{"id":11519,"date":"2015-09-20T09:35:00","date_gmt":"2015-09-20T07:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/ueber-freitod-selbstmord-aktive-sterbehilfe-und-toetung-auf-verlangen-1\/"},"modified":"2015-09-20T12:00:00","modified_gmt":"2015-09-20T10:00:00","slug":"ueber-freitod-selbstmord-aktive-sterbehilfe-und-toetung-auf-verlangen-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/ueber-freitod-selbstmord-aktive-sterbehilfe-und-toetung-auf-verlangen-1\/","title":{"rendered":"\u00dcber Freitod, Selbstmord, aktive Sterbehilfe und T\u00f6tung auf Verlangen"},"content":{"rendered":"<p>Nachdruck aus: vorg\u00e4nge Nr. 36 (6\/1978), S. 96-98 .In: vorg\u00e4nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 205-209<\/p>\n<p><i>Wir drucken hier einen Beitrag ab, der vor 37 Jahren bereits einmal in dieser Zeitschrift erschien &#150; weil wir die darin von Gerd Hirschauer, dem langj\u00e4hrigen Redakteur der vorg\u00e4nge, formulierten Bedenken nach wie vor lesenswert halten; und weil Hirschauer darin an Jean Am\u00e9ry erinnert, dessen Stimme uns heute fehlt, wenn der Suizid auf die Entscheidung der unheilbar Kranken reduziert wird.<\/i><\/p>\n<p>Ich muss versuchen, f\u00fcr dieses Heft \u00fcber menschenw\u00fcrdiges Sterben eine thematische L\u00fccke nicht zu schlie\u00dfen, aber anzudeuten und aufzurei\u00dfen. <br \/>Jean Am\u00e9ry, Autor mancher wichtiger B\u00fccher (und auch Autor der vorg\u00e4nge), Autor insbesondere des in den thematischen Umkreis dieses Heftes geh\u00f6renden intensiv fragenden und qu\u00e4lend genauen Buches Hand an sich legen. Diskurs \u00fcber den Freitod (Ernst Klett Verlag, Edition Alpha, Stuttgart 1976), hatte ich um einen Beitrag f\u00fcr dieses Heft zum Problem des Freitodes gebeten.<br \/>Jean Am\u00e9ry hat am 17. Oktober 1978 den Freitod gew\u00e4hlt. Sein Buch ist kein Pl\u00e4doyer f\u00fcr den Freitod, sondern versucht, die Selbstbestimmung des Menschen bis zur freien Bestimmung \u00fcber den Tod zu behaupten gegen seine fast unentrinnbaren gesellschaftlichen Verstrickungen und gegen den nur biologischen Tatbestand, durch den er zum Leben &#132;verurteilt&#147; wurde. Gegen das Verbot oder die \u00c4chtung der Selbstt\u00f6tung als ein Vergehen oder einen widernat\u00fcrlichen Akt, was ihm nur Ausdruck der Unbetroffenheit der mit dem Lauf der Welt einverstandenen \u00dcberlebenden ist, setzt er die These: &#132;Wer abspringt, ist nicht notwendigerweise dem Wahnsinn verfallen, ist nicht einmal unter allen Umst\u00e4nden &#8218;gest\u00f6rt&#8216; oder &#8218;verst\u00f6rt&#8216;. Der Hang zum Freitod ist keine Krankheit, von der man geheilt werden muss wie von den Masern: Der Freitod ist ein Privileg des Humanen.&#147;<br \/>Am\u00e9ry hatte seinem Buch als Motto ein Zitat aus Ludwig Wittgensteins Tractatus Logico-philosophicus von 1918 (6.43-6.431) vorangestellt: &#132;Die Welt des Gl\u00fccklichen ist eine andere als die des Ungl\u00fccklichen. Wie auch beim Tod die Welt sich nicht \u00e4ndert, sondern aufh\u00f6rt.&#147; Die Schlusss\u00e4tze von Am\u00e9rys Diskurs lauten: &#132;Es steht nicht gut um den Suizid\u00e4r, stand nicht zum besten f\u00fcr den Suizidanten. Wir sollten ihnen Respekt vor ihrem Tun und Lassen, sollten ihnen Anteilnahme nicht versagen, zumalen ja wir selber keine gl\u00e4nzende Figur machen. Beklagenswert nehmen wir uns aus, das kann ein jeder sehen. So wollen wir ged\u00e4mpft und in ordentlicher Haltung, gesenkten Kopfes den beklagen, der uns in Freiheit verlie\u00df.&#147;<br \/>Ein &#132;Nachruf&#147;, von ihm selbst geschrieben, der jetzt f\u00fcr Jean Am\u00e9ry selbst gilt. Ich bin nicht f\u00e4hig, f\u00fcr ihn und \u00fcber seinen Tod W\u00fcrdigeres zu schreiben.<\/p>\n<p>Es bleibt das Problem, \u00fcber das er jetzt nichts mehr gesagt hat in diesem Vorg\u00e4nge-Heft. Es beginnt bei der Benennung des Ph\u00e4nomens: Wer &#132;Selbstmord&#147; sagt, verurteilt den T\u00e4ter moralisch von einer Warte her, die nur die harth\u00f6rige und hartherzige eines mit dem Weltlauf Einverstandenen, eines Gl\u00fccklichen (oder allenfalls eines religi\u00f6s unangefochten Ergebenen) sein kann. Wer aber Freitod sagt, ger\u00e4t in die Gefahr, einem Euphemismus zu erliegen. Nicht jeder, ja nur wenige Freitode sind wirklich in Freiheit gew\u00e4hlte Tode. In jedem Freitod sind nat\u00fcrlicher unnat\u00fcrlicherweise (aber auch kein anderer Tod ist &#132;nat\u00fcrlich&#147;!) zahlreiche Momente biologischer oder gesellschaftlicher Zw\u00e4nge (um das so unsentimental wie m\u00f6glich zu sagen) enthalten; bei der Mehrzahl der &#132;Freitode&#147;, so scheint mir, ist der Anteil \u00e4u\u00dferer Bedingungen so sehr \u00fcberwiegend, dass von wirklich freier Entscheidung nicht gesprochen werden kann. Auch sollte man das &#132;freitodfeindliche&#147; Argument der Psychologen und Psychoanalytiker, die gro\u00dfe Mehrzahl der &#132;Selbstmorde&#147; und die weitaus noch gr\u00f6\u00dfere der &#132;Selbstmordversuche&#147; sei nichts anderes als ein \u00e4u\u00dferster Hinweis des Suizidanten darauf, dass er leben wolle, aber nicht mehr leben k\u00f6nne, weil seine Mitmenschen, &#132;die Gesellschaft&#147;, ihn nicht beachten, ihn \u00fcbersehen haben, ihn nicht verstehen, gl\u00fccklicher sind als sein Ungl\u00fcck ertragen kann, undsoweiter, zwar nicht \u00fcbersch\u00e4tzen, aber ber\u00fccksichtigen. (Dann aber auch den &#150; mir gegen\u00fcber von Sachkundigen mehrfach belegten &#150; Umstand, dass etwa jemand, der einen &#132;Selbstmordversuch&#147; gemacht hat, dann in einem Krankenhaus auf das Sorgf\u00e4ltigste &#132;wiederhergestellt&#147; wird &#150; und alle \u00c4rzte, Schwestern, Pfleger sagen: &#132;er ist doch jetzt wieder ein fr\u00f6hlicher Mensch!&#147; &#150;, sofort oder bald nach seiner &#132;Wiederherstellung&#147; erneut &#132;aus dem Fenster springt&#147;.) <br \/>Die rationale, emotionsfreie Vokabel daf\u00fcr, was der eine &#132;Freitod&#147;, der andere &#132;Selbstmord&#147; nennt, ist also wohl &#132;Selbstt\u00f6tung&#147;. Reden wir also dar\u00fcber.<\/p>\n<p>&#132;Aus dem Fenster springen&#147; habe ich nicht ohne Bedacht gesagt. Von einer Br\u00fccke springen, sich unter einen Zug werden, sich aufh\u00e4ngen &#150; es gibt noch viele furchtbare Arten, Hand an sich zu legen, die aufzuz\u00e4hlen mich graust. <br \/>Es wird dem, der sich in W\u00fcrde selbst t\u00f6ten will, wahrlich nicht leicht gemacht, die Tat zu vollbringen. Die &#132;Beihilfe zum Selbstmord&#147; ist hierzulande nicht mehr strafbar, aber es gibt kaum eine Anleitung oder sachkundige Beihilfe, die dem Selbstt\u00f6ter die Chance gibt, au\u00dfer der Schwelle zum Tode auch noch die unendlicher Selbsterniedrigung \u00fcberschreiten zu m\u00fcssen. <br \/>Und es gibt in nicht wenigen, konkret beschreibbaren Einzelf\u00e4llen das Problem, dass jemand, der den festen Willen hat, Hand an sich zu legen, nicht mehr f\u00e4hig ist, Hand an sich zu legen, angewiesen also ist auf etwas, was strafrechtlich bei uns T\u00f6tung auf Verlangen hei\u00dft (\u00a7\u00a0216 STGB:, ,(1) Ist jemand durch das ausdr\u00fcckliche und ernstliche Verlangen des Get\u00f6teten zur T\u00f6tung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar&#147;),\u00a0 &#150; auf Hilfe also, aktive Sterbehilfe.<br \/>Die Gr\u00fcnde, die aus ethischen, juristischen und medizinischen Aspekten gegen eine aktive Sterbehilfe oder zumindest gegen eine Definition derselben sprechen, sind in diesem Heft an mehreren Stellen er\u00f6rtert. Es spricht ja auch der Umstand, was in diesem deutschen Volk einmal unter dem Kennwort &#132;Euthanasie&#147; an Morden betrieben wurde, scheinbar dagegen, die Frage \u00fcberhaupt zu stellen. Sie muss aber gestellt werden, soll nicht die fast endlos gef\u00fchrte Debatte unter Sachkundigen \u00fcber &#132;passive&#147; und &#132;aktive Sterbehilfe&#147;, die immer mehr zu einer Ausweitung des Begriffs der &#132;passiven Sterbehilfe&#147; f\u00fchrt, um nur der Definition des Beginns der &#132;aktiven&#147; auszuweichen, selbst allm\u00e4hlich farcenhaft und menschenunw\u00fcrdig werden. Und soll nicht anderseits das Ausweichen vor einer klaren Begriffsbestimmung letztenendes nur zur unverzeihlichen Ausrede derer werden, die helfen sollen und m\u00fcssen, aber nicht helfen wollen oder m\u00f6chten. <br \/>Ich erinnere mich recht gut an die Entr\u00fcstungsschreie in katholischen Kreisen und solchen der Springer-Presse, als ich im April 1973 in den Vorg\u00e4ngen den Kommentar &#132;Das neue Thema: Sterbehilfe&#147; schrieb, der den Fall der holl\u00e4ndischen \u00c4rztin Geertruide Postma-van Boven, die ihrer todkranken Mutter eine erl\u00f6sende Spritze gegeben hat, zum Anlass genommen hatte. &#133; <br \/>Ich erinnere mich auch eines h\u00f6chstrichterlichen Rechtsspruchs in unserer Bundesrepublik, der gerade f\u00fcnfzehn Jahre zur\u00fcckliegt und, soviel ich wei\u00df, bis heute nicht revidiert wurde. W\u00e4re er nicht so traurig, m\u00fcsste man ihn f\u00fcr eine Kom\u00f6die halten. <br \/>Ein junges Liebespaar, dem durch &#132;einstweilige Verf\u00fcgung&#147; verboten wurde, miteinander Kontakt zu halten, fasste den festen Entschluss, aus dem Leben zu scheiden. Nachdem eingenommene Tabletten nicht gewirkt hatten, leiteten sie die Auspuffgase ihres Wagens ins Wageninnere. Beide wurden bewusstlos, aber noch lebend aufgefunden. Nur der Mann konnte im Krankenhaus &#132;gerettet&#147; werden, die Frau starb. <br \/>Der Mann wurde zum &#132;Angeklagten&#147;, das Landgericht Duisburg sprach ihn vom Vorwurf &#132;T\u00f6tung auf Verlangen&#147; frei, der Bundesgerichtshof (BGH 2 StR 181\/63) hob den Freispruch auf, weil der Angeklagte die &#132;Tatherrschaft&#147; gehabt habe (n\u00e4mlich den Schlauch gelegt und den Fu\u00df auf dem Gaspedal hatte, wodurch die Auspuffgase ins Wageninnere gelangten). Gerade weil er seinen Willen dem st\u00e4rkeren &#132;fremden Willen&#147; der Geliebten unterwarf, wurde der \u00dcberlebende eines fehlgeschlagenen Doppelselbstmords zum strafbaren T\u00e4ter (aus den Urteilsgr\u00fcnden: siehe Vorg\u00e4nge 4\/1966, 171\u00a0ff). <br \/>Hier geht es um die absurde Verurteilung dessen, der bei einem Versuch der Selbstt\u00f6tung (leider) \u00fcbriggeblieben ist. Mag sein, dass die zur &#132;Tatzeit&#147; erst 16j\u00e4hrige Frau, die so fest entschlossen war, aus dem Leben zu scheiden, sich nach 2, 6, 10 Monaten, 1, 2 oder 3 Jahren ihrer &#132;gro\u00dfen Liebe&#147; (die der beteiligte Mann teilte) ern\u00fcchtert einer anderen L\u00f6sung besonnen h\u00e4tte. Warum aber soll nicht jemand im Zeitpunkt des Erlebnisses eines gro\u00dfen &#150; verweigerten &#150; Gef\u00fchls sterben wollen d\u00fcrfen? Warum soll er weiterleben m\u00fcssen? Romeo und Julia, den Vielzitierten, h\u00e4tte gewiss auch kein Bundesgerichtshof helfen k\u00f6nnen. Wehe aber, h\u00e4tte einer die Trag\u00f6die \u00fcberlebt!<br \/>Das mag manchem auch wieder reichlich emotional erscheinen. Man sollte doch, sagen die meisten, hier m\u00f6glichst die Ratio walten lassen. Es bleibt zu bedenken, dass &#132;die Ratio&#147; recht h\u00e4ufig nur die Scheinobjektivit\u00e4t der unheilbar Gesunden, der Gl\u00fccklichen oder der Unbetroffenen ist.<\/p>\n<p>Was ich zu \u00fcberlegen gebe:<\/p>\n<p>1. Auch das Recht auf einen freien Tod ist ein Menschenrecht.<br \/>2. Die Bestimmung dar\u00fcber, wie frei dieser Tod sein mag, ist letztlich Sache dessen, der sich dazu entscheidet.<br \/>3. Eine Gesellschaft, die die Bedingungen zur Vermeidung von Selbstt\u00f6tung nicht schaffen kann (das kann in doppelter Bedeutung), hat kein Recht, die Selbstt\u00f6tung zu verurteilen oder menschenunw\u00fcrdig zu erschweren.<br \/>4. Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung darf auf keinen Fall ein strafbarer Akt sein.<br \/>5. Die in den Gesetzb\u00fcchern unter Strafe gestellte T\u00f6tung auf Verlangen ist, so wie sie das deutsche StGB definiert, nichts anderes als Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung, wenn auch in aktiver Form.<br \/>6. Aktive Beihilfe l\u00e4sst sich in vielen F\u00e4llen nicht nur vermeiden, auch nicht mehr unterscheiden von blo\u00df passiver Beihilfe.<br \/>7. Wenn, wie das deutsche Strafgesetzbuch ausdr\u00fccklich feststellt, die T\u00f6tung auf Verlangen durch das ausdr\u00fcckliche und ernstliche Verlangen des Get\u00f6teten bestimmt worden ist, dann kann es Aufgabe der Gerichte nur sein, die Tats\u00e4chlichkeit dieses ausdr\u00fccklichen und ernstlichen Verlangens festzustellen und sachgem\u00e4\u00df zu bewerten.<br \/>8. Das unantastbare Recht auf Menschenw\u00fcrde und das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit k\u00f6nnen einander widersprechen. Die Selbstbestimmung \u00fcber die eigene W\u00fcrde der Person geht der gesellschaftlichen Bestimmung dessen, was Recht auf Leben ist, voraus.<br \/>9. Zur unver\u00e4u\u00dferlichen W\u00fcrde des Menschen geh\u00f6rt, besonders in einer Zeit, in der die Techniken der Lebens- (wenn schon nicht Menschenw\u00fcrde-) Verl\u00e4ngerung immer mehr anwachsen, das Recht des Menschen auf einen leichten, einen m\u00f6glichst selbstbestimmten Tod.<br \/>10. In der Entscheidung \u00fcber dieses Problem d\u00fcrfen die \u00c4rzte nicht allein gelassen werden, deren Aufgabe standesgem\u00e4\u00df au\u00dfer der Linderung von Leiden die Erhaltung von Leben ist.<br \/>11. Die derzeit geltende Unterscheidung von aktiver und passiver Sterbehilfe ist f\u00fcr die Bestimmung der Kriterien der Selbstt\u00f6tung, der aktiven oder passiven Sterbehilfe, f\u00fcr die Kl\u00e4rung des Rechts auf einen freien und einen leichten Tod kaum mehr hilfreich.<br \/>12. Neue Bestimmungen m\u00fcssen von den Grundrechten auf freien und leichten Tod ausgehen. Die Definition freier Tod schlie\u00dft ersichtlich Praktiken wie die Vernichtung lebensunwerten Lebens aus. Es gibt kein lebensunwertes Leben. Wer nicht selbst frei entscheiden kann, \u00fcber den kann nicht entschieden werden. Es gibt aber selbstgetroffene Entscheidungen \u00fcber Lebensunf\u00e4higkeit, sei sie physisch oder psychisch bedingt.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[646],"publikationen":[1433],"class_list":["post-11519","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-gerd-hirschauer","publikationen-210-211"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00dcber Freitod, Selbstmord, aktive Sterbehilfe und T\u00f6tung auf Verlangen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/ueber-freitod-selbstmord-aktive-sterbehilfe-und-toetung-auf-verlangen-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00dcber Freitod, Selbstmord, aktive Sterbehilfe und T\u00f6tung auf Verlangen - 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