{"id":11597,"date":"2015-02-01T22:30:00","date_gmt":"2015-02-01T21:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/staatliche-datensammlungen-in-eu-laendern\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:54","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:54","slug":"staatliche-datensammlungen-in-eu-laendern","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/staatliche-datensammlungen-in-eu-laendern\/","title":{"rendered":"Staatliche Datensammlungen in EU-L\u00e4ndern"},"content":{"rendered":"<p>Ergebnisse eines multinationalen EU-Projektes. Aus: vorg&auml;nge Nr. 206\/207 (Heft 2-3\/2014), S. 144-151<\/p>\n<p><i>(Red.) Obwohl die EU-Datenschutzrichtlinie seit nunmehr 20 Jahren gilt, unterscheiden sich Ausma&szlig; und Praxis der staatlichen Datenspeicherung in den Mitgliedsstaaten der EU sehr stark. Diese Unterschiede darzustellen, die Datenschutzstandards in verschiedenen L&auml;ndern zu vergleichen und best practices f&uuml;r die datenschutzkonforme Speicherung zu formulieren, das waren die Ziele eines von der EU-Kommission gef&ouml;rderten Projektes, an dem sich die Humanistische Union beteiligt hat. Axel Bu&szlig;mer schildert die Vorgehensweise des Projektes und stellt dessen wichtigste Ergebnisse vor.<\/i><\/p>\n<p>Seit den 1970er Jahren werden in&nbsp; Beh&ouml;rden immer mehr Computer eingesetzt. Zur gleichen Zeit entstanden die ersten Datenschutzgesetze, 1978 wurde der erste Bundesbeauftragte f&uuml;r Datenschutz berufen. Seitdem sind Computer und Datenbanken ein fester Bestandteil von modernen Verwaltungen, der immer weiter ausgebaut wird: zur Verbrechensbek&auml;mpfung, zur Steuererhebung, zur besseren Steuerung von Politik. In den Datenbanken sind zunehmend personenbezogene Informationen &uuml;ber die B&uuml;rger_innen gespeichert. Oft kann mit wenigen Anfragen erschreckend viel &uuml;ber eine Person herausgefunden werden; einmal gemachte Eingabefehler k&ouml;nnen sich endemisch verbreiten.<\/p>\n<p>Mit der zunehmenden Europ&auml;isierung und Globalisierung nahm auch die datenverarbeitende Zusammenarbeit &uuml;ber die L&auml;ndergrenzen hinweg zu. Im Sicherheitsbereich entstanden beispielsweise europ&auml;ische Datenbanken wie das Schengener Informationssystem (SIS) oder Eurodac. Dennoch ist das Wissen &uuml;ber die Datenerhebung und -verarbeitung in anderen L&auml;ndern vor allem anekdotisch. Vergleichende Studien gibt es kaum. Das Wissen &uuml;ber die Daten, die in anderen EU-L&auml;ndern&nbsp; gespeichert werden, wie gro&szlig; der Einfluss der Datenschutzbeauftragten ist und welche Probleme in verschiedenen L&auml;ndern besonders dr&auml;ngend sind, ist jedoch f&uuml;r eine l&auml;nder&uuml;bergreifende B&uuml;rgerrechtsarbeit wichtig.<\/p>\n<p>Deshalb beteiligte sich die Humanistische Union 2013 und 2014 an dem von der Europ&auml;ischen Union gef&ouml;rdertem multilateralen Projekt &bdquo;Fichage, informer les citoyens: passeport pour la protection des donn&eacute;es personnelles&ldquo;. Zu den Projektpartnern geh&ouml;rten die europ&auml;ischen Netzwerke AEDH (European Association for the Defence of Human Rights) und MEDEL (Magistrats europ&eacute;ens pour la d&eacute;mocratie et les libert&eacute;s) sowie die nationalen Nichtregierungsorganisationen LDH (Ligue des droits de l&rsquo;Homme in Frankreich), HCLU (Hungarian Civil Liberties Union in Ungarn) und ALOS-LDH (Action Luxemburg Ouvert et Solidaire &#8211; Ligue des droits de l&rsquo;Homme in Luxemburg). Die Projektleitung lag bei der franz&ouml;sischen &bdquo;Ligue des droits de l&#8217;Homme&ldquo; (LDH).<\/p>\n<p>F&uuml;r das Projekt wurden vier Politikfelder ausgew&auml;hlt, in denen sensible Daten erhoben werden: Bildung, Gesundheit, Polizei und Justiz. Vor der ersten Analyse wurde angenommen, dass es hier leicht vergleichbare Datenbanken und ein &auml;hnliches Problembewusstsein in der Bev&ouml;lkerung gibt und in den untersuchten EU-Staaten eine vergleichbare Situation vorliegt.<\/p>\n<p>In einem ersten Untersuchungsschritt wurden Datenbanken aus allen vier Politikfeldern in den zu untersuchenden L&auml;ndern ausgew&auml;hlt. Allein schon ein Blick auf die untersuchten Datenbanken (s. &Uuml;bersicht unten) ist aufschlussreich: So sind zentrale Melderegister nur in zwei Staaten vorhanden; eine spezielle Datenbank mit Terrorverd&auml;chtigen scheint es nur in Deutschland zu geben. Die Idee, dass es leicht vergleichbare staatliche Datenbanken in allen beteiligten L&auml;ndern gibt, musste daher schnell aufgegeben werden. Zu den untersuchten L&auml;ndern geh&ouml;rten Frankreich, Deutschland, Ungarn und Luxemburg (die Herkunftsl&auml;nder der beteiligten Projektpartner) sowie &Ouml;sterreich, der Tschechischen Republik, Finnland, Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und das Vereinigten K&ouml;nigreich. Mit der L&auml;nderauswahl konnte ein repr&auml;sentativer &Uuml;berblick der EU-Mitgliedsstaaten f&uuml;r die vergleichende Analyse beh&ouml;rdlicher Speichersysteme in der EU gewonnen werden. Die untersuchten L&auml;nder repr&auml;sentieren die geografische, historische, kulturelle und politische Vielfalt der EU.<\/p>\n<p>Um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, wurde ein Analyseraster erstellt, nach dem die jeweils untersuchten staatlichen Datenbanken beschrieben und bewertet wurden:<\/p>\n<ul>\n<li>der Zweck des Speichersystems und seine Verwendung, <\/li>\n<li>Kriterien, nach denen Personendaten in dem System gespeichert werden, <\/li>\n<li>Inhalt und Umfang der gesammelten Daten, <\/li>\n<li>der Rechtsrahmen und die bestehenden\/geplanten Datenschutzgarantien (vor allem Speicherfristen, die Rolle der Aufsichtsbeh&ouml;rden, Risiken und (Missbrauchs-)Gefahren, Rechtsschutzm&ouml;glichkeiten), <\/li>\n<li>das &ouml;ffentliche Wissen &uuml;ber die Speichersysteme und der zivilgesellschaftliche Protest dagegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Schnell wurde den Projektteilnehmer_innen deutlich, wie viele unterschiedliche Datenbanken es vor allem bei der Polizei und der Justiz gibt, wie wenig die &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber sie wei&szlig; und wie sp&auml;rlich konkrete Informationen &uuml;ber die Datenbanken, ihren Aufbau und Inhalt publiziert wurden. Die Analyse der verschiedenen Datenbanken zeigte auch, dass nur die wenigsten Datenbanken miteinander vergleichbar waren. Wirklich kompatibel war eigentlich keine Datenbank, weil schon bei der Eingabe Sachverhalte und Merkmale anders kodiert werden und es teilweise in den anderen EU-Staaten kein &Auml;quivalent zu einer bestimmten Datenbank gibt. Au&szlig;erdem unterscheiden sich EU-L&auml;nder &ndash; auch wegen ihrer unterschiedlichen Gr&ouml;&szlig;e &ndash; erheblich in ihrem Staats- und Verwaltungsaufbau. Es gibt zentralistische&nbsp; L&auml;nder wie Frankreich, in denen eine staatlich geplante Datei sofort im ganzen Land gilt, w&auml;hrend in einem f&ouml;deralistischen Land wie Deutschland die Bundesl&auml;nder in einigen Politikbereichen weitgehend frei handeln.Insofern sch&auml;rften die vergleichenden Studien und der Austausch untereinander das Bewusstsein f&uuml;r die Sicht anderer L&auml;nder und deren Umgang mit Daten.<\/p>\n<p>Erg&auml;nzend wurden die Verbindungen der nationalen Datenbanken mit europ&auml;ischen Datenbanken betrachtet, die vor allem im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit wichtig sind. Dabei handelt es sich um das Schengener Informationssystem II (SIS II), das Eurodac-System, das Visa-Informationssystem (VIS) sowie das ECRIS-System.<\/p>\n<p>Auf der Grundlage der &uuml;ber achtzig Datenbankanalysen wurden in einem zweiten Schritt zusammenfassende L&auml;nderberichte &uuml;ber alle untersuchten Staaten verfasst, in denen die jeweils zentralen Datenschutzdefizite zusammengefasst sind. Die Ergebnisse dieser L&auml;nderberichte (die HU-Projektmitarbeiter_innen untersuchten Deutschland, &Ouml;sterreich und das Vereinigte K&ouml;nigreich) fasst ein &bdquo;Vergleichender &Uuml;berblick &uuml;ber die Gesetze und Praktiken im Hinblick auf beh&ouml;rdliche Speicherung in vierzehn L&auml;ndern der Europ&auml;ischen Union im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen der EU&ldquo;. Dieser Bericht, der die Kernpunkte der inhaltlichen Recherchen aller Projektteilnehmer_innen b&uuml;ndelt, konzentriert sich auf vier Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Rechte und Freiheiten, die durch die Speichersysteme betroffen sind<\/li>\n<li>die Transparenz der Speichersysteme und deren Verwaltung (u.a. das Wissen der B&uuml;rger_innen zu diesen Speichersystemen und die in den Datenbanken gespeicherten Informationen)<\/li>\n<li>das Verfahren zum Rechtsschutz <\/li>\n<li>die Rolle der Kontrollstellen: ihre Befugnisse, Mittel und T&auml;tigkeiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In der Schlussphase des Projektes entstanden aus den Vorarbeiten mehrere f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeitsarbeit nutzbare Materialien, die &uuml;ber die Humanistische Union zu beziehen sind: (1)<\/p>\n<ul>\n<li>ein Online-Quiz, mit dem Interessierte ihre Kenntnisse &uuml;ber den europ&auml;ischen Datenschutz testen k&ouml;nnen<\/li>\n<li>die &bdquo;Hit-Parade&ldquo;, ein vierseitiges Informationsblatt &uuml;ber &bdquo;Staatliche Datenbanken in 14 europ&auml;ischen Staaten &#8211; Wissen Sie, in welchen Datenbanken Sie erfasst werden k&ouml;nnen?&ldquo; <\/li>\n<li>einen 16-seitigen Datenschutz-Pass &bdquo;Staatliche Datensammlung &ndash; Sind B&uuml;rger gef&auml;hrdet?&ldquo;, in dem ausgew&auml;hlte Ergebnisse und Tipps zum Schutz der Privatsph&auml;re stehen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als Hintergrundmaterialien stehen f&uuml;r Interessierte au&szlig;erdem der 70seitige &bdquo;Vergleichende &Uuml;berblick &uuml;ber die Gesetze und Praktiken &#8230;&ldquo; und (auf Englisch) alle 14 L&auml;nderberichte des im Sommer 2014 abgeschlossenen Projektes zur Verf&uuml;gung.<\/p>\n<p>Am Ende des Projektes ist eine beeindruckende Menge an Material entstanden, das f&uuml;r k&uuml;nftige internationale B&uuml;rgerrechtsarbeit sicher wertvoll, aber aus wissenschaftlicher Perspektive auch etwas unbefriedigend ist. Vor allem bei der Vergleichsstudie f&auml;llt auf, dass es kein einheitliches Analyseraster gab.(2) Letztendlich wurden in dem Projekt doch Einzelf&auml;lle aneinander gereiht. Zwischen der jeweiligen Datenbank und dem Staatsaufbau, vor allem dem Aufbau der Verwaltung, konnte im Rahmen der Projektarbeit keine Verbindung herausgearbeitet werden. Auch die Frage, inwiefern die Datenbanken f&uuml;r ihren jeweiligen Zweck erf&uuml;llen und ob sie f&uuml;r die politischen Zielsetzungen dienlich sind, blieb leider unber&uuml;cksichtigt. Daher verwundert es auch nicht, dass die f&uuml;r jeden Bereich formulierten Forderungen an die Politik zwar b&uuml;rgerrechtlich begr&uuml;&szlig;enswert sind, sich aber nicht aus den Daten des Projektes und dessen Analyseraster herleiten. Dennoch leisten die L&auml;nderberichte und die darauf basierende Vergleichsstudie Pionierarbeit. Hier wurden erstmals die Datenschutzregime mehrerer EU-Staaten aus zivilgesellschaftlicher Perspektive miteinander verglichen. An diese Vorarbeiten k&ouml;nnen und sollten weitere Studien, in denen auch die Thesen des Projektes zu &uuml;berpr&uuml;fen w&auml;ren, anschlie&szlig;en.<\/p>\n<h5><span id=\"ausgewaehlte-ergebnisse-des-projektes\">Ausgew&auml;hlte Ergebnisse des Projektes<\/span><\/h5>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"kriminalitaetsbekaempfung-und-polizeiliche-datenbanken\">Krimi&shy;na&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;be&shy;k&auml;mp&shy;fung und polizei&shy;liche Datenbanken<\/span><\/h2>\n<p>Die polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb der EU war oft der Schrittmacher f&uuml;r den europ&auml;ischen Datenaustausch. Die wichtigsten Stationen dieser Entwicklung sind: das Schengener Abkommen bzw. dessen Durchf&uuml;hrungsvereinbarung mit der Errichtung des gleichnamigen Informationssystems (1990); die Errichtung der europ&auml;ischen kriminalpolizeilichen Zentralstelle Europol (1999); die Erfassung der Fingerabdr&uuml;cke aller &uuml;ber vierzehnj&auml;hrigen Fl&uuml;chtlinge, die in der EU einen Asylantrag stellen, im EURODAC-System (seit 2000); die Speicherung der VISA-Antragsteller sowie ihrer Kontaktpersonen im VISA-Informationssystem (VIS, seit 2011).<\/p>\n<p>Aus dem Sicherheitsbereich wurden im Rahmen des Projektes die meisten Datenbanken untersucht. Dabei beschr&auml;nkte sich das Projekt auf polizeiliche Datenbanken, weil geheimdienstliche Datenbanken prinzipiell nicht &ouml;ffentlich und deshalb noch schwieriger zu beurteilen sind.<\/p>\n<p>Aus datenschutzrechtlicher Perspektive kritisch sind das franz&ouml;sische Dokumentationssystem f&uuml;r Straftaten (STIC) und das deutsche Informationssystem der Polizei (INPOL). Beide erlauben es auch, selbstverfasste Bemerkungen zu den gespeicherten Personen zu erfassen. Das k&ouml;nnen Angaben zur ethnischen Herkunft, zu religi&ouml;sen oder politischen &Uuml;berzeugungen, zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder zum Sexualleben sein. Solche Freitextfelder, in denen willk&uuml;rlich weitere, eventuell diskriminierende Informationen erfasst werden k&ouml;nnen, scheint es nur in Deutschland und Frankreich zu geben.<\/p>\n<p>Von der Polizei benutzte DNA-Datenbanken gibt es in allen untersuchten L&auml;ndern. Sie unterscheiden sich allerdings erheblich in der Zielgruppe, den Voraussetzungen f&uuml;r eine DNA-Entnahme und der Verwendung der Daten. So d&uuml;rfen im Vereinigten K&ouml;nigreich vor 2012 erhobene DNA-Daten auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. Das betrifft DNA-Proben von sieben Millionen Menschen, die wegen einer registrierten Straftat von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden. Ebenso sind 77 Prozent der jungen, in England und Wales lebenden schwarzen M&auml;nner zwischen 15 und 34 Jahren erfasst. In Frankreich wurden dagegen viele Demonstrant_innen zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen, weil sie Eigentum besch&auml;digt haben sollten. In Luxemburg kann eine DNA-Probe ohne Zustimmung der Person genommen werden, wenn sie verd&auml;chtigt wird, eine schwere Straftat begangen zu haben. Unterschiedlich ist auch die Kontrolle durch die Betroffenen und die Datenschutzbeh&ouml;rden geregelt. So musste sich die griechische Datenschutzbeh&ouml;rde (HDPA) noch nie mit einer Beschwerde wegen unsachgem&auml;&szlig;er DNA-Speicherung besch&auml;ftigen, weil sie, im Gegensatz zu vielen anderen L&auml;ndern, keine rechtliche Befugnis zur &Uuml;berpr&uuml;fung der DNA-Datenverarbeitung hat.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"datenbanken-der-justiz\">Datenbanken der Justiz <\/span><\/h2>\n<p>Die wichtigste Datenbank im Justizbereich ist das &bdquo;Strafregister&ldquo;, das Informationen &uuml;ber die Straftaten enth&auml;lt, f&uuml;r die eine Person verurteilt wurde. An diesem Register zeigen sich besonders eindringlich die bereits erw&auml;hnten Probleme der mangelnden Vergleichbarkeit selbst gleichartiger Datenbanken. Da die strafrechtlichen Bestimmungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU nicht deckungsgleich sind, k&ouml;nnen die gleichen Handlungen in einem Land eine Straftat darstellen, und in einem anderen Land weitgehend legal sein.<\/p>\n<p>Das gilt zum Beispiel f&uuml;r den Umgang mit Schwangerschaftsabtreibungen in den untersuchten L&auml;ndern: in einigen sind sie (bei unterschiedlichen Fristen) erlaubt, teilweise sind sie verboten oder stehen unter Strafvorbehalt. Ein Unfall, bei dem die Schwangere eine Fehlgeburt erleidet, w&uuml;rde in Ungarn unter Umst&auml;nden als fahrl&auml;ssige T&ouml;tung des Kindes verfolgt &ndash; in Frankreich dagegen nicht. Aber nicht nur das Strafma&szlig; ist unterschiedlich, sondern auch die anschlie&szlig;ende Dauer des Eintrags im Strafregister. So kann es sein, dass nach der gleichen Frist der Eintrag in einem Land bereits gel&ouml;scht wurde, w&auml;hrend er im Strafregister des anderen Landes noch enthalten ist. Schlie&szlig;lich unterscheiden sich auch die Zugriffsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Justiz-, Polizei- und andere Beh&ouml;rden. Dennoch k&ouml;nnen die nationalen Strafregisterdatenbanken europaweit durchsucht werden, wodurch unbeabsichtigte Diskriminierungseffekte entstehen, wenn das gleiche Verhalten in verschiedenen Strafregistern unterschiedlich behandelt wird.<\/p>\n<p>So werden in Frankreich Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals aus dem Strafregister entfernt, andere Straftaten sp&auml;testens nach 40 Jahren. In Deutschland bleiben Straftaten zwischen sechs und 21 Jahren gespeichert. In Spanien dagegen werden die schwersten Straftaten bereits nach f&uuml;nf Jahren gel&ouml;scht. Die unterschiedlichen L&ouml;schfristen sind besonders problematisch, wenn ehemalige Straff&auml;llige ein Polizeiliches F&uuml;hrungszeugnis bzw. eine Strafregisterbescheinigung (&Ouml;sterreich) vorweisen m&uuml;ssen und ihnen eventuell der Zugang zu bestimmten Berufen verwehrt bleibt. <br \/>Die Projektstudie fordert daher, dass im Gesetz alle Situationen genannt werden, in denen die Strafregistereintr&auml;ge einer Person beantragt oder eingesehen werden k&ouml;nnen. Es wird angeregt, dass in den Strafregistern nicht die Straftaten, sondern die gesperrten T&auml;tigkeiten aufgelistet werden, die automatischen L&ouml;schfristen verk&uuml;rzt und Eintr&auml;ge vollst&auml;ndig gel&ouml;scht werden, wenn die betroffene Person rehabilitiert ist.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"datenbanken-im-bildungsbereich\">Datenbanken im Bildungs&shy;be&shy;reich <\/span><\/h2>\n<p>Im Bildungsbereich ermittelte das Projekt die gr&ouml;&szlig;ten Unterschiede zwischen den untersuchten Staaten. W&auml;hrend es in Deutschland keine nationale Datenbank &uuml;ber Sch&uuml;ler gibt und nur Bayern und Hessen entsprechende Datenbanken auf Landesebene unterhalten, gibt es in vielen anderen EU-Staaten nationale Sch&uuml;lerdatenbanken, in denen teilweise sehr viele Daten gespeichert werden. Einige dieser Datenbanken sind nicht anonymisiert oder erlauben es, wie in Luxemburg, die Identit&auml;t der Sch&uuml;ler_innen herauszufinden.<\/p>\n<p>So werden im Vereinigten K&ouml;nigreich seit 1996 in der National Pupil Database &uuml;ber vierzig Merkmale pro Sch&uuml;ler_in gesammelt, unter anderem Pr&uuml;fungsergebnisse, Muttersprache, Anwesenheit, Anspruch auf kostenlose Sch&uuml;lermahlzeiten, besonderer p&auml;dagogischer F&ouml;rderungsbedarf und ethnische Abstammung. Das Ziel der Datenbank ist die Ermittlung des F&ouml;rderbedarfs und der zielgerichtete Einsatz von kommunalen Mitteln. Zun&auml;chst wurden die Daten anonym erhoben, nach Gesetzes&auml;nderungen 2000 und 2009 ist es nun m&ouml;glich, eine Liste aller Sch&uuml;ler_innen zu erstellen. Weil der Zugriff zeitlich nicht befristet und die L&ouml;schung der Daten nicht geregelt sind, d&uuml;rfen im Vereinigten K&ouml;nigreich die Sch&uuml;ler_innendaten unbegrenzt gespeichert werden.<\/p>\n<p>Nach der europ&auml;ischen Richtlinie 95\/46\/EG ist die Verarbeitung religionsbezogener Daten grunds&auml;tzlich verboten. Dennoch werden in Griechenland, Ungarn, Italien und &Ouml;sterreich solche Daten mehr oder weniger umfangreich erhoben. Die Projektstudie empfiehlt, dass Sch&uuml;ler- und Studentendaten (in einigen L&auml;ndern sind auch Studierende in den Sch&uuml;lerdatenbanken enthalten) nur auf der Schulebene bzw. kommunaler\/ regionaler Ebene (also einer unteren Verwaltungsebene) gesammelt werden. Bevor solche Daten auf nationaler Ebene aggregiert werden, m&uuml;ssten sie anonymisiert werden. Die Speicherfristen sollten verk&uuml;rzt werden, um dem besonderen Schutzanspruch der Minderj&auml;hrigen gerecht zu werden; teilweise sei eine L&ouml;schung schon w&auml;hrend der Schulzeit angemessen. Au&szlig;erdem sollte die Information der Betroffenen (bzw. der Eltern) und die Beteiligung der Datenschutzbeh&ouml;rden bei Errichtung und Kontrolle der Datenbanken verbessert werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"datenbanken-im-gesundheitsbereich\">Datenbanken im Gesund&shy;heits&shy;be&shy;reich <\/span><\/h2>\n<p>Im Gesundheitssystem werden Daten erhoben, die oft den Intimbereich der Patient_ innen bzw. Versicherten ber&uuml;hren. Bislang waren diese Daten besonders gut gegen Zugriffe Dritter gesch&uuml;tzt. Mit der Elektronischen Gesundheitskarte, die unter verschiedenen Namen in den untersuchten L&auml;ndern eingef&uuml;hrt wurde oder wird, kann sich das &auml;ndern. Teilweise sind die Zugriffsrechte unzureichend geregelt, in manchen L&auml;ndern werden viele Informationen auf den Elektronischen Gesundheitskarten gespeichert. Ein positives Beispiel sind die restriktiven Zugriffsregeln in Finnland. In Italien, Tschechien und Ungarn werden die mehr oder weniger anonymen Patientendaten auch f&uuml;r Forschungszwecke verwandt. In Ungarn werden personenbezogene medizinische Daten zur Pr&auml;vention von Straftaten, f&uuml;r polizeiliche Ermittlungen, Eignungstestes und Schulungsprogramme verwendet.<\/p>\n<p>Ein Problem bei der Elektronischen Gesundheitskarte ist die Erhebung der Daten und der Umfang der auf der Karte gespeicherten Daten. In Deutschland werden derzeit, nach langen Proteste und zahlreichen technischen Schwierigkeiten, fast nur Personenstammdaten und kaum medizinische Informationen auf der Karte gespeichert. In den anderen EU-L&auml;ndern ist teilweise erheblich mehr gespeichert. Oft ist es m&ouml;glich, zus&auml;tzlich zu den Pflichtangaben (wie Name und Versicherungsnummer) zus&auml;tzliche Daten auf Wunsch zu speichern. Im Vereinigten K&ouml;nigreich geh&ouml;ren die Arzneimittelunvertr&auml;glichkeiten und Allergien zu den Pflichtangaben; in Deutschland dagegen geh&ouml;ren die Blutgruppe und Allergien zu den fakultativen Angaben.<\/p>\n<p>Die Projektstudie fordert, dass alle Gesundheitsdaten auf der Karte nur mit Zustimmung der Patient_innen gespeichert werden d&uuml;rfen; dass die Daten verschl&uuml;sselt zu speichern sind, dass elektronische Gesundheitsaktensysteme auf Patienten zu beschr&auml;nken sind, die sich in einer kostenintensiven und langfristigen Behandlung befinden; dass Dritte, wie Banken und Versicherungen, keinen Zugriff auf zentrale Gesundheitsdatenbanken haben d&uuml;rfen und dass die Daten f&uuml;r die statistische Verwendung zu anonymisieren sind.&nbsp;<\/p>\n<p><i><b>AXEL BU&szlig;MER&nbsp;<\/b>&nbsp; studierte Politologie, Soziologie und Philosophie in Konstanz. Er ist seit &uuml;ber zehn Jahren im Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union aktiv, deren Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer er derzeit ist.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h5>\n<p>(1) Das Quiz und die digitale Version der Materialien sind abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/datenschutz\/\">https:\/\/www.humanistische-union.de\/index.php?id=2947<\/a>. Die gedruckten Materialien k&ouml;nnen &uuml;ber den Online-Shop der Humanistischen Union oder die Bundesgesch&auml;ftsstelle bezogen werden (s. Impressum).<\/p>\n<p>(2) Siehe dazu den Beitrag von Kuhn in diesem Heft.<\/p>\n<h5><span id=\"untersuchte-datenbanken-des-projektes\">Untersuchte Datenbanken des Projektes<\/span><\/h5>\n<p><b>JUSTIZ<\/b><\/p>\n<p>Strafregister: &Ouml;sterreich, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Polen, Portugal, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes K&ouml;nigreich<\/p>\n<p><b>POLIZEI<\/b><\/p>\n<p>Biometrische P&auml;sse: Frankreich, Deutschland und Spanien<br \/>Melderegister: &Ouml;sterreich u. Deutschland<br \/>DNA-Datenbanken: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, &Ouml;sterreich, Portugal, Tschechische Republik und Vereinigtes K&ouml;nigreich<br \/>Fingerabdruckregister f&uuml;r Straft&auml;ter_innen, an Straftaten beteiligte Personen und\/oder Migrant_innen: AFIS (Deutschland), FAED und AGDREF 2 (Frankreich), PERPOL und ADEXTRA (Spanien) sowie IDENT1 (Vereinigtes K&ouml;nigreich)<br \/>Repressive polizeiliche Datenbanken: INPOL (Deutschland), TAJ und STIC (Frankreich), Integriertes Polizeiliches Informationssystem (Portugal), SIGO, INTPOL, PER-POL und Archivo GATI (Spanien) sowie Robo-Cop (Ungarn)<\/p>\n<p><b>BILDUNG<\/b><\/p>\n<p>Sch&uuml;lerdatenbanken: in 2 deutschen Bundesl&auml;ndern sowie in Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, &Ouml;sterreich und Polen<br \/>Datensammlungen zu Religion, Gesundheit und ethnischer Herkunft: Griechenland, Italien und Ungarn<\/p>\n<p><b>GESUNDHEITSWESEN<\/b><\/p>\n<p>Gesundheitsaktensysteme: Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, &Ouml;sterreich, Polen, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes K&ouml;nigreich<br \/>elektronische Gesundheitskarte: Deutschland und &Ouml;sterreich<\/p>\n<p>Daneben wurden spezielle Datenbanken untersucht, die es in dieser Form normalerweise nur in einem Land gibt:<\/p>\n<p><b>JUSTIZ<\/b><\/p>\n<p>Fahrzeug- und Fahrerdatenbank (Finnland)<br \/>Speichersystem Cassiop&eacute;e (laufende Rechtsverfahren) und Speichersystem f&uuml;r Sexual- und Gewaltstraft&auml;ter (FIJAISV, beides Frankreich)<br \/>Register freiheitsentziehender Ma&szlig;nahmen, von Beschlagnahmungen und nicht rechtskr&auml;ftigen Urteilen sowie Speichersystem f&uuml;r Kriminalermittlungen INTCFADNIC (Spanien)<\/p>\n<p><b>POLIZEI<\/b><\/p>\n<p>Antiterrordatei (Deutschland)<br \/>Webseite gesuchter Personen (Griechenland)<br \/>kriminalpolizeiliche Informationssystem zu Minderj&auml;hrigen (GRUMEN) sowie Datei f&uuml;r Sozialversicherungsbetrug (Archivo SISS, beides Spanien)<br \/>Video&uuml;berwachung im Fl&uuml;chtlingszentrum des Flughafens Findel (Luxemburg)<br \/>Statistik- und &Uuml;berwachungssystem von Fl&uuml;chtlingen (OSCAR), automatische DNA-Datenbank (FNAEG, beides Frankreich)<\/p>\n<p><b>BILDUNG<\/b><\/p>\n<p>Studentendatenbanken (Slowenien)<br \/>Buch pers&ouml;nlicher F&auml;higkeiten (Frankreich)<br \/>Benutzerdatenbank der Nationalbibliothek (Luxemburg)<\/p>\n<p><b>GESUNDHEITSWESEN<\/b><\/p>\n<p>Informationssystem &uuml;ber HIV-Infizierte (SINIVIH, Spanien)<br \/>Verzeichnis zwangseingewiesener Personen (HOPSY), Sammlung medizinischpsychiatrischer Informationen (RIM-Psy), pharmazeutisches Speichersystem und Nationale Liste f&uuml;r Sozialhilfe (RNCPS\/SGNI, Frankreich)<br \/>Video&uuml;berwachung im Luxemburger<br \/>Krankenhaus<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[12],"tags":[662,667],"autoren":[174],"publikationen":[1443],"class_list":["post-11597","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-datenschutz","tag-datenschutz","tag-vorgaenge-artikel","autoren-axel-bussmer","publikationen-206-207"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Staatliche Datensammlungen in EU-L\u00e4ndern - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/206-207\/publikation\/staatliche-datensammlungen-in-eu-laendern\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Staatliche Datensammlungen in EU-L\u00e4ndern - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ergebnisse eines multinationalen EU-Projektes. 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