{"id":11553,"date":"2015-04-19T12:29:00","date_gmt":"2015-04-19T10:29:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/out-of-control-vollstaendig\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:57","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:57","slug":"out-of-control-vollstaendig","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/208\/publikation\/out-of-control-vollstaendig\/","title":{"rendered":"Out of control (vollst\u00e4ndig)"},"content":{"rendered":"<p>Auslagerung der Migrationskontrolle an die europ&auml;ische Grenzschutzagentur Frontex, aus: vorg&auml;nge Nr. 208 (Heft 4\/2014), S. 65-75<\/p>\n<p><i>(Red.) Die europ&auml;ische Grenzschutzagentur Frontex hat einen weitreichenden Einfluss auf die Kontrolle der Migration nach Europa &#8211; und agiert damit zugleich in einem menschen- und fl&uuml;chtlingsrechtlich sehr sensiblen Bereich. Dabei operiert Frontex als Agentur weitgehend selbst&auml;ndig &#8211; was ihre demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle erheblich erschwert.<\/i><\/p>\n<p>In der kritischen Debatte um das europ&auml;ische Grenzregime im Allgemeinen und um die europ&auml;ische Grenzschutzagentur Frontex im Speziellen stehen zumeist menschen- und fl&uuml;chtlingsrechtliche Fragen im Mittelpunkt. Zu Recht: Zahlreiche Berichte von Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl, amnesty international und Human Rights Watch(1) weisen nach, dass an den europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen individuell wie strukturell Fl&uuml;chtlingsrechte verletzt werden, indem Migrant_innen auf dem Weg nach Europa rechtswidrig zur&uuml;ckgewiesen werden und Fl&uuml;chtlingsschutz verwehrt wird. Auch Frontex ist in dieses Abschottungsregime involviert, jedenfalls liegt es nahe, dass auch Frontex zuvorderst unter dem Sicherheitsimperativ agiert, anstatt die Gew&auml;hrleistung von Menschen- und Fl&uuml;chtlingsrechten zu st&auml;rken und zur Rettung von Menschenleben beizutragen.<\/p>\n<p>Die Agentur wurde von den europ&auml;ischen Innenminister_innen und den zust&auml;ndigen Kommissionsabteilungen als Beh&ouml;rde der inneren Sicherheit konzipiert, die die Existenz illegalisierter Migration nicht in Frage stellt. Sie soll nicht f&uuml;r die Durchsetzung der Menschenrechte legal und illegal einwandernder Menschen eintreten, sondern illegale Migration bek&auml;mpfen. Zwar hat die weitreichende Kritik an der Beh&ouml;rde in den vergangenen Jahren zu einigen Reformen mit menschenrechtlichem Anspruch gef&uuml;hrt, auch wird die Beh&ouml;rde bisweilen als Seenotrettungsbeh&ouml;rde stilisiert, die nicht f&uuml;r den Tod von Menschen verantwortlich sein kann, sondern allein das Ziel hat, den vermeintlich oder tats&auml;chlich skrupellosen Schlepper_innen das Handwerk zu legen. Bei genauerer Betrachtung hat die Agentur ihr Ziel und ihren Aktionsradius indes nicht ge&auml;ndert, welches lautet: Die Abschottung der europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen vor unerw&uuml;nschter Einwanderung.<\/p>\n<p>Keinem anderen Ziel dient denn etwa auch die j&uuml;ngst gestartete Operation Triton vor der italienischen K&uuml;ste, welche die italienische Seenotrettungsoperation Mare Nostrum ersetzen will: W&auml;hrend die italienischen Beh&ouml;rden mit Mare Nostrum jedenfalls viele Menschenleben retten konnten, ist die Zahl der Toten seit Beginn von Triton wieder erheblich gestiegen, denn im Rahmen der Frontex-Operation werden weder ernsthaft seeunt&uuml;chtige Boote geortet, noch verf&uuml;gen die eingesetzten Boote &uuml;ber ausreichend Hilfsmittel.<\/p>\n<p>Nicht weniger brisant ist indes angesichts dieser Umst&auml;nde die organisatorische Ausgestaltung von Frontex: Als Agentur ist die Beh&ouml;rde mit einer weitreichenden Selbst&auml;ndigkeit ausgestattet &#8211; und steht damit f&uuml;r einen verbreiteten Beh&ouml;rdentypus innerhalb der Europ&auml;ischen Union. Diese Autonomie ist insbesondere mit Blick auf die von Frontex organisierten Operationen zur Sicherung der europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen unter demokratischen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten problematisch: Durch die Auslagerung von grenzpolizeilicher Verwaltung an eine unabh&auml;ngige Einrichtung wird die Kontrolle und die Geltendmachung individueller Rechte von Migrant_innen stark erschwert.<\/p>\n<h5><span id=\"frontex-organisation-und-aktionsradius\">Frontex: Organi&shy;sa&shy;tion und Aktions&shy;ra&shy;dius<\/span><\/h5>\n<p>Die europ&auml;ische Grenzschutzagentur Frontex ist seit 2005 in Warschau angesiedelt. Rechtliche Grundlage der Beh&ouml;rde bildet eine Verordnung aus dem Jahre 2004, die Frontex-VO(2). Der organisatorische Rahmen, vor allem aber der T&auml;tigkeitsbereich von Frontex wurden sodann durch &Auml;nderungsverordnungen in den Jahren 2007(3) und 2011(4) ver&auml;ndert, respektive erweitert.<\/p>\n<p>Im Wesentlichen hat die Agentur nach diesen unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen f&uuml;nf Aufgaben, welche in Art. 2 Abs. 1 Frontex-VO aufgez&auml;hlt sind. Zum einen ist Frontex demnach erstens im Vorfeld von konkreten Ma&szlig;nahmen an der Grenze aktiv, indem es die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamt_innen unterst&uuml;tzt, zweitens sogenannte Risikoanalysen erstellt, die sich mit den Schwerpunkten von Migrationsbewegungen nach Europa besch&auml;ftigen, und drittens sich an der f&uuml;r die Kontrolle und &Uuml;berwachung der Au&szlig;engrenzen relevanten Forschung beteiligt. Zum anderen nimmt die Beh&ouml;rde jedenfalls mittelbar Einfluss auf die Gestaltung und Durchf&uuml;hrung von au&szlig;enwirksamen T&auml;tigkeiten, n&auml;mlich viertens durch die Koordinierung von Grenzsicherungsma&szlig;nahmen an den europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen mitsamt der Zusammenstellung von sogenannten europ&auml;ischen Grenzschutzteams, und f&uuml;nftens durch die Unterst&uuml;tzung der Mitgliedstaaten bei gemeinsamen Abschiebeoperationen.<\/p>\n<p>Die Arbeit von Frontex wird durch zwei wesentliche Gremien bestimmt: W&auml;hrend der Verwaltungsrat, der sich aus Vertreter_innen der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, als Leitungsorgan der Agentur die grundlegenden Aufgaben definiert, allgemeine Entscheidungen f&auml;llt und als Kontrollgremium dient, stellt der_die Exekutivdirektor_in mit dem ihm_ihr unterstehenden Verwaltungsapparat das ausf&uuml;hrende Organ der Agentur dar. Hinzu treten durch die Reform der Rechtsgrundlagen von 2011 zwei weitere Gremien: Das aus mehreren staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen bestehende Konsultationsforum und der_die Grundrechtsbeauftragte, die jeweils f&uuml;r die Gew&auml;hrleistung der einschl&auml;gigen Menschen- und Fl&uuml;chtlingsrechte zust&auml;ndig sein sollen, indes allein eine beobachtende Funktion haben und dem Verwaltungsrat und Exekutivdirektorium beratend zur Seite stehen. Insgesamt arbeiten bei Frontex etwa 300 hauptamtlich angestellte Personen, wobei der Gro&szlig;teil in der Verwaltungsabteilung f&uuml;r die operativen Ma&szlig;nahmen, also f&uuml;r die Koordinierung der Grenzsicherungsma&szlig;nahmen und die Abschiebeoperationen, t&auml;tig ist. Auch der Gro&szlig;teil des Budgets der Agentur, welches sich auf j&auml;hrlich jeweils ungef&auml;hr 90 Millionen Euro bel&auml;uft, flie&szlig;t in die Organisation konkreter Grenzschutzma&szlig;nahmen.<\/p>\n<p>&Uuml;berhaupt steht die T&auml;tigkeit von Frontex bei den konkreten Grenzsicherungsma&szlig;nahmen nicht zuletzt an den europ&auml;ischen Seegrenzen im Zentrum der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung der Agentur. Zu Recht, denn in diesem T&auml;tigkeitsbereich hat Frontex auch einen besonders weitreichenden Einfluss auf die Gew&auml;hrleistung der Menschen- und Fl&uuml;chtlingsrechte der betroffenen Migrant_innen. Zwar obliegt die Ausf&uuml;hrung konkreter und au&szlig;enwirksamer Ma&szlig;nahmen, also die Grenzkontrollen und Zur&uuml;ckweisungen oder Einreiseverweigerungen, weiterhin den mitgliedstaatlichen Grenzbeh&ouml;rden. Frontex kann zwar die Grenzschutzteams zusammenstellen, verf&uuml;gt allerdings nicht &uuml;ber eigene Grenzschutzbeamt_innen. Im Vorfeld und w&auml;hrend der Grenzschutzoperationen gehen von Frontex jedoch mannigfaltige Steuerungen aus: Durch die Initiative, in welchen Regionen und mit welcher Intensit&auml;t und Zielrichtung ein Einsatz stattfindet, durch die Ausarbeitung des Einsatzplanes, durch die Gegenwart von eigenen Angestellten vor Ort, die einflussreiche Empfehlungen abgeben, und durch eine Mitfinanzierung der Eins&auml;tze. Diese Gemengelage an Einflussinstrumenten kann sich zu einer effektiven Kontrolle verdichten, die in Einzelf&auml;llen nach sich ziehen kann, dass sich die einzelnen betroffenen Personen nicht mehr nur an die mitgliedstaatlichen Beh&ouml;rden, sondern auch an Frontex wenden k&ouml;nnen, wenn es um gerichtlichen Rechtsschutz geht(5).<\/p>\n<p>Die Arbeit von Frontex ist durch eine weitreichende Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Beh&ouml;rden gekennzeichnet. Ma&szlig;gebliche Kooperationspartner sind freilich zun&auml;chst die Mitgliedstaaten und deren Grenzschutz- bzw. Polizeibeh&ouml;rden im Bereich von Grenzschutz, Abschiebungen und Ausbildungsma&szlig;nahmen. Nicht zu vernachl&auml;ssigen ist an dieser Stelle zugleich die Kooperation mit mitgliedstaatlichen Nachrichtendiensten: Bei der Erstellung der besagten Risikoanalysen arbeitet Frontex im 2006 geschaffenen Risikoanalysenetzwerk FRAN (Frontex Risk Analysis Network) mit den Mitgliedstaaten zusammen. Darin sind entsprechende Risikoanalyse-Expert_innen der Nationalstaaten zusammengefasst und tauschen im Sinne eines Fr&uuml;hwarnsystems (Incident Report System &#8211; IRS) monatlich sowohl rein statistische als auch analytische Berichte aus, die sich mit der illegalen Einwanderung in die jeweiligen Staaten besch&auml;ftigen. Auf Initiative von Frontex wurden 2008 daneben drei sogenannte Stellen f&uuml;r Frontex-Verbindungsbeamt_innen namens FISO-B&uuml;ros (Frontex Intelligence Support Officers) eingerichtet. In dem jeweiligen geographischen Bereich sind sie zust&auml;ndig f&uuml;r die Erfassung und Verbreitung von Informationen w&auml;hrend und au&szlig;erhalb von operativen Grenzschutzma&szlig;nahmen.<\/p>\n<p>Daneben ist Frontex mit mehreren EU-Institutionen vernetzt, ganz ma&szlig;geblicher Partner insbesondere im Bereich der Risikonanalyse ist hier das europ&auml;ische Polizeiamt Europol: 2008 haben die beiden Beh&ouml;rden eine Arbeitsvereinbarung geschlossen und 2009 einen weitergehenden Kooperationsplan entwickelt, der sich in erster Linie auf die Bereiche Sicherheit und Au&szlig;enbeziehungen bezieht und den Austausch von Personal ins Auge fasst. Europol hat auch bereits an operativen Grenzschutzma&szlig;nahmen unter Koordinierung von Frontex mitgewirkt, indem es den Informationsaustausch unterst&uuml;tzt hat.<\/p>\n<p>Hinzu kommen schlie&szlig;lich zahlreiche Kooperationen mit internationalen Organisationen wie etwa der International Organisation for Migration (IOM) sowie insbesondere die zunehmende Zusammenarbeit von Frontex mit Drittstaaten: In Gestalt von Arbeitsvereinbarungen durch die Unterst&uuml;tzung und Beratung im Bereich des Grenzschutzes, durch Ausbildungsma&szlig;nahmen, aber auch mittelbar durch Grenzschutzma&szlig;nahmen, die unter Beteiligung von Drittstaaten durchgef&uuml;hrt werden, wie etwa Operationen an der westafrikanischen K&uuml;ste unter Beteiligung von Senegal und Mauretanien. Frontex steht hiermit zugleich f&uuml;r einen ma&szlig;geblichen Entwicklungstrend: die geographische Auslagerung von Migrationskontrolle.<\/p>\n<p>Wenngleich demnach die T&auml;tigkeit von Frontex bemerkenswert verzweigt ist, ist die Agentur bei der Entscheidung &uuml;ber ihre T&auml;tigkeit von einer starken Unabh&auml;ngigkeit gepr&auml;gt: Zwar k&ouml;nnen die Unionsorgane insbesondere durch die Haushaltskontrolle die Finanzausstattung beeinflussen und haben damit einhergehend gewisse Berichtsrechte. Indes besitzen sowohl die beteiligten Nationalstaaten als auch die Europ&auml;ische Kommission, der Europ&auml;ische Rat und das Europ&auml;ische Parlament weder in fachlichen noch in rechtlichen Belangen ein Aufsichts- oder Weisungsrecht gegen&uuml;ber den einzelnen T&auml;tigkeiten der Agentur. Eine Einzelfallkontrolle ist damit allenfalls unter Rechtsschutzgesichtspunkten durch die Judikative m&ouml;glich.<\/p>\n<h5><span id=\"agenturen-in-der-europaeischen-union\">Agenturen in der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union<\/span><\/h5>\n<p>Diese Eigenst&auml;ndigkeit ist ein entscheidendes Wesensmerkmal von Frontex als Agentur. Derweil ist Frontex damit kein Unikum, weder innerhalb des organisatorischen Rahmens der Unionsverwaltung noch in den modernen Verwaltungsstrukturen der Nationalstaaten der Gegenwart.<\/p>\n<p>Die Errichtung von relativ unabh&auml;ngigen bzw. verselbst&auml;ndigten Verwaltungseinheiten, die mit einer bestimmten umgrenzten &ouml;ffentlichen Aufgabe betraut sind, nimmt in der Praxis einen zunehmenden Raum ein.(6) Dieser Befund wird gemeinhin im verwaltungswissenschaftlichen Diskurs als agencification bezeichnet.(7)Unter Agenturen werden hierbei Beh&ouml;rden verstanden, die &ouml;ffentliche Aufgaben erf&uuml;llen, im Bereich der staatlichen Exekutive angesiedelt und funktional &#8211; durch die Konzentration auf eine bestimmte Aufgabe &#8211; sowie institutionell aus der Beh&ouml;rdenhierarchie ausgegliedert sind und daher &uuml;ber eine gewisse Selbst&auml;ndigkeit und einen erweiterten Handlungsspielraum und &uuml;ber eigene Ressourcen verf&uuml;gen.(8) In diesem Sinne existieren in der Europ&auml;ischen Union derzeit insgesamt 36 Agenturen.(9) EU-Agenturen sind im Kompetenzrahmen der Union f&uuml;r vielf&auml;ltige Materien errichtet worden.(10)<\/p>\n<p>Die Aufgabenbereiche erstrecken sich von verschiedenen Bereichen des Produktzulassungsrechts &uuml;ber sonstige Aufsichtsbeh&ouml;rden bis hin zur Justiz- und Innenpolitik sowie der Au&szlig;en- und Verteidigungspolitik. W&auml;hrend einzelne der Agenturen die Befugnis haben, selbst au&szlig;enwirksame Handlungen vorzunehmen, sind andere etwa mit der Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen im Vorfeld von Entscheidungen betraut. Wiederum andere Agenturen sind vor allem zur allgemeinen Sammlung, sowie zur Aufbereitung und dem Austausch von Daten und Informationen unter Zusammenarbeit mit anderen unionalen oder mitgliedstaatlichen Stellen in ihrem spezifischen T&auml;tigkeitsbereich bestimmt.<\/p>\n<h5><span id=\"agencification-effektivitaet-statt-kontrolle\">Agenci&shy;fi&shy;ca&shy;tion: Effek&shy;ti&shy;vit&auml;t statt Kontrolle<\/span><\/h5>\n<p>Die Entstehung des Agenturwesens wird von einem theoretischen Diskursstrang aus den Verwaltungs- und Sozialwissenschaften begleitet, der die Entstehung von Agenturen in einem umfassenderen Sinne zu erkl&auml;ren, vor allem aber zu legitimieren versucht. Es handelt sich dabei um das Konzept des New Public Management.(11) Unter diesem Label werden zwei ma&szlig;gebliche Grundgedanken formuliert:(12)Zum einen geht es um die &Uuml;bertragung privatwirtschaftlicher Managementtechniken in den &ouml;ffentlichen Sektor, zum anderen um die damit einhergehende Trennung von strategisch-politischer Planung und administrativer Umsetzung.<\/p>\n<p>Ma&szlig;geblich ist die Konzentration von abgegrenzten &ouml;ffentlichen Aufgaben bei weitgehend gegen&uuml;ber der Beh&ouml;rdenhierarchie selbst&auml;ndigen Agenturen. Dementsprechend zielt die Theorie auf einen Abbau klassisch-b&uuml;rokratischer bzw. hierarchisch-gepr&auml;gter Steuerungsinstrumente &#8211; in Gestalt von Weisung und Aufsicht &#8211;&nbsp; und auf eine verst&auml;rkte Handlungsautonomie der Beh&ouml;rden und Mitarbeiter_innen ab. Die konventionellen Mechanismen sollen ersetzt werden durch eine Ergebnissteuerung, etwa in Gestalt von sog. Ziel- bzw. Leistungsvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Agentur oder der Einrichtung einer Globalbudgetierung im Bereich des Haushaltswesens. Zugleich wird eine vermehrte Einbindung von Expert_innenwissen angestrebt.<\/p>\n<p>Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Ziele verfolgt. Wesentlich ist dabei die Effektivierung von Verwaltung. Indem die Beh&ouml;rden und ihre Mitarbeiter_innen eine gr&ouml;&szlig;ere Autonomie erhalten und gegen&uuml;ber der Hauptverwaltung verselbst&auml;ndigt werden, w&uuml;rden die Motivation und das Innovationspotenzial gesteigert. Durch die Konzentration von Aufgaben bei einer Beh&ouml;rde, die weitgehend von &auml;u&szlig;eren Einfl&uuml;ssen freigehalten wird, sollen b&uuml;rokratische Reibungsverluste vermieden werden. Zugleich wird auf diesem Wege eine erh&ouml;hte Transparenz angestrebt, indem Diffusionen von Verantwortlichkeiten vermieden werden sollen. Daneben sei die Trennung von politischer und administrativer Ebene und die vermehrte Einbindung von externem Expert_innenwissen besser geeignet, um unpopul&auml;re Entscheidungen durchzusetzen und den Unvorhersehbarkeiten des t&auml;glichen Politikbetriebes aus dem Weg zu gehen.<\/p>\n<p>Die geminderte Anbindung an die Beh&ouml;rdenhierarchie f&uuml;hrt zwingend zu einer geminderten demokratischen Kontrolle im Sinne konventioneller input-orientierter Legitimationsketten. Dementsprechend wird der input-orientierten Herangehensweise eine output-orientierte Lesart demokratischer Legitimation entgegengehalten. Dabei wird der demokratische Gedanke mit Effizienzgesichtspunkten angereichert, mithin die Legitimation von Verwaltungsma&szlig;nahmen mit deren Richtigkeit und Produktivit&auml;t begr&uuml;ndet.(13)<\/p>\n<p>Einige der genannten Grundgedanken und Zielrichtungen aus dem theoretischen Konzept des New Public Management liegen auch der Errichtung von EU-Agenturen zugrunde. So hat die Kommission in ihrem Wei&szlig;buch aus dem Jahre 2001 konzeptionell auf die Notwendigkeit einer Trennung zwischen politischer Programmplanung und administrativer Ausf&uuml;hrung hingewiesen.(14) Aus der Perspektive der Kommission als Haupt-Exekutivorgan der EU&nbsp;geht dies mit dem Bestreben einher, sich von der F&uuml;lle administrativer Aufgaben zu befreien, um sich effektiver der politischen Planung als ihrem Kerngesch&auml;ft widmen zu k&ouml;nnen. Auch wird wiederholt im unionalen Kontext sowohl allgemein als auch speziell mit Blick auf einzelne Agenturen darauf verwiesen, dass durch die B&uuml;ndelung und die Einbindung von Sachverstand und Expertise der Verwaltungsvollzug professionalisiert, mithin effektiviert wird. An anderer Stelle weist die Kommission auf eine Mehrung von Transparenz als tragendes Motiv von Agenturgr&uuml;ndungen hin.(15)<\/p>\n<p>Daneben fu&szlig;t freilich eine Agenturgr&uuml;ndung in jedem Einzelfall auf dem jeweiligen sachpolitischen Zusammenhang und schlichten tagespolitischen Motiven, indem die Agenturen als reines Symbol f&uuml;r eine Modernisierung von Verwaltung stehen. Vor allem aber h&auml;ngen Bedeutung, Anzahl und Ausgestaltung von Agenturen wesentlich von der zugrundeliegenden politischen und institutionellen Struktur ab. F&uuml;r das umfangreiche Agenturwesen der EU k&ouml;nnen in diesem Zusammenhang insbesondere zwei beg&uuml;nstigende Faktoren angef&uuml;hrt werden: erstens die besondere Ausgestaltung der Kommission und zweitens der spezifische Charakter des unionalen Mehrebenensystems.<\/p>\n<p>Die Kommission ist als Hauptverwaltungsorgan nur mit beschr&auml;nkten Ressourcen ausgestattet; ein Verwaltungsunterbau der Kommission ist prim&auml;rrechtlich nicht vorgesehen. Es bedarf also f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung zunehmender unionaler Exekutivaufgaben der Errichtung neuer Institutionen. Ein Hauptgrund f&uuml;r die zunehmende Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf die Ebene der Union ist daneben das Bestreben nach Vereinheitlichung, Harmonisierung und Abstimmung von Rechtsanwendung und Verwaltungspraxis auf mitgliedstaatlicher Ebene. Insofern sind die Unionsagenturen zwar formell-rechtlich als EU-Einrichtungen zu begreifen, sie stellen aber funktional &#8211; und weitergehend als die Verwaltungsnetzwerke unter dem Dach der Union &#8211; auch eine institutionalisierte Form der Kooperation mit und zwischen den Mitgliedstaaten dar.<\/p>\n<h5><span id=\"frontex-als-idealtypus-einer-europaeischen-agentur\">Frontex als Idealtypus einer europ&auml;&shy;i&shy;schen Agentur<\/span><\/h5>\n<p>Die organisatorische Struktur von Frontex und der Aktionsradius der Agentur entsprechen in weiten Teilen diesen allgemeinen Befunden des Agenturwesens innerhalb der EU, sie sind aber zugleich auf Umst&auml;nde zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, die sich aus dem spezifischen Bereich des Grenzschutzes ergeben.<\/p>\n<p>Frontex weist durch die Betrauung mit der spezifischen &ouml;ffentlichen Aufgabe des Grenzschutzes, die Ausgliederung aus der Kommission und die Ausstattung mit Rechtspers&ouml;nlichkeit und einer gewissen Eigenst&auml;ndigkeit und Finanzautonomie sowie die dualistische Leitungsstruktur die typischen Charakteristika einer unionalen Agentur auf.<\/p>\n<p>Mit der Konzentration auf ein bestimmtes Aufgabenfeld, einer weitreichenden und globalbudgetierten Haushaltsautonomie und dem Fehlen einer Einzelfallkontrolle durch eine andere Verwaltungsstelle sowie einer zunehmend langfristig ausgelegten Strategieplanung(16)steht Frontex zugleich f&uuml;r einen Typus modernisierter und auf Effektivit&auml;t abzielender Verwaltung. Diese Zwecksetzung, n&auml;mlich eine entpolitisierte, technokratische und auf Expert_innenwissen basierende Beh&ouml;rde zu schaffen, welche m&ouml;glichst geringen &auml;u&szlig;eren Einfl&uuml;ssen und damit keiner Kontextualisierung ausgesetzt ist, kommt nicht zuletzt in der Erstellung von Risikoanalysen und der Besch&auml;ftigung mit grenzschutzrelevanter Forschung zum Tragen, wo keine politische Auseinandersetzung mehr mit der Frage stattfinden soll, ob und inwieweit die &#8211; tats&auml;chlich oder vorgeblich &#8211; illegale Migration &uuml;berhaupt ein Risiko oder eine Gefahr darstellt. Vielmehr wird die Bedrohung der Sicherheit als gegeben vorausgesetzt, und es geht nurmehr um die Vermessung und Bek&auml;mpfung derselben. Zugleich nimmt die Agentur als Akteur auf diese Weise selbst an der Konstruktion einer Bedrohung teil, der die EU und die Mitgliedstaaten ausgesetzt seien. Das technokratische und an &ouml;konomischen Kriterien ausgerichtete Handeln hat sich Frontex auch sprachlich zu eigen gemacht, indem in den Arbeitsprogrammen und T&auml;tigkeitsberichten vermehrt von Begriffen wie &#8222;Produkten&#8220; und &#8222;Dienstleistungen&#8220; die Rede ist.(17)<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit den operativen Grenzschutzma&szlig;nahmen sind die mangelnde Kontrolle und die Verselbst&auml;ndigung, die eine experimentelle Verwaltung geradezu erm&ouml;glicht und auch bezweckt, in Bezug auf zwei Punkte besonders bemerkenswert: Erstens sind die Aktivit&auml;ten von Frontex bei den operativen Ma&szlig;nahmen zwar als Auftrag konzipiert, obliegen allerdings dar&uuml;ber hinaus einem weitreichenden Ermessen der Beh&ouml;rde; auch sind die Mitgliedstaaten nicht gezwungen, an den Ma&szlig;nahmen teilzunehmen, sondern ihr Beitrag beruht zun&auml;chst auf Freiwilligkeit. Indem die Agentur ihre Kompetenzen in mehreren Bereichen in der Vergangenheit regelm&auml;&szlig;ig &uuml;berschritten hat,(18) diese Praxis indes sp&auml;ter von der Gesetzgebung verrechtlicht wurde, nimmt sie, zweitens, mittelbar am normativen Prozess teil, der formell nicht in ihrem Zust&auml;ndigkeitsbereich liegt.<\/p>\n<p>Typisch f&uuml;r das EU-Agenturwesen ist dar&uuml;ber hinaus die Tatsache, dass Frontex in ihrem T&auml;tigkeitsbereich insbesondere mit den mitgliedstaatlichen Verwaltungen kooperiert und damit vormals bestehende Netzwerke zwischen den Mitgliedstaaten institutionalisiert, zugleich aber auch die Vernetzung zwischen der unionalen und mitgliedstaatlichen Ebene selbst verst&auml;rkt. Entstehungsgeschichtlich ist Frontex hierbei als Kompromiss zu deuten: W&auml;hrend die Kommission zun&auml;chst der geplanten Beh&ouml;rde eine st&auml;rkere Rolle zugedacht und ein unabh&auml;ngiges Europ&auml;isches Grenzschutzkorps gefordert hatte, war diese L&ouml;sung gegen&uuml;ber den Mitgliedstaaten nicht durchzusetzen, welche allein einer Koordinierungsbeh&ouml;rde zustimmen wollten.(19)<\/p>\n<p>Ein anderes Bestreben, n&auml;mlich durch die Verlagerung von Verwaltungst&auml;tigkeiten eine vermehrte Transparenz zu schaffen, ist indes durch die T&auml;tigkeit von Frontex bei den operativen Grenzschutzma&szlig;nahmen nicht erreicht worden. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Durch die Mehrebenenkooperation &#8211; durch die Beteiligung von mehreren mitgliedstaatlichen Polizeibeh&ouml;rden und eben durch Frontex &#8211; ist eine komplexe Diffusion von Verantwortlichkeiten entstanden, die den Betroffenen das Vorgehen gegen einzelne Ma&szlig;nahmen erheblich erschwert.<\/p>\n<h5><span id=\"out-of-control-kontrolldefizite-des-europaeischen-grenzschutzes\">Out of control: Kontroll&shy;de&shy;fi&shy;zite des europ&auml;&shy;i&shy;schen Grenz&shy;schutzes<\/span><\/h5>\n<p>Die weitreichende Selbst&auml;ndigkeit als Wesensmerkmal auch von Frontex ist nicht nur aus einer politisch-deskriptiven und verwaltungswissenschaftlichen Perspektive brisant: Vor allem die Handlungsautonomie bei der Organisation und Koordinierung von Grenzschutzoperationen durch Frontex wirft das Problem auf, inwiefern rechtsstaatliche und demokratische Kontrollvorgaben des Unionsrechts hier noch gewahrt werden.<\/p>\n<p>Zwar agiert Frontex im Allgemeinen und bei der Organisation der Grenzsicherungsoperationen im Speziellen nicht v&ouml;llig autonom: Das zugrundeliegende Recht stammt aus der Feder der europ&auml;ischen Gesetzgebung, das Personal wird von europ&auml;ischen und mitgliedstaatlichen Gremien mitbestimmt, die finanzielle Ausstattung wird im Wesentlichen durch das Europ&auml;ische Parlament beschlossen. Daneben obliegt Frontex eine Pflicht zur Berichterstattung &uuml;ber die j&auml;hrlichen T&auml;tigkeiten. Eine Kontrolle von einzelnen Ma&szlig;nahmen findet aber nicht statt: Weder die Kommission als zentrales und Hauptverwaltungsorgan noch andere unionale oder mitgliedstaatliche Stellen verf&uuml;gen &uuml;ber ein Weisungsrecht im Hinblick auf einzelne Ma&szlig;nahmen oder Handlungen, die von Frontex-Mitarbeiter_innen vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Dieser Mangel an Kontrolle ist zwar politisch brisant, jedoch rein rechtlich unbedenklich, wenn Frontex allein Ma&szlig;nahmen vornimmt, die rein vorbereitenden Charakter haben, denn auf diese Weise wird eine Kontrolle der individuellen Rechtsgew&auml;hrleistungen nicht tangiert: Insofern m&uuml;ssen die Vorfeldbefugnisse von Frontex &#8211; in Gestalt der Ausbildungsma&szlig;nahmen, der Beteiligung an Forschung und Entwicklung und der Erstellung von Risikoanalysen &#8211; keiner Einzelfallkontrolle unterliegen. Allein ist hier eine hinreichende Transparenz erforderlich, um eine angemessene demokratische Kontrolle zu gew&auml;hrleisten.<\/p>\n<p>Problematischer ist das Kontrolldefizit indes bei der Rolle von Frontex als Organisatorin und Koordinierungsbeh&ouml;rde bei den Grenzsicherungsma&szlig;nahmen an den Au&szlig;engrenzen. Wenngleich Frontex auch hier keine au&szlig;enwirksame Befugnisse wahrnimmt und selbst &uuml;ber keine eigenen Grenzschutzbeamt_innen verf&uuml;gt, sondern nur Eins&auml;tze initiiert und koordiniert, ist der Einfluss hier zum einen sehr gewichtig. Zum anderen ist Frontex derart weitreichend in die Gestaltung der Operationen involviert, dass die Agentur eine effektive Kontrolle von individuellen Ma&szlig;nahmen aus&uuml;bt, die in Einzelf&auml;llen auch zu einer justiziellen Verantwortlichkeit f&uuml;hren kann.(29)Allein aus diesem Grund muss Frontex als europ&auml;ische Beh&ouml;rde auch einer verwaltungsinternen Kontrolle unterliegen &#8211; die weitreichende Unabh&auml;ngigkeit von Frontex bei der Gestaltung von Grenzsicherungsoperationen verst&ouml;&szlig;t hingegen gegen die demokratischen und rechtsstaatlichen Vorgaben des europ&auml;ischen Prim&auml;rrechts.(21)<\/p>\n<p>Die entsprechende Reichweite der verwaltungsinternen Kontrollstrukturen ergibt sich ma&szlig;geblich aus der Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes (EuGH): In der auch gegenw&auml;rtig weithin anerkannten sogenannten Meroni-Rechtsprechung aus dem Jahre 1958(22) ging es um die Zul&auml;ssigkeit der Errichtung eines &#8222;Gemeinsamen B&uuml;ros der Schrottverbraucher&#8220; und einer &#8222;Ausgleichskasse f&uuml;r eingef&uuml;hrten Schrott&#8220; durch die Hohe Beh&ouml;rde, welche die Vorg&auml;ngerin der Europ&auml;ischen Kommission war. Der EuGH kam im Hinblick auf die Zul&auml;ssigkeit der &Uuml;bertragung von Befugnissen auf derartige Einrichtungen mit Rechtspers&ouml;nlichkeit zu dem Ergebnis, dass allein genau umgrenzte Ausf&uuml;hrungsbefugnisse &uuml;bertragen werden d&uuml;rfen, die einer strengen Kontrolle durch die Hohe Beh&ouml;rde unterliegen. Hingegen sei die &Uuml;bertragung von Ermessensbefugnissen unzul&auml;ssig. Der EuGH hat diese Rechtsprechung dem Grundsatz nach in sp&auml;teren Entscheidungen insofern untermauert, dass eine grenzenlose &Uuml;bertragung von Befugnissen der Europ&auml;ischen Kommission nicht zul&auml;ssig sei.(23)<\/p>\n<p>Ma&szlig;gebliche dogmatische Grundlage der Meroni-Rechtsprechung ist der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts, mithin die vertraglich vorgesehene Teilung von Zust&auml;ndigkeiten und Funktionen, die dem Gewaltenteilungspostulat vergleichbar ist. Demnach obliegt der Europ&auml;ischen Kommission im institutionellen System der Union die Rolle des Hauptverwaltungsorgans und beherrschenden Verwaltungstr&auml;gers der EU-Eigenverwaltung. Um die demokratische Anbindung unionaler Verwaltungst&auml;tigkeit in jedem Fall zu gew&auml;hrleisten, bedeutet dies zugleich, dass der kommissionsfremde Verwaltungsapparat &#8211; und damit auch die Agenturen &#8211; regelm&auml;&szlig;ig der Kommission unterstellt sein muss, sodass die Legitimationskette zwischen Parlament und Rat einerseits und unionalem Verwaltungshandeln andererseits nicht durchbrochen wird.(24)<\/p>\n<p>Ob sodann eine direkte Kontrolle durch Aufsicht seitens der Kommission stattfinden muss, richtet sich nach der Reichweite der Befugnisse, die die Agentur innehat: Ob es sich also um&nbsp; &#8222;eng umgrenzten Ausf&uuml;hrungsbefugnisse&#8220; oder um Ermessens- bzw. Entscheidungsbefugnisse handelt. Nicht entscheidend kann es hingegen sein, ob die Agentur formell au&szlig;enwirksame T&auml;tigkeiten durchf&uuml;hrt, sondern vielmehr, ob die Agentur Handlungen vornimmt, f&uuml;r die sie in einem gerichtlichen Verfahren verantwortlich gemacht werden kann. Legt man also diesen Ma&szlig;stab zugrunde und stellt im Gegensatz zur verbreiteten Ansicht nicht auf die Au&szlig;enwirksamkeit ab, verst&ouml;&szlig;t insofern die Frontex-VO mangels einer entsprechenden sekund&auml;rrechtlichen Normierung eines erforderlichen Weisungsrechts gegen die vor allem demokratisch fundierten Vorgaben f&uuml;r die institutionelle Kontrolle der Agentur.<\/p>\n<h5><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h5>\n<p>Wenn das europ&auml;ische Grenzregime kritisiert wird, darf Frontex nicht als alleiniger D&auml;mon dargestellt werden. Die Agentur ist von den Mitgliedstaaten gewollt, und auch weiterhin haben die mitgliedstaatlichen Beh&ouml;rden und auch die Europ&auml;ische Kommission einen weitreichenden Einfluss auf die strukturelle und individuelle Gestaltung des europ&auml;ischen Grenzschutzes. So ist auch die Gew&auml;hrleistung von Menschen- und Fl&uuml;chtlingsrechten an den europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen nicht allein eine Sache von Frontex. Nichtsdestotrotz darf der Einfluss der Agentur nicht untersch&auml;tzt werden: auf die Grundausrichtungen der Grenzsicherung, die techno&shy;logischen Weiterentwicklungen, und nicht zuletzt auf die Durchf&uuml;hrungen einzelner Ma&szlig;nahmen an den Au&szlig;engrenzen. Die Selbst&auml;ndigkeit der Beh&ouml;rde ist daher nicht nur politisch brisant, sondern sie wirft auch rechtliche Bedenken auf: Wenn Frontex Menschen- und Fl&uuml;chtlingsrechte faktisch gew&auml;hrleisten oder eben auch verletzen kann, muss es auch hinreichend kontrolliert werden k&ouml;nnen.<\/p>\n<p><b><i>MATTHIAS LEHNERT<\/i><\/b>&nbsp;&nbsp; <i>Dr. jur., Jahrgang 1980, arbeitet als Rechtsanwalt in einer Kanzlei f&uuml;r Aufenthaltsrecht in Berlin und ist Legal Adviser beim European Center for Constitutional and Human Rights. Er ver&ouml;ffentlicht regelm&auml;&szlig;ig zu migrationsrechtlichen und rechtspolitischen Themen.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h5>\n<p>Amnesty International, The Human Cost of Fortress Europe, Human Rights Violations against migrants and refugees at Europe&#8217;s borders, 2014<\/p>\n<p>Hess, Sabine \/ Kasparek, Bernd (Hrsg.), Grenzregime. Diskurse &#8211; Praktiken &#8211; Institutionen in Europa, Berlin 2010, S. 161 ff.<\/p>\n<p>Human Rights Watch, The EU&#8217;s dirty hands: Frontex involvement in ill-treatment of migrant detainees in Greece, September 2011.<\/p>\n<p>ehnert, Matthias, Frontex und operative Ma&szlig;nahmen an den europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen. Verwaltungskooperation &#8211; materielle Rechtsgrundlagen &#8211; institutionelle Kontrolle, Baden-Baden 2014.<\/p>\n<p>Migreurop, Ist die Agentur Frontex vereinbar mit den Menschenrechten, Eine Studie von Migreurop (<a href=\"http:\/\/www.migreurop.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.migreurop.org<\/a>) &uuml;ber die europ&auml;ische Agentur an den Au&szlig;engrenzen im Hinblick auf die Neufassung ihres Mandats, hsrg. von Keller, Ska \/ Lunacek, Ulrike \/ Lochbihler, Barbara, Br&uuml;ssel 2011.<\/p>\n<p>Neal, Andrew C., Securitization and Risk at the EU Border: The Origins of FRONTEX. In: Journal of Common Market Studies. (JCMS) 2009, S. 333&#8211;356.<\/p>\n<p>Neumann, Simon, Die Europ&auml;ische Grenzschutzagentur Frontex. Integrierter Au&szlig;enschutz und humanit&auml;re Standards. Berlin 2014<\/p>\n<p>Pollak, Johannes \/ Slominski, Peter, Experimentalist but not Accountable Governance? The Role of Frontex in Managing the EU&#8217;s External Borders, West European Politics 32 (2009), 904 ff.<\/p>\n<p>Pro Asyl, Pushed-back: Systematic human rights violations against refugees in the Aegean Sea and at the Greek-Turkish land border, November 2013.<\/p>\n<p>Seehase, Juliane, Die Grenzschutzagentur FRONTEX. Chance oder Bedrohung f&uuml;r den Europ&auml;ischen Fl&uuml;chtlingsschutz, Baden-Baden 2014.<\/p>\n<p>Wiermans, Moira, The Securitization of Frontex: a discours analysis, Saarbr&uuml;cken 2012.<\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<br \/><\/span><\/h5>\n<p>(1) Siehe u.a.: Amnesty International, The Human Cost of Fortress Europe, Human Rights Violations against migrants and refugees at Europe&#8217;s borders, 2014; Pro Asyl, Pushed-back: Systematic human rights violations against refugees&nbsp; in the aegean sea and at the Greek-Turkish border, November 2013; Human Rights Watch, The EU&#8217;s dirty hands: Frontex involvement in ill-treatment of migrant detainees in Greece, September 2011.<\/p>\n<p>(2) VO (EG) Nr. 2007\/2004, ABl. EU v. 25.11.2004, Nr. L 349\/1.<\/p>\n<p>(3) VO (EG) Nr. 863\/2007, ABl. EU 31.7.2007, Nr. L 199\/30.<\/p>\n<p>(4) VO 1168\/2011, ABl. EU v. 22.11.2011, Nr. L 304\/1.<\/p>\n<p>(5) Dazu ausf&uuml;hrlich: Lehnert, Frontex und operative Ma&szlig;nahmen an den europ&auml;ischen Au&szlig;engrenzen, 2014, S. 333 ff.<\/p>\n<p>(6) Umfassend zu dieser Entwicklung im nationalen und supranationalen Verwaltungsraum: Talbot, in: Pollitt\/Talbot (Hrsg.), Unbundled Government, 2004, S. 3 ff<\/p>\n<p>(7) Christensen\/Laegreid, in: dies. (Hrsg.), Autonomy and regulation, 2006, S. 8 ff.<\/p>\n<p>(8) Pollitt\/Talbot\/Caulfield\/Smullen, Agencies, 2004, S. 10 ff.<\/p>\n<p>(9) Vgl. die Aufstellung unter: <a href=\"http:\/\/europa.eu\/agencies\/index_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/europa.eu\/agencies\/index_de.htm<\/a>.<\/p>\n<p>(10) Vgl. zu einzelnen Beispielen: Lehnert (Fn.5), S. 441 f.<\/p>\n<p>(11) Vgl. etwa: Shirvani, New Public Management und europ&auml;ische Agenturen, D&Ouml;V 2008, 1 ff.<\/p>\n<p>(12) Dazu und zum Folgenden grundlegend und m.w.N.: Bach\/Fleischer\/Hustedt, Organisation und Steuerung zentralstaatlicher Beh&ouml;rden, 2010; Schedler\/Proeller, New Public Management, 2006.<\/p>\n<p>(13) Scharpf, Regieren in Europa, 1999, S. 16 ff.<\/p>\n<p>(14) Europ&auml;ische Kommission, KOM(2001), 428 endg., S. 5, 30 ff.<\/p>\n<p>(15) Europ&auml;ische Kommission, KOM(2000), 788 endg., S. 6 f.<\/p>\n<p>(16) Frontex, Allgemeiner T&auml;tigkeitsbericht f&uuml;r 2009, 2010, S.<\/p>\n<p>(17) Vgl. etwa: Frontex, Arbeitsprogramm 2010, 2009, S. 43 ff.; Frontex, Allgemeiner T&auml;tigkeitsbericht f&uuml;r 2009, 2010, S. 21.<br \/>(18) Dazu: Lehnert (Anm.5), S. 119 ff.<\/p>\n<p>(19) Hobolth, CEPS Conference Paper, 2007, S. 6 f.; Jorry, CEPS Challenge Research Paper no. 6, 2007.<\/p>\n<p>(20) Dazu umfassend: Lehnert&nbsp; (Anm.5), S. 333 ff.<\/p>\n<p>(21) Lehnert&nbsp; (Anm.5), S. 473 f.<\/p>\n<p>(22) EuGH, Rs. 9\/56 (Meroni), Slg. 1958, 9 \/ Rs. 10\/56 (Meroni), Slg. 1958, 51.<\/p>\n<p>(23) Vgl. u.a.: EuGH, verb. Rs. C-154\/04 und 155\/04 (Alliance for Natural Health), Slg. 2005, I-6451, Rn. 90.<\/p>\n<p>(24) G&ouml;risch, Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen, 2008, S. 374.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1759],"publikationen":[1092],"class_list":["post-11553","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-matthias-lehnert","publikationen-1092"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Out of control (vollst\u00e4ndig) - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/208\/publikation\/out-of-control-vollstaendig\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Out of control (vollst\u00e4ndig) - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Auslagerung der Migrationskontrolle an die europ&auml;ische Grenzschutzagentur Frontex, aus: vorg&auml;nge Nr. 208 (Heft 4\/2014), S. 65-75 (Red.) 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