{"id":11520,"date":"2015-09-20T09:31:00","date_gmt":"2015-09-20T07:31:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/"},"modified":"2015-09-20T12:00:00","modified_gmt":"2015-09-20T10:00:00","slug":"das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/","title":{"rendered":"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung"},"content":{"rendered":"<p>In: vorg\u00e4nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 210-216<\/p>\n<p><i>Bereits seit den 1970er Jahren setzt sich die Humanistische Union (HU) f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Sterben ein. Dieser Beitrag zeichnet die Aktivit\u00e4ten der HU im Kontext der heutigen Reformdebatten im Bundestag nach und stellt zentrale b\u00fcrgerrechtliche Kritikpunkte an den im Bundestag beratenen Entw\u00fcrfen heraus.<\/i><\/p>\n<p>Im Herbst 2015 soll im Deutsche Bundestag \u00fcber eine Versch\u00e4rfung der rechtlichen Bestimmungen zur Beihilfe zum Suizid entschieden werden. Die bisher straffreie Beihilfe zum Suizid soll weitestgehend kriminalisiert werden. Damit werden Grundrechte massiv eingeschr\u00e4nkt. Wer Grundrechtsstandards verteidigen will, ist gefordert dagegen etwas zu tun. N\u00f6tig ist der entschlossene Einsatz f\u00fcr eine umfassende Besinnung auf das individuelle Recht, \u00fcber das eigene Leben selbst\u00e4ndig und in W\u00fcrde entscheiden zu d\u00fcrfen und entscheiden zu k\u00f6nnen. Die Humanistische Union als \u00e4lteste deutsche B\u00fcrgerrechtsorganisation hat sich seit Jahrzehnten die Forderung nach einem menschenw\u00fcrdigen Tod auf die Fahnen geschrieben. Sie geh\u00f6rt damit zu einem kleinen Kreis von Menschenrechtsorganisationen, die aktiv f\u00fcr diese Forderung eintreten.<br \/>Einer der Pioniere der Diskussion \u00fcber ein menschenw\u00fcrdiges Sterben ohne kirchliche Fremdbestimmung war Gerd Hirschauer. Bereits 1973 stellte er in den vorg\u00e4ngen fest, dass die Sterbehilfe eines der dr\u00e4ngendsten Probleme aller \u00c4rzte ist.1 Als Erster innerhalb der Humanistischen Union forderte er klipp und klar die \u00c4nderung des \u00a7\u00a0216 Strafgesetzbuch, der die &#132;T\u00f6tung auf Verlangen&#147; &#150; bis heute &#150; unter Strafe stellt. Wenige Jahre sp\u00e4ter pr\u00e4zisierte er vor dem Hintergrund des Freitods von Jean Am\u00e9ry seine Vorstellungen &#132;von den Grundrechten auf freien und leichten Tod&#147;.2<br \/>Im gleichen Jahr 1978 setzte sich die HU intensiv mit dem Thema &#132;Sterbehilfe&#147; auseinander. Sie veranstaltete eine Fachtagung und forderte die Bundesregierung auf, nach dem Vorbild der Schweiz Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um ein menschenw\u00fcrdiges Sterben zu erm\u00f6glichen.3<br \/>In der Folgezeit nahm auch die politische Debatte Fahrt auf. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages veranstaltete im Jahre 1985 ein Hearing zum Thema Sterbehilfe. Ulrich Klug, ehemaliger Vorsitzender der Humanistischer Union und Hamburger Justizsenator a.D. verfasst eine Stellungnahme, in der er sich ausf\u00fchrlich mit den strafrechtlichen Aspekten der Sterbehilfe auseinandersetzte. Er sprach sich u.a. f\u00fcr die Anerkennung von Patientenverf\u00fcgungen aus und legte auch einen Vorschlag f\u00fcr eine Reform des \u00a7\u00a0216 StGB (T\u00f6tung auf Verlangen) vor. Der neue Absatz 3 sollte wie folgt lauten: &#132;Der T\u00e4ter handelt nicht rechtswidrig, wenn er die Tat begangen hat, um einen menschenw\u00fcrdigen Tod herbeizuf\u00fchren.&#147; 4<br \/>Noch einen Schritt weiter als Ulrich Klug ging im Jahre 2006 die HU-Vorsitzende Rosemarie Will mit ihrem Vorschlag zur Neuregelung des \u00a7\u00a0216 StGB. Ihr Gesetzesvorschlag regelt die Voraussetzungen f\u00fcr eine passive und indirekte Sterbehilfe.5 Das Unterlassen oder Beenden lebenserhaltender Ma\u00dfnahmen wird ausdr\u00fccklich legalisiert, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht. Dar\u00fcber hinaus soll aktive Sterbehilfe bereits auf der Ebene des Tatbestands als strafbare Handlung ausgeschlossen sein, wenn der Patient dies ausdr\u00fccklich und ernsthaft verlangt. Der von der HU ein Jahr sp\u00e4ter vorgelegte Gesetzentwurf f\u00fcr eine Reform des \u00a7\u00a0216 StGB modifiziert die Formulierung von Rosemarie Will, h\u00e4lt aber an dessen Regelungsinhalt fest.6<br \/>Mit zwei Fachtagungen unter der \u00dcberschrift &#132;Die Freiheit zu sterben&#147; (2007 und 2009) untermauerte die HU ihre Forderung nach einer rechtlichen St\u00e4rkung der Rechte kranker und sterbewilliger Menschen und der M\u00f6glichkeiten assistierten Suizids und aktiver Sterbehilfe.7 Sie setzte sich vehement f\u00fcr die gesetzliche Anerkennung und Verbindlichkeit von Patientenverf\u00fcgungen ein, die mit der 2009 vom Bundestags beschlossenen Reform des Betreuungsrechts endlich verwirklicht wurde &#150; 30 Jahre, nachdem solche Verf\u00fcgungen in Deutschland eingef\u00fchrt waren. Im Gegenzug warnte sie vor einem R\u00fcckschritt, als 2012 die damalige Bundesregierung einen ersten Vorsto\u00df zur Einschr\u00e4nkung gewerbsm\u00e4\u00dfiger Suizidbeihilfe startete. In ihrer Stellungnahme zur Sachverst\u00e4ndigenanh\u00f6rung des Bundestags-Rechtsausschusses kritisierte sie den Vorschlag als verfassungswidrige Einschr\u00e4nkungen der Entscheidungsfreiheit Sterbewilliger und praktisch unn\u00f6tig &#150; weil es faktisch keine bzw. kaum Anbieter gewerbsm\u00e4\u00dfiger Suizidbeihilfe in Deutschland gab (und gibt).8 <br \/>Vorschl\u00e4ge aus einer Nicht-Regierungsorganisation wie der HU und die gesellschaftlichen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse sind aber nicht immer deckungsgleich. Vielfach sind b\u00fcrgerrechtliche Positionen gesellschaftlich nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt mehrheitsf\u00e4hig! Im Fall der Sterbehilfe bzw. des assistierten Suizids liegen die Dinge indes anders. In kaum einer anderen b\u00fcrgerrechtlichen Frage steht die \u00f6ffentliche Meinung so auf der Seite von Organisationen wie der HU. Leider sind in allen parlamentarischen Parteien &#150; mit unterschiedlicher Intensit\u00e4t &#150; Positionen stark vertreten, die glauben besser zu wissen was f\u00fcr die Menschen gut ist als diese selbst. <br \/>Der Gesetzentwurf der Humanistischen Union zur Reform des Verbots einer aktiven Sterbehilfe ist von daher ein bemerkenswertes Dokument f\u00fcr die B\u00fcrgerrechtsarbeit in Deutschland. Es f\u00e4llt jedoch auf, dass er sich doch allzu sehr auf das Strafrecht hin orientiert und auf notwendige Regelungen im Verwaltungsrecht verzichtet. Wollen wir aber die Frage der Selbstbestimmung am Lebensende in ihrer Komplexit\u00e4t erfassen, m\u00fcssen wir das Problem der Gef\u00e4hrdung der Selbstbestimmung breiter angehen. Eine blo\u00dfe \u00c4nderung des \u00a7\u00a0216 StGB (T\u00f6tung auf Verlangen) l\u00e4uft Gefahr,\u00a0 den Fehler der Gegenseite zu reproduzieren und sich auf\u00a0 das Strafrecht zu verlassen. B\u00fcrgerrechtsarbeit sollte nicht dazu verf\u00fchren, Maximalpositionen durchzudeklinieren, jedoch die gesellschaftspolitische Begleitmusik aus anderen Bereichen auszublenden oder zu vernachl\u00e4ssigen. <br \/>Das Recht auf einen menschenw\u00fcrdigen Tod<br \/>In der gegenw\u00e4rtigen Diskussion \u00fcber die Strafbarkeit einer Beihilfe zum Suizid kommen die grundlegenden Aspekte des Themas &#132;menschenw\u00fcrdiges Sterben&#147; nicht vor. Die in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Entw\u00fcrfe werden aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht &#150; wenngleich in unterschiedlichem Umfang &#150; dem Anspruch der Menschen auf ein Ende ihres Lebens in W\u00fcrde und Selbstbestimmung \u00fcberhaupt nicht oder nicht hinreichend gerecht.<br \/>Die meisten Menschen bewegt die Frage, wie ein w\u00fcrdiges Lebensende aussieht. Wie Umfragen immer wieder zeigen, ist eine gro\u00dfe Bev\u00f6lkerungsmehrheit gegen ein strafrechtliches Verbot von Sterbehilfe. Viele haben auch offene Sympathien f\u00fcr eine\u00a0 Aufhebung des geltenden Verbots der sog. Aktiven Sterbehilfe.9 Die Mehrheit der Menschen im Land versteht das Grundgesetz besser als gro\u00dfe Teile der politischen Eliten. <br \/>Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen frei zu handeln, sofern nicht die Rechte anderer verletzt werden. Diese Freiheit muss auch f\u00fcr eigenverantwortliche Entscheidungen \u00fcber die Art und den Zeitpunkt des eigenen Todes gelten. Die Entscheidung dar\u00fcber, ob das eigene Leben noch als lebenswert bzw. ertr\u00e4glich eingestuft wird, muss und darf nur bei dem betroffenen Menschen selbst liegen. Dabei gilt: So wenig, wie jemand zum Leben gezwungen werden darf, darf jemand zum Sterben gedr\u00e4ngt werden. Das ist das Credo von B\u00fcrgerrechtsarbeit.10<br \/>Aus der geltenden Rechtslage folgt, dass nur Betroffene selbst zu entscheiden haben, welches Leben sie f\u00fcr lebenswert halten, was f\u00fcr sie menschenw\u00fcrdig ist und welchen Tod sie w\u00fcnschen. Patientinnen und Patienten haben ein unver\u00e4u\u00dferliches\u00a0 Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht. Dieser grunds\u00e4tzliche Vorrang der Selbstbestimmung darf auch nicht davon abh\u00e4ngig gemacht werden, ob eine sogenannte infauste Prognose vorliegt, ob der Patient oder die Patientin todgeweiht ist oder nicht.\u00a0 Selbstbestimmung darf nicht davon abh\u00e4ngig gemacht werden, ob ein Patient oder eine Patientin unheilbar krank ist oder nicht, sonst postuliert man eine\u00a0 Lebenspflicht. bis zur unheilbaren Krankheit\u00a0 Wenn die Selbstt\u00f6tung straflos ist, kann nach Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen zum Schutz vor Missbrauch auch das Tabu der &#132;Aktiven Sterbehilfe&#147; nicht ewig Bestand haben; Selbstbestimmung ist nicht teilbar. Die von den Gerichten entwickelte Abgrenzung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe kann nicht in jedem Fall mit ihren Argumenten \u00fcberzeugen. Die Abgrenzung von (strafbarer) aktiver und (strafloser) passiver Sterbehilfe ist durchaus schwierig. Einem bewegungsf\u00e4higen Menschen den Cocktail auf den Nachttisch zu stellen ist straffrei. Einem Bewegungsunf\u00e4higen die Medikamente an den Mund zu f\u00fchren, k\u00f6nnte indes als aktive Sterbehilfe strafbar sein.<br \/>Die Justiz hat es aber verstanden, den an sie herangetragenen Zumutungen f\u00fcr einen Lebensschutz um jeden Preis zu Lasten der Betroffenen zu widerstehen. Allerdings sind die juristischen Grundlagen ihre Entscheidungen nicht nur f\u00fcr juristische Laien schwer zu verstehen. Das r\u00e4umen auch f\u00fchrende Fachleute wie der Vorsitzende des 2. Strafsenats des BGHs Thomas Fischer ein.11<br \/>Von daher ist es auch im Sinne einer besseren Transparenz des Rechts gut nachvollziehbar und auch konsequent, wenn die Humanistische Union schon vor Jahren einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe vorgelegt hat.12<br \/>Beschr\u00e4nkung der Selbstbestimmung l\u00f6st kein Problem &#150; sondern schafft neue<br \/>Keiner der Entw\u00fcrfe nimmt sich der vielgestaltigen Problematik der Sterbehilfe in ihrer komplexen Gesamtheit an. So finden sich keine wirksamen und umfassenden Regeln zum Schutz der Selbstbestimmung von Menschen im Sterbeprozess. Die von Gesundheitsminister Gr\u00f6he initiierte Fixierung auf ein Verbot der Assistenz beim Suizid soll ausgerechnet die oft einzig wirksame Hilfe von Sterbehilfeorganisationen und Sterbehelfern kriminalisieren. Im Kern wird dadurch die individuelle Selbstbestimmung beschr\u00e4nkt und der Einzelne wird bevormundet. Das Parlament setzt sich mit seinen Gesetzesinitiativen \u00fcber die wirklichen Probleme der Betroffenen und ihrer Angeh\u00f6rigen hinweg und f\u00fchrt stattdessen einen Wettbewerb \u00fcber die L\u00f6sung von Scheinproblemen. <br \/>In der Diskussion im Parlament und leider auch in Teilen der kirchlich und standesrechtlich beeinflussten \u00d6ffentlichkeit spielt die pers\u00f6nliche Selbstbestimmung kaum noch eine Rolle. Stattdessen f\u00fchren die Bef\u00fcrworter der Strafbarkeit in der laufenden Debatte die \u00d6ffentlichkeit gezielt in die Irre. Sie machen Stimmung gegen Organisationen wie &#132;Dignitas&#147; und vor allem gegen Roger Kusch und seinen Verein Sterbehilfe Deutschland. Sie unterschlagen dabei, dass Strafverfolgung unmittelbar zu Lasten der Sterbewilligen und ihrer Angeh\u00f6rigen geht, denen ein menschenw\u00fcrdiger Ausweg aus ihrer Not versperrt werden soll. Menschen in existenzieller Not brauchen keine strafrechtlichen Drohungen, sondern eine kompetente &#150; freiwillige &#150; Beratung \u00fcber medizinische, psychologische, soziale und finanzielle Hilfsangebote. Diese Hilfe setzt Vertrauen voraus, das durch Strafverfolgung zerst\u00f6rt wird. Immerhin m\u00fcssen die Betroffenen selbst damit rechnen, dass auch bei ihnen ermittelt wird. <br \/>Wer Hilfe zur Straftat macht, treibt die Betroffenen in die Illegalit\u00e4t bei der Medikamentenbeschaffung und zu grausamen Gewaltsuiziden. Diese Haltung der &#132;Lebenssch\u00fctzer&#147; erinnert an die Abtreibungsdebatten der 1960er und 1970er Jahre. Auch damals war den Abtreibungsgegnern das Schicksal der schwangeren Frauen einerlei, die nach einem unsachgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrten Abbruch beim &#132;Engelmacher&#147; j\u00e4mmerlich verbluteten.<br \/>Vor allem aber nimmt ein strafrechtliches Verbot der Beihilfe zum Suizid den Menschen, die sich in Not befinden, die Chance, ein ergebnisoffenes Gespr\u00e4ch \u00fcber einen &#150; m\u00f6glichen &#150; Freitod zu f\u00fchren. Die Verwirklichung von Selbstbestimmung setzt ein breites Angebot an Unterst\u00fctzung und Gespr\u00e4chen voraus. Auf diese Weise k\u00f6nnen reflektierte und selbstbestimmte Entscheidungen erm\u00f6glicht und Verzweiflungssuizide wirksam vermieden werden. Kranke, Sterbende und ihr Umfeld brauchen ein fl\u00e4chendeckendes, am Selbstbestimmungsrecht orientiertes System von Hilfe, wozu auch deutlich verbesserte palliative Angebote geh\u00f6ren. Das gilt nicht nur f\u00fcr die gro\u00dfen St\u00e4dte, sondern gerade auch f\u00fcr l\u00e4ndliche Regionen. Es kommt in diesen Gespr\u00e4chen darauf an, die verschiedenen Alternativen aufzuzeigen, es aber den Betroffenen zu \u00fcberlassen, \u00fcber ihr Schicksal in freier Selbstbestimmung zu entscheiden. N\u00f6tig ist der Ausbau einer fl\u00e4chendeckend angebotenen Suizidkonfliktberatung, die Menschen in ihrer existenziellen Not annimmt und deren Suizidwunsch f\u00fcrsorglich, kompetent und ergebnisoffen er\u00f6rtert. Eine solche Suizidkonfliktberatung muss Palliativ- und Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Sozialeinrichtungen mit einbeziehen. Nur so kann sie ihre Beratungs- und Unterst\u00fctzungsfunktion f\u00fcr Sterbewillige wirksam wahrnehmen. <br \/>Das Berufsrecht der \u00c4rzte muss den \u00e4rztlich assistierten Suizid erlauben<br \/>Eine Schl\u00fcsselfrage bei der L\u00f6sung der vielf\u00e4ltigen Probleme beim assistierten Suizid ist die Rolle der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte. Die unbarmherzige Verfolgung von \u00c4rzten durch ihre oberste Standesvertretung und deren Pr\u00e4sidenten, den ewigen Funktion\u00e4r Montgomery, st\u00f6\u00dft mittlerweile auch in der \u00c4rzteschaft auf zunehmenden Widerspruch.13 Die von der Bundes\u00e4rztekammer gezielt betriebene rechtliche Verunsicherung und Einsch\u00fcchterung ihrer Mitglieder muss endlich ein Ende haben. Das Berufsrecht zum \u00e4rztlich assistierten Suizid ist regional unterschiedlich und hat zu einer berufsrechtlichen Zweiteilung in Deutschland gef\u00fchrt. Zwar wurde bislang noch keiner \u00c4rztin und keinem Arzt wegen einer Beihilfe zum Suizid die Approbation entzogen. Dennoch ist hier der Gesetzgeber gefordert. Der \u00c4rzteschaft muss die Hilfe beim Suizid ausdr\u00fccklich erlaubt werden, damit dem Machtgehabe der \u00c4rztefunktion\u00e4re wirksam Grenzen gesetzt werden.<br \/>Ebenso wichtig ist es, den \u00c4rzten zu erlauben, das t\u00f6dliche Medikament verschreiben zu d\u00fcrfen.<br \/>Es ist erforderlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr die \u00c4rzteschaft so zu gestalten, dass Patientinnen und Patienten ermutigt werden, sich mit einer \u00c4rztin oder einem Arzt ihres Vertrauens auszutauschen, um eine eigenverantwortliche Entscheidung des Patienten herbeizuf\u00fchren. Bei einer Entscheidung f\u00fcr den Suizid sollen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte helfen d\u00fcrfen, ohne dass sie sich berufsrechtlich oder sogar strafrechtlich daf\u00fcr verantworten m\u00fcssen. In der &#150; wachsenden &#150; Bereitschaft vieler \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zur Hilfe liegt ein Schl\u00fcssel f\u00fcr die L\u00f6sung des Problems, eine zuverl\u00e4ssige Betreuung der Betroffenen sicherzustellen. Wie viele lieber \u00e4rztliche Hilfe in Anspruch nehmen, als andere Personen oder Organisationen um Unterst\u00fctzung zu bitten, wird sich zeigen.<br \/>Freiheit am Ende des Lebens als Menschenrecht<br \/>Viele Betroffene haben Angeh\u00f6rige oder ihnen nahestehende Personen, die sie um die Beihilfe bitten k\u00f6nnen. Andere wiederum haben dieses Umfeld nicht, oder sie wollen lieber mit Dritten reden, um den Angeh\u00f6rigen oder Freunden die Belastung zu ersparen. In allen F\u00e4llen ist es aber notwendig, dass sachkundige Hilfe zur Verf\u00fcgung steht. Unzul\u00e4ssige Einwirkung auf die Betroffenen verletzt das Recht auf Selbstbestimmung ebenso wie der Zwang, gegen den eigenen Willen weiterleben zu m\u00fcssen. Deswegen muss die geltende Rechtslage erhalten bleiben, nach der die Beihilfe zum Freitod nicht nur Einzelpersonen Beratung und Hilfe gestattet, sondern auch Vereinen und Organisationen. Denkbar ist\u00a0 die Regelung von Verfahrensstandards, die die Qualit\u00e4t der geleisteten Hilfe gesetzlich reguliert, Transparenz und staatliche Kontrollen erm\u00f6glicht. Sorgfaltskriterien f\u00fcr den organisierten assistierten Suizid lassen sich durch gesetzliche Vorschriften au\u00dferhalb des Strafrechts normenklar und pr\u00e4zise regeln Gegen eine verwaltungsm\u00e4\u00dfige Qualit\u00e4tskontrolle und eine entsprechende Transparenz der Arbeit dieser Organisationen k\u00f6nnen m.E. keine vern\u00fcnftigen Argumente ins Feld gef\u00fchrt werden. Dies w\u00fcrde auch dem Missbrauch vorbeugen, auch wenn dieser nie v\u00f6llig ausgeschlossen werden kann.<\/p>\n<p>J\u00dcRGEN\u00a0ROTH\u00a0\u00a0 Jahrgang 1956, MA Pol.\u00a0 Er geh\u00f6rt dem Beirat der Humanistischen Union an und ist Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft S\u00e4kulare Gr\u00fcne Berlin.<\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[226],"publikationen":[1433],"class_list":["post-11520","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-juergen-roth","publikationen-210-211"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: vorg\u00e4nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 210-216 Bereits seit den 1970er Jahren setzt sich die Humanistische Union (HU) f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Sterben ein. Dieser Beitrag zeichnet die Aktivit\u00e4ten der HU im Kontext der heutigen Reformdebatten im Bundestag nach und stellt zentrale b\u00fcrgerrechtliche Kritikpunkte an den im Bundestag beratenen Entw\u00fcrfen heraus. Im Herbst 2015 soll im Deutsche [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2015-09-20T10:00:00+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"12\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/210-211\\\/publikation\\\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/210-211\\\/publikation\\\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\\\/\",\"name\":\"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2015-09-20T07:31:00+00:00\",\"dateModified\":\"2015-09-20T10:00:00+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/210-211\\\/publikation\\\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/210-211\\\/publikation\\\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/210-211\\\/publikation\\\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 210\\\/211: Suizidbeihilfe - bald nur noch beschr\u00e4nkt?\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/210-211\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung - Humanistische Union","og_description":"In: vorg\u00e4nge 210\/211 (2-3\/2015), S. 210-216 Bereits seit den 1970er Jahren setzt sich die Humanistische Union (HU) f\u00fcr ein menschenw\u00fcrdiges Sterben ein. Dieser Beitrag zeichnet die Aktivit\u00e4ten der HU im Kontext der heutigen Reformdebatten im Bundestag nach und stellt zentrale b\u00fcrgerrechtliche Kritikpunkte an den im Bundestag beratenen Entw\u00fcrfen heraus. Im Herbst 2015 soll im Deutsche [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2015-09-20T10:00:00+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"12\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/","name":"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2015-09-20T07:31:00+00:00","dateModified":"2015-09-20T10:00:00+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/publikation\/das-recht-auf-sterbehilfe-als-buergerrechtliche-herausforderung\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 210\/211: Suizidbeihilfe - bald nur noch beschr\u00e4nkt?","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/210-211\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Das Recht auf Sterbehilfe als b\u00fcrgerrechtliche Herausforderung"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation\/11520","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/media?parent=11520"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories?post=11520"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/tags?post=11520"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/autoren?post=11520"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikationen?post=11520"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}