) gesellschaftlichen Norm f&uuml;hrt, die &#8222;beschleunigtes Sterben&#8220; als sozial erw&uuml;nscht erscheinen l&auml;sst. Eine solche Norm betrifft nicht nur die willensf&auml;higen Subjekte, sondern immer auch jene, die hilfebed&uuml;rftig sind und sich nicht mehr &auml;u&szlig;ern k&ouml;nnen. <br \/>Deutsche Verh&auml;ltnisse<br \/>Der Verzicht auf medizinische und pflegerische Leistungen gilt im gesetzlichen und diskursiven Raum um Patientenverf&uuml;gungen seit l&auml;ngerem als h&ouml;chster Ausdruck der &#8222;Autonomie&#8220;. Kaum eine Lebenssituation scheint mehr pr&auml;destiniert zu sein, rein individualisierte Selbstbestimmungsideale zu mobilisieren, als hohes Alter und Pflegebed&uuml;rftigkeit. Beides wird mittlerweile fast schon als &#8222;vorgezogene Formen des Sterbens&#8220; angesehen (Gr&auml;fe 2015, 13).<br \/>In gesunden, auf jeden Fall in entscheidungsf&auml;higen Tagen, soll f&uuml;r den Fall chronischer Erkrankung &#8211; ausdr&uuml;cklich auch weit vor dem Sterbeprozess oder dem medizinischen Urteil einer unheilbaren Krankheit &#8211; m&ouml;glichst per schriftlicher Willensbekundung der t&ouml;dlichen Therapieabbruch individuell geplant und verf&uuml;gt werden. So k&ouml;nnten sich Patienten in Demenz, Koma oder nach einem Schlaganfall beispielsweise vorsorglich sch&uuml;tzen vor einer &#8222;nicht mehr loslassenden Apparatemedizin&#8220; und institutionellen &Uuml;bergriffen. Gesetzliche Betreuer_innen haben seit 2009 verpflichtend daf&uuml;r zu sorgen, dass der im Voraus formulierte Wille durchgesetzt wird. Selbst wenn dieser Wille nur vage oder gar nicht vorliegt, kann er &#8222;mutma&szlig;lich&#8220; angenommen und interpretiert werden &#8211; meist als Verzicht auf medizinische Leistungen und entsprechend einer gesellschaftlichen Norm dar&uuml;ber, was noch als &#8222;lebenswert&#8220; gilt. Wie wir pflegebed&uuml;rftige Lebenslagen und Sterben gestalten, wird als vertragliche Beziehung zwischen Individuum und Staat konzipiert und adressiert an &#8222;Kunden&#8220;, die zwischen vorgefertigten und sozialpolitisch &#8222;bezahlbaren&#8220; Optionen ausw&auml;hlen. Verst&auml;ndlich ist die Sorge, in eher hilfloser Lage beherrscht zu werden und abh&auml;ngig zu sein. Aber gerade das vertragsf&auml;hige, rationale Willenssubjekt f&uuml;gt sich geschmeidig in jene institutionelle Erfordernisse und Hierarchien ein, die vermeintlich &uuml;berwunden wurden. Die Soziologin Stefanie Gr&auml;fe gibt zu recht zu bedenken: &#8222;Die &#8211; auf den ersten Blick so eing&auml;ngige &#8211; Gegen&uuml;berstellung &#8222;Apparatemedizin&#8220; versus &#8222;Patientenautonomie&#8220; blendet aus, dass betriebswirtschaftliche Handlungszw&auml;nge seitens der Professionellen in Krankenh&auml;usern und Pflegeheimen den Spielraum f&uuml;r individuelle Autonomiew&uuml;nsche von Patienten (aber auch von Pflegenden) faktisch stark einschr&auml;nken. Wie autonom wir als chronisch Kranke, Pflegebed&uuml;rftige oder Sterbende sind, erscheint als Frage individuelle Wahl &#8211; und nicht als gesellschaftlicher Prozess der Aushandlung &uuml;ber die Gestaltung von Gesundheit und Pflege.&#8220; (Gr&auml;fe 2015, 12) <br \/>Unber&uuml;cksichtigte Wirklichkeiten<br \/>Das Ideal des b&uuml;rgerlichen, vertragsf&auml;higen Subjekts ist nicht deckungsgleich mit den real existierenden Patienten und Patientinnen. Menschen, die schon immer kognitiv eingeschr&auml;nkt waren oder kulturell anders sozialisiert sind, passen nicht unbedingt in dieses stereotype Entscheidungs- und Vertragsmodell. Menschen, die in ihrem Berufsleben oder in Geschlechterbeziehungen kaum die Erfahrung gemacht haben, dass ihr W&uuml;nschen und Wollen eine Rolle spielt, f&uuml;gen sich z.T. unhinterfragt in die unangetastet gebliebene Krankenhaushierarchie. Viele haben zeitlebens in sozialen Beziehungen oder in der Arbeitswelt gelernt, sich nur als Leistungstr&auml;ger_in &#8222;produktiv&#8220; und anerkannt zu f&uuml;hlen. Jene, die aus dem Arbeitsleben ausgegrenzt waren, f&uuml;hlen sich schon ohne Krankheit &#8222;&uuml;berfl&uuml;ssig&#8220;. Die Bereitschaft, sich nur als Last und Belastung zu verstehen, ist besonders mit dem medizinischen Urteil &#8222;austherapiert&#8220; und mit Angewiesenheit auf pflegerische Leistungen ausgepr&auml;gt. Das zeigt auch eine gr&ouml;&szlig;ere Untersuchung von Andreas Heller und seinem Team an der IFF Fakult&auml;t der Universit&auml;t Klagenfurt in einem Dortmunder Pflegeheim. &#8222;Die gro&szlig;e und bittere Erkenntnis war, dass die Bewohner_innen alle gesagt haben: Ich m&ouml;chte keinem zur Last fallen.&#8220; (Heller 2015, 51) Gerade die Debatten und gesetzlichen Regeln zur Patientenverf&uuml;gungen haben das Potential, das eigene Wollen und die &ouml;ffentliche Meinung in Richtung Selbstbe- und Entwertung zu schulen und zu vertiefen.<br \/>Der Soziologe Werner Schneider nannte das Projekt Patientenverf&uuml;gung &#8222;die sozialvertr&auml;gliche Bek&uuml;mmernis um die letzten Dinge&#8220;. Tats&auml;chlich geht es um den Verzicht auf Behandlung, der als &#8222;w&uuml;rdig&#8220; und auch als &#8222;mutig&#8220; angesehen wird. Ein sozial gestaltetes Lebensende mit ausreichender und guter pflegerischer Versorgung auch f&uuml;r Menschen mit schmalem Geldbeutel, die sich kaum therapeutische Hilfen und Begleitungen privat hinzu kaufen k&ouml;nnen, kommt im Diskurs und in der Ratgeberliteratur kaum zur Sprache. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen bei weitem nicht aus, um jenseits einer &#8211; auch nicht immer sicher gestellten &#8211; k&ouml;rperlichen Versorgung noch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erm&ouml;glichen. Von einer fl&auml;chendeckenden hospizlichen und palliativen Versorgung &#8211; auch in Krankenh&auml;usern und Altenheimen &#8211; sind wir weit entfernt. Ein Drittel der Pflegebed&uuml;rftigen lebt in Alteneinrichtungen. Das Einzugsalter liegt statistisch bei rund 86 Jahren. Diese H&auml;user sind Sterbeorte.1 Der Personalschl&uuml;ssel, um die immer pflegebed&uuml;rftigeren Bewohner_innen zu versorgen und zu begleiten, stammt von 1995. Die Angeh&ouml;rigen m&uuml;ssen nicht selten zuzahlen, und f&uuml;rchten u.U. im Zuge weitgehend privatisierter Rentenversorgung um ihre R&uuml;cklagen. Zwei Drittel der Pflegebed&uuml;rftigen lebt zu Hause. Der famili&auml;re Kontext ist nicht immer so ideal wie oft dargestellt. Das Gewaltpotential ist gro&szlig;, ob biografisch bedingt oder durch &Uuml;berlastung erzeugt. <br \/>In einer &#8222;Lebenskultur&#8220;, in der Leistung, Produktivit&auml;t und Selbstoptimierung vorrangig sind sowie Autonomie im Sinne einer &#8222;f&uuml;rsorgefreien&#8220; Lebensf&uuml;hrung gleichbedeutend mit Gl&uuml;ck ist, f&auml;llt es dar&uuml;ber hinaus schwer, Lebensphasen zuzulassen, die all dem nicht mehr entsprechen. Es gibt keine positive Landkarte f&uuml;rs Geschehen-Lassen, Sterben-Lassen, f&uuml;rs Nicht-Wissen und Nicht-Verstehen. <br \/>Die Stellungnahmen anerkannter Expert_innen in Universit&auml;ten und Kommissionen reproduzieren diesen blinden Fleck. Sie bieten gesamtgesellschaftliche Szenarien an, die den vorherrschenden &ouml;konomischer Logiken entsprechen. Die &Ouml;konomen Friedrich Breyer und Carlo Schultheiss erkl&auml;ren beispielsweise in ihrem &ouml;ffentlich finanzierten Forschungsprojekt zur Rationierung von Gesundheitsleistungen, dass schon heute &#8222;das kalendarische Alter Teil etablierter Rationierungsmuster&#8220; ist und &#8222;auf der Annahme (beruht), dass die Erwartungen auf zuk&uuml;nftigen Konsum die entscheidende Quelle f&uuml;r Lebensfreude sind.&#8220; (Breyer\/Schultheiss 2002, 143) Der einflussreiche Medizinjurist Jochen Taupitz schlug vor, bei Menschen im Koma eine &#8222;notwendige Gesamtabw&auml;gung&#8220; durchzuf&uuml;hren. Lebensverl&auml;ngerung sollte &#8222;umso eher unterbleiben, je gr&ouml;&szlig;ere Ressourcen (im weitesten Sinne) sie einerseits bindet (die dann f&uuml;r andere Patienten nicht zur Verf&uuml;gung steht) und je geringer &#8230; der Nutzen &#8230; ist. Die Entscheidung &uuml;ber die Grenzen der Patientenautonomie in F&auml;llen eines &#8218;&uuml;berm&auml;&szlig;igen Lebensverl&auml;ngerungswunsches&#8216; liegt dabei nicht nur in gesellschaftlicher bzw. staatlicher Verantwortung, sondern auch und gerade in der Verantwortung der (auch der Gesamtheit des Volkes verpflichteten) &Auml;rzteschaft.&#8220; (Taupitz 2000, 26 f.)<br \/>Die Verf&uuml;hrung ist gro&szlig;, in dieser Lage professionelle Dienstleistungen wie den t&ouml;dlichen Behandlungsabbruch, die Beihilfe zu Selbstt&ouml;tung oder die T&ouml;tung auf Verlangen zu fordern und entsprechend gesetzlich auszugestalten. Zus&auml;tzlich propagieren Sterbehilfeverb&auml;nde, Landes&auml;rztekammern, Stadtverwaltungen und Hospizvereinigungen seit Jahren ein problematisches Sterbeideal: den &#8222;Entscheidungstod&#8220;, der m&ouml;glichst &auml;sthetisch, kontrolliert, mit wenig Leidenszeit verkn&uuml;pft ist. Ausgeblendet wird dabei die Trag&ouml;die des Todes, der konkreten Sterblichkeit, die m&ouml;glichen Kontrollverluste und Leiden. Die &ouml;ffentlichen Darstellungen legen nahe, dass ein Management des Sterbens dieses Menschheitsproblem zu l&ouml;sen vermag. Da der &Uuml;bergang vom Sterblichen zum Sterbenden prinzipiell einer anderen Ordnung angeh&ouml;rt, weil die Zuk&uuml;nftigkeit des Todes nicht vergegenw&auml;rtigt werden kann, ist das Denken hier besonders offen f&uuml;r Mythen und Handlungsanweisungen. Das ist eine der Gefahren, die dem modernen Sprechen &uuml;ber den Tod innewohnen. Das erw&auml;hnte Sterbeideal gelingt eben nicht zwingend, weder durch Verzicht auf medizinische Leistungen noch durch palliativmedizinische Versorgung. Sterben bleibt eine Zone der Verunsicherung. Tats&auml;chlich ist das &#8222;kontrollierte Sterben&#8220; vor allem durch die Hand des Arztes oder Sterbehelfers realisierbar. Das mag individuell attraktiv erscheinen &#8211; insbesondere wenn die konkrete Sterbeaussicht noch weit entfernt liegt. Aber es hat besonders dann einen hohen humanit&auml;ren Preis, wenn diese Praxis in gesetzliche Normen und in Dienstleistungsformate gegossen wird. <br \/>Aktuelle Ausweitungsprojekte<br \/>Derzeit liegen verschiedene Gesetzesentw&uuml;rfe vor, um die &#8222;gewerbliche&#8220;, &#8222;organisierte&#8220; oder &#8222;&auml;rztliche Beihilfe zur Selbstt&ouml;tung&#8220; zu regeln. Auch in diesem Kontext wird auf das rationale Subjekt Bezug genommen: Frei von sozialen Einfl&uuml;ssen, in Kenntnis therapeutischer Aussichtslosigkeit und prognostizierter Gebrechlichkeit, wird das eigene Leben wohl&uuml;berlegt beendet &#8211; mit professionellen Dienstleistern, geschulten Mediziner_innen oder erfahrenen Sterbehelfern. Wie viele Menschen tats&auml;chlich in einer konkreten Krankheitssituation und im hohen Alter so ihre Gegenwart und Zukunft bilanzieren, ist unbekannt. Die Erfahrungen in der Begleitung Sterbender sprechen derzeit eher dagegen. Gerade angesichts schwerer Erkrankungen und des nahenden Todes schwanken die W&uuml;nsche zwischen Hoffnung und Verzweiflung oder Resignation. Ein stabiler, eindeutiger &#8222;Wille&#8220; ist selten. Dieses abstrakte Modell vom &#8222;Bilanzsuizid&#8220; ist aber n&ouml;tig, um Selbstt&ouml;tungsbeihilfe zu einer anerkannten Dienstleistung zu machen, und um das moderne, &#8222;neoliberale&#8220; Selbstverst&auml;ndnis erneut zu vertiefen. Die Fragen gesellschaftlicher Solidarit&auml;t mit Kranken, sozialpolitische Defizite, die Krankheit und Pflege auf verschiedensten Ebenen zum Armutsrisiko machen sowie kritikw&uuml;rdige Versorgungsbedingungen werden von den Bef&uuml;rworter_innen liberalerer Regeln f&uuml;r die Suizidbeihilfe oft ausgeblendet &#8211; oder als politisch unab&auml;nderlich angesehen. <br \/>Anlass &#8211; nicht Ursache &#8211; des politischen Regelungswillens lieferte Roger Kusch. Mit seinem Verein SterbeHilfe Deutschland e.V. bot der Hamburger Ex-Justizsenator Beihilfe zur Selbstt&ouml;tung an, in einigen F&auml;llen gegen pers&ouml;nliche Honorare von bis zu 6.500 Euro. Es gibt derzeit einen breiteren Konsens, diese gewerbliche Suizidbeihilfe eindeutig zu verbieten. In einer organisierten Form, beispielsweise nach dem Schweizer Modell des Sterbehilfedienstleisters Dignitas, gehen die Meinungen auseinander. Unbestreitbar ist, dass es einen Sterbehilfetourismus in die Schweiz gibt. Laut einer britischen Studie hat sich zwischen 2008 und 2012 die Anzahl deutscher B&uuml;rger_innen, die die Dienste von Dignitas in Anspruch nahmen, auf 268 Sterbewillige verdoppelt. Ob eine so &#8222;organisierte Sterbehilfe&#8220; in Deutschland ausdr&uuml;cklich erlaubt oder verboten werden soll, ist umstritten.2 Wie im Herbst die, vom Fraktionszwang befreiten Parlamentarier_innen entscheiden, ist kaum vorhersehbar. <br \/>Die Suizid-Beihilfe befindet sich derzeit nicht im rechtsfreien Raum. Sie ist sowohl f&uuml;r Angeh&ouml;rige wie f&uuml;r Mediziner_innen straffrei. Es gibt lediglich Unsicherheit, ob diese Handlung mit dem Arzneimittelrecht und der &#8222;Garantenpflicht&#8220; in Konflikt ger&auml;t. &Auml;rztliche Suizidbeihilfe ist aber die Ausnahme, nicht die Regel. Berufsethisch ist die &#8222;Mitwirkung des Arztes bei der Selbstt&ouml;tung keine &auml;rztliche Aufgabe&#8220;3. Berufsrechtlich ist das in einigen Bundesl&auml;ndern ebenso bewertet &#8211; in anderen nicht. Die Wirksamkeit solcher berufsrechtlichen Sanktionen ist jedoch stark eingeschr&auml;nkt: Bislang wurde nur in einem einzigen Fall eine Geldbu&szlig;e wegen einer Suizidbeihilfe verh&auml;ngt.4 <br \/>Mediale Aufmerksamkeiten <br \/>Wie immer auch die parlamentarischen Entscheidungen ausfallen m&ouml;gen, schon der Diskurs ver&auml;ndert das &ouml;ffentliche Bewusstsein, die individuellen Phantasien &uuml;ber das Lebensende und die Bewertungen vom Leben mit Krankheit und Pflegebed&uuml;rftigkeit. Es geht nicht um Denk- oder Sprechverbote. Seit Jahren wird &uuml;ber die Medien eine neue &#8222;Sterbekultur&#8220; bef&ouml;rdert, die gefahrvoll ist, vor allem f&uuml;r schwerkranke, betagte und pflegebed&uuml;rftige Menschen. Die Medienberichte werden gest&uuml;tzt von der Autorit&auml;t einer relativ kleinen Gruppe von Mediziner_innen, Ethiker_innen und Jurist_innen. <br \/>Die Giordano-Bruno-Stiftung hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft f&uuml;r Humanes Sterben die Kampagne &#8222;Mein Ende geh&ouml;rt mir &#8211; F&uuml;r das Recht auf Letzte Hilfe&#8220; initiiert.5 Ihre Forderung: Suizidbeihilfe als &auml;rztliche Aufgabe rechtlich eindeutig zu erm&ouml;glichen. Hie&szlig;e das nicht auch: Beratung, Beschaffung der erforderlichen Medikamente und die Suizid-Begleitung entsprechend zu verg&uuml;ten? 180 Fachleute oder bekannte Pers&ouml;nlichkeiten haben einen Offenen Brief unterschrieben, um die Beihilfe zur Selbstt&ouml;tung politisch durchzusetzen. Initiator ist der Berliner Urologe und zweite Vorsitzende der Tochterorganisation des Schweizer Sterbehilfeverbandes Dignitas, Christian Arnold. Er erkl&auml;rte mehrfach &ouml;ffentlich, 300 Menschen Beihilfe geleistet zu haben und sucht per Anzeige in der &Auml;rztezeitung Kollegen und Kolleginnen, die es ihm gleich tun. <br \/>Ein au&szlig;erparlamentarischer Vorschlag von dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio, den Medizinethikern Ralf Jox und Urban Wiesing sowie dem Medizinrechtler Jochen Taupitz weist in eine &auml;hnliche Richtung: Die Beihilfe soll verboten werden, um organisierte und gewerbliche Initiativen zu vermeiden.6 In Ausnahmef&auml;llen soll sie nach notgedrungen vagen medizinischen Kriterien und vern&uuml;nftig begr&uuml;ndeter Nachfrage von Sterbewilligen exklusiv f&uuml;r &Auml;rzte straffrei sein. <br \/>Der fr&uuml;here Intendant des MDR, Udo Reiter, erkl&auml;rte in verschiedenen Talkshows und Artikeln, nicht als &#8222;sabbernder Greis&#8220; enden zu wollen. Friedrich Raddatz, verstorbener Feuilleton-Chef der ZEIT, publizierte seine &#8222;Exit-Strategie&#8220;: in die Schweiz zu fahren, um nicht einer &#8222;Combo von &Auml;rzten eine Sterbeerlaubnis abtrotzen&#8220; zu m&uuml;ssen. Der ehemalige Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche sprach &ouml;ffentlich &uuml;ber die Krebsdiagnose seiner Frau und dar&uuml;ber, sie aus Liebe in die Schweiz zu begleiten. Moralische Urteile &uuml;ber diese Haltungen verbieten sich, aber nicht politische. In der medialen Geschw&auml;tzigkeit &uuml;ber Tod und Sterben sind gerade Wertungen und Absichten von &#8222;Opinion-Leadern&#8220; keine reine Privatangelegenheit. <br \/>Interessant ist ein Blick nach Oregon, wo die Beihilfe zum Suizid seit 1997 ins anerkannte Dienstleistungsrepertoire von Mediziner_innen geh&ouml;rt. Die dortigen Verh&auml;ltnisse werden medial und wissenschaftlich nicht selten als Vorbild und als gefahrlose &#8222;Selbstbestimmung am Lebensende&#8220; kommuniziert. Bis 2013 hat sich die Zahl der Beihilfen verf&uuml;nffacht und betreffen heute zwei von 1.000 Todesf&auml;llen. Hauptgr&uuml;nde sind nicht &#8222;unertr&auml;gliche Schmerzen&#8220; &#8211; also die hierzulande beschworenen, extremen Ausnahmen, die auch palliativmedizinisch nicht mehr beherrschbar sind. Es ist vor allem die Angst vor &#8222;Verlust von Autonomie&#8220; und &#8222;W&uuml;rde&#8220;. &Auml;rzte leisten Beihilfe entgegen der gesetzlichen Kriterien auch bei chronischer Erkrankung ohne infauste Prognose. Es gibt dort Krebspatienten, die nur &uuml;ber eine staatliche Sozialhilfe-Krankenversicherung (Medicaid) verf&uuml;gen, und denen eine zu teure Chemotherapie verweigert, aber der assistierte Suizid als Alternative angeboten wurde. (Kummer 2015, 37)<br \/>Enttabuisierungszonen?<br \/>Mittlerweile gibt es in den Medien auch Stimmen, die sich offensiv f&uuml;r die &#8222;aktive Sterbehilfe&#8220; durch Gift und die Hand des Arztes aussprechen. Das wird sich gesetzlich aller Voraussicht nach nicht niederschlagen, aber ins &ouml;ffentliche Bewusstsein einschreiben. Als sperrig erweisen sich hierzulande noch die Versatzst&uuml;cke aus der nationalsozialistischen Vergangenheit, aber die Sagbarkeitsgrenzen verschieben sich so peu &agrave; peu. Einen Beitrag dazu leistete im letzten Jahr der im SPIEGEL erschienene Reisebericht &#8222;Studenten des T&ouml;tens&#8220; &uuml;ber belgische Sterbehelfer_innen, die die Lager von Auschwitz besuchten. (Kuntz 2014)<br \/>Seit 2002 ist in Belgien die Euthanasie bei unheilbarer Krankheit (die nicht kurzfristig zum Tode f&uuml;hren muss) und &#8222;dauerhaftem psychischen Leiden&#8220; straffrei, wenn die Betroffenen m&uuml;ndlich oder im Voraus per Patientenverf&uuml;gung dies erkl&auml;rten. Auch in Belgien steigt die Nachfrage. Rund 1500 Menschen sollen j&auml;hrlich so aus dem Leben scheiden. Die Dunkelziffer ist unbekannt. Zu Debatten f&uuml;hrte vor kurzem der Fall des Sexualstraft&auml;ters Frank van den Bleeken, der auf &#8222;eigenen Antrag&#8220; in einer Klinik get&ouml;tet werden wollte, weil ihm eine Therapie in einer niederl&auml;ndischen Spezialklinik zuvor verwehrt worden war. Proteste sorgten daf&uuml;r, dass ein Therapieplatz statt einer Giftspritze zugebilligt wurde.<br \/>Als Leser_in des Reiseberichts erf&auml;hrt man viel &uuml;ber die Bewirtung und die Hotelunterbringung w&auml;hrend dieses ungew&ouml;hnlichen Ausfluges und dass der Reiseleiter Wim Diestelman im &#8222;Sterbezimmer&#8220; seiner Br&uuml;sseler Klinik schon oft Champagner-Flaschen vom Fenstersims r&auml;umte &#8211; nach vollzogener Tat. Man erf&auml;hrt, was die Reisegruppe verbindet: &#8222;f&uuml;r Sterbehilfe und f&uuml;r eine liberale Gesellschaft&#8220; zu sein. Sie alle wollten in Auschwitz &#8222;eine Antwort darauf finden, warum das Recht eines Menschen, &uuml;ber das eigene Leben zu entscheiden, absolut sein muss.&#8220; Man erf&auml;hrt, wie die Gruppe vor dem Besuch der Lager in der Hotelhalle von Diestelman eingestimmt wird, mit den Worten: &#8222;Wir werden noch oft erkl&auml;ren, dass wir das Gegenteil von dem meinen, was in Auschwitz passiert ist&#8220;, unterlegt mit den Bildern von Folteropfern in Abu Ghuraib und gehenkten Menschen im Iran und Syrien. Man erf&auml;hrt vom Lagerbesuch, dass die &Auml;rzte &#8222;diesen Ort extremer Beschneidung der Freiheit&#8220; verlassen, an dem sie &#8222;grenzenlose Freiheit&#8220; finden wollten und sich nun &#8222;im Umgang mit ihren Patienten mitf&uuml;hlender&#8220; w&auml;hnen. Man erf&auml;hrt, dass die Kollegen am Ende der Reise bei Wodka, Hering und Geigenspiel diskutieren, ob man einen fr&uuml;heren Nazi die &#8222;T&ouml;tung auf Verlangen&#8220; gew&auml;hren sollte. Der Bericht endet mit den Worten Diestelman&#8217;s, der &#8222;den Mann t&ouml;ten w&uuml;rde, wenn seine Bitte nach dem Gesetz in Ordnung w&auml;re&#8220;, &#8222;aus Respekt vor seinem Schmerz und seinem Menschsein. Als Akt einer bedingungslosen Liebe.&#8220; Eine Auseinandersetzung mit den benennbaren Kontinuit&auml;ten und Diskontinuit&auml;ten der Euthanasiegeschichte ist das nicht. <br \/>Labor Niederlande<br \/>Im Nachbarland zeigt sich gegenw&auml;rtig &#8211; anders als oft behauptet &#8211; dass legalisierte aktive Sterbehilfe und &auml;rztliche Suizidbeihilfe weder transparent noch auf extreme Ausnahmen begrenzbar sind. Sie f&uuml;hren in die &#8222;Fremdbestimmung&#8220;, besonders auch f&uuml;r jene Menschen, die nicht mehr als entscheidungs- und willensf&auml;hig gelten. <br \/>Im statistischen Jahresdurchschnitt werden in den Niederlanden rund 13 Menschen pro Tag get&ouml;tet &#8211; insgesamt 4.829 im Jahr 2013.7&nbsp; Die Tendenz ist steigend. Damit ist das Ausma&szlig; der Taten jedoch nicht erfasst. Die jeweils drei Expert_innen aus den Bereichen Medizin, Ethik und Recht in den sogenannten Kontrollkommissionen sch&auml;tzen, dass nur rund achtzig Prozent der beteiligten Mediziner_innen die vorgeschriebenen Frageb&ouml;gen &uuml;ber die Umst&auml;nde des &#8222;nicht nat&uuml;rlichen Todes&#8220; abgeben, wie es das Gesetz zur &#8222;Lebensbeendigungen auf Verlangen oder Hilfe bei der Selbstt&ouml;tung&#8220; vorschreibt. Auch die Praxis der &#8222;terminalen Sedierung&#8220; mit hohen Morphin-Dosen nimmt zu, um den Tod beabsichtigt herbeizuf&uuml;hren, aber nicht melden zu m&uuml;ssen. Die Universit&auml;ten in Rotterdam und Amsterdam konstatierten im Jahr 2012: Die Anzahl von Todesf&auml;llen im Zuge der Schmerz- und Symptombek&auml;mpfung sind von 34.000 (2005) auf 50.000 (2012) um fast f&uuml;nfzig Prozent gestiegen. Wirkliche Transparenz herrscht nicht im niederl&auml;ndischen System.<br \/>Die Zahl gemeldeter &#8222;Sterbehilfe-F&auml;lle&#8220; von dementiell ver&auml;nderten Menschen hat sich seit 2012 auf 97 mehr als verdoppelt. Meist baten die Betroffenen im Fr&uuml;hstadium der Demenz um Euthanasie &#8211; aus Angst vor der zuk&uuml;nftig drohenden Altersverwirrtheit. Liegt eine Patientenverf&uuml;gung vor, wird auch im Sp&auml;tstadium get&ouml;tet. Eine Arbeitsgruppe &#8222;Schriftliche Patientenverf&uuml;gung bei Sterbehilfe&#8220;, einberufen von den Ministerien f&uuml;r Gesundheit und Justiz, will &#8222;bestehende Missverst&auml;ndnisse&#8220; aus dem Weg r&auml;umen: Artikel 2 Absatz 2 des Sterbehilfegesetzes lasse die Euthanasie auch f&uuml;r nicht-entscheidungsf&auml;hige Demente zu, wenn die vorgeschriebenen &#8222;Sorgfaltskriterien&#8220; erf&uuml;llt w&uuml;rden &#8211; &#8222;soweit die faktische Situation dies zul&auml;sst&#8220;. Auch psychiatrische Patienten und Patientinnen (insgesamt 42) werden immer h&auml;ufiger zu Tode gebracht. Praktiziert wird auch die T&ouml;tung von schwer behinderten Neugeborenen nach dem so genannten Groninger Protokoll. Die Kommission pr&uuml;ft erst nach vollzogener Tat, ob die ausdeutungsf&auml;higen &#8222;Sorgfaltskriterien&#8220; erf&uuml;llt wurden. Das hei&szlig;t: Der Arzt beurteilte die Bitte um T&ouml;tung als freiwillig und &uuml;berlegt, sieht keine Aussicht auf Besserung, glaubt auch, dass der Patient &#8222;unertr&auml;glich leidet&#8220;, hat &uuml;ber die medizinische Prognose aufgekl&auml;rt und einen anderen Arzt zu Rate gezogen sowie die &#8222;Ma&szlig;nahme&#8220; fachgerecht durchgef&uuml;hrt. Nur in f&uuml;nf F&auml;llen galten die &#8222;Sorgfaltskriterien&#8220; nicht als erf&uuml;llt. <br \/>Erschreckende Tatumst&auml;nde <br \/>Die Mitglieder der Kommission ver&ouml;ffentlichen einige &#8222;F&auml;lle&#8220;, &#8222;die f&uuml;r die Entwicklung von Normen&#8220; bedeutsam seien. Im Niemandsland der Deutungen von geschriebenem Recht und gelebter Praxis sind erschreckende Tatumst&auml;nde zu finden. Eine Frau mit Multipler Sklerose &#8222;drohte in einen Zustand totaler Hilflosigkeit zu geraten&#8220;. Eine Patientin, die seit ihrem 18. Lebensjahr eine &#8222;umfangreiche psychiatrische Problematik&#8220; hatte, sch&auml;tzten die beteiligten &Auml;rzte und der Psychiater &#8222;im Hinblick auf ihren Sterbewunsch als willensf&auml;hig&#8220; ein. Eine Frau zwischen dem 80. und 90. Lebensjahr empfand &#8222;die Aufnahme in ein Pflegeheim als &auml;u&szlig;erste Grenze. Dem Konsiliararzt zufolge war die Patientin in Bezug auf ihren Wunsch nach Sterbehilfe willensf&auml;hig, in jeder anderen Hinsicht war sie es jedoch nicht.&#8220; &#8222;Sorgf&auml;ltig&#8220; get&ouml;tet wurde auch ein 90j&auml;hriger. Er litt an &#8222;Schwerh&ouml;rigkeit, verminderter Mobilit&auml;t, Schlafst&ouml;rungen, traumatischen Kriegserinnerungen, Angst vor zunehmender Abh&auml;ngigkeit&#8220;. Die Kommission stellt fest, dass &#8222;unertr&auml;gliches Leiden&#8220; nicht nur mit einer &#8222;schwerwiegenden (lebensbedrohlichen) Krankheit&#8220; gegeben ist, sondern auch &#8222;bei verschiedenen Altersbeschwerden&#8220;. <br \/>Der Ethik-Professor Theo A. Boer aus Groningen war lange selbst Mitglied einer Kontrollkommission. Heute warnt er vor den Sterbehilferegeln im &#8222;Labor Niederlande&#8220;. Seine Analyse von 3.500 Berichten in der Zeit zwischen 2005-2014 best&auml;rken dies. (Boer 2014) Oft sei es der &#8222;Verlust an Autonomie selbst&#8220;, der dem Euthanasiewunsch unterliege. Ein Co-Direktor empfand &#8222;jede Nachfrage von Hilfe als Agonie&#8220;. Auch der Verweis auf den fr&uuml;heren Pflegeberuf wurde in einem von 55 Anfragen als ein Grund angef&uuml;hrt, sterben zu wollen. Soziale Isolation und keinen Zugang zu angemessener Pflege geh&ouml;rt auch zu den akzeptierten Umst&auml;nden, das Leben zu beenden: &#8222;Der Patient bekam kaum irgendeine Hilfe, und wenn er sie bekam, war es immer jemand anderes. In zwei Wochen hat er zwanzig neue Gesichter gesehen&#8220;, berichtete ein Arzt. Ein Patient wollte sterben, weil er im Vier-Bett-Zimmer des Krankenhauses nie durchschlafen konnte. Oder: &Auml;rzte schreiben &uuml;ber Personalnot, &uuml;ber Patienten, die in ihren eigenen Exkrementen lagen und nicht wollten, dass ihnen das noch einmal passiert. In unserem Nachbarland greift die Forderung um sich, ohne Erkrankungsnachweis nach einem &#8222;vollendeten Leben&#8220; f&uuml;r jedermann die fachgerechte T&ouml;tung zu erm&ouml;glichen. Eine Expertenkommission der Ministerien f&uuml;r Justiz und Gesundheit wird dazu im Laufe des Jahres Stellung beziehen. Theo de Boer schlussfolgert: &#8222;Eine Person mag mehr Gr&uuml;nde als das Leiden haben, zum Beispiel, dass ein guter Tod ein termingerechter ist, dass Euthanasie planbar ist, zu den &auml;sthetischen Standards passt oder die Finanzen f&uuml;r die Pflege nicht vorhanden sind.&#8220;<br \/>N&ouml;tige Perspektivwechsel<br \/>Die Lebens- und die Sterbeverh&auml;ltnisse sind politisch gestaltet, und sie sind prinzipiell ver&auml;nderbar. Das ist alles andere als einfach und erfordert, auf verschiedenen Ebenen politische Handlungsr&auml;ume neu zu erfinden. Die entscheidende und bislang unbeantwortete Frage: Wie ist die Pflege chronisch Kranker und Sterbender sowohl in Bezug auf die geschlechtsbezogene Arbeitsteilung als auch innerhalb von Institutionen unter befriedigenden Arbeits- und Lebensbedingungen m&ouml;glich und finanzierbar? Es ist aber eine Illusion zu glauben, dass verbesserte palliative und hospizliche Begleitung dem Tod den Stachel nehmen kann und das Sterben auf diese Weise vollst&auml;ndig kontrollierbar und&nbsp; gestaltbar wird. Die existentiellen Probleme, Entscheidungsn&ouml;te und Unsicherheiten sind nicht aus der Welt zu schaffen. Auch die idealisierten Sterbeversprechen der Palliativmedizin und Hospizbewegung k&ouml;nnen und sollten hinterfragt werden. Sie haben mehr mit der in diesen Kreisen viel kritisierten Leistungs- und Selbstoptimierungsgesellschaft zu tun als manchem lieb ist. Der &#8222;gl&uuml;ckliche Tod&#8220; ist ein Mythos. (Arney\/Bergen 1984) <br \/>Der &#8222;Charme&#8220; der Privatautonomie, die vorgibt ein &#8222;gelingendes Leben und Sterben&#8220; jenseits n&ouml;tiger Strukturver&auml;nderungen und ohne eine Abkehr vom Primat der &Ouml;konomie zu erm&ouml;glichen, ist tr&uuml;gerisch. Genau diese Vorstellung f&uuml;hrt mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Zukunft, die Carl Henning Wijkmark schon Ende der 1970er Jahre in dem zu Beginn erw&auml;hnten Roman visionierte: Der Ministerialdirektor Bert Persson hat nicht nur willige Medizinethiker und Sozial&ouml;konomen geladen, um den selbstbestimmten Lebensverzicht bei alten Menschen zu mobilisieren. Sein Gegenspieler ist der Schriftsteller und Historiker Axel R&ouml;nning. Er nennt die angestrebte &#8222;Sterbedienstleistung&#8220; den &#8222;modernen Tod&#8220;, der zu dem Leben davor passe. &#8222;Wir d&uuml;rfen existieren. Zuerst als Produktionsfaktoren. Dann aus Gnade als Alte und bald nicht einmal mehr das.&#8220; (Wijkmark 2001, 82)<\/p>\n<p>ERIKA&nbsp;FEYERABEND&nbsp;&nbsp; ist Sozialwissenschaftlerin und Journalistin und seit Jahren biopolitisch engagiert, u.a. im Verein Bioskop &#8211; Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften sowie im wissenschaftlichen Beirat der Hospizvereinigung Omega &#8211; Mit dem Sterben Leben e.V. <br \/>Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.bioskop-forum.de\/kontakt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.bioskop-forum.de\/kontakt.html<\/a><br \/>&nbsp;<br \/>Literatur<br \/>William R. Arney and Bernard J. Bergen (1984). Medicine and the Management of Living &#8211; Taming the Last Great Beast. University of Chicago Press Books (Chicago)<br \/>Theo A. Boer (2014). Euthanasia, Ethics and Theology: A Dutch Perspective, Review of Ecumenical Studies Sibiu Vol. 6, Heft 2, S. 197&#8211;213.<br \/>Friedrich Breyer und Carlo Schultheiss (2002). &#8222;Alter&#8220; als Kriterium bei der Rationierung von Gesundheitsleistungen. Eine ethisch-&ouml;konomische Analyse. In: Thomas Gutmann\/Volker H. Schmidt. Rationierung und Allokation im Gesundheitswesen. Velbr&uuml;ck Wissenschaft (Weilerswist)<br \/>Stefanie Gr&auml;fe. &#8222;Autonomie am Lebensende?&#8220; Spurensuche zum kulturpr&auml;genden Ideal. In: Omega e.V.\/BioSkop e.V. (Hg.), &Ouml;konomien des Sterbens &#8211; Tagungsdokumentation, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.omega-ev.de\/images\/downloads\/downloads-alt\/omega-tagungsdoku-oekonomien-des-sterbens.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.omega-ev.de\/images\/downloads\/downloads-alt\/omega-tagungsdoku-oekonomien-des-sterbens.pdf<\/a>.<br \/>Andreas Heller. &#8222;Was brauchen Menschen in ihrer letzten Lebensphase?&#8220;, In: Omega e.V.\/BioSkop e.V. (Hg.). &Ouml;konomien des Sterbens &#8211; Tagungsdokumentation,&nbsp; abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.omega-ev.de\/images\/downloads\/downloads-alt\/omega-tagungsdoku-oekonomien-des-sterbens.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.omega-ev.de\/images\/downloads\/downloads-alt\/omega-tagungsdoku-oekonomien-des-sterbens.pdf<\/a>.<br \/>Susanne Kummer(2015). Ex in the City. In: Thomas S&ouml;ren Hoffmann\/Markus Knaup (Hg.). Was hei&szlig;t: In W&uuml;rde sterben? Springer VS (Wiesbaden)<br \/>Katrin Kuntz (2014). Studenten des T&ouml;tens. In: Der SPIEGEL Nr. 47 vom 17.11.2014, S. 50-55<br \/>Jochen Taupitz (2000). Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens? Gutachten A zum 63. Dt. Juristentag, Leipzig <br \/>Carl-Henning Wijkmark (2001). &#8222;Der Moderne Tod. Vom Ende der Humanit&auml;t&#8220;. Gemini Verlag (Berlin)<\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2066],"publikationen":[1433],"class_list":["post-11514","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-erika-feyerabend","publikationen-210-211"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gefahrvolle Autonomie-Versprechen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/gefahrvolle-autonomie-versprechen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gefahrvolle Autonomie-Versprechen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: vorg&auml;nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 173-184 Den Bef&uuml;rwortern einer weiteren Liberalisierung der Sterbehilfe wird oft entgegen gehalten, die Forderung nach mehr Selbstbestimmung am Lebensende blende die Voraussetzungen und Bedingungen aus, unter denen diese stattfinde. 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